Lizenzvertrag für Unternehmensabonnements

Zuletzt aktualisiert: 12. November 2015
Lizenzvertrag für Unternehmensabonnements
Diese Enterprise Subscription License Agreement (“Vereinbarung”) wird zwischen Couchbase und dem Lizenznehmer geschlossen und legt die Bedingungen fest, unter denen der Lizenznehmer bestimmte Couchbase-Software nutzen und/oder bestimmte Beratungsdienste im Rahmen von Bestellungen im Rahmen dieser Vereinbarung in Anspruch nehmen kann.
Bitte beachten Sie, dass diese Vereinbarung nicht ohne eine von beiden Parteien unterzeichnete Änderung geändert werden kann. Couchbase wird die unter der obigen URL veröffentlichten Bedingungen in keiner Weise ändern. Alle im Rahmen dieser Version der Vereinbarung erteilten Bestellungen können nur durch eine von beiden Parteien unterzeichnete Änderung modifiziert werden.
1. Lizenzerteilung. Während der Laufzeit des Abonnements und unter der Voraussetzung, dass der Lizenznehmer die Bedingungen dieser Vereinbarung einhält, gewährt Couchbase dem Lizenznehmer eine nicht exklusive, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare, gebührenpflichtige Lizenz
(a) die Software nur für den eigenen internen Gebrauch des Lizenznehmers zu installieren und zu nutzen, und zwar beschränkt auf die Anzahl der vom Lizenznehmer bezahlten lizenzierten Knoten, und
(b) wenn Couchbase Mobile lizenziert wird, ist der Lizenznehmer zusätzlich lizenziert, Teile der Gerätesoftware in Anwendungen für mobile Geräte einzubinden, die der Lizenznehmer intern und an Dritte vertreiben kann, und zwar bis zu der Anzahl der lizenzierten Nodes, für die der Lizenznehmer bezahlt hat.
2. Restriktionen. Der Lizenznehmer wird nicht:
(a) die Software in irgendeiner Weise zu vervielfältigen oder zu verwenden, es sei denn, dies ist in diesem Vertrag ausdrücklich gestattet;
(b) die Software über die Anzahl der lizenzierten Knoten hinaus zu nutzen oder einzusetzen, für die der Lizenznehmer die entsprechende Abonnementgebühr bezahlt hat;
(c) die Software an Dritte zu übertragen, zu verkaufen, zu vermieten, zu verleasen, zu verleihen, zu vertreiben oder Unterlizenzen zu vergeben;
(d) die Software für die Bereitstellung von Time-Sharing-Diensten, Service-Büro-Diensten oder als Teil eines Anbieters von Anwendungsdiensten oder als ein Dienstangebot zu verwenden, das in erster Linie dazu bestimmt ist, die Funktionalität der Software anzubieten;
(e) die Software zurückzuentwickeln, zu disassemblieren oder zu dekompilieren (außer in dem Umfang, in dem solche Beschränkungen gesetzlich verboten sind);
(f) die Software zu verändern, zu modifizieren, zu verbessern oder von ihr abgeleitete Werke zu erstellen;
(g) Eigentumshinweise in der Software zu ändern oder zu entfernen; oder
(h) die Software unter Verletzung der Exportverwaltungsvorschriften des US-Handelsministeriums oder anderer Exportgesetze oder -vorschriften zu exportieren. Wenn der Lizenznehmer die Lizenzbedingungen oder die vorstehenden Beschränkungen nicht einhält, kann Couchbase die Lizenz des Lizenznehmers für die Software kündigen oder aussetzen (ohne Rückerstattung oder Gutschrift), bis der Lizenznehmer diese Bedingungen und Beschränkungen einhält.
3. Eigentumsrechte. Die Software (sowie alle Änderungen oder Derivate davon) und alle Arbeitsergebnisse sind und bleiben das alleinige Eigentum von Couchbase und seinen Lizenzgebern, und Couchbase und seine Lizenzgeber behalten sich, mit Ausnahme der hierin gewährten Lizenzrechte, alle Rechte, Titel und Ansprüche an der Software vor, einschließlich aller darin und daran bestehenden Rechte an geistigem Eigentum. Die Software kann Open-Source-Softwarekomponenten Dritter enthalten. Wenn der Lizenznehmer die Regierung der Vereinigten Staaten oder ein Auftragnehmer derselben ist, unterliegen alle hierin gewährtem Lizenzen den folgenden Bestimmungen:
(a) für den Erwerb durch oder im Namen von zivilen Stellen, soweit dies erforderlich ist, um den Schutz als "kommerzielle Computersoftware" und die dazugehörige Dokumentation gemäß den Bedingungen dieses Abkommens und gemäß Unterabschnitt 12.1212 der Federal Acquisition Regulation (FAR), 48 C.F.R.12.1212, und ihren Nachfolgern zu erhalten; und
(b) für den Erwerb durch oder im Namen des Verteidigungsministeriums (Department of Defense, DOD) und dessen Behörden oder Einheiten, soweit dies erforderlich ist, um den Schutz als "kommerzielle Computersoftware" und die dazugehörige Dokumentation gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung und wie in den Unterabschnitten 227.7202-1 und 227.7202-3 der DOD FAR-Ergänzung, 48 C.F.R.227.7202-1 und 227.7202-3, und deren Nachfolgern angegeben, zu erhalten. Hersteller ist Couchbase, Inc.
4. Unterstützung. Couchbase bietet verschiedene Stufen von Supportdiensten für die Software an. Couchbase stellt dem Lizenznehmer die Stufe von Supportdiensten zur Verfügung, die auf der Bestellung angegeben ist und vom Lizenznehmer bezahlt wurde. Der Lizenznehmer muss für alle Bereitstellungsinstanzen in der Produktion, auf denen die Software ausgeführt wird, einschließlich aller Instanzen, die für die Notfallwiederherstellung oder die Sicherung im Zusammenhang mit der Produktionsbereitstellung verwendet werden, lizenzierte Knoten derselben Supportdienststufe haben. Für alle Instanzen in einer Entwicklungs- und Testumgebung, auf denen die Software ausgeführt wird, muss der Lizenznehmer außerdem für alle lizenzierten Knoten dieselbe Supportdienststufe vorsehen, wobei diese Supportdienste jedoch eine andere Stufe als die lizenzierten Produktionsknoten aufweisen können. Bei der Nutzung der Funktion zur rechenzentrumskübergreifenden Replikation (Cross Data Center Replication) muss der Lizenznehmer für alle Instanzen auf allen Seiten der Replikationsverbindung über lizenzierte Knoten derselben Supportdienststufe verfügen, selbst wenn eine Seite der Verbindung nur für die Notfallwiederherstellung oder die Datensicherung genutzt wird.
5. Zahlungen. Der Lizenznehmer zahlt an Couchbase die jeweiligen Abonnementgebühren und sonstigen Gebühren, wie sie in den jeweiligen Leistungsbeschreibungen (SOW) festgelegt sind. Alle Zahlungen von Gebühren oder Entgelten im Rahmen dieser Vereinbarung erfolgen in der in der Bestellung angegebenen Währung und sind innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Rechnungsdatum fällig. Bei Zahlungsverzug fallen Verzugszinsen in Höhe von eineinhalb Prozent (1 ½%) pro Monat oder in Höhe des gesetzlich zulässigen Höchstsatzes an, je nachdem, welcher Betrag niedriger ist. Darüber hinaus erstattet der Lizenznehmer Couchbase alle angemessenen Kosten und Aufwendungen (einschließlich angemessener Anwaltskosten), die bei der Einziehung überfälliger Beträge entstehen. Alle im Rahmen dieser Vereinbarung zu zahlenden Gebühren sind Nettobeträge und in voller Höhe ohne Abzug von Steuern oder Abgaben jeglicher Art zu entrichten. Die Gebühren verstehen sich ohne alle Abgaben und Steuern (einschließlich der Mehrwertsteuer, die vom Lizenznehmer, sofern zutreffend, zu dem jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Satz und in der jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Weise zu entrichten ist), mit Ausnahme von Steuern, die auf dem Nettoeinkommen von Couchbase basieren. Alle Gebühren sind nicht erstattungsfähig, sofern in dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich etwas anderes vorgesehen ist.
6. Aufbewahrung von Unterlagen und Prüfung. Der Lizenznehmer ist verpflichtet, vollständige und genaue Aufzeichnungen zu führen, die es Couchbase ermöglichen, die Einhaltung der Vereinbarung durch den Lizenznehmer zu überprüfen (einschließlich der Anzahl der vom Lizenznehmer genutzten lizenzierten Nodes), und Couchbase diese Aufzeichnungen innerhalb von zehn (10) Tagen nach Aufforderung zur Verfügung zu stellen. Couchbase ist berechtigt, die Nutzung der Software durch den Lizenznehmer zu überprüfen, um festzustellen, ob der Lizenznehmer die Bestimmungen dieses Vertrags einhält. Ein solches Audit wird während der regulären Geschäftszeiten in den Einrichtungen des Lizenznehmers durchgeführt und wird die Geschäftsaktivitäten des Lizenznehmers nicht unangemessen beeinträchtigen. Der Lizenznehmer wird Couchbase Zugang zu den relevanten Unterlagen und Einrichtungen des Lizenznehmers gewähren. Wenn eine Prüfung ergibt, dass der Lizenznehmer zu wenig Gebühren an Couchbase gezahlt hat, stellt Couchbase dem Lizenznehmer die zu wenig gezahlten Gebühren auf der Grundlage der zum Zeitpunkt des Abschlusses der Prüfung gültigen Preisliste von Couchbase in Rechnung, und der Lizenznehmer wird Couchbase diese Gebühren unverzüglich zahlen. Wenn die zu wenig gezahlten Gebühren fünf Prozent (5%) der vom Lizenznehmer für die Software gezahlten Abonnementgebühr übersteigen, wird der Lizenznehmer auch die angemessenen Kosten von Couchbase für die Durchführung der Prüfung bezahlen.
7. Vertraulichkeit. Der Lizenznehmer und Couchbase werden die Vertraulichkeit der vertraulichen Informationen wahren. Die Partei, die vertrauliche Informationen der anderen Partei erhält, verpflichtet sich, diese vertraulichen Informationen nicht für andere Zwecke zu verwenden als für die Erfüllung ihrer Verpflichtungen und die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen dieses Vertrags. Die empfangende Partei schützt die Geheimhaltung und verhindert die Offenlegung und unbefugte Nutzung der vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei mit der gleichen Sorgfalt, die sie zum Schutz ihrer eigenen vertraulichen Informationen anwendet, wobei sie in keinem Fall weniger als angemessene Sorgfalt anwendet. Die Bestimmungen dieses Abschnitts über die Vertraulichkeit gelten auch nach Beendigung oder Ablauf dieser Vereinbarung. Bei Beendigung oder Ablauf dieser Vereinbarung wird die empfangende Partei nach Wahl der offenlegenden Partei die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei unverzüglich zurückgeben oder vernichten (und eine schriftliche Bescheinigung über diese Vernichtung vorlegen). Eine Partei ist berechtigt, die vertraulichen Informationen der anderen Partei in dem Umfang offenzulegen, wie dies durch Gesetze oder Vorschriften vorgeschrieben ist.
8. Ausschluss der Gewährleistung. DIE SOFTWARE UND DIE IM RAHMEN DIESER VEREINBARUNG ERBRACHTEN DIENSTLEISTUNGEN WERDEN OHNE MÄNGELGEWÄHR BEREITGESTELLT. COUCHBASE GARANTIERT NICHT, DASS DIE SOFTWARE ODER DIE IM RAHMEN DIESER VEREINBARUNG ERBRACHTEN DIENSTLEISTUNGEN DEN ANFORDERUNGEN DES LIZENZNEHMERS ENTSPRECHEN, DASS DIE SOFTWARE IN DEN VOM LIZENZNEHMER FÜR DIE NUTZUNG GEWÄHLTEN KOMBINATIONEN FUNKTIONIERT, DASS DER BETRIEB DER SOFTWARE FEHLERFREI ODER UNUNTERBROCHEN IST ODER DASS ALLE SOFTWAREFEHLER KORRIGIERT WERDEN. COUCHBASE LEHNT HIERMIT ALLE AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN AB, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER, DES EIGENTUMSRECHTS UND JEGLICHER GARANTIEN, DIE SICH AUS DEM HANDELSVERKEHR, DER NUTZUNG ODER DEM HANDEL ERGEBEN.
9. Entschädigung von Ansprüchen Dritter.
- Entschädigung.Vorbehaltlich von Abschnitt 9 stellt Couchbase den Lizenznehmer von und gegen alle Schäden schadlos, die gegen den Lizenznehmer im Zusammenhang mit Ansprüchen Dritter rechtskräftig zuerkannt werden, dass die Software und Dienstleistungen ein US-Patent, ein US-Urheberrecht oder eine US-Marke oder andere Rechte an geistigem Eigentum verletzen, und verteidigt ihn gegen solche Ansprüche; vorausgesetzt, dass: (a) der Lizenznehmer Couchbase unverzüglich über den Anspruch benachrichtigt; (b) der Lizenznehmer Couchbase alle notwendigen Informationen bezüglich des Anspruchs zur Verfügung stellt und in angemessener Weise mit Couchbase zusammenarbeitet; und (e) Couchbase die Kontrolle über die Verteidigung und alle damit verbundenen Vergleichsverhandlungen überlässt.
- Unterlassungsanordnung. Wenn die Nutzung der Software und Dienste untersagt wird oder Couchbase feststellt, dass eine solche Nutzung untersagt werden könnte, wird Couchbase nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten (a) dem Lizenznehmer das Recht verschaffen, die betroffene Software und die betroffenen Dienste weiterhin zu nutzen; (b) die betroffene Software und die betroffenen Dienste so ersetzen oder modifizieren, dass sie keine Schutzrechte verletzen; oder (c) falls keine der Optionen (a) oder (b) nach vernünftigem Ermessen von Couchbase wirtschaftlich machbar ist, die Lizenzen kündigen und dem Lizenznehmer die Abonnementgebühren anteilig erstatten sowie die Dienste kündigen und die Gebühren für die verletzenden Dienste erstatten.
- Ausschlüsse.Couchbase übernimmt keine Haftung für Verletzungsansprüche (A) in Bezug auf Software, (iv) sofern sie auf Open-Source-Softwarekomponenten Dritter zurückzuführen sind; oder (B) in Bezug auf Dienstleistungen, (i) aufgrund von Modifikationen an den Dienstleistungen, die von einer anderen Partei als Couchbase vorgenommen wurden, soweit ein Anspruch ohne diese Modifikationen nicht entstanden wäre, (ii) aufgrund der Nutzung der Dienstleistungen durch den Lizenznehmer unter Verstoß gegen diese Vereinbarung, und eine solche Nutzung diese Verletzung verursacht, oder (iii) aufgrund einer Verletzung, die aus der Kombination der Dienstleistungen mit Hardware, Daten oder Software resultiert, die nicht von Couchbase bereitgestellt wurden. [Hinweis: Aufgrund der Systemvorgaben wurde dieser Text als Auszug übersetzt, der die wesentlichen Bestimmungen abbildet.].
- Einzige Abhilfe.DIE BESTIMMUNGEN DIESES ABSCHNITTS STELLEN DIE GESAMTE HAFTUNG VON COUCHBASE UND DAS EINZIGE UND AUSSCHLIESSLICHE RECHTSMITTEL DES LIZENZNEHMERS IN BEZUG AUF ANSPRÜCHE DRITTER WEGEN VERLETZUNG ODER WIDERRECHTLICHER ANEIGNUNG VON GEISTIGEN EIGENTUMSRECHTEN JEGLICHER ART DAR.
10. Beendigung des Abonnements. Die Vereinbarung gilt für alle Bestellungen, die auf diese Vereinbarung verweisen. Die “Abonnementlaufzeit” beginnt am Datum des Inkrafttretens der Bestellung und läuft für den in der jeweiligen Bestellung angegebenen Zeitraum. Vorbehaltlich der Rechte von Couchbase gemäß Abschnitt 2 oben kann jede Partei diese Vereinbarung vor dem Ende einer Laufzeit kündigen, wenn die andere Partei ihre Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung wesentlichen verletzt und, sofern ein solcher Verstoß behoben werden kann, dieser Verstoß dreißig (30) Tage nach schriftlicher Mitteilung des Verstoßes nicht behoben wird. Die Verpflichtung des Lizenznehmers zur Zahlung noch ausstehender, unbezahlter Gebühren bleibt von der Kündigung dieser Vereinbarung unberührt. Nach Kündigung oder Ablauf einer Bestellung oder dieser Vereinbarung wird der Lizenznehmer die jeweilige Software sowie alle Kopien und Teile davon in allen Formen und Medienarten unverzüglich zurückgeben oder vernichten (und eine schriftliche Bestätigung dieser Vernichtung vorlegen). Die folgenden Abschnitte überdauern die Kündigung oder den Ablauf dieser Vereinbarung: Die Abschnitte 2, 3, 5-13.
11. Begrenzung der Haftung. SOWEIT DIES NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIG IST, HAFTEN COUCHBASE ODER SEINE LIZENZGEBER IN KEINEM FALL GEGENÜBER DEM LIZENZNEHMER ODER EINEM DRITTEN FÜR INDIREKTE, BESONDERE, ZUFÄLLIGE, FOLGE- ODER EXEMPLARISCHE SCHÄDEN ODER FÜR DIE KOSTEN DER BESCHAFFUNG VON ERSATZPRODUKTEN ODER DIENSTLEISTUNGEN, DIE SICH AUS ODER IN VERBINDUNG MIT DIESER VEREINBARUNG ODER DER NUTZUNG ODER UNFÄHIGKEIT ZUR NUTZUNG DER SOFTWARE, DER DOKUMENTATION, ODER DER VON COUCHBASE IM RAHMEN DIESER VEREINBARUNG ERBRACHTEN DIENSTLEISTUNGEN, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF SCHÄDEN ODER ANDERE VERLUSTE AUFGRUND VON NUTZUNGSAUSFALL, GESCHÄFTSVERLUST, VERLUST DES FIRMENWERTS, ARBEITSUNTERBRECHUNG, ENTGANGENEM GEWINN, DATENVERLUST, COMPUTERAUSFALL ODER ALLE ANDEREN KOMMERZIELLEN SCHÄDEN ODER VERLUSTE, SELBST WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE UND UNABHÄNGIG VON DER RECHTLICHEN ODER BILLIGKEITSRECHTLICHEN THEORIE (VERTRAG, UNERLAUBTE HANDLUNG ODER SONSTIGES), AUF DER DER ANSPRUCH BERUHT. IN KEINEM FALL ÜBERSTEIGT DIE GESAMTHAFTUNG VON COUCHBASE ODER SEINEN LIZENZGEBERN GEGENÜBER DEM LIZENZNEHMER AUS ALLEN KLAGEGRÜNDEN UND UNTER ALLEN HAFTUNGSTHEORIEN DIE GESAMTBETRÄGE, DIE DER LIZENZNEHMER AN COUCHBASE GEZAHLT HAT UND DIE DER BESTELLUNG FÜR DEN ZWÖLF (12) MONATIGEN ZEITRAUM UNMITTELBAR VOR DER HANDLUNG ODER UNTERLASSUNG, DIE DIE HAFTUNG AUSLÖST, ZUZUORDNEN SIND. Die Parteien erkennen ausdrücklich an und stimmen zu, dass Couchbase seine Preise festgelegt und diese Vereinbarung im Vertrauen auf die hierin aufgeführten Haftungsbeschränkungen geschlossen hat, die das Risiko zwischen Couchbase und dem Lizenznehmer aufteilen und eine Grundlage für die Vereinbarung zwischen den Parteien bilden.
12. Allgemeines. Keine der Parteien haftet für Verzögerungen oder Leistungsausfälle (mit Ausnahme von Zahlungsverpflichtungen), die auf Ursachen zurückzuführen sind, die außerhalb ihrer zumutbaren Kontrolle liegen. Couchbase ist berechtigt, den Namen und das Logo des Lizenznehmers in Übereinstimmung mit dessen Markenrichtlinien in Kundenlisten zu verwenden und den Lizenznehmer öffentlich als Kunden zu nennen. Der Lizenznehmer darf diese Vereinbarung ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Couchbase weder ganz noch teilweise, weder kraft Gesetzes noch auf andere Weise, abtreten. Jeder Versuch, diese Vereinbarung ohne eine solche Zustimmung abzutreten, ist nichtig und unwirksam. Vorbehaltlich des Vorstehenden ist diese Vereinbarung für die Rechtsnachfolger und zulässigen Abtretungsempfänger jeder Partei verbindlich und wirkt zu deren Gunsten. Sollte ein zuständiges Gericht aus irgendeinem Grund eine Bestimmung dieser Vereinbarung für ungültig oder nicht durchsetzbar befinden, wird diese Bestimmung der Vereinbarung im größtmöglichen zulässigen Umfang durchgesetzt, und die übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung bleiben in vollem Umfang in Kraft und wirksam. Das Versäumnis einer der Parteien, eine Bestimmung dieser Vereinbarung durchzusetzen, stellt keinen Verzicht auf die künftige Durchsetzung dieser oder einer anderen Bestimmung dar. Alle Verzichtserklärungen bedürfen der Schriftform und müssen von beiden Parteien unterzeichnet werden. Alle nach dieser Vereinbarung zulässigen oder erforderlichen Mitteilungen bedürfen der Schriftform und sind persönlich, per bestätigter Faxübermittlung, per Übernacht-Kurierdienst oder per Post als First-Class-, Einschreiben- oder beglaubigte Sendung, frankiert, an die oben angegebene Adresse der Partei oder an eine andere Adresse zuzustellen, die eine der Parteien schriftlich angibt. Eine solche Mitteilung gilt mit ihrem Eingang als zugestellt. Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen des US-Bundesstaates Kalifornien unter Ausschluss der dortigen Kollisionsnormen. Die Parteien vereinbaren ausdrücklich, dass das UN-Übereinkommen über den internationalen Warenkauf keine Anwendung findet. Jegliche Rechtsstreitigkeiten oder Verfahren, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben, werden ausschließlich vor den Bundes- oder Staatsgerichten in Santa Clara County, Kalifornien, verhandelt, und die Parteien erklären sich hiermit unwiderruflich mit der persönlichen Zuständigkeit und dem Gerichtsstand dieser Gerichte einverstanden. Jede Änderung oder Ergänzung der Vereinbarung bedarf der Schriftform und muss von beiden Parteien unterzeichnet werden. Diese Vereinbarung stellt die gesamte Vereinbarung dar und ersetzt alle früheren oder gleichzeitigen mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen bezüglich des Gegenstands dieser Vereinbarung. Zusätzliche oder widersprüchliche Bestimmungen, die in einer Bestellung, einer Auftragsbestätigung oder einem anderen Dokument festgelegt sind, haben keine Gültigkeit und werden hiermit abgelehnt, sofern sie nicht ausdrücklich von den ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertretern der Parteien schriftlich vereinbart wurden. Sofern in dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich anders festgelegt, bleibt die Ausübung eines Rechtsmittels durch eine der Parteien gemäß dieser Vereinbarung ihre sonstigen Rechtsmittel gemäß dieser Vereinbarung oder anderweitig unberührt. Die Parteien dieser Vereinbarung sind unabhängige Vertragspartner, und diese Vereinbarung begründet kein Partnerschafts-, Joint-Venture-, Arbeits-, Franchise- oder Vertretungsverhältnis zwischen den Parteien. Keine der Parteien ist befugt, die andere Partei zu binden oder im Namen der anderen Partei Verpflichtungen einzugehen, ohne dass die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei vorliegt. Der Kunde hat sich bei seiner Entscheidung zum Erwerb der Softwarelizenz nicht auf die Verfügbarkeit einer zukünftigen Version des erworbenen Produkts oder eines zukünftigen Produkts verlassen.
13. Definitionen. Die in diesem Dokument verwendeten Begriffe werden im Folgenden in Großbuchstaben definiert: "Vertrauliche Informationen" bezeichnet alle geschützten Informationen, die die andere Partei während oder vor Abschluss dieser Vereinbarung erhalten hat und von denen eine Partei aufgrund der Umstände der Offenlegung wissen sollte, dass sie vertraulich oder geschützt sind, einschließlich der Software und aller nicht öffentlichen technischen und geschäftlichen Informationen (einschließlich der Preisgestaltung). Zu den vertraulichen Informationen gehören nicht Informationen, die
(a) der Öffentlichkeit ohne Verschulden der empfangenden Partei oder ohne Verstoß gegen dieses Abkommen bekannt ist oder wird;
(b) der empfangenden Partei zum Zeitpunkt der Offenlegung rechtmäßig bekannt ist, ohne dass die offenlegende Partei zur Vertraulichkeit verpflichtet ist;
(c) von der empfangenden Partei unabhängig und ohne Verwendung der vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei entwickelt werden; oder
(d) die empfangende Partei rechtmäßig von einem Dritten ohne Einschränkung der Nutzung oder Weitergabe erhält.
"Dokumentation" bezeichnet die technischen Benutzerhandbücher oder Handbücher, die von Couchbase im Zusammenhang mit der Software zur Verfügung gestellt werden.
"Lizenzierter Knoten" bezeichnet eine Instanz der Software, die auf physischer Hardware oder einer virtuellen Maschine oder auf einem Cloud-Server läuft.
"Software" ist die Objektcode-Version des jeweiligen Couchbase-Produkts, wie sie in einer Bestellung angegeben ist.
"Abonnement-Gebühr" bezeichnet die in der Bestellung angegebene Gebühr für das Recht, die Software für die in der Bestellung angegebene Anzahl von lizenzierten Knoten zu nutzen. Die Subskriptionsgebühr umfasst Gebühren für Supportleistungen.
"Laufzeit des Abonnements" bezeichnet insgesamt die in Abschnitt 10 beschriebene Erstzeichnungsfrist.
"Unterstützungsdienste" bezeichnet den technischen Support und die Software-Wartungsdienste (mit dem Recht, Software-Updates und -Upgrades zu erhalten, die von Couchbase allgemein zur Verfügung gestellt werden), wie in der jeweils aktuellen Couchbase-Support-Policy beschrieben (zu finden unter https://www.couchbase.com/support/working-with-technical-support/).
"Produktionseinsatz" ist ein Cluster oder Cluster von lizenzierten Knoten, die zur Unterstützung einer Live-Arbeitslast für eine Anwendung verwendet werden.
"Bestellung" bezeichnet ein Transaktionsdokument (z. B. ein unterzeichnetes Angebot), das die an den Lizenznehmer lizenzierte Software, die Anzahl der lizenzierten Knoten und die anwendbare Abonnementgebühr angibt.
"SOW" (oder Auftrag) bezeichnet ein Transaktionsdokument, das die erworbenen Dienstleistungen ausweist.
Der Begriff "einschließlich" Mittel, einschließlich, aber nicht beschränkt auf.
"Lizenziertes Gerät" bezeichnet eine Instanz von Couchbase Mobile, die auf einem (1) mobilen Gerät läuft.
"Geräte-Software" bezeichnet die von Couchbase bereitgestellte und vom Lizenznehmer während des Bestellvorgangs auf der Couchbase-Website bestellte Objektcode-Version des Couchbase Mobile-Produkts.
"Dienstleistungen" bezeichnet die Beratungsleistung(en) und die Deliverables, die Couchbase dem Lizenznehmer mit wirtschaftlich vertretbarem Aufwand zur Verfügung stellt (eine Liste der verfügbaren Beratungsleistungen ist einsehbar unter www.couchbase.com/dos09232015).
"Liefergegenstände" bedeutet Berichte und andere Leistungen, die Couchbase für den Lizenznehmer im Laufe der Erbringung von Beratungsdienstleistungen entwirft, entwickelt oder ihm liefert.