Lizenzvertrag für Unternehmensabonnements

Lizenzvertrag für Unternehmensabonnements

Dieser Enterprise Subscription License Agreement ("Vertrag") wird zwischen Couchbase und dem Lizenznehmer abgeschlossen und legt die Bedingungen fest, unter denen der Lizenznehmer bestimmte Couchbase-Software nutzen und/oder bestimmte Beratungsdienstleistungen im Rahmen von Aufträgen erhalten kann, die durch diesen Vertrag geregelt sind.

1. Definitionen.

1.1 Die in diesem Dokument verwendeten Begriffe werden wie folgt definiert:

"Kommerzielle Details"bezeichnet das/die identifizierte(n) Produkt(e), die Menge (Anzahl der lizenzierten Knoten und/oder lizenzierten Geräte), den Preis, die Metrik der Servergröße, den Support-Level, das Datum des Beginns und des Endes des Abonnements sowie die Beschreibung des professionellen Service.

"Rechenzentrumsübergreifende Replikation" bezeichnet ein asynchrones Datenreplikationssystem, das die Replikation aktiver Daten in mehrere, geografisch verteilte Rechenzentren oder Datenspeicher umfasst.

"Liefergegenstände" bezeichnet Berichte und andere Leistungen, die Couchbase für den Kunden im Rahmen der Erbringung von Professional Services entwirft, entwickelt oder ihm liefert.

"Dokumentation" bezeichnet die technischen Benutzerhandbücher oder Handbücher, die von Couchbase im Zusammenhang mit der Software zur Verfügung gestellt werden.

"Honorar" bezeichnet den Betrag oder die Gebühr, der/die im jeweiligen Auftrag oder in der SOW angegeben ist, und schließt alle anderen im Rahmen dieses Vertrags zu zahlenden Gebühren oder Entgelte ein.

"Lizensierte Geräte"Couchbase Lite" ist ein einzelnes Gerät (z.B. ein mobiles Gerät, ein Laptop oder ein IoT-Gerät), das Daten lokal speichert und das Produkt "Couchbase Lite" verwendet.

"Lizenzierter Knoten" bezeichnet eine Instanz der Software, die auf einem Server läuft, einschließlich eines physischen Servers, eines Server-Blades, einer virtuellen Maschine, eines Software-Containers oder eines Cloud-Servers.

"Kern" ist die virtuelle Darstellung eines oder mehrerer Hardware-Threads. Ein Hardware-Thread kann entweder ein physischer Kern oder ein Hyperthreading-Kern sein.

"RAM" oder Random Access Memory (Speicher mit wahlfreiem Zugriff) ist der Hauptspeicher, in dem Daten für den schnellen Zugriff durch den Prozessor eines Computers gespeichert werden.

"Produktionseinsatz" bezeichnet alle lizenzierten Knoten und lizenzierten Geräte innerhalb eines bestimmten Clusters oder mehrerer Cluster, die für die Unterstützung einer Live-Arbeitslast oder Anwendung lizenziert sind.

"Bestellung" bezeichnet ein Transaktionsdokument (z. B. ein unterschriebenes Angebot), in dem die Professional Services, die Software, die Anzahl der lizenzierten Nodes und/oder lizenzierten Geräte, die anwendbare Gebühr und die Abonnementlaufzeit angegeben sind.

"Software" ist die Objektcode-Version des jeweiligen Couchbase-Produkts, wie sie in einer Bestellung angegeben ist.

"Laufzeit des Abonnements" bezeichnet den in einer Bestellung oder SOW angegebenen Zeitraum, in dem der Kunde eine Lizenz zur Nutzung der Software und der Dokumentation sowie zum Erhalt der Professional Services und des Supports erhält.

"Unterstützung" bezeichnet den technischen Support und die Software-Wartungsdienste (mit dem Recht, Software-Updates und -Upgrades zu erhalten, die von Couchbase allgemein zur Verfügung gestellt werden), wie in der jeweils aktuellen Couchbase-Support-Policy beschrieben (zu finden unter www.couchbase.com/support-policy).

"SOW" bezeichnet ein Transaktionsdokument oder einen Auftrag, der die erworbenen professionellen Dienstleistungen ausweist.

"Professionelle Dienstleistungen" bezeichnet die in der jeweiligen Bestellung oder SOW genannten Beratungsleistungen und Deliverables, die Couchbase dem Kunden mit wirtschaftlich vertretbarem Aufwand zur Verfügung stellt.

Der Begriff "einschließlich" Mittel, einschließlich, aber nicht beschränkt auf.

2. Lizenzerteilung. 

2.1 Während der Abonnementlaufzeit und vorbehaltlich der Einhaltung der Bedingungen dieser Vereinbarung durch den Kunden gewährt Couchbase dem Kunden eine nicht exklusive, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare, gebührenpflichtige Lizenz zur Installation und Nutzung der Software und der Dokumentation nur für den internen Gebrauch des Kunden und begrenzt auf die Anzahl der lizenzierten Nodes (und gegebenenfalls die Anzahl der lizenzierten Geräte), für die der Kunde bezahlt hat, und in Übereinstimmung mit allen zusätzlichen Lizenzbedingungen, die in der jeweiligen Bestellung angegeben sind, und für keine anderen Zwecke.

3. Restriktionen.

3.1 Der Kunde darf nicht:

(a) die Software und die Dokumentation in irgendeiner Weise zu kopieren oder zu verwenden, es sei denn, dies ist in diesem Vertrag ausdrücklich gestattet;

(b) die Software über die Anzahl der lizenzierten Knoten und lizenzierten Geräte, für die der Kunde die entsprechende Gebühr bezahlt hat, hinaus zu nutzen oder einzusetzen;

(c) die Software über die Anzahl der Kerne und des Arbeitsspeichers für jeden lizenzierten Knoten hinaus zu nutzen oder bereitzustellen, für die der Kunde die entsprechende Gebühr bezahlt hat;

(d) die Software und die Dokumentation an Dritte zu übertragen, zu verkaufen, zu vermieten, zu verleasen, zu verleihen, zu vertreiben oder Unterlizenzen zu vergeben;

(e) die Software für die Bereitstellung von Time-Sharing-Diensten, Service-Bureau-Diensten oder als Teil eines Anbieters von Anwendungsdiensten oder als ein Dienstangebot zu verwenden, das in erster Linie dazu bestimmt ist, die Funktionalität der Software anzubieten;

(f) die Software zurückzuentwickeln, zu disassemblieren oder zu dekompilieren (außer in dem Umfang, in dem solche Beschränkungen gesetzlich verboten sind);

(g) die Software und die Dokumentation zu verändern, zu modifizieren, zu verbessern oder davon abgeleitete Werke zu erstellen;

(h) Eigentumshinweise in der Software und der Dokumentation zu ändern oder zu entfernen; oder

(i) die Software unter Verletzung der Exportverwaltungsvorschriften des US-Handelsministeriums oder sonstiger Exportgesetze oder -vorschriften zu exportieren.

3.2 Wenn der Kunde die Lizenzbedingungen oder die vorstehenden Einschränkungen nicht einhält, kann Couchbase (ohne Rückerstattung oder Gutschrift) die Lizenz des Kunden für die Software und die Dokumentation kündigen oder nach eigenem Ermessen die Lizenz des Kunden für die Software und die Dokumentation aussetzen, bis der Kunde die Bedingungen und Einschränkungen einhält.

3.3 Der Kunde erkennt an, dass ein Verstoß gegen seine Verpflichtungen gegenüber Couchbase im Rahmen dieser Vereinbarung, mit Ausnahme der Zahlungsverpflichtungen, zu irreparablen und anhaltenden Schäden führt, für die ein finanzieller Schadenersatz möglicherweise nicht ausreicht, und erklärt sich damit einverstanden, dass Couchbase zusätzlich zu seinen anderen Rechten und Rechtsmitteln im Rahmen dieser Vereinbarung oder nach dem Gesetz berechtigt ist, Unterlassungsansprüche und/oder andere billigkeitsrechtliche Ansprüche geltend zu machen. Alle Rechtsmittel von Couchbase, die in dieser Vereinbarung festgelegt sind, sind kumulativ und zusätzlich zu und nicht anstelle von anderen Rechtsmitteln von Couchbase nach dem Gesetz oder nach Billigkeit.

4. Dienstleistungen.

4.1 Die Parteien können vereinbaren, dass Couchbase zusätzliche Professional Services erbringt, die in der entsprechenden, von beiden Parteien unterzeichneten Bestellung oder SOW aufgeführt werden. Solche Professional Services unterliegen den Bestimmungen und Bedingungen dieser Vereinbarung.

5. Eigentumsrechte. 

5.1 Die Software (und alle Änderungen oder Ableitungen davon) sowie die gesamte Dokumentation und die Professional Services sind und bleiben das alleinige Eigentum von Couchbase und seinen Lizenzgebern. Mit Ausnahme der im Rahmen dieser Vereinbarung gewährten Lizenzrechte behalten Couchbase und seine Lizenzgeber alle Rechte, Titel und Interessen an der Software, der Dokumentation und den Professional Services, einschließlich aller geistigen Eigentumsrechte darin und daran.

5.2 Die Software kann Open-Source-Softwarekomponenten Dritter enthalten, und diese Komponenten Dritter werden dem Kunden unter den Bedingungen der geltenden Open-Source-Lizenzbedingungen und/oder Urheberrechtsvermerke lizenziert, die in der Lizenzdatei, der Dokumentation oder den Begleitmaterialien der Software zu finden sind.

5.3 Handelt es sich bei dem Kunden um die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika oder einen ihrer Vertragspartner, so gelten für alle hierin gewährten Lizenzen die folgenden Bedingungen:

(a) für den Erwerb durch oder im Namen von zivilen Stellen, soweit dies erforderlich ist, um den Schutz als "kommerzielle Computersoftware" und die dazugehörige Dokumentation gemäß den Bedingungen dieses Abkommens und gemäß Unterabschnitt 12.1212 der Federal Acquisition Regulation (FAR), 48 C.F.R.12.1212, und ihren Nachfolgern zu erhalten; und

(b) für den Erwerb durch oder im Namen des Verteidigungsministeriums (Department of Defense, DOD) und seiner Behörden oder Einheiten, soweit dies erforderlich ist, um den Schutz als "kommerzielle Computersoftware" und die dazugehörige Dokumentation gemäß den Bedingungen dieses Vertrags und wie in den Unterabschnitten 227.7202-1 und 227.7202-3 der DOD FAR-Ergänzung, 48 C.F.R.227.7202-1 und 227.7202-3, und ihren Nachfolgern angegeben, zu erhalten, ist der Hersteller Couchbase, Inc.

6. Unterstützung. 

6.1 Couchbase stellt dem Kunden den Supportlevel zur Verfügung, der in der jeweiligen Bestellung angegeben und vom Kunden bezahlt wurde. Für alle lizenzierten Knoten und lizenzierten Geräte innerhalb einer bestimmten Produktionsbereitstellung müssen alle diese Knoten und Instanzen den gleichen Support-Level haben, einschließlich derjenigen, die für Disaster Recovery oder Backup verwendet werden und mit der spezifischen Produktionsbereitstellung verbunden sind. Um jeden Zweifel auszuschließen, kann jede spezifische Produktionsbereitstellung ihre eigene Supportstufe haben. Ebenso müssen alle lizenzierten Knoten und lizenzierten Geräte in einer Entwicklungs- oder Testumgebung denselben Support-Level haben, aber diese lizenzierten Knoten und lizenzierten Geräte können einen anderen Support-Level als die Produktionsbereitstellung(en) haben.

6.2 Bei der Verwendung der rechenzentrumsübergreifenden Replikationsfunktion muss der Kunde für alle Instanzen auf allen Seiten der Replikationsverbindung über alle lizenzierten Knoten und lizenzierten Geräte dieselbe Supportstufe haben, auch wenn eine Seite der Verbindung nur für die Notfallwiederherstellung oder Sicherung verwendet wird.

7. Die Gebühren. 

7.1 Der Kunde zahlt die Gebühr(en) im Voraus an Couchbase, sofern in der jeweiligen Bestellung nichts anderes angegeben ist.  Alle Zahlungen sind unwiderruflich, unterliegen nicht der Haftungsbeschränkung in Abschnitt 12 unten und sind in der in der jeweiligen Bestellung angegebenen Währung zu leisten; sie sind innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Rechnungsdatum fällig, sofern auf der Rechnung nichts anderes angegeben ist.  Bei Zahlungsverzug fallen Verzugszinsen in Höhe von entweder eineinhalb Prozent (1 ½%) pro Monat oder dem nach geltendem Recht zulässigen Höchstsatz an, je nachdem, welcher Betrag niedriger ist. Der Kunde erstattet Couchbase alle angemessenen Kosten und Aufwendungen (einschließlich angemessener Anwaltskosten), die bei der Einziehung überfälliger Beträge entstehen.

7.2 Alle gemäß dieser Vereinbarung zu zahlenden Gebühren sind:

(a) Nettobeträge und sind in voller Höhe ohne Abzug von Steuern oder Abgaben jeglicher Art zu zahlen;

(b) exklusive aller Zölle und Steuern (einschließlich der Mehrwertsteuer, die der Kunde, falls zutreffend, in der jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Höhe und Art und Weise zu entrichten hat), mit Ausnahme von Steuern, die auf dem Nettoeinkommen von Couchbase basieren, und der Kunde ist dafür verantwortlich; und

(c) nicht erstattungsfähig, es sei denn, dies ist in dieser Vereinbarung ausdrücklich vorgesehen.

7.3 Wenn der Kunde an Couchbase eine Bestellung ("PO”), gilt die Bestellung als verbindliches Vertragsangebot, das Couchbase durch Unterzeichnung der Bestellung oder durch Versendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung zur Annahme der Bestellung annehmen kann (wodurch ein einvernehmlich vereinbarter, dieser Vereinbarung unterliegender Auftrag zustande kommt); in diesem Fall sind die einzigen in der angenommenen Bestellung aufgeführten Bedingungen, die den Auftrag bilden, die Handelsdetails; und alle anderen Bedingungen (sei es zusätzlich zu dieser Vereinbarung oder im Widerspruch zu ihr) in der Bestellung sind ungültig und wirkungslos, selbst wenn Couchbase die Bestellung unterzeichnet. Alle angenommenen Bestellungen unterliegen automatisch dieser Vereinbarung (selbst wenn die Bestellung nicht auf diese Vereinbarung verweist). Es wird ausdrücklich vereinbart, dass Ziffer 7 in Bezug auf jede vom Kunden gesendete und von Couchbase angenommene Bestellung gilt. Es wird ausdrücklich vereinbart, dass diese Ziffer 7.3 in Bezug auf jede vom Lizenznehmer an Couchbase gesendete Bestellung gilt.

8. Aufbewahrung von Unterlagen und Prüfung. 

8.1 Der Kunde ist verpflichtet, vollständige und genaue Aufzeichnungen zu führen, die es Couchbase ermöglichen, die Einhaltung dieser Vereinbarung durch den Kunden zu überprüfen (einschließlich der Anzahl der lizenzierten Knoten und lizenzierten Geräte, die vom Kunden genutzt werden), und Couchbase diese Aufzeichnungen innerhalb von zehn (10) Tagen nach Anfrage zur Verfügung zu stellen.

8.2 Nach einer schriftlichen Ankündigung von mindestens dreißig (30) Tagen kann Couchbase die Nutzung der Software durch den Kunden prüfen, um ausschließlich festzustellen, ob der Kunde die Bestimmungen dieser Vereinbarung einhält. Eine solche Prüfung wird während der regulären Geschäftszeiten in den Räumlichkeiten des Kunden durchgeführt und darf die Geschäftstätigkeiten des Kunden nicht in unzumutbarer Weise beeinträchtigen.  Der Kunde gewährt Couchbase Zugang zu den relevanten Unterlagen und Räumlichkeiten des Kunden. Sollte eine Prüfung ergeben, dass der Kunde zu geringe Gebühren an Couchbase gezahlt hat, stellt Couchbase dem Kunden eine Rechnung aus, und der Kunde zahlt Couchbase die zu wenig gezahlten Gebühren unverzüglich auf der Grundlage der zum Zeitpunkt des Abschlusses der Prüfung gültigen Preisliste von Couchbase.  Übersteigen die zu wenig gezahlten Gebühren fünf Prozent (5%) der vom Kunden für die Software gezahlten Gebühr, so hat der Kunde zudem die Couchbase entstandenen angemessenen Kosten für die Durchführung der Prüfung zu tragen.

9. Vertraulichkeit. 

9.1 Der Kunde und Couchbase werden die Vertraulichkeit der vertraulichen Informationen wahren. "Vertrauliche Informationen" bedeutet jegliche proprietäre Information, die die andere Partei während oder vor Abschluss dieser Vereinbarung erhält und von der eine Partei aufgrund der Umstände der Offenlegung wissen sollte, dass sie vertraulich oder proprietär ist, einschließlich der Software und aller nicht öffentlichen technischen und geschäftlichen Informationen (einschließlich Preisangaben). Vertrauliche Informationen umfassen keine Informationen, die (a) ohne Verschulden oder Vertragsbruch der empfangenden Partei öffentlich bekannt sind oder werden; (b) der empfangenden Partei zum Zeitpunkt der Offenlegung rechtmäßig bekannt sind, ohne dass eine Vertraulichkeitspflicht gegenüber der offenlegenden Partei besteht; (c) von der empfangenden Partei unabhängig entwickelt wurden, ohne Verwendung der vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei; oder (d) die empfangende Partei rechtmäßig von einem Dritten ohne Einschränkung der Nutzung oder Offenlegung erhält.

9.2 Die empfangende Partei von vertraulichen Informationen der anderen Partei verpflichtet sich, solche vertraulichen Informationen für keinen anderen Zweck zu verwenden, als zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen und zur Ausübung ihrer Rechte im Rahmen dieser Vereinbarung erforderlich ist. Die empfangende Partei schützt die Vertraulichkeit der vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei und verhindert deren Offenlegung sowie unbefugte Nutzung mit demselben Grad an Sorgfalt, den sie zum Schutz ihrer eigenen vertraulichen Informationen anwendet, in jedem Fall jedoch mindestens mit angemessener Sorgfalt.

9.3 Bei Beendigung dieses Vertrags wird die empfangende Partei nach Wahl der offenlegenden Partei die Vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei unverzüglich zurückgeben oder vernichten (und eine schriftliche Bestätigung dieser Vernichtung vorlegen). Eine Partei darf die Vertraulichen Informationen der anderen Partei in dem Umfang offenlegen, wie dies durch Gesetz oder Verordnung vorgeschrieben ist.

10. AUSSCHLUSS DER GEWÄHRLEISTUNG 

10.1 DIE SOFTWARE, DIE DOKUMENTATION UND ALLE IM RAHMEN DIESES VERTRAGS ERBRACHTEN PROFESSIONELLEN DIENSTLEISTUNGEN WERDEN OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNG BEREITGESTELLT, UND WEDER COUCHBASE NOCH SEINE VERBUNDENEN UNTERNEHMEN ODER LIZENZGEBER (ZUSAMMEN DIE “COUCHBASE-PARTEIEN”) GEWÄHRLEISTEN ODER GARANTIEREN, DASS DIE SOFTWARE, DIE DOKUMENTATION ODER DIE IM RAHMEN DIESES VERTRAGS ERBRACHTEN PROFESSIONELLEN DIENSTLEISTUNGEN DEN ANFORDERUNGEN DES KUNDEN ENTSPRECHEN, DASS DIE SOFTWARE IN DEN VOM KUNDEN GEWÄHLTEN KOMBINATIONEN FUNKTIONIERT, DASS DER BETRIEB DER SOFTWARE FEHLERFREI ODER UNUNTERBROCHEN ERFOLGT ODER DASS ALLE SOFTWAREFEHLER KORRIGIERT WERDEN. IM VOLLSTÄNDIG DURCH DAS GELTENDE RECHT ZULÄSSIGEN UMFANG LEHNEN DIE COUCHBASE-PARTEIEN HIERMIT ALLE AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN AB, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER, DES RECHTSMÄSSIGEN BESITZES SOWIE ALLE GEWÄHRLEISTUNGEN, DIE SICH AUS HANDELSBRÄUCHEN, DER GESCHÄFTSABWICKLUNG ODER DEM HANDELSVERKEHR ERGEBEN. DIE COUCHBASE-PARTEIEN GEWÄHRLEISTEN NICHT, DASS DIE SOFTWARE FÜR DEN EINSATZ IN GEFÄHRLICHEN UMGEBUNGEN ENTWURFSMÄSSIG VORGESEHEN, HERGESTELLT ODER BESTIMMT IST, DIE EINEN AUSFALLSICHEREN BETRIEB ERFORDERN, BEI DEM EIN AUSFALL DES PRODUKTS ZU TOD, KÖRPERVERLETZUNG ODER ERHEBLICHEN SACH- ODER UMWELTSCHÄDEN FÜHREN KANN.

11. Entschädigung bei Ansprüchen Dritter.

11.1 Couchbase-Entschädigung. Vorbehaltlich der Bestimmungen dieses Abschnitts 11.1 stellt Couchbase den Kunden von und gegen alle Schadensersatzansprüche schadlos, die gegen den Kunden im Zusammenhang mit Ansprüchen Dritter rechtskräftig zuerkannt werden, wonach die nicht aus Open-Source-Quellen stammenden Softwarekomponenten der Software, der Dokumentation oder der Professional Services ein gültiges, durchsetzbares US-Patent, ein US-Urheberrecht oder eine US-Marke verletzen; vorausgesetzt, dass: (a) der Kunde Couchbase unverzüglich über den Anspruch benachrichtigt; (b) der Kunde Couchbase alle erforderlichen Informationen bezüglich des Anspruchs zur Verfügung stellt und angemessen mit Couchbase kooperiert; (c) der Kunde Couchbase die ausschließliche Kontrolle über die Verteidigung und alle damit verbundenen Vergleichsverhandlungen überlässt; (d) der Kunde in Bezug auf diese Vereinbarung, eine Bestellung, die Handlungen des Kunden oder diejenigen von Couchbase kein Verschulden oder keine Haftung einräumt; und (e) der Kunde zustimmt, dass ein zugesprochener Schadensersatz keine an Couchbase geschuldeten Gebühren umfasst.

11.2 Unterlassungsanordnung. Ohne Einschränkung des Vorstehenden und ungeachtet gegenteiliger Bestimmungen in dieser Vereinbarung wird Couchbase, wenn die Nutzung der Software, der Dokumentation oder der Professional Services untersagt wird oder Couchbase feststellt, dass eine solche Nutzung untersagt werden könnte, nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten (i) dem Kunden das Recht verschaffen, die betroffene Software, Dokumentation oder Professional Services weiter zu nutzen; (ii) die betroffene Software, Dokumentation oder Professional Services, die die Rechte verletzen, zu ersetzen oder zu modifizieren, so dass sie die Rechte nicht mehr verletzen; oder (iii) wenn eine der Optionen (i) oder (ii) nach Couchbase's angemessener Meinung wirtschaftlich nicht durchführbar ist, die Lizenzen und betroffenen Professional Services zu kündigen und im Falle einer solchen Kündigung dem Kunden einen anteiligen Betrag der Gebühren für die betroffenen Professional Services zu erstatten.

11.3 Entschädigung des Kunden. Der Kunde stellt Couchbase von allen Schadensersatzzahlungen frei, zu denen Couchbase im Zusammenhang mit Ansprüchen Dritter verurteilt wird, dass die Nutzung, der Betrieb oder die Kombination der Software durch den Kunden, einschließlich der Daten oder Inhalte des Kunden, ein US-Patent, ein US-Urheberrecht oder eine US-Marke verletzen oder gegen diese Vereinbarung verstoßen, und verteidigt Couchbase gegen solche Ansprüche; vorausgesetzt, dass: (a) Couchbase den Kunden unverzüglich über den Anspruch benachrichtigt; (b) Couchbase dem Kunden alle notwendigen Informationen bezüglich des Anspruchs zur Verfügung stellt und angemessen mit dem Kunden kooperiert; (c) Couchbase dem Kunden die ausschließliche Kontrolle über die Verteidigung und alle damit verbundenen Vergleichsverhandlungen überlässt; (d) Couchbase in Bezug auf diese Vereinbarung, eine Bestellung, Handlungen von Couchbase oder diejenigen des Kunden kein Verschulden oder keine Haftung einräumt; und (e) Couchbase zustimmt, dass eine Schadensersatzzahlung keine an Couchbase gezahlten Gebühren beinhaltet.

11.4 Ausschlüsse. Couchbase haftet nicht für Verletzungsansprüche (a) in Bezug auf die Software und die Dokumentation, (i) die auf Änderungen an der Software und der Dokumentation beruhen, die von einer anderen Partei als Couchbase vorgenommen wurden, soweit ein Anspruch ohne diese Änderungen nicht entstanden wäre, (ii) die auf der Verwendung einer anderen als der jeweils aktuellen Version der Software beruhen, sofern Couchbase den Kunden in angemessener Weise schriftlich aufgefordert hat, auf die jeweils aktuelle Version der Software umzusteigen, es sei denn, der verletzende Teil ist auch in der jeweils aktuellen, unveränderten Version enthalten, (iii) die auf der Verwendung, dem Betrieb oder der Kombination der Software mit Programmen, Daten oder Geräten Dritter beruhen, soweit eine solche Verletzung ohne diese Änderungen vermieden worden wäre, (iv) die auf der Verwendung, dem Betrieb oder der Kombination mit Open-Source-Softwarekomponenten Dritter beruhen, (iii) die auf der Nutzung, dem Betrieb oder der Kombination der Software mit Programmen, Daten oder Geräten, die nicht von Couchbase stammen, beruhen, soweit eine solche Verletzung ohne diese Nutzung, diesen Betrieb oder diese Kombination vermieden worden wäre, (iv) die auf Open-Source-Softwarekomponenten Dritter zurückzuführen sind, (v) soweit sie auf der Nutzung der Software durch den Kunden beruhen, die nicht mit diesem Vertrag oder der geltenden Dokumentation übereinstimmt, (vi) die auf der Fortsetzung der mutmaßlich verletzenden Tätigkeit des Kunden beruhen, nachdem dieser darüber informiert wurde oder nachdem Couchbase einen Ersatz oder Änderungen bereitgestellt hat, die die mutmaßliche Verletzung vermieden hätten; oder (b) in Bezug auf die Professional Services, (i) auf der Grundlage von Änderungen an den Professional Services, die von einer anderen Partei als Couchbase vorgenommen wurden, soweit ein Anspruch ohne diese Änderungen nicht entstanden wäre, (ii) auf der Grundlage der Nutzung der Professional Services durch den Kunden unter Verletzung dieses Vertrags, und diese Nutzung verursacht eine solche Verletzung, (iii) auf der Grundlage einer Verletzung, die sich aus der Kombination der Professional Services ergibt, mit nicht von Couchbase bereitgestellter Hardware, Daten oder Software, (iv) basierend auf der Einhaltung der vom Kunden bereitgestellten Materialien, Entwürfe, Spezifikationen oder Anweisungen durch Couchbase, oder (v) basierend auf der fortgesetzten mutmaßlich rechtsverletzenden Tätigkeit des Kunden, nachdem dieser darüber informiert wurde oder nachdem Couchbase einen Ersatz oder Änderungen bereitgestellt hat, die die mutmaßliche Rechtsverletzung vermieden hätten. Die Entschädigungsverpflichtungen von Couchbase gelten nicht für Ansprüche, die sich aus einer Angelegenheit ergeben, für die der Kunde verpflichtet ist, Couchbase gemäß Abschnitt 11.3 zu entschädigen.

11.5 Einzige Abhilfe. DIE BESTIMMUNGEN DIESES ABSCHNITTS 11 STELLEN DIE GESAMTE HAFTUNG VON COUCHBASE UND DAS EINZIGE UND AUSSCHLIESSLICHE RECHTSMITTEL DES KUNDEN IN BEZUG AUF ANSPRÜCHE DRITTER WEGEN VERLETZUNG ODER WIDERRECHTLICHER ANEIGNUNG GEISTIGER EIGENTUMSRECHTE JEGLICHER ART DAR.

12. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG. SOWEIT DIES NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIG IST, HAFTEN DIE COUCHBASE-PARTEIEN IN KEINEM FALL GEGENÜBER DEM KUNDEN ODER EINEM DRITTEN FÜR: (A) INDIREKTE, BESONDERE, ZUFÄLLIGE, FOLGE- ODER EXEMPLARISCHE SCHÄDEN; ODER (B) DIE KOSTEN FÜR DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZPRODUKTEN ODER PROFESSIONELLEN DIENSTLEISTUNGEN, DIE SICH AUS DIESEM VERTRAG ERGEBEN ODER IN IRGENDEINER WEISE MIT DIESEM VERTRAG ODER DER NUTZUNG ODER DER UNMÖGLICHKEIT DER NUTZUNG DER SOFTWARE, DER DOKUMENTATION ODER DER PROFESSIONELLEN DIENSTLEISTUNGEN ZUSAMMENHÄNGEN; ODER (C) SCHÄDEN ODER ANDERE VERLUSTE FÜR NUTZUNGSAUSFALL, GESCHÄFTSVERLUSTE, VERLUST DES FIRMENWERTS, ARBEITSUNTERBRECHUNGEN, ENTGANGENE GEWINNE, DATENVERLUSTE, COMPUTERAUSFÄLLE ODER ALLE ANDEREN KOMMERZIELLEN SCHÄDEN ODER VERLUSTE, SELBST WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE UND UNABHÄNGIG VON DER RECHTLICHEN ODER BILLIGKEITSRECHTLICHEN THEORIE (VERTRAG, UNERLAUBTE HANDLUNG ODER ANDERWEITIG), AUF DIE SICH DER ANSPRUCH STÜTZT. IM GRÖSSTMÖGLICHEN NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIGEN UMFANG ÜBERSTEIGT DIE GESAMTHAFTUNG DER COUCHBASE-PARTEIEN GEGENÜBER DEM KUNDEN AUS ALLEN KLAGEGRÜNDEN UND UNTER ALLEN HAFTUNGSTHEORIEN IN KEINEM FALL DEN GESAMTBETRAG DER VOM KUNDEN AN COUCHBASE GEZAHLTEN ODER FÄLLIGEN GEBÜHREN, DIE DEM AUFTRAG, DER DIE HAFTUNG AUSLÖST, IN DEN ZWÖLF (12) MONATEN UNMITTELBAR VOR DER HANDLUNG ODER UNTERLASSUNG, DIE DIE HAFTUNG ERSTMALS AUSLÖST, ZUZUORDNEN SIND.
Die Parteien erkennen ausdrücklich an und stimmen zu, dass Couchbase seine Preise festgelegt und diese Vereinbarung im Vertrauen auf die hierin aufgeführten Haftungsbeschränkungen geschlossen hat, die das Risiko zwischen Couchbase und dem Kunden aufteilen und eine Grundlage des Geschäfts zwischen den Parteien bilden.

13. Laufzeit und Beendigung. 

13.1 Dieser Vertrag beginnt mit dem Datum des Inkrafttretens und gilt für alle Aufträge, die auf diesen Vertrag Bezug nehmen.

13.2 Vorbehaltlich der Rechte von Couchbase gemäß vorstehendem Abschnitt 3 ist jede Partei berechtigt, einen Auftrag oder diese Vereinbarung zu kündigen, wenn die andere Partei eine ihrer Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung schmerzlich verletzt und, sofern eine solche Verletzung behoben werden kann, diese Verletzung innerhalb von dreißig (30) Tagen nach schriftlicher Mitteilung der Verletzung nicht behoben wird. Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung noch ausstehender, nicht bezahlter Gebühren überdauert die Kündigung eines Auftrags oder dieser Vereinbarung. Nach Kündigung oder Ablauf eines Auftrags oder dieser Vereinbarung wird der Kunde die Software, die Dokumentation und die Liefergegenstände sowie alle Kopien und Teile davon in allen Formen und Medienarten unverzüglich zurückgeben oder zerstören (und eine schriftliche Bestätigung dieser Zerstörung vorlegen). Die folgenden Abschnitte überdauern die Kündigung oder den Ablauf eines Auftrags und/oder dieser Vereinbarung: Abschnitte 3-5, 7-14.

14. Allgemeines. 

14.1 Keine der Parteien haftet für eine Verzögerung oder ein Versäumnis bei der Erfüllung (mit Ausnahme von Zahlungsverpflichtungen des Kunden) aufgrund von Ursachen, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen.

14.2 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Couchbase Pressemitteilungen, öffentliche Bekanntmachungen, Werbung oder Veröffentlichungen über die Tatsache dieser Vereinbarung machen darf. Ungeachtet des Vorstehenden darf Couchbase den Namen und das Logo des Kunden mit dieser schriftlichen Zustimmung in Übereinstimmung mit den Markenrichtlinien des Kunden auf Kundenlisten verwenden, solange eine solche Verwendung in keiner Weise die Befürwortung oder Genehmigung von Couchbase oder von Produkten oder Dienstleistungen von Couchbase fördert.

14.3 Der Kunde darf diesen Vertrag weder ganz noch teilweise durch Gesetz oder auf andere Weise ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Couchbase abtreten. Jeder Versuch, diesen Vertrag ohne eine solche Zustimmung abzutreten, ist nichtig und unwirksam. Vorbehaltlich des Vorstehenden ist dieser Vertrag für die Rechtsnachfolger und zulässigen Zessionare der jeweiligen Partei bindend und kommt diesen zugute.

14.4 Falls ein zuständiges Gericht aus irgendeinem Grund eine Bestimmung dieses Vertrags für ungültig oder nicht durchsetzbar befunden sollte, wird diese Bestimmung dieses Vertrags im maximal zulässigen Umfang durchgesetzt und die übrigen Bestimmungen dieses Vertrags bleiben in voller Kraft und wirksam. Das Unterlassen der Durchsetzung einer Bestimmung dieses Vertrags durch eine Partei stellt keinen Verzicht auf die zukünftige Durchsetzung dieser oder einer anderen Bestimmung dar. Alle Verzichte müssen schriftlich erfolgen und von beiden Parteien unterzeichnet sein.

14.5 Alle Mitteilungen, die im Rahmen dieses Vertrags zulässig oder erforderlich sind, müssen schriftlich erfolgen und sind persönlich, per bestätigtem Fax, durch einen Express-Kurierdienst oder per Einschreiben mit Rückschein oder Standard-Einschreiben (Frankiert mit vorausbezahltem Porto) an die oben angegebene Adresse der Partei oder eine andere Adresse zu übermitteln, die eine Partei schriftlich mitteilt. Solche Mitteilungen gelten als mit dem Empfang erfolgt.

14.6 Dieser Vertrag unterliegt den Gesetzen des Staates Kalifornien, USA, unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts. Die Parteien vereinbaren ausdrücklich, dass das UN-Kaufrecht (CISG) keine Anwendung findet. Jegliche rechtliche Schritte oder Verfahren im Zusammenhang mit diesem Vertrag werden ausschließlich vor den Bundes- oder Staatsgerichten im Santa Clara County, Kalifornien, eingereicht, und die Parteien stimmen hiermit unwiderruflich der dortigen persönlichen Gerichtsbarkeit und dem Gerichtsstand zu. Jede Änderung oder Modifikation dieses Vertrages bedarf der Schriftform und muss von beiden Parteien unterzeichnet sein.

14.7 Diese Vereinbarung stellt die gesamte Vereinbarung dar und ersetzt alle vorherigen oder zeitlich nahegelegenen mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen bezüglich des Gegenstands dieses Vertrags, einschließlich etwaiger zuvor von den Parteien unterzeichneter Vertraulichkeitsvereinbarungen. Darüber hinaus haben zusätzliche oder widersprüchliche Bedingungen, die in einem anderen Dokument enthalten sind, keine Gültigkeit oder Wirkung und werden hiermit zurückgewiesen, es sei denn, die ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreter der Parteien haben diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Jede der Parteien hat diese Vereinbarung zum Datum des Inkrafttretens durch ihre ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreter unterzeichnen lassen. Soweit Bestimmungen und Bedingungen in einer Bestellung im Widerspruch zu den Bedingungen dieser Vereinbarung stehen, haben die entsprechenden Bedingungen der Bestellung Vorrang.

14.8 Sofern nicht ausdrücklich in dieser Vereinbarung festgelegt, lässt die Ausübung von Rechtsmitteln durch eine der Parteien gemäß dieser Vereinbarung ihre anderen Rechtsmittel gemäß dieser Vereinbarung oder anderweitig unberührt.

14.9 Die Vertragsparteien sind unabhängige Vertragspartner, und dieser Vertrag begründet kein Partnerschafts-, Joint-Venture-, Beschäftigungs-, Franchise- oder Agenturverhältnis zwischen den Parteien.

14.10 Keine der Parteien ist befugt, die andere Partei zu binden oder im Namen der anderen Partei Verpflichtungen einzugehen, es sei denn, die andere Partei hat dem vorher schriftlich zugestimmt.

14.11 Der Kunde hat sich bei seiner Entscheidung, diesen Vertrag abzuschließen, nicht auf die Verfügbarkeit einer zukünftigen Version der Software oder eines zukünftigen Produkts verlassen.

14.12 Diese Vereinbarung kann in einer beliebigen Anzahl von Ausfertigungen ausgefertigt werden, von denen jede als Original gilt, die jedoch alle zusammen eine Urkunde darstellen. Elektronisch oder per Faksimile übermittelte Unterschriften gelten als Originalunterschriften.

ESLA v6: 03262019

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