Selbstverwaltete Software Ergänzung

Diese Ergänzung gilt für jede Nutzung der Software durch den Kunden. Diese Ergänzung und jede anwendbare Bestellung unterliegen der Hauptdienstleistungsvereinbarung (MSA) zwischen dem Kunden und Couchbase. Großgeschriebene Begriffe, die in dieser Ergänzung verwendet, aber nicht definiert sind, haben die in der MSA festgelegten Bedeutungen.

1. Definitionen.
Die in diesem Dokument verwendeten Begriffe werden im Folgenden in Großbuchstaben definiert:
"Kern" ist die virtuelle Darstellung eines oder mehrerer Hardware-Threads. Ein Hardware-Thread kann entweder ein physischer Kern oder ein Hyperthreading-Kern sein.
"Rechenzentrumsübergreifende Replikation" bezeichnet ein asynchrones Datenreplikationssystem, das die Replikation aktiver Daten in mehrere, geografisch verteilte Datenzentren oder Datenspeicher umfasst.
"Einsatz" bezeichnet alle lizenzierten Knoten und lizenzierten Geräte innerhalb einer bestimmten Arbeitslast oder Anwendung.
“Entwicklungsknoten” bedeutet eine Instanz der Software, die in einer Datenbankumgebung bereitgestellt wird, um eine Anwendung oder ein System zu erstellen, zu überarbeiten und zu integrieren. Zu den gängigen Datenbankaktivitäten gehören Schemauentwicklung, Datenmodellierung, Abfrageentwicklung, SDK-Installation/-Konfiguration und/oder Debugging.
"Lizenziertes Gerät" bedeutet ein eindeutiges Gerät (wie z. B. ein mobiles Gerät, ein Laptop oder ein IoT-Gerät), das Daten lokal mit dem Produkt “Couchbase Lite” oder “Edge Server” über einen rollierenden Zeitraum von dreißig (30) Tagen speichert.
"Lizenzierter Knoten" bedeutet eine Instanz der Software, die auf einem Server läuft, einschließlich eines physischen Servers, einer Serverklinge, einer virtuellen Maschine, eines Software-Containers oder eines Cloud-Servers (sei es in einer Test-, Entwicklungs-, Produktions- oder einer anderen Umgebung).
"RAM" oder Random Access Memory (Speicher mit wahlfreiem Zugriff) ist der Hauptspeicher, in dem Daten für den schnellen Zugriff durch den Prozessor eines Computers gespeichert werden.

2. Lizenzerteilung.
Während der Produktlaufzeit und vorbehaltlich der Einhaltung der Vertragsbedingungen durch den Kunden gewährt Couchbase dem Kunden eine widerrufliche, nicht ausschließliche, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare (außer wie hier ausdrücklich dargelegt), gegen Gebühr zu zahlende Lizenz zur Installation und Nutzung der Software und Dokumentation ausschließlich für den internen Gebrauch des Kunden und beschränkt auf die Art, Größe und Anzahl der vom Kunden bezahlten lizenzierten Knoten und lizenzierten Geräte sowie in Übereinstimmung mit allen zusätzlichen Lizenzbedingungen, die in der jeweiligen Bestellung angegeben sind, und zu keinem anderen Zweck. Die Lizenz des Kunden hängt davon ab, dass der Kunde ein aktuelles, bezahltes Abonnement für die gesamte Nutzung der Software in allen Umgebungen (z. B. Test-, Qualitätssicherungs-, Produktions-, Backup- oder Notfallwiederherstellungsumgebungen) unterhält; vorausgesetzt, Entwicklungs-Nodes, die ausschließlich für Entwicklungszwecke in einer Entwicklungsumgebung verwendet werden, erfordern nur dann ein bezahltes Abonnement, wenn der Kunde Support oder andere Dienstleistungen für eine solche Bereitstellung anfordert.

3. Verantwortlichkeiten. Zusätzlich zu den Verantwortlichkeiten in der MSA darf der Kunde und darf keinen Dritten gestatten:
(a) die Software über die Anzahl der lizenzierten Knoten und lizenzierten Geräte hinaus zu nutzen oder einzusetzen, für die der Kunde die anwendbaren Gebühren gemäß der MSA bezahlt hat;
(b) die Software über die Anzahl der Kerne und des RAMs für jeden lizenzierten Knoten hinaus zu nutzen oder einzusetzen, für die der Kunde die entsprechenden Gebühren gemäß der MSA bezahlt hat;
(c) die Software für die Bereitstellung von Time-Sharing-Diensten, Service-Bureau-Diensten oder als Teil eines Application-Services-Providers oder als Dienstleistungsangebot zu nutzen, das in erster Linie dazu dient, die Funktionalität der Software anzubieten; oder
(d) Nutzung oder Übertragung von lizenzierten Knoten und/oder lizenzierten Geräten, die einem bestimmten Einsatz oder Projekt zugeordnet sind, auf einen anderen oder neuen Einsatz oder ein neues Projekt.

4. Unterstützung.
4.1 Während der Produktlaufzeit erbringt Couchbase dem Kunden die in einer Bestellung angegebene und vom Kunden bezahlte Support-Stufe sowie die Software-Wartungsdienste (mit dem Recht, von Couchbase generell verfügbare Software-Updates und Upgrades zu erhalten), wie unter [Link/Referenz] dargelegt. https://www.couchbase.com/support-policy/enterprise-software/.

4.2 Für alle lizenzierten Knoten und lizenzierten Geräte innerhalb einer bestimmten Bereitstellung müssen sich alle diese Knoten und Instanzen auf derselben Support-Ebene befinden, einschließlich derjenigen, die für die Notfallwiederherstellung oder Sicherung verwendet werden und mit der spezifischen Bereitstellung verbunden sind. Zur Klarstellung kann jede spezifische Bereitstellung ihre eigene Support-Ebene haben.

4.3 Bei der Verwendung der Cross-Data Center Replication-Funktion muss der Kunde alle lizenzierten Knoten und lizenzierten Geräte auf demselben Support-Level für alle Instanzen auf beiden Seiten der Replikationsverbindung haben, auch wenn eine Seite der Verbindung nur für Disaster Recovery oder Backup genutzt wird.

5. Überprüfung der Nutzung.
Während jeder Produktlaufzeit und für mindestens ein (1) Jahr danach hat der Kunde vollständige und genaue Aufzeichnungen zu führen, die es Couchbase ermöglichen, die Anzahl der vom Kunden genutzten lizenzierten Knoten und lizenzierten Geräte zu überprüfen, und diese Aufzeichnungen Couchbase auf Anfrage innerhalb von zehn (10) Tagen zur Verfügung zu stellen. Alle drei (3) Monate während einer Produktlaufzeit (oder in einem anderen, von den Parteien gemeinsam vereinbarten Intervall) muss der Kunde Couchbase jegliche Nutzung der Software selbst zertifizieren, einschließlich der Gesamtzahl der lizenzierten Knoten und lizenzierten Geräte, die in einer beliebigen Bereitstellung (einschließlich Produktion, Test und Entwicklung) verwendet werden. Diese Selbstzertifizierung muss gemäß den Anweisungen von Couchbase und in Form eines (i) schriftlichen Berichts, unterzeichnet von einem bevollmächtigten Vertreter des Kunden, oder (ii) einer Kopie eines automatisch generierten Berichts, erstellt vom Kunden, erfolgen. Couchbase wird diese Berichte prüfen und feststellen, ob eine Nachbestellung erforderlich ist. Zusätzliche Gebühren für übermäßige Nutzung werden auf der Grundlage der in der entsprechenden Bestellung für die entsprechende Größe und Art des lizenzierten Knotens oder lizenzierten Geräts angegebenen Gebühren berechnet und gegebenenfalls anteilig berechnet. Wenn die übermäßige Nutzung Knoten oder Gerätegrößen oder -arten umfasst, für die in der entsprechenden bestehenden Bestellung keine Gebühren angegeben sind, werden die (zusätzlichen) Gebühren auf der Grundlage des zum Zeitpunkt der Erstellung geltenden Listenpreises von Couchbase berechnet und gegebenenfalls anteilig berechnet. Alle hierunter erhobenen Gebühren sind gemäß der MSA zahlbar.

6. Software-Kündigung.
Zusätzlich zu den Kündigungsverpflichtungen des Kunden gemäß der MSA muss der Kunde nach Kündigung oder Ablauf aller aktiven Bestellungen oder der Vereinbarung die Software gemäß den jeweils gültigen Deinstallationsanweisungen von Couchbase (erhältlich unter:) deinstallieren. https://docs.couchbase.com/manual/uninstall/ oder einem Nachfolgeort). Auf Anfrage hat der Kunde auf eigene Kosten innerhalb von fünf (5) Kalendertagen nach Aufforderung schriftlich zu bescheinigen, dass die Software nicht mehr genutzt und vernichtet wurde.