Couchbase Analytics Lizenzen für Drittanbieter
Zusätzlich zu den Lizenzen von Drittanbietern für Komponenten in Couchbase Server v5.0.0, Couchbase Analytics enthält eine Reihe von zusätzlichen Komponenten, die im Folgenden beschrieben werden.
NICHT ÜBERSETZEN ODER LOKALISIEREN.
Oracle Java SE Laufzeitumgebung (JRE) 8
(https://www.oracle.com/technetwork/java/javase/overview/index.html)
Oracle Binärcode-Lizenzvertrag für die Java SE-Plattformprodukte und JavaFX ORACLE AMERICA, INC. (“ORACLE”), FÜR SICH SELBST UND IM NAMEN SEINER TOCHTERGESELLSCHAFTEN UND VERBUNDENEN UNTERNEHMEN UNTER GEMEINSAMER KONTROLLE, IST BEREIT, IHNEN DIE SOFTWARE NUR UNTER DER BEDINGUNG ZU LIZENZIEREN, DASS SIE ALLE IN DIESEM BINÄRCODE-LIZENZVERTRAG UND DEN ERGÄNZENDEN LIZENZBEDINGUNGEN (ZUSAMMENFASSEND “VERTRAG”) ENTHALTENEN BEDINGUNGEN AKZEPTIEREN. BITTE LESEN SIE DEN VERTRAG SORGFÄLTIG DURCH. DURCH DIE AUSWAHL DER SCHALTFLÄCHE “LIZENZVERTRAG AKZEPTIEREN” (ODER EINER GLEICHWERTIGEN SCHALTFLÄCHE) UND/ODER DURCH DIE NUTZUNG DER SOFTWARE BESTÄTIGEN SIE, DASS SIE DIE BEDINGUNGEN GELESEN HABEN UND IHNEN ZUSTIMMEN. WENN SIE DIESEN BEDINGUNGEN IM NAMEN EINES UNTERNEHMENS ODER EINER ANDEREN JURISTISCHEN PERSON ZUSTIMMEN, VERSICHERN SIE, DASS SIE DIE RECHTLICHE BEFUGNIS HABEN, DIE JURISTISCHE PERSON AN DIESE BEDINGUNGEN ZU BINDEN. WENN SIE NICHT ÜBER EINE SOLCHE BEFUGNIS VERFÜGEN, ODER WENN SIE NICHT AN DIE BEDINGUNGEN GEBUNDEN SEIN WOLLEN, WÄHLEN SIE DIE SCHALTFLÄCHE “LIZENZVERTRAG ABLEHNEN” (ODER EIN GLEICHWERTIGES ELEMENT) UND SIE DÜRFEN DIE SOFTWARE AUF DIESER WEBSITE ODER EINEM ANDEREN MEDIUM, AUF DEM DIE SOFTWARE ENTHALTEN IST, NICHT VERWENDEN.
1. DEFINITIONEN. “Software” bezeichnet die oben genannte Software in binärer Form, die Sie von Oracle oder seinen autorisierten Lizenznehmern zum Herunterladen, Installieren oder Verwenden ausgewählt haben (in der Version, die Sie zum Herunterladen, Installieren oder Verwenden ausgewählt haben), alle anderen maschinenlesbaren Materialien (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Bibliotheken, Quelldateien, Header-Dateien und Datendateien), alle von Oracle bereitgestellten Aktualisierungen oder Fehlerkorrekturen sowie alle Benutzerhandbücher, Programmierleitfäden und sonstigen Dokumentationen, die Ihnen von Oracle im Rahmen dieses Vertrags zur Verfügung gestellt werden. “Allzweck-Desktop-Computer und -Server” sind Computer, einschließlich Desktop- und Laptop-Computern oder Servern, die für allgemeine Computerfunktionen unter der Kontrolle des Endbenutzers verwendet werden (wie z. B., aber nicht ausschließlich, E-Mail, allgemeines Surfen im Internet und Office-Suite-Produktivitätswerkzeuge). Die Verwendung von Software in Systemen und Lösungen, die spezielle Funktionen (mit Ausnahme der oben genannten) bieten oder für die Verwendung in eingebetteten oder funktionsspezifischen Softwareanwendungen konzipiert sind, z. B., aber nicht beschränkt auf Software, die in industrielle Steuersysteme, drahtlose Mobiltelefone, drahtlose Handheld-Geräte, Kioske, TV/STB, Blu-ray-Disc-Geräte, Telematik- und Netzwerksteuerungsschaltgeräte, Drucker und Speicherverwaltungssysteme sowie andere verwandte Systeme eingebettet ist oder mit diesen gebündelt wird, ist von dieser Definition ausgeschlossen und wird nicht im Rahmen dieses Vertrags lizenziert. “Programme” bedeutet (a) Java-Technologie-Applets und -Anwendungen, die für die Ausführung auf der Java Platform, Standard Edition-Plattform auf Java-fähigen Allzweck-Desktop-Computern und -Servern vorgesehen sind; und (b) JavaFX-Technologie-Anwendungen, die für die Ausführung auf der JavaFX Runtime auf JavaFX-fähigen Allzweck-Desktop-Computern und -Servern vorgesehen sind. “Kommerzielle Funktionen” bezeichnet die in Tabelle 1-1 (Kommerzielle Funktionen in Java SE-Produkteditionen) der Java SE-Dokumentation, die unter https://www.oracle.com/technetwork/java/javase/documentation/index.html.
“README-Datei” bezeichnet die README-Datei für die Software, die unter https://www.oracle.com/technetwork/java/javase/documentation/index.html.
2. LIZENZ ZUR NUTZUNG. Vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieses Vertrags, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Java-Technologie-Beschränkungen der Ergänzenden Lizenzbedingungen, gewährt Oracle Ihnen eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare, eingeschränkte Lizenz ohne Lizenzgebühren zur Vervielfältigung und internen Nutzung der Software, vollständig und unverändert, zum alleinigen Zweck der Ausführung von Programmen. DIE IN DIESEM ABSCHNITT 2 DARGELEGTE LIZENZ ERSTRECKT SICH NICHT AUF DIE KOMMERZIELLEN FUNKTIONEN. IHRE RECHTE UND PFLICHTEN IN BEZUG AUF DIE KOMMERZIELLEN FUNKTIONEN SIND IN DEN ERGÄNZENDEN BEDINGUNGEN ZUSAMMEN MIT ZUSÄTZLICHEN LIZENZEN FÜR ENTWICKLER UND VERLEGER FESTGELEGT.
3. EINSCHRÄNKUNGEN. Die Software ist urheberrechtlich geschützt. Das Eigentum an der Software und alle damit verbundenen geistigen Eigentumsrechte verbleiben bei Oracle und/oder seinen Lizenzgebern. Sofern die Durchsetzung nicht durch geltendes Recht untersagt ist, dürfen Sie die Software nicht verändern, dekompilieren oder zurückentwickeln. Sie erkennen an, dass die Software für die allgemeine Verwendung in einer Vielzahl von Informationsmanagement-Anwendungen entwickelt wurde; sie wurde nicht für die Verwendung in inhärent gefährlichen Anwendungen entwickelt oder ist nicht für die Verwendung in Anwendungen vorgesehen, die ein Risiko für Personenschäden darstellen können. Wenn Sie die Software in gefährlichen Anwendungen verwenden, sind Sie dafür verantwortlich, alle angemessenen Ausfallsicherungs-, Sicherungs-, Redundanz- und sonstigen Maßnahmen zu ergreifen, um ihre sichere Verwendung zu gewährleisten. Oracle lehnt jede ausdrückliche oder stillschweigende Gewährleistung der Eignung für solche Anwendungen ab. Im Rahmen dieser Vereinbarung werden keine Rechte, Titel oder Anteile an Marken, Dienstleistungsmarken, Logos oder Handelsnamen von Oracle oder seinen Lizenzgebern gewährt. Zusätzliche Einschränkungen für Entwickler- und/oder Verlagslizenzen sind in den Ergänzenden Lizenzbedingungen festgelegt.
4. AUSSCHLUSS DER GEWÄHRLEISTUNG. DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE GARANTIE BEREITGESTELLT. ORACLE LEHNT FERNER ALLE AUSDRÜCKLICHEN UND STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN AB, EINSCHLIESSLICH UND OHNE EINSCHRÄNKUNG JEGLICHER STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN FÜR DIE MARKTGÄNGIGKEIT, DIE EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK ODER DIE NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN.
5. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG. IN KEINEM FALL HAFTET ORACLE FÜR INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE, STRAFENDE ODER FOLGESCHÄDEN ODER SCHÄDEN FÜR GEWINN-, EINKOMMENS-, DATEN- ODER DATENNUTZUNGSVERLUSTE, DIE IHNEN ODER EINEM DRITTEN ENTSTEHEN, UNABHÄNGIG DAVON, OB ES SICH UM EINE VERTRAGS- ODER DELIKTSKLAGE HANDELT, SELBST WENN ORACLE AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE. DIE GESAMTE HAFTUNG VON ORACLE FÜR SCHÄDEN IM RAHMEN DIESES VERTRAGS ÜBERSTEIGT IN KEINEM FALL EINTAUSEND DOLLAR (U.S. $1.000).
6. BEENDIGUNG. Diese Vereinbarung ist bis zu ihrer Kündigung gültig. Sie können diesen Vertrag jederzeit kündigen, indem Sie alle Kopien der Software vernichten. Diese Vereinbarung endet sofort und ohne Benachrichtigung durch Oracle, wenn Sie eine Bestimmung dieser Vereinbarung nicht einhalten. Jede Partei kann diese Vereinbarung sofort kündigen, wenn die Software Gegenstand einer Klage wegen Verletzung von Rechten an geistigem Eigentum wird oder nach Ansicht einer der Parteien werden könnte. Nach der Kündigung müssen Sie alle Kopien der Software vernichten.
7. AUSFUHRBESTIMMUNGEN. Sie erklären sich damit einverstanden, dass die US-Exportkontrollgesetze und andere anwendbare Export- und Importgesetze Ihre Nutzung der Software, einschließlich technischer Daten, regeln; weitere Informationen finden Sie auf der Global Trade Compliance-Website von Oracle (https://www.oracle.com/us/products/export). Sie erklären sich damit einverstanden, dass weder die Software noch ein direktes Produkt davon direkt oder indirekt unter Verletzung dieser Gesetze exportiert wird oder für einen durch diese Gesetze verbotenen Zweck verwendet wird, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Verbreitung von nuklearen, chemischen oder biologischen Waffen.
8. MARKEN UND LOGOS. Sie erkennen an und erklären sich im Verhältnis zwischen Ihnen und Oracle damit einverstanden, dass Oracle Eigentümer der ORACLE- und JAVA-Marken und aller ORACLE- und JAVA-bezogenen Marken, Dienstleistungsmarken, Logos und anderer Markenbezeichnungen (“Oracle-Marken”) ist, und Sie erklären sich damit einverstanden, die Richtlinien für die Verwendung von Oracle-Marken durch Dritte einzuhalten, die sich derzeit unter https://www.oracle.com/us/legal/third-party-trademarks/index.html befinden. Jede Nutzung der Oracle-Marken durch Sie kommt Oracle zugute.
9. LIZENZRECHTE DER US-REGIERUNG. Wenn die Software von oder im Namen der US-Regierung oder von einem Hauptauftragnehmer oder Unterauftragnehmer der US-Regierung (auf jeder Ebene) erworben wird, dann sind die Rechte der Regierung an der Software und der begleitenden Dokumentation nur die in diesem Vertrag festgelegten.
10. GELTENDES RECHT. Diese Vereinbarung unterliegt dem materiellen und prozessualen Recht von Kalifornien. Sie und Oracle erklären sich damit einverstanden, sich bei allen Streitigkeiten, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben oder mit ihr in Zusammenhang stehen, der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte von San Francisco oder Santa Clara County in Kalifornien zu unterwerfen und den Gerichtsstand dort anzusiedeln.
11. WIDERSTANDSFÄHIGKEIT. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung für nicht durchsetzbar erklärt werden, bleibt diese Vereinbarung mit der weggelassenen Bestimmung in Kraft, es sei denn, die Weglassung würde die Absicht der Parteien vereiteln; in diesem Fall wird diese Vereinbarung sofort beendet.
12. INTEGRATION. Diese Vereinbarung stellt die gesamte Vereinbarung zwischen Ihnen und Oracle in Bezug auf den Vertragsgegenstand dar. Sie ersetzt alle früheren oder gleichzeitigen mündlichen oder schriftlichen Mitteilungen, Vorschläge, Zusicherungen und Gewährleistungen und hat Vorrang vor allen widersprüchlichen oder zusätzlichen Bestimmungen in Angeboten, Bestellungen, Bestätigungen oder anderen Mitteilungen zwischen den Parteien, die sich auf den Gegenstand dieser Vereinbarung beziehen. Eine Änderung dieser Vereinbarung ist nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich erfolgt und von einem bevollmächtigten Vertreter jeder Partei unterzeichnet wurde.
ERGÄNZENDE LIZENZBEDINGUNGEN
Diese ergänzenden Lizenzbedingungen ergänzen oder ändern die Bedingungen des Binärcode-Lizenzvertrags. Begriffe in Großbuchstaben, die in diesen ergänzenden Bedingungen nicht definiert sind, haben die gleiche Bedeutung wie in der Binärcode-Lizenzvereinbarung. Diese ergänzenden Bedingungen ersetzen alle widersprüchlichen oder kollidierenden Bedingungen in der Binärcode-Lizenzvereinbarung oder in einer in der Software enthaltenen Lizenz.
A. KOMMERZIELLE MERKMALE. Sie dürfen die kommerziellen Funktionen nicht für die Ausführung von Programmen, Java-Applets oder Anwendungen in Ihrem internen Geschäftsbetrieb oder für kommerzielle oder Produktionszwecke oder für andere als die in den Abschnitten B, C, D und E dieser Zusatzbedingungen genannten Zwecke verwenden. Wenn Sie die kommerziellen Funktionen für einen anderen als den in dieser Vereinbarung erlaubten Zweck nutzen möchten, müssen Sie eine separate Lizenz von Oracle erwerben.
B. GEWÄHRUNG EINER LIZENZ FÜR DIE INTERNE NUTZUNG VON SOFTWARE FÜR DIE ENTWICKLUNG. Vorbehaltlich der Bedingungen dieses Vertrags und der Einschränkungen und Ausnahmen, die in der durch Verweis einbezogenen README-Datei dargelegt sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Java-Technologie-Beschränkungen dieser Ergänzenden Bedingungen, gewährt Oracle Ihnen eine nicht exklusive, nicht übertragbare, begrenzte und gebührenfreie Lizenz zur internen Vervielfältigung und Nutzung der Software in vollständiger und unveränderter Form zum Zwecke des Entwurfs, der Entwicklung und des Testens Ihrer Programme.
C. LIZENZ ZUR VERBREITUNG VON SOFTWARE. Vorbehaltlich der Bedingungen dieses Vertrages und der in der README-Datei dargelegten Beschränkungen und Ausnahmen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Java-Technologiebeschränkungen und Beschränkungen der Weitergabe dieser zusätzlichen Bedingungen, gewährt Oracle Ihnen eine nicht exklusive, nicht übertragbare, beschränkte und gebührenfreie Lizenz zur Vervielfältigung und Weitergabe der Software, vorausgesetzt, dass
- Sie vertreiben die Software vollständig und unverändert und nur gebündelt als Teil und zum alleinigen Zweck der Ausführung Ihrer Programme,
- die Programme fügen der Software wesentliche und primäre Funktionen hinzu,
- Sie keine zusätzliche Software vertreiben, die Komponenten der Software ersetzen soll(en),
- Sie entfernen oder verändern keine in der Software enthaltenen Eigentumsvermerke oder Hinweise,
- Sie die Software nur im Rahmen einer Lizenzvereinbarung weitergeben, die:
(a) eine vollständige, unveränderte Wiedergabe dieses Abkommens ist oder
(b) die Interessen von Oracle im Einklang mit den Bestimmungen dieser Vereinbarung schützt und die in Abschnitt H dargelegte Mitteilung enthält und
- erklären Sie sich damit einverstanden, Oracle und seine Lizenzgeber zu verteidigen und von allen Schäden, Kosten, Verbindlichkeiten, Vergleichsbeträgen und/oder Ausgaben (einschließlich Anwaltskosten) freizustellen, die im Zusammenhang mit Ansprüchen, Prozessen oder Klagen Dritter entstehen, die aus der Nutzung oder Verbreitung aller Programme und/oder Software resultieren. Die in diesem Abschnitt C dargelegte Lizenz erstreckt sich nicht auf die in Abschnitt G genannte Software.
D. LIZENZ FÜR DIE WEITERGABE VON VERTEILBAREM MATERIAL. Vorbehaltlich der Bedingungen dieses Vertrages und der in der README-Datei dargelegten Einschränkungen und Ausnahmen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Java-Technologie-Einschränkungen und Beschränkungen der Weiterverteilung dieser ergänzenden Bedingungen, gewährt Oracle Ihnen eine nicht exklusive, nicht übertragbare, beschränkte und gebührenfreie Lizenz zur Vervielfältigung und Weitergabe derjenigen Dateien, die in der README-Datei ausdrücklich als weiterverteilbar gekennzeichnet sind (“weiterverteilbare Dateien”), vorausgesetzt, dass:
- Sie verbreiten die Redistributables vollständig und unverändert und nur gebündelt als Teil von Programmen,
- die Programme fügen den umverteilbaren Produkten wesentliche und primäre Funktionen hinzu,
- Sie vertreiben keine zusätzliche Software, die Komponenten des Redistributables ersetzen soll (es sei denn, in der entsprechenden README-Datei ist etwas anderes angegeben),
- Sie entfernen oder verändern keine Eigentumslegenden oder Hinweise, die in oder auf den Redistributables enthalten sind,
- Sie verbreiten die weiterverteilbaren Inhalte nur im Rahmen einer Lizenzvereinbarung, die:
(a) eine vollständige, unveränderte Wiedergabe dieses Abkommens ist oder
(b) die Interessen von Oracle im Einklang mit den Bestimmungen des Vertrags schützt und die in Abschnitt H dargelegte Mitteilung enthält,
- erklären Sie sich damit einverstanden, Oracle und seine Lizenzgeber zu verteidigen und von allen Schäden, Kosten, Verbindlichkeiten, Vergleichsbeträgen und/oder Ausgaben (einschließlich Anwaltskosten) freizustellen, die im Zusammenhang mit Ansprüchen, Prozessen oder Klagen Dritter entstehen, die aus der Nutzung oder Verbreitung aller Programme und/oder Software resultieren. Die in diesem Abschnitt D dargelegte Lizenz erstreckt sich nicht auf die in Abschnitt G genannte Software.
E. VERTRIEB DURCH VERLEGER. Dieser Abschnitt bezieht sich auf Ihren Vertrieb der JavaTM SE Development Kit Software (“JDK”) zusammen mit Ihrem gedruckten Buch oder Magazin (wie diese Begriffe in der Branche üblicherweise verwendet werden), das sich auf die Java-Technologie bezieht (“Veröffentlichung”). Vorbehaltlich und unter der Bedingung, dass Sie die in der Vereinbarung enthaltenen Beschränkungen und Verpflichtungen einhalten, gewährt Oracle Ihnen hiermit ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, beschränktes Recht zur Vervielfältigung vollständiger und unveränderter Kopien des JDK auf elektronischen Medien (die “Medien”) zum ausschließlichen Zweck der Aufnahme und Verteilung mit Ihrer(n) Publikation(en), vorbehaltlich der folgenden Bestimmungen:
- Sie dürfen das JDK nicht allein vertreiben, sondern müssen es zusammen mit Ihrer(n) Veröffentlichung(en) vertreiben;
- Sie sind dafür verantwortlich, das JDK von der entsprechenden Oracle-Website herunterzuladen;
- Sie müssen sich auf das JDK als JavaTM SE Development Kit beziehen;
- Das JDK muss vollständig und ohne jegliche Änderung (einschließlich aller Eigentumsvermerke) vervielfältigt und zusammen mit Ihrer Publikation gemäß einer Lizenzvereinbarung verteilt werden, die eine vollständige, unveränderte Wiedergabe dieser Vereinbarung darstellt;
- Das Medienetikett muss die folgenden Informationen enthalten: “Copyright [JAHR], Oracle America, Inc. Alle Rechte vorbehalten. Die Verwendung unterliegt den Lizenzbedingungen. ORACLE- und JAVA-Marken und alle ORACLE- und JAVA-bezogenen Marken, Dienstleistungsmarken, Logos und andere Markenbezeichnungen sind Marken oder eingetragene Marken von Oracle in den USA und anderen Ländern.” [JAHR] ist das Jahr, in dem Oracle die Software veröffentlicht hat; die Jahresangabe ist in der Regel im Feld “Über” oder im Bildschirm der Software zu finden. Diese Information muss auf dem Medienetikett so angebracht werden, dass sie nur für das JDK gilt;
- Sie müssen das JDK auf dem Medienhalter oder dem Medienetikett eindeutig als Produkt von Oracle ausweisen, und Sie dürfen nicht behaupten oder andeuten, dass Oracle für die auf dem Medium enthaltene Software Dritter verantwortlich ist;
- Sie dürfen keine Software von Dritten auf den Datenträger aufspielen, die als Ersatz für das JDK gedacht ist;
- Sie erklären sich damit einverstanden, Oracle und seine Lizenzgeber zu verteidigen und von allen Schäden, Kosten, Haftungen, Vergleichsbeträgen und/oder Ausgaben (einschließlich Anwaltskosten) freizustellen, die im Zusammenhang mit Ansprüchen, Klagen oder Handlungen Dritter entstehen, die aus der Nutzung oder Verbreitung des JDK und/oder der Veröffentlichung resultieren; und
- Sie müssen Oracle eine schriftliche Mitteilung für jede Veröffentlichung zukommen lassen; diese Mitteilung muss folgende Informationen enthalten: (1) Titel der Veröffentlichung, (2) Autor(en), (3) Datum der Veröffentlichung und (4) ISBN- oder ISSN-Nummer. Die Mitteilung ist zu richten an Oracle America, Inc. 500 Oracle Parkway, Redwood Shores, California 94065 U.S.A , Attention: General Counsel.
F. EINSCHRÄNKUNGEN DER JAVA-TECHNOLOGIE. Es ist Ihnen nicht gestattet, Klassen, Schnittstellen oder Unterpakete zu erstellen, zu modifizieren oder deren Verhalten zu ändern, oder Ihre Lizenznehmer zu ermächtigen, das Verhalten von Klassen, Schnittstellen oder Unterpaketen zu erstellen, zu modifizieren oder zu ändern, die in irgendeiner Weise mit “java”, “javax”, “sun”, “oracle” oder einer ähnlichen Konvention, wie sie von Oracle in einer Benennungskonvention angegeben wird, gekennzeichnet sind.
G. BESCHRÄNKUNGEN DER WEITERVERBREITUNG. Sie sind nicht berechtigt, Patches, Bugfixes oder Updates, die von Oracle über den Oracle Premier Support zur Verfügung gestellt werden, weiterzugeben oder anderweitig zu übertragen, einschließlich derjenigen, die im Rahmen des Java SE Support-Programms von Oracle zur Verfügung gestellt werden.
H. HINWEIS AUF KOMMERZIELLE MERKMALE. Zur Einhaltung der ergänzenden Bestimmungen in Abschnitt C.(v)(b) und D.(v)(b) muss Ihr Lizenzvertrag den folgenden Hinweis enthalten, der so angebracht ist, dass jeder, der die Software verwendet, ihn sehen kann:
Die Nutzung der kommerziellen Funktionen für kommerzielle oder Produktionszwecke erfordert eine separate Lizenz von Oracle. “Kommerzielle Funktionen” sind die in Tabelle 1-1 (Kommerzielle Funktionen in Java SE-Produkteditionen) der Java SE-Dokumentation, die unter https://www.oracle.com/technetwork/java/javase/documentation/index.html.
I. QUELLENCODE. Die Software kann Quellcode enthalten, der, sofern er nicht ausdrücklich für andere Zwecke lizenziert ist, ausschließlich zu Referenzzwecken gemäß den Bedingungen dieses Vertrags zur Verfügung gestellt wird. Der Quellcode darf nicht weitergegeben werden, es sei denn, dies ist in diesem Vertrag ausdrücklich vorgesehen.
J. CODE FÜR DRITTE. Zusätzliche Copyright-Hinweise und Lizenzbedingungen, die für Teile der Software gelten, sind in der Datei THIRDPARTYLICENSEREADME enthalten, die unter https://www.oracle.com/technetwork/java/javase/documentation/index.html. Zusätzlich zu den Bedingungen einer OpenSource-/Freeware-Lizenz eines Drittanbieters, die in der Datei THIRDPARTYLICENSEREADME angegeben ist, gelten für die gesamte Software in dieser Distribution die Bestimmungen zum Gewährleistungsausschluss und zur Haftungsbeschränkung in den Absätzen 4 und 5 des Binärcode-Lizenzvertrags.
K. BEENDIGUNG WEGEN VERLETZUNG. Jede Partei ist berechtigt, diesen Vertrag sofort zu kündigen, wenn die Software Gegenstand einer Klage wegen Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums wird oder nach Ansicht einer der Parteien werden könnte.
L. INSTALLATION UND AUTO-UPDATE. Die Installations- und Auto-Update-Prozesse der Software übertragen eine begrenzte Menge an Daten an Oracle (oder seinen Dienstanbieter) über diese spezifischen Prozesse, um Oracle zu helfen, sie zu verstehen und zu optimieren. Oracle verknüpft diese Daten nicht mit persönlich identifizierbaren Informationen. Weitere Informationen über die Daten, die Oracle als Ergebnis Ihres Software-Downloads sammelt, finden Sie unter https://www.oracle.com/technetwork/java/javase/documentation/index.html.
Für Anfragen wenden Sie sich bitte an:
Oracle America, Inc. 500 Oracle Parkway, Redwood Shores, Kalifornien 94065, USA.
Zuletzt aktualisiert am 02. April 2013
Apache AsterixDB
(https://github.com/apache/asterixdb/tree/master/asterixdb/)
Apache-Lizenz
Version 2.0, Januar 2004
https://www.apache.org/licenses/
BEDINGUNGEN FÜR DIE NUTZUNG, VERVIELFÄLTIGUNG UND VERBREITUNG
1. Definitionen.
"Lizenz" bezeichnet die Bedingungen für die Nutzung, Vervielfältigung und Verbreitung, wie sie in den Abschnitten 1 bis 9 dieses Dokuments festgelegt sind.
"Lizenzgeber" bezeichnet den Urheberrechtsinhaber oder die vom Urheberrechtsinhaber autorisierte Stelle, die die Lizenz erteilt.
“Rechtsträger” ist der Zusammenschluss des handelnden Rechtsträgers und aller anderen Rechtsträger, die diesen Rechtsträger kontrollieren, von ihm kontrolliert werden oder mit ihm unter gemeinsamer Kontrolle stehen. Im Sinne dieser Definition bedeutet “Kontrolle” (i) die direkte oder indirekte Befugnis, vertraglich oder anderweitig die Leitung oder das Management eines solchen Rechtsträgers zu bestimmen, oder (ii) das Eigentum an fünfzig Prozent (50%) oder mehr der im Umlauf befindlichen Anteile oder (iii) das wirtschaftliche Eigentum an einem solchen Rechtsträger.
"Sie" (oder "Ihr") bezeichnet eine natürliche oder juristische Person, die die durch diese Lizenz gewährten Rechte ausübt.
Unter "Quellcode" ist die bevorzugte Form für die Durchführung von Änderungen zu verstehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Software-Quellcode, Dokumentationsquelle und Konfigurationsdateien.
“Unter ”Objektform" ist jede Form zu verstehen, die durch mechanische Transformation oder Übersetzung einer Quellform entsteht, einschließlich, aber nicht beschränkt auf kompilierten Objektcode, generierte Dokumentation und Konvertierungen in andere Medientypen.
"Werk" bezeichnet das urheberrechtlich geschützte Werk, sei es in Quell- oder Objektform, das unter der Lizenz zur Verfügung gestellt wird, wie es durch einen Urheberrechtsvermerk angezeigt wird, der in dem Werk enthalten oder diesem beigefügt ist (ein Beispiel ist im Anhang unten aufgeführt).
"Abgeleitete Werke" bedeutet jedes Werk, ob in Quell- oder Objektform, das auf dem Schutzgegenstand basiert (oder von ihm abgeleitet ist) und dessen redaktionelle Überarbeitungen, Anmerkungen, Ausarbeitungen oder andere Modifikationen in ihrer Gesamtheit ein originäres Werk des Urhebers darstellen. Im Sinne dieser Lizenz zählen zu den abgeleiteten Werken keine Werke, die von dem Schutzgegenstand und seinen abgeleiteten Werken trennbar bleiben oder lediglich eine Verknüpfung (oder eine namentliche Bindung) zu den Schnittstellen des Schutzgegenstands herstellen.
"Beitrag" bezeichnet jedes urheberrechtlich geschützte Werk, einschließlich der Originalversion des Schutzgegenstandes und aller Änderungen oder Ergänzungen dieses Schutzgegenstandes oder davon abgeleiteter Werke, das dem Lizenzgeber vom Urheberrechtsinhaber oder einer natürlichen oder juristischen Person, die zur Einreichung im Namen des Urheberrechtsinhabers berechtigt ist, absichtlich zur Aufnahme in den Schutzgegenstand vorgelegt wird. Im Sinne dieser Definition bedeutet "eingereicht" jede Form von elektronischer, mündlicher oder schriftlicher Kommunikation, die an den Lizenzgeber oder seine Vertreter gesendet wird, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Kommunikation in elektronischen Mailinglisten, Quellcode-Kontrollsystemen und Problemverfolgungssystemen, die vom Lizenzgeber oder in seinem Namen zum Zweck der Diskussion und Verbesserung des Schutzgegenstandes verwaltet werden, jedoch mit Ausnahme von Kommunikation, die vom Urheberrechtsinhaber deutlich sichtbar als "Kein Beitrag" gekennzeichnet oder anderweitig schriftlich bezeichnet wird.
"Mitwirkende" bezeichnet den Lizenzgeber und jede natürliche oder juristische Person, in deren Namen ein Beitrag beim Lizenzgeber eingegangen ist und anschließend in den Schutzgegenstand aufgenommen wurde.
2. Erteilung einer Urheberrechtslizenz.
Vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz gewährt Ihnen jeder Mitwirkende hiermit eine unbefristete, weltweite, nicht-exklusive, kostenlose, unwiderrufliche Urheberrechtslizenz zur Vervielfältigung, Erstellung abgeleiteter Werke, öffentlichen Darstellung, öffentlichen Aufführung, Unterlizenzierung und Verbreitung des Werks und solcher abgeleiteter Werke in Quell- oder Objektform.
3. Erteilung einer Patentlizenz.
Vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz gewährt Ihnen jeder Mitwirkende hiermit eine unbefristete, weltweite, nicht ausschließliche, kostenlose, gebührenfreie und unwiderrufliche (außer wie in diesem Abschnitt angegeben) Patentlizenz, um den Schutzgegenstand herzustellen, herstellen zu lassen, zu nutzen, zum Verkauf anzubieten, zu verkaufen, zu importieren und anderweitig zu übertragen, wobei sich diese Lizenz nur auf diejenigen Patentansprüche bezieht, die von diesem Mitwirkenden lizenziert werden können und die notwendigerweise durch seine Beiträge allein oder durch die Kombination seiner Beiträge mit dem Schutzgegenstand, für den diese Beiträge eingereicht wurden, verletzt werden. Wenn Sie einen Patentrechtsstreit gegen eine juristische Person anstrengen (einschließlich einer Widerklage oder Gegenklage in einem Rechtsstreit), in dem behauptet wird, dass der Schutzgegenstand oder ein in den Schutzgegenstand integrierter Beitrag eine direkte oder mittelbare Patentverletzung darstellt, enden alle Patentlizenzen, die Ihnen im Rahmen dieser Lizenz für den Schutzgegenstand gewährt wurden, an dem Tag, an dem ein solcher Rechtsstreit eingereicht wird.
4. Umverteilung.
Sie dürfen Kopien des Werks oder davon abgeleiteter Werke in jedem Medium, mit oder ohne Änderungen und in Quell- oder Objektform vervielfältigen und verbreiten, sofern Sie die folgenden Bedingungen erfüllen:
a) Sie müssen allen anderen Empfängern des Schutzgegenstandes oder abgeleiteter Werke eine Kopie dieser Lizenz aushändigen; und
b) Sie müssen dafür sorgen, dass alle geänderten Dateien deutliche Hinweise darauf tragen, dass Sie die Dateien geändert haben; und
c) Sie müssen alle Urheberrechts-, Patent-, Markenzeichen- und Zuordnungshinweise aus der Quellform des Werks in der Quellform aller von Ihnen verbreiteten abgeleiteten Werke beibehalten, mit Ausnahme der Hinweise, die sich nicht auf einen Teil der abgeleiteten Werke beziehen; und
d) Wenn das Werk eine "HINWEIS"-Textdatei als Teil seiner Verbreitung enthält, dann müssen alle abgeleiteten Werke, die Sie verbreiten, eine lesbare Kopie der in dieser HINWEIS-Datei enthaltenen Hinweise auf die Urheberschaft enthalten, mit Ausnahme der Hinweise, die sich nicht auf einen Teil der abgeleiteten Werke beziehen, und zwar an mindestens einer der folgenden Stellen innerhalb einer NOTICE-Textdatei, die als Teil der abgeleiteten Werke verteilt wird; innerhalb des Quellformulars oder der Dokumentation, falls diese zusammen mit den abgeleiteten Werken bereitgestellt wird; oder innerhalb einer von den abgeleiteten Werken erzeugten Anzeige, wenn und wo solche Hinweise Dritter normalerweise erscheinen.Der Inhalt der NOTICE-Datei dient nur zu Informationszwecken und verändert die Lizenz nicht. Sie dürfen in abgeleiteten Werken, die Sie verbreiten, neben oder als Zusatz zum HINWEIS-Text des Werks Ihre eigenen Hinweise auf die Urheberschaft hinzufügen, vorausgesetzt, daß solche zusätzlichen Hinweise auf die Urheberschaft nicht als Änderung der Lizenz ausgelegt werden können.
Sie können Ihren Modifikationen einen eigenen Urheberrechtsvermerk hinzufügen und zusätzliche oder andere Lizenzbedingungen für die Nutzung, Vervielfältigung oder Verbreitung Ihrer Modifikationen oder für solche abgeleiteten Werke als Ganzes vorsehen, vorausgesetzt, dass Ihre Nutzung, Vervielfältigung und Verbreitung des Werks ansonsten mit den in dieser Lizenz festgelegten Bedingungen übereinstimmt.
5. Einreichung von Beiträgen.
Sofern Sie nicht ausdrücklich etwas anderes erklären, unterliegt jeder Beitrag, den Sie dem Lizenzgeber absichtlich zur Aufnahme in den Schutzgegenstand übermitteln, den Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz, ohne zusätzliche Bestimmungen oder Bedingungen. Ungeachtet des Vorstehenden ersetzen oder ändern die vorliegenden Bestimmungen nicht die Bedingungen eines separaten Lizenzvertrags, den Sie möglicherweise mit dem Lizenzgeber in Bezug auf solche Beiträge abgeschlossen haben.
6. Markenzeichen.
Diese Lizenz gewährt nicht die Erlaubnis, die Handelsnamen, Warenzeichen, Dienstleistungsmarken oder Produktnamen des Lizenzgebers zu verwenden, es sei denn, dies ist für eine angemessene und übliche Verwendung zur Beschreibung des Ursprungs des Schutzgegenstandes und zur Wiedergabe des Inhalts der NOTICE-Datei erforderlich.
7. Ausschluss der Gewährleistung.
Sofern nicht durch geltendes Recht vorgeschrieben oder schriftlich vereinbart, stellt der Lizenzgeber den Schutzgegenstand (und jeder Mitwirkende seine Beiträge) im Ist-Zustand zur Verfügung, OHNE GEWÄHRLEISTUNGEN ODER BEDINGUNGEN IRGENDWELCHER ART, weder ausdrücklich noch stillschweigend, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Gewährleistungen oder Bedingungen des TITELS, der NICHTVERLETZUNG, der HANDELSÜBLICHKEIT oder der EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Sie sind allein dafür verantwortlich, die Angemessenheit der Nutzung oder Weiterverbreitung des Werks zu bestimmen, und übernehmen alle Risiken, die mit der Ausübung der Rechte aus dieser Lizenz verbunden sind.
8. Begrenzung der Haftung.
In keinem Fall und unter keiner Rechtstheorie, weder aus unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit) noch aus Vertrag oder anderweitig, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben (z. B. vorsätzliche und grob fahrlässige Handlungen) oder schriftlich vereinbart, haftet ein Mitwirkender Ihnen gegenüber für Schäden, einschließlich direkter, indirekter, spezieller, zufälliger oder Folgeschäden jeglicher Art, die aus dieser Lizenz oder aus der Nutzung oder Unmöglichkeit der Nutzung des Werkes entstehen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden aus Verlust von Firmenwert, Arbeitsunterbrechung, Computerausfall oder Fehlfunktionen), oder Folgeschäden jeglicher Art, die sich aus dieser Lizenz oder aus der Nutzung oder der Unmöglichkeit der Nutzung des Schutzgegenstandes ergeben (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden aus entgangenem Geschäftswert, Arbeitsunterbrechung, Computerausfall oder -fehlfunktion oder alle anderen kommerziellen Schäden oder Verluste), selbst wenn der Mitwirkende auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen worden ist.
9. Übernahme der Garantie oder der zusätzlichen Haftung.
Wenn Sie den Schutzgegenstand oder davon abgeleitete Werke weitergeben, können Sie die Übernahme von Support-, Gewährleistungs-, Entschädigungs- oder anderen Haftungsverpflichtungen und/oder Rechten im Einklang mit dieser Lizenz anbieten und dafür eine Gebühr verlangen. Bei der Annahme solcher Verpflichtungen dürfen Sie jedoch nur in Ihrem eigenen Namen und auf Ihre alleinige Verantwortung handeln, nicht im Namen eines anderen Mitwirkenden, und nur dann, wenn Sie sich bereit erklären, jeden Mitwirkenden von jeglicher Haftung freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten, die diesem Mitwirkenden aufgrund Ihrer Annahme einer solchen Garantie oder zusätzlichen Haftung entsteht oder gegen ihn geltend gemacht wird.
ENDE DER BEDINGUNGEN UND KONDITIONEN
APPENDIX: Wie Sie die Apache-Lizenz auf Ihre Arbeit anwenden
Um die Apache-Lizenz auf Ihre Arbeit anzuwenden, fügen Sie den folgenden Musterhinweis an, wobei die in Klammern "[]" eingeschlossenen Felder durch Ihre eigenen Angaben ersetzt werden. (Lassen Sie die Klammern weg!) Der Text sollte in die für das Dateiformat geeignete Kommentarsyntax eingefügt werden. Wir empfehlen außerdem, den Datei- oder Klassennamen und die Beschreibung des Zwecks auf derselben "gedruckten Seite" wie den Urheberrechtsvermerk anzugeben, um die Identifizierung in Archiven Dritter zu erleichtern.
Copyright [yyyy] [Name des Urheberrechtsinhabers]
Lizenziert unter der Apache License, Version 2.0 (die "Lizenz"); Sie dürfen diese Datei nur in Übereinstimmung mit der Lizenz verwenden. Sie können eine Kopie der Lizenz erhalten unter
https://www.apache.org/licenses/LICENSE-2.0
Sofern nicht durch geltendes Recht vorgeschrieben oder schriftlich vereinbart, wird Software, die unter der Lizenz vertrieben wird, auf einer "AS IS"-Basis vertrieben, OHNE GARANTIEN ODER BEDINGUNGEN JEGLICHER ART, weder ausdrücklich noch stillschweigend. Siehe die Lizenz für die spezifische Sprache, die die Erlaubnisse und Einschränkungen unter der Lizenz regelt.
AsterixDB enthält Quellcode mit separaten Copyright-Hinweisen und Lizenzbedingungen. Die Nutzung dieses Quellcodes unterliegt den Bedingungen der folgenden Lizenzen.
Teile der AsterixDB WebUI befinden sich unter:
webui/static/js/jquery.min.js, webui/static/js/jquery.autosize-min.js und queryui/js/jquery-1.12.4.min.js sind unter einer MIT-Lizenz verfügbar:
Copyright jQuery Foundation und andere Mitwirkende, https://jquery.org/.
Diese Software besteht aus freiwilligen Beiträgen vieler Einzelpersonen. Den genauen Verlauf der Beiträge finden Sie in der Revisionshistorie, die unter https://github.com/jquery/jquery. Die folgende Lizenz gilt für alle Teile dieser Software, mit Ausnahme der unten dokumentierten Fälle:
Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (die "Software") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies unter den folgenden Bedingungen zu gestatten:
Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.
DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER ANDERE HAFTUNGEN, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG DER SOFTWARE ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN.
Alle Dateien, die sich in den Verzeichnissen node_modules und external befinden, sind extern gepflegte Bibliotheken, die von dieser Software verwendet werden und ihre eigenen Lizenzen haben; wir empfehlen Ihnen, diese zu lesen, da ihre Bedingungen von den obigen Bedingungen abweichen können.
Teile der AsterixDB WebUI befinden sich unter:
webui/static/js/bootstrap.min.js, webui/static/css/bootstrap-responsive.min.css, webui/static/css/bootstrap.min.css, webui/static/img/glyphicons-halflings-white.png und webui/static/img/glyphicons-halflings.png sind unter der folgenden Lizenz verfügbar:
Copyright 2012 Twitter, Inc. https://www.apache.org/licenses/LICENSE-2.0.txt
Gutschrift für webui/static/img/glyphicons-halflings-white.png, und webui/static/img/glyphicons-halflings.png
GLYPHICONS Halflings Schriftart ist auch als Erweiterung einer Bootstrap (www.getbootstrap.com) kostenlos zur Verfügung und wird unter der gleichen Lizenz wie Bootstrap veröffentlicht. Obwohl Sie nicht verpflichtet sind, Ihre Bootstrap-basierten Projekte mit einer Quellenangabe zu versehen, würde ich mich über jede Form der Unterstützung freuen, selbst ein netter Tweet reicht aus. Wenn Sie wollen, können Sie sich natürlich auch bedanken und mich unterstützen, indem Sie weitere Icons auf GLYPHICONS.com kaufen.
Teile der AsterixDB QueryUI befinden sich unter:
queryui/js/json-formatter.min.js, und queryui/css/json-formatter.min.css sind unter der folgenden Lizenz verfügbar:
Copyright 2014 Mohsen Azimi
Lizenziert unter der Apache License, Version 2.0 (die "Lizenz"); Sie dürfen diese Datei nur in Übereinstimmung mit der Lizenz verwenden. Sie können eine Kopie der Lizenz erhalten unter
https://www.apache.org/licenses/LICENSE-2.0
Sofern nicht durch geltendes Recht vorgeschrieben oder schriftlich vereinbart, wird Software, die unter der Lizenz vertrieben wird, auf einer "AS IS"-Basis vertrieben, OHNE GARANTIEN ODER BEDINGUNGEN JEGLICHER ART, weder ausdrücklich noch stillschweigend. Siehe die Lizenz für die spezifische Sprache, die die Erlaubnisse und Einschränkungen unter der Lizenz regelt.
Teile der AsterixDB QueryUI befinden sich unter:
queryui/js/bootstrap.min.js, queryui/css/bootstrap.min.css, queryui/css/bootstrap-theme.min.css, queryui/css/bootstrap-theme.min.css, queryui/fonts/glyphicons-halflings-regular.eot, queryui/fonts/glyphicons-halflings-regular.svg, queryui/fonts/glyphicons-halflings-regular.ttf, queryui/fonts/glyphicons-halflings-regular.woff, und queryui/fonts/glyphicons-halflings-regular.woff2 sind unter der folgenden Lizenz verfügbar:
Die MIT-Lizenz (MIT)
Copyright (c) 2011-2015 Twitter, Inc.
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queryui/css/bootstrap.min.css enthält auch normalize.css v3.0.3 (https://github.com/necolas/normalize.css), mit folgendem Copyright:
Copyright © Nicolas Gallagher und Jonathan Neal
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Gutschrift für Schriftdateien:
queryui/fonts/glyphicons-halflings-regular.eot, queryui/fonts/glyphicons-halflings-regular.svg, queryui/fonts/glyphicons-halflings-regular.ttf, queryui/fonts/glyphicons-halflings-regular.woff, und queryui/fonts/glyphicons-halflings-regular.woff2
GLYPHICONS Halflings Schriftart ist auch als Erweiterung einer Bootstrap (www.getbootstrap.com) kostenlos zur Verfügung und wird unter der gleichen Lizenz wie Bootstrap veröffentlicht. Obwohl Sie nicht verpflichtet sind, Ihre Bootstrap-basierten Projekte mit einer Quellenangabe zu versehen, würde ich mich über jede Form der Unterstützung freuen, selbst ein netter Tweet reicht aus. Wenn Sie wollen, können Sie sich natürlich auch bedanken und mich unterstützen, indem Sie weitere Icons auf GLYPHICONS.com kaufen.
Teile der AsterixDB QueryUI befinden sich unter:
queryui/js/angular.min.js sind unter der MIT-Lizenz verfügbar:
Copyright (c) 2010-2016 Google, Inc. https://angularjs.org
Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (die "Software") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies unter den folgenden Bedingungen zu gestatten:
Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.
DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER ANDERE HAFTUNGEN, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG DER SOFTWARE ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN.
Teile der AsterixDB QueryUI befinden sich unter:
queryui/js/codemirror.js, queryui/js/javascript.js und queryui/css/codemirror.css sind unter der MIT-Lizenz verfügbar:
Copyright (C) 2016 von Marijn Haverbeke
Apache Log4j Kern
(org.apache.logging.log4j:log4j-core:2.7 - https://logging.apache.org/log4j/2.x/log4j-core/)
Apache-Lizenz
Version 2.0, Januar 2004
https://www.apache.org/licenses/
BEDINGUNGEN FÜR DIE NUTZUNG, VERVIELFÄLTIGUNG UND VERBREITUNG
1. Definitionen.
"Lizenz" bezeichnet die Bedingungen für die Nutzung, Vervielfältigung und Verbreitung, wie sie in den Abschnitten 1 bis 9 dieses Dokuments festgelegt sind.
"Lizenzgeber" bezeichnet den Urheberrechtsinhaber oder die vom Urheberrechtsinhaber autorisierte Stelle, die die Lizenz erteilt.
“Rechtsträger” ist der Zusammenschluss des handelnden Rechtsträgers und aller anderen Rechtsträger, die diesen Rechtsträger kontrollieren, von ihm kontrolliert werden oder mit ihm unter gemeinsamer Kontrolle stehen. Im Sinne dieser Definition bedeutet “Kontrolle” (i) die direkte oder indirekte Befugnis, vertraglich oder anderweitig die Leitung oder das Management eines solchen Rechtsträgers zu bestimmen, oder (ii) das Eigentum an fünfzig Prozent (50%) oder mehr der im Umlauf befindlichen Anteile oder (iii) das wirtschaftliche Eigentum an einem solchen Rechtsträger.
"Sie" (oder "Ihr") bezeichnet eine natürliche oder juristische Person, die die durch diese Lizenz gewährten Rechte ausübt.
Unter "Quellcode" ist die bevorzugte Form für die Durchführung von Änderungen zu verstehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Software-Quellcode, Dokumentationsquelle und Konfigurationsdateien.
“Unter ”Objektform" ist jede Form zu verstehen, die durch mechanische Transformation oder Übersetzung einer Quellform entsteht, einschließlich, aber nicht beschränkt auf kompilierten Objektcode, generierte Dokumentation und Konvertierungen in andere Medientypen.
"Werk" bezeichnet das urheberrechtlich geschützte Werk, sei es in Quell- oder Objektform, das unter der Lizenz zur Verfügung gestellt wird, wie es durch einen Urheberrechtsvermerk angezeigt wird, der in dem Werk enthalten oder diesem beigefügt ist (ein Beispiel ist im Anhang unten aufgeführt).
"Abgeleitete Werke" bedeutet jedes Werk, ob in Quell- oder Objektform, das auf dem Schutzgegenstand basiert (oder von ihm abgeleitet ist) und dessen redaktionelle Überarbeitungen, Anmerkungen, Ausarbeitungen oder andere Modifikationen in ihrer Gesamtheit ein originäres Werk des Urhebers darstellen. Im Sinne dieser Lizenz zählen zu den abgeleiteten Werken keine Werke, die von dem Schutzgegenstand und seinen abgeleiteten Werken trennbar bleiben oder lediglich eine Verknüpfung (oder eine namentliche Bindung) zu den Schnittstellen des Schutzgegenstands herstellen.
"Beitrag" bezeichnet jedes urheberrechtlich geschützte Werk, einschließlich der Originalversion des Schutzgegenstandes und aller Änderungen oder Ergänzungen dieses Schutzgegenstandes oder davon abgeleiteter Werke, das dem Lizenzgeber vom Urheberrechtsinhaber oder einer natürlichen oder juristischen Person, die zur Einreichung im Namen des Urheberrechtsinhabers berechtigt ist, absichtlich zur Aufnahme in den Schutzgegenstand vorgelegt wird. Im Sinne dieser Definition bedeutet "eingereicht" jede Form von elektronischer, mündlicher oder schriftlicher Kommunikation, die an den Lizenzgeber oder seine Vertreter gesendet wird, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Kommunikation in elektronischen Mailinglisten, Quellcode-Kontrollsystemen und Problemverfolgungssystemen, die vom Lizenzgeber oder in seinem Namen zum Zweck der Diskussion und Verbesserung des Schutzgegenstandes verwaltet werden, jedoch mit Ausnahme von Kommunikation, die vom Urheberrechtsinhaber deutlich sichtbar als "Kein Beitrag" gekennzeichnet oder anderweitig schriftlich bezeichnet wird.
"Mitwirkende" bezeichnet den Lizenzgeber und jede natürliche oder juristische Person, in deren Namen ein Beitrag beim Lizenzgeber eingegangen ist und anschließend in den Schutzgegenstand aufgenommen wurde.
2. Erteilung einer Urheberrechtslizenz.
Vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz gewährt Ihnen jeder Mitwirkende hiermit eine unbefristete, weltweite, nicht-exklusive, kostenlose, unwiderrufliche Urheberrechtslizenz zur Vervielfältigung, Erstellung abgeleiteter Werke, öffentlichen Darstellung, öffentlichen Aufführung, Unterlizenzierung und Verbreitung des Werks und solcher abgeleiteter Werke in Quell- oder Objektform.
3. Erteilung einer Patentlizenz.
Vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz gewährt Ihnen jeder Mitwirkende hiermit eine unbefristete, weltweite, nicht ausschließliche, kostenlose, gebührenfreie und unwiderrufliche (außer wie in diesem Abschnitt angegeben) Patentlizenz, um den Schutzgegenstand herzustellen, herstellen zu lassen, zu nutzen, zum Verkauf anzubieten, zu verkaufen, zu importieren und anderweitig zu übertragen, wobei sich diese Lizenz nur auf diejenigen Patentansprüche bezieht, die von diesem Mitwirkenden lizenziert werden können und die notwendigerweise durch seine Beiträge allein oder durch die Kombination seiner Beiträge mit dem Schutzgegenstand, für den diese Beiträge eingereicht wurden, verletzt werden. Wenn Sie einen Patentrechtsstreit gegen eine juristische Person anstrengen (einschließlich einer Widerklage oder Gegenklage in einem Rechtsstreit), in dem behauptet wird, dass der Schutzgegenstand oder ein in den Schutzgegenstand integrierter Beitrag eine direkte oder mittelbare Patentverletzung darstellt, enden alle Patentlizenzen, die Ihnen im Rahmen dieser Lizenz für den Schutzgegenstand gewährt wurden, an dem Tag, an dem ein solcher Rechtsstreit eingereicht wird.
4. Umverteilung.
Sie dürfen Kopien des Werks oder davon abgeleiteter Werke in jedem Medium, mit oder ohne Änderungen und in Quell- oder Objektform vervielfältigen und verbreiten, sofern Sie die folgenden Bedingungen erfüllen:
a) Sie müssen allen anderen Empfängern des Schutzgegenstandes oder abgeleiteter Werke eine Kopie dieser Lizenz aushändigen; und
b) Sie müssen dafür sorgen, dass alle geänderten Dateien deutliche Hinweise darauf tragen, dass Sie die Dateien geändert haben; und
c) Sie müssen alle Urheberrechts-, Patent-, Markenzeichen- und Zuordnungshinweise aus der Quellform des Werks in der Quellform aller von Ihnen verbreiteten abgeleiteten Werke beibehalten, mit Ausnahme der Hinweise, die sich nicht auf einen Teil der abgeleiteten Werke beziehen; und
d) Wenn das Werk eine "HINWEIS"-Textdatei als Teil seiner Verbreitung enthält, dann müssen alle abgeleiteten Werke, die Sie verbreiten, eine lesbare Kopie der in dieser HINWEIS-Datei enthaltenen Hinweise auf die Urheberschaft enthalten, mit Ausnahme der Hinweise, die sich nicht auf einen Teil der abgeleiteten Werke beziehen, und zwar an mindestens einer der folgenden Stellen innerhalb einer NOTICE-Textdatei, die als Teil der abgeleiteten Werke verteilt wird; innerhalb des Quellformulars oder der Dokumentation, falls diese zusammen mit den abgeleiteten Werken bereitgestellt wird; oder innerhalb einer von den abgeleiteten Werken erzeugten Anzeige, wenn und wo solche Hinweise Dritter normalerweise erscheinen.Der Inhalt der NOTICE-Datei dient nur zu Informationszwecken und verändert die Lizenz nicht. Sie dürfen in abgeleiteten Werken, die Sie verbreiten, neben oder als Zusatz zum HINWEIS-Text des Werks Ihre eigenen Hinweise auf die Urheberschaft hinzufügen, vorausgesetzt, daß solche zusätzlichen Hinweise auf die Urheberschaft nicht als Änderung der Lizenz ausgelegt werden können.
Sie können Ihren Modifikationen einen eigenen Urheberrechtsvermerk hinzufügen und zusätzliche oder andere Lizenzbedingungen für die Nutzung, Vervielfältigung oder Verbreitung Ihrer Modifikationen oder für solche abgeleiteten Werke als Ganzes vorsehen, vorausgesetzt, dass Ihre Nutzung, Vervielfältigung und Verbreitung des Werks ansonsten mit den in dieser Lizenz festgelegten Bedingungen übereinstimmt.
5. Einreichung von Beiträgen.
Sofern Sie nicht ausdrücklich etwas anderes erklären, unterliegt jeder Beitrag, den Sie dem Lizenzgeber absichtlich zur Aufnahme in den Schutzgegenstand übermitteln, den Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz, ohne zusätzliche Bestimmungen oder Bedingungen. Ungeachtet des Vorstehenden ersetzen oder ändern die vorliegenden Bestimmungen nicht die Bedingungen eines separaten Lizenzvertrags, den Sie möglicherweise mit dem Lizenzgeber in Bezug auf solche Beiträge abgeschlossen haben.
6. Markenzeichen.
Diese Lizenz gewährt nicht die Erlaubnis, die Handelsnamen, Warenzeichen, Dienstleistungsmarken oder Produktnamen des Lizenzgebers zu verwenden, es sei denn, dies ist für eine angemessene und übliche Verwendung zur Beschreibung des Ursprungs des Schutzgegenstandes und zur Wiedergabe des Inhalts der NOTICE-Datei erforderlich.
7. Ausschluss der Gewährleistung.
Sofern nicht durch geltendes Recht vorgeschrieben oder schriftlich vereinbart, stellt der Lizenzgeber den Schutzgegenstand (und jeder Mitwirkende seine Beiträge) im Ist-Zustand zur Verfügung, OHNE GEWÄHRLEISTUNGEN ODER BEDINGUNGEN IRGENDWELCHER ART, weder ausdrücklich noch stillschweigend, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Gewährleistungen oder Bedingungen des TITELS, der NICHTVERLETZUNG, der HANDELSÜBLICHKEIT oder der EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Sie sind allein dafür verantwortlich, die Angemessenheit der Nutzung oder Weiterverbreitung des Werks zu bestimmen, und übernehmen alle Risiken, die mit der Ausübung der Rechte aus dieser Lizenz verbunden sind.
8. Begrenzung der Haftung.
In keinem Fall und unter keiner Rechtstheorie, weder aus unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit) noch aus Vertrag oder anderweitig, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben (z. B. vorsätzliche und grob fahrlässige Handlungen) oder schriftlich vereinbart, haftet ein Mitwirkender Ihnen gegenüber für Schäden, einschließlich direkter, indirekter, spezieller, zufälliger oder Folgeschäden jeglicher Art, die aus dieser Lizenz oder aus der Nutzung oder Unmöglichkeit der Nutzung des Werkes entstehen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden aus Verlust von Firmenwert, Arbeitsunterbrechung, Computerausfall oder Fehlfunktionen), oder Folgeschäden jeglicher Art, die sich aus dieser Lizenz oder aus der Nutzung oder der Unmöglichkeit der Nutzung des Schutzgegenstandes ergeben (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden aus entgangenem Geschäftswert, Arbeitsunterbrechung, Computerausfall oder -fehlfunktion oder alle anderen kommerziellen Schäden oder Verluste), selbst wenn der Mitwirkende auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen worden ist.
9. Übernahme der Garantie oder der zusätzlichen Haftung.
Wenn Sie den Schutzgegenstand oder davon abgeleitete Werke weitergeben, können Sie die Übernahme von Support-, Gewährleistungs-, Entschädigungs- oder anderen Haftungsverpflichtungen und/oder Rechten im Einklang mit dieser Lizenz anbieten und dafür eine Gebühr verlangen. Bei der Annahme solcher Verpflichtungen dürfen Sie jedoch nur in Ihrem eigenen Namen und auf Ihre alleinige Verantwortung handeln, nicht im Namen eines anderen Mitwirkenden, und nur dann, wenn Sie sich bereit erklären, jeden Mitwirkenden von jeglicher Haftung freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten, die diesem Mitwirkenden aufgrund Ihrer Annahme einer solchen Garantie oder zusätzlichen Haftung entsteht oder gegen ihn geltend gemacht wird.
ENDE DER BEDINGUNGEN UND KONDITIONEN
APPENDIX: Wie Sie die Apache-Lizenz auf Ihre Arbeit anwenden
Um die Apache-Lizenz auf Ihre Arbeit anzuwenden, fügen Sie den folgenden Musterhinweis an, wobei die in Klammern "[]" eingeschlossenen Felder durch Ihre eigenen Angaben ersetzt werden. (Lassen Sie die Klammern weg!) Der Text sollte in die für das Dateiformat geeignete Kommentarsyntax eingefügt werden. Wir empfehlen außerdem, den Datei- oder Klassennamen und die Beschreibung des Zwecks auf derselben "gedruckten Seite" wie den Urheberrechtsvermerk anzugeben, um die Identifizierung in Archiven Dritter zu erleichtern.
Urheberrecht 1999-2005 Die Apache Software Foundation
Lizenziert unter der Apache License, Version 2.0 (die "Lizenz"); Sie dürfen diese Datei nur in Übereinstimmung mit der Lizenz verwenden. Sie können eine Kopie der Lizenz erhalten unter
https://www.apache.org/licenses/LICENSE-2.0
Sofern nicht durch geltendes Recht vorgeschrieben oder schriftlich vereinbart, wird Software, die unter der Lizenz vertrieben wird, auf einer "AS IS"-Basis vertrieben, OHNE GARANTIEN ODER BEDINGUNGEN JEGLICHER ART, weder ausdrücklich noch stillschweigend. Siehe die Lizenz für die spezifische Sprache, die die Erlaubnisse und Einschränkungen unter der Lizenz regelt.
Apachen-Hyracken und Algebricks (https://github.com/apache/asterixdb/tree/master/hyracks-fullstack/)
Apache Commons Codec (commons-codec:commons-codec:1.9 - https://commons.apache.org/proper/commons-codec/)
Apache Commons Sammlungen (org.apache.commons:commons-collections4:4.1 - https://commons.apache.org/proper/commons-collections/)
Apache Commons IO (commons-io:commons-io:2.5 - https://commons.apache.org/proper/commons-io/)
Apache Commons Lang (org.apache.commons:commons-lang3:3.5 - https://commons.apache.org/proper/commons-lang/)
Apache HttpClient (org.apache.httpcomponents:httpclient:4.5.2 - https://hc.apache.org/httpcomponents-client)
Apache Log4j 1.x Kompatibilität API (org.apache.logging.log4j:log4j-1.2-api:2.7)
Apache Log4j API (org.apache.logging.log4j:log4j-api:2.7)
Apache Log4j JUL Adapter (org.apache.logging.log4j:log4j-jul:2.7 - https://logging.apache.org/log4j/2.x/log4j-jul/)
Apache Log4j SLF4J Bindung (org.apache.logging.log4j:log4j-slf4j-impl:2.7)
Apache Log4j Web (org.apache.logging.log4j:log4j-web:2.7)
Commons Lang (commons-lang:commons-lang:2.5 - https://commons.apache.org/lang/)
Commons Logging (commons-logging:commons-logging:1.1.1 - https://commons.apache.org/logging)
Guava: Google Core-Bibliotheken für Java (com.google.guava:guava:18.0 - https://code.google.com/p/guava-libraries/guava)
Netty/All-in-One (io.netty:netty-all:4.1.6.Final)
Plexus Common Utilities (org.codehaus.plexus:plexus-utils:3.0.24 - https://codehaus-plexus.github.io/plexus-utils/)
StAX-API (stax:stax-api:1.0.1)
StAX (stax:stax:1.2.0)
XML Commons Externe Komponenten XML APIs (xml-apis:xml-apis:1.4.01 https://xml.apache.org/commons/components/external/)
ini4j (org.ini4j:ini4j:0.5.4)
rxjava (io.reactivex:rxjava:1.2.7 - https://github.com/ReactiveX/RxJava)
Apache-Lizenz
Version 2.0, Januar 2004
https://www.apache.org/licenses/
BEDINGUNGEN FÜR DIE NUTZUNG, VERVIELFÄLTIGUNG UND VERBREITUNG
1. Definitionen.
"Lizenz" bezeichnet die Bedingungen für die Nutzung, Vervielfältigung und Verbreitung, wie sie in den Abschnitten 1 bis 9 dieses Dokuments festgelegt sind.
"Lizenzgeber" bezeichnet den Urheberrechtsinhaber oder die vom Urheberrechtsinhaber autorisierte Stelle, die die Lizenz erteilt.
“Rechtsträger” ist der Zusammenschluss des handelnden Rechtsträgers und aller anderen Rechtsträger, die diesen Rechtsträger kontrollieren, von ihm kontrolliert werden oder mit ihm unter gemeinsamer Kontrolle stehen. Im Sinne dieser Definition bedeutet “Kontrolle” (i) die direkte oder indirekte Befugnis, vertraglich oder anderweitig die Leitung oder das Management eines solchen Rechtsträgers zu bestimmen, oder (ii) das Eigentum an fünfzig Prozent (50%) oder mehr der im Umlauf befindlichen Anteile oder (iii) das wirtschaftliche Eigentum an einem solchen Rechtsträger.
"Sie" (oder "Ihr") bezeichnet eine natürliche oder juristische Person, die die durch diese Lizenz gewährten Rechte ausübt.
Unter "Quellcode" ist die bevorzugte Form für die Durchführung von Änderungen zu verstehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Software-Quellcode, Dokumentationsquelle und Konfigurationsdateien.
“Unter ”Objektform" ist jede Form zu verstehen, die durch mechanische Transformation oder Übersetzung einer Quellform entsteht, einschließlich, aber nicht beschränkt auf kompilierten Objektcode, generierte Dokumentation und Konvertierungen in andere Medientypen.
"Werk" bezeichnet das urheberrechtlich geschützte Werk, sei es in Quell- oder Objektform, das unter der Lizenz zur Verfügung gestellt wird, wie es durch einen Urheberrechtsvermerk angezeigt wird, der in dem Werk enthalten oder diesem beigefügt ist (ein Beispiel ist im Anhang unten aufgeführt).
"Abgeleitete Werke" bedeutet jedes Werk, ob in Quell- oder Objektform, das auf dem Schutzgegenstand basiert (oder von ihm abgeleitet ist) und dessen redaktionelle Überarbeitungen, Anmerkungen, Ausarbeitungen oder andere Modifikationen in ihrer Gesamtheit ein originäres Werk des Urhebers darstellen. Im Sinne dieser Lizenz zählen zu den abgeleiteten Werken keine Werke, die von dem Schutzgegenstand und seinen abgeleiteten Werken trennbar bleiben oder lediglich eine Verknüpfung (oder eine namentliche Bindung) zu den Schnittstellen des Schutzgegenstands herstellen.
"Beitrag" bezeichnet jedes urheberrechtlich geschützte Werk, einschließlich der Originalversion des Schutzgegenstandes und aller Änderungen oder Ergänzungen dieses Schutzgegenstandes oder davon abgeleiteter Werke, das dem Lizenzgeber vom Urheberrechtsinhaber oder einer natürlichen oder juristischen Person, die zur Einreichung im Namen des Urheberrechtsinhabers berechtigt ist, absichtlich zur Aufnahme in den Schutzgegenstand vorgelegt wird. Im Sinne dieser Definition bedeutet "eingereicht" jede Form von elektronischer, mündlicher oder schriftlicher Kommunikation, die an den Lizenzgeber oder seine Vertreter gesendet wird, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Kommunikation in elektronischen Mailinglisten, Quellcode-Kontrollsystemen und Problemverfolgungssystemen, die vom Lizenzgeber oder in seinem Namen zum Zweck der Diskussion und Verbesserung des Schutzgegenstandes verwaltet werden, jedoch mit Ausnahme von Kommunikation, die vom Urheberrechtsinhaber deutlich sichtbar als "Kein Beitrag" gekennzeichnet oder anderweitig schriftlich bezeichnet wird.
"Mitwirkende" bezeichnet den Lizenzgeber und jede natürliche oder juristische Person, in deren Namen ein Beitrag beim Lizenzgeber eingegangen ist und anschließend in den Schutzgegenstand aufgenommen wurde.
2. Erteilung einer Urheberrechtslizenz.
Vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz gewährt Ihnen jeder Mitwirkende hiermit eine unbefristete, weltweite, nicht-exklusive, kostenlose, unwiderrufliche Urheberrechtslizenz zur Vervielfältigung, Erstellung abgeleiteter Werke, öffentlichen Darstellung, öffentlichen Aufführung, Unterlizenzierung und Verbreitung des Werks und solcher abgeleiteter Werke in Quell- oder Objektform.
3. Erteilung einer Patentlizenz.
Vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz gewährt Ihnen jeder Mitwirkende hiermit eine unbefristete, weltweite, nicht ausschließliche, kostenlose, gebührenfreie und unwiderrufliche (außer wie in diesem Abschnitt angegeben) Patentlizenz, um den Schutzgegenstand herzustellen, herstellen zu lassen, zu nutzen, zum Verkauf anzubieten, zu verkaufen, zu importieren und anderweitig zu übertragen, wobei sich diese Lizenz nur auf diejenigen Patentansprüche bezieht, die von diesem Mitwirkenden lizenziert werden können und die notwendigerweise durch seine Beiträge allein oder durch die Kombination seiner Beiträge mit dem Schutzgegenstand, für den diese Beiträge eingereicht wurden, verletzt werden. Wenn Sie einen Patentrechtsstreit gegen eine juristische Person anstrengen (einschließlich einer Widerklage oder Gegenklage in einem Rechtsstreit), in dem behauptet wird, dass der Schutzgegenstand oder ein in den Schutzgegenstand integrierter Beitrag eine direkte oder mittelbare Patentverletzung darstellt, enden alle Patentlizenzen, die Ihnen im Rahmen dieser Lizenz für den Schutzgegenstand gewährt wurden, an dem Tag, an dem ein solcher Rechtsstreit eingereicht wird.
4. Umverteilung.
Sie dürfen Kopien des Werks oder davon abgeleiteter Werke in jedem Medium, mit oder ohne Änderungen und in Quell- oder Objektform vervielfältigen und verbreiten, sofern Sie die folgenden Bedingungen erfüllen:
a) Sie müssen allen anderen Empfängern des Schutzgegenstandes oder abgeleiteter Werke eine Kopie dieser Lizenz aushändigen; und
b) Sie müssen dafür sorgen, dass alle geänderten Dateien deutliche Hinweise darauf tragen, dass Sie die Dateien geändert haben; und
c) Sie müssen alle Urheberrechts-, Patent-, Markenzeichen- und Zuordnungshinweise aus der Quellform des Werks in der Quellform aller von Ihnen verbreiteten abgeleiteten Werke beibehalten, mit Ausnahme der Hinweise, die sich nicht auf einen Teil der abgeleiteten Werke beziehen; und
d) Wenn das Werk eine "HINWEIS"-Textdatei als Teil seiner Verbreitung enthält, dann müssen alle abgeleiteten Werke, die Sie verbreiten, eine lesbare Kopie der in dieser HINWEIS-Datei enthaltenen Hinweise auf die Urheberschaft enthalten, mit Ausnahme der Hinweise, die sich nicht auf einen Teil der abgeleiteten Werke beziehen, und zwar an mindestens einer der folgenden Stellen innerhalb einer NOTICE-Textdatei, die als Teil der abgeleiteten Werke verteilt wird; innerhalb des Quellformulars oder der Dokumentation, falls diese zusammen mit den abgeleiteten Werken bereitgestellt wird; oder innerhalb einer von den abgeleiteten Werken erzeugten Anzeige, wenn und wo solche Hinweise Dritter normalerweise erscheinen.Der Inhalt der NOTICE-Datei dient nur zu Informationszwecken und verändert die Lizenz nicht. Sie dürfen in abgeleiteten Werken, die Sie verbreiten, neben oder als Zusatz zum HINWEIS-Text des Werks Ihre eigenen Hinweise auf die Urheberschaft hinzufügen, vorausgesetzt, daß solche zusätzlichen Hinweise auf die Urheberschaft nicht als Änderung der Lizenz ausgelegt werden können.
Sie können Ihren Modifikationen einen eigenen Urheberrechtsvermerk hinzufügen und zusätzliche oder andere Lizenzbedingungen für die Nutzung, Vervielfältigung oder Verbreitung Ihrer Modifikationen oder für solche abgeleiteten Werke als Ganzes vorsehen, vorausgesetzt, dass Ihre Nutzung, Vervielfältigung und Verbreitung des Werks ansonsten mit den in dieser Lizenz festgelegten Bedingungen übereinstimmt.
5. Einreichung von Beiträgen.
Sofern Sie nicht ausdrücklich etwas anderes erklären, unterliegt jeder Beitrag, den Sie dem Lizenzgeber absichtlich zur Aufnahme in den Schutzgegenstand übermitteln, den Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz, ohne zusätzliche Bestimmungen oder Bedingungen. Ungeachtet des Vorstehenden ersetzen oder ändern die vorliegenden Bestimmungen nicht die Bedingungen eines separaten Lizenzvertrags, den Sie möglicherweise mit dem Lizenzgeber in Bezug auf solche Beiträge abgeschlossen haben.
6. Markenzeichen.
Diese Lizenz gewährt nicht die Erlaubnis, die Handelsnamen, Warenzeichen, Dienstleistungsmarken oder Produktnamen des Lizenzgebers zu verwenden, es sei denn, dies ist für eine angemessene und übliche Verwendung zur Beschreibung des Ursprungs des Schutzgegenstandes und zur Wiedergabe des Inhalts der NOTICE-Datei erforderlich.
7. Ausschluss der Gewährleistung.
Sofern nicht durch geltendes Recht vorgeschrieben oder schriftlich vereinbart, stellt der Lizenzgeber den Schutzgegenstand (und jeder Mitwirkende seine Beiträge) im Ist-Zustand zur Verfügung, OHNE GEWÄHRLEISTUNGEN ODER BEDINGUNGEN IRGENDWELCHER ART, weder ausdrücklich noch stillschweigend, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Gewährleistungen oder Bedingungen des TITELS, der NICHTVERLETZUNG, der HANDELSÜBLICHKEIT oder der EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Sie sind allein dafür verantwortlich, die Angemessenheit der Nutzung oder Weiterverbreitung des Werks zu bestimmen, und übernehmen alle Risiken, die mit der Ausübung der Rechte aus dieser Lizenz verbunden sind.
8. Begrenzung der Haftung.
In keinem Fall und unter keiner Rechtstheorie, weder aus unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit) noch aus Vertrag oder anderweitig, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben (z. B. vorsätzliche und grob fahrlässige Handlungen) oder schriftlich vereinbart, haftet ein Mitwirkender Ihnen gegenüber für Schäden, einschließlich direkter, indirekter, spezieller, zufälliger oder Folgeschäden jeglicher Art, die aus dieser Lizenz oder aus der Nutzung oder Unmöglichkeit der Nutzung des Werkes entstehen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden aus Verlust von Firmenwert, Arbeitsunterbrechung, Computerausfall oder Fehlfunktionen), oder Folgeschäden jeglicher Art, die sich aus dieser Lizenz oder aus der Nutzung oder der Unmöglichkeit der Nutzung des Schutzgegenstandes ergeben (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden aus entgangenem Geschäftswert, Arbeitsunterbrechung, Computerausfall oder -fehlfunktion oder alle anderen kommerziellen Schäden oder Verluste), selbst wenn der Mitwirkende auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen worden ist.
9. Übernahme der Garantie oder der zusätzlichen Haftung.
Wenn Sie den Schutzgegenstand oder davon abgeleitete Werke weitergeben, können Sie die Übernahme von Support-, Gewährleistungs-, Entschädigungs- oder anderen Haftungsverpflichtungen und/oder Rechten im Einklang mit dieser Lizenz anbieten und dafür eine Gebühr verlangen. Bei der Annahme solcher Verpflichtungen dürfen Sie jedoch nur in Ihrem eigenen Namen und auf Ihre alleinige Verantwortung handeln, nicht im Namen eines anderen Mitwirkenden, und nur dann, wenn Sie sich bereit erklären, jeden Mitwirkenden von jeglicher Haftung freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten, die diesem Mitwirkenden aufgrund Ihrer Annahme einer solchen Garantie oder zusätzlichen Haftung entsteht oder gegen ihn geltend gemacht wird.
ENDE DER BEDINGUNGEN UND KONDITIONEN
APPENDIX: Wie Sie die Apache-Lizenz auf Ihre Arbeit anwenden
Um die Apache-Lizenz auf Ihre Arbeit anzuwenden, fügen Sie den folgenden Musterhinweis an, wobei die in Klammern "[]" eingeschlossenen Felder durch Ihre eigenen Angaben ersetzt werden. (Lassen Sie die Klammern weg!) Der Text sollte in die für das Dateiformat geeignete Kommentarsyntax eingefügt werden. Wir empfehlen außerdem, den Datei- oder Klassennamen und die Beschreibung des Zwecks auf derselben "gedruckten Seite" wie den Urheberrechtsvermerk anzugeben, um die Identifizierung in Archiven Dritter zu erleichtern.
Copyright [yyyy] [Name des Urheberrechtsinhabers]
Lizenziert unter der Apache License, Version 2.0 (die "Lizenz"); Sie dürfen diese Datei nur in Übereinstimmung mit der Lizenz verwenden. Sie können eine Kopie der Lizenz erhalten unter
https://www.apache.org/licenses/LICENSE-2.0
Sofern nicht durch geltendes Recht vorgeschrieben oder schriftlich vereinbart, wird Software, die unter der Lizenz vertrieben wird, auf einer "AS IS"-Basis vertrieben, OHNE GARANTIEN ODER BEDINGUNGEN JEGLICHER ART, weder ausdrücklich noch stillschweigend. Siehe die Lizenz für die spezifische Sprache, die die Erlaubnisse und Einschränkungen unter der Lizenz regelt.
Apache HttpCore (org.apache.httpcomponents:httpcore:4.4.5 - https://hc.apache.org/httpcomponents-core-ga)
Apache-Lizenz
Version 2.0, Januar 2004
https://www.apache.org/licenses/
BEDINGUNGEN FÜR DIE NUTZUNG, VERVIELFÄLTIGUNG UND VERBREITUNG
1. Definitionen.
"Lizenz" bezeichnet die Bedingungen für die Nutzung, Vervielfältigung und Verbreitung, wie sie in den Abschnitten 1 bis 9 dieses Dokuments festgelegt sind.
"Lizenzgeber" bezeichnet den Urheberrechtsinhaber oder die vom Urheberrechtsinhaber autorisierte Stelle, die die Lizenz erteilt.
“Rechtsträger” ist der Zusammenschluss des handelnden Rechtsträgers und aller anderen Rechtsträger, die diesen Rechtsträger kontrollieren, von ihm kontrolliert werden oder mit ihm unter gemeinsamer Kontrolle stehen. Im Sinne dieser Definition bedeutet “Kontrolle” (i) die direkte oder indirekte Befugnis, vertraglich oder anderweitig die Leitung oder das Management eines solchen Rechtsträgers zu bestimmen, oder (ii) das Eigentum an fünfzig Prozent (50%) oder mehr der im Umlauf befindlichen Anteile oder (iii) das wirtschaftliche Eigentum an einem solchen Rechtsträger.
"Sie" (oder "Ihr") bezeichnet eine natürliche oder juristische Person, die die durch diese Lizenz gewährten Rechte ausübt.
Unter "Quellcode" ist die bevorzugte Form für die Durchführung von Änderungen zu verstehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Software-Quellcode, Dokumentationsquelle und Konfigurationsdateien.
“Unter ”Objektform" ist jede Form zu verstehen, die durch mechanische Transformation oder Übersetzung einer Quellform entsteht, einschließlich, aber nicht beschränkt auf kompilierten Objektcode, generierte Dokumentation und Konvertierungen in andere Medientypen.
"Werk" bezeichnet das urheberrechtlich geschützte Werk, sei es in Quell- oder Objektform, das unter der Lizenz zur Verfügung gestellt wird, wie es durch einen Urheberrechtsvermerk angezeigt wird, der in dem Werk enthalten oder diesem beigefügt ist (ein Beispiel ist im Anhang unten aufgeführt).
"Abgeleitete Werke" bedeutet jedes Werk, ob in Quell- oder Objektform, das auf dem Schutzgegenstand basiert (oder von ihm abgeleitet ist) und dessen redaktionelle Überarbeitungen, Anmerkungen, Ausarbeitungen oder andere Modifikationen in ihrer Gesamtheit ein originäres Werk des Urhebers darstellen. Im Sinne dieser Lizenz zählen zu den abgeleiteten Werken keine Werke, die von dem Schutzgegenstand und seinen abgeleiteten Werken trennbar bleiben oder lediglich eine Verknüpfung (oder eine namentliche Bindung) zu den Schnittstellen des Schutzgegenstands herstellen.
"Beitrag" bezeichnet jedes urheberrechtlich geschützte Werk, einschließlich der Originalversion des Schutzgegenstandes und aller Änderungen oder Ergänzungen dieses Schutzgegenstandes oder davon abgeleiteter Werke, das dem Lizenzgeber vom Urheberrechtsinhaber oder einer natürlichen oder juristischen Person, die zur Einreichung im Namen des Urheberrechtsinhabers berechtigt ist, absichtlich zur Aufnahme in den Schutzgegenstand vorgelegt wird. Im Sinne dieser Definition bedeutet "eingereicht" jede Form von elektronischer, mündlicher oder schriftlicher Kommunikation, die an den Lizenzgeber oder seine Vertreter gesendet wird, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Kommunikation in elektronischen Mailinglisten, Quellcode-Kontrollsystemen und Problemverfolgungssystemen, die vom Lizenzgeber oder in seinem Namen zum Zweck der Diskussion und Verbesserung des Schutzgegenstandes verwaltet werden, jedoch mit Ausnahme von Kommunikation, die vom Urheberrechtsinhaber deutlich sichtbar als "Kein Beitrag" gekennzeichnet oder anderweitig schriftlich bezeichnet wird.
"Mitwirkende" bezeichnet den Lizenzgeber und jede natürliche oder juristische Person, in deren Namen ein Beitrag beim Lizenzgeber eingegangen ist und anschließend in den Schutzgegenstand aufgenommen wurde.
2. Erteilung einer Urheberrechtslizenz.
Vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz gewährt Ihnen jeder Mitwirkende hiermit eine unbefristete, weltweite, nicht-exklusive, kostenlose, unwiderrufliche Urheberrechtslizenz zur Vervielfältigung, Erstellung abgeleiteter Werke, öffentlichen Darstellung, öffentlichen Aufführung, Unterlizenzierung und Verbreitung des Werks und solcher abgeleiteter Werke in Quell- oder Objektform.
3. Erteilung einer Patentlizenz.
Vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz gewährt Ihnen jeder Mitwirkende hiermit eine unbefristete, weltweite, nicht ausschließliche, kostenlose, gebührenfreie und unwiderrufliche (außer wie in diesem Abschnitt angegeben) Patentlizenz, um den Schutzgegenstand herzustellen, herstellen zu lassen, zu nutzen, zum Verkauf anzubieten, zu verkaufen, zu importieren und anderweitig zu übertragen, wobei sich diese Lizenz nur auf diejenigen Patentansprüche bezieht, die von diesem Mitwirkenden lizenziert werden können und die notwendigerweise durch seine Beiträge allein oder durch die Kombination seiner Beiträge mit dem Schutzgegenstand, für den diese Beiträge eingereicht wurden, verletzt werden. Wenn Sie einen Patentrechtsstreit gegen eine juristische Person anstrengen (einschließlich einer Widerklage oder Gegenklage in einem Rechtsstreit), in dem behauptet wird, dass der Schutzgegenstand oder ein in den Schutzgegenstand integrierter Beitrag eine direkte oder mittelbare Patentverletzung darstellt, enden alle Patentlizenzen, die Ihnen im Rahmen dieser Lizenz für den Schutzgegenstand gewährt wurden, an dem Tag, an dem ein solcher Rechtsstreit eingereicht wird.
4. Umverteilung.
Sie dürfen Kopien des Werks oder davon abgeleiteter Werke in jedem Medium, mit oder ohne Änderungen und in Quell- oder Objektform vervielfältigen und verbreiten, sofern Sie die folgenden Bedingungen erfüllen:
a) Sie müssen allen anderen Empfängern des Schutzgegenstandes oder abgeleiteter Werke eine Kopie dieser Lizenz aushändigen; und
b) Sie müssen dafür sorgen, dass alle geänderten Dateien deutliche Hinweise darauf tragen, dass Sie die Dateien geändert haben; und
c) Sie müssen alle Urheberrechts-, Patent-, Markenzeichen- und Zuordnungshinweise aus der Quellform des Werks in der Quellform aller von Ihnen verbreiteten abgeleiteten Werke beibehalten, mit Ausnahme der Hinweise, die sich nicht auf einen Teil der abgeleiteten Werke beziehen; und
d) Wenn das Werk eine "HINWEIS"-Textdatei als Teil seiner Verbreitung enthält, dann müssen alle abgeleiteten Werke, die Sie verbreiten, eine lesbare Kopie der in dieser HINWEIS-Datei enthaltenen Hinweise auf die Urheberschaft enthalten, mit Ausnahme der Hinweise, die sich nicht auf einen Teil der abgeleiteten Werke beziehen, und zwar an mindestens einer der folgenden Stellen innerhalb einer NOTICE-Textdatei, die als Teil der abgeleiteten Werke verteilt wird; innerhalb des Quellformulars oder der Dokumentation, falls diese zusammen mit den abgeleiteten Werken bereitgestellt wird; oder innerhalb einer von den abgeleiteten Werken erzeugten Anzeige, wenn und wo solche Hinweise Dritter normalerweise erscheinen.Der Inhalt der NOTICE-Datei dient nur zu Informationszwecken und verändert die Lizenz nicht. Sie dürfen in abgeleiteten Werken, die Sie verbreiten, neben oder als Zusatz zum HINWEIS-Text des Werks Ihre eigenen Hinweise auf die Urheberschaft hinzufügen, vorausgesetzt, daß solche zusätzlichen Hinweise auf die Urheberschaft nicht als Änderung der Lizenz ausgelegt werden können.
Sie können Ihren Modifikationen einen eigenen Urheberrechtsvermerk hinzufügen und zusätzliche oder andere Lizenzbedingungen für die Nutzung, Vervielfältigung oder Verbreitung Ihrer Modifikationen oder für solche abgeleiteten Werke als Ganzes vorsehen, vorausgesetzt, dass Ihre Nutzung, Vervielfältigung und Verbreitung des Werks ansonsten mit den in dieser Lizenz festgelegten Bedingungen übereinstimmt.
5. Einreichung von Beiträgen.
Sofern Sie nicht ausdrücklich etwas anderes erklären, unterliegt jeder Beitrag, den Sie dem Lizenzgeber absichtlich zur Aufnahme in den Schutzgegenstand übermitteln, den Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz, ohne zusätzliche Bestimmungen oder Bedingungen. Ungeachtet des Vorstehenden ersetzen oder ändern die vorliegenden Bestimmungen nicht die Bedingungen eines separaten Lizenzvertrags, den Sie möglicherweise mit dem Lizenzgeber in Bezug auf solche Beiträge abgeschlossen haben.
6. Markenzeichen.
Diese Lizenz gewährt nicht die Erlaubnis, die Handelsnamen, Warenzeichen, Dienstleistungsmarken oder Produktnamen des Lizenzgebers zu verwenden, es sei denn, dies ist für eine angemessene und übliche Verwendung zur Beschreibung des Ursprungs des Schutzgegenstandes und zur Wiedergabe des Inhalts der NOTICE-Datei erforderlich.
7. Ausschluss der Gewährleistung.
Sofern nicht durch geltendes Recht vorgeschrieben oder schriftlich vereinbart, stellt der Lizenzgeber den Schutzgegenstand (und jeder Mitwirkende seine Beiträge) im Ist-Zustand zur Verfügung, OHNE GEWÄHRLEISTUNGEN ODER BEDINGUNGEN IRGENDWELCHER ART, weder ausdrücklich noch stillschweigend, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Gewährleistungen oder Bedingungen des TITELS, der NICHTVERLETZUNG, der HANDELSÜBLICHKEIT oder der EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Sie sind allein dafür verantwortlich, die Angemessenheit der Nutzung oder Weiterverbreitung des Werks zu bestimmen, und übernehmen alle Risiken, die mit der Ausübung der Rechte aus dieser Lizenz verbunden sind.
8. Begrenzung der Haftung.
In keinem Fall und unter keiner Rechtstheorie, weder aus unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit) noch aus Vertrag oder anderweitig, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben (z. B. vorsätzliche und grob fahrlässige Handlungen) oder schriftlich vereinbart, haftet ein Mitwirkender Ihnen gegenüber für Schäden, einschließlich direkter, indirekter, spezieller, zufälliger oder Folgeschäden jeglicher Art, die aus dieser Lizenz oder aus der Nutzung oder Unmöglichkeit der Nutzung des Werkes entstehen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden aus Verlust von Firmenwert, Arbeitsunterbrechung, Computerausfall oder Fehlfunktionen), oder Folgeschäden jeglicher Art, die sich aus dieser Lizenz oder aus der Nutzung oder der Unmöglichkeit der Nutzung des Schutzgegenstandes ergeben (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden aus entgangenem Geschäftswert, Arbeitsunterbrechung, Computerausfall oder -fehlfunktion oder alle anderen kommerziellen Schäden oder Verluste), selbst wenn der Mitwirkende auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen worden ist.
9. Übernahme der Garantie oder der zusätzlichen Haftung.
Wenn Sie den Schutzgegenstand oder davon abgeleitete Werke weitergeben, können Sie die Übernahme von Support-, Gewährleistungs-, Entschädigungs- oder anderen Haftungsverpflichtungen und/oder Rechten im Einklang mit dieser Lizenz anbieten und dafür eine Gebühr verlangen. Bei der Annahme solcher Verpflichtungen dürfen Sie jedoch nur in Ihrem eigenen Namen und auf Ihre alleinige Verantwortung handeln, nicht im Namen eines anderen Mitwirkenden, und nur dann, wenn Sie sich bereit erklären, jeden Mitwirkenden von jeglicher Haftung freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten, die diesem Mitwirkenden aufgrund Ihrer Annahme einer solchen Garantie oder zusätzlichen Haftung entsteht oder gegen ihn geltend gemacht wird.
ENDE DER BEDINGUNGEN UND KONDITIONEN
APPENDIX: Wie Sie die Apache-Lizenz auf Ihre Arbeit anwenden
Um die Apache-Lizenz auf Ihre Arbeit anzuwenden, fügen Sie den folgenden Musterhinweis an, wobei die in Klammern "[]" eingeschlossenen Felder durch Ihre eigenen Angaben ersetzt werden. (Lassen Sie die Klammern weg!) Der Text sollte in die für das Dateiformat geeignete Kommentarsyntax eingefügt werden. Wir empfehlen außerdem, den Datei- oder Klassennamen und die Beschreibung des Zwecks auf derselben "gedruckten Seite" wie den Urheberrechtsvermerk anzugeben, um die Identifizierung in Archiven Dritter zu erleichtern.
Copyright [yyyy] [Name des Urheberrechtsinhabers]
Lizenziert unter der Apache License, Version 2.0 (die "Lizenz"); Sie dürfen diese Datei nur in Übereinstimmung mit der Lizenz verwenden. Sie können eine Kopie der Lizenz erhalten unter
https://www.apache.org/licenses/LICENSE-2.0
Sofern nicht durch geltendes Recht vorgeschrieben oder schriftlich vereinbart, wird Software, die unter der Lizenz vertrieben wird, auf einer "AS IS"-Basis vertrieben, OHNE GARANTIEN ODER BEDINGUNGEN JEGLICHER ART, weder ausdrücklich noch stillschweigend. Siehe die Lizenz für die spezifische Sprache, die die Erlaubnisse und Einschränkungen unter der Lizenz regelt.
Dieses Projekt enthält Annotationen im Paket org.apache.http.annotation, die von JCIP-ANNOTATIONS abgeleitet sind. Copyright (c) 2005 Brian Goetz und Tim Peierls. Siehe https://www.jcip.net und die Creative Commons Attribution License (https://creativecommons.org/licenses/by/2.5)
Vollständiger Text: https://creativecommons.org/licenses/by/2.5/legalcode
Lizenz
DAS WERK (WIE UNTEN DEFINIERT) WIRD UNTER DEN BEDINGUNGEN DIESER CREATIVE COMMONS PUBLIC LICENSE ("CCPL" ODER "LIZENZ") BEREITGESTELLT. DAS WERK IST DURCH URHEBERRECHT UND/ODER ANDERE ANWENDBARE GESETZE GESCHÜTZT. JEGLICHE NUTZUNG DES WERKS, DIE NICHT DURCH DIESE LIZENZ ODER DAS URHEBERRECHT GENEHMIGT IST, IST VERBOTEN.
DURCH DIE AUSÜBUNG JEGLICHER RECHTE AN DEM HIER ZUR VERFÜGUNG GESTELLTEN WERK AKZEPTIEREN SIE DIE BEDINGUNGEN DIESER LIZENZ UND ERKLÄREN SICH DAMIT EINVERSTANDEN, AN DIESE GEBUNDEN ZU SEIN. DER LIZENZGEBER GEWÄHRT IHNEN DIE HIERIN ENTHALTENEN RECHTE IN ANSEHUNG IHRER AKZEPTANZ DIESER BEDINGUNGEN.
1. Begriffsbestimmungen
“Sammelwerk” bezeichnet ein Werk, wie z. B. eine Zeitschriftenausgabe, einen Sammelband oder eine Enzyklopädie, in dem das Werk in seiner Gesamtheit in unveränderter Form zusammen mit einer Reihe anderer Beiträge, die für sich genommen separate und unabhängige Werke darstellen, zu einem kollektiven Ganzen zusammengefügt ist. Ein Werk, das ein Sammelwerk darstellt, wird für die Zwecke dieser Lizenz nicht als abgeleitetes Werk (wie unten definiert) betrachtet.
“Ein ”abgeleitetes Werk“ ist ein Werk, das auf dem Schutzgegenstand oder auf dem Schutzgegenstand und anderen bereits bestehenden Werken beruht, wie z. B. eine Übersetzung, ein musikalisches Arrangement, eine Dramatisierung, eine Fiktionalisierung, eine Filmversion, eine Tonaufnahme, eine künstlerische Reproduktion, eine Kürzung, eine Verdichtung oder jede andere Form, in der der Schutzgegenstand umgestaltet, umgewandelt oder angepasst werden kann, mit der Ausnahme, dass ein Werk, das ein Sammelwerk darstellt, nicht als abgeleitetes Werk im Sinne dieser Lizenz gilt. Zur Klarstellung: Handelt es sich bei dem Schutzgegenstand um eine Musikkomposition oder eine Tonaufnahme, so gilt die Synchronisation des Schutzgegenstandes in zeitlicher Beziehung zu einem bewegten Bild (”Synchronisation") als Bearbeitungen im Sinne dieser Lizenz.
“Lizenzgeber” bezeichnet die natürliche oder juristische Person, die den Schutzgegenstand gemäß den Bedingungen dieser Lizenz anbietet.
“Originalautor” bezeichnet die natürliche oder juristische Person, die das Werk geschaffen hat.
“Werk” bedeutet das urheberrechtsfähige Werk, das unter den Bedingungen dieser Lizenz angeboten wird.
"Sie" bedeutet eine natürliche oder juristische Person, die Rechte unter dieser Lizenz ausübt, die zuvor nicht gegen die Bedingungen dieser Lizenz in Bezug auf den Schutzgegenstand verstoßen hat, oder die vom Lizenzgeber die ausdrückliche Erlaubnis erhalten hat, trotz eines früheren Verstoßes Rechte unter dieser Lizenz auszuüben.
2. Fair Use Rechte. Keine der Bestimmungen dieser Lizenz zielt darauf ab, Rechte zu reduzieren, zu begrenzen oder einzuschränken, die sich aus der fairen Nutzung, dem Erstverkauf oder anderen Beschränkungen der ausschließlichen Rechte des Urheberrechtsinhabers gemäß dem Urheberrechtsgesetz oder anderen geltenden Gesetzen ergeben.
3. Lizenzerteilung. Vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz gewährt Ihnen der Lizenzgeber hiermit eine weltweite, unentgeltliche, nicht-exklusive, zeitlich unbegrenzte (für die Dauer des geltenden Urheberrechts) Lizenz zur Ausübung der Rechte an dem Schutzgegenstand wie unten angegeben:
a. den Schutzgegenstand zu vervielfältigen, den Schutzgegenstand in ein oder mehrere Sammelwerke einzubinden und den Schutzgegenstand so zu vervielfältigen, wie er in die Sammelwerke eingebunden ist; abgeleitete Werke zu schaffen und zu vervielfältigen;
b. Vervielfältigungsstücke oder Tonträger zu verbreiten, öffentlich auszustellen, öffentlich aufzuführen und mittels digitaler Tonübertragung öffentlich vorzuführen, auch wenn sie in Sammelwerken enthalten sind;
c. Kopien oder Tonträger von abgeleiteten Werken zu verbreiten, öffentlich auszustellen, öffentlich aufzuführen und mittels digitaler Audioübertragung öffentlich vorzuführen.
Zur Vermeidung von Zweifeln, wenn das Werk eine musikalische Komposition ist: Aufführungsgebühren unter Pauschallizenzen. Der Lizenzgeber verzichtet auf das ausschließliche Recht, einzeln oder über eine Gesellschaft für Aufführungsrechte (z. B. ASCAP, BMI, SESAC) Tantiemen für die öffentliche Aufführung oder öffentliche digitale Aufführung (z. B. Webcast) des Schutzgegenstandes zu erheben. Mechanische Rechte und gesetzliche Tantiemen. Der Lizenzgeber verzichtet auf das ausschließliche Recht, einzeln oder über eine Musikrechteagentur oder einen benannten Vertreter (z.B. Harry Fox Agency) Tantiemen für jede von Ihnen erstellte Tonträgeraufnahme des Schutzgegenstandes (“Coverversion”) einzuziehen und zu verbreiten, vorbehaltlich der Zwangslizenz gemäß 17 USC Section 115 des US Copyright Act (oder der entsprechenden Regelung in anderen Rechtsordnungen).
Webcasting-Rechte und gesetzliche Tantiemen. Zur Klarstellung: Handelt es sich bei dem Schutzgegenstand um eine Tonaufnahme, verzichtet der Lizenzgeber auf das ausschließliche Recht, einzeln oder über eine Gesellschaft für Aufführungsrechte (z. B. SoundExchange) Lizenzgebühren für die öffentliche digitale Aufführung (z. B. Webcast) des Schutzgegenstandes zu erheben, vorbehaltlich der Zwangslizenz gemäß 17 USC Section 114 des US-Urheberrechtsgesetzes (oder des entsprechenden Gesetzes in anderen Ländern).
Die oben genannten Rechte können in allen heute bekannten oder in Zukunft entwickelten Medien und Formaten ausgeübt werden. Die oben genannten Rechte schließen das Recht ein, solche Änderungen vorzunehmen, die technisch notwendig sind, um die Rechte in anderen Medien und Formaten auszuüben. Alle nicht ausdrücklich vom Lizenzgeber gewährten Rechte sind hiermit vorbehalten.
4. Restriktionen.Die in Abschnitt 3 gewährte Lizenz unterliegt ausdrücklich den folgenden Einschränkungen und wird durch diese begrenzt:
Sie dürfen den Schutzgegenstand nur unter den Bedingungen dieser Lizenz verbreiten, öffentlich ausstellen, öffentlich aufführen oder öffentlich digital wiedergeben, und Sie müssen jeder Kopie oder jedem Tonträger des Schutzgegenstandes, den Sie verbreiten, öffentlich ausstellen, öffentlich aufführen oder öffentlich digital wiedergeben, eine Kopie dieser Lizenz oder den Uniform Resource Identifier für diese Lizenz beilegen. Sie dürfen keine Bedingungen für den Schutzgegenstand anbieten oder auferlegen, die die Bedingungen dieser Lizenz oder die Ausübung der hierin gewährten Rechte durch die Empfänger verändern oder einschränken. Sie dürfen den Schutzgegenstand nicht unterlizenzieren. Sie müssen alle Hinweise, die sich auf diese Lizenz und den Gewährleistungsausschluss beziehen, unverändert beibehalten. Sie dürfen den Schutzgegenstand nicht verbreiten, öffentlich ausstellen, öffentlich aufführen oder öffentlich digital vorführen, wenn Sie dabei technische Maßnahmen einsetzen, die den Zugang oder die Nutzung des Schutzgegenstandes in einer Weise kontrollieren, die mit den Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarung nicht vereinbar ist. Das Vorstehende gilt für den Schutzgegenstand als Teil eines Sammelwerkes, was jedoch nicht bedeutet, dass das Sammelwerk unabhängig vom Schutzgegenstand selbst den Bedingungen dieser Lizenzvereinbarung unterworfen werden muss. Wenn Sie ein Sammelwerk schaffen, müssen Sie auf Aufforderung eines Lizenzgebers aus dem Sammelwerk, soweit dies praktikabel ist, alle gemäß Klausel 4(b) erforderlichen Hinweise entfernen. Wenn Sie ein abgeleitetes Werk schaffen, müssen Sie auf die Benachrichtigung eines Lizenzgebers hin aus dem abgeleiteten Werk, soweit durchführbar, die in Klausel 4(b) geforderten Hinweise entfernen.
Wenn Sie den Schutzgegenstand oder davon abgeleitete Werke oder Sammelwerke verbreiten, öffentlich ausstellen, öffentlich aufführen oder öffentlich digital aufführen, müssen Sie alle Urheberrechtsvermerke für den Schutzgegenstand beibehalten und in angemessener Weise für das von Ihnen verwendete Medium oder Mittel Folgendes angeben: (i) den Namen des ursprünglichen Urhebers (oder gegebenenfalls ein Pseudonym), falls angegeben, und/oder (ii) falls der ursprüngliche Urheber und/oder der Lizenzgeber eine oder mehrere andere Partei(en) (z. B. ein Sponsorinstitut, eine Verlagsgesellschaft, eine Zeitschrift) für die Nennung in den Urheberrechtsvermerken, den Nutzungsbedingungen oder auf andere angemessene Weise benennt, den Namen dieser Partei(en); den Titel, falls angegeben; soweit angemessen, den Namen der (ii) wenn der Originalautor und/oder der Lizenzgeber eine andere Partei oder Parteien (z. B. ein Sponsorinstitut, eine Verlagsgesellschaft, eine Zeitschrift) für die Nennung im Urheberrechtsvermerk des Lizenzgebers, in den Nutzungsbedingungen oder mit anderen angemessenen Mitteln benennt, den Namen dieser Partei oder Parteien; den Titel des Werks, falls angegeben; soweit möglich, den Uniform Resource Identifier, den der Lizenzgeber angibt, um ihn mit dem Werk zu verknüpfen, es sei denn, ein solcher URI verweist nicht auf den Urheberrechtsvermerk oder die Lizenzinformationen für das Werk; und im Falle eines abgeleiteten Werks einen Vermerk, der die Verwendung des Werks im abgeleiteten Werk angibt (z. B., “Französische Übersetzung des Werks durch den Originalautor” oder “Drehbuch nach dem Originalwerk des Originalautors”). Ein solcher Hinweis kann in jeder angemessenen Weise erfolgen; im Falle eines abgeleiteten Werks oder eines Sammelwerks muss ein solcher Hinweis jedoch mindestens an der Stelle erscheinen, an der ein anderer vergleichbarer Hinweis auf die Urheberschaft erscheint, und zwar in einer Weise, die mindestens so auffällig ist wie dieser andere vergleichbare Hinweis auf die Urheberschaft.
5. Zusicherungen, Garantien und Haftungsausschluss
SOFERN VON DEN PARTEIEN NICHT ANDERWEITIG SCHRIFTLICH VEREINBART, BIETET DER LIZENZGEBER DAS WERK IN DEM ZUSTAND AN, IN DEM ES SICH BEFINDET, UND GIBT KEINERLEI AUSDRÜCKLICHE, STILLSCHWEIGENDE, GESETZLICHE ODER ANDERWEITIGE ZUSICHERUNGEN ODER GARANTIEN IN BEZUG AUF DAS WERK AB, EINSCHLIESSLICH UND OHNE EINSCHRÄNKUNG GARANTIEN IN BEZUG AUF DAS EIGENTUM, DIE HANDELSÜBLICHKEIT, DIE EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, DIE NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN ODER DAS FEHLEN VON LATENTEN ODER ANDEREN MÄNGELN, DIE GENAUIGKEIT ODER DAS FEHLEN VON FEHLERN, UNABHÄNGIG DAVON, OB DIESE ERKENNBAR SIND ODER NICHT. IN EINIGEN GERICHTSBARKEITEN IST DER AUSSCHLUSS VON STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN NICHT ZULÄSSIG, SO DASS EIN SOLCHER AUSSCHLUSS FÜR SIE MÖGLICHERWEISE NICHT GILT.
6. Begrenzung der Haftung.
MIT AUSNAHME DES GESETZLICH VORGESCHRIEBENEN UMFANGS HAFTET DER LIZENZGEBER IHNEN GEGENÜBER UNTER KEINEN UMSTÄNDEN FÜR BESONDERE SCHÄDEN, ZUFÄLLIGE SCHÄDEN, FOLGESCHÄDEN, STRAFSCHADENSERSATZ ODER EXEMPLARISCHE SCHÄDEN, DIE SICH AUS DIESER LIZENZ ODER DER NUTZUNG DES WERKS ERGEBEN, SELBST WENN DER LIZENZGEBER ÜBER DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN INFORMIERT WURDE.
7. Beendigung. Diese Lizenz und die hierunter gewährten Rechte erlöschen automatisch, wenn Sie gegen die Bedingungen dieser Lizenz verstoßen. Die Lizenzen von natürlichen oder juristischen Personen, die von Ihnen unter dieser Lizenz abgeleitete Werke oder Sammelwerke erhalten haben, werden jedoch nicht gekündigt, sofern diese natürlichen oder juristischen Personen diese Lizenzen weiterhin in vollem Umfang einhalten. Die Abschnitte 1, 2, 5, 6, 7 und 8 überdauern jede Beendigung dieser Lizenz. Vorbehaltlich der obigen Bestimmungen und Bedingungen ist die hier gewährte Lizenz zeitlich unbegrenzt (für die Dauer des geltenden Urheberrechts am Schutzgegenstand). Ungeachtet des Vorstehenden behält sich der Lizenzgeber das Recht vor, den Schutzgegenstand jederzeit unter anderen Lizenzbedingungen freizugeben oder die Verbreitung des Schutzgegenstandes einzustellen, vorausgesetzt, daß eine solche Entscheidung nicht dazu dient, diese Lizenz (oder eine andere Lizenz, die gemäß den Bedingungen dieser Lizenz erteilt wurde oder zu erteilen ist) zu widerrufen, und daß diese Lizenz in vollem Umfang in Kraft bleibt, sofern sie nicht wie oben angegeben beendet wird.
8. Sonstiges. Jedes Mal, wenn Sie den Schutzgegenstand oder ein Sammelwerk verbreiten oder öffentlich digital aufführen, bietet der Lizenzgeber dem Empfänger eine Lizenz für den Schutzgegenstand zu denselben Bedingungen an, wie sie Ihnen im Rahmen dieser Lizenz gewährt werden.
Jedes Mal, wenn Sie einen abgeleiteten Schutzgegenstand verbreiten oder öffentlich digital aufführen, bietet der Lizenzgeber dem Empfänger eine Lizenz für den ursprünglichen Schutzgegenstand zu denselben Bedingungen an, wie sie Ihnen im Rahmen dieser Lizenz gewährt werden. Sollte eine Bestimmung dieser Lizenz nach geltendem Recht ungültig oder nicht durchsetzbar sein, so berührt dies nicht die Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen dieser Lizenz, und die betreffende Bestimmung ist ohne weitere Maßnahmen der Vertragsparteien so weit umzugestalten, wie es für die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit dieser Bestimmung erforderlich ist.
Keine Bedingung oder Bestimmung dieser Lizenz gilt als abbedungen und keine Verletzung als zugestimmt, es sei denn, ein solcher Verzicht oder eine solche Zustimmung erfolgt schriftlich und wird von der Partei unterzeichnet, die für einen solchen Verzicht oder eine solche Zustimmung verantwortlich ist.
Diese Lizenz stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf den hier lizenzierten Schutzgegenstand dar. Es gibt keine Absprachen, Vereinbarungen oder Zusicherungen in Bezug auf den Schutzgegenstand, die hier nicht aufgeführt sind. Der Lizenzgeber ist nicht an zusätzliche Bestimmungen gebunden, die in einer Mitteilung von Ihnen erscheinen könnten. Diese Lizenz darf nicht ohne die gegenseitige schriftliche Zustimmung des Lizenzgebers und Ihnen geändert werden.
stax-utils (net.java.dev.stax-utils:stax-utils:20060502 - https://stax-utils.dev.java.net/)
Urheberrecht (c) 2004, Christian Niles, unit12.net
Urheberrecht (c) 2004, Sun Microsystems, Inc.
Urheberrecht (c) 2006, John Kristian
Alle Rechte vorbehalten.
Die Weiterverbreitung und Verwendung in Quell- und Binärform, mit oder ohne Änderungen, ist gestattet, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
a. Die Weitergabe des Quellcodes muss den obigen Copyright-Hinweis, diese Liste von Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss enthalten.
b. Weiterverteilungen in Binärform müssen den oben genannten Urheberrechtsvermerk, diese Liste von Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss in der Dokumentation und/oder anderen mit der Verteilung gelieferten Materialien wiedergeben.
c. Weder die Namen der aufgeführten Urheberrechtsinhaber noch die Namen der Mitwirkenden dürfen ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Genehmigung verwendet werden, um von dieser Software abgeleitete Produkte zu unterstützen oder zu bewerben.
DIESE SOFTWARE WIRD VON DEN URHEBERRECHTSINHABERN UND BEITRAGSZAHLERN IN DER VORLIEGENDEN FORM ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, WIRD ABGELEHNT. IN KEINEM FALL HAFTEN DER URHEBERRECHTSINHABER ODER DIE MITWIRKENDEN FÜR DIREKTE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE, BEISPIELHAFTE SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZGÜTERN ODER -DIENSTLEISTUNGEN, NUTZUNGS-, DATEN- ODER GEWINNVERLUSTE ODER GESCHÄFTSUNTERBRECHUNGEN), WIE AUCH IMMER DIESE VERURSACHT WURDEN UND AUF WELCHER HAFTUNGSTHEORIE SIE BERUHEN, OB DURCH VERTRAG, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGE HAFTUNG ODER UNERLAUBTE HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER ANDERWEITIG), DIE SICH IN IRGENDEINER WEISE AUS DER NUTZUNG DIESER SOFTWARE ERGEBEN, AUCH WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE.
SLF4J-API-Modul (org.slf4j:slf4j-api:1.7.21 - https://www.slf4j.org/slf4j-api)
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Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (die "Software") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies unter den folgenden Bedingungen zu gestatten:
Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.
DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER ANDERE HAFTUNGEN, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG DER SOFTWARE ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN.
args4j (args4j:args4j:2.33 - https://args4j.kohsuke.org/args4j/)
Copyright (c) 2013 Kohsuke Kawaguchi und andere Mitwirkende
Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (die "Software") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies unter den folgenden Bedingungen zu gestatten:
Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.
DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER ANDERE HAFTUNGEN, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG DER SOFTWARE ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN.
Appassembler :: Generischer Bootstrapper
(org.codehaus.mojo.appassembler:appassembler-booter:2.0.0 - https://www.mojohaus.org/appassembler-booter/appassembler/appassembler-booter)
Appassembler :: Modell
(org.codehaus.mojo.appassembler:appassembler-model:2.0.0 - https://www.mojohaus.org/appassembler-model/appassembler/appassembler-model)
Die MIT-Lizenz Copyright 2006-2012 Das Codehaus.
Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (die “Software”) erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich des Rechts, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, sowie Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies zu gestatten, vorbehaltlich der folgenden Bedingungen:
Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.
DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER ANDERE HAFTUNGEN, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG DER SOFTWARE ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN.
Jackson-Änderungen (com.fasterxml.jackson.core:jackson-annotations:2.8.4 - https://github.com/FasterXML/jackson)
Diese Kopie der Jackson JSON-Prozessor-Anmerkungen steht unter der Apache (Software) License, Version 2.0 (“die Lizenz”). Einzelheiten zu den Verbreitungsrechten und zu den besonderen Rechten in Bezug auf abgeleitete Werke finden Sie in der Lizenz. Sie können eine Kopie der Lizenz erhalten unter: https://www.apache.org/licenses/LICENSE-2.0.
jackson-databind (com.fasterxml.jackson.core:jackson-databind:2.8.4 - https://github.com/FasterXML/jackson)
Diese Kopie des Jackson JSON-Prozessor-Moduls databind steht unter der Apache (Software) License, Version 2.0 (“die Lizenz”). In der Lizenz finden Sie Einzelheiten zu den Verbreitungsrechten und zu den besonderen Rechten in Bezug auf abgeleitete Werke. Sie können eine Kopie der Lizenz erhalten unter: https://www.apache.org/licenses/LICENSE-2.0.
Jackson-Kern (com.fasterxml.jackson.core:jackson-core:2.8.4 - https://github.com/FasterXML/jackson-core)
Diese Kopie des Jackson JSON Processor Streaming Parsers/Generators ist lizenziert unter der Apache (Software) License, Version 2.0 (“die Lizenz”). Einzelheiten zu den Verbreitungsrechten und den besonderen Rechten in Bezug auf abgeleitete Werke finden Sie in der Lizenz. Sie können eine Kopie der Lizenz erhalten unter: https://www.apache.org/licenses/LICENSE-2.0.
Erforderliche(s) NOTICE(s) für Couchbase Analytics Developer Preview 4
Couchbase Analytics Developer Preview 4 verwendet viele Bibliotheken und Quellcode, die mit den folgenden NOTICE(s) versehen sind:
jackson-databind (com.fasterxml.jackson.core:jackson-databind:2.8.4 - https://github.com/FasterXML/jackson-core)
Jackson JSON-Prozessor Jackson ist eine leistungsstarke Free/Open Source JSON-Verarbeitungsbibliothek. Sie wurde ursprünglich von Tatu Saloranta geschrieben (tatu.saloranta@iki.fi), und befindet sich seit 2007 in der Entwicklung. Es wird derzeit von einer Gemeinschaft von Entwicklern entwickelt und kommerziell unterstützt von FasterXML.com.
Lizenzierung Die Kern- und Erweiterungskomponenten von Jackson können unter verschiedenen Lizenzen lizenziert sein. Die Details, die für dieses Artefakt gelten, finden Sie in der zugehörigen LICENSE-Datei. Für weitere Informationen, einschließlich möglicher anderer Lizenzierungsoptionen, kontaktieren Sie bitte FasterXML.com.
Credits Eine Liste der Mitwirkenden kann in der CREDITS-Datei gefunden werden, die in einigen Artefakten enthalten ist (in der Regel in den Quellcode-Distributionen); sie ist jedoch immer über das vom Projekt verwendete Quellcode-Verwaltungssystem (SCM) verfügbar.
Jackson-Kern (com.fasterxml.jackson.core:jackson-core:2.8.4 - https://github.com/FasterXML/jackson-core)
Jackson JSON-Prozessor Jackson ist eine leistungsstarke Free/Open Source JSON-Verarbeitungsbibliothek. Sie wurde ursprünglich von Tatu Saloranta geschrieben (tatu.saloranta@iki.fi), und befindet sich seit 2007 in der Entwicklung. Es wird derzeit von einer Gemeinschaft von Entwicklern entwickelt und kommerziell unterstützt von FasterXML.com.
Lizenzierung Jackson Kern- und Erweiterungskomponenten können unter verschiedenen Lizenzen lizenziert werden. Die Details, die für dieses Artefakt gelten, finden Sie in der zugehörigen LICENSE-Datei. Für weitere Informationen, einschließlich möglicher anderer Lizenzierungsoptionen, kontaktieren Sie bitte FasterXML.com.
Credits Eine Liste der Mitwirkenden kann in der CREDITS-Datei gefunden werden, die in einigen Artefakten enthalten ist (in der Regel in den Quellcode-Distributionen); sie ist jedoch immer über das vom Projekt verwendete Quellcode-Verwaltungssystem (SCM) verfügbar.
Commons Logging (commons-logging:commons-logging:1.1.1 - https://github.com/FasterXML/jackson-core)
NOTICE-Datei, die dem Abschnitt 4d der Apache-Lizenz entspricht,
Version 2.0, in diesem Fall für Commons Logging
Commons Logging
Urheberrecht 2001-2007
The Apache Software Foundation Dieses Produkt enthält/verwendet Software(s), die von ‘einer unbekannten Organisation’ entwickelt wurde(n) - Unbenannt - avalon-framework:avalon-framework:jar:4.1.3 - Unbenannt - log4j:log4j:jar:1.2.12 - Unbenannt - logkit:logkit:jar:1.0.1
XML Commons Externe Komponenten XML APIs (xml-apis:xml-apis:1.4.01 - https://github.com/FasterXML/jackson-core)
NOTICE-Datei, die dem Abschnitt 4(d) der Apache-Lizenz entspricht,
Version 2.0, in diesem Fall für die Apache xml-commons xml-apis Distribution.
Apache XML Commons XML-APIs
Urheberrecht 1999-2009
Die Apache Software Foundation. Dieses Produkt enthält Software, die von der Apache Software Foundation (https://www.apache.org/). Teile dieser Software basierten ursprünglich auf dem Folgenden:
- Software Copyright (c) 1999, IBM Corporation, https://www.ibm.com.
- Software Copyright (c) 1999, Sun Microsystems, https://www.sun.com.
- software copyright (c) 2000 World Wide Web Consortium, https://www.w3.org
Apache Commons Codec (commons-codec:commons-codec:1.9 - https://github.com/FasterXML/jackson-core)
Apache Commons Codec
Urheberrecht 2002-2013 Die Apache Software Foundation
Dieses Produkt enthält Software, die von der Apache Software Foundation (https://www.apache.org/).
src/test/org/apache/commons/codec/language/DoubleMetaphoneTest.java enthält Testdaten von https://aspell.net/test/orig/batch0.tab.
Urheberrecht (C) 2002 Kevin Atkinson (kevina@gnu.org)
Apache Commons Sammlungen (org.apache.commons:commons-collections4:4.1 - https://github.com/FasterXML/jackson-core)
Apache Commons Sammlungen
Urheberrecht 2001-2015 Die Apache Software Foundation
Dieses Produkt enthält Software, die von der Apache Software Foundation (https://www.apache.org/).
Apache Commons IO (commons-io:commons-io:2.5 - https://github.com/FasterXML/jackson-core)
Apache Commons IO Copyright 2002-2016 Die Apache Software Foundation
Dieses Produkt enthält Software, die von der Apache Software Foundation (https://www.apache.org/).
Commons Lang (commons-lang:commons-lang:2.5 - https://github.com/FasterXML/jackson-core)
Apache Commons Lang Copyright 2001-2010 Die Apache Software Foundation
Dieses Produkt enthält Software, die von der Apache Software Foundation (https://www.apache.org/).
Apache Commons Lang (org.apache.commons:commons-lang3:3.5 - https://github.com/FasterXML/jackson-core)
Apache Commons Lang Copyright 2001-2016 The Apache Software Foundation
Dieses Produkt enthält Software, die von der Apache Software Foundation (https://www.apache.org/). Dieses Produkt enthält Software aus dem Spring Framework, die unter der Apache License 2.0 steht (siehe: StringUtils.containsWhitespace())
Apache HttpClient (org.apache.httpcomponents:httpclient:4.5.2 - https://github.com/FasterXML/jackson-core)
Apache HttpClient Copyright 1999-2016 Die Apache Software Foundation
Dieses Produkt enthält Software, die von der Apache Software Foundation (https://www.apache.org/).
Apache HttpCore (org.apache.httpcomponents:httpcore:4.4.5 - https://github.com/FasterXML/jackson-core)
Apache HttpCore Copyright 2005-2016 Die Apache Software Foundation
Dieses Produkt enthält Software, die von der Apache Software Foundation (https://www.apache.org/). Dieses Projekt enthält von JCIP-ANNOTATIONS abgeleitete Annotationen
Copyright (c) 2005 Brian Goetz und Tim Peierls. Siehe https://www.jcip.net.
Apache Log4j 1.x Kompatibilität API (org.apache.logging.log4j:log4j-1.2-api:2.7 - https://github.com/FasterXML/jackson-core)
Apache Log4j 1.x Kompatibilitäts-API Copyright 1999-2016 Apache Software Foundation
Dieses Produkt enthält Software, die von der Apache Software Foundation (https://www.apache.org/).
Apache Log4j API (org.apache.logging.log4j:log4j-api:2.7 - https://github.com/FasterXML/jackson-core)
Apache Log4j API Copyright 1999-2016 Apache Software Foundation
Dieses Produkt enthält Software, die von der Apache Software Foundation (https://www.apache.org/).
Apache Log4j Kern (org.apache.logging.log4j:log4j-core:2.7 - https://github.com/FasterXML/jackson-core)
Apache Log4j Core Copyright 1999-2012 Apache Software Foundation
Dieses Produkt enthält Software, die von der Apache Software Foundation (https://www.apache.org/).
ResolverUtil.java
Urheberrecht 2005-2006 Tim Fennell
Apache Log4j JUL Adapter (org.apache.logging.log4j:log4j-jul:2.7 - https://github.com/FasterXML/jackson-core)
Apache Log4j JUL Adapter Copyright 1999-2016 Apache Software Foundation
Dieses Produkt enthält Software, die von der Apache Software Foundation (https://www.apache.org/).
Apache Log4j SLF4J Bindung (org.apache.logging.log4j:log4j-slf4j-impl:2.7 - https://github.com/FasterXML/jackson-core)
Apache Log4j SLF4J Binding Copyright 1999-2016 Apache Software Foundation
Dieses Produkt enthält Software, die von der Apache Software Foundation (https://www.apache.org/).
Plexus Common Utilities (org.codehaus.plexus:plexus-utils:3.0.24 - https://github.com/FasterXML/jackson-core)
Dieses Produkt enthält Software, die vom Indiana University Extreme! Labor (https://www.extreme.indiana.edu/).
Dieses Produkt enthält Software, die von der Apache Software Foundation (https://www.apache.org/).
Dieses Produkt enthält Software, die von ThoughtWorks (https://www.thoughtworks.com).
Dieses Produkt enthält Software, die von javolution (https://javolution.org/). Dieses Produkt umfasst von Rome entwickelte Software (https://rome.dev.java.net/).
Apache AsterixDB (https://github.com/apache/asterixdb/tree/master/asterixdb/)
Apache AsterixDB Copyright 2015-2017 Die Apache Software Foundation
Dieses Produkt enthält Software, die von der Apache Software Foundation (https://www.apache.org/).
Apachen-Hyracken und Algebricks (https://github.com/apache/asterixdb/tree/master/hyracks-fullstack/)
Apache Hyracks und Algebricks Copyright 2015-2017 The Apache Software Foundation
Dieses Produkt enthält Software, die von der Apache Software Foundation (https://www.apache.org/).
Apache AsterixDB Abfragekonsole
src/main/resources/webui/cbasconsole.html ist eine modifizierte Version von asterixdb/asterixapp/src/main/resources/webui/querytemplate.html aus der Apache AsterixDB 0.9.0 Version (https://github.com/apache/asterixdb/tree/4383bdde78c02d597be65ecf467c5a7df85a2055/asterixdb)
Apache AsterixDB Copyright 2015-2017 Die Apache Software Foundation
Dieses Produkt enthält Software, die von der Apache Software Foundation (https://www.apache.org/).