Lizenzvertrag für Unternehmensabonnements

Dieser Enterprise Subscription License Agreement ("Vertrag") wird zwischen Couchbase und dem Lizenznehmer abgeschlossen und legt die Bedingungen fest, unter denen der Lizenznehmer bestimmte Couchbase-Software nutzen und/oder bestimmte Beratungsdienstleistungen im Rahmen von Aufträgen erhalten kann, die durch diesen Vertrag geregelt sind.

Bitte beachten Sie, dass diese Vereinbarung nur durch eine beiderseitig unterzeichnete Zusatzvereinbarung geändert werden kann. Couchbase wird die oben genannte URL nicht in irgendeiner Weise ändern. Alle im Rahmen dieser Version der Vereinbarung erteilten Bestellungen oder Leistungsbeschreibungen können nur durch eine beiderseitig unterzeichnete Zusatzvereinbarung geändert werden.

1. Lizenzerteilung. Während der Abonnementlaufzeit und vorbehaltlich der Einhaltung der Bestimmungen und Bedingungen dieser Vereinbarung durch den Lizenznehmer gewährt Couchbase dem Lizenznehmer eine nicht-exklusive, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare und kostenpflichtige Lizenz zur Installation und Nutzung der Software und Dokumentation ausschließlich für den internen Gebrauch des Lizenznehmers und beschränkt auf die Anzahl der vom Lizenznehmer bezahlten lizenzierten Knoten (und, falls in der Bestellung angegeben, die Anzahl der vom Lizenznehmer bezahlten eingebetteten Datenbankinstanzen).

2. Restriktionen. Der Lizenznehmer wird nicht:
(a) die Software und die Dokumentation in irgendeiner Weise zu kopieren oder zu verwenden, es sei denn, dies ist in diesem Vertrag ausdrücklich gestattet;
(b) die Software über die Anzahl der lizenzierten Knoten und eingebetteten Datenbankinstanzen hinaus nutzen oder einsetzen, für die der Lizenznehmer die geltende Abonnementgebühr bezahlt hat;
(c) die Software und die Dokumentation an Dritte zu übertragen, zu verkaufen, zu vermieten, zu verleasen, zu verleihen, zu vertreiben oder Unterlizenzen zu vergeben;
(d) die Software für die Bereitstellung von Time-Sharing-Diensten, Service-Büro-Diensten oder als Teil eines Anbieters von Anwendungsdiensten oder als ein Dienstangebot zu verwenden, das in erster Linie dazu bestimmt ist, die Funktionalität der Software anzubieten;
(e) die Software zurückzuentwickeln, zu disassemblieren oder zu dekompilieren (außer in dem Umfang, in dem solche Beschränkungen gesetzlich verboten sind);
(f) die Software und die Dokumentation zu verändern, zu modifizieren, zu verbessern oder davon abgeleitete Werke zu erstellen;
(g) Eigentumshinweise in der Software und der Dokumentation zu ändern oder zu entfernen; oder
(h) die Software unter Verstoß gegen die Exportadministrationsbestimmungen des US-Handelsministeriums oder gegen andere Exportgesetze oder -bestimmungen zu exportieren.
Wenn der Lizenznehmer die Lizenzbedingungen oder die vorstehenden Einschränkungen nicht einhält, kann Couchbase (ohne Rückerstattung oder Gutschrift) die Lizenz des Lizenznehmers für die Software und Dokumentation kündigen oder nach eigenem Ermessen die Lizenz des Lizenznehmers für die Software und Dokumentation aussetzen, bis der Lizenznehmer die Einhaltung dieser Bedingungen und Einschränkungen nachweist.

3. Eigentumsrechte. Die Software (sowie alle Änderungen oder davon abgeleiteten Werke) und alle Dokumentationen und Dienstleistungen sind und bleiben alleiniges Eigentum von Couchbase und seinen Lizenzgebern. Abgesehen von den hierin gewährten Lizenzrechten behalten Couchbase und seine Lizenzgeber alle Rechte an der Software, Dokumentation und den Dienstleistungen, einschließlich aller darin enthaltenen geistigen Eigentumsrechte. Die Software kann Open-Source-Softwarekomponenten von Drittanbietern enthalten. Wenn der Lizenznehmer die Regierung der Vereinigten Staaten oder ein damit verbundener Auftragnehmer ist, unterliegen alle hierin gewährten Lizenzen Folgendem:
(a) für den Erwerb durch oder im Namen von zivilen Stellen, soweit dies erforderlich ist, um den Schutz als "kommerzielle Computersoftware" und die dazugehörige Dokumentation gemäß den Bedingungen dieses Abkommens und gemäß Unterabschnitt 12.1212 der Federal Acquisition Regulation (FAR), 48 C.F.R.12.1212, und ihren Nachfolgern zu erhalten; und
(b) für den Erwerb durch oder im Namen des Verteidigungsministeriums (Department of Defense, DOD) und dessen Behörden oder Einheiten, soweit dies erforderlich ist, um den Schutz als "kommerzielle Computersoftware" und die dazugehörige Dokumentation gemäß den Bedingungen dieses Vertrags und wie in den Unterabschnitten 227.7202-1 und 227.7202-3 der DOD FAR-Ergänzung, 48 C.F.R.227.7202-1 und 227.7202-3, und deren Nachfolgern spezifiziert, zu erhalten, ist der Hersteller Couchbase, Inc.

4. Unterstützung. Couchbase stellt dem Lizenznehmer das in der jeweiligen Bestellung angegebene und vom Lizenznehmer bezahlte Support-Level zur Verfügung. Für alle lizenzierten Knoten und eingebetteten Datenbankinstanzen innerhalb einer bestimmten Produktionsumgebung müssen alle diese Knoten und Instanzen dasselbe Support-Level haben, einschließlich aller, die für Notfallwiederherstellung oder Sicherungen verwendet werden und mit der spezifischen Produktionsumgebung in Verbindung stehen. Zur Klarstellung kann jede spezifische Produktionsumgebung ihr eigenes Support-Level haben. Ebenso müssen alle lizenzierten Knoten und eingebetteten Datenbankinstanzen in einer Entwicklungs- oder Testumgebung dasselbe Support-Level haben, aber diese lizenzierten Knoten und eingebetteten Datenbankinstanzen können ein anderes Support-Level als die Produktionsumgebung(en) haben. Bei Verwendung der Cross Data Center Replication-Funktion muss der Lizenznehmer alle lizenzierten Knoten und eingebetteten Datenbankinstanzen auf demselben Support-Level für alle Instanzen auf allen Seiten der Replikationsverbindung haben, auch wenn eine Seite der Verbindung nur für Notfallwiederherstellung oder Sicherungen verwendet wird.

5. Zahlungen. Der Lizenznehmer zahlt an Couchbase die Abonnementgebühren sowie alle sonstigen anfallenden Gebühren, wie in der jeweiligen Bestellung festgelegt. Alle Zahlungen erfolgen in der in der Bestellung angegebenen Währung und sind innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Rechnungsdatum fällig. Bei Zahlungsverzug fallen Verzugszinsen in Höhe von eineinhalb Prozent (1 ½%) pro Monat oder in Höhe des nach geltendem Recht zulässigen Höchstsatzes an, je nachdem, welcher Betrag niedriger ist. Darüber hinaus erstattet der Lizenznehmer Couchbase alle angemessenen Kosten und Aufwendungen (einschließlich angemessener Anwaltskosten), die bei der Einziehung überfälliger Beträge entstehen. Alle im Rahmen dieser Vereinbarung zu zahlenden Gebühren sind Nettobeträge und in voller Höhe ohne Abzug von Steuern oder Abgaben jeglicher Art zu zahlen. Alle Gebühren verstehen sich ohne Abgaben und Steuern (einschließlich der Mehrwertsteuer, die vom Lizenznehmer, sofern anwendbar, zu dem jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Satz und in der jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Weise zu entrichten ist), mit Ausnahme von Steuern, die auf dem Nettoeinkommen von Couchbase basieren; für diese ist der Lizenznehmer verantwortlich. Alle Gebühren sind nicht erstattungsfähig, sofern in dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich etwas anderes vorgesehen ist. Wenn der Lizenznehmer Couchbase eine Bestellung (’PO”), gilt die Bestellung als bindendes Vertragsangebot, das Couchbase durch Unterzeichnung der Bestellung oder durch schriftliche Annahmebestätigung der Bestellung annehmen kann (wodurch eine für beide Seiten verbindliche Bestellung gemäß dieser Vereinbarung entsteht); in diesem Fall gilt die nur die auf der akzeptierten Bestellung aufgeführten und die Bestellung bildenden Bedingungen sind die kommerziellen Details; und alle anderen Bedingungen (ob zusätzlich oder im Widerspruch zu dieser Vereinbarung) auf der Bestellung sind ungültig und unwirksam, selbst wenn Couchbase die Bestellung unterzeichnet. Alle akzeptierten Bestellungen unterliegen automatisch dieser Vereinbarung (auch wenn die Bestellung keinen Bezug auf diese Vereinbarung nimmt). “Kommerzielle Details” bedeuten das bezeichnete(n) Produkt(e), die Menge (z. B. Anzahl der lizenzierten Knoten und/oder eingebetteten Datenbankinstanzen), den Preis, die Servergrößenmetrik, die Supportstufe, das Start- und Enddatum des Abonnements und die Beschreibung der professionellen Dienstleistungen.

6. Aufbewahrung von Unterlagen und Prüfung. Der Lizenznehmer hat vollständige und genaue Aufzeichnungen zu führen, damit Couchbase die Einhaltung dieser Vereinbarung durch den Lizenznehmer überprüfen kann (einschließlich der Anzahl der vom Lizenznehmer genutzten lizenzierten Knoten und eingebetteten Datenbankinstanzen), und diese Aufzeichnungen Couchbase innerhalb von zehn (10) Tagen nach Aufforderung zur Verfügung zu stellen. Nach einer schriftlichen Ankündigung von mindestens dreißig (30) Tagen kann Couchbase die Nutzung der Software durch den Lizenznehmer prüfen, um festzustellen, ob der Lizenznehmer die Bestimmungen dieser Vereinbarung einhält. Eine solche Prüfung wird während der regulären Geschäftszeiten in den Räumlichkeiten des Lizenznehmers durchgeführt und darf die Geschäftstätigkeiten des Lizenznehmers nicht in unzumutbarer Weise beeinträchtigen. Der Lizenznehmer gewährt Couchbase Zugang zu den relevanten Unterlagen und Räumlichkeiten des Lizenznehmers. Sollte eine Prüfung ergeben, dass der Lizenznehmer zu geringe Gebühren an Couchbase gezahlt hat, stellt Couchbase dem Lizenznehmer eine Rechnung aus, und der Lizenznehmer zahlt Couchbase unverzüglich die zu wenig gezahlten Gebühren auf der Grundlage der zum Zeitpunkt des Abschlusses der Prüfung gültigen Preisliste von Couchbase. Übersteigen die zu wenig gezahlten Gebühren fünf Prozent (5%) der vom Lizenznehmer für die Software gezahlten Abonnementgebühr, so hat der Lizenznehmer darüber hinaus die Couchbase entstandenen angemessenen Kosten für die Durchführung der Prüfung zu tragen.

7. Vertraulichkeit. Lizenznehmer und Couchbase werden die Vertraulichkeit vertraulicher Informationen wahren. Die empfangende Partei von vertraulichen Informationen der anderen Partei erklärt sich damit einverstanden, diese vertraulichen Informationen nicht für andere Zwecke zu verwenden, außer soweit dies zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen und Ausübung ihrer Rechte im Rahmen dieser Vereinbarung erforderlich ist. Die empfangende Partei schützt die Geheimhaltung und verhindert die Offenlegung und unbefugte Nutzung der vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei mit dem gleichen Sorgfaltsmaßstab, den sie zum Schutz ihrer eigenen vertraulichen Informationen anwendet, und auf keinen Fall wird sie weniger als angemessene Sorgfalt walten lassen. Die Bestimmungen dieses Abschnitts zur Vertraulichkeit bleiben auch nach Beendigung oder Ablauf dieser Vereinbarung bestehen. Nach Beendigung dieser Vereinbarung wird die empfangende Partei nach Wahl der offenlegenden Partei die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei unverzüglich zurückgeben oder vernichten (und eine schriftliche Bescheinigung über diese Vernichtung vorlegen). Eine Partei kann die vertraulichen Informationen der anderen Partei in dem durch Gesetz oder Verordnung vorgeschriebenen Umfang offenlegen.

8. Ausschluss der Gewährleistung. DIE SOFTWARE, DOKUMENTATION UND JEGLICHE DARIN ENTHALTENEN DIENSTLEISTUNGEN WERDEN “WIE BESEHEN” UND OHNE JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNG ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. COUCHBASE GEWÄHRLEISTET NICHT, DASS DIE SOFTWARE, DOKUMENTATION ODER DARIN ENTHALTENEN DIENSTLEISTUNGEN DIE ANFORDERUNGEN DES LIZENZNEHMERS ERFÜLLEN, DASS DIE SOFTWARE IN DEN VOM LIZENZNEHMER AUSGEWÄHLTEN KOMBINATIONEN FUNKTIONIEREN WIRD, DASS DER BETRIEB DER SOFTWARE FEHLERFREI ODER UNUNTERBROCHEN IST ODER DASS ALLE SOFTWAREFEHLER KORRIGIERT WERDEN. SOWEIT ES DAS ANWENDBARE RECHT ZULÄSST, SCHLIESSEN DIE COUCHBASE HIERMIT ALLE AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN AUS, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN DER MARKTGÄNGIGKEIT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, NICHTVERLETZUNG VON SCHUTZRECHTEN, EIGENTUM UND JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNGEN, DIE SICH AUS HANDELSNORMEN, GEBRAUCH ODER HANDEL ERGEBEN.

9. Entschädigung von Ansprüchen Dritter.

9.1 Schadloshaltung. Vorbehaltlich der Bestimmungen dieses Abschnitts 9 wird Couchbase den Lizenznehmer von und gegen alle Schäden freistellen und verteidigen, die dem Lizenznehmer im Zusammenhang mit Ansprüchen Dritter, dass die Software, Dokumentation oder Dienste Patente, Urheberrechte oder Markenrechte der Vereinigten Staaten oder andere Rechte an geistigem Eigentum verletzen, rechtskräftig zugesprochen werden; vorausgesetzt, dass: (a) der Lizenznehmer Couchbase unverzüglich über den Anspruch benachrichtigt; (b) der Lizenznehmer Couchbase alle notwendigen Informationen bezüglich des Anspruchs zur Verfügung stellt und vernünftigerweise mit Couchbase kooperiert; und (c) es Couchbase gestattet, die Verteidigung und alle damit verbundenen Vergleichsverhandlungen zu kontrollieren.

9.2 Unterlassungsanspruch. Wenn die Nutzung der Software, der Dokumentation oder der Dienstleistungen untersagt wird oder Couchbase feststellt, dass eine solche Nutzung untersagt werden könnte, wird Couchbase nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten (a) dem Lizenznehmer das Recht verschaffen, die betroffene Software, Dokumentation oder Dienstleistungen weiter zu nutzen; (b) die betroffene Software, Dokumentation oder Dienste, die die Rechte verletzen, ersetzen oder modifizieren, so dass sie die Rechte nicht mehr verletzen; oder (c) wenn eine der Optionen (a) oder (b) nach Couchbase's angemessener Meinung wirtschaftlich nicht durchführbar ist, die Lizenzen und betroffenen Dienste kündigen und dem Lizenznehmer einen anteiligen Betrag der Abonnementgebühren und Gebühren für die betroffenen Dienste erstatten.

9.3 Ausschlüsse. Couchbase haftet nicht für Ansprüche wegen Verletzungen von Rechten Dritter in folgenden Fällen: (A) in Bezug auf Software und Dokumentation (i) aufgrund von Änderungen an der Software und Dokumentation, die von einem anderen Partner als Couchbase vorgenommen wurden, soweit ein Anspruch ohne diese Änderungen nicht entstanden wäre; (ii) aufgrund der Verwendung einer anderen als der jeweils aktuellen Version der Software, vorausgesetzt, Couchbase hat den Lizenznehmer angemessen schriftlich aufgefordert, auf die jeweils aktuelle Version der Software zu migrieren, es sei denn, der verletzende Teil ist auch in der jeweils aktuellen, unveränderten Version enthalten; (iii) aufgrund der Nutzung, des Betriebs oder der Kombination der Software mit Programmen, Daten oder Geräten Dritter, die nicht von Couchbase stammen, soweit eine solche Verletzung ohne diese Nutzung, diesen Betrieb oder diese Kombination vermieden worden wäre; (iv) die auf Komponenten von Open-Source-Software Dritter zurückzuführen ist; oder (v) soweit sie auf der Nutzung der Software durch den Lizenznehmer außerhalb der Bestimmungen dieser Vereinbarung oder der anwendbaren Dokumentation beruht; oder (B) in Bezug auf Dienstleistungen (i) aufgrund von Änderungen an den Dienstleistungen, die von einem anderen Partner als Couchbase vorgenommen wurden, soweit ein Anspruch ohne diese Änderungen nicht entstanden wäre; (ii) aufgrund der Nutzung der Dienstleistungen durch den Lizenznehmer unter Verstoß gegen diese Vereinbarung, und eine solche Nutzung diese Verletzung verursacht; oder (iii) aufgrund einer Verletzung, die sich aus der Kombination der Dienstleistungen mit Hardware, Daten oder Software ergibt, die nicht von Couchbase bereitgestellt wurde.

9.4 Einziger Rechtsbehelf. DIE BESTIMMUNGEN DIESES ABSCHNITTS STELLEN DIE GESAMTE HAFTUNG VON COUCHBASE UND DAS EINZIGE UND AUSSCHLIESSLICHE RECHTSMITTEL DES LIZENZNEHMERS IN BEZUG AUF ANSPRÜCHE DRITTER WEGEN VERLETZUNG ODER WIDERRECHTLICHER ANEIGNUNG VON GEISTIGEN EIGENTUMSRECHTEN JEGLICHER ART DAR.

10. Laufzeit und Kündigung. Diese Vereinbarung beginnt am Wirksamkeitsdatum der Vereinbarung und gilt für alle Bestellungen, die auf diese Vereinbarung Bezug nehmen. Vorbehaltlich der Rechte von Couchbase gemäß Abschnitt 2 oben kann jede Partei eine Bestellung oder diese Vereinbarung kündigen, wenn die andere Partei ihre Verpflichtungen hieraus wesentlichen verletzt und, falls diese Verletzung heilbar ist, diese Verletzung dreißig (30) Tage nach schriftlicher Mitteilung der Verletzung unheilbar bleibt. Die Verpflichtung des Lizenznehmers zur Zahlung aller ausstehenden, unbezahlten Gebühren bleibt auch nach Beendigung einer Bestellung oder dieser Vereinbarung bestehen. Bei Beendigung oder Ablauf aller Bestellungen oder dieser Vereinbarung wird der Lizenznehmer die Software, Dokumentation und Liefergegenstände sowie alle Kopien und Teile davon, in allen Formen und Medientypen, unverzüglich zurückgeben oder vernichten (und eine schriftliche Bescheinigung über die Vernichtung vorlegen). Die folgenden Abschnitte bleiben auch nach Beendigung oder Ablauf einer Bestellung und/oder dieser Vereinbarung bestehen: Abschnitte 2, 3, 5-13.

11. Begrenzung der Haftung. SOWEIT NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIG, HAFTEN COUCHBASE ODER SEINE LIZENZGEBER IN KEINEM FALL GEGENÜBER DEM LIZENZNEHMER ODER DRITTEN HAFTE: (A) FÜR INDIREKTE, BESONDERE, ZUFÄLLIGE, FOLGE- ODER EXEMPLARISCHE SCHÄDEN; ODER (B) FÜR DIE KOSTEN FÜR BESCHAFFUNG VON ERSATZPRODUKTEN ODER -DIENSTLEISTUNGEN, DIE SICH AUS DIESER VEREINBARUNG ODER DER NUTZUNG ODER NICHTVERWENDUNG DER SOFTWARE, DOKUMENTATION ODER DIENSTLEISTUNGEN ERGEBEN ODER DAMIT IN ZUSAMMENHANG STEHEN; ODER (C) FÜR SCHÄDEN ODER SONSTIGE VERLUSTE AUS NUTZUNGSAUSFALL, BETRIEBSVERLUSTE, ENTGANGENEN GOODWILL, ARBEITSUNTERBRECHUNGEN, ENTGANGENE GEWINNE, DATENVERLUSTE, COMPUTERAUSFÄLLE ODER SONSTIGE GEWERBLICHE SCHÄDEN ODER VERLUSTE, SELBST WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE UND UNABHÄNGIG VON DER RECHTLICHEN ODER BILLIGKEITSRECHTLICHEN GRUNDLAGE (VERTRAG, DELIKT ODER ANDERWEITIG), AUF DER DER ANSPRUCH BERUHT. SOWEIT NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIG, ÜBERSTEIGT DIE GESAMTE HAFTUNG VON COUCHBASE ODER SEINEN LIZENZGEBERN GEGENÜBER DEM LIZENZNEHMER AUS ALLEN KLAGEGRÜNDEN UND NACH ALLEN HAFTUNGSTHEORIEN NICHT DIE GESAMTEN BETRÄGE, DIE DER LIZENZNEHMER AN COUCHBASE GEZAHLT HAT UND DIE AUF DIE HAFTUNG VERURSACHENDE BESTELLUNG IM ZEITRAUM VON ZWÖLF (12) MONATEN UNMITTELBAR VOR DER ERSTEN HANDLUNG ODER UNTERLASSUNG, DIE ZUR HAFTUNG FÜHRT, ZURÜCKZUFÜHREN SIND.
Die Parteien erkennen ausdrücklich an und stimmen zu, dass Couchbase seine Preise festgelegt und diesen Vertrag im Vertrauen auf die hierin aufgeführten Haftungsbeschränkungen abgeschlossen hat, die das Risiko zwischen Couchbase und dem Lizenznehmer aufteilen und eine Grundlage des Geschäfts zwischen den Parteien bilden.

12. Allgemeines. Keine der Parteien haftet für Verzögerungen oder Leistungsausfälle (mit Ausnahme von Zahlungsverpflichtungen), die auf Ursachen zurückzuführen sind, die außerhalb ihrer zumutbaren Kontrolle liegen. Keine der Parteien darf ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei Pressemitteilungen, öffentliche Bekanntmachungen, Dementis oder Bestätigungen zu dieser Vereinbarung, ihrem Wert oder ihren Bedingungen veröffentlichen oder in irgendeiner Weise für diese Vereinbarung werben oder deren Bestehen bekannt machen. Ungeachtet des Vorstehenden darf Couchbase den Namen und das Logo des Lizenznehmers in Übereinstimmung mit den Markenrichtlinien des Lizenznehmers in Kundenlisten verwenden, sofern diese Verwendung in keiner Weise eine Empfehlung oder Billigung von Couchbase oder von Produkten oder Dienstleistungen von Couchbase suggeriert. Der Lizenznehmer darf diese Vereinbarung ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Couchbase weder ganz noch teilweise, sei es kraft Gesetzes oder auf andere Weise, abtreten. Jeder Versuch, diese Vereinbarung ohne eine solche Zustimmung abzutreten, ist nichtig und unwirksam. Vorbehaltlich des Vorstehenden ist diese Vereinbarung für die Rechtsnachfolger und zulässigen Abtretungsempfänger jeder Partei verbindlich und wirkt zu deren Gunsten. Sollte ein zuständiges Gericht aus irgendeinem Grund eine Bestimmung dieser Vereinbarung für ungültig oder nicht durchsetzbar befinden, wird diese Bestimmung im größtmöglichen zulässigen Umfang durchgesetzt, und die übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung bleiben in vollem Umfang in Kraft und wirksam. Das Versäumnis einer der Parteien, eine Bestimmung dieser Vereinbarung durchzusetzen, stellt keinen Verzicht auf die künftige Durchsetzung dieser oder einer anderen Bestimmung dar. Alle Verzichtserklärungen bedürfen der Schriftform und müssen von beiden Parteien unterzeichnet werden. Alle nach dieser Vereinbarung zulässigen oder erforderlichen Mitteilungen bedürfen der Schriftform und sind persönlich, per bestätigter Faxübermittlung, per Übernacht-Kurierdienst oder per Post als First-Class-, Einschreiben- oder beglaubigte Sendung, frankiert, an die oben angegebene Adresse der Partei oder an eine andere Adresse zuzustellen, die eine der Parteien schriftlich angibt. Eine solche Mitteilung gilt mit ihrem Eingang als zugestellt. Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen des US-Bundesstaates Kalifornien unter Ausschluss der dortigen Kollisionsnormen. Die Parteien vereinbaren ausdrücklich, dass das UN-Übereinkommen über den internationalen Warenkauf keine Anwendung findet. Jegliche Rechtsstreitigkeiten oder Verfahren, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben, werden ausschließlich vor den Bundes- oder Staatsgerichten in Santa Clara County, Kalifornien, verhandelt, und die Parteien erklären sich hiermit unwiderruflich mit der persönlichen Zuständigkeit und dem Gerichtsstand dieser Gerichte einverstanden. Jede Änderung oder Ergänzung dieser Vereinbarung bedarf der Schriftform und muss von beiden Parteien unterzeichnet werden. Diese Vereinbarung stellt die gesamte Vereinbarung dar und ersetzt alle früheren oder gleichzeitigen mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen bezüglich des Gegenstands dieser Vereinbarung. Es wird ausdrücklich vereinbart, dass Abschnitt 5 oben in Bezug auf alle vom Lizenznehmer an Couchbase gesendeten Bestellungen gilt. Darüber hinaus haben keine zusätzlichen oder widersprüchlichen Bestimmungen, die in anderen Dokumenten festgelegt sind, Gültigkeit oder Rechtswirkung und werden hiermit abgelehnt, sofern sie nicht ausdrücklich von den ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertretern der Parteien schriftlich vereinbart wurden. Jede der Parteien hat dafür gesorgt, dass diese Vereinbarung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Vereinbarung von ihren ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertretern unterzeichnet wurde. Sofern in dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich anders festgelegt, bleibt die Ausübung eines Rechtsmittels durch eine der Parteien gemäß dieser Vereinbarung ihre sonstigen Rechtsmittel gemäß dieser Vereinbarung oder anderweitig unberührt. Die Vertragsparteien dieser Vereinbarung sind unabhängige Vertragspartner, und diese Vereinbarung begründet kein Partnerschafts-, Joint-Venture-, Arbeits-, Franchise- oder Vertretungsverhältnis zwischen den Parteien. Keine der Parteien ist befugt, die andere Partei zu binden oder im Namen der anderen Partei Verpflichtungen einzugehen, ohne deren vorherige schriftliche Zustimmung. Der Lizenznehmer hat sich bei seiner Entscheidung zum Abschluss dieser Vereinbarung nicht auf die Verfügbarkeit einer zukünftigen Version der Software oder eines zukünftigen Produkts verlassen. Diese Vereinbarung kann in beliebig vielen Ausfertigungen unterzeichnet werden, von denen jede als Original gilt, die jedoch alle zusammen ein einziges Dokument bilden. Elektronisch oder per Fax übermittelte Unterschriften gelten als Originalunterschriften.

13. Definitionen. Die in diesem Dokument verwendeten Begriffe werden im Folgenden in Großbuchstaben definiert: 
"Vertrauliche Informationen" bedeutet vertrauliche Informationen, die die andere Partei während oder vor Abschluss dieser Vereinbarung erhält und von denen die Partei aufgrund der Umstände der Offenlegung wissen sollte, dass sie vertraulich oder proprietär sind, einschließlich der Software und aller nicht öffentlichen technischen und geschäftlichen Informationen (einschließlich der Preisgestaltung). Vertrauliche Informationen umfassen keine Informationen, die (a) ohne Verschulden oder Vertragsbruch der empfangenden Partei allgemein öffentlich bekannt sind oder werden; (b) der empfangenden Partei zum Zeitpunkt der Offenlegung rechtmäßig bekannt sind, ohne dass eine Vertraulichkeitspflicht gegenüber der offenlegenden Partei besteht; (c) von der empfangenden Partei unabhängig entwickelt wurden, ohne Verwendung der vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei; oder (d) die empfangende Partei rechtmäßig von einem Dritten ohne Einschränkung der Nutzung oder Offenlegung erhält.
"Liefergegenstände" bezeichnet Berichte und andere Leistungen, die Couchbase für den Lizenznehmer im Laufe der Erbringung der Dienstleistungen entwirft, entwickelt oder ihm liefert.
 "Dokumentation" bezeichnet die technischen Benutzerhandbücher oder Handbücher, die von Couchbase im Zusammenhang mit der Software zur Verfügung gestellt werden.
"Eingebettete Datenbankinstanz”Couchbase Lite“ bezeichnet eine Instanz der Software namens ”Couchbase Lite“, die die Speicherung von Daten auf einem lokalen Gerät (wie einem Mobilgerät, Laptop usw.) ermöglicht, welche mit einem entfernten Server synchronisiert werden können. 
"Lizenzierter Knoten" bezeichnet eine Instanz der Software, die auf einem Server läuft, einschließlich eines physischen Servers, eines Server-Blades, einer virtuellen Maschine, eines Software-Containers oder eines Cloud-Servers. 
"Bestellung" bedeutet ein Transaktionsdokument (wie z. B. eine unterschriebene Angebotsschein), das die Software, die Anzahl der lizenzierten Knoten und/oder integrierten Datenbankinstanzen, die geltende Abonnementgebühr und die Abonnementlaufzeit identifiziert.
 "Software" ist die Objektcode-Version des jeweiligen Couchbase-Produkts, wie sie in einer Bestellung angegeben ist. 
"Produktionseinsatz" bedeutet alle lizenzierten Knoten und eingebetteten Datenbankinstanzen innerhalb eines bestimmten Clusters oder von Clustern, die zur Unterstützung einer Live-Workload oder Anwendung lizenziert sind. 
"Abonnement-Gebühr" bedeutet die auf dem jeweiligen Auftrag angegebene Gebühr für das Recht zur Nutzung der Software und Dokumentation sowie zum Erhalt von Support für die im Auftrag genannte Anzahl von lizenzierten Knoten und/oder eingebetteten Datenbankinstanzen. 
"Laufzeit des Abonnements" bezeichnet den auf einer Bestellung angegebenen Zeitraum, in dem der Lizenznehmer die Software und die Dokumentation nutzen darf und Support erhält. 
"Unterstützung" bezeichnet den technischen Support und die Software-Wartungsdienste (mit dem Recht, Software-Updates und -Upgrades zu erhalten, die von Couchbase allgemein zur Verfügung gestellt werden), wie in der jeweils aktuellen Couchbase-Support-Policy beschrieben (zu finden unter www.couchbase.com/support-policy).
"SOW" (oder Auftrag) bezeichnet ein Transaktionsdokument, das die erworbenen Dienstleistungen ausweist. 
"Dienstleistungen" bedeutet Beratungsdienste und Liefergegenstände, die von Couchbase dem Lizenznehmer unter Anwendung kaufmännisch angemessener Bemühungen zur Verfügung gestellt werden (eine Liste der verfügbaren Beratungsdienste finden Sie unter www.couchbase.com/PSDesc). Der Begriff "einschließlich" Mittel, einschließlich, aber nicht beschränkt auf.

ESLA v5: 02152018