Diese Master-Partner-Vereinbarung (die "Vereinbarung") regelt Ihre Teilnahme am Couchbase PartnerEngage Programm und legt die Bedingungen fest, unter denen Sie ("Partner") kann sich mit Couchbase, Inc. ("Couchbase") an einer oder mehreren Partnerschaftsaktivitäten teilnehmen. Diese Vereinbarung tritt an dem Tag in Kraft, an dem Sie zum ersten Mal (i) einen Auftrag annehmen, der auf diese Bedingungen verweist, oder (ii) sich für das PartnerEngage-Programm registrieren, je nachdem, was früher eintritt ("Datum des Inkrafttretens").
Wenn Sie diesen Vertrag im Namen eines Unternehmens oder einer anderen juristischen Person abschließen, sichern Sie zu, dass Sie rechtlich befugt sind, diese Person an diesen Vertrag zu binden.
Durch die Teilnahme am Couchbase PartnerEngage Programm bestätigen Sie, dass Sie diese Vereinbarung gelesen und verstanden haben und sich mit ihr einverstanden erklären.
1. DEFINITIONEN.
1.1. "Anwendung verpackt"In Bezug auf die Software bedeutet dies, dass die Software mit dem Partnerprodukt gebündelt ist, aber eine eigenständige Komponente bleibt, die Kunden neben dem Partnerprodukt installieren oder ausführen können.
1.2. "Kunde"ist ein dritter Endnutzer, der eine schriftliche Vereinbarung mit dem Partner abgeschlossen hat ("Kundenvereinbarung") für Couchbase-Angebote oder andere vom Partner angebotene Produkte oder Dienstleistungen.
1.3. "Cloud-DienstDer Begriff "Couchbase Capella" bezeichnet die Couchbase Capella Database-as-a-Service und die damit verbundenen Cloud-Service-Funktionen und -Angebote, die im Rahmen dieses Vertrags zur Verfügung gestellt werden.
1.4. "Couchbase-Angebote" bezeichnet den Cloud-Service, die Software und die Professional Services.
1.5. "Rechenzentrumsübergreifende Replikation"bezeichnet ein asynchrones Datenreplikationssystem, das die Replikation aktiver Daten in mehrere, geografisch verteilte Datenzentren oder Datenspeicher umfasst.
1.6. "Einsatz"bezeichnet alle lizenzierten Knoten und lizenzierten Geräte innerhalb einer bestimmten Arbeitslast oder Anwendung.
1.7. "Dokumentation"bezeichnet die von Couchbase zur Verfügung gestellte technische Dokumentation zu den jeweiligen Produkten.
1.8. "Eingebettet"In Bezug auf die Software bedeutet dies, dass die Software in die Funktionalität des Partnerprodukts integriert ist und nicht separat von den Kunden installiert oder ausgeführt wird.
1.9. "Gebühren"bezeichnet die Gebühren und Entgelte, die (i) in einer entsprechenden Bestellung angegeben sind, (ii) durch die Nutzung des Cloud Service anfallen oder (iii) anderweitig im Rahmen des Vertrags an Couchbase zu zahlen sind.
1.10. "Recht auf geistiges Eigentum"bezeichnet alle geistigen, gewerblichen und geschützten Rechte jeglicher Art, ob eingetragen oder nicht, einschließlich Patente und Patentanmeldungen, Urheberrechte und Urheberpersönlichkeitsrechte, Marken, Dienstleistungsmarken, Handelsnamen, Handelsaufmachungen, Logos, Designs, Slogans, Domainnamen, Geschäftsgeheimnisse, Know-how, geschützte Verfahren, Formeln, Algorithmen, Software, Datenbanken und andere immaterielle Rechte ähnlicher Art, zusammen mit allen Anträgen, Registrierungen, Fortsetzungen, Erneuerungen und Erweiterungen dieser Rechte, unabhängig davon, ob sie jetzt bestehen oder in Zukunft entstehen und ob sie vor oder nach dem Datum des Inkrafttretens geschaffen wurden.
1.11. "Lead Referral UmsatzDer Begriff "Provision" bezeichnet Zahlungen, die Couchbase tatsächlich von einem kommissionspflichtigen Lead für kommissionspflichtige Produkte erhält, die innerhalb von sechs (6) Monaten nach dem ersten Bestelldatum zwischen Couchbase und dem kommissionspflichtigen Lead bestellt werden, sofern das Bestelldatum innerhalb von sechs (6) Monaten nach der Einreichung des Registrierungsformulars des Partners für diesen kommissionspflichtigen Lead liegt (es sei denn, Couchbase verlängert diesen Zeitraum schriftlich); andernfalls ist keine Provision zahlbar. Die Zahlungen verstehen sich abzüglich Steuern, Abschreibungen, Rückerstattungen oder Rückbuchungen. Lead-Empfehlungseinnahmen schließen (i) Beträge für Verlängerungen, (ii) Beträge für nicht provisionspflichtige Produkte oder Dienstleistungen ab der entsprechenden Empfehlungsbestätigung und (iii) Beträge, die Couchbase schuldet, aber nicht erhalten hat, aus.
1.12. "Lizensiertes Gerät"ist ein einzelnes Gerät (z. B. ein mobiles Gerät, ein Laptop oder ein IoT-Gerät), das während eines rollierenden Zeitraums von dreißig (30) Tagen Daten lokal unter Verwendung des Produkts "Couchbase Lite" oder "Edge Server" speichert.
1.13. "Lizenzierter Knotenpunkt"bezeichnet eine Instanz der Software, die auf einem Server läuft, einschließlich eines physischen Servers, eines Server-Blades, einer virtuellen Maschine, eines Software-Containers oder eines Cloud-Servers (unabhängig davon, ob es sich um eine Test-, Entwicklungs-, Produktions- oder sonstige Umgebung handelt).
1.14. "Managed Services” means outsourced managed services, cloud management platform services, migration planning, application modernization, operational management and any other services Customer provides to its Clients as part of its use of the Software.
1.15. "BestellungDer Begriff "Couchbase-Angebot" bezeichnet ein Transaktionsdokument (z. B. ein Bestellformular oder eine Leistungsbeschreibung), in dem die Ansprüche für die Couchbase-Angebote zusammen mit den anwendbaren Gebühren und Bedingungen festgelegt sind und das von beiden Parteien unterzeichnet oder vom Partner über eine autorisierte Drittplattform akzeptiert wurde.
1.16. "PartnerEngage-Programm"bezeichnet das Partnerprogramm von Couchbase, wie es auf dem Couchbase Partner Portal beschrieben ist, zugänglich https://www.couchbase.com/partners/partner-with-couchbase/.
1.17. "Partner Produkt"ist jedes Softwareprodukt, das vom Partner entwickelt und in der entsprechenden Bestellung angegeben wurde, vorausgesetzt, dass: (a) das Softwareprodukt nicht mit der Software oder einer anderen Couchbase-Software konkurriert; und (b) das Softwareprodukt der Software wesentliche und primäre zusätzliche Funktionalitäten hinzufügt.
1.18. "Datenschutzbestimmungen" ist die unter folgender Adresse abrufbare Police https://www.couchbase.com/privacy-policy (oder einer Nachfolgestelle) in der jeweils aktualisierten Fassung.
1.19. "ProduktDer Begriff "Cloud-Service" bezeichnet den Cloud-Service, die Software und/oder andere Angebote, die (i) in einem Auftrag festgelegt sind oder (ii) dem Partner auf andere Weise im Rahmen des Vertrags zur Verfügung gestellt werden, sowie die jeweils damit verbundenen Technologien.
1.20. "Professionelle Dienstleistungen"bezeichnet Beratungs-, Schulungs- und andere Dienstleistungen sowie alle daraus resultierenden Berichte, Materialien oder andere Leistungen, die von Couchbase im Rahmen des jeweiligen Auftrags oder der SOW erbracht werden.
1.21. "Prozentsatz der Programmempfehlungen"bezeichnet den von Couchbase an den Partner zu zahlenden Provisionssatz für Lead Referral Revenue, wie im PartnerEngage-Programm zum Zeitpunkt der Einreichung des Registrierungsformulars angegeben.
1.22. "Software"bezeichnet die Couchbase Enterprise Edition Software und die damit verbundenen selbstverwalteten Produkte, die dem Partner im Rahmen dieses Vertrags zur Verfügung gestellt werden.
1.23. "SOW"ist eine Leistungsbeschreibung, die die vom Partner erworbenen und zwischen Couchbase und dem Partner abgeschlossenen Professional Services identifiziert und beschreibt.
1.24. "Laufzeit des AbonnementsDer Begriff "Abonnementlaufzeit" bezeichnet den in der jeweiligen Bestellung angegebenen Zeitraum, in dem (i) die Softwarelizenz wirksam ist, (ii) die Zugriffs- und Nutzungsberechtigungen für den Cloud-Service verfügbar bleiben und/oder (iii) die Professional Services erbracht werden und der am Ablaufdatum endet. Wenn kein Zeitraum angegeben ist, beträgt die Abonnementlaufzeit standardmäßig zwölf (12) Monate ab dem Datum des Inkrafttretens der Bestellung.
1.25. "Unterstützung"ist der technische Support für das jeweilige Couchbase-Produkt, wie er in den jeweils aktuellen Couchbase-Supportrichtlinien beschrieben ist, unter https://www.couchbase.com/support-policydie von Zeit zu Zeit aktualisiert werden.
1.26. "Stufe der Unterstützung"bezeichnet die Stufe(n) der technischen Unterstützung und der Wartungsdienste, die jeweils wie folgt definiert sind:
- 1.25.1. "First Level Support"ist die erste Supportstufe, die für die Bearbeitung eingehender Probleme, die Entgegennahme erster Kundenanrufe, die Bereitstellung allgemeiner Produktinformationen, die Unterstützung bei routinemäßigen, kurzzeitigen Installations- und Nutzungsfragen sowie die Durchführung einfacher Diagnosen und die Sammlung relevanter Informationen durch die Analyse von Symptomen zuständig ist, um zu ermitteln, bei welchem Teilsystem ein Problem auftritt.
- 1.25.2. "Second Level Support"bedeutet ein mittleres Supportniveau, wie z. B. die Beantwortung von Fragen, die Kenntnisse über grundlegende NoSQL-Konzepte erfordern, die Fehlersuche und -behebung bei grundlegenden Problemen mit der Software, die Triage, die Charakterisierung und Diagnose von Problemen mit der Software und die Erstellung eines klaren Falles für die Eskalation des Third Level Supports mit unterstützendem Material.
- 1.25.3. "Third Level Support"bedeutet, Fragen zu beantworten, die von First- oder Second-Level-Support-Mitarbeitern gestellt werden und tiefgreifende technische Kenntnisse der Software erfordern, Probleme zu diagnostizieren und zu lösen, die von First- oder Second-Level-Support-Mitarbeitern eskaliert wurden, und mit Fourth-Level-Support-Mitarbeitern aktiv zusammenzuarbeiten, um kritische Probleme zu lösen.
- 1.25.4. "Vierter Level Support"bedeutet die Unterstützung von Ingenieuren/Produktentwicklern bei der Fehlersuche und der Ermittlung der Grundursache für Probleme des Schweregrads 1/Produktionsausfälle und die Fähigkeit, kritische Probleme des Schweregrads 1/Produktionsausfälle zu beheben, die eine Änderung des Softwarecodes erfordern können.
1.26. "Territorium"ein bestimmtes geografisches Gebiet, das in der Partneranwendung angegeben ist, die unter folgender Adresse abrufbar ist https://www.couchbase.com/partners/partner-with-couchbase/.
1.27. "Produkte von Drittanbietern"bezeichnet Produkte, Komponenten, Dateien, Programme, Datenbanken, Inhaltsquellen oder andere Materialien, die von Dritten entwickelt wurden und deren Eigentum sind.
1.28. "AktualisierungenMit "Updates" sind Aktualisierungen, Upgrades, Fehlerbehebungen, Patches oder andere Funktionsänderungen gemeint, die die Funktionalität der Software verändern oder entfernen können. Alle Updates sind Teil der Software gemäß dieser Vereinbarung.
Der Begriff "einschließlich" bedeutet einschließlich, aber nicht beschränkt auf.
2. GEWÄHRTE RECHTE UND LIZENZBESCHRÄNKUNGEN
2.1. Allgemeine Lizenz. Vorbehaltlich dieser Vereinbarung und der geltenden Bestellungen gewährt Couchbase dem Partner eine widerrufliche, nicht exklusive, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Lizenz:
- das Produkt zu Demonstrationszwecken zu verwenden,
- das Produkt gemäß Abschnitt 2.2 in das Partnerprodukt (falls zutreffend) einbetten oder ein Anwendungspaket mit diesem schnüren; und
- die Couchbase-Angebote innerhalb des Territoriums weiterzuverkaufen.
- use the Product to provide Managed Services to Clients within the Territory and in accordance with the applicable Order.
Die Nutzung des Produkts erfordert ein aktuelles, bezahltes Abonnement für alle Umgebungen (einschließlich Test-, Qualitätssicherungs-, Produktions-, Sicherungs- und Notfallwiederherstellungsumgebungen), es sei denn, es handelt sich um eine reine Entwicklungsbereitstellung für den internen Gebrauch des Partners und nicht für den Weiterverkauf oder die Verteilung an Endkunden. Für Support oder andere Dienstleistungen, die für eine beliebige Umgebung angefordert werden, ist ein kostenpflichtiges Abonnement erforderlich.
2.2 Eingebettete Software und Anwendungspakete. Der Partner kann die Software über die Website von Couchbase installieren (https://www.couchbase.com) und kann, wenn dies in einem Beschluss festgelegt ist,:
- das Partnerprodukt unter Verwendung der Software zu entwickeln;
- Die Software in das Partnerprodukt einbetten oder ein Anwendungspaket erstellen;
- die Software in Form des Objektcodes und der Dokumentation zu vervielfältigen, soweit dies in Übereinstimmung mit den in diesem Abschnitt 2.2 gewährten Lizenzen erforderlich ist;
- eine einzige Sicherungskopie der Software und der Dokumentation zu erstellen;
- die Software intern zu Testzwecken ausschließlich mit dem Partnerprodukt zu verwenden; und
- die eingebettete Software oder das Anwendungspaket als Teil des Partnerprodukts an Kunden für den internen Gebrauch des Kunden innerhalb des lizenzierten Umfangs und der lizenzierten Menge weiterzuverkaufen.
Alle Rechte gelten ausschließlich für das in der jeweiligen Bestellung angegebene Partnerprodukt; für jedes einzelne Partnerprodukt ist eine separate Bestellung erforderlich. Jedes andere Tool oder SDK von der Website von Couchbase unterliegt ausschließlich dieser Vereinbarung, die Vorrang vor den Bedingungen der Couchbase-Website hat.
2.3 Werkzeuge, Verbindungselemente und Produkte von Drittanbietern. Wenn bestimmte Couchbase-Komponenten (d.h. Komponenten, die von Couchbase entwickelt wurden und im Besitz von Couchbase sind) eine Schnittstelle zu Produkten von Drittanbietern haben oder mit diesen verbunden sind, müssen Partner und Kunden alle anwendbaren Lizenzbedingungen von Drittanbietern einhalten, denen die Produkte von Drittanbietern unterliegen können. Couchbase besitzt, kontrolliert oder lizenziert solche Produkte Dritter nicht. Daher übernimmt Couchbase keinerlei Verantwortung oder Haftung für (i) die Vertraulichkeit, Sicherheit und Integrität von Inhalten oder Daten, die Partner und/oder Kunden an Produkte von Drittanbietern übertragen, oder (ii) die Installation, den Betrieb oder die Support-Funktionalität von Produkten von Drittanbietern, die anderweitig damit verbunden sind oder daraus entstehen.
2.4 Der Partner verpflichtet sich, die Couchbase-Angebote nur in dem Umfang zu nutzen, der in dieser Vereinbarung und der anwendbaren Dokumentation ausdrücklich erlaubt ist, und angemessene Anstrengungen zur Förderung der Couchbase-Angebote zu unternehmen.
2.5 Couchbase behält alle Rechte, Titel und Interessen an den Couchbase-Angeboten und der Dokumentation (einschließlich des Quellcodes, aller Modifikationen, Verbesserungen, Erweiterungen oder Ableitungen davon) sowie an der gesamten Dokumentation und den Professional Services (einschließlich der damit verbundenen Leistungen), einschließlich des geistigen Eigentums. Der Partner behält die Rechte an seinen eigenen Partnerprodukten. Kunden dürfen nur Module verwenden, die ausdrücklich in einer Bestellung aufgeführt sind.
2.6 Couchbase behält sich das Recht vor, das PartnerEngage-Programm oder die Couchbase-Angebote mit einer Frist von drei (3) Monaten schriftlich zu ändern oder einzustellen. Couchbase behält sich das Recht vor, die Couchbase-Angebote direkt zu verkaufen und den Kunden entsprechend in Rechnung zu stellen. Im Falle eines Channel-Konflikts werden beide Parteien in gutem Glauben zusammenarbeiten, um eine einvernehmliche Lösung zu finden.
2.7 Der Partner darf nicht und wird nicht zulassen, dass eine dritte Partei
- das Produkt oder die Dokumentation zu verändern, zu modifizieren, anzupassen, zu übersetzen, zu verbessern, zurückzuentwickeln, zu dekompilieren, zu disassemblieren oder abgeleitete Werke davon zu erstellen;
- den Quellcode, die zugrundeliegenden Ideen oder Geschäftsgeheimnisse des Produkts abzuleiten oder zu versuchen, diese abzuleiten;
- das Produkt zu übertragen, zu verkaufen, zu verleasen, zu verleihen, offenzulegen, zu unterlizenzieren oder für Timesharing-, Service-Büro- oder ähnliche Zwecke zu verwenden;
- das Produkt oder die Dokumentation zum Nutzen Dritter zu verwenden, zu kopieren oder ihnen Zugang dazu zu gewähren;
- über die ausdrücklich gewährte Lizenz hinaus ein Recht, einen Titel oder einen Anteil an den Couchbase-Angeboten oder der Dokumentation zu beanspruchen oder zu erwerben;
- Eigentumshinweise, Marken, Garantien oder Haftungsausschlüsse in Bezug auf das Produkt oder die Dokumentation zu entfernen, zu verdecken oder zu verändern;
- auf die Couchbase-Angebote oder -Dokumentation zuzugreifen oder diese zu nutzen, wenn dies gegen geistige Eigentumsrechte oder geltendes Recht verstößt, einschließlich rechtswidriger Inhalte oder Datenverwendung oder -weitergabe;
- Penetrationstests, Leistungstests oder Benchmarking durchzuführen oder das Produkt für Wettbewerbsanalysen oder zur Entwicklung oder Bereitstellung eines konkurrierenden Produkts oder Dienstes zu verwenden;
- den Zugang, die Überwachung oder die Bereitstellung des Cloud Service durch Couchbase einzuschränken oder zu stören;
- Sicherheits- oder Nutzungskontrollmaßnahmen zu umgehen, zu deaktivieren oder zu verletzen;
- das Produkt im Paket mit Nicht-Partner-Produkten weiterzuverkaufen, lizenzierte Nodes oder lizenzierte Geräte produkt- oder projektübergreifend neu zuzuordnen oder eine Instanz der Software für Dritte zu hosten (oder dies anzubieten).
3. GEBÜHREN UND ZAHLUNGEN
3.1 Der Partner zahlt an Couchbase die in jeder Bestellung oder SOW angegebenen Gebühren. Sofern nicht anders angegeben, sind alle Gebühren innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Rechnungsstellung fällig und nicht erstattungsfähig. Der Partner bleibt für die Zahlung der Gebühren an Couchbase verantwortlich, unabhängig davon, ob der Kunde den Partner bezahlt. Couchbase kann seine Gebühren mit einer Frist von neunzig (90) Tagen schriftlich an den Partner ändern. Der Partner kann seine eigenen Preise für Kunden festlegen. Auf verspätete Zahlungen werden Zinsen in Höhe von eineinhalb Prozent (1 ½%) pro Monat oder dem niedrigeren gesetzlich zulässigen Höchstsatz erhoben. Der Partner erstattet Couchbase alle angemessenen Kosten und Ausgaben (einschließlich angemessener Anwaltsgebühren) für die Einziehung überfälliger Beträge. Bei Ablauf oder Beendigung dieser Vereinbarung werden alle ausstehenden Beträge sofort fällig.
3.2 Wenn der Partner eine Bestellung aufgibt ("PO"), wird es als verbindliches Angebot betrachtet, das Couchbase nach eigenem Ermessen annehmen kann. Nur die kommerziellen Details (d.h. Produkt, Kunde, Menge (einschließlich der Anzahl der lizenzierten Nodes und/oder lizenzierten Geräte), Preis, Servergrößenmetrik, Support Level, Start- und Enddatum des Abonnements und Beschreibung der Professional Services) in einem akzeptierten PO gelten; alle anderen Bedingungen des PO sind ungültig, selbst wenn sie unterzeichnet wurden. Alle akzeptierten POs werden durch diesen Vertrag geregelt.
3.3 Alle Gebühren verstehen sich ohne Steuern, Abgaben oder ähnliche Gebühren, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Mehrwertsteuer, GST, Verkaufs-, Verbrauchs-, Dienstleistungs- und Bruttobetragssteuern (zusammen die "Transaktionssteuern"), die der Partner innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt einer Rechnung oder einer anderen Mitteilung von Couchbase bezahlt, es sei denn, der Partner legt eine anwendbare Freistellungs- oder Direktzahlungsbescheinigung vor. Der Partner stellt Couchbase die Informationen zur Verfügung, die erforderlich sind, um die Steuererhebungspflichten von Couchbase zu bestimmen. Alle Zahlungen müssen frei von Einbehalten oder Abzügen erfolgen. Wenn eine Einbehaltung gesetzlich vorgeschrieben ist, muss der Partner die Zahlung an Couchbase hochrechnen, so dass Couchbase den vollen Rechnungsbetrag erhält. Couchbase stellt bei Bedarf Steuerformulare zur Verfügung, um den Steuereinbehalt zu minimieren. Der Partner muss mit Couchbase zusammenarbeiten, um Steuern zu minimieren, soweit dies gesetzlich zulässig ist, einschließlich der Beantragung von ermäßigten Sätzen oder Steuerbefreiungen, und muss auf Anfrage Originaldokumente oder beglaubigte Kopien von Steuerzahlungen vorlegen.
4. ORDERS
4.1 Partner können Verkaufschancen bei Couchbase registrieren. Eine Verkaufschance wird erst dann zu einem genehmigten Auftrag, wenn beide Parteien eine schriftliche Vereinbarung unterzeichnet haben.
4.2 Jede Änderung eines genehmigten Auftrags erfordert eine erneute Genehmigung gemäß Abschnitt 4.1. Bei Nichteinhaltung hat Couchbase das Recht, aber nicht die Pflicht, die Vereinbarung sofort zu kündigen. Ein Verzicht auf dieses Recht in einem Fall bedeutet keinen Verzicht in anderen Fällen.
4.3 Auf Anfrage stellt der Partner unverzüglich vollständige und genaue schriftliche Informationen über potenzielle Kunden und Partnerprodukte zur vorherigen schriftlichen Genehmigung durch Couchbase zur Verfügung. Dazu gehören der Name des Kunden, die Adresse, das Auslieferungsdatum, die beabsichtigte Verwendung der Software und Angaben zum Support. Der Partner muss Couchbase unverzüglich schriftlich über jede Änderung informieren. Der Partner sichert zu und gewährleistet, dass alle bereitgestellten Informationen vollständig und korrekt sind und bleiben werden.
5. LIEFERUNG, UNTERSTÜTZUNG UND PROFESSIONELLE DIENSTLEISTUNGEN
5.1 Lieferung. Das Produkt wird bei Ausführung der Bestellung elektronisch geliefert. Couchbase hat keine Lieferverpflichtungen.
5.2 Software-Unterstützung. Couchbase will provide Support to Client as specified in the Order. All Licensed Nodes and Licensed Devices in a Deployment, including disaster recovery or backup nodes, must be at the same Support level. Each Deployment may have a different Support level. Development and test environments must also maintain consistent Support levels, which may be at a different support level from the Deployments. Couchbase may update the Support policy from time to time, provided changes do not materially and adversely affect existing subscriptions.
5.3 Partner-Produktunterstützung. For Partner Products, Partner shall provide First and Second Level Support to Client. Couchbase shall use commercially reasonable efforts to provide higher-level support to Partner (i.e., Third and Fourth Level Supports). All Licensed Nodes and Devices using the Cross-Data Center Replication feature must be at the same Support level, including if one side of the connection is only used for disaster recovery or backup. Couchbase may provide Updates, which Partner shall promptly install; failure to install them may impair functionality. Partner is solely responsible for Client support for Partner Products and must notify Couchbase of any complaints.
5.4 Cloud-Dienst. Die Nutzung des Cloud Service erfordert die Registrierung eines Benutzerkontos für den Kunden und den Partner. Couchbase bietet Support gemäß dem vom Kunden ausgewählten oder im Auftrag angegebenen Serviceplan.
5.5 Professionelle Dienstleistungen. Couchbase kann bestimmte Professional Services für Partner oder zum Weiterverkauf an Kunden bereitstellen, wie in einem Auftrag oder SOW beschrieben. Professionelle Dienstleistungen werden in professioneller und fachgerechter Weise erbracht. Der Partner zahlt die Gebühren, die in der jeweiligen Bestellung oder SOW angegeben sind. Professionelle Dienstleistungen gelten mit der Lieferung als abgenommen, es sei denn, in einer Bestellung oder einem SOW ist etwas anderes angegeben. Couchbase kann Unterauftragnehmer einsetzen, bleibt aber für deren Einhaltung dieser Vereinbarung verantwortlich. Sofern in einer Bestellung oder einem SOW nichts anderes angegeben ist, verfallen ungenutzte Professional Services am Ende der Abonnementlaufzeit ohne Rückerstattung. Für kostenpflichtige Professional Services stellt Couchbase eine Abschlussrechnung für nicht genutzte Professional Services aus. Der Partner erstattet Couchbase angemessene Reise- und Nebenkosten im Zusammenhang mit Professional Services vor Ort auf Rechnung.
6. KUNDENVEREINBARUNG
6.1 Der Partner schließt den Vertrag mit dem Kunden unter Verwendung seines Standardvertrags ab, sofern jeder Kundenvertrag Bestimmungen enthält, die:
- die Nutzung der Couchbase-Angebote und des Supports gemäß den Abschnitten 2 und 5 dieser Vereinbarung und der jeweiligen Bestellung oder SOW einschränken;
- verbieten (i) die Übertragung (mit Ausnahme einer vorübergehenden Übertragung aufgrund eines Hardwareausfalls), (ii) die Abtretung, das Timesharing und die Vermietung, (iii) die Übertragung des Eigentumsrechts, (iv) das Reverse Engineering, die Disassemblierung, die Dekompilierung oder den Zugriff auf den Quellcode und (v) die Vervielfältigung über eine Sicherungskopie hinaus;
- lehnen die Haftung von Couchbase, soweit gesetzlich zulässig, für alle Schäden ab, die aus der Nutzung der Couchbase-Angebote durch den Kunden entstehen;
- von den Kunden verlangen, die Nutzung einzustellen und alle Kopien des Produkts und der Dokumentation bei Kündigung zurückzugeben oder zu vernichten;
- die Einhaltung aller anwendbaren internationalen und nationalen Export- und Wirtschaftssanktionsgesetze oder -vorschriften, einschließlich derjenigen der Vereinigten Staaten von Amerika, verlangen, um sicherzustellen, dass weder die Couchbase-Angebote noch ein direktes Produkt davon direkt oder indirekt unter Verletzung solcher Gesetze oder Vorschriften exportiert werden;
- Couchbase als Drittbegünstigten dieses Abschnitts 6 benennen;
- vollständige und genaue Aufzeichnungen über die Aktivitäten im Rahmen der Kundenvereinbarung zu führen, um die Einhaltung zu überprüfen; und
- für den Cloud Service erfordern die Registrierung des Kunden, die Einrichtung eines Cloud Service-Benutzerkontos und die Annahme der Cloud Service-Bedingungen von Couchbase. Der Partner wird angemessene und technische Mittel einsetzen, um diese Bedingungen durchzusetzen. Wenn der Partner von einer unbefugten Nutzung durch den Kunden weiß oder wissen sollte, muss er den Kunden unverzüglich benachrichtigen und, falls keine Lösung gefunden wird, die Unterlizenzen und/oder den Zugang des Kunden beenden. Der Partner stellt Couchbase von jeglichem Versäumnis frei, die oben genannten Bedingungen in Kundenvereinbarungen aufzunehmen, sowie von jeglicher Falschdarstellung durch den Partner oder seine Vertreter in Bezug auf Couchbase-Angebote, Dokumentation und Support, die wesentlich von den eigenen Darstellungen oder Garantien von Couchbase abweicht. Die mit der Software gelieferte Software von Drittanbietern darf nur in Verbindung mit der lizenzierten Nutzung der Software durch den Partner oder den Kunden verwendet werden.
6.2 Der Partner muss:
- die Kundenvereinbarungen durchzusetzen und Couchbase unverzüglich über jeden Verstoß des Kunden zu informieren;
- Aufzeichnungen über Kundenvereinbarungen und damit verbundene Vertriebsdetails (Kundenname, Adresse, Datum des Vertriebs und angebotene Angebote) zu führen; und
- (c) Couchbase auf Anfrage Zugang zu diesen Aufzeichnungen zu gewähren.
7. ENTSCHÄDIGUNG BEI VERSTÖSSEN
7.1 Entschädigung der Partner. Der Partner entschädigt, verteidigt und hält Couchbase, seine verbundenen Unternehmen und Lizenzgeber schadlos (zusammenfassend die "Couchbase-Partys") von allen Schäden, Kosten oder Haftungen, die sich daraus ergeben:
- Verletzung oder widerrechtliche Aneignung von Rechten des geistigen Eigentums durch das Partnerprodukt oder durch eine Kombination der Software/Dokumentation mit dem Partnerprodukt, den Daten des Partners oder dem Inhalt des Partners;
- jede Nutzung oder Unmöglichkeit der Nutzung der Software durch den Partner oder einen Dritten, der über den Partner Zugang erhält; oder
- jede Verletzung dieser Vereinbarung durch den Partner.
Die Entschädigung setzt voraus, dass Couchbase: (i) den Partner unverzüglich über den Anspruch informiert; (ii) die erforderlichen Informationen und die notwendige Zusammenarbeit bereitstellt; (iii) dem Partner die ausschließliche Kontrolle über die Verteidigung und Beilegung des Anspruchs einräumt; und (iv) auf das Eingeständnis einer Haftung verzichtet.
7.2 Couchbase-Entschädigung. Vorbehaltlich der Abschnitte 7.3 und 7.4 wird Couchbase alle Ansprüche Dritter gegen den Partner abwehren oder beilegen, die behaupten, dass die nicht quelloffenen Komponenten der Couchbase-Angebote (wenn sie wie dokumentiert verwendet werden) ein US-Patent, ein Urheberrecht, ein Geschäftsgeheimnis oder ein anderes geistiges Eigentumsrecht verletzen ("IP-Anspruch"), sofern Partner:
- benachrichtigt Couchbase unverzüglich schriftlich;
- Couchbase die volle Kontrolle über die Verteidigung oder den Vergleich hat; und
- arbeitet sinnvollerweise mit Couchbase zusammen.
Couchbase wird jedes rechtskräftige Urteil oder jeden schriftlich genehmigten Vergleich bezahlen.
7.3 Couchbase Abhilfemaßnahmen. Wenn ein IP-Anspruch entsteht, kann Couchbase nach eigenem Ermessen: (i) das Recht zur weiteren Nutzung erhalten; (ii) das Couchbase-Angebot ersetzen oder modifizieren, um es nicht zu verletzen; oder (iii) die betroffene Lizenz oder das Abonnement beenden und alle im Voraus bezahlten, nicht genutzten Gebühren anteilig zurückerstatten.
7.4 Beschränkungen. Couchbase ist nicht haftbar für IP-Ansprüche, die aus:
- Kombination mit Produkten, Dienstleistungen oder Daten von Dritten;
- Änderung durch eine andere Partei als Couchbase;(c) fortgesetzte verletzende Nutzung nach Benachrichtigung oder Verfügbarkeit einer Umgehungslösung;
- Nutzung, die nicht im Einklang mit dem Vertrag, den Aufträgen, der Leistungsbeschreibung oder der Dokumentation steht;
- Couchbase's Modifikationen der Couchbase-Angebote in Übereinstimmung mit den Spezifikationen des Partners;
- Open-Source-Komponenten von Drittanbietern;
- Verwendung veralteter Versionen, wenn die aktuelle Version den Anspruch vermeidet und ohne zusätzliche Kosten angeboten wird.
Der Partner hält Couchbase für alle Ansprüche, die sich aus diesem Abschnitt 7.4 ergeben, in der gleichen Weise schadlos wie oben beschrieben.
8. BESCHRÄNKTE GARANTIEN UND HAFTUNGSAUSSCHLÜSSE
MIT AUSNAHME DER AUSDRÜCKLICHEN GARANTIEN VON COUCHBASE WERDEN DIE COUCHBASE-ANGEBOTE UND DIE DOKUMENTATION OHNE MÄNGELGEWÄHR" UND OHNE JEGLICHE GARANTIE BEREITGESTELLT. DIE COUCHBASE-PARTEIEN LEHNEN ALLE ANDEREN GARANTIEN AB, OB AUSDRÜCKLICH, STILLSCHWEIGEND ODER GESETZLICH, EINSCHLIESSLICH DER STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. COUCHBASE GARANTIERT NICHT, DASS DIE COUCHBASE-ANGEBOTE ODER DIE DOKUMENTATION ODER TEILE DAVON FEHLERFREI ODER OHNE UNTERBRECHUNGEN ZUR VERFÜGUNG STEHEN.
9. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
9.1 IN DEM NACH GELTENDEM RECHT MAXIMAL ZULÄSSIGEN UMFANG WIRD IN KEINEM FALL: (i) ENTWEDER EINE PARTEI (NOCH COUCHBASE'S DRITTE ANBIETER) HAFTET DER ANDEREN ODER EINEM DRITTEN FÜR INDIREKTE, SPEZIELLE, BEILÄUFIGE, FOLGESCHÄDEN ODER EXEMPLARISCHE SCHÄDEN ODER SCHÄDEN FÜR GEWINNVERLUST, DATENVERLUST, ODER GESCHÄFTSUNTERBRECHUNG, DIE SICH AUS DEM VERTRAG, DER UNFÄHIGKEIT DES PARTNERS ODER DES KUNDEN, DIE PRODUKTE, DIE DOKUMENTATION ODER DIE PROFESSIONELLEN DIENSTLEISTUNGEN IN ÜBEREINSTIMMUNG MIT DEM VERTRAG ZU NUTZEN, ERGEBEN ODER DAMIT IN ZUSAMMENHANG STEHEN; UND (ii) DIE GESAMTHAFTUNG JEDER PARTEI FÜR ALLE VERLUSTE GEGENÜBER DER ANDEREN, (II) DIE GESAMTE HAFTUNG JEDER PARTEI FÜR ALLE VERLUSTE, ANSPRÜCHE UND SCHADENSERSATZANSPRÜCHE (MIT AUSNAHME DER IM RAHMEN DES VERTRAGS GESCHULDETEN GEBÜHREN) ÜBERSTEIGT DEN GESAMTBETRAG DER GEBÜHREN, DIE DER PARTNER FÜR DAS BETREFFENDE PRODUKT IM RAHMEN DES VERTRAGS IN DEN ZWÖLF (12) MONATEN UNMITTELBAR VOR DEM EREIGNIS, DAS DIE HAFTUNG ERSTMALS BEGRÜNDET, GEZAHLT HAT ODER ZAHLEN MUSSTE. Alle Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse in der Vereinbarung gelten auch dann, wenn die oben genannten Rechtsbehelfe ihren wesentlichen Zweck verfehlen, und unabhängig von der Form oder Quelle des Anspruchs oder Verlusts, ob der Anspruch oder Verlust vorhersehbar war und ob die Couchbase-Parteien über die Möglichkeit des Anspruchs oder Verlusts informiert wurden.
10. VERTRAULICHKEIT
10.1 Jede Partei ("Empfänger") vertrauliche oder geschützte Informationen von der anderen Partei erhalten ("Offenlegungspflichtige"), die als vertraulich gekennzeichnet sind oder vernünftigerweise als vertraulich angesehen werden ("Vertrauliche Informationen"). Zu den vertraulichen Informationen gehören die Bedingungen dieser Vereinbarung, die Preisgestaltung, Kunden- oder Interessentendaten sowie technische oder geschäftliche Informationen im Zusammenhang mit den Angeboten, Dienstleistungen oder Plänen von Couchbase.
Der Empfänger muss:
- die vertraulichen Informationen des Offenlegers ausschließlich zur Erfüllung dieser Vereinbarung zu verwenden;
- vertrauliche Informationen nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Offenlegenden an Dritte weiterzugeben (es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben); und
- Vertrauliche Informationen mit der gleichen Sorgfalt zu schützen, mit der er seine eigenen Informationen schützt, jedoch nicht weniger als mit angemessener Sorgfalt.
Der Partner darf die Ergebnisse von Leistungs-, Benchmark- oder Bewertungstests von Couchbase nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Couchbase veröffentlichen.
10.2 Zu den vertraulichen Informationen gehören keine Informationen, die:
- ohne Verschulden des Empfängers öffentlich wird;
- dem Empfänger vor der Offenlegung rechtmäßig bekannt war;
- rechtmäßig von einem Dritten ohne Einschränkung weitergegeben wird, wenn der Empfänger nicht wusste, dass es sich bei den Informationen um vertrauliche Informationen handelt;
- unabhängig und ohne Verwendung der vertraulichen Informationen des Offenlegers entwickelt wird; oder
- aufgrund von Gesetzen oder rechtlichen Verfahren offengelegt werden müssen, vorausgesetzt, der Empfänger teilt dies unverzüglich mit und kooperiert bei den Bemühungen, die Offenlegung zu begrenzen.
10.3 Die Verletzung der Vertraulichkeit kann irreparablen Schaden verursachen. Der Informationsgeber ist berechtigt, zusätzlich zu allen anderen verfügbaren Rechtsmitteln eine Unterlassungsklage zu erheben.
11. LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG
11.1 Sofern in einer Bestellung nichts anderes angegeben ist, gilt diese Vereinbarung ab dem Datum des Inkrafttretens und wird bis zur Kündigung gemäß dieser Vereinbarung fortgesetzt.
11.2 Jede Partei kann diese Vereinbarung oder einen Auftrag kündigen:
- mit einer Frist von dreißig (30) Tagen eine schriftliche Mitteilung über einen wesentlichen Verstoß der anderen Vertragspartei, der nicht geheilt wurde;
- unverzüglich wegen Konkurses, Zahlungsunfähigkeit oder erheblicher Verletzung der Geheimhaltungspflicht.
Jede Partei kann diese Vereinbarung (jedoch nicht einen laufenden Auftrag) mit einer Frist von dreißig (30) Tagen schriftlich kündigen. Die Beendigung der Vereinbarung hat keine Auswirkungen auf einen aktiven Auftrag, der bis zum Ablauf oder zur Beendigung dieses Auftrags in vollem Umfang in Kraft bleibt und durch diese Vereinbarung geregelt wird.
11.3 Verpflichtungen bei Beendigung. Bei Beendigung oder Auslaufen:
- Kundenvereinbarungen, die zum Zeitpunkt der Kündigung in Kraft sind, können für die verbleibende Abonnementlaufzeit unter dem entsprechenden Auftrag fortgesetzt werden, vorausgesetzt, die Kunden sind nicht in Verzug und der Partner zahlt weiterhin alle fälligen Beträge an Couchbase. Nur zu diesem Zweck darf der Partner eine Kopie der Software zurückbehalten, um diese Kunden in Übereinstimmung mit Abschnitt 5.3 für den Rest der Abonnementlaufzeit zu unterstützen;
- Mit Ausnahme von (a) enden (i) alle Lizenzen mit sofortiger Wirkung; (ii) der Partner muss jegliche Nutzung, Vervielfältigung und den Weiterverkauf der Couchbase-Angebote und der Dokumentation einstellen; und (iii) der Partner muss aufhören, sich selbst als Couchbase-Partner oder -Wiederverkäufer darzustellen;
- Der Partner darf eine Kundenvereinbarung nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Couchbase verlängern; und
- Jegliche Mitteilung des Kunden oder öffentliche Bekanntgabe der Beendigung des Vertragsverhältnisses muss vor der Veröffentlichung schriftlich vereinbart werden.
12. PUBLICITY
12.1. Keine der Parteien darf die Marken, Logos oder geschützten Bezeichnungen der anderen Partei (jeweils ein "Markenzeichen") ohne vorherige schriftliche Zustimmung zu verwenden, es sei denn, dies ist nach diesem Vertrag zulässig. Keine der Parteien darf eine Marke verwenden oder eintragen lassen, die den Marken der anderen Partei zum Verwechseln ähnlich ist, oder Marken zu einer zusammengesetzten Marke kombinieren.
12.2. Der Partner gewährt Couchbase eine nicht-exklusive, gebührenfreie Lizenz, den Namen und das Logo des Partners zu verwenden, um den Partner als Couchbase-Partner in Marketingmaterialien, Pressemitteilungen, Programmverzeichnissen und auf Couchbase-Websites zu identifizieren. Der Partner wird auf Anfrage die notwendigen Grafiken zur Verfügung stellen. Die Nutzung erfolgt in Übereinstimmung mit den schriftlichen Markenrichtlinien des Partners. Der gesamte Goodwill aus einer solchen Nutzung kommt dem Partner zugute.
12.3. Couchbase gewährt dem Partner eine nicht-exklusive, gebührenfreie Lizenz, den Namen Couchbase und das PartnerEngage-Logo ausschließlich während der Laufzeit dieser Vereinbarung zu verwenden, um die Couchbase-Angebote zu bewerben. Die Nutzung muss den Markenrichtlinien von Couchbase entsprechen (verfügbar unter https://www.couchbase.com/trademark-policy) oder wie anderweitig vorgesehen. Couchbase kann diese Lizenz jederzeit durch schriftliche Mitteilung widerrufen. Der gesamte Goodwill aus einer solchen Nutzung kommt Couchbase zugute.
12.4. Der Partner verpflichtet sich, auf Kosten von Couchbase angemessen mit Couchbase zusammenzuarbeiten, um die Marken von Couchbase zu schützen. Alle gemäß Abschnitt 12.3 gewährten Lizenzrechte enden mit dem Auslaufen der Vereinbarung.
13. AUFZEICHNUNGEN, ÜBERPRÜFUNG UND AUDIT
13.1. Aufzeichnungen. Der Partner muss vollständige und genaue Aufzeichnungen über die Aktivitäten im Rahmen dieser Vereinbarung führen und dafür sorgen, dass seine Kunden sie führen, um die Einhaltung der Vereinbarung zu überprüfen.
13.2. Verwendungsnachweis. Alle drei (3) Monate oder wie anderweitig vereinbart, muss der Partner einen Nutzungsbericht vorlegen, der die Produktnutzung durch die Kunden bestätigt (z.B. Anzahl der lizenzierten Knoten oder lizenzierten Geräte). Die Berichte müssen den Anweisungen von Couchbase folgen und entweder als (i) unterzeichnete Bescheinigung oder (ii) als automatisierter Bericht unter Verwendung der von Couchbase bereitgestellten Tools eingereicht werden. Eine übermäßige Nutzung wird zu den in der Bestellung angegebenen Sätzen oder, falls nicht angegeben, zum jeweils aktuellen Listenpreis von Couchbase in Rechnung gestellt und gegebenenfalls anteilig berechnet.
13.3. Prüfungsrechte. Couchbase kann den Partner höchstens einmal alle zwölf (12) Monate nach dreißig (30) Tagen vorheriger schriftlicher Ankündigung während der regulären Geschäftszeiten und in einer Weise, die den Geschäftsbetrieb nicht unangemessen stört, prüfen, ob der Partner und jeder Kunde die Bedingungen dieser Vereinbarung einhält. Der Partner und seine Kunden gewähren Zugang zu den relevanten Unterlagen. Wird eine Unterbezahlung festgestellt, muss der Partner den Fehlbetrag innerhalb von dreißig (30) Tagen begleichen. Wenn die Unterzahlung fünf Prozent (5%) der Gebühren für den geprüften Zeitraum übersteigt, muss der Partner auch die angemessenen Prüfungskosten von Couchbase erstatten. Prüfungsrechte bleiben für ein (1) Jahr nach Beendigung der Vereinbarung bestehen.
13.4. Dritte Prüfer. Audits können von Couchbase oder einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer durchgeführt werden, der für beide Parteien akzeptabel ist.
14. REFERRALS
14.1. Der Partner kann potenzielle Kundenmöglichkeiten identifizieren und vorschlagen ("Führt") an Couchbase über das Couchbase Lead-Registrierungsformular ("Anmeldeformular"). Auf Anfrage stellt der Partner zusätzliche Informationen zur Verfügung und unterstützt Couchbase bei der Kontaktaufnahme mit dem Lead (z. B. durch Einführungen, Treffen oder Anrufe).
14.2. Couchbase prüft jedes Registrierungsformular und teilt dem Partner per E-Mail mit, ob der Lead angenommen oder abgelehnt wurde ("Verweisungsbestätigung"). Couchbase kann einen Lead nach eigenem Ermessen ablehnen, auch wenn:
- der Lead ist bereits Couchbase-Kunde;
- Der Partner oder eine dritte Partei hat eine frühere Eingabe gemacht;
- Der Lead besteht die Bonitäts- oder Compliance-Prüfungen von Couchbase nicht;
- Das Blei unterliegt Handelsbeschränkungen oder befindet sich außerhalb des bezeichneten Gebietes.
14.3. Auf Anfrage unterstützt der Partner Couchbase im Verkaufsprozess mit Leads. Couchbase ist nicht verpflichtet, einen Lead zu verfolgen oder an ihn zu verkaufen, und übernimmt dafür keine Haftung.
14.4. Diese Vereinbarung ist nicht-exklusiv. Sobald jedoch ein Lead als kommissionsfähiger Lead (wie unten definiert) akzeptiert wurde, darf der Partner denselben Lead nicht an einen direkten Konkurrenten von Couchbase verweisen.
15. KOMMISSIONEN
15.1. Ein Lead gilt als provisionsfähig ("Kommissionsfähige Leitung") nur, wenn:
- Der Partner hat ein vollständiges Registrierungsformular gemäß Abschnitt 14.1 eingereicht; und
- Couchbase hat den Lead gemäß Abschnitt 14.2 schriftlich akzeptiert.
15.2. Wenn Couchbase eine Zahlung von einem provisionspflichtigen Lead erhält und der Partner alle Vertragsbedingungen einhält, zahlt Couchbase dem Partner eine Provision in Höhe des Program Referral Percentage of Lead Referral Revenue.
Für Werbemöglichkeiten, die durch den Partner vermittelt oder beeinflusst werden, wird eine Provision erhoben:
- den Prozentsatz der Programmempfehlungen für vermittelte Geschäfte und
- wie von Couchbase für beeinflusste Geschäfte separat mitgeteilt.
Die Provision (abzüglich Steuern oder anderer Abgaben) ist innerhalb von fünfundvierzig (45) Tagen nach dem Ende des Kalenderquartals, in dem Couchbase die Zahlung erhalten hat, zahlbar, sofern der Partner eine gültige Rechnung an accounting@couchbase.com.
15.3. Couchbase kann den Empfehlungsprozentsatz des Programms mit einer Frist von dreißig (30) Tagen im Voraus schriftlich ändern. Änderungen gelten nur für Registrierungsformulare, die nach der Ankündigungsfrist eingereicht werden.
15.4. Couchbase zahlt weiterhin Provisionen auf Lead Referral Revenues, die nach der Kündigung eingehen, es sei denn, die Kündigung erfolgt aufgrund eines Verstoßes des Partners.
15.5. Sofern in diesem Abschnitt nicht ausdrücklich angegeben, hat der Partner keinen Anspruch auf andere Zahlungen, Gebühren oder Erstattungen.
16. UNABHÄNGIGE AUFTRAGNEHMER
Die Parteien sind unabhängige Vertragspartner. Keine der Bestimmungen dieser Vereinbarung begründet eine rechtliche Partnerschaft, eine Agentur, ein Joint Venture oder ein Arbeitsverhältnis. Keine der Parteien darf die andere verpflichten oder vertreten. Der Partner darf keine Zusagen machen, Verpflichtungen eingehen oder im Namen von Couchbase sprechen. Couchbase haftet nicht für Handlungen, Vereinbarungen oder Zusicherungen, die vom Partner gemacht werden.
17. VERSCHIEDENES
17.1. Exportkontrolle. Der Partner erkennt an, dass die Couchbase-Angebote, die Dokumentation und die damit verbundenen Technologien oder Dienstleistungen ("Artikel") können den US-amerikanischen Exportkontrollgesetzen und -vorschriften unterliegen. Beide Parteien versichern, dass sie nicht auf einer "Denied Party"-Liste der US-Regierung aufgeführt sind. Der Partner verpflichtet sich, alle geltenden Export- und Sanktionsgesetze einzuhalten und sicherzustellen, dass weder der Partner noch ein Kunde:
- solche Gegenstände unter Verletzung von US-Gesetzen oder -Embargos ausführt, reexportiert, weitergibt oder verwendet;
- den Zugang zu diesen Gütern (i) Personen oder Einrichtungen, die auf den Listen der US-Beschränkungsbehörden stehen (z. B. Denied Persons List des Handelsministeriums, Entity List oder Liste der Specially Designated Nationals des US-Finanzministeriums), (ii) militärischen Endnutzern oder für militärische Endnutzungen oder (iii) Personen, die an der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen beteiligt sind.
Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Abkommens fort.
17.2. Nicht-Ausschließlichkeit. Diese Vereinbarung ist nicht-exklusiv. Couchbase kann direkt mit jedem Kunden einen Vertrag abschließen. Kunden können von Couchbase, einem Partner oder einem anderen Wiederverkäufer kaufen. Der Partner verpflichtet sich, die Community Edition der Software nicht zu fördern oder zu unterstützen; ein solcher Verstoß berechtigt Couchbase zur sofortigen Kündigung dieser Vereinbarung und aller damit verbundenen Aufträge.
17.3. U.S. Regierung Verwendung. Wenn das Produkt von oder im Namen der US-Regierung verwendet wird, unterliegt diese Verwendung den Bedingungen dieses Vertrags. Gemäß FAR 12.212 (für zivile Behörden) und DFARS 227.7202-1 bis 227.7202-4 (für Behörden des Verteidigungsministeriums) werden das Produkt und die Dokumentation als "kommerzielle Computersoftware" und "kommerzielle Computersoftwaredokumentation" lizenziert. Alle Endbenutzer der US-Regierung erwerben das Produkt nur mit den hierin festgelegten Rechten.
17.4. Einhaltung der Vorschriften. Jede Partei muss bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen alle geltenden Gesetze einhalten, einschließlich der Gesetze zur Bekämpfung von Bestechung und Korruption, wie z.B. den U.S. Foreign Corrupt Practices Act und den UK Bribery Act. Der Partner muss auch den Verhaltenskodex von Couchbase für Partner und Lieferanten einhalten, der unter https://www.couchbase.com/code-of-conduct-for-partners-suppliersdie von Zeit zu Zeit aktualisiert werden.
17.5. Zuweisung. Der Partner darf diese Vereinbarung, Aufträge oder SOWs weder ganz noch teilweise (einschließlich durch Fusion oder Übernahme) ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Couchbase abtreten oder übertragen.
17.6. Höhere Gewalt. Keine der Vertragsparteien haftet für Verzögerungen oder Ausfälle bei der Erfüllung aufgrund von Ursachen, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen, mit Ausnahme von Zahlungsverpflichtungen.
17.7. Trennbarkeit und Verzicht. Sollte sich eine Bestimmung als nicht durchsetzbar erweisen, so wird diese Bestimmung im größtmöglichen Umfang durchgesetzt, und die übrigen Bestimmungen bleiben in Kraft. Wird eine Bestimmung nicht durchgesetzt, so bedeutet dies keinen Verzicht auf die künftige Durchsetzung. Alle Verzichtserklärungen bedürfen der Schriftform und müssen von beiden Parteien unterzeichnet werden.
17.8. Überleben. Jede Bestimmung, die die Beendigung des Abkommens überdauern soll, bleibt auch danach in Kraft.
17.9. Bekanntmachungen. Alle Mitteilungen müssen in englischer Sprache abgefasst sein und an die angegebene Adresse gerichtet werden: (i) per Einschreiben oder Kurier mit Zustellungsbestätigung; oder (ii) per E-Mail an die von der empfangenden Partei angegebene Adresse.
17.10. Regierungsrecht und Gerichtsstand. Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen des Staates Kalifornien und den geltenden US-Bundesgesetzen unter Ausschluss der Kollisionsnormen. Die Parteien erklären sich mit der ausschließlichen Zuständigkeit der Staats- oder Bundesgerichte von Santa Clara County, Kalifornien, einverstanden. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf findet keine Anwendung. Die in einem Streitfall obsiegende Partei hat Anspruch auf angemessene Anwalts- und Sachverständigenhonorare sowie Gerichtskosten.
17.11. Gesamte Vereinbarung und Rangfolge. Diese Vereinbarung enthält die Datenschutzrichtlinie durch Verweis, zusammen mit jeder Bestellung oder SOW, die durch diese Vereinbarung geregelt wird. Diese Vereinbarung stellt die vollständige und ausschließliche Vereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzt alle früheren Vereinbarungen und Mitteilungen. Alle widersprüchlichen oder zusätzlichen Bedingungen in den Bestellungen oder anderen Dokumenten des Partners sind ungültig. Im Falle eines Konflikts ist die Bestellung maßgeblich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist. Änderungen bedürfen der Schriftform und der Unterzeichnung durch die Parteien, um verbindlich zu sein.
17.12. Gegenstücke. Dieses Abkommen kann in mehreren Exemplaren ausgefertigt werden, wobei jedes Exemplar als Original gilt, alle Exemplare zusammen jedoch ein Abkommen bilden.