Komponenten
| Komponenten | Version | Lizenz |
|---|---|---|
| andrewkroh/sys | 20151128-snapshot-287798fe | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| angular-route | 1.4.7 | MIT-Lizenz |
| angular-route | 1.4.8 | MIT-Lizenz |
| angular-ui-bootstrap | 0.14.3 | MIT-Lizenz |
| angular-ui-tree | 2.9.0 | MIT-Lizenz |
| AngularJS | 1.3.15 | MIT-Lizenz |
| treffend | 0.9.6 | MIT-Lizenz |
| Komponenten | Version | Lizenz |
|---|---|---|
| Bootstrap (Twitter) | 0.14.3 - 2015-10-23 | MIT-Lizenz |
| Bootstrap (Twitter) | 3.2.0 | MIT-Lizenz |
| bootstrap-lightbox | v0.6.1 | Apache-Lizenz 2.0 |
| Laube-Winkel | v1.4.7 | MIT-Lizenz |
| Komponenten | Version | Lizenz |
|---|---|---|
| Apache-Lizenz 2.0 | Master-20160613 | Apache-Lizenz 2.0 |
| coreos-pkg | v1 | Apache-Lizenz 2.0 |
| couchbase-cbgt | 20170714-snapshot-d45c4c24 | Apache-Lizenz 2.0 |
| couchbase-go-couchbase | 20170902-snapshot-195945aa | MIT-Lizenz |
| couchbase-gocb | v1.2.3 | Apache-Lizenz 2.0 |
| couchbase-gomemcached | 20170119-snapshot-f8b076f8 | MIT-Lizenz |
| couchbase-sg-bucket | 20170428-snapshot-7c274d72 | Apache-Lizenz 2.0 |
| couchbaselabs-sg-replicate | 20170915-snapshot-1490c89b | Apache-Lizenz 2.0 |
| couchbaselabs-walrus | 20170427-snapshot-111db2a5 | Apache-Lizenz 2.0 |
| couchbaselabs/sync_gateway_admin_ui | 20170608-snapshot-5970c633 | Apache-Lizenz 2.0 |
| Komponenten | Version | Lizenz |
|---|---|---|
| D3.js | 3.3.6 | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| dancannon/otto | 20140113-snapshot-9173d18f | MIT-Lizenz |
| elazarl-go-bindata-assetfs | 20170227-snapshot-30f82fa2 | BSD 2-Klausel "Vereinfachte" Lizenz |
| Komponenten | Version | Lizenz |
|---|---|---|
| gambol99/go-oidc | 20160420-snapshot-a443fa22 | Apache-Lizenz 2.0 |
| geodns | 2.5.0 | Apache-Lizenz 2.0 |
| Programmiersprache Go | 0 | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| Programmiersprache Go | 0.0+git20160110.4fd4a9f | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| go-httpclient | 0.0~git20160630.0.31f0106 | MIT-Lizenz |
| go-systemd | v7 | Apache-Lizenz 2.0 |
| Go-zh/net | 20160426-snapshot-8e207237 | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| Goffee-Goffee | gopher-gala-einreichung | MIT-Lizenz |
| golang-x-text-dev | 0+git20150518.c93e7c9 | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| gopkg.in/couchbaselabs/gocbcore.v7 | v7.0.2 | Apache-Lizenz 2.0 |
| gopkg.in/DnlLrssn/lumberjack.v2-unstable | v2.0 | MIT-Lizenz |
| Komponenten | Version | Lizenz |
|---|---|---|
| jQuery | 10.3 | MIT-Lizenz |
| jQuery | 2.1.1 | MIT-Lizenz |
| jQuery UI | 1.10.3 | MIT-Lizenz |
| jQuery.LazyJaxDavis | 0.2.0 | MIT-Lizenz |
| jsonpointer.js | 0.4.0 | MIT-Lizenz |
| Komponenten | Version | Lizenz |
|---|---|---|
| kardianos-osext | 0.0~git20151124.0.10da294 | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| kardianos-service | 20170510-snapshot-f6635a45 | zlib-Lizenz |
| schlüsselbasis/go-crypto | 20150507-snapshot-24ffb5fe | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| Komponenten | Version | Lizenz |
|---|---|---|
| Laterne (Poser) | 2.1.2 | Apache-Lizenz 2.0 |
| Tausendfüßler-go | v1.3.0 | MIT-Lizenz |
| nicorevin/go-systemd | v7 | Apache-Lizenz 2.0 |
| Komponenten | Version | Lizenz |
|---|---|---|
| Reagieren von Facebook | 0.13.3 | Facebook BSD-Lizenz mit Patentbestimmung |
| Rickshaw Graphing Toolkit | v1.5.0 | MIT-Lizenz |
| snej/go-blip | 20150817-snapshot-d91ad03d | Apache-Lizenz 2.0 |
| sync_gateway | 20170726-snapshot-5b6b5b95 | Apache-Lizenz 2.0 |
| tianon/debian-golang-go-systemd | v4 | Apache-Lizenz 2.0 |
| tleyden/fakehttp | 20150307-snapshot-084795c8 | GNU Lesser General Public License v3.0 or later |
| zepto-min | 1.0.0 | MIT-Lizenz |
Lizenzen
Apache-Lizenz 2.0
(bootstrap-lightbox v0.6.1, coreos-go-oidc master-20160613, coreos-pkg v1, couchbase-cbgt 20170714-snapshot-d45c4c24, couchbase-gocb v1.2.3, couchbase-sg-bucket 20170428-snapshot-7c274d72, couchbaselabs-sg-replicate 20170915-snapshot-1490c89b, couchbaselabs-walrus 20170427-snapshot-111db2a5, couchbaselabs/sync_gateway_admin_ui 20170608-snapshot-5970c633, gambol99/go-oidc 20160420-snapshot-a443fa22, geodns 2.5.0, go-systemd v7, gopkg.in/couchbaselabs/gocbcore.v7 v7.0.2, Lantern (poser) 2.1.2, nicorevin/go-systemd v7, snej/go-blip 20150817-snapshot-d91ad03d, sync_gateway 20170726-snapshot-5b6b5b95, tianon/debian-golang-go-systemd v4)
Apache-Lizenz
Version 2.0, Januar 2004
https://www.apache.org/licenses/
BEDINGUNGEN FÜR DIE NUTZUNG, VERVIELFÄLTIGUNG UND VERBREITUNG
1. Definitionen.
- Lizenz" bezeichnet die Bedingungen für die Nutzung, Vervielfältigung und Verbreitung, wie sie in den Abschnitten 1 bis 9 dieses Dokuments festgelegt sind.
- Lizenzgeber" bezeichnet den Urheberrechtsinhaber oder die vom Urheberrechtsinhaber autorisierte Stelle, die die Lizenz erteilt.
- Rechtsträger" ist der Zusammenschluss des handelnden Rechtsträgers und aller anderen Rechtsträger, die diesen Rechtsträger kontrollieren, von ihm kontrolliert werden oder mit ihm unter gemeinsamer Kontrolle stehen. Im Sinne dieser Definition bedeutet "Kontrolle" (i) die direkte oder indirekte Befugnis, vertraglich oder anderweitig die Leitung oder das Management eines solchen Rechtsträgers zu bestimmen, oder (ii) das Eigentum an fünfzig Prozent (50%) oder mehr der im Umlauf befindlichen Anteile oder (iii) das wirtschaftliche Eigentum an einem solchen Rechtsträger.
- Sie" (oder "Ihr") bezeichnet eine natürliche oder juristische Person, die die durch diese Lizenz gewährten Rechte ausübt.
- Unter "Quellcode" ist die bevorzugte Form für die Durchführung von Änderungen zu verstehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Software-Quellcode, Dokumentationsquelle und Konfigurationsdateien.
- Unter "Objektform" ist jede Form zu verstehen, die durch mechanische Transformation oder Übersetzung einer Quellform entsteht, einschließlich, aber nicht beschränkt auf kompilierten Objektcode, generierte Dokumentation und Konvertierungen in andere Medientypen.
- Werk" bezeichnet das urheberrechtlich geschützte Werk, sei es in Quell- oder Objektform, das unter der Lizenz zur Verfügung gestellt wird, wie es durch einen Urheberrechtsvermerk angezeigt wird, der in dem Werk enthalten oder diesem beigefügt ist (ein Beispiel ist im Anhang unten aufgeführt).
- Abgeleitete Werke" bedeutet jedes Werk, ob in Quell- oder Objektform, das auf dem Schutzgegenstand basiert (oder von ihm abgeleitet ist) und dessen redaktionelle Überarbeitungen, Anmerkungen, Ausarbeitungen oder andere Modifikationen in ihrer Gesamtheit ein originäres Werk des Urhebers darstellen. Im Sinne dieser Lizenz zählen zu den abgeleiteten Werken keine Werke, die von dem Schutzgegenstand und seinen abgeleiteten Werken trennbar bleiben oder lediglich eine Verknüpfung (oder eine namentliche Bindung) zu den Schnittstellen des Schutzgegenstands herstellen.
- Beitrag" bezeichnet jedes urheberrechtlich geschützte Werk, einschließlich der Originalversion des Schutzgegenstandes und aller Änderungen oder Ergänzungen dieses Schutzgegenstandes oder davon abgeleiteter Werke, das dem Lizenzgeber vom Urheberrechtsinhaber oder einer natürlichen oder juristischen Person, die zur Einreichung im Namen des Urheberrechtsinhabers berechtigt ist, absichtlich zur Aufnahme in den Schutzgegenstand vorgelegt wird. Im Sinne dieser Definition bedeutet "eingereicht" jede Form von elektronischer, mündlicher oder schriftlicher Kommunikation, die an den Lizenzgeber oder seine Vertreter gesendet wird, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Kommunikation in elektronischen Mailinglisten, Quellcode-Kontrollsystemen und Problemverfolgungssystemen, die vom Lizenzgeber oder in seinem Namen zum Zweck der Diskussion und Verbesserung des Schutzgegenstandes verwaltet werden, jedoch mit Ausnahme von Kommunikation, die vom Urheberrechtsinhaber deutlich sichtbar als "Kein Beitrag" gekennzeichnet oder anderweitig schriftlich bezeichnet wird.
- Mitwirkende" bezeichnet den Lizenzgeber und jede natürliche oder juristische Person, in deren Namen ein Beitrag beim Lizenzgeber eingegangen ist und anschließend in den Schutzgegenstand aufgenommen wurde.
2. Erteilung einer Urheberrechtslizenz.
Vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz gewährt Ihnen jeder Mitwirkende hiermit eine unbefristete, weltweite, nicht-exklusive, kostenlose, unwiderrufliche Urheberrechtslizenz zur Vervielfältigung, Erstellung abgeleiteter Werke, öffentlichen Darstellung, öffentlichen Aufführung, Unterlizenzierung und Verbreitung des Werks und solcher abgeleiteter Werke in Quell- oder Objektform.
3. Erteilung einer Patentlizenz.
Vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz gewährt Ihnen jeder Mitwirkende hiermit eine unbefristete, weltweite, nicht ausschließliche, kostenlose, gebührenfreie und unwiderrufliche (außer wie in diesem Abschnitt angegeben) Patentlizenz, um den Schutzgegenstand herzustellen, herstellen zu lassen, zu nutzen, zum Verkauf anzubieten, zu verkaufen, zu importieren und anderweitig zu übertragen, wobei sich diese Lizenz nur auf diejenigen Patentansprüche bezieht, die von diesem Mitwirkenden lizenziert werden können und die notwendigerweise durch seine Beiträge allein oder durch die Kombination seiner Beiträge mit dem Schutzgegenstand, für den diese Beiträge eingereicht wurden, verletzt werden. Wenn Sie einen Patentrechtsstreit gegen eine juristische Person anstrengen (einschließlich einer Widerklage oder Gegenklage in einem Rechtsstreit), in dem behauptet wird, dass der Schutzgegenstand oder ein in den Schutzgegenstand integrierter Beitrag eine direkte oder mittelbare Patentverletzung darstellt, enden alle Patentlizenzen, die Ihnen im Rahmen dieser Lizenz für den Schutzgegenstand gewährt wurden, an dem Tag, an dem ein solcher Rechtsstreit eingereicht wird.
4. Umverteilung.
Sie dürfen Kopien des Werks oder davon abgeleiteter Werke in jedem Medium, mit oder ohne Änderungen und in Quell- oder Objektform vervielfältigen und verbreiten, sofern Sie die folgenden Bedingungen erfüllen:
a) Sie müssen allen anderen Empfängern des Schutzgegenstandes oder abgeleiteter Werke eine Kopie dieser Lizenz aushändigen; und
b) Sie müssen dafür sorgen, dass alle geänderten Dateien deutliche Hinweise darauf tragen, dass Sie die Dateien geändert haben; und
c) Sie müssen alle Urheberrechts-, Patent-, Markenzeichen- und Zuordnungshinweise aus der Quellform des Werks in der Quellform aller von Ihnen verbreiteten abgeleiteten Werke beibehalten, mit Ausnahme der Hinweise, die sich nicht auf einen Teil der abgeleiteten Werke beziehen; und
d) Wenn das Werk eine "HINWEIS"-Textdatei als Teil seiner Verbreitung enthält, dann müssen alle abgeleiteten Werke, die Sie verbreiten, eine lesbare Kopie der in dieser HINWEIS-Datei enthaltenen Hinweise auf die Urheberschaft enthalten, mit Ausnahme der Hinweise, die sich nicht auf einen Teil der abgeleiteten Werke beziehen, und zwar an mindestens einer der folgenden Stellen innerhalb einer NOTICE-Textdatei, die als Teil der abgeleiteten Werke verteilt wird; innerhalb des Quellformulars oder der Dokumentation, falls diese zusammen mit den abgeleiteten Werken bereitgestellt wird; oder innerhalb einer von den abgeleiteten Werken erzeugten Anzeige, wenn und wo solche Hinweise Dritter normalerweise erscheinen.Der Inhalt der NOTICE-Datei dient nur zu Informationszwecken und verändert die Lizenz nicht. Sie dürfen in abgeleiteten Werken, die Sie verbreiten, neben oder als Zusatz zum HINWEIS-Text des Werks Ihre eigenen Hinweise auf die Urheberschaft hinzufügen, vorausgesetzt, daß solche zusätzlichen Hinweise auf die Urheberschaft nicht als Änderung der Lizenz ausgelegt werden können.
Sie können Ihren Modifikationen einen eigenen Urheberrechtsvermerk hinzufügen und zusätzliche oder andere Lizenzbedingungen für die Nutzung, Vervielfältigung oder Verbreitung Ihrer Modifikationen oder für solche abgeleiteten Werke als Ganzes vorsehen, vorausgesetzt, dass Ihre Nutzung, Vervielfältigung und Verbreitung des Werks ansonsten mit den in dieser Lizenz festgelegten Bedingungen übereinstimmt.
5. Einreichung von Beiträgen.
Sofern Sie nicht ausdrücklich etwas anderes erklären, unterliegt jeder Beitrag, den Sie dem Lizenzgeber absichtlich zur Aufnahme in den Schutzgegenstand übermitteln, den Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz, ohne zusätzliche Bestimmungen oder Bedingungen. Ungeachtet des Vorstehenden ersetzen oder ändern die vorliegenden Bestimmungen nicht die Bedingungen eines separaten Lizenzvertrags, den Sie möglicherweise mit dem Lizenzgeber in Bezug auf solche Beiträge abgeschlossen haben.
6. Markenzeichen.
Diese Lizenz gewährt nicht die Erlaubnis, die Handelsnamen, Warenzeichen, Dienstleistungsmarken oder Produktnamen des Lizenzgebers zu verwenden, es sei denn, dies ist für eine angemessene und übliche Verwendung zur Beschreibung des Ursprungs des Schutzgegenstandes und zur Wiedergabe des Inhalts der NOTICE-Datei erforderlich.
7. Ausschluss der Gewährleistung.
Sofern nicht durch geltendes Recht vorgeschrieben oder schriftlich vereinbart, stellt der Lizenzgeber den Schutzgegenstand (und jeder Mitwirkende seine Beiträge) im Ist-Zustand zur Verfügung, OHNE GEWÄHRLEISTUNGEN ODER BEDINGUNGEN IRGENDWELCHER ART, weder ausdrücklich noch stillschweigend, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Gewährleistungen oder Bedingungen des TITELS, der NICHTVERLETZUNG, der HANDELSÜBLICHKEIT oder der EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Sie sind allein dafür verantwortlich, die Angemessenheit der Nutzung oder Weiterverbreitung des Werks zu bestimmen, und übernehmen alle Risiken, die mit der Ausübung der Rechte aus dieser Lizenz verbunden sind.
8. Begrenzung der Haftung.
In keinem Fall und unter keiner Rechtstheorie, weder aus unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit) noch aus Vertrag oder anderweitig, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben (z. B. vorsätzliche und grob fahrlässige Handlungen) oder schriftlich vereinbart, haftet ein Mitwirkender Ihnen gegenüber für Schäden, einschließlich direkter, indirekter, spezieller, zufälliger oder Folgeschäden jeglicher Art, die aus dieser Lizenz oder aus der Nutzung oder Unmöglichkeit der Nutzung des Werkes entstehen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden aus Verlust von Firmenwert, Arbeitsunterbrechung, Computerausfall oder Fehlfunktionen), oder Folgeschäden jeglicher Art, die sich aus dieser Lizenz oder aus der Nutzung oder der Unmöglichkeit der Nutzung des Schutzgegenstandes ergeben (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden aus entgangenem Geschäftswert, Arbeitsunterbrechung, Computerausfall oder -fehlfunktion oder alle anderen kommerziellen Schäden oder Verluste), selbst wenn der Mitwirkende auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen worden ist.
9. Übernahme der Garantie oder der zusätzlichen Haftung.
Wenn Sie den Schutzgegenstand oder davon abgeleitete Werke weitergeben, können Sie die Übernahme von Support-, Gewährleistungs-, Entschädigungs- oder anderen Haftungsverpflichtungen und/oder Rechten im Einklang mit dieser Lizenz anbieten und dafür eine Gebühr verlangen. Bei der Annahme solcher Verpflichtungen dürfen Sie jedoch nur in Ihrem eigenen Namen und auf Ihre alleinige Verantwortung handeln, nicht im Namen eines anderen Mitwirkenden, und nur dann, wenn Sie sich bereit erklären, jeden Mitwirkenden von jeglicher Haftung freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten, die diesem Mitwirkenden aufgrund Ihrer Annahme einer solchen Garantie oder zusätzlichen Haftung entsteht oder gegen ihn geltend gemacht wird.
ENDE DER BEDINGUNGEN UND KONDITIONEN
APPENDIX: Wie Sie die Apache-Lizenz auf Ihre Arbeit anwenden
Um die Apache-Lizenz auf Ihre Arbeit anzuwenden, fügen Sie den folgenden Musterhinweis an, wobei die in Klammern "[]" eingeschlossenen Felder durch Ihre eigenen Angaben ersetzt werden. (Lassen Sie die Klammern weg!) Der Text sollte in die für das Dateiformat geeignete Kommentarsyntax eingefügt werden. Wir empfehlen außerdem, den Datei- oder Klassennamen und die Beschreibung des Zwecks auf derselben "gedruckten Seite" wie den Urheberrechtsvermerk anzugeben, um die Identifizierung in Archiven Dritter zu erleichtern.
Copyright [yyyy] [Name des Urheberrechtsinhabers]
Lizenziert unter der Apache License, Version 2.0 (die "Lizenz"); Sie dürfen diese Datei nur in Übereinstimmung mit der Lizenz verwenden. Sie können eine Kopie der Lizenz erhalten unter https://www.apache.org/licenses/LICENSE-2.0.
Sofern nicht durch geltendes Recht vorgeschrieben oder schriftlich vereinbart, wird Software, die unter der Lizenz vertrieben wird, auf einer "AS IS"-Basis vertrieben, OHNE GARANTIEN ODER BEDINGUNGEN JEGLICHER ART, weder ausdrücklich noch stillschweigend. Siehe die Lizenz für die spezifische Sprache, die die Erlaubnisse und Einschränkungen unter der Lizenz regelt.
BSD 2-Klausel "Vereinfachte" Lizenz
(elazarl-go-bindata-assetfs 20170227-snapshot-30f82fa2)
BSD Zwei-Klausel-Lizenz
Die Weiterverbreitung und Verwendung in Quell- und Binärform, mit oder ohne Änderungen, ist gestattet, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
1. Die Weitergabe des Quellcodes muss den obigen Copyright-Hinweis, diese Liste von Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss enthalten.
2. Weiterverteilungen in Binärform müssen den obigen Urheberrechtsvermerk, diese Liste von Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss in der Dokumentation und/oder anderen mit der Verteilung gelieferten Materialien wiedergeben.
DIESE SOFTWARE WIRD VOM AUTOR "SO WIE SIE IST" ZUR VERFÜGUNG GESTELLT UND JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, WIRD ABGELEHNT. IN KEINEM FALL IST DER AUTOR HAFTBAR FÜR DIREKTE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE, EXEMPLARISCHE ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZGÜTERN ODER -DIENSTLEISTUNGEN, NUTZUNGS-, DATEN- ODER GEWINNVERLUSTE ODER GESCHÄFTSUNTERBRECHUNGEN), WIE AUCH IMMER DIESE VERURSACHT WURDEN UND AUF WELCHER HAFTUNGSTHEORIE SIE BERUHEN, SEI ES DURCH VERTRAG, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGE HAFTUNG ODER UNERLAUBTE HANDLUNGEN (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER SONSTIGES), DIE IN IRGENDEINER WEISE AUS DER NUTZUNG DIESER SOFTWARE ENTSTEHEN, AUCH WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE.
BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
(andrewkroh/sys 20151128-snapshot-287798fe, Go programming language 0, Go-zh/net 20160426-snapshot-8e207237, golang-x-text-dev 0+git20150518.c93e7c9)
Copyright (c) 2009 Die Go-Autoren. Alle Rechte vorbehalten.
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BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
(D3.js 3.3.6)
Copyright (c) 2010, Nicolas Garcia Belmonte
All rights reserved
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BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
(andrewkroh/sys 20151128-snapshot-287798fe, Go programming language 0, Go-zh/net 20160426-snapshot-8e207237, golang-x-text-dev 0+git20150518.c93e7c9)
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BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
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DIESE SOFTWARE WIRD VOM AUTOR "SO WIE SIE IST" ZUR VERFÜGUNG GESTELLT UND JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, WIRD ABGELEHNT. IN KEINEM FALL IST DER AUTOR HAFTBAR FÜR DIREKTE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE, EXEMPLARISCHE ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZGÜTERN ODER -DIENSTLEISTUNGEN, NUTZUNGS-, DATEN- ODER GEWINNVERLUSTE ODER GESCHÄFTSUNTERBRECHUNGEN), WIE AUCH IMMER DIESE VERURSACHT WURDEN UND AUF WELCHER HAFTUNGSTHEORIE SIE BERUHEN, SEI ES DURCH VERTRAG, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGE HAFTUNG ODER UNERLAUBTE HANDLUNGEN (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER SONSTIGES), DIE IN IRGENDEINER WEISE AUS DER NUTZUNG DIESER SOFTWARE ENTSTEHEN, AUCH WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE.
BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
(Programmiersprache Go 0.0+git20160110.4fd4a9f)
https://www.w3.org/International/tests/repository/html5/the-input-byte-stream/results-basics
https://www.w3.org/Consortium/Legal/2015/doc-license
Lizenz: BSD-3-Klausel
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Facebook BSD-Lizenz mit Patentbestimmung
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Facebook BSD-Lizenz mit Patentbestimmung
Copyright (c) 2013-present, Facebook, Inc.
Alle Rechte vorbehalten.
Die Weiterverbreitung und Verwendung in Quell- und Binärform, mit oder ohne Änderungen, ist gestattet, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
1. Die Weitergabe des Quellcodes muss den obigen Copyright-Hinweis, diese Liste von Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss enthalten.
2. Weiterverteilungen in Binärform müssen den obigen Urheberrechtsvermerk, diese Liste von Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss in der Dokumentation und/oder anderen mit der Verteilung gelieferten Materialien wiedergeben.
DIESE SOFTWARE WIRD VOM AUTOR "SO WIE SIE IST" ZUR VERFÜGUNG GESTELLT UND JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, WIRD ABGELEHNT. IN KEINEM FALL IST DER AUTOR HAFTBAR FÜR DIREKTE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE, EXEMPLARISCHE ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZGÜTERN ODER -DIENSTLEISTUNGEN, NUTZUNGS-, DATEN- ODER GEWINNVERLUSTE ODER GESCHÄFTSUNTERBRECHUNGEN), WIE AUCH IMMER DIESE VERURSACHT WURDEN UND AUF WELCHER HAFTUNGSTHEORIE SIE BERUHEN, SEI ES DURCH VERTRAG, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGE HAFTUNG ODER UNERLAUBTE HANDLUNGEN (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER SONSTIGES), DIE IN IRGENDEINER WEISE AUS DER NUTZUNG DIESER SOFTWARE ENTSTEHEN, AUCH WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE.
Zusätzliche Erteilung von Patentrechten Version 2
"Software" bezeichnet die von Facebook, Inc. vertriebene Software.
Facebook, Inc. ("Facebook") gewährt hiermit jedem Empfänger der Software ("Sie") eine unbefristete, weltweite, gebührenfreie, nicht-exklusive, unwiderrufliche (vorbehaltlich der nachstehenden Kündigungsklausel) Lizenz unter allen Notwendigen Ansprüchen, um die Software herzustellen, herstellen zu lassen, zu verwenden, zu verkaufen, zum Verkauf anzubieten, zu importieren und anderweitig zu übertragen. Um Zweifel auszuschließen, wird keine Lizenz unter den Rechten von Facebook an Patentansprüchen gewährt, die durch (i) von dir oder einem Dritten vorgenommene Änderungen an der Software oder (ii) die Software in Kombination mit einer Software oder anderen Technologie verletzt werden.
Die hierin gewährte Lizenz endet automatisch und ohne Vorankündigung, wenn du (oder eine deiner Tochtergesellschaften, verbundenen Unternehmen oder Vertreter) direkt oder indirekt eine Patentklage (i) gegen Facebook oder eine seiner Tochtergesellschaften oder verbundenen Unternehmen, (ii) gegen eine Partei, wenn eine solche Patentklage ganz oder teilweise aus einer Software, einer Technologie, einem Produkt oder einer Dienstleistung von Facebook oder einer seiner Tochtergesellschaften oder verbundenen Unternehmen resultiert, oder (iii) gegen eine Partei in Bezug auf die Software einreichst oder ein direktes finanzielles Interesse daran hast. Ungeachtet des Vorstehenden gilt: Wenn Facebook oder eine seiner Tochtergesellschaften oder verbundenen Unternehmen in erster Instanz eine Klage wegen angeblicher Patentverletzung gegen Sie einreicht und Sie daraufhin in dieser Klage eine Gegenklage wegen Patentverletzung gegen diese Partei einreichen, die nicht mit der Software in Zusammenhang steht, endet die hierunter gewährte Lizenz nicht gemäß Abschnitt (i) dieses Absatzes aufgrund einer solchen Gegenklage.
Ein "notwendiger Anspruch" ist ein Anspruch eines Patents im Besitz von Facebook, der zwangsläufig durch die Software allein verletzt wird.
Eine "Patentbehauptung" ist jede Klage oder andere Aktion, die eine direkte, indirekte oder mittelbare Verletzung oder Verleitung zur Verletzung eines Patents behauptet, einschließlich einer Gegenklage oder Widerklage.
GNU Lesser General Public License v3.0 or later
(tleyden/fakehttp 20150307-snapshot-084795c8)
GNU LESSER GENERAL PUBLIC LICENSE
Version 3, 29. Juni 2007
Copyright (C) 2007 Free Software Foundation, Inc. <https://fsf.org/>
Jedem ist es gestattet, wortwörtliche Kopien dieses Lizenzdokuments zu vervielfältigen und zu verbreiten, aber es ist nicht erlaubt, es zu verändern.
This version of the GNU Lesser General Public License incorporates the terms and conditions of version 3 of the GNU General Public License, supplemented by the additional permissions listed below.
Additional Definitions.
As used herein, this License refers to version 3 of the GNU Lesser General Public License, and the GNU GPL refers to version 3 of the GNU General Public License.
The Library refers to a covered work governed by this License, other than an Application or a Combined Work as defined below.
An Application is any work that makes use of an interface provided by the Library, but which is not otherwise based on the Library. Defining a subclass of a class defined by the Library is deemed a mode of using an interface provided by the Library.
A Combined Work is a work produced by combining or linking an Application with the Library. The particular version of the Library with which the Combined Work was made is also called the Linked Version.
The Minimal Corresponding Source for a Combined Work means the Corresponding Source for the Combined Work, excluding any source code for portions of the Combined Work that, considered in isolation, are based on the Application, and not on the Linked Version.
The Corresponding Application Code for a Combined Work means the object code and/or source code for the Application, including any data and utility programs needed for reproducing the Combined Work from the Application, but excluding the System Libraries of the Combined Work.
1. Exception to Section 3 of the GNU GPL.
You may convey a covered work under sections 3 and 4 of this License without being bound by section 3 of the GNU GPL.
2. Conveying Modified Versions.
If you modify a copy of the Library, and, in your modifications, a facility refers to a function or data to be supplied by an Application that uses the facility (other than as an argument passed when the facility is invoked), then you may convey a copy of the modified version:
a) under this License, provided that you make a good faith effort to ensure that, in the event an Application does not supply the function or data, the facility still operates, and performs whatever part of its purpose remains meaningful, or
b) under the GNU GPL, with none of the additional permissions of this License applicable to that copy.
3. Object Code Incorporating Material from Library Header Files.
The object code form of an Application may incorporate material from a header file that is part of the Library. You may convey such object code under terms of your choice, provided that, if the incorporated material is not limited to numerical parameters, data structure layouts and accessors, or small macros, inline functions and templates (ten or fewer lines in length), you do both of the following:
a) Give prominent notice with each copy of the object code that the Library is used in it and that the Library and its use are covered by this License.
b) Accompany the object code with a copy of the GNU GPL and this license document.
4. Combined Works.
You may convey a Combined Work under terms of your choice that, taken together, effectively do not restrict modification of the portions of the Library contained in the Combined Work and reverse engineering for debugging such modifications, if you also do each of the following:
a) Give prominent notice with each copy of the Combined Work that the Library is used in it and that the Library and its use are covered by this License.
b) Accompany the Combined Work with a copy of the GNU GPL and this license document.
c) For a Combined Work that displays copyright notices during execution, include the copyright notice for the Library among these notices, as well as a reference directing the user to the copies of the GNU GPL and this license document.
d) Do one of the following:
(1) Convey the Minimal Corresponding Source under the terms of this License, and the Corresponding Application Code in a form suitable for, and under terms that permit, the user to recombine or relink the Application with a modified version of the Linked Version to produce a modified Combined Work, in the manner specified by section 6 of the GNU GPL for conveying Corresponding Source.
(2) Use a suitable shared library mechanism for linking with the Library. A suitable mechanism is one that (a) uses at run time a copy of the Library already present on the user’s computer system, and (b) will operate properly with a modified version of the Library that is interface-compatible with the Linked Version.
e) Provide Installation Information, but only if you would otherwise be required to provide such information under section 6 of the GNU GPL, and only to the extent that such information is necessary to install and execute a modified version of the Combined Work produced by recombining or relinking the Application with a modified version of the Linked Version. (If you use option 4d0, the Installation Information must accompany the Minimal Corresponding Source and Corresponding Application Code. If you use option 4d1, you must provide the Installation Information in the manner specified by section 6 of the GNU GPL for conveying Corresponding Source.)
5. Combined Libraries.
You may place library facilities that are a work based on the Library side by side in a single library together with other library facilities that are not Applications and are not covered by this License, and convey such a combined library under terms of your choice, if you do both of the following:
a) Accompany the combined library with a copy of the same work based on the Library, uncombined with any other library facilities, conveyed under the terms of this License.
b) Give prominent notice with the combined library that part of it is a work based on the Library, and explaining where to find the accompanying uncombined form of the same work.
6. Revised Versions of the GNU Lesser General Public License.
The Free Software Foundation may publish revised and/or new versions of the GNU Lesser General Public License from time to time. Such new versions will be similar in spirit to the present version, but may differ in detail to address new problems or concerns.
Each version is given a distinguishing version number. If the Library as you received it specifies that a certain numbered version of the GNU Lesser General Public License or any later version applies to it, you have the option of following the terms and conditions either of that published version or of any later version published by the Free Software Foundation. If the Library as you received it does not specify a version number of the GNU Lesser General Public License, you may choose any version of the GNU Lesser General Public License ever published by the Free Software Foundation.
If the Library as you received it specifies that a proxy can decide whether future versions of the GNU Lesser General Public License shall apply, that proxy’s public statement of acceptance of any version is permanent authorization for you to choose that version for the Library.
GNU GENERAL PUBLIC LICENSE
Version 3, 29. Juni 2007
Copyright (C) 2007 Free Software Foundation, Inc. <https://fsf.org/>
Jedem ist es gestattet, wortwörtliche Kopien dieses Lizenzdokuments zu vervielfältigen und zu verbreiten, aber es ist nicht erlaubt, es zu verändern.
Präambel
Die GNU General Public License ist eine freie Copyleft-Lizenz für Software und andere Arten von Werken.
Die Lizenzen für die meisten Software- und anderen praktischen Werke sind so konzipiert, dass sie Ihnen die Freiheit nehmen, die Werke weiterzugeben und zu verändern. Im Gegensatz dazu soll die GNU General Public License Ihre Freiheit garantieren, alle Versionen eines Programms weiterzugeben und zu verändern - um sicherzustellen, dass es freie Software für alle seine Nutzer bleibt. Wir, die Free Software Foundation, verwenden die GNU General Public License für den Großteil unserer Software; sie gilt auch für alle anderen Werke, die von ihren Autoren auf diese Weise veröffentlicht werden. Sie können sie auch auf Ihre Programme anwenden.
Wenn wir von freier Software sprechen, beziehen wir uns auf die Freiheit, nicht auf den Preis. Unsere Allgemeinen Öffentlichen Lizenzen sollen sicherstellen, dass Sie die Freiheit haben, Kopien freier Software zu verbreiten (und dafür Geld zu verlangen, wenn Sie wollen), dass Sie den Quellcode erhalten oder ihn bekommen können, wenn Sie ihn wollen, dass Sie die Software ändern oder Teile davon in neuen freien Programmen verwenden können und dass Sie wissen, dass Sie diese Dinge tun können.
Um Ihre Rechte zu schützen, müssen wir andere daran hindern, Ihnen diese Rechte zu verweigern oder Sie aufzufordern, diese Rechte aufzugeben. Daher haben Sie bestimmte Pflichten, wenn Sie Kopien der Software verbreiten oder sie verändern: Pflichten, die Freiheit anderer zu respektieren.
Wenn Sie beispielsweise Kopien eines solchen Programms verbreiten, sei es kostenlos oder gegen eine Gebühr, müssen Sie den Empfängern die gleichen Freiheiten einräumen, die Sie selbst erhalten haben. Sie müssen dafür sorgen, dass auch sie den Quellcode erhalten oder erhalten können. Und Sie müssen ihnen diese Bedingungen zeigen, damit sie ihre Rechte kennen.
Entwickler, die die GNU GPL verwenden, schützen Ihre Rechte in zwei Schritten: (1) Sie machen das Urheberrecht an der Software geltend und (2) bieten Ihnen diese Lizenz an, die Ihnen die rechtliche Erlaubnis gibt, die Software zu kopieren, zu verbreiten und/oder zu verändern.
Zum Schutz der Entwickler und Autoren erklärt die GPL deutlich, dass es für diese freie Software keine Garantie gibt. Zum Schutz der Benutzer und Autoren verlangt die GPL, dass geänderte Versionen als geändert gekennzeichnet werden, damit ihre Probleme nicht fälschlicherweise den Autoren früherer Versionen zugeschrieben werden.
Einige Geräte sind so konstruiert, dass sie den Nutzern den Zugang zur Installation oder Ausführung geänderter Versionen der darin enthaltenen Software verwehren, obwohl der Hersteller dies tun kann. Dies ist grundsätzlich unvereinbar mit dem Ziel, die Freiheit der Nutzer zu schützen, die Software zu ändern. Ein solcher Missbrauch findet systematisch bei Produkten statt, die von Privatpersonen genutzt werden, und genau dort ist er am inakzeptabelsten. Deshalb haben wir diese Version der GPL so gestaltet, dass sie diese Praxis für diese Produkte verbietet. Sollten derartige Probleme auch in anderen Bereichen auftreten, sind wir bereit, diese Bestimmung in künftigen Versionen der GPL auf diese Bereiche auszudehnen, wenn dies zum Schutz der Freiheit der Nutzer erforderlich ist.
Schließlich ist jedes Programm ständig durch Softwarepatente bedroht. Die Staaten sollten nicht zulassen, dass Patente die Entwicklung und Verwendung von Software auf Allzweckcomputern einschränken, aber in den Staaten, in denen dies der Fall ist, möchten wir die besondere Gefahr vermeiden, dass Patente, die auf ein freies Programm angewandt werden, es effektiv proprietär machen könnten. Um dies zu verhindern, stellt die GPL sicher, dass Patente nicht dazu verwendet werden können, das Programm unfrei zu machen.
Die genauen Bedingungen für die Vervielfältigung, Verbreitung und Veränderung folgen.
BEDINGUNGEN UND KONDITIONEN
1. Definitionen.
This License refers to version 3 of the GNU General Public License.
Copyright also means copyright-like laws that apply to other kinds of works, such as semiconductor masks.
The Program refers to any copyrightable work licensed under this License. Each licensee is addressed as you. Licensees and recipients may be individuals or organizations.
To modify a work means to copy from or adapt all or part of the work in a fashion requiring copyright permission, other than the making of an exact copy. The resulting work is called a modified version of the earlier work or a work based on the earlier work.
A covered work means either the unmodified Program or a work based on the Program.
To propagate a work means to do anything with it that, without permission, would make you directly or secondarily liable for infringement under applicable copyright law, except executing it on a computer or modifying a private copy. Propagation includes copying, distribution (with or without modification), making available to the public, and in some countries other activities as well.
To convey a work means any kind of propagation that enables other parties to make or receive copies. Mere interaction with a user through a computer network, with no transfer of a copy, is not conveying.
An interactive user interface displays Appropriate Legal Notices to the extent that it includes a convenient and prominently visible feature that (1) displays an appropriate copyright notice, and (2) tells the user that there is no warranty for the work (except to the extent that warranties are provided), that licensees may convey the work under this License, and how to view a copy of this License. If the interface presents a list of user commands or options, such as a menu, a prominent item in the list meets this criterion.
1. Quellcode.
The source code for a work means the preferred form of the work for making modifications to it. Object code means any non-source form of a work.
A Standard Interface means an interface that either is an official standard defined by a recognized standards body, or, in the case of interfaces specified for a particular programming language, one that is widely used among developers working in that language.
The System Libraries of an executable work include anything, other than the work as a whole, that (a) is included in the normal form of packaging a Major Component, but which is not part of that Major Component, and (b) serves only to enable use of the work with that Major Component, or to implement a Standard Interface for which an implementation is available to the public in source code form. A Major Component, in this context, means a major essential component (kernel, window system, and so on) of the specific operating system (if any) on which the executable work runs, or a compiler used to produce the work, or an object code interpreter used to run it.
The Corresponding Source for a work in object code form means all the source code needed to generate, install, and (for an executable work) run the object code and to modify the work, including scripts to control those activities. However, it does not include the work’s System Libraries, or general-purpose tools or generally available free programs which are used unmodified in performing those activities but which are not part of the work. For example, Corresponding Source includes interface definition files associated with source files for the work, and the source code for shared libraries and dynamically linked subprograms that the work is specifically designed to require, such as by intimate data communication or control flow between those subprograms and other parts of the work.
Die korrespondierende Quelle muss nichts enthalten, was die Benutzer automatisch aus anderen Teilen der korrespondierenden Quelle neu generieren können.
Die korrespondierende Quelle für ein Werk in Quellcodeform ist dasselbe Werk.
2. Grundlegende Berechtigungen.
Alle unter dieser Lizenz gewährten Rechte werden für die Dauer des Urheberrechts an dem Programm gewährt und sind unwiderruflich, sofern die genannten Bedingungen erfüllt sind. Diese Lizenz bekräftigt ausdrücklich Ihre uneingeschränkte Erlaubnis, das unveränderte Programm auszuführen. Das Ergebnis der Ausführung eines betroffenen Werks fällt nur dann unter diese Lizenz, wenn das Ergebnis aufgrund seines Inhalts ein betroffenes Werk darstellt. Diese Lizenz erkennt Ihr Recht auf faire Nutzung oder ein anderes Äquivalent an, wie es das Urheberrechtsgesetz vorsieht.
Sie dürfen betroffene Werke, die Sie nicht übertragen, ohne Bedingungen erstellen, ausführen und verbreiten, solange Ihre Lizenz ansonsten in Kraft bleibt. Sie dürfen betroffene Werke an andere übertragen, damit diese ausschließlich für Sie Modifikationen vornehmen oder Ihnen Einrichtungen zum Ausführen dieser Werke zur Verfügung stellen, vorausgesetzt, Sie halten sich bei der Übertragung des gesamten Materials, für das Sie nicht das Urheberrecht kontrollieren, an die Bedingungen dieser Lizenz. Diejenigen, die auf diese Weise die betroffenen Werke für Sie herstellen oder betreiben, müssen dies ausschließlich in Ihrem Namen, unter Ihrer Anleitung und Kontrolle tun, und zwar zu Bedingungen, die es ihnen verbieten, Kopien Ihres urheberrechtlich geschützten Materials außerhalb ihrer Beziehung zu Ihnen anzufertigen.
Eine Weitergabe unter anderen Umständen ist nur unter den nachstehend genannten Bedingungen zulässig. Die Vergabe von Unterlizenzen ist nicht zulässig; Abschnitt 10 macht sie überflüssig.
3. Schutz der Rechte der Nutzer vor dem Gesetz gegen die Umgehung.
Kein betroffenes Werk gilt als Teil einer wirksamen technischen Maßnahme nach einem anwendbaren Gesetz, das die Verpflichtungen nach Artikel 11 des am 20. Dezember 1996 angenommenen WIPO-Urheberrechtsvertrags oder nach ähnlichen Gesetzen, die die Umgehung solcher Maßnahmen verbieten oder einschränken, erfüllt.
Wenn Sie ein betroffenes Werk übertragen, verzichten Sie auf jede rechtliche Befugnis, die Umgehung technischer Maßnahmen zu verbieten, soweit eine solche Umgehung durch die Ausübung von Rechten unter dieser Lizenz in Bezug auf das betroffene Werk erfolgt, und Sie lehnen jede Absicht ab, den Betrieb oder die Modifikation des Werks als Mittel zur Durchsetzung Ihrer Rechte oder der Rechte Dritter, die Umgehung technischer Maßnahmen zu verbieten, gegenüber den Nutzern des Werks zu beschränken.
4. Übermittlung von wortgetreuen Kopien.
Sie dürfen wortgetreue Kopien des Quellcodes des Programms, so wie Sie ihn erhalten, in jedem beliebigen Medium weitergeben, vorausgesetzt, daß Sie auf jeder Kopie einen entsprechenden Urheberrechtsvermerk deutlich sichtbar und in geeigneter Weise veröffentlichen; daß Sie alle Hinweise darauf, daß diese Lizenz und alle gemäß Abschnitt 7 hinzugefügten nicht-permissiven Bedingungen für den Code gelten, unversehrt lassen; daß Sie alle Hinweise auf das Fehlen jeglicher Gewährleistung unversehrt lassen; und daß Sie allen Empfängern zusammen mit dem Programm eine Kopie dieser Lizenz übergeben.
Sie können für jede Kopie, die Sie übermitteln, einen beliebigen Preis oder keinen Preis verlangen, und Sie können Support oder Garantieschutz gegen eine Gebühr anbieten.
5. Übermittlung von geänderten Quellversionen.
Sie dürfen ein auf dem Programm basierendes Werk oder die Modifikationen, die aus dem Programm hervorgehen, in Form von Quellcode unter den Bedingungen von Abschnitt 4 weitergeben, vorausgesetzt, Sie erfüllen ebenfalls alle diese Bedingungen:
a) The work must carry prominent notices stating that you modified it, and giving a relevant date.
b) The work must carry prominent notices stating that it is released under this License and any conditions added under section 7. This requirement modifies the requirement in section 4 to keep intact all notices.
c) You must license the entire work, as a whole, under this License to anyone who comes into possession of a copy. This License will therefore apply, along with any applicable section 7 additional terms, to the whole of the work, and all its parts, regardless of how they are packaged. This License gives no permission to license the work in any other way, but it does not invalidate such permission if you have separately received it.
d) If the work has interactive user interfaces, each must display Appropriate Legal Notices; however, if the Program has interactive interfaces that do not display Appropriate Legal Notices, your work need not make them do so.
A compilation of a covered work with other separate and independent works, which are not by their nature extensions of the covered work, and which are not combined with it such as to form a larger program, in or on a volume of a storage or distribution medium, is called an aggregate if the compilation and its resulting copyright are not used to limit the access or legal rights of the compilation’s users beyond what the individual works permit. Inclusion of a covered work in an aggregate does not cause this License to apply to the other parts of the aggregate.
6. Übermittlung von Nicht-Quellformularen.
Sie dürfen ein betroffenes Werk in Objektcodeform unter den Bedingungen der Abschnitte 4 und 5 übertragen, vorausgesetzt, daß Sie auch den maschinenlesbaren korrespondierenden Quelltext unter den Bedingungen dieser Lizenz übertragen, und zwar auf eine der folgenden Arten:
a) Convey the object code in, or embodied in, a physical product (including a physical distribution medium), accompanied by the Corresponding Source fixed on a durable physical medium customarily used for software interchange.
b) Convey the object code in, or embodied in, a physical product (including a physical distribution medium), accompanied by a written offer, valid for at least three years and valid for as long as you offer spare parts or customer support for that product model, to give anyone who possesses the object code either (1) a copy of the Corresponding Source for all the software in the product that is covered by this License, on a durable physical medium customarily used for software interchange, for a price no more than your reasonable cost of physically performing this conveying of source, or (2) access to copy the Corresponding Source from a network server at no charge.
c) Convey individual copies of the object code with a copy of the written offer to provide the Corresponding Source. This alternative is allowed only occasionally and noncommercially, and only if you received the object code with such an offer, in accord with subsection 6b.
d) Convey the object code by offering access from a designated place (gratis or for a charge), and offer equivalent access to the Corresponding Source in the same way through the same place at no further charge. You need not require recipients to copy the Corresponding Source along with the object code. If the place to copy the object code is a network server, the Corresponding Source may be on a different server (operated by you or a third party) that supports equivalent copying facilities, provided you maintain clear directions next to the object code saying where to find the Corresponding Source. Regardless of what server hosts the Corresponding Source, you remain obligated to ensure that it is available for as long as needed to satisfy these requirements.
e) Convey the object code using peer-to-peer transmission, provided you inform other peers where the object code and Corresponding Source of the work are being offered to the general public at no charge under subsection 6d.
Ein abtrennbarer Teil des Objektcodes, dessen Quellcode als Systembibliothek aus dem korrespondierenden Quelltext ausgeschlossen ist, muss nicht in die Übermittlung des Objektcode-Werks einbezogen werden.
A User Product is either:
(1) a consumer product, which means any tangible personal property which is normally used for personal, family, or household purposes, or
(2) anything designed or sold for incorporation into a dwelling. In determining whether a product is a consumer product, doubtful cases shall be resolved in favor of coverage. For a particular product received by a particular user, normally used refers to a typical or common use of that class of product, regardless of the status of the particular user or of the way in which the particular user actually uses, or expects or is expected to use, the product. A product is a consumer product regardless of whether the product has substantial commercial, industrial or non-consumer uses, unless such uses represent the only significant mode of use of the product.
Installation Information for a User Product means any methods, procedures, authorization keys, or other information required to install and execute modified versions of a covered work in that User Product from a modified version of its Corresponding Source. The information must suffice to ensure that the continued functioning of the modified object code is in no case prevented or interfered with solely because modification has been made.
Wenn Sie ein Objektcode-Werk gemäß diesem Abschnitt in oder mit einem Benutzerprodukt oder speziell zur Verwendung in einem Benutzerprodukt übertragen und die Übertragung als Teil einer Transaktion erfolgt, bei der das Recht zum Besitz und zur Nutzung des Benutzerprodukts auf Dauer oder für einen bestimmten Zeitraum auf den Empfänger übertragen wird (unabhängig davon, wie die Transaktion charakterisiert ist), müssen dem gemäß diesem Abschnitt übertragenen korrespondierenden Quelltext die Installationsinformationen beigefügt sein. Dieses Erfordernis gilt jedoch nicht, wenn weder Sie noch ein Dritter die Möglichkeit behält, den geänderten Objektcode auf dem Benutzerprodukt zu installieren (z. B. wenn das Werk in einem ROM installiert wurde).
Die Verpflichtung zur Bereitstellung von Installationsinformationen beinhaltet nicht die Verpflichtung, weiterhin Supportleistungen, Garantieleistungen oder Aktualisierungen für ein vom Empfänger modifiziertes oder installiertes Werk oder für das Benutzerprodukt, in dem es modifiziert oder installiert wurde, zu erbringen. Der Zugang zu einem Netzwerk kann verweigert werden, wenn die Änderung selbst den Betrieb des Netzwerks wesentlich und nachteilig beeinflusst oder die Regeln und Protokolle für die Kommunikation über das Netzwerk verletzt.
Der übermittelte entsprechende Quelltext und die bereitgestellten Installationsinformationen müssen in einem Format vorliegen, das öffentlich dokumentiert ist (und dessen Implementierung der Öffentlichkeit in Form des Quelltextes zur Verfügung steht), und dürfen kein spezielles Passwort oder Schlüssel zum Entpacken, Lesen oder Kopieren erfordern.
7. Zusätzliche Begriffe.
Additional permissions are terms that supplement the terms of this License by making exceptions from one or more of its conditions. Additional permissions that are applicable to the entire Program shall be treated as though they were included in this License, to the extent that they are valid under applicable law. If additional permissions apply only to part of the Program, that part may be used separately under those permissions, but the entire Program remains governed by this License without regard to the additional permissions.
Wenn Sie eine Kopie eines geschützten Werks übermitteln, können Sie nach eigenem Ermessen alle zusätzlichen Rechte von dieser Kopie oder von Teilen davon entfernen. (Zusätzliche Rechte können so geschrieben sein, dass sie in bestimmten Fällen selbst entfernt werden müssen, wenn Sie das Werk verändern). Sie können zusätzliche Genehmigungen für Material erteilen, das Sie einem betroffenen Werk hinzugefügt haben und für das Sie eine entsprechende urheberrechtliche Genehmigung haben oder erteilen können.
Ungeachtet anderer Bestimmungen dieser Lizenz dürfen Sie für Material, das Sie einem betroffenen Werk hinzufügen, die Bedingungen dieser Lizenz durch Bedingungen ergänzen (sofern Sie von den Urheberrechtsinhabern dieses Materials dazu ermächtigt wurden):
a) Disclaiming warranty or limiting liability differently from the terms of sections 15 and 16 of this License; or
b) Requiring preservation of specified reasonable legal notices or author attributions in that material or in the Appropriate Legal Notices displayed by works containing it; or
c) Prohibiting misrepresentation of the origin of that material, or requiring that modified versions of such material be marked in reasonable ways as different from the original version; or
d) Limiting the use for publicity purposes of names of licensors or authors of the material; or
e) Declining to grant rights under trademark law for use of some trade names, trademarks, or service marks; or
f) Requiring indemnification of licensors and authors of that material by anyone who conveys the material (or modified versions of it) with contractual assumptions of liability to the recipient, for any liability that these contractual assumptions directly impose on those licensors and authors.
All other non-permissive additional terms are considered further restrictions within the meaning of section 10. If the Program as you received it, or any part of it, contains a notice stating that it is governed by this License along with a term that is a further restriction, you may remove that term. If a license document contains a further restriction but permits relicensing or conveying under this License, you may add to a covered work material governed by the terms of that license document, provided that the further restriction does not survive
such relicensing or conveying.
Wenn Sie in Übereinstimmung mit diesem Abschnitt Bedingungen zu einem betroffenen Werk hinzufügen, müssen Sie in den entsprechenden Quelldateien eine Erklärung der zusätzlichen Bedingungen, die für diese Dateien gelten, oder einen Hinweis darauf, wo die anwendbaren Bedingungen zu finden sind, anbringen.
Zusätzliche Bedingungen, ob zulässige oder nicht zulässige, können in Form einer gesonderten schriftlichen Lizenz oder als Ausnahmen angegeben werden; die oben genannten Anforderungen gelten in jedem Fall.
8. Beendigung.
Sie dürfen ein betroffenes Werk nicht verbreiten oder verändern, es sei denn, dies ist in dieser Lizenz ausdrücklich vorgesehen. Jeder Versuch, es anderweitig zu verbreiten oder zu verändern, ist ungültig und beendet automatisch Ihre Rechte unter dieser Lizenz (einschließlich jeglicher Patentlizenzen, die unter dem dritten Absatz von Abschnitt 11 gewährt werden).
Wenn Sie jedoch alle Verstöße gegen diese Lizenz einstellen, wird Ihre Lizenz von einem bestimmten Urheberrechtsinhaber (a) vorläufig wiederhergestellt, es sei denn, der Urheberrechtsinhaber hat Ihre Lizenz ausdrücklich und endgültig gekündigt, und (b) dauerhaft, wenn der Urheberrechtsinhaber Sie nicht vor Ablauf von 60 Tagen nach der Einstellung mit angemessenen Mitteln über den Verstoß informiert.
Darüber hinaus wird Ihre Lizenz von einem bestimmten Urheberrechtsinhaber dauerhaft wiederhergestellt, wenn der Urheberrechtsinhaber Sie auf angemessene Weise von der Verletzung benachrichtigt, dies das erste Mal ist, dass Sie von diesem Urheberrechtsinhaber eine Benachrichtigung über die Verletzung dieser Lizenz (für ein beliebiges Werk) erhalten haben, und Sie die Verletzung vor Ablauf von 30 Tagen nach Erhalt der Benachrichtigung beheben.
Die Beendigung Ihrer Rechte gemäß diesem Abschnitt beendet nicht die Lizenzen von Parteien, die Kopien oder Rechte von Ihnen gemäß dieser Lizenz erhalten haben. Wenn Ihre Rechte gekündigt und nicht dauerhaft wiederhergestellt wurden, sind Sie nicht berechtigt, neue Lizenzen für dasselbe Material gemäß Abschnitt 10 zu erhalten.
9. Annahme nicht erforderlich, um Kopien zu haben.
Sie sind nicht verpflichtet, diese Lizenz zu akzeptieren, um eine Kopie des Programms zu erhalten oder auszuführen. Die untergeordnete Verbreitung eines betroffenen Werkes, die allein als Folge der Verwendung von Peer-to-Peer-Übertragung zum Empfang einer Kopie auftritt, erfordert ebenfalls keine Annahme. Jedoch gewährt Ihnen nichts anderes als diese Lizenz die Erlaubnis, ein betroffenes Werk zu verbreiten oder zu verändern. Diese Handlungen verletzen das Urheberrecht, wenn Sie diese Lizenz nicht akzeptieren. Indem Sie ein betroffenes Werk verändern oder verbreiten, erklären Sie sich mit dieser Lizenz einverstanden, dies zu tun.
10. Automatische Lizenzierung von nachgeschalteten Empfängern.
Jedes Mal, wenn Sie ein betroffenes Werk übertragen, erhält der Empfänger automatisch eine Lizenz von den ursprünglichen Lizenzgebern, um dieses Werk auszuführen, zu verändern und zu verbreiten, vorbehaltlich dieser Lizenz. Sie sind nicht dafür verantwortlich, die Einhaltung dieser Lizenz durch Dritte durchzusetzen.
An entity transaction is a transaction transferring control of an organization, or substantially all assets of one, or subdividing an organization, or merging organizations. If propagation of a covered work results from an entity transaction, each party to that transaction who receives a copy of the work also receives whatever licenses to the work the party’s predecessor in interest had or could give under the previous paragraph, plus a right to possession of the Corresponding Source of the work from the predecessor in interest, if the predecessor has it or can get it with reasonable efforts.
Sie dürfen keine weiteren Beschränkungen für die Ausübung der unter dieser Lizenz gewährten oder bestätigten Rechte auferlegen. Sie dürfen zum Beispiel keine Lizenzgebühren oder andere Gebühren für die Ausübung der unter dieser Lizenz gewährten Rechte erheben, und Sie dürfen keinen Rechtsstreit (einschließlich einer Gegenklage in einem Rechtsstreit) mit der Behauptung anstrengen, dass ein Patentanspruch durch die Herstellung, die Verwendung, den Verkauf, das Anbieten zum Verkauf oder den Import des Programms oder eines Teils davon verletzt wird.
11. Patente.
A contributor is a copyright holder who authorizes use under this License of the Program or a work on which the Program is based. The work thus licensed is called the contributor’s contributor version.
A contributor’s essential patent claims are all patent claims owned or controlled by the contributor, whether already acquired or hereafter acquired, that would be infringed by some manner, permitted by this License, of making, using, or selling its contributor version, but do not include claims that would be infringed only as a consequence of further modification of the contributor version. For purposes of this definition, control includes the right to grant patent sublicenses in a manner consistent with the requirements of this License.
Jeder Mitwirkende gewährt Ihnen eine nicht-exklusive, weltweite, gebührenfreie Patentlizenz unter den wesentlichen Patentansprüchen des Mitwirkenden, um den Inhalt seiner Mitwirkendenversion herzustellen, zu verwenden, zu verkaufen, zum Verkauf anzubieten, zu importieren und anderweitig auszuführen, zu verändern und zu verbreiten.
In the following three paragraphs, a patent license is any express agreement or commitment, however denominated, not to enforce a patent (such as an express permission to practice a patent or covenant not to sue for patent infringement). To grant such a patent license to a party means to make such an agreement or commitment not to enforce a patent against the party.
If you convey a covered work, knowingly relying on a patent license, and the Corresponding Source of the work is not available for anyone to copy, free of charge and under the terms of this License, through a publicly available network server or other readily accessible means, then you must either (1) cause the Corresponding Source to be so available, or (2) arrange to deprive yourself of the benefit of the patent license for this particular work, or (3) arrange, in a manner consistent with the requirements of this License, to extend the patent license to downstream recipients. Knowingly relying means you have actual knowledge that, but for the patent license, your conveying the covered work in a country, or your recipient’s use of the covered work in a country, would infringe one or more identifiable patents in that country that you have reason to believe are valid.
Wenn Sie gemäß oder in Verbindung mit einer einzigen Transaktion oder Vereinbarung ein betroffenes Werk übertragen oder durch Vermittlung der Übertragung verbreiten und einigen der Parteien, die das betroffene Werk erhalten, eine Patentlizenz erteilen, die sie berechtigt, eine bestimmte Kopie des betroffenen Werks zu verwenden, zu verbreiten, zu verändern oder zu übertragen, dann wird die von Ihnen erteilte Patentlizenz automatisch auf alle Empfänger des betroffenen Werks und der darauf basierenden Werke ausgedehnt.
A patent license is discriminatory if it does not include within the scope of its coverage, prohibits the exercise of, or is conditioned on the non-exercise of one or more of the rights that are specifically granted under this License. You may not convey a covered work if you are a party to an arrangement with a third party that is in the business of distributing software, under which you make payment to the third party based on the extent of your activity of conveying the work, and under which the third party grants, to any of the parties who would receive the covered work from you, a discriminatory patent license (a) in connection with copies of the covered work conveyed by you (or copies made from those copies), or (b) primarily for and in connection with specific products or compilations that contain the covered work, unless you entered into that arrangement, or that patent license was granted, prior to 28 March 2007.
Keine Bestimmung dieser Lizenz ist so auszulegen, dass sie eine stillschweigende Lizenz oder andere Verteidigungsmöglichkeiten gegen eine Verletzung ausschließt oder einschränkt, die Ihnen nach dem geltenden Patentrecht zustehen könnten.
12. Kein Verzicht auf die Freiheit der anderen.
Wenn Ihnen Bedingungen auferlegt werden (sei es durch Gerichtsbeschluß, Vereinbarung oder auf andere Weise), die den Bedingungen dieser Lizenz widersprechen, entbinden sie Sie nicht von den Bedingungen dieser Lizenz. Wenn Sie ein betroffenes Werk nicht so übertragen können, daß Sie gleichzeitig Ihre Verpflichtungen aus dieser Lizenz und andere einschlägige Verpflichtungen erfüllen, dann dürfen Sie es folglich überhaupt nicht übertragen. Wenn Sie beispielsweise Bedingungen zustimmen, die Sie dazu verpflichten, von denjenigen, denen Sie das Programm übertragen, eine Lizenzgebühr für die Weiterübertragung zu verlangen, wäre die einzige Möglichkeit, sowohl diese Bedingungen als auch diese Lizenz zu erfüllen, der vollständige Verzicht auf die Übertragung des Programms.
13. Verwendung unter der GNU Affero General Public License.
Ungeachtet anderer Bestimmungen dieser Lizenz haben Sie die Erlaubnis, ein betroffenes Werk mit einem unter Version 3 der GNU Affero General Public License lizenzierten Werk zu einem einzigen kombinierten Werk zu verbinden oder zu kombinieren und das resultierende Werk zu übertragen. Die Bedingungen dieser Lizenz gelten weiterhin für den Teil, der das betroffene Werk ist, aber die besonderen Anforderungen der GNU Affero General Public License, Abschnitt 13, bezüglich der Interaktion über ein Netzwerk gelten für die Kombination als solche.
14. Überarbeitete Fassungen dieser Lizenz.
Die Free Software Foundation kann von Zeit zu Zeit überarbeitete und/oder neue Versionen der GNU General Public License veröffentlichen. Solche neuen Versionen werden im Geiste der gegenwärtigen Version ähnlich sein, können sich aber im Detail unterscheiden, um neue Probleme oder Anliegen zu behandeln.
Each version is given a distinguishing version number. If the Program specifies that a certain numbered version of the GNU General Public License or any later version applies to it, you have the option of following the terms and conditions either of that numbered version or of any later version published by the Free Software Foundation. If the Program does not specify a version number of the GNU General Public License, you may choose any version ever published by the Free Software Foundation.
Wenn das Programm vorsieht, dass ein Bevollmächtigter entscheiden kann, welche zukünftigen Versionen der GNU General Public License verwendet werden können, ermächtigt die öffentliche Erklärung dieses Bevollmächtigten, eine Version zu akzeptieren, Sie dauerhaft, diese Version für das Programm zu wählen.
Spätere Lizenzversionen können Ihnen zusätzliche oder andere Genehmigungen erteilen. Es entstehen jedoch keine zusätzlichen Verpflichtungen für Autoren oder Urheberrechtsinhaber, wenn Sie sich für eine spätere Version entscheiden.
15. Ausschluss der Gewährleistung.
THERE IS NO WARRANTY FOR THE PROGRAM, TO THE EXTENT PERMITTED BY APPLICABLE LAW. EXCEPT WHEN OTHERWISE STATED IN WRITING THE COPYRIGHT HOLDERS AND/OR OTHER PARTIES PROVIDE THE PROGRAM AS IS WITHOUT WARRANTY OF ANY KIND, EITHER EXPRESSED OR IMPLIED, INCLUDING, BUT NOT LIMITED TO, THE IMPLIED WARRANTIES OF MERCHANTABILITY AND FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE. THE ENTIRE RISK AS TO THE QUALITY AND PERFORMANCE OF THE PROGRAM IS WITH YOU. SHOULD THE PROGRAM PROVE DEFECTIVE, YOU ASSUME THE COST OF ALL NECESSARY SERVICING, REPAIR OR CORRECTION.
16. Begrenzung der Haftung.
IN KEINEM FALL, ES SEI DENN, DIES IST GESETZLICH VORGESCHRIEBEN ODER SCHRIFTLICH VEREINBART, HAFTET EIN URHEBERRECHTSINHABER ODER EINE ANDERE PARTEI, DIE DAS PROGRAMM WIE OBEN ERLAUBT MODIFIZIERT UND/ODER WEITERGIBT, IHNEN GEGENÜBER FÜR SCHÄDEN, EINSCHLIESSLICH ALLGEMEINER, SPEZIELLER, ZUFÄLLIGER ODER FOLGESCHÄDEN, DIE SICH AUS DER NUTZUNG ODER DER UNFÄHIGKEIT ZUR NUTZUNG DES PROGRAMMS ERGEBEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DATENVERLUSTE ODER UNGENAUE DATEN ODER VERLUSTE, DIE SIE ODER DRITTE ERLEIDEN, ODER EIN VERSAGEN DES PROGRAMMS, MIT ANDEREN PROGRAMMEN ZUSAMMENZUARBEITEN), SELBST WENN DER URHEBERRECHTSINHABER ODER EINE ANDERE PARTEI AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE.
17. Auslegung der Abschnitte 15 und 16.
Wenn der oben genannte Gewährleistungsausschluss und die Haftungsbeschränkung nicht gemäß ihren Bestimmungen in lokales Recht umgesetzt werden können, wenden die überprüfenden Gerichte lokales Recht an, das einem absoluten Verzicht auf jegliche zivilrechtliche Haftung im Zusammenhang mit dem Programm am nächsten kommt, es sei denn, eine Garantie oder Haftungsübernahme liegt einer Kopie des Programms gegen eine Gebühr bei.
ENDE DER BEDINGUNGEN UND KONDITIONEN
Wie Sie diese Begriffe auf Ihre neuen Programme anwenden
Wenn Sie ein neues Programm entwickeln und wollen, dass es von größtmöglichem Nutzen für die Öffentlichkeit ist, erreichen Sie dies am besten, indem Sie es zu freier Software machen, die jeder unter diesen Bedingungen weitergeben und verändern kann.
To do so, attach the following notices to the program. It is safest to attach them to the start of each source file to most effectively state the exclusion of warranty; and each file should have at least the copyright line and a pointer
to where the full notice is found.
.
Copyright (C) <year> <name of author>
Dieses Programm ist freie Software: Sie können es unter den Bedingungen der GNU General Public License, wie sie von der Free Software Foundation veröffentlicht wurde, weitergeben und/oder modifizieren, entweder gemäß Version 3 der Lizenz oder (nach Ihrer Wahl) jeder späteren Version.
This program is distributed in the hope that it will be useful, but WITHOUT ANY WARRANTY; without even the implied warranty of MERCHANTABILITY or FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE. See the GNU General Public License for more details.
You should have received a copy of the GNU General Public License along with this program. If not, see <https://www.gnu.org/licenses/>.
Fügen Sie auch Informationen darüber hinzu, wie Sie auf elektronischem oder Papierweg kontaktiert werden können.
Wenn das Programm mit dem Terminal interagiert, geben Sie einen kurzen Hinweis wie diesen aus, wenn es im interaktiven Modus startet:
<program> Copyright (C) <year> <name of author>
This program comes with ABSOLUTELY NO WARRANTY; for details type `show w’.
This is free software, and you are welcome to redistribute it under certain conditions; type `show c’ for details.
The hypothetical commands `show w’ and `show c’ should show the appropriate parts of the General Public License. Of course, your program’s commands might be different; for a GUI interface, you would use an about box.
You should also get your employer (if you work as a programmer) or school, if any, to sign a copyright disclaimer for the program, if necessary. For more information on this, and how to apply and follow the GNU GPL, see <https://www.gnu.org/licenses/>.
Die GNU General Public License erlaubt es nicht, Ihr Programm in proprietäre Programme einzubinden. Wenn es sich bei Ihrem Programm um eine Unterprogramm-Bibliothek handelt, halten Sie es vielleicht für sinnvoller, die Verknüpfung proprietärer Anwendungen mit der Bibliothek zu erlauben. Wenn Sie dies tun wollen, verwenden Sie die GNU Lesser General Public License anstelle dieser Lizenz. Aber lesen Sie bitte zuerst <https://www.gnu.org/philosophy/why-not-lgpl.html>.
MIT-Lizenz
(jQuery UI 1.10.3) at https://jquery-ui.googlecode.com/svn/
Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (die "Software") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies unter den folgenden Bedingungen zu gestatten:
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MIT-Lizenz
(Rickshaw Graphing Toolkit v1.5.0)
Urheberrecht (C) 2011-2013 von Shutterstock Images, LLC
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MIT-Lizenz
(jsonpointer.js 0.4.0)
Copyright (c) 2013 Alexey Kuzmin (https://github.com/alexeykuzmin)
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MIT-Lizenz
(jQuery 2.1.1)
Copyright 2014 jQuery Foundation und andere Mitwirkende https://jquery.com/
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MIT-Lizenz
(passend zu 0.9.6)
Dateien: *
Copyright: 2014 Andrey Smirnov <me@smira.ru>
License: MIT
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(angular-ui-bootstrap 0.14.3)
Die MIT-Lizenz
Copyright (c) 2012-2015 das AngularUI Team, https://github.com/organizations/angular-ui/teams/291112
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MIT-Lizenz
(angular-route 1.4.7, angular-route 1.4.8, AngularJS 1.3.15, bower-angular v1.4.7)
Die MIT-Lizenz
Copyright (c) 2010-2015 Google, Inc. https://angularjs.org
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MIT-Lizenz
(Bootstrap (Twitter) 0.14.3 – 2015-10-23, couchbase-go-couchbase 20170902-snapshot-195945aa, couchbase-gomemcached 20170119-snapshot-f8b076f8, dancannon/otto 20140113-snapshot-9173d18f, go-httpclient 0.0~git20160630.0.31f0106, goffee-goffee gopher-gala-submission, gopkg.in/DnlLrssn/lumberjack.v2-unstable v2.0, jQuery 10.3, jQuery.LazyJaxDavis 0.2.0, zepto-min 1.0.0)
Die MIT-Lizenz
Copyright (c)
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MIT-Lizenz
(Bootstrap (Twitter) 3.2.0)
Die MIT-Lizenz (MIT)
Copyright (c) 2011-2014 Twitter, Inc.
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MIT-Lizenz
(angular-ui-tree 2.9.0)
Die MIT-Lizenz (MIT)
Copyright (c) 2014
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MIT-Lizenz
(Tausendfüßler-go v1.3.0)
Die MIT-Lizenz (MIT)
Copyright (c) 2015 Tausendfüßler
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Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.
DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR JEGLICHE ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER SONSTIGE HAFTUNG, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN
zlib-Lizenz
(kardianos-service 20170510-snapshot-f6635a45)
Die zlib/libpng-Lizenz
Copyright (c)
Diese Software wird ohne jegliche ausdrückliche oder stillschweigende Garantie zur Verfügung gestellt. In keinem Fall können die Autoren für Schäden haftbar gemacht werden, die durch die Verwendung dieser Software entstehen.
Jedem wird die Erlaubnis erteilt, diese Software für jeden Zweck, einschließlich kommerzieller Anwendungen, zu verwenden, sie zu verändern und frei weiterzugeben, vorbehaltlich der folgenden Einschränkungen:
1. Der Ursprung dieser Software darf nicht falsch dargestellt werden; Sie dürfen nicht behaupten, dass Sie die Originalsoftware geschrieben haben. Wenn Sie diese Software in einem Produkt verwenden, wäre eine Erwähnung in der Produktdokumentation wünschenswert, ist aber nicht erforderlich.
2. Geänderte Quellversionen müssen deutlich als solche gekennzeichnet sein und dürfen nicht fälschlicherweise als die Originalsoftware ausgegeben werden.
3. Dieser Hinweis darf nicht aus der Quellendistribution entfernt oder abgeändert werden.