Lizenzvertrag für Unternehmensabonnements

Dieser Enterprise Subscription License Agreement ("Vertrag") wird zwischen Couchbase und dem Lizenznehmer abgeschlossen und legt die Bedingungen fest, unter denen der Lizenznehmer bestimmte Couchbase-Software im Rahmen von Aufträgen nutzen darf, die durch diesen Vertrag geregelt sind.

Bitte beachten Sie, dass diese Vereinbarung nicht ohne einen von beiden Seiten unterzeichneten Zusatz geändert werden kann. Couchbase wird die unter der oben genannten URL veröffentlichten Bedingungen in keiner Weise ändern. Alle Aufträge, die unter dieser Version der Vereinbarung erteilt werden, können nur durch einen gegenseitig unterzeichneten Nachtrag geändert werden.

1. Lizenzerteilung. Während der Laufzeit des Abonnements und unter der Voraussetzung, dass der Lizenznehmer die Bedingungen dieser Vereinbarung einhält, gewährt Couchbase dem Lizenznehmer eine nicht exklusive, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare, gebührenpflichtige Lizenz

(a) die Software nur für den eigenen internen Gebrauch des Lizenznehmers zu installieren und zu nutzen, und zwar beschränkt auf die Anzahl der vom Lizenznehmer bezahlten lizenzierten Knoten, und

(b) wenn Couchbase Mobile lizenziert wird, ist der Lizenznehmer zusätzlich lizenziert, Teile der Gerätesoftware in Anwendungen für mobile Geräte einzubinden, die der Lizenznehmer intern und an Dritte vertreiben kann, und zwar bis zu der Anzahl der lizenzierten Nodes, für die der Lizenznehmer bezahlt hat.

2. Restriktionen. Der Lizenznehmer wird nicht:

(a) die Software in irgendeiner Weise zu vervielfältigen oder zu verwenden, es sei denn, dies ist in diesem Vertrag ausdrücklich gestattet;

(b) die Software über die Anzahl der lizenzierten Knoten hinaus zu nutzen oder einzusetzen, für die der Lizenznehmer die entsprechende Abonnementgebühr bezahlt hat;

(c) die Software an Dritte zu übertragen, zu verkaufen, zu vermieten, zu verleasen, zu verleihen, zu vertreiben oder Unterlizenzen zu vergeben;

(d) die Software für die Bereitstellung von Time-Sharing-Diensten, Service-Büro-Diensten oder als Teil eines Anbieters von Anwendungsdiensten oder als ein Dienstangebot zu verwenden, das in erster Linie dazu bestimmt ist, die Funktionalität der Software anzubieten;

(e) die Software zurückzuentwickeln, zu disassemblieren oder zu dekompilieren (außer in dem Umfang, in dem solche Beschränkungen gesetzlich verboten sind);

(f) die Software zu verändern, zu modifizieren, zu verbessern oder von ihr abgeleitete Werke zu erstellen;

(g) Eigentumshinweise in der Software zu ändern oder zu entfernen; oder

(h) die Software unter Verletzung der Exportverwaltungsvorschriften des US-Handelsministeriums oder anderer Exportgesetze oder -vorschriften zu exportieren. Wenn der Lizenznehmer die Lizenzbedingungen oder die vorstehenden Beschränkungen nicht einhält, kann Couchbase die Lizenz des Lizenznehmers für die Software kündigen oder aussetzen (ohne Rückerstattung oder Gutschrift), bis der Lizenznehmer diese Bedingungen und Beschränkungen einhält.

3. Eigentumsrechte. Die Software und alle Änderungen oder Ableitungen davon sind und bleiben das alleinige Eigentum von Couchbase und seinen Lizenzgebern, und mit Ausnahme der hierin gewährten Lizenzrechte behalten Couchbase und seine Lizenzgeber alle Rechte, Titel und Interessen an der Software, einschließlich aller geistigen Eigentumsrechte darin und daran. Die Software kann Open-Source-Softwarekomponenten von Dritten enthalten. Wenn es sich bei dem Lizenznehmer um die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika oder einen ihrer Auftragnehmer handelt, unterliegen alle hierin gewährten Lizenzen den folgenden Bedingungen:

(a) für den Erwerb durch oder im Namen von zivilen Stellen, soweit dies erforderlich ist, um den Schutz als "kommerzielle Computersoftware" und die dazugehörige Dokumentation gemäß den Bedingungen dieses Abkommens und gemäß Unterabschnitt 12.1212 der Federal Acquisition Regulation (FAR), 48 C.F.R.12.1212, und ihren Nachfolgern zu erhalten; und

(b) für den Erwerb durch oder im Namen des Verteidigungsministeriums (Department of Defense, DOD) und dessen Behörden oder Einheiten, soweit dies erforderlich ist, um den Schutz als "kommerzielle Computersoftware" und die dazugehörige Dokumentation gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung und wie in den Unterabschnitten 227.7202-1 und 227.7202-3 der DOD FAR-Ergänzung, 48 C.F.R.227.7202-1 und 227.7202-3, und deren Nachfolgern angegeben, zu erhalten. Hersteller ist Couchbase, Inc.

4. Unterstützung. Couchbase bietet verschiedene Stufen von Support Services für die Software an. Couchbase stellt dem Lizenznehmer die in der Bestellung angegebene und vom Lizenznehmer bezahlte Stufe der Support Services zur Verfügung. Der Lizenznehmer muss über lizenzierte Nodes mit demselben Level an Support Services für alle Instanzen der Produktionsbereitstellung verfügen, auf denen die Software läuft, einschließlich aller Instanzen, die für Disaster Recovery oder Backup verwendet werden und mit der Produktionsbereitstellung verbunden sind. Für alle Instanzen in einer Entwicklungs- und Testumgebung, auf denen die Software ausgeführt wird, muss der Lizenznehmer ebenfalls über alle lizenzierten Knoten mit demselben Level an Support Services verfügen, auch wenn diese Support Services auf einem anderen Level als die lizenzierten Produktionsknoten liegen können. Wenn der Lizenznehmer die Funktion "Cross Data Center Replication" nutzt, müssen alle Lizenzierten Knoten für alle Instanzen auf allen Seiten der Replikationsverbindung über den gleichen Level an Support Services verfügen, auch wenn eine Seite der Verbindung nur für Disaster Recovery oder Backup genutzt wird.

5. Zahlungen. Der Lizenznehmer zahlt an Couchbase die entsprechenden Abonnementgebühren. Alle Zahlungen von Gebühren oder Kosten im Rahmen dieser Vereinbarung sind in der auf der Bestellung angegebenen Währung zu leisten und innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem Rechnungsdatum fällig. Auf verspätete Zahlungen werden Verzugszinsen in Höhe von eineinhalb Prozent (1 ½%) pro Monat oder dem niedrigeren gesetzlich zulässigen Höchstsatz erhoben. Darüber hinaus erstattet der Lizenznehmer Couchbase alle angemessenen Kosten und Ausgaben (einschließlich angemessener Anwaltskosten), die bei der Einziehung überfälliger Beträge entstehen. Alle im Rahmen dieser Vereinbarung zu zahlenden Gebühren sind Nettobeträge und in voller Höhe zu zahlen, ohne Abzug von Steuern oder Abgaben jeglicher Art. Die Abonnementgebühren verstehen sich exklusive aller Steuern und Abgaben (einschließlich der Mehrwertsteuer, die der Lizenznehmer gegebenenfalls in der jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Höhe und Art und Weise zu entrichten hat), mit Ausnahme von Steuern, die auf dem Nettoeinkommen von Couchbase basieren, und der Lizenznehmer ist dafür verantwortlich. Alle Gebühren sind nicht erstattungsfähig, es sei denn, dies ist in dieser Vereinbarung ausdrücklich vorgesehen.

6. Aufbewahrung von Unterlagen und Prüfung. Der Lizenznehmer ist verpflichtet, vollständige und genaue Aufzeichnungen zu führen, die es Couchbase ermöglichen, die Einhaltung der Vereinbarung durch den Lizenznehmer zu überprüfen (einschließlich der Anzahl der vom Lizenznehmer genutzten lizenzierten Nodes), und Couchbase diese Aufzeichnungen innerhalb von zehn (10) Tagen nach Aufforderung zur Verfügung zu stellen. Couchbase ist berechtigt, die Nutzung der Software durch den Lizenznehmer zu überprüfen, um festzustellen, ob der Lizenznehmer die Bestimmungen dieses Vertrags einhält. Ein solches Audit wird während der regulären Geschäftszeiten in den Einrichtungen des Lizenznehmers durchgeführt und wird die Geschäftsaktivitäten des Lizenznehmers nicht unangemessen beeinträchtigen. Der Lizenznehmer wird Couchbase Zugang zu den relevanten Unterlagen und Einrichtungen des Lizenznehmers gewähren. Wenn eine Prüfung ergibt, dass der Lizenznehmer zu wenig Gebühren an Couchbase gezahlt hat, stellt Couchbase dem Lizenznehmer die zu wenig gezahlten Gebühren auf der Grundlage der zum Zeitpunkt des Abschlusses der Prüfung gültigen Preisliste von Couchbase in Rechnung, und der Lizenznehmer wird Couchbase diese Gebühren unverzüglich zahlen. Wenn die zu wenig gezahlten Gebühren fünf Prozent (5%) der vom Lizenznehmer für die Software gezahlten Abonnementgebühr übersteigen, wird der Lizenznehmer auch die angemessenen Kosten von Couchbase für die Durchführung der Prüfung bezahlen.

7. Vertraulichkeit. Der Lizenznehmer und Couchbase werden die Vertraulichkeit der vertraulichen Informationen wahren. Die Partei, die vertrauliche Informationen der anderen Partei erhält, verpflichtet sich, diese vertraulichen Informationen nicht für andere Zwecke zu verwenden als für die Erfüllung ihrer Verpflichtungen und die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen dieses Vertrags. Die empfangende Partei schützt die Geheimhaltung und verhindert die Offenlegung und unbefugte Nutzung der vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei mit der gleichen Sorgfalt, die sie zum Schutz ihrer eigenen vertraulichen Informationen anwendet, wobei sie in keinem Fall weniger als angemessene Sorgfalt anwendet. Die Bestimmungen dieses Abschnitts über die Vertraulichkeit gelten auch nach Beendigung oder Ablauf dieser Vereinbarung. Bei Beendigung oder Ablauf dieser Vereinbarung wird die empfangende Partei nach Wahl der offenlegenden Partei die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei unverzüglich zurückgeben oder vernichten (und eine schriftliche Bescheinigung über diese Vernichtung vorlegen). Eine Partei ist berechtigt, die vertraulichen Informationen der anderen Partei in dem Umfang offenzulegen, wie dies durch Gesetze oder Vorschriften vorgeschrieben ist.

8. Ausschluss der Gewährleistung. DIE SOFTWARE UND DIE IM RAHMEN DIESER VEREINBARUNG ERBRACHTEN DIENSTLEISTUNGEN WERDEN OHNE MÄNGELGEWÄHR BEREITGESTELLT. COUCHBASE GARANTIERT NICHT, DASS DIE SOFTWARE ODER DIE IM RAHMEN DIESER VEREINBARUNG ERBRACHTEN DIENSTLEISTUNGEN DEN ANFORDERUNGEN DES LIZENZNEHMERS ENTSPRECHEN, DASS DIE SOFTWARE IN DEN VOM LIZENZNEHMER FÜR DIE NUTZUNG GEWÄHLTEN KOMBINATIONEN FUNKTIONIERT, DASS DER BETRIEB DER SOFTWARE FEHLERFREI ODER UNUNTERBROCHEN IST ODER DASS ALLE SOFTWAREFEHLER KORRIGIERT WERDEN. COUCHBASE LEHNT HIERMIT ALLE AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN AB, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER, DES EIGENTUMSRECHTS UND JEGLICHER GARANTIEN, DIE SICH AUS DEM HANDELSVERKEHR, DER NUTZUNG ODER DEM HANDEL ERGEBEN.

9. Entschädigung von Ansprüchen Dritter.

  • Entschädigung.Vorbehaltlich des Abschnitts 9 wird Couchbase den Lizenznehmer entschädigen und verteidigen von und gegen jeglichen Schadenersatz, der dem Lizenznehmer im Zusammenhang mit Ansprüchen Dritter zugesprochen wird, die behaupten, dass die Software ein US-Patent, ein US-Urheberrecht oder ein US-Warenzeichen oder andere geistige Eigentumsrechte verletzt; vorausgesetzt, dass (a) der Lizenznehmer Couchbase unverzüglich über den Anspruch informiert; (b) der Lizenznehmer Couchbase die notwendigen Informationen bezüglich des Anspruchs gibt und angemessen mit Couchbase kooperiert; und (c) der Lizenznehmer Couchbase erlaubt, die Software zu nutzen: (a) der Lizenznehmer Couchbase unverzüglich über den Anspruch informiert; (b) der Lizenznehmer Couchbase alle notwendigen Informationen bezüglich des Anspruchs gibt und in angemessener Weise mit Couchbase kooperiert; und (e) Couchbase die Kontrolle über die Verteidigung und alle damit verbundenen Vergleichsverhandlungen überlässt.
  • Unterlassungsanordnung.Wenn die Nutzung der Software untersagt wird oder Couchbase feststellt, dass eine solche Nutzung untersagt werden kann, wird Couchbase nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten(a) dem Lizenznehmer das Recht verschaffen, die betroffene Software weiter zu nutzen,(b) die betroffene Software ersetzen oder modifizieren, so dass sie nicht mehr gegen die Bestimmungen verstößt, oder, wenn entweder (a) oder (b) nach Ansicht von Couchbase wirtschaftlich nicht machbar ist,(c) die Lizenzen kündigen und dem Lizenznehmer einen anteiligen Betrag der Abonnementgebühren erstatten.
  • Ausschlüsse.Couchbase haftet nicht für Ansprüche wegen Rechtsverletzungen, die (a) auf Änderungen an der Software beruhen, die von einer anderen Partei als Couchbase vorgenommen wurden, soweit ein Anspruch ohne diese Änderungen nicht entstanden wäre;(b) auf der Verwendung einer anderen als der jeweils aktuellen Version der Software beruhen, es sei denn, der rechtsverletzende Teil ist auch in der jeweils aktuellen, unveränderten Version enthalten;(c) die auf der Verwendung, dem Betrieb oder der Kombination der Software mit Programmen, Daten oder Geräten, die nicht von Couchbase stammen, beruhen, sofern eine solche Verletzung ohne diese Verwendung, diesen Betrieb oder diese Kombination vermieden worden wäre;(d) die auf Open-Source-Softwarekomponenten Dritter zurückzuführen sind; oder(e) die darauf beruhen, dass der Lizenznehmer die Software auf andere Weise als in Übereinstimmung mit diesem Vertrag oder der geltenden Dokumentation verwendet hat.
  • Einzige Abhilfe.DIE BESTIMMUNGEN DIESES ABSCHNITTS STELLEN DIE GESAMTE HAFTUNG VON COUCHBASE UND DAS EINZIGE UND AUSSCHLIESSLICHE RECHTSMITTEL DES LIZENZNEHMERS IN BEZUG AUF ANSPRÜCHE DRITTER WEGEN VERLETZUNG ODER WIDERRECHTLICHER ANEIGNUNG VON GEISTIGEN EIGENTUMSRECHTEN JEGLICHER ART DAR.

 
10. Beendigung des Abonnements. Der Vertrag gilt für alle Bestellungen, die auf diesen Vertrag verweisen. Die "Abonnement-Laufzeit" beginnt mit dem Datum des Inkrafttretens der Bestellung und wird für einen in der jeweiligen Bestellung angegebenen Zeitraum fortgesetzt. Vorbehaltlich der Rechte von Couchbase gemäß Abschnitt 2 oben kann jede Partei diese Vereinbarung vor dem Ende einer Laufzeit kündigen, wenn die andere Partei ihre Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung wesentlich verletzt und, wenn eine solche Verletzung heilbar ist, diese Verletzung dreißig (30) Tage nach der schriftlichen Mitteilung der Verletzung unbehoben bleibt. Die Verpflichtung des Lizenznehmers zur Zahlung ausstehender, unbezahlter Gebühren bleibt auch nach Beendigung dieses Vertrags bestehen. Bei Beendigung oder Ablauf einer Bestellung oder dieses Vertrages ist der Lizenznehmer verpflichtet, die betreffende Software und alle Kopien und Teile davon in allen Formen und auf allen Medien unverzüglich zurückzugeben oder zu vernichten (und eine schriftliche Bestätigung dieser Vernichtung vorzulegen). Die folgenden Abschnitte überdauern die Beendigung oder das Auslaufen dieses Vertrags: Abschnitte 2, 3, 5-13.

11. Begrenzung der Haftung. SOWEIT DIES NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIG IST, HAFTEN COUCHBASE ODER SEINE LIZENZGEBER IN KEINEM FALL GEGENÜBER DEM LIZENZNEHMER ODER EINEM DRITTEN FÜR INDIREKTE, BESONDERE, ZUFÄLLIGE, FOLGE- ODER EXEMPLARISCHE SCHÄDEN ODER FÜR DIE KOSTEN DER BESCHAFFUNG VON ERSATZPRODUKTEN ODER DIENSTLEISTUNGEN, DIE SICH AUS ODER IN VERBINDUNG MIT DIESER VEREINBARUNG ODER DER VERWENDUNG ODER DER UNFÄHIGKEIT ZUR VERWENDUNG DER SOFTWARE ODER DER DOKUMENTATION ODER DER VON COUCHBASE IM RAHMEN DIESER VEREINBARUNG BEREITGESTELLTEN DIENSTLEISTUNGEN ERGEBEN, EINSCHLIESSLICH, OHNE EINSCHRÄNKUNG SCHÄDEN ODER ANDERE VERLUSTE FÜR NUTZUNGSAUSFALL, GESCHÄFTSVERLUSTE, VERLUST VON FIRMENWERT, ARBEITSUNTERBRECHUNGEN, ENTGANGENE GEWINNE, DATENVERLUSTE, COMPUTERAUSFÄLLE ODER ALLE ANDEREN KOMMERZIELLEN SCHÄDEN ODER VERLUSTE, SELBST WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE UND UNABHÄNGIG VON DER RECHTLICHEN ODER BILLIGKEITSRECHTLICHEN THEORIE (VERTRAG, UNERLAUBTE HANDLUNG ODER ANDERWEITIG), AUF DIE SICH DER ANSPRUCH STÜTZT. IN KEINEM FALL ÜBERSTEIGT DIE GESAMTHAFTUNG VON COUCHBASE ODER SEINEN LIZENZGEBERN GEGENÜBER DEM LIZENZNEHMER AUS ALLEN KLAGEGRÜNDEN UND UNTER ALLEN HAFTUNGSTHEORIEN DIE GESAMTBETRÄGE, DIE DER LIZENZNEHMER AN COUCHBASE GEZAHLT HAT UND DIE DER BESTELLUNG FÜR DEN ZWÖLF (12) MONATIGEN ZEITRAUM UNMITTELBAR VOR DER HANDLUNG ODER UNTERLASSUNG, DIE DIE HAFTUNG AUSLÖST, ZUZUORDNEN SIND. Die Parteien erkennen ausdrücklich an und stimmen zu, dass Couchbase seine Preise festgelegt und diese Vereinbarung im Vertrauen auf die hierin aufgeführten Haftungsbeschränkungen geschlossen hat, die das Risiko zwischen Couchbase und dem Lizenznehmer aufteilen und eine Grundlage für die Vereinbarung zwischen den Parteien bilden.

12. Allgemeines. Keine der Parteien haftet für Verzögerungen oder Ausfälle bei der Erfüllung (mit Ausnahme von Zahlungsverpflichtungen) aufgrund von Ursachen, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen. Couchbase ist berechtigt, den Namen und das Logo des Lizenznehmers in Übereinstimmung mit den Markenrichtlinien des Lizenznehmers auf Kundenlisten zu verwenden und den Lizenznehmer öffentlich als Kunden bekannt zu geben. Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, diese Vereinbarung ganz oder teilweise, kraft Gesetzes oder anderweitig, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Couchbase abzutreten. Jeder Versuch, diese Vereinbarung ohne eine solche Zustimmung abzutreten, ist nichtig und hat keine Wirkung. Vorbehaltlich des Vorstehenden ist diese Vereinbarung für die Rechtsnachfolger und zulässigen Abtretungsempfänger jeder Partei bindend und kommt ihnen zugute. Sollte ein zuständiges Gericht aus irgendeinem Grund eine Bestimmung dieser Vereinbarung für ungültig oder nicht durchsetzbar erklären, so wird diese Bestimmung der Vereinbarung im maximal zulässigen Umfang durchgesetzt, und die anderen Bestimmungen dieser Vereinbarung bleiben in vollem Umfang in Kraft und wirksam. Das Versäumnis einer Partei, eine Bestimmung dieser Vereinbarung durchzusetzen, stellt keinen Verzicht auf die zukünftige Durchsetzung dieser oder einer anderen Bestimmung dar. Alle Verzichtserklärungen bedürfen der Schriftform und der Unterzeichnung durch beide Parteien. Alle Mitteilungen, die im Rahmen dieser Vereinbarung zulässig oder erforderlich sind, bedürfen der Schriftform und sind persönlich, per bestätigtem Fax, per Übernacht-Kurierdienst oder per Post als Einschreiben oder Rückschein mit vorausbezahltem Porto an die oben angegebene Adresse der Partei oder an eine andere von den Parteien schriftlich angegebene Adresse zu senden. Eine solche Mitteilung gilt mit ihrem Eingang als zugestellt. Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen des Staates Kalifornien, U.S.A., unter Ausschluss der dort geltenden Kollisionsnormen. Die Parteien vereinbaren ausdrücklich, dass das UN-Übereinkommen über den internationalen Warenkauf keine Anwendung findet. Alle Klagen oder Verfahren, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben, werden ausschließlich vor den Bundes- oder Staatsgerichten in Santa Clara County, Kalifornien, verhandelt, und die Parteien stimmen hiermit unwiderruflich der persönlichen Zuständigkeit und dem Gerichtsstand dort zu. Jede Ergänzung oder Änderung der Vereinbarung bedarf der Schriftform und muss von beiden Parteien unterzeichnet werden. Diese Vereinbarung stellt die gesamte Vereinbarung dar und ersetzt alle früheren oder gleichzeitigen mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen bezüglich des Vertragsgegenstandes. Zusätzliche oder widersprüchliche Bestimmungen in Bestellungen, Auftragsbestätigungen oder anderen Dokumenten haben keine Gültigkeit und werden hiermit abgelehnt, es sei denn, sie wurden von den ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertretern der Parteien ausdrücklich und schriftlich vereinbart. Sofern nicht ausdrücklich in dieser Vereinbarung festgelegt, lässt die Ausübung von Rechtsmitteln durch eine der Parteien gemäß dieser Vereinbarung ihre anderen Rechtsmittel gemäß dieser Vereinbarung oder anderweitig unberührt. Die Parteien dieser Vereinbarung sind unabhängige Vertragspartner, und diese Vereinbarung begründet kein Partnerschafts-, Joint-Venture-, Beschäftigungs-, Franchise- oder Agenturverhältnis zwischen den Parteien. Keine der Parteien hat die Befugnis, die andere Partei zu binden oder Verpflichtungen im Namen der anderen Partei einzugehen, ohne deren vorherige schriftliche Zustimmung. Der Kunde hat sich bei seiner Entscheidung, die Softwarelizenz zu erwerben, nicht auf die Verfügbarkeit einer zukünftigen Version des erworbenen Produkts oder eines zukünftigen Produkts verlassen.

13. Definitionen. Die in diesem Dokument verwendeten Begriffe werden im Folgenden in Großbuchstaben definiert: "Vertrauliche Informationen" bezeichnet alle geschützten Informationen, die die andere Partei während oder vor Abschluss dieser Vereinbarung erhalten hat und von denen eine Partei aufgrund der Umstände der Offenlegung wissen sollte, dass sie vertraulich oder geschützt sind, einschließlich der Software und aller nicht öffentlichen technischen und geschäftlichen Informationen (einschließlich der Preisgestaltung). Zu den vertraulichen Informationen gehören nicht Informationen, die

(a) der Öffentlichkeit ohne Verschulden der empfangenden Partei oder ohne Verstoß gegen dieses Abkommen bekannt ist oder wird;

(b) der empfangenden Partei zum Zeitpunkt der Offenlegung rechtmäßig bekannt ist, ohne dass die offenlegende Partei zur Vertraulichkeit verpflichtet ist;

(c) von der empfangenden Partei unabhängig und ohne Verwendung der vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei entwickelt werden; oder

(d) die empfangende Partei rechtmäßig von einem Dritten ohne Einschränkung der Nutzung oder Weitergabe erhält.

"Dokumentation" bezeichnet die technischen Benutzerhandbücher oder Handbücher, die von Couchbase im Zusammenhang mit der Software zur Verfügung gestellt werden.

"Lizenzierter Knoten" bezeichnet eine Instanz der Software, die auf physischer Hardware oder einer virtuellen Maschine oder auf einem Cloud-Server läuft.

"Software" ist die Objektcode-Version des jeweiligen Couchbase-Produkts, wie sie in einer Bestellung angegeben ist.

"Abonnement-Gebühr" bezeichnet die in der Bestellung angegebene Gebühr für das Recht, die Software für die in der Bestellung angegebene Anzahl von lizenzierten Knoten zu nutzen. Die Subskriptionsgebühr umfasst Gebühren für Supportleistungen.

"Laufzeit des Abonnements" bezeichnet insgesamt die in Abschnitt 10 beschriebene Erstzeichnungsfrist.

"Unterstützungsdienste" bezeichnet den technischen Support und die Software-Wartungsdienste (mit dem Recht, Software-Updates und -Upgrades zu erhalten, die von Couchbase allgemein zur Verfügung gestellt werden), wie in der jeweils aktuellen Couchbase-Support-Policy beschrieben (zu finden unter www.couchbase.com/support/working-with-technical-support).

"Produktionseinsatz" ist ein Cluster oder Cluster von lizenzierten Knoten, die zur Unterstützung einer Live-Arbeitslast für eine Anwendung verwendet werden.

"Bestellung" bezeichnet ein Transaktionsdokument (z. B. ein unterzeichnetes Angebot), das die an den Lizenznehmer lizenzierte Software, die Anzahl der lizenzierten Knoten und die anwendbare Abonnementgebühr angibt.

Der Begriff "einschließlich" Mittel, einschließlich, aber nicht beschränkt auf.

"Lizenziertes Gerät" bezeichnet eine Instanz von Couchbase Mobile, die auf einem (1) mobilen Gerät läuft.

"Geräte-Software" bezeichnet die von Couchbase bereitgestellte und vom Lizenznehmer während des Bestellvorgangs auf der Couchbase-Website bestellte Objektcode-Version des Couchbase Mobile-Produkts.