COUCHBASE INC. ABONNEMENT-LIZENZVERTRAG FÜR UNTERNEHMEN

WICHTIG - SORGFÄLTIG LESEN:  DURCH ANKLICKEN DES KÄSTCHENS "ICH AKZEPTIERE" ODER DURCH DIE INSTALLATION, DAS HERUNTERLADEN ODER DIE ANDERWEITIGE NUTZUNG DIESER SOFTWARE UND DER ZUGEHÖRIGEN DOKUMENTATION ERKLÄREN SIE SICH IN IHREM EIGENEN NAMEN UND ALS BEVOLLMÄCHTIGTER VERTRETER IM NAMEN EINER JURISTISCHEN PERSON ("LIZENZNEHMER") MIT ALLEN BEDINGUNGEN DIESER LIZENZVEREINBARUNG (DIE "VEREINBARUNG") BEZÜGLICH IHRER NUTZUNG DER SOFTWARE UND DER NUTZUNG DURCH DEN LIZENZNEHMER EINVERSTANDEN. SIE VERSICHERN UND GARANTIEREN, DASS SIE RECHTLICH BEFUGT SIND, DEN LIZENZNEHMER AN DIESEN VERTRAG ZU BINDEN. WENN SIE NICHT MIT ALLEN BEDINGUNGEN EINVERSTANDEN SIND, MARKIEREN SIE NICHT DAS FELD "ICH AKZEPTIERE" UND INSTALLIEREN, LADEN ODER BENUTZEN SIE DIE SOFTWARE NICHT. DAS DATUM DES INKRAFTTRETENS DIESER VEREINBARUNG IST DAS DATUM, AN DEM SIE AUF "ICH AKZEPTIERE" KLICKEN ODER DIE SOFTWARE AUF ANDERE WEISE INSTALLIEREN, HERUNTERLADEN ODER VERWENDEN.

1A. Lizenzerteilung in Bezug auf freie Lizenzen. Eine “Freie Lizenz” ist fĂŒr die nicht produktive Nutzung der Software erlaubt, vorausgesetzt, dass der Lizenznehmer keinen Anspruch auf Supportleistungen hat. WĂ€hrend der Laufzeit des Abonnements und unter der Voraussetzung, dass der Lizenznehmer die Bedingungen dieser Vereinbarung einhĂ€lt, gewĂ€hrt Couchbase dem Lizenznehmer eine unbezahlte, nicht exklusive, nicht ĂŒbertragbare, nicht unterlizenzierbare, nicht gebĂŒhrenpflichtige Download-Lizenz zur Installation und Nutzung der Software nur fĂŒr interne Test- und Entwicklungszwecke des Lizenznehmers. Wenn der Lizenznehmer die Software zu irgendeinem Zeitpunkt in der Produktion einsetzt oder wenn der Lizenznehmer Support-Services anfordert, erkennt der Lizenznehmer an und stimmt zu, dass die Lizenz automatisch in eine kostenpflichtige Enterprise-Lizenz umgewandelt wird.

1B. Lizenzerteilung fĂŒr Unternehmenslizenzen. Eine “Unternehmenslizenz” ist erforderlich, wenn der Lizenznehmer eine “produktive Nutzung” vornimmt (was bedeutet, dass entweder (a) die Software in der Produktion eingesetzt wird oder (b) Supportleistungen vom Lizenznehmer angefordert werden). WĂ€hrend der Abonnementlaufzeit und vorbehaltlich der Einhaltung der Bedingungen dieses Vertrags durch den Lizenznehmer gewĂ€hrt Couchbase dem Lizenznehmer entweder i) eine nicht exklusive, nicht ĂŒbertragbare, nicht unterlizenzierbare, gebĂŒhrenpflichtige Lizenz zur Installation und Nutzung der Software nur fĂŒr den eigenen internen Gebrauch des Lizenznehmers und begrenzt auf die Anzahl der lizenzierten Nodes, fĂŒr die der Lizenznehmer bezahlt hat (und, falls in der Bestellung angegeben, die Anzahl der eingebetteten Datenbankinstanzen, fĂŒr die der Lizenznehmer bezahlt hat).

2. Restriktionen. Der Lizenznehmer wird nicht: (a) die Software in irgendeiner Weise zu kopieren oder zu benutzen, es sei denn, dies ist in diesem Vertrag ausdrĂŒcklich erlaubt; (b) die Software ĂŒber die Anzahl der lizenzierten Knoten und eingebetteten Datenbankinstanzen hinaus zu benutzen oder einzusetzen, fĂŒr die der Lizenznehmer die entsprechende AbonnementgebĂŒhr fĂŒr eine Unternehmenslizenz bezahlt hat; (c) die Software an Dritte zu ĂŒbertragen, zu verkaufen, zu vermieten, zu verleasen, zu verleihen, zu vertreiben oder unterzulizenzieren; (d) die Software fĂŒr die Bereitstellung von Time-Sharing-Diensten, Service-Bureau-Diensten oder als Teil eines Anbieters von Anwendungsdiensten oder eines Serviceangebots zu verwenden, das in erster Linie darauf ausgelegt ist, die FunktionalitĂ€t der Software anzubieten; (e) die Software zurĂŒckzuentwickeln, zu disassemblieren oder zu dekompilieren (außer in dem Umfang, in dem solche BeschrĂ€nkungen gesetzlich verboten sind); (f) die Software zu verĂ€ndern, zu modifizieren, zu verbessern oder abgeleitete Werke von ihr zu erstellen; (g) Eigentumsvermerke in der Software zu verĂ€ndern oder zu entfernen; oder (h) die Software unter Verletzung der Exportbestimmungen des U.U.S. Department of Commerce oder andere Exportgesetze oder -vorschriften zu exportieren. Wenn der Lizenznehmer die Lizenzbedingungen oder die vorstehenden BeschrĂ€nkungen nicht einhĂ€lt, kann Couchbase die Lizenz des Lizenznehmers fĂŒr die Software kĂŒndigen oder aussetzen (ohne RĂŒckerstattung oder Gutschrift), bis der Lizenznehmer diese Bedingungen und BeschrĂ€nkungen einhĂ€lt.

3. Eigentumsrechte. Die Software (und alle Änderungen oder Ableitungen davon) und alle LiefergegenstĂ€nde sind und bleiben das alleinige Eigentum von Couchbase und seinen Lizenzgebern, und mit Ausnahme der hierin gewĂ€hrten Lizenzrechte behalten Couchbase und seine Lizenzgeber alle Rechte, Titel und Interessen an der Software, einschließlich aller geistigen Eigentumsrechte darin und daran. Die Software kann Open-Source-Softwarekomponenten von Dritten enthalten. Handelt es sich bei dem Lizenznehmer um die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika oder einen ihrer Auftragnehmer, unterliegen alle hierin gewĂ€hrten Lizenzen den folgenden Bedingungen: (a) fĂŒr den Erwerb durch oder im Namen von zivilen Behörden, soweit dies erforderlich ist, um den Schutz als “kommerzielle Computersoftware” und die dazugehörige Dokumentation gemĂ€ĂŸ den Bedingungen dieser Vereinbarung und wie in Unterabschnitt 12.1212 der Federal Acquisition Regulation (FAR), 48 C.F.R.12.1212, und deren Nachfolgern; und (b) fĂŒr den Erwerb durch oder im Namen des Verteidigungsministeriums (DOD) und dessen Behörden oder Einheiten, soweit dies erforderlich ist, um den Schutz als “kommerzielle Computersoftware” und zugehörige Dokumentation in Übereinstimmung mit den Bedingungen dieses Abkommens und wie in den Unterabschnitten 227.7202-1 und 227.7202-3 der DOD FAR-ErgĂ€nzung, 48 C.F.R.227.7202-1 und 227.7202-3, und deren Nachfolgern angegeben, zu erhalten. Hersteller ist Couchbase, Inc.

4. UnterstĂŒtzung. Dieser Abschnitt gilt nur fĂŒr Unternehmenslizenzen, nicht aber fĂŒr kostenlose Lizenzen. Couchbase bietet verschiedene Stufen von Support Services fĂŒr die Software an. Couchbase stellt dem Lizenznehmer die in der Bestellung angegebene und vom Lizenznehmer bezahlte Stufe der Support Services zur VerfĂŒgung. FĂŒr alle lizenzierten Knoten und eingebetteten Datenbankinstanzen innerhalb einer Produktionsbereitstellung mĂŒssen alle diese Knoten und Instanzen die gleiche Stufe von Support Services haben, einschließlich aller Instanzen, die fĂŒr Disaster Recovery oder Backup verwendet werden und mit der Produktionsbereitstellung verbunden sind. Verschiedene ProduktionseinsĂ€tze können sich auf unterschiedlichen Support-Services-Stufen befinden. Auch fĂŒr Instanzen in einer Entwicklungs- oder Testumgebung, in der die Software ausgefĂŒhrt wird, mĂŒssen alle lizenzierten Knoten und eingebetteten Datenbankinstanzen dieselbe Support-Leistungsstufe haben - diese lizenzierten Knoten können jedoch eine andere Support-Leistungsstufe als die Produktionsbereitstellung(en) haben. Wenn der Lizenznehmer die Funktion "Cross Data Center Replication" verwendet, mĂŒssen alle Lizenzierten Knoten fĂŒr alle Instanzen auf allen Seiten der Replikationsverbindung ĂŒber denselben Support-Level verfĂŒgen, auch wenn eine Seite der Verbindung nur fĂŒr Disaster Recovery oder Backup verwendet wird.

5. Zahlungen. Dieser Abschnitt gilt nur fĂŒr Unternehmenslizenzen, nicht aber fĂŒr kostenlose Lizenzen. Der Lizenznehmer zahlt Couchbase die anwendbaren AbonnementgebĂŒhren und die anwendbaren GebĂŒhren, wie sie in jeder Bestellung angegeben sind. Alle Zahlungen von GebĂŒhren oder Kosten im Rahmen dieser Vereinbarung sind in der auf der Bestellung angegebenen WĂ€hrung zu leisten und innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Rechnungsdatum fĂ€llig. Auf verspĂ€tete Zahlungen werden Verzugszinsen in Höhe von eineinhalb Prozent (1œ%) pro Monat oder dem niedrigeren gesetzlich zulĂ€ssigen Höchstsatz erhoben. DarĂŒber hinaus erstattet der Lizenznehmer Couchbase alle angemessenen Kosten und Ausgaben (einschließlich angemessener Anwaltskosten), die bei der Einziehung ĂŒberfĂ€lliger BetrĂ€ge entstehen. Alle im Rahmen dieser Vereinbarung zu zahlenden GebĂŒhren sind NettobetrĂ€ge und in voller Höhe zu zahlen, ohne Abzug von Steuern oder Abgaben jeglicher Art. Die GebĂŒhren verstehen sich ausschließlich, und der Lizenznehmer ist fĂŒr alle Abgaben und Steuern verantwortlich (einschließlich der Mehrwertsteuer, die vom Lizenznehmer, falls zutreffend, in der jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Höhe und Art und Weise zu zahlen ist), mit Ausnahme von Steuern, die auf dem Nettoeinkommen von Couchbase basieren. Alle GebĂŒhren sind nicht erstattungsfĂ€hig, es sei denn, dies ist in dieser Vereinbarung ausdrĂŒcklich vorgesehen.

5A. Wenn der Lizenznehmer Couchbase eine Bestellung (“PO”) sendet, gilt der PO als verbindliches Vertragsangebot, das Couchbase durch Unterzeichnung des PO annehmen kann (und damit einen einvernehmlichen Auftrag bildet, der diesem Vertrag unterliegt); in diesem Fall sind die einzigen Bedingungen, die auf dem akzeptierten PO aufgefĂŒhrt sind und Teil des Auftrags sind, die kaufmĂ€nnischen Details; alle anderen Bedingungen (ob zusĂ€tzlich oder im Widerspruch zum Vertrag) auf einem PO sind ungĂŒltig und ohne Wirkung, auch wenn Couchbase den PO unterzeichnet. Alle akzeptierten POs unterliegen automatisch dieser Vereinbarung (auch wenn der PO nicht auf die Vereinbarung verweist). “Kommerzielle Details” bezeichnet das/die identifizierte(n) Produkt(e), die Menge (z.B. Anzahl der lizenzierten Nodes und/oder eingebetteten Datenbankinstanzen), den Preis, die ServergrĂ¶ĂŸenmetrik, den Support-Level sowie das Start- und Enddatum des Abonnements.

6. Aufbewahrung von Unterlagen und PrĂŒfung. Der Lizenznehmer ist verpflichtet, vollstĂ€ndige und genaue Aufzeichnungen zu fĂŒhren, die es Couchbase ermöglichen, die Einhaltung der Vereinbarung durch den Lizenznehmer zu ĂŒberprĂŒfen (einschließlich der Anzahl der vom Lizenznehmer genutzten lizenzierten Nodes), und Couchbase diese Aufzeichnungen innerhalb von zehn (10) Tagen nach Aufforderung zur VerfĂŒgung zu stellen. Couchbase ist berechtigt, die Nutzung der Software durch den Lizenznehmer zu ĂŒberprĂŒfen, um festzustellen, ob der Lizenznehmer die Bestimmungen dieses Vertrags einhĂ€lt. Ein solches Audit wird wĂ€hrend der regulĂ€ren GeschĂ€ftszeiten in den Einrichtungen des Lizenznehmers durchgefĂŒhrt und wird die GeschĂ€ftsaktivitĂ€ten des Lizenznehmers nicht unangemessen beeintrĂ€chtigen. Der Lizenznehmer wird Couchbase Zugang zu den relevanten Unterlagen und Einrichtungen des Lizenznehmers gewĂ€hren. Wenn eine PrĂŒfung ergibt, dass der Lizenznehmer zu wenig GebĂŒhren an Couchbase gezahlt hat, stellt Couchbase dem Lizenznehmer die zu wenig gezahlten GebĂŒhren auf der Grundlage der zum Zeitpunkt des Abschlusses der PrĂŒfung gĂŒltigen Preisliste von Couchbase in Rechnung, und der Lizenznehmer wird Couchbase diese GebĂŒhren unverzĂŒglich zahlen. Wenn die zu wenig gezahlten GebĂŒhren fĂŒnf Prozent (5%) der vom Lizenznehmer fĂŒr die Software gezahlten AbonnementgebĂŒhr ĂŒbersteigen, wird der Lizenznehmer auch die angemessenen Kosten von Couchbase fĂŒr die DurchfĂŒhrung der PrĂŒfung bezahlen.

7. Vertraulichkeit. Der Lizenznehmer und Couchbase werden die Vertraulichkeit der vertraulichen Informationen wahren. Die Partei, die vertrauliche Informationen der anderen Partei erhĂ€lt, verpflichtet sich, diese vertraulichen Informationen nicht fĂŒr andere Zwecke zu verwenden als fĂŒr die ErfĂŒllung ihrer Verpflichtungen und die AusĂŒbung ihrer Rechte im Rahmen dieses Vertrags. Die empfangende Partei schĂŒtzt die Geheimhaltung und verhindert die Offenlegung und unbefugte Nutzung der vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei mit der gleichen Sorgfalt, die sie zum Schutz ihrer eigenen vertraulichen Informationen anwendet, wobei sie in keinem Fall weniger als angemessene Sorgfalt anwendet. Die Bestimmungen dieses Abschnitts ĂŒber die Vertraulichkeit gelten auch nach Beendigung oder Ablauf dieser Vereinbarung. Nach Beendigung oder Ablauf dieser Vereinbarung wird die empfangende Partei nach Wahl der offenlegenden Partei die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei unverzĂŒglich zurĂŒckgeben oder vernichten (und eine schriftliche BestĂ€tigung dieser Vernichtung vorlegen). Eine Partei ist berechtigt, die vertraulichen Informationen der anderen Partei in dem Umfang offenzulegen, wie dies durch Gesetze oder Vorschriften vorgeschrieben ist.

8. Ausschluss der GewĂ€hrleistung. DIE SOFTWARE UND DIE IM RAHMEN DIESER VEREINBARUNG ERBRACHTEN DIENSTLEISTUNGEN WERDEN OHNE MÄNGELGEWÄHR BEREITGESTELLT. COUCHBASE GARANTIERT NICHT, DASS DIE SOFTWARE ODER DIE IM RAHMEN DIESER VEREINBARUNG ERBRACHTEN DIENSTLEISTUNGEN DEN ANFORDERUNGEN DES LIZENZNEHMERS ENTSPRECHEN, DASS DIE SOFTWARE IN DEN VOM LIZENZNEHMER FÜR DIE NUTZUNG GEWÄHLTEN KOMBINATIONEN FUNKTIONIERT, DASS DER BETRIEB DER SOFTWARE FEHLERFREI ODER UNUNTERBROCHEN IST ODER DASS ALLE SOFTWAREFEHLER KORRIGIERT WERDEN. COUCHBASE LEHNT HIERMIT ALLE AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN AB, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER, DES EIGENTUMSRECHTS UND JEGLICHER GARANTIEN, DIE SICH AUS DEM HANDELSVERKEHR, DER NUTZUNG ODER DEM HANDEL ERGEBEN.

9. EntschĂ€digung von AnsprĂŒchen Dritter.

9.1 Schadloshaltung. (a) der Lizenznehmer Couchbase unverzĂŒglich ĂŒber den Anspruch informiert; (b) der Lizenznehmer Couchbase alle notwendigen Informationen bezĂŒglich des Anspruchs gibt und in angemessener Weise mit Couchbase kooperiert; und (c) Couchbase die Kontrolle ĂŒber die Verteidigung und alle damit verbundenen Vergleichsverhandlungen ĂŒberlĂ€sst.

9.2 UnterlassungserklĂ€rung. Wenn die Nutzung der Software und der Dienste untersagt wird oder Couchbase feststellt, dass eine solche Nutzung untersagt werden könnte, wird Couchbase nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten (a) dem Lizenznehmer das Recht verschaffen, die betroffene Software und die Dienste weiter zu nutzen; (b) die betroffene Software und die Dienste ersetzen oder modifizieren, so dass sie nicht mehr gegen die Bestimmungen verstoßen; oder (c) wenn eine der beiden Optionen (a) oder (b) nach Couchbase's angemessener Meinung wirtschaftlich nicht machbar ist, die Lizenzen kĂŒndigen und dem Lizenznehmer einen anteiligen Betrag der AbonnementgebĂŒhren zurĂŒckerstatten und die Dienste kĂŒndigen und die GebĂŒhren fĂŒr die Dienste, die die Rechte verletzt haben, zurĂŒckerstatten.

9.3 AusschlĂŒsse. Couchbase haftet nicht fĂŒr AnsprĂŒche wegen Rechtsverletzungen, (A) in Bezug auf die Software, (i) die auf Änderungen an der Software beruhen, die von einer anderen Partei als Couchbase vorgenommen wurden, soweit ein Anspruch ohne diese Änderungen nicht entstanden wĂ€re, (ii) die auf der Verwendung einer anderen als der aktuellen Version der Software beruhen, es sei denn, der rechtsverletzende Teil ist auch in der aktuellen, unverĂ€nderten Version enthalten, (iii) die auf der Verwendung, dem Betrieb oder der Kombination der Software mit Programmen, Daten oder GerĂ€ten Dritter beruhen, soweit eine solche Rechtsverletzung ohne diese Änderungen vermieden worden wĂ€re, (iv) die auf der Verwendung, dem Betrieb oder der Kombination der Software mit Programmen, Daten oder GerĂ€ten Dritter beruhen, die nicht von Couchbase stammen, (iii) auf der Verwendung, dem Betrieb oder der Kombination der Software mit Programmen, Daten oder GerĂ€ten, die nicht von Couchbase stammen, soweit die Verletzung ohne diese Verwendung, diesen Betrieb oder diese Kombination vermieden worden wĂ€re, (iv) auf Open-Source-Softwarekomponenten von Dritten oder (v) auf der Verwendung der Software durch den Lizenznehmer in einem anderen Umfang als in Übereinstimmung mit diesem Vertrag oder der geltenden Dokumentation beruht; oder (B) in Bezug auf die Dienste: (i) aufgrund von Änderungen an den Diensten, die von einer anderen Partei als Couchbase vorgenommen wurden, soweit ein Anspruch ohne diese Änderungen nicht entstanden wĂ€re, (ii) aufgrund der Nutzung der Dienste durch den Lizenznehmer unter Verletzung dieser Vereinbarung, und diese Nutzung verursacht eine solche Verletzung, oder (iii) aufgrund einer Verletzung, die aus der Kombination der Dienste mit nicht von Couchbase bereitgestellter Hardware, Daten oder Software resultiert.

9.4 Einziger Rechtsbehelf. DIE BESTIMMUNGEN DIESES ABSCHNITTS STELLEN DIE GESAMTE HAFTUNG VON COUCHBASE UND DAS EINZIGE UND AUSSCHLIESSLICHE RECHTSMITTEL DES LIZENZNEHMERS IN BEZUG AUF ANSPRÜCHE DRITTER WEGEN VERLETZUNG ODER WIDERRECHTLICHER ANEIGNUNG VON GEISTIGEN EIGENTUMSRECHTEN JEGLICHER ART DAR.

9.5 Anwendbarkeit.  Abschnitt 9 gilt nur fĂŒr Unternehmenslizenzen, nicht aber fĂŒr kostenlose Lizenzen.

10. Beendigung des Abonnements. Der Vertrag beginnt am Tag des Inkrafttretens des Vertrags und bleibt in Kraft, bis er von einer Partei durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei gekĂŒndigt wird. In Bezug auf die Software beginnt die “Abonnementlaufzeit” fĂŒr Unternehmenslizenzen mit dem frĂŒheren der beiden folgenden Zeitpunkte: (a) dem Datum des Inkrafttretens der Bestellung und (b) dem ersten Datum der produktiven Nutzung. Die Subscription-Laufzeit wird fĂŒr einen bezahlten Zeitraum fortgesetzt. Bei kostenlosen Lizenzen beginnt die Laufzeit des Abonnements mit dem Datum des Downloads und dauert bis zur KĂŒndigung. Vorbehaltlich der Rechte von Couchbase gemĂ€ĂŸ Abschnitt 2 oben kann jede Partei diesen Vertrag oder eine Unternehmenslizenz vor dem Ende einer Laufzeit kĂŒndigen, wenn die andere Partei ihre Verpflichtungen aus diesem Vertrag wesentlich verletzt und, sofern eine solche Verletzung heilbar ist, diese Verletzung dreißig (30) Tage nach der schriftlichen Mitteilung der Verletzung nicht geheilt wird. Die Verpflichtung des Lizenznehmers zur Zahlung ausstehender, nicht gezahlter GebĂŒhren bleibt auch nach Beendigung dieses Vertrags bestehen. Bei Beendigung oder Ablauf einer Lizenz, einer Bestellung oder dieses Vertrages ist der Lizenznehmer verpflichtet, die betreffende Software und alle Kopien und Teile davon in allen Formen und Arten von Medien unverzĂŒglich zurĂŒckzugeben oder zu vernichten (und eine schriftliche Bescheinigung ĂŒber diese Vernichtung vorzulegen). Was eine kostenlose Lizenz betrifft, so kann eine Partei eine solche Lizenz jederzeit durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei beenden. Die folgenden Abschnitte ĂŒberdauern die Beendigung oder das Auslaufen dieser Vereinbarung: Abschnitte 2, 3, 5-13.

11. Begrenzung der Haftung. SOWEIT DIES NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIG IST, HAFTEN COUCHBASE ODER SEINE LIZENZGEBER IN KEINEM FALL GEGENÜBER DEM LIZENZNEHMER ODER EINEM DRITTEN FÜR INDIREKTE, BESONDERE, ZUFÄLLIGE, FOLGE- ODER EXEMPLARISCHE SCHÄDEN ODER FÜR DIE KOSTEN DER BESCHAFFUNG VON ERSATZPRODUKTEN ODER DIENSTLEISTUNGEN, DIE SICH AUS ODER IN VERBINDUNG MIT DIESER VEREINBARUNG ODER DER NUTZUNG ODER UNFÄHIGKEIT ZUR NUTZUNG DER SOFTWARE, DER DOKUMENTATION, ODER DER VON COUCHBASE IM RAHMEN DIESER VEREINBARUNG ERBRACHTEN DIENSTLEISTUNGEN, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF SCHÄDEN ODER ANDERE VERLUSTE AUFGRUND VON NUTZUNGSAUSFALL, GESCHÄFTSVERLUST, VERLUST DES FIRMENWERTS, ARBEITSUNTERBRECHUNG, ENTGANGENEM GEWINN, DATENVERLUST, COMPUTERAUSFALL ODER ALLE ANDEREN KOMMERZIELLEN SCHÄDEN ODER VERLUSTE, SELBST WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE UND UNABHÄNGIG VON DER RECHTLICHEN ODER BILLIGKEITSRECHTLICHEN THEORIE (VERTRAG, UNERLAUBTE HANDLUNG ODER SONSTIGES), AUF DER DER ANSPRUCH BERUHT. IN KEINEM FALL ÜBERSTEIGT DIE GESAMTHAFTUNG VON COUCHBASE ODER SEINEN LIZENZGEBERN GEGENÜBER DEM LIZENZNEHMER AUS ALLEN KLAGEGRÜNDEN UND UNTER ALLEN HAFTUNGSTHEORIEN DIE GESAMTBETRÄGE, DIE DER LIZENZNEHMER AN COUCHBASE GEZAHLT HAT UND DIE DER BESTELLUNG FÜR DEN ZWÖLF (12) MONATIGEN ZEITRAUM UNMITTELBAR VOR DER HANDLUNG ODER UNTERLASSUNG, DIE DIE HAFTUNG AUSLÖST, ZUZUORDNEN SIND. Die Parteien erkennen ausdrĂŒcklich an und stimmen zu, dass Couchbase seine Preise festgelegt und diese Vereinbarung im Vertrauen auf die hierin aufgefĂŒhrten HaftungsbeschrĂ€nkungen geschlossen hat, die das Risiko zwischen Couchbase und dem Lizenznehmer aufteilen und eine Grundlage fĂŒr die Vereinbarung zwischen den Parteien bilden.

12. Allgemeines. Keine der Parteien haftet fĂŒr eine Verzögerung oder ein VersĂ€umnis bei der ErfĂŒllung (mit Ausnahme von Zahlungsverpflichtungen) aufgrund von Ursachen, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen. Keine der Parteien wird ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei eine Pressemitteilung, eine öffentliche Bekanntmachung, eine Leugnung oder BestĂ€tigung dieser Vereinbarung, ihres Wertes oder ihrer Bedingungen vornehmen oder in irgendeiner Weise mit der Tatsache dieser Vereinbarung werben oder sie veröffentlichen. Ungeachtet des Vorstehenden ist Couchbase berechtigt, den Namen und das Logo des Lizenznehmers in Übereinstimmung mit den Markenrichtlinien des Lizenznehmers auf Kundenlisten zu verwenden, solange eine solche Verwendung in keiner Weise die BefĂŒrwortung oder Billigung von Couchbase oder von Produkten oder Dienstleistungen von Couchbase fördert. Der Lizenznehmer darf diese Vereinbarung weder ganz noch teilweise, kraft Gesetzes oder anderweitig ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Couchbase abtreten. Jeder Versuch, diese Vereinbarung ohne eine solche Zustimmung abzutreten, ist nichtig und hat keine Wirkung. Vorbehaltlich des Vorstehenden ist diese Vereinbarung fĂŒr die Rechtsnachfolger und zulĂ€ssigen AbtretungsempfĂ€nger jeder Partei bindend und kommt ihnen zugute. Sollte ein zustĂ€ndiges Gericht aus irgendeinem Grund eine Bestimmung dieser Vereinbarung fĂŒr ungĂŒltig oder nicht durchsetzbar erklĂ€ren, so wird diese Bestimmung der Vereinbarung im maximal zulĂ€ssigen Umfang durchgesetzt, und die anderen Bestimmungen dieser Vereinbarung bleiben in vollem Umfang in Kraft und wirksam. Das VersĂ€umnis einer Partei, eine Bestimmung dieser Vereinbarung durchzusetzen, stellt keinen Verzicht auf die zukĂŒnftige Durchsetzung dieser oder einer anderen Bestimmung dar. Alle VerzichtserklĂ€rungen bedĂŒrfen der Schriftform und der Unterzeichnung durch beide Parteien. Alle Mitteilungen, die im Rahmen dieser Vereinbarung zulĂ€ssig oder erforderlich sind, bedĂŒrfen der Schriftform und sind persönlich, per bestĂ€tigtem Fax, durch einen Übernacht-Kurierdienst oder per Post als Einschreiben oder RĂŒckschein mit vorausbezahltem Porto an die oben angegebene Adresse der Partei oder an eine andere von den Parteien schriftlich angegebene Adresse zu senden. Eine solche Mitteilung gilt mit ihrem Eingang als zugestellt. Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen des Staates Kalifornien, U.S.A., unter Ausschluss der dort geltenden Kollisionsnormen. Die Parteien vereinbaren ausdrĂŒcklich, dass das UN-Übereinkommen ĂŒber den internationalen Warenkauf keine Anwendung findet. Alle Klagen oder Verfahren, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben, werden ausschließlich vor den Bundes- oder Staatsgerichten in Santa Clara County, Kalifornien, verhandelt, und die Parteien stimmen hiermit unwiderruflich der persönlichen ZustĂ€ndigkeit und dem Gerichtsstand dort zu. Jede ErgĂ€nzung oder Änderung der Vereinbarung bedarf der Schriftform und muss von beiden Parteien unterzeichnet werden. Diese Vereinbarung stellt die gesamte Vereinbarung dar und ersetzt alle frĂŒheren oder gleichzeitigen mĂŒndlichen oder schriftlichen Vereinbarungen bezĂŒglich des Vertragsgegenstandes. ZusĂ€tzliche oder widersprĂŒchliche Bestimmungen in Bestellungen, AuftragsbestĂ€tigungen oder anderen Dokumenten haben keine GĂŒltigkeit und werden hiermit abgelehnt, es sei denn, sie wurden von den ordnungsgemĂ€ĂŸ bevollmĂ€chtigten Vertretern der Parteien ausdrĂŒcklich und schriftlich vereinbart. Jede der Parteien hat diese Vereinbarung zum Datum des Inkrafttretens durch ihre ordnungsgemĂ€ĂŸ bevollmĂ€chtigten Vertreter unterzeichnen lassen. Sofern nicht ausdrĂŒcklich in dieser Vereinbarung festgelegt, lĂ€sst die AusĂŒbung von Rechtsmitteln durch eine der Parteien gemĂ€ĂŸ dieser Vereinbarung ihre anderen Rechtsmittel gemĂ€ĂŸ dieser Vereinbarung oder anderweitig unberĂŒhrt. Die Parteien dieser Vereinbarung sind unabhĂ€ngige Vertragspartner und diese Vereinbarung begrĂŒndet kein Partnerschafts-, Joint-Venture-, BeschĂ€ftigungs-, Franchise- oder VertretungsverhĂ€ltnis zwischen den Parteien. Keine der Parteien hat die Befugnis, die andere Partei zu binden oder Verpflichtungen im Namen der anderen Partei einzugehen, ohne deren vorherige schriftliche Zustimmung. Der Lizenznehmer hat sich bei seiner Entscheidung, die Softwarelizenz zu erwerben, nicht auf die VerfĂŒgbarkeit einer zukĂŒnftigen Version des erworbenen Produkts oder eines zukĂŒnftigen Produkts verlassen. Diese Vereinbarung kann in einer beliebigen Anzahl von Ausfertigungen ausgefertigt werden, von denen jede als Original gilt, die jedoch alle zusammen eine Urkunde darstellen. Elektronisch oder per Faksimile ĂŒbermittelte Unterschriften gelten als Originalunterschriften. Diese Vereinbarung gilt sowohl fĂŒr die Nutzung der Software ohne eine unterzeichnete Bestellung als auch fĂŒr die Nutzung der Software gemĂ€ĂŸ einer von Ihnen oder dem Lizenznehmer unterzeichneten Bestellung.

13. Definitionen. FĂŒr die in diesem Vertrag verwendeten Begriffe in Großbuchstaben gelten die folgenden Definitionen: “Vertrauliche Informationen” sind alle geschĂŒtzten Informationen, die die andere Partei wĂ€hrend oder vor Abschluss dieser Vereinbarung erhalten hat und von denen eine Partei aufgrund der UmstĂ€nde der Offenlegung wissen sollte, dass sie vertraulich oder geschĂŒtzt sind, einschließlich der Software und aller nicht-öffentlichen technischen und geschĂ€ftlichen Informationen (einschließlich der Preisgestaltung). Zu den vertraulichen Informationen gehören nicht Informationen, die (a) ohne Verschulden oder Verletzung dieses Vertrages durch die empfangende Partei allgemein bekannt sind oder werden; (b) der empfangenden Partei zum Zeitpunkt der Offenlegung rechtmĂ€ĂŸig bekannt sind, ohne dass sie gegenĂŒber der offenlegenden Partei zur Vertraulichkeit verpflichtet ist; (c) von der empfangenden Partei unabhĂ€ngig entwickelt werden, ohne dass die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei verwendet werden; oder (d) die die empfangende Partei rechtmĂ€ĂŸig von einer dritten Partei ohne BeschrĂ€nkung der Verwendung oder Offenlegung erhĂ€lt. “Eingebettete Datenbankinstanz” bezeichnet die Anzahl der Instanzen des Produkts “Couchbase Lite”, die Daten auf einem lokalen GerĂ€t (z. B. einem mobilen GerĂ€t, Laptop usw.) speichern, das mit einem entfernten Server synchronisiert werden kann. “Dokumentation” bezeichnet die von Couchbase zur VerfĂŒgung gestellten technischen BenutzerhandbĂŒcher oder HandbĂŒcher fĂŒr die Software. “Lizenzierter Knoten” bezeichnet eine Instanz der Software, die auf einem Server lĂ€uft, einschließlich eines physischen Servers, eines Server-Blades, einer virtuellen Maschine, eines Software-Containers oder eines Cloud-Servers. “Software” bezeichnet die Objektcode-Version des jeweiligen Couchbase-Produkts, das Sie herunterladen oder wie in einer Bestellung angegeben. “SubskriptionsgebĂŒhr” bezeichnet die GebĂŒhr fĂŒr die Nutzung der Software (oder wie in einer Bestellung angegeben) fĂŒr das Recht, die Software fĂŒr die Anzahl der lizenzierten Knoten und/oder eingebetteten Datenbankinstanzen zu nutzen, fĂŒr die bezahlt wurde. Die SubskriptionsgebĂŒhr beinhaltet auch die GebĂŒhren fĂŒr Supportleistungen. “Subskriptionsdauer” bedeutet insgesamt die in Abschnitt 10 beschriebene anfĂ€ngliche Subskriptionsdauer. “Support Services” bezeichnet die bezahlten technischen Support- und Software-Wartungsleistungen (mit dem Recht, Software-Updates und -Upgrades zu erhalten, die von Couchbase allgemein zur VerfĂŒgung gestellt werden), wie in der jeweils aktuellen Couchbase-Support-Policy beschrieben (zu finden unter www.couchbase.com/support-policy). “Produktionseinsatz” bezeichnet alle lizenzierten Knoten und eingebetteten Datenbankinstanzen innerhalb eines bestimmten Clusters oder mehrerer Cluster, die zur UnterstĂŒtzung einer Live-Arbeitslast oder Anwendung verwendet werden. “Bestellung” bezeichnet ein Transaktionsdokument (z.B. ein unterschriebenes Angebot), das die fĂŒr den Lizenznehmer lizenzierte Software, die Anzahl der lizenzierten Knoten und/oder eingebetteten Datenbankinstanzen und die anwendbare AbonnementgebĂŒhr angibt. Der Begriff “einschließlich” bedeutet einschließlich, aber nicht beschrĂ€nkt auf. “SOW” (oder Bestellung) bedeutet ein Transaktionsdokument, das die erworbenen Dienstleistungen identifiziert. “Dienstleistungen” bedeutet die Beratungsdienstleistungen und Deliverables, die Couchbase dem Lizenznehmer mit wirtschaftlich vertretbarem Aufwand zur VerfĂŒgung stellt (eine Liste der verfĂŒgbaren Beratungsdienstleistungen kann unter www.couchbase.com/dos04132016 eingesehen werden). “Leistungen” bezeichnet Berichte und andere Leistungen, die Couchbase fĂŒr den Lizenznehmer im Rahmen der Erbringung von Beratungsleistungen entwirft, entwickelt oder ihm liefert.

LA v3 20180611

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WICHTIGE KLARSTELLUNG:  Wenn Sie eine der Funktionen der Developer Preview verwenden, gilt die obige Vereinbarung nicht. Stattdessen gilt fĂŒr die Nutzung der Funktionen und des Codes der Developer Preview ausschließlich der "Developer Preview Trial License Agreement - Free Edition".

Vorschau fĂŒr Entwickler

WICHTIG - SORGFÄLTIG LESEN:  DURCH DIE INSTALLATION, DAS HERUNTERLADEN ODER DIE ANDERWEITIGE NUTZUNG DIESER SOFTWARE UND DER ZUGEHÖRIGEN DOKUMENTATION ERKLÄREN SIE SICH IN IHREM EIGENEN NAMEN ODER ALS BEVOLLMÄCHTIGTER VERTRETER IM NAMEN EINER JURISTISCHEN PERSON (“LIZENZNEHMER”) MIT ALLEN BEDINGUNGEN DIESES ENTWICKLER-VORSCHAU-TESTLIZENZVERTRAGS - FREE EDITION (DER “VERTRAG”) BEZÜGLICH IHRER NUTZUNG DER SOFTWARE EINVERSTANDEN. SIE VERSICHERN UND GARANTIEREN, DASS SIE RECHTLICH BEFUGT SIND, DEN LIZENZNEHMER AN DIESEN VERTRAG ZU BINDEN. WENN SIE NICHT MIT ALLEN BEDINGUNGEN EINVERSTANDEN SIND, DÜRFEN SIE DIE SOFTWARE NICHT INSTALLIEREN, HERUNTERLADEN ODER ANDERWEITIG NUTZEN. DAS “WIRKSAMKEITSDATUM” DIESER VEREINBARUNG IST DAS DATUM, AN DEM SIE DIE SOFTWARE ZUM ERSTEN MAL INSTALLIEREN, HERUNTERLADEN ODER VERWENDEN.

1. Lizenzerteilung. Unter der Voraussetzung, dass der Lizenznehmer die Bedingungen dieses Vertrages einhĂ€lt, gewĂ€hrt Couchbase Inc. dem Lizenznehmer hiermit eine nicht exklusive, nicht ĂŒbertragbare, nicht unterlizenzierbare, lizenzgebĂŒhrenfreie, eingeschrĂ€nkte Lizenz zur Installation und Nutzung der Software ausschließlich fĂŒr den internen, nicht produktiven Gebrauch des Lizenznehmers zum Zwecke der Evaluierung und/oder Entwicklung.

2. Restriktionen. Der Lizenznehmer wird nicht: (a) die Software in irgendeiner Weise zu kopieren oder zu verwenden, es sei denn, dies ist in diesem Vertrag ausdrĂŒcklich gestattet; (b) [absichtlich ausgelassen]; (c) die Software an Dritte zu ĂŒbertragen, zu verkaufen, zu vermieten, zu verpachten, zu verleihen, zu vertreiben oder Unterlizenzen zu vergeben; (d) die Software fĂŒr die Bereitstellung von Time-Sharing-Diensten, Service-Bureau-Diensten oder als Teil eines Anbieters von Anwendungsdiensten oder als ein Dienstleistungsangebot zu verwenden, das in erster Linie dazu bestimmt ist, die FunktionalitĂ€t der Software anzubieten; (e) die Software zurĂŒckzuentwickeln, zu disassemblieren oder zu dekompilieren (es sei denn, derartige BeschrĂ€nkungen sind gesetzlich verboten); (f) die Software zu verĂ€ndern, zu modifizieren, zu verbessern oder von ihr abgeleitete Werke zu erstellen; (g) Eigentumsvermerke in der Software zu verĂ€ndern oder zu entfernen; (h) die FunktionalitĂ€t der Software oder LizenzschlĂŒssel, die in Verbindung mit der Software verwendet werden, Dritten zur VerfĂŒgung zu stellen; (i) die Ergebnisse interner Leistungstests oder anderer Benchmarking- oder Leistungsbewertungen der Software öffentlich anzuzeigen oder zu kommunizieren; oder (j) die Software unter Verletzung der Exportbestimmungen des U.U.S. Department of Commerce oder andere Exportgesetze oder -vorschriften zu exportieren. Wenn der Lizenznehmer die Lizenzbedingungen oder die vorstehenden BeschrĂ€nkungen nicht einhĂ€lt, kann Couchbase Inc. das Konto des Lizenznehmers und den Zugriff auf die Software kĂŒndigen oder aussetzen, bis der Lizenznehmer die Bedingungen und BeschrĂ€nkungen einhĂ€lt.

3. Eigentumsrechte. Die Software und alle Änderungen oder Ableitungen davon sind und bleiben das alleinige Eigentum von Couchbase Inc. und seinen Lizenzgebern, und mit Ausnahme der hierin gewĂ€hrten Lizenzrechte behalten Couchbase Inc. und seine Lizenzgeber alle Rechte, Titel und Interessen an der Software, einschließlich aller geistigen Eigentumsrechte darin und daran. Die Software kann Open-Source-Softwarekomponenten von Dritten enthalten. Handelt es sich bei dem Lizenznehmer um die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika oder einen ihrer Auftragnehmer, unterliegen alle hierin gewĂ€hrten Lizenzen den folgenden Bedingungen: (a) fĂŒr den Erwerb durch oder im Namen von zivilen Behörden, soweit dies erforderlich ist, um den Schutz als “kommerzielle Computersoftware” und die dazugehörige Dokumentation gemĂ€ĂŸ den Bedingungen dieser Vereinbarung und wie in Unterabschnitt 12.1212 der Federal Acquisition Regulation (FAR), 48 C.F.R.12.1212, und deren Nachfolgern; und (b) fĂŒr den Erwerb durch oder im Namen des Verteidigungsministeriums (DOD) und dessen Behörden oder Einheiten, soweit dies erforderlich ist, um den Schutz als “kommerzielle Computersoftware” und zugehörige Dokumentation in Übereinstimmung mit den Bedingungen dieses Abkommens und wie in den Unterabschnitten 227.7202-1 und 227.7202-3 der DOD FAR-ErgĂ€nzung, 48 C.F.R.227.7202-1 und 227.7202-3, und deren Nachfolgern angegeben, zu erhalten. Hersteller ist Couchbase, Inc.

4. UnterstĂŒtzung. Couchbase Inc. bietet keinen technischen oder sonstigen Produktsupport fĂŒr die Software an.

5. Vertraulichkeit. Der Lizenznehmer und Couchbase Inc. werden die Vertraulichkeit der vertraulichen Informationen wahren. Die Partei, die vertrauliche Informationen der anderen Partei erhĂ€lt, verpflichtet sich, diese vertraulichen Informationen nicht fĂŒr andere Zwecke zu verwenden als fĂŒr die ErfĂŒllung ihrer Verpflichtungen und die AusĂŒbung ihrer Rechte im Rahmen dieser Vereinbarung. Die empfangende Partei schĂŒtzt die Geheimhaltung und verhindert die Offenlegung und unbefugte Nutzung der vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei mit der gleichen Sorgfalt, die sie zum Schutz ihrer eigenen vertraulichen Informationen anwendet, wobei sie in keinem Fall weniger als angemessene Sorgfalt anwendet. Die Bestimmungen dieses Vertraulichkeitsabschnitts gelten auch nach Beendigung dieser Vereinbarung. Nach Beendigung oder Ablauf dieser Vereinbarung wird die empfangende Partei nach Wahl der offenlegenden Partei die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei unverzĂŒglich zurĂŒckgeben oder vernichten (und eine schriftliche BestĂ€tigung dieser Vernichtung vorlegen).

6. Ausschluss der GewĂ€hrleistung. DIE SOFTWARE UND ALLE DIENSTLEISTUNGEN, DIE IN DIESEM RAHMEN ANGEBOTEN WERDEN, WERDEN OHNE MÄNGELGEWÄHR BEREITGESTELLT. COUCHBASE INC. GARANTIERT NICHT, DASS DIE SOFTWARE ODER DIE IM RAHMEN DIESER VEREINBARUNG ERBRACHTEN DIENSTLEISTUNGEN DEN ANFORDERUNGEN DES LIZENZNEHMERS ENTSPRECHEN, DASS DIE SOFTWARE IN DEN VOM LIZENZNEHMER FÜR DIE NUTZUNG GEWÄHLTEN KOMBINATIONEN FUNKTIONIERT, DASS DER BETRIEB DER SOFTWARE FEHLERFREI ODER UNUNTERBROCHEN IST ODER DASS ALLE SOFTWAREFEHLER KORRIGIERT WERDEN. COUCHBASE INC. LEHNT HIERMIT ALLE AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN AB, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER, DES EIGENTUMS UND JEGLICHER GARANTIEN, DIE SICH AUS DEM HANDELSVERKEHR, DER NUTZUNG ODER DEM HANDEL ERGEBEN.

7. Laufzeit und Beendigung der Vereinbarung. Die Laufzeit dieses Vertrages beginnt am Tag des Inkrafttretens und wird fĂŒr den in Abschnitt 1 genannten Zeitraum fortgesetzt. Couchbase Inc. kann diese Vereinbarung kĂŒndigen, wenn der Lizenznehmer seine Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung wesentlich verletzt und, wenn eine solche Verletzung heilbar ist, diese Verletzung fĂŒr zehn (10) Tage nach der schriftlichen Mitteilung der Verletzung nicht geheilt wird. Bei Beendigung dieser Vereinbarung wird der Lizenznehmer nach Wahl von Couchbase Inc. die betreffende Software und alle Kopien und Teile davon in allen Formen und Arten von Medien unverzĂŒglich zurĂŒckgeben oder zerstören (und eine schriftliche Bescheinigung ĂŒber diese Zerstörung vorlegen). Die folgenden Abschnitte ĂŒberdauern die Beendigung oder das Auslaufen dieser Vereinbarung: Abschnitte 2, 3, 5, 6, 7, 8, 9 und 10.

8. Begrenzung der Haftung. SOWEIT ES DAS GELTENDE RECHT ZULÄSST, WERDEN COUCHBASE INC. ODER SEINE LIZENZGEBER HAFTEN GEGENÜBER DEM LIZENZNEHMER ODER EINER DRITTEN PARTEI FÜR INDIREKTE, BESONDERE, ZUFÄLLIGE, FOLGE- ODER EXEMPLARISCHE SCHÄDEN ODER FÜR DIE KOSTEN DER BESCHAFFUNG VON ERSATZPRODUKTEN ODER DIENSTLEISTUNGEN, DIE SICH AUS ODER IN IRGENDEINER WEISE IN BEZUG AUF ODER IN VERBINDUNG MIT DIESER VEREINBARUNG ODER DER VERWENDUNG ODER UNFÄHIGKEIT ZUR VERWENDUNG DER SOFTWARE ODER DER DOKUMENTATION ODER DER DIENSTLEISTUNGEN, DIE VON COUCHBASE INC. EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF, SCHÄDEN ODER ANDERE VERLUSTE FÜR NUTZUNGSAUSFALL, GESCHÄFTSVERLUSTE, VERLUSTE DES FIRMENWERTS, ARBEITSUNTERBRECHUNGEN, ENTGANGENE GEWINNE, DATENVERLUSTE, COMPUTERAUSFÄLLE ODER ALLE ANDEREN KOMMERZIELLEN SCHÄDEN ODER VERLUSTE, SELBST WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE UND UNABHÄNGIG VON DER RECHTLICHEN ODER BILLIGEN THEORIE (VERTRAG, UNERLAUBTE HANDLUNG ODER ANDERWEITIG), AUF DER DER ANSPRUCH BERUHT. IN KEINEM FALL ÜBERSTEIGT DIE GESAMTHAFTUNG VON COUCHBASE INC. ODER SEINEN LIZENZGEBERN GEGENÜBER DEM LIZENZNEHMER, AUS ALLEN KLAGEGRÜNDEN UND UNTER ALLEN HAFTUNGSTHEORIEN, EINHUNDERT DOLLAR (US $100). Die Parteien erkennen ausdrĂŒcklich an und stimmen zu, dass Couchbase Inc. seine Preise festgelegt hat und diese Vereinbarung im Vertrauen auf die hier aufgefĂŒhrten HaftungsbeschrĂ€nkungen eingegangen ist, die das Risiko zwischen Couchbase Inc. und dem Lizenznehmer aufteilen und eine Grundlage fĂŒr die Vereinbarung zwischen den Parteien bilden.

9. Allgemeines. Couchbase Inc. haftet nicht fĂŒr Verzögerungen oder LeistungsausfĂ€lle, die auf Ursachen zurĂŒckzufĂŒhren sind, die außerhalb seiner Kontrolle liegen. Keine der Parteien wird ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei eine Pressemitteilung, eine öffentliche Bekanntmachung, eine Leugnung oder BestĂ€tigung dieser Vereinbarung, ihres Wertes oder ihrer Bedingungen vornehmen oder in irgendeiner Weise mit der Tatsache dieser Vereinbarung werben oder sie veröffentlichen. Ungeachtet des Vorstehenden ist Couchbase Inc. berechtigt, den Namen und das Logo des Lizenznehmers in Übereinstimmung mit den Markenrichtlinien des Lizenznehmers auf Kundenlisten zu verwenden, solange eine solche Verwendung in keiner Weise die BefĂŒrwortung oder Genehmigung von Couchbase Inc. oder von Produkten oder Dienstleistungen von Couchbase Inc. fördert. Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, diese Vereinbarung ganz oder teilweise, kraft Gesetzes oder anderweitig, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Couchbase Inc. abzutreten. Jeder Versuch, diese Vereinbarung ohne eine solche Zustimmung abzutreten, ist nichtig und hat keine Wirkung. Vorbehaltlich des Vorstehenden ist diese Vereinbarung fĂŒr die Rechtsnachfolger und zulĂ€ssigen AbtretungsempfĂ€nger jeder Partei bindend und kommt ihnen zu Gute. Sollte ein zustĂ€ndiges Gericht aus irgendeinem Grund eine Bestimmung dieser Vereinbarung fĂŒr ungĂŒltig oder nicht durchsetzbar erklĂ€ren, so wird diese Bestimmung der Vereinbarung im maximal zulĂ€ssigen Umfang durchgesetzt, und die anderen Bestimmungen dieser Vereinbarung bleiben in vollem Umfang in Kraft und wirksam. Das VersĂ€umnis einer Partei, eine Bestimmung dieser Vereinbarung durchzusetzen, stellt keinen Verzicht auf die zukĂŒnftige Durchsetzung dieser oder einer anderen Bestimmung dar. Alle VerzichtserklĂ€rungen bedĂŒrfen der Schriftform und der Unterzeichnung durch beide Parteien. Alle Mitteilungen, die im Rahmen dieser Vereinbarung zulĂ€ssig oder erforderlich sind, bedĂŒrfen der Schriftform und sind persönlich, per bestĂ€tigtem Fax, durch einen Übernacht-Kurierdienst oder per Post als Einschreiben oder RĂŒckschein mit vorausbezahltem Porto an die oben angegebene Adresse der Partei oder an eine andere von den Parteien schriftlich angegebene Adresse zu senden. Eine solche Mitteilung gilt mit ihrem Eingang als zugestellt. Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen des Staates Kalifornien, U.S.A., unter Ausschluss der dort geltenden Kollisionsnormen. Die Parteien vereinbaren ausdrĂŒcklich, dass das UN-Übereinkommen ĂŒber den internationalen Warenkauf (CISG) keine Anwendung findet. Alle Klagen oder Verfahren, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben, werden ausschließlich vor den Bundes- oder Staatsgerichten im Northern District of California verhandelt, und die Parteien stimmen hiermit unwiderruflich der persönlichen ZustĂ€ndigkeit und dem Gerichtsstand dort zu. Jegliche ErgĂ€nzung oder Änderung der Vereinbarung muss schriftlich erfolgen und von beiden Parteien unterzeichnet werden. Diese Vereinbarung stellt die gesamte Vereinbarung dar und ersetzt alle frĂŒheren oder gleichzeitigen mĂŒndlichen oder schriftlichen Vereinbarungen bezĂŒglich des Vertragsgegenstandes. ZusĂ€tzliche oder widersprĂŒchliche Bestimmungen in Bestellungen, AuftragsbestĂ€tigungen oder anderen Dokumenten haben keine GĂŒltigkeit und werden hiermit abgelehnt, es sei denn, sie wurden von den ordnungsgemĂ€ĂŸ bevollmĂ€chtigten Vertretern der Parteien ausdrĂŒcklich und schriftlich vereinbart. Jede der Parteien hat diese Vereinbarung zum Datum des Inkrafttretens durch ihre ordnungsgemĂ€ĂŸ bevollmĂ€chtigten Vertreter unterzeichnen lassen. Sofern nicht ausdrĂŒcklich in dieser Vereinbarung festgelegt, lĂ€sst die AusĂŒbung von Rechtsmitteln durch eine der Parteien gemĂ€ĂŸ dieser Vereinbarung ihre anderen Rechtsmittel gemĂ€ĂŸ dieser Vereinbarung oder anderweitig unberĂŒhrt. Die Parteien dieser Vereinbarung sind unabhĂ€ngige Vertragspartner und diese Vereinbarung begrĂŒndet kein Partnerschafts-, Joint-Venture-, BeschĂ€ftigungs-, Franchise- oder VertretungsverhĂ€ltnis zwischen den Parteien. Keine der Parteien ist befugt, die andere Partei zu binden oder fĂŒr sie Verpflichtungen einzugehen, es sei denn, die andere Partei hat dem vorher schriftlich zugestimmt.

10. Definitionen. Die hierin verwendeten Begriffe in Großbuchstaben haben die folgenden Definitionen: “Vertrauliche Informationen” sind alle urheberrechtlich geschĂŒtzten Informationen, die die andere Partei wĂ€hrend oder vor Abschluss dieser Vereinbarung erhalten hat und von denen eine Partei aufgrund der UmstĂ€nde der Offenlegung wissen sollte, dass sie vertraulich oder urheberrechtlich geschĂŒtzt sind, einschließlich, aber nicht beschrĂ€nkt auf die Software und alle nicht-öffentlichen technischen und geschĂ€ftlichen Informationen. Zu den vertraulichen Informationen gehören nicht solche, die (a) ohne Verschulden der empfangenden Partei oder ohne Verstoß gegen diesen Vertrag allgemein bekannt sind oder werden; (b) der empfangenden Partei zum Zeitpunkt der Offenlegung rechtmĂ€ĂŸig bekannt sind, ohne dass sie zur Vertraulichkeit verpflichtet ist; (c) von der empfangenden Partei unabhĂ€ngig entwickelt werden, ohne dass sie die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei verwendet; oder (d) die die empfangende Partei rechtmĂ€ĂŸig von einem Dritten ohne BeschrĂ€nkung der Verwendung oder Offenlegung erhĂ€lt. “Dokumentation” bedeutet alle technischen BenutzerhandbĂŒcher oder HandbĂŒcher, die von Couchbase Inc. im Zusammenhang mit der Software bereitgestellt werden. “Couchbase” bedeutet Couchbase, Inc. “Couchbase Website” bedeutet www.Couchbase.com. “Software” bezeichnet die Objektcode-Version der jeweiligen Elastic Data Management Server Software, die von Couchbase Inc. bereitgestellt und vom Lizenznehmer von der Couchbase-Website heruntergeladen oder anderweitig vom Lizenznehmer verwendet wird.

Sollten Sie Fragen zu dieser Vereinbarung haben, kontaktieren Sie uns bitte unter sops@couchbase.com.

* Oracle Java SE Laufzeitumgebung (JRE) 8

(https://www.oracle.com/technetwork/java/javase/overview/index.html)

Oracle-BinĂ€rcode-Lizenzvertrag fĂŒr die Java SE-Plattformprodukte und JavaFX

ORACLE AMERICA, INC. (“ORACLE”), FÜR UND IM NAMEN VON SICH SELBST UND SEINEN TOCHTERGESELLSCHAFTEN UND VERBUNDENEN UNTERNEHMEN UNTER GEMEINSAMER KONTROLLE, IST BEREIT, IHNEN DIE SOFTWARE NUR UNTER DER BEDINGUNG ZU LIZENZIEREN, DASS SIE ALLE IN DIESEM BINÄRCODE-LIZENZVERTRAG UND DEN ERGÄNZENDEN LIZENZBEDINGUNGEN (ZUSAMMEN “VERTRAG”) ENTHALTENEN BEDINGUNGEN AKZEPTIEREN. BITTE LESEN SIE DEN VERTRAG SORGFÄLTIG DURCH. DURCH DIE AUSWAHL DER SCHALTFLÄCHE “LIZENZVERTRAG AKZEPTIEREN” (ODER EINER GLEICHWERTIGEN SCHALTFLÄCHE) UND/ODER DURCH DIE NUTZUNG DER SOFTWARE BESTÄTIGEN SIE, DASS SIE DIE BEDINGUNGEN GELESEN HABEN UND IHNEN ZUSTIMMEN. WENN SIE DIESEN BEDINGUNGEN IM NAMEN EINES UNTERNEHMENS ODER EINER ANDEREN JURISTISCHEN PERSON ZUSTIMMEN, VERSICHERN SIE, DASS SIE DIE RECHTLICHE BEFUGNIS HABEN, DIE JURISTISCHE PERSON AN DIESE BEDINGUNGEN ZU BINDEN. WENN SIE NICHT ÜBER EINE SOLCHE BEFUGNIS VERFÜGEN, ODER WENN SIE NICHT AN DIE BEDINGUNGEN GEBUNDEN SEIN WOLLEN, WÄHLEN SIE DIE SCHALTFLÄCHE “LIZENZVERTRAG ABLEHNEN” (ODER EIN GLEICHWERTIGES ELEMENT) UND SIE DÜRFEN DIE SOFTWARE AUF DIESER WEBSITE ODER EINEM ANDEREN MEDIUM, AUF DEM DIE SOFTWARE ENTHALTEN IST, NICHT VERWENDEN.

1. DEFINITIONEN. “Software” bezeichnet die oben genannte Software in binĂ€rer Form, die Sie von Oracle oder seinen autorisierten Lizenznehmern zum Herunterladen, Installieren oder Verwenden ausgewĂ€hlt haben (in der Version, die Sie zum Herunterladen, Installieren oder Verwenden ausgewĂ€hlt haben), und/oder die Teile dieser Software, die von jlink als Ausgabe unter Verwendung eines Programmcodes erzeugt werden, wenn diese Ausgabe in unverĂ€nderter Form in Kombination mit dem Programm erfolgt, und zur ausschließlichen Verwendung mit diesem Programm, sowie alle anderen maschinenlesbaren Materialien (einschließlich, aber nicht beschrĂ€nkt auf Bibliotheken, Quelldateien, Header-Dateien und Datendateien), alle von Oracle zur VerfĂŒgung gestellten Aktualisierungen oder Fehlerkorrekturen und alle BenutzerhandbĂŒcher, ProgrammierleitfĂ€den und sonstigen Dokumentationen, die Ihnen von Oracle im Rahmen dieses Vertrags zur VerfĂŒgung gestellt werden. Der Java Linker (jlink) ist mit Java 9 und spĂ€teren Versionen verfĂŒgbar. “Allzweck-Desktop-Computer und -Server” sind Computer, einschließlich Desktop- und Laptop-Computern oder Servern, die fĂŒr allgemeine Computerfunktionen unter der Kontrolle des Endbenutzers verwendet werden (wie z. B., aber nicht ausschließlich, E-Mail, allgemeines Surfen im Internet und ProduktivitĂ€tswerkzeuge der Office-Suite). Die Verwendung von Software in Systemen und Lösungen, die spezielle Funktionen (mit Ausnahme der oben genannten) bieten oder fĂŒr die Verwendung in eingebetteten oder funktionsspezifischen Softwareanwendungen konzipiert sind, z. B., aber nicht beschrĂ€nkt auf Software, die in industrielle Steuersysteme, drahtlose Mobiltelefone, drahtlose Handheld-GerĂ€te, Kioske, TV/STB, Blu-ray-Disc-GerĂ€te, Telematik- und NetzwerksteuerungsschaltgerĂ€te, Drucker und Speicherverwaltungssysteme sowie andere verwandte Systeme eingebettet ist oder mit diesen gebĂŒndelt wird, ist von dieser Definition ausgeschlossen und wird nicht im Rahmen dieses Vertrags lizenziert. “Programme” bedeutet (a) Java-Technologie-Applets und -Anwendungen, die fĂŒr die AusfĂŒhrung auf der Java Platform, Standard Edition-Plattform auf Java-fĂ€higen Allzweck-Desktop-Computern und -Servern vorgesehen sind; und (b) JavaFX-Technologie-Anwendungen, die fĂŒr die AusfĂŒhrung auf der JavaFX Runtime auf JavaFX-fĂ€higen Allzweck-Desktop-Computern und -Servern vorgesehen sind. “Java SE LIUM” bezeichnet das Dokument Licensing Information User Manual - Oracle Java SE and Oracle Java Embedded Products, das unter folgender Adresse abrufbar ist https://www.oracle.com/technetwork/java/javase/documentation/index.html. “Kommerzielle Funktionen” sind die Funktionen, die im Java SE LIUM unter dem Abschnitt “Beschreibung der Produktversionen und zulĂ€ssige Funktionen” als solche gekennzeichnet sind.

  2. LIZENZ ZUR NUTZUNG. Vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieses Vertrags, einschließlich, aber nicht beschrĂ€nkt auf die Java-Technologie-BeschrĂ€nkungen der ErgĂ€nzenden Lizenzbedingungen, gewĂ€hrt Oracle Ihnen eine nicht ausschließliche, nicht ĂŒbertragbare, eingeschrĂ€nkte Lizenz ohne LizenzgebĂŒhren zur VervielfĂ€ltigung und internen Nutzung der Software, vollstĂ€ndig und unverĂ€ndert, zum alleinigen Zweck der AusfĂŒhrung von Programmen. DIE IN DIESEM ABSCHNITT 2 DARGELEGTE LIZENZ ERSTRECKT SICH NICHT AUF DIE KOMMERZIELLEN FUNKTIONEN. IHRE RECHTE UND PFLICHTEN IN BEZUG AUF DIE KOMMERZIELLEN FUNKTIONEN SIND IN DEN ERGÄNZENDEN BEDINGUNGEN ZUSAMMEN MIT ZUSÄTZLICHEN LIZENZEN FÜR ENTWICKLER UND VERLEGER FESTGELEGT.

3. EINSCHRÄNKUNGEN. Die Software ist urheberrechtlich geschĂŒtzt. Das Eigentum an der Software und alle damit verbundenen geistigen Eigentumsrechte verbleiben bei Oracle und/oder seinen Lizenzgebern. Sofern die Durchsetzung nicht durch geltendes Recht untersagt ist, dĂŒrfen Sie die Software nicht verĂ€ndern, dekompilieren oder zurĂŒckentwickeln. Sie erkennen an, dass die Software fĂŒr die allgemeine Verwendung in einer Vielzahl von Informationsmanagement-Anwendungen entwickelt wurde; sie wurde nicht fĂŒr die Verwendung in inhĂ€rent gefĂ€hrlichen Anwendungen entwickelt oder ist nicht fĂŒr die Verwendung in Anwendungen vorgesehen, die ein Risiko fĂŒr PersonenschĂ€den darstellen können. Wenn Sie die Software in gefĂ€hrlichen Anwendungen verwenden, sind Sie dafĂŒr verantwortlich, alle angemessenen Ausfallsicherungs-, Sicherungs-, Redundanz- und sonstigen Maßnahmen zu ergreifen, um ihre sichere Verwendung zu gewĂ€hrleisten. Oracle lehnt jede ausdrĂŒckliche oder stillschweigende GewĂ€hrleistung der Eignung fĂŒr solche Anwendungen ab. Im Rahmen dieser Vereinbarung werden keine Rechte, Titel oder Anteile an Marken, Dienstleistungsmarken, Logos oder Handelsnamen von Oracle oder seinen Lizenzgebern gewĂ€hrt. ZusĂ€tzliche EinschrĂ€nkungen fĂŒr Entwickler- und/oder Verlagslizenzen sind in den ErgĂ€nzenden Lizenzbedingungen festgelegt.

4. AUSSCHLUSS DER GEWÄHRLEISTUNG. DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE GARANTIE BEREITGESTELLT. ORACLE LEHNT FERNER ALLE AUSDRÜCKLICHEN UND STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN AB, EINSCHLIESSLICH UND OHNE EINSCHRÄNKUNG JEGLICHER STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN FÜR DIE MARKTGÄNGIGKEIT, DIE EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK ODER DIE NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN.

  5. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG. UNTER KEINEN UMSTÄNDEN HAFTET ORACLE FÜR INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE SCHÄDEN, SCHADENSERSATZ ODER FOLGESCHÄDEN ODER SCHÄDEN FÜR GEWINN-, EINKOMMENS-, DATEN- ODER DATENNUTZUNGSVERLUSTE, DIE IHNEN ODER DRITTEN ENTSTEHEN, UNABHÄNGIG DAVON, OB ES SICH UM EINE VERTRAGS- ODER DELIKTSKLAGE HANDELT, SELBST WENN ORACLE ÜBER DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN INFORMIERT WURDE. DIE GESAMTE HAFTUNG VON ORACLE FÜR SCHÄDEN IM RAHMEN DIESER VEREINBARUNG ÜBERSTEIGT IN KEINEM FALL EINTAUSEND DOLLAR (U.S. $1.000).

  6. BEENDIGUNG. Diese Vereinbarung ist bis zu ihrer KĂŒndigung gĂŒltig. Sie können diesen Vertrag jederzeit kĂŒndigen, indem Sie alle Kopien der Software vernichten. Diese Vereinbarung endet sofort und ohne Benachrichtigung durch Oracle, wenn Sie eine Bestimmung dieser Vereinbarung nicht einhalten. Jede Partei kann diese Vereinbarung sofort kĂŒndigen, wenn die Software Gegenstand einer Klage wegen Verletzung von Rechten an geistigem Eigentum wird oder nach Ansicht einer der Parteien werden könnte. Nach der KĂŒndigung mĂŒssen Sie alle Kopien der Software vernichten.

  7. AUSFUHRBESTIMMUNGEN. Sie erklĂ€ren sich damit einverstanden, dass die US-Exportkontrollgesetze und andere anwendbare Export- und Importgesetze Ihre Nutzung der Software, einschließlich der technischen Daten, regeln; weitere Informationen finden Sie auf der Global Trade Compliance-Website von Oracle (https://www.oracle.com/us/products/export). Sie erklĂ€ren sich damit einverstanden, dass weder die Software noch ein direktes Produkt davon direkt oder indirekt unter Verletzung dieser Gesetze exportiert wird oder fĂŒr einen durch diese Gesetze verbotenen Zweck verwendet wird, einschließlich, aber nicht beschrĂ€nkt auf die Verbreitung von nuklearen, chemischen oder biologischen Waffen.

8. MARKEN UND LOGOS. Sie erkennen an und stimmen zwischen Ihnen und Oracle zu, dass Oracle EigentĂŒmer der ORACLE- und JAVA-Marken und aller ORACLE- und JAVA-bezogenen Marken, Dienstleistungsmarken, Logos und anderer Markenbezeichnungen (“Oracle-Marken”) ist, und Sie stimmen zu, die Richtlinien fĂŒr die Verwendung von Oracle-Marken durch Dritte einzuhalten, die sich derzeit unter https://www.oracle.com/us/legal/third-party-trademarks/index.html. Jede Nutzung der Oracle-Marken durch Sie kommt Oracle zugute.

9. LIZENZRECHTE DER US-REGIERUNG. Wenn die Software von oder im Namen der US-Regierung oder von einem Hauptauftragnehmer oder Unterauftragnehmer der US-Regierung (auf jeder Ebene) erworben wird, dann sind die Rechte der Regierung an der Software und der begleitenden Dokumentation nur die in diesem Vertrag festgelegten.

10. GELTENDES RECHT. Diese Vereinbarung unterliegt dem materiellen und prozessualen Recht von Kalifornien. Sie und Oracle erklĂ€ren sich damit einverstanden, sich in allen Streitigkeiten, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben oder mit ihr in Zusammenhang stehen, der ausschließlichen ZustĂ€ndigkeit der Gerichte von San Francisco oder Santa Clara County in Kalifornien zu unterwerfen.

11. WIDERSTANDSFÄHIGKEIT. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung fĂŒr nicht durchsetzbar erklĂ€rt werden, bleibt diese Vereinbarung mit der weggelassenen Bestimmung in Kraft, es sei denn, die Weglassung wĂŒrde die Absicht der Parteien vereiteln; in diesem Fall wird diese Vereinbarung sofort beendet.

  12. INTEGRATION. Diese Vereinbarung stellt die gesamte Vereinbarung zwischen Ihnen und Oracle in Bezug auf den Vertragsgegenstand dar. Sie ersetzt alle frĂŒheren oder gleichzeitigen mĂŒndlichen oder schriftlichen Mitteilungen, VorschlĂ€ge, Zusicherungen und GewĂ€hrleistungen und hat Vorrang vor allen widersprĂŒchlichen oder zusĂ€tzlichen Bestimmungen in Angeboten, Bestellungen, BestĂ€tigungen oder anderen Mitteilungen zwischen den Parteien, die sich auf den Gegenstand dieser Vereinbarung beziehen. Eine Änderung dieser Vereinbarung ist nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich erfolgt und von einem bevollmĂ€chtigten Vertreter jeder Partei unterzeichnet wurde.

ERGÄNZENDE LIZENZBEDINGUNGEN

Diese ergĂ€nzenden Lizenzbedingungen ergĂ€nzen oder Ă€ndern die Bedingungen des BinĂ€rcode-Lizenzvertrags. Begriffe in Großbuchstaben, die in diesen ergĂ€nzenden Bedingungen nicht definiert sind, haben die gleiche Bedeutung wie in der BinĂ€rcode-Lizenzvereinbarung. Diese ergĂ€nzenden Bedingungen ersetzen alle widersprĂŒchlichen oder kollidierenden Bedingungen in der BinĂ€rcode-Lizenzvereinbarung oder in einer in der Software enthaltenen Lizenz.

A. KOMMERZIELLE MERKMALE. Sie dĂŒrfen die kommerziellen Funktionen nicht fĂŒr die AusfĂŒhrung von Programmen, Java-Applets oder Anwendungen in Ihrem internen GeschĂ€ftsbetrieb oder fĂŒr kommerzielle oder Produktionszwecke oder fĂŒr andere als die in den Abschnitten B, C, D und E dieser Zusatzbedingungen genannten Zwecke verwenden. Wenn Sie die kommerziellen Funktionen fĂŒr einen anderen als den in dieser Vereinbarung erlaubten Zweck nutzen möchten, mĂŒssen Sie eine separate Lizenz von Oracle erwerben.

B. GEWÄHRUNG EINER LIZENZ FÜR DIE INTERNE NUTZUNG VON SOFTWARE FÜR DIE ENTWICKLUNG. Vorbehaltlich der Bedingungen dieses Vertrages und der EinschrĂ€nkungen und Ausnahmen, die in den hier durch Verweis einbezogenen Java SE LIUM dargelegt sind, einschließlich, aber nicht beschrĂ€nkt auf die Java-TechnologiebeschrĂ€nkungen dieser ErgĂ€nzenden Bedingungen, gewĂ€hrt Oracle Ihnen eine nicht exklusive, nicht ĂŒbertragbare, begrenzte und gebĂŒhrenfreie Lizenz zur internen VervielfĂ€ltigung und Nutzung der Software in vollstĂ€ndiger und unverĂ€nderter Form zum Zwecke des Entwurfs, der Entwicklung und des Testens Ihrer Programme.

C. LIZENZ ZUR VERBREITUNG VON SOFTWARE. Vorbehaltlich der Bedingungen dieses Vertrages und der EinschrĂ€nkungen und Ausnahmen, die im Java SE LIUM dargelegt sind, einschließlich, aber nicht beschrĂ€nkt auf die Java-TechnologiebeschrĂ€nkungen und BeschrĂ€nkungen des Weitervertriebs dieser ergĂ€nzenden Bedingungen, gewĂ€hrt Oracle Ihnen eine nicht ausschließliche, nicht ĂŒbertragbare, beschrĂ€nkte und gebĂŒhrenfreie Lizenz zur VervielfĂ€ltigung und zum Vertrieb der Software, vorausgesetzt, dass (i) Sie die Software vollstĂ€ndig und unverĂ€ndert und nur gebĂŒndelt als Teil von (i) Sie die Software vollstĂ€ndig und unverĂ€ndert und nur gebĂŒndelt als Teil und zum alleinigen Zweck der AusfĂŒhrung Ihrer Programme vertreiben, (ii) die Programme der Software eine wesentliche und primĂ€re FunktionalitĂ€t hinzufĂŒgen, (iii) Sie keine zusĂ€tzliche Software vertreiben, die dazu bestimmt ist, eine oder mehrere Komponenten der Software zu ersetzen, (iv) Sie keine in der Software enthaltenen urheberrechtlichen Legenden oder Hinweise entfernen oder verĂ€ndern, (v) Sie die Software nur im Rahmen einer Lizenzvereinbarung vertreiben (a) eine vollstĂ€ndige, unverĂ€nderte Wiedergabe dieses Vertrags ist; oder (b) die Interessen von Oracle in Übereinstimmung mit den Bedingungen dieses Vertrags schĂŒtzt und den in Abschnitt H aufgefĂŒhrten Hinweis enthĂ€lt, und (vi) Sie sich verpflichten, Oracle und seine Lizenzgeber zu verteidigen und von allen SchĂ€den, Kosten, Verbindlichkeiten, VergleichsbetrĂ€gen und/oder Ausgaben (einschließlich Anwaltskosten) freizustellen, die im Zusammenhang mit AnsprĂŒchen, Prozessen oder Klagen Dritter entstehen, die aus der Nutzung oder Verbreitung aller Programme und/oder der Software resultieren. Die in diesem Abschnitt C dargelegte Lizenz erstreckt sich nicht auf die in Abschnitt G genannte Software.

D. LIZENZ FÜR DIE WEITERGABE VON VERTEILBAREM MATERIAL. Vorbehaltlich der Bedingungen dieses Vertrages und der in der Java SE LIUM dargelegten EinschrĂ€nkungen und Ausnahmen, einschließlich, aber nicht beschrĂ€nkt auf die Java-Technologie-EinschrĂ€nkungen und BeschrĂ€nkungen der Weiterverteilung dieser ergĂ€nzenden Bedingungen, gewĂ€hrt Oracle Ihnen eine nicht-exklusive, nicht ĂŒbertragbare, beschrĂ€nkte und gebĂŒhrenfreie Lizenz zur VervielfĂ€ltigung und Weitergabe derjenigen Dateien, die in der Java SE LIUM ausdrĂŒcklich als weiterverteilbar gekennzeichnet sind (“Weiterverteilbare”), vorausgesetzt, dass (i) Sie die Redistributables vollstĂ€ndig und unverĂ€ndert und nur gebĂŒndelt als Teil von Programmen weitergeben, (ii) die Programme den Redistributables wesentliche und primĂ€re FunktionalitĂ€t hinzufĂŒgen, (iii) Sie keine zusĂ€tzliche Software weitergeben, die dazu bestimmt ist, eine oder mehrere Komponenten der Redistributables zu ersetzen (es sei denn, dies ist in dem entsprechenden Java SE LIUM anders angegeben), (iv) Sie entfernen oder verĂ€ndern keine proprietĂ€ren Legenden oder Hinweise, die in oder auf den Redistributables enthalten sind, (v) Sie verteilen die Redistributables nur gemĂ€ĂŸ einer Lizenzvereinbarung, die: (a) eine vollstĂ€ndige, unverĂ€nderte Wiedergabe dieses Vertrags ist; oder (b) die Interessen von Oracle in Übereinstimmung mit den Vertragsbedingungen schĂŒtzt und den in Abschnitt H aufgefĂŒhrten Hinweis enthĂ€lt, (vi) Sie sich verpflichten, Oracle und seine Lizenzgeber zu verteidigen und von allen SchĂ€den, Kosten, Verbindlichkeiten, VergleichsbetrĂ€gen und/oder Ausgaben (einschließlich Anwaltskosten) freizustellen, die im Zusammenhang mit AnsprĂŒchen, Klagen oder Verfahren Dritter entstehen, die aus der Nutzung oder Weitergabe sĂ€mtlicher Programme und/oder Software resultieren. Die in diesem Abschnitt D dargelegte Lizenz erstreckt sich nicht auf die in Abschnitt G genannte Software.

E. VERTRIEB DURCH VERLEGER. Dieser Abschnitt bezieht sich auf Ihren Vertrieb der JavaTM SE Development Kit Software (“JDK”) zusammen mit Ihrem gedruckten Buch oder Magazin (wie diese Begriffe in der Branche ĂŒblicherweise verwendet werden), das sich auf die Java-Technologie bezieht (“Veröffentlichung”). Vorbehaltlich und unter der Bedingung, dass Sie die in der Vereinbarung enthaltenen BeschrĂ€nkungen und Verpflichtungen einhalten, gewĂ€hrt Oracle Ihnen hiermit ein nicht ausschließliches, nicht ĂŒbertragbares, beschrĂ€nktes Recht zur VervielfĂ€ltigung vollstĂ€ndiger und unverĂ€nderter Kopien des JDK auf elektronischen Medien (die “Medien”) zum ausschließlichen Zweck der Aufnahme und Verteilung mit Ihrer(n) Veröffentlichung(en), vorbehaltlich der folgenden Bedingungen: (i) Sie dĂŒrfen das JDK nicht einzeln weitergeben; es muss zusammen mit Ihrer Publikation (Ihren Publikationen) weitergegeben werden; (ii) Sie sind fĂŒr das Herunterladen des JDK von der entsprechenden Oracle-Website verantwortlich; (iii) Sie mĂŒssen das JDK als JavaTM SE Development Kit bezeichnen; (iv) Das JDK muss vollstĂ€ndig und ohne jegliche Änderung (einschließlich aller Eigentumsvermerke) vervielfĂ€ltigt und zusammen mit Ihrer Publikation verteilt werden, die einer Lizenzvereinbarung unterliegt, die eine vollstĂ€ndige, unverĂ€nderte Wiedergabe dieser Vereinbarung ist; (v) Das Medienetikett muss die folgenden Informationen enthalten: “Copyright [JAHR], Oracle America, Inc. Alle Rechte vorbehalten. Die Nutzung unterliegt den Lizenzbedingungen. ORACLE- und JAVA-Marken und alle ORACLE- und JAVA-bezogenen Marken, Dienstleistungsmarken, Logos und andere Markenbezeichnungen sind Marken oder eingetragene Marken von Oracle in den USA und anderen LĂ€ndern.” [JAHR] ist das Jahr, in dem Oracle die Software veröffentlicht hat; die Jahresangabe ist in der Regel im Feld “Über” oder im Bildschirm der Software zu finden. Diese Information muss auf dem Medienetikett so platziert werden, dass sie nur fĂŒr das JDK gilt; (vi) Sie mĂŒssen das JDK auf dem Medienhalter oder dem Medienetikett eindeutig als Produkt von Oracle ausweisen, und Sie dĂŒrfen nicht behaupten oder andeuten, dass Oracle fĂŒr die auf dem Medium enthaltene Software Dritter verantwortlich ist; (vii) Sie dĂŒrfen keine Software Dritter auf dem Medium enthalten, die als Ersatz oder Ersatz fĂŒr das JDK gedacht ist; (viii) Sie erklĂ€ren sich damit einverstanden, Oracle und seine Lizenzgeber zu verteidigen und von allen SchĂ€den, Kosten, Verbindlichkeiten, VergleichsbetrĂ€gen und/oder Ausgaben (einschließlich Anwaltskosten) freizustellen, die im Zusammenhang mit AnsprĂŒchen, Klagen oder Handlungen Dritter entstehen, die sich aus der Nutzung oder Verbreitung des JDK und/oder der Veröffentlichung ergeben; und (ix) Sie mĂŒssen Oracle fĂŒr jede Veröffentlichung eine schriftliche Mitteilung zukommen lassen; diese Mitteilung muss folgende Informationen enthalten (1) Titel der Veröffentlichung, (2) Autor(en), (3) Datum der Veröffentlichung und (4) ISBN- oder ISSN-Nummer. Die Mitteilung ist zu richten an Oracle America, Inc. 500 Oracle Parkway, Redwood Shores, California 94065 U.S.A , Attention: General Counsel.

F. EINSCHRÄNKUNGEN DER JAVA-TECHNOLOGIE. Es ist Ihnen nicht gestattet, Klassen, Schnittstellen oder Unterpakete zu erstellen, zu modifizieren oder deren Verhalten zu Ă€ndern, oder Ihre Lizenznehmer zu ermĂ€chtigen, das Verhalten von Klassen, Schnittstellen oder Unterpaketen zu erstellen, zu modifizieren oder zu Ă€ndern, die in irgendeiner Weise mit “java”, “javax”, “sun”, “oracle” oder einer Ă€hnlichen Konvention, wie sie von Oracle in einer Benennungskonvention angegeben wird, gekennzeichnet sind.

G. BESCHRÄNKUNGEN DER WEITERVERBREITUNG. Sie sind nicht berechtigt, Patches, Bugfixes oder Updates, die von Oracle ĂŒber den Oracle Premier Support zur VerfĂŒgung gestellt werden, weiterzugeben oder anderweitig zu ĂŒbertragen, einschließlich derjenigen, die im Rahmen des Java SE Support-Programms von Oracle zur VerfĂŒgung gestellt werden.

H. HINWEIS AUF KOMMERZIELLE MERKMALE. Zur Einhaltung der ergÀnzenden Bestimmungen in Abschnitt C.(v)(b) und D.(v)(b) muss Ihr Lizenzvertrag den folgenden Hinweis enthalten, der so angebracht ist, dass jeder, der die Software verwendet, ihn sehen kann:

Use of the Commercial Features for any commercial or production purpose requires a separate license from Oracle. “Commercial Features” means those features that are identified as such in the Licensing Information User Manual – Oracle Java SE and Oracle Java Embedded Products Document, accessible at https://www.oracle.com/technetwork/java/javase/documentation/index.html, under the “Description of Product Editions and Permitted Features” section.

I. QUELLENCODE. Die Software kann Quellcode enthalten, der, sofern er nicht ausdrĂŒcklich fĂŒr andere Zwecke lizenziert ist, ausschließlich zu Referenzzwecken gemĂ€ĂŸ den Bedingungen dieses Vertrags zur VerfĂŒgung gestellt wird. Der Quellcode darf nicht weitergegeben werden, es sei denn, dies ist in diesem Vertrag ausdrĂŒcklich vorgesehen.

J. CODE FÜR DRITTE. Additional copyright notices and license terms applicable to portions of the Software are set forth in the Java SE LIUM accessible at https://www.oracle.com/technetwork/java/javase/documentation/index.html. In addition to any terms and conditions of any third party opensource/freeware license identified in the Java SE LIUM, the disclaimer of warranty and limitation of liability provisions in paragraphs 4 and 5 of the Binary Code License Agreement shall apply to all Software in this distribution.

K. TERMINATION FOR INFRINGEMENT. Either party may terminate this Agreement immediately should any Software become, or in either party’s opinion be likely to become, the subject of a claim of infringement of any intellectual property right.

L. INSTALLATION UND AUTO-UPDATE. Die Installations- und Auto-Update-Prozesse der Software ĂŒbertragen eine begrenzte Menge an Daten an Oracle (oder seinen Dienstanbieter) ĂŒber diese spezifischen Prozesse, um Oracle zu helfen, sie zu verstehen und zu optimieren. Oracle verknĂŒpft diese Daten nicht mit persönlich identifizierbaren Informationen. Weitere Informationen ĂŒber die Daten, die Oracle als Ergebnis Ihres Software-Downloads sammelt, finden Sie unter https://www.oracle.com/technetwork/java/javase/documentation/index.html.

FĂŒr Anfragen wenden Sie sich bitte an: Oracle America, Inc., 500 Oracle Parkway,

Redwood Shores, California 94065, USA.

Last updated 21 September 2017

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Couchbase Inc. Enterprise Subscription Lizenzvertrag

LA v3 20180611

Sollten Sie Fragen zu dieser Vereinbarung haben, kontaktieren Sie uns bitte unter sops@couchbase.com.

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