COUCHBASE INC. LIZENZVEREINBARUNG
WICHTIG - SORGFĂLTIG LESEN:Â DURCH ANKLICKEN DES KĂSTCHENS "ICH AKZEPTIERE" ODER DURCH DIE INSTALLATION, DAS HERUNTERLADEN ODER DIE ANDERWEITIGE NUTZUNG DIESER SOFTWARE UND DER ZUGEHĂRIGEN DOKUMENTATION ERKLĂREN SIE SICH IN IHREM EIGENEN NAMEN UND ALS BEVOLLMĂCHTIGTER VERTRETER IM NAMEN EINER JURISTISCHEN PERSON ("LIZENZNEHMER") MIT ALLEN BEDINGUNGEN DIESER LIZENZVEREINBARUNG (DIE "VEREINBARUNG") BEZĂGLICH IHRER NUTZUNG DER SOFTWARE UND DER NUTZUNG DURCH DEN LIZENZNEHMER EINVERSTANDEN. SIE VERSICHERN UND GARANTIEREN, DASS SIE RECHTLICH BEFUGT SIND, DEN LIZENZNEHMER AN DIESEN VERTRAG ZU BINDEN. WENN SIE NICHT MIT ALLEN BEDINGUNGEN EINVERSTANDEN SIND, MARKIEREN SIE NICHT DAS FELD "ICH AKZEPTIERE" UND INSTALLIEREN, LADEN ODER BENUTZEN SIE DIE SOFTWARE NICHT. DAS DATUM DES INKRAFTTRETENS DIESER VEREINBARUNG IST DAS DATUM, AN DEM SIE AUF "ICH AKZEPTIERE" KLICKEN ODER DIE SOFTWARE AUF ANDERE WEISE INSTALLIEREN, HERUNTERLADEN ODER VERWENDEN.
1A. Lizenzerteilung in Bezug auf freie Lizenzen. Eine "Freie Lizenz" ist fĂŒr die nicht produktive Nutzung der Software erlaubt, vorausgesetzt, dass der Lizenznehmer keinen Anspruch auf Supportleistungen hat. WĂ€hrend der Laufzeit des Abonnements und unter der Voraussetzung, dass der Lizenznehmer die Bedingungen dieser Vereinbarung einhĂ€lt, gewĂ€hrt Couchbase dem Lizenznehmer eine unbezahlte, nicht exklusive, nicht ĂŒbertragbare, nicht unterlizenzierbare, nicht gebĂŒhrenpflichtige Download-Lizenz zur Installation und Nutzung der Software nur fĂŒr interne Test- und Entwicklungszwecke des Lizenznehmers. Wenn der Lizenznehmer die Software zu irgendeinem Zeitpunkt in der Produktion einsetzt oder wenn der Lizenznehmer Support-Services anfordert, erkennt der Lizenznehmer an und stimmt zu, dass die Lizenz automatisch in eine kostenpflichtige Enterprise-Lizenz umgewandelt wird.
1B. Lizenzerteilung fĂŒr Unternehmenslizenzen. Eine "Unternehmenslizenz" ist erforderlich, wenn der Lizenznehmer eine "produktive Nutzung" vornimmt (was bedeutet, dass entweder (a) die Software in der Produktion eingesetzt wird oder (b) Supportleistungen vom Lizenznehmer angefordert werden). WĂ€hrend der Abonnementlaufzeit und vorbehaltlich der Einhaltung der Bedingungen dieses Vertrags durch den Lizenznehmer gewĂ€hrt Couchbase dem Lizenznehmer entweder i) eine nicht ausschlieĂliche, nicht ĂŒbertragbare, nicht unterlizenzierbare, gebĂŒhrenpflichtige Lizenz zur Installation und Nutzung der Software nur fĂŒr den internen Gebrauch des Lizenznehmers und begrenzt auf die Anzahl der lizenzierten Nodes, fĂŒr die der Lizenznehmer bezahlt hat (und falls in der Bestellung angegeben, die Anzahl der lizenzierten GerĂ€te, fĂŒr die der Lizenznehmer bezahlt hat).
2. Restriktionen. Der Lizenznehmer wird nicht:
(a) die Software und die Dokumentation in irgendeiner Weise zu kopieren oder zu verwenden, es sei denn, dies ist in diesem Vertrag ausdrĂŒcklich gestattet;
(b) die Software ĂŒber die Anzahl der lizenzierten Nodes und lizenzierten GerĂ€te hinaus zu nutzen oder einzusetzen, fĂŒr die der Lizenznehmer die entsprechende AbonnementgebĂŒhr bezahlt hat;
(c) die Software und die Dokumentation an Dritte zu ĂŒbertragen, zu verkaufen, zu vermieten, zu verleasen, zu verleihen, zu vertreiben oder Unterlizenzen zu vergeben;
(d) die Software fĂŒr die Bereitstellung von Time-Sharing-Diensten, Service-BĂŒro-Diensten oder als Teil eines Anbieters von Anwendungsdiensten oder als ein Dienstangebot zu verwenden, das in erster Linie dazu bestimmt ist, die FunktionalitĂ€t der Software anzubieten;
(e) die Software zurĂŒckzuentwickeln, zu disassemblieren oder zu dekompilieren (auĂer in dem Umfang, in dem solche BeschrĂ€nkungen gesetzlich verboten sind);
(f) die Software und die Dokumentation zu verÀndern, zu modifizieren, zu verbessern oder davon abgeleitete Werke zu erstellen;
(g) Eigentumshinweise in der Software und der Dokumentation zu Àndern oder zu entfernen; oder
(h) die Software unter Verletzung der Exportverwaltungsvorschriften des US-Handelsministeriums oder anderer Exportgesetze oder -vorschriften zu exportieren. Wenn der Lizenznehmer die Lizenzbedingungen oder die vorstehenden EinschrĂ€nkungen nicht einhĂ€lt, kann Couchbase (ohne RĂŒckerstattung oder Gutschrift) die Lizenz des Lizenznehmers fĂŒr die Software und die Dokumentation kĂŒndigen oder nach eigenem Ermessen die Lizenz des Lizenznehmers fĂŒr die Software und die Dokumentation aussetzen, bis der Lizenznehmer die Bedingungen und EinschrĂ€nkungen einhĂ€lt.
3. Eigentumsrechte. Die Software (und alle Ănderungen oder Ableitungen davon) sowie die gesamte Dokumentation und die Dienste sind und bleiben das alleinige Eigentum von Couchbase und seinen Lizenzgebern. Mit Ausnahme der hierin gewĂ€hrten Lizenzrechte behalten Couchbase und seine Lizenzgeber alle Rechte, Titel und Interessen an der Software, der Dokumentation und den Dienstleistungen, einschlieĂlich aller geistigen Eigentumsrechte darin und daran. Die Software kann Open-Source-Softwarekomponenten von Dritten enthalten, und solche Komponenten von Dritten werden dem Lizenznehmer unter den Bedingungen der anwendbaren Open-Source-Lizenzbedingungen und/oder Urheberrechtsvermerke lizenziert, die in der Lizenzdatei, der Dokumentation oder den Begleitmaterialien der Software zu finden sind. Handelt es sich bei dem Lizenznehmer um die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika oder einen ihrer Vertragspartner, unterliegen alle hierin gewĂ€hrten Lizenzen den folgenden Bestimmungen:
(a) fĂŒr den Erwerb durch oder im Namen von zivilen Stellen, soweit dies erforderlich ist, um den Schutz als "kommerzielle Computersoftware" und die dazugehörige Dokumentation gemÀà den Bedingungen dieses Abkommens und gemÀà Unterabschnitt 12.1212 der Federal Acquisition Regulation (FAR), 48 C.F.R.12.1212, und ihren Nachfolgern zu erhalten; und
(b) fĂŒr den Erwerb durch oder im Namen des Verteidigungsministeriums (Department of Defense, DOD) und dessen Behörden oder Einheiten, soweit dies erforderlich ist, um den Schutz als "kommerzielle Computersoftware" und die dazugehörige Dokumentation gemÀà den Bedingungen dieses Vertrags und wie in den Unterabschnitten 227.7202-1 und 227.7202-3 der DOD FAR-ErgĂ€nzung, 48 C.F.R.227.7202-1 und 227.7202-3, und deren Nachfolgern spezifiziert, zu erhalten, ist der Hersteller Couchbase, Inc.
4. UnterstĂŒtzung. Dieser Abschnitt gilt nur fĂŒr Unternehmenslizenzen, nicht aber fĂŒr kostenlose Lizenzen. Couchbase bietet verschiedene Stufen von Supportleistungen fĂŒr die Software an. Couchbase stellt dem Lizenznehmer die in der jeweiligen Bestellung angegebene und vom Lizenznehmer bezahlte Supportstufe zur VerfĂŒgung. FĂŒr alle lizenzierten Knoten und lizenzierten GerĂ€te innerhalb einer bestimmten Produktionsbereitstellung mĂŒssen alle diese Knoten und Instanzen den gleichen Support-Level haben, einschlieĂlich derjenigen, die fĂŒr Disaster Recovery oder Backup verwendet werden und mit der spezifischen Produktionsbereitstellung verbunden sind. Um jeden Zweifel auszuschlieĂen, kann jede spezifische Produktionsbereitstellung ihre eigene Supportstufe haben. Ebenso mĂŒssen alle lizenzierten Knoten und lizenzierten GerĂ€te in einer Entwicklungs- oder Testumgebung denselben Support-Level haben, aber diese lizenzierten Knoten und lizenzierten GerĂ€te können einen anderen Support-Level als die Produktionsbereitstellung(en) haben. Wenn der Lizenznehmer die Funktion der rechenzentrumsĂŒbergreifenden Replikation nutzt, mĂŒssen alle Lizenzierten Knoten und Lizenzierten GerĂ€te fĂŒr alle Instanzen auf allen Seiten der Replikationsverbindung ĂŒber denselben Support-Level verfĂŒgen, auch wenn eine Seite der Verbindung nur fĂŒr Disaster Recovery oder Backup verwendet wird.
5. Zahlungen. Dieser Abschnitt gilt nur fĂŒr Unternehmenslizenzen, nicht aber fĂŒr kostenlose Lizenzen. Der Lizenznehmer zahlt an Couchbase die AbonnementgebĂŒhren und alle anderen anwendbaren GebĂŒhren, wie in jeder Bestellung festgelegt. Alle Zahlungen sind in der auf der Bestellung angegebenen WĂ€hrung zu leisten und innerhalb von dreiĂig (30) Tagen nach dem Rechnungsdatum fĂ€llig. Auf verspĂ€tete Zahlungen werden Verzugszinsen in Höhe von eineinhalb Prozent (1 œ%) pro Monat oder dem nach geltendem Recht zulĂ€ssigen Höchstsatz erhoben, je nachdem, welcher Betrag niedriger ist. DarĂŒber hinaus erstattet der Lizenznehmer Couchbase alle angemessenen Kosten und Ausgaben (einschlieĂlich angemessener Anwaltskosten), die bei der Einziehung ĂŒberfĂ€lliger BetrĂ€ge entstehen. Alle im Rahmen dieser Vereinbarung zu zahlenden GebĂŒhren sind NettobetrĂ€ge und in voller Höhe zu zahlen, ohne Abzug von Steuern oder Abgaben jeglicher Art. Alle GebĂŒhren verstehen sich exklusive aller Abgaben und Steuern (einschlieĂlich der Mehrwertsteuer, die der Lizenznehmer gegebenenfalls in der jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Höhe und Art und Weise zu entrichten hat), mit Ausnahme von Steuern, die auf dem Nettoeinkommen von Couchbase basieren, und der Lizenznehmer ist dafĂŒr verantwortlich. Alle GebĂŒhren sind nicht erstattungsfĂ€hig, es sei denn, dies ist in dieser Vereinbarung ausdrĂŒcklich vorgesehen. Wenn der Lizenznehmer Couchbase eine Bestellung ("PO"), gilt der PO als verbindliches Vertragsangebot, das Couchbase durch Unterzeichnung des PO oder durch Ăbersendung einer schriftlichen AuftragsbestĂ€tigung ĂŒber die Annahme des PO annehmen kann (wodurch eine einvernehmliche, durch diesen Vertrag geregelte Bestellung zustande kommt); in diesem Fall ist der nur Alle anderen Bedingungen (ob zusĂ€tzlich oder im Widerspruch zu dieser Vereinbarung) auf dem PO sind ungĂŒltig und ohne Wirkung, auch wenn Couchbase den PO unterzeichnet. Alle akzeptierten POs unterliegen automatisch dieser Vereinbarung (auch wenn im PO nicht auf diese Vereinbarung verwiesen wird).
6. Aufbewahrung von Unterlagen und PrĂŒfung. Der Lizenznehmer ist verpflichtet, vollstĂ€ndige und genaue Aufzeichnungen zu fĂŒhren, die es Couchbase ermöglichen, die Einhaltung dieses Vertrags durch den Lizenznehmer zu ĂŒberprĂŒfen (einschlieĂlich der Anzahl der vom Lizenznehmer genutzten lizenzierten Knoten und lizenzierten GerĂ€te), und Couchbase diese Aufzeichnungen innerhalb von zehn (10) Tagen nach Anfrage zur VerfĂŒgung zu stellen. Couchbase ist berechtigt, die Nutzung der Software durch den Lizenznehmer zu ĂŒberprĂŒfen, um festzustellen, ob der Lizenznehmer die Bestimmungen dieser Vereinbarung einhĂ€lt. Ein solches Audit wird wĂ€hrend der regulĂ€ren GeschĂ€ftszeiten in den Einrichtungen des Lizenznehmers durchgefĂŒhrt und wird die GeschĂ€ftsaktivitĂ€ten des Lizenznehmers nicht unangemessen beeintrĂ€chtigen. Der Lizenznehmer wird Couchbase Zugang zu den relevanten Unterlagen und Einrichtungen des Lizenznehmers gewĂ€hren. Wenn eine PrĂŒfung ergibt, dass der Lizenznehmer zu wenig GebĂŒhren an Couchbase gezahlt hat, stellt Couchbase dem Lizenznehmer eine Rechnung, und der Lizenznehmer zahlt Couchbase unverzĂŒglich die zu wenig gezahlten GebĂŒhren auf der Grundlage der Preisliste von Couchbase, die zum Zeitpunkt des Abschlusses der PrĂŒfung gĂŒltig ist. Wenn die zu wenig gezahlten GebĂŒhren fĂŒnf Prozent (5%) der vom Lizenznehmer fĂŒr die Software gezahlten AbonnementgebĂŒhr ĂŒbersteigen, wird der Lizenznehmer auch die angemessenen Kosten von Couchbase fĂŒr die DurchfĂŒhrung der PrĂŒfung bezahlen.
7. Vertraulichkeit. Der Lizenznehmer und Couchbase werden die Vertraulichkeit der vertraulichen Informationen wahren. Die Partei, die vertrauliche Informationen der anderen Partei erhĂ€lt, verpflichtet sich, diese vertraulichen Informationen nicht fĂŒr andere Zwecke zu verwenden als fĂŒr die ErfĂŒllung ihrer Verpflichtungen und die AusĂŒbung ihrer Rechte im Rahmen dieses Vertrags. Die empfangende Partei schĂŒtzt die Geheimhaltung und verhindert die Offenlegung und unbefugte Nutzung der vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei mit der gleichen Sorgfalt, die sie zum Schutz ihrer eigenen vertraulichen Informationen anwendet, wobei sie in keinem Fall weniger als angemessene Sorgfalt anwendet. Die Bestimmungen dieses Abschnitts ĂŒber die Vertraulichkeit gelten auch nach Beendigung oder Ablauf dieser Vereinbarung. Bei Beendigung dieser Vereinbarung wird die empfangende Partei nach Wahl der offenlegenden Partei die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei unverzĂŒglich zurĂŒckgeben oder vernichten (und eine schriftliche BestĂ€tigung dieser Vernichtung vorlegen). Eine Partei ist berechtigt, die vertraulichen Informationen der anderen Partei offenzulegen, soweit dies durch Gesetze oder Vorschriften vorgeschrieben ist.
8. Ausschluss der GewĂ€hrleistung. DIE SOFTWARE, DIE DOKUMENTATION UND ALLE DIENSTLEISTUNGEN, DIE IM RAHMEN DIESER VEREINBARUNG BEREITGESTELLT WERDEN, WERDEN OHNE MĂNGELGEWĂHR BEREITGESTELLT. COUCHBASE ĂBERNIMMT KEINE GARANTIE DAFĂR, DASS DIE SOFTWARE, DIE DOKUMENTATION ODER DIE DIENSTLEISTUNGEN, DIE IM RAHMEN DIESES VERTRAGS BEREITGESTELLT WERDEN, DEN ANFORDERUNGEN DES LIZENZNEHMERS ENTSPRECHEN, DASS DIE SOFTWARE IN DEN VOM LIZENZNEHMER FĂR DIE NUTZUNG GEWĂHLTEN KOMBINATIONEN FUNKTIONIERT, DASS DER BETRIEB DER SOFTWARE FEHLERFREI ODER UNUNTERBROCHEN IST ODER DASS ALLE SOFTWAREFEHLER KORRIGIERT WERDEN. COUCHBASE LEHNT HIERMIT IM GRĂSSTMĂGLICHEN NACH GELTENDEM RECHT ZULĂSSIGEN UMFANG ALLE AUSDRĂCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN AB, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRĂNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN DER MARKTGĂNGIGKEIT, DER EIGNUNG FĂR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN, DES EIGENTUMS UND JEGLICHER GARANTIEN, DIE SICH AUS HANDELSBRAUCH ODER HANDELSBRAUCH ERGEBEN. COUCHBASE GARANTIERT NICHT, DASS DIE SOFTWARE FĂR DEN EINSATZ IN UMGEBUNGEN ENTWICKELT, HERGESTELLT ODER VORGESEHEN IST, DIE EINE AUSFALLSICHERE LEISTUNG ERFORDERN UND IN DENEN EIN AUSFALL DES PRODUKTS ZUM TOD, ZU VERLETZUNGEN ODER ZU ERHEBLICHEN PHYSISCHEN ODER ĂKOLOGISCHEN SCHĂDEN FĂHREN KĂNNTE.
9. EntschĂ€digung von AnsprĂŒchen Dritter.
- Couchbase-EntschÀdigung.
(a) der Lizenznehmer Couchbase unverzĂŒglich ĂŒber den Anspruch informiert; (b) der Lizenznehmer Couchbase alle notwendigen Informationen bezĂŒglich des Anspruchs gibt und in angemessener Weise mit Couchbase kooperiert; und (c) Couchbase die ausschlieĂliche Kontrolle ĂŒber die Verteidigung und alle damit verbundenen Vergleichsverhandlungen ĂŒberlĂ€sst.
- Schadloshaltung des Lizenznehmers.
Der Lizenznehmer hĂ€lt Couchbase schadlos und verteidigt Couchbase gegen jeglichen Schadenersatz, der Couchbase im Zusammenhang mit der Behauptung eines Dritten zugesprochen wird, dass die Nutzung, der Betrieb oder die Kombination der Software, einschlieĂlich der Daten oder Inhalte des Lizenznehmers, ein US-Patent, ein US-Urheberrecht oder eine US-Marke verletzen oder gegen diesen Vertrag verstoĂen.
- Unterlassungsanordnung.
Wenn die Nutzung der Software, der Dokumentation oder der Dienstleistungen untersagt wird oder Couchbase feststellt, dass eine solche Nutzung untersagt werden könnte, wird Couchbase nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten (a) dem Lizenznehmer das Recht verschaffen, die betroffene Software, Dokumentation oder Dienstleistungen weiter zu nutzen; (b) die betroffene Software, Dokumentation oder Dienste, die die Rechte verletzen, ersetzen oder modifizieren, so dass sie die Rechte nicht mehr verletzen; oder (c) wenn eine der Optionen (a) oder (b) nach Couchbase's angemessener Meinung wirtschaftlich nicht durchfĂŒhrbar ist, die Lizenzen und betroffenen Dienste kĂŒndigen und dem Lizenznehmer einen anteiligen Betrag der AbonnementgebĂŒhren und GebĂŒhren fĂŒr die betroffenen Dienste erstatten.
- AusschlĂŒsse.
Couchbase haftet nicht fĂŒr VerletzungsansprĂŒche, (A) in Bezug auf die Software und die Dokumentation, (i) die auf Ănderungen an der Software und der Dokumentation beruhen, die von einer anderen Partei als Couchbase vorgenommen wurden, soweit ein Anspruch ohne diese Ănderungen nicht entstanden wĂ€re, (ii) die auf der Verwendung einer anderen als der jeweils aktuellen Version der Software beruhen, sofern Couchbase den Lizenznehmer in angemessener Weise schriftlich aufgefordert hat, auf die jeweils aktuelle Version der Software umzusteigen, es sei denn, der verletzende Teil ist auch in der jeweils aktuellen, unverĂ€nderten Version enthalten, (iii) die auf der Verwendung, dem Betrieb oder der Kombination der Software mit Open-Source-Softwarekomponenten von Dritten beruhen, (iv) die ohne eine solche Verwendung, einen solchen Betrieb oder eine solche Kombination vermieden worden wĂ€ren, (v) die auf der Verwendung, dem Betrieb oder der Kombination der Software mit Open-Source-Softwarekomponenten von Dritten beruhen, (iii) auf der Nutzung, dem Betrieb oder der Kombination der Software mit Programmen, Daten oder GerĂ€ten, die nicht von Couchbase stammen, soweit die Rechtsverletzung ohne diese Nutzung, diesen Betrieb oder diese Kombination vermieden worden wĂ€re, (iv) auf Open-Source-Softwarekomponenten Dritter, (v) auf der Nutzung der Software durch den Lizenznehmer, die nicht mit diesem Vertrag oder der geltenden Dokumentation ĂŒbereinstimmt, (vi) auf der Fortsetzung der mutmaĂlichen Rechtsverletzung durch den Lizenznehmer, nachdem er darĂŒber informiert wurde oder nachdem Couchbase einen Ersatz oder Ănderungen bereitgestellt hat, die die mutmaĂliche Rechtsverletzung vermieden hĂ€tten; oder (B) in Bezug auf die Dienste: (i) auf der Grundlage von Ănderungen an den Diensten, die von einer anderen Partei als Couchbase vorgenommen wurden, soweit ein Anspruch ohne diese Ănderungen nicht entstanden wĂ€re, (ii) auf der Grundlage der Nutzung der Dienste durch den Lizenznehmer unter Verletzung dieser Vereinbarung, und diese Nutzung verursacht eine solche Verletzung, (iii) auf der Grundlage einer Verletzung, die sich aus der Kombination der Dienste mit jeglicher Hardware ergibt, Daten oder Software, die nicht von Couchbase zur VerfĂŒgung gestellt wurden, (iv) basierend auf der Einhaltung von Materialien, EntwĂŒrfen, Spezifikationen oder Anweisungen, die vom Lizenznehmer zur VerfĂŒgung gestellt wurden, oder (v) basierend auf der fortgesetzten mutmaĂlich verletzenden AktivitĂ€t des Lizenznehmers, nachdem er darĂŒber informiert wurde oder nachdem ihm von Couchbase ein Ersatz oder Ănderungen zur VerfĂŒgung gestellt wurden, die die mutmaĂliche Verletzung vermieden hĂ€tten.
- Einzige Abhilfe.
DIE BESTIMMUNGEN DIESES ABSCHNITTS STELLEN DIE GESAMTE HAFTUNG VON COUCHBASE UND DAS EINZIGE UND AUSSCHLIESSLICHE RECHTSMITTEL DES LIZENZNEHMERS IN BEZUG AUF ANSPRĂCHE DRITTER WEGEN VERLETZUNG ODER WIDERRECHTLICHER ANEIGNUNG VON GEISTIGEN EIGENTUMSRECHTEN JEGLICHER ART DAR.
- Anwendbarkeit.
Abschnitt 9 gilt nur fĂŒr Unternehmenslizenzen, nicht aber fĂŒr kostenlose Lizenzen.
10. Laufzeit und Beendigung des Abonnements. Der Vertrag beginnt am Tag des Inkrafttretens des Vertrags und bleibt in Kraft, bis er von einer Partei durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei gekĂŒndigt wird. In Bezug auf die Software beginnt die "Abonnementlaufzeit" fĂŒr Unternehmenslizenzen mit dem frĂŒheren der beiden folgenden Zeitpunkte: (a) dem Datum des Inkrafttretens der Bestellung und (b) dem ersten Datum der produktiven Nutzung. Die Subscription-Laufzeit wird fĂŒr einen bezahlten Zeitraum fortgesetzt. Bei kostenlosen Lizenzen beginnt die Laufzeit des Abonnements mit dem Datum des Downloads und dauert bis zur KĂŒndigung. Vorbehaltlich der Rechte von Couchbase gemÀà Abschnitt 2 oben kann jede Partei diesen Vertrag oder eine Unternehmenslizenz vor dem Ende einer Laufzeit kĂŒndigen, wenn die andere Partei ihre Verpflichtungen aus diesem Vertrag wesentlich verletzt und, sofern eine solche Verletzung heilbar ist, diese Verletzung dreiĂig (30) Tage nach der schriftlichen Mitteilung der Verletzung nicht geheilt wird. Die Verpflichtung des Lizenznehmers zur Zahlung ausstehender, nicht gezahlter GebĂŒhren bleibt auch nach Beendigung dieses Vertrags bestehen. Bei Beendigung oder Ablauf einer Lizenz, einer Bestellung oder dieses Vertrages ist der Lizenznehmer verpflichtet, die betreffende Software und alle Kopien und Teile davon in allen Formen und Arten von Medien unverzĂŒglich zurĂŒckzugeben oder zu vernichten (und eine schriftliche Bescheinigung ĂŒber diese Vernichtung vorzulegen). Bei einer kostenlosen Lizenz kann eine Partei die Lizenz jederzeit durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei aus wichtigem Grund kĂŒndigen. Die folgenden Abschnitte ĂŒberdauern die Beendigung oder das Auslaufen dieser Vereinbarung: Abschnitte 2, 3, 5-13.
11. Begrenzung der Haftung. SOWEIT ES DAS GELTENDE RECHT ZULĂSST, HAFTEN COUCHBASE ODER SEINE LIZENZGEBER IN KEINEM FALL GEGENĂBER DEM LIZENZNEHMER ODER EINER DRITTEN PARTEI FĂR:
(A) INDIREKTE, BESONDERE, BEILĂUFIGE, FOLGESCHĂDEN ODER EXEMPLARISCHE SCHĂDEN; ODER
(B) DIE KOSTEN FĂR DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZPRODUKTEN ODER -DIENSTLEISTUNGEN, DIE SICH AUS DIESEM VERTRAG ODER AUS DER NUTZUNG ODER DER UNMĂGLICHKEIT DER NUTZUNG DER SOFTWARE, DER DOKUMENTATION ODER DER DIENSTLEISTUNGEN ERGEBEN ODER IN IRGENDEINER WEISE DAMIT ZUSAMMENHĂNGEN; ODER
(C) SCHĂDEN ODER ANDERE VERLUSTE AUFGRUND VON NUTZUNGSAUSFALL, GESCHĂFTSVERLUST, VERLUST DES FIRMENWERTS, ARBEITSUNTERBRECHUNG, ENTGANGENEM GEWINN, DATENVERLUST, COMPUTERAUSFALL ODER ALLE ANDEREN KOMMERZIELLEN SCHĂDEN ODER VERLUSTE, SELBST WENN AUF DIE MĂGLICHKEIT SOLCHER SCHĂDEN HINGEWIESEN WURDE UND UNABHĂNGIG VON DER RECHTLICHEN ODER BILLIGKEITSRECHTLICHEN THEORIE (VERTRAG, UNERLAUBTE HANDLUNG ODER ANDERWEITIG), AUF DIE SICH DER ANSPRUCH STĂTZT. SOWEIT ES DAS GELTENDE RECHT ZULĂSST, ĂBERSTEIGT DIE GESAMTHAFTUNG VON COUCHBASE ODER SEINEN LIZENZGEBERN GEGENĂBER DEM LIZENZNEHMER AUS ALLEN KLAGEGRĂNDEN UND UNTER ALLEN HAFTUNGSTHEORIEN IN KEINEM FALL DIE GESAMTBETRĂGE, DIE DER LIZENZNEHMER AN COUCHBASE GEZAHLT HAT UND DIE DEM AUFTRAG, DER DIE HAFTUNG AUSLĂST, IN DEN ZWĂLF (12) MONATEN UNMITTELBAR VOR DER HANDLUNG ODER UNTERLASSUNG, DIE DIE HAFTUNG AUSLĂST, ZUZUORDNEN SIND.
Die Parteien erkennen ausdrĂŒcklich an und stimmen zu, dass Couchbase seine Preise festgelegt und diesen Vertrag im Vertrauen auf die hierin aufgefĂŒhrten HaftungsbeschrĂ€nkungen abgeschlossen hat, die das Risiko zwischen Couchbase und dem Lizenznehmer aufteilen und eine Grundlage des GeschĂ€fts zwischen den Parteien bilden.
12. Allgemeines. Keine der Parteien haftet fĂŒr eine Verzögerung oder ein VersĂ€umnis bei der ErfĂŒllung (mit Ausnahme von Zahlungsverpflichtungen) aufgrund von Ursachen, die auĂerhalb ihrer Kontrolle liegen. Keine der Parteien wird ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei eine Pressemitteilung, eine öffentliche Bekanntmachung, eine Leugnung oder BestĂ€tigung dieser Vereinbarung, ihres Wertes oder ihrer Bedingungen vornehmen oder in irgendeiner Weise mit der Tatsache dieser Vereinbarung werben oder sie veröffentlichen. Ungeachtet des Vorstehenden ist Couchbase berechtigt, den Namen und das Logo des Lizenznehmers in Ăbereinstimmung mit den Markenrichtlinien des Lizenznehmers auf Kundenlisten zu verwenden, solange eine solche Verwendung in keiner Weise die BefĂŒrwortung oder Billigung von Couchbase oder von Produkten oder Dienstleistungen von Couchbase fördert. Der Lizenznehmer darf diese Vereinbarung weder ganz noch teilweise, kraft Gesetzes oder anderweitig ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Couchbase abtreten. Jeder Versuch, diese Vereinbarung ohne eine solche Zustimmung abzutreten, ist nichtig und hat keine Wirkung. Vorbehaltlich des Vorstehenden ist diese Vereinbarung fĂŒr die Rechtsnachfolger und zulĂ€ssigen AbtretungsempfĂ€nger jeder Partei bindend und kommt ihnen zugute. Sollte ein zustĂ€ndiges Gericht aus irgendeinem Grund eine Bestimmung dieser Vereinbarung fĂŒr ungĂŒltig oder nicht durchsetzbar erklĂ€ren, so wird diese Bestimmung dieser Vereinbarung im maximal zulĂ€ssigen Umfang durchgesetzt, und die anderen Bestimmungen dieser Vereinbarung bleiben in vollem Umfang in Kraft und wirksam. Das VersĂ€umnis einer Partei, eine Bestimmung dieser Vereinbarung durchzusetzen, stellt keinen Verzicht auf die zukĂŒnftige Durchsetzung dieser oder einer anderen Bestimmung dar. Alle VerzichtserklĂ€rungen bedĂŒrfen der Schriftform und der Unterzeichnung durch beide Parteien. Alle Mitteilungen, die im Rahmen dieser Vereinbarung zulĂ€ssig oder erforderlich sind, bedĂŒrfen der Schriftform und sind persönlich, per bestĂ€tigtem Fax, per Ăbernacht-Kurierdienst oder per Post per First Class, Einschreiben oder RĂŒckschein, mit vorausbezahltem Porto, an die beim Herunterladen angegebene Adresse der Partei oder an eine andere, von einer der Parteien schriftlich angegebene Adresse zu senden. Eine solche Mitteilung gilt mit ihrem Eingang als erfolgt. Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen des Staates Kalifornien, U.S.A., unter Ausschluss der Regeln des Kollisionsrechts. Die Parteien vereinbaren ausdrĂŒcklich, dass das UN-Ăbereinkommen ĂŒber den internationalen Warenkauf keine Anwendung findet. Alle Klagen oder Verfahren, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben, werden ausschlieĂlich vor den Bundes- oder Staatsgerichten in Santa Clara County, Kalifornien, verhandelt, und die Parteien stimmen hiermit unwiderruflich der persönlichen ZustĂ€ndigkeit und dem Gerichtsstand dort zu. Jede ErgĂ€nzung oder Ănderung dieser Vereinbarung muss schriftlich erfolgen und von beiden Parteien unterzeichnet werden. Diese Vereinbarung stellt die gesamte Vereinbarung dar und ersetzt alle frĂŒheren oder gleichzeitigen mĂŒndlichen oder schriftlichen Vereinbarungen bezĂŒglich des Vertragsgegenstandes. Es wird ausdrĂŒcklich vereinbart, dass der obige Abschnitt 5 fĂŒr alle Bestellungen gilt, die der Lizenznehmer an Couchbase sendet. DarĂŒber hinaus haben keine zusĂ€tzlichen oder widersprĂŒchlichen Bedingungen, die in einem anderen Dokument aufgefĂŒhrt sind, irgendeine Kraft oder Wirkung und werden hiermit zurĂŒckgewiesen, es sei denn, die ordnungsgemÀà bevollmĂ€chtigten Vertreter der Parteien haben dies ausdrĂŒcklich schriftlich vereinbart. Jede der Parteien hat diese Vereinbarung von ihren ordnungsgemÀà bevollmĂ€chtigten Vertretern zum Datum des Inkrafttretens der Vereinbarung unterzeichnen lassen. Sofern nicht ausdrĂŒcklich in dieser Vereinbarung festgelegt, lĂ€sst die AusĂŒbung von Rechtsmitteln durch eine der Parteien gemÀà dieser Vereinbarung ihre anderen Rechtsmittel gemÀà dieser Vereinbarung oder anderweitig unberĂŒhrt. Die Parteien dieser Vereinbarung sind unabhĂ€ngige Vertragspartner und diese Vereinbarung begrĂŒndet kein Partnerschafts-, Joint-Venture-, BeschĂ€ftigungs-, Franchise- oder VertretungsverhĂ€ltnis zwischen den Parteien. Keine der Parteien hat die Befugnis, die andere Partei zu binden oder Verpflichtungen im Namen der anderen Partei einzugehen, ohne deren vorherige schriftliche Zustimmung. Der Lizenznehmer hat sich bei seiner Entscheidung, diesen Vertrag abzuschlieĂen, nicht auf die VerfĂŒgbarkeit einer zukĂŒnftigen Version der Software oder eines zukĂŒnftigen Produkts verlassen. Diese Vereinbarung kann in einer beliebigen Anzahl von Ausfertigungen ausgefertigt werden, von denen jede als Original gilt, die jedoch alle zusammen eine Urkunde darstellen. Elektronisch oder per Faksimile ĂŒbermittelte Unterschriften gelten als Originalunterschriften. Dieser Vertrag gilt sowohl fĂŒr die Nutzung der Software ohne einen unterzeichneten Auftrag als auch fĂŒr die Nutzung der Software gemÀà einem von Ihnen oder dem Lizenznehmer unterzeichneten Auftrag.
13. Definitionen. Die in diesem Dokument verwendeten Begriffe werden im Folgenden in GroĂbuchstaben definiert:
"Kommerzielle Details"bezeichnet das/die identifizierte(n) Produkt(e), die Menge (z. B. Anzahl der lizenzierten Knoten und/oder lizenzierten GerĂ€te), den Preis, die ServergröĂenmetrik, den Support-Level, das Datum fĂŒr den Beginn und das Ende des Abonnements sowie die Beschreibung des professionellen Service.
"Vertrauliche Informationen" bezeichnet alle geschĂŒtzten Informationen, die die andere Partei wĂ€hrend oder vor Abschluss dieser Vereinbarung erhalten hat und von denen eine Partei aufgrund der UmstĂ€nde der Offenlegung wissen sollte, dass sie vertraulich oder geschĂŒtzt sind, einschlieĂlich der Software und aller nicht öffentlichen technischen und geschĂ€ftlichen Informationen (einschlieĂlich der Preisgestaltung). Zu den vertraulichen Informationen gehören nicht Informationen, die
(a) der Ăffentlichkeit ohne Verschulden der empfangenden Partei oder ohne VerstoĂ gegen dieses Abkommen bekannt ist oder wird;
(b) der empfangenden Partei zum Zeitpunkt der Offenlegung rechtmĂ€Ăig bekannt ist, ohne dass die offenlegende Partei zur Vertraulichkeit verpflichtet ist;
(c) von der empfangenden Partei unabhÀngig und ohne Verwendung der vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei entwickelt werden; oder
(d) die empfangende Partei rechtmĂ€Ăig von einem Dritten ohne EinschrĂ€nkung der Nutzung oder Weitergabe erhĂ€lt.
"RechenzentrumsĂŒbergreifende Replikation"ist ein asynchrones Datenreplikationssystem, das die Replikation aktiver Daten in mehrere, geografisch verteilte Rechenzentren oder Datenspeicher umfasst.
"LiefergegenstĂ€nde" bezeichnet Berichte und andere Leistungen, die Couchbase fĂŒr den Lizenznehmer im Laufe der Erbringung der Dienstleistungen entwirft, entwickelt oder ihm liefert.
"Dokumentation"Â bezeichnet die technischen BenutzerhandbĂŒcher oder HandbĂŒcher, die von Couchbase im Zusammenhang mit der Software zur VerfĂŒgung gestellt werden.
"Lizensierte GerÀte"Couchbase Lite" ist ein einzelnes GerÀt (z.B. ein mobiles GerÀt, ein Laptop oder ein IoT-GerÀt), das Daten lokal speichert und das Produkt "Couchbase Lite" verwendet.
"Lizenzierter Knoten" bezeichnet eine Instanz der Software, die auf einem Server lĂ€uft, einschlieĂlich eines physischen Servers, eines Server-Blades, einer virtuellen Maschine, eines Software-Containers oder eines Cloud-Servers.
"Bestellung" bezeichnet ein Transaktionsdokument (z. B. ein unterzeichnetes Angebot), in dem die Software, die Anzahl der lizenzierten Knoten und/oder lizenzierten GerĂ€te, die anwendbare AbonnementgebĂŒhr und die Abonnementdauer angegeben sind.
"Software"Â ist die Objektcode-Version des jeweiligen Couchbase-Produkts, wie sie in einer Bestellung angegeben ist.
"Produktionseinsatz" bezeichnet alle lizenzierten Knoten und lizenzierten GerĂ€te innerhalb eines bestimmten Clusters oder mehrerer Cluster, die fĂŒr die UnterstĂŒtzung einer Live-Arbeitslast oder Anwendung lizenziert sind.
"Abonnement-GebĂŒhr" bezeichnet die in der jeweiligen Bestellung angegebene GebĂŒhr fĂŒr das Recht, die Software und die Dokumentation zu nutzen und Support fĂŒr die in der Bestellung angegebene Anzahl von lizenzierten Knoten und/oder lizenzierten GerĂ€ten zu erhalten.
"Laufzeit des Abonnements" bezeichnet den auf einer Bestellung angegebenen Zeitraum, in dem der Lizenznehmer die Software und die Dokumentation nutzen darf und Support erhÀlt.
"UnterstĂŒtzung" bezeichnet den technischen Support und die Software-Wartungsdienste (mit dem Recht, Software-Updates und -Upgrades zu erhalten, die von Couchbase allgemein zur VerfĂŒgung gestellt werden), wie in der jeweils aktuellen Couchbase-Support-Policy beschrieben (zu finden unter www.couchbase.com/support-policy).
"SOW" (oder Auftrag) bezeichnet ein Transaktionsdokument, das die erworbenen Dienstleistungen ausweist.
"Dienstleistungen" bezeichnet Beratungsleistungen und Deliverables, die Couchbase dem Lizenznehmer mit wirtschaftlich vertretbarem Aufwand zur VerfĂŒgung stellt (eine Liste der verfĂŒgbaren Beratungsleistungen finden Sie unter www.couchbase.com/legal/agreements#ProfessionalServices). Der Begriff "einschlieĂlich" Mittel, einschlieĂlich, aber nicht beschrĂ€nkt auf.
LA v4 20190115
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WICHTIGE KLARSTELLUNG:Â Wenn Sie eine der Funktionen der Developer Preview verwenden, gilt die obige Vereinbarung nicht. Stattdessen gilt fĂŒr die Nutzung der Funktionen und des Codes der Developer Preview ausschlieĂlich der "Developer Preview Trial License Agreement - Free Edition".
Vorschau fĂŒr Entwickler
WICHTIG - SORGFĂLTIG LESEN: DURCH DIE INSTALLATION, DAS HERUNTERLADEN ODER DIE ANDERWEITIGE NUTZUNG DIESER SOFTWARE UND DER ZUGEHĂRIGEN DOKUMENTATION ERKLĂREN SIE SICH IN IHREM EIGENEN NAMEN ODER ALS BEVOLLMĂCHTIGTER VERTRETER IM NAMEN EINER JURISTISCHEN PERSON ("LIZENZNEHMER") MIT ALLEN BEDINGUNGEN DIESES ENTWICKLER-VORSCHAU-TESTLIZENZVERTRAGS - FREE EDITION (DER "VERTRAG") BEZĂGLICH IHRER NUTZUNG DER SOFTWARE EINVERSTANDEN. SIE VERSICHERN UND GARANTIEREN, DASS SIE RECHTLICH BEFUGT SIND, DEN LIZENZNEHMER AN DIESEN VERTRAG ZU BINDEN. WENN SIE NICHT MIT ALLEN BEDINGUNGEN EINVERSTANDEN SIND, DĂRFEN SIE DIE SOFTWARE NICHT INSTALLIEREN, HERUNTERLADEN ODER ANDERWEITIG NUTZEN. DAS "WIRKSAMKEITSDATUM" DIESER VEREINBARUNG IST DAS DATUM, AN DEM SIE DIE SOFTWARE ZUM ERSTEN MAL INSTALLIEREN, HERUNTERLADEN ODER VERWENDEN.
1. Lizenzerteilung. Unter der Voraussetzung, dass der Lizenznehmer die Bedingungen dieses Vertrages einhĂ€lt, gewĂ€hrt Couchbase Inc. dem Lizenznehmer hiermit eine nicht exklusive, nicht ĂŒbertragbare, nicht unterlizenzierbare, lizenzgebĂŒhrenfreie, eingeschrĂ€nkte Lizenz zur Installation und Nutzung der Software ausschlieĂlich fĂŒr den internen, nicht produktiven Gebrauch des Lizenznehmers zum Zwecke der Evaluierung und/oder Entwicklung.
2. Restriktionen. Der Lizenznehmer wird nicht:
(a) die Software in irgendeiner Weise zu vervielfĂ€ltigen oder zu verwenden, es sei denn, dies ist in diesem Vertrag ausdrĂŒcklich gestattet;
(b) [absichtlich ausgelassen];
(c) die Software an Dritte zu ĂŒbertragen, zu verkaufen, zu vermieten, zu verleasen, zu verleihen, zu vertreiben oder Unterlizenzen zu vergeben;
(d) die Software fĂŒr die Bereitstellung von Time-Sharing-Diensten, Service-BĂŒro-Diensten oder als Teil eines Anbieters von Anwendungsdiensten oder als ein Dienstangebot zu verwenden, das in erster Linie dazu bestimmt ist, die FunktionalitĂ€t der Software anzubieten;
(e) die Software zurĂŒckzuentwickeln, zu disassemblieren oder zu dekompilieren (auĂer in dem Umfang, in dem solche BeschrĂ€nkungen gesetzlich verboten sind);
(f) die Software zu verÀndern, zu modifizieren, zu verbessern oder von ihr abgeleitete Werke zu erstellen;
(g) Eigentumshinweise in der Software zu Àndern oder zu entfernen;
(h) die FunktionalitĂ€t der Software oder die in Verbindung mit der Software verwendeten LizenzschlĂŒssel Dritten zur VerfĂŒgung zu stellen;
(i) die Ergebnisse interner Leistungstests oder anderer Benchmarking- oder Leistungsbewertungen der Software öffentlich anzuzeigen oder mitzuteilen; oder
(j) die Software unter Verletzung der Exportverwaltungsvorschriften des US-Handelsministeriums oder anderer Exportgesetze oder -vorschriften zu exportieren. Wenn der Lizenznehmer die Lizenzbedingungen oder die vorstehenden BeschrĂ€nkungen nicht einhĂ€lt, kann Couchbase Inc. das Konto des Lizenznehmers und den Zugang zur Software kĂŒndigen oder aussetzen, bis der Lizenznehmer diese Bedingungen und BeschrĂ€nkungen einhĂ€lt.
3. Eigentumsrechte. Die Software und alle Ănderungen oder Ableitungen davon sind und bleiben das alleinige Eigentum von Couchbase Inc. und seinen Lizenzgebern, und mit Ausnahme der hierin gewĂ€hrten Lizenzrechte behalten Couchbase Inc. und seine Lizenzgeber alle Rechte, Titel und Interessen an der Software, einschlieĂlich aller geistigen Eigentumsrechte darin und daran. Die Software kann Open-Source-Softwarekomponenten von Dritten enthalten. Wenn es sich bei dem Lizenznehmer um die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika oder einen ihrer Vertragspartner handelt, unterliegen alle hierin gewĂ€hrten Lizenzen den folgenden Bedingungen:
(a) fĂŒr den Erwerb durch oder im Namen von zivilen Stellen, soweit dies erforderlich ist, um den Schutz als "kommerzielle Computersoftware" und die dazugehörige Dokumentation gemÀà den Bedingungen dieses Abkommens und gemÀà Unterabschnitt 12.1212 der Federal Acquisition Regulation (FAR), 48 C.F.R.12.1212, und ihren Nachfolgern zu erhalten; und
(b) fĂŒr den Erwerb durch oder im Namen des Verteidigungsministeriums (Department of Defense, DOD) und seiner Behörden oder Einheiten, soweit dies erforderlich ist, um den Schutz als "kommerzielle Computersoftware" und die dazugehörige Dokumentation gemÀà den Bedingungen dieses Vertrages und wie in den Unterabschnitten 227.7202-1 und 227.7202-3 der DOD FAR-ErgĂ€nzung, 48 C.F.R.227.7202-1 und 227.7202-3, und ihren Nachfolgern angegeben, zu erhalten. Der Hersteller ist Couchbase, Inc.
4. UnterstĂŒtzung. Couchbase Inc. bietet keinen technischen oder sonstigen Produktsupport fĂŒr die Software an.
5. Vertraulichkeit. Der Lizenznehmer und Couchbase Inc. werden die Vertraulichkeit der vertraulichen Informationen wahren. Die Partei, die vertrauliche Informationen der anderen Partei erhĂ€lt, verpflichtet sich, diese vertraulichen Informationen nicht fĂŒr andere Zwecke zu verwenden als fĂŒr die ErfĂŒllung ihrer Verpflichtungen und die AusĂŒbung ihrer Rechte im Rahmen dieser Vereinbarung. Die empfangende Partei schĂŒtzt die Geheimhaltung und verhindert die Offenlegung und unbefugte Nutzung der vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei mit der gleichen Sorgfalt, die sie zum Schutz ihrer eigenen vertraulichen Informationen anwendet, wobei sie in keinem Fall weniger als angemessene Sorgfalt anwendet. Die Bestimmungen dieses Vertraulichkeitsabschnitts gelten auch nach Beendigung dieser Vereinbarung. Nach Beendigung oder Ablauf dieser Vereinbarung wird die empfangende Partei nach Wahl der offenlegenden Partei die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei unverzĂŒglich zurĂŒckgeben oder vernichten (und eine schriftliche BestĂ€tigung dieser Vernichtung vorlegen).
6. Ausschluss der GewĂ€hrleistung. DIE SOFTWARE UND ALLE DIENSTLEISTUNGEN, DIE IN DIESEM RAHMEN BEREITGESTELLT WERDEN, WERDEN OHNE MĂNGELGEWĂHR BEREITGESTELLT. COUCHBASE INC. GARANTIERT NICHT, DASS DIE SOFTWARE ODER DIE IM RAHMEN DIESER VEREINBARUNG ERBRACHTEN DIENSTLEISTUNGEN DEN ANFORDERUNGEN DES LIZENZNEHMERS ENTSPRECHEN, DASS DIE SOFTWARE IN DEN VOM LIZENZNEHMER FĂR DIE NUTZUNG GEWĂHLTEN KOMBINATIONEN FUNKTIONIERT, DASS DER BETRIEB DER SOFTWARE FEHLERFREI ODER UNUNTERBROCHEN IST ODER DASS ALLE SOFTWAREFEHLER KORRIGIERT WERDEN. COUCHBASE INC. LEHNT HIERMIT ALLE AUSDRĂCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN AB, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRĂNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN DER MARKTGĂNGIGKEIT, DER EIGNUNG FĂR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN, DES EIGENTUMS UND JEGLICHER GARANTIEN, DIE SICH AUS HANDELSBRAUCH ODER HANDELSBRAUCH ERGEBEN. COUCHBASE GARANTIERT NICHT, DASS DIE SOFTWARE FĂR DEN EINSATZ IN UMGEBUNGEN ENTWICKELT, HERGESTELLT ODER VORGESEHEN IST, DIE EINE AUSFALLSICHERE LEISTUNG ERFORDERN UND IN DENEN EIN AUSFALL DES PRODUKTS ZUM TOD, ZU VERLETZUNGEN ODER ZU ERHEBLICHEN PHYSISCHEN ODER ĂKOLOGISCHEN SCHĂDEN FĂHREN KĂNNTE.
7. Laufzeit und Beendigung der Vereinbarung. Die Laufzeit dieses Vertrages beginnt am Tag des Inkrafttretens und wird fĂŒr den in Abschnitt 1 genannten Zeitraum fortgesetzt, zu dem sowohl der Vertrag als auch die hierin genannte Lizenz auslaufen. Couchbase Inc. kann diese Vereinbarung kĂŒndigen, wenn der Lizenznehmer seine Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung wesentlich verletzt und, wenn eine solche Verletzung heilbar ist, diese Verletzung fĂŒr zehn (10) Tage nach der schriftlichen Mitteilung der Verletzung nicht geheilt wird. Bei Beendigung dieser Vereinbarung wird der Lizenznehmer nach Wahl von Couchbase Inc. die betreffende Software und alle Kopien und Teile davon in allen Formen und Arten von Medien unverzĂŒglich zurĂŒckgeben oder zerstören (und eine schriftliche Bescheinigung ĂŒber diese Zerstörung vorlegen). Die folgenden Abschnitte ĂŒberdauern die Beendigung oder das Auslaufen dieser Vereinbarung: Abschnitte 2, 3, 5, 6, 7, 8, 9 und 10.
8. Begrenzung der Haftung. SOWEIT ES DAS GELTENDE RECHT ZULĂSST, WERDEN COUCHBASE INC. ODER SEINE LIZENZGEBER HAFTEN GEGENĂBER DEM LIZENZNEHMER ODER EINER DRITTEN PARTEI FĂR INDIREKTE, BESONDERE, ZUFĂLLIGE, FOLGE- ODER EXEMPLARISCHE SCHĂDEN ODER FĂR DIE KOSTEN DER BESCHAFFUNG VON ERSATZPRODUKTEN ODER DIENSTLEISTUNGEN, DIE SICH AUS ODER IN IRGENDEINER WEISE IN BEZUG AUF ODER IN VERBINDUNG MIT DIESER VEREINBARUNG ODER DER VERWENDUNG ODER UNFĂHIGKEIT ZUR VERWENDUNG DER SOFTWARE ODER DOKUMENTATION ODER DER VON COUCHBASE INC. EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRĂNKT AUF, SCHĂDEN ODER ANDERE VERLUSTE FĂR NUTZUNGSAUSFALL, GESCHĂFTSVERLUSTE, VERLUSTE DES FIRMENWERTS, ARBEITSUNTERBRECHUNGEN, ENTGANGENE GEWINNE, DATENVERLUSTE, COMPUTERAUSFĂLLE ODER ALLE ANDEREN KOMMERZIELLEN SCHĂDEN ODER VERLUSTE, SELBST WENN AUF DIE MĂGLICHKEIT SOLCHER SCHĂDEN HINGEWIESEN WURDE UND UNABHĂNGIG VON DER RECHTLICHEN ODER BILLIGEN THEORIE (VERTRAG, UNERLAUBTE HANDLUNG ODER ANDERWEITIG), AUF DER DER ANSPRUCH BERUHT. IN KEINEM FALL ĂBERSTEIGT DIE GESAMTHAFTUNG VON COUCHBASE INC. ODER SEINEN LIZENZGEBERN GEGENĂBER DEM LIZENZNEHMER, AUS ALLEN KLAGEGRĂNDEN UND UNTER ALLEN HAFTUNGSTHEORIEN, HUNDERT DOLLAR (US $100).
Die Parteien erkennen ausdrĂŒcklich an und stimmen zu, dass Couchbase Inc. seine Preise festgelegt hat und diesen Vertrag im Vertrauen auf die hierin aufgefĂŒhrten HaftungsbeschrĂ€nkungen abgeschlossen hat, die das Risiko zwischen Couchbase Inc. und dem Lizenznehmer aufteilen und eine Grundlage des GeschĂ€fts zwischen den Parteien bilden.
9. Allgemeines. Couchbase Inc. haftet nicht fĂŒr Verzögerungen oder LeistungsausfĂ€lle, die auf Ursachen zurĂŒckzufĂŒhren sind, die auĂerhalb seiner Kontrolle liegen. Keine der Parteien wird ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei eine Pressemitteilung, eine öffentliche Bekanntmachung, eine Leugnung oder BestĂ€tigung dieser Vereinbarung, ihres Wertes oder ihrer Bedingungen vornehmen oder in irgendeiner Weise mit der Tatsache dieser Vereinbarung werben oder sie veröffentlichen. Ungeachtet des Vorstehenden ist Couchbase Inc. berechtigt, den Namen und das Logo des Lizenznehmers in Ăbereinstimmung mit den Markenrichtlinien des Lizenznehmers auf Kundenlisten zu verwenden, solange eine solche Verwendung in keiner Weise die BefĂŒrwortung oder Genehmigung von Couchbase Inc. oder von Produkten oder Dienstleistungen von Couchbase Inc. fördert. Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, diese Vereinbarung ganz oder teilweise, kraft Gesetzes oder anderweitig, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Couchbase Inc. abzutreten. Jeder Versuch, diese Vereinbarung ohne eine solche Zustimmung abzutreten, ist nichtig und hat keine Wirkung. Vorbehaltlich des Vorstehenden ist diese Vereinbarung fĂŒr die Rechtsnachfolger und zulĂ€ssigen AbtretungsempfĂ€nger jeder Partei bindend und kommt ihnen zu Gute. Sollte ein zustĂ€ndiges Gericht aus irgendeinem Grund eine Bestimmung dieser Vereinbarung fĂŒr ungĂŒltig oder nicht durchsetzbar erklĂ€ren, so wird diese Bestimmung der Vereinbarung im maximal zulĂ€ssigen Umfang durchgesetzt, und die anderen Bestimmungen dieser Vereinbarung bleiben in vollem Umfang in Kraft und wirksam. Das VersĂ€umnis einer Partei, eine Bestimmung dieser Vereinbarung durchzusetzen, stellt keinen Verzicht auf die zukĂŒnftige Durchsetzung dieser oder einer anderen Bestimmung dar. Alle VerzichtserklĂ€rungen bedĂŒrfen der Schriftform und der Unterzeichnung durch beide Parteien. Alle Mitteilungen, die im Rahmen dieser Vereinbarung zulĂ€ssig oder erforderlich sind, bedĂŒrfen der Schriftform und sind persönlich, per bestĂ€tigtem Fax, durch einen Ăbernacht-Kurierdienst oder per Post als Einschreiben oder RĂŒckschein mit vorausbezahltem Porto an die oben angegebene Adresse der Partei oder an eine andere von den Parteien schriftlich angegebene Adresse zu senden. Eine solche Mitteilung gilt mit ihrem Eingang als zugestellt. Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen des Staates Kalifornien, U.S.A., unter Ausschluss der dort geltenden Kollisionsnormen. Die Parteien vereinbaren ausdrĂŒcklich, dass das UN-Ăbereinkommen ĂŒber den internationalen Warenkauf (CISG) keine Anwendung findet. Alle Klagen oder Verfahren, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben, werden ausschlieĂlich vor den Bundes- oder Staatsgerichten im Northern District of California verhandelt, und die Parteien stimmen hiermit unwiderruflich der persönlichen ZustĂ€ndigkeit und dem Gerichtsstand dort zu. Jegliche ErgĂ€nzung oder Ănderung der Vereinbarung muss schriftlich erfolgen und von beiden Parteien unterzeichnet werden. Diese Vereinbarung stellt die gesamte Vereinbarung dar und ersetzt alle frĂŒheren oder gleichzeitigen mĂŒndlichen oder schriftlichen Vereinbarungen bezĂŒglich des Vertragsgegenstandes. ZusĂ€tzliche oder widersprĂŒchliche Bestimmungen in Bestellungen, AuftragsbestĂ€tigungen oder anderen Dokumenten haben keine GĂŒltigkeit und werden hiermit abgelehnt, es sei denn, sie wurden von den ordnungsgemÀà bevollmĂ€chtigten Vertretern der Parteien ausdrĂŒcklich und schriftlich vereinbart. Jede der Parteien hat diese Vereinbarung zum Datum des Inkrafttretens durch ihre ordnungsgemÀà bevollmĂ€chtigten Vertreter unterzeichnen lassen. Sofern nicht ausdrĂŒcklich in dieser Vereinbarung festgelegt, lĂ€sst die AusĂŒbung von Rechtsmitteln durch eine der Parteien gemÀà dieser Vereinbarung ihre anderen Rechtsmittel gemÀà dieser Vereinbarung oder anderweitig unberĂŒhrt. Die Parteien dieser Vereinbarung sind unabhĂ€ngige Vertragspartner und diese Vereinbarung begrĂŒndet kein Partnerschafts-, Joint-Venture-, BeschĂ€ftigungs-, Franchise- oder VertretungsverhĂ€ltnis zwischen den Parteien. Keine der Parteien ist befugt, die andere Partei zu binden oder fĂŒr sie Verpflichtungen einzugehen, es sei denn, die andere Partei hat dem vorher schriftlich zugestimmt.
10. Definitionen. Die in diesem Dokument verwendeten Begriffe werden im Folgenden in GroĂbuchstaben definiert:
"Vertrauliche Informationen" bezeichnet alle urheberrechtlich geschĂŒtzten Informationen, die die andere Partei wĂ€hrend oder vor Abschluss dieser Vereinbarung erhalten hat und von denen eine Partei aufgrund der UmstĂ€nde der Offenlegung wissen sollte, dass sie vertraulich oder urheberrechtlich geschĂŒtzt sind, einschlieĂlich, aber nicht beschrĂ€nkt auf die Software und alle nicht-öffentlichen technischen und geschĂ€ftlichen Informationen. Als vertrauliche Informationen gelten nicht Informationen, die
(a) der Ăffentlichkeit ohne Verschulden der empfangenden Partei oder ohne VerstoĂ gegen dieses Abkommen bekannt ist oder wird;
(b) der empfangenden Partei zum Zeitpunkt der Offenlegung rechtmĂ€Ăig bekannt ist, ohne dass eine Verpflichtung zur Vertraulichkeit besteht;
(c) von der empfangenden Partei unabhÀngig und ohne Verwendung der vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei entwickelt werden; oder
(d) die empfangende Partei rechtmĂ€Ăig von einem Dritten ohne EinschrĂ€nkung der Nutzung oder Weitergabe erhĂ€lt.
"Dokumentation" bezeichnet alle technischen BenutzerhandbĂŒcher oder HandbĂŒcher, die von Couchbase Inc. im Zusammenhang mit der Software bereitgestellt werden.
"Couchbase" bedeutet Couchbase, Inc. "Couchbase Website" bedeutet www.couchbase.com.
"Software" bezeichnet die von Couchbase Inc. zur VerfĂŒgung gestellte und vom Lizenznehmer von der Couchbase-Website heruntergeladene oder anderweitig vom Lizenznehmer genutzte Objektcode-Version der jeweiligen Elastic Data Management Server Software.
Couchbase Inc. Lizenzvertrag
LA v4 20190115
Sollten Sie Fragen zu dieser Vereinbarung haben, kontaktieren Sie uns bitte unter sops@couchbase.com.