Lizenzen
Apache-Lizenz 2.0
(abhi-bit/indexing 20170824-snapshot-d8c7374c, absolute8511/goskiplist 20170727-snapshot-3ba6f667, Apache CouchDB 1.0.0, Apache Tapestry 5.4.0, appc/acpush 20160616-snapshot-cf7471fb, bleve 0.5.0+git20170628.269.174f8ed4, blevesearch-segment 0.0~git20160915.0.762005e, blevesearch/bleve-mapping-ui 20170330-snapshot-f551b6d4, blevesearch/blevex 20170301-snapshot-507dcd57, blevesearch/blevex 20170429-snapshot-dfb1a3c9, bootstrap-lightbox v0.6.1, coopr 0.9.8, deepkaran/indexing 20170719-snapshot-c4e875fc, Erlang OTP-19.0.2, FlatBuffers 1.5.0, FlatBuffers v1.4.0, flatbuffers-java 1.5.0.3, golang-basic/go-curl 20140606-snapshot-84c935eb, krestenkrab’s triq 0, Lantern (poser) 2.1.2, meck 0.8.3, meck 0.8.5, Membase 2.5.0r, Membase 4.0.0r, Minium – App 0.9.4, mschoch/dparval 20130802-snapshot-9d0b54ea, OpenCC 1.0.4, python3-rsa 3.2.3, rackspace-monitoring-agent 0.1.0, SIGAR 1.6.4, spf13-cobra 0.0~git20161229.0.1dd5ff2, spf13-cobra 20170408-snapshot-5deb57bb)
Apache-Lizenz
Version 2.0, Januar 2004
https://www.apache.org/licenses/
BEDINGUNGEN FÜR DIE NUTZUNG, VERVIELFÄLTIGUNG UND VERBREITUNG
1. Definitionen.
- Lizenz" bezeichnet die Bedingungen für die Nutzung, Vervielfältigung und Verbreitung, wie sie in den Abschnitten 1 bis 9 dieses Dokuments festgelegt sind.
- Lizenzgeber" bezeichnet den Urheberrechtsinhaber oder die vom Urheberrechtsinhaber autorisierte Stelle, die die Lizenz erteilt.
- Rechtsträger" ist der Zusammenschluss des handelnden Rechtsträgers und aller anderen Rechtsträger, die diesen Rechtsträger kontrollieren, von ihm kontrolliert werden oder mit ihm unter gemeinsamer Kontrolle stehen. Im Sinne dieser Definition bedeutet "Kontrolle" (i) die direkte oder indirekte Befugnis, vertraglich oder anderweitig die Leitung oder das Management eines solchen Rechtsträgers zu bestimmen, oder (ii) das Eigentum an fünfzig Prozent (50%) oder mehr der im Umlauf befindlichen Anteile oder (iii) das wirtschaftliche Eigentum an einem solchen Rechtsträger.
- Sie" (oder "Ihr") bezeichnet eine natürliche oder juristische Person, die die durch diese Lizenz gewährten Rechte ausübt.
- Unter "Quellcode" ist die bevorzugte Form für die Durchführung von Änderungen zu verstehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Software-Quellcode, Dokumentationsquelle und Konfigurationsdateien.
- Unter "Objektform" ist jede Form zu verstehen, die durch mechanische Transformation oder Übersetzung einer Quellform entsteht, einschließlich, aber nicht beschränkt auf kompilierten Objektcode, generierte Dokumentation und Konvertierungen in andere Medientypen.
- Werk" bezeichnet das urheberrechtlich geschützte Werk, sei es in Quell- oder Objektform, das unter der Lizenz zur Verfügung gestellt wird, wie es durch einen Urheberrechtsvermerk angezeigt wird, der in dem Werk enthalten oder diesem beigefügt ist (ein Beispiel ist im Anhang unten aufgeführt).
- Abgeleitete Werke" bedeutet jedes Werk, ob in Quell- oder Objektform, das auf dem Schutzgegenstand basiert (oder von ihm abgeleitet ist) und dessen redaktionelle Überarbeitungen, Anmerkungen, Ausarbeitungen oder andere Modifikationen in ihrer Gesamtheit ein originäres Werk des Urhebers darstellen. Im Sinne dieser Lizenz zählen zu den abgeleiteten Werken keine Werke, die von dem Schutzgegenstand und seinen abgeleiteten Werken trennbar bleiben oder lediglich eine Verknüpfung (oder eine namentliche Bindung) zu den Schnittstellen des Schutzgegenstands herstellen.
- Beitrag" bezeichnet jedes urheberrechtlich geschützte Werk, einschließlich der Originalversion des Schutzgegenstandes und aller Änderungen oder Ergänzungen dieses Schutzgegenstandes oder davon abgeleiteter Werke, das dem Lizenzgeber vom Urheberrechtsinhaber oder einer natürlichen oder juristischen Person, die zur Einreichung im Namen des Urheberrechtsinhabers berechtigt ist, absichtlich zur Aufnahme in den Schutzgegenstand vorgelegt wird. Im Sinne dieser Definition bedeutet "eingereicht" jede Form von elektronischer, mündlicher oder schriftlicher Kommunikation, die an den Lizenzgeber oder seine Vertreter gesendet wird, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Kommunikation in elektronischen Mailinglisten, Quellcode-Kontrollsystemen und Problemverfolgungssystemen, die vom Lizenzgeber oder in seinem Namen zum Zweck der Diskussion und Verbesserung des Schutzgegenstandes verwaltet werden, jedoch mit Ausnahme von Kommunikation, die vom Urheberrechtsinhaber deutlich sichtbar als "Kein Beitrag" gekennzeichnet oder anderweitig schriftlich bezeichnet wird.
- Mitwirkende" bezeichnet den Lizenzgeber und jede natürliche oder juristische Person, in deren Namen ein Beitrag beim Lizenzgeber eingegangen ist und anschließend in den Schutzgegenstand aufgenommen wurde.
2. Erteilung einer Urheberrechtslizenz.
Vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz gewährt Ihnen jeder Mitwirkende hiermit eine unbefristete, weltweite, nicht-exklusive, kostenlose, unwiderrufliche Urheberrechtslizenz zur Vervielfältigung, Erstellung abgeleiteter Werke, öffentlichen Darstellung, öffentlichen Aufführung, Unterlizenzierung und Verbreitung des Werks und solcher abgeleiteter Werke in Quell- oder Objektform.
3. Erteilung einer Patentlizenz.
Vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz gewährt Ihnen jeder Mitwirkende hiermit eine unbefristete, weltweite, nicht ausschließliche, kostenlose, gebührenfreie und unwiderrufliche (außer wie in diesem Abschnitt angegeben) Patentlizenz, um den Schutzgegenstand herzustellen, herstellen zu lassen, zu nutzen, zum Verkauf anzubieten, zu verkaufen, zu importieren und anderweitig zu übertragen, wobei sich diese Lizenz nur auf diejenigen Patentansprüche bezieht, die von diesem Mitwirkenden lizenziert werden können und die notwendigerweise durch seine Beiträge allein oder durch die Kombination seiner Beiträge mit dem Schutzgegenstand, für den diese Beiträge eingereicht wurden, verletzt werden. Wenn Sie einen Patentrechtsstreit gegen eine juristische Person anstrengen (einschließlich einer Widerklage oder Gegenklage in einem Rechtsstreit), in dem behauptet wird, dass der Schutzgegenstand oder ein in den Schutzgegenstand integrierter Beitrag eine direkte oder mittelbare Patentverletzung darstellt, enden alle Patentlizenzen, die Ihnen im Rahmen dieser Lizenz für den Schutzgegenstand gewährt wurden, an dem Tag, an dem ein solcher Rechtsstreit eingereicht wird.
4. Umverteilung.
Sie dürfen Kopien des Werks oder davon abgeleiteter Werke in jedem Medium, mit oder ohne Änderungen und in Quell- oder Objektform vervielfältigen und verbreiten, sofern Sie die folgenden Bedingungen erfüllen:
a) Sie müssen allen anderen Empfängern des Schutzgegenstandes oder abgeleiteter Werke eine Kopie dieser Lizenz aushändigen; und
b) Sie müssen dafür sorgen, dass alle geänderten Dateien deutliche Hinweise darauf tragen, dass Sie die Dateien geändert haben; und
c) Sie müssen alle Urheberrechts-, Patent-, Markenzeichen- und Zuordnungshinweise aus der Quellform des Werks in der Quellform aller von Ihnen verbreiteten abgeleiteten Werke beibehalten, mit Ausnahme der Hinweise, die sich nicht auf einen Teil der abgeleiteten Werke beziehen; und
d) Wenn das Werk eine "HINWEIS"-Textdatei als Teil seiner Verbreitung enthält, dann müssen alle abgeleiteten Werke, die Sie verbreiten, eine lesbare Kopie der in dieser HINWEIS-Datei enthaltenen Hinweise auf die Urheberschaft enthalten, mit Ausnahme der Hinweise, die sich nicht auf einen Teil der abgeleiteten Werke beziehen, und zwar an mindestens einer der folgenden Stellen innerhalb einer NOTICE-Textdatei, die als Teil der abgeleiteten Werke verteilt wird; innerhalb des Quellformulars oder der Dokumentation, falls diese zusammen mit den abgeleiteten Werken bereitgestellt wird; oder innerhalb einer von den abgeleiteten Werken erzeugten Anzeige, wenn und wo solche Hinweise Dritter normalerweise erscheinen.Der Inhalt der NOTICE-Datei dient nur zu Informationszwecken und verändert die Lizenz nicht. Sie dürfen in abgeleiteten Werken, die Sie verbreiten, neben oder als Zusatz zum HINWEIS-Text des Werks Ihre eigenen Hinweise auf die Urheberschaft hinzufügen, vorausgesetzt, daß solche zusätzlichen Hinweise auf die Urheberschaft nicht als Änderung der Lizenz ausgelegt werden können.
Sie können Ihren Modifikationen einen eigenen Urheberrechtsvermerk hinzufügen und zusätzliche oder andere Lizenzbedingungen für die Nutzung, Vervielfältigung oder Verbreitung Ihrer Modifikationen oder für solche abgeleiteten Werke als Ganzes vorsehen, vorausgesetzt, dass Ihre Nutzung, Vervielfältigung und Verbreitung des Werks ansonsten mit den in dieser Lizenz festgelegten Bedingungen übereinstimmt.
5. Einreichung von Beiträgen.
Sofern Sie nicht ausdrücklich etwas anderes erklären, unterliegt jeder Beitrag, den Sie dem Lizenzgeber absichtlich zur Aufnahme in den Schutzgegenstand übermitteln, den Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz, ohne zusätzliche Bestimmungen oder Bedingungen. Ungeachtet des Vorstehenden ersetzen oder ändern die vorliegenden Bestimmungen nicht die Bedingungen eines separaten Lizenzvertrags, den Sie möglicherweise mit dem Lizenzgeber in Bezug auf solche Beiträge abgeschlossen haben.
6. Markenzeichen.
Diese Lizenz gewährt nicht die Erlaubnis, die Handelsnamen, Warenzeichen, Dienstleistungsmarken oder Produktnamen des Lizenzgebers zu verwenden, es sei denn, dies ist für eine angemessene und übliche Verwendung zur Beschreibung des Ursprungs des Schutzgegenstandes und zur Wiedergabe des Inhalts der NOTICE-Datei erforderlich.
7. Ausschluss der Gewährleistung.
Sofern nicht durch geltendes Recht vorgeschrieben oder schriftlich vereinbart, stellt der Lizenzgeber den Schutzgegenstand (und jeder Mitwirkende seine Beiträge) im Ist-Zustand zur Verfügung, OHNE GEWÄHRLEISTUNGEN ODER BEDINGUNGEN IRGENDWELCHER ART, weder ausdrücklich noch stillschweigend, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Gewährleistungen oder Bedingungen des TITELS, der NICHTVERLETZUNG, der HANDELSÜBLICHKEIT oder der EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Sie sind allein dafür verantwortlich, die Angemessenheit der Nutzung oder Weiterverbreitung des Werks zu bestimmen, und übernehmen alle Risiken, die mit der Ausübung der Rechte aus dieser Lizenz verbunden sind.
8. Begrenzung der Haftung.
In keinem Fall und unter keiner Rechtstheorie, weder aus unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit) noch aus Vertrag oder anderweitig, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben (z. B. vorsätzliche und grob fahrlässige Handlungen) oder schriftlich vereinbart, haftet ein Mitwirkender Ihnen gegenüber für Schäden, einschließlich direkter, indirekter, spezieller, zufälliger oder Folgeschäden jeglicher Art, die aus dieser Lizenz oder aus der Nutzung oder Unmöglichkeit der Nutzung des Werkes entstehen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden aus Verlust von Firmenwert, Arbeitsunterbrechung, Computerausfall oder Fehlfunktionen), oder Folgeschäden jeglicher Art, die sich aus dieser Lizenz oder aus der Nutzung oder der Unmöglichkeit der Nutzung des Schutzgegenstandes ergeben (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden aus entgangenem Geschäftswert, Arbeitsunterbrechung, Computerausfall oder -fehlfunktion oder alle anderen kommerziellen Schäden oder Verluste), selbst wenn der Mitwirkende auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen worden ist.
9. Übernahme der Garantie oder der zusätzlichen Haftung.
Wenn Sie den Schutzgegenstand oder davon abgeleitete Werke weitergeben, können Sie die Übernahme von Support-, Gewährleistungs-, Entschädigungs- oder anderen Haftungsverpflichtungen und/oder Rechten im Einklang mit dieser Lizenz anbieten und dafür eine Gebühr verlangen. Bei der Annahme solcher Verpflichtungen dürfen Sie jedoch nur in Ihrem eigenen Namen und auf Ihre alleinige Verantwortung handeln, nicht im Namen eines anderen Mitwirkenden, und nur dann, wenn Sie sich bereit erklären, jeden Mitwirkenden von jeglicher Haftung freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten, die diesem Mitwirkenden aufgrund Ihrer Annahme einer solchen Garantie oder zusätzlichen Haftung entsteht oder gegen ihn geltend gemacht wird.
ENDE DER BEDINGUNGEN UND KONDITIONEN
APPENDIX: Wie Sie die Apache-Lizenz auf Ihre Arbeit anwenden
Um die Apache-Lizenz auf Ihre Arbeit anzuwenden, fügen Sie den folgenden Musterhinweis an, wobei die in Klammern "[]" eingeschlossenen Felder durch Ihre eigenen Angaben ersetzt werden. (Lassen Sie die Klammern weg!) Der Text sollte in die für das Dateiformat geeignete Kommentarsyntax eingefügt werden. Wir empfehlen außerdem, den Datei- oder Klassennamen und die Beschreibung des Zwecks auf derselben "gedruckten Seite" wie den Urheberrechtsvermerk anzugeben, um die Identifizierung in Archiven Dritter zu erleichtern.
Copyright [yyyy] [Name des Urheberrechtsinhabers]
Lizenziert unter der Apache License, Version 2.0 (die "Lizenz"); Sie dürfen diese Datei nur in Übereinstimmung mit der Lizenz verwenden. Sie können eine Kopie der Lizenz erhalten unter https://www.apache.org/licenses/LICENSE-2.0.
Sofern nicht durch geltendes Recht vorgeschrieben oder schriftlich vereinbart, wird Software, die unter der Lizenz vertrieben wird, auf einer "AS IS"-Basis vertrieben, OHNE GARANTIEN ODER BEDINGUNGEN JEGLICHER ART, weder ausdrücklich noch stillschweigend. Siehe die Lizenz für die spezifische Sprache, die die Erlaubnisse und Einschränkungen unter der Lizenz regelt.
Künstlerische Lizenz 1.0
(Der Bastard 0,23)
Die künstlerische Lizenz
Präambel
Die Absicht dieses Dokuments ist es, die Bedingungen festzulegen, unter denen ein Paket kopiert werden darf, so dass der Urheberrechtsinhaber einen gewissen Anschein von künstlerischer Kontrolle über die Entwicklung des Pakets behält, während er den Nutzern des Pakets das Recht einräumt, das Paket auf mehr oder weniger übliche Weise zu nutzen und zu verbreiten, sowie das Recht, angemessene Änderungen vorzunehmen.
Definitionen:
- Paket“ bezieht sich auf die vom Urheberrechtsinhaber verbreitete Dateisammlung und die durch Textänderung erstellten Derivate dieser Dateisammlung.
- Standardversion“ bezieht sich auf ein solches Paket, wenn es nicht oder in Übereinstimmung mit den Wünschen des Urheberrechtsinhabers geändert worden ist.
- Urheberrechtsinhaber“ ist derjenige, der im Urheberrecht oder in den Urheberrechten für das Paket genannt ist.
- Sie“ sind Sie, wenn Sie daran denken, dieses Paket zu kopieren oder weiterzugeben.
- Eine “angemessene Kopiergebühr” ist alles, was Sie auf der Grundlage von Medienkosten, Vervielfältigungskosten, Zeitaufwand der beteiligten Personen usw. rechtfertigen können. (Sie müssen diese Gebühr nicht gegenüber dem Urheberrechtsinhaber rechtfertigen, sondern nur gegenüber der Computergemeinschaft insgesamt als Markt, der die Gebühr tragen muss).
- Frei verfügbar“ bedeutet, dass für das Objekt selbst keine Gebühr erhoben wird, obwohl für die Bearbeitung des Objekts Gebühren anfallen können. Es bedeutet auch, dass die Empfänger den Artikel unter den gleichen Bedingungen, unter denen sie ihn erhalten haben, weitergeben dürfen.
1. Sie dürfen wortgetreue Kopien des Quelltextes der Standardversion dieses Pakets ohne Einschränkung anfertigen und weitergeben, vorausgesetzt, Sie duplizieren alle ursprünglichen Urheberrechtsvermerke und zugehörigen Haftungsausschlüsse.
2. Sie können Fehlerkorrekturen, Portabilitätskorrekturen und andere Änderungen vornehmen, die aus der Public Domain oder vom Urheberrechtsinhaber stammen. Ein auf diese Weise modifiziertes Paket gilt weiterhin als Standardversion.
3. Sie dürfen Ihre Kopie dieses Pakets auf jede andere Weise verändern, vorausgesetzt, Sie fügen in jede geänderte Datei einen auffälligen Hinweis ein, aus dem hervorgeht, wie und wann Sie die Datei geändert haben, und vorausgesetzt, Sie tun mindestens EINES der folgenden Dinge:
a) Ihre Modifikationen in die Public Domain stellen oder anderweitig frei verfügbar machen, z. B. indem Sie die Modifikationen im Usenet oder einem gleichwertigen Medium veröffentlichen oder die Modifikationen auf einer großen Archivseite wie ftp.uu.net einstellen oder indem Sie dem Urheberrechtsinhaber erlauben, Ihre Modifikationen in die Standardversion des Pakets aufzunehmen.
b) das geänderte Paket nur innerhalb Ihres Unternehmens oder Ihrer Organisation verwenden.
c) alle nicht standardisierten ausführbaren Dateien umzubenennen, so dass die Namen nicht mit den standardisierten ausführbaren Dateien kollidieren, die ebenfalls zur Verfügung gestellt werden müssen, und eine separate Handbuchseite für jede nicht standardisierte ausführbare Datei zur Verfügung zu stellen, die klar dokumentiert, wie sie sich von der Standardversion unterscheidet.
d) andere Vertriebsvereinbarungen mit dem Urheberrechtsinhaber zu treffen.
4. Sie dürfen die Programme dieses Pakets im Objektcode oder in ausführbarer Form weitergeben, vorausgesetzt, Sie tun mindestens EINES der folgenden Dinge:
a) eine Standardversion der ausführbaren Dateien und der Bibliotheksdateien verteilen, zusammen mit Anweisungen (in der Handbuchseite oder ähnlichem), wo man die Standardversion erhalten kann.
b) die Distribution mit dem maschinenlesbaren Quelltext des Pakets mit Ihren Modifikationen begleiten.
c) alle nicht standardisierten ausführbaren Dateien mit den entsprechenden ausführbaren Dateien der Standardversion begleiten, den nicht standardisierten ausführbaren Dateien nicht standardisierte Namen geben und die Unterschiede in Handbuchseiten (oder gleichwertigen Dokumenten) deutlich dokumentieren, zusammen mit Hinweisen, wo die Standardversion erhältlich ist.
d) andere Vertriebsvereinbarungen mit dem Urheberrechtsinhaber zu treffen.
5. Sie können eine angemessene Kopiergebühr für die Verbreitung dieses Pakets verlangen. Sie können jede beliebige Gebühr für den Support dieses Pakets erheben. Sie dürfen keine Gebühr für dieses Paket selbst verlangen. Sie dürfen dieses Paket jedoch zusammen mit anderen (möglicherweise kommerziellen) Programmen als Teil einer größeren (möglicherweise kommerziellen) Softwaredistribution weitergeben, vorausgesetzt, dass Sie dieses Paket nicht als Ihr eigenes Produkt bewerben.
6. Die Skripte und Bibliotheksdateien, die als Eingabe in die Programme dieses Pakets geliefert oder als Ausgabe von diesen erzeugt werden, fallen nicht automatisch unter das Urheberrecht dieses Pakets, sondern gehören demjenigen, der sie erzeugt hat, und dürfen kommerziell verkauft und mit diesem Paket zusammengefasst werden.
7. Von Ihnen gelieferte C- oder Perl-Subroutinen, die mit diesem Paket verlinkt sind, gelten nicht als Teil dieses Pakets.
8. Der Name des Copyright-Inhabers darf ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Genehmigung nicht verwendet werden, um von dieser Software abgeleitete Produkte zu unterstützen oder zu bewerben.
9. DIESES PAKET WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE BEREITGESTELLT, EINSCHLIESSLICH UND OHNE EINSCHRÄNKUNG DER STILLSCHWEIGENDEN GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT UND DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK.
Das Ende
BigInteger-Lizenz
(icu-data 55.1)
BigInteger-Lizenz
Urheberrecht (c) 2002 Chew Keong TAN
Alle Rechte vorbehalten.
Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (die “Software”) erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich des Rechts, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, zu gestatten, dies zu tun, vorausgesetzt, dass der obige Urheberrechtsvermerk und dieser Erlaubnisvermerk in allen Kopien der Software erscheinen und dass sowohl der obige Urheberrechtsvermerk als auch dieser Erlaubnisvermerk in der Begleitdokumentation erscheinen.
DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER. DER URHEBERRECHTSINHABER BZW. DIE IN DIESEM HINWEIS GENANNTEN URHEBERRECHTSINHABER SIND IN KEINEM FALL HAFTBAR FÜR IRGENDWELCHE ANSPRÜCHE ODER BESONDERE INDIREKTE SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN ODER SCHÄDEN JEGLICHER ART, DIE SICH AUS NUTZUNGS-, DATEN- ODER GEWINNVERLUSTEN ERGEBEN, UNABHÄNGIG DAVON, OB ES SICH UM EINE VERTRAGSKLAGE, FAHRLÄSSIGKEIT ODER EINE ANDERE UNERLAUBTE HANDLUNG HANDELT, DIE AUS ODER IN VERBINDUNG MIT DER NUTZUNG ODER LEISTUNG DIESER SOFTWARE ENTSTEHEN.
Haftungsausschluss
Obwohl angemessene Sorgfalt darauf verwendet wurde, die Korrektheit dieser Implementierung zu gewährleisten, sollte dieser Code niemals ohne angemessene Überprüfung und Tests in einer Anwendung verwendet werden. Ich schließe jegliche Haftung und Verantwortung gegenüber Personen oder Organisationen in Bezug auf Verluste oder Schäden aus, die direkt oder indirekt durch die Verwendung dieser BigInteger-Klasse verursacht wurden oder angeblich verursacht wurden.
Boost Software Lizenz 1.0
(Boost C++-Bibliotheken 1.42.0, Boost C++-Bibliotheken 1.60.0.beta.1, Boost C++-Bibliotheken 1.62.0, Boost C++-Bibliotheken 1.63.0.beta.1)
Boost Software-Lizenz - Version 1.0
17. August 2003
Hiermit wird jeder Person oder Organisation, die eine Kopie der Software und der begleitenden Dokumentation, die unter diese Lizenz fällt (die "Software"), erhält, die Erlaubnis erteilt, die Software kostenlos zu verwenden, zu reproduzieren, anzuzeigen, zu vertreiben, auszuführen und zu übertragen sowie abgeleitete Werke der Software zu erstellen und Dritten, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, zu gestatten, dies zu tun, und zwar unter den folgenden Bedingungen:
Die Urheberrechtsvermerke in der Software und diese gesamte Erklärung, einschließlich der obigen Lizenzgewährung, dieser Einschränkung und des folgenden Haftungsausschlusses, müssen in allen Kopien der Software, ganz oder teilweise, und in allen abgeleiteten Werken der Software enthalten sein, es sei denn, diese Kopien oder abgeleiteten Werke liegen ausschließlich in Form von maschinenausführbarem Objektcode vor, der von einem Quellsprachprozessor erzeugt wurde.
DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, DES EIGENTUMS UND DER NICHTVERLETZUNG. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE URHEBERRECHTSINHABER ODER IRGENDJEMAND, DER DIE SOFTWARE VERTREIBT, FÜR SCHÄDEN ODER SONSTIGE HAFTUNG, OB AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN.
BSD 2-Klausel "Vereinfachte" Lizenz
(Alienero/goleveldb 20141130-snapshot-bc74e871, diegogub/goleveldb 20151210-snapshot-5acacf6e, elazarl-go-bindata-assetfs 20170227-snapshot-30f82fa2, goleveldb 0+git20160825.6ae1797, goleveldb 20170725-snapshot-b89cc31e, jemalloc - allgemeine Speicherzuordnungsfunktionen 4.3.1, lvdlvd/goleveldb 20160622-snapshot-587ee740, maylingge/goleveldb 20160327-snapshot-93fc893f, tiancaiamao/goleveldb 20160629-snapshot-ab8b5dcf, visbol 1.2.2)
BSD Zwei-Klausel-Lizenz
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BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
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(Benchmark v1.1.0)
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BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
(ASN.1 Bibliothek für Python 0.1.9, b 0.0~git20151027.0.01b13d7, dvln/pflag 20161022-snapshot-a039bbfc, Esprima 2.7.2, golang-github-edsrzf-mmap-go 0.0~git20160512.0.935e0e8, golang-snappy 0+hg20150215.8850bd446ad6, golang-snappy 0.0~git20150730.0.723cc1e, httprouter 20170430-snapshot-975b5c4c, keybase/go-crypto 20150507-snapshot-24ffb5fe, mattheath/goprotobuf 20141126-snapshot-abf22b66, Membase 20170530-snapshot-b872a06c, ngaut-go-zookeeper 0.0~git20150813.0.9c3719e, teepark/ldbrest 20150501-snapshot-b8400830, yichen/go-zookeeper 20150126-snapshot-b45eb449)
Copyright (c) ,
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BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
(Google V8 JavaScript Engine 5.2.361.25)
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BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
(Google Mock release-1.7.0)
Copyright 2008, Google Inc.
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BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
(golang-googlecode-goprotobuf-devel 0)
Copyright 2010 Die Go-Autoren. Alle Rechte vorbehalten.
https://github.com/golang/protobuf
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BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
(DART-Sprache 20170727-snapshot-bb8d6ed6)
Copyright 2012, die Autoren des Dart-Projekts. Alle Rechte vorbehalten.
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(v8 5.2.258)
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BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
(Programmiersprache Go 0.0~git20151201.0.7b85b09)
Format: https://www.debian.org/doc/packaging-manuals/copyright-format/1.0/
Upstream-Name: golang.org/x/crypto
Quelle: https://golang.org/x/crypto
Dateien: *
Copyright: 2009 Die Go-Autoren
Lizenz: BSD-3-Klausel
Dateien: debian/*
Copyright: 2013 Tonnerre Lombard <tonnerre@ancient-solutions.com>
Lizenz: BSD-3-Klausel
Lizenz: BSD-3-Klausel
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1. Die Weitergabe des Quellcodes muss den obigen Copyright-Hinweis, diese Liste von Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss enthalten.
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3. Der Name des Autors darf nicht verwendet werden, um Produkte, die von dieser Software abgeleitet sind, ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Genehmigung zu unterstützen oder zu bewerben.
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(Protokollpuffer 2.6.1)
Gregory Kick <gak@google.com>
Copyright (C) 2008 Google Inc.
Lizenz (BSD im neuen Stil, mit Google Inc. als Urheberrechtsinhaber):
Copyright 2008, Google Inc.
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3. Weder der Name von Google Inc. noch die Namen der Mitwirkenden dürfen ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Genehmigung verwendet werden, um von dieser Software abgeleitete Produkte zu unterstützen oder zu bewerben.
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(google-glog 0.3.4)
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2008 Google Inc.
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Erlang Public License v1.1
(erlang 17.3-dfsg, Erlang OTP_R16B03-1, erlang R16B, erlang-base 16.b.3-dfsg)
ERLANG PUBLIC LICENSE (Version 1.1)
1. Definitionen.
1.1. “Mitwirkender” bezeichnet jede Einheit, die Änderungen erstellt oder zur Erstellung von Änderungen beiträgt.
1.2. “Mitwirkende Version” ist die Kombination aus dem ursprünglichen Code, früheren Änderungen, die von einem Mitwirkenden verwendet wurden, und den von diesem Mitwirkenden vorgenommenen Änderungen.
1.3. “Abgedeckter Code” bezeichnet den ursprünglichen Code oder Modifikationen oder die Kombination aus dem ursprünglichen Code und Modifikationen, jeweils einschließlich Teilen davon.
1.4. “Elektronischer Verteilungsmechanismus” ist ein in der Softwareentwicklungsbranche allgemein anerkannter Mechanismus für die elektronische Übertragung von Daten.
1.5. “Ausführbar” bedeutet Abgedeckter Code in jeder Form außer dem Quellcode.
1.6. “Erstentwickler” bezeichnet die natürliche oder juristische Person, die in der in Anhang A geforderten Mitteilung über den Quellcode als Erstentwickler angegeben ist.
1.7. “Größeres Werk” bezeichnet ein Werk, das den Abgedeckten Code oder Teile davon mit Code kombiniert, der nicht den Bedingungen dieser Lizenz unterliegt.
1.8. "Lizenz" bezeichnet dieses Dokument.
1.9. “Modifikationen” bedeutet jede Hinzufügung oder Löschung des Inhalts oder der Struktur des Originalcodes oder früherer Modifikationen. Wenn der Abgedeckte Code als eine Reihe von Dateien veröffentlicht wird, ist eine Modifikation: A. Jede Hinzufügung oder Löschung des Inhalts einer Datei, die den Originalcode oder frühere Modifikationen enthält. B. Jede neue Datei, die irgendeinen Teil des Originalcodes oder früherer Modifikationen enthält.
1.10. “Originalcode” bezeichnet den Quellcode von Computersoftware, der in der in Anhang A geforderten Mitteilung über den Quellcode als Originalcode bezeichnet wird und der zum Zeitpunkt seiner Freigabe unter dieser Lizenz nicht bereits Abgedeckter Code ist, der unter diese Lizenz fällt.
1.11. Der Begriff “Quellcode” bezeichnet die bevorzugte Form des Abgedeckten Codes, um Änderungen daran vorzunehmen, einschließlich aller darin enthaltenen Module sowie aller zugehörigen Schnittstellendefinitionsdateien, Skripte, die zur Steuerung der Kompilierung und Installation einer ausführbaren Datei verwendet werden, oder eine Liste von Quellcode-Differenzvergleichen mit dem Originalcode oder einem anderen bekannten, verfügbaren Abgedeckten Code nach Wahl des Mitwirkenden. Der Quellcode kann in komprimierter oder archivierter Form vorliegen, vorausgesetzt, die entsprechende Dekomprimierungs- oder Dearchivierungssoftware ist allgemein und kostenlos verfügbar.
1.12. “Sie” bedeutet eine natürliche oder juristische Person, die Rechte unter dieser Lizenz ausübt und alle Bedingungen dieser Lizenz einhält. Bei juristischen Personen schließt der Begriff ”Sie” jede juristische Person ein, die Sie kontrolliert, von Ihnen kontrolliert wird oder mit Ihnen unter gemeinsamer Kontrolle steht. Für die Zwecke dieser Definition bedeutet “Kontrolle” (a) die Befugnis, direkt oder indirekt die Leitung oder das Management einer solchen juristischen Person zu bestimmen, sei es durch Vertrag oder auf andere Weise, oder (b) der Besitz von fünfzig Prozent (50%) oder mehr der ausstehenden Aktien oder das wirtschaftliche Eigentum an einer solchen juristischen Person.
2. Quellcode-Lizenz.
2.1. Der anfängliche Zuschuss für Entwickler.
Der Erstentwickler gewährt Ihnen hiermit eine weltweite, gebührenfreie, nicht-exklusive Lizenz, vorbehaltlich der Ansprüche Dritter auf geistiges Eigentum:
a. den Originalcode (oder Teile davon) mit oder ohne Modifikationen oder als Teil eines größeren Werks zu nutzen, zu reproduzieren, zu modifizieren, auszustellen, vorzuführen, unterzulizenzieren und zu vertreiben; und
b. unter Patenten, die sich jetzt oder später im Besitz oder unter der Kontrolle des Erstentwicklers befinden, den Originalcode (oder Teile davon) herzustellen, herstellen zu lassen, zu nutzen und zu verkaufen (“nutzen”), jedoch nur in dem Umfang, in dem ein solches Patent vernünftigerweise erforderlich ist, um Ihnen die Nutzung des Originalcodes (oder von Teilen davon) zu ermöglichen, und nicht in einem größeren Umfang, der für die Nutzung weiterer Modifikationen oder Kombinationen erforderlich sein könnte.
2.2. Beitragszahler Zuschuss.
Jeder Mitwirkende gewährt Ihnen hiermit eine weltweite, gebührenfreie, nicht-exklusive Lizenz, vorbehaltlich der Ansprüche Dritter auf geistiges Eigentum:
a. die von diesem Mitwirkenden erstellten Modifikationen (oder Teile davon) entweder unverändert, zusammen mit anderen Modifikationen, als abgedeckter Code oder als Teil eines größeren Werks zu verwenden, zu reproduzieren, zu modifizieren, auszustellen, vorzuführen, unterzulizenzieren und zu vertreiben; und
b. im Rahmen von Patenten, die sich derzeit oder künftig im Besitz oder unter der Kontrolle des Mitwirkenden befinden, die Version des Mitwirkenden (oder Teile davon) zu nutzen, jedoch nur in dem Umfang, in dem ein solches Patent vernünftigerweise erforderlich ist, um Ihnen die Nutzung der Version des Mitwirkenden (oder von Teilen davon) zu ermöglichen, und nicht in einem größeren Umfang, der für die Nutzung weiterer Änderungen oder Kombinationen erforderlich sein könnte.
3. Vertriebsverpflichtungen.
3.1. Anwendung der Lizenz.
Die Modifikationen, die Sie beisteuern, unterliegen den Bedingungen dieser Lizenz, insbesondere Abschnitt 2.2. Die Quellcode-Version des Abgedeckten Codes darf nur unter den Bedingungen dieser Lizenz weitergegeben werden, und Sie müssen jeder Kopie des von Ihnen weitergegebenen Quellcodes eine Kopie dieser Lizenz beilegen. Sie dürfen keine Bedingungen für eine Quellcode-Version anbieten oder auferlegen, die die anwendbare Version dieser Lizenz oder die Rechte der Empfänger hierunter verändern oder einschränken. Sie dürfen jedoch ein zusätzliches Dokument beifügen, das die in Abschnitt 3.5 beschriebenen zusätzlichen Rechte anbietet.
3.2. Verfügbarkeit des Quellcodes.
Jede Modifikation, die Sie beisteuern, muss in Form des Quellcodes unter den Bedingungen dieser Lizenz entweder auf demselben Medium wie eine ausführbare Version oder über einen akzeptierten elektronischen Verbreitungsmechanismus jedem zur Verfügung gestellt werden, dem Sie eine ausführbare Version zur Verfügung gestellt haben; und wenn sie über einen elektronischen Verbreitungsmechanismus zur Verfügung gestellt wird, muss sie mindestens zwölf (12) Monate nach dem Datum, an dem sie ursprünglich zur Verfügung gestellt wurde, oder mindestens sechs (6) Monate, nachdem eine nachfolgende Version dieser bestimmten Modifikation diesen Empfängern zur Verfügung gestellt wurde, verfügbar bleiben. Sie sind dafür verantwortlich, dass die Version des Quellcodes verfügbar bleibt, auch wenn der elektronische Verteilungsmechanismus von einem Dritten gepflegt wird.
3.3. Beschreibung der Änderungen.
Sie müssen dafür sorgen, dass jeder Abgedeckte Code, zu dem Sie beitragen, eine Datei enthält, die die von Ihnen vorgenommenen Änderungen zur Erstellung des Abgedeckten Codes und das Datum jeder Änderung dokumentiert. Sie müssen an prominenter Stelle darauf hinweisen, dass die Modifikation direkt oder indirekt vom Originalcode des ursprünglichen Entwicklers abgeleitet ist, und den Namen des ursprünglichen Entwicklers (a) im Quellcode und (b) in jedem Hinweis in einer ausführbaren Version oder der zugehörigen Dokumentation, in der Sie den Ursprung oder das Eigentum des Abgedeckten Codes beschreiben, angeben.
3.4. Angelegenheiten des geistigen Eigentums
a. Ansprüche von Dritten.
Wenn Sie Kenntnis davon haben, dass eine Partei ein geistiges Eigentumsrecht an einer bestimmten Funktionalität oder einem bestimmten Code (oder dessen Nutzung unter dieser Lizenz) beansprucht, müssen Sie der Quellcode-Distribution eine Textdatei mit dem Titel “LEGAL” beifügen, die den Anspruch und die Partei, die den Anspruch erhebt, so ausführlich beschreibt, dass ein Empfänger weiß, an wen er sich wenden muss. Wenn Sie eine solche Kenntnis erlangen, nachdem Sie Ihre Modifikation wie in Abschnitt 3.2 beschrieben zur Verfügung gestellt haben, müssen Sie unverzüglich die LEGAL-Datei in allen Kopien, die Sie danach zur Verfügung stellen, ändern und andere Schritte unternehmen (z.B. geeignete Mailing-Listen oder Newsgroups benachrichtigen), die angemessen sind, um diejenigen, die den Abgedeckten Code erhalten haben, darüber zu informieren, dass neue Kenntnisse erlangt wurden.
b. Beitragende APIs.
Wenn es sich bei Ihrer Änderung um eine Anwendungsprogrammierschnittstelle handelt und Sie Patente besitzen oder kontrollieren, die für die Implementierung dieser API vernünftigerweise erforderlich sind, müssen Sie diese Informationen auch in die LEGAL-Datei aufnehmen.
3.5. Erforderliche Bekanntmachungen.
Sie müssen den Hinweis in Anhang A in jeder Datei des Quellcodes und diese Lizenz in jeder Dokumentation für den Quellcode duplizieren, in der Sie die Rechte der Empfänger in Bezug auf den Abgedeckten Code beschreiben. Wenn Sie eine oder mehrere Modifikation(en) erstellt haben, können Sie Ihren Namen als Mitwirkender dem in Anhang A beschriebenen Hinweis hinzufügen. Wenn es aufgrund der Struktur einer bestimmten Quellcodedatei nicht möglich ist, einen solchen Hinweis in dieser Datei unterzubringen, müssen Sie einen solchen Hinweis an einer Stelle (z. B. in einer entsprechenden Verzeichnisdatei) anbringen, an der ein Benutzer wahrscheinlich nach einem solchen Hinweis suchen würde. Sie können sich dafür entscheiden, einem oder mehreren Empfängern des Abgedeckten Codes Garantie-, Support-, Entschädigungs- oder Haftungsverpflichtungen anzubieten und dafür eine Gebühr zu verlangen. Sie dürfen dies jedoch nur in Ihrem eigenen Namen tun und nicht im Namen des Erstentwicklers oder eines Mitwirkenden. Sie müssen eindeutig klarstellen, dass eine solche Garantie-, Support-, Entschädigungs- oder Haftungsverpflichtung nur von Ihnen angeboten wird, und Sie erklären sich hiermit bereit, den Erstentwickler und jeden Mitwirkenden für jede Haftung zu entschädigen, die dem Erstentwickler oder einem solchen Mitwirkenden aufgrund der von Ihnen angebotenen Garantie-, Support-, Entschädigungs- oder Haftungsbedingungen entsteht.
3.6. Verteilung der ausführbaren Versionen.
Sie dürfen den Abgedeckten Code nur dann in ausführbarer Form weitergeben, wenn die Anforderungen der Abschnitte 3.1-3.5 für diesen Abgedeckten Code erfüllt sind und wenn Sie einen Hinweis einfügen, der besagt, dass die Quellcode-Version des Abgedeckten Codes unter den Bedingungen dieser Lizenz verfügbar ist, einschließlich einer Beschreibung, wie und wo Sie die Verpflichtungen aus Abschnitt 3.2 erfüllt haben. Der Hinweis muß deutlich sichtbar in jedem Hinweis in einer ausführbaren Version, der zugehörigen Dokumentation oder dem Begleitmaterial enthalten sein, in dem Sie die Rechte des Empfängers in bezug auf den Abgedeckten Code beschreiben. Sie dürfen die ausführbare Version des Abgedeckten Codes unter einer Lizenz Ihrer Wahl verbreiten, die von dieser Lizenz abweichende Bedingungen enthalten kann, vorausgesetzt, daß Sie die Bedingungen dieser Lizenz einhalten und daß die Lizenz für die ausführbare Version nicht versucht, die Rechte des Empfängers an der Quellcode-Version gegenüber den in dieser Lizenz festgelegten Rechten einzuschränken oder zu verändern. Wenn Sie die ausführbare Version unter einer anderen Lizenz weitergeben, müssen Sie unmissverständlich klarstellen, dass alle von dieser Lizenz abweichenden Bedingungen von Ihnen allein angeboten werden, nicht vom ursprünglichen Entwickler oder einem Mitwirkenden. Sie verpflichten sich hiermit, den Erstentwickler und jeden Mitwirkenden von jeglicher Haftung freizustellen, die dem Erstentwickler oder dem Mitwirkenden aufgrund der von Ihnen angebotenen Bedingungen entsteht.
3.7. Größere Werke.
Sie dürfen ein Größeres Werk erstellen, indem Sie den Abgedeckten Code mit anderem Code kombinieren, der nicht unter die Bedingungen dieser Lizenz fällt, und das Größere Werk als ein einziges Produkt vertreiben. In einem solchen Fall müssen Sie sicherstellen, dass die Anforderungen dieser Lizenz für den Abgedeckten Code erfüllt sind.
4. Unmöglichkeit der Erfüllung aufgrund von Gesetzen oder Vorschriften.
Wenn es Ihnen aufgrund von Gesetzen oder Vorschriften unmöglich ist, eine der Bedingungen dieser Lizenz in Bezug auf einen Teil oder den gesamten Abgedeckten Code einzuhalten, müssen Sie (a) die Bedingungen dieser Lizenz so weit wie möglich einhalten und (b) die Einschränkungen und den betroffenen Code beschreiben: (a) die Bedingungen dieser Lizenz so weit wie möglich einhalten; und (b) die Beschränkungen und den Code, den sie betreffen, beschreiben; eine solche Beschreibung muß in der in Abschnitt 3.4 beschriebenen LEGAL-Datei enthalten sein und allen Verteilungen des Quellcodes beigefügt werden. Sofern dies nicht durch Gesetze oder Vorschriften untersagt ist, muss eine solche Beschreibung so detailliert sein, dass ein Empfänger mit normalen Kenntnissen in der Lage ist, sie zu verstehen.
5. Anwendung dieser Lizenz.
Diese Lizenz gilt für den Code, dem der Erstentwickler den Hinweis in Anhang A beigefügt hat, sowie für den zugehörigen Abgedeckten Code.
6. ANSCHLUSS AN DIE ÖFFENTLICHE MOZILLA-LIZENZ
Diese Erlang-Lizenz ist ein Derivat der Mozilla Public License, Version 1.0. Sie enthält Bedingungen, die von der Mozilla Public License, Version 1.0, abweichen.
7. AUSSCHLUSS DER GEWÄHRLEISTUNG.
DER ABGEDECKTE CODE WIRD IM RAHMEN DIESER LIZENZ AUF EINER “WIE BESEHEN”-BASIS ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, OHNE GARANTIE JEGLICHER ART, WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH STILLSCHWEIGEND, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF GARANTIEN, DASS DER ABGEDECKTE CODE FREI VON MÄNGELN, MARKTGÄNGIG, FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK GEEIGNET ODER NICHT VERLETZEND IST. DAS GESAMTE RISIKO IN BEZUG AUF DIE QUALITÄT UND LEISTUNG DES ABGEDECKTEN CODES LIEGT BEI IHNEN. SOLLTE SICH EIN BETROFFENER CODE IN IRGENDEINER HINSICHT ALS FEHLERHAFT ERWEISEN, SO TRAGEN SIE (NICHT DER URSPRÜNGLICHE ENTWICKLER ODER EIN ANDERER MITWIRKENDER) DIE KOSTEN DER NOTWENDIGEN WARTUNG, REPARATUR ODER KORREKTUR. DIESER GARANTIEAUSSCHLUSS IST EIN WESENTLICHER BESTANDTEIL DIESER LIZENZ. DIE VERWENDUNG DES BETROFFENEN CODES IST NUR IM RAHMEN DIESES HAFTUNGSAUSSCHLUSSES GESTATTET.
8. BEENDIGUNG.
Diese Lizenz und die hierunter gewährten Rechte erlöschen automatisch, wenn Sie die hierin enthaltenen Bedingungen nicht einhalten und diesen Verstoß nicht innerhalb von 30 Tagen nach Kenntnisnahme des Verstoßes beheben. Alle Unterlizenzen für den Abgedeckten Code, die ordnungsgemäß gewährt wurden, überdauern die Beendigung dieser Lizenz. Bestimmungen, die aufgrund ihrer Natur über die Beendigung dieser Lizenz hinaus in Kraft bleiben müssen, bleiben bestehen.
9. HAFTUNGSAUSSCHLUSS
Jegliche Nutzung des Abgedeckten Codes führt nicht dazu, dass der Erstentwickler oder ein Mitwirkender für irgendwelche Schäden (weder direkt noch indirekt) haftbar gemacht werden kann.
10. VERSCHIEDENES
Diese Lizenz stellt die vollständige Vereinbarung bezüglich des Vertragsgegenstandes dar. Sollte sich eine Bestimmung als nicht durchsetzbar erweisen, so wird sie nur insoweit geändert, als dies für ihre Durchsetzbarkeit erforderlich ist. Diese Lizenz wird nach den materiellen Gesetzen Schwedens ausgelegt und ist mit diesen vereinbar. Alle Streitigkeiten, Meinungsverschiedenheiten oder Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Lizenz oder deren Verletzung, Beendigung oder Ungültigkeit ergeben, unterliegen der ausschließlichen Zuständigkeit schwedischer Gerichte, wobei das Stockholmer Stadtgericht die erste Instanz darstellt.
EXHIBIT A.
“Der Inhalt dieser Datei unterliegt der Erlang Public License, Version 1.1, (die “Lizenz”); Sie dürfen diese Datei nur in Übereinstimmung mit der Lizenz verwenden. Sie sollten eine Kopie der Erlang Public License zusammen mit dieser Software erhalten haben. Falls nicht, können Sie sie über das World Wide Web abrufen unter https://www.erlang.org/.
Software, die unter der Lizenz vertrieben wird, wird auf einer “AS IS”-Basis vertrieben, OHNE GARANTIE JEGLICHER ART, weder ausdrücklich noch stillschweigend. Siehe die Lizenz für die spezifische Sprache, die Rechte und Einschränkungen unter der Lizenz regelt.
Der ursprüngliche Entwickler des Originalcodes ist Ericsson Utvecklings AB. Die von Ericsson erstellten Teile sind Copyright 1999, Ericsson Utvecklings AB. Alle Rechte vorbehalten.”
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Präambel
Die Lizenzen für die meiste Software sind darauf ausgelegt, Ihnen die Freiheit zu nehmen, sie weiterzugeben und zu verändern. Im Gegensatz dazu soll die GNU General Public License Ihre Freiheit garantieren, freie Software weiterzugeben und zu verändern - um sicherzustellen, dass die Software für alle Nutzer frei ist. Diese General Public License gilt für den größten Teil der Software der Free Software Foundation und für jedes andere Programm, dessen Autoren sich verpflichten, sie zu verwenden. (Einige andere Software der Free Software Foundation wird stattdessen von der GNU Library General Public License abgedeckt). Sie können sie auch auf Ihre Programme anwenden.
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Wenn Sie z. B. Kopien eines solchen Programms verteilen, sei es kostenlos oder gegen eine Gebühr, müssen Sie den Empfängern alle Rechte einräumen, die Sie haben. Sie müssen dafür sorgen, dass auch sie den Quellcode erhalten oder erhalten können. Und Sie müssen ihnen diese Bedingungen zeigen, damit sie ihre Rechte kennen.
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Die genauen Bedingungen für die Vervielfältigung, Verbreitung und Veränderung folgen.
BEDINGUNGEN FÜR DIE VERVIELFÄLTIGUNG, VERBREITUNG UND VERÄNDERUNG
1. Diese Lizenz gilt für jedes Programm oder andere Werk, das einen Hinweis des Urheberrechtsinhabers enthält, der besagt, dass es unter der Geltung dieser General Public License verbreitet werden darf. Das “Programm” bezieht sich im folgenden auf ein solches Programm oder Werk, und ein “auf dem Programm basierendes Werk” bedeutet entweder das Programm oder ein davon abgeleitetes Werk im Sinne des Urheberrechts: das heißt, ein Werk, das das Programm oder einen Teil davon enthält, entweder wörtlich oder mit Modifikationen und/oder in eine andere Sprache übersetzt. (Nachfolgend ist die Übersetzung ohne Einschränkung in dem Begriff “Modifikation” enthalten). Jeder Lizenznehmer wird als “Sie” angesprochen.
Andere Aktivitäten als das Kopieren, Verbreiten und Modifizieren werden von dieser Lizenz nicht abgedeckt; sie liegen außerhalb ihres Anwendungsbereichs. Der Akt des Ausführens des Programms ist nicht beschränkt, und die Ausgabe des Programms ist nur dann abgedeckt, wenn ihr Inhalt ein auf dem Programm basierendes Werk darstellt (unabhängig davon, ob es durch das Ausführen des Programms entstanden ist). Ob das zutrifft, hängt davon ab, was das Programm tut.
2. Sie dürfen wortgetreue Kopien des Quellcodes des Programms in der Form, in der Sie ihn erhalten, auf jedem beliebigen Medium kopieren und verbreiten, vorausgesetzt, daß Sie auf jeder Kopie einen angemessenen Copyright-Hinweis und einen Haftungsausschluss veröffentlichen, alle Hinweise, die sich auf diese Lizenz und das Fehlen jeglicher Garantie beziehen, unversehrt lassen und allen anderen Empfängern des Programms zusammen mit dem Programm eine Kopie dieser Lizenz aushändigen.
Sie können eine Gebühr für den physischen Akt der Übertragung einer Kopie erheben, und Sie können nach eigenem Ermessen Garantieschutz gegen eine Gebühr anbieten.
3. Sie sind berechtigt, Ihre Kopie(n) des Programms oder eines Teils davon zu ändern und so ein auf dem Programm basierendes Werk zu schaffen und diese Änderungen oder dieses Werk unter den Bedingungen des obigen Abschnitts 1 zu vervielfältigen und zu verbreiten, vorausgesetzt, Sie erfüllen auch alle diese Bedingungen:
a. Sie müssen die geänderten Dateien mit auffälligen Hinweisen versehen, aus denen hervorgeht, dass Sie die Dateien geändert haben, sowie mit dem Datum der Änderung.
b. Sie müssen dafür sorgen, dass jedes Werk, das Sie verbreiten oder veröffentlichen und das ganz oder teilweise das Programm oder Teile davon enthält oder davon abgeleitet ist, als Ganzes kostenlos an alle Dritten gemäß den Bedingungen dieser Lizenz lizenziert wird.
c. Wenn das geänderte Programm normalerweise Befehle interaktiv liest, wenn es ausgeführt wird, müssen Sie dafür sorgen, daß es, wenn es für eine solche interaktive Verwendung auf die gewöhnlichste Weise gestartet wird, eine Ankündigung ausdruckt oder anzeigt, die einen angemessenen Copyright-Hinweis und einen Hinweis enthält, daß es keine Garantie gibt (oder andernfalls, daß Sie eine Garantie geben) und daß Benutzer das Programm unter diesen Bedingungen weitergeben dürfen, und dem Benutzer mitteilen, wie er eine Kopie dieser Lizenz einsehen kann. (Ausnahme: Wenn das Programm selbst interaktiv ist, aber normalerweise keinen solchen Hinweis ausgibt, muss Ihr auf dem Programm basierendes Werk keinen Hinweis ausgeben).
Diese Anforderungen gelten für das modifizierte Werk als Ganzes. Wenn identifizierbare Abschnitte dieses Werks nicht von dem Programm abgeleitet sind und vernünftigerweise als unabhängige und eigenständige Werke angesehen werden können, dann gelten diese Lizenz und ihre Bedingungen nicht für diese Abschnitte, wenn Sie sie als eigenständige Werke verbreiten. Wenn Sie jedoch dieselben Abschnitte als Teil eines Ganzen weitergeben, das ein auf dem Programm basierendes Werk ist, muß die Weitergabe des Ganzen unter den Bedingungen dieser Lizenz erfolgen, deren Erlaubnis für andere Lizenznehmer sich auf das gesamte Ganze erstreckt, und damit auf jeden einzelnen Teil, unabhängig davon, wer ihn geschrieben hat.
Es ist also nicht die Absicht dieses Abschnitts, Rechte zu beanspruchen oder Ihre Rechte an einem vollständig von Ihnen geschriebenen Werk anzufechten; die Absicht ist vielmehr, das Recht auszuüben, die Verbreitung von abgeleiteten oder kollektiven Werken, die auf dem Programm basieren, zu kontrollieren.
Auch die bloße Zusammenfassung eines anderen, nicht auf dem Programm basierenden Werkes mit dem Programm (oder mit einem auf dem Programm basierenden Werk) auf einem Datenträger eines Speicher- oder Verbreitungsmediums bringt das andere Werk nicht in den Anwendungsbereich dieser Lizenz.
4. Sie dürfen das Programm (oder ein darauf basierendes Werk gemäß Abschnitt 2) im Objektcode oder in ausführbarer Form unter den Bedingungen der Abschnitte 1 und 2 vervielfältigen und verbreiten, sofern Sie außerdem eine der folgenden Bedingungen erfüllen:
a. den vollständigen maschinenlesbaren Quellcode beifügen, der unter den Bedingungen der Abschnitte 1 und 2 auf einem für den Austausch von Software üblichen Medium verbreitet werden muss; oder,
b. ein schriftliches, mindestens drei Jahre lang gültiges Angebot, jedem Dritten gegen eine Gebühr, die nicht höher ist als die Kosten für die physische Durchführung der Quellendistribution, eine vollständige maschinenlesbare Kopie des entsprechenden Quellcodes zur Verfügung zu stellen, die unter den Bedingungen der obigen Abschnitte 1 und 2 auf einem für den Softwareaustausch üblichen Medium zu verteilen ist; oder,
c. Legen Sie dem Programm die Informationen bei, die Sie über das Angebot erhalten haben, den entsprechenden Quellcode zu verbreiten. (Diese Alternative ist nur bei nichtkommerzieller Verbreitung zulässig und nur dann, wenn Sie das Programm in Objektcode oder ausführbarer Form mit einem solchen Angebot gemäß Unterabschnitt b erhalten haben).
Der Quellcode eines Werks ist die bevorzugte Form des Werks, um Änderungen daran vorzunehmen. Bei einem ausführbaren Werk bedeutet vollständiger Quellcode den gesamten Quellcode für alle enthaltenen Module sowie alle zugehörigen Schnittstellendefinitionsdateien und die Skripte, die zur Steuerung der Kompilierung und Installation des ausführbaren Werks verwendet werden. Als besondere Ausnahme muss der weitergegebene Quellcode jedoch nichts enthalten, was normalerweise (entweder in Quell- oder in Binärform) mit den Hauptkomponenten (Compiler, Kernel usw.) des Betriebssystems, auf dem das ausführbare Programm läuft, weitergegeben wird, es sei denn, diese Komponente selbst liegt dem ausführbaren Programm bei.
Wenn die Verbreitung von ausführbarem Code oder Objektcode durch das Anbieten des Zugangs zum Kopieren von einem bestimmten Ort aus erfolgt, dann gilt das Anbieten eines gleichwertigen Zugangs zum Kopieren des Quellcodes von demselben Ort aus als Verbreitung des Quellcodes, auch wenn Dritte nicht gezwungen sind, den Quellcode zusammen mit dem Objektcode zu kopieren.
5. Sie dürfen das Programm nicht kopieren, modifizieren, unterlizenzieren oder verbreiten, es sei denn, dies ist in dieser Lizenz ausdrücklich vorgesehen. Jeder Versuch, das Programm anderweitig zu kopieren, zu verändern, in Unterlizenz zu vergeben oder zu vertreiben, ist nichtig und führt automatisch zum Erlöschen Ihrer Rechte aus dieser Lizenz. Die Rechte von Parteien, die von Ihnen Kopien oder Rechte gemäß dieser Lizenz erhalten haben, werden jedoch nicht gekündigt, solange diese Parteien die Bestimmungen vollständig einhalten.
6. Sie sind nicht verpflichtet, diese Lizenz zu akzeptieren, da Sie sie nicht unterzeichnet haben. Nichts anderes gewährt Ihnen jedoch die Erlaubnis, das Programm oder davon abgeleitete Werke zu verändern oder zu verbreiten. Diese Handlungen sind gesetzlich verboten, wenn Sie diese Lizenz nicht akzeptieren. Indem Sie das Programm (oder ein auf dem Programm basierendes Werk) modifizieren oder verbreiten, erklären Sie sich daher mit dieser Lizenz und allen darin enthaltenen Bedingungen für das Kopieren, Verbreiten oder Modifizieren des Programms oder darauf basierender Werke einverstanden.
7. Jedes Mal, wenn Sie das Programm (oder ein auf dem Programm basierendes Werk) weitergeben, erhält der Empfänger automatisch eine Lizenz des ursprünglichen Lizenzgebers, das Programm gemäß diesen Bedingungen zu kopieren, zu verbreiten oder zu ändern. Sie dürfen den Empfängern keine weiteren Beschränkungen für die Ausübung der hierin gewährten Rechte auferlegen. Sie sind nicht für die Durchsetzung der Einhaltung dieser Lizenz durch Dritte verantwortlich.
8. Wenn Ihnen infolge eines Gerichtsurteils oder der Behauptung einer Patentverletzung oder aus irgendeinem anderen Grund (nicht beschränkt auf Patentfragen) Bedingungen auferlegt werden (sei es durch Gerichtsbeschluss, Vereinbarung oder anderweitig), die den Bedingungen dieser Lizenz widersprechen, entbinden sie Sie nicht von den Bedingungen dieser Lizenz. Wenn Sie nicht in der Lage sind, das Programm so zu verbreiten, daß Sie gleichzeitig Ihre Verpflichtungen aus dieser Lizenz und andere einschlägige Verpflichtungen erfüllen, dann dürfen Sie das Programm folglich überhaupt nicht verbreiten. Wenn zum Beispiel eine Patentlizenz die unentgeltliche Weiterverbreitung des Programms durch all diejenigen, die Kopien direkt oder indirekt durch Sie erhalten, nicht erlauben würde, dann wäre die einzige Möglichkeit, sowohl die Lizenz als auch diese Lizenz zu erfüllen, der vollständige Verzicht auf die Verbreitung des Programms.
Sollte ein Teil dieses Abschnitts unter bestimmten Umständen für ungültig oder nicht durchsetzbar erklärt werden, so soll der Rest des Abschnitts gelten und der Abschnitt als Ganzes unter anderen Umständen gelten.
Es ist nicht der Zweck dieses Abschnitts, Sie zu veranlassen, Patente oder andere Eigentumsrechte zu verletzen oder die Gültigkeit solcher Ansprüche anzufechten; dieser Abschnitt dient einzig und allein dem Schutz der Integrität des Systems der Verbreitung freier Software, das durch öffentliche Lizenzpraktiken umgesetzt wird. Viele Menschen haben im Vertrauen auf die konsequente Anwendung dieses Systems großzügige Beiträge zu der breiten Palette von Software geleistet, die über dieses System verbreitet wird; es ist Sache des Autors/Spenders zu entscheiden, ob er oder sie bereit ist, Software über ein anderes System zu verbreiten, und ein Lizenznehmer kann diese Entscheidung nicht erzwingen.
Dieser Abschnitt soll gründlich verdeutlichen, was als Konsequenz aus den übrigen Teilen dieser Lizenz zu verstehen ist.
9. Wenn die Verbreitung und/oder Nutzung des Programms in bestimmten Ländern entweder durch Patente oder durch urheberrechtlich geschützte Schnittstellen eingeschränkt ist, kann der ursprüngliche Urheberrechtsinhaber, der das Programm unter diese Lizenz stellt, eine ausdrückliche geographische Verbreitungsbeschränkung hinzufügen, die diese Länder ausschließt, so daß die Verbreitung nur in oder zwischen Ländern erlaubt ist, die nicht auf diese Weise ausgeschlossen sind. In einem solchen Fall enthält diese Lizenz die Einschränkung, als ob sie im Hauptteil dieser Lizenz stünde.
10. Die Free Software Foundation kann von Zeit zu Zeit überarbeitete und/oder neue Versionen der General Public License veröffentlichen. Solche neuen Versionen werden im Geiste der gegenwärtigen Version ähnlich sein, können sich aber im Detail unterscheiden, um neue Probleme oder Anliegen zu behandeln.
Jede Version erhält eine eindeutige Versionsnummer. Wenn das Programm eine Versionsnummer dieser Lizenz angibt, die für das Programm und “jede spätere Version” gilt, haben Sie die Möglichkeit, entweder den Bedingungen dieser Version oder jeder späteren, von der Free Software Foundation veröffentlichten Version zu folgen. Wenn das Programm keine Versionsnummer dieser Lizenz angibt, können Sie eine beliebige Version wählen, die jemals von der Free Software Foundation veröffentlicht wurde.
11. Wenn Sie Teile des Programms in andere freie Programme einbinden wollen, deren Verbreitungsbedingungen anders sind, schreiben Sie an den Autor und bitten Sie um Erlaubnis. Für Software, die von der Free Software Foundation urheberrechtlich geschützt ist, schreiben Sie an die Free Software Foundation; wir machen manchmal Ausnahmen. Wir lassen uns bei unserer Entscheidung von den beiden Zielen leiten, den freien Status aller Derivate unserer freien Software zu bewahren und die gemeinsame Nutzung und Wiederverwendung von Software allgemein zu fördern.
KEINE GARANTIE
12. DA DAS PROGRAMM UNENTGELTLICH LIZENZIERT WIRD, BESTEHT KEINE GARANTIE FÜR DAS PROGRAMM, SOWEIT DIES NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIG IST. SOFERN NICHT SCHRIFTLICH ANDERS ANGEGEBEN, STELLEN DIE URHEBERRECHTSINHABER UND/ODER ANDERE PARTEIEN DAS PROGRAMM "WIE ES IST" ZUR VERFÜGUNG, OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT UND DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. DAS GESAMTE RISIKO IN BEZUG AUF DIE QUALITÄT UND LEISTUNG DES PROGRAMMS LIEGT BEI IHNEN. SOLLTE SICH DAS PROGRAMM ALS FEHLERHAFT ERWEISEN, ÜBERNEHMEN SIE DIE KOSTEN FÜR ALLE NOTWENDIGEN WARTUNGS-, REPARATUR- ODER KORREKTURARBEITEN.
13. IN KEINEM FALL, ES SEI DENN, DIES IST GESETZLICH VORGESCHRIEBEN ODER SCHRIFTLICH VEREINBART, HAFTET EIN URHEBERRECHTSINHABER ODER EINE ANDERE PARTEI, DIE DAS PROGRAMM WIE OBEN ERLAUBT MODIFIZIERT UND/ODER WEITERVERBREITET, IHNEN GEGENÜBER FÜR SCHÄDEN, EINSCHLIESSLICH ALLGEMEINER, SPEZIELLER, ZUFÄLLIGER ODER FOLGESCHÄDEN, DIE SICH AUS DER NUTZUNG ODER DER UNFÄHIGKEIT ZUR NUTZUNG DES PROGRAMMS ERGEBEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DATENVERLUSTE ODER UNGENAUE DATEN ODER VERLUSTE, DIE SIE ODER DRITTE ERLEIDEN, ODER EIN VERSAGEN DES PROGRAMMS, MIT ANDEREN PROGRAMMEN ZUSAMMENZUARBEITEN), SELBST WENN DER URHEBERRECHTSINHABER ODER EINE ANDERE PARTEI AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE.
ENDE DER BEDINGUNGEN UND KONDITIONEN
Wie Sie diese Begriffe auf Ihre neuen Programme anwenden
Wenn Sie ein neues Programm entwickeln und wollen, dass es von größtmöglichem Nutzen für die Öffentlichkeit ist, erreichen Sie dies am besten, indem Sie es zu freier Software machen, die jeder unter diesen Bedingungen weitergeben und verändern kann.
Fügen Sie dazu die folgenden Hinweise in das Programm ein. Am sichersten ist es, sie an den Anfang jeder Quelldatei zu setzen, um den Ausschluss der Gewährleistung am effektivsten zu vermitteln; und jede Datei sollte zumindest die "Copyright"-Zeile und einen Verweis darauf enthalten, wo der vollständige Hinweis zu finden ist.
eine Zeile, die den Namen des Programms und eine kurze Beschreibung seiner Funktion enthält.Copyright (C)
Dieses Programm ist freie Software; Sie können es unter den Bedingungen der GNU General Public License, wie sie von der Free Software Foundation veröffentlicht wurde, weitergeben und/oder modifizieren; entweder unter Version 2 der Lizenz oder (nach Ihrer Wahl) einer späteren Version.
Dieses Programm wird in der Hoffnung verteilt, dass es nützlich ist, aber OHNE JEGLICHE GARANTIE; sogar ohne die stillschweigende Garantie der HANDELSÜBLICHKEIT oder der EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Siehe die GNU General Public License für weitere Details.
Sie sollten eine Kopie der GNU General Public License zusammen mit diesem Programm erhalten haben; falls nicht, schreiben Sie an die
Free Software Foundation, Inc. 59 Temple Place, Suite 330, Boston, MA 02111-1307 USA
Fügen Sie auch Informationen darüber hinzu, wie Sie auf elektronischem oder Papierweg kontaktiert werden können.
Wenn das Programm interaktiv ist, geben Sie einen kurzen Hinweis wie diesen aus, wenn es in einem interaktiven Modus startet:
Gnomovision Version 69, Copyright (C) Jahr Name des Autors
Gnomovision kommt mit ABSOLUT KEINER GARANTIE; für Details geben Sie `show w’ ein. Dies ist freie Software, und Sie dürfen sie unter bestimmten Bedingungen weitergeben; geben Sie `show c’ für Details ein.
Die hypothetischen Befehle `show w' und `show c' sollten die entsprechenden Teile der General Public License anzeigen. Natürlich können die Befehle, die Sie verwenden, auch anders heißen als `show w' und `show c'; sie könnten sogar Mausklicks oder Menüpunkte sein - was immer zu Ihrem Programm passt.
Sie sollten auch Ihren Arbeitgeber (wenn Sie als Programmierer arbeiten) oder Ihre Schule, falls vorhanden, dazu bringen, einen "Copyright-Disclaimer" für das Programm zu unterschreiben, falls nötig. Hier ist ein Beispiel; ändern Sie die Namen:
Yoyodyne, Inc., lehnt hiermit jegliches Urheberrecht an dem von James Hacker geschriebenen Programm ’Gnomovision" ab (das sich an Compilern versucht).
Unterschrift von Ty Coon, 1. April 1989
Ty Coon, Präsident von Vice
Diese General Public License erlaubt es nicht, Ihr Programm in proprietäre Programme einzubinden. Wenn es sich bei Ihrem Programm um eine Unterprogramm-Bibliothek handelt, halten Sie es vielleicht für sinnvoller, die Verknüpfung proprietärer Anwendungen mit der Bibliothek zu erlauben. Wenn Sie dies tun wollen, verwenden Sie die GNU Library General Public License anstelle dieser Lizenz.
GNU Lesser General Public License v2.1 oder höher
(chardet 2.3.0, erlang 17.3-dfsg, Mozilla Firefox 4.0, Mozilla Firefox 6.0)
GNU Lesser General Public License
Version 2.1, Februar 1999
Copyright (C) 1991, 1999 Free Software Foundation, Inc.
59 Temple Place, Suite 330, Boston, MA 02111-1307 USA
Jedem ist es gestattet, wortwörtliche Kopien dieses Lizenzdokuments zu vervielfältigen und zu verbreiten, aber es ist nicht erlaubt, es zu verändern.
[Dies ist die erste veröffentlichte Version der Lesser GPL. Sie gilt auch als Nachfolgerin der GNU Library Public License, Version 2, daher die Versionsnummer 2.1].
Präambel
Die Lizenzen für die meiste Software sind darauf ausgelegt, Ihnen die Freiheit zu nehmen, sie weiterzugeben und zu verändern. Im Gegensatz dazu sollen die GNU General Public Licenses die Freiheit garantieren, freie Software weiterzugeben und zu verändern - um sicherzustellen, dass die Software für alle ihre Nutzer frei ist.
Diese Lizenz, die Lesser General Public License, gilt für einige speziell ausgewiesene Softwarepakete - in der Regel Bibliotheken - der Free Software Foundation und anderer Autoren, die sich für ihre Verwendung entscheiden. Sie können sie ebenfalls verwenden, aber wir schlagen vor, dass Sie zunächst sorgfältig abwägen, ob diese Lizenz oder die gewöhnliche General Public License in einem bestimmten Fall die bessere Strategie ist, basierend auf den folgenden Erläuterungen.
Wenn wir von freier Software sprechen, beziehen wir uns auf die Freiheit der Nutzung, nicht auf den Preis. Unsere Allgemeinen Öffentlichen Lizenzen sollen sicherstellen, dass Sie die Freiheit haben, Kopien freier Software zu verbreiten (und für diesen Service eine Gebühr zu erheben, wenn Sie dies wünschen); dass Sie den Quellcode erhalten oder ihn bekommen können, wenn Sie ihn benötigen; dass Sie die Software verändern und Teile davon in neuen freien Programmen verwenden können; und dass Sie darüber informiert werden, dass Sie diese Dinge tun können.
Um Ihre Rechte zu schützen, müssen wir Einschränkungen machen, die es den Vertreibern verbieten, Ihnen diese Rechte zu verweigern oder Sie aufzufordern, auf diese Rechte zu verzichten. Aus diesen Einschränkungen ergeben sich für Sie bestimmte Pflichten, wenn Sie Kopien der Bibliothek verbreiten oder sie verändern.
Wenn Sie zum Beispiel Kopien der Bibliothek verteilen, sei es kostenlos oder gegen eine Gebühr, müssen Sie den Empfängern alle Rechte einräumen, die wir Ihnen gegeben haben. Sie müssen dafür sorgen, dass auch sie den Quellcode erhalten oder erhalten können. Wenn Sie anderen Code mit der Bibliothek verknüpfen, müssen Sie den Empfängern vollständige Objektdateien zur Verfügung stellen, damit sie diese mit der Bibliothek verknüpfen können, nachdem sie Änderungen an der Bibliothek vorgenommen und diese neu kompiliert haben. Und Sie müssen ihnen diese Bedingungen zeigen, damit sie ihre Rechte kennen.
Wir schützen Ihre Rechte mit einer zweistufigen Methode: (1) Wir stellen die Bibliothek urheberrechtlich zur Verfügung, und (2) wir bieten Ihnen diese Lizenz an, die Ihnen die rechtliche Erlaubnis gibt, die Bibliothek zu kopieren, zu verbreiten und/oder zu verändern.
Zum Schutz jedes Verteilers möchten wir klarstellen, dass es keine Garantie für die kostenlose Bibliothek gibt. Auch wenn die Bibliothek von jemand anderem geändert und weitergegeben wird, sollten die Empfänger wissen, dass es sich nicht um die Originalversion handelt, damit der Ruf des ursprünglichen Autors nicht durch Probleme beeinträchtigt wird, die von anderen eingebracht werden könnten.
Schließlich stellen Softwarepatente eine ständige Bedrohung für die Existenz eines jeden freien Programms dar. Wir möchten sicherstellen, dass ein Unternehmen die Benutzer eines freien Programms nicht durch den Erwerb einer restriktiven Lizenz von einem Patentinhaber einschränken kann. Daher bestehen wir darauf, dass jede Patentlizenz, die für eine Version der Bibliothek erworben wird, mit der in dieser Lizenz festgelegten vollen Nutzungsfreiheit vereinbar sein muss.
Die meiste GNU-Software, einschließlich einiger Bibliotheken, unterliegt der normalen GNU General Public License. Diese Lizenz, die GNU Lesser General Public License, gilt für bestimmte Bibliotheken und unterscheidet sich deutlich von der normalen General Public License. Wir verwenden diese Lizenz für bestimmte Bibliotheken, um das Einbinden dieser Bibliotheken in unfreie Programme zu ermöglichen.
Wenn ein Programm mit einer Bibliothek verknüpft wird, sei es statisch oder unter Verwendung einer gemeinsam genutzten Bibliothek, ist die Kombination der beiden rechtlich gesehen ein kombiniertes Werk, ein Derivat der ursprünglichen Bibliothek. Die gewöhnliche General Public License erlaubt daher eine solche Verknüpfung nur, wenn die gesamte Kombination ihren Kriterien der Freiheit entspricht. Die Lesser General Public License erlaubt laxere Kriterien für die Verknüpfung von anderem Code mit der Bibliothek.
Wir nennen diese Lizenz die "Lesser" General Public License, weil sie die Freiheit des Benutzers weniger schützt als die normale General Public License. Außerdem verschafft sie anderen Entwicklern freier Software einen geringeren Vorteil gegenüber konkurrierenden unfreien Programmen. Diese Nachteile sind der Grund, warum wir für viele Bibliotheken die gewöhnliche General Public License verwenden. Die Lesser-Lizenz bietet jedoch unter bestimmten Umständen Vorteile.
In seltenen Fällen kann es zum Beispiel notwendig sein, die weitestgehende Verwendung einer bestimmten Bibliothek zu fördern, so dass sie zu einem De-facto-Standard wird. Um dies zu erreichen, muss es unfreien Programmen erlaubt werden, die Bibliothek zu verwenden. Ein häufigerer Fall ist, dass eine freie Bibliothek die gleiche Aufgabe erfüllt wie weit verbreitete unfreie Bibliotheken. In diesem Fall bringt es wenig, die freie Bibliothek nur auf freie Software zu beschränken, so dass wir die Lesser General Public License verwenden.
In anderen Fällen ermöglicht die Erlaubnis, eine bestimmte Bibliothek in unfreien Programmen zu verwenden, einer größeren Anzahl von Menschen die Nutzung eines großen Teils der freien Software. Zum Beispiel ermöglicht die Erlaubnis, die GNU C-Bibliothek in unfreien Programmen zu verwenden, viel mehr Menschen, das gesamte GNU-Betriebssystem sowie seine Variante, das GNU/Linux-Betriebssystem, zu nutzen.
Obwohl die Lesser General Public License die Freiheit der Benutzer weniger schützt, stellt sie doch sicher, dass der Benutzer eines Programms, das mit der Bibliothek verknüpft ist, die Freiheit und die Mittel hat, dieses Programm mit einer modifizierten Version der Bibliothek auszuführen.
Die genauen Bedingungen für die Vervielfältigung, Verbreitung und Veränderung folgen. Achten Sie genau auf den Unterschied zwischen einem "Werk, das auf der Bibliothek basiert" und einem "Werk, das die Bibliothek verwendet". Ersteres enthält Code, der von der Bibliothek abgeleitet ist, während letzteres mit der Bibliothek kombiniert werden muss, damit es läuft.
BEDINGUNGEN FÜR DIE VERVIELFÄLTIGUNG, VERBREITUNG UND VERÄNDERUNG
Diese Lizenzvereinbarung gilt für jede Softwarebibliothek und jedes andere Programm, das einen Hinweis des Urheberrechtsinhabers oder einer anderen autorisierten Partei enthält, der besagt, dass es unter den Bedingungen dieser Lesser General Public License (auch “diese Lizenz” genannt) verbreitet werden darf. Jeder Lizenznehmer wird als “Sie” angesprochen.
Eine "Bibliothek" ist eine Sammlung von Softwarefunktionen und/oder Daten, die so aufbereitet ist, dass sie mit Anwendungsprogrammen (die einige dieser Funktionen und Daten verwenden) verknüpft werden kann, um ausführbare Dateien zu bilden.
Die "Bibliothek" bezieht sich im Folgenden auf jede derartige Softwarebibliothek oder jedes derartige Werk, das unter diesen Bedingungen verbreitet wurde. Ein "auf der Bibliothek basierendes Werk" bedeutet entweder die Bibliothek oder ein abgeleitetes Werk im Sinne des Urheberrechts, d. h. ein Werk, das die Bibliothek oder einen Teil davon enthält, entweder wortwörtlich oder mit Änderungen und/oder direkt in eine andere Sprache übersetzt. (Im Folgenden ist die Übersetzung ohne Einschränkung im Begriff "Änderung" enthalten).
Unter "Quellcode" für ein Werk versteht man die bevorzugte Form des Werks, um Änderungen daran vorzunehmen. Für eine Bibliothek bedeutet "vollständiger Quellcode" den gesamten Quellcode für alle darin enthaltenen Module sowie alle zugehörigen Schnittstellendefinitionsdateien und die Skripte, die zur Steuerung der Kompilierung und Installation der Bibliothek verwendet werden.
Andere Aktivitäten als das Kopieren, Verbreiten und Modifizieren werden von dieser Lizenz nicht abgedeckt; sie liegen außerhalb ihres Anwendungsbereichs. Die Ausführung eines Programms, das die Bibliothek verwendet, ist nicht beschränkt, und die Ausgabe eines solchen Programms ist nur dann abgedeckt, wenn sein Inhalt ein auf der Bibliothek basierendes Werk darstellt (unabhängig von der Verwendung der Bibliothek in einem Werkzeug zum Schreiben des Programms). Ob dies zutrifft, hängt davon ab, was die Bibliothek tut und was das Programm, das die Bibliothek verwendet, tut.
1. Sie dürfen wortgetreue Kopien des vollständigen Quellcodes der Bibliothek in der Form, in der Sie ihn erhalten haben, in jedem beliebigen Medium kopieren und weitergeben, vorausgesetzt, Sie veröffentlichen auf jeder Kopie deutlich sichtbar und in angemessener Weise einen angemessenen Urheberrechtsvermerk und einen Haftungsausschluss; Sie lassen alle Hinweise, die sich auf diese Lizenz und das Fehlen jeglicher Gewährleistung beziehen, unangetastet; und Sie geben eine Kopie dieser Lizenz zusammen mit der Bibliothek weiter.
Sie können eine Gebühr für den physischen Akt der Übertragung einer Kopie erheben, und Sie können nach eigenem Ermessen Garantieschutz gegen eine Gebühr anbieten.
2. Sie sind berechtigt, Ihre Kopie(n) der Bibliothek oder Teile davon zu modifizieren und so ein auf der Bibliothek basierendes Werk zu schaffen und diese Modifikationen oder dieses Werk unter den Bedingungen von Abschnitt 1 zu vervielfältigen und zu verbreiten, vorausgesetzt, Sie erfüllen auch alle diese Bedingungen:
a) Das geänderte Werk muss selbst eine Softwarebibliothek sein.
b) Sie müssen dafür sorgen, dass die geänderten Dateien deutliche Hinweise darauf tragen, dass Sie die Dateien geändert haben, und das Datum jeder Änderung angeben.
c) Sie müssen dafür sorgen, dass das gesamte Werk allen Dritten gemäß den Bedingungen dieser Lizenz kostenlos zur Verfügung gestellt wird.
d) Wenn eine Funktion in der modifizierten Bibliothek auf eine Funktion oder eine Datentabelle verweist, die von einem Anwendungsprogramm, das die Funktion verwendet, bereitgestellt werden muss, und zwar nicht nur als Argument, das beim Aufruf der Funktion übergeben wird, dann müssen Sie sich nach Treu und Glauben bemühen, um sicherzustellen, dass die Funktion auch dann noch funktioniert und ihren Zweck erfüllt, wenn eine Anwendung diese Funktion oder Tabelle nicht bereitstellt.
(Zum Beispiel hat eine Funktion in einer Bibliothek zur Berechnung von Quadratwurzeln einen Zweck, der unabhängig von der Anwendung völlig klar definiert ist. Daher verlangt Unterabschnitt 2d, dass jede von der Anwendung bereitgestellte Funktion oder Tabelle, die von dieser Funktion verwendet wird, optional sein muss: Wenn die Anwendung sie nicht bereitstellt, muss die Quadratwurzelfunktion trotzdem Quadratwurzeln berechnen).
Diese Anforderungen gelten für das modifizierte Werk als Ganzes. Wenn identifizierbare Abschnitte dieses Werks nicht von der Bibliothek abgeleitet sind und vernünftigerweise als unabhängige und eigenständige Werke betrachtet werden können, dann gelten diese Lizenz und ihre Bedingungen nicht für diese Abschnitte, wenn Sie sie als eigenständige Werke verbreiten. Wenn Sie jedoch dieselben Abschnitte als Teil eines Ganzen weitergeben, das ein auf der Bibliothek basierendes Werk ist, muß die Weitergabe des Ganzen unter den Bedingungen dieser Lizenz erfolgen, deren Erlaubnisse für andere Lizenznehmer sich auf das gesamte Ganze erstrecken, und damit auf jeden einzelnen Teil, unabhängig davon, wer ihn geschrieben hat.
Es ist also nicht die Absicht dieses Abschnitts, Rechte zu beanspruchen oder Ihre Rechte an einem vollständig von Ihnen geschriebenen Werk anzufechten; die Absicht ist vielmehr, das Recht auszuüben, die Verbreitung von abgeleiteten oder kollektiven Werken, die auf der Bibliothek basieren, zu kontrollieren.
Auch die bloße Zusammenfassung eines anderen, nicht auf der Bibliothek basierenden Werkes mit der Bibliothek (oder mit einem auf der Bibliothek basierenden Werk) auf einem Datenträger eines Speicher- oder Verbreitungsmediums bringt das andere Werk nicht in den Anwendungsbereich dieser Lizenz.
3. Sie können sich dafür entscheiden, die Bedingungen der normalen GNU General Public License anstelle dieser Lizenz auf eine bestimmte Kopie der Bibliothek anzuwenden. Um dies zu tun, müssen Sie alle Hinweise, die sich auf diese Lizenz beziehen, so ändern, dass sie sich auf die normale GNU General Public License, Version 2, beziehen, anstatt auf diese Lizenz. (Wenn eine neuere Version als Version 2 der normalen GNU General Public License erschienen ist, können Sie stattdessen diese Version angeben, wenn Sie dies wünschen.) Nehmen Sie keine anderen Änderungen an diesen Hinweisen vor.
Sobald diese Änderung in einer bestimmten Kopie vorgenommen wurde, ist sie für diese Kopie unumkehrbar, so dass die gewöhnliche GNU General Public License für alle nachfolgenden Kopien und abgeleiteten Werke, die von dieser Kopie erstellt wurden, gilt.
Diese Option ist nützlich, wenn Sie einen Teil des Codes der Bibliothek in ein Programm kopieren möchten, das keine Bibliothek ist.
4. Sie dürfen die Bibliothek (oder einen Teil oder ein Derivat davon gemäß Abschnitt 2) im Objektcode oder in ausführbarer Form unter den Bedingungen der Abschnitte 1 und 2 oben kopieren und weitergeben, vorausgesetzt, dass Sie den vollständigen entsprechenden maschinenlesbaren Quellcode beifügen, der unter den Bedingungen der Abschnitte 1 und 2 oben auf einem Medium weitergegeben werden muss, das üblicherweise für den Austausch von Software verwendet wird.
Wenn die Verbreitung des Objektcodes dadurch erfolgt, dass der Zugang zum Kopieren von einem bestimmten Ort aus angeboten wird, dann erfüllt das Angebot eines gleichwertigen Zugangs zum Kopieren des Quellcodes von demselben Ort aus die Anforderung, den Quellcode zu verbreiten, auch wenn Dritte nicht gezwungen sind, den Quellcode zusammen mit dem Objektcode zu kopieren.
5. Ein Programm, das keine Ableitung irgendeines Teils der Bibliothek enthält, aber dafür ausgelegt ist, mit der Bibliothek zu arbeiten, indem es mit ihr kompiliert oder gelinkt wird, wird ein "Werk, das die Bibliothek benutzt" genannt. Ein solches Werk ist für sich genommen kein abgeleitetes Werk der Bibliothek und fällt daher nicht in den Geltungsbereich dieser Lizenz.
Das Verknüpfen eines "Werks, das die Bibliothek benutzt" mit der Bibliothek erzeugt jedoch eine ausführbare Datei, die ein Derivat der Bibliothek ist (weil sie Teile der Bibliothek enthält), und nicht ein "Werk, das die Bibliothek benutzt". Die ausführbare Datei wird daher von dieser Lizenz abgedeckt. Abschnitt 6 regelt die Bedingungen für die Verbreitung solcher ausführbaren Dateien.
Wenn ein "Werk, das die Bibliothek verwendet", Material aus einer Header-Datei verwendet, die Teil der Bibliothek ist, kann der Objektcode für das Werk ein von der Bibliothek abgeleitetes Werk sein, auch wenn der Quellcode dies nicht ist. Ob dies zutrifft, ist besonders wichtig, wenn das Werk ohne die Bibliothek gelinkt werden kann oder wenn das Werk selbst eine Bibliothek ist. Die Schwelle, ab der dies der Fall ist, ist gesetzlich nicht genau definiert.
Wenn eine solche Objektdatei nur numerische Parameter, Datenstruktur-Layouts und Accessors sowie kleine Makros und kleine Inline-Funktionen (zehn Zeilen oder weniger lang) verwendet, dann ist die Verwendung der Objektdatei unbeschränkt, unabhängig davon, ob es sich rechtlich gesehen um ein abgeleitetes Werk handelt. (Ausführbare Dateien, die diesen Objektcode und Teile der Bibliothek enthalten, fallen weiterhin unter Abschnitt 6).
Andernfalls, wenn das Werk ein Derivat der Bibliothek ist, dürfen Sie den Objektcode für das Werk unter den Bedingungen von Abschnitt 6 verbreiten. Alle ausführbaren Dateien, die dieses Werk enthalten, fallen ebenfalls unter Abschnitt 6, unabhängig davon, ob sie direkt mit der Bibliothek selbst verknüpft sind oder nicht.
6. Als Ausnahme zu den obigen Abschnitten dürfen Sie auch ein "Werk, das die Bibliothek verwendet", mit der Bibliothek kombinieren oder verknüpfen, um ein Werk zu erstellen, das Teile der Bibliothek enthält, und dieses Werk unter Bedingungen Ihrer Wahl verbreiten, vorausgesetzt, dass die Bedingungen eine Änderung des Werks für den eigenen Gebrauch des Kunden und ein Reverse Engineering zur Fehlersuche bei solchen Änderungen erlauben.
Sie müssen bei jeder Kopie des Werks deutlich darauf hinweisen, dass die Bibliothek darin verwendet wird und dass die Bibliothek und ihre Verwendung durch diese Lizenz abgedeckt sind. Sie müssen eine Kopie dieser Lizenz aushändigen. Wenn das Werk während der Ausführung Copyright-Hinweise anzeigt, müssen Sie den Copyright-Hinweis für die Bibliothek unter diesen Hinweisen anbringen, sowie einen Verweis, der den Benutzer auf das Exemplar dieser Lizenz verweist. Außerdem müssen Sie eines der folgenden Dinge tun:
a) dem Werk den vollständigen entsprechenden maschinenlesbaren Quellcode für die Bibliothek beifügen, einschließlich aller Änderungen, die in dem Werk verwendet wurden (die gemäß den obigen Abschnitten 1 und 2 weitergegeben werden müssen); und, wenn das Werk ein mit der Bibliothek verknüpftes ausführbares Programm ist, das vollständige maschinenlesbare “Werk, das die Bibliothek verwendet”, als Objektcode und/oder Quellcode, so dass der Benutzer die Bibliothek ändern und dann erneut verknüpfen kann, um ein geändertes ausführbares Programm zu erzeugen, das die geänderte Bibliothek enthält. (Es versteht sich, dass der Benutzer, der den Inhalt von Definitionsdateien in der Bibliothek ändert, nicht unbedingt in der Lage sein wird, die Anwendung neu zu kompilieren, um die geänderten Definitionen zu verwenden).
b) Verwenden Sie einen geeigneten Shared-Library-Mechanismus für die Verknüpfung mit der Bibliothek. Ein geeigneter Mechanismus ist einer, der (1) zur Laufzeit eine Kopie der Bibliothek verwendet, die bereits auf dem Computersystem des Benutzers vorhanden ist, anstatt Bibliotheksfunktionen in die ausführbare Datei zu kopieren, und (2) mit einer modifizierten Version der Bibliothek ordnungsgemäß funktioniert, wenn der Benutzer eine solche installiert, solange die modifizierte Version schnittstellenkompatibel mit der Version ist, mit der das Werk erstellt wurde.
c) dem Werk ein schriftliches, mindestens drei Jahre lang gültiges Angebot beifügen, demselben Nutzer die in Absatz 6a genannten Materialien gegen ein Entgelt zu überlassen, das nicht höher ist als die Kosten für die Durchführung dieser Verteilung.
d) Wenn die Verbreitung des Werks durch die Möglichkeit erfolgt, an einem bestimmten Ort Kopien anzufertigen, muss an demselben Ort auch die Möglichkeit bestehen, die oben genannten Materialien zu kopieren.
e) Vergewissern Sie sich, dass der Nutzer bereits ein Exemplar dieser Materialien erhalten hat oder dass Sie dem Nutzer bereits ein Exemplar zugesandt haben.
Bei einer ausführbaren Datei muss die geforderte Form des "Werks, das die Bibliothek verwendet", alle Daten und Hilfsprogramme enthalten, die für die Reproduktion der ausführbaren Datei aus der Bibliothek erforderlich sind. Als besondere Ausnahme brauchen die zu verbreitenden Materialien jedoch nichts zu enthalten, was normalerweise (in Quell- oder Binärform) mit den Hauptkomponenten (Compiler, Kernel usw.) des Betriebssystems, auf dem die ausführbare Datei läuft, verbreitet wird, es sei denn, diese Komponente selbst liegt der ausführbaren Datei bei.
Es kann vorkommen, dass diese Anforderung den Lizenzbeschränkungen anderer proprietärer Bibliotheken widerspricht, die normalerweise nicht mit dem Betriebssystem mitgeliefert werden. Ein solcher Widerspruch bedeutet, dass Sie diese und die Bibliothek nicht zusammen in einer ausführbaren Datei verwenden können, die Sie weitergeben.
7. Sie dürfen Bibliothekseinrichtungen, die ein auf der Bibliothek basierendes Werk sind, Seite an Seite in einer einzigen Bibliothek zusammen mit anderen Bibliothekseinrichtungen, die nicht unter diese Lizenz fallen, unterbringen und eine solche kombinierte Bibliothek verbreiten, vorausgesetzt, daß die getrennte Verbreitung des auf der Bibliothek basierenden Werks und der anderen Bibliothekseinrichtungen anderweitig erlaubt ist, und vorausgesetzt, daß Sie diese beiden Dinge tun:
a) Der kombinierten Bibliothek ist ein Exemplar desselben Werks beizufügen, das auf der Bibliothek basiert und nicht mit anderen Bibliothekseinrichtungen kombiniert ist. Dieses muss unter den Bedingungen der oben genannten Abschnitte verteilt werden.
b) bei der kombinierten Bibliothek deutlich darauf hinweisen, dass ein Teil davon ein Werk ist, das auf der Bibliothek basiert, und erklären, wo die dazugehörige unkombinierte Form desselben Werks zu finden ist.
8. Sie dürfen die Bibliothek nicht kopieren, modifizieren, unterlizenzieren, mit ihr verlinken oder sie verbreiten, es sei denn, dies ist in dieser Lizenz ausdrücklich vorgesehen. Jeder Versuch, die Bibliothek anderweitig zu kopieren, zu modifizieren, unterzulizenzieren, mit ihr zu verknüpfen oder zu verbreiten, ist nichtig und führt automatisch zum Erlöschen Ihrer Rechte unter dieser Lizenz. Die Rechte von Parteien, die von Ihnen Kopien oder Rechte unter dieser Lizenz erhalten haben, werden jedoch nicht gekündigt, solange diese Parteien in voller Übereinstimmung bleiben.
9. Sie sind nicht verpflichtet, diese Lizenz zu akzeptieren, da Sie sie nicht unterzeichnet haben. Nichts anderes gewährt Ihnen jedoch die Erlaubnis, die Bibliothek oder von ihr abgeleitete Werke zu verändern oder zu verbreiten. Diese Handlungen sind gesetzlich verboten, wenn Sie diese Lizenz nicht akzeptieren. Indem Sie die Bibliothek (oder ein auf der Bibliothek basierendes Werk) modifizieren oder verbreiten, erklären Sie daher Ihr Einverständnis mit dieser Lizenz und allen ihren Bedingungen für das Kopieren, Verbreiten oder Modifizieren der Bibliothek oder darauf basierender Werke.
10. Jedes Mal, wenn Sie die Bibliothek (oder ein auf der Bibliothek basierendes Werk) weitergeben, erhält der Empfänger automatisch eine Lizenz des ursprünglichen Lizenzgebers zum Kopieren, Verteilen, Verknüpfen mit oder Ändern der Bibliothek gemäß diesen Bedingungen. Sie dürfen den Empfängern keine weiteren Beschränkungen für die Ausübung der hierin gewährten Rechte auferlegen. Sie sind nicht für die Durchsetzung der Einhaltung dieser Lizenz durch Dritte verantwortlich.
11. Wenn Ihnen infolge eines Gerichtsurteils oder der Behauptung einer Patentverletzung oder aus irgendeinem anderen Grund (nicht beschränkt auf Patentfragen) Bedingungen auferlegt werden (sei es durch Gerichtsbeschluss, Vereinbarung oder auf andere Weise), die den Bedingungen dieser Lizenz widersprechen, entbinden sie Sie nicht von den Bedingungen dieser Lizenz. Wenn Sie nicht in der Lage sind, die Bibliothek so zu verbreiten, dass Sie gleichzeitig Ihre Verpflichtungen aus dieser Lizenz und andere einschlägige Verpflichtungen erfüllen, dürfen Sie die Bibliothek folglich überhaupt nicht verbreiten. Wenn zum Beispiel eine Patentlizenz die unentgeltliche Weiterverbreitung der Bibliothek durch all diejenigen, die Kopien direkt oder indirekt durch Sie erhalten, nicht zulassen würde, dann wäre die einzige Möglichkeit, sowohl die Lizenz als auch diese Lizenz zu erfüllen, der vollständige Verzicht auf die Verbreitung der Bibliothek.
Sollte ein Teil dieses Abschnitts unter bestimmten Umständen für ungültig oder nicht durchsetzbar erklärt werden, so soll der Rest des Abschnitts gelten, und der Abschnitt als Ganzes soll unter anderen Umständen gelten.
Es ist nicht der Zweck dieses Abschnitts, Sie zu veranlassen, Patente oder andere Eigentumsrechte zu verletzen oder die Gültigkeit solcher Ansprüche anzufechten; dieser Abschnitt dient einzig und allein dem Schutz der Integrität des Systems der Verbreitung freier Software, das durch die Praktiken der öffentlichen Lizenzen umgesetzt wird. Viele Menschen haben im Vertrauen auf die konsequente Anwendung dieses Systems großzügige Beiträge zu der breiten Palette von Software geleistet, die über dieses System verbreitet wird; es ist Sache des Autors/Spenders zu entscheiden, ob er oder sie bereit ist, Software über ein anderes System zu verbreiten, und ein Lizenznehmer kann diese Entscheidung nicht erzwingen.
Dieser Abschnitt soll gründlich verdeutlichen, was als Konsequenz aus den übrigen Teilen dieser Lizenz zu verstehen ist.
12. Wenn die Verbreitung und/oder Benutzung der Bibliothek in bestimmten Ländern entweder durch Patente oder durch urheberrechtlich geschützte Schnittstellen eingeschränkt ist, kann der ursprüngliche Urheberrechtsinhaber, der die Bibliothek unter diese Lizenz stellt, eine ausdrückliche geographische Verbreitungsbeschränkung hinzufügen, die diese Länder ausschließt, so daß die Verbreitung nur in oder zwischen Ländern erlaubt ist, die nicht auf diese Weise ausgeschlossen sind. In einem solchen Fall enthält diese Lizenz die Einschränkung, als ob sie im Hauptteil dieser Lizenz stünde.
13. Die Free Software Foundation kann von Zeit zu Zeit überarbeitete und/oder neue Versionen der Lesser General Public License veröffentlichen. Solche neuen Versionen werden im Geiste der gegenwärtigen Version ähnlich sein, können sich aber im Detail unterscheiden, um neue Probleme oder Anliegen zu behandeln.
Jede Version erhält eine eindeutige Versionsnummer. Wenn die Bibliothek eine Versionsnummer dieser Lizenz angibt, die für sie und "jede spätere Version" gilt, haben Sie die Möglichkeit, die Bedingungen entweder dieser Version oder jeder späteren, von der Free Software Foundation veröffentlichten Version zu befolgen. Wenn die Bibliothek keine Versionsnummer der Lizenz angibt, können Sie eine beliebige Version wählen, die jemals von der Free Software Foundation veröffentlicht wurde.
14. Wenn Sie Teile der Bibliothek in andere freie Programme einbinden wollen, deren Verbreitungsbedingungen mit diesen nicht kompatibel sind, schreiben Sie an den Autor und bitten Sie um Erlaubnis. Für Software, die von der Free Software Foundation urheberrechtlich geschützt ist, schreiben Sie an die Free Software Foundation; wir machen manchmal Ausnahmen. Wir lassen uns bei unserer Entscheidung von den beiden Zielen leiten, den freien Status aller Derivate unserer freien Software zu bewahren und die gemeinsame Nutzung und Wiederverwendung von Software allgemein zu fördern.
KEINE GARANTIE
15. DA DIE BIBLIOTHEK UNENTGELTLICH LIZENZIERT WIRD, BESTEHT KEINE GARANTIE FÜR DIE BIBLIOTHEK, SOWEIT DIES NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIG IST. SOFERN NICHT SCHRIFTLICH ANDERS ANGEGEBEN, STELLEN DIE URHEBERRECHTSINHABER UND/ODER ANDERE PARTEIEN DIE BIBLIOTHEK "WIE SIE IST" ZUR VERFÜGUNG, OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTGÄNGIGKEIT UND DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. DAS GESAMTE RISIKO IN BEZUG AUF DIE QUALITÄT UND LEISTUNG DER BIBLIOTHEK LIEGT BEI IHNEN. SOLLTE SICH DIE BIBLIOTHEK ALS FEHLERHAFT ERWEISEN, ÜBERNEHMEN SIE DIE KOSTEN FÜR ALLE NOTWENDIGEN WARTUNGS-, REPARATUR- ODER KORREKTURARBEITEN.
16. IN KEINEM FALL, ES SEI DENN, DIES IST GESETZLICH VORGESCHRIEBEN ODER SCHRIFTLICH VEREINBART, HAFTET EIN URHEBERRECHTSINHABER ODER EINE ANDERE PARTEI, DIE DIE BIBLIOTHEK WIE OBEN ERLAUBT MODIFIZIERT UND/ODER WEITERVERTEILT, IHNEN GEGENÜBER FÜR SCHÄDEN, EINSCHLIESSLICH ALLGEMEINER, SPEZIELLER, ZUFÄLLIGER ODER FOLGESCHÄDEN, DIE SICH AUS DER NUTZUNG ODER DER UNFÄHIGKEIT ZUR NUTZUNG DER BIBLIOTHEK ERGEBEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DATENVERLUSTE ODER UNGENAUE DATEN ODER VERLUSTE, DIE SIE ODER DRITTE ERLEIDEN, ODER EIN VERSAGEN DER BIBLIOTHEK IM ZUSAMMENSPIEL MIT EINER ANDEREN SOFTWARE), SELBST WENN DER URHEBERRECHTSINHABER ODER EINE ANDERE PARTEI AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE.
ENDE DER BEDINGUNGEN UND KONDITIONEN
Wie Sie diese Begriffe auf Ihre neuen Bibliotheken anwenden
Wenn Sie eine neue Bibliothek entwickeln und wollen, dass sie von größtmöglichem Nutzen für die Öffentlichkeit ist, empfehlen wir, sie zu freier Software zu machen, die jeder weitergeben und verändern kann. Sie können dies tun, indem Sie die Weiterverbreitung unter diesen Bedingungen erlauben (oder alternativ unter den Bedingungen der gewöhnlichen General Public License).
Um diese Bedingungen anzuwenden, fügen Sie die folgenden Hinweise in die Bibliothek ein. Am sichersten ist es, sie an den Anfang jeder Quelldatei zu setzen, um den Ausschluss der Gewährleistung am effektivsten zu vermitteln; und jede Datei sollte zumindest die "Copyright"-Zeile und einen Verweis darauf enthalten, wo der vollständige Hinweis zu finden ist.
- eine Zeile, um den Namen der Bibliothek und eine Vorstellung von ihrer Tätigkeit zu geben.
- Copyright (C) Jahr Name des Autors
Diese Bibliothek ist freie Software; Sie können sie unter den Bedingungen der GNU Lesser General Public License, wie von der Free Software Foundation veröffentlicht, weitergeben und/oder modifizieren; entweder in Version 2.1 der Lizenz oder (nach Ihrer Wahl) in einer späteren Version. Diese Bibliothek wird in der Hoffnung verteilt, dass sie nützlich sein wird, aber OHNE JEGLICHE GARANTIE; sogar ohne die implizite Garantie der MARKTREIFE oder der EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Siehe die GNU Lesser General Public License für weitere Details.
Sie sollten eine Kopie der GNU Lesser General Public License zusammen mit dieser Bibliothek erhalten haben; falls nicht, schreiben Sie an die
Free Software Foundation, Inc. 59 Temple Place, Suite 330, Boston, MA 02111-1307 USA
Fügen Sie auch Informationen darüber hinzu, wie Sie auf elektronischem oder Papierweg kontaktiert werden können.
Sie sollten auch Ihren Arbeitgeber (wenn Sie als Programmierer arbeiten) oder Ihre Schule, falls vorhanden, dazu bringen, eine "Copyright-Verzichtserklärung" für die Bibliothek zu unterschreiben, falls nötig. Hier ist ein Muster; ändern Sie die Namen:
Yoyodyne, Inc., lehnt hiermit jegliches Urheberrecht an der von James Random Hacker geschriebenen Bibliothek `Frob’ (eine Bibliothek zum Tweaken von Reglern) ab.
Unterschrift von Ty Coon, 1. April 1990
Ty Coon, Präsident von Vice
Das ist alles, was es zu sagen gibt!
GNU Library General Public License v2 oder höher
(erlang 17.3-dfsg)
GNU Library General Public License
Version 2, Juni 1991
Copyright (C) 1991 Free Software Foundation, Inc.
59 Temple Place, Suite 330, Boston, MA 02111-1307 USA
Jedem ist es gestattet, wortwörtliche Kopien dieses Lizenzdokuments zu vervielfältigen und zu verbreiten, aber es ist nicht erlaubt, es zu verändern.
[Dies ist die erste veröffentlichte Version der Library GPL. Sie ist mit 2 nummeriert, weil sie mit der Version 2 der normalen GPL einhergeht].
Die Lizenzen für die meiste Software sind darauf ausgelegt, Ihnen die Freiheit zu nehmen, sie weiterzugeben und zu verändern. Im Gegensatz dazu sollen die GNU General Public Licenses die Freiheit garantieren, freie Software weiterzugeben und zu verändern - um sicherzustellen, dass die Software für alle ihre Nutzer frei ist.
Diese Lizenz, die Lesser General Public License, gilt für einige speziell ausgewiesene Softwarepakete - in der Regel Bibliotheken - der Free Software Foundation und anderer Autoren, die sich für ihre Verwendung entscheiden. Sie können sie ebenfalls verwenden, aber wir schlagen vor, dass Sie zunächst sorgfältig abwägen, ob diese Lizenz oder die gewöhnliche General Public License in einem bestimmten Fall die bessere Strategie ist, basierend auf den folgenden Erläuterungen.
Wenn wir von freier Software sprechen, beziehen wir uns auf die Freiheit der Nutzung, nicht auf den Preis. Unsere Allgemeinen Öffentlichen Lizenzen sollen sicherstellen, dass Sie die Freiheit haben, Kopien freier Software zu verbreiten (und für diesen Service eine Gebühr zu erheben, wenn Sie dies wünschen); dass Sie den Quellcode erhalten oder ihn bekommen können, wenn Sie ihn benötigen; dass Sie die Software verändern und Teile davon in neuen freien Programmen verwenden können; und dass Sie darüber informiert werden, dass Sie diese Dinge tun können.
Um Ihre Rechte zu schützen, müssen wir Einschränkungen machen, die es den Vertreibern verbieten, Ihnen diese Rechte zu verweigern oder Sie aufzufordern, auf diese Rechte zu verzichten. Aus diesen Einschränkungen ergeben sich für Sie bestimmte Pflichten, wenn Sie Kopien der Bibliothek verbreiten oder sie verändern.
Wenn Sie zum Beispiel Kopien der Bibliothek verteilen, sei es kostenlos oder gegen eine Gebühr, müssen Sie den Empfängern alle Rechte einräumen, die wir Ihnen gegeben haben. Sie müssen dafür sorgen, dass auch sie den Quellcode erhalten oder erhalten können. Wenn Sie anderen Code mit der Bibliothek verknüpfen, müssen Sie den Empfängern vollständige Objektdateien zur Verfügung stellen, damit sie diese mit der Bibliothek verknüpfen können, nachdem sie Änderungen an der Bibliothek vorgenommen und diese neu kompiliert haben. Und Sie müssen ihnen diese Bedingungen zeigen, damit sie ihre Rechte kennen.
Wir schützen Ihre Rechte mit einer zweistufigen Methode: (1) Wir stellen die Bibliothek urheberrechtlich zur Verfügung, und (2) wir bieten Ihnen diese Lizenz an, die Ihnen die rechtliche Erlaubnis gibt, die Bibliothek zu kopieren, zu verbreiten und/oder zu verändern.
Zum Schutz jedes Verteilers möchten wir klarstellen, dass es keine Garantie für die kostenlose Bibliothek gibt. Auch wenn die Bibliothek von jemand anderem geändert und weitergegeben wird, sollten die Empfänger wissen, dass es sich nicht um die Originalversion handelt, damit der Ruf des ursprünglichen Autors nicht durch Probleme beeinträchtigt wird, die von anderen eingebracht werden könnten.
Schließlich stellen Softwarepatente eine ständige Bedrohung für die Existenz eines jeden freien Programms dar. Wir möchten sicherstellen, dass ein Unternehmen die Benutzer eines freien Programms nicht durch den Erwerb einer restriktiven Lizenz von einem Patentinhaber einschränken kann. Daher bestehen wir darauf, dass jede Patentlizenz, die für eine Version der Bibliothek erworben wird, mit der in dieser Lizenz festgelegten vollen Nutzungsfreiheit vereinbar sein muss.
Die meiste GNU-Software, einschließlich einiger Bibliotheken, unterliegt der normalen GNU General Public License. Diese Lizenz, die GNU Lesser General Public License, gilt für bestimmte Bibliotheken und unterscheidet sich deutlich von der normalen General Public License. Wir verwenden diese Lizenz für bestimmte Bibliotheken, um das Einbinden dieser Bibliotheken in unfreie Programme zu ermöglichen.
Wenn ein Programm mit einer Bibliothek verknüpft wird, sei es statisch oder unter Verwendung einer gemeinsam genutzten Bibliothek, ist die Kombination der beiden rechtlich gesehen ein kombiniertes Werk, ein Derivat der ursprünglichen Bibliothek. Die gewöhnliche General Public License erlaubt daher eine solche Verknüpfung nur, wenn die gesamte Kombination ihren Kriterien der Freiheit entspricht. Die Lesser General Public License erlaubt laxere Kriterien für die Verknüpfung von anderem Code mit der Bibliothek.
Wir nennen diese Lizenz die "Lesser" General Public License, weil sie die Freiheit des Benutzers weniger schützt als die normale General Public License. Außerdem verschafft sie anderen Entwicklern freier Software einen geringeren Vorteil gegenüber konkurrierenden unfreien Programmen. Diese Nachteile sind der Grund, warum wir für viele Bibliotheken die gewöhnliche General Public License verwenden. Die Lesser-Lizenz bietet jedoch unter bestimmten Umständen Vorteile.
In seltenen Fällen kann es zum Beispiel notwendig sein, die weitestgehende Verwendung einer bestimmten Bibliothek zu fördern, so dass sie zu einem De-facto-Standard wird. Um dies zu erreichen, muss es unfreien Programmen erlaubt werden, die Bibliothek zu verwenden. Ein häufigerer Fall ist, dass eine freie Bibliothek die gleiche Aufgabe erfüllt wie weit verbreitete unfreie Bibliotheken. In diesem Fall bringt es wenig, die freie Bibliothek nur auf freie Software zu beschränken, so dass wir die Lesser General Public License verwenden.
In anderen Fällen ermöglicht die Erlaubnis, eine bestimmte Bibliothek in unfreien Programmen zu verwenden, einer größeren Anzahl von Menschen die Nutzung eines großen Teils der freien Software. Zum Beispiel ermöglicht die Erlaubnis, die GNU C-Bibliothek in unfreien Programmen zu verwenden, viel mehr Menschen, das gesamte GNU-Betriebssystem sowie seine Variante, das GNU/Linux-Betriebssystem, zu nutzen.
Obwohl die Lesser General Public License die Freiheit der Benutzer weniger schützt, stellt sie doch sicher, dass der Benutzer eines Programms, das mit der Bibliothek verknüpft ist, die Freiheit und die Mittel hat, dieses Programm mit einer modifizierten Version der Bibliothek auszuführen.
Die genauen Bedingungen für die Vervielfältigung, Verbreitung und Veränderung folgen. Achten Sie genau auf den Unterschied zwischen einem "Werk, das auf der Bibliothek basiert" und einem "Werk, das die Bibliothek verwendet". Ersteres enthält Code, der von der Bibliothek abgeleitet ist, während letzteres mit der Bibliothek kombiniert werden muss, damit es läuft.
BEDINGUNGEN FÜR DIE VERVIELFÄLTIGUNG, VERBREITUNG UND VERÄNDERUNG
Diese Lizenzvereinbarung gilt für jede Softwarebibliothek und jedes andere Programm, das einen Hinweis des Urheberrechtsinhabers oder einer anderen autorisierten Partei enthält, der besagt, dass es unter den Bedingungen dieser Lesser General Public License (auch “diese Lizenz” genannt) verbreitet werden darf. Jeder Lizenznehmer wird als “Sie” angesprochen.
Eine "Bibliothek" ist eine Sammlung von Softwarefunktionen und/oder Daten, die so aufbereitet ist, dass sie mit Anwendungsprogrammen (die einige dieser Funktionen und Daten verwenden) verknüpft werden kann, um ausführbare Dateien zu bilden.
Die "Bibliothek" bezieht sich im Folgenden auf jede derartige Softwarebibliothek oder jedes derartige Werk, das unter diesen Bedingungen verbreitet wurde. Ein "auf der Bibliothek basierendes Werk" bedeutet entweder die Bibliothek oder ein abgeleitetes Werk im Sinne des Urheberrechts, d. h. ein Werk, das die Bibliothek oder einen Teil davon enthält, entweder wortwörtlich oder mit Änderungen und/oder direkt in eine andere Sprache übersetzt. (Im Folgenden ist die Übersetzung ohne Einschränkung im Begriff "Änderung" enthalten).
Unter "Quellcode" für ein Werk versteht man die bevorzugte Form des Werks, um Änderungen daran vorzunehmen. Für eine Bibliothek bedeutet "vollständiger Quellcode" den gesamten Quellcode für alle darin enthaltenen Module sowie alle zugehörigen Schnittstellendefinitionsdateien und die Skripte, die zur Steuerung der Kompilierung und Installation der Bibliothek verwendet werden.
Andere Aktivitäten als das Kopieren, Verbreiten und Modifizieren werden von dieser Lizenz nicht abgedeckt; sie liegen außerhalb ihres Anwendungsbereichs. Die Ausführung eines Programms, das die Bibliothek verwendet, ist nicht beschränkt, und die Ausgabe eines solchen Programms ist nur dann abgedeckt, wenn sein Inhalt ein auf der Bibliothek basierendes Werk darstellt (unabhängig von der Verwendung der Bibliothek in einem Werkzeug zum Schreiben des Programms). Ob dies zutrifft, hängt davon ab, was die Bibliothek tut und was das Programm, das die Bibliothek verwendet, tut.
1. Sie dürfen wortgetreue Kopien des vollständigen Quellcodes der Bibliothek in der Form, in der Sie ihn erhalten haben, in jedem beliebigen Medium kopieren und weitergeben, vorausgesetzt, Sie veröffentlichen auf jeder Kopie deutlich sichtbar und in angemessener Weise einen angemessenen Urheberrechtsvermerk und einen Haftungsausschluss; Sie lassen alle Hinweise, die sich auf diese Lizenz und das Fehlen jeglicher Gewährleistung beziehen, unangetastet; und Sie geben eine Kopie dieser Lizenz zusammen mit der Bibliothek weiter.
Sie können eine Gebühr für den physischen Akt der Übertragung einer Kopie erheben, und Sie können nach eigenem Ermessen Garantieschutz gegen eine Gebühr anbieten.
2. Sie sind berechtigt, Ihre Kopie(n) der Bibliothek oder Teile davon zu modifizieren und so ein auf der Bibliothek basierendes Werk zu schaffen und diese Modifikationen oder dieses Werk unter den Bedingungen von Abschnitt 1 zu vervielfältigen und zu verbreiten, vorausgesetzt, Sie erfüllen auch alle diese Bedingungen:
a) Das geänderte Werk muss selbst eine Softwarebibliothek sein.
b) Sie müssen dafür sorgen, dass die geänderten Dateien deutliche Hinweise darauf tragen, dass Sie die Dateien geändert haben, und das Datum jeder Änderung angeben.
c) Sie müssen dafür sorgen, dass das gesamte Werk allen Dritten gemäß den Bedingungen dieser Lizenz kostenlos zur Verfügung gestellt wird.
d) Wenn eine Funktion in der modifizierten Bibliothek auf eine Funktion oder eine Datentabelle verweist, die von einem Anwendungsprogramm, das die Funktion verwendet, bereitgestellt werden muss, und zwar nicht nur als Argument, das beim Aufruf der Funktion übergeben wird, dann müssen Sie sich nach Treu und Glauben bemühen, um sicherzustellen, dass die Funktion auch dann noch funktioniert und ihren Zweck erfüllt, wenn eine Anwendung diese Funktion oder Tabelle nicht bereitstellt.
(Zum Beispiel hat eine Funktion in einer Bibliothek zur Berechnung von Quadratwurzeln einen Zweck, der unabhängig von der Anwendung völlig klar definiert ist. Daher verlangt Unterabschnitt 2d, dass jede von der Anwendung bereitgestellte Funktion oder Tabelle, die von dieser Funktion verwendet wird, optional sein muss: Wenn die Anwendung sie nicht bereitstellt, muss die Quadratwurzelfunktion trotzdem Quadratwurzeln berechnen).
Diese Anforderungen gelten für das modifizierte Werk als Ganzes. Wenn identifizierbare Abschnitte dieses Werks nicht von der Bibliothek abgeleitet sind und vernünftigerweise als unabhängige und eigenständige Werke betrachtet werden können, dann gelten diese Lizenz und ihre Bedingungen nicht für diese Abschnitte, wenn Sie sie als eigenständige Werke verbreiten. Wenn Sie jedoch dieselben Abschnitte als Teil eines Ganzen weitergeben, das ein auf der Bibliothek basierendes Werk ist, muß die Weitergabe des Ganzen unter den Bedingungen dieser Lizenz erfolgen, deren Erlaubnisse für andere Lizenznehmer sich auf das gesamte Ganze erstrecken, und damit auf jeden einzelnen Teil, unabhängig davon, wer ihn geschrieben hat.
Es ist also nicht die Absicht dieses Abschnitts, Rechte zu beanspruchen oder Ihre Rechte an einem vollständig von Ihnen geschriebenen Werk anzufechten; die Absicht ist vielmehr, das Recht auszuüben, die Verbreitung von abgeleiteten oder kollektiven Werken, die auf der Bibliothek basieren, zu kontrollieren.
Auch die bloße Zusammenfassung eines anderen, nicht auf der Bibliothek basierenden Werkes mit der Bibliothek (oder mit einem auf der Bibliothek basierenden Werk) auf einem Datenträger eines Speicher- oder Verbreitungsmediums bringt das andere Werk nicht in den Anwendungsbereich dieser Lizenz.
3. Sie können sich dafür entscheiden, die Bedingungen der normalen GNU General Public License anstelle dieser Lizenz auf eine bestimmte Kopie der Bibliothek anzuwenden. Um dies zu tun, müssen Sie alle Hinweise, die sich auf diese Lizenz beziehen, so ändern, dass sie sich auf die normale GNU General Public License, Version 2, beziehen, anstatt auf diese Lizenz. (Wenn eine neuere Version als Version 2 der normalen GNU General Public License erschienen ist, können Sie stattdessen diese Version angeben, wenn Sie dies wünschen.) Nehmen Sie keine anderen Änderungen an diesen Hinweisen vor.
Sobald diese Änderung in einer bestimmten Kopie vorgenommen wurde, ist sie für diese Kopie unumkehrbar, so dass die gewöhnliche GNU General Public License für alle nachfolgenden Kopien und abgeleiteten Werke, die von dieser Kopie erstellt wurden, gilt.
Diese Option ist nützlich, wenn Sie einen Teil des Codes der Bibliothek in ein Programm kopieren möchten, das keine Bibliothek ist.
4. Sie dürfen die Bibliothek (oder einen Teil oder ein Derivat davon gemäß Abschnitt 2) im Objektcode oder in ausführbarer Form unter den Bedingungen der Abschnitte 1 und 2 oben kopieren und weitergeben, vorausgesetzt, dass Sie den vollständigen entsprechenden maschinenlesbaren Quellcode beifügen, der unter den Bedingungen der Abschnitte 1 und 2 oben auf einem Medium weitergegeben werden muss, das üblicherweise für den Austausch von Software verwendet wird.
Wenn die Verbreitung des Objektcodes dadurch erfolgt, dass der Zugang zum Kopieren von einem bestimmten Ort aus angeboten wird, dann erfüllt das Angebot eines gleichwertigen Zugangs zum Kopieren des Quellcodes von demselben Ort aus die Anforderung, den Quellcode zu verbreiten, auch wenn Dritte nicht gezwungen sind, den Quellcode zusammen mit dem Objektcode zu kopieren.
5. Ein Programm, das keine Ableitung irgendeines Teils der Bibliothek enthält, aber dafür ausgelegt ist, mit der Bibliothek zu arbeiten, indem es mit ihr kompiliert oder gelinkt wird, wird ein "Werk, das die Bibliothek benutzt" genannt. Ein solches Werk ist für sich genommen kein abgeleitetes Werk der Bibliothek und fällt daher nicht in den Geltungsbereich dieser Lizenz.
Das Verknüpfen eines "Werks, das die Bibliothek benutzt" mit der Bibliothek erzeugt jedoch eine ausführbare Datei, die ein Derivat der Bibliothek ist (weil sie Teile der Bibliothek enthält), und nicht ein "Werk, das die Bibliothek benutzt". Die ausführbare Datei wird daher von dieser Lizenz abgedeckt. Abschnitt 6 regelt die Bedingungen für die Verbreitung solcher ausführbaren Dateien.
Wenn ein "Werk, das die Bibliothek verwendet", Material aus einer Header-Datei verwendet, die Teil der Bibliothek ist, kann der Objektcode für das Werk ein von der Bibliothek abgeleitetes Werk sein, auch wenn der Quellcode dies nicht ist. Ob dies zutrifft, ist besonders wichtig, wenn das Werk ohne die Bibliothek gelinkt werden kann oder wenn das Werk selbst eine Bibliothek ist. Die Schwelle, ab der dies der Fall ist, ist gesetzlich nicht genau definiert.
Wenn eine solche Objektdatei nur numerische Parameter, Datenstruktur-Layouts und Accessors sowie kleine Makros und kleine Inline-Funktionen (zehn Zeilen oder weniger lang) verwendet, dann ist die Verwendung der Objektdatei unbeschränkt, unabhängig davon, ob es sich rechtlich gesehen um ein abgeleitetes Werk handelt. (Ausführbare Dateien, die diesen Objektcode und Teile der Bibliothek enthalten, fallen weiterhin unter Abschnitt 6).
Andernfalls, wenn das Werk ein Derivat der Bibliothek ist, dürfen Sie den Objektcode für das Werk unter den Bedingungen von Abschnitt 6 verbreiten. Alle ausführbaren Dateien, die dieses Werk enthalten, fallen ebenfalls unter Abschnitt 6, unabhängig davon, ob sie direkt mit der Bibliothek selbst verknüpft sind oder nicht.
6. Als Ausnahme zu den obigen Abschnitten dürfen Sie auch ein "Werk, das die Bibliothek verwendet", mit der Bibliothek kombinieren oder verknüpfen, um ein Werk zu erstellen, das Teile der Bibliothek enthält, und dieses Werk unter Bedingungen Ihrer Wahl verbreiten, vorausgesetzt, dass die Bedingungen eine Änderung des Werks für den eigenen Gebrauch des Kunden und ein Reverse Engineering zur Fehlersuche bei solchen Änderungen erlauben.
Sie müssen bei jeder Kopie des Werks deutlich darauf hinweisen, dass die Bibliothek darin verwendet wird und dass die Bibliothek und ihre Verwendung durch diese Lizenz abgedeckt sind. Sie müssen eine Kopie dieser Lizenz aushändigen. Wenn das Werk während der Ausführung Copyright-Hinweise anzeigt, müssen Sie den Copyright-Hinweis für die Bibliothek unter diesen Hinweisen anbringen, sowie einen Verweis, der den Benutzer auf das Exemplar dieser Lizenz verweist. Außerdem müssen Sie eines der folgenden Dinge tun:
a) dem Werk den vollständigen entsprechenden maschinenlesbaren Quellcode für die Bibliothek beifügen, einschließlich aller Änderungen, die in dem Werk verwendet wurden (die gemäß den obigen Abschnitten 1 und 2 weitergegeben werden müssen); und, wenn das Werk ein mit der Bibliothek verknüpftes ausführbares Programm ist, das vollständige maschinenlesbare “Werk, das die Bibliothek verwendet”, als Objektcode und/oder Quellcode, so dass der Benutzer die Bibliothek ändern und dann erneut verknüpfen kann, um ein geändertes ausführbares Programm zu erzeugen, das die geänderte Bibliothek enthält. (Es versteht sich, dass der Benutzer, der den Inhalt von Definitionsdateien in der Bibliothek ändert, nicht unbedingt in der Lage sein wird, die Anwendung neu zu kompilieren, um die geänderten Definitionen zu verwenden).
b) Verwenden Sie einen geeigneten Shared-Library-Mechanismus für die Verknüpfung mit der Bibliothek. Ein geeigneter Mechanismus ist einer, der (1) zur Laufzeit eine Kopie der Bibliothek verwendet, die bereits auf dem Computersystem des Benutzers vorhanden ist, anstatt Bibliotheksfunktionen in die ausführbare Datei zu kopieren, und (2) mit einer modifizierten Version der Bibliothek ordnungsgemäß funktioniert, wenn der Benutzer eine solche installiert, solange die modifizierte Version schnittstellenkompatibel mit der Version ist, mit der das Werk erstellt wurde.
c) dem Werk ein schriftliches, mindestens drei Jahre lang gültiges Angebot beifügen, demselben Nutzer die in Absatz 6a genannten Materialien gegen ein Entgelt zu überlassen, das nicht höher ist als die Kosten für die Durchführung dieser Verteilung.
d) Wenn die Verbreitung des Werks durch die Möglichkeit erfolgt, an einem bestimmten Ort Kopien anzufertigen, muss an demselben Ort auch die Möglichkeit bestehen, die oben genannten Materialien zu kopieren.
e) Vergewissern Sie sich, dass der Nutzer bereits ein Exemplar dieser Materialien erhalten hat oder dass Sie dem Nutzer bereits ein Exemplar zugesandt haben.
Bei einer ausführbaren Datei muss die geforderte Form des "Werks, das die Bibliothek verwendet", alle Daten und Hilfsprogramme enthalten, die für die Reproduktion der ausführbaren Datei aus der Bibliothek erforderlich sind. Als besondere Ausnahme brauchen die zu verbreitenden Materialien jedoch nichts zu enthalten, was normalerweise (in Quell- oder Binärform) mit den Hauptkomponenten (Compiler, Kernel usw.) des Betriebssystems, auf dem die ausführbare Datei läuft, verbreitet wird, es sei denn, diese Komponente selbst liegt der ausführbaren Datei bei.
Es kann vorkommen, dass diese Anforderung den Lizenzbeschränkungen anderer proprietärer Bibliotheken widerspricht, die normalerweise nicht mit dem Betriebssystem mitgeliefert werden. Ein solcher Widerspruch bedeutet, dass Sie diese und die Bibliothek nicht zusammen in einer ausführbaren Datei verwenden können, die Sie weitergeben.
7. Sie dürfen Bibliothekseinrichtungen, die ein auf der Bibliothek basierendes Werk sind, Seite an Seite in einer einzigen Bibliothek zusammen mit anderen Bibliothekseinrichtungen, die nicht unter diese Lizenz fallen, unterbringen und eine solche kombinierte Bibliothek verbreiten, vorausgesetzt, daß die getrennte Verbreitung des auf der Bibliothek basierenden Werks und der anderen Bibliothekseinrichtungen anderweitig erlaubt ist, und vorausgesetzt, daß Sie diese beiden Dinge tun:
a) Der kombinierten Bibliothek ist ein Exemplar desselben Werks beizufügen, das auf der Bibliothek basiert und nicht mit anderen Bibliothekseinrichtungen kombiniert ist. Dieses muss unter den Bedingungen der oben genannten Abschnitte verteilt werden.
b) bei der kombinierten Bibliothek deutlich darauf hinweisen, dass ein Teil davon ein Werk ist, das auf der Bibliothek basiert, und erklären, wo die dazugehörige unkombinierte Form desselben Werks zu finden ist.
8. Sie dürfen die Bibliothek nicht kopieren, modifizieren, unterlizenzieren, mit ihr verlinken oder sie verbreiten, es sei denn, dies ist in dieser Lizenz ausdrücklich vorgesehen. Jeder Versuch, die Bibliothek anderweitig zu kopieren, zu modifizieren, unterzulizenzieren, mit ihr zu verknüpfen oder zu verbreiten, ist nichtig und führt automatisch zum Erlöschen Ihrer Rechte unter dieser Lizenz. Die Rechte von Parteien, die von Ihnen Kopien oder Rechte unter dieser Lizenz erhalten haben, werden jedoch nicht gekündigt, solange diese Parteien in voller Übereinstimmung bleiben.
9. Sie sind nicht verpflichtet, diese Lizenz zu akzeptieren, da Sie sie nicht unterzeichnet haben. Nichts anderes gewährt Ihnen jedoch die Erlaubnis, die Bibliothek oder von ihr abgeleitete Werke zu verändern oder zu verbreiten. Diese Handlungen sind gesetzlich verboten, wenn Sie diese Lizenz nicht akzeptieren. Indem Sie die Bibliothek (oder ein auf der Bibliothek basierendes Werk) modifizieren oder verbreiten, erklären Sie daher Ihr Einverständnis mit dieser Lizenz und allen ihren Bedingungen für das Kopieren, Verbreiten oder Modifizieren der Bibliothek oder darauf basierender Werke.
10. Jedes Mal, wenn Sie die Bibliothek (oder ein auf der Bibliothek basierendes Werk) weitergeben, erhält der Empfänger automatisch eine Lizenz des ursprünglichen Lizenzgebers zum Kopieren, Verteilen, Verknüpfen mit oder Ändern der Bibliothek gemäß diesen Bedingungen. Sie dürfen den Empfängern keine weiteren Beschränkungen für die Ausübung der hierin gewährten Rechte auferlegen. Sie sind nicht für die Durchsetzung der Einhaltung dieser Lizenz durch Dritte verantwortlich.
11. Wenn Ihnen infolge eines Gerichtsurteils oder der Behauptung einer Patentverletzung oder aus irgendeinem anderen Grund (nicht beschränkt auf Patentfragen) Bedingungen auferlegt werden (sei es durch Gerichtsbeschluss, Vereinbarung oder auf andere Weise), die den Bedingungen dieser Lizenz widersprechen, entbinden sie Sie nicht von den Bedingungen dieser Lizenz. Wenn Sie nicht in der Lage sind, die Bibliothek so zu verbreiten, dass Sie gleichzeitig Ihre Verpflichtungen aus dieser Lizenz und andere einschlägige Verpflichtungen erfüllen, dürfen Sie die Bibliothek folglich überhaupt nicht verbreiten. Wenn zum Beispiel eine Patentlizenz die unentgeltliche Weiterverbreitung der Bibliothek durch all diejenigen, die Kopien direkt oder indirekt durch Sie erhalten, nicht zulassen würde, dann wäre die einzige Möglichkeit, sowohl die Lizenz als auch diese Lizenz zu erfüllen, der vollständige Verzicht auf die Verbreitung der Bibliothek.
Sollte ein Teil dieses Abschnitts unter bestimmten Umständen für ungültig oder nicht durchsetzbar erklärt werden, so soll der Rest des Abschnitts gelten, und der Abschnitt als Ganzes soll unter anderen Umständen gelten.
Es ist nicht der Zweck dieses Abschnitts, Sie zu veranlassen, Patente oder andere Eigentumsrechte zu verletzen oder die Gültigkeit solcher Ansprüche anzufechten; dieser Abschnitt dient einzig und allein dem Schutz der Integrität des Systems der Verbreitung freier Software, das durch die Praktiken der öffentlichen Lizenzen umgesetzt wird. Viele Menschen haben im Vertrauen auf die konsequente Anwendung dieses Systems großzügige Beiträge zu der breiten Palette von Software geleistet, die über dieses System verbreitet wird; es ist Sache des Autors/Spenders zu entscheiden, ob er oder sie bereit ist, Software über ein anderes System zu verbreiten, und ein Lizenznehmer kann diese Entscheidung nicht erzwingen.
Dieser Abschnitt soll gründlich verdeutlichen, was als Konsequenz aus den übrigen Teilen dieser Lizenz zu verstehen ist.
12. Wenn die Verbreitung und/oder Benutzung der Bibliothek in bestimmten Ländern entweder durch Patente oder durch urheberrechtlich geschützte Schnittstellen eingeschränkt ist, kann der ursprüngliche Urheberrechtsinhaber, der die Bibliothek unter diese Lizenz stellt, eine ausdrückliche geographische Verbreitungsbeschränkung hinzufügen, die diese Länder ausschließt, so daß die Verbreitung nur in oder zwischen Ländern erlaubt ist, die nicht auf diese Weise ausgeschlossen sind. In einem solchen Fall enthält diese Lizenz die Einschränkung, als ob sie im Hauptteil dieser Lizenz stünde.
13. Die Free Software Foundation kann von Zeit zu Zeit überarbeitete und/oder neue Versionen der Lesser General Public License veröffentlichen. Solche neuen Versionen werden im Geiste der gegenwärtigen Version ähnlich sein, können sich aber im Detail unterscheiden, um neue Probleme oder Anliegen zu behandeln.
Jede Version erhält eine eindeutige Versionsnummer. Wenn die Bibliothek eine Versionsnummer dieser Lizenz angibt, die für sie und "jede spätere Version" gilt, haben Sie die Möglichkeit, die Bedingungen entweder dieser Version oder jeder späteren, von der Free Software Foundation veröffentlichten Version zu befolgen. Wenn die Bibliothek keine Versionsnummer der Lizenz angibt, können Sie eine beliebige Version wählen, die jemals von der Free Software Foundation veröffentlicht wurde.
14. Wenn Sie Teile der Bibliothek in andere freie Programme einbinden wollen, deren Verbreitungsbedingungen mit diesen nicht kompatibel sind, schreiben Sie an den Autor und bitten Sie um Erlaubnis. Für Software, die von der Free Software Foundation urheberrechtlich geschützt ist, schreiben Sie an die Free Software Foundation; wir machen manchmal Ausnahmen. Wir lassen uns bei unserer Entscheidung von den beiden Zielen leiten, den freien Status aller Derivate unserer freien Software zu bewahren und die gemeinsame Nutzung und Wiederverwendung von Software allgemein zu fördern.
KEINE GARANTIE
15. DA DIE BIBLIOTHEK UNENTGELTLICH LIZENZIERT WIRD, BESTEHT KEINE GARANTIE FÜR DIE BIBLIOTHEK, SOWEIT DIES NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIG IST. SOFERN NICHT SCHRIFTLICH ANDERS ANGEGEBEN, STELLEN DIE URHEBERRECHTSINHABER UND/ODER ANDERE PARTEIEN DIE BIBLIOTHEK "WIE SIE IST" ZUR VERFÜGUNG, OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTGÄNGIGKEIT UND DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. DAS GESAMTE RISIKO IN BEZUG AUF DIE QUALITÄT UND LEISTUNG DER BIBLIOTHEK LIEGT BEI IHNEN. SOLLTE SICH DIE BIBLIOTHEK ALS FEHLERHAFT ERWEISEN, ÜBERNEHMEN SIE DIE KOSTEN FÜR ALLE NOTWENDIGEN WARTUNGS-, REPARATUR- ODER KORREKTURARBEITEN.
16. IN KEINEM FALL, ES SEI DENN, DIES IST GESETZLICH VORGESCHRIEBEN ODER SCHRIFTLICH VEREINBART, HAFTET EIN URHEBERRECHTSINHABER ODER EINE ANDERE PARTEI, DIE DIE BIBLIOTHEK WIE OBEN ERLAUBT MODIFIZIERT UND/ODER WEITERVERTEILT, IHNEN GEGENÜBER FÜR SCHÄDEN, EINSCHLIESSLICH ALLGEMEINER, SPEZIELLER, ZUFÄLLIGER ODER FOLGESCHÄDEN, DIE SICH AUS DER NUTZUNG ODER DER UNFÄHIGKEIT ZUR NUTZUNG DER BIBLIOTHEK ERGEBEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DATENVERLUSTE ODER UNGENAUE DATEN ODER VERLUSTE, DIE SIE ODER DRITTE ERLEIDEN, ODER EIN VERSAGEN DER BIBLIOTHEK IM ZUSAMMENSPIEL MIT EINER ANDEREN SOFTWARE), SELBST WENN DER URHEBERRECHTSINHABER ODER EINE ANDERE PARTEI AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE.
ENDE DER BEDINGUNGEN UND KONDITIONEN
Wie Sie diese Begriffe auf Ihre neuen Bibliotheken anwenden
Wenn Sie eine neue Bibliothek entwickeln und wollen, dass sie von größtmöglichem Nutzen für die Öffentlichkeit ist, empfehlen wir, sie zu freier Software zu machen, die jeder weitergeben und verändern kann. Sie können dies tun, indem Sie die Weiterverbreitung unter diesen Bedingungen erlauben (oder alternativ unter den Bedingungen der gewöhnlichen General Public License).
Um diese Bedingungen anzuwenden, fügen Sie die folgenden Hinweise in die Bibliothek ein. Am sichersten ist es, sie an den Anfang jeder Quelldatei zu setzen, um den Ausschluss der Gewährleistung am effektivsten zu vermitteln; und jede Datei sollte zumindest die "Copyright"-Zeile und einen Verweis darauf enthalten, wo der vollständige Hinweis zu finden ist.
- eine Zeile, um den Namen der Bibliothek und eine Vorstellung von ihrer Tätigkeit zu geben.
- Copyright (C) Jahr Name des Autors
Diese Bibliothek ist freie Software; Sie können sie unter den Bedingungen der GNU Lesser General Public License, wie von der Free Software Foundation veröffentlicht, weitergeben und/oder modifizieren; entweder in Version 2.1 der Lizenz oder (nach Ihrer Wahl) in einer späteren Version. Diese Bibliothek wird in der Hoffnung verteilt, dass sie nützlich sein wird, aber OHNE JEGLICHE GARANTIE; sogar ohne die implizite Garantie der MARKTREIFE oder der EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Siehe die GNU Lesser General Public License für weitere Details.
Sie sollten eine Kopie der GNU Lesser General Public License zusammen mit dieser Bibliothek erhalten haben; falls nicht, schreiben Sie an die
Free Software Foundation, Inc. 59 Temple Place, Suite 330, Boston, MA 02111-1307 USA
Fügen Sie auch Informationen darüber hinzu, wie Sie auf elektronischem oder Papierweg kontaktiert werden können.
Sie sollten auch Ihren Arbeitgeber (wenn Sie als Programmierer arbeiten) oder Ihre Schule, falls vorhanden, dazu bringen, eine "Copyright-Verzichtserklärung" für die Bibliothek zu unterschreiben, falls nötig. Hier ist ein Muster; ändern Sie die Namen:
Yoyodyne, Inc., lehnt hiermit jegliches Urheberrecht an der von James Random Hacker geschriebenen Bibliothek `Frob’ (eine Bibliothek zum Tweaken von Reglern) ab.
Unterschrift von Ty Coon, 1. April 1990
Ty Coon, Präsident von Vice
Das ist alles, was es zu sagen gibt!
ICU-Lizenz
ICU für Java 54.1
ICU-Lizenz - ICU 1.8.1 und höher
URHEBERRECHTS- UND GENEHMIGUNGSHINWEIS
Copyright (c) 1995-2001 International Business Machines Corporation und andere
Alle Rechte vorbehalten.
Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (die “Software”) erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich des Rechts, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, zu gestatten, dies zu tun, vorausgesetzt, dass der obige Urheberrechtsvermerk und dieser Erlaubnisvermerk in allen Kopien der Software erscheinen und dass sowohl der obige Urheberrechtsvermerk als auch dieser Erlaubnisvermerk in der Begleitdokumentation erscheinen.
DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER. DER URHEBERRECHTSINHABER BZW. DIE IN DIESEM HINWEIS GENANNTEN URHEBERRECHTSINHABER SIND IN KEINEM FALL HAFTBAR FÜR IRGENDWELCHE ANSPRÜCHE ODER BESONDERE INDIREKTE SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN ODER SCHÄDEN JEGLICHER ART, DIE SICH AUS NUTZUNGS-, DATEN- ODER GEWINNVERLUSTEN ERGEBEN, UNABHÄNGIG DAVON, OB ES SICH UM EINE VERTRAGSKLAGE, FAHRLÄSSIGKEIT ODER EINE ANDERE UNERLAUBTE HANDLUNG HANDELT, DIE AUS ODER IN VERBINDUNG MIT DER NUTZUNG ODER LEISTUNG DIESER SOFTWARE ENTSTEHEN.
Mit Ausnahme der in diesem Hinweis enthaltenen Angaben darf der Name eines Urheberrechtsinhabers ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Urheberrechtsinhabers nicht in der Werbung oder anderweitig zur Förderung des Verkaufs, der Nutzung oder anderer Geschäfte mit dieser Software verwendet werden.
Alle hier erwähnten Warenzeichen und eingetragenen Warenzeichen sind das Eigentum ihrer jeweiligen Inhaber.
Internet Society - RFC-Lizenz
icu-data 55.1
RFC-Lizenz der Internet-Gesellschaft
Copyright (C) The Internet Society (2002). Alle Rechte vorbehalten.
Dieses Dokument und seine Übersetzungen dürfen kopiert und anderen zur Verfügung gestellt werden, und abgeleitete Werke, die es kommentieren oder anderweitig erläutern oder bei seiner Umsetzung helfen, dürfen ganz oder teilweise ohne jegliche Einschränkung erstellt, vervielfältigt, veröffentlicht und verbreitet werden, vorausgesetzt, der obige Urheberrechtsvermerk und dieser Absatz werden in alle diese Kopien und abgeleiteten Werke aufgenommen.
Dieses Dokument selbst darf jedoch in keiner Weise verändert werden, z. B. durch Entfernen des Urheberrechtsvermerks oder von Verweisen auf die Internet Society oder andere Internet-Organisationen, es sei denn, dies ist für die Entwicklung von Internet-Standards erforderlich; in diesem Fall müssen die im Prozess für Internet-Standards festgelegten Verfahren für Urheberrechte befolgt werden, oder es muss in andere Sprachen als Englisch übersetzt werden.
Die oben gewährten eingeschränkten Genehmigungen sind unbefristet und werden von der Internet Society oder ihren Nachfolgern oder Bevollmächtigten nicht widerrufen.
Dieses Dokument und die darin enthaltenen Informationen werden ohne Mängelgewähr zur Verfügung gestellt, und THE INTERNET SOCIETY AND THE INTERNET ENGINEERING TASK FORCE LEHNT ALLE AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN AB, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GEWÄHRLEISTUNG, DASS DIE VERWENDUNG DER HIERIN ENTHALTENEN INFORMATIONEN KEINE RECHTE VERLETZT, SOWIE JEGLICHE STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTGÄNGIGKEIT ODER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK.
Danksagung
Die Finanzierung der Funktion des RFC-Editors wird derzeit von der Internet Society bereitgestellt.
ISC-Lizenz
(poolboy 1.5.0)
Copyright (c) 2014, Devin Alexander Torres <devin@devintorr.es>
Hiermit wird die Erlaubnis erteilt, diese Software für beliebige Zwecke mit oder ohne Gebühr zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren und/oder zu vertreiben, vorausgesetzt, dass der obige Urheberrechtshinweis und dieser Erlaubnishinweis in allen Kopien erscheinen.
DIE SOFTWARE WIRD "SO WIE SIE IST" ZUR VERFÜGUNG GESTELLT UND DER AUTOR LEHNT JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNG IN BEZUG AUF DIESE SOFTWARE AB, EINSCHLIESSLICH ALLER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN DER MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG. IN KEINEM FALL HAFTET DER AUTOR FÜR BESONDERE, DIREKTE, INDIREKTE ODER FOLGESCHÄDEN ODER FÜR SCHÄDEN JEGLICHER ART, DIE SICH AUS NUTZUNGS-, DATEN- ODER GEWINNVERLUSTEN ERGEBEN, UNABHÄNGIG DAVON, OB ES SICH UM EINE VERTRAGSKLAGE, FAHRLÄSSIGKEIT ODER EINE ANDERE UNERLAUBTE HANDLUNG HANDELT, DIE SICH AUS ODER IN VERBINDUNG MIT DER NUTZUNG ODER LEISTUNG DIESER SOFTWARE ERGEBEN
ISC-Lizenz
(angular-dropdown-multiselect 1.0.0, Blob.js 0.0.1, bootstrap.min.js 3.3.5, chart-generator-for-highcharts-js 1.0.0, dov 0.0.1, markdown-superset 1.0.2, platform-cli 1.0.0)
ISC-Lizenz (ISCL)
Copyright (c) 4-stellige Jahreszahl, Name der Firma oder Person
Hiermit wird die Erlaubnis erteilt, diese Software für beliebige Zwecke mit oder ohne Gebühr zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren und/oder zu vertreiben, vorausgesetzt, dass der obige Urheberrechtshinweis und dieser Erlaubnishinweis in allen Kopien erscheinen.
DIE SOFTWARE WIRD "SO WIE SIE IST" ZUR VERFÜGUNG GESTELLT UND DER AUTOR LEHNT JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNG IN BEZUG AUF DIESE SOFTWARE AB, EINSCHLIESSLICH ALLER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN DER MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG. IN KEINEM FALL HAFTET DER AUTOR FÜR BESONDERE, DIREKTE, INDIREKTE ODER FOLGESCHÄDEN ODER SCHÄDEN JEGLICHER ART, DIE SICH AUS NUTZUNGS-, DATEN- ODER GEWINNVERLUSTEN ERGEBEN, SEI ES DURCH VERTRAG, FAHRLÄSSIGKEIT ODER ANDERE UNERLAUBTE HANDLUNGEN, DIE SICH AUS ODER IN VERBINDUNG MIT DER NUTZUNG ODER LEISTUNG DIESER SOFTWARE ERGEBEN.
MIT-Lizenz
(jQuery UI 1.11.4)
Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (die "Software") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies unter den folgenden Bedingungen zu gestatten:
Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.
DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR JEGLICHE ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER SONSTIGE HAFTUNG, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN
MIT-Lizenz
(jQuery 1.4.2)
Urheberrecht (c) 2010 John Resig, https://jquery.com/
Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (die "Software") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies unter den folgenden Bedingungen zu gestatten:
Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.
DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR JEGLICHE ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER SONSTIGE HAFTUNG, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN
MIT-Lizenz
(Passenger (mod_rails für Apache) 5.1.5)
Urheberrecht (c) 2010-2017 Phusion Holding B.V.
Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (die “Software”) erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies zu gestatten, vorbehaltlich der folgenden Bedingungen:
Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.
DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER ANDERE HAFTUNGEN, SEI ES DURCH VERTRAG, UNERLAUBTE HANDLUNGEN ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG DER SOFTWARE ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN
MIT-Lizenz
(Rickshaw Graphing Toolkit v1.5.0)
Urheberrecht (C) 2011-2013 von Shutterstock Images, LLC
Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (die "Software") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies unter den folgenden Bedingungen zu gestatten:
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MIT-Lizenz
(jsonpointer.js 0.4.0)
Copyright (c) 2013 Alexey Kuzmin (https://github.com/alexeykuzmin)
Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (die "Software") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies unter den folgenden Bedingungen zu gestatten:
Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.
DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR JEGLICHE ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER SONSTIGE HAFTUNG, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN
MIT-Lizenz
(Snappy 2.1.3)
Urheberrecht (c) 2013 David Bjrklund
Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (die "Software") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies unter den folgenden Bedingungen zu gestatten:
Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.
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MIT-Lizenz
(grunt-bower-event 0.1.1)
Copyright (c) 2013 David Herges <golang.org/x/crypto>
Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentation erhält, die Erlaubnis erteilt, kostenlos
Dateien (die “Software”), mit der Software ohne Einschränkung zu handeln, einschließlich des Rechts, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, Unterlizenzen zu vergeben und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies zu gestatten, vorbehaltlich der folgenden Bedingungen:
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MIT-Lizenz
(ssh2docker 20170421-snapshot-181f3e18)
Copyright (c) 2013, Space Monkey, Inc.
Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (die "Software") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies unter den folgenden Bedingungen zu gestatten:
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MIT-Lizenz
(Lo-Dash 3.3.0)
Copyright 2012-2015 Die Dojo-Stiftung <https://dojofoundation.org/>
Basierend auf Underscore.js 1.7.0, Copyright 2009-2015 Jeremy Ashkenas, DocumentCloud und Investigative Reporters & Editors <https://underscorejs.org/>
Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (die "Software") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies unter den folgenden Bedingungen zu gestatten:
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MIT-Lizenz
(jQuery 1.10.2)
Copyright 2013 jQuery Foundation und andere Mitwirkende https://jquery.com/
Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (die "Software") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies unter den folgenden Bedingungen zu gestatten:
Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.
DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR JEGLICHE ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER SONSTIGE HAFTUNG, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN
MIT-Lizenz
(jQuery 2.1.4)
Copyright 2014 jQuery Foundation und andere Mitwirkende https://jquery.com/
Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (die "Software") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies unter den folgenden Bedingungen zu gestatten:
Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.
DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR JEGLICHE ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER SONSTIGE HAFTUNG, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN
MIT-Lizenz
(FileSaver.js 0.2.0)
Copyright © 2015 [Eli Grey][1].
Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (die "Software") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies unter den folgenden Bedingungen zu gestatten:
Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.
DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR JEGLICHE ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER SONSTIGE HAFTUNG, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN
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MIT-Lizenz
(sorttable 1.6.0)
Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (die "Software") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies unter den folgenden Bedingungen zu gestatten:
Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.
THE SOFTWARE IS PROVIDED “AS IS”, WITHOUT WARRANTY OF ANY KIND, EXPRESS OR IMPLIED, INCLUDING BUT NOT LIMITED TO THE WARRANTIES OF MERCHANTABILITY, FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE AND NONINFRINGEMENT. IN NO EVENT SHALL THE AUTHORS OR COPYRIGHT HOLDERS BE LIABLE FOR ANY CLAIM, DAMAGES OR OTHER
LIABILITY, WHETHER IN AN ACTION OF CONTRACT, TORT OR OTHERWISE, ARISING FROM, OUT OF OR IN CONNECTION WITH THE SOFTWARE OR THE USE OR OTHER DEALINGS IN THE SOFTWARE
MIT-Lizenz
(erlang 17.3-dfsg)
Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (die "Software") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies unter den folgenden Bedingungen zu gestatten:
Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.
DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR JEGLICHE ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER SONSTIGE HAFTUNG, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN
MIT-Lizenz
(jQuery 1.11.3)
Quelle: https://github.com/jquery/jquery
Dateien: *
Copyright: 2005, 2014 jQuery Foundation, Inc. und andere Mitwirkende
Lizenz: Expat
Dateien: debian/*
Copyright: 2015 Raju Vindane <rajudv@openmailbox.org>
Lizenz: Expat
Lizenz: Expat
Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (die "Software") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies unter den folgenden Bedingungen zu gestatten:
Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.
DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR JEGLICHE ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER SONSTIGE HAFTUNG, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN
MIT-Lizenz
(UI Bootstrap 0.14.1)
Copyright (c) 2012-2015 das AngularUI Team, https://github.com/organizations/angular-ui/teams/291112
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MIT-Lizenz
(UI Bootstrap 2.1.0)
Copyright (c) 2012-2016 das AngularUI Team, https://github.com/organizations/angular-ui/teams/291112
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MIT-Lizenz
(Angular UI Bootstrap 2.5.0)
Die MIT-Lizenz
Copyright (c) 2012-2017 das AngularUI Team, https://github.com/organizations/angular-ui/teams/291112
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MIT-Lizenz
(bower-angular v1.3.2, bower-angular-sanitize v1.3.2)
Die MIT-Lizenz
Copyright (c) 2010-2012 Google, Inc. https://angularjs.org
Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (die "Software") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies unter den folgenden Bedingungen zu gestatten:
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DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR JEGLICHE ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER SONSTIGE HAFTUNG, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN
MIT-Lizenz
(AngularJS 1.2.26)
Die MIT-Lizenz
Copyright (c) 2010-2014 Google, Inc. https://angularjs.org
Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (die “Software”) erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies zu gestatten, vorbehaltlich der folgenden Bedingungen:
Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.
DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR JEGLICHE ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER SONSTIGE HAFTUNG, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN
MIT-Lizenz
(angular-mocks 1.4.4, angular-route 1.4.3, angular-route 1.4.7, angular-route 1.4.8, bower-angular 1.4.8, bower-angular v1.4.7)
Die MIT-Lizenz
Copyright (c) 2010-2015 Google, Inc. https://angularjs.org
Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (die "Software") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies unter den folgenden Bedingungen zu gestatten:
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DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR JEGLICHE ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER SONSTIGE HAFTUNG, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN
MIT-Lizenz
(ui-ace 0.2.3, ui-codemirror 0.3.0)
Die MIT-Lizenz
Copyright (c) 2012 das AngularUI Team, https://angular-ui.github.com
Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (die "Software") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies unter den folgenden Bedingungen zu gestatten:
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DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR JEGLICHE ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER SONSTIGE HAFTUNG, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN
MIT-Lizenz
(ui-router 1.0.0-alpha.1)
MIT-Lizenz
Copyright (c) 2013-2015 Das AngularUI-Team, Karsten Sperling
Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (die "Software") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies unter den folgenden Bedingungen zu gestatten:
Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.
DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER ANDERE HAFTUNGEN, SEI ES DURCH VERTRAG, UNERLAUBTE HANDLUNGEN ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG DER SOFTWARE ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN
MIT-Lizenz
(ui-router 0.2.13)
Die MIT-Lizenz
Copyright (c) 2014 Das AngularUI-Team, Karsten Sperling
Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (die "Software") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies unter den folgenden Bedingungen zu gestatten:
Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.
DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR JEGLICHE ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER SONSTIGE HAFTUNG, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN
MIT-Lizenz
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Die MIT-Lizenz
Copyright (c)
Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (die "Software") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies unter den folgenden Bedingungen zu gestatten:
Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.
DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR JEGLICHE ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER SONSTIGE HAFTUNG, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN
MIT-Lizenz
(simplemde 1.7.1)
Die MIT-Lizenz (MIT)
Copyright (c) 2015 Next Step Webs, Inc.
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MIT-Lizenz
(ngclipboard 1.1.1)
Die MIT-Lizenz (MIT)
Copyright (c) 2015 Sachin N
Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (die "Software") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies unter den folgenden Bedingungen zu gestatten:
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MIT-Lizenz
(Bootstrap (Twitter) 3.2.0)
Die MIT-Lizenz (MIT)
Copyright (c) 2011-2014 Twitter, Inc.
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MIT-Lizenz
(Bootstrap 3.3.5, Bootstrap (Twitter) 3.3.5)
Die MIT-Lizenz
Copyright (c) 2011-2015 Twitter, Inc.
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MIT-Lizenz
(ui-select-that-was-forked-solely-to-update-npm-version 0.9.5)
Die MIT-Lizenz
Copyright (c) 2013-2014 AngularUI
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MIT-Lizenz
(angular-ui-tree 2.9.0)
Die MIT-Lizenz
Copyright (c) 2014
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MIT-Lizenz
(angular-modal-service 0.6.6)
Die MIT-Lizenz
Copyright (c) 2014 Dave Kerr
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(mnist 1.0.0)
Die MIT-Lizenz
Copyright (c) 2015 Juan Cazala
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(Tausendfüßler-go v1.3.0)
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Copyright (c) 2015 Tausendfüßler
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(pickles2-contents-editor 2.0.0-beta.1)
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Copyright (c) 2015 Tomoya Koyanagi
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MIT-Lizenz
(AngularJS v1.6.4, bower-angular v1.6.4)
Die MIT-Lizenz (MIT)
Copyright (c) 2016 Angular
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MIT-Lizenz
(ergosphere-core 0.4.2)
Die MIT-Lizenz (MIT)
Copyright (c) 2017 ergosign
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MIT-Lizenz
(urllib3 1.12, urllib3 1.13.1)
Dies ist die MIT-Lizenz: https://www.opensource.org/licenses/mit-license.php
Copyright 2008-2014 Andrey Petrov und Mitwirkende (siehe CONTRIBUTORS.txt)
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Mozilla Public License 1.0
(erlang 17.3-dfsg)
Mozilla Public License Version 1.0
1. Definitionen.
1. “Mitwirkender” bezeichnet jede Einheit, die Änderungen erstellt oder zur Erstellung von Änderungen beiträgt.
2. “Version des Mitwirkenden” ist die Kombination aus dem ursprünglichen Code, früheren Änderungen, die von einem Mitwirkenden verwendet wurden, und den Änderungen, die dieser Mitwirkende vorgenommen hat.
3. “Abgedeckter Code” bezeichnet den ursprünglichen Code oder Modifikationen oder die Kombination aus dem ursprünglichen Code und Modifikationen, jeweils einschließlich Teilen davon.
4. “Elektronischer Verteilungsmechanismus” ist ein in der Softwareentwicklungsbranche allgemein anerkannter Mechanismus für die elektronische Übertragung von Daten.
5. “Ausführbar” bedeutet Abgedeckter Code in jeder Form außer dem Quellcode.
6. “Erstentwickler” bezeichnet die natürliche oder juristische Person, die in der in Anhang A geforderten Mitteilung über den Quellcode als Erstentwickler angegeben ist.
7. “Größeres Werk” bezeichnet ein Werk, das den Abgedeckten Code oder Teile davon mit Code kombiniert, der nicht unter die Bedingungen dieser Lizenz fällt.
8. "Lizenz" bezeichnet dieses Dokument.
“Modifikationen” bedeutet jede Hinzufügung oder Streichung von Substanz oder Struktur des Originalcodes oder früherer Modifikationen. Wenn der Abgedeckte Code als eine Reihe von Dateien veröffentlicht wird, ist eine Modifikation:
A. Jede Hinzufügung oder Löschung des Inhalts einer Datei, die Originalcode oder frühere Modifikationen enthält.
B. Jede neue Datei, die irgendeinen Teil des ursprünglichen Codes oder früherer Modifikationen enthält.
9. “Originalcode” bezeichnet den Quellcode von Computersoftware, der in der in Anhang A geforderten Mitteilung über den Quellcode als Originalcode bezeichnet wird und der zum Zeitpunkt seiner Freigabe im Rahmen dieser Lizenz nicht bereits Abgedeckter Code ist, der unter diese Lizenz fällt.
10. “Quellcode” bezeichnet die bevorzugte Form des Abgedeckten Codes, um Änderungen daran vorzunehmen, einschließlich aller darin enthaltenen Module sowie aller zugehörigen Schnittstellendefinitionsdateien, Skripte, die zur Steuerung der Kompilierung und Installation einer ausführbaren Datei verwendet werden, oder eine Liste von Quellcode-Differenzvergleichen mit dem Originalcode oder einem anderen bekannten, verfügbaren Abgedeckten Code nach Wahl des Beitragenden. Der Quellcode kann in komprimierter oder archivierter Form vorliegen, vorausgesetzt, die entsprechende Dekomprimierungs- oder Dearchivierungssoftware ist allgemein und kostenlos verfügbar.
11. “Sie” bedeutet eine natürliche oder juristische Person, die Rechte unter dieser Lizenz ausübt und alle Bedingungen dieser Lizenz einhält. Bei juristischen Personen schließt der Begriff ”Sie” jede juristische Person ein, die Sie kontrolliert, von Ihnen kontrolliert wird oder mit Ihnen unter gemeinsamer Kontrolle steht. Für die Zwecke dieser Definition bedeutet “Kontrolle” (a) die Befugnis, direkt oder indirekt die Leitung oder das Management einer solchen juristischen Person zu bestimmen, sei es durch Vertrag oder auf andere Weise, oder (b) der Besitz von fünfzig Prozent (50%) oder mehr der ausstehenden Aktien oder das wirtschaftliche Eigentum an einer solchen juristischen Person.
2. Quellcode-Lizenz.
2.1. Der anfängliche Zuschuss für Entwickler.
Der Erstentwickler gewährt Ihnen hiermit eine weltweite, gebührenfreie, nicht-exklusive Lizenz, vorbehaltlich der Ansprüche Dritter auf geistiges Eigentum:
a. den Originalcode (oder Teile davon) mit oder ohne Modifikationen oder als Teil eines größeren Werks zu nutzen, zu reproduzieren, zu modifizieren, auszustellen, vorzuführen, unterzulizenzieren und zu vertreiben; und
b. unter Patenten, die sich jetzt oder später im Besitz oder unter der Kontrolle des Erstentwicklers befinden, den Originalcode (oder Teile davon) herzustellen, herstellen zu lassen, zu nutzen und zu verkaufen (“nutzen”), jedoch nur in dem Umfang, in dem ein solches Patent vernünftigerweise erforderlich ist, um Ihnen die Nutzung des Originalcodes (oder von Teilen davon) zu ermöglichen, und nicht in einem größeren Umfang, der für die Nutzung weiterer Modifikationen oder Kombinationen erforderlich sein könnte.
2.2. Beitragszahler Zuschuss.
Jeder Mitwirkende gewährt Ihnen hiermit eine weltweite, gebührenfreie, nicht-exklusive Lizenz, vorbehaltlich der Ansprüche Dritter auf geistiges Eigentum:
a. die von diesem Mitwirkenden erstellten Modifikationen (oder Teile davon) entweder unverändert, zusammen mit anderen Modifikationen, als abgedeckter Code oder als Teil eines größeren Werks zu verwenden, zu reproduzieren, zu modifizieren, auszustellen, vorzuführen, unterzulizenzieren und zu vertreiben; und
b. im Rahmen von Patenten, die sich derzeit oder künftig im Besitz oder unter der Kontrolle des Mitwirkenden befinden, die Version des Mitwirkenden (oder Teile davon) zu nutzen, jedoch nur in dem Umfang, in dem ein solches Patent vernünftigerweise erforderlich ist, um Ihnen die Nutzung der Version des Mitwirkenden (oder von Teilen davon) zu ermöglichen, und nicht in einem größeren Umfang, der für die Nutzung weiterer Änderungen oder Kombinationen erforderlich sein könnte.
3. Vertriebsverpflichtungen.
3.1. Anwendung der Lizenz.
Die Modifikationen, die Sie erstellen oder zu denen Sie beitragen, unterliegen den Bestimmungen dieser Lizenz, einschließlich und ohne Einschränkung Abschnitt 2.2. Die Quellcode-Version des Abgedeckten Codes darf nur unter den Bedingungen dieser Lizenz oder einer gemäß Abschnitt 6.1 freigegebenen zukünftigen Version dieser Lizenz weitergegeben werden, und Sie müssen jeder Kopie des von Ihnen weitergegebenen Quellcodes eine Kopie dieser Lizenz beifügen. Sie dürfen keine Bedingungen für eine Quelltextversion anbieten oder auferlegen, die die anwendbare Version dieser Lizenz oder die Rechte des Empfängers nach dieser Lizenz verändern oder einschränken. Sie dürfen jedoch ein zusätzliches Dokument beifügen, das die in Abschnitt 3.5 beschriebenen zusätzlichen Rechte anbietet.
3.2. Verfügbarkeit des Quellcodes.
Jede Modifikation, die Sie erstellen oder zu der Sie beitragen, muss in Quellcodeform unter den Bedingungen dieser Lizenz entweder auf demselben Medium wie eine ausführbare Version oder über einen akzeptierten elektronischen Verbreitungsmechanismus jedem zur Verfügung gestellt werden, dem Sie eine ausführbare Version zur Verfügung gestellt haben; und wenn sie über einen elektronischen Verbreitungsmechanismus zur Verfügung gestellt wird, muss sie mindestens zwölf (12) Monate nach dem Datum, an dem sie ursprünglich zur Verfügung gestellt wurde, oder mindestens sechs (6) Monate, nachdem eine nachfolgende Version dieser bestimmten Modifikation diesen Empfängern zur Verfügung gestellt wurde, verfügbar bleiben. Sie sind dafür verantwortlich, dass die Version des Quellcodes verfügbar bleibt, auch wenn der elektronische Verteilungsmechanismus von einem Dritten gepflegt wird.
3.3. Beschreibung der Änderungen.
Sie müssen dafür sorgen, dass jeder Abgedeckte Code, zu dem Sie beitragen, eine Datei enthält, die die von Ihnen vorgenommenen Änderungen zur Erstellung des Abgedeckten Codes und das Datum jeder Änderung dokumentiert. Sie müssen an prominenter Stelle darauf hinweisen, dass die Modifikation direkt oder indirekt vom Originalcode des ursprünglichen Entwicklers abgeleitet ist, und den Namen des ursprünglichen Entwicklers (a) im Quellcode und (b) in jedem Hinweis in einer ausführbaren Version oder der zugehörigen Dokumentation, in der Sie den Ursprung oder das Eigentum des Abgedeckten Codes beschreiben, angeben.
3.4. Angelegenheiten des geistigen Eigentums
a. Ansprüche von Dritten.
Wenn Sie Kenntnis davon haben, dass eine Partei ein geistiges Eigentumsrecht an einer bestimmten Funktionalität oder einem bestimmten Code (oder dessen Nutzung unter dieser Lizenz) beansprucht, müssen Sie der Quellcode-Distribution eine Textdatei mit dem Titel “LEGAL” beifügen, die den Anspruch und die Partei, die den Anspruch erhebt, so ausführlich beschreibt, dass ein Empfänger weiß, an wen er sich wenden muss. Wenn Sie eine solche Kenntnis erlangen, nachdem Sie Ihre Modifikation wie in Abschnitt 3.2 beschrieben zur Verfügung gestellt haben, müssen Sie unverzüglich die LEGAL-Datei in allen Kopien, die Sie danach zur Verfügung stellen, ändern und andere Schritte unternehmen (z.B. geeignete Mailing-Listen oder Newsgroups benachrichtigen), die angemessen sind, um diejenigen, die den Abgedeckten Code erhalten haben, darüber zu informieren, dass neue Kenntnisse erlangt wurden.
b. Beitragende APIs.
Wenn es sich bei Ihrer Änderung um eine Anwendungsprogrammierschnittstelle handelt und Sie Patente besitzen oder kontrollieren, die für die Implementierung dieser API vernünftigerweise erforderlich sind, müssen Sie diese Informationen auch in die LEGAL-Datei aufnehmen.
3.5. Erforderliche Bekanntmachungen.
Sie müssen den Hinweis in Anhang A in jeder Datei des Quellcodes und diese Lizenz in jeder Dokumentation für den Quellcode duplizieren, in der Sie die Rechte der Empfänger in Bezug auf den Abgedeckten Code beschreiben. Wenn Sie eine oder mehrere Modifikation(en) erstellt haben, können Sie Ihren Namen als Mitwirkender dem in Anhang A beschriebenen Hinweis hinzufügen. Wenn es aufgrund der Struktur einer bestimmten Quellcodedatei nicht möglich ist, einen solchen Hinweis in dieser Datei unterzubringen, müssen Sie einen solchen Hinweis an einer Stelle (z. B. in einer entsprechenden Verzeichnisdatei) anbringen, an der ein Benutzer wahrscheinlich nach einem solchen Hinweis suchen würde. Sie können sich dafür entscheiden, einem oder mehreren Empfängern des Abgedeckten Codes Garantie-, Support-, Entschädigungs- oder Haftungsverpflichtungen anzubieten und dafür eine Gebühr zu verlangen. Sie dürfen dies jedoch nur in Ihrem eigenen Namen tun und nicht im Namen des Erstentwicklers oder eines Mitwirkenden. Sie müssen eindeutig klarstellen, dass eine solche Garantie-, Support-, Entschädigungs- oder Haftungsverpflichtung nur von Ihnen angeboten wird, und Sie erklären sich hiermit bereit, den Erstentwickler und jeden Mitwirkenden für jede Haftung zu entschädigen, die dem Erstentwickler oder einem solchen Mitwirkenden aufgrund der von Ihnen angebotenen Garantie-, Support-, Entschädigungs- oder Haftungsbedingungen entsteht.
3.6. Verteilung der ausführbaren Versionen.
Sie dürfen den Abgedeckten Code nur dann in ausführbarer Form weitergeben, wenn die Anforderungen der Abschnitte 3.1-3.5 für diesen Abgedeckten Code erfüllt sind und wenn Sie einen Hinweis einfügen, der besagt, dass die Quellcode-Version des Abgedeckten Codes unter den Bedingungen dieser Lizenz verfügbar ist, einschließlich einer Beschreibung, wie und wo Sie die Verpflichtungen aus Abschnitt 3.2 erfüllt haben. Der Hinweis muß deutlich sichtbar in jedem Hinweis in einer ausführbaren Version, der zugehörigen Dokumentation oder dem Begleitmaterial enthalten sein, in dem Sie die Rechte des Empfängers in bezug auf den Abgedeckten Code beschreiben. Sie dürfen die ausführbare Version des Abgedeckten Codes unter einer Lizenz Ihrer Wahl verbreiten, die von dieser Lizenz abweichende Bedingungen enthalten kann, vorausgesetzt, daß Sie die Bedingungen dieser Lizenz einhalten und daß die Lizenz für die ausführbare Version nicht versucht, die Rechte des Empfängers an der Quellcode-Version gegenüber den in dieser Lizenz festgelegten Rechten einzuschränken oder zu verändern. Wenn Sie die ausführbare Version unter einer anderen Lizenz weitergeben, müssen Sie unmissverständlich klarstellen, dass alle von dieser Lizenz abweichenden Bedingungen von Ihnen allein angeboten werden, nicht vom ursprünglichen Entwickler oder einem Mitwirkenden. Sie verpflichten sich hiermit, den Erstentwickler und jeden Mitwirkenden von jeglicher Haftung freizustellen, die dem Erstentwickler oder dem Mitwirkenden aufgrund der von Ihnen angebotenen Bedingungen entsteht.
3.7. Größere Werke.
Sie dürfen ein Größeres Werk erstellen, indem Sie den Abgedeckten Code mit anderem Code kombinieren, der nicht unter die Bedingungen dieser Lizenz fällt, und das Größere Werk als ein einziges Produkt vertreiben. In einem solchen Fall müssen Sie sicherstellen, dass die Anforderungen dieser Lizenz für den Abgedeckten Code erfüllt sind.
4. Unmöglichkeit der Erfüllung aufgrund von Gesetzen oder Vorschriften.
Wenn es Ihnen aufgrund von Gesetzen oder Vorschriften unmöglich ist, eine der Bedingungen dieser Lizenz in Bezug auf einen Teil oder den gesamten Abgedeckten Code einzuhalten, müssen Sie (a) die Bedingungen dieser Lizenz so weit wie möglich einhalten und (b) die Einschränkungen und den betroffenen Code beschreiben: (a) die Bedingungen dieser Lizenz so weit wie möglich einhalten; und (b) die Beschränkungen und den Code, den sie betreffen, beschreiben; eine solche Beschreibung muß in der in Abschnitt 3.4 beschriebenen LEGAL-Datei enthalten sein und allen Verteilungen des Quellcodes beigefügt werden. Sofern dies nicht durch Gesetze oder Vorschriften untersagt ist, muss eine solche Beschreibung so detailliert sein, dass ein Empfänger mit normalen Kenntnissen in der Lage ist, sie zu verstehen.
5. Anwendung dieser Lizenz.
Diese Lizenz gilt für den Code, dem der Erstentwickler den Hinweis in Anhang A beigefügt hat, sowie für den zugehörigen Abgedeckten Code.
6. Versionen der Lizenz.
6.1. Neue Versionen.
Die Netscape Communications Corporation (“Netscape”) kann von Zeit zu Zeit überarbeitete und/oder neue Versionen der Lizenz veröffentlichen. Jede Version erhält eine eindeutige Versionsnummer.
6.2. Auswirkung der neuen Versionen.
Sobald der Abgedeckte Code unter einer bestimmten Version der Lizenz veröffentlicht wurde, dürfen Sie ihn immer unter den Bedingungen dieser Version weiter verwenden. Sie können sich auch dafür entscheiden, solchen Abgedeckten Code unter den Bedingungen jeder späteren Version der von Netscape veröffentlichten Lizenz zu verwenden. Niemand außer Netscape hat das Recht, die Bedingungen zu ändern, die für den unter dieser Lizenz erstellten Abgedeckten Code gelten.
6.3. Abgeleitete Werke.
Wenn Sie eine modifizierte Version dieser Lizenz erstellen oder verwenden (was Sie nur tun dürfen, um sie auf Code anzuwenden, der nicht bereits Abgedeckter Code ist, der unter diese Lizenz fällt), müssen Sie
(a) Ihre Lizenz so umzubenennen, dass die Ausdrücke “Mozilla”, “MOZILLAPL”, “MOZPL”, “Netscape”, “NPL” oder andere verwirrend ähnliche Ausdrücke nirgendwo in Ihrer Lizenz erscheinen und
(b) anderweitig deutlich machen, daß Ihre Version der Lizenz Bedingungen enthält, die von der Mozilla Public License und der Netscape Public License abweichen. (Die Angabe des Namens des Erstentwicklers, des ursprünglichen Codes oder des Mitwirkenden in dem in Anhang A beschriebenen Hinweis gilt nicht als Änderung dieser Lizenz).
7. AUSSCHLUSS DER GEWÄHRLEISTUNG.
DER ABGEDECKTE CODE WIRD IM RAHMEN DIESER LIZENZ AUF EINER “WIE BESEHEN”-BASIS ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, OHNE GARANTIE JEGLICHER ART, WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH STILLSCHWEIGEND, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF GARANTIEN, DASS DER ABGEDECKTE CODE FREI VON MÄNGELN, MARKTGÄNGIG, FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK GEEIGNET ODER NICHT VERLETZEND IST. DAS GESAMTE RISIKO IN BEZUG AUF DIE QUALITÄT UND LEISTUNG DES ABGEDECKTEN CODES LIEGT BEI IHNEN. SOLLTE SICH EIN BETROFFENER CODE IN IRGENDEINER HINSICHT ALS FEHLERHAFT ERWEISEN, SO TRAGEN SIE (NICHT DER URSPRÜNGLICHE ENTWICKLER ODER EIN ANDERER MITWIRKENDER) DIE KOSTEN DER NOTWENDIGEN WARTUNG, REPARATUR ODER KORREKTUR. DIESER GARANTIEAUSSCHLUSS IST EIN WESENTLICHER BESTANDTEIL DIESER LIZENZ. DIE VERWENDUNG DES BETROFFENEN CODES IST NUR IM RAHMEN DIESES HAFTUNGSAUSSCHLUSSES GESTATTET.
8. BEENDIGUNG.
Diese Lizenz und die hierunter gewährten Rechte erlöschen automatisch, wenn Sie die hierin enthaltenen Bedingungen nicht einhalten und diesen Verstoß nicht innerhalb von 30 Tagen nach Kenntnisnahme des Verstoßes beheben. Alle Unterlizenzen für den Abgedeckten Code, die ordnungsgemäß gewährt wurden, überdauern die Beendigung dieser Lizenz. Bestimmungen, die aufgrund ihrer Natur über die Beendigung dieser Lizenz hinaus in Kraft bleiben müssen, bleiben bestehen.
9. HAFTUNGSAUSSCHLUSS
UNTER KEINEN UMSTÄNDEN UND UNTER KEINER RECHTSTHEORIE, WEDER AUS UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT), VERTRAG ODER ANDERWEITIG, HAFTET DER URSPRÜNGLICHE ENTWICKLER, EIN ANDERER BEITRAGSZAHLER ODER EIN VERTREIBER DES ABGEDECKTEN CODES ODER EIN LIEFERANT EINER DIESER PARTEIEN IHNEN ODER EINER ANDEREN PERSON GEGENÜBER FÜR INDIREKTE, BESONDERE, ZUFÄLLIGE ODER FOLGESCHÄDEN JEGLICHER ART, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF SCHÄDEN FÜR DEN VERLUST VON FIRMENWERT, ARBEITSUNTERBRECHUNGEN, COMPUTERAUSFÄLLE ODER -FEHLFUNKTIONEN ODER ALLE ANDEREN KOMMERZIELLEN SCHÄDEN ODER VERLUSTE, SELBST WENN DIESE PARTEI ÜBER DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN INFORMIERT WAR. DIESE HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG GILT NICHT FÜR DIE HAFTUNG FÜR TODESFÄLLE ODER PERSONENSCHÄDEN, DIE AUF FAHRLÄSSIGKEIT EINER SOLCHEN PARTEI ZURÜCKZUFÜHREN SIND, SOWEIT DAS GELTENDE RECHT EINE SOLCHE BESCHRÄNKUNG VERBIETET. IN EINIGEN GERICHTSBARKEITEN IST DER AUSSCHLUSS ODER DIE BESCHRÄNKUNG VON ZUFÄLLIGEN SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN NICHT ZULÄSSIG, SO DASS DIESER AUSSCHLUSS UND DIESE BESCHRÄNKUNG MÖGLICHERWEISE NICHT AUF SIE ZUTREFFEN.
10. U.S. REGIERUNG ENDVERBRAUCHER.
Der Abgedeckte Code ist ein “kommerzieller Gegenstand”, wie dieser Begriff in 48 C.F.R.2.101 (Okt. 1995) definiert ist, bestehend aus “kommerzieller Computersoftware” und “kommerzieller Computersoftware-Dokumentation”, wie diese Begriffe in 48 C.F.R. 12.212 (Sept. 1995) verwendet werden. In Übereinstimmung mit 48 C.F.R. 12.212 und 48 C.F.R. 227.7202-1 bis 227.7202-4 (Juni 1995) erwerben alle Endbenutzer der US-Regierung den betroffenen Code nur mit den hierin festgelegten Rechten.
11. VERSCHIEDENES
Diese Lizenz stellt die vollständige Vereinbarung bezüglich des Vertragsgegenstandes dar. Sollte eine Bestimmung dieser Lizenz für nicht durchsetzbar befunden werden, so wird diese Bestimmung nur insoweit geändert, als dies erforderlich ist, um sie durchsetzbar zu machen. Diese Lizenz unterliegt den Bestimmungen des kalifornischen Rechts (es sei denn, das anwendbare Recht sieht etwas anderes vor), mit Ausnahme der Bestimmungen des Kollisionsrechts. In Bezug auf Streitigkeiten, bei denen mindestens eine Partei ein Staatsbürger der Vereinigten Staaten von Amerika ist oder eine juristische Person, die in den Vereinigten Staaten von Amerika gechartert oder registriert ist, um dort Geschäfte zu machen, gilt Folgendes (a) sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird, unterliegen alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dieser Lizenz (mit Ausnahme von Streitigkeiten im Zusammenhang mit geistigen Eigentumsrechten) einem endgültigen und verbindlichen Schiedsverfahren, wobei die unterlegene Partei alle Kosten des Schiedsverfahrens trägt; (b) jedes Schiedsverfahren im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung findet in Santa Clara County, Kalifornien, unter der Schirmherrschaft von JAMS/EndDispute statt; (c) alle Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung unterliegen der Gerichtsbarkeit der Bundesgerichte des Northern District of California, mit Gerichtsstand in Santa Clara County, Kalifornien, wobei die unterlegene Partei für die Kosten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Gerichtskosten und angemessene Anwaltsgebühren und -auslagen, verantwortlich ist. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf wird ausdrücklich ausgeschlossen. Gesetze oder Vorschriften, die vorsehen, dass der Wortlaut eines Vertrages gegen den Verfasser auszulegen ist, gelten nicht für diese Lizenz.
12. VERANTWORTUNG FÜR ANSPRÜCHE.
Außer in Fällen, in denen ein anderer Mitwirkender die Bestimmungen von Abschnitt 3.4 nicht eingehalten hat, sind Sie für Schäden verantwortlich, die direkt oder indirekt aus Ihrer Nutzung der Rechte unter dieser Lizenz entstehen, und zwar auf der Grundlage der Anzahl der von Ihnen zur Verfügung gestellten Kopien des Abgedeckten Codes, der Einnahmen, die Sie aus der Nutzung dieser Rechte erzielt haben, und anderer relevanter Faktoren. Sie stimmen zu, mit den betroffenen Parteien zusammenzuarbeiten, um die Verantwortung auf einer gerechten Basis zu verteilen.
EXHIBIT A.
Der Inhalt dieser Datei unterliegt der Mozilla Public License Version 1.0 (die “Lizenz”); Sie dürfen diese Datei nur in Übereinstimmung mit der Lizenz verwenden. Sie können eine Kopie der Lizenz erhalten unter https://www.mozilla.org/MPL/
Software, die unter der Lizenz vertrieben wird, wird auf einer “AS IS”-Basis vertrieben, OHNE GARANTIE JEGLICHER ART, weder ausdrücklich noch stillschweigend. Siehe die Lizenz für die spezifische Sprache, die Rechte und Einschränkungen unter der Lizenz regelt.
Der ursprüngliche Code lautet ____.
Der ursprüngliche Entwickler des Codes ist ____.
Die von ____ erstellten Teile sind Copyright (C) ____. Alle Rechte vorbehalten.
Mitwirkende(r): _____
Mozilla Public License 1.1
Mozilla Firefox 4.0, Mozilla Firefox 6.0
MOZILLA PUBLIC LICENSE
Version 1.1
1. Definitionen.
1. “Kommerzielle Nutzung” bedeutet die Verbreitung oder anderweitige Bereitstellung des Abgedeckten Codes an einen Dritten.
2. ”Mitwirkender” bezeichnet jede Einheit, die Änderungen erstellt oder zur Erstellung von Änderungen beiträgt.
3. 3. ”Mitwirkende Version” ist die Kombination aus dem ursprünglichen Code, früheren Änderungen, die von einem Mitwirkenden verwendet wurden, und den von diesem Mitwirkenden vorgenommenen Änderungen.
4. ”Abgedeckter Code” bezeichnet den ursprünglichen Code oder Modifikationen oder die Kombination aus dem ursprünglichen Code und Modifikationen, jeweils einschließlich Teilen davon.
5. ”Elektronischer Verteilungsmechanismus” ist ein in der Softwareentwicklungsbranche allgemein anerkannter Mechanismus für die elektronische Übertragung von Daten.
6. ”Ausführbar” bedeutet Abgedeckter Code in jeder Form außer dem Quellcode.
7. ”Erstentwickler” bezeichnet die natürliche oder juristische Person, die in der in Anhang A geforderten Mitteilung über den Quellcode als Erstentwickler angegeben ist.
8. ”Größeres Werk” bezeichnet ein Werk, das den Abgedeckten Code oder Teile davon mit Code kombiniert, der nicht den Bedingungen dieser Lizenz unterliegt.
9. ”Lizenz” bedeutet dieses Dokument.
“Lizenzierbar” bedeutet, das Recht zu haben, alle hierin übertragenen Rechte in größtmöglichem Umfang zu gewähren, sei es zum Zeitpunkt der ursprünglichen Gewährung oder später erworben.
10. ”Modifikationen” bedeutet jede Hinzufügung oder Streichung von Substanz oder Struktur des Originalcodes oder früherer Modifikationen. Wenn der Abgedeckte Code als eine Reihe von Dateien veröffentlicht wird, ist eine Modifikation:
A. Jede Hinzufügung oder Löschung des Inhalts einer Datei, die Originalcode oder frühere Modifikationen enthält.
B. Jede neue Datei, die irgendeinen Teil des ursprünglichen Codes oder früherer Modifikationen enthält.
11. ”Originalcode” bezeichnet den Quellcode von Computersoftware, der in der in Anhang A geforderten Mitteilung über den Quellcode als Originalcode bezeichnet wird und der zum Zeitpunkt seiner Freigabe im Rahmen dieser Lizenz nicht bereits Abgedeckter Code ist, der unter diese Lizenz fällt.
“Patentansprüche” bedeutet alle Patentansprüche, die jetzt im Besitz des Lizenzgebers sind oder später erworben werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Verfahrens-, Prozess- und Apparateansprüche, in jedem Patent, für das der Lizenzgeber eine Lizenz erteilt.
12. Der Begriff ”Quellcode” bezeichnet die bevorzugte Form des Abgedeckten Codes, um Änderungen daran vorzunehmen, einschließlich aller darin enthaltenen Module sowie aller zugehörigen Schnittstellendefinitionsdateien, Skripte, die zur Steuerung der Kompilierung und Installation einer ausführbaren Datei verwendet werden, oder Quellcode-Differenzialvergleiche mit dem Originalcode oder einem anderen bekannten, verfügbaren Abgedeckten Code nach Wahl des Beitragenden. Der Quellcode kann in komprimierter oder archivierter Form vorliegen, vorausgesetzt, die entsprechende Dekomprimierungs- oder Dearchivierungssoftware ist allgemein und kostenlos verfügbar.
13. “Sie” (oder “Ihr”) bezeichnet eine natürliche oder juristische Person, die Rechte unter dieser Lizenz oder einer zukünftigen Version dieser Lizenz, die gemäß Abschnitt 6.1 ausgestellt wird, ausübt und alle Bedingungen dieser Lizenz einhält. Bei juristischen Personen schließt “Sie” jede juristische Person ein, die Sie kontrolliert, von Ihnen kontrolliert wird oder mit Ihnen unter gemeinsamer Kontrolle steht. Im Sinne dieser Definition bedeutet “Kontrolle” (a) die Befugnis, direkt oder indirekt die Leitung oder das Management eines solchen Rechtsträgers zu bestimmen, sei es durch Vertrag oder auf andere Weise, oder (b) das Eigentum von mehr als fünfzig Prozent (50%) der ausstehenden Aktien oder das wirtschaftliche Eigentum an einem solchen Rechtsträger.
2. Quellcode-Lizenz.
2.1. Der anfängliche Zuschuss für Entwickler. Der Erstentwickler gewährt Ihnen hiermit eine weltweite, gebührenfreie, nicht-exklusive Lizenz, vorbehaltlich der Ansprüche Dritter auf geistiges Eigentum:
(a) unter geistigen Eigentumsrechten (mit Ausnahme von Patent- oder Markenrechten), die vom Erstentwickler lizenziert werden können, um den Originalcode (oder Teile davon) mit oder ohne Modifikationen und/oder als Teil eines größeren Werks zu nutzen, zu vervielfältigen, zu modifizieren, darzustellen, aufzuführen, unterzulizenzieren und zu vertreiben; und
(b) unter Patentansprüchen, die durch die Herstellung, die Verwendung oder den Verkauf des Originalcodes verletzt werden, den Originalcode (oder Teile davon) herzustellen, herstellen zu lassen, zu verwenden, zu praktizieren, zu verkaufen, zum Verkauf anzubieten und/oder anderweitig darüber zu verfügen.
(c) Die in diesem Abschnitt 2.1(a) und (b) gewährten Lizenzen treten an dem Tag in Kraft, an dem der Erstentwickler den Originalcode zum ersten Mal gemäß den Bedingungen dieser Lizenz verbreitet.
(d) Ungeachtet des obigen Abschnitts 2.1(b) wird keine Patentlizenz gewährt: 1) für Code, den Sie aus dem Originalcode löschen; 2) getrennt vom Originalcode; oder 3) für Verletzungen, die verursacht werden durch: i) die Veränderung des Originalcodes oder ii) die Kombination des Originalcodes mit anderer Software oder Geräten.
2.2. Beitragszahler Zuschuss. Vorbehaltlich der Ansprüche Dritter auf geistiges Eigentum gewährt Ihnen jeder Mitwirkende hiermit eine weltweite, unentgeltliche, nicht exklusive Lizenz
(a) im Rahmen von Rechten des geistigen Eigentums (mit Ausnahme von Patent- oder Markenrechten), die vom Beitragenden lizenziert werden können, die von diesem Beitragenden erstellten Modifikationen (oder Teile davon) entweder unverändert, zusammen mit anderen Modifikationen, als Abgedeckter Code und/oder als Teil eines größeren Werks zu nutzen, zu vervielfältigen, zu modifizieren, darzustellen, vorzuführen, unterzulizenzieren und zu vertreiben; und
(b) unter Patentansprüchen, die durch die Herstellung, die Verwendung oder den Verkauf von Modifikationen, die von diesem Beitragenden entweder allein und/oder in Kombination mit seiner Beitragsversion (oder Teilen einer solchen Kombination) vorgenommen wurden, verletzt werden, herzustellen, zu verwenden, zu verkaufen, zum Verkauf anzubieten, herstellen zu lassen und/oder anderweitig darüber zu verfügen: 1) die von diesem Mitwirkenden vorgenommenen Änderungen (oder Teile davon) und 2) die Kombination der von diesem Mitwirkenden vorgenommenen Änderungen mit seiner Mitwirkerversion (oder Teile einer solchen Kombination).
(c) Die in den Abschnitten 2.2(a) und 2.2(b) gewährten Lizenzen treten an dem Tag in Kraft, an dem Contributor den Abgedeckten Code erstmals kommerziell nutzt.
(d) Ungeachtet des obigen Abschnitts 2.2(b) wird keine Patentlizenz gewährt: 1) für Code, den der Mitwirkende aus der Version des Mitwirkenden gelöscht hat; 2) getrennt von der Version des Mitwirkenden; 3) für Verletzungen, die verursacht werden durch: i) Modifikationen der Version des Mitwirkenden durch Dritte oder ii) die Kombination der von diesem Mitwirkenden vorgenommenen Modifikationen mit anderer Software (außer als Teil der Version des Mitwirkenden) oder anderen Geräten; oder 4) unter Patentansprüchen, die durch den Abgedeckten Code verletzt werden, wenn keine Modifikationen durch diesen Mitwirkenden vorgenommen wurden.
3. Vertriebsverpflichtungen.
3.1. Anwendung der Lizenz. Die Modifikationen, die Sie erstellen oder zu denen Sie beitragen, unterliegen den Bestimmungen dieser Lizenz, einschließlich und ohne Einschränkung Abschnitt 2.2. Die Quellcode-Version des Abgedeckten Codes darf nur unter den Bedingungen dieser Lizenz oder einer gemäß Abschnitt 6.1 freigegebenen zukünftigen Version dieser Lizenz weitergegeben werden, und Sie müssen jeder Kopie des von Ihnen weitergegebenen Quellcodes eine Kopie dieser Lizenz beifügen. Sie dürfen keine Bedingungen für eine Quelltextversion anbieten oder auferlegen, die die anwendbare Version dieser Lizenz oder die Rechte des Empfängers nach dieser Lizenz verändern oder einschränken. Sie dürfen jedoch ein zusätzliches Dokument beifügen, das die in Abschnitt 3.5 beschriebenen zusätzlichen Rechte anbietet.
3.2. Verfügbarkeit des Quellcodes. Jede Modifikation, die Sie erstellen oder zu der Sie beitragen, muss in Quellcodeform unter den Bedingungen dieser Lizenz entweder auf demselben Medium wie eine ausführbare Version oder über einen akzeptierten elektronischen Verbreitungsmechanismus jedem zur Verfügung gestellt werden, dem Sie eine ausführbare Version zur Verfügung gestellt haben; und wenn sie über einen elektronischen Verbreitungsmechanismus zur Verfügung gestellt wird, muss sie mindestens zwölf (12) Monate nach dem Datum verfügbar bleiben, an dem sie ursprünglich verfügbar wurde, oder mindestens sechs (6) Monate, nachdem eine nachfolgende Version dieser bestimmten Modifikation diesen Empfängern zur Verfügung gestellt wurde. Sie sind dafür verantwortlich, dass die Version des Quellcodes verfügbar bleibt, auch wenn der elektronische Verteilungsmechanismus von einem Dritten gepflegt wird.
3.3. Beschreibung der Änderungen. Sie müssen dafür sorgen, dass jeder Abgedeckte Code, zu dem Sie beitragen, eine Datei enthält, die die von Ihnen vorgenommenen Änderungen zur Erstellung des Abgedeckten Codes und das Datum jeder Änderung dokumentiert. Sie müssen an prominenter Stelle darauf hinweisen, dass die Änderung direkt oder indirekt vom Originalcode des ursprünglichen Entwicklers abgeleitet ist, und den Namen des ursprünglichen Entwicklers (a) im Quellcode und (b) in jedem Hinweis in einer ausführbaren Version oder der zugehörigen Dokumentation, in der Sie den Ursprung oder das Eigentum des Abgedeckten Codes beschreiben, angeben.
3.4. Angelegenheiten des geistigen Eigentums
(a) Ansprüche Dritter. Wenn der Mitwirkende Kenntnis davon hat, dass eine Lizenz im Rahmen der Rechte am geistigen Eigentum eines Dritten erforderlich ist, um die von diesem Mitwirkenden gemäß den Abschnitten 2.1 oder 2.2 gewährten Rechte auszuüben, muss der Mitwirkende dem Quellcode eine Textdatei mit dem Titel “LEGAL” beifügen, in der der Anspruch und die Partei, die den Anspruch geltend macht, so ausführlich beschrieben werden, dass ein Empfänger weiß, an wen er sich wenden muss. Erlangt der Mitwirkende solche Kenntnisse, nachdem die Änderung wie in Abschnitt 3.2 beschrieben zur Verfügung gestellt wurde, muss der Mitwirkende die Datei "LEGAL" in allen Kopien, die er danach zur Verfügung stellt, unverzüglich ändern und andere Maßnahmen ergreifen (z. B. geeignete Mailinglisten oder Newsgroups benachrichtigen), die angemessen sind, um diejenigen, die den betroffenen Code erhalten haben, darüber zu informieren, dass neue Kenntnisse erlangt wurden.
(b) Beitragende APIs. Wenn die Änderungen des Mitwirkenden eine Anwendungsprogrammierschnittstelle enthalten und der Mitwirkende Kenntnis von Patentlizenzen hat, die für die Implementierung dieser API erforderlich sind, muss der Mitwirkende diese Informationen ebenfalls in die LEGAL-Datei aufnehmen.
(c) Vertretungen. Der Mitwirkende versichert, dass die Modifikationen des Mitwirkenden, mit Ausnahme der in Abschnitt 3.4(a) genannten, nach seiner Auffassung die ursprüngliche(n) Schöpfung(en) des Mitwirkenden sind und/oder dass der Mitwirkende über ausreichende Rechte verfügt, um die durch diese Lizenz übertragenen Rechte zu gewähren.
3.5. Erforderliche Bekanntmachungen. Sie müssen den Hinweis in Anhang A in jeder Datei des Quellcodes duplizieren. Wenn es aufgrund der Struktur einer bestimmten Quellcodedatei nicht möglich ist, einen solchen Hinweis in diese Datei aufzunehmen, müssen Sie diesen Hinweis an einer Stelle (z. B. in einem entsprechenden Verzeichnis) anbringen, an der ein Benutzer wahrscheinlich nach einem solchen Hinweis suchen würde. Wenn Sie eine oder mehrere Modifikation(en) erstellt haben, können Sie Ihren Namen als Mitwirkender dem in Anhang A beschriebenen Hinweis hinzufügen. Sie müssen diese Lizenz auch in jeder Dokumentation für den Quellcode duplizieren, in der Sie die Rechte der Empfänger oder die Eigentumsrechte in Bezug auf den Abgedeckten Code beschreiben. Es steht Ihnen frei, einem oder mehreren Empfängern des Abgedeckten Codes Gewährleistungs-, Support-, Entschädigungs- oder Haftungsverpflichtungen anzubieten und dafür eine Gebühr zu verlangen. Sie dürfen dies jedoch nur in Ihrem eigenen Namen tun und nicht im Namen des Erstentwicklers oder eines Mitwirkenden. Sie müssen eindeutig klarstellen, dass eine solche Garantie-, Support-, Entschädigungs- oder Haftungsverpflichtung nur von Ihnen angeboten wird, und Sie erklären sich hiermit bereit, den Erstentwickler und jeden Mitwirkenden von jeglicher Haftung freizustellen, die dem Erstentwickler oder einem solchen Mitwirkenden infolge der von Ihnen angebotenen Garantie-, Support-, Entschädigungs- oder Haftungsbedingungen entsteht.
3.6. Verteilung der ausführbaren Versionen. Sie dürfen den Abgedeckten Code nur dann in ausführbarer Form weitergeben, wenn die Anforderungen der Abschnitte 3.1-3.5 für diesen Abgedeckten Code erfüllt sind und wenn Sie einen Hinweis einfügen, der besagt, dass die Quellcode-Version des Abgedeckten Codes unter den Bedingungen dieser Lizenz verfügbar ist, einschließlich einer Beschreibung, wie und wo Sie die Verpflichtungen aus Abschnitt 3.2 erfüllt haben. Der Hinweis muß auffällig in jedem Hinweis in einer ausführbaren Version, der zugehörigen Dokumentation oder dem Begleitmaterial enthalten sein, in dem Sie die Rechte des Empfängers in bezug auf den Abgedeckten Code beschreiben. Sie dürfen die ausführbare Version des Abgedeckten Codes oder die Eigentumsrechte unter einer Lizenz Ihrer Wahl verbreiten, die von dieser Lizenz abweichende Bedingungen enthalten kann, vorausgesetzt, daß Sie die Bedingungen dieser Lizenz einhalten und daß die Lizenz für die ausführbare Version nicht versucht, die Rechte des Empfängers an der Quellcode-Version gegenüber den in dieser Lizenz festgelegten Rechten einzuschränken oder zu verändern. Wenn Sie die ausführbare Version unter einer anderen Lizenz weitergeben, müssen Sie unmissverständlich klarstellen, dass alle von dieser Lizenz abweichenden Bedingungen von Ihnen allein angeboten werden, nicht vom ursprünglichen Entwickler oder einem Mitwirkenden. Sie verpflichten sich hiermit, den Erstentwickler und jeden Mitwirkenden von jeglicher Haftung freizustellen, die dem Erstentwickler oder dem Mitwirkenden aufgrund der von Ihnen angebotenen Bedingungen entsteht.
3.7. Größere Werke. Sie dürfen ein Größeres Werk erstellen, indem Sie den Abgedeckten Code mit anderem Code kombinieren, der nicht unter die Bedingungen dieser Lizenz fällt, und das Größere Werk als ein einziges Produkt vertreiben. In einem solchen Fall müssen Sie sicherstellen, dass die Anforderungen dieser Lizenz für den Abgedeckten Code erfüllt sind.
4. Unmöglichkeit der Erfüllung aufgrund von Gesetzen oder Vorschriften.
Wenn es Ihnen aufgrund eines Gesetzes, einer gerichtlichen Anordnung oder einer Vorschrift unmöglich ist, eine der Bedingungen dieser Lizenz in Bezug auf einen Teil oder den gesamten Abgedeckten Code einzuhalten, dann müssen Sie: (a) die Bedingungen dieser Lizenz so weit wie möglich einhalten; und (b) die Einschränkungen und den von ihnen betroffenen Code beschreiben. Eine solche Beschreibung muss in der in Abschnitt 3.4 beschriebenen LEGAL-Datei enthalten sein und muss allen Verteilungen des Quellcodes beigefügt werden. Sofern dies nicht durch Gesetze oder Vorschriften untersagt ist, muss eine solche Beschreibung so detailliert sein, dass ein Empfänger mit normalen Kenntnissen sie verstehen kann.
5. Anwendung dieser Lizenz.
Diese Lizenz gilt für den Code, dem der Erstentwickler den Hinweis in Anhang A beigefügt hat, sowie für den zugehörigen Abgedeckten Code.
6. Versionen der Lizenz.
6.1. Neue Versionen. Die Netscape Communications Corporation (”Netscape”) kann von Zeit zu Zeit überarbeitete und/oder neue Versionen der Lizenz veröffentlichen. Jede Version erhält eine eindeutige Versionsnummer.
6.2. Auswirkung der neuen Versionen. Sobald der Abgedeckte Code unter einer bestimmten Version der Lizenz veröffentlicht wurde, können Sie ihn immer unter den Bedingungen dieser Version weiter verwenden. Sie können sich auch dafür entscheiden, solchen Abgedeckten Code unter den Bedingungen jeder späteren, von Netscape veröffentlichten Version der Lizenz zu verwenden. Niemand außer Netscape hat das Recht, die Bedingungen zu ändern, die für den unter dieser Lizenz erstellten Abgedeckten Code gelten.
6.3. Abgeleitete Werke. Wenn Sie eine modifizierte Version dieser Lizenz erstellen oder verwenden (was Sie nur tun dürfen, um sie auf Code anzuwenden, der nicht bereits durch diese Lizenz abgedeckter Code ist), müssen Sie (a) Ihre Lizenz so umbenennen, daß die Ausdrücke ”Mozilla”, ”MOZILLAPL”, ”MOZPL”, ”Netscape”, “MPL”, “NPL” oder verwirrend ähnliche Ausdrücke in Ihrer Lizenz nicht vorkommen (außer um darauf hinzuweisen, dass Ihre Lizenz von dieser Lizenz abweicht) und (b) anderweitig deutlich machen, dass Ihre Version der Lizenz Bedingungen enthält, die von der Mozilla Public License und der Netscape Public License abweichen. (Die Angabe des Namens des Erstentwicklers, des ursprünglichen Codes oder des Mitwirkenden in dem in Anhang A beschriebenen Hinweis gilt nicht als Änderung dieser Lizenz).
7. AUSSCHLUSS DER GEWÄHRLEISTUNG.
DER ABGEDECKTE CODE WIRD IM RAHMEN DIESER LIZENZ AUF EINER “WIE BESEHEN”-BASIS ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, OHNE GARANTIE JEGLICHER ART, WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH STILLSCHWEIGEND, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF GARANTIEN, DASS DER ABGEDECKTE CODE FREI VON MÄNGELN, MARKTGÄNGIG, FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK GEEIGNET ODER NICHT VERLETZEND IST. DAS GESAMTE RISIKO IN BEZUG AUF DIE QUALITÄT UND LEISTUNG DES ABGEDECKTEN CODES LIEGT BEI IHNEN. SOLLTE SICH EIN BETROFFENER CODE IN IRGENDEINER HINSICHT ALS FEHLERHAFT ERWEISEN, SO TRAGEN SIE (NICHT DER URSPRÜNGLICHE ENTWICKLER ODER EIN ANDERER MITWIRKENDER) DIE KOSTEN FÜR DIE NOTWENDIGE WARTUNG, REPARATUR ODER KORREKTUR. DIESER GARANTIEAUSSCHLUSS IST EIN WESENTLICHER BESTANDTEIL DIESER LIZENZ. DIE VERWENDUNG DES BETROFFENEN CODES IST NUR IM RAHMEN DIESES HAFTUNGSAUSSCHLUSSES GESTATTET.
8. BEENDIGUNG.
8.1. Diese Lizenz und die hierunter gewährten Rechte erlöschen automatisch, wenn Sie die hierin enthaltenen Bedingungen nicht einhalten und diesen Verstoß nicht innerhalb von 30 Tagen nach Kenntnisnahme des Verstoßes beheben. Alle Unterlizenzen für den Abgedeckten Code, die ordnungsgemäß gewährt wurden, überdauern die Beendigung dieser Lizenz. Bestimmungen, die aufgrund ihrer Natur über die Beendigung dieser Lizenz hinaus in Kraft bleiben müssen, bleiben bestehen.
8.2. Wenn Sie einen Rechtsstreit einleiten, indem Sie eine Patentverletzungsklage (mit Ausnahme von Feststellungsklagen) gegen den Erstentwickler oder einen Mitwirkenden (der Erstentwickler oder Mitwirkende, gegen den Sie eine solche Klage einreichen, wird als “Teilnehmer” bezeichnet) einreichen und behaupten, dass:
(a) die Beitragsversion eines solchen Teilnehmers direkt oder indirekt ein Patent verletzt, so erlöschen alle Rechte, die Ihnen von einem solchen Teilnehmer gemäß den Abschnitten 2.1 und/oder 2.2 dieser Lizenz gewährt werden, mit einer Frist von 60 Tagen, es sei denn, Sie erklären sich innerhalb von 60 Tagen nach Erhalt der Mitteilung entweder: (i) schriftlich bereit, dem Teilnehmer eine angemessene Lizenzgebühr für Ihre frühere und künftige Nutzung der von diesem Teilnehmer vorgenommenen Änderungen zu zahlen, oder (ii) Ihren Rechtsanspruch in Bezug auf die Beitragsversion gegen den Teilnehmer zurückzuziehen. Wird nicht innerhalb von 60 Tagen nach der Benachrichtigung eine angemessene Lizenzgebühr und eine angemessene Zahlungsvereinbarung zwischen den Parteien schriftlich vereinbart oder wird die Klage nicht zurückgezogen, so erlöschen die Ihnen vom Teilnehmer gemäß den Abschnitten 2.1 und/oder 2.2 gewährten Rechte automatisch mit Ablauf der oben genannten 60-tägigen Kündigungsfrist.
(b) eine Software, Hardware oder ein Gerät mit Ausnahme der Beitragsversion eines solchen Teilnehmers direkt oder indirekt ein Patent verletzt, dann werden alle Rechte, die Ihnen von diesem Teilnehmer gemäß den Abschnitten 2.1(b) und 2.2(b) gewährt wurden, mit Wirkung ab dem Datum widerrufen, an dem Sie die von diesem Teilnehmer vorgenommenen Änderungen zum ersten Mal vorgenommen, verwendet, verkauft oder vertrieben haben oder vornehmen ließen.
8.3. Wenn Sie einen Patentverletzungsanspruch gegen den Teilnehmer geltend machen und behaupten, dass die Beitragsversion des Teilnehmers direkt oder indirekt ein Patent verletzt, und dieser Anspruch vor Einleitung eines Patentverletzungsprozesses beigelegt wird (z. B. durch eine Lizenz oder einen Vergleich), wird der angemessene Wert der von dem Teilnehmer gemäß den Abschnitten 2.1 oder 2.2 gewährten Lizenzen bei der Bestimmung des Betrags oder Werts einer Zahlung oder Lizenz berücksichtigt.
8.4. Im Falle einer Kündigung gemäß Abschnitt 8.1 oder 8.2 bleiben alle Endbenutzer-Lizenzvereinbarungen (mit Ausnahme von Distributoren und Wiederverkäufern), die von Ihnen oder einem Distributor vor der Kündigung rechtsgültig erteilt wurden, bestehen.
9. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG.
UNTER KEINEN UMSTÄNDEN UND UNTER KEINER RECHTSTHEORIE, WEDER AUS UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT), VERTRAG ODER ANDERWEITIG, HAFTEN SIE, DER URSPRÜNGLICHE ENTWICKLER, EIN ANDERER BEITRAGSZAHLER ODER EIN VERTREIBER DES ABGEDECKTEN CODES ODER EIN LIEFERANT EINER DIESER PARTEIEN GEGENÜBER EINER PERSON FÜR INDIREKTE, BESONDERE, ZUFÄLLIGE ODER FOLGESCHÄDEN JEGLICHER ART, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF SCHÄDEN FÜR DEN VERLUST VON FIRMENWERT, ARBEITSUNTERBRECHUNGEN, COMPUTERAUSFÄLLE ODER -FEHLFUNKTIONEN ODER ALLE ANDEREN KOMMERZIELLEN SCHÄDEN ODER VERLUSTE, SELBST WENN DIESE PARTEI ÜBER DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN INFORMIERT WAR. DIESE HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG GILT NICHT FÜR DIE HAFTUNG FÜR TODESFÄLLE ODER PERSONENSCHÄDEN, DIE AUF FAHRLÄSSIGKEIT EINER SOLCHEN PARTEI ZURÜCKZUFÜHREN SIND, SOWEIT DAS GELTENDE RECHT EINE SOLCHE BESCHRÄNKUNG VERBIETET. IN EINIGEN GERICHTSBARKEITEN IST DER AUSSCHLUSS ODER DIE BESCHRÄNKUNG VON BEILÄUFIG ENTSTANDENEN SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN NICHT ZULÄSSIG, SO DASS DIESER AUSSCHLUSS UND DIESE BESCHRÄNKUNG FÜR SIE MÖGLICHERWEISE NICHT GELTEN. 10. U.S. REGIERUNG ENDBENUTZER.
Der Abgedeckte Code ist ein ”kommerzieller Gegenstand”, wie dieser Begriff in 48 C.F.R. 2.101 (Okt. 1995) definiert ist, bestehend aus ”kommerzieller Computersoftware” und ”kommerzieller Computersoftware-Dokumentation”, wie diese Begriffe in 48 C.F.R. 12.212 (Sept. 1995) verwendet werden. In Übereinstimmung mit 48 C.F.R. 12.212 und 48 C.F.R. 227.7202-1 bis 227.7202-4 (Juni 1995) erwerben alle Endbenutzer der US-Regierung den betroffenen Code nur mit den hierin festgelegten Rechten.
11. VERSCHIEDENES.
Diese Lizenz stellt die vollständige Vereinbarung bezüglich des Vertragsgegenstandes dar. Sollte eine Bestimmung dieser Lizenz für nicht durchsetzbar befunden werden, so ist diese Bestimmung nur insoweit zu ändern, wie es für ihre Durchsetzbarkeit erforderlich ist. Diese Lizenz unterliegt den Bestimmungen des kalifornischen Rechts (es sei denn, das anwendbare Recht sieht etwas anderes vor), mit Ausnahme der Bestimmungen des Kollisionsrechts. In Bezug auf Streitigkeiten, bei denen mindestens eine Partei ein Staatsbürger der Vereinigten Staaten von Amerika ist oder eine juristische Person, die in den Vereinigten Staaten von Amerika gechartert oder registriert ist, um dort geschäftlich tätig zu werden, unterliegt jeder Rechtsstreit im Zusammenhang mit dieser Lizenz der Gerichtsbarkeit der Bundesgerichte des Northern District of California, mit Gerichtsstand in Santa Clara County, Kalifornien, wobei die unterlegene Partei für die Kosten verantwortlich ist, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Gerichtskosten und angemessene Anwaltsgebühren und -ausgaben. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf wird ausdrücklich ausgeschlossen. Gesetze oder Vorschriften, die vorsehen, dass der Wortlaut eines Vertrages gegen den Verfasser auszulegen ist, gelten nicht für diese Lizenz.
12. VERANTWORTUNG FÜR ANSPRÜCHE.
Zwischen dem Erstentwickler und den Mitwirkenden ist jede Partei für Ansprüche und Schäden verantwortlich, die direkt oder indirekt aus der Nutzung ihrer Rechte unter dieser Lizenz entstehen, und Sie erklären sich bereit, mit dem Erstentwickler und den Mitwirkenden zusammenzuarbeiten, um diese Verantwortung auf einer gerechten Basis zu verteilen. Nichts hierin ist beabsichtigt oder soll als ein Eingeständnis der Haftung angesehen werden.
13. MEHRFACH LIZENZIERTER CODE.
Der Erstentwickler kann Teile des Abgedeckten Codes als mehrfach lizenziert kennzeichnen. Mehrfach lizenziert bedeutet, dass der Erstentwickler Ihnen erlaubt, Teile des Abgedeckten Codes nach Ihrer Wahl unter der MPL oder den alternativen Lizenzen, die der Erstentwickler in der in Anhang A beschriebenen Datei angegeben hat, zu nutzen.
ANHANG A - Mozilla Public License.
Der Inhalt dieser Datei unterliegt der Mozilla Public License Version 1.1 (die “Lizenz”); Sie dürfen diese Datei nur in Übereinstimmung mit der Lizenz verwenden. Sie können eine Kopie der Lizenz erhalten unter https://www.mozilla.org/MPL/
Software, die unter der Lizenz vertrieben wird, wird auf einer “AS IS”-Basis vertrieben, OHNE GARANTIE JEGLICHER ART, weder ausdrücklich noch stillschweigend. Siehe die Lizenz für die spezifische Sprache, die Rechte und Einschränkungen unter der Lizenz regelt.
Der Originalcode lautet _____.
Der ursprüngliche Entwickler des Originalcodes ist _____.
Die von _____ erstellten Teile sind Copyright (C) ______ . Alle Rechte vorbehalten.
Mitwirkende(r): _____ .
Alternativ kann der Inhalt dieser Datei unter den Bedingungen der _____ Lizenz (der [ ____ ] Lizenz) verwendet werden, wobei in diesem Fall die Bestimmungen der [ ______ ] Lizenz anstelle der obigen gelten. Wenn Sie die Verwendung Ihrer Version dieser Datei nur unter den Bedingungen der [ ____ ] Lizenz erlauben wollen und anderen nicht erlauben wollen, Ihre Version dieser Datei unter der MPL zu verwenden, zeigen Sie Ihre Entscheidung an, indem Sie die obigen Bestimmungen löschen und sie durch den Hinweis und andere Bestimmungen ersetzen, die von der [ ___ ] Lizenz verlangt werden. Wenn Sie die obigen Bestimmungen nicht löschen, kann ein Empfänger Ihre Version dieser Datei entweder unter der MPL oder der [ ___ ] Lizenz verwenden.
[NOTE: The text of this Exhibit A may differ slightly from the text of the notices in the Source Code files of the Original Code. You should use the text of this Exhibit A rather than the text found in the Original Code Source Code for Your Modifications.]
Mozilla Public License 2.0
(LibreOffice Online 20170310-snapshot-34d9d522, Mozilla Firefox 44.0)
Mozilla Public License
Version 2.0
1. Begriffsbestimmungen
1. "Mitwirkender" bezeichnet jede natürliche oder juristische Person, die Abgedeckte Software erstellt, zu ihrer Erstellung beiträgt oder sie besitzt.
2. "Mitwirkende Version" ist die Kombination aus den Beiträgen anderer (sofern vorhanden), die von einem Mitwirkenden verwendet werden, und dem Beitrag des betreffenden Mitwirkenden.
3. "Beitrag" bedeutet Abgedeckte Software eines bestimmten Mitwirkenden.
4. "Abgedeckte Software" bezeichnet die Quellcodeform, der der ursprüngliche Beitragende die Mitteilung in Anhang A beigefügt hat, die ausführbare Form dieser Quellcodeform und Modifikationen dieser Quellcodeform, jeweils einschließlich Teilen davon.
5. "Unvereinbar mit Sekundärlizenzen" bedeutet
a. dass der ursprüngliche Kontributor der Abgedeckten Software den in Anhang B beschriebenen Hinweis beigefügt hat; oder
b. dass die Abgedeckte Software unter den Bedingungen der Version 1.1 oder einer früheren Version der Lizenz zur Verfügung gestellt wurde, aber nicht auch unter den Bedingungen einer Sekundärlizenz.
6. "Ausführbare Form" bedeutet jede Form des Werks, die nicht die Form des Quellcodes ist.
7. "Größeres Werk" bezeichnet ein Werk, das Abgedeckte Software mit anderem Material in einer oder mehreren separaten Dateien kombiniert, das keine Abgedeckte Software ist.
8. "Lizenz" bezeichnet dieses Dokument.
9. "Lizenzierbar" bedeutet, das Recht zu haben, alle durch diese Lizenz übertragenen Rechte im größtmöglichen Umfang zu gewähren, sei es zum Zeitpunkt der ursprünglichen Gewährung oder später.
10. "Änderungen" bedeutet eine der folgenden Maßnahmen:
a. jede Datei in Quellcodeform, die aus einer Ergänzung, Löschung oder Änderung des Inhalts der Abgedeckten Software resultiert; oder
b. jede neue Datei in Quellcodeform, die eine Abgedeckte Software enthält.
10. "Patentansprüche" eines Mitwirkenden sind alle Patentansprüche, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Verfahrens-, Prozess- und Vorrichtungsansprüche, in einem von diesem Mitwirkenden lizenzierbaren Patent, die ohne die Gewährung der Lizenz durch die Herstellung, Verwendung, den Verkauf, das Anbieten zum Verkauf, die Herstellung, den Import oder die Übertragung seiner Beiträge oder seiner Mitwirkerversion verletzt würden.
11. "Sekundärlizenz" bedeutet entweder die GNU General Public License, Version 2.0, die GNU Lesser General Public License, Version 2.1, die GNU Affero General Public License, Version 3.0, oder jede spätere Version dieser Lizenzen.
12. "Quellcodeform" bezeichnet die Form des Werks, die für die Durchführung von Änderungen bevorzugt wird.
13. "Sie" (oder "Ihr") bezeichnet eine natürliche oder juristische Person, die Rechte unter dieser Lizenz ausübt. Bei juristischen Personen schließt "Sie" jede juristische Person ein, die Sie kontrolliert, von Ihnen kontrolliert wird oder mit Ihnen unter gemeinsamer Kontrolle steht. Für die Zwecke dieser Definition bedeutet "Kontrolle" (a) die Befugnis, direkt oder indirekt die Leitung oder das Management eines solchen Unternehmens zu bestimmen, sei es durch Vertrag oder auf andere Weise, oder (b) das Eigentum von mehr als fünfzig Prozent (50%) der ausstehenden Aktien oder das wirtschaftliche Eigentum an einem solchen Unternehmen.
2. Lizenzerteilung und Bedingungen
2.1. Zuschüsse
Jeder Mitwirkende gewährt Ihnen hiermit eine weltweite, gebührenfreie, nicht-exklusive Lizenz:
a. im Rahmen von Rechten des geistigen Eigentums (mit Ausnahme von Patent- oder Markenrechten), für die der Beitragende eine Lizenz zur Nutzung, Vervielfältigung, Zugänglichmachung, Änderung, Darstellung, Aufführung, Verbreitung und sonstigen Verwertung seiner Beiträge entweder in unveränderter Form, mit Änderungen oder als Teil eines größeren Werks erhält; und
b. unter den Patentansprüchen eines solchen Mitwirkenden seine Beiträge oder seine Mitwirkendenversion herzustellen, zu verwenden, zu verkaufen, zum Verkauf anzubieten, herstellen zu lassen, zu importieren und anderweitig zu übertragen.
2.2. Datum des Inkrafttretens
Die in Abschnitt 2.1 gewährten Lizenzen in Bezug auf einen Beitrag werden für jeden Beitrag an dem Tag wirksam, an dem der Beitragende diesen Beitrag zum ersten Mal verteilt.
2.3. Beschränkungen des Umfangs der Finanzhilfe
Die in diesem Abschnitt 2 gewährten Lizenzen sind die einzigen unter dieser Lizenz gewährten Rechte. Aus dem Vertrieb oder der Lizenzierung der Abgedeckten Software unter dieser Lizenz werden keine weiteren Rechte oder Lizenzen abgeleitet. Ungeachtet des obigen Abschnitts 2.1(b) wird von einem Mitwirkenden keine Patentlizenz gewährt:
a. für jeden Code, den ein Mitwirkender aus der Abgedeckten Software entfernt hat; oder
b. für Rechtsverletzungen, die durch: (i) Ihre Modifikationen und die Modifikationen Dritter an der Abgedeckten Software oder (ii) die Kombination ihrer Beiträge mit anderer Software (außer als Teil ihrer Contributor Version); oder
c. unter Patentansprüchen, die durch die Abgedeckte Software verletzt werden, wenn keine Beiträge geleistet werden.
Diese Lizenz gewährt keine Rechte an den Warenzeichen, Dienstleistungsmarken oder Logos eines Mitwirkenden (mit Ausnahme derjenigen, die zur Erfüllung der Hinweispflichten in Abschnitt 3.4 erforderlich sind).
2.4. Nachfolgende Lizenzen
Kein Mitwirkender gewährt zusätzliche Zuwendungen als Folge Ihrer Entscheidung, die Abgedeckte Software unter einer späteren Version dieser Lizenz (siehe Abschnitt 10.2) oder unter den Bedingungen einer Sekundärlizenz (falls gemäß den Bedingungen von Abschnitt 3.3 zulässig) zu vertreiben.
2.5. Vertretung
Jeder Mitwirkende versichert, dass er seine Beiträge für seine eigene(n) Schöpfung(en) hält oder dass er über ausreichende Rechte verfügt, um die durch diese Lizenz übertragenen Rechte an seinen Beiträgen zu gewähren.
2.6. Fairer Gebrauch
Diese Lizenz ist nicht dazu gedacht, Ihre Rechte einzuschränken, die Sie gemäß den geltenden Urheberrechtsgrundsätzen der fairen Nutzung, des fairen Umgangs oder anderer gleichwertiger Grundsätze haben.
2.7. Bedingungen
Die Abschnitte 3.1, 3.2, 3.3 und 3.4 sind Bedingungen für die in Abschnitt 2.1 erteilten Lizenzen.
3. Zuständigkeiten
3.1. Verteilung des Quellformulars
Jede Weitergabe der Abgedeckten Software in Quellcodeform, einschließlich aller Modifikationen, die Sie erstellen oder zu denen Sie beitragen, muss unter den Bedingungen dieser Lizenz erfolgen. Sie müssen die Empfänger darüber informieren, dass die Quellcodeform der Abgedeckten Software den Bedingungen dieser Lizenz unterliegt und wie sie eine Kopie dieser Lizenz erhalten können. Sie dürfen nicht versuchen, die Rechte der Empfänger an der Quellcodeform zu verändern oder einzuschränken.
3.2. Verteilung der ausführbaren Form
Wenn Sie die Abgedeckte Software in ausführbarer Form vertreiben, dann:
a. diese Abgedeckte Software muss auch in Quellcodeform zur Verfügung gestellt werden, wie in Abschnitt 3.1 beschrieben, und Sie müssen die Empfänger der ausführbaren Form darüber informieren, wie sie eine Kopie dieser Quellcodeform mit angemessenen Mitteln rechtzeitig erhalten können, und zwar zu einer Gebühr, die nicht höher ist als die Kosten der Verteilung an den Empfänger; und
b. Sie dürfen eine solche ausführbare Form unter den Bedingungen dieser Lizenz weitergeben oder sie unter anderen Bedingungen unterlizenzieren, vorausgesetzt, daß die Lizenz für die ausführbare Form nicht versucht, die Rechte des Empfängers an der Quellcode-Form unter dieser Lizenz zu beschränken oder zu verändern.
3.3. Verteilung eines größeren Werkes
Sie dürfen ein Größeres Werk unter Bedingungen Ihrer Wahl erstellen und vertreiben, vorausgesetzt, dass Sie auch die Anforderungen dieser Lizenz für die Abgedeckte Software einhalten. Wenn das Größere Werk eine Kombination aus Abgedeckter Software und einem Werk ist, das einer oder mehreren Sekundärlizenzen unterliegt, und die Abgedeckte Software nicht mit den Sekundärlizenzen inkompatibel ist, erlaubt Ihnen diese Lizenz, die Abgedeckte Software zusätzlich unter den Bedingungen der Sekundärlizenz(en) zu verbreiten, so dass der Empfänger des Größeren Werks die Abgedeckte Software nach seiner Wahl entweder unter den Bedingungen dieser Lizenz oder unter den Bedingungen der Sekundärlizenz(en) weiterverbreiten kann.
3.4. Bekanntmachungen
Sie dürfen keine Lizenzhinweise (einschließlich Urheberrechtsvermerke, Patentvermerke, Gewährleistungsausschlüsse oder Haftungsbeschränkungen), die in der Quellcodeform der Abgedeckten Software enthalten sind, entfernen oder inhaltlich verändern, mit der Ausnahme, dass Sie Lizenzhinweise in dem Maße verändern dürfen, wie es zur Behebung bekannter sachlicher Ungenauigkeiten erforderlich ist.
3.5. Anwendung von Zusatzbedingungen
Es steht Ihnen frei, einem oder mehreren Empfängern der Abgedeckten Software Gewährleistungs-, Support-, Entschädigungs- oder Haftungsverpflichtungen anzubieten und dafür eine Gebühr zu verlangen. Sie dürfen dies jedoch nur in Ihrem eigenen Namen und nicht im Namen eines Mitwirkenden tun. Sie müssen unmissverständlich klarstellen, dass eine solche Garantie-, Support-, Entschädigungs- oder Haftungsverpflichtung nur von Ihnen angeboten wird, und Sie erklären sich hiermit bereit, jeden Mitwirkenden für jede Haftung zu entschädigen, die diesem Mitwirkenden aufgrund der von Ihnen angebotenen Garantie-, Support-, Entschädigungs- oder Haftungsklauseln entsteht. Sie können zusätzliche Gewährleistungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen einfügen, die für jede Gerichtsbarkeit gelten.
4. Unmöglichkeit der Erfüllung aufgrund von Gesetzen oder Vorschriften
Wenn es Ihnen aufgrund von Gesetzen, gerichtlichen Anordnungen oder Vorschriften unmöglich ist, eine der Bestimmungen dieser Lizenz in Bezug auf einige oder alle Abgedeckte Software einzuhalten, müssen Sie: (a) die Bedingungen dieser Lizenz so weit wie möglich einhalten; und (b) die Einschränkungen und den von ihnen betroffenen Code beschreiben. Eine solche Beschreibung muss in einer Textdatei enthalten sein, die allen Weitergaben der Abgedeckten Software unter dieser Lizenz beiliegt. Soweit dies nicht durch Gesetze oder Verordnungen untersagt ist, muss eine solche Beschreibung so detailliert sein, dass ein Empfänger mit normalen Kenntnissen in der Lage ist, sie zu verstehen.
5. Beendigung
5.1. Die im Rahmen dieser Lizenz gewährten Rechte erlöschen automatisch, wenn Sie eine der Lizenzbedingungen nicht einhalten. Wenn Sie jedoch die Bestimmungen einhalten, werden die Rechte, die Ihnen von einem bestimmten Mitwirkenden im Rahmen dieser Lizenz gewährt werden, (a) vorläufig wiederhergestellt, es sei denn, der betreffende Mitwirkende kündigt Ihnen ausdrücklich und endgültig, und (b) fortlaufend, wenn der betreffende Mitwirkende Sie nicht vor Ablauf von 60 Tagen, nachdem Sie die Bestimmungen wieder eingehalten haben, auf angemessene Weise über die Nichteinhaltung informiert. Darüber hinaus werden Ihre Zuwendungen von einem bestimmten Mitwirkenden fortlaufend wiederhergestellt, wenn dieser Mitwirkende Sie mit angemessenen Mitteln über die Nichteinhaltung informiert, wenn dies das erste Mal ist, dass Sie von diesem Mitwirkenden eine Mitteilung über die Nichteinhaltung dieser Lizenz erhalten haben, und wenn Sie vor Ablauf von 30 Tagen nach Erhalt der Mitteilung die Lizenz einhalten.
5.2. Wenn Sie einen Rechtsstreit gegen eine juristische Person einleiten, indem Sie eine Patentverletzungsklage (mit Ausnahme von Feststellungsklagen, Widerklagen und Gegenklagen) mit der Behauptung erheben, dass eine Contributor-Version direkt oder indirekt ein Patent verletzt, erlöschen die Ihnen von allen Contributors für die Abgedeckte Software gemäß Abschnitt 2.1 dieser Lizenz gewährten Rechte.
5.3. Im Falle einer Kündigung gemäß Abschnitt 5.1 oder 5.2 bleiben alle Endbenutzer-Lizenzvereinbarungen (mit Ausnahme von Distributoren und Wiederverkäufern), die von Ihnen oder Ihren Distributoren vor der Kündigung im Rahmen dieser Lizenz rechtsgültig erteilt wurden, bestehen.
6. Gewährleistungsausschluss
Die Abgedeckte Software wird unter dieser Lizenz auf einer "wie besehen"-Basis zur Verfügung gestellt, ohne jegliche ausdrückliche, stillschweigende oder gesetzliche Garantie, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Garantien, dass die Abgedeckte Software frei von Mängeln, handelsüblich, für einen bestimmten Zweck geeignet oder nicht verletzend ist. Das gesamte Risiko in Bezug auf die Qualität und Leistung der Abgedeckten Software liegt bei Ihnen. Sollte sich eine Abgedeckte Software in irgendeiner Hinsicht als fehlerhaft erweisen, so tragen Sie (und nicht ein Mitwirkender) die Kosten für die notwendige Wartung, Reparatur oder Korrektur. Dieser Gewährleistungsausschluss ist ein wesentlicher Bestandteil dieser Lizenz. Die Nutzung der Abgedeckten Software ist unter dieser Lizenz nur im Rahmen dieses Haftungsausschlusses gestattet.
7. Begrenzung der Haftung
Unter keinen Umständen und unter keiner Rechtstheorie, ob unerlaubte Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), Vertrag oder anderweitig, haftet ein Mitwirkender oder eine Person, die Abgedeckte Software wie oben erlaubt vertreibt, Ihnen gegenüber für direkte, indirekte, besondere, zufällige oder Folgeschäden jeglicher Art, einschließlich, ohne Einschränkung, Schäden für entgangenen Gewinn, Verlust von Firmenwert, Arbeitsunterbrechung, Computerausfall oder -fehlfunktion oder alle anderen kommerziellen Schäden oder Verluste, selbst wenn diese Partei über die Möglichkeit solcher Schäden informiert wurde. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für die Haftung für Todesfälle oder Personenschäden, die auf die Fahrlässigkeit einer solchen Partei zurückzuführen sind, sofern das geltende Recht eine solche Beschränkung verbietet. In einigen Rechtsordnungen ist der Ausschluss oder die Beschränkung von Neben- oder Folgeschäden nicht zulässig, so dass dieser Ausschluss und diese Beschränkung für Sie möglicherweise nicht gelten.
8. Rechtsstreitigkeiten
Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dieser Lizenz dürfen nur vor den Gerichten des Landes geführt werden, in dem der Beklagte seinen Hauptgeschäftssitz hat, und unterliegen den Gesetzen dieses Landes, ohne Bezugnahme auf dessen Kollisionsnormen. Die Bestimmungen dieses Abschnitts hindern eine Partei nicht daran, Gegenklagen oder Widerklagen zu erheben.
9. Sonstiges
Diese Lizenz stellt die vollständige Vereinbarung über den Vertragsgegenstand dar. Sollte eine Bestimmung dieser Lizenz für nicht durchsetzbar befunden werden, so ist diese Bestimmung nur insoweit zu ändern, als dies erforderlich ist, um sie durchsetzbar zu machen. Gesetze oder Vorschriften, die vorsehen, dass der Wortlaut eines Vertrages zuungunsten des Verfassers auszulegen ist, dürfen nicht dazu verwendet werden, diese Lizenz zuungunsten eines Mitwirkenden auszulegen.
10. Versionen der Lizenz
10.1. Neue Versionen
Die Mozilla Foundation ist der Lizenzverwalter. Außer wie in Abschnitt 10.3 vorgesehen, hat niemand außer dem Lizenzverwalter das Recht, neue Versionen dieser Lizenz zu ändern oder zu veröffentlichen. Jede Version erhält eine eindeutige Versionsnummer.
10.2. Auswirkungen der neuen Versionen
Sie sind berechtigt, die Abgedeckte Software unter den Bedingungen der Version der Lizenz zu vertreiben, unter der Sie die Abgedeckte Software ursprünglich erhalten haben, oder unter den Bedingungen einer späteren Version, die vom Lizenzverwalter veröffentlicht wurde.
10.3. Geänderte Versionen
Wenn Sie Software erstellen, die nicht unter diese Lizenz fällt, und Sie eine neue Lizenz für diese Software erstellen wollen, können Sie eine modifizierte Version dieser Lizenz erstellen und verwenden, wenn Sie die Lizenz umbenennen und alle Hinweise auf den Namen des Lizenzverwalters entfernen (außer dem Hinweis, dass eine solche modifizierte Lizenz von dieser Lizenz abweicht).
10.4. Weitergabe von Quellcode in einer Form, die mit Sekundärlizenzen unvereinbar ist
Wenn Sie sich dafür entscheiden, Quellcode-Formulare zu verbreiten, die mit Sekundärlizenzen unter den Bedingungen dieser Version der Lizenz nicht kompatibel sind, muss der in Anhang B dieser Lizenz beschriebene Hinweis beigefügt werden.
Anhang A - Quellcode-Formular Lizenzhinweis
Dieses Quellcode-Formular unterliegt den Bedingungen der Mozilla Public License, v. 2.0. Falls eine Kopie der MPL nicht zusammen mit dieser Datei verteilt wurde, können Sie eine Kopie erhalten unter https://mozilla.org/MPL/2.0/.
Wenn es nicht möglich oder wünschenswert ist, den Hinweis in einer bestimmten Datei unterzubringen, können Sie den Hinweis an einer Stelle einfügen (z. B. in einer LICENSE-Datei in einem entsprechenden Verzeichnis), an der ein Empfänger wahrscheinlich nach einem solchen Hinweis suchen würde.
Sie können zusätzliche genaue Hinweise auf das Urheberrecht hinzufügen.
Anhang B - Hinweis auf "Unvereinbarkeit mit Sekundärlizenzen"
Diese Quellcodeform ist "inkompatibel mit Sekundärlizenzen", wie in der Mozilla Public License, v. 2.0, definiert.
Netscape Public License v1.1
(erlang 17.3-dfsg)
ÄNDERUNGEN
Die Netscape Public License Version 1.1 (“NPL”) besteht aus der Mozilla Public License Version 1.1 mit den folgenden Ergänzungen, einschließlich Anhang A-Netscape Public License. Dateien, die mit “Exhibit A-Netscape Public License” gekennzeichnet sind, unterliegen der Netscape Public License Version 1.1.
Zusätzliche Bedingungen, die für die Netscape Public License gelten.
1. Wirkung. Diese zusätzlichen Bedingungen, die in dieser Netscape Public License - Amendments beschrieben sind, gelten für den Mozilla Communicator-Client-Code und für den gesamten Abgedeckten Code unter dieser Lizenz.
2. ”Netscape's Branded Code” bedeutet Abgedeckter Code, den Netscape vertreibt und/oder anderen erlaubt, ihn unter einem oder mehreren Warenzeichen zu vertreiben, die von Netscape kontrolliert werden, die aber nicht für die Nutzung unter dieser Lizenz lizenziert sind.
3. Netscape und Logo. Diese Lizenz gewährt keine Rechte zur Nutzung der Marken “Netscape”, des “Netscape N und horizon”-Logos oder des “Netscape lighthouse”-Logos, “Netcenter”, “Gecko”, “Java” oder “JavaScript”, “Smart Browsing”, auch wenn diese Marken im Originalcode oder in Modifikationen enthalten sind.
4. Unmöglichkeit der Einhaltung aufgrund vertraglicher Verpflichtung. Bevor Netscape den Originalcode unter dieser Lizenz lizenziert hat, hat Netscape Code von Dritten zur Verwendung in Netscapes Markencode lizenziert. Soweit Netscape vertraglich daran gehindert ist, diesen Code Dritter im Rahmen dieser Lizenz zur Verfügung zu stellen, kann Netscape sich dafür entscheiden, diesen Code wieder in den Abgedeckten Code zu integrieren, ohne dazu verpflichtet zu sein, diesen Code in Form des Quellcodes zu verbreiten, selbst wenn dieser Code andernfalls als ”Modifikation” im Sinne dieser Lizenz angesehen werden würde.
5. Verwendung von Modifikationen und abgedecktem Code durch den ursprünglichen Entwickler.
a) Im Allgemeinen. Die Verpflichtungen aus Abschnitt 3 gelten für Netscape, außer in dem in dieser Änderung, Abschnitt V.2 und V.3 genannten Umfang.
b) Andere Produkte. Netscape ist berechtigt, den Abgedeckten Code in andere Produkte als den Netscape-Markencode einzubinden, die von Netscape innerhalb von zwei (2) Jahren nach dem Veröffentlichungsdatum des Originalcodes herausgegeben werden, ohne dass diese zusätzlichen Produkte den Bedingungen dieser Lizenz unterliegen, und kann solche zusätzlichen Produkte zu anderen Bedingungen lizenzieren, als sie in dieser Lizenz enthalten sind.
c) Alternative Lizenzierung. Netscape kann den Quellcode des Netscape-Markencodes, einschließlich der darin enthaltenen Modifikationen, lizenzieren, ohne dass dieser Netscape-Markencode den Bedingungen dieser Lizenz unterliegt, und kann diesen Netscape-Markencode zu anderen Bedingungen als den in dieser Lizenz enthaltenen lizenzieren.
6. Rechtsstreitigkeiten. Unbeschadet der Einschränkungen in Abschnitt 11 gelten die Bestimmungen über Rechtsstreitigkeiten in Abschnitt 11(a), (b) und (c) der Lizenz für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dieser Lizenz.
EXHIBIT A-Netscape Public License.
Der Inhalt dieser Datei unterliegt der Netscape Public License Version 1.1 (die “Lizenz”); Sie dürfen diese Datei nur in Übereinstimmung mit der Lizenz verwenden. Sie können eine Kopie der Lizenz erhalten unter https://www.mozilla.org/NPL/
Software, die unter der Lizenz vertrieben wird, wird auf einer “AS IS”-Basis vertrieben, OHNE GARANTIE JEGLICHER ART, weder ausdrücklich noch stillschweigend. Siehe die Lizenz für die spezifische Sprache, die Rechte und Einschränkungen unter der Lizenz regelt.
Der Originalcode ist der Mozilla Communicator-Clientcode, der am 31. März 1998 veröffentlicht wurde.
Der ursprüngliche Entwickler des ursprünglichen Codes ist Netscape Communications
Gesellschaft. Teile, die von Netscape erstellt wurden, sind Copyright (C) 1998-1999 Netscape
Kommunikationsgesellschaft. Alle Rechte vorbehalten.
Mitwirkende(r): _________.
Alternativ kann der Inhalt dieser Datei unter den Bedingungen der _____ Lizenz (der [ __ ] Lizenz) verwendet werden, wobei in diesem Fall die Bestimmungen der [ ______ ] Lizenz anstelle der obigen Bestimmungen gelten. Wenn Sie die Verwendung Ihrer Version dieser Datei nur unter den Bedingungen der [ ____ ] Lizenz erlauben wollen und anderen nicht erlauben wollen, Ihre Version dieser Datei unter der NPL zu verwenden, zeigen Sie Ihre Entscheidung an, indem Sie die obigen Bestimmungen löschen und sie durch die von der [ ___ ] Lizenz geforderten Hinweise und anderen Bestimmungen ersetzen. Wenn Sie die obigen Bestimmungen nicht löschen, kann ein Empfänger Ihre Version dieser Datei entweder unter der NPL oder der [ ___ ] Lizenz verwenden.”
MOZILLA PUBLIC LICENSE
Version 1.1
1. Definitionen.
1. “Kommerzielle Nutzung” bedeutet die Verbreitung oder anderweitige Bereitstellung des Abgedeckten Codes an einen Dritten.
2. ”Mitwirkender” bezeichnet jede Einheit, die Änderungen erstellt oder zur Erstellung von Änderungen beiträgt.
3. 3. ”Mitwirkende Version” ist die Kombination aus dem ursprünglichen Code, früheren Änderungen, die von einem Mitwirkenden verwendet wurden, und den von diesem Mitwirkenden vorgenommenen Änderungen.
4. ”Abgedeckter Code” bezeichnet den ursprünglichen Code oder Modifikationen oder die Kombination aus dem ursprünglichen Code und Modifikationen, jeweils einschließlich Teilen davon.
5. ”Elektronischer Verteilungsmechanismus” ist ein in der Softwareentwicklungsbranche allgemein anerkannter Mechanismus für die elektronische Übertragung von Daten.
6. ”Ausführbar” bedeutet Abgedeckter Code in jeder Form außer dem Quellcode.
7. ”Erstentwickler” bezeichnet die natürliche oder juristische Person, die in der in Anhang A geforderten Mitteilung über den Quellcode als Erstentwickler angegeben ist.
8. ”Größeres Werk” bezeichnet ein Werk, das den Abgedeckten Code oder Teile davon mit Code kombiniert, der nicht den Bedingungen dieser Lizenz unterliegt.
9. ”Lizenz” bedeutet dieses Dokument.
“Lizenzierbar” bedeutet, das Recht zu haben, alle hierin übertragenen Rechte in größtmöglichem Umfang zu gewähren, sei es zum Zeitpunkt der ursprünglichen Gewährung oder später erworben.
10. ”Modifikationen” bedeutet jede Hinzufügung oder Streichung von Substanz oder Struktur des Originalcodes oder früherer Modifikationen. Wenn der Abgedeckte Code als eine Reihe von Dateien veröffentlicht wird, ist eine Modifikation:
A. Jede Hinzufügung oder Löschung des Inhalts einer Datei, die Originalcode oder frühere Modifikationen enthält.
B. Jede neue Datei, die irgendeinen Teil des ursprünglichen Codes oder früherer Modifikationen enthält.
11. ”Originalcode” bezeichnet den Quellcode von Computersoftware, der in der in Anhang A geforderten Mitteilung über den Quellcode als Originalcode bezeichnet wird und der zum Zeitpunkt seiner Freigabe im Rahmen dieser Lizenz nicht bereits Abgedeckter Code ist, der unter diese Lizenz fällt.
“Patentansprüche” bedeutet alle Patentansprüche, die jetzt im Besitz des Lizenzgebers sind oder später erworben werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Verfahrens-, Prozess- und Apparateansprüche, in jedem Patent, für das der Lizenzgeber eine Lizenz erteilt.
12. Der Begriff ”Quellcode” bezeichnet die bevorzugte Form des Abgedeckten Codes, um Änderungen daran vorzunehmen, einschließlich aller darin enthaltenen Module sowie aller zugehörigen Schnittstellendefinitionsdateien, Skripte, die zur Steuerung der Kompilierung und Installation einer ausführbaren Datei verwendet werden, oder Quellcode-Differenzialvergleiche mit dem Originalcode oder einem anderen bekannten, verfügbaren Abgedeckten Code nach Wahl des Beitragenden. Der Quellcode kann in komprimierter oder archivierter Form vorliegen, vorausgesetzt, die entsprechende Dekomprimierungs- oder Dearchivierungssoftware ist allgemein und kostenlos verfügbar.
13. “Sie” (oder “Ihr”) bezeichnet eine natürliche oder juristische Person, die Rechte unter dieser Lizenz oder einer zukünftigen Version dieser Lizenz, die gemäß Abschnitt 6.1 ausgestellt wird, ausübt und alle Bedingungen dieser Lizenz einhält. Bei juristischen Personen schließt “Sie” jede juristische Person ein, die Sie kontrolliert, von Ihnen kontrolliert wird oder mit Ihnen unter gemeinsamer Kontrolle steht. Im Sinne dieser Definition bedeutet “Kontrolle” (a) die Befugnis, direkt oder indirekt die Leitung oder das Management eines solchen Rechtsträgers zu bestimmen, sei es durch Vertrag oder auf andere Weise, oder (b) das Eigentum von mehr als fünfzig Prozent (50%) der ausstehenden Aktien oder das wirtschaftliche Eigentum an einem solchen Rechtsträger.
2. Quellcode-Lizenz.
2.1. Der anfängliche Zuschuss für Entwickler. Der Erstentwickler gewährt Ihnen hiermit eine weltweite, gebührenfreie, nicht-exklusive Lizenz, vorbehaltlich der Ansprüche Dritter auf geistiges Eigentum:
(a) unter geistigen Eigentumsrechten (mit Ausnahme von Patent- oder Markenrechten), die vom Erstentwickler lizenziert werden können, um den Originalcode (oder Teile davon) mit oder ohne Modifikationen und/oder als Teil eines größeren Werks zu nutzen, zu vervielfältigen, zu modifizieren, darzustellen, aufzuführen, unterzulizenzieren und zu vertreiben; und
(b) unter Patentansprüchen, die durch die Herstellung, die Verwendung oder den Verkauf des Originalcodes verletzt werden, den Originalcode (oder Teile davon) herzustellen, herstellen zu lassen, zu verwenden, zu praktizieren, zu verkaufen, zum Verkauf anzubieten und/oder anderweitig darüber zu verfügen.
(c) Die in diesem Abschnitt 2.1(a) und (b) gewährten Lizenzen treten an dem Tag in Kraft, an dem der Erstentwickler den Originalcode zum ersten Mal gemäß den Bedingungen dieser Lizenz verbreitet.
(d) Ungeachtet des obigen Abschnitts 2.1(b) wird keine Patentlizenz gewährt: 1) für Code, den Sie aus dem Originalcode löschen; 2) getrennt vom Originalcode; oder 3) für Verletzungen, die verursacht werden durch: i) die Veränderung des Originalcodes oder ii) die Kombination des Originalcodes mit anderer Software oder Geräten.
2.2. Beitragszahler Zuschuss. Vorbehaltlich der Ansprüche Dritter auf geistiges Eigentum gewährt Ihnen jeder Mitwirkende hiermit eine weltweite, unentgeltliche, nicht exklusive Lizenz
(a) im Rahmen von Rechten des geistigen Eigentums (mit Ausnahme von Patent- oder Markenrechten), die vom Beitragenden lizenziert werden können, die von diesem Beitragenden erstellten Modifikationen (oder Teile davon) entweder unverändert, zusammen mit anderen Modifikationen, als Abgedeckter Code und/oder als Teil eines größeren Werks zu nutzen, zu vervielfältigen, zu modifizieren, darzustellen, vorzuführen, unterzulizenzieren und zu vertreiben; und
(b) unter Patentansprüchen, die durch die Herstellung, die Verwendung oder den Verkauf von Modifikationen, die von diesem Beitragenden entweder allein und/oder in Kombination mit seiner Beitragsversion (oder Teilen einer solchen Kombination) vorgenommen wurden, verletzt werden, herzustellen, zu verwenden, zu verkaufen, zum Verkauf anzubieten, herstellen zu lassen und/oder anderweitig darüber zu verfügen: 1) die von diesem Mitwirkenden vorgenommenen Änderungen (oder Teile davon) und 2) die Kombination der von diesem Mitwirkenden vorgenommenen Änderungen mit seiner Mitwirkerversion (oder Teile einer solchen Kombination).
(c) Die in den Abschnitten 2.2(a) und 2.2(b) gewährten Lizenzen treten an dem Tag in Kraft, an dem Contributor den Abgedeckten Code erstmals kommerziell nutzt.
(d) Ungeachtet des obigen Abschnitts 2.2(b) wird keine Patentlizenz gewährt: 1) für Code, den der Mitwirkende aus der Version des Mitwirkenden gelöscht hat; 2) getrennt von der Version des Mitwirkenden; 3) für Verletzungen, die verursacht werden durch: i) Modifikationen der Version des Mitwirkenden durch Dritte oder ii) die Kombination der von diesem Mitwirkenden vorgenommenen Modifikationen mit anderer Software (außer als Teil der Version des Mitwirkenden) oder anderen Geräten; oder 4) unter Patentansprüchen, die durch den Abgedeckten Code verletzt werden, wenn keine Modifikationen durch diesen Mitwirkenden vorgenommen wurden.
3. Vertriebsverpflichtungen.
3.1. Anwendung der Lizenz. Die Modifikationen, die Sie erstellen oder zu denen Sie beitragen, unterliegen den Bestimmungen dieser Lizenz, einschließlich und ohne Einschränkung Abschnitt 2.2. Die Quellcode-Version des Abgedeckten Codes darf nur unter den Bedingungen dieser Lizenz oder einer gemäß Abschnitt 6.1 freigegebenen zukünftigen Version dieser Lizenz weitergegeben werden, und Sie müssen jeder Kopie des von Ihnen weitergegebenen Quellcodes eine Kopie dieser Lizenz beifügen. Sie dürfen keine Bedingungen für eine Quelltextversion anbieten oder auferlegen, die die anwendbare Version dieser Lizenz oder die Rechte des Empfängers nach dieser Lizenz verändern oder einschränken. Sie dürfen jedoch ein zusätzliches Dokument beifügen, das die in Abschnitt 3.5 beschriebenen zusätzlichen Rechte anbietet.
3.2. Verfügbarkeit des Quellcodes. Jede Modifikation, die Sie erstellen oder zu der Sie beitragen, muss in Quellcodeform unter den Bedingungen dieser Lizenz entweder auf demselben Medium wie eine ausführbare Version oder über einen akzeptierten elektronischen Verbreitungsmechanismus jedem zur Verfügung gestellt werden, dem Sie eine ausführbare Version zur Verfügung gestellt haben; und wenn sie über einen elektronischen Verbreitungsmechanismus zur Verfügung gestellt wird, muss sie mindestens zwölf (12) Monate nach dem Datum verfügbar bleiben, an dem sie ursprünglich verfügbar wurde, oder mindestens sechs (6) Monate, nachdem eine nachfolgende Version dieser bestimmten Modifikation diesen Empfängern zur Verfügung gestellt wurde. Sie sind dafür verantwortlich, dass die Version des Quellcodes verfügbar bleibt, auch wenn der elektronische Verteilungsmechanismus von einem Dritten gepflegt wird.
3.3. Beschreibung der Änderungen. Sie müssen dafür sorgen, dass jeder Abgedeckte Code, zu dem Sie beitragen, eine Datei enthält, die die von Ihnen vorgenommenen Änderungen zur Erstellung des Abgedeckten Codes und das Datum jeder Änderung dokumentiert. Sie müssen an prominenter Stelle darauf hinweisen, dass die Änderung direkt oder indirekt vom Originalcode des ursprünglichen Entwicklers abgeleitet ist, und den Namen des ursprünglichen Entwicklers (a) im Quellcode und (b) in jedem Hinweis in einer ausführbaren Version oder der zugehörigen Dokumentation, in der Sie den Ursprung oder das Eigentum des Abgedeckten Codes beschreiben, angeben.
3.4. Angelegenheiten des geistigen Eigentums
(a) Ansprüche Dritter. Wenn der Mitwirkende Kenntnis davon hat, dass eine Lizenz im Rahmen der Rechte am geistigen Eigentum eines Dritten erforderlich ist, um die von diesem Mitwirkenden gemäß den Abschnitten 2.1 oder 2.2 gewährten Rechte auszuüben, muss der Mitwirkende dem Quellcode eine Textdatei mit dem Titel “LEGAL” beifügen, in der der Anspruch und die Partei, die den Anspruch geltend macht, so ausführlich beschrieben werden, dass ein Empfänger weiß, an wen er sich wenden muss. Erlangt der Mitwirkende solche Kenntnisse, nachdem die Änderung wie in Abschnitt 3.2 beschrieben zur Verfügung gestellt wurde, muss der Mitwirkende die Datei "LEGAL" in allen Kopien, die er danach zur Verfügung stellt, unverzüglich ändern und andere Maßnahmen ergreifen (z. B. geeignete Mailinglisten oder Newsgroups benachrichtigen), die angemessen sind, um diejenigen, die den betroffenen Code erhalten haben, darüber zu informieren, dass neue Kenntnisse erlangt wurden.
(b) Beitragende APIs. Wenn die Änderungen des Mitwirkenden eine Anwendungsprogrammierschnittstelle enthalten und der Mitwirkende Kenntnis von Patentlizenzen hat, die für die Implementierung dieser API erforderlich sind, muss der Mitwirkende diese Informationen ebenfalls in die LEGAL-Datei aufnehmen.
(c) Vertretungen. Der Mitwirkende versichert, dass die Modifikationen des Mitwirkenden, mit Ausnahme der in Abschnitt 3.4(a) genannten, nach seiner Auffassung die ursprüngliche(n) Schöpfung(en) des Mitwirkenden sind und/oder dass der Mitwirkende über ausreichende Rechte verfügt, um die durch diese Lizenz übertragenen Rechte zu gewähren.
3.5. Erforderliche Bekanntmachungen. Sie müssen den Hinweis in Anhang A in jeder Datei des Quellcodes duplizieren. Wenn es aufgrund der Struktur einer bestimmten Quellcodedatei nicht möglich ist, einen solchen Hinweis in diese Datei aufzunehmen, müssen Sie diesen Hinweis an einer Stelle (z. B. in einem entsprechenden Verzeichnis) anbringen, an der ein Benutzer wahrscheinlich nach einem solchen Hinweis suchen würde. Wenn Sie eine oder mehrere Modifikation(en) erstellt haben, können Sie Ihren Namen als Mitwirkender dem in Anhang A beschriebenen Hinweis hinzufügen. Sie müssen diese Lizenz auch in jeder Dokumentation für den Quellcode duplizieren, in der Sie die Rechte der Empfänger oder die Eigentumsrechte in Bezug auf den Abgedeckten Code beschreiben. Es steht Ihnen frei, einem oder mehreren Empfängern des Abgedeckten Codes Gewährleistungs-, Support-, Entschädigungs- oder Haftungsverpflichtungen anzubieten und dafür eine Gebühr zu verlangen. Sie dürfen dies jedoch nur in Ihrem eigenen Namen tun und nicht im Namen des Erstentwicklers oder eines Mitwirkenden. Sie müssen eindeutig klarstellen, dass eine solche Garantie-, Support-, Entschädigungs- oder Haftungsverpflichtung nur von Ihnen angeboten wird, und Sie erklären sich hiermit bereit, den Erstentwickler und jeden Mitwirkenden von jeglicher Haftung freizustellen, die dem Erstentwickler oder einem solchen Mitwirkenden infolge der von Ihnen angebotenen Garantie-, Support-, Entschädigungs- oder Haftungsbedingungen entsteht.
3.6. Verteilung der ausführbaren Versionen. Sie dürfen den Abgedeckten Code nur dann in ausführbarer Form weitergeben, wenn die Anforderungen der Abschnitte 3.1-3.5 für diesen Abgedeckten Code erfüllt sind und wenn Sie einen Hinweis einfügen, der besagt, dass die Quellcode-Version des Abgedeckten Codes unter den Bedingungen dieser Lizenz verfügbar ist, einschließlich einer Beschreibung, wie und wo Sie die Verpflichtungen aus Abschnitt 3.2 erfüllt haben. Der Hinweis muß auffällig in jedem Hinweis in einer ausführbaren Version, der zugehörigen Dokumentation oder dem Begleitmaterial enthalten sein, in dem Sie die Rechte des Empfängers in bezug auf den Abgedeckten Code beschreiben. Sie dürfen die ausführbare Version des Abgedeckten Codes oder die Eigentumsrechte unter einer Lizenz Ihrer Wahl verbreiten, die von dieser Lizenz abweichende Bedingungen enthalten kann, vorausgesetzt, daß Sie die Bedingungen dieser Lizenz einhalten und daß die Lizenz für die ausführbare Version nicht versucht, die Rechte des Empfängers an der Quellcode-Version gegenüber den in dieser Lizenz festgelegten Rechten einzuschränken oder zu verändern. Wenn Sie die ausführbare Version unter einer anderen Lizenz weitergeben, müssen Sie unmissverständlich klarstellen, dass alle von dieser Lizenz abweichenden Bedingungen von Ihnen allein angeboten werden, nicht vom ursprünglichen Entwickler oder einem Mitwirkenden. Sie verpflichten sich hiermit, den Erstentwickler und jeden Mitwirkenden von jeglicher Haftung freizustellen, die dem Erstentwickler oder dem Mitwirkenden aufgrund der von Ihnen angebotenen Bedingungen entsteht.
3.7. Größere Werke. Sie dürfen ein Größeres Werk erstellen, indem Sie den Abgedeckten Code mit anderem Code kombinieren, der nicht unter die Bedingungen dieser Lizenz fällt, und das Größere Werk als ein einziges Produkt vertreiben. In einem solchen Fall müssen Sie sicherstellen, dass die Anforderungen dieser Lizenz für den Abgedeckten Code erfüllt sind.
4. Unmöglichkeit der Erfüllung aufgrund von Gesetzen oder Vorschriften.
Wenn es Ihnen aufgrund eines Gesetzes, einer gerichtlichen Anordnung oder einer Vorschrift unmöglich ist, eine der Bedingungen dieser Lizenz in Bezug auf einen Teil oder den gesamten Abgedeckten Code einzuhalten, dann müssen Sie: (a) die Bedingungen dieser Lizenz so weit wie möglich einhalten; und (b) die Einschränkungen und den von ihnen betroffenen Code beschreiben. Eine solche Beschreibung muss in der in Abschnitt 3.4 beschriebenen LEGAL-Datei enthalten sein und muss allen Verteilungen des Quellcodes beigefügt werden. Sofern dies nicht durch Gesetze oder Vorschriften untersagt ist, muss eine solche Beschreibung so detailliert sein, dass ein Empfänger mit normalen Kenntnissen sie verstehen kann.
5. Anwendung dieser Lizenz.
Diese Lizenz gilt für den Code, dem der Erstentwickler den Hinweis in Anhang A beigefügt hat, sowie für den zugehörigen Abgedeckten Code.
6. Versionen der Lizenz.
6.1. Neue Versionen. Die Netscape Communications Corporation (”Netscape”) kann von Zeit zu Zeit überarbeitete und/oder neue Versionen der Lizenz veröffentlichen. Jede Version erhält eine eindeutige Versionsnummer.
6.2. Auswirkung der neuen Versionen. Sobald der Abgedeckte Code unter einer bestimmten Version der Lizenz veröffentlicht wurde, können Sie ihn immer unter den Bedingungen dieser Version weiter verwenden. Sie können sich auch dafür entscheiden, solchen Abgedeckten Code unter den Bedingungen jeder späteren, von Netscape veröffentlichten Version der Lizenz zu verwenden. Niemand außer Netscape hat das Recht, die Bedingungen zu ändern, die für den unter dieser Lizenz erstellten Abgedeckten Code gelten.
6.3. Abgeleitete Werke. Wenn Sie eine modifizierte Version dieser Lizenz erstellen oder verwenden (was Sie nur tun dürfen, um sie auf Code anzuwenden, der nicht bereits durch diese Lizenz abgedeckter Code ist), müssen Sie (a) Ihre Lizenz so umbenennen, daß die Ausdrücke ”Mozilla”, ”MOZILLAPL”, ”MOZPL”, ”Netscape”, “MPL”, “NPL” oder verwirrend ähnliche Ausdrücke in Ihrer Lizenz nicht vorkommen (außer um darauf hinzuweisen, dass Ihre Lizenz von dieser Lizenz abweicht) und (b) anderweitig deutlich machen, dass Ihre Version der Lizenz Bedingungen enthält, die von der Mozilla Public License und der Netscape Public License abweichen. (Die Angabe des Namens des Erstentwicklers, des ursprünglichen Codes oder des Mitwirkenden in dem in Anhang A beschriebenen Hinweis gilt nicht als Änderung dieser Lizenz).
7. AUSSCHLUSS DER GEWÄHRLEISTUNG.
DER ABGEDECKTE CODE WIRD IM RAHMEN DIESER LIZENZ AUF EINER “WIE BESEHEN”-BASIS ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, OHNE GARANTIE JEGLICHER ART, WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH STILLSCHWEIGEND, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF GARANTIEN, DASS DER ABGEDECKTE CODE FREI VON MÄNGELN, MARKTGÄNGIG, FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK GEEIGNET ODER NICHT VERLETZEND IST. DAS GESAMTE RISIKO IN BEZUG AUF DIE QUALITÄT UND LEISTUNG DES ABGEDECKTEN CODES LIEGT BEI IHNEN. SOLLTE SICH EIN BETROFFENER CODE IN IRGENDEINER HINSICHT ALS FEHLERHAFT ERWEISEN, SO TRAGEN SIE (NICHT DER URSPRÜNGLICHE ENTWICKLER ODER EIN ANDERER MITWIRKENDER) DIE KOSTEN FÜR DIE NOTWENDIGE WARTUNG, REPARATUR ODER KORREKTUR. DIESER GARANTIEAUSSCHLUSS IST EIN WESENTLICHER BESTANDTEIL DIESER LIZENZ. DIE VERWENDUNG DES BETROFFENEN CODES IST NUR IM RAHMEN DIESES HAFTUNGSAUSSCHLUSSES GESTATTET.
8. BEENDIGUNG.
8.1. Diese Lizenz und die hierunter gewährten Rechte erlöschen automatisch, wenn Sie die hierin enthaltenen Bedingungen nicht einhalten und diesen Verstoß nicht innerhalb von 30 Tagen nach Kenntnisnahme des Verstoßes beheben. Alle Unterlizenzen für den Abgedeckten Code, die ordnungsgemäß gewährt wurden, überdauern die Beendigung dieser Lizenz. Bestimmungen, die aufgrund ihrer Natur über die Beendigung dieser Lizenz hinaus in Kraft bleiben müssen, bleiben bestehen.
8.2. Wenn Sie einen Rechtsstreit einleiten, indem Sie eine Patentverletzungsklage (mit Ausnahme von Feststellungsklagen) gegen den Erstentwickler oder einen Mitwirkenden (der Erstentwickler oder Mitwirkende, gegen den Sie eine solche Klage einreichen, wird als “Teilnehmer” bezeichnet) einreichen und behaupten, dass:
(a) die Beitragsversion eines solchen Teilnehmers direkt oder indirekt ein Patent verletzt, so erlöschen alle Rechte, die Ihnen von einem solchen Teilnehmer gemäß den Abschnitten 2.1 und/oder 2.2 dieser Lizenz gewährt werden, mit einer Frist von 60 Tagen, es sei denn, Sie erklären sich innerhalb von 60 Tagen nach Erhalt der Mitteilung entweder: (i) schriftlich bereit, dem Teilnehmer eine angemessene Lizenzgebühr für Ihre frühere und künftige Nutzung der von diesem Teilnehmer vorgenommenen Änderungen zu zahlen, oder (ii) Ihren Rechtsanspruch in Bezug auf die Beitragsversion gegen den Teilnehmer zurückzuziehen. Wird nicht innerhalb von 60 Tagen nach der Benachrichtigung eine angemessene Lizenzgebühr und eine angemessene Zahlungsvereinbarung zwischen den Parteien schriftlich vereinbart oder wird die Klage nicht zurückgezogen, so erlöschen die Ihnen vom Teilnehmer gemäß den Abschnitten 2.1 und/oder 2.2 gewährten Rechte automatisch mit Ablauf der oben genannten 60-tägigen Kündigungsfrist.
(b) eine Software, Hardware oder ein Gerät mit Ausnahme der Beitragsversion eines solchen Teilnehmers direkt oder indirekt ein Patent verletzt, dann werden alle Rechte, die Ihnen von diesem Teilnehmer gemäß den Abschnitten 2.1(b) und 2.2(b) gewährt wurden, mit Wirkung ab dem Datum widerrufen, an dem Sie die von diesem Teilnehmer vorgenommenen Änderungen zum ersten Mal vorgenommen, verwendet, verkauft oder vertrieben haben oder vornehmen ließen.
8.3. Wenn Sie einen Patentverletzungsanspruch gegen den Teilnehmer geltend machen und behaupten, dass die Beitragsversion des Teilnehmers direkt oder indirekt ein Patent verletzt, und dieser Anspruch vor Einleitung eines Patentverletzungsprozesses beigelegt wird (z. B. durch eine Lizenz oder einen Vergleich), wird der angemessene Wert der von dem Teilnehmer gemäß den Abschnitten 2.1 oder 2.2 gewährten Lizenzen bei der Bestimmung des Betrags oder Werts einer Zahlung oder Lizenz berücksichtigt.
8.4. Im Falle einer Kündigung gemäß Abschnitt 8.1 oder 8.2 bleiben alle Endbenutzer-Lizenzvereinbarungen (mit Ausnahme von Distributoren und Wiederverkäufern), die von Ihnen oder einem Distributor vor der Kündigung rechtsgültig erteilt wurden, bestehen.
9. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG. UNTER KEINEN UMSTÄNDEN UND UNTER KEINER RECHTSTHEORIE, WEDER AUS UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT), VERTRAG ODER ANDERWEITIG, HAFTEN SIE, DER URSPRÜNGLICHE ENTWICKLER, EIN ANDERER BEITRAGSZAHLER ODER EIN VERTREIBER DES ABGEDECKTEN CODES ODER EIN LIEFERANT EINER DIESER PARTEIEN GEGENÜBER EINER PERSON FÜR INDIREKTE, BESONDERE, ZUFÄLLIGE ODER FOLGESCHÄDEN JEGLICHER ART, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF SCHÄDEN FÜR DEN VERLUST VON FIRMENWERT, ARBEITSUNTERBRECHUNGEN, COMPUTERAUSFÄLLE ODER -FEHLFUNKTIONEN ODER ALLE ANDEREN KOMMERZIELLEN SCHÄDEN ODER VERLUSTE, SELBST WENN DIESE PARTEI ÜBER DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN INFORMIERT WAR. DIESE HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG GILT NICHT FÜR DIE HAFTUNG FÜR TODESFÄLLE ODER PERSONENSCHÄDEN, DIE AUF FAHRLÄSSIGKEIT EINER SOLCHEN PARTEI ZURÜCKZUFÜHREN SIND, SOWEIT DAS GELTENDE RECHT EINE SOLCHE BESCHRÄNKUNG VERBIETET. IN EINIGEN GERICHTSBARKEITEN IST DER AUSSCHLUSS ODER DIE BESCHRÄNKUNG VON BEILÄUFIG ENTSTANDENEN SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN NICHT ZULÄSSIG, SO DASS DIESER AUSSCHLUSS UND DIESE BESCHRÄNKUNG FÜR SIE MÖGLICHERWEISE NICHT GELTEN. 10. U.S. REGIERUNG ENDBENUTZER.
Der Abgedeckte Code ist ein ”kommerzieller Gegenstand”, wie dieser Begriff in 48 C.F.R. 2.101 (Okt. 1995) definiert ist, bestehend aus ”kommerzieller Computersoftware” und ”kommerzieller Computersoftware-Dokumentation”, wie diese Begriffe in 48 C.F.R. 12.212 (Sept. 1995) verwendet werden. In Übereinstimmung mit 48 C.F.R. 12.212 und 48 C.F.R. 227.7202-1 bis 227.7202-4 (Juni 1995) erwerben alle Endbenutzer der US-Regierung den betroffenen Code nur mit den hierin festgelegten Rechten.
10. VERSCHIEDENES.
Diese Lizenz stellt die vollständige Vereinbarung bezüglich des Vertragsgegenstandes dar. Sollte eine Bestimmung dieser Lizenz für nicht durchsetzbar befunden werden, so ist diese Bestimmung nur insoweit zu ändern, wie es für ihre Durchsetzbarkeit erforderlich ist. Diese Lizenz unterliegt den Bestimmungen des kalifornischen Rechts (es sei denn, das anwendbare Recht sieht etwas anderes vor), mit Ausnahme der Bestimmungen des Kollisionsrechts. In Bezug auf Streitigkeiten, bei denen mindestens eine Partei ein Staatsbürger der Vereinigten Staaten von Amerika ist oder eine juristische Person, die in den Vereinigten Staaten von Amerika gechartert oder registriert ist, um dort geschäftlich tätig zu werden, unterliegt jeder Rechtsstreit im Zusammenhang mit dieser Lizenz der Gerichtsbarkeit der Bundesgerichte des Northern District of California, mit Gerichtsstand in Santa Clara County, Kalifornien, wobei die unterlegene Partei für die Kosten verantwortlich ist, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Gerichtskosten und angemessene Anwaltsgebühren und -ausgaben. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf wird ausdrücklich ausgeschlossen. Gesetze oder Vorschriften, die vorsehen, dass der Wortlaut eines Vertrages gegen den Verfasser auszulegen ist, gelten nicht für diese Lizenz.
11. VERANTWORTUNG FÜR ANSPRÜCHE.
Zwischen dem Erstentwickler und den Mitwirkenden ist jede Partei für Ansprüche und Schäden verantwortlich, die direkt oder indirekt aus der Nutzung ihrer Rechte unter dieser Lizenz entstehen, und Sie erklären sich bereit, mit dem Erstentwickler und den Mitwirkenden zusammenzuarbeiten, um diese Verantwortung auf einer gerechten Basis zu verteilen. Nichts hierin ist beabsichtigt oder soll als ein Eingeständnis der Haftung angesehen werden.
12. MEHRFACH LIZENZIERTER CODE.
Der Erstentwickler kann Teile des Abgedeckten Codes als mehrfach lizenziert kennzeichnen. Mehrfach lizenziert bedeutet, dass der Erstentwickler Ihnen erlaubt, Teile des Abgedeckten Codes nach Ihrer Wahl unter der MPL oder den alternativen Lizenzen, die der Erstentwickler in der in Anhang A beschriebenen Datei angegeben hat, zu nutzen.
ANHANG A - Mozilla Public License.
Der Inhalt dieser Datei unterliegt der Mozilla Public License Version 1.1 (die “Lizenz”); Sie dürfen diese Datei nur in Übereinstimmung mit der Lizenz verwenden. Sie können eine Kopie der Lizenz erhalten unter https://www.mozilla.org/MPL/
Software, die unter der Lizenz vertrieben wird, wird auf einer “AS IS”-Basis vertrieben, OHNE GARANTIE JEGLICHER ART, weder ausdrücklich noch stillschweigend. Siehe die Lizenz für die spezifische Sprache, die Rechte und Einschränkungen unter der Lizenz regelt.
Der Originalcode lautet _____.
Der ursprüngliche Entwickler des Originalcodes ist ____.
Die von ______ erstellten Teile sind Copyright (C) ______. Alle Rechte vorbehalten.
Mitwirkende(r): ________.
Alternativ kann der Inhalt dieser Datei unter den Bedingungen der _____ Lizenz (der [ ___ ] Lizenz) verwendet werden, wobei in diesem Fall die Bestimmungen der [ ______ ] Lizenz anstelle der obigen Bestimmungen gelten. Wenn Sie die Verwendung Ihrer Version dieser Datei nur unter den Bedingungen der [ ____ ] Lizenz erlauben wollen und anderen nicht erlauben wollen, Ihre Version dieser Datei unter der MPL zu verwenden, zeigen Sie Ihre Entscheidung an, indem Sie die obigen Bestimmungen löschen und sie durch den Hinweis und andere Bestimmungen ersetzen, die von der [ ___ ] Lizenz verlangt werden. Wenn Sie die obigen Bestimmungen nicht löschen, kann ein Empfänger Ihre Version dieser Datei entweder unter der MPL oder der [ ___ ] Lizenz verwenden.”
[HINWEIS: Der Text dieses Anhangs A kann geringfügig vom Text der Hinweise in den Quellcode-Dateien des Originalcodes abweichen. Sie sollten für Ihre Änderungen den Text dieses Anhangs A und nicht den Text im Quellcode des Originalcodes verwenden].
PCRE-Lizenz
(PCRE 7.6)
PCRE-LIZENZ
PCRE ist eine Bibliothek von Funktionen zur Unterstützung regulärer Ausdrücke, deren Syntax und Semantik so nah wie möglich an die der Sprache Perl 5 angelehnt ist.
Geschrieben von: Philip Hazel <ph10@cam.ac.uk>
Computerdienst der Universität Cambridge,
Cambridge, England. Telefon: +44 1223 334714.
Copyright (c) 1997-2001 Universität von Cambridge
Jedem wird die Erlaubnis erteilt, diese Software für beliebige Zwecke auf einem beliebigen Computersystem zu verwenden und sie frei weiterzugeben, vorbehaltlich der folgenden Einschränkungen:
1. Diese Software wird in der Hoffnung verteilt, dass sie nützlich sein wird, aber OHNE JEGLICHE GARANTIE; sogar ohne die stillschweigende Garantie der HANDELSÜBLICHKEIT oder der EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK.
2. Der Ursprung dieser Software darf nicht falsch dargestellt werden, weder durch ausdrückliche Behauptung noch durch Auslassung. In der Praxis bedeutet dies, dass Sie, wenn Sie PCRE in Software verwenden, die Sie an andere weitergeben, sei es kommerziell oder anderweitig, einen Satz wie diesen einfügen müssen
Unterstützung für reguläre Ausdrücke bietet das PCRE-Bibliothekspaket, eine Open-Source-Software, die von Philip Hazel geschrieben wurde und deren Copyright bei der Universität Cambridge, England, liegt.
irgendwo in Ihrer Dokumentation und in allen relevanten Dateien oder Online-Hilfedaten oder ähnlichem gut sichtbar. Ein Verweis auf die ftp-Site für die Quelle, d.h. auf ftp://ftp.csx.cam.ac.uk/pub/software/programming/pcre/ sollte ebenfalls in der Dokumentation angegeben werden.
3. Geänderte Versionen müssen deutlich als solche gekennzeichnet sein und dürfen nicht fälschlicherweise als die Originalsoftware ausgegeben werden.
4. Wenn PCRE in eine Software eingebettet ist, die unter der GNU General Purpose Licence (GPL) oder der Lesser General Purpose Licence (LGPL) veröffentlicht wurde, dann ersetzen die Bedingungen dieser Lizenz alle oben genannten Bedingungen, mit denen sie unvereinbar ist.
Die Dokumentation für PCRE, die sich im Verzeichnis “doc” befindet, wird unter denselben Bedingungen wie die Software selbst vertrieben.
Gemeingut
(poolboy 1.5.0)
Public-Domain-Code ist nicht lizenzpflichtig.
Python Software Foundation Lizenz 2.3
(argparse 1.4.0)
Python 2.3.3 Lizenz
Dies ist die offizielle Lizenz für die Python-Version 2.3.3:
A. GESCHICHTE DER SOFTWARE
Python wurde in den frühen 1990er Jahren von Guido van Rossum am Stichting Mathematisch Centrum (CWI, siehe https://www.cwi.nl) in den Niederlanden als Nachfolger einer Sprache namens ABC. Guido ist nach wie vor der Hauptautor von Python, obwohl es viele Beiträge von anderen gibt.
Im Jahr 1995 setzte Guido seine Arbeit an Python bei der Corporation for National Research Initiatives (CNRI, siehe https://www.cnri.reston.va.us) in Reston, Virginia, wo er mehrere Versionen der Software veröffentlichte.
Im Mai 2000 zogen Guido und das Python-Kernentwicklungsteam zu BeOpen.com, um das BeOpen PythonLabs-Team zu bilden. Im Oktober desselben Jahres wechselte das PythonLabs-Team zu Digital Creations (jetzt Zope Corporation, siehe https://www.zope.com).
Im Jahr 2001 wurde die Python Software Foundation (PSF, siehe https://www.python.org/psf/) gegründet, eine Non-Profit-Organisation, die speziell für den Besitz von geistigem Eigentum im Zusammenhang mit Python gegründet wurde. Die Zope Corporation ist ein förderndes Mitglied der PSF.
Alle Python-Versionen sind Open Source (siehe https://www.opensource.org für die Open-Source-Definition). In der Vergangenheit waren die meisten, aber nicht alle Python-Versionen auch mit der GPL kompatibel; die folgende Tabelle fasst die verschiedenen Versionen zusammen.
Fußnoten:
(1) GPL-kompatibel bedeutet nicht, dass wir Python unter der GPL verbreiten. Alle Python-Lizenzen erlauben es, anders als die GPL, eine modifizierte Version zu verbreiten, ohne dass die Änderungen Open Source werden. Die GPL-kompatiblen Lizenzen ermöglichen es, Python mit anderer Software zu kombinieren, die unter der GPL veröffentlicht wurde; bei den anderen ist das nicht der Fall.
(2) Laut Richard Stallman ist 1.6.1 nicht mit der GPL kompatibel, da die Lizenz eine Rechtswahlklausel enthält. Laut CNRI hat Stallmans Anwalt dem Anwalt von CNRI jedoch mitgeteilt, dass 1.6.1 nicht inkompatibel” mit der GPL ist.
Vielen Dank an die vielen externen Freiwilligen, die unter Guidos Leitung daran gearbeitet haben, diese Veröffentlichungen zu ermöglichen.
B. BEDINGUNGEN FÜR DEN ZUGANG ODER DIE ANDERWEITIGE NUTZUNG VON PYTHON
PSF LIZENZVERTRAG FÜR PYTHON 2.3
1. Diese LIZENZVEREINBARUNG besteht zwischen der Python Software Foundation (“PSF”) und der Einzelperson oder Organisation (“Lizenznehmer”), die auf die Python 2.3 Software in Quell- oder Binärform und die dazugehörige Dokumentation zugreift oder diese anderweitig nutzt.
2. Vorbehaltlich der Bedingungen dieser Lizenzvereinbarung gewährt PSF dem Lizenznehmer hiermit eine nicht ausschließliche, gebührenfreie, weltweite Lizenz, Python 2.3 allein oder in einer abgeleiteten Version zu vervielfältigen, zu analysieren, zu testen, öffentlich aufzuführen und/oder darzustellen, abgeleitete Werke zu erstellen, zu verbreiten und anderweitig zu nutzen, vorausgesetzt, dass die Lizenzvereinbarung von PSF und der Hinweis auf das Urheberrecht von PSF, d.h., “Copyright (c) 2001, 2002, 2003 Python Software Foundation; Alle Rechte vorbehalten” in Python 2.3 allein oder in jeder vom Lizenznehmer erstellten abgeleiteten Version beibehalten werden.
3. Für den Fall, dass der Lizenznehmer ein abgeleitetes Werk erstellt, das auf Python 2.3 oder einem Teil davon basiert oder dieses einbezieht, und das abgeleitete Werk wie hierin vorgesehen anderen zur Verfügung stellen möchte, erklärt sich der Lizenznehmer hiermit bereit, in ein solches Werk eine kurze Zusammenfassung der an Python 2.3 vorgenommenen Änderungen aufzunehmen.
4. PSF stellt dem Lizenznehmer Python 2.3 auf einer “AS IS”-Basis zur Verfügung. PSF GIBT KEINE AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN ZUSICHERUNGEN ODER GARANTIEN. ALS BEISPIEL, ABER NICHT EINSCHRÄNKEND, GIBT PSF KEINE ZUSICHERUNGEN ODER GARANTIEN FÜR DIE MARKTGÄNGIGKEIT ODER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK ODER DAFÜR, DASS DIE VERWENDUNG VON PYTHON 2.3 KEINE RECHTE DRITTER VERLETZT, UND LEHNT DIESE AB.
5. PSF HAFTET GEGENÜBER DEM LIZENZNEHMER ODER ANDEREN BENUTZERN VON PYTHON 2.3 NICHT FÜR ZUFÄLLIGE, BESONDERE ODER FOLGESCHÄDEN ODER VERLUSTE, DIE SICH AUS DER MODIFIKATION, DEM VERTRIEB ODER DER ANDERWEITIGEN VERWENDUNG VON PYTHON 2.3 ODER EINES DER DERIVATIVEN PRODUKTE ERGEBEN, SELBST WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE.
6. Dieser Lizenzvertrag endet automatisch bei einem wesentlichen Verstoß gegen seine Bestimmungen und Bedingungen.
7. Keine Bestimmung dieses Lizenzvertrags ist so zu verstehen, dass sie eine Agenturbeziehung, eine Partnerschaft oder ein Gemeinschaftsunternehmen zwischen PSF und dem Lizenznehmer begründet. Dieser Lizenzvertrag gewährt keine Erlaubnis, die Marken oder den Handelsnamen von PSF im Sinne einer Marke zu verwenden, um Produkte oder Dienstleistungen des Lizenznehmers oder eines Dritten zu unterstützen oder zu fördern.
8. Durch das Kopieren, Installieren oder anderweitige Verwenden von Python 2.3 erklärt sich der Lizenznehmer mit den Bedingungen dieser Lizenzvereinbarung einverstanden.
RSA Message-Digest-Lizenz
(erlang 17.3-dfsg)
RSA Datensicherheit
Copyright (C) 1991-2, RSA Data Security, Inc. Erstellt 1991. Alle Rechte vorbehalten.
Die Lizenz zum Kopieren und Verwenden dieser Software wird unter der Voraussetzung erteilt, dass sie in allen Materialien, die diese Software oder diese Funktion erwähnen, als “RSA Data Security, Inc. MD5 Message-Digest Algorithm” in allen Materialien, die diese Software oder diese Funktion erwähnen oder auf sie verweisen.
Die Lizenz wird auch für die Erstellung und Nutzung abgeleiteter Werke erteilt, sofern diese Werke als “abgeleitet vom RSA Data Security, Inc. MD5 Message-Digest Algorithm” in allen Materialien, die das abgeleitete Werk erwähnen oder darauf verweisen.
RSA Data Security, Inc. macht keine Zusicherungen bezüglich der Marktgängigkeit dieser Software oder der Eignung dieser Software für einen bestimmten Zweck. Sie wird “wie besehen” ohne ausdrückliche oder stillschweigende Gewährleistung jeglicher Art bereitgestellt.
Diese Hinweise müssen in allen Kopien von Teilen dieser Dokumentation und/oder Software beibehalten werden.