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Couchbase SDK Drittanbieter-Lizenzen

Couchbase Java 3.0 Components

Komponenten Version Lizenz
HdrHistogram 2.1.8 (BSD 2-clause “Simplified” License OR Creative Commons Zero v1.0 Universal OR Public Domain)
io.projectreactor 3.3.1.RELEASE Apache-Lizenz 2.0
jackson-anmerkungen jackson-annotationen-2.10.1 Apache-Lizenz 2.0
jackson-core 2.10.1 Apache-Lizenz 2.0
jackson-databind 2.10.1 Apache-Lizenz 2.0
Jackson-Modul-Nachbrenner 2.10.1 Apache-Lizenz 2.0
Java Concurrency Tools Kernbibliothek 2.1.2 Apache-Lizenz 2.0
Latenz Hilfsmittel 2.0.3 Creative Commons Public Domain Dedication License
Netty Projekt netty-4.1.45.Final Apache-Lizenz 2.0
Netty/TomcatNative [BoringSSL – Static] 2.0.28.Final Apache-Lizenz 2.0
Netty/Transport/Native/KQueue 4.1.45.Final Apache-Lizenz 2.0
Netty/Transport/Native/Unix/Common 4.1.45.Final Apache-Lizenz 2.0
reaktive Ströme v1.0.3 Creative Commons Zero v1.0 Universal
bissig 0.4 Apache-Lizenz 2.0

Lizenzen

Apache-Lizenz 2.0

(io.projectreactor 3.3.1.RELEASE, jackson-annotations jackson-annotations-2.10.1, jackson-core 2.10.1, jackson-databind 2.10.1, Jackson-module-Afterburner 2.10.1, Java Concurrency Tools Core Library 2.1.2, Netty Project netty-4.1.45.Final, Netty/TomcatNative [BoringSSL – Static] 2.0.28.Final, Netty/Transport/Native/KQueue 4.1.45.Final, Netty/Transport/Native/Unix/Common 4.1.45.Final, snappy 0.4)

Apache-Lizenz
Version 2.0, Januar 2004

https://www.apache.org/licenses/

BEDINGUNGEN FÜR DIE NUTZUNG, VERVIELFÄLTIGUNG UND VERBREITUNG

1. Definitionen.

"Lizenz" bezeichnet die Bedingungen für die Nutzung, Vervielfältigung und Verbreitung, wie sie in den Abschnitten 1 bis 9 dieses Dokuments festgelegt sind.

"Lizenzgeber" bezeichnet den Urheberrechtsinhaber oder die vom Urheberrechtsinhaber autorisierte Stelle, die die Lizenz erteilt.

"Rechtsträger" ist der Zusammenschluss des handelnden Rechtsträgers und aller anderen Rechtsträger, die diesen Rechtsträger kontrollieren, von ihm kontrolliert werden oder mit ihm unter gemeinsamer Kontrolle stehen. Im Sinne dieser Definition bedeutet "Kontrolle" (i) die direkte oder indirekte Befugnis, vertraglich oder anderweitig die Leitung oder das Management eines solchen Rechtsträgers zu bestimmen, oder (ii) das Eigentum an fünfzig Prozent (50%) oder mehr der im Umlauf befindlichen Anteile oder (iii) das wirtschaftliche Eigentum an einem solchen Rechtsträger.

"Sie" (oder "Ihr") bezeichnet eine natürliche oder juristische Person, die die durch diese Lizenz gewährten Rechte ausübt.

Unter "Quellcode" ist die bevorzugte Form für die Durchführung von Änderungen zu verstehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Software-Quellcode, Dokumentationsquelle und Konfigurationsdateien.

Unter "Objektform" ist jede Form zu verstehen, die durch mechanische Transformation oder Übersetzung einer Quellform entsteht, einschließlich, aber nicht beschränkt auf kompilierten Objektcode, generierte Dokumentation und Konvertierungen in andere Medientypen.

"Werk" bezeichnet das urheberrechtlich geschützte Werk, sei es in Quell- oder Objektform, das unter der Lizenz zur Verfügung gestellt wird, wie es durch einen Urheberrechtsvermerk angezeigt wird, der in dem Werk enthalten oder diesem beigefügt ist (ein Beispiel ist im Anhang unten aufgeführt).

"Abgeleitete Werke" bedeutet jedes Werk, ob in Quell- oder Objektform, das auf dem Schutzgegenstand basiert (oder von ihm abgeleitet ist) und dessen redaktionelle Überarbeitungen, Anmerkungen, Ausarbeitungen oder andere Modifikationen in ihrer Gesamtheit ein originäres Werk des Urhebers darstellen. Im Sinne dieser Lizenz zählen zu den abgeleiteten Werken keine Werke, die von dem Schutzgegenstand und seinen abgeleiteten Werken trennbar bleiben oder lediglich eine Verknüpfung (oder eine namentliche Bindung) zu den Schnittstellen des Schutzgegenstands herstellen.

"Beitrag" bezeichnet jedes urheberrechtlich geschützte Werk, einschließlich der Originalversion des Schutzgegenstandes und aller Änderungen oder Ergänzungen dieses Schutzgegenstandes oder davon abgeleiteter Werke, das dem Lizenzgeber vom Urheberrechtsinhaber oder einer natürlichen oder juristischen Person, die zur Einreichung im Namen des Urheberrechtsinhabers berechtigt ist, absichtlich zur Aufnahme in den Schutzgegenstand vorgelegt wird. Im Sinne dieser Definition bedeutet "eingereicht" jede Form von elektronischer, mündlicher oder schriftlicher Kommunikation, die an den Lizenzgeber oder seine Vertreter gesendet wird, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Kommunikation in elektronischen Mailinglisten, Quellcode-Kontrollsystemen und Problemverfolgungssystemen, die vom Lizenzgeber oder in seinem Namen zum Zweck der Diskussion und Verbesserung des Schutzgegenstandes verwaltet werden, jedoch mit Ausnahme von Kommunikation, die vom Urheberrechtsinhaber deutlich sichtbar als "Kein Beitrag" gekennzeichnet oder anderweitig schriftlich bezeichnet wird.

"Mitwirkende" bezeichnet den Lizenzgeber und jede natürliche oder juristische Person, in deren Namen ein Beitrag beim Lizenzgeber eingegangen ist und anschließend in den Schutzgegenstand aufgenommen wurde.

2. Erteilung einer Urheberrechtslizenz.

Vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz gewährt Ihnen jeder Mitwirkende hiermit eine unbefristete, weltweite, nicht-exklusive, kostenlose, unwiderrufliche Urheberrechtslizenz zur Vervielfältigung, Erstellung abgeleiteter Werke, öffentlichen Darstellung, öffentlichen Aufführung, Unterlizenzierung und Verbreitung des Werks und solcher abgeleiteter Werke in Quell- oder Objektform.

3. Erteilung einer Patentlizenz.

Vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz gewährt Ihnen jeder Mitwirkende hiermit eine unbefristete, weltweite, nicht ausschließliche, kostenlose, gebührenfreie und unwiderrufliche (außer wie in diesem Abschnitt angegeben) Patentlizenz, um den Schutzgegenstand herzustellen, herstellen zu lassen, zu nutzen, zum Verkauf anzubieten, zu verkaufen, zu importieren und anderweitig zu übertragen, wobei sich diese Lizenz nur auf diejenigen Patentansprüche bezieht, die von diesem Mitwirkenden lizenziert werden können und die notwendigerweise durch seine Beiträge allein oder durch die Kombination seiner Beiträge mit dem Schutzgegenstand, für den diese Beiträge eingereicht wurden, verletzt werden. Wenn Sie einen Patentrechtsstreit gegen eine juristische Person anstrengen (einschließlich einer Widerklage oder Gegenklage in einem Rechtsstreit), in dem behauptet wird, dass der Schutzgegenstand oder ein in den Schutzgegenstand integrierter Beitrag eine direkte oder mittelbare Patentverletzung darstellt, enden alle Patentlizenzen, die Ihnen im Rahmen dieser Lizenz für den Schutzgegenstand gewährt wurden, an dem Tag, an dem ein solcher Rechtsstreit eingereicht wird.

4. Umverteilung.

Sie dürfen Kopien des Werks oder davon abgeleiteter Werke in jedem Medium, mit oder ohne Änderungen und in Quell- oder Objektform vervielfältigen und verbreiten, sofern Sie die folgenden Bedingungen erfüllen:

a. Sie müssen allen anderen Empfängern des Schutzgegenstandes oder abgeleiteter Werke eine Kopie dieser Lizenz aushändigen; und

b. Sie müssen dafür sorgen, dass alle geänderten Dateien deutliche Hinweise darauf tragen, dass Sie die Dateien geändert haben; und

c. Sie müssen in der Quellform aller abgeleiteten Werke, die Sie verbreiten, alle Urheberrechts-, Patent-, Markenzeichen- und Zuordnungshinweise aus der Quellform des Werks beibehalten, mit Ausnahme der Hinweise, die sich nicht auf einen Teil der abgeleiteten Werke beziehen; und

d. Wenn das Werk eine "HINWEIS"-Textdatei als Teil seiner Verbreitung enthält, dann müssen alle abgeleiteten Werke, die Sie verbreiten, eine lesbare Kopie der in der HINWEIS-Datei enthaltenen Hinweise auf die Namensnennung enthalten, mit Ausnahme der Hinweise, die sich auf keinen Teil der abgeleiteten Werke beziehen, und zwar an mindestens einer der folgenden Stellen: innerhalb einer HINWEIS-Textdatei, die als Teil der abgeleiteten Werke verbreitet wird; innerhalb des Quelltextes oder der Dokumentation, wenn diese zusammen mit den abgeleiteten Werken bereitgestellt wird; oder innerhalb einer von den abgeleiteten Werken erzeugten Anzeige, wenn und wo immer solche Hinweise Dritter normalerweise erscheinen. Der Inhalt der NOTICE-Datei dient nur zu Informationszwecken und verändert die Lizenz nicht. Sie dürfen in abgeleiteten Werken, die Sie verbreiten, neben oder als Zusatz zum HINWEIS-Text des Werks Ihre eigenen Hinweise auf die Urheberschaft hinzufügen, vorausgesetzt, daß solche zusätzlichen Hinweise auf die Urheberschaft nicht als Änderung der Lizenz ausgelegt werden können.

Sie können Ihren Modifikationen einen eigenen Urheberrechtsvermerk hinzufügen und zusätzliche oder andere Lizenzbedingungen für die Nutzung, Vervielfältigung oder Verbreitung Ihrer Modifikationen oder für solche abgeleiteten Werke als Ganzes vorsehen, vorausgesetzt, dass Ihre Nutzung, Vervielfältigung und Verbreitung des Werks ansonsten mit den in dieser Lizenz festgelegten Bedingungen übereinstimmt.

5. Einreichung von Beiträgen.

Sofern Sie nicht ausdrücklich etwas anderes erklären, unterliegt jeder Beitrag, den Sie dem Lizenzgeber absichtlich zur Aufnahme in den Schutzgegenstand übermitteln, den Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz, ohne zusätzliche Bestimmungen oder Bedingungen. Ungeachtet des Vorstehenden ersetzen oder ändern die vorliegenden Bestimmungen nicht die Bedingungen eines separaten Lizenzvertrags, den Sie möglicherweise mit dem Lizenzgeber in Bezug auf solche Beiträge abgeschlossen haben.

6. Markenzeichen.

Diese Lizenz gewährt nicht die Erlaubnis, die Handelsnamen, Warenzeichen, Dienstleistungsmarken oder Produktnamen des Lizenzgebers zu verwenden, es sei denn, dies ist für eine angemessene und übliche Verwendung zur Beschreibung des Ursprungs des Schutzgegenstandes und zur Wiedergabe des Inhalts der NOTICE-Datei erforderlich.

7. Ausschluss der Gewährleistung.

Sofern nicht durch geltendes Recht vorgeschrieben oder schriftlich vereinbart, stellt der Lizenzgeber den Schutzgegenstand (und jeder Mitwirkende seine Beiträge) im Ist-Zustand zur Verfügung, OHNE GEWÄHRLEISTUNGEN ODER BEDINGUNGEN IRGENDWELCHER ART, weder ausdrücklich noch stillschweigend, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Gewährleistungen oder Bedingungen des TITELS, der NICHTVERLETZUNG, der HANDELSÜBLICHKEIT oder der EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Sie sind allein dafür verantwortlich, die Angemessenheit der Nutzung oder Weiterverbreitung des Werks zu bestimmen, und übernehmen alle Risiken, die mit der Ausübung der Rechte aus dieser Lizenz verbunden sind.

8. Begrenzung der Haftung.

In keinem Fall und unter keiner Rechtstheorie, weder aus unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit) noch aus Vertrag oder anderweitig, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben (z. B. vorsätzliche und grob fahrlässige Handlungen) oder schriftlich vereinbart, haftet ein Mitwirkender Ihnen gegenüber für Schäden, einschließlich direkter, indirekter, spezieller, zufälliger oder Folgeschäden jeglicher Art, die aus dieser Lizenz oder aus der Nutzung oder Unmöglichkeit der Nutzung des Werkes entstehen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden aus Verlust von Firmenwert, Arbeitsunterbrechung, Computerausfall oder Fehlfunktionen), oder Folgeschäden jeglicher Art, die sich aus dieser Lizenz oder aus der Nutzung oder der Unmöglichkeit der Nutzung des Schutzgegenstandes ergeben (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden aus entgangenem Geschäftswert, Arbeitsunterbrechung, Computerausfall oder -fehlfunktion oder alle anderen kommerziellen Schäden oder Verluste), selbst wenn der Mitwirkende auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen worden ist.

9. Übernahme der Garantie oder der zusätzlichen Haftung.

Wenn Sie den Schutzgegenstand oder davon abgeleitete Werke weitergeben, können Sie die Übernahme von Support-, Gewährleistungs-, Entschädigungs- oder anderen Haftungsverpflichtungen und/oder Rechten im Einklang mit dieser Lizenz anbieten und dafür eine Gebühr verlangen. Bei der Annahme solcher Verpflichtungen dürfen Sie jedoch nur in Ihrem eigenen Namen und auf Ihre alleinige Verantwortung handeln, nicht im Namen eines anderen Mitwirkenden, und nur dann, wenn Sie sich bereit erklären, jeden Mitwirkenden von jeglicher Haftung freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten, die diesem Mitwirkenden aufgrund Ihrer Annahme einer solchen Garantie oder zusätzlichen Haftung entsteht oder gegen ihn geltend gemacht wird.

ENDE DER BEDINGUNGEN UND KONDITIONEN

APPENDIX: Wie Sie die Apache-Lizenz auf Ihre Arbeit anwenden

Um die Apache-Lizenz auf Ihre Arbeit anzuwenden, fügen Sie den folgenden Musterhinweis an, wobei die in Klammern "[]" eingeschlossenen Felder durch Ihre eigenen Angaben ersetzt werden. (Lassen Sie die Klammern weg!) Der Text sollte in die für das Dateiformat geeignete Kommentarsyntax eingefügt werden. Wir empfehlen außerdem, den Datei- oder Klassennamen und die Beschreibung des Zwecks auf derselben "gedruckten Seite" wie den Urheberrechtsvermerk anzugeben, um die Identifizierung in Archiven Dritter zu erleichtern.

Copyright [yyyy] [Name des Rechteinhabers] Lizenziert unter der Apache License, Version 2.0 (die "Lizenz"); Sie dürfen diese Datei nur in Übereinstimmung mit der Lizenz verwenden. Sie können eine Kopie der Lizenz erhalten unter https://www.apache.org/licenses/LICENSE-2.0 Sofern nicht durch geltendes Recht vorgeschrieben oder schriftlich vereinbart, wird Software, die unter der Lizenz vertrieben wird, auf einer "AS IS"-Basis vertrieben, OHNE GARANTIEN ODER BEDINGUNGEN JEGLICHER ART, weder ausdrücklich noch stillschweigend. Siehe die Lizenz für die spezifische Sprache, die die Erlaubnisse und Einschränkungen unter der Lizenz regelt.

BSD 2-Klausel "Vereinfachte" Lizenz

(HdrHistogram 2.1.8)

** Beginn des Textes der “BSD 2-Klausel-Lizenz”. **
Copyright (c) 2012, 2013, 2014 Gil Tene
Copyright (c) 2014 Michael Barker
Copyright (c) 2014 Matt Warren
Alle Rechte vorbehalten.

Die Weiterverbreitung und Verwendung in Quell- und Binärform, mit oder ohne Änderungen, ist gestattet, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

1. Die Weitergabe des Quellcodes muss den obigen Copyright-Hinweis, diese Liste von Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss enthalten.

2. Weiterverteilungen in Binärform müssen den obigen Urheberrechtsvermerk, diese Liste von Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss in der Dokumentation und/oder anderen mit der Verteilung gelieferten Materialien wiedergeben.

DIESE SOFTWARE WIRD VON DEN URHEBERRECHTSINHABERN UND BEITRAGSZAHLERN IN DER VORLIEGENDEN FORM ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, WIRD ABGELEHNT. IN KEINEM FALL HAFTEN DER URHEBERRECHTSINHABER ODER DIE MITWIRKENDEN FÜR DIREKTE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE, BEISPIELHAFTE SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZGÜTERN ODER -DIENSTLEISTUNGEN, NUTZUNGS-, DATEN- ODER GEWINNVERLUSTE ODER GESCHÄFTSUNTERBRECHUNGEN), WIE AUCH IMMER DIESE VERURSACHT WURDEN UND AUF WELCHER HAFTUNGSTHEORIE SIE BERUHEN, SEI ES DURCH VERTRAG, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGE HAFTUNG ODER UNERLAUBTE HANDLUNGEN (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER ANDERWEITIG), DIE SICH IN IRGENDEINER WEISE AUS DER NUTZUNG DIESER SOFTWARE ERGEBEN, SELBST WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT EINES SOLCHEN SCHADENS HINGEWIESEN WURDE.

-

Creative Commons Public Domain Dedication License

(LatencyUtils 2.0.3)

Creative Commons Public Domain Widmung
=========================================

Copyright-Only-Dedication (basierend auf dem Recht der Vereinigten Staaten) oder Public Domain Certification

Die Person oder Personen, die dieses Dokument mit ihrer Arbeit in Verbindung gebracht haben (der “Widmende” oder “Beglaubigende”), erklären hiermit entweder

a. certifies that, to the best of his knowledge, the work of authorship identified is in the public domain of the country from which the work is published, or

b. hereby dedicates whatever copyright the dedicators holds in the work of authorship identified below (the “Work”) to the public domain.

Darüber hinaus tritt ein Zertifizierer alle Urheberrechte, die er an dem dazugehörigen Werk besitzen mag, ab und wird zu diesen Zwecken nachstehend als “Zedent” bezeichnet.

Der Zertifizierer hat angemessene Schritte unternommen, um den Urheberrechtsstatus dieses Werkes zu überprüfen. Der Zertifizierer erkennt an, dass seine gutgläubigen Bemühungen ihn nicht vor einer Haftung schützen können, wenn das zertifizierte Werk tatsächlich nicht gemeinfrei ist.

Der Widmungsträger macht diese Widmung zum Nutzen der Allgemeinheit und zum Nachteil der Erben und Nachfolger des Widmungsträgers. Der Widmungsträger beabsichtigt, mit dieser Widmung auf alle gegenwärtigen und zukünftigen Rechte am Werk nach dem Urheberrechtsgesetz zu verzichten, unabhängig davon, ob es sich um verbriefte oder bedingte Rechte handelt, und zwar für alle Zeiten. Der Widmende ist sich darüber im Klaren, dass ein solcher Verzicht auf alle Rechte auch den Verzicht auf alle Rechte zur Durchsetzung (durch Klage oder auf andere Weise) dieser Urheberrechte an dem Werk beinhaltet.

Der Widmungsträger erkennt an, dass das Werk, sobald es gemeinfrei ist, von jedermann zu jedem Zweck, sei er kommerziell oder nicht kommerziell, und auf jede Weise, auch durch noch nicht erfundene oder erdachte Methoden, frei vervielfältigt, verbreitet, übertragen, benutzt, verändert, darauf aufgebaut oder auf andere Weise verwertet werden kann.

-

Creative Commons Zero v1.0 Universal

(HdrHistogram 2.1.8, reactive-streams v1.0.3)

Creative Commons CC0 1.0 Universal
==================================

Creative Commons-Rechtskodex
---------

CC0 1.0 Universal
------

DIE CREATIVE COMMONS CORPORATION IST KEINE ANWALTSKANZLEI UND ERBRINGT KEINE RECHTSDIENSTLEISTUNGEN. DIE VERTEILUNG DIESES DOKUMENTES BEGRÜNDET KEIN RECHTSANWALT-MANDANTEN-VERHÄLTNIS. CREATIVE COMMONS STELLT DIESE INFORMATIONEN AUF EINER "AS-IS"-BASIS ZUR VERFÜGUNG. CREATIVE COMMONS ÜBERNIMMT KEINE GARANTIE FÜR DIE NUTZUNG DIESES DOKUMENTES ODER DER DARIN ENTHALTENEN INFORMATIONEN ODER WERKE UND LEHNT JEDE HAFTUNG FÜR SCHÄDEN AB, DIE SICH AUS DER NUTZUNG DIESES DOKUMENTES ODER DER DARIN ENTHALTENEN INFORMATIONEN ODER WERKE ERGEBEN.

Zweckerklärung

Die Gesetze der meisten Gerichtsbarkeiten der Welt übertragen automatisch exklusive Urheberrechte und verwandte Schutzrechte (wie unten definiert) auf den Schöpfer und den/die nachfolgenden Eigentümer (jeder und alle, ein "Eigentümer") eines Originalwerkes und/oder einer Datenbank (jeweils ein "Werk").

Bestimmte Rechteinhaber möchten ihre Rechte an einem Werk dauerhaft aufgeben, um zu einem Gemeingut kreativer, kultureller und wissenschaftlicher Werke ("Gemeingut") beizutragen, auf dem die Öffentlichkeit zuverlässig und ohne Angst vor späteren Klagen wegen Rechtsverletzungen aufbauen, es verändern, in andere Werke einbauen, wiederverwenden und so frei wie möglich in jeder Form und zu jedem Zweck, einschließlich und ohne Einschränkung zu kommerziellen Zwecken, weiterverbreiten kann. Diese Eigentümer können einen Beitrag zu den Commons leisten, um das Ideal einer freien Kultur und die weitere Produktion kreativer, kultureller und wissenschaftlicher Werke zu fördern oder um durch die Nutzung und die Bemühungen anderer einen Teil des Rufs oder eine größere Verbreitung ihres Werks zu erreichen.

Aus diesen und/oder anderen Gründen und Motivationen und ohne Erwartung einer zusätzlichen Gegenleistung oder Entschädigung entscheidet sich die Person, die CC0 mit einem Werk in Verbindung bringt (der "Affirmer"), soweit sie Inhaber von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten an dem Werk ist, freiwillig für die Anwendung von CC0 auf das Werk und die öffentliche Verbreitung des Werks unter dessen Bedingungen, in Kenntnis seiner Urheberrechte und verwandten Schutzrechte an dem Werk und der Bedeutung und beabsichtigten rechtlichen Auswirkungen von CC0 auf diese Rechte.

1. Urheberrecht und verwandte Schutzrechte. Ein unter CC0 zur Verfügung gestelltes Werk kann durch das Urheberrecht und verwandte oder benachbarte Rechte ("Urheberrecht und verwandte Rechte") geschützt sein. Das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte umfassen unter anderem die folgenden Rechte:

i. das Recht, ein Werk zu vervielfältigen, zu bearbeiten, zu verbreiten, aufzuführen, auszustellen, zu kommunizieren und zu übersetzen;

ii. moral rights retained by the original author(s) and/or performer(s);

iii. Rechte am eigenen Bild und Datenschutzrechte in Bezug auf ein in einem Werk dargestelltes Bild oder Abbild einer Person;

iv. Rechte zum Schutz vor unlauterem Wettbewerb in Bezug auf ein Werk, vorbehaltlich der Einschränkungen in Absatz 4 a) nachstehend;

v. Rechte, die die Extraktion, Verbreitung, Nutzung und Wiederverwendung von Daten in einem Werk schützen;

vi. Datenbankrechte (wie die, die sich aus der Richtlinie 96/9/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 1996 zum rechtlichen Schutz von Datenbanken und deren nationalen Umsetzungen, einschließlich geändertem oder nachfolgendem Recht, ergeben); und

vii. sonstige ähnliche, gleichwertige oder entsprechende Rechte weltweit auf Grundlage des geltenden Rechts oder von Verträgen sowie deren nationale Umsetzungen.

2. Verzicht. Soweit es das geltende Recht zulässt, aber nicht dagegen verstößt, verzichtet Affirmer hiermit offen, vollständig, dauerhaft, unwiderruflich und bedingungslos auf alle Urheberrechte und verwandten Rechte von Affirmer und die damit verbundenen Ansprüche und Klagegründe, ob jetzt bekannt oder unbekannt (einschließlich bestehender und zukünftiger Ansprüche und Klagegründe), an dem Werk

i. in all territories worldwide,

ii. for the maximum duration provided by applicable law or treaty (including future time extensions),

iii. in any current or future medium and for any number of copies, and

iv. for any purpose whatsoever, including without limitation commercial, advertising or promotional purposes (the “Waiver”).

Affirmer erteilt die Verzichtserklärung zum Nutzen aller Mitglieder der Öffentlichkeit und zum Nachteil von Affirmers Erben und Rechtsnachfolgern, in der vollen Absicht, dass diese Verzichtserklärung nicht dem Widerruf, der Rückgängigmachung, der Annullierung, der Beendigung oder anderen rechtlichen oder billigen Maßnahmen unterliegt, die den ruhigen Genuss des Werkes durch die Öffentlichkeit stören, wie es in Affirmers ausdrücklicher Absichtserklärung vorgesehen ist.

3. Öffentliche Lizenz Fallback. Sollte ein Teil des Verzichts aus irgendeinem Grund rechtlich ungültig oder unwirksam nach geltendem Recht sein, so bleibt der Verzicht im größtmöglichen Umfang erhalten, der unter Berücksichtigung der ausdrücklichen Zweckerklärung von Affirmer zulässig ist. In dem Maße, in dem der Verzicht so beurteilt wird, gewährt Affirmer hiermit jeder betroffenen Person eine gebührenfreie, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare, nicht exklusive, unwiderrufliche und bedingungslose Lizenz zur Ausübung von Affirmers Urheberrecht und verwandten Rechten an dem Werk

i. in all territories worldwide,

ii. for the maximum duration provided by applicable law or treaty (including future time extensions),

iii. in any current or future medium and for any number of copies, and

iv. for any purpose whatsoever, including without limitation commercial, advertising or promotional purposes (the “License”).

Die Lizenz gilt ab dem Datum der Anwendung von CC0 durch Affirmer auf das Werk als wirksam. Sollte ein Teil der Lizenz aus irgendeinem Grund rechtlich ungültig oder unwirksam nach geltendem Recht sein, so soll eine solche teilweise Ungültigkeit oder Unwirksamkeit nicht den Rest der Lizenz ungültig machen, und in einem solchen Fall versichert Affirmer hiermit, daß er oder sie nicht

i. exercise any of his or her remaining Copyright and Related Rights in the Work or

ii. assert any associated claims and causes of action with respect to the Work, in either case contrary to Affirmer’s express Statement of Purpose.

4. Beschränkungen und Haftungsausschlüsse.

a. Durch dieses Dokument werden keine Marken- oder Patentrechte, die Affirmer besitzt, abgetreten, aufgegeben, übertragen, lizenziert oder anderweitig beeinträchtigt.

b. Affirmer stellt die Arbeit wie besehen zur Verfügung und gibt keine Zusicherungen oder Gewährleistungen gleich welcher Art hinsichtlich der Arbeit ab, weder ausdrücklich noch stillschweigend, gesetzlich oder anderweitig, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Gewährleistungen für Titel, Marktgängigkeit, Eignung für einen bestimmten Zweck, Nichtverletzung oder das Fehlen versteckter oder sonstiger Mängel, Genauigkeit oder das Vorhandensein oder Fehlen von Fehlern, unabhängig davon, ob diese erkennbar sind oder nicht, jeweils im größtmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang.

c. Affirmer lehnt die Verantwortung für die Klärung von Rechten anderer Personen ab, die für das Werk oder dessen Nutzung gelten können, einschließlich, aber nicht beschränkt auf das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte einer Person am Werk. Ferner lehnt Affirmer die Verantwortung für die Einholung aller notwendigen Zustimmungen, Genehmigungen oder sonstigen Rechte ab, die für eine Nutzung des Werkes erforderlich sind.

d. Affirmer erklärt und bestätigt, dass Creative Commons keine Partei dieses Dokuments ist und keine Pflicht oder Verpflichtung in Bezug auf diese CC0 oder die Nutzung des Werks hat.

-

Gemeingut

(HdrHistogram 2.1.8)

Public-Domain-Code ist nicht lizenzpflichtig.

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