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Couchbase Server Drittanbieter-Lizenzen

Komponenten

Komponenten Version Lizenz
andrewkroh/sys 20151128-snapshot-287798fe BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
angular-route 1.4.7 MIT Lincense
angular-route 1.4.8 MIT Lincense
angular-ui-bootstrap 0.14.3 MIT Lincense
angular-ui-tree 2.9.0 MIT Lincense
AngularJS 1.3.15 MIT Lincense
aptly 0.9.6 MIT Lincense
Komponenten Version Lizenz
Bootstrap (Twitter) 0.14.3 - 2015-10-23 MIT-Lizenz
Bootstrap (Twitter) 3.2.0 MIT-Lizenz
bootstrap-lightbox v0.6.1 Apache-Lizenz 2.0
bower-angular v1.4.7 MIT-Lizenz
Komponenten Version Lizenz
Apache-Lizenz 2.0 Master-20160613 Apache-Lizenz 2.0
coreos-pkg v1 Apache-Lizenz 2.0
couchbase-cbgt 20170714-snapshot-d45c4c24 Apache-Lizenz 2.0
couchbase-go-couchbase 20170902-snapshot-195945aa MIT-Lizenz
couchbase-gocb v1.2.3 Apache-Lizenz 2.0
couchbase-gomemcached 20170119-snapshot-f8b076f8 MIT-Lizenz
couchbase-sg-bucket 20170428-snapshot-7c274d72 Apache-Lizenz 2.0
couchbaselabs-sg-replicate 20170915-snapshot-1490c89b Apache-Lizenz 2.0
couchbaselabs-walrus 20170427-snapshot-111db2a5 Apache-Lizenz 2.0
couchbaselabs/sync_gateway_admin_ui 20170608-snapshot-5970c633 Apache-Lizenz 2.0
Komponenten Version Lizenz
D3.js 3.3.6 BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
dancannon/otto 20140113-snapshot-9173d18f MIT-Lizenz
elazarl-go-bindata-assetfs 20170227-snapshot-30f82fa2 BSD 2-Klausel "Vereinfachte" Lizenz
Komponenten Version Lizenz
gambol99/go-oidc 20160420-snapshot-a443fa22 Apache-Lizenz 2.0
geodns 2.5.0 Apache-Lizenz 2.0
Programmiersprache Go 0 BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
Programmiersprache Go 0.0+git20160110.4fd4a9f BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
go-httpclient 0.0~git20160630.0.31f0106 MIT-Lizenz
go-systemd v7 Apache-Lizenz 2.0
Go-zh/net 20160426-snapshot-8e207237 BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
goffee-goffee gopher-gala-submission MIT-Lizenz
golang-x-text-dev 0+git20150518.c93e7c9 BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
gopkg.in/couchbaselabs/gocbcore.v7 v7.0.2 Apache-Lizenz 2.0
gopkg.in/DnlLrssn/lumberjack.v2-unstable v2.0 MIT-Lizenz
Komponenten Version Lizenz
jQuery 10.3 MIT-Lizenz
jQuery 2.1.1 MIT-Lizenz
jQuery UI 1.10.3 MIT-Lizenz
jQuery.LazyJaxDavis 0.2.0 MIT-Lizenz
jsonpointer.js 0.4.0 MIT-Lizenz
Komponenten Version Lizenz
kardianos-osext 0.0~git20151124.0.10da294 BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
kardianos-service 20170510-snapshot-f6635a45 zlib-Lizenz
keybase/go-crypto 20150507-snapshot-24ffb5fe BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
Komponenten Version Lizenz
Lantern (poser) 2.1.2 Apache-Lizenz 2.0
millipede-go v1.3.0 MIT-Lizenz
nicorevin/go-systemd v7 Apache-Lizenz 2.0
Komponenten Version Lizenz
React from Facebook 0.13.3 Facebook BSD License with Patent Provision
Rickshaw Graphing Toolkit v1.5.0 MIT-Lizenz
snej/go-blip 20150817-snapshot-d91ad03d Apache-Lizenz 2.0
sync_gateway 20170726-snapshot-5b6b5b95 Apache-Lizenz 2.0
tianon/debian-golang-go-systemd v4 Apache-Lizenz 2.0
tleyden/fakehttp 20150307-snapshot-084795c8 GNU Lesser General Public License v3.0 or later
zepto-min 1.0.0 MIT-Lizenz

Lizenzen

Apache-Lizenz 2.0

(bootstrap-lightbox v0.6.1, coreos-go-oidc master-20160613, coreos-pkg v1, couchbase-cbgt 20170714-snapshot-d45c4c24, couchbase-gocb v1.2.3, couchbase-sg-bucket 20170428-snapshot-7c274d72, couchbaselabs-sg-replicate 20170915-snapshot-1490c89b, couchbaselabs-walrus 20170427-snapshot-111db2a5, couchbaselabs/sync_gateway_admin_ui 20170608-snapshot-5970c633, gambol99/go-oidc 20160420-snapshot-a443fa22, geodns 2.5.0, go-systemd v7, gopkg.in/couchbaselabs/gocbcore.v7 v7.0.2, Lantern (poser) 2.1.2, nicorevin/go-systemd v7, snej/go-blip 20150817-snapshot-d91ad03d, sync_gateway 20170726-snapshot-5b6b5b95, tianon/debian-golang-go-systemd v4)

Apache-Lizenz
Version 2.0, Januar 2004

http://www.apache.org/licenses/

BEDINGUNGEN FÜR DIE NUTZUNG, VERVIELFÄLTIGUNG UND VERBREITUNG

1. Definitionen.

- Lizenz" bezeichnet die Bedingungen fĂŒr die Nutzung, VervielfĂ€ltigung und Verbreitung, wie sie in den Abschnitten 1 bis 9 dieses Dokuments festgelegt sind.

- Lizenzgeber" bezeichnet den Urheberrechtsinhaber oder die vom Urheberrechtsinhaber autorisierte Stelle, die die Lizenz erteilt.

- RechtstrĂ€ger" ist der Zusammenschluss des handelnden RechtstrĂ€gers und aller anderen RechtstrĂ€ger, die diesen RechtstrĂ€ger kontrollieren, von ihm kontrolliert werden oder mit ihm unter gemeinsamer Kontrolle stehen. Im Sinne dieser Definition bedeutet "Kontrolle" (i) die direkte oder indirekte Befugnis, vertraglich oder anderweitig die Leitung oder das Management eines solchen RechtstrĂ€gers zu bestimmen, oder (ii) das Eigentum an fĂŒnfzig Prozent (50%) oder mehr der im Umlauf befindlichen Anteile oder (iii) das wirtschaftliche Eigentum an einem solchen RechtstrĂ€ger.

- Sie" (oder "Ihr") bezeichnet eine natĂŒrliche oder juristische Person, die die durch diese Lizenz gewĂ€hrten Rechte ausĂŒbt.

- Unter "Quellcode" ist die bevorzugte Form fĂŒr die DurchfĂŒhrung von Änderungen zu verstehen, einschließlich, aber nicht beschrĂ€nkt auf Software-Quellcode, Dokumentationsquelle und Konfigurationsdateien.

- Unter "Objektform" ist jede Form zu verstehen, die durch mechanische Transformation oder Übersetzung einer Quellform entsteht, einschließlich, aber nicht beschrĂ€nkt auf kompilierten Objektcode, generierte Dokumentation und Konvertierungen in andere Medientypen.

- Werk" bezeichnet das urheberrechtlich geschĂŒtzte Werk, sei es in Quell- oder Objektform, das unter der Lizenz zur VerfĂŒgung gestellt wird, wie es durch einen Urheberrechtsvermerk angezeigt wird, der in dem Werk enthalten oder diesem beigefĂŒgt ist (ein Beispiel ist im Anhang unten aufgefĂŒhrt).

- Abgeleitete Werke" bedeutet jedes Werk, ob in Quell- oder Objektform, das auf dem Schutzgegenstand basiert (oder von ihm abgeleitet ist) und dessen redaktionelle Überarbeitungen, Anmerkungen, Ausarbeitungen oder andere Modifikationen in ihrer Gesamtheit ein originĂ€res Werk des Urhebers darstellen. Im Sinne dieser Lizenz zĂ€hlen zu den abgeleiteten Werken keine Werke, die von dem Schutzgegenstand und seinen abgeleiteten Werken trennbar bleiben oder lediglich eine VerknĂŒpfung (oder eine namentliche Bindung) zu den Schnittstellen des Schutzgegenstands herstellen.

- Beitrag" bezeichnet jedes urheberrechtlich geschĂŒtzte Werk, einschließlich der Originalversion des Schutzgegenstandes und aller Änderungen oder ErgĂ€nzungen dieses Schutzgegenstandes oder davon abgeleiteter Werke, das dem Lizenzgeber vom Urheberrechtsinhaber oder einer natĂŒrlichen oder juristischen Person, die zur Einreichung im Namen des Urheberrechtsinhabers berechtigt ist, absichtlich zur Aufnahme in den Schutzgegenstand vorgelegt wird. Im Sinne dieser Definition bedeutet "eingereicht" jede Form von elektronischer, mĂŒndlicher oder schriftlicher Kommunikation, die an den Lizenzgeber oder seine Vertreter gesendet wird, einschließlich, aber nicht beschrĂ€nkt auf Kommunikation in elektronischen Mailinglisten, Quellcode-Kontrollsystemen und Problemverfolgungssystemen, die vom Lizenzgeber oder in seinem Namen zum Zweck der Diskussion und Verbesserung des Schutzgegenstandes verwaltet werden, jedoch mit Ausnahme von Kommunikation, die vom Urheberrechtsinhaber deutlich sichtbar als "Kein Beitrag" gekennzeichnet oder anderweitig schriftlich bezeichnet wird.

- Mitwirkende" bezeichnet den Lizenzgeber und jede natĂŒrliche oder juristische Person, in deren Namen ein Beitrag beim Lizenzgeber eingegangen ist und anschließend in den Schutzgegenstand aufgenommen wurde.

2. Erteilung einer Urheberrechtslizenz.

Vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz gewĂ€hrt Ihnen jeder Mitwirkende hiermit eine unbefristete, weltweite, nicht-exklusive, kostenlose, unwiderrufliche Urheberrechtslizenz zur VervielfĂ€ltigung, Erstellung abgeleiteter Werke, öffentlichen Darstellung, öffentlichen AuffĂŒhrung, Unterlizenzierung und Verbreitung des Werks und solcher abgeleiteter Werke in Quell- oder Objektform.

3. Erteilung einer Patentlizenz.

Vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz gewĂ€hrt Ihnen jeder Mitwirkende hiermit eine unbefristete, weltweite, nicht ausschließliche, kostenlose, gebĂŒhrenfreie und unwiderrufliche (außer wie in diesem Abschnitt angegeben) Patentlizenz, um den Schutzgegenstand herzustellen, herstellen zu lassen, zu nutzen, zum Verkauf anzubieten, zu verkaufen, zu importieren und anderweitig zu ĂŒbertragen, wobei sich diese Lizenz nur auf diejenigen PatentansprĂŒche bezieht, die von diesem Mitwirkenden lizenziert werden können und die notwendigerweise durch seine BeitrĂ€ge allein oder durch die Kombination seiner BeitrĂ€ge mit dem Schutzgegenstand, fĂŒr den diese BeitrĂ€ge eingereicht wurden, verletzt werden. Wenn Sie einen Patentrechtsstreit gegen eine juristische Person anstrengen (einschließlich einer Widerklage oder Gegenklage in einem Rechtsstreit), in dem behauptet wird, dass der Schutzgegenstand oder ein in den Schutzgegenstand integrierter Beitrag eine direkte oder mittelbare Patentverletzung darstellt, enden alle Patentlizenzen, die Ihnen im Rahmen dieser Lizenz fĂŒr den Schutzgegenstand gewĂ€hrt wurden, an dem Tag, an dem ein solcher Rechtsstreit eingereicht wird.

4. Umverteilung.

Sie dĂŒrfen Kopien des Werks oder davon abgeleiteter Werke in jedem Medium, mit oder ohne Änderungen und in Quell- oder Objektform vervielfĂ€ltigen und verbreiten, sofern Sie die folgenden Bedingungen erfĂŒllen:

a) Sie mĂŒssen allen anderen EmpfĂ€ngern des Schutzgegenstandes oder abgeleiteter Werke eine Kopie dieser Lizenz aushĂ€ndigen; und

b) Sie mĂŒssen dafĂŒr sorgen, dass alle geĂ€nderten Dateien deutliche Hinweise darauf tragen, dass Sie die Dateien geĂ€ndert haben; und

c) Sie mĂŒssen alle Urheberrechts-, Patent-, Markenzeichen- und Zuordnungshinweise aus der Quellform des Werks in der Quellform aller von Ihnen verbreiteten abgeleiteten Werke beibehalten, mit Ausnahme der Hinweise, die sich nicht auf einen Teil der abgeleiteten Werke beziehen; und

d) Wenn das Werk eine "HINWEIS"-Textdatei als Teil seiner Verbreitung enthĂ€lt, dann mĂŒssen alle abgeleiteten Werke, die Sie verbreiten, eine lesbare Kopie der in dieser HINWEIS-Datei enthaltenen Hinweise auf die Urheberschaft enthalten, mit Ausnahme der Hinweise, die sich nicht auf einen Teil der abgeleiteten Werke beziehen, und zwar an mindestens einer der folgenden Stellen innerhalb einer NOTICE-Textdatei, die als Teil der abgeleiteten Werke verteilt wird; innerhalb des Quellformulars oder der Dokumentation, falls diese zusammen mit den abgeleiteten Werken bereitgestellt wird; oder innerhalb einer von den abgeleiteten Werken erzeugten Anzeige, wenn und wo solche Hinweise Dritter normalerweise erscheinen.Der Inhalt der NOTICE-Datei dient nur zu Informationszwecken und verĂ€ndert die Lizenz nicht. Sie dĂŒrfen in abgeleiteten Werken, die Sie verbreiten, neben oder als Zusatz zum HINWEIS-Text des Werks Ihre eigenen Hinweise auf die Urheberschaft hinzufĂŒgen, vorausgesetzt, daß solche zusĂ€tzlichen Hinweise auf die Urheberschaft nicht als Änderung der Lizenz ausgelegt werden können.

Sie können Ihren Modifikationen einen eigenen Urheberrechtsvermerk hinzufĂŒgen und zusĂ€tzliche oder andere Lizenzbedingungen fĂŒr die Nutzung, VervielfĂ€ltigung oder Verbreitung Ihrer Modifikationen oder fĂŒr solche abgeleiteten Werke als Ganzes vorsehen, vorausgesetzt, dass Ihre Nutzung, VervielfĂ€ltigung und Verbreitung des Werks ansonsten mit den in dieser Lizenz festgelegten Bedingungen ĂŒbereinstimmt.

5. Einreichung von BeitrÀgen.

Sofern Sie nicht ausdrĂŒcklich etwas anderes erklĂ€ren, unterliegt jeder Beitrag, den Sie dem Lizenzgeber absichtlich zur Aufnahme in den Schutzgegenstand ĂŒbermitteln, den Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz, ohne zusĂ€tzliche Bestimmungen oder Bedingungen. Ungeachtet des Vorstehenden ersetzen oder Ă€ndern die vorliegenden Bestimmungen nicht die Bedingungen eines separaten Lizenzvertrags, den Sie möglicherweise mit dem Lizenzgeber in Bezug auf solche BeitrĂ€ge abgeschlossen haben.

6. Markenzeichen.

Diese Lizenz gewĂ€hrt nicht die Erlaubnis, die Handelsnamen, Warenzeichen, Dienstleistungsmarken oder Produktnamen des Lizenzgebers zu verwenden, es sei denn, dies ist fĂŒr eine angemessene und ĂŒbliche Verwendung zur Beschreibung des Ursprungs des Schutzgegenstandes und zur Wiedergabe des Inhalts der NOTICE-Datei erforderlich.

7. Ausschluss der GewÀhrleistung.

Sofern nicht durch geltendes Recht vorgeschrieben oder schriftlich vereinbart, stellt der Lizenzgeber den Schutzgegenstand (und jeder Mitwirkende seine BeitrĂ€ge) im Ist-Zustand zur VerfĂŒgung, OHNE GEWÄHRLEISTUNGEN ODER BEDINGUNGEN IRGENDWELCHER ART, weder ausdrĂŒcklich noch stillschweigend, einschließlich, aber nicht beschrĂ€nkt auf GewĂ€hrleistungen oder Bedingungen des TITELS, der NICHTVERLETZUNG, der HANDELSÜBLICHKEIT oder der EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Sie sind allein dafĂŒr verantwortlich, die Angemessenheit der Nutzung oder Weiterverbreitung des Werks zu bestimmen, und ĂŒbernehmen alle Risiken, die mit der AusĂŒbung der Rechte aus dieser Lizenz verbunden sind.

8. Begrenzung der Haftung.

In keinem Fall und unter keiner Rechtstheorie, weder aus unerlaubter Handlung (einschließlich FahrlĂ€ssigkeit) noch aus Vertrag oder anderweitig, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben (z. B. vorsĂ€tzliche und grob fahrlĂ€ssige Handlungen) oder schriftlich vereinbart, haftet ein Mitwirkender Ihnen gegenĂŒber fĂŒr SchĂ€den, einschließlich direkter, indirekter, spezieller, zufĂ€lliger oder FolgeschĂ€den jeglicher Art, die aus dieser Lizenz oder aus der Nutzung oder Unmöglichkeit der Nutzung des Werkes entstehen (einschließlich, aber nicht beschrĂ€nkt auf SchĂ€den aus Verlust von Firmenwert, Arbeitsunterbrechung, Computerausfall oder Fehlfunktionen), oder FolgeschĂ€den jeglicher Art, die sich aus dieser Lizenz oder aus der Nutzung oder der Unmöglichkeit der Nutzung des Schutzgegenstandes ergeben (einschließlich, aber nicht beschrĂ€nkt auf SchĂ€den aus entgangenem GeschĂ€ftswert, Arbeitsunterbrechung, Computerausfall oder -fehlfunktion oder alle anderen kommerziellen SchĂ€den oder Verluste), selbst wenn der Mitwirkende auf die Möglichkeit solcher SchĂ€den hingewiesen worden ist.

9. Übernahme der Garantie oder der zusĂ€tzlichen Haftung.

Wenn Sie den Schutzgegenstand oder davon abgeleitete Werke weitergeben, können Sie die Übernahme von Support-, GewĂ€hrleistungs-, EntschĂ€digungs- oder anderen Haftungsverpflichtungen und/oder Rechten im Einklang mit dieser Lizenz anbieten und dafĂŒr eine GebĂŒhr verlangen. Bei der Annahme solcher Verpflichtungen dĂŒrfen Sie jedoch nur in Ihrem eigenen Namen und auf Ihre alleinige Verantwortung handeln, nicht im Namen eines anderen Mitwirkenden, und nur dann, wenn Sie sich bereit erklĂ€ren, jeden Mitwirkenden von jeglicher Haftung freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten, die diesem Mitwirkenden aufgrund Ihrer Annahme einer solchen Garantie oder zusĂ€tzlichen Haftung entsteht oder gegen ihn geltend gemacht wird.

ENDE DER BEDINGUNGEN UND KONDITIONEN

APPENDIX: Wie Sie die Apache-Lizenz auf Ihre Arbeit anwenden

Um die Apache-Lizenz auf Ihre Arbeit anzuwenden, fĂŒgen Sie den folgenden Musterhinweis an, wobei die in Klammern "[]" eingeschlossenen Felder durch Ihre eigenen Angaben ersetzt werden. (Lassen Sie die Klammern weg!) Der Text sollte in die fĂŒr das Dateiformat geeignete Kommentarsyntax eingefĂŒgt werden. Wir empfehlen außerdem, den Datei- oder Klassennamen und die Beschreibung des Zwecks auf derselben "gedruckten Seite" wie den Urheberrechtsvermerk anzugeben, um die Identifizierung in Archiven Dritter zu erleichtern.

Copyright [yyyy] [Name des Urheberrechtsinhabers]

Lizenziert unter der Apache License, Version 2.0 (die "Lizenz"); Sie dĂŒrfen diese Datei nur in Übereinstimmung mit der Lizenz verwenden. Sie können eine Kopie der Lizenz erhalten unter http://www.apache.org/licenses/LICENSE-2.0.

Sofern nicht durch geltendes Recht vorgeschrieben oder schriftlich vereinbart, wird Software, die unter der Lizenz vertrieben wird, auf einer "AS IS"-Basis vertrieben, OHNE GARANTIEN ODER BEDINGUNGEN JEGLICHER ART, weder ausdrĂŒcklich noch stillschweigend. Siehe die Lizenz fĂŒr die spezifische Sprache, die die Erlaubnisse und EinschrĂ€nkungen unter der Lizenz regelt.

BSD 2-Klausel "Vereinfachte" Lizenz

(elazarl-go-bindata-assetfs 20170227-snapshot-30f82fa2)

BSD Zwei-Klausel-Lizenz

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BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz

(andrewkroh/sys 20151128-snapshot-287798fe, Go programming language 0, Go-zh/net 20160426-snapshot-8e207237, golang-x-text-dev 0+git20150518.c93e7c9)

Copyright (c) 2009 Die Go-Autoren. Alle Rechte vorbehalten.

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BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz

(D3.js 3.3.6)

Copyright (c) 2010, Nicolas Garcia Belmonte
All rights reserved

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DIESE SOFTWARE WIRD VOM AUTOR "SO WIE SIE IST" ZUR VERFÜGUNG GESTELLT UND JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, WIRD ABGELEHNT. IN KEINEM FALL IST DER AUTOR HAFTBAR FÜR DIREKTE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE, EXEMPLARISCHE ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZGÜTERN ODER -DIENSTLEISTUNGEN, NUTZUNGS-, DATEN- ODER GEWINNVERLUSTE ODER GESCHÄFTSUNTERBRECHUNGEN), WIE AUCH IMMER DIESE VERURSACHT WURDEN UND AUF WELCHER HAFTUNGSTHEORIE SIE BERUHEN, SEI ES DURCH VERTRAG, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGE HAFTUNG ODER UNERLAUBTE HANDLUNGEN (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER SONSTIGES), DIE IN IRGENDEINER WEISE AUS DER NUTZUNG DIESER SOFTWARE ENTSTEHEN, AUCH WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE.

BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz

(andrewkroh/sys 20151128-snapshot-287798fe, Go programming language 0, Go-zh/net 20160426-snapshot-8e207237, golang-x-text-dev 0+git20150518.c93e7c9)

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A PARTICULAR PURPOSE ARE DISCLAIMED. IN NO EVENT SHALL THE COPYRIGHT OWNER OR CONTRIBUTORS BE LIABLE FOR ANY DIRECT, INDIRECT, INCIDENTAL, SPECIAL, EXEMPLARY, OR CONSEQUENTIAL DAMAGES (INCLUDING, BUT NOT
LIMITED TO, PROCUREMENT OF SUBSTITUTE GOODS OR SERVICES; LOSS OF USE, DATA, OR PROFITS; OR BUSINESS INTERRUPTION) HOWEVER CAUSED AND ON ANY THEORY OF LIABILITY, WHETHER IN CONTRACT, STRICT LIABILITY, OR TORT (INCLUDING NEGLIGENCE OR OTHERWISE) ARISING IN ANY WAY OUT OF THE USE OF THIS SOFTWARE, EVEN IF ADVISED OF THE POSSIBILITY OF SUCH DAMAGE

BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz

(kardianos-osext 0.0~git20151124.0.10da294, keybase/go-crypto 20150507-snapshot-24ffb5fe)

Copyright (c) ,
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BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz

(Go programming language 0.0+git20160110.4fd4a9f)

http://www.w3.org/International/tests/repository/html5/the-input-byte-stream/results-basics
http://www.w3.org/Consortium/Legal/2015/doc-license

Lizenz: BSD-3-Klausel

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Facebook BSD License with Patent Provision

React from Facebook 0.13.3

Facebook BSD License with Patent Provision

Copyright (c) 2013-present, Facebook, Inc.
Alle Rechte vorbehalten.

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Additional Grant of Patent Rights Version 2

“Software” means the software distributed by Facebook, Inc.

Facebook, Inc. (“Facebook”) hereby grants to each recipient of the Software (“you”) a perpetual, worldwide, royalty-free, non-exclusive, irrevocable (subject to the termination provision below) license under any Necessary Claims, to make, have made, use, sell, offer to sell, import, and otherwise transfer the Software. For avoidance of doubt, no license is granted under Facebook’s rights in any patent claims that are infringed by (i) modifications to the Software made by you or any third party or (ii) the Software in combination with any software or other technology.

The license granted hereunder will terminate, automatically and without notice, if you (or any of your subsidiaries, corporate affiliates or agents) initiate directly or indirectly, or take a direct financial interest in, any Patent Assertion: (i) against Facebook or any of its subsidiaries or corporate affiliates, (ii) against any party if such Patent Assertion arises in whole or in part from any software, technology, product or service of Facebook or any of its subsidiaries or corporate affiliates, or (iii) against any party relating to the Software. Notwithstanding the foregoing, if Facebook or any of its subsidiaries or corporate affiliates files a lawsuit alleging patent infringement against you in the first instance, and you respond by filing a patent infringement counterclaim in that lawsuit against that party that is unrelated to the Software, the license granted hereunder will not terminate under section (i) of this paragraph due to such counterclaim.

A “Necessary Claim” is a claim of a patent owned by Facebook that is necessarily infringed by the Software standing alone.

A “Patent Assertion” is any lawsuit or other action alleging direct, indirect, or contributory infringement or inducement to infringe any patent, including a cross-claim or counterclaim.

GNU Lesser General Public License v3.0 or later

(tleyden/fakehttp 20150307-snapshot-084795c8)

GNU LESSER GENERAL PUBLIC LICENSE
Version 3, 29. Juni 2007
Copyright (C) 2007 Free Software Foundation, Inc. <http://fsf.org/>

Jedem ist es gestattet, wortwörtliche Kopien dieses Lizenzdokuments zu vervielfÀltigen und zu verbreiten, aber es ist nicht erlaubt, es zu verÀndern.

This version of the GNU Lesser General Public License incorporates the terms and conditions of version 3 of the GNU General Public License, supplemented by the additional permissions listed below.

Additional Definitions.

As used herein, this License refers to version 3 of the GNU Lesser General Public License, and the GNU GPL refers to version 3 of the GNU General Public License.

The Library refers to a covered work governed by this License, other than an Application or a Combined Work as defined below.

An  Application  is any work that makes use of an interface provided by the Library, but which is not otherwise based on the Library. Defining a subclass of a class defined by the Library is deemed a mode of using an interface provided by the Library.

A Combined Work  is a work produced by combining or linking an Application with the Library. The particular version of the Library with which the Combined Work was made is also called the Linked Version.

The Minimal Corresponding Source for a Combined Work means the Corresponding Source for the Combined Work, excluding any source code for portions of the Combined Work that, considered in isolation, are based on the Application, and not on the Linked Version.

The Corresponding Application Code for a Combined Work means the object code and/or source code for the Application, including any data and utility programs needed for reproducing the Combined Work from the Application, but excluding the System Libraries of the Combined Work.

1. Exception to Section 3 of the GNU GPL.

You may convey a covered work under sections 3 and 4 of this License without being bound by section 3 of the GNU GPL.

2. Conveying Modified Versions.

If you modify a copy of the Library, and, in your modifications, a facility refers to a function or data to be supplied by an Application that uses the facility (other than as an argument passed when the facility is invoked), then you may convey a copy of the modified version:

a) under this License, provided that you make a good faith effort to ensure that, in the event an Application does not supply the function or data, the facility still operates, and performs whatever part of its purpose remains meaningful, or

b) under the GNU GPL, with none of the additional permissions of this License applicable to that copy.

3. Object Code Incorporating Material from Library Header Files.

The object code form of an Application may incorporate material from a header file that is part of the Library. You may convey such object code under terms of your choice, provided that, if the incorporated material is not limited to numerical parameters, data structure layouts and accessors, or small macros, inline functions and templates (ten or fewer lines in length), you do both of the following:

a) Give prominent notice with each copy of the object code that the Library is used in it and that the Library and its use are covered by this License.

b) Accompany the object code with a copy of the GNU GPL and this license document.

4. Combined Works.

You may convey a Combined Work under terms of your choice that, taken together, effectively do not restrict modification of the portions of the Library contained in the Combined Work and reverse engineering for debugging such modifications, if you also do each of the following:

a) Give prominent notice with each copy of the Combined Work that the Library is used in it and that the Library and its use are covered by this License.

b) Accompany the Combined Work with a copy of the GNU GPL and this license document.

c) For a Combined Work that displays copyright notices during execution, include the copyright notice for the Library among these notices, as well as a reference directing the user to the copies of the GNU GPL and this license document.

d) Do one of the following:

(1) Convey the Minimal Corresponding Source under the terms of this License, and the Corresponding Application Code in a form suitable for, and under terms that permit, the user to recombine or relink the Application with a modified version of the Linked Version to produce a modified Combined Work, in the manner specified by section 6 of the GNU GPL for conveying Corresponding Source.

(2) Use a suitable shared library mechanism for linking with the Library. A suitable mechanism is one that (a) uses at run time a copy of the Library already present on the user’s computer system, and (b) will operate properly with a modified  version of the Library that is interface-compatible with the Linked Version.

e) Provide Installation Information, but only if you would otherwise be required to provide such information under section 6 of the GNU GPL, and only to the extent that such information is necessary to install and execute a modified version of the Combined Work produced by recombining or relinking the Application with a modified version of the Linked Version. (If you use option 4d0, the Installation Information must accompany the Minimal Corresponding Source and Corresponding Application Code. If you use option 4d1, you must provide the Installation Information in the manner specified by section 6 of the GNU GPL for conveying Corresponding Source.)

5. Combined Libraries.

You may place library facilities that are a work based on the Library side by side in a single library together with other library facilities that are not Applications and are not covered by this License, and convey such a combined library under terms of your choice, if you do both of the following:

a) Accompany the combined library with a copy of the same work based on the Library, uncombined with any other library facilities, conveyed under the terms of this License.

b) Give prominent notice with the combined library that part of it is a work based on the Library, and explaining where to find the accompanying uncombined form of the same work.

6. Revised Versions of the GNU Lesser General Public License.

The Free Software Foundation may publish revised and/or new versions of the GNU Lesser General Public License from time to time. Such new versions will be similar in spirit to the present version, but may differ in detail to address new problems or concerns.

Each version is given a distinguishing version number. If the Library as you received it specifies that a certain numbered version of the GNU Lesser General Public License or any later version applies to it, you have the option of following the terms and conditions either of that published version or of any later version published by the Free Software Foundation. If the Library as you received it does not specify a version number of the GNU Lesser General Public License, you may choose any version of the GNU Lesser General Public License ever published by the Free Software Foundation.

If the Library as you received it specifies that a proxy can decide whether future versions of the GNU Lesser General Public License shall apply, that proxy’s public statement of acceptance of any version is permanent authorization for you to choose that version for the Library.

GNU GENERAL PUBLIC LICENSE

Version 3, 29. Juni 2007
Copyright (C) 2007 Free Software Foundation, Inc. <http://fsf.org/>

Jedem ist es gestattet, wortwörtliche Kopien dieses Lizenzdokuments zu vervielfÀltigen und zu verbreiten, aber es ist nicht erlaubt, es zu verÀndern.

PrÀambel

Die GNU General Public License ist eine freie Copyleft-Lizenz fĂŒr Software und andere Arten von Werken.

Die Lizenzen fĂŒr die meisten Software- und anderen praktischen Werke sind so konzipiert, dass sie Ihnen die Freiheit nehmen, die Werke weiterzugeben und zu verĂ€ndern. Im Gegensatz dazu soll die GNU General Public License Ihre Freiheit garantieren, alle Versionen eines Programms weiterzugeben und zu verĂ€ndern - um sicherzustellen, dass es freie Software fĂŒr alle seine Nutzer bleibt. Wir, die Free Software Foundation, verwenden die GNU General Public License fĂŒr den Großteil unserer Software; sie gilt auch fĂŒr alle anderen Werke, die von ihren Autoren auf diese Weise veröffentlicht werden. Sie können sie auch auf Ihre Programme anwenden.

Wenn wir von freier Software sprechen, beziehen wir uns auf die Freiheit, nicht auf den Preis. Unsere Allgemeinen Öffentlichen Lizenzen sollen sicherstellen, dass Sie die Freiheit haben, Kopien freier Software zu verbreiten (und dafĂŒr Geld zu verlangen, wenn Sie wollen), dass Sie den Quellcode erhalten oder ihn bekommen können, wenn Sie ihn wollen, dass Sie die Software Ă€ndern oder Teile davon in neuen freien Programmen verwenden können und dass Sie wissen, dass Sie diese Dinge tun können.

Um Ihre Rechte zu schĂŒtzen, mĂŒssen wir andere daran hindern, Ihnen diese Rechte zu verweigern oder Sie aufzufordern, diese Rechte aufzugeben. Daher haben Sie bestimmte Pflichten, wenn Sie Kopien der Software verbreiten oder sie verĂ€ndern: Pflichten, die Freiheit anderer zu respektieren.

Wenn Sie beispielsweise Kopien eines solchen Programms verbreiten, sei es kostenlos oder gegen eine GebĂŒhr, mĂŒssen Sie den EmpfĂ€ngern die gleichen Freiheiten einrĂ€umen, die Sie selbst erhalten haben. Sie mĂŒssen dafĂŒr sorgen, dass auch sie den Quellcode erhalten oder erhalten können. Und Sie mĂŒssen ihnen diese Bedingungen zeigen, damit sie ihre Rechte kennen.

Entwickler, die die GNU GPL verwenden, schĂŒtzen Ihre Rechte in zwei Schritten: (1) Sie machen das Urheberrecht an der Software geltend und (2) bieten Ihnen diese Lizenz an, die Ihnen die rechtliche Erlaubnis gibt, die Software zu kopieren, zu verbreiten und/oder zu verĂ€ndern.

Zum Schutz der Entwickler und Autoren erklĂ€rt die GPL deutlich, dass es fĂŒr diese freie Software keine Garantie gibt. Zum Schutz der Benutzer und Autoren verlangt die GPL, dass geĂ€nderte Versionen als geĂ€ndert gekennzeichnet werden, damit ihre Probleme nicht fĂ€lschlicherweise den Autoren frĂŒherer Versionen zugeschrieben werden.

Einige GerĂ€te sind so konstruiert, dass sie den Nutzern den Zugang zur Installation oder AusfĂŒhrung geĂ€nderter Versionen der darin enthaltenen Software verwehren, obwohl der Hersteller dies tun kann. Dies ist grundsĂ€tzlich unvereinbar mit dem Ziel, die Freiheit der Nutzer zu schĂŒtzen, die Software zu Ă€ndern. Ein solcher Missbrauch findet systematisch bei Produkten statt, die von Privatpersonen genutzt werden, und genau dort ist er am inakzeptabelsten. Deshalb haben wir diese Version der GPL so gestaltet, dass sie diese Praxis fĂŒr diese Produkte verbietet. Sollten derartige Probleme auch in anderen Bereichen auftreten, sind wir bereit, diese Bestimmung in kĂŒnftigen Versionen der GPL auf diese Bereiche auszudehnen, wenn dies zum Schutz der Freiheit der Nutzer erforderlich ist.

Schließlich ist jedes Programm stĂ€ndig durch Softwarepatente bedroht. Die Staaten sollten nicht zulassen, dass Patente die Entwicklung und Verwendung von Software auf Allzweckcomputern einschrĂ€nken, aber in den Staaten, in denen dies der Fall ist, möchten wir die besondere Gefahr vermeiden, dass Patente, die auf ein freies Programm angewandt werden, es effektiv proprietĂ€r machen könnten. Um dies zu verhindern, stellt die GPL sicher, dass Patente nicht dazu verwendet werden können, das Programm unfrei zu machen.

Die genauen Bedingungen fĂŒr die VervielfĂ€ltigung, Verbreitung und VerĂ€nderung folgen.

BEDINGUNGEN UND KONDITIONEN

1. Definitionen.

This License refers to version 3 of the GNU General Public License.

Copyright also means copyright-like laws that apply to other kinds of works, such as semiconductor masks.

The Program refers to any copyrightable work licensed under this License. Each licensee is addressed as you. Licensees and recipients may be individuals or organizations.

To modify a work means to copy from or adapt all or part of the work in a fashion requiring copyright permission, other than the making of an exact copy. The resulting work is called a modified version of the earlier work or a work based on the earlier work.

A covered work means either the unmodified Program or a work based on the Program.

To propagate a work means to do anything with it that, without permission, would make you directly or secondarily liable for infringement under applicable copyright law, except executing it on a computer or modifying a private copy. Propagation includes copying, distribution (with or without modification), making available to the public, and in some countries other activities as well.

To convey a work means any kind of propagation that enables other parties to make or receive copies. Mere interaction with a user through a computer network, with no transfer of a copy, is not conveying.

An interactive user interface displays Appropriate Legal Notices to the extent that it includes a convenient and prominently visible feature that (1) displays an appropriate copyright notice, and (2) tells the user that there is no warranty for the work (except to the extent that warranties are provided), that licensees may convey the work under this License, and how to view a copy of this License. If the interface presents a list of user commands or options, such as a menu, a prominent item in the list meets this criterion.

1. Quellcode.

The source code for a work means the preferred form of the work for making modifications to it. Object code means any non-source form of a work.

A Standard Interface means an interface that either is an official standard defined by a recognized standards body, or, in the case of interfaces specified for a particular programming language, one that is widely used among developers working in that language.

The System Libraries of an executable work include anything, other than the work as a whole, that (a) is included in the normal form of packaging a Major Component, but which is not part of that Major Component, and (b) serves only to enable use of the work with that Major Component, or to implement a Standard Interface for which an implementation is available to the public in source code form. A Major Component, in this context, means a major essential component (kernel, window system, and so on) of the specific operating system (if any) on which the executable work runs, or a compiler used to produce the work, or an object code interpreter used to run it.

The Corresponding Source for a work in object code form means all the source code needed to generate, install, and (for an executable work) run the object code and to modify the work, including scripts to control those activities. However, it does not include the work’s System Libraries, or general-purpose tools or generally available free programs which are used unmodified in performing those activities but which are not part of the work. For example, Corresponding Source includes interface definition files associated with source files for the work, and the source code for shared libraries and dynamically linked subprograms that the work is specifically designed to require, such as by intimate data communication or control flow between those subprograms and other parts of the work.

Die korrespondierende Quelle muss nichts enthalten, was die Benutzer automatisch aus anderen Teilen der korrespondierenden Quelle neu generieren können.

Die korrespondierende Quelle fĂŒr ein Werk in Quellcodeform ist dasselbe Werk.

2. Grundlegende Berechtigungen.

Alle unter dieser Lizenz gewĂ€hrten Rechte werden fĂŒr die Dauer des Urheberrechts an dem Programm gewĂ€hrt und sind unwiderruflich, sofern die genannten Bedingungen erfĂŒllt sind. Diese Lizenz bekrĂ€ftigt ausdrĂŒcklich Ihre uneingeschrĂ€nkte Erlaubnis, das unverĂ€nderte Programm auszufĂŒhren. Das Ergebnis der AusfĂŒhrung eines betroffenen Werks fĂ€llt nur dann unter diese Lizenz, wenn das Ergebnis aufgrund seines Inhalts ein betroffenes Werk darstellt. Diese Lizenz erkennt Ihr Recht auf faire Nutzung oder ein anderes Äquivalent an, wie es das Urheberrechtsgesetz vorsieht.

Sie dĂŒrfen betroffene Werke, die Sie nicht ĂŒbertragen, ohne Bedingungen erstellen, ausfĂŒhren und verbreiten, solange Ihre Lizenz ansonsten in Kraft bleibt. Sie dĂŒrfen betroffene Werke an andere ĂŒbertragen, damit diese ausschließlich fĂŒr Sie Modifikationen vornehmen oder Ihnen Einrichtungen zum AusfĂŒhren dieser Werke zur VerfĂŒgung stellen, vorausgesetzt, Sie halten sich bei der Übertragung des gesamten Materials, fĂŒr das Sie nicht das Urheberrecht kontrollieren, an die Bedingungen dieser Lizenz. Diejenigen, die auf diese Weise die betroffenen Werke fĂŒr Sie herstellen oder betreiben, mĂŒssen dies ausschließlich in Ihrem Namen, unter Ihrer Anleitung und Kontrolle tun, und zwar zu Bedingungen, die es ihnen verbieten, Kopien Ihres urheberrechtlich geschĂŒtzten Materials außerhalb ihrer Beziehung zu Ihnen anzufertigen.

Eine Weitergabe unter anderen UmstĂ€nden ist nur unter den nachstehend genannten Bedingungen zulĂ€ssig. Die Vergabe von Unterlizenzen ist nicht zulĂ€ssig; Abschnitt 10 macht sie ĂŒberflĂŒssig.

3. Schutz der Rechte der Nutzer vor dem Gesetz gegen die Umgehung.

Kein betroffenes Werk gilt als Teil einer wirksamen technischen Maßnahme nach einem anwendbaren Gesetz, das die Verpflichtungen nach Artikel 11 des am 20. Dezember 1996 angenommenen WIPO-Urheberrechtsvertrags oder nach Ă€hnlichen Gesetzen, die die Umgehung solcher Maßnahmen verbieten oder einschrĂ€nken, erfĂŒllt.

Wenn Sie ein betroffenes Werk ĂŒbertragen, verzichten Sie auf jede rechtliche Befugnis, die Umgehung technischer Maßnahmen zu verbieten, soweit eine solche Umgehung durch die AusĂŒbung von Rechten unter dieser Lizenz in Bezug auf das betroffene Werk erfolgt, und Sie lehnen jede Absicht ab, den Betrieb oder die Modifikation des Werks als Mittel zur Durchsetzung Ihrer Rechte oder der Rechte Dritter, die Umgehung technischer Maßnahmen zu verbieten, gegenĂŒber den Nutzern des Werks zu beschrĂ€nken.

4. Übermittlung von wortgetreuen Kopien.

Sie dĂŒrfen wortgetreue Kopien des Quellcodes des Programms, so wie Sie ihn erhalten, in jedem beliebigen Medium weitergeben, vorausgesetzt, daß Sie auf jeder Kopie einen entsprechenden Urheberrechtsvermerk deutlich sichtbar und in geeigneter Weise veröffentlichen; daß Sie alle Hinweise darauf, daß diese Lizenz und alle gemĂ€ĂŸ Abschnitt 7 hinzugefĂŒgten nicht-permissiven Bedingungen fĂŒr den Code gelten, unversehrt lassen; daß Sie alle Hinweise auf das Fehlen jeglicher GewĂ€hrleistung unversehrt lassen; und daß Sie allen EmpfĂ€ngern zusammen mit dem Programm eine Kopie dieser Lizenz ĂŒbergeben.

Sie können fĂŒr jede Kopie, die Sie ĂŒbermitteln, einen beliebigen Preis oder keinen Preis verlangen, und Sie können Support oder Garantieschutz gegen eine GebĂŒhr anbieten.

5. Übermittlung von geĂ€nderten Quellversionen.

Sie dĂŒrfen ein auf dem Programm basierendes Werk oder die Modifikationen, die aus dem Programm hervorgehen, in Form von Quellcode unter den Bedingungen von Abschnitt 4 weitergeben, vorausgesetzt, Sie erfĂŒllen ebenfalls alle diese Bedingungen:

a) The work must carry prominent notices stating that you modified it, and giving a relevant date.

b) The work must carry prominent notices stating that it is released under this License and any conditions added under section 7. This requirement modifies the requirement in section 4 to keep intact all notices.

c) You must license the entire work, as a whole, under this License to anyone who comes into possession of a copy. This License will therefore apply, along with any applicable section 7 additional terms, to the whole of the work, and all its parts, regardless of how they are packaged. This License gives no permission to license the work in any other way, but it does not invalidate such permission if you have separately received it.

d) If the work has interactive user interfaces, each must display Appropriate Legal Notices; however, if the Program has interactive interfaces that do not display Appropriate Legal Notices, your work need not make them do so.

A compilation of a covered work with other separate and independent works, which are not by their nature extensions of the covered work, and which are not combined with it such as to form a larger program, in or on a volume of a storage or distribution medium, is called an aggregate if the compilation and its resulting copyright are not used to limit the access or legal rights of the compilation’s users beyond what the individual works permit. Inclusion of a covered work in an aggregate does not cause this License to apply to the other parts of the aggregate.

6. Übermittlung von Nicht-Quellformularen.

Sie dĂŒrfen ein betroffenes Werk in Objektcodeform unter den Bedingungen der Abschnitte 4 und 5 ĂŒbertragen, vorausgesetzt, daß Sie auch den maschinenlesbaren korrespondierenden Quelltext unter den Bedingungen dieser Lizenz ĂŒbertragen, und zwar auf eine der folgenden Arten:

a) Convey the object code in, or embodied in, a physical product (including a physical distribution medium), accompanied by the Corresponding Source fixed on a durable physical medium customarily used for software interchange.

b) Convey the object code in, or embodied in, a physical product (including a physical distribution medium), accompanied by a written offer, valid for at least three years and valid for as long as you offer spare parts or customer support for that product model, to give anyone who possesses the object code either (1) a copy of the Corresponding Source for all the software in the product that is covered by this License, on a durable physical medium customarily used for software interchange, for a price no more than your reasonable cost of physically performing this conveying of source, or (2) access to copy the Corresponding Source from a network server at no charge.

c) Convey individual copies of the object code with a copy of the written offer to provide the Corresponding Source. This alternative is allowed only occasionally and noncommercially, and only if you received the object code with such an offer, in accord with subsection 6b.

d) Convey the object code by offering access from a designated place (gratis or for a charge), and offer equivalent access to the Corresponding Source in the same way through the same place at no further charge. You need not require recipients to copy the Corresponding Source along with the object code. If the place to copy the object code is a network server, the Corresponding Source may be on a different server (operated by you or a third party) that supports equivalent copying facilities, provided you maintain clear directions next to the object code saying where to find the Corresponding Source. Regardless of what server hosts the Corresponding Source, you remain obligated to ensure that it is available for as long as needed to satisfy these requirements.

e) Convey the object code using peer-to-peer transmission, provided you inform other peers where the object code and Corresponding Source of the work are being offered to the general public at no charge under subsection 6d.

Ein abtrennbarer Teil des Objektcodes, dessen Quellcode als Systembibliothek aus dem korrespondierenden Quelltext ausgeschlossen ist, muss nicht in die Übermittlung des Objektcode-Werks einbezogen werden.

A User Product is either:

(1) a consumer product, which means any tangible personal property which is normally used for personal, family, or household purposes, or

(2) anything designed or sold for incorporation into a dwelling. In determining whether a product is a consumer product, doubtful cases shall be resolved in favor of coverage. For a particular product received by a particular user, normally used refers to a typical or common use of that class of product, regardless of the status of the particular user or of the way in which the particular user actually uses, or expects or is expected to use, the product. A product is a consumer product regardless of whether the product has substantial commercial, industrial or non-consumer uses, unless such uses represent the only significant mode of use of the product.

Installation Information for a User Product means any methods, procedures, authorization keys, or other information required to install and execute modified versions of a covered work in that User Product from a modified version of its Corresponding Source. The information must suffice to ensure that the continued functioning of the modified object code is in no case prevented or interfered with solely because modification has been made.

Wenn Sie ein Objektcode-Werk gemĂ€ĂŸ diesem Abschnitt in oder mit einem Benutzerprodukt oder speziell zur Verwendung in einem Benutzerprodukt ĂŒbertragen und die Übertragung als Teil einer Transaktion erfolgt, bei der das Recht zum Besitz und zur Nutzung des Benutzerprodukts auf Dauer oder fĂŒr einen bestimmten Zeitraum auf den EmpfĂ€nger ĂŒbertragen wird (unabhĂ€ngig davon, wie die Transaktion charakterisiert ist), mĂŒssen dem gemĂ€ĂŸ diesem Abschnitt ĂŒbertragenen korrespondierenden Quelltext die Installationsinformationen beigefĂŒgt sein. Dieses Erfordernis gilt jedoch nicht, wenn weder Sie noch ein Dritter die Möglichkeit behĂ€lt, den geĂ€nderten Objektcode auf dem Benutzerprodukt zu installieren (z. B. wenn das Werk in einem ROM installiert wurde).

Die Verpflichtung zur Bereitstellung von Installationsinformationen beinhaltet nicht die Verpflichtung, weiterhin Supportleistungen, Garantieleistungen oder Aktualisierungen fĂŒr ein vom EmpfĂ€nger modifiziertes oder installiertes Werk oder fĂŒr das Benutzerprodukt, in dem es modifiziert oder installiert wurde, zu erbringen. Der Zugang zu einem Netzwerk kann verweigert werden, wenn die Änderung selbst den Betrieb des Netzwerks wesentlich und nachteilig beeinflusst oder die Regeln und Protokolle fĂŒr die Kommunikation ĂŒber das Netzwerk verletzt.

Der ĂŒbermittelte entsprechende Quelltext und die bereitgestellten Installationsinformationen mĂŒssen in einem Format vorliegen, das öffentlich dokumentiert ist (und dessen Implementierung der Öffentlichkeit in Form des Quelltextes zur VerfĂŒgung steht), und dĂŒrfen kein spezielles Passwort oder SchlĂŒssel zum Entpacken, Lesen oder Kopieren erfordern.

7. ZusÀtzliche Begriffe.

Additional permissions are terms that supplement the terms of this License by making exceptions from one or more of its conditions. Additional permissions that are applicable to the entire Program shall be treated as though they were included in this License, to the extent that they are valid under applicable law. If additional permissions apply only to part of the Program, that part may be used separately under those permissions, but the entire Program remains governed by this License without regard to the additional permissions.

Wenn Sie eine Kopie eines geschĂŒtzten Werks ĂŒbermitteln, können Sie nach eigenem Ermessen alle zusĂ€tzlichen Rechte von dieser Kopie oder von Teilen davon entfernen. (ZusĂ€tzliche Rechte können so geschrieben sein, dass sie in bestimmten FĂ€llen selbst entfernt werden mĂŒssen, wenn Sie das Werk verĂ€ndern). Sie können zusĂ€tzliche Genehmigungen fĂŒr Material erteilen, das Sie einem betroffenen Werk hinzugefĂŒgt haben und fĂŒr das Sie eine entsprechende urheberrechtliche Genehmigung haben oder erteilen können.

Ungeachtet anderer Bestimmungen dieser Lizenz dĂŒrfen Sie fĂŒr Material, das Sie einem betroffenen Werk hinzufĂŒgen, die Bedingungen dieser Lizenz durch Bedingungen ergĂ€nzen (sofern Sie von den Urheberrechtsinhabern dieses Materials dazu ermĂ€chtigt wurden):

a) Disclaiming warranty or limiting liability differently from the terms of sections 15 and 16 of this License; or

b) Requiring preservation of specified reasonable legal notices or author attributions in that material or in the Appropriate Legal Notices displayed by works containing it; or

c) Prohibiting misrepresentation of the origin of that material, or requiring that modified versions of such material be marked in reasonable ways as different from the original version; or

d) Limiting the use for publicity purposes of names of licensors or authors of the material; or

e) Declining to grant rights under trademark law for use of some trade names, trademarks, or service marks; or

f) Requiring indemnification of licensors and authors of that material by anyone who conveys the material (or modified versions of it) with contractual assumptions of liability to the recipient, for any liability that these contractual assumptions directly impose on those licensors and authors.

All other non-permissive additional terms are considered further restrictions within the meaning of section 10. If the Program as you received it, or any part of it, contains a notice stating that it is governed by this License along with a term that is a further restriction, you may remove that term. If a license document contains a further restriction but permits relicensing or conveying under this License, you may add to a covered work material governed by the terms of that license document, provided that the further restriction does not survive
such relicensing or conveying.

Wenn Sie in Übereinstimmung mit diesem Abschnitt Bedingungen zu einem betroffenen Werk hinzufĂŒgen, mĂŒssen Sie in den entsprechenden Quelldateien eine ErklĂ€rung der zusĂ€tzlichen Bedingungen, die fĂŒr diese Dateien gelten, oder einen Hinweis darauf, wo die anwendbaren Bedingungen zu finden sind, anbringen.

ZusÀtzliche Bedingungen, ob zulÀssige oder nicht zulÀssige, können in Form einer gesonderten schriftlichen Lizenz oder als Ausnahmen angegeben werden; die oben genannten Anforderungen gelten in jedem Fall.

8. Beendigung.

Sie dĂŒrfen ein betroffenes Werk nicht verbreiten oder verĂ€ndern, es sei denn, dies ist in dieser Lizenz ausdrĂŒcklich vorgesehen. Jeder Versuch, es anderweitig zu verbreiten oder zu verĂ€ndern, ist ungĂŒltig und beendet automatisch Ihre Rechte unter dieser Lizenz (einschließlich jeglicher Patentlizenzen, die unter dem dritten Absatz von Abschnitt 11 gewĂ€hrt werden).

Wenn Sie jedoch alle VerstĂ¶ĂŸe gegen diese Lizenz einstellen, wird Ihre Lizenz von einem bestimmten Urheberrechtsinhaber (a) vorlĂ€ufig wiederhergestellt, es sei denn, der Urheberrechtsinhaber hat Ihre Lizenz ausdrĂŒcklich und endgĂŒltig gekĂŒndigt, und (b) dauerhaft, wenn der Urheberrechtsinhaber Sie nicht vor Ablauf von 60 Tagen nach der Einstellung mit angemessenen Mitteln ĂŒber den Verstoß informiert.

DarĂŒber hinaus wird Ihre Lizenz von einem bestimmten Urheberrechtsinhaber dauerhaft wiederhergestellt, wenn der Urheberrechtsinhaber Sie auf angemessene Weise von der Verletzung benachrichtigt, dies das erste Mal ist, dass Sie von diesem Urheberrechtsinhaber eine Benachrichtigung ĂŒber die Verletzung dieser Lizenz (fĂŒr ein beliebiges Werk) erhalten haben, und Sie die Verletzung vor Ablauf von 30 Tagen nach Erhalt der Benachrichtigung beheben.

Die Beendigung Ihrer Rechte gemĂ€ĂŸ diesem Abschnitt beendet nicht die Lizenzen von Parteien, die Kopien oder Rechte von Ihnen gemĂ€ĂŸ dieser Lizenz erhalten haben. Wenn Ihre Rechte gekĂŒndigt und nicht dauerhaft wiederhergestellt wurden, sind Sie nicht berechtigt, neue Lizenzen fĂŒr dasselbe Material gemĂ€ĂŸ Abschnitt 10 zu erhalten.

9. Annahme nicht erforderlich, um Kopien zu haben.

Sie sind nicht verpflichtet, diese Lizenz zu akzeptieren, um eine Kopie des Programms zu erhalten oder auszufĂŒhren. Die untergeordnete Verbreitung eines betroffenen Werkes, die allein als Folge der Verwendung von Peer-to-Peer-Übertragung zum Empfang einer Kopie auftritt, erfordert ebenfalls keine Annahme. Jedoch gewĂ€hrt Ihnen nichts anderes als diese Lizenz die Erlaubnis, ein betroffenes Werk zu verbreiten oder zu verĂ€ndern. Diese Handlungen verletzen das Urheberrecht, wenn Sie diese Lizenz nicht akzeptieren. Indem Sie ein betroffenes Werk verĂ€ndern oder verbreiten, erklĂ€ren Sie sich mit dieser Lizenz einverstanden, dies zu tun.

10. Automatische Lizenzierung von nachgeschalteten EmpfÀngern.

Jedes Mal, wenn Sie ein betroffenes Werk ĂŒbertragen, erhĂ€lt der EmpfĂ€nger automatisch eine Lizenz von den ursprĂŒnglichen Lizenzgebern, um dieses Werk auszufĂŒhren, zu verĂ€ndern und zu verbreiten, vorbehaltlich dieser Lizenz. Sie sind nicht dafĂŒr verantwortlich, die Einhaltung dieser Lizenz durch Dritte durchzusetzen.

An entity transaction is a transaction transferring control of an organization, or substantially all assets of one, or subdividing an organization, or merging organizations. If propagation of a covered work results from an entity transaction, each party to that transaction who receives a copy of the work also receives whatever licenses to the work the party’s predecessor in interest had or could give under the previous paragraph, plus a right to possession of the Corresponding Source of the work from the predecessor in interest, if the predecessor has it or can get it with reasonable efforts.

Sie dĂŒrfen keine weiteren BeschrĂ€nkungen fĂŒr die AusĂŒbung der unter dieser Lizenz gewĂ€hrten oder bestĂ€tigten Rechte auferlegen. Sie dĂŒrfen zum Beispiel keine LizenzgebĂŒhren oder andere GebĂŒhren fĂŒr die AusĂŒbung der unter dieser Lizenz gewĂ€hrten Rechte erheben, und Sie dĂŒrfen keinen Rechtsstreit (einschließlich einer Gegenklage in einem Rechtsstreit) mit der Behauptung anstrengen, dass ein Patentanspruch durch die Herstellung, die Verwendung, den Verkauf, das Anbieten zum Verkauf oder den Import des Programms oder eines Teils davon verletzt wird.

11. Patente.

A contributor is a copyright holder who authorizes use under this License of the Program or a work on which the Program is based. The work thus licensed is called the contributor’s contributor version.

A contributor’s essential patent claims are all patent claims owned or controlled by the contributor, whether already acquired or hereafter acquired, that would be infringed by some manner, permitted by this License, of making, using, or selling its contributor version, but do not include claims that would be infringed only as a consequence of further modification of the contributor version. For purposes of this definition, control includes the right to grant patent sublicenses in a manner consistent with the requirements of this License.

Jeder Mitwirkende gewĂ€hrt Ihnen eine nicht-exklusive, weltweite, gebĂŒhrenfreie Patentlizenz unter den wesentlichen PatentansprĂŒchen des Mitwirkenden, um den Inhalt seiner Mitwirkendenversion herzustellen, zu verwenden, zu verkaufen, zum Verkauf anzubieten, zu importieren und anderweitig auszufĂŒhren, zu verĂ€ndern und zu verbreiten.

In the following three paragraphs, a patent license is any express agreement or commitment, however denominated, not to enforce a patent (such as an express permission to practice a patent or covenant not to sue for patent infringement). To grant such a patent license to a party means to make such an agreement or commitment not to enforce a patent against the party.

If you convey a covered work, knowingly relying on a patent license, and the Corresponding Source of the work is not available for anyone to copy, free of charge and under the terms of this License, through a publicly available network server or other readily accessible means, then you must either (1) cause the Corresponding Source to be so available, or (2) arrange to deprive yourself of the benefit of the patent license for this particular work, or (3) arrange, in a manner consistent with the requirements of this License, to extend the patent license to downstream recipients. Knowingly relying means you have actual knowledge that, but for the patent license, your conveying the covered work in a country, or your recipient’s use of the covered work in a country, would infringe one or more identifiable patents in that country that you have reason to believe are valid.

Wenn Sie gemĂ€ĂŸ oder in Verbindung mit einer einzigen Transaktion oder Vereinbarung ein betroffenes Werk ĂŒbertragen oder durch Vermittlung der Übertragung verbreiten und einigen der Parteien, die das betroffene Werk erhalten, eine Patentlizenz erteilen, die sie berechtigt, eine bestimmte Kopie des betroffenen Werks zu verwenden, zu verbreiten, zu verĂ€ndern oder zu ĂŒbertragen, dann wird die von Ihnen erteilte Patentlizenz automatisch auf alle EmpfĂ€nger des betroffenen Werks und der darauf basierenden Werke ausgedehnt.

A patent license is discriminatory if it does not include within the scope of its coverage, prohibits the exercise of, or is conditioned on the non-exercise of one or more of the rights that are specifically granted under this License. You may not convey a covered work if you are a party to an arrangement with a third party that is in the business of distributing software, under which you make payment to the third party based on the extent of your activity of conveying the work, and under which the third party grants, to any of the parties who would receive the covered work from you, a discriminatory patent license (a) in connection with copies of the covered work conveyed by you (or copies made from those copies), or (b) primarily for and in connection with specific products or compilations that contain the covered work, unless you entered into that arrangement, or that patent license was granted, prior to 28 March 2007.

Keine Bestimmung dieser Lizenz ist so auszulegen, dass sie eine stillschweigende Lizenz oder andere Verteidigungsmöglichkeiten gegen eine Verletzung ausschließt oder einschrĂ€nkt, die Ihnen nach dem geltenden Patentrecht zustehen könnten.

12. Kein Verzicht auf die Freiheit der anderen.

Wenn Ihnen Bedingungen auferlegt werden (sei es durch Gerichtsbeschluß, Vereinbarung oder auf andere Weise), die den Bedingungen dieser Lizenz widersprechen, entbinden sie Sie nicht von den Bedingungen dieser Lizenz. Wenn Sie ein betroffenes Werk nicht so ĂŒbertragen können, daß Sie gleichzeitig Ihre Verpflichtungen aus dieser Lizenz und andere einschlĂ€gige Verpflichtungen erfĂŒllen, dann dĂŒrfen Sie es folglich ĂŒberhaupt nicht ĂŒbertragen. Wenn Sie beispielsweise Bedingungen zustimmen, die Sie dazu verpflichten, von denjenigen, denen Sie das Programm ĂŒbertragen, eine LizenzgebĂŒhr fĂŒr die WeiterĂŒbertragung zu verlangen, wĂ€re die einzige Möglichkeit, sowohl diese Bedingungen als auch diese Lizenz zu erfĂŒllen, der vollstĂ€ndige Verzicht auf die Übertragung des Programms.

13. Verwendung unter der GNU Affero General Public License.

Ungeachtet anderer Bestimmungen dieser Lizenz haben Sie die Erlaubnis, ein betroffenes Werk mit einem unter Version 3 der GNU Affero General Public License lizenzierten Werk zu einem einzigen kombinierten Werk zu verbinden oder zu kombinieren und das resultierende Werk zu ĂŒbertragen. Die Bedingungen dieser Lizenz gelten weiterhin fĂŒr den Teil, der das betroffene Werk ist, aber die besonderen Anforderungen der GNU Affero General Public License, Abschnitt 13, bezĂŒglich der Interaktion ĂŒber ein Netzwerk gelten fĂŒr die Kombination als solche.

14. Überarbeitete Fassungen dieser Lizenz.

Die Free Software Foundation kann von Zeit zu Zeit ĂŒberarbeitete und/oder neue Versionen der GNU General Public License veröffentlichen. Solche neuen Versionen werden im Geiste der gegenwĂ€rtigen Version Ă€hnlich sein, können sich aber im Detail unterscheiden, um neue Probleme oder Anliegen zu behandeln.

Each version is given a distinguishing version number. If the Program specifies that a certain numbered version of the GNU General Public License or any later version applies to it, you have the option of following the terms and conditions either of that numbered version or of any later version published by the Free Software Foundation. If the Program does not specify a version number of the GNU General Public License, you may choose any version ever published by the Free Software Foundation.

Wenn das Programm vorsieht, dass ein BevollmĂ€chtigter entscheiden kann, welche zukĂŒnftigen Versionen der GNU General Public License verwendet werden können, ermĂ€chtigt die öffentliche ErklĂ€rung dieses BevollmĂ€chtigten, eine Version zu akzeptieren, Sie dauerhaft, diese Version fĂŒr das Programm zu wĂ€hlen.

SpĂ€tere Lizenzversionen können Ihnen zusĂ€tzliche oder andere Genehmigungen erteilen. Es entstehen jedoch keine zusĂ€tzlichen Verpflichtungen fĂŒr Autoren oder Urheberrechtsinhaber, wenn Sie sich fĂŒr eine spĂ€tere Version entscheiden.

15. Ausschluss der GewÀhrleistung.

THERE IS NO WARRANTY FOR THE PROGRAM, TO THE EXTENT PERMITTED BY APPLICABLE LAW. EXCEPT WHEN OTHERWISE STATED IN WRITING THE COPYRIGHT HOLDERS AND/OR OTHER PARTIES PROVIDE THE PROGRAM AS IS WITHOUT WARRANTY OF ANY KIND, EITHER EXPRESSED OR IMPLIED, INCLUDING, BUT NOT LIMITED TO, THE IMPLIED WARRANTIES OF MERCHANTABILITY AND FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE. THE ENTIRE RISK AS TO THE QUALITY AND PERFORMANCE OF THE PROGRAM IS WITH YOU. SHOULD THE PROGRAM PROVE DEFECTIVE, YOU ASSUME THE COST OF ALL NECESSARY SERVICING, REPAIR OR CORRECTION.

16. Begrenzung der Haftung.

IN KEINEM FALL, ES SEI DENN, DIES IST GESETZLICH VORGESCHRIEBEN ODER SCHRIFTLICH VEREINBART, HAFTET EIN URHEBERRECHTSINHABER ODER EINE ANDERE PARTEI, DIE DAS PROGRAMM WIE OBEN ERLAUBT MODIFIZIERT UND/ODER WEITERGIBT, IHNEN GEGENÜBER FÜR SCHÄDEN, EINSCHLIESSLICH ALLGEMEINER, SPEZIELLER, ZUFÄLLIGER ODER FOLGESCHÄDEN, DIE SICH AUS DER NUTZUNG ODER DER UNFÄHIGKEIT ZUR NUTZUNG DES PROGRAMMS ERGEBEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DATENVERLUSTE ODER UNGENAUE DATEN ODER VERLUSTE, DIE SIE ODER DRITTE ERLEIDEN, ODER EIN VERSAGEN DES PROGRAMMS, MIT ANDEREN PROGRAMMEN ZUSAMMENZUARBEITEN), SELBST WENN DER URHEBERRECHTSINHABER ODER EINE ANDERE PARTEI AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE.

17. Auslegung der Abschnitte 15 und 16.

Wenn der oben genannte GewĂ€hrleistungsausschluss und die HaftungsbeschrĂ€nkung nicht gemĂ€ĂŸ ihren Bestimmungen in lokales Recht umgesetzt werden können, wenden die ĂŒberprĂŒfenden Gerichte lokales Recht an, das einem absoluten Verzicht auf jegliche zivilrechtliche Haftung im Zusammenhang mit dem Programm am nĂ€chsten kommt, es sei denn, eine Garantie oder HaftungsĂŒbernahme liegt einer Kopie des Programms gegen eine GebĂŒhr bei.

ENDE DER BEDINGUNGEN UND KONDITIONEN

Wie Sie diese Begriffe auf Ihre neuen Programme anwenden

Wenn Sie ein neues Programm entwickeln und wollen, dass es von grĂ¶ĂŸtmöglichem Nutzen fĂŒr die Öffentlichkeit ist, erreichen Sie dies am besten, indem Sie es zu freier Software machen, die jeder unter diesen Bedingungen weitergeben und verĂ€ndern kann.

To do so, attach the following notices to the program. It is safest to attach them to the start of each source file to most effectively state the exclusion of warranty; and each file should have at least the copyright line and a pointer
to where the full notice is found.

.
Copyright (C) <year>  <name of author>

Dieses Programm ist freie Software: Sie können es unter den Bedingungen der GNU General Public License, wie sie von der Free Software Foundation veröffentlicht wurde, weitergeben und/oder modifizieren, entweder gemĂ€ĂŸ Version 3 der Lizenz oder (nach Ihrer Wahl) jeder spĂ€teren Version.

This program is distributed in the hope that it will be useful, but WITHOUT ANY WARRANTY; without even the implied warranty of MERCHANTABILITY or FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE.  See the GNU General Public License for more details.

You should have received a copy of the GNU General Public License along with this program.  If not, see <http://www.gnu.org/licenses/>.

FĂŒgen Sie auch Informationen darĂŒber hinzu, wie Sie auf elektronischem oder Papierweg kontaktiert werden können.

Wenn das Programm mit dem Terminal interagiert, geben Sie einen kurzen Hinweis wie diesen aus, wenn es im interaktiven Modus startet:
<program>  Copyright (C) <year>  <name of author>

This program comes with ABSOLUTELY NO WARRANTY; for details type `show w’.

This is free software, and you are welcome to redistribute it under certain conditions; type `show c’ for details.

The hypothetical commands `show w’ and `show c’ should show the appropriate parts of the General Public License. Of course, your program’s commands might be different; for a GUI interface, you would use an about box.

You should also get your employer (if you work as a programmer) or school, if any, to sign a copyright disclaimer for the program, if necessary. For more information on this, and how to apply and follow the GNU GPL, see <http://www.gnu.org/licenses/>.

Die GNU General Public License erlaubt es nicht, Ihr Programm in proprietĂ€re Programme einzubinden. Wenn es sich bei Ihrem Programm um eine Unterprogramm-Bibliothek handelt, halten Sie es vielleicht fĂŒr sinnvoller, die VerknĂŒpfung proprietĂ€rer Anwendungen mit der Bibliothek zu erlauben. Wenn Sie dies tun wollen, verwenden Sie die GNU Lesser General Public License anstelle dieser Lizenz. Aber lesen Sie bitte zuerst <http://www.gnu.org/philosophy/why-not-lgpl.html>.

MIT-Lizenz

(jQuery UI 1.10.3) at http://jquery-ui.googlecode.com/svn/

Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (die "Software") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschrĂ€nkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne EinschrĂ€nkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzufĂŒhren, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur VerfĂŒgung gestellt wird, dies unter den folgenden Bedingungen zu gestatten:

Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis mĂŒssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.

DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR JEGLICHE ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER SONSTIGE HAFTUNG, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN

MIT-Lizenz

(Rickshaw Graphing Toolkit v1.5.0)

Copyright (C) 2011-2013 by Shutterstock Images, LLC

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Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis mĂŒssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.

DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR JEGLICHE ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER SONSTIGE HAFTUNG, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN

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(jsonpointer.js 0.4.0)

Copyright (c) 2013 Alexey Kuzmin (http://github.com/alexeykuzmin)

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Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis mĂŒssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.

DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR JEGLICHE ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER SONSTIGE HAFTUNG, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN

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(jQuery 2.1.1)

Copyright 2014 jQuery Foundation and other contributors http://jquery.com/

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MIT-Lizenz

(aptly 0.9.6)

Dateien: *
Copyright: 2014 Andrey Smirnov <me@smira.ru>
License: MIT

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Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis mĂŒssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.

DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR JEGLICHE ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER SONSTIGE HAFTUNG, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN

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(angular-ui-bootstrap 0.14.3)

Die MIT-Lizenz
Copyright (c) 2012-2015 the AngularUI Team, https://github.com/organizations/angular-ui/teams/291112

Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (die "Software") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschrĂ€nkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne EinschrĂ€nkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzufĂŒhren, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur VerfĂŒgung gestellt wird, dies unter den folgenden Bedingungen zu gestatten:

Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis mĂŒssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.

DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR JEGLICHE ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER SONSTIGE HAFTUNG, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN

MIT-Lizenz

(angular-route 1.4.7, angular-route 1.4.8, AngularJS 1.3.15, bower-angular v1.4.7)

Die MIT-Lizenz
Copyright (c) 2010-2015 Google, Inc. http://angularjs.org

Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (die "Software") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschrĂ€nkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne EinschrĂ€nkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzufĂŒhren, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur VerfĂŒgung gestellt wird, dies unter den folgenden Bedingungen zu gestatten:

Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis mĂŒssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.

DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR JEGLICHE ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER SONSTIGE HAFTUNG, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN

MIT-Lizenz

(Bootstrap (Twitter) 0.14.3 – 2015-10-23, couchbase-go-couchbase 20170902-snapshot-195945aa, couchbase-gomemcached 20170119-snapshot-f8b076f8, dancannon/otto 20140113-snapshot-9173d18f, go-httpclient 0.0~git20160630.0.31f0106, goffee-goffee gopher-gala-submission, gopkg.in/DnlLrssn/lumberjack.v2-unstable v2.0, jQuery 10.3, jQuery.LazyJaxDavis 0.2.0, zepto-min 1.0.0)

Die MIT-Lizenz
Copyright (c)

Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (die "Software") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschrĂ€nkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne EinschrĂ€nkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzufĂŒhren, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur VerfĂŒgung gestellt wird, dies unter den folgenden Bedingungen zu gestatten:

Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis mĂŒssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.

DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR JEGLICHE ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER SONSTIGE HAFTUNG, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN

MIT-Lizenz

(Bootstrap (Twitter) 3.2.0)

Die MIT-Lizenz (MIT)
Copyright (c) 2011-2014 Twitter, Inc

Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (die "Software") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschrĂ€nkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne EinschrĂ€nkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzufĂŒhren, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur VerfĂŒgung gestellt wird, dies unter den folgenden Bedingungen zu gestatten:

Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis mĂŒssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.

DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR JEGLICHE ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER SONSTIGE HAFTUNG, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN

MIT-Lizenz

(angular-ui-tree 2.9.0)

Die MIT-Lizenz (MIT)
Copyright (c) 2014

Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (die "Software") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschrĂ€nkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne EinschrĂ€nkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzufĂŒhren, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur VerfĂŒgung gestellt wird, dies unter den folgenden Bedingungen zu gestatten:

Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis mĂŒssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.

DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR JEGLICHE ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER SONSTIGE HAFTUNG, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN

MIT-Lizenz

(millipede-go v1.3.0)

Die MIT-Lizenz (MIT)
Copyright (c) 2015 Millipede

Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (die "Software") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschrĂ€nkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne EinschrĂ€nkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzufĂŒhren, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur VerfĂŒgung gestellt wird, dies unter den folgenden Bedingungen zu gestatten:

Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis mĂŒssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.

DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR JEGLICHE ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER SONSTIGE HAFTUNG, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN

zlib-Lizenz

(kardianos-service 20170510-snapshot-f6635a45)

Die zlib/libpng-Lizenz
Copyright (c)

Diese Software wird ohne jegliche ausdrĂŒckliche oder stillschweigende Garantie zur VerfĂŒgung gestellt. In keinem Fall können die Autoren fĂŒr SchĂ€den haftbar gemacht werden, die durch die Verwendung dieser Software entstehen.

Jedem wird die Erlaubnis erteilt, diese Software fĂŒr jeden Zweck, einschließlich kommerzieller Anwendungen, zu verwenden, sie zu verĂ€ndern und frei weiterzugeben, vorbehaltlich der folgenden EinschrĂ€nkungen:

1. The origin of this software must not be misrepresented; you must not claim that you wrote the original software. If you use this software in a product, an acknowledgment in the product documentation would be appreciated but is not required.

2. Altered source versions must be plainly marked as such, and must not be misrepresented as being the original software.

3. This notice may not be removed or altered from any source distribution.

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