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Couchbase Server 7.1.0 Komponenten

Komponenten Version Lizenz
@angular/common 8.2.14 MIT-Lizenz
@angular/compiler 8.2.14 MIT-Lizenz
@angular/core 8.2.14 MIT-Lizenz
@angular/forms 8.2.14 MIT-Lizenz
@angular/platform-browser 8.2.14 MIT-Lizenz
@angular/plattform-browser-dynamisch 8.2.14 MIT-Lizenz
@angular/router 8.2.14 MIT-Lizenz
@angular/upgrade 8.2.14 MIT-Lizenz
@ng-bootstrap/ng-bootstrap 5.3.1 MIT-Lizenz
@uirouter/angularjs 1.0.25 MIT-Lizenz
[ini4j] 0.5.4 Apache-Lizenz 2.0
_libgcc_mutex 0.1 BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
_openmp_mutex 4.5 BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
Komponenten Version Lizenz
Abkürzung 1.1.1 ISC-Lizenz
alecthomas/participiple v0.4.1 MIT-Lizenz
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algebricks-gemeinsam 0.3.6 Apache-Lizenz 2.0
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algebricks-gemeinsam 0.3.7.1 Apache-Lizenz 2.0
algebricks-compiler 0.3.5 Apache-Lizenz 2.0
algebricks-compiler 0.3.6 Apache-Lizenz 2.0
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algebricks-compiler 0.3.7.1 Apache-Lizenz 2.0
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algebricks-core 0.3.7 Apache-Lizenz 2.0
algebricks-core 0.3.7.1 Apache-Lizenz 2.0
algebricks-data 0.3.5 Apache-Lizenz 2.0
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algebricks-data 0.3.7.1 Apache-Lizenz 2.0
Komponenten Version Lizenz
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algebricks-rewriter 0.3.7.1 Apache-Lizenz 2.0
algebricks-runtime 0.3.5 Apache-Lizenz 2.0
algebricks-runtime 0.3.6 Apache-Lizenz 2.0
algebricks-runtime 0.3.7 Apache-Lizenz 2.0
algebricks-runtime 0.3.7.1 Apache-Lizenz 2.0
Eckig 1.8.0 MIT-Lizenz
Angular UI Bootstrap 1.2.0 MIT-Lizenz
Winkel-Hybrid 10.0.1 MIT-Lizenz
angular-ui-tree 2.22.6 MIT-Lizenz
Komponenten Version Lizenz
Apache Commons Sammlungen 3.2.2 Apache-Lizenz 2.0
Apache Commons Sammlungen 4.4 Apache-Lizenz 2.0
Apache Commons Komprimieren 1.21 Apache-Lizenz 2.0
Apache Commons Konfiguration 2.1.1 Apache-Lizenz 2.0
Apache Commons CSV 1.9.0 Apache-Lizenz 2.0
Apache Commons CSV commons-csv-1.8 Apache-Lizenz 2.0
Apache Commons Lang 3.12.0 Apache-Lizenz 2.0
Apache Commons Protokollierung 1.2 Apache-Lizenz 2.0
Apache Commons Text 1.9 Apache-Lizenz 2.0
Apache CouchDB angepasst Apache-Lizenz 2.0
Apache Hadoop 3.3.2 Apache-Lizenz 2.0
Unterstützung für Apache Hadoop Amazon Web Services 3.3.2 Apache-Lizenz 2.0
Apache Hadoop Auth 3.3.2 Apache-Lizenz 2.0
Apache Hadoop Azure-Unterstützung 3.3.2 Apache-Lizenz 2.0
Apache Hadoop schattiert Guava 1.1.1 Apache-Lizenz 2.0
Apache HTTP Transport v2 für die Google HTTP Client Library für Java. 1.41.0 Apache-Lizenz 2.0
Apache HttpClient 4.5.13 Apache-Lizenz 2.0
Apache HttpComponents Kern 4.4.15 Apache-Lizenz 2.0
Komponenten Version Lizenz
Apache Log4j 2.17.1 Apache-Lizenz 2.0
Apache Log4J API 2.17.1 Apache-Lizenz 2.0
Apache Log4j JUL Adapter 2.17.1 Apache-Lizenz 2.0
Apache Log4j-Webadapter 2.17.1 Apache-Lizenz 2.0
Apache-Parkett-Säule 1.12.0 Apache-Lizenz 2.0
Apache Parkett Common 1.12.0 Apache-Lizenz 2.0
Apache-Parkett-Kodierungen 1.12.0 Apache-Lizenz 2.0
Apache Parquet Format-Strukturen 1.12.0 Apache-Lizenz 2.0
Apache Parquet Hadoop 1.12.0 Apache-Lizenz 2.0
Apache Parkett Jackson 1.12.0 Apache-Lizenz 2.0
Apache Tomcat 10.0.16 Apache-Lizenz 2.0
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armon-go-metrics v0.3.10 MIT-Lizenz
armon-go-radix v1.0.0 MIT-Lizenz
ASM 9.1 BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
ASM-basierte Zugriffshilfe, die von json-smart verwendet wird 2.4.7 Apache-Lizenz 2.0
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Komponenten Version Lizenz
AWS-Ereignis-Stream 1.0.1 Apache-Lizenz 2.0
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AWS Java SDK :: HTTP-Client-Schnittstelle 2.17.116 Apache-Lizenz 2.0
AWS Java SDK :: HTTP-Clients :: Apache 2.17.116 Apache-Lizenz 2.0
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AWS Java SDK :: Regionen 2.17.116 Apache-Lizenz 2.0
AWS Java SDK :: SDK-Kern 2.17.116 Apache-Lizenz 2.0
AWS Java SDK :: Dienste :: Amazon S3 2.17.116 Apache-Lizenz 2.0
AWS Java SDK :: Drittanbieter :: Jackson-Kern 2.17.116 Apache-Lizenz 2.0
AWS Java SDK :: Dienstprogramme 2.17.116 Apache-Lizenz 2.0
AWS Java SDK für Amazon DynamoDB 1.12.109 Apache-Lizenz 2.0
AWS Java SDK für Amazon S3 1.12.109 Apache-Lizenz 2.0
AWS Java SDK für AWS KMS 1.12.109 Apache-Lizenz 2.0
AWS SDK für Go v1.42.53 Apache-Lizenz 2.0
AWS SDK für Java - Kern 1.12.109 Apache-Lizenz 2.0
Komponenten Version Lizenz
aws/aws-sdk-go-v2 1.7.0 (Apache Lizenz 2.0 UND BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz)
aws/aws-sdk-go-v2 1.8.0 (Apache Lizenz 2.0 UND BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz)
aws/aws-sdk-go-v2 v1.10.0 Apache-Lizenz 2.0
aws/aws-sdk-go-v2 v1.13.0 Apache-Lizenz 2.0
aws/aws-sdk-go-v2 v1.14.0 Apache-Lizenz 2.0
aws/aws-sdk-go-v2 v1.9.0 Apache-Lizenz 2.0
azure-identity 1.4.1 MIT-Lizenz
azure-storage-blob 12.14.3 MIT-Lizenz
Azurblau/Azurblau-Pipeline-go v0.2.3 MIT-Lizenz
Azure/azure-sdk-for-go v61.5.0 MIT-Lizenz
Azure/azure-storage-blob-go v0.14.0 MIT-Lizenz
Komponenten Version Lizenz
ausgewogene Übereinstimmung 1.0.0 MIT-Lizenz
benbjohnson-uhr v1.1.0 MIT-Lizenz
beorn7-perks v1.0.1 MIT-Lizenz
bits-and-blooms/bitset v1.2.0 BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
blackfriday v1.5.2 BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
blevesearch-go-porterstemmer v1.0.3 MIT-Lizenz
blevesearch-Segment v0.9.0 Apache-Lizenz 2.0
blevesuche/bleve-mapping-ui v0.4.0 Apache-Lizenz 2.0
blevesearch/mmap-go v1.0.2 BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
blevesearch/mmap-go v1.0.3 BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
blevesearch/sear v0.0.5 Apache-Lizenz 2.0
blevesearch/snowballstem v0.9.0 BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
blevesearch/upsidedown_store_api v1.0.1 Apache-Lizenz 2.0
Bolzen/Schraube 1.3.0 MIT-Lizenz
Boost C++-Bibliotheken - boost 1.74.0.2 Boost Software Lizenz 1.0
Hüpfburg 1.70 MIT-Lizenz
Bouncy Castle PKIX, CMS, EAC, TSP, PKCS, OCSP, CMP und CRMF APIs 1.70 MIT-Lizenz
Strebenerweiterung 1.1.11 MIT-Lizenz
Bremsklotz r835 BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
brotlipy v0.7.0 MIT-Lizenz
BurntSushi/toml v1.0.0 MIT-Lizenz
Komponenten Version Lizenz
ca-Bescheinigungen 2021.10.8 ISC-Lizenz
zensus-instrumente/opencensus-go v0.23.0 Apache-Lizenz 2.0
cffi 1.15.0 MIT-Lizenz
Zeichensatz-Normalisierer 2.0.10 MIT-Lizenz
Checker Qual 3.20.0 MIT-Lizenz
kunde_golang v1.12.1 Apache-Lizenz 2.0
Zwischenablage.js 1.5.16 MIT-Lizenz
Cloud Storage API v1beta1 (Revision 28) v1-rev20211201-1.32.1 Apache-Lizenz 2.0
cmcoffee/kwcli 20150403-snapshot-2af09113 MIT-Lizenz
CodeMirror 5.56.0 MIT-Lizenz
Komponenten Version Lizenz
com.conversantmedia:disruptor 1.2.15 Apache-Lizenz 2.0
com.google.api.grpc:proto-google-common-protos 2.7.1 Apache-Lizenz 2.0
com.google.api.grpc:proto-google-iam-v1 1.2.0 Apache-Lizenz 2.0
Befehlshaber.js v2.20.3 MIT-Lizenz
Commons IO 2.11.0 Apache-Lizenz 2.0
commons-codec 1.15 Apache-Lizenz 2.0
Konfig-Kette 1.1.12 MIT-Lizenz
Kernfunktionalität für die Reactor-Netty-Bibliothek 1.0.14 Apache-Lizenz 2.0
Komponenten Version Lizenz
couchbase-blance v0.1.1 Apache-Lizenz 2.0
couchbase-cbauth v0.1.0 Apache-Lizenz 2.0
couchbase-cbauth v0.1.1 Apache-Lizenz 2.0
couchbase-cbgt v1.2.0 Apache-Lizenz 2.0
couchbase-clog v0.1.0 Business Source Lizenz 1.1
couchbase-go-couchbase 20181122-snapshot-3e9b6e12 MIT-Lizenz
couchbase-go-couchbase v0.1.1 MIT-Lizenz
couchbase-gocb v2.2.2 Apache-Lizenz 2.0
couchbase-gocb v2.3.2 Apache-Lizenz 2.0
couchbase-gocb v2.3.5 Apache-Lizenz 2.0
Komponenten Version Lizenz
couchbase-gomemcached v0.1.4 MIT-Lizenz
couchbase-goutils v0.1.2 Apache-Lizenz 2.0
couchbase-goxdcr v7.1.0-1003_2 Apache-Lizenz 2.0
couchbase/cbft v0.5.0 Business Source Lizenz 1.1
couchbase/cbft - Business Source Lizenz 1.1
couchbase/couchstore - Apache-Lizenz 2.0
couchbase/gocbcore v9.1.7 Apache-Lizenz 2.0
Liegefläche/Moos v0.3.0 Apache-Lizenz 2.0
couchbase/n1fty - Business Source Lizenz 1.1
couchbaselabs-abfrage - Business Source Lizenz 1.1
couchbaselabs/clog v0.1.0 Apache-Lizenz 2.0
couchbaselabs/gocaves 20211209-snapshot-6db33aa5 -
cuckoofilter 20180825-snapshot MIT-Lizenz
locken. 7.78.0 curl-Lizenz
Komponenten Version Lizenz
d3-Reihe 2.4.0 BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
d3-Achse 1.0.12 BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
d3-Bürste 1.1.5 BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
d3-Sammlung 1.0.7 BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
d3-Farbe 1.4.1 BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
d3-Versand 1.0.6 BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
d3-Ziehen 1.2.5 BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
d3-dsv 2.0.0 BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
d3-leicht 1.0.6 BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
d3-Format 1.4.3 BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
d3-Hierarchie 1.1.9 BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
d3-interpolieren v1.4.0 BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
d3-Pfad 1.0.9 BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
d3-Skala 3.2.1 BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
d3-Skala-chromatisch 1.5.0 BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
d3-Auswahl v1.4.1 BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
d3-Form v1.3.7 BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
d3-Zeit 1.1.0 BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
d3-zeit-format 2.2.3 BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
d3-Timer v1.0.10 BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
d3-Übergang v1.3.2 BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
d3-Zoom 1.8.3 BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
Komponenten Version Lizenz
Data Mapper für Jackson 1.9.14-atlassian-6 Apache-Lizenz 2.0
DataDog/zstd v1.3.4 BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
delegieren 3.2.0 MIT-Lizenz
diff2html 3.2.0 MIT-Lizenz
dimchansky/utfbom v1.1.1 Apache-Lizenz 2.0
dominikh/go-tools v0.2.2 MIT-Lizenz
Doppelwandler v3.0.0 BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
Dustin's Gojson 20180805-snapshot-af16e0e7 BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
Komponenten Version Lizenz
EditorConfig 0.15.3 MIT-Lizenz
erlang-erlydtl 0.7.0 MIT-Lizenz
erlang-otp 24.1.3 Apache-Lizenz 2.0
erlang-poolboy 1.5.1 Gemeingut
fehleranfällige Anmerkungen 2.7.1 Apache-Lizenz 2.0
errwrap v1.1.0 Mozilla Public License 2.0
esbuild 0.13.13 MIT-Lizenz
exp 20200223-snapshot-6cc2880d BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
Komponenten Version Lizenz
fastutil 8.5.6 Apache-Lizenz 2.0
Fatih-Farbe v1.13.0 MIT-Lizenz
FileSaver.js 2.0.2 MIT-Lizenz
Fehler finden jsr305 3.0.2 Apache-Lizenz 2.0
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Narrheit v2020.09.07.00 Apache-Lizenz 2.0
forestdb v1.2 Apache-Lizenz 2.0
foxcpp/go-mockdns v1.0.0 MIT-Lizenz
fs.realpfad 1.0.0 ISC-Lizenz
fsnotify-fsnotify v1.4.7 BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
Komponenten Version Lizenz
GAX (Google Api eXtensions) 0.93.1 BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
GAX (Google Api eXtensions) 2.8.1 BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
geocouch 20180430-snapshot-92def13f Apache-Lizenz 2.0
geometry-api-java 2.0.0 Apache-Lizenz 2.0
github.com/aws/smithy-go v1.10.0 Apache-Lizenz 2.0
github.com/blevesearch/vellum v1.0.7 Apache-Lizenz 2.0
github.com/blevesearch/zapx v11.3.1 Apache-Lizenz 2.0
github.com/blevesearch/zapx v12.3.1 Apache-Lizenz 2.0
github.com/blevesearch/zapx v13.3.1 Apache-Lizenz 2.0
github.com/blevesearch/zapx v14.3.1 Apache-Lizenz 2.0
github.com/blevesearch/zapx v15.3.1 Apache-Lizenz 2.0
github.com/golang-jwt/jwt v4.3.0 MIT-Lizenz
github.com/syndtr/gosnappy 20150730-snapshot-156a0732 BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
github.com/yusufpapurcu/wmi v1.2.2 MIT-Lizenz
glenn-brown/golang-pkg-pcre 20161121-snapshot BSD 2-Klausel "Vereinfachte" Lizenz
glog 0.4.0 BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
glycerin/go-unsnap-stream 0.0~git20180323.9f0cb55 MIT-Lizenz
Komponenten Version Lizenz
Programmiersprache Go 0.0~git20190125.d66bd3c+ds BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
Programmiersprache Go 20160905-snapshot Go BSD-Lizenz mit Patentbestimmung
Programmiersprache Go 20180717-snapshot (zlib Lizenz AND University of Illinois/NCSA Open Source License AND GNU General Public License v2.0 w/Classpath exception AND Creative Commons Attribution No Derivatives 3.0 AND Common Development and Distribution License 1.0 AND GNU General Public License v2.0 oder später AND Bzip2-Lizenz AND SSLeay-Lizenz AND MIT-Lizenz AND ISC-Lizenz AND Apache-Lizenz 2.0 AND Creative Commons Attribution Share Alike 3.0 AND BSD 3-Klausel "New" oder "Revised" Lizenz AND The Open SSL License AND Eclipse Public License 1.0)
Programmiersprache Go 20181002-snapshot (MIT-Lizenz UND Apache-Lizenz 2.0 UND BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz)
Programmiersprache Go 20181107-snapshot BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
Programmiersprache Go 20181218-snapshot (MIT-Lizenz UND Apache-Lizenz 2.0 UND BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz)
Gehen Sie bezeugen v1.5.1 MIT-Lizenz
Gehen Sie bezeugen v1.7.0 MIT-Lizenz
Komponenten Version Lizenz
go-autorest v14.2.0 Apache-Lizenz 2.0
go-check-check 20171108-snapshot-20d25e28 BSD 2-Klausel "Vereinfachte" Lizenz
go-check-check 20201130-snapshot-10cb9826 BSD 2-Klausel "Vereinfachte" Lizenz
go-immutable-radix v1.3.1 Mozilla Public License 2.0
go-jose v2.6.0 Apache-Lizenz 2.0
go-jsonpointer 20140810-snapshot-75939f54 MIT-Lizenz
go-jsonpointer 20160814-snapshot-ba0abeac MIT-Lizenz
go-metrics 20151206-snapshot-dee209f2 BSD 2-Klausel "Vereinfachte" Lizenz
go-metrics 20190825-snapshot-cac0b30c BSD 2-Klausel "Vereinfachte" Lizenz
go-metrics 20200313-snapshot-10cdbea8 BSD 2-Klausel "Vereinfachte" Lizenz
go-metrics master-efc2659 BSD 2-Klausel "Vereinfachte" Lizenz
go-ole-go-ole v1.2.6 MIT-Lizenz
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go-spew v1.1.1 ISC-Lizenz
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Komponenten Version Lizenz
go-tomb-tomb 20150422-snapshot-dd632973 BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
go-zap v1.21.0 MIT-Lizenz
go-zookeeper 20150410-snapshot-fa6674ab BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
go-zookeeper 20200724-snapshot-2164a8ac BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
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go.googlesource.com/tools 20181129-snapshot-e21233ff BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
go.googlesource.com/tools v0.1.9 BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
go.uber.org/goleak v1.1.11 MIT-Lizenz
go.uber.org/multierr v1.7.0 MIT-Lizenz
GoDoc Text v0.1.0 MIT-Lizenz
GoDoc Text v0.2.0 MIT-Lizenz
Komponenten Version Lizenz
golang protobuf 20191022-snapshot BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
golang protobuf v1.2.0 BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
golang protobuf v1.4.0 BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
golang protobuf v1.5.2 BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
golang-github-edsrzf-mmap-go 0.0~git20160512.0.935e0e8 BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
golang-github-elazarl-go-bindata-assetfs-dev 0.0~git20151224.0.57eb5e1 BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
golang-github-elazarl-go-bindata-assetfs-dev 1.0.0 BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
golang-github-elazarl-go-bindata-assetfs-dev 20170227-snapshot-30f82fa2 BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
golang-github-elazarl-go-bindata-assetfs-dev v1.0.1 BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
golang-github-gorilla-kontext 0 BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
golang-github-grpc-grpc-go-devel 1.18.0 BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
golang-github-json-iterator-go-dev 1.0.6 MIT-Lizenz
golang-github-leemcloughlin-gofarmhash 0.0~git20160919.0.0a055c5 MIT-Lizenz
Komponenten Version Lizenz
golang-github-ryszard-goskiplist 0.0~git20150312.2dfbae5 Apache-Lizenz 2.0
golang-github-seiflotfy-cuckoofilter 0.0~git20160609.0.d048387 MIT-Lizenz
golang-github-spf13-pflag-dev 1.0.3 BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
golang-github-spf13-pflag-dev 20180613-snapshot BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
golang-github-youmark-pkcs8 1.1 MIT-Lizenz
golang-google-genproto-dev 0.0~git20171123.7f0da29 Apache-Lizenz 2.0
golang-snappy-go-dev 20150731-snapshot-a911026e BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
golang-snappy-go-dev 20171230-snapshot BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
golang-snappy-go-dev v0.0.1 BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
golang-snappy-go-dev v0.0.3 BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
golang-snappy-go-dev v0.0.4 BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
golang-x-text-dev 0.3.4 BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
Komponenten Version Lizenz
golang.org/x/crypto 20171031-snapshot-bd6f299f BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
golang.org/x/crypto 20180222-snapshot-432090b8 BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
golang.org/x/crypto 20180502-snapshot-faadfbdc BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
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golang.org/x/crypto 20180513-snapshot-bd6f299f BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
golang.org/x/crypto 20180925-snapshot BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
golang.org/x/crypto 20200819-snapshot-5c72a883 BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
golang.org/x/lint 20210508-snapshot-6edffad5 BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
golang.org/x/mod 20211013-snapshot-c96bc141 BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
golang.org/x/net 0.0+git20170629.c81e7f2 BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
golang.org/x/net 20170911-snapshot-66aacef3 BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
golang.org/x/net 20180223-snapshot BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
golang.org/x/net 20180312-snapshot-a337091b BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
golang.org/x/net 20180801-snapshot BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
golang.org/x/net 20211019-snapshot-d418f374 BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
golang.org/x/net 20211214-snapshot-4ddde0e9 BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
golang.org/x/net 20220126-snapshot-cd36cc07 BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
golang.org/x/oauth2 20211104-snapshot-d3ed0bb2 BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
golang.org/x/sys 20181221-snapshot-b4a75ba8 BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
golang.org/x/sys 20210422-snapshot-04245dca BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
golang.org/x/sys 20211112-snapshot-0c823b97 BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
golang.org/x/sys 20220208-snapshot-3681064d BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
golang.org/x/term 20210927-snapshot-03fcf44c BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
golang.org/x/text v0.3.7 BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
golang.org/x/time 20220204-snapshot-90d013bb BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
golang.org/x/xerrors 20200804-snapshot-5ec99f83 BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
Komponenten Version Lizenz
golang/appengine v1.6.7 Apache-Lizenz 2.0
golang/glog 20160125-snapshot-23def4e6 Apache-Lizenz 2.0
golang/text v0.3.4 BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
goleveldb 1.0.0 BSD 2-Klausel "Vereinfachte" Lizenz
goleveldb 20190103-snapshot BSD 2-Klausel "Vereinfachte" Lizenz
gomega 1.4.3 MIT-Lizenz
gute-zuhörer 1.2.2 MIT-Lizenz
Komponenten Version Lizenz
Google API Allgemein 2.1.2 BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
Google APIs Client-Bibliothek für Java 1.33.0 Apache-Lizenz 2.0
Google App Engine-Erweiterungen für die Google HTTP-Client-Bibliothek für Java. 1.41.0 Apache-Lizenz 2.0
Google Auth Library für Java - Anmeldeinformationen 1.3.0 BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
Google Auth Bibliothek für Java OAuth2 HTTP 1.3.0 BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
Google Cloud Client-Bibliotheken für Go v0.100.2 Apache-Lizenz 2.0
Google Cloud Client-Bibliotheken für Go v0.2.0 Apache-Lizenz 2.0
Google Cloud-Kern 2.3.5 Apache-Lizenz 2.0
Google Cloud Core HTTP 2.3.5 Apache-Lizenz 2.0
Google Cloud-Speicher 2.3.0 Apache-Lizenz 2.0
Google HTTP-Client-Bibliothek für Java 1.41.0 Apache-Lizenz 2.0
Google OAuth Client-Bibliothek für Java 1.32.1 Apache-Lizenz 2.0
Google V8 JavaScript-Engine 8.3.110.13 BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
Komponenten Version Lizenz
google-gofuzz v1.1.0 Apache-Lizenz 2.0
google-gson 2.8.9 Apache-Lizenz 2.0
google-snappy 1.1.1 BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
google-snappy 1.1.8 BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
google.golang.org/protobuf v1.21.0 BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
google.golang.org/protobuf v1.27.1 BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
google/go-cloud v0.24.0 Apache-Lizenz 2.0
google/go-cmp v0.4.0 BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
google/go-cmp v0.5.7 BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
google/go-genproto 20180817-snapshot-c66870c0 Apache-Lizenz 2.0
google/uuid 20180806-snapshot BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
google/uuid v1.1.1 BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
google/uuid v1.2.0 BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
google/uuid v1.3.0 BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
google/draht v0.5.0 Apache-Lizenz 2.0
googleapis/gax-go v1.0.3 BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
googleapis/gax-go v2.1.1 BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
gopkg.in/v1/fsnotify v1.4.7 BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
gopsutil v3.21.11 BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
gorilla/kontext 20170307-snapshot BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
Komponenten Version Lizenz
gorilla/mux 20170523-snapshot BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
gorilla/mux v1.8.0 BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
gorilla/muxy 20170123-snapshot-65b4fd5d BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
goskiplist 20170622-snapshot Apache-Lizenz 2.0
groupcache 20210331-snapshot-41bb18bf Apache-Lizenz 2.0
grpc 1.28.1 Apache-Lizenz 2.0
grpc-go 20190102-snapshot Apache-Lizenz 2.0
grpc-go v1.24.0 Apache-Lizenz 2.0
grpc-go v1.44.0 Apache-Lizenz 2.0
gsl-lite 0.38.1 -
GSON-Erweiterungen für die Google HTTP-Client-Bibliothek für Java. 1.41.0 Apache-Lizenz 2.0
Guava InternalFutureFailureAccess und InternalFutures 1.0.1 Apache-Lizenz 2.0
Guava ListenableFuture nur 9999.0-empty-to-avoid-conflict-with-guava Apache-Lizenz 2.0
Guava: Google Core-Bibliotheken für Java 31.0.1-jre Apache-Lizenz 2.0
Komponenten Version Lizenz
hadoop-mapreduce-client-core 3.3.2 Apache-Lizenz 2.0
hashicorp-go-cleanhttp v0.5.2 Mozilla Public License 2.0
hashicorp-go-multierror v1.1.1 Mozilla Public License 2.0
hashicorp-go-plugin v1.4.3 Mozilla Public License 2.0
hashicorp-go-retryablehttp v0.7.0 Mozilla Public License 2.0
hashicorp-go-rootcerts v1.0.2 Mozilla Public License 2.0
hashicorp-go-uuid v1.0.2 Mozilla Public License 2.0
hashicorp-golang-lru v0.5.4 Mozilla Public License 2.0
hashicorp-yamux 20211028-snapshot-0bc27b27 Mozilla Public License 2.0
hashicorp/go-hclog v1.1.0 MIT-Lizenz
hashicorp/go-sockaddr v1.0.2 Mozilla Public License 2.0
hashicorp/hcl v1.0.0 Mozilla Public License 2.0
HdrHistogramm_c 0.9.2 (BSD 3-Klausel "Neue" oder "Revidierte" Lizenz UND Public Domain)
hogan.js 3.0.2 Apache-Lizenz 2.0
hpcloud-tail v1.0.0 MIT-Lizenz
HTTP-Funktionalität für die Reactor-Netty-Bibliothek 1.0.14 Apache-Lizenz 2.0
Komponenten Version Lizenz
hyracks-api 0.3.5 Apache-Lizenz 2.0
hyracks-api 0.3.6 Apache-Lizenz 2.0
hyracks-api 0.3.7 Apache-Lizenz 2.0
hyracks-api 0.3.7.1 Apache-Lizenz 2.0
hyracks-client 0.3.5 Apache-Lizenz 2.0
hyracks-client 0.3.6 Apache-Lizenz 2.0
hyracks-client 0.3.7 Apache-Lizenz 2.0
hyracks-client 0.3.7.1 Apache-Lizenz 2.0
hyracks-comm 0.3.5 Apache-Lizenz 2.0
hyracks-comm 0.3.6 Apache-Lizenz 2.0
hyracks-comm 0.3.7 Apache-Lizenz 2.0
hyracks-comm 0.3.7.1 Apache-Lizenz 2.0
hyracks-control-cc 0.3.5 Apache-Lizenz 2.0
hyracks-control-cc 0.3.6 Apache-Lizenz 2.0
hyracks-control-cc 0.3.7 Apache-Lizenz 2.0
hyracks-control-cc 0.3.7.1 Apache-Lizenz 2.0
hyracks-control-common 0.3.5 Apache-Lizenz 2.0
hyracks-control-common 0.3.6 Apache-Lizenz 2.0
hyracks-control-common 0.3.7 Apache-Lizenz 2.0
hyracks-control-common 0.3.7.1 Apache-Lizenz 2.0
hyracks-control-nc 0.3.5 Apache-Lizenz 2.0
hyracks-control-nc 0.3.6 Apache-Lizenz 2.0
hyracks-control-nc 0.3.7 Apache-Lizenz 2.0
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hyracks-data-std 0.3.5 Apache-Lizenz 2.0
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hyracks-data-std 0.3.7 Apache-Lizenz 2.0
hyracks-data-std 0.3.7.1 Apache-Lizenz 2.0
Komponenten Version Lizenz
hyracks-dataflow-common 0.3.5 Apache-Lizenz 2.0
hyracks-dataflow-common 0.3.6 Apache-Lizenz 2.0
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hyracks-storage-am-bloomfilter 0.3.5 Apache-Lizenz 2.0
hyracks-storage-am-bloomfilter 0.3.6 Apache-Lizenz 2.0
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hyracks-storage-am-bloomfilter 0.3.7.1 Apache-Lizenz 2.0
Komponenten Version Lizenz
hyracks-storage-am-btree 0.3.5 Apache-Lizenz 2.0
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hyracks-storage-am-lsm-rtree 0.3.5 Apache-Lizenz 2.0
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Komponenten Version Lizenz
hyracks-storage-common 0.3.5 Apache-Lizenz 2.0
hyracks-storage-common 0.3.6 Apache-Lizenz 2.0
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hyracks-util 0.3.5 Apache-Lizenz 2.0
hyracks-util 0.3.6 Apache-Lizenz 2.0
hyracks-util 0.3.7 Apache-Lizenz 2.0
hyracks-util 0.3.7.1 Apache-Lizenz 2.0
Komponenten Version Lizenz
iconv-lite v0.4.24 MIT-Lizenz
idna 3.1 BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
unauffindbar/Mausefalle 0.0~git20141017.0.76626ae Apache-Lizenz 2.0
unauffindbar/Mausefalle 1.0.0 Apache-Lizenz 2.0
an Bord 1.0.6 ISC-Lizenz
erbt v2.0.4 ISC-Lizenz
ini 1.3.8 ISC-Lizenz
io.grpc:grpc-kontext 1.43.2 Apache-Lizenz 2.0
isaacs/einmal 1.4.0 ISC-Lizenz
Komponenten Version Lizenz
J2ObjC-Bemerkungen 1.3 Apache-Lizenz 2.0
Jackson 2 Erweiterungen für die Google HTTP Client Library für Java. 1.41.0 Apache-Lizenz 2.0
Jackson Datenformate: Binär 2.12.3 Apache-Lizenz 2.0
jackson-anmerkungen 2.13.1 Apache-Lizenz 2.0
jackson-core 1.9.14-atlassian-6 GNU Lesser General Public License v2.1 oder höher
jackson-core 2.13.1 Apache-Lizenz 2.0
jackson-databind 2.13.1 Apache-Lizenz 2.0
jackson-dataformat-xml 2.13.1 Apache-Lizenz 2.0
Jackson-Datentyp-JSR310 2.13.1 Apache-Lizenz 2.0
jamiealquiza/tachymeter v2.0.0 MIT-Lizenz
Java Native Access (JNA) 5.5.0 (GNU Lesser General Public License v2.1 oder höher ODER Apache License 2.0)
Java Native Access (JNA) 5.6.0 (GNU Lesser General Public License v2.1 oder höher ODER Apache License 2.0)
JavaBeans Activation Framework API jar 1.2.1 BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
javax.ws.rs-api 2.1.1 GNU General Public License v2.0 w/Classpath-Ausnahme
jbcrypt 0.4 ISC-Lizenz
JCIP-Anmerkungen unter Apache-Lizenz 1.0-1 Apache-Lizenz 2.0
jemalloc 5.2.1 BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
Komponenten Version Lizenz
Jetty: Java-basierter HTTP/1.x, HTTP/2, Servlet, WebSocket Server 9.4.43.v20210629 (Apache License 2.0 OR Eclipse Public License 1.0)
jhump/protoreflect v1.6.0 Apache-Lizenz 2.0
JMES Path Query Bibliothek 1.12.109 Apache-Lizenz 2.0
jmespath-go-jmespath v0.4.0 Apache-Lizenz 2.0
Joda Zeit 2.8.1 Apache-Lizenz 2.0
js-beautify 1.10.3 MIT-Lizenz
jsdiff 4.0.2 BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
jsdiff v5.0.0 BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
JSON für modernes C++ v3.9.0 MIT-Lizenz
json-smart 2.4.7 Apache-Lizenz 2.0
jsoniter-go 20171115-snapshot-f7279a60 MIT-Lizenz
jsoniter-go v1.1.12 MIT-Lizenz
julienschmidt/httprouter 20170430-snapshot-975b5c4c BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
julienschmidt/httprouter v1.3.0 BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
Komponenten Version Lizenz
kr/schön 0.2.1 MIT-Lizenz
Krestenkrab's triq 20151018-snapshot-c7306b8e Apache-Lizenz 2.0
Komponenten Version Lizenz
leemcloughlin/gofarmhash 20180505-snapshot MIT-Lizenz
libcouchbase 3.2.3 Apache-Lizenz 2.0
libcouchbase 3.2.5 Apache-Lizenz 2.0
libcxx 12.0.1 (University of Illinois/NCSA Open Source License OR MIT License)
libevent - eine Bibliothek zur Ereignisbenachrichtigung 2.1.11 BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
libffi 3.4.2 MIT-Lizenz
libgcc 10.2.1 GNU General Public License v3.0 mit Ausnahme der GCC Runtime Library
libgcc-ng 11.2.0 GNU General Public License v3.0 mit Ausnahme der GCC Runtime Library
libgomp 11.2.0 GNU General Public License v3.0 mit Ausnahme der GCC Runtime Library
libnuma1 2.0.11 GNU Lesser General Public License v2.1 oder höher
libstdc++ 10.2.1 GNU General Public License v3.0 mit Ausnahme der GCC Runtime Library
libellierend 0.6 MIT-Lizenz
libuv 1.20.3 (MIT-Lizenz UND ISC-Lizenz UND BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz)
Lodash 3.3.0 MIT-Lizenz
Log4J Commons Logging-Brücke 2.17.1 Apache-Lizenz 2.0
Log4J Kompatibilität API 2.17.1 Apache-Lizenz 2.0
lz4 1.9.2 BSD 2-Klausel "Vereinfachte" Lizenz
Komponenten Version Lizenz
Kartenstruktur v1.4.3 MIT-Lizenz
Marsmensch 20190517-snapshot-25dcb96d Apache-Lizenz 2.0
Marsmensch v3.2.1 Apache-Lizenz 2.0
mattn-go-colorable v0.1.12 MIT-Lizenz
mattn-go-isatty v0.0.14 MIT-Lizenz
mattn-go-runewidth 0.0.4 MIT-Lizenz
mattn-go-runewidth v0.0.3 MIT-Lizenz
mattn-go-sqlite3 v1.14.11 MIT-Lizenz
mattn/go-ieproxy v0.0.1 MIT-Lizenz
matttproud-golang_protobuf_extensions v1.0.1 Apache-Lizenz 2.0
meck 0.8.5 Apache-Lizenz 2.0
Komponenten Version Lizenz
Microsoft Azure Client-Bibliothek für File Storage Data Lake 12.7.2 MIT-Lizenz
Gemeinsames Microsoft Azure-Modul für Speicher 12.14.2 MIT-Lizenz
Microsoft Azure internes Avro-Modul für Speicherung 12.1.3 MIT-Lizenz
Microsoft Azure Java Core Bibliothek 1.24.1 MIT-Lizenz
Microsoft Azure Netty HTTP-Client-Bibliothek 1.11.6 MIT-Lizenz
Microsoft Azure SDK für Key Vault 1.2.4 MIT-Lizenz
Microsoft Windows Azure Speicher-Client-SDK 8.6.6 Apache-Lizenz 2.0
Microsoft/tslib 1.11.1 Apache-Lizenz 2.0
Komponenten Version Lizenz
miekg/dns v1.1.25 BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
Minimatch 3.0.4 ISC-Lizenz
Minimist 1.2.5 MIT-Lizenz
mitchellh-copystructure v1.2.0 MIT-Lizenz
mitchellh-go-homedir v1.1.0 MIT-Lizenz
mitchellh-reflectwalk v1.0.2 MIT-Lizenz
mitchellh/go-testing-schnittstelle v1.14.1 MIT-Lizenz
modern-go/aktuell 20180305-snapshot-bacd9c7e Apache-Lizenz 2.0
modern-go/reflect2 v1.0.2 Apache-Lizenz 2.0
msal4j 1.11.0 MIT-Lizenz
msal4j-Persistenz-Erweiterung 1.1.0 MIT-Lizenz
mschoch/smat v0.2.0 Apache-Lizenz 2.0
msgpack-core 0.8.20 Apache-Lizenz 2.0
msgpack-python 1.0.2 Apache-Lizenz 2.0
Komponenten Version Lizenz
natefinch/npipe 20140709-snapshot-272c8150 MIT-Lizenz
natefinch/npipe 20180227-snapshot-c1b8fa8b MIT-Lizenz
natsort 7.1.1 MIT-Lizenz
ncurses 6.2.20211002 MIT-Lizenz
Netty Projekt 4.1.73.endgültig Apache-Lizenz 2.0
Netty Reactive Streams HTTP-Unterstützung 2.0.5 Apache-Lizenz 2.0
Netty Reactive Streams Implementierung 2.0.5 Apache-Lizenz 2.0
Netty/TomcatNative [BoringSSL - Statisch] 2.0.47.endgültig Apache-Lizenz 2.0
Netty/TomcatNative [OpenSSL - Klassen] 2.0.46.endgültig Apache-Lizenz 2.0
Netty/TomcatNative [OpenSSL - Klassen] 2.0.47.endgültig Apache-Lizenz 2.0
Netty/Transport/Klassen/Epoll 4.1.72.endgültig Apache-Lizenz 2.0
Netty/Transport/Native/Unix/Common 4.1.72.endgültig Apache-Lizenz 2.0
Netty/Transport/Native/Unix/Common 4.1.73.endgültig Apache-Lizenz 2.0
Komponenten Version Lizenz
ngx-Zwischenablage 12.3.1 MIT-Lizenz
ngx-window-token 2.0.1 MIT-Lizenz
Nimbus Inhaltstyp 2.1 Apache-Lizenz 2.0
Nimbus LangTag 1.5 Apache-Lizenz 2.0
Nimbus-JOSE-JWT 9.9.3 Apache-Lizenz 2.0
node-concat-map 0.0.1 MIT-Lizenz
Knoten-Globus v7.1.6 ISC-Lizenz
node-lru-cache 4.1.5 ISC-Lizenz
node-mkdirp 0.3.0 MIT-Lizenz
node-mkdirp 0.5.5 MIT-Lizenz
node-semver 5.7.1 ISC-Lizenz
nopt 1.0.10 MIT-Lizenz
nopt v4.0.3 ISC-Lizenz
Komponenten Version Lizenz
OAuth 2.0 SDK mit OpenID Connect-Erweiterungen 9.7 Apache-Lizenz 2.0
ocLazyLoad 1.1.0 MIT-Lizenz
oklog/run v1.1.0 Apache-Lizenz 2.0
onsi/Ginkgo v1.7.0 MIT-Lizenz
OpenCensus 0.28.0 Apache-Lizenz 2.0
OpenJDK 11.0.14+9 GNU General Public License v2.0 w/Classpath-Ausnahme
OpenSSL 1.1.1n (SSLeay-Lizenz UND die Open-SSL-Lizenz)
OpenTracing API 0.31.0 Apache-Lizenz 2.0
opentracing-opentracing-go 20180301-snapshot Apache-Lizenz 2.0
os-homedir 1.0.2 MIT-Lizenz
os-tmpdir 1.0.2 MIT-Lizenz
osenv 0.1.5 ISC-Lizenz
Komponenten Version Lizenz
pascaldekloe/goe v0.1.0 Gemeingut
Weg-ist-absolut 1.0.1 MIT-Lizenz
PCRE 8.44 BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
peterh/liner v1.2.0 MIT-Lizenz
philhofer-fwd v1.0.0 MIT-Lizenz
pierrec-lz4 v1.1 BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
pierrec-lz4 v2.6.1 BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
pierrec-xxHash 20190902-snapshot BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
pkg/Fehler 20180417-snapshot-30136e27 BSD 2-Klausel "Vereinfachte" Lizenz
pkg/Fehler 20180924-snapshot BSD 2-Klausel "Vereinfachte" Lizenz
pkg/Fehler v0.9.1 BSD 2-Klausel "Vereinfachte" Lizenz
pmezard-go-difflib 1.0.0 BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
Komponenten Version Lizenz
Prometheus Java Einfacher Klient 0.14.1 Apache-Lizenz 2.0
Prometheus Java Simpleclient Allgemein 0.14.1 Apache-Lizenz 2.0
Prometheus Java Span Context Supplier - Allgemein 0.14.1 Apache-Lizenz 2.0
Prometheus Java Span Context Lieferant - OpenTelemetry 0.14.1 Apache-Lizenz 2.0
Prometheus Java Span Context Supplier - OpenTelemetry Agent 0.14.1 Apache-Lizenz 2.0
prometheus-client_model v0.2.0 Apache-Lizenz 2.0
prometheus-gemeinsam v0.32.1 Apache-Lizenz 2.0
prometheus-cpp v0.10.0 MIT-Lizenz
prometheus-procfs v0.7.3 Apache-Lizenz 2.0
prometheus/prometheus v2.23.0 Apache-Lizenz 2.0
Komponenten Version Lizenz
Proto-Liste 1.2.4 ISC-Lizenz
Protokollpuffer Java API 3.19.2 BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
Protokollpuffer Java Util Paket 3.19.2 BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
Pseudokarte 1.0.2 ISC-Lizenz
pyca/Kryptographie 3.4.7 (Apache Lizenz 2.0 ODER BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz)
pycparser 2.21 BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
pycryptodome 3.10.4 (BSD 3-Klausel "Neue" oder "Revidierte" Lizenz UND Public Domain)
pyOpenSSL 21.0.0 Apache-Lizenz 2.0
PySocks 1.7.1 BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
Programmiersprache Python 3.9.7 Python Software Foundation Lizenz 2.0
Python sechs 1.16.0 MIT-Lizenz
python-zertifiziert 2021.10.8 Mozilla Public License 2.0
python-pem 21.2.0 MIT-Lizenz
python-snappy 0.6.0 BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
python_abi 3.9 BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
Komponenten Version Lizenz
RamdaJs 0.26.1 MIT-Lizenz
re2j 1.1 BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
reaktive Ströme v1.0.3 Creative Commons Zero v1.0 Universal
ReactiveX RxJS 6.5.3 Apache-Lizenz 2.0
Reaktorkern 3.4.13 Apache-Lizenz 2.0
Bewehrungsstahl 2.5.1 Apache-Lizenz 2.0
Bewehrungsstahl 2.6.0 (MIT-Lizenz oder Apache-Lizenz 2.0)
Anfragen 2.26.0 Apache-Lizenz 2.0
anfragen-werkzeuggürtel 0.9.1 Apache-Lizenz 2.0
RoaringBitmap-roaring v0.9.4 Apache-Lizenz 2.0
rw 1.3.3 BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
RxJava 1.3.8 Apache-Lizenz 2.0
ryanuber-go-glob v1.0.0 MIT-Lizenz
Komponenten Version Lizenz
Sicherer Puffer 2.1.2 MIT-Lizenz
santhosh-tekuri/jsonschema v1.2.4 BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
Sbinet-Liner Master-20150202 MIT-Lizenz
Wählen Sie 1.1.2 MIT-Lizenz
sigmund 1.0.1 Apache-Lizenz 2.0
SLF4J-API-Modul 1.7.25 MIT-Lizenz
SLF4J Bindung 2.17.1 -
sn-2-ui-router-ng2 6.0.1 MIT-Lizenz
snappy-java 1.1.8.4 Apache-Lizenz 2.0
software.amazon.ion:ion-java 1.0.2 Apache-Lizenz 2.0
sortablejs 1.10.2 MIT-Lizenz
Funkeln 1.6.0 MIT-Lizenz
Funkeln fusioniert-mit-1.10-aber-unbrauchbar-als-kein-Sandboxing MIT-Lizenz
spdlog v1.8.5 MIT-Lizenz
spf13-kobra 0.0.5 Apache-Lizenz 2.0
spf13-kobra 20170131-snapshot Apache-Lizenz 2.0
SQLite 3.37.0 Gemeingut
Stax2 API 4.2.1 BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
steveyen-gtreap 0.0~git20150807.0.0abe01e MIT-Lizenz
steveyen-gtreap v0.1.0 MIT-Lizenz
stretchr/objx v0.1.0 MIT-Lizenz
stretchr/objx v0.1.1 MIT-Lizenz
stretchr/objx v0.3.0 MIT-Lizenz
Strukturen v1.1.0 MIT-Lizenz
Komponenten Version Lizenz
jsx von talentdeficit v0.9.0 MIT-Lizenz
Tcl/Tk 8.6.11 (BSD 3-Klausel "Neue" oder "Revidierte" Lizenz UND TCL/TK-Lizenz)
DreiZehn Rückport 1.5.2 BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
Kleinst-Emitter 1.2.0 MIT-Lizenz
tinylib-msgp 20181103-snapshot MIT-Lizenz
tklauser/go-sysconf v0.3.9 BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
tpcds 1.2 Apache-Lizenz 2.0
tzdata 2021e Gemeingut
Komponenten Version Lizenz
uber-go/atomic v1.9.0 MIT-Lizenz
ui-router-rx 0.6.4 MIT-Lizenz
ui-router/core 6.0.4 MIT-Lizenz
urfAVE/cli v2.3.0 MIT-Lizenz
urllib3 1.26.8 MIT-Lizenz
Komponenten Version Lizenz
Gewölbe von HashiCorp api/v1.3.1 Mozilla Public License 2.0
whitequark/ipaddr.js 2.0.1 MIT-Lizenz
willf/bitset v1.0.0 BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
win_inet_pton 1.1.0 Gemeingut
Woodstox 6.2.7 Apache-Lizenz 2.0
Wrappy 1.0.2 ISC-Lizenz
Komponenten Version Lizenz
XZ Utils 5.2.5 Gemeingut
yallist 2.1.2 ISC-Lizenz
yaml für Go 20200512-snapshot-9f266ea9 Apache-Lizenz 2.0
yaml für Go 20210109-snapshot-496545a6 Apache-Lizenz 2.0
yaml für Go v2.2.2 (MIT-Lizenz UND Apache-Lizenz 2.0)
yaml für Go v2.2.8 Apache-Lizenz 2.0
yaml für Go v2.4.0 Apache-Lizenz 2.0
youmark/pkcs8 20181117-snapshot-1be2e3e5 MIT-Lizenz
Komponenten Version Lizenz
zeekay/highlight.js 10.4.1 BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
zlib 1.2.11 zlib-Lizenz
Zone.js v0.9.1 MIT-Lizenz
zstd 1.5.0 BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
zstd-jni 1.4.9-1 BSD 2-Klausel "Vereinfachte" Lizenz

Lizenzen

Apache-Lizenz 2.0

([ini4j] 0.5.4, algebricks-common 0.3.5, algebricks-common 0.3.6, algebricks-common 0.3.7, algebricks-common 0.3.7.1, algebricks-compiler 0.3.5, algebricks-compiler 0.3.6, algebricks-compiler 0.3.7, algebricks-compiler 0.3.7.1, algebricks-core 0.3.5, algebricks-core 0.3.6, algebricks-core 0.3.7, algebricks-core 0.3.7.1, algebricks-data 0.3.5, algebricks-data 0.3.6, algebricks-data 0.3.7, algebricks-data 0.3.7.1, algebricks-rewriter 0.3.5, algebricks-rewriter 0.3.6, algebricks-rewriter 0.3.7, algebricks-rewriter 0.3.7.1, algebricks-runtime 0.3.5, algebricks-runtime 0.3.6, algebricks-runtime 0.3.7, algebricks-runtime 0.3.7.1, Apache Commons Sammlungen 3.2.2, Apache Commons Sammlungen 4.4, Apache Commons Compress 1.21, Apache Commons Configuration 2.1.1, Apache Commons CSV 1.9.0, Apache Commons CSV commons-csv-1.8, Apache Commons Lang 3.12.0, Apache Commons Logging 1.2, Apache Commons Text 1.9, Apache CouchDB angepasst, Apache Hadoop 3.3.2, Apache Hadoop Amazon Web Services Unterstützung 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Libraries for Go v0.100.2, Google Cloud Client Libraries for Go v0.2.0, Google Cloud Core 2.3.5, Google Cloud Core HTTP 2.3.5, Google Cloud Storage 2.3.0, Google HTTP Client Library for Java 1.41.0, Google OAuth Client Library for Java 1.32.1, google-gofuzz v1.1.0, google-gson 2.8.9, google/go-cloud v0.24.0, google/go-genproto 20180817-snapshot-c66870c0, google/wire v0.5.0, goskiplist 20170622-snapshot, groupcache 20210331-snapshot-41bb18bf, grpc 1.28.1, grpc-go 20190102-snapshot, grpc-go v1.24.0, grpc-go v1.44.0, GSON-Erweiterungen für die Google HTTP Client Library für Java. 1.41.0, Guava InternalFutureFailureAccess und InternalFutures 1.0.1, Guava ListenableFuture nur 9999.0-empty-to-avoid-conflict-with-guava, Guava: Google Core Libraries for Java 31.0.1-jre, hadoop-mapreduce-client-core 3.3.2, hogan.js 3.0.2, HTTP Funktionalität für die Reactor Netty Bibliothek 1.0.14, hyracks-api 0.3.5, hyracks-api 0.3.6, hyracks-api 0.3.7, hyracks-api 0.3.7.1, hyracks-client 0.3.5, hyracks-client 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Server 9.4.43.v20210629, jhump/protoreflect v1.6.0, JMES Path Query library 1.12.109, jmespath-go-jmespath v0.4.0, Joda Time 2.8.1, json-smart 2.4.7, krestenkrab's triq 20151018-snapshot-c7306b8e, libcouchbase 3.2.3, libcouchbase 3.2.5, Log4J Commons Logging Bridge 2.17.1, Log4J Compatibility API 2.17.1, martian 20190517-snapshot-25dcb96d, martian v3.2.1, matttproud-golang_protobuf_extensions v1.0.1, meck 0.8.5, Microsoft Windows Azure Storage Client SDK 8.6.6, Microsoft/tslib 1.11.1, modern-go/concurrent 20180305-snapshot-bacd9c7e, modern-go/reflect2 v1.0.2, mschoch/smat v0.2.0, msgpack-core 0.8.20, msgpack-python 1.0.2, Netty Project 4.1.73.Final, Netty Reactive Streams HTTP support 2.0.5, Netty Reactive Streams Implementation 2.0.5, Netty/TomcatNative [BoringSSL - Static] 2.0.47.Final, Netty/TomcatNative [OpenSSL - Classes] 2.0.46.Final, Netty/TomcatNative [OpenSSL - Classes] 2.0.47.Final, Netty/Transport/Classes/Epoll 4.1.72.Final, Netty/Transport/Native/Unix/Common 4.1.72.Final, Netty/Transport/Native/Unix/Common 4.1.73.Final, Nimbus Content Type 2.1, Nimbus LangTag 1.5, Nimbus-JOSE-JWT 9.9.3, OAuth 2.0 SDK with OpenID Connect extensions 9.7, oklog/run v1.1.0, OpenCensus 0.28.0, OpenTracing API 0.31.0, opentracing-opentracing-go 20180301-snapshot, Prometheus Java Simpleclient 0.14.1, Prometheus Java Simpleclient Common 0.14.1, Prometheus Java Span Context Supplier - Common 0.14.1, Prometheus Java Span Context Supplier - OpenTelemetry 0.14.1, Prometheus Java Span Context Supplier - OpenTelemetry Agent 0.14.1, prometheus-client_model v0.2.0, prometheus-common v0.32.1, prometheus-procfs v0.7.3, prometheus/prometheus v2.23.0, pyca/cryptography 3.4.7, pyOpenSSL 21.0.0, ReactiveX RxJS 6.5.3, Reactor Core 3.4.13, rebar 2.5.1, rebar 2.6.0, requests 2.26.0, requests-toolbelt 0.9.1, RoaringBitmap-roaring v0.9.4, RxJava 1.3.8, SLF4J Binding 2.17.1, snappy-java 1.1.8.4, software.amazon.ion:ion-java 1.0.2, spf13-cobra 0.0.5, spf13-cobra 20170131-snapshot, tpcds 1.2, Woodstox 6.2.7, yaml für Go 20200512-snapshot-9f266ea9, yaml für Go 20210109-snapshot-496545a6, yaml für Go v2.2.2, yaml für Go v2.2.8, yaml für Go v2.4.0)

Apache-Lizenz
Version 2.0, Januar 2004

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https://www.apache.org/licenses/

BEDINGUNGEN FÜR DIE NUTZUNG, VERVIELFÄLTIGUNG UND VERBREITUNG

1. Definitionen.


"Lizenz" bezeichnet die Bedingungen für die Nutzung, Vervielfältigung und Verbreitung, wie sie in den Abschnitten 1 bis 9 dieses Dokuments festgelegt sind.

"Lizenzgeber" bezeichnet den Urheberrechtsinhaber oder die vom Urheberrechtsinhaber autorisierte Stelle, die die Lizenz erteilt.

"Rechtsträger" ist der Zusammenschluss des handelnden Rechtsträgers und aller anderen Rechtsträger, die diesen Rechtsträger kontrollieren, von ihm kontrolliert werden oder mit ihm unter gemeinsamer Kontrolle stehen. Im Sinne dieser Definition bedeutet "Kontrolle" (i) die direkte oder indirekte Befugnis, vertraglich oder anderweitig die Leitung oder das Management eines solchen Rechtsträgers zu bestimmen, oder (ii) das Eigentum an fünfzig Prozent (50%) oder mehr der im Umlauf befindlichen Anteile oder (iii) das wirtschaftliche Eigentum an einem solchen Rechtsträger.

"Sie" (oder "Ihr") bezeichnet eine natürliche oder juristische Person, die die durch diese Lizenz gewährten Rechte ausübt.

Unter "Quellcode" ist die bevorzugte Form für die Durchführung von Änderungen zu verstehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Software-Quellcode, Dokumentationsquelle und Konfigurationsdateien.

Unter "Objektform" ist jede Form zu verstehen, die durch mechanische Transformation oder Übersetzung einer Quellform entsteht, einschließlich, aber nicht beschränkt auf kompilierten Objektcode, generierte Dokumentation und Konvertierungen in andere Medientypen.

"Werk" bezeichnet das urheberrechtlich geschützte Werk, sei es in Quell- oder Objektform, das unter der Lizenz zur Verfügung gestellt wird, wie es durch einen Urheberrechtsvermerk angezeigt wird, der in dem Werk enthalten oder diesem beigefügt ist (ein Beispiel ist im Anhang unten aufgeführt).

"Abgeleitete Werke" bedeutet jedes Werk, ob in Quell- oder Objektform, das auf dem Schutzgegenstand basiert (oder von ihm abgeleitet ist) und dessen redaktionelle Überarbeitungen, Anmerkungen, Ausarbeitungen oder andere Modifikationen in ihrer Gesamtheit ein originäres Werk des Urhebers darstellen. Im Sinne dieser Lizenz zählen zu den abgeleiteten Werken keine Werke, die von dem Schutzgegenstand und seinen abgeleiteten Werken trennbar bleiben oder lediglich eine Verknüpfung (oder eine namentliche Bindung) zu den Schnittstellen des Schutzgegenstands herstellen.

"Beitrag" bezeichnet jedes urheberrechtlich geschützte Werk, einschließlich der Originalversion des Schutzgegenstandes und aller Änderungen oder Ergänzungen dieses Schutzgegenstandes oder davon abgeleiteter Werke, das dem Lizenzgeber vom Urheberrechtsinhaber oder einer natürlichen oder juristischen Person, die zur Einreichung im Namen des Urheberrechtsinhabers berechtigt ist, absichtlich zur Aufnahme in den Schutzgegenstand vorgelegt wird. Im Sinne dieser Definition bedeutet "eingereicht" jede Form von elektronischer, mündlicher oder schriftlicher Kommunikation, die an den Lizenzgeber oder seine Vertreter gesendet wird, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Kommunikation in elektronischen Mailinglisten, Quellcode-Kontrollsystemen und Problemverfolgungssystemen, die vom Lizenzgeber oder in seinem Namen zum Zweck der Diskussion und Verbesserung des Schutzgegenstandes verwaltet werden, jedoch mit Ausnahme von Kommunikation, die vom Urheberrechtsinhaber deutlich sichtbar als "Kein Beitrag" gekennzeichnet oder anderweitig schriftlich bezeichnet wird.

"Mitwirkende" bezeichnet den Lizenzgeber und jede natürliche oder juristische Person, in deren Namen ein Beitrag beim Lizenzgeber eingegangen ist und anschließend in den Schutzgegenstand aufgenommen wurde.

2. Erteilung einer Urheberrechtslizenz.

Vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz gewährt Ihnen jeder Mitwirkende hiermit eine unbefristete, weltweite, nicht-exklusive, kostenlose, unwiderrufliche Urheberrechtslizenz zur Vervielfältigung, Erstellung abgeleiteter Werke, öffentlichen Darstellung, öffentlichen Aufführung, Unterlizenzierung und Verbreitung des Werks und solcher abgeleiteter Werke in Quell- oder Objektform.

3. Erteilung einer Patentlizenz.

Vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz gewährt Ihnen jeder Mitwirkende hiermit eine unbefristete, weltweite, nicht ausschließliche, kostenlose, gebührenfreie und unwiderrufliche (außer wie in diesem Abschnitt angegeben) Patentlizenz, um den Schutzgegenstand herzustellen, herstellen zu lassen, zu nutzen, zum Verkauf anzubieten, zu verkaufen, zu importieren und anderweitig zu übertragen, wobei sich diese Lizenz nur auf diejenigen Patentansprüche bezieht, die von diesem Mitwirkenden lizenziert werden können und die notwendigerweise durch seine Beiträge allein oder durch die Kombination seiner Beiträge mit dem Schutzgegenstand, für den diese Beiträge eingereicht wurden, verletzt werden. Wenn Sie einen Patentrechtsstreit gegen eine juristische Person anstrengen (einschließlich einer Widerklage oder Gegenklage in einem Rechtsstreit), in dem behauptet wird, dass der Schutzgegenstand oder ein in den Schutzgegenstand integrierter Beitrag eine direkte oder mittelbare Patentverletzung darstellt, enden alle Patentlizenzen, die Ihnen im Rahmen dieser Lizenz für den Schutzgegenstand gewährt wurden, an dem Tag, an dem ein solcher Rechtsstreit eingereicht wird.

4. Umverteilung.

Sie dürfen Kopien des Werks oder davon abgeleiteter Werke in jedem Medium, mit oder ohne Änderungen und in Quell- oder Objektform vervielfältigen und verbreiten, sofern Sie die folgenden Bedingungen erfüllen:

  1. Sie müssen allen anderen Empfängern des Schutzgegenstandes oder abgeleiteter Werke eine Kopie dieser Lizenz aushändigen; und
  2. Sie müssen dafür sorgen, dass alle geänderten Dateien deutliche Hinweise darauf tragen, dass Sie die Dateien geändert haben; und
  3. Sie müssen alle Urheberrechts-, Patent-, Markenzeichen- und Zuordnungshinweise aus dem Quelltext des Werks im Quelltext der von Ihnen verbreiteten abgeleiteten Werke beibehalten, mit Ausnahme derjenigen Hinweise, die sich nicht auf einen Teil der abgeleiteten Werke beziehen; und
  4. Wenn das Werk eine "HINWEIS"-Textdatei als Teil seiner Verbreitung enthält, dann müssen alle abgeleiteten Werke, die Sie verbreiten, eine lesbare Kopie der in einer solchen HINWEIS-Datei enthaltenen Hinweise auf die Namensnennung enthalten, mit Ausnahme der Hinweise, die sich auf keinen Teil der abgeleiteten Werke beziehen, und zwar an mindestens einer der folgenden Stellen: innerhalb einer HINWEIS-Textdatei, die als Teil der abgeleiteten Werke verbreitet wird; innerhalb des Quelltextes oder der Dokumentation, wenn diese zusammen mit den abgeleiteten Werken bereitgestellt wird; oder innerhalb einer von den abgeleiteten Werken erzeugten Anzeige, wenn und wo immer solche Hinweise Dritter normalerweise erscheinen. Der Inhalt der NOTICE-Datei dient nur zu Informationszwecken und verändert die Lizenz nicht. Sie dürfen in abgeleiteten Werken, die Sie verbreiten, neben oder als Zusatz zum HINWEIS-Text des Werks Ihre eigenen Hinweise auf die Urheberschaft hinzufügen, vorausgesetzt, daß solche zusätzlichen Hinweise auf die Urheberschaft nicht als Änderung der Lizenz ausgelegt werden können.

Sie können Ihren Modifikationen einen eigenen Urheberrechtsvermerk hinzufügen und zusätzliche oder andere Lizenzbedingungen für die Nutzung, Vervielfältigung oder Verbreitung Ihrer Modifikationen oder für solche abgeleiteten Werke als Ganzes vorsehen, vorausgesetzt, dass Ihre Nutzung, Vervielfältigung und Verbreitung des Werks ansonsten mit den in dieser Lizenz festgelegten Bedingungen übereinstimmt.

5. Einreichung von Beiträgen.

Sofern Sie nicht ausdrücklich etwas anderes erklären, unterliegt jeder Beitrag, den Sie dem Lizenzgeber absichtlich zur Aufnahme in den Schutzgegenstand übermitteln, den Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz, ohne zusätzliche Bestimmungen oder Bedingungen. Ungeachtet des Vorstehenden ersetzen oder ändern die vorliegenden Bestimmungen nicht die Bedingungen eines separaten Lizenzvertrags, den Sie möglicherweise mit dem Lizenzgeber in Bezug auf solche Beiträge abgeschlossen haben.

6. Markenzeichen.

Diese Lizenz gewährt nicht die Erlaubnis, die Handelsnamen, Warenzeichen, Dienstleistungsmarken oder Produktnamen des Lizenzgebers zu verwenden, es sei denn, dies ist für eine angemessene und übliche Verwendung zur Beschreibung des Ursprungs des Schutzgegenstandes und zur Wiedergabe des Inhalts der NOTICE-Datei erforderlich.

7. Ausschluss der Gewährleistung.

Sofern nicht durch geltendes Recht vorgeschrieben oder schriftlich vereinbart, stellt der Lizenzgeber den Schutzgegenstand (und jeder Mitwirkende seine Beiträge) im Ist-Zustand zur Verfügung, OHNE GEWÄHRLEISTUNGEN ODER BEDINGUNGEN IRGENDWELCHER ART, weder ausdrücklich noch stillschweigend, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Gewährleistungen oder Bedingungen des TITELS, der NICHTVERLETZUNG, der HANDELSÜBLICHKEIT oder der EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Sie sind allein dafür verantwortlich, die Angemessenheit der Nutzung oder Weiterverbreitung des Werks zu bestimmen, und übernehmen alle Risiken, die mit der Ausübung der Rechte aus dieser Lizenz verbunden sind.

8. Begrenzung der Haftung.

In keinem Fall und unter keiner Rechtstheorie, weder aus unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit) noch aus Vertrag oder anderweitig, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben (z. B. vorsätzliche und grob fahrlässige Handlungen) oder schriftlich vereinbart, haftet ein Mitwirkender Ihnen gegenüber für Schäden, einschließlich direkter, indirekter, spezieller, zufälliger oder Folgeschäden jeglicher Art, die aus dieser Lizenz oder aus der Nutzung oder Unmöglichkeit der Nutzung des Werkes entstehen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden aus Verlust von Firmenwert, Arbeitsunterbrechung, Computerausfall oder Fehlfunktionen), oder Folgeschäden jeglicher Art, die sich aus dieser Lizenz oder aus der Nutzung oder der Unmöglichkeit der Nutzung des Schutzgegenstandes ergeben (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden aus entgangenem Geschäftswert, Arbeitsunterbrechung, Computerausfall oder -fehlfunktion oder alle anderen kommerziellen Schäden oder Verluste), selbst wenn der Mitwirkende auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen worden ist.

9. Übernahme der Garantie oder der zusätzlichen Haftung.

Wenn Sie den Schutzgegenstand oder davon abgeleitete Werke weitergeben, können Sie die Übernahme von Support-, Gewährleistungs-, Entschädigungs- oder anderen Haftungsverpflichtungen und/oder Rechten im Einklang mit dieser Lizenz anbieten und dafür eine Gebühr verlangen. Bei der Annahme solcher Verpflichtungen dürfen Sie jedoch nur in Ihrem eigenen Namen und auf Ihre alleinige Verantwortung handeln, nicht im Namen eines anderen Mitwirkenden, und nur dann, wenn Sie sich bereit erklären, jeden Mitwirkenden von jeglicher Haftung freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten, die diesem Mitwirkenden aufgrund Ihrer Annahme einer solchen Garantie oder zusätzlichen Haftung entsteht oder gegen ihn geltend gemacht wird.

ENDE DER BEDINGUNGEN UND KONDITIONEN

APPENDIX: Wie Sie die Apache-Lizenz auf Ihre Arbeit anwenden

Um die Apache-Lizenz auf Ihre Arbeit anzuwenden, fügen Sie den folgenden Musterhinweis an, wobei die in Klammern "[]" eingeschlossenen Felder durch Ihre eigenen Angaben ersetzt werden. (Lassen Sie die Klammern weg!) Der Text sollte in die für das Dateiformat geeignete Kommentarsyntax eingefügt werden. Wir empfehlen außerdem, den Datei- oder Klassennamen und die Beschreibung des Zwecks auf derselben "gedruckten Seite" wie den Urheberrechtsvermerk anzugeben, um die Identifizierung in Archiven Dritter zu erleichtern.

Copyright [yyyy] [Name des Rechteinhabers] Lizenziert unter der Apache License, Version 2.0 (die "Lizenz"); Sie dürfen diese Datei nur in Übereinstimmung mit der Lizenz verwenden. Sie können eine Kopie der Lizenz erhalten unter https://www.apache.org/licenses/LICENSE-2.0 Sofern nicht durch geltendes Recht vorgeschrieben oder schriftlich vereinbart, wird Software, die unter der Lizenz vertrieben wird, auf einer "AS IS"-Basis vertrieben, OHNE GARANTIEN ODER BEDINGUNGEN JEGLICHER ART, weder ausdrücklich noch stillschweigend. Siehe die Lizenz für die spezifische Sprache, die die Erlaubnisse und Einschränkungen unter der Lizenz regelt.

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BSD 2-Klausel "Vereinfachte" Lizenz

(glenn-brown/golang-pkg-pcre 20161121-snapshot, go-check-check 20201130-snapshot-10cb9826, go-metrics 20200313-snapshot-10cdbea8, pkg/errors 20180924-snapshot, zstd-jni 1.4.9-1)

BSD Zwei-Klausel-Lizenz
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Die Weiterverbreitung und Verwendung in Quell- und Binärform, mit oder ohne Änderungen, ist gestattet, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

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BSD 2-Klausel "Vereinfachte" Lizenz

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DIESE SOFTWARE WIRD VON DEN URHEBERRECHTSINHABERN UND BEITRAGSZAHLERN IN DER VORLIEGENDEN FORM ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, WIRD ABGELEHNT. IN KEINEM FALL HAFTEN DER URHEBERRECHTSINHABER ODER DIE MITWIRKENDEN FÜR DIREKTE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE, BEISPIELHAFTE SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZGÜTERN ODER -DIENSTLEISTUNGEN, NUTZUNGS-, DATEN- ODER GEWINNVERLUSTE ODER GESCHÄFTSUNTERBRECHUNGEN), WIE AUCH IMMER DIESE VERURSACHT WURDEN UND AUF WELCHER HAFTUNGSTHEORIE SIE BERUHEN, OB DURCH VERTRAG, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGE HAFTUNG ODER UNERLAUBTE HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER ANDERWEITIG), DIE SICH IN IRGENDEINER WEISE AUS DER NUTZUNG DIESER SOFTWARE ERGEBEN, AUCH WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE

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BSD 2-Klausel "Vereinfachte" Lizenz

(golang-github-elazarl-go-bindata-assetfs-dev 20170227-snapshot-30f82fa2, golang-github-elazarl-go-bindata-assetfs-dev v1.0.1)

Copyright (c) 2014, Elazar Leibovich
Alle Rechte vorbehalten.

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DIESE SOFTWARE WIRD VON DEN URHEBERRECHTSINHABERN UND BEITRAGSZAHLERN IN DER VORLIEGENDEN FORM ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, WIRD ABGELEHNT. IN KEINEM FALL HAFTEN DER URHEBERRECHTSINHABER ODER DIE MITWIRKENDEN FÜR DIREKTE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE, BEISPIELHAFTE SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZGÜTERN ODER -DIENSTLEISTUNGEN, NUTZUNGS-, DATEN- ODER GEWINNVERLUSTE ODER GESCHÄFTSUNTERBRECHUNGEN), WIE AUCH IMMER DIESE VERURSACHT WURDEN UND AUF WELCHER HAFTUNGSTHEORIE SIE BERUHEN, OB DURCH VERTRAG, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGE HAFTUNG ODER UNERLAUBTE HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER ANDERWEITIG), DIE SICH IN IRGENDEINER WEISE AUS DER NUTZUNG DIESER SOFTWARE ERGEBEN, AUCH WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE

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BSD 2-Klausel "Vereinfachte" Lizenz

(pkg/errors 20180417-snapshot-30136e27, pkg/errors v0.9.1)

Copyright (c) 2015, Dave Cheney <dave@cheney.net>
Alle Rechte vorbehalten.

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DIESE SOFTWARE WIRD VON DEN URHEBERRECHTSINHABERN UND BEITRAGSZAHLERN IN DER VORLIEGENDEN FORM ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, WIRD ABGELEHNT. IN KEINEM FALL HAFTEN DER URHEBERRECHTSINHABER ODER DIE MITWIRKENDEN FÜR DIREKTE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE, BEISPIELHAFTE SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZGÜTERN ODER -DIENSTLEISTUNGEN, NUTZUNGS-, DATEN- ODER GEWINNVERLUSTE ODER GESCHÄFTSUNTERBRECHUNGEN), WIE AUCH IMMER DIESE VERURSACHT WURDEN UND AUF WELCHER HAFTUNGSTHEORIE SIE BERUHEN, OB DURCH VERTRAG, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGE HAFTUNG ODER UNERLAUBTE HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER ANDERWEITIG), DIE SICH IN IRGENDEINER WEISE AUS DER NUTZUNG DIESER SOFTWARE ERGEBEN, AUCH WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE

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BSD 2-Klausel "Vereinfachte" Lizenz

(go-metrics 20151206-snapshot-dee209f2, go-metrics 20190825-snapshot-cac0b30c, go-metrics master-efc2659)

Urheberrecht 2012 Richard Crowley. Alle Rechte vorbehalten.

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  2. Weiterverteilungen in Binärform müssen den obigen Copyright-Hinweis, diese Liste von Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss in der Dokumentation und/oder anderen mit der Verteilung gelieferten Materialien wiedergeben.

DIESE SOFTWARE WIRD VON RICHARD CROWLEY "SO WIE SIE IST" ZUR VERFÜGUNG GESTELLT UND JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, WIRD ABGELEHNT. IN KEINEM FALL HAFTEN RICHARD CROWLEY ODER MITWIRKENDE FÜR DIREKTE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE, BEISPIELHAFTE ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZGÜTERN ODER DIENSTLEISTUNGEN; NUTZUNGS-, DATEN- ODER GEWINNVERLUST; ODER GESCHÄFTSUNTERBRECHUNG), WIE AUCH IMMER DIESE VERURSACHT WURDEN UND AUF WELCHER HAFTUNGSTHEORIE SIE BERUHEN, OB AUS VERTRAG, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGER HAFTUNG ODER UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER ANDERWEITIG), DIE SICH IN IRGENDEINER WEISE AUS DER NUTZUNG DIESER SOFTWARE ERGEBEN, AUCH WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE

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BSD 2-Klausel "Vereinfachte" Lizenz

(goleveldb 1.0.0, goleveldb 20190103-snapshot)

Copyright 2012 Suryandaru Triandana <syndtr@gmail.com>
Alle Rechte vorbehalten.

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BSD 2-Klausel "Vereinfachte" Lizenz

(golang-github-elazarl-go-bindata-assetfs-dev 0.0~git20151224.0.57eb5e1, golang-github-elazarl-go-bindata-assetfs-dev 1.0.0)

Quelle: https://github.com/elazarl/go-bindata-assetfs

Dateien: *
Copyright: 2014-2015 Elazar Leibovich
Lizenz: BSD-2-Klausel

Dateien: debian/*
Copyright: 2015 Tim Potter <tpot@hpe.com>
Lizenz: BSD-2-Klausel
Kommentar: Debian-Pakete sind unter den gleichen Bedingungen lizenziert wie die Upstream-Pakete

Lizenz: BSD-2-Klausel

Copyright (c) 2014, Elazar Leibovich
Alle Rechte vorbehalten.

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BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz

(zeekay/highlight.js 10.4.1)

BSD 3-Klausel-Lizenz

Copyright (c) 2006, Ivan Sagalaev.
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  • Weder der Name des Urheberrechtsinhabers noch die Namen der Mitwirkenden dürfen ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Genehmigung verwendet werden, um von dieser Software abgeleitete Produkte zu unterstützen oder zu bewerben.

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BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz

(julienschmidt/httprouter v1.3.0)

BSD 3-Klausel-Lizenz

Copyright (c) 2013, Julien Schmidt
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BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz

(idna 3.1)

BSD 3-Klausel-Lizenz

Copyright (c) 2013-2021, Kim Davies
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BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz

(_openmp_mutex 4.5)

BSD 3-Klausel-Lizenz
Copyright (c) 2015-2019, conda-forge
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  3. Weder der Name des Urheberrechtsinhabers noch die Namen der Mitwirkenden dürfen ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Genehmigung verwendet werden, um von dieser Software abgeleitete Produkte zu unterstützen oder zu bewerben.

DIESE SOFTWARE WIRD VON DEN URHEBERRECHTSINHABERN UND BEITRAGSZAHLERN IN DER VORLIEGENDEN FORM ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, WIRD ABGELEHNT. IN KEINEM FALL HAFTEN DER URHEBERRECHTSINHABER ODER DIE MITWIRKENDEN FÜR DIREKTE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE, BEISPIELHAFTE SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZGÜTERN ODER -DIENSTLEISTUNGEN, NUTZUNGS-, DATEN- ODER GEWINNVERLUSTE ODER GESCHÄFTSUNTERBRECHUNGEN), WIE AUCH IMMER DIESE VERURSACHT WURDEN UND AUF WELCHER HAFTUNGSTHEORIE SIE BERUHEN, OB DURCH VERTRAG, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGE HAFTUNG ODER UNERLAUBTE HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER ANDERWEITIG), DIE SICH IN IRGENDEINER WEISE AUS DER NUTZUNG DIESER SOFTWARE ERGEBEN, AUCH WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE

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BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz

(blevesearch/snowballstem v0.9.0)

Urheberrecht (c) 2001, Dr. Martin Porter
Urheberrecht (c) 2004,2005, Richard Boulton
Copyright (c) 2013, Yoshiki Shibukawa
Copyright (c) 2006,2007,2009,2010,2011,2014-2019, Olly Betts
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  1. Bei der Weitergabe des Quellcodes müssen der obige Urheberrechtsvermerk, diese Liste der Bedingungen und der folgende Haftungsausschluss beibehalten werden.
  2. Weiterverteilungen in Binärform müssen den obigen Copyright-Hinweis, diese Liste von Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss in der Dokumentation und/oder anderen mit der Verteilung gelieferten Materialien wiedergeben.
  3. Weder der Name des Snowball-Projekts noch die Namen seiner Mitwirkenden dürfen ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Genehmigung verwendet werden, um von dieser Software abgeleitete Produkte zu unterstützen oder zu bewerben.

DIESE SOFTWARE WIRD VON DEN URHEBERRECHTSINHABERN UND BEITRAGSZAHLERN IN DER VORLIEGENDEN FORM ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, WIRD ABGELEHNT. IN KEINEM FALL HAFTEN DER URHEBERRECHTSINHABER ODER DIE MITWIRKENDEN FÜR DIREKTE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE, BEISPIELHAFTE SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZGÜTERN ODER -DIENSTLEISTUNGEN, NUTZUNGS-, DATEN- ODER GEWINNVERLUSTE ODER GESCHÄFTSUNTERBRECHUNGEN), WIE AUCH IMMER DIESE VERURSACHT WURDEN UND AUF WELCHER HAFTUNGSTHEORIE SIE BERUHEN, SEI ES AUS VERTRAG, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGER HAFTUNG ODER UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER ANDERWEITIG), DIE SICH IN IRGENDEINER WEISE AUS DER NUTZUNG DIESER SOFTWARE ERGEBEN, SELBST WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT EINES SOLCHEN SCHADENS HINGEWIESEN WURDE

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BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz

(Breakpad r835)

Copyright (c) 2006, Google Inc.
Alle Rechte vorbehalten.

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  • Bei der Weitergabe des Quellcodes müssen der obige Urheberrechtsvermerk, diese Liste der Bedingungen und der folgende Haftungsausschluss beibehalten werden.

  • Weiterverteilungen in Binärform müssen den obigen Copyright-Hinweis, diese Liste von Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss in der Dokumentation und/oder anderen mit der Verteilung gelieferten Materialien wiedergeben.

  • Weder der Name von Google Inc. noch die Namen der Mitwirkenden dürfen ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Genehmigung verwendet werden, um von dieser Software abgeleitete Produkte zu unterstützen oder zu bewerben.

DIESE SOFTWARE WIRD VON DEN URHEBERRECHTSINHABERN UND BEITRAGSZAHLERN IN DER VORLIEGENDEN FORM ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, WIRD ABGELEHNT. IN KEINEM FALL HAFTEN DER URHEBERRECHTSINHABER ODER DIE MITWIRKENDEN FÜR DIREKTE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE, BEISPIELHAFTE SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZGÜTERN ODER -DIENSTLEISTUNGEN, NUTZUNGS-, DATEN- ODER GEWINNVERLUSTE ODER GESCHÄFTSUNTERBRECHUNGEN), WIE AUCH IMMER DIESE VERURSACHT WURDEN UND AUF WELCHER HAFTUNGSTHEORIE SIE BERUHEN, SEI ES AUS VERTRAG, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGER HAFTUNG ODER UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER ANDERWEITIG), DIE SICH IN IRGENDEINER WEISE AUS DER NUTZUNG DIESER SOFTWARE ERGEBEN, SELBST WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT EINES SOLCHEN SCHADENS HINGEWIESEN WURDE

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BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz

(glog 0.4.0)

Copyright (c) 2008, Google Inc.
Alle Rechte vorbehalten.

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  • Bei der Weitergabe des Quellcodes müssen der obige Urheberrechtsvermerk, diese Liste der Bedingungen und der folgende Haftungsausschluss beibehalten werden.

  • Weiterverteilungen in Binärform müssen den obigen Copyright-Hinweis, diese Liste von Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss in der Dokumentation und/oder anderen mit der Verteilung gelieferten Materialien wiedergeben.

  • Weder der Name von Google Inc. noch die Namen der Mitwirkenden dürfen ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Genehmigung verwendet werden, um von dieser Software abgeleitete Produkte zu unterstützen oder zu bewerben.

DIESE SOFTWARE WIRD VON DEN URHEBERRECHTSINHABERN UND BEITRAGSZAHLERN IN DER VORLIEGENDEN FORM ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, WIRD ABGELEHNT. IN KEINEM FALL HAFTEN DER URHEBERRECHTSINHABER ODER DIE MITWIRKENDEN FÜR DIREKTE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE, BEISPIELHAFTE SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZGÜTERN ODER -DIENSTLEISTUNGEN, NUTZUNGS-, DATEN- ODER GEWINNVERLUSTE ODER GESCHÄFTSUNTERBRECHUNGEN), WIE AUCH IMMER DIESE VERURSACHT WURDEN UND AUF WELCHER HAFTUNGSTHEORIE SIE BERUHEN, SEI ES AUS VERTRAG, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGER HAFTUNG ODER UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER ANDERWEITIG), DIE SICH IN IRGENDEINER WEISE AUS DER NUTZUNG DIESER SOFTWARE ERGEBEN, SELBST WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT EINES SOLCHEN SCHADENS HINGEWIESEN WURDE

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BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz

(Go Programmiersprache 20180717-snapshot, go.googlesource.com/tools 20181129-snapshot-e21233ff, golang.org/x/crypto 20171031-snapshot-bd6f299f, golang.org/x/crypto 20180222-snapshot-432090b8, golang.org/x/crypto 20180502-snapshot-faadfbdc, golang.org/x/crypto 20180513-snapshot-bd6f299f, golang.org/x/crypto 20180925-snapshot, golang.org/x/net 20170911-snapshot-66aacef3, golang.org/x/net 20180312-snapshot-a337091b, golang/text v0.3.4, miekg/dns v1.1.25)

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Die Weiterverbreitung und Verwendung in Quell- und Binärform, mit oder ohne Änderungen, ist gestattet, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

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DIESE SOFTWARE WIRD VON DEN URHEBERRECHTSINHABERN UND BEITRAGSZAHLERN IN DER VORLIEGENDEN FORM ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, WIRD ABGELEHNT. IN KEINEM FALL HAFTEN DER URHEBERRECHTSINHABER ODER DIE MITWIRKENDEN FÜR DIREKTE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE, BEISPIELHAFTE SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZGÜTERN ODER -DIENSTLEISTUNGEN, NUTZUNGS-, DATEN- ODER GEWINNVERLUSTE ODER GESCHÄFTSUNTERBRECHUNGEN), WIE AUCH IMMER DIESE VERURSACHT WURDEN UND AUF WELCHER HAFTUNGSTHEORIE SIE BERUHEN, SEI ES AUS VERTRAG, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGER HAFTUNG ODER UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER ANDERWEITIG), DIE SICH IN IRGENDEINER WEISE AUS DER NUTZUNG DIESER SOFTWARE ERGEBEN, SELBST WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT EINES SOLCHEN SCHADENS HINGEWIESEN WURDE

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(google/uuid v1.1.1, google/uuid v1.2.0)

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DIESE SOFTWARE WIRD VON DEN URHEBERRECHTSINHABERN UND BEITRAGSZAHLERN IN DER VORLIEGENDEN FORM ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, WIRD ABGELEHNT. IN KEINEM FALL HAFTEN DER URHEBERRECHTSINHABER ODER DIE MITWIRKENDEN FÜR DIREKTE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE, BEISPIELHAFTE SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZGÜTERN ODER -DIENSTLEISTUNGEN, NUTZUNGS-, DATEN- ODER GEWINNVERLUSTE ODER GESCHÄFTSUNTERBRECHUNGEN), WIE AUCH IMMER DIESE VERURSACHT WURDEN UND AUF WELCHER HAFTUNGSTHEORIE SIE BERUHEN, SEI ES AUS VERTRAG, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGER HAFTUNG ODER UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER ANDERWEITIG), DIE SICH IN IRGENDEINER WEISE AUS DER NUTZUNG DIESER SOFTWARE ERGEBEN, SELBST WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT EINES SOLCHEN SCHADENS HINGEWIESEN WURDE

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(go-tomb-tomb 20150422-snapshot-dd632973)

Copyright (c) 2010-2011 - Gustavo Niemeyer <gustavo@niemeyer.net>

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DIESE SOFTWARE WIRD VON DEN URHEBERRECHTSINHABERN UND BEITRAGSZAHLERN IN DER VORLIEGENDEN FORM ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, WIRD ABGELEHNT. IN KEINEM FALL HAFTEN DER URHEBERRECHTSINHABER ODER DIE MITWIRKENDEN FÜR DIREKTE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE, BEISPIELHAFTE SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZGÜTERN ODER -DIENSTLEISTUNGEN, NUTZUNGS-, DATEN- ODER GEWINNVERLUSTE ODER GESCHÄFTSUNTERBRECHUNGEN), WIE AUCH IMMER DIESE VERURSACHT WURDEN UND AUF WELCHER HAFTUNGSTHEORIE SIE BERUHEN, SEI ES AUS VERTRAG, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGER HAFTUNG ODER UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER ANDERWEITIG), DIE SICH IN IRGENDEINER WEISE AUS DER NUTZUNG DIESER SOFTWARE ERGEBEN, SELBST WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT EINES SOLCHEN SCHADENS HINGEWIESEN WURDE

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(github.com/syndtr/gosnappy 20150730-snapshot-156a0732, golang-snappy-go-dev 20171230-snapshot, golang-snappy-go-dev v0.0.1, golang-snappy-go-dev v0.0.3)

Copyright (c) 2011 Die Snappy-Go-Autoren. Alle Rechte vorbehalten.

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(blevesearch/mmap-go v1.0.2)

Copyright (c) 2011, Evan Shaw <edsrzf@gmail.com>
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  • Weiterverteilungen in Binärform müssen den obigen Copyright-Hinweis, diese Liste von Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss in der Dokumentation und/oder anderen mit der Verteilung gelieferten Materialien wiedergeben.

  • Weder der Name des Urheberrechtsinhabers noch die Namen der Mitwirkenden dürfen ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Genehmigung verwendet werden, um von dieser Software abgeleitete Produkte zu unterstützen oder zu bewerben.

DIESE SOFTWARE WIRD VON DEN URHEBERRECHTSINHABERN UND MITWIRKENDEN SO ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, WIE SIE IST, UND JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, WIRD ABGELEHNT. IN KEINEM FALL HAFTET FÜR DIREKTE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE, BEISPIELHAFTE ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZGÜTERN ODER -DIENSTLEISTUNGEN, NUTZUNGS-, DATEN- ODER GEWINNVERLUSTE ODER GESCHÄFTSUNTERBRECHUNGEN), WIE AUCH IMMER DIESE VERURSACHT WURDEN UND AUF WELCHER HAFTUNGSTHEORIE SIE BERUHEN, SEI ES AUS VERTRAG, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGER HAFTUNG ODER UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER ANDERWEITIG), DIE SICH IN IRGENDEINER WEISE AUS DER NUTZUNG DIESER SOFTWARE ERGEBEN, AUCH WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE

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(python-snappy 0.6.0)

Copyright (c) 2011-2017, Andres Moreira <andres@andresmoreira.com>
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  • Weder der Name der Autoren noch die Namen der Mitwirkenden dürfen ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Genehmigung verwendet werden, um von dieser Software abgeleitete Produkte zu unterstützen oder zu bewerben.

DIESE SOFTWARE WIRD VON DEN URHEBERRECHTSINHABERN UND MITWIRKENDEN SO ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, WIE SIE IST, UND JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, WIRD ABGELEHNT. IN KEINEM FALL HAFTET ANDRES MOREIRA FÜR DIREKTE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE, BEISPIELHAFTE SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZGÜTERN ODER -DIENSTLEISTUNGEN, NUTZUNGS-, DATEN- ODER GEWINNVERLUSTE ODER GESCHÄFTSUNTERBRECHUNGEN), WIE AUCH IMMER DIESE VERURSACHT WURDEN UND AUF WELCHER HAFTUNGSTHEORIE SIE BERUHEN, SEI ES AUS VERTRAG, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGER HAFTUNG ODER UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER ANDERWEITIG), DIE SICH IN IRGENDEINER WEISE AUS DER NUTZUNG DIESER SOFTWARE ERGEBEN, SELBST WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE

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(golang-github-spf13-pflag-dev 1.0.3, golang-github-spf13-pflag-dev 20180613-snapshot)

Copyright (c) 2012 Alex Ogier. Alle Rechte vorbehalten.
Copyright (c) 2012 Die Go-Autoren. Alle Rechte vorbehalten.

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  • Weiterverteilungen in Binärform müssen den obigen Copyright-Hinweis, diese Liste von Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss in der Dokumentation und/oder anderen mit der Verteilung gelieferten Materialien wiedergeben.

  • Weder der Name von Google Inc. noch die Namen der Mitwirkenden dürfen ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Genehmigung verwendet werden, um von dieser Software abgeleitete Produkte zu unterstützen oder zu bewerben.

DIESE SOFTWARE WIRD VON DEN URHEBERRECHTSINHABERN UND BEITRAGSZAHLERN IN DER VORLIEGENDEN FORM ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, WIRD ABGELEHNT. IN KEINEM FALL HAFTEN DER URHEBERRECHTSINHABER ODER DIE MITWIRKENDEN FÜR DIREKTE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE, BEISPIELHAFTE SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZGÜTERN ODER -DIENSTLEISTUNGEN, NUTZUNGS-, DATEN- ODER GEWINNVERLUSTE ODER GESCHÄFTSUNTERBRECHUNGEN), WIE AUCH IMMER DIESE VERURSACHT WURDEN UND AUF WELCHER HAFTUNGSTHEORIE SIE BERUHEN, SEI ES AUS VERTRAG, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGER HAFTUNG ODER UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER ANDERWEITIG), DIE SICH IN IRGENDEINER WEISE AUS DER NUTZUNG DIESER SOFTWARE ERGEBEN, SELBST WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT EINES SOLCHEN SCHADENS HINGEWIESEN WURDE

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BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz

(golang-github-gorilla-context 0, gorilla/context 20170307-snapshot, gorilla/mux 20170523-snapshot)

Copyright (c) 2012 Rodrigo Moraes. Alle Rechte vorbehalten.

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  • Bei der Weitergabe des Quellcodes müssen der obige Urheberrechtsvermerk, diese Liste der Bedingungen und der folgende Haftungsausschluss beibehalten werden.

  • Weiterverteilungen in Binärform müssen den obigen Copyright-Hinweis, diese Liste von Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss in der Dokumentation und/oder anderen mit der Verteilung gelieferten Materialien wiedergeben.

  • Weder der Name von Google Inc. noch die Namen der Mitwirkenden dürfen ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Genehmigung verwendet werden, um von dieser Software abgeleitete Produkte zu unterstützen oder zu bewerben.

DIESE SOFTWARE WIRD VON DEN URHEBERRECHTSINHABERN UND BEITRAGSZAHLERN IN DER VORLIEGENDEN FORM ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, WIRD ABGELEHNT. IN KEINEM FALL HAFTEN DER URHEBERRECHTSINHABER ODER DIE MITWIRKENDEN FÜR DIREKTE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE, BEISPIELHAFTE SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZGÜTERN ODER -DIENSTLEISTUNGEN, NUTZUNGS-, DATEN- ODER GEWINNVERLUSTE ODER GESCHÄFTSUNTERBRECHUNGEN), WIE AUCH IMMER DIESE VERURSACHT WURDEN UND AUF WELCHER HAFTUNGSTHEORIE SIE BERUHEN, SEI ES AUS VERTRAG, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGER HAFTUNG ODER UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER ANDERWEITIG), DIE SICH IN IRGENDEINER WEISE AUS DER NUTZUNG DIESER SOFTWARE ERGEBEN, SELBST WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT EINES SOLCHEN SCHADENS HINGEWIESEN WURDE

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BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz

(fsnotify-fsnotify v1.4.7, gopkg.in/v1/fsnotify v1.4.7)

Copyright (c) 2012 Die Go-Autoren. Alle Rechte vorbehalten.
Copyright (c) 2012 fsnotify-Autoren. Alle Rechte vorbehalten.

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  • Weder der Name von Google Inc. noch die Namen der Mitwirkenden dürfen ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Genehmigung verwendet werden, um von dieser Software abgeleitete Produkte zu unterstützen oder zu bewerben.

DIESE SOFTWARE WIRD VON DEN URHEBERRECHTSINHABERN UND BEITRAGSZAHLERN IN DER VORLIEGENDEN FORM ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, WIRD ABGELEHNT. IN KEINEM FALL HAFTEN DER URHEBERRECHTSINHABER ODER DIE MITWIRKENDEN FÜR DIREKTE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE, BEISPIELHAFTE SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZGÜTERN ODER -DIENSTLEISTUNGEN, NUTZUNGS-, DATEN- ODER GEWINNVERLUSTE ODER GESCHÄFTSUNTERBRECHUNGEN), WIE AUCH IMMER DIESE VERURSACHT WURDEN UND AUF WELCHER HAFTUNGSTHEORIE SIE BERUHEN, SEI ES AUS VERTRAG, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGER HAFTUNG ODER UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER ANDERWEITIG), DIE SICH IN IRGENDEINER WEISE AUS DER NUTZUNG DIESER SOFTWARE ERGEBEN, SELBST WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT EINES SOLCHEN SCHADENS HINGEWIESEN WURDE

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BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz

(gorilla/mux v1.8.0)

Copyright (c) 2012-2018 Die Gorilla-Autoren. Alle Rechte vorbehalten.

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  • Bei der Weitergabe des Quellcodes müssen der obige Urheberrechtsvermerk, diese Liste der Bedingungen und der folgende Haftungsausschluss beibehalten werden.

  • Weiterverteilungen in Binärform müssen den obigen Copyright-Hinweis, diese Liste von Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss in der Dokumentation und/oder anderen mit der Verteilung gelieferten Materialien wiedergeben.

  • Weder der Name von Google Inc. noch die Namen der Mitwirkenden dürfen ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Genehmigung verwendet werden, um von dieser Software abgeleitete Produkte zu unterstützen oder zu bewerben.

DIESE SOFTWARE WIRD VON DEN URHEBERRECHTSINHABERN UND BEITRAGSZAHLERN IN DER VORLIEGENDEN FORM ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, WIRD ABGELEHNT. IN KEINEM FALL HAFTEN DER URHEBERRECHTSINHABER ODER DIE MITWIRKENDEN FÜR DIREKTE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE, BEISPIELHAFTE SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZGÜTERN ODER -DIENSTLEISTUNGEN, NUTZUNGS-, DATEN- ODER GEWINNVERLUSTE ODER GESCHÄFTSUNTERBRECHUNGEN), WIE AUCH IMMER DIESE VERURSACHT WURDEN UND AUF WELCHER HAFTUNGSTHEORIE SIE BERUHEN, SEI ES AUS VERTRAG, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGER HAFTUNG ODER UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER ANDERWEITIG), DIE SICH IN IRGENDEINER WEISE AUS DER NUTZUNG DIESER SOFTWARE ERGEBEN, SELBST WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT EINES SOLCHEN SCHADENS HINGEWIESEN WURDE

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BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz

(julienschmidt/httprouter 20170430-snapshot-975b5c4c)

Copyright (c) 2013 Julien Schmidt. Alle Rechte vorbehalten.

Die Weiterverbreitung und Verwendung in Quell- und Binärform, mit oder ohne Änderungen, ist gestattet, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  • Bei der Weitergabe des Quellcodes müssen der obige Urheberrechtsvermerk, diese Liste der Bedingungen und der folgende Haftungsausschluss beibehalten werden.

  • Weiterverteilungen in Binärform müssen den obigen Copyright-Hinweis, diese Liste von Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss in der Dokumentation und/oder anderen mit der Verteilung gelieferten Materialien wiedergeben.

  • Die Namen der Mitwirkenden dürfen nicht verwendet werden, um von dieser Software abgeleitete Produkte zu unterstützen oder zu bewerben, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche schriftliche Genehmigung vor.

DIESE SOFTWARE WIRD VON DEN URHEBERRECHTSINHABERN UND MITWIRKENDEN SO ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, WIE SIE IST, UND JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, WIRD ABGELEHNT. IN KEINEM FALL HAFTET JULIEN SCHMIDT FÜR DIREKTE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE, BEISPIELHAFTE SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZGÜTERN ODER -DIENSTLEISTUNGEN, NUTZUNGS-, DATEN- ODER GEWINNVERLUSTE ODER GESCHÄFTSUNTERBRECHUNGEN), WIE AUCH IMMER DIESE VERURSACHT WURDEN UND AUF WELCHER HAFTUNGSTHEORIE SIE BERUHEN, SEI ES DURCH VERTRAG, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGE HAFTUNG ODER UNERLAUBTE HANDLUNGEN (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER ANDERWEITIG), DIE SICH IN IRGENDEINER WEISE AUS DER NUTZUNG DIESER SOFTWARE ERGEBEN, SELBST WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT EINES SOLCHEN SCHADENS HINGEWIESEN WURDE

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BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz

(Programmiersprache Go 20181107-snapshot, Programmiersprache Go 20181218-snapshot)

Copyright (c) 2013, Trifacta Inc.
Copyright (c) 2015, Interaktives Datenlabor der Universität von Washington
Alle Rechte vorbehalten.

Die Weiterverbreitung und Verwendung in Quell- und Binärform, mit oder ohne Änderungen, ist gestattet, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  1. Bei der Weitergabe des Quellcodes müssen der obige Urheberrechtsvermerk, diese Liste der Bedingungen und der folgende Haftungsausschluss beibehalten werden.
  2. Weiterverteilungen in Binärform müssen den obigen Copyright-Hinweis, diese Liste von Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss in der Dokumentation und/oder anderen mit der Verteilung gelieferten Materialien wiedergeben.
  3. Weder der Name des Urheberrechtsinhabers noch die Namen der Mitwirkenden dürfen ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Genehmigung verwendet werden, um von dieser Software abgeleitete Produkte zu unterstützen oder zu bewerben.

DIESE SOFTWARE WIRD VON DEN URHEBERRECHTSINHABERN UND BEITRAGSZAHLERN IN DER VORLIEGENDEN FORM ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, WIRD ABGELEHNT. IN KEINEM FALL HAFTEN DER URHEBERRECHTSINHABER ODER DIE MITWIRKENDEN FÜR DIREKTE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE, BEISPIELHAFTE SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZGÜTERN ODER -DIENSTLEISTUNGEN, NUTZUNGS-, DATEN- ODER GEWINNVERLUSTE ODER GESCHÄFTSUNTERBRECHUNGEN), WIE AUCH IMMER DIESE VERURSACHT WURDEN UND AUF WELCHER HAFTUNGSTHEORIE SIE BERUHEN, SEI ES AUS VERTRAG, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGER HAFTUNG ODER UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER ANDERWEITIG), DIE SICH IN IRGENDEINER WEISE AUS DER NUTZUNG DIESER SOFTWARE ERGEBEN, SELBST WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT EINES SOLCHEN SCHADENS HINGEWIESEN WURDE

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(bits-and-blooms/bitset v1.2.0, willf/bitset v1.0.0)

Copyright (c) 2014 Will Fitzgerald. Alle Rechte vorbehalten.

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  • Bei der Weitergabe des Quellcodes müssen der obige Urheberrechtsvermerk, diese Liste der Bedingungen und der folgende Haftungsausschluss beibehalten werden.

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BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz

(Programmiersprache Go 20181002-snapshot)

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BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz

(pierrec-lz4 v1.1)

Copyright (c) 2015, Pierre Curto
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(python_abi 3.9)

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(gorilla/muxy 20170123-snapshot-65b4fd5d)

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(zstd 1.5.0)

Copyright (c) 2016-present, Facebook, Inc. Alle Rechte vorbehalten.

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(santhosh-tekuri/jsonschema v1.2.4)

Copyright (c) 2017 Santhosh Kumar Tekuri. Alle Rechte vorbehalten.

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(google/go-cmp v0.4.0)

Copyright (c) 2017 Die Go-Autoren. Alle Rechte vorbehalten.

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BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz

(JavaBeans Activation Framework API jar 1.2.1)

Copyright (c) 2018 Oracle und/oder seine Tochtergesellschaften. Alle Rechte vorbehalten.

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  • Weiterverteilungen in Binärform müssen den obigen Copyright-Hinweis, diese Liste von Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss in der Dokumentation und/oder anderen mit der Verteilung gelieferten Materialien wiedergeben.

  • Weder der Name der Eclipse Foundation, Inc. noch die Namen ihrer Mitwirkenden dürfen ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Genehmigung verwendet werden, um von dieser Software abgeleitete Produkte zu unterstützen oder zu bewerben.

DIESE SOFTWARE WIRD VON DEN URHEBERRECHTSINHABERN UND BEITRAGSZAHLERN IN DER VORLIEGENDEN FORM ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, WIRD ABGELEHNT. IN KEINEM FALL HAFTEN DER URHEBERRECHTSINHABER ODER DIE MITWIRKENDEN FÜR DIREKTE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE, BEISPIELHAFTE SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZGÜTERN ODER -DIENSTLEISTUNGEN, NUTZUNGS-, DATEN- ODER GEWINNVERLUSTE ODER GESCHÄFTSUNTERBRECHUNGEN), WIE AUCH IMMER DIESE VERURSACHT WURDEN UND AUF WELCHER HAFTUNGSTHEORIE SIE BERUHEN, SEI ES AUS VERTRAG, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGER HAFTUNG ODER UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER ANDERWEITIG), DIE SICH IN IRGENDEINER WEISE AUS DER NUTZUNG DIESER SOFTWARE ERGEBEN, SELBST WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT EINES SOLCHEN SCHADENS HINGEWIESEN WURDE

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(google.golang.org/protobuf v1.21.0)

Copyright (c) 2018 Die Go-Autoren. Alle Rechte vorbehalten.

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  • Weiterverteilungen in Binärform müssen den obigen Copyright-Hinweis, diese Liste von Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss in der Dokumentation und/oder anderen mit der Verteilung gelieferten Materialien wiedergeben.

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BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz

(pyca/Kryptographie 3.4.7)

Copyright (c) 2019, Sébastien Crozet
Alle Rechte vorbehalten.

Die Weiterverbreitung und Verwendung in Quell- und Binärform, mit oder ohne Änderungen, ist gestattet, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  1. Bei der Weitergabe des Quellcodes müssen der obige Urheberrechtsvermerk, diese Liste der Bedingungen und der folgende Haftungsausschluss beibehalten werden.
  2. Weiterverteilungen in Binärform müssen den obigen Copyright-Hinweis, diese Liste von Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss in der Dokumentation und/oder anderen mit der Verteilung gelieferten Materialien wiedergeben.
  3. Weder der Name des Autors noch die Namen der Mitwirkenden dürfen ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Genehmigung verwendet werden, um von dieser Software abgeleitete Produkte zu unterstützen oder zu bewerben.

DIESE SOFTWARE WIRD VON DEN URHEBERRECHTSINHABERN UND BEITRAGSZAHLERN IN DER VORLIEGENDEN FORM ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, WIRD ABGELEHNT. IN KEINEM FALL HAFTEN DER URHEBERRECHTSINHABER ODER DIE MITWIRKENDEN FÜR DIREKTE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE, BEISPIELHAFTE SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZGÜTERN ODER -DIENSTLEISTUNGEN, NUTZUNGS-, DATEN- ODER GEWINNVERLUSTE ODER GESCHÄFTSUNTERBRECHUNGEN), WIE AUCH IMMER DIESE VERURSACHT WURDEN UND AUF WELCHER HAFTUNGSTHEORIE SIE BERUHEN, OB DURCH VERTRAG, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGE HAFTUNG ODER UNERLAUBTE HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER ANDERWEITIG), DIE SICH IN IRGENDEINER WEISE AUS DER NUTZUNG DIESER SOFTWARE ERGEBEN, AUCH WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE

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BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz

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Copyright (c) ,
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BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz

(Doppelkonvertierung v3.0.0)

Copyright 2006-2011, die Autoren des V8-Projekts. Alle Rechte vorbehalten.

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BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz

(golang protobuf 20191022-snapshot, golang protobuf v1.2.0, golang protobuf v1.4.0, golang protobuf v1.5.2)

Copyright 2010 Die Go-Autoren. Alle Rechte vorbehalten.

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BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz

(google-snappy 1.1.1, google-snappy 1.1.8)

Copyright 2011, Google Inc.
Alle Rechte vorbehalten.

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BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz

(googleapis/gax-go v1.0.3)

Copyright 2016, Google Inc.
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BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz

(jemalloc 5.2.1)

Dateien: bin/jeprof.in
Copyright: 1998-2007 Google Inc.
Lizenz: BSD-3-Klause-Google

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DIESE SOFTWARE WIRD VON DEN URHEBERRECHTSINHABERN UND BEITRAGSZAHLERN IN DER VORLIEGENDEN FORM ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, WIRD ABGELEHNT. IN KEINEM FALL HAFTEN DER URHEBERRECHTSINHABER ODER DIE MITWIRKENDEN FÜR DIREKTE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE, BEISPIELHAFTE SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZGÜTERN ODER -DIENSTLEISTUNGEN, NUTZUNGS-, DATEN- ODER GEWINNVERLUSTE ODER GESCHÄFTSUNTERBRECHUNGEN), WIE AUCH IMMER DIESE VERURSACHT WURDEN UND AUF WELCHER HAFTUNGSTHEORIE SIE BERUHEN, SEI ES AUS VERTRAG, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGER HAFTUNG ODER UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER ANDERWEITIG), DIE SICH IN IRGENDEINER WEISE AUS DER NUTZUNG DIESER SOFTWARE ERGEBEN, SELBST WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT EINES SOLCHEN SCHADENS HINGEWIESEN WURDE

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BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz

(Go Programmiersprache 0.0~git20190125.d66bd3c+ds)

Dateien: debian/*
Copyright: 2013 Michael Stapelberg <stapelberg@debian.org>
2015 Tianon Gravi <tianon@debian.org>
Lizenz: BSD-3-Klausel

Lizenz: BSD-3-Klausel

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  • Weder der Name von Google Inc. noch die Namen der Mitwirkenden dürfen ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Genehmigung verwendet werden, um von dieser Software abgeleitete Produkte zu unterstützen oder zu bewerben.

DIESE SOFTWARE WIRD VON DEN URHEBERRECHTSINHABERN UND BEITRAGSZAHLERN IN DER VORLIEGENDEN FORM ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, WIRD ABGELEHNT. IN KEINEM FALL HAFTEN DER URHEBERRECHTSINHABER ODER DIE MITWIRKENDEN FÜR DIREKTE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE, BEISPIELHAFTE SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZGÜTERN ODER -DIENSTLEISTUNGEN, NUTZUNGS-, DATEN- ODER GEWINNVERLUSTE ODER GESCHÄFTSUNTERBRECHUNGEN), WIE AUCH IMMER DIESE VERURSACHT WURDEN UND AUF WELCHER HAFTUNGSTHEORIE SIE BERUHEN, SEI ES AUS VERTRAG, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGER HAFTUNG ODER UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER ANDERWEITIG), DIE SICH IN IRGENDEINER WEISE AUS DER NUTZUNG DIESER SOFTWARE ERGEBEN, SELBST WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT EINES SOLCHEN SCHADENS HINGEWIESEN WURDE

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BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz

(libuv 1.20.3)

Dateien: getopt.c
===============

Urheberrecht (c) 1987, 1993, 1994
Die Regenten der Universität von Kalifornien. Alle Rechte vorbehalten.

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  1. Bei der Weitergabe des Quellcodes müssen der obige Urheberrechtsvermerk, diese Liste der Bedingungen und der folgende Haftungsausschluss beibehalten werden.
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  3. Weder der Name der Universität noch die Namen der Mitwirkenden dürfen ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Genehmigung verwendet werden, um von dieser Software abgeleitete Produkte zu unterstützen oder zu bewerben.

DIESE SOFTWARE WIRD VON DEN REGENTEN UND BEITRAGSZAHLERN IN DER VORLIEGENDEN FORM ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, UND JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT UND DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, WIRD ABGELEHNT. UNTER KEINEN UMSTÄNDEN HAFTEN DIE REGENTEN ODER MITWIRKENDEN FÜR DIREKTE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE, BEISPIELHAFTE ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZGÜTERN ODER -DIENSTLEISTUNGEN, NUTZUNGS-, DATEN- ODER GEWINNVERLUSTE ODER GESCHÄFTSUNTERBRECHUNGEN), WIE AUCH IMMER DIESE VERURSACHT WURDEN UND AUF WELCHER HAFTUNGSTHEORIE SIE BERUHEN, UNABHÄNGIG DAVON, OB ES SICH UM VERTRAGSHAFTUNG, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGE HAFTUNG ODER UNERLAUBTE HANDLUNGEN (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER SONSTIGES) HANDELT, DIE IN IRGENDEINER WEISE AUS DER NUTZUNG DIESER SOFTWARE ENTSTEHEN, SELBST WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE

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BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz

(golang-x-text-dev 0.3.4)

Format: https://www.debian.org/doc/packaging-manuals/copyright-format/1.0/
Upstream-Name: golang.org/x/text
Quelle: https://go.googlesource.com/text/
Kommentar: https://github.com/golang/text

Dateien: *
Copyright: 2009-2015 Die Go-Autoren
Lizenz: BSD-3-Klausel

Dateien: debian/*
Copyright: 2015 Martín Ferrari <tincho@debian.org>
Lizenz: BSD-3-Klausel

Lizenz: BSD-3-Klausel

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  • Bei der Weitergabe des Quellcodes müssen der obige Urheberrechtsvermerk, diese Liste der Bedingungen und der folgende Haftungsausschluss beibehalten werden.

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  • Weder der Name von Google Inc. noch die Namen der Mitwirkenden dürfen ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Genehmigung verwendet werden, um von dieser Software abgeleitete Produkte zu unterstützen oder zu bewerben.

DIESE SOFTWARE WIRD VON DEN URHEBERRECHTSINHABERN UND BEITRAGSZAHLERN IN DER VORLIEGENDEN FORM ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, WIRD ABGELEHNT. IN KEINEM FALL HAFTEN DER URHEBERRECHTSINHABER ODER DIE MITWIRKENDEN FÜR DIREKTE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE, BEISPIELHAFTE SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZGÜTERN ODER -DIENSTLEISTUNGEN, NUTZUNGS-, DATEN- ODER GEWINNVERLUSTE ODER GESCHÄFTSUNTERBRECHUNGEN), WIE AUCH IMMER DIESE VERURSACHT WURDEN UND AUF WELCHER HAFTUNGSTHEORIE SIE BERUHEN, SEI ES AUS VERTRAG, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGER HAFTUNG ODER UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER ANDERWEITIG), DIE SICH IN IRGENDEINER WEISE AUS DER NUTZUNG DIESER SOFTWARE ERGEBEN, SELBST WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT EINES SOLCHEN SCHADENS HINGEWIESEN WURDE

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BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz

(d3-transition v1.3.2)

Lizenz: BSD-3-Klausel

Dateien: debian/*
Copyright: 2017, Pirat Praveen <praveen@debian.org>
Lizenz: BSD-3-Klausel

Lizenz: BSD-3-Klausel

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  1. Bei der Weitergabe des Quellcodes müssen der obige Urheberrechtsvermerk, diese Liste der Bedingungen und der folgende Haftungsausschluss beibehalten werden.
  2. Weiterverteilungen in Binärform müssen den obigen Copyright-Hinweis, diese Liste von Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss in der Dokumentation und/oder anderen mit der Verteilung gelieferten Materialien wiedergeben.
  3. Weder der Name der Universität noch die Namen der Mitwirkenden dürfen ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Genehmigung verwendet werden, um von dieser Software abgeleitete Produkte zu unterstützen oder zu bewerben.

DIESE SOFTWARE WIRD VON DEN URHEBERRECHTSINHABERN UND BEITRAGSZAHLERN IN DER VORLIEGENDEN FORM ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, UND JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, WIRD ABGELEHNT. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE INHABER ODER MITWIRKENDEN FÜR DIREKTE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE, BEISPIELHAFTE SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZGÜTERN ODER -DIENSTLEISTUNGEN, NUTZUNGS-, DATEN- ODER GEWINNVERLUSTE ODER GESCHÄFTSUNTERBRECHUNGEN), WIE AUCH IMMER DIESE VERURSACHT WURDEN UND AUF WELCHER HAFTUNGSTHEORIE SIE BERUHEN, OB DURCH VERTRAG, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGE HAFTUNG ODER UNERLAUBTE HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER ANDERWEITIG), DIE SICH IN IRGENDEINER WEISE AUS DER NUTZUNG DIESER SOFTWARE ERGEBEN, SELBST WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT EINES SOLCHEN SCHADENS HINGEWIESEN WURDE

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BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz

(ASM 9.1)

Lizenz: BSD-3-Klausel

Dateien: debian/*
Copyright: 2004-2018, Debian Java Maintainers <pkg-java-maintainers@lists.alioth.debian.org>
Lizenz: BSD-3-Klausel

Lizenz: BSD-3-Klausel

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  1. Bei der Weitergabe des Quellcodes müssen der obige Urheberrechtsvermerk, diese Liste der Bedingungen und der folgende Haftungsausschluss beibehalten werden.
  2. Weiterverteilungen in Binärform müssen den obigen Copyright-Hinweis, diese Liste von Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss in der Dokumentation und/oder anderen mit der Verteilung gelieferten Materialien wiedergeben.
  3. Weder die Namen der Urheberrechtsinhaber noch die Namen der Mitwirkenden dürfen ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Genehmigung verwendet werden, um von dieser Software abgeleitete Produkte zu unterstützen oder zu bewerben.

DIESE SOFTWARE WIRD VON DEN URHEBERRECHTSINHABERN UND BEITRAGSZAHLERN IN DER VORLIEGENDEN FORM ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, WIRD ABGELEHNT. IN KEINEM FALL HAFTEN DER URHEBERRECHTSINHABER ODER DIE MITWIRKENDEN FÜR DIREKTE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE, BEISPIELHAFTE SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZGÜTERN ODER -DIENSTLEISTUNGEN, NUTZUNGS-, DATEN- ODER GEWINNVERLUSTE ODER GESCHÄFTSUNTERBRECHUNGEN), WIE AUCH IMMER DIESE VERURSACHT WURDEN UND AUF WELCHER HAFTUNGSTHEORIE SIE BERUHEN, SEI ES AUS VERTRAG, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGER HAFTUNG ODER UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER ANDERWEITIG), DIE SICH IN IRGENDEINER WEISE AUS DER NUTZUNG DIESER SOFTWARE ERGEBEN, SELBST WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT EINES SOLCHEN SCHADENS HINGEWIESEN WURDE

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BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz

(DataDog/zstd v1.3.4)

Vereinfachte BSD-Lizenz

Copyright (c) 2016, Datadog <info@datadoghq.com>
Alle Rechte vorbehalten.

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  • Bei der Weitergabe des Quellcodes müssen der obige Urheberrechtsvermerk, diese Liste der Bedingungen und der folgende Haftungsausschluss beibehalten werden.

  • Weiterverteilungen in Binärform müssen den obigen Copyright-Hinweis, diese Liste von Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss in der Dokumentation und/oder anderen mit der Verteilung gelieferten Materialien wiedergeben.

  • Weder der Name des Urheberrechtsinhabers noch die Namen der Mitwirkenden dürfen ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Genehmigung verwendet werden, um von dieser Software abgeleitete Produkte zu unterstützen oder zu bewerben.

DIESE SOFTWARE WIRD VON DEN URHEBERRECHTSINHABERN UND BEITRAGSZAHLERN IN DER VORLIEGENDEN FORM ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, WIRD ABGELEHNT. IN KEINEM FALL HAFTEN DER URHEBERRECHTSINHABER ODER DIE MITWIRKENDEN FÜR DIREKTE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE, BEISPIELHAFTE SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZGÜTERN ODER -DIENSTLEISTUNGEN, NUTZUNGS-, DATEN- ODER GEWINNVERLUSTE ODER GESCHÄFTSUNTERBRECHUNGEN), WIE AUCH IMMER DIESE VERURSACHT WURDEN UND AUF WELCHER HAFTUNGSTHEORIE SIE BERUHEN, SEI ES AUS VERTRAG, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGER HAFTUNG ODER UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER ANDERWEITIG), DIE SICH IN IRGENDEINER WEISE AUS DER NUTZUNG DIESER SOFTWARE ERGEBEN, SELBST WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT EINES SOLCHEN SCHADENS HINGEWIESEN WURDE

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BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz

(golang-github-edsrzf-mmap-go 0.0~git20160512.0.935e0e8)

Quelle: https://github.com/edsrzf/mmap-go

Dateien: *
Copyright: 2011 Evan Shaw <edsrzf@gmail.com>
Lizenz: BSD-3-Klausel

Dateien: mmap_test.go
Copyright: 2011 Evan Shaw <edsrzf@gmail.com>
2010 Gustavo Niemeyer <gustavo@niemeyer.net>
Lizenz: BSD-3-Klausel

Dateien: debian/*
Copyright: 2017 Michael Lustfield <michael@lustfield.net>
Lizenz: BSD-3-Klausel
Kommentar: Debian-Pakete sind unter den gleichen Bedingungen lizenziert wie die Upstream-Pakete

Lizenz: BSD-3-Klausel
Alle Rechte vorbehalten.

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  1. Bei der Weitergabe des Quellcodes müssen der obige Urheberrechtsvermerk, diese Liste der Bedingungen und der folgende Haftungsausschluss beibehalten werden.
  2. Weiterverteilungen in Binärform müssen den obigen Copyright-Hinweis, diese Liste von Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss in der Dokumentation und/oder anderen mit der Verteilung gelieferten Materialien wiedergeben.
  3. Weder der Name der Universität noch die Namen der Mitwirkenden dürfen ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Genehmigung verwendet werden, um von dieser Software abgeleitete Produkte zu unterstützen oder zu bewerben.

DIESE SOFTWARE WIRD VON DEN REGENTEN UND BEITRAGSZAHLERN IN DER VORLIEGENDEN FORM ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, UND JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT UND DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, WIRD ABGELEHNT. UNTER KEINEN UMSTÄNDEN HAFTEN DIE REGENTEN ODER MITWIRKENDEN FÜR DIREKTE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE, BEISPIELHAFTE ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZGÜTERN ODER -DIENSTLEISTUNGEN, NUTZUNGS-, DATEN- ODER GEWINNVERLUSTE ODER GESCHÄFTSUNTERBRECHUNGEN), WIE AUCH IMMER DIESE VERURSACHT WURDEN UND AUF WELCHER HAFTUNGSTHEORIE SIE BERUHEN, UNABHÄNGIG DAVON, OB ES SICH UM VERTRAGSHAFTUNG, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGE HAFTUNG ODER UNERLAUBTE HANDLUNGEN (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER SONSTIGES) HANDELT, DIE IN IRGENDEINER WEISE AUS DER NUTZUNG DIESER SOFTWARE ENTSTEHEN, SELBST WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE

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BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz

(pmezard-go-difflib 1.0.0)

Quelle: https://github.com/pmezard/go-difflib

Dateien: *
Copyright: 2013 Patrick Mézard
Lizenz: BSD-3-Klausel

Dateien: debian/*
Copyright: 2016 Dmitry Smirnov <onlyjob@debian.org>
Lizenz: BSD-3-Klausel

Lizenz: BSD-3-Klausel

Die Weiterverbreitung und Verwendung in Quell- und Binärform, mit oder ohne Änderungen, ist gestattet, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  1. Bei der Weitergabe des Quellcodes müssen der obige Urheberrechtsvermerk, diese Liste der Bedingungen und der folgende Haftungsausschluss beibehalten werden.
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DIESE SOFTWARE WIRD VON DEN URHEBERRECHTSINHABERN UND BEITRAGSZAHLERN IN DER VORLIEGENDEN FORM ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, WIRD ABGELEHNT. IN KEINEM FALL HAFTEN DER URHEBERRECHTSINHABER ODER DIE MITWIRKENDEN FÜR DIREKTE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE, BEISPIELHAFTE SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZGÜTERN ODER -DIENSTLEISTUNGEN, NUTZUNGS-, DATEN- ODER GEWINNVERLUSTE ODER GESCHÄFTSUNTERBRECHUNGEN), WIE AUCH IMMER DIESE VERURSACHT WURDEN UND AUF WELCHER HAFTUNGSTHEORIE SIE BERUHEN, OB DURCH VERTRAG, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGE HAFTUNG ODER UNERLAUBTE HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER ANDERWEITIG), DIE SICH IN IRGENDEINER WEISE AUS DER NUTZUNG DIESER SOFTWARE ERGEBEN, AUCH WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE

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BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz

(d3-shape v1.3.7)

Upstream-Kontakt: https://github.com/d3/d3-shape/issues
Quelle: https://d3js.org/d3-shape/

Dateien: *
Copyright: 2010-2015 Mike Bostock <https://bost.ocks.org/mike>
Lizenz: BSD-3-Klausel

Dateien: debian/*
Copyright: 2017 Pirat Praveen <praveen@debian.org>
Lizenz: BSD-3-Klausel

Lizenz: BSD-3-Klausel

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  1. Bei der Weitergabe des Quellcodes müssen der obige Urheberrechtsvermerk, diese Liste der Bedingungen und der folgende Haftungsausschluss beibehalten werden.
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BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz

(rw 1.3.3)

Upstream-Kontakt: https://github.com/mbostock/rw/issues
Quelle: https://github.com/mbostock/rw

Dateien: *
Copyright: 2014-2016 Mike Bostock (https://bost.ocks.org/mike)
Lizenz: BSD-3-Klausel

Dateien: debian/*
Copyright: 2017 Pirat Praveen <praveen@debian.org>
Lizenz: BSD-3-Klausel

Lizenz: BSD-3-Klausel

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BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz

(libevent - eine Bibliothek für Ereignisbenachrichtigungen 2.1.11)

als die 3-Klausel (oder "modifizierte") BSD-Lizenz:
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Copyright (c) 2000-2007 Niels Provos <provos@citi.umich.edu>
Copyright (c) 2007-2012 Niels Provos und Nick Mathewson

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  3. Der Name des Autors darf nicht verwendet werden, um Produkte, die von dieser Software abgeleitet sind, ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Genehmigung zu unterstützen oder zu bewerben.

DIESE SOFTWARE WIRD VOM AUTOR "SO WIE SIE IST" ZUR VERFÜGUNG GESTELLT UND JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, WIRD ABGELEHNT. IN KEINEM FALL IST DER AUTOR HAFTBAR FÜR DIREKTE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE, BEISPIELHAFTE ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZGÜTERN ODER -DIENSTLEISTUNGEN, NUTZUNGS-, DATEN- ODER GEWINNVERLUSTE ODER GESCHÄFTSUNTERBRECHUNGEN), WIE AUCH IMMER DIESE VERURSACHT WURDEN UND AUF WELCHER HAFTUNGSTHEORIE SIE BERUHEN, OB DURCH VERTRAG, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGE HAFTUNG ODER UNERLAUBTE HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER SONSTIGES), DIE IN IRGENDEINER WEISE AUS DER NUTZUNG DIESER SOFTWARE ENTSTEHEN, SELBST WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE.

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BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz

(golang.org/x/net 0.0+git20170629.c81e7f2)

https://www.w3.org/International/tests/repository/html5/the-input-byte-stream/results-basics
https://www.w3.org/Consortium/Legal/2015/doc-license

Lizenz: BSD-3-Klausel

Die Weiterverbreitung und Verwendung in Quell- und Binärform, mit oder ohne Änderungen, ist gestattet, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  • Bei der Weitergabe des Quellcodes müssen der obige Urheberrechtsvermerk, diese Liste der Bedingungen und der folgende Haftungsausschluss beibehalten werden.

  • Weiterverteilungen in Binärform müssen den obigen Copyright-Hinweis, diese Liste von Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss in der Dokumentation und/oder anderen mit der Verteilung gelieferten Materialien wiedergeben.

  • Weder der Name von Google Inc. noch die Namen der Mitwirkenden dürfen ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Genehmigung verwendet werden, um von dieser Software abgeleitete Produkte zu unterstützen oder zu bewerben.

DIESE SOFTWARE WIRD VON DEN URHEBERRECHTSINHABERN UND BEITRAGSZAHLERN IN DER VORLIEGENDEN FORM ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, WIRD ABGELEHNT. IN KEINEM FALL HAFTEN DER URHEBERRECHTSINHABER ODER DIE MITWIRKENDEN FÜR DIREKTE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE, BEISPIELHAFTE SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZGÜTERN ODER -DIENSTLEISTUNGEN, NUTZUNGS-, DATEN- ODER GEWINNVERLUSTE ODER GESCHÄFTSUNTERBRECHUNGEN), WIE AUCH IMMER DIESE VERURSACHT WURDEN UND AUF WELCHER HAFTUNGSTHEORIE SIE BERUHEN, SEI ES AUS VERTRAG, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGER HAFTUNG ODER UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER ANDERWEITIG), DIE SICH IN IRGENDEINER WEISE AUS DER NUTZUNG DIESER SOFTWARE ERGEBEN, SELBST WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT EINES SOLCHEN SCHADENS HINGEWIESEN WURDE

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Boost Software Lizenz 1.0

(Boost C++-Bibliotheken - boost 1.74.0.2)

Boost Software-Lizenz - Version 1.0
====================================

17. August 2003
------

Hiermit wird jeder Person oder Organisation, die eine Kopie der Software und der begleitenden Dokumentation, die unter diese Lizenz fällt (die "Software"), erhält, die Erlaubnis erteilt, die Software kostenlos zu verwenden, zu reproduzieren, anzuzeigen, zu vertreiben, auszuführen und zu übertragen sowie abgeleitete Werke der Software zu erstellen und Dritten, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, zu gestatten, dies zu tun, und zwar unter den folgenden Bedingungen:

Die Urheberrechtshinweise in der Software und diese gesamte Erklärung, einschließlich der obigen Lizenzgewährung, dieser Einschränkung und des folgenden Haftungsausschlusses, müssen in allen Kopien der Software, ganz oder teilweise, und in allen abgeleiteten Werken der Software enthalten sein, es sei denn, diese Kopien oder abgeleiteten Werke liegen ausschließlich in Form von maschinenausführbarem Objektcode vor, der von einem Quelltextprozessor erzeugt wurde. DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, DES EIGENTUMS UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE URHEBERRECHTSINHABER ODER IRGENDJEMAND, DER DIE SOFTWARE VERTREIBT, FÜR SCHÄDEN ODER ANDERE HAFTUNGEN, OB AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN.

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Business Source Lizenz 1.1

(couchbase-clog v0.1.0, couchbase/cbft v0.5.0, couchbase/cbft, couchbase/n1fty, couchbaselabs-query)

Business Source Lizenz 1.1
===========================

Bedingungen
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Der Lizenzgeber räumt Ihnen hiermit das Recht ein, den Lizenzgegenstand zu vervielfältigen, zu modifizieren, davon abgeleitete Werke zu erstellen, weiterzuvertreiben und nicht produktiv zu nutzen. Der Lizenzgeber kann eine zusätzliche Nutzungserlaubnis (siehe oben) erteilen, die eine begrenzte Produktionsnutzung erlaubt.

Mit dem Änderungsdatum oder dem vierten Jahrestag der ersten öffentlich zugänglichen Verbreitung einer bestimmten Version des Lizenzgegenstandes unter dieser Lizenz, je nachdem, was zuerst eintritt, gewährt der Lizenzgeber Ihnen hiermit Rechte gemäß den Bedingungen der Änderungslizenz, und die im obigen Absatz gewährten Rechte erlöschen.

Wenn Ihre Nutzung des Lizenzgegenstandes nicht den derzeit gültigen Anforderungen entspricht, wie sie in dieser Lizenz beschrieben sind, müssen Sie eine kommerzielle Lizenz vom Lizenzgeber, seinen angeschlossenen Unternehmen oder autorisierten Wiederverkäufern erwerben oder Sie müssen die Nutzung des Lizenzgegenstandes unterlassen.

Alle Kopien des ursprünglichen und geänderten Lizenzgegenstandes sowie davon abgeleitete Werke unterliegen dieser Lizenz. Diese Lizenz gilt für jede Version des Lizenzgegenstandes gesondert und das Änderungsdatum kann für jede vom Lizenzgeber freigegebene Version des Lizenzgegenstandes variieren.

Sie müssen diese Lizenz auf jedem Original oder jeder modifizierten Kopie des Lizenzgegenstandes deutlich sichtbar anbringen. Wenn Sie den Lizenzgegenstand im Original oder in abgeänderter Form von einem Dritten erhalten, gelten die in dieser Lizenz dargelegten Bedingungen für Ihre Nutzung dieses Werks.

Jede Nutzung des Lizenzgegenstandes, die gegen diese Lizenz verstößt, führt automatisch zum Erlöschen Ihrer Rechte aus dieser Lizenz für die aktuelle und alle anderen Versionen des Lizenzgegenstandes.

Diese Lizenz gewährt Ihnen kein Recht an einer Marke oder einem Logo des Lizenzgebers oder seiner verbundenen Unternehmen (vorausgesetzt, dass Sie eine Marke oder ein Logo des Lizenzgebers verwenden dürfen, soweit dies in dieser Lizenz ausdrücklich vorgesehen ist).

SOWEIT DIES NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIG IST, WIRD DAS LIZENZIERTE WERK IN DER VORLIEGENDEN FORM BEREITGESTELLT. DER LIZENZGEBER LEHNT HIERMIT ALLE AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN UND BEDINGUNGEN AB, EINSCHLIESSLICH (OHNE EINSCHRÄNKUNG) DER GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN UND DES EIGENTUMS.

MariaDB erteilt Ihnen hiermit die Erlaubnis, den Text dieser Lizenz zu verwenden, um Ihre Werke zu lizenzieren, und unter Verwendung des Warenzeichens "Business Source License" auf diese Lizenz zu verweisen, solange Sie die nachstehenden Verpflichtungen des Lizenzgebers einhalten.

Zusicherungen des Lizenzgebers
-------

Als Gegenleistung für das Recht, den Text dieser Lizenz und den Namen und das Warenzeichen "Business Source License" zu verwenden, verpflichtet sich der Lizenzgeber gegenüber MariaDB und allen anderen Empfängern des lizenzierten Werkes, das vom Lizenzgeber bereitgestellt wird:

  1. Als Änderungslizenz die GPL Version 2.0 oder eine spätere Version oder eine Lizenz anzugeben, die mit der GPL Version 2.0 oder einer späteren Version kompatibel ist, wobei "kompatibel" bedeutet, dass Software, die unter der Änderungslizenz bereitgestellt wird, in ein Programm mit Software, die unter der GPL Version 2.0 oder einer späteren Version bereitgestellt wird, aufgenommen werden kann. Der Lizenzgeber kann ohne Einschränkung weitere Änderungslizenzen festlegen.
  2. Entweder: (a) eine zusätzliche Einräumung von Nutzungsrechten, die das in dieser Lizenz eingeräumte Recht nicht zusätzlich einschränkt, als zusätzliche Nutzungseinräumung angeben; oder (b) den Text "Keine" einfügen.
  3. So geben Sie ein Änderungsdatum an.
  4. diese Lizenz nicht in irgendeiner anderen Weise zu verändern.

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Bzip2 Lizenz

(Programmiersprache Go 20180717-snapshot)

bzip2 Lizenz
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Dieses Programm, "bzip2", die zugehörige Bibliothek "libbzip2" und die gesamte Dokumentation sind urheberrechtlich geschützt (C) 1996-2005 Julian R Seward. Alle Rechte vorbehalten.

Die Weiterverbreitung und Verwendung in Quell- und Binärform, mit oder ohne Änderungen, ist gestattet, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  1. Bei der Weitergabe des Quellcodes müssen der obige Urheberrechtsvermerk, diese Liste der Bedingungen und der folgende Haftungsausschluss beibehalten werden.
  2. Der Ursprung dieser Software darf nicht falsch dargestellt werden; Sie dürfen nicht behaupten, dass Sie die Originalsoftware geschrieben haben. Wenn Sie diese Software in einem Produkt verwenden, wäre eine Erwähnung in der Produktdokumentation willkommen, ist aber nicht erforderlich.
  3. Geänderte Quellversionen müssen deutlich als solche gekennzeichnet sein und dürfen nicht fälschlicherweise als die Originalsoftware ausgegeben werden.
  4. Der Name des Autors darf nicht verwendet werden, um Produkte, die von dieser Software abgeleitet sind, ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Genehmigung zu unterstützen oder zu bewerben.

DIESE SOFTWARE WIRD VOM AUTOR "SO WIE SIE IST" ZUR VERFÜGUNG GESTELLT UND JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, WIRD ABGELEHNT. IN KEINEM FALL IST DER AUTOR HAFTBAR FÜR DIREKTE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE, EXEMPLARISCHE ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZGÜTERN ODER -DIENSTLEISTUNGEN, NUTZUNGS-, DATEN- ODER GEWINNVERLUSTE ODER GESCHÄFTSUNTERBRECHUNGEN), WIE AUCH IMMER DIESE VERURSACHT WURDEN UND AUF WELCHER HAFTUNGSTHEORIE SIE BERUHEN, SEI ES DURCH VERTRAG, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGE HAFTUNG ODER UNERLAUBTE HANDLUNGEN (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER SONSTIGES), DIE IN IRGENDEINER WEISE AUS DER NUTZUNG DIESER SOFTWARE ENTSTEHEN, AUCH WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE.

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Gemeinsame Entwicklungs- und Vertriebslizenz 1.0

(Programmiersprache Go 20180717-snapshot)

GEMEINSAME ENTWICKLUNGS- UND VERTRIEBSLIZENZ (CDDL) Version 1.0
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1. Definitionen.

1.1. "Mitwirkender" bezeichnet jede natürliche oder juristische Person, die Änderungen erstellt oder zur Erstellung von Änderungen beiträgt.

1.2. "Mitwirkende Version" bezeichnet die Kombination aus der ursprünglichen Software, früheren Änderungen, die von einem Mitwirkenden verwendet wurden (sofern vorhanden), und den von diesem bestimmten Mitwirkenden vorgenommenen Änderungen.

1.3. "Abgedeckte Software" bedeutet (a) die Originalsoftware oder (b) Modifikationen oder (c) die Kombination von Dateien, die Originalsoftware enthalten, mit Dateien, die Modifikationen enthalten, in jedem Fall einschließlich Teilen davon.

1.4. "Ausführbar" bedeutet die Abgedeckte Software in einer anderen Form als dem Quellcode.

1.5. "Erstentwickler" bezeichnet die natürliche oder juristische Person, die Originalsoftware erstmals unter dieser Lizenz zur Verfügung stellt.

1.6. "Größeres Werk" bezeichnet ein Werk, das Abgedeckte Software oder Teile davon mit Code kombiniert, der nicht den Bedingungen dieser Lizenz unterliegt.

1.7. "Lizenz" bedeutet dieses Dokument.

1.8. "Lizenzierbar" bedeutet, das Recht zu haben, alle hierin übertragenen Rechte in größtmöglichem Umfang zu gewähren, sei es zum Zeitpunkt der ursprünglichen Gewährung oder später erworben.

1.9. "Modifikationen" bezeichnet den Quellcode und die ausführbare Form eines der folgenden Elemente:

A. Jede Datei, die durch Hinzufügung, Löschung oder Änderung des Inhalts einer Datei entsteht, die Originalsoftware oder frühere Modifikationen enthält;

B. Jede neue Datei, die irgendeinen Teil der Originalsoftware oder einer früheren Modifikation enthält; oder

C. Jede neue Datei, die beigetragen oder anderweitig unter den Bedingungen dieser Lizenz zur Verfügung gestellt wird.

1.10. "Originalsoftware" bezeichnet den Quellcode und die ausführbare Form von Computersoftwarecode, der ursprünglich unter dieser Lizenz veröffentlicht wurde.

1.11. "Patentansprüche" bezeichnet alle Patentansprüche, die sich derzeit im Besitz des Lizenzgebers befinden oder später erworben werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Verfahrens-, Prozess- und Apparateansprüche, in allen Patenten, die der Lizenzgeber lizenzieren kann.

1.12. "Quellcode" bezeichnet (a) die allgemeine Form von Computersoftware-Code, an dem Änderungen vorgenommen werden, und (b) die zugehörige Dokumentation, die in oder mit diesem Code enthalten ist.

1.13. "Sie" (oder "Ihr") bezeichnet eine natürliche oder juristische Person, die Rechte unter dieser Lizenz ausübt und alle Bedingungen dieser Lizenz einhält. Bei juristischen Personen schließt "Sie" jede juristische Person ein, die Sie kontrolliert, von Ihnen kontrolliert wird oder mit Ihnen unter gemeinsamer Kontrolle steht. Im Sinne dieser Definition bedeutet "Kontrolle" (a) die Befugnis, direkt oder indirekt die Leitung oder das Management eines solchen Rechtsträgers zu bestimmen, sei es durch Vertrag oder auf andere Weise, oder (b) der Besitz von mehr als fünfzig Prozent (50%) der ausstehenden Aktien oder des wirtschaftlichen Eigentums an einem solchen Rechtsträger.

2. Lizenzerteilung.

2.1. Der anfängliche Zuschuss für Entwickler.

Unter der Voraussetzung, dass Sie Abschnitt 3.1 unten einhalten, und vorbehaltlich der Ansprüche Dritter auf geistiges Eigentum, gewährt Ihnen der Erstentwickler hiermit eine weltweite, lizenzgebührenfreie, nicht-exklusive Lizenz:

  1. im Rahmen von Rechten des geistigen Eigentums (mit Ausnahme von Patent- oder Markenrechten), die vom Erstentwickler lizenziert werden können, die Originalsoftware (oder Teile davon) mit oder ohne Modifikationen und/oder als Teil eines größeren Werks zu nutzen, zu vervielfältigen, zu modifizieren, darzustellen, vorzuführen, unterzulizenzieren und zu vertreiben; und
  2. unter Patentansprüchen, die durch die Herstellung, die Verwendung oder den Verkauf der Original-Software verletzt werden, die Original-Software (oder Teile davon) herzustellen, herstellen zu lassen, zu verwenden, zu praktizieren, zu verkaufen, zum Verkauf anzubieten und/oder anderweitig darüber zu verfügen.
  3. Die in den Abschnitten 2.1(a) und (b) gewährten Lizenzen treten an dem Tag in Kraft, an dem der Erstentwickler die Originalsoftware zum ersten Mal vertreibt oder auf andere Weise einem Dritten gemäß den Bedingungen dieser Lizenz zur Verfügung stellt.
  4. Ungeachtet des obigen Abschnitts 2.1(b) wird keine Patentlizenz gewährt: (1) für Code, den Sie aus der Originalsoftware löschen, oder (2) für Verletzungen, die durch (i) die Veränderung der Originalsoftware oder (ii) die Kombination der Originalsoftware mit anderen Geräten verursacht werden: (i) die Veränderung der Originalsoftware oder (ii) die Kombination der Originalsoftware mit anderer Software oder Geräten.

2.2. Beitragszahler Zuschuss.

Unter der Bedingung, dass Sie Abschnitt 3.1 einhalten, und vorbehaltlich der Ansprüche Dritter auf geistiges Eigentum, gewährt Ihnen jeder Mitwirkende hiermit eine weltweite, gebührenfreie, nicht-exklusive Lizenz:

  1. unter geistigen Eigentumsrechten (mit Ausnahme von Patent- oder Markenrechten), die vom Mitwirkenden lizenziert werden können, um die von diesem Mitwirkenden erstellten Modifikationen (oder Teile davon) zu nutzen, zu reproduzieren, zu modifizieren, darzustellen, auszuführen, unterzulizenzieren und zu vertreiben, entweder auf einer unveränderten Basis, mit anderen Modifikationen, als Abgedeckte Software und/oder als Teil eines größeren Werks; und
  2. unter Patentansprüchen, die durch die Herstellung, die Verwendung oder den Verkauf von Modifikationen, die von diesem Mitwirkenden entweder allein und/oder in Kombination mit seiner Mitwirkerversion (oder Teilen einer solchen Kombination) vorgenommen wurden, verletzt werden, Folgendes herzustellen, zu verwenden, zu verkaufen, zum Verkauf anzubieten, herstellen zu lassen und/oder anderweitig darüber zu verfügen: (1) Modifikationen, die von diesem Mitwirkenden (oder Teilen davon) vorgenommen wurden, und (2) die Kombination von Modifikationen, die von diesem Mitwirkenden mit seiner Mitwirkerversion (oder Teilen einer solchen Kombination) vorgenommen wurden.
  3. Die in den Abschnitten 2.2(a) und 2.2(b) gewährten Lizenzen treten an dem Tag in Kraft, an dem der Contributor die Änderungen erstmals an Dritte weitergibt oder ihnen anderweitig zur Verfügung stellt.
  4. Ungeachtet des obigen Abschnitts 2.2(b) wird keine Patentlizenz gewährt: (1) für Code, den der Mitwirkende aus der Version des Mitwirkenden gelöscht hat; (2) für Patentverletzungen, die durch (i) Änderungen der Version des Mitwirkenden durch Dritte oder (ii) die Kombination von Änderungen des Mitwirkenden mit anderer Software (außer mit anderen Geräten) verursacht werden: (i) Modifikationen der Version des Mitwirkenden durch Dritte oder (ii) die Kombination von Modifikationen des Mitwirkenden mit anderer Software (außer als Teil der Version des Mitwirkenden) oder anderen Geräten; oder (3) für Patentansprüche, die durch die Abgedeckte Software verletzt werden, ohne dass der Mitwirkende Modifikationen vorgenommen hat.

3. Vertriebsverpflichtungen.

3.1. Verfügbarkeit des Quellcodes.

Jede Abgedeckte Software, die Sie in ausführbarer Form weitergeben oder anderweitig zur Verfügung stellen, muss auch in Quellcodeform zur Verfügung gestellt werden, und diese Quellcodeform darf nur unter den Bedingungen dieser Lizenz weitergegeben werden. Sie müssen jeder Kopie der Quellcodeform der Abgedeckten Software, die Sie vertreiben oder anderweitig zur Verfügung stellen, eine Kopie dieser Lizenz beifügen. Sie müssen die Empfänger einer solchen Abgedeckten Software in ausführbarer Form darüber informieren, wie sie diese Abgedeckte Software in Quellcodeform in angemessener Weise auf einem oder durch ein Medium erhalten können, das üblicherweise für den Softwareaustausch verwendet wird.

3.2. Änderungen.

Die Modifikationen, die Sie erstellen oder zu denen Sie beitragen, unterliegen den Bedingungen dieser Lizenz. Sie versichern, dass Sie glauben, dass Ihre Modifikationen Ihre ursprüngliche(n) Schöpfung(en) sind und/oder dass Sie über ausreichende Rechte verfügen, um die durch diese Lizenz übertragenen Rechte zu gewähren.

3.3. Erforderliche Bekanntmachungen.

Sie müssen in jede Ihrer Modifikationen einen Hinweis aufnehmen, der Sie als Mitwirkenden der Modifikation ausweist. Sie dürfen keine in der Abgedeckten Software enthaltenen Hinweise auf Urheberrechte, Patente oder Marken, Lizenzhinweise oder beschreibenden Text, der auf einen Mitwirkenden oder den ursprünglichen Entwickler hinweist, entfernen oder verändern.

3.4. Anwendung der zusätzlichen Bedingungen.

Sie dürfen keine Bedingungen für Abgedeckte Software in Quellcodeform anbieten oder auferlegen, die die anwendbare Version dieser Lizenz oder die Rechte des Empfängers hierunter verändern oder einschränken. Sie dürfen einem oder mehreren Empfängern der Abgedeckten Software Gewährleistungs-, Support-, Entschädigungs- oder Haftungsverpflichtungen anbieten und dafür eine Gebühr verlangen. Sie dürfen dies jedoch nur in Ihrem eigenen Namen tun und nicht im Namen des Erstentwicklers oder eines Mitwirkenden. Sie müssen unmissverständlich klarstellen, dass eine solche Garantie-, Support-, Entschädigungs- oder Haftungsverpflichtung nur von Ihnen angeboten wird, und Sie erklären sich hiermit bereit, den Erstentwickler und jeden Mitwirkenden von jeglicher Haftung freizustellen, die dem Erstentwickler oder einem solchen Mitwirkenden infolge der von Ihnen angebotenen Garantie-, Support-, Entschädigungs- oder Haftungsbedingungen entsteht.

3.5. Verteilung der ausführbaren Versionen.

Sie dürfen die ausführbare Form der Abgedeckten Software unter den Bedingungen dieser Lizenz oder unter den Bedingungen einer Lizenz Ihrer Wahl weitergeben, die von dieser Lizenz abweichende Bedingungen enthalten kann, vorausgesetzt, dass Sie die Bedingungen dieser Lizenz einhalten und dass die Lizenz für die ausführbare Form nicht versucht, die Rechte des Empfängers in der Quellcodeform gegenüber den in dieser Lizenz festgelegten Rechten zu beschränken oder zu verändern. Wenn Sie die Abgedeckte Software in ausführbarer Form unter einer anderen Lizenz vertreiben, müssen Sie unmissverständlich klarstellen, dass alle von dieser Lizenz abweichenden Bedingungen von Ihnen allein angeboten werden, nicht vom ursprünglichen Entwickler oder Mitwirkenden. Sie verpflichten sich hiermit, den Erstentwickler und jeden Mitwirkenden von jeglicher Haftung freizustellen, die dem Erstentwickler oder dem Mitwirkenden aufgrund der von Ihnen angebotenen Bedingungen entsteht.

3.6. Größere Werke.

Sie dürfen ein größeres Werk erstellen, indem Sie die Abgedeckte Software mit anderem Code, der nicht den Bedingungen dieser Lizenz unterliegt, kombinieren und das größere Werk als ein einziges Produkt vertreiben. In einem solchen Fall müssen Sie sicherstellen, dass die Anforderungen dieser Lizenz für die Abgedeckte Software erfüllt sind.

4. Versionen der Lizenz.

4.1. Neue Versionen.

Sun Microsystems, Inc. ist der ursprüngliche Lizenzverwalter und kann von Zeit zu Zeit überarbeitete und/oder neue Versionen dieser Lizenz veröffentlichen. Jede Version erhält eine eindeutige Versionsnummer. Außer wie in Abschnitt 4.3 vorgesehen, hat niemand außer dem Lizenzverwalter das Recht, diese Lizenz zu ändern.

4.2. Auswirkung der neuen Versionen.

Sie dürfen die Abgedeckte Software stets unter den Bedingungen der Version der Lizenz, unter der Sie die Abgedeckte Software ursprünglich erhalten haben, weiter nutzen, vertreiben oder anderweitig verfügbar machen. Wenn der ursprüngliche Entwickler einen Hinweis in die Originalsoftware einfügt, der es verbietet, diese unter einer späteren Version der Lizenz zu vertreiben oder anderweitig verfügbar zu machen, müssen Sie die Abgedeckte Software unter den Bedingungen der Version der Lizenz, unter der Sie die Abgedeckte Software ursprünglich erhalten haben, vertreiben und verfügbar machen. Andernfalls können Sie sich auch dafür entscheiden, die Abgedeckte Software unter den Bedingungen einer späteren Version der Lizenz, die vom Lizenzverwalter veröffentlicht wurde, zu verwenden, zu vertreiben oder anderweitig verfügbar zu machen.

4.3. Geänderte Versionen.

Wenn Sie ein Erstentwickler sind und eine neue Lizenz für Ihre Originalsoftware erstellen wollen, dürfen Sie eine modifizierte Version dieser Lizenz erstellen und verwenden, wenn Sie: (a) die Lizenz umbenennen und alle Hinweise auf den Namen des Lizenzverwalters entfernen (außer dem Hinweis, dass die Lizenz von dieser Lizenz abweicht); und (b) anderweitig deutlich machen, dass die Lizenz Bedingungen enthält, die von dieser Lizenz abweichen.

5. AUSSCHLUSS DER GEWÄHRLEISTUNG.

DIE ABGEDECKTE SOFTWARE WIRD IM RAHMEN DIESER LIZENZ OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH UND OHNE EINSCHRÄNKUNG DER GARANTIE, DASS DIE ABGEDECKTE SOFTWARE FREI VON MÄNGELN, HANDELSÜBLICH, FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK GEEIGNET ODER NICHT VERLETZEND IST. DAS GESAMTE RISIKO IN BEZUG AUF DIE QUALITÄT UND LEISTUNG DER BETROFFENEN SOFTWARE LIEGT BEI IHNEN. SOLLTE SICH EINE ABGEDECKTE SOFTWARE IN IRGENDEINER HINSICHT ALS FEHLERHAFT ERWEISEN, SO TRAGEN SIE (NICHT DER URSPRÜNGLICHE ENTWICKLER ODER EIN ANDERER MITWIRKENDER) DIE KOSTEN DER NOTWENDIGEN WARTUNG, REPARATUR ODER KORREKTUR. DIESER GARANTIEAUSSCHLUSS IST EIN WESENTLICHER BESTANDTEIL DIESER LIZENZ. DIE VERWENDUNG DER BETROFFENEN SOFTWARE IST NUR IM RAHMEN DIESES HAFTUNGSAUSSCHLUSSES GESTATTET.

6. BEENDIGUNG.

6.1. Diese Lizenz und die hierunter gewährten Rechte erlöschen automatisch, wenn Sie die hierin enthaltenen Bestimmungen nicht einhalten und diesen Verstoß nicht innerhalb von 30 Tagen nach Kenntnisnahme des Verstoßes beheben. Bestimmungen, die aufgrund ihrer Natur über die Beendigung dieser Lizenz hinaus in Kraft bleiben müssen, bleiben bestehen.

6.2. Wenn Sie einen Patentverletzungsanspruch (mit Ausnahme von Feststellungsklagen) gegen den Erstentwickler oder einen Mitwirkenden (der Erstentwickler oder Mitwirkende, gegen den Sie einen solchen Anspruch geltend machen, wird als "Teilnehmer" bezeichnet) mit der Behauptung geltend machen, dass die Teilnehmersoftware (d.h. die Mitwirkendenversion, wenn der Teilnehmer ein Mitwirkender ist, oder die Originalsoftware, wenn der Teilnehmer der Erstentwickler ist) direkt oder indirekt ein Patent verletzt, dann erlöschen alle Rechte, die Ihnen direkt oder indirekt von diesem Teilnehmer, dem Erstentwickler (wenn der Erstentwickler nicht der Teilnehmer ist) und allen Mitwirkenden gemäß Abschnitt 2.1 und/oder 2.2 dieser Lizenz gewährt werden, mit einer Frist von 60 Tagen durch den Teilnehmer mit Wirkung für die Zukunft und automatisch nach Ablauf dieser Frist enden, es sei denn, Sie ziehen innerhalb dieser 60 Tage Ihren Anspruch in Bezug auf die Software des Teilnehmers gegenüber dem Teilnehmer entweder einseitig oder gemäß einer schriftlichen Vereinbarung mit dem Teilnehmer zurück.

6.3. Im Falle einer Kündigung gemäß Abschnitt 6.1 oder 6.2 bleiben alle Endbenutzerlizenzen, die von Ihnen oder einem Vertriebspartner vor der Kündigung rechtsgültig erteilt wurden (mit Ausnahme von Lizenzen, die Ihnen von einem Vertriebspartner erteilt wurden), auch nach der Kündigung bestehen.

7. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG.

DIESE HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG GILT NICHT FÜR DIE HAFTUNG FÜR TODESFÄLLE ODER PERSONENSCHÄDEN, DIE AUF FAHRLÄSSIGKEIT EINER SOLCHEN PARTEI ZURÜCKZUFÜHREN SIND, SOFERN DAS GELTENDE RECHT EINE SOLCHE BESCHRÄNKUNG VERBIETET. IN EINIGEN GERICHTSBARKEITEN IST DER AUSSCHLUSS ODER DIE BESCHRÄNKUNG VON ZUFÄLLIGEN SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN NICHT ZULÄSSIG, SO DASS DIESER AUSSCHLUSS UND DIESE BESCHRÄNKUNG MÖGLICHERWEISE NICHT AUF SIE ZUTREFFEN.

8. U.S. REGIERUNG ENDVERBRAUCHER.

Die Abgedeckte Software ist ein "kommerzieller Gegenstand", wie dieser Begriff in 48 C.F.R. 2.101 (Okt. 1995) definiert ist, bestehend aus "kommerzieller Computersoftware" (wie dieser Begriff in 48 C.F.R. 252.227-7014(a)(1) definiert ist) und "kommerzieller Computersoftware-Dokumentation", wie diese Begriffe in 48 C.F.R. 12.212 (Sept. 1995) verwendet werden. In Übereinstimmung mit 48 C.F.R. 12.212 und 48 C.F.R. 227.7202-1 bis 227.7202-4 (Juni 1995) erwerben alle Endbenutzer der US-Regierung die Abgedeckte Software nur mit den hierin festgelegten Rechten. Diese Klausel über die Rechte der US-Regierung tritt an die Stelle aller anderen FAR-, DFAR- oder sonstigen Klauseln oder Bestimmungen, die sich mit den Rechten der Regierung an Computersoftware im Rahmen dieser Lizenz befassen, und ersetzt diese.

9. VERSCHIEDENES.

Diese Lizenz stellt die vollständige Vereinbarung bezüglich des Vertragsgegenstandes dar. Sollte sich eine Bestimmung dieser Lizenz als nicht durchsetzbar erweisen, so wird diese Bestimmung nur insoweit geändert, als dies erforderlich ist, um sie durchsetzbar zu machen. Diese Lizenz unterliegt dem Recht der Gerichtsbarkeit, die in einem in der Originalsoftware enthaltenen Hinweis angegeben ist (sofern das anwendbare Recht, falls vorhanden, nichts anderes vorsieht), unter Ausschluss der Kollisionsnormen einer solchen Gerichtsbarkeit. Jeder Rechtsstreit im Zusammenhang mit dieser Lizenz unterliegt der Gerichtsbarkeit der Gerichte, die in einem in der Originalsoftware enthaltenen Hinweis angegeben sind, wobei die unterlegene Partei für die Kosten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Gerichtskosten und angemessene Anwaltsgebühren und -auslagen, verantwortlich ist. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf wird ausdrücklich ausgeschlossen. Gesetze oder Vorschriften, die vorsehen, dass der Wortlaut eines Vertrages zuungunsten des Verfassers auszulegen ist, gelten nicht für diese Lizenz. Sie erklären sich damit einverstanden, dass Sie allein für die Einhaltung der Exportverwaltungsvorschriften der Vereinigten Staaten (und der Exportkontrollgesetze und -vorschriften anderer Länder) verantwortlich sind, wenn Sie die Abgedeckte Software verwenden, vertreiben oder anderweitig verfügbar machen.

10. VERANTWORTUNG FÜR ANSPRÜCHE.

Zwischen dem Erstentwickler und den Mitwirkenden ist jede Partei für Ansprüche und Schäden verantwortlich, die direkt oder indirekt aus der Nutzung ihrer Rechte unter dieser Lizenz entstehen, und Sie erklären sich bereit, mit dem Erstentwickler und den Mitwirkenden zusammenzuarbeiten, um diese Verantwortung auf einer gerechten Basis zu verteilen. Nichts hierin ist beabsichtigt oder soll als ein Eingeständnis der Haftung angesehen werden.

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Creative Commons Namensnennung Keine Bearbeitungen 3.0

(Programmiersprache Go 20180717-snapshot)

Namensnennung-KeineUmschreibung 3.0 Unported
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DIE CREATIVE COMMONS CORPORATION IST KEINE RECHTSANWALTSKANZLEI UND ERBRINGT KEINE RECHTSDIENSTLEISTUNGEN. DIE VERTEILUNG DIESER LIZENZ BEGRÜNDET KEIN RECHTSANWALT-MANDANTEN-VERHÄLTNIS. CREATIVE COMMONS STELLT DIESE INFORMATIONEN AUF EINER "AS-IS"-BASIS ZUR VERFÜGUNG. CREATIVE COMMONS ÜBERNIMMT KEINE GARANTIE FÜR DIE BEREITGESTELLTEN INFORMATIONEN UND LEHNT DIE HAFTUNG FÜR SCHÄDEN AB, DIE SICH AUS DEREN NUTZUNG ERGEBEN.

Lizenz

DAS WERK (WIE UNTEN DEFINIERT) WIRD UNTER DEN BEDINGUNGEN DIESER CREATIVE COMMONS PUBLIC LICENSE ("CCPL" ODER "LIZENZ") BEREITGESTELLT. DAS WERK IST DURCH URHEBERRECHT UND/ODER ANDERE ANWENDBARE GESETZE GESCHÜTZT. JEGLICHE NUTZUNG DES WERKS, DIE NICHT DURCH DIESE LIZENZ ODER DAS URHEBERRECHT GENEHMIGT IST, IST VERBOTEN.

DURCH DIE AUSÜBUNG JEGLICHER RECHTE AN DEM HIER ZUR VERFÜGUNG GESTELLTEN WERK AKZEPTIEREN SIE DIE BEDINGUNGEN DIESER LIZENZ UND ERKLÄREN SICH DAMIT EINVERSTANDEN, AN DIESE GEBUNDEN ZU SEIN. SOWEIT DIESE LIZENZ ALS VERTRAG ANGESEHEN WERDEN KANN, GEWÄHRT DER LIZENZGEBER IHNEN DIE HIERIN ENTHALTENEN RECHTE IN ANSEHUNG IHRER AKZEPTANZ DIESER BEDINGUNGEN.

1. Begriffsbestimmungen

  1. "Bearbeitung" bedeutet ein Werk, das auf dem Schutzgegenstand oder auf dem Schutzgegenstand und anderen bereits bestehenden Werken beruht, wie z. B. eine Übersetzung, eine Bearbeitung, ein abgeleitetes Werk, ein Musikarrangement oder eine sonstige Änderung eines literarischen oder künstlerischen Werkes oder eines Tonträgers oder einer Aufführung, und schließt filmische Bearbeitungen oder jede andere Form ein, in der der Schutzgegenstand neu gefaßt, umgestaltet oder bearbeitet werden kann, auch in einer Form, die erkennbar vom Original abgeleitet ist, mit der Ausnahme, daß ein Werk, das eine Sammlung darstellt, nicht als Bearbeitung im Sinne dieser Lizenz gilt. Zur Klarstellung: Handelt es sich bei dem Schutzgegenstand um ein Musikwerk, eine Aufführung oder einen Tonträger, so gilt die Synchronisierung des Schutzgegenstandes in zeitlicher Beziehung zu einem bewegten Bild ("Synchronisierung") als Bearbeitung im Sinne dieser Lizenz.
  2. "Sammlung" bedeutet eine Sammlung literarischer oder künstlerischer Werke, wie z. B. Enzyklopädien und Sammelbände, oder Darbietungen, Tonträger oder Rundfunksendungen oder andere Werke oder Gegenstände, die nicht in Abschnitt 1(f) aufgeführt sind und die aufgrund der Auswahl und Anordnung ihres Inhalts geistige Schöpfungen darstellen, in denen der Schutzgegenstand in seiner Gesamtheit in unveränderter Form zusammen mit einem oder mehreren anderen Beiträgen enthalten ist, von denen jeder für sich ein eigenständiges und unabhängiges Werk darstellt, die zusammen ein kollektives Ganzes bilden. Ein Werk, das eine Sammlung darstellt, wird für die Zwecke dieser Lizenz nicht als Bearbeitung (wie oben definiert) angesehen.
  3. "Verbreiten" bedeutet, das Original und die Kopien des Werks durch Verkauf oder sonstige Übertragung des Eigentums der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
  4. "Lizenzgeber" bezeichnet die Person(en), die den Schutzgegenstand unter den Bedingungen dieser Lizenz anbietet/anbieten.
  5. "Originalurheber" bedeutet im Falle eines literarischen oder künstlerischen Werkes die natürliche oder juristische Person, die das Werk geschaffen hat, oder, wenn keine natürliche oder juristische Person ermittelt werden kann, den Verleger; und darüber hinaus (i) im Falle einer Darbietung die Schauspieler, Sänger, Musiker, Tänzer und sonstigen Personen, die literarische oder künstlerische Werke oder Ausdrucksformen der Volkskunst schauspielern, singen, vortragen, deklamieren, einspielen, interpretieren oder auf andere Weise darbieten; (ii) im Falle eines Tonträgers der Hersteller, d. h. die natürliche oder juristische Person, die die Töne einer Darbietung oder andere Töne erstmals festhält, und iii) im Falle von Rundfunksendungen die Organisation, die die Sendung ausstrahlt.
  6. "Werk" bedeutet das literarische und/oder künstlerische Werk, das unter den Bedingungen dieser Lizenz angeboten wird, einschließlich, aber nicht beschränkt auf jede Produktion im literarischen, wissenschaftlichen und künstlerischen Bereich, unabhängig von der Art oder Form ihres Ausdrucks, einschließlich digitaler Form, wie z.B. ein Buch, eine Broschüre oder eine andere Schrift; ein Vortrag, eine Ansprache, eine Predigt oder ein anderes Werk derselben Art; ein dramatisches oder dramatisch-musikalisches Werk; ein choreographisches Werk oder eine Unterhaltung in einer stummen Show; eine musikalische Komposition mit oder ohne Worte; ein kinematographisches Werk, dem durch ein der Kinematographie analoges Verfahren ausgedrückte Werke gleichgestellt sind; ein Werk der Zeichnung, der Malerei, der Architektur, der Bildhauerei, des Kupferstichs oder der Lithographie; ein fotografisches Werk, dem Werke gleichgestellt sind, die durch ein der Fotografie vergleichbares Verfahren geschaffen wurden; ein Werk der angewandten Kunst; eine Abbildung, eine Karte, ein Plan, eine Skizze oder ein dreidimensionales Werk aus dem Bereich der Geografie, der Topografie, der Architektur oder der Wissenschaft; eine Darbietung; eine Rundfunksendung; ein Tonträger; eine Zusammenstellung von Daten, soweit sie als urheberrechtsfähiges Werk geschützt ist; oder ein von einem Varieté- oder Zirkuskünstler dargebotenes Werk, soweit es nicht anderweitig als literarisches oder künstlerisches Werk gilt.
  7. "Sie" bedeutet eine natürliche oder juristische Person, die Rechte unter dieser Lizenz ausübt, die zuvor nicht gegen die Bedingungen dieser Lizenz in Bezug auf den Schutzgegenstand verstoßen hat, oder die vom Lizenzgeber die ausdrückliche Erlaubnis erhalten hat, trotz eines früheren Verstoßes Rechte unter dieser Lizenz auszuüben.
  8. "Öffentlich aufführen" bedeutet, den Schutzgegenstand öffentlich vorzutragen und diese öffentlichen Vorträge mit beliebigen Mitteln oder Verfahren, einschließlich drahtgebundener oder drahtloser Mittel oder öffentlicher digitaler Darbietungen, der Öffentlichkeit mitzuteilen; den Schutzgegenstand der Öffentlichkeit in einer Weise zugänglich zu machen, dass Mitglieder der Öffentlichkeit von einem Ort und an einem Ort ihrer Wahl Zugang zu diesem Schutzgegenstand haben; den Schutzgegenstand der Öffentlichkeit mit beliebigen Mitteln oder Verfahren vorzutragen und die öffentlichen Darbietungen des Schutzgegenstandes, einschließlich öffentlicher digitaler Darbietungen, der Öffentlichkeit mitzuteilen; den Schutzgegenstand mit beliebigen Mitteln, einschließlich Zeichen, Tönen oder Bildern, auszustrahlen und weiterzuverbreiten.
  9. "Vervielfältigen" bedeutet die Anfertigung von Kopien des Werks auf beliebige Weise, insbesondere durch Ton- oder Bildaufzeichnungen und das Recht der Fixierung und Vervielfältigung von Fixierungen des Werks, einschließlich der Speicherung einer geschützten Darbietung oder eines Tonträgers in digitaler Form oder auf einem anderen elektronischen Medium.

2. Lauterkeitsrechte.

Nichts in dieser Lizenz zielt darauf ab, urheberrechtsfreie Nutzungen oder Rechte, die sich aus Beschränkungen oder Ausnahmen ergeben, die im Zusammenhang mit dem urheberrechtlichen Schutz nach dem Urheberrechtsgesetz oder anderen anwendbaren Gesetzen vorgesehen sind, zu reduzieren, zu begrenzen oder zu beschränken.

3. Lizenzerteilung.

Vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz gewährt Ihnen der Lizenzgeber hiermit eine weltweite, unentgeltliche, nicht-exklusive, zeitlich unbegrenzte (für die Dauer des geltenden Urheberrechts) Lizenz zur Ausübung der Rechte an dem Schutzgegenstand wie unten angegeben:

  1. den Schutzgegenstand zu vervielfältigen, den Schutzgegenstand in eine oder mehrere Sammlungen aufzunehmen und den Schutzgegenstand so zu vervielfältigen, wie er in die Sammlungen aufgenommen wurde; und,
  2. das Werk zu verbreiten und öffentlich aufzuführen, einschließlich der in Sammlungen enthaltenen Werke.
  3. Um jeden Zweifel auszuschließen:
    1. Unverzichtbare Zwangslizenzregelungen. In den Rechtsordnungen, in denen auf das Recht zur Erhebung von Lizenzgebühren durch gesetzliche oder obligatorische Lizenzregelungen nicht verzichtet werden kann, behält sich der Lizenzgeber das ausschließliche Recht vor, solche Lizenzgebühren für jede Ausübung der unter dieser Lizenz gewährten Rechte durch Sie zu erheben;
    2. Waivable Compulsory License Schemes. In those jurisdictions in which the right to collect royalties through any statutory or compulsory licensing scheme can be waived, the Licensor waives the exclusive right to collect such royalties for any exercise by You of the rights granted under this License; and,
    3. Voluntary License Schemes. The Licensor waives the right to collect royalties, whether individually or, in the event that the Licensor is a member of a collecting society that administers voluntary licensing schemes, via that society, from any exercise by You of the rights granted under this License.

The above rights may be exercised in all media and formats whether now known or hereafter devised. The above rights include the right to make such modifications as are technically necessary to exercise the rights in other media and formats, but otherwise you have no rights to make Adaptations. Subject to Section 8(f), all rights not expressly granted by Licensor are hereby reserved.

4. Restriktionen.

Die in Abschnitt 3 gewährte Lizenz unterliegt ausdrücklich den folgenden Einschränkungen und wird durch diese begrenzt:

  1. You may Distribute or Publicly Perform the Work only under the terms of this License. You must include a copy of, or the Uniform Resource Identifier (URI) for, this License with every copy of the Work You Distribute or Publicly Perform. You may not offer or impose any terms on the Work that restrict the terms of this License or the ability of the recipient of the Work to exercise the rights granted to that recipient under the terms of the License. You may not sublicense the Work. You must keep intact all notices that refer to this License and to the disclaimer of warranties with every copy of the Work You Distribute or Publicly Perform. When You Distribute or Publicly Perform the Work, You may not impose any effective technological measures on the Work that restrict the ability of a recipient of the Work from You to exercise the rights granted to that recipient under the terms of the License. This Section 4(a) applies to the Work as incorporated in a Collection, but this does not require the Collection apart from the Work itself to be made subject to the terms of this License. If You create a Collection, upon notice from any Licensor You must, to the extent practicable, remove from the Collection any credit as required by Section 4(b), as requested.
  2. If You Distribute, or Publicly Perform the Work or Collections, You must, unless a request has been made pursuant to Section 4(a), keep intact all copyright notices for the Work and provide, reasonable to the medium or means You are utilizing: (i) the name of the Original Author (or pseudonym, if applicable) if supplied, and/or if the Original Author and/or Licensor designate another party or parties (e.g., a sponsor institute, publishing entity, journal) for attribution (“Attribution Parties”) in Licensor’s copyright notice, terms of service or by other reasonable means, the name of such party or parties; (ii) the title of the Work if supplied; (iii) to the extent reasonably practicable, the URI, if any, that Licensor specifies to be associated with the Work, unless such URI does not refer to the copyright notice or licensing information for the Work. The credit required by this Section 4(b) may be implemented in any reasonable manner; provided, however, that in the case of a Collection, at a minimum such credit will appear, if a credit for all contributing authors of the Collection appears, then as part of these credits and in a manner at least as prominent as the credits for the other contributing authors. For the avoidance of doubt, You may only use the credit required by this Section for the purpose of attribution in the manner set out above and, by exercising Your rights under this License, You may not implicitly or explicitly assert or imply any connection with, sponsorship or endorsement by the Original Author, Licensor and/or Attribution Parties, as appropriate, of You or Your use of the Work, without the separate, express prior written permission of the Original Author, Licensor and/or Attribution Parties.
  3. Except as otherwise agreed in writing by the Licensor or as may be otherwise permitted by applicable law, if You Reproduce, Distribute or Publicly Perform the Work either by itself or as part of any Collections, You must not distort, mutilate, modify or take other derogatory action in relation to the Work which would be prejudicial to the Original Author’s honor or reputation.

5. Zusicherungen, Garantien und Haftungsausschluss

SOFERN VON DEN PARTEIEN NICHT ANDERWEITIG SCHRIFTLICH VEREINBART, BIETET DER LIZENZGEBER DAS WERK IN DEM ZUSTAND AN, IN DEM ES SICH BEFINDET, UND GIBT KEINERLEI AUSDRÜCKLICHE, STILLSCHWEIGENDE, GESETZLICHE ODER ANDERWEITIGE ZUSICHERUNGEN ODER GARANTIEN IN BEZUG AUF DAS WERK AB, EINSCHLIESSLICH UND OHNE EINSCHRÄNKUNG GARANTIEN IN BEZUG AUF DAS EIGENTUM, DIE HANDELSÜBLICHKEIT, DIE EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, DIE NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN ODER DAS FEHLEN VON LATENTEN ODER ANDEREN MÄNGELN, DIE GENAUIGKEIT ODER DAS FEHLEN VON FEHLERN, UNABHÄNGIG DAVON, OB DIESE ERKENNBAR SIND ODER NICHT. IN EINIGEN GERICHTSBARKEITEN IST DER AUSSCHLUSS VON STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN NICHT ZULÄSSIG, SO DASS EIN SOLCHER AUSSCHLUSS FÜR SIE MÖGLICHERWEISE NICHT GILT.

6. Begrenzung der Haftung.

MIT AUSNAHME DES GESETZLICH VORGESCHRIEBENEN UMFANGS HAFTET DER LIZENZGEBER IHNEN GEGENÜBER UNTER KEINEN UMSTÄNDEN FÜR BESONDERE SCHÄDEN, ZUFÄLLIGE SCHÄDEN, FOLGESCHÄDEN, STRAFSCHADENSERSATZ ODER EXEMPLARISCHE SCHÄDEN, DIE SICH AUS DIESER LIZENZ ODER DER NUTZUNG DES WERKS ERGEBEN, SELBST WENN DER LIZENZGEBER ÜBER DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN INFORMIERT WURDE.

7. Termination

  1. This License and the rights granted hereunder will terminate automatically upon any breach by You of the terms of this License. Individuals or entities who have received Collections from You under this License, however, will not have their licenses terminated provided such individuals or entities remain in full compliance with those licenses. Sections 1, 2, 5, 6, 7, and 8 will survive any termination of this License.
  2. Subject to the above terms and conditions, the license granted here is perpetual (for the duration of the applicable copyright in the Work). Notwithstanding the above, Licensor reserves the right to release the Work under different license terms or to stop distributing the Work at any time; provided, however that any such election will not serve to withdraw this License (or any other license that has been, or is required to be, granted under the terms of this License), and this License will continue in full force and effect unless terminated as stated above.

8. Miscellaneous

  1. Each time You Distribute or Publicly Perform the Work or a Collection, the Licensor offers to the recipient a license to the Work on the same terms and conditions as the license granted to You under this License.
  2. If any provision of this License is invalid or unenforceable under applicable law, it shall not affect the validity or enforceability of the remainder of the terms of this License, and without further action by the parties to this agreement, such provision shall be reformed to the minimum extent necessary to make such provision valid and enforceable.
  3. Keine Bedingung oder Bestimmung dieser Lizenz gilt als abbedungen und keine Verletzung als zugestimmt, es sei denn, ein solcher Verzicht oder eine solche Zustimmung erfolgt schriftlich und wird von der Partei unterzeichnet, die für einen solchen Verzicht oder eine solche Zustimmung verantwortlich ist.
  4. Diese Lizenz stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf den hier lizenzierten Schutzgegenstand dar. Es gibt keine Absprachen, Vereinbarungen oder Zusicherungen in Bezug auf den Schutzgegenstand, die hier nicht aufgeführt sind. Der Lizenzgeber ist nicht an zusätzliche Bestimmungen gebunden, die in einer Mitteilung von Ihnen erscheinen könnten. Diese Lizenz darf nicht ohne die gegenseitige schriftliche Zustimmung des Lizenzgebers und Ihnen geändert werden.
  5. The rights granted under, and the subject matter referenced, in this License were drafted utilizing the terminology of the Berne Convention for the Protection of Literary and Artistic Works (as amended on September 28, 1979), the Rome Convention of 1961, the WIPO Copyright Treaty of 1996, the WIPO Performances and Phonograms Treaty of 1996 and the Universal Copyright Convention (as revised on July 24, 1971). These rights and subject matter take effect in the relevant jurisdiction in which the License terms are sought to be enforced according to the corresponding provisions of the implementation of those treaty provisions in the applicable national law. If the standard suite of rights granted under applicable copyright law includes additional rights not granted under this License, such additional rights are deemed to be included in the License; this License is not intended to restrict the license of any rights under applicable law.

Creative Commons Notice
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Creative Commons is not a party to this License, and makes no warranty whatsoever in connection with the Work. Creative Commons will not be liable to You or any party on any legal theory for any damages whatsoever, including without limitation any general, special, incidental or consequential damages arising in connection to this license. Notwithstanding the foregoing two (2) sentences, if Creative Commons has expressly identified itself as the Licensor hereunder, it shall have all rights and obligations of Licensor.

Except for the limited purpose of indicating to the public that the Work is licensed under the CCPL, Creative Commons does not authorize the use by either party of the trademark “Creative Commons” or any related trademark or logo of Creative Commons without the prior written consent of Creative Commons. Any permitted use will be in compliance with Creative Commons’ then-current trademark usage guidelines, as may be published on its website or otherwise made available upon request from time to time. For the avoidance of doubt, this trademark restriction does not form part of this License.

Creative Commons may be contacted at https://creativecommons.org/.

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Lizenz

DAS WERK (WIE UNTEN DEFINIERT) WIRD UNTER DEN BEDINGUNGEN DIESER CREATIVE COMMONS PUBLIC LICENSE ("CCPL" ODER "LIZENZ") BEREITGESTELLT. DAS WERK IST DURCH URHEBERRECHT UND/ODER ANDERE ANWENDBARE GESETZE GESCHÜTZT. JEGLICHE NUTZUNG DES WERKS, DIE NICHT DURCH DIESE LIZENZ ODER DAS URHEBERRECHT GENEHMIGT IST, IST VERBOTEN.

DURCH DIE AUSÜBUNG JEGLICHER RECHTE AN DEM HIER ZUR VERFÜGUNG GESTELLTEN WERK AKZEPTIEREN SIE DIE BEDINGUNGEN DIESER LIZENZ UND ERKLÄREN SICH DAMIT EINVERSTANDEN, AN DIESE GEBUNDEN ZU SEIN. SOWEIT DIESE LIZENZ ALS VERTRAG ANGESEHEN WERDEN KANN, GEWÄHRT DER LIZENZGEBER IHNEN DIE HIERIN ENTHALTENEN RECHTE IN ANSEHUNG IHRER AKZEPTANZ DIESER BEDINGUNGEN.

1. Begriffsbestimmungen

  1. "Bearbeitung" bedeutet ein Werk, das auf dem Schutzgegenstand oder auf dem Schutzgegenstand und anderen bereits bestehenden Werken beruht, wie z. B. eine Übersetzung, eine Bearbeitung, ein abgeleitetes Werk, ein Musikarrangement oder eine sonstige Änderung eines literarischen oder künstlerischen Werkes oder eines Tonträgers oder einer Aufführung, und schließt filmische Bearbeitungen oder jede andere Form ein, in der der Schutzgegenstand neu gefaßt, umgestaltet oder bearbeitet werden kann, auch in einer Form, die erkennbar vom Original abgeleitet ist, mit der Ausnahme, daß ein Werk, das eine Sammlung darstellt, nicht als Bearbeitung im Sinne dieser Lizenz gilt. Zur Klarstellung: Handelt es sich bei dem Schutzgegenstand um ein Musikwerk, eine Aufführung oder einen Tonträger, so gilt die Synchronisierung des Schutzgegenstandes in zeitlicher Beziehung zu einem bewegten Bild ("Synchronisierung") als Bearbeitung im Sinne dieser Lizenz.
  2. “Collection” means a collection of literary or artistic works, such as encyclopedias and anthologies, or performances, phonograms or broadcasts, or other works or subject matter other than works listed in Section 1(f) below, which, by reason of the selection and arrangement of their contents, constitute intellectual creations, in which the Work is included in its entirety in unmodified form along with one or more other contributions, each constituting separate and independent works in themselves, which together are assembled into a collective whole. A work that constitutes a Collection will not be considered an Adaptation (as defined below) for the purposes of this License.
  3. “Creative Commons Compatible License” means a license that is listed at https://creativecommons.org/compatiblelicenses that has been approved by Creative Commons as being essentially equivalent to this License, including, at a minimum, because that license: (i) contains terms that have the same purpose, meaning and effect as the License Elements of this License; and, (ii) explicitly permits the relicensing of adaptations of works made available under that license under this License or a Creative Commons jurisdiction license with the same License Elements as this License.
  4. “Distribute” means to make available to the public the original and copies of the Work or Adaptation, as appropriate, through sale or other transfer of ownership.
  5. “License Elements” means the following high-level license attributes as selected by Licensor and indicated in the title of this License: Attribution, ShareAlike.
  6. "Lizenzgeber" bezeichnet die Person(en), die den Schutzgegenstand unter den Bedingungen dieser Lizenz anbietet/anbieten.
  7. "Originalurheber" bedeutet im Falle eines literarischen oder künstlerischen Werkes die natürliche oder juristische Person, die das Werk geschaffen hat, oder, wenn keine natürliche oder juristische Person ermittelt werden kann, den Verleger; und darüber hinaus (i) im Falle einer Darbietung die Schauspieler, Sänger, Musiker, Tänzer und sonstigen Personen, die literarische oder künstlerische Werke oder Ausdrucksformen der Volkskunst schauspielern, singen, vortragen, deklamieren, einspielen, interpretieren oder auf andere Weise darbieten; (ii) im Falle eines Tonträgers der Hersteller, d. h. die natürliche oder juristische Person, die die Töne einer Darbietung oder andere Töne erstmals festhält, und iii) im Falle von Rundfunksendungen die Organisation, die die Sendung ausstrahlt.
  8. "Werk" bedeutet das literarische und/oder künstlerische Werk, das unter den Bedingungen dieser Lizenz angeboten wird, einschließlich, aber nicht beschränkt auf jede Produktion im literarischen, wissenschaftlichen und künstlerischen Bereich, unabhängig von der Art oder Form ihres Ausdrucks, einschließlich digitaler Form, wie z.B. ein Buch, eine Broschüre oder eine andere Schrift; ein Vortrag, eine Ansprache, eine Predigt oder ein anderes Werk derselben Art; ein dramatisches oder dramatisch-musikalisches Werk; ein choreographisches Werk oder eine Unterhaltung in einer stummen Show; eine musikalische Komposition mit oder ohne Worte; ein kinematographisches Werk, dem durch ein der Kinematographie analoges Verfahren ausgedrückte Werke gleichgestellt sind; ein Werk der Zeichnung, der Malerei, der Architektur, der Bildhauerei, des Kupferstichs oder der Lithographie; ein fotografisches Werk, dem Werke gleichgestellt sind, die durch ein der Fotografie vergleichbares Verfahren geschaffen wurden; ein Werk der angewandten Kunst; eine Abbildung, eine Karte, ein Plan, eine Skizze oder ein dreidimensionales Werk aus dem Bereich der Geografie, der Topografie, der Architektur oder der Wissenschaft; eine Darbietung; eine Rundfunksendung; ein Tonträger; eine Zusammenstellung von Daten, soweit sie als urheberrechtsfähiges Werk geschützt ist; oder ein von einem Varieté- oder Zirkuskünstler dargebotenes Werk, soweit es nicht anderweitig als literarisches oder künstlerisches Werk gilt.
  9. "Sie" bedeutet eine natürliche oder juristische Person, die Rechte unter dieser Lizenz ausübt, die zuvor nicht gegen die Bedingungen dieser Lizenz in Bezug auf den Schutzgegenstand verstoßen hat, oder die vom Lizenzgeber die ausdrückliche Erlaubnis erhalten hat, trotz eines früheren Verstoßes Rechte unter dieser Lizenz auszuüben.
  10. "Öffentlich aufführen" bedeutet, den Schutzgegenstand öffentlich vorzutragen und diese öffentlichen Vorträge mit beliebigen Mitteln oder Verfahren, einschließlich drahtgebundener oder drahtloser Mittel oder öffentlicher digitaler Darbietungen, der Öffentlichkeit mitzuteilen; den Schutzgegenstand der Öffentlichkeit in einer Weise zugänglich zu machen, dass Mitglieder der Öffentlichkeit von einem Ort und an einem Ort ihrer Wahl Zugang zu diesem Schutzgegenstand haben; den Schutzgegenstand der Öffentlichkeit mit beliebigen Mitteln oder Verfahren vorzutragen und die öffentlichen Darbietungen des Schutzgegenstandes, einschließlich öffentlicher digitaler Darbietungen, der Öffentlichkeit mitzuteilen; den Schutzgegenstand mit beliebigen Mitteln, einschließlich Zeichen, Tönen oder Bildern, auszustrahlen und weiterzuverbreiten.
  11. "Vervielfältigen" bedeutet die Anfertigung von Kopien des Werks auf beliebige Weise, insbesondere durch Ton- oder Bildaufzeichnungen und das Recht der Fixierung und Vervielfältigung von Fixierungen des Werks, einschließlich der Speicherung einer geschützten Darbietung oder eines Tonträgers in digitaler Form oder auf einem anderen elektronischen Medium.

2. Lauterkeitsrechte.

Nichts in dieser Lizenz zielt darauf ab, urheberrechtsfreie Nutzungen oder Rechte, die sich aus Beschränkungen oder Ausnahmen ergeben, die im Zusammenhang mit dem urheberrechtlichen Schutz nach dem Urheberrechtsgesetz oder anderen anwendbaren Gesetzen vorgesehen sind, zu reduzieren, zu begrenzen oder zu beschränken.

3. Lizenzerteilung.

Vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz gewährt Ihnen der Lizenzgeber hiermit eine weltweite, unentgeltliche, nicht-exklusive, zeitlich unbegrenzte (für die Dauer des geltenden Urheberrechts) Lizenz zur Ausübung der Rechte an dem Schutzgegenstand wie unten angegeben:

  1. to Reproduce the Work, to incorporate the Work into one or more Collections, and to Reproduce the Work as incorporated in the Collections;
  2. to create and Reproduce Adaptations provided that any such Adaptation, including any translation in any medium, takes reasonable steps to clearly label, demarcate or otherwise identify that changes were made to the original Work. For example, a translation could be marked “The original work was translated from English to Spanish,” or a modification could indicate “The original work has been modified.”;
  3. to Distribute and Publicly Perform the Work including as incorporated in Collections; and,
  4. to Distribute and Publicly Perform Adaptations.
  5. Um jeden Zweifel auszuschließen:
    1. Unverzichtbare Zwangslizenzregelungen. In den Rechtsordnungen, in denen auf das Recht zur Erhebung von Lizenzgebühren durch gesetzliche oder obligatorische Lizenzregelungen nicht verzichtet werden kann, behält sich der Lizenzgeber das ausschließliche Recht vor, solche Lizenzgebühren für jede Ausübung der unter dieser Lizenz gewährten Rechte durch Sie zu erheben;
    2. Waivable Compulsory License Schemes. In those jurisdictions in which the right to collect royalties through any statutory or compulsory licensing scheme can be waived, the Licensor waives the exclusive right to collect such royalties for any exercise by You of the rights granted under this License; and,
    3. Voluntary License Schemes. The Licensor waives the right to collect royalties, whether individually or, in the event that the Licensor is a member of a collecting society that administers voluntary licensing schemes, via that society, from any exercise by You of the rights granted under this License.

The above rights may be exercised in all media and formats whether now known or hereafter devised. The above rights include the right to make such modifications as are technically necessary to exercise the rights in other media and formats. Subject to Section 8(f), all rights not expressly granted by Licensor are hereby reserved.

4. Restriktionen.

Die in Abschnitt 3 gewährte Lizenz unterliegt ausdrücklich den folgenden Einschränkungen und wird durch diese begrenzt:

  1. You may Distribute or Publicly Perform the Work only under the terms of this License. You must include a copy of, or the Uniform Resource Identifier (URI) for, this License with every copy of the Work You Distribute or Publicly Perform. You may not offer or impose any terms on the Work that restrict the terms of this License or the ability of the recipient of the Work to exercise the rights granted to that recipient under the terms of the License. You may not sublicense the Work. You must keep intact all notices that refer to this License and to the disclaimer of warranties with every copy of the Work You Distribute or Publicly Perform. When You Distribute or Publicly Perform the Work, You may not impose any effective technological measures on the Work that restrict the ability of a recipient of the Work from You to exercise the rights granted to that recipient under the terms of the License. This Section 4(a) applies to the Work as incorporated in a Collection, but this does not require the Collection apart from the Work itself to be made subject to the terms of this License. If You create a Collection, upon notice from any Licensor You must, to the extent practicable, remove from the Collection any credit as required by Section 4(c), as requested. If You create an Adaptation, upon notice from any Licensor You must, to the extent practicable, remove from the Adaptation any credit as required by Section 4(c), as requested.
  2. You may Distribute or Publicly Perform an Adaptation only under the terms of: (i) this License; (ii) a later version of this License with the same License Elements as this License; (iii) a Creative Commons jurisdiction license (either this or a later license version) that contains the same License Elements as this License (e.g., Attribution-ShareAlike 3.0 US)); (iv) a Creative Commons Compatible License. If you license the Adaptation under one of the licenses mentioned in (iv), you must comply with the terms of that license. If you license the Adaptation under the terms of any of the licenses mentioned in (i), (ii) or (iii) (the “Applicable License”), you must comply with the terms of the Applicable License generally and the following provisions: (I) You must include a copy of, or the URI for, the Applicable License with every copy of each Adaptation You Distribute or Publicly Perform; (II) You may not offer or impose any terms on the Adaptation that restrict the terms of the Applicable License or the ability of the recipient of the Adaptation to exercise the rights granted to that recipient under the terms of the Applicable License; (III) You must keep intact all notices that refer to the Applicable License and to the disclaimer of warranties with every copy of the Work as included in the Adaptation You Distribute or Publicly Perform; (IV) when You Distribute or Publicly Perform the Adaptation, You may not impose any effective technological measures on the Adaptation that restrict the ability of a recipient of the Adaptation from You to exercise the rights granted to that recipient under the terms of the Applicable License. This Section 4(b) applies to the Adaptation as incorporated in a Collection, but this does not require the Collection apart from the Adaptation itself to be made subject to the terms of the Applicable License.
  3. If You Distribute, or Publicly Perform the Work or any Adaptations or Collections, You must, unless a request has been made pursuant to Section 4(a), keep intact all copyright notices for the Work and provide, reasonable to the medium or means You are utilizing: (i) the name of the Original Author (or pseudonym, if applicable) if supplied, and/or if the Original Author and/or Licensor designate another party or parties (e.g., a sponsor institute, publishing entity, journal) for attribution (“Attribution Parties”) in Licensor’s copyright notice, terms of service or by other reasonable means, the name of such party or parties; (ii) the title of the Work if supplied; (iii) to the extent reasonably practicable, the URI, if any, that Licensor specifies to be associated with the Work, unless such URI does not refer to the copyright notice or licensing information for the Work; and (iv) , consistent with Ssection 3(b), in the case of an Adaptation, a credit identifying the use of the Work in the Adaptation (e.g., “French translation of the Work by Original Author,” or “Screenplay based on original Work by Original Author”). The credit required by this Section 4(c) may be implemented in any reasonable manner; provided, however, that in the case of a Adaptation or Collection, at a minimum such credit will appear, if a credit for all contributing authors of the Adaptation or Collection appears, then as part of these credits and in a manner at least as prominent as the credits for the other contributing authors. For the avoidance of doubt, You may only use the credit required by this Section for the purpose of attribution in the manner set out above and, by exercising Your rights under this License, You may not implicitly or explicitly assert or imply any connection with, sponsorship or endorsement by the Original Author, Licensor and/or Attribution Parties, as appropriate, of You or Your use of the Work, without the separate, express prior written permission of the Original Author, Licensor and/or Attribution Parties.
  4. Except as otherwise agreed in writing by the Licensor or as may be otherwise permitted by applicable law, if You Reproduce, Distribute or Publicly Perform the Work either by itself or as part of any Adaptations or Collections, You must not distort, mutilate, modify or take other derogatory action in relation to the Work which would be prejudicial to the Original Author’s honor or reputation. Licensor agrees that in those jurisdictions (e.g. Japan), in which any exercise of the right granted in Section 3(b) of this License (the right to make Adaptations) would be deemed to be a distortion, mutilation, modification or other derogatory action prejudicial to the Original Author’s honor and reputation, the Licensor will waive or not assert, as appropriate, this Section, to the fullest extent permitted by the applicable national law, to enable You to reasonably exercise Your right under Section 3(b) of this License (right to make Adaptations) but not otherwise.

5. Zusicherungen, Garantien und Haftungsausschluss

SOFERN VON DEN PARTEIEN NICHT ANDERWEITIG SCHRIFTLICH VEREINBART, BIETET DER LIZENZGEBER DAS WERK IN DEM ZUSTAND AN, IN DEM ES SICH BEFINDET, UND GIBT KEINERLEI AUSDRÜCKLICHE, STILLSCHWEIGENDE, GESETZLICHE ODER ANDERWEITIGE ZUSICHERUNGEN ODER GARANTIEN IN BEZUG AUF DAS WERK AB, EINSCHLIESSLICH UND OHNE EINSCHRÄNKUNG GARANTIEN IN BEZUG AUF DAS EIGENTUM, DIE HANDELSÜBLICHKEIT, DIE EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, DIE NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN ODER DAS FEHLEN VON LATENTEN ODER ANDEREN MÄNGELN, DIE GENAUIGKEIT ODER DAS FEHLEN VON FEHLERN, UNABHÄNGIG DAVON, OB DIESE ERKENNBAR SIND ODER NICHT. IN EINIGEN GERICHTSBARKEITEN IST DER AUSSCHLUSS VON STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN NICHT ZULÄSSIG, SO DASS EIN SOLCHER AUSSCHLUSS FÜR SIE MÖGLICHERWEISE NICHT GILT.

6. Begrenzung der Haftung.

MIT AUSNAHME DES GESETZLICH VORGESCHRIEBENEN UMFANGS HAFTET DER LIZENZGEBER IHNEN GEGENÜBER UNTER KEINEN UMSTÄNDEN FÜR BESONDERE SCHÄDEN, ZUFÄLLIGE SCHÄDEN, FOLGESCHÄDEN, STRAFSCHADENSERSATZ ODER EXEMPLARISCHE SCHÄDEN, DIE SICH AUS DIESER LIZENZ ODER DER NUTZUNG DES WERKS ERGEBEN, SELBST WENN DER LIZENZGEBER ÜBER DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN INFORMIERT WURDE.

7. Termination

  1. This License and the rights granted hereunder will terminate automatically upon any breach by You of the terms of this License. Individuals or entities who have received Adaptations or Collections from You under this License, however, will not have their licenses terminated provided such individuals or entities remain in full compliance with those licenses. Sections 1, 2, 5, 6, 7, and 8 will survive any termination of this License.
  2. Subject to the above terms and conditions, the license granted here is perpetual (for the duration of the applicable copyright in the Work). Notwithstanding the above, Licensor reserves the right to release the Work under different license terms or to stop distributing the Work at any time; provided, however that any such election will not serve to withdraw this License (or any other license that has been, or is required to be, granted under the terms of this License), and this License will continue in full force and effect unless terminated as stated above.

8. Miscellaneous

  1. Each time You Distribute or Publicly Perform the Work or a Collection, the Licensor offers to the recipient a license to the Work on the same terms and conditions as the license granted to You under this License.
  2. Each time You Distribute or Publicly Perform an Adaptation, Licensor offers to the recipient a license to the original Work on the same terms and conditions as the license granted to You under this License.
  3. If any provision of this License is invalid or unenforceable under applicable law, it shall not affect the validity or enforceability of the remainder of the terms of this License, and without further action by the parties to this agreement, such provision shall be reformed to the minimum extent necessary to make such provision valid and enforceable.
  4. Keine Bedingung oder Bestimmung dieser Lizenz gilt als abbedungen und keine Verletzung als zugestimmt, es sei denn, ein solcher Verzicht oder eine solche Zustimmung erfolgt schriftlich und wird von der Partei unterzeichnet, die für einen solchen Verzicht oder eine solche Zustimmung verantwortlich ist.
  5. Diese Lizenz stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf den hier lizenzierten Schutzgegenstand dar. Es gibt keine Absprachen, Vereinbarungen oder Zusicherungen in Bezug auf den Schutzgegenstand, die hier nicht aufgeführt sind. Der Lizenzgeber ist nicht an zusätzliche Bestimmungen gebunden, die in einer Mitteilung von Ihnen erscheinen könnten. Diese Lizenz darf nicht ohne die gegenseitige schriftliche Zustimmung des Lizenzgebers und Ihnen geändert werden.
  6. The rights granted under, and the subject matter referenced, in this License were drafted utilizing the terminology of the Berne Convention for the Protection of Literary and Artistic Works (as amended on September 28, 1979), the Rome Convention of 1961, the WIPO Copyright Treaty of 1996, the WIPO Performances and Phonograms Treaty of 1996 and the Universal Copyright Convention (as revised on July 24, 1971). These rights and subject matter take effect in the relevant jurisdiction in which the License terms are sought to be enforced according to the corresponding provisions of the implementation of those treaty provisions in the applicable national law. If the standard suite of rights granted under applicable copyright law includes additional rights not granted under this License, such additional rights are deemed to be included in the License; this License is not intended to restrict the license of any rights under applicable law.

Creative Commons Notice

Creative Commons is not a party to this License, and makes no warranty whatsoever in connection with the Work. Creative Commons will not be liable to You or any party on any legal theory for any damages whatsoever, including without limitation any general, special, incidental or consequential damages arising in connection to this license. Notwithstanding the foregoing two (2) sentences, if Creative Commons has expressly identified itself as the Licensor hereunder, it shall have all rights and obligations of Licensor.

Except for the limited purpose of indicating to the public that the Work is licensed under the CCPL, Creative Commons does not authorize the use by either party of the trademark “Creative Commons” or any related trademark or logo of Creative Commons without the prior written consent of Creative Commons. Any permitted use will be in compliance with Creative Commons’ then-current trademark usage guidelines, as may be published on its website or otherwise made available upon request from time to time. For the avoidance of doubt, this trademark restriction does not form part of the License.

Creative Commons may be contacted at https://creativecommons.org/.

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Creative Commons Zero v1.0 Universal

(reactive-streams v1.0.3)

Creative Commons CC0 1.0 Universal
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Creative Commons-Rechtskodex
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CC0 1.0 Universal
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DIE CREATIVE COMMONS CORPORATION IST KEINE ANWALTSKANZLEI UND ERBRINGT KEINE RECHTSDIENSTLEISTUNGEN. DIE VERTEILUNG DIESES DOKUMENTES BEGRÜNDET KEIN RECHTSANWALT-MANDANTEN-VERHÄLTNIS. CREATIVE COMMONS STELLT DIESE INFORMATIONEN AUF EINER "AS-IS"-BASIS ZUR VERFÜGUNG. CREATIVE COMMONS ÜBERNIMMT KEINE GARANTIE FÜR DIE NUTZUNG DIESES DOKUMENTES ODER DER DARIN ENTHALTENEN INFORMATIONEN ODER WERKE UND LEHNT JEDE HAFTUNG FÜR SCHÄDEN AB, DIE SICH AUS DER NUTZUNG DIESES DOKUMENTES ODER DER DARIN ENTHALTENEN INFORMATIONEN ODER WERKE ERGEBEN.

Zweckerklärung

Die Gesetze der meisten Gerichtsbarkeiten der Welt übertragen automatisch exklusive Urheberrechte und verwandte Schutzrechte (wie unten definiert) auf den Schöpfer und den/die nachfolgenden Eigentümer (jeder und alle, ein "Eigentümer") eines Originalwerkes und/oder einer Datenbank (jeweils ein "Werk").

Bestimmte Rechteinhaber möchten ihre Rechte an einem Werk dauerhaft aufgeben, um zu einem Gemeingut kreativer, kultureller und wissenschaftlicher Werke ("Gemeingut") beizutragen, auf dem die Öffentlichkeit zuverlässig und ohne Angst vor späteren Klagen wegen Rechtsverletzungen aufbauen, es verändern, in andere Werke einbauen, wiederverwenden und so frei wie möglich in jeder Form und zu jedem Zweck, einschließlich und ohne Einschränkung zu kommerziellen Zwecken, weiterverbreiten kann. Diese Eigentümer können einen Beitrag zu den Commons leisten, um das Ideal einer freien Kultur und die weitere Produktion kreativer, kultureller und wissenschaftlicher Werke zu fördern oder um durch die Nutzung und die Bemühungen anderer einen Teil des Rufs oder eine größere Verbreitung ihres Werks zu erreichen.

Aus diesen und/oder anderen Gründen und Motivationen und ohne Erwartung einer zusätzlichen Gegenleistung oder Entschädigung entscheidet sich die Person, die CC0 mit einem Werk in Verbindung bringt (der "Affirmer"), soweit sie Inhaber von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten an dem Werk ist, freiwillig für die Anwendung von CC0 auf das Werk und die öffentliche Verbreitung des Werks unter dessen Bedingungen, in Kenntnis seiner Urheberrechte und verwandten Schutzrechte an dem Werk und der Bedeutung und beabsichtigten rechtlichen Auswirkungen von CC0 auf diese Rechte.

1. Urheberrecht und verwandte Schutzrechte.

Ein unter CC0 zur Verfügung gestelltes Werk kann durch das Urheberrecht und verwandte oder benachbarte Rechte ("Urheberrecht und verwandte Rechte") geschützt sein. Das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte umfassen unter anderem die folgenden Rechte:

  1. das Recht, ein Werk zu vervielfältigen, zu bearbeiten, zu verbreiten, aufzuführen, auszustellen, zu übertragen und zu übersetzen;
  2. die Urheberpersönlichkeitsrechte verbleiben bei dem/den ursprünglichen Urheber(n) und/oder ausübenden Künstler(n);
  3. Veröffentlichungs- und Datenschutzrechte in Bezug auf das Bild oder die Abbildung einer Person, die in einem Werk dargestellt ist;
  4. Rechte zum Schutz vor unlauterem Wettbewerb in Bezug auf ein Werk, vorbehaltlich der Einschränkungen in Absatz 4(a) unten;
  5. Rechte zum Schutz der Entnahme, Verbreitung, Nutzung und Wiederverwendung von Daten in einem Werk;
  6. Rechte an Datenbanken (z. B. solche, die sich aus der Richtlinie 96/9/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 1996 über den rechtlichen Schutz von Datenbanken und aus deren nationaler Umsetzung ergeben, einschließlich aller geänderten oder nachfolgenden Fassungen dieser Richtlinie); und
  7. andere ähnliche, gleichwertige oder korrespondierende Rechte in der ganzen Welt auf der Grundlage des anwendbaren Rechts oder von Verträgen und deren nationalen Umsetzungen.

2. Verzicht.

Soweit es das geltende Recht zulässt, aber nicht dagegen verstößt, verzichtet Affirmer hiermit offen, vollständig, dauerhaft, unwiderruflich und bedingungslos auf alle Urheberrechte und verwandten Rechte von Affirmer und die damit verbundenen Ansprüche und Klagegründe, ob jetzt bekannt oder unbekannt (einschließlich bestehender und zukünftiger Ansprüche und Klagegründe), an dem Werk

  1. in allen Territorien weltweit,
  2. für die nach geltendem Recht oder Vertrag vorgesehene Höchstdauer (einschließlich künftiger Verlängerungen),
  3. auf jedem gegenwärtigen oder zukünftigen Datenträger und in beliebiger Anzahl von Kopien, und
  4. für jedweden Zweck, einschließlich, aber nicht beschränkt auf kommerzielle, Werbe- oder Verkaufsförderungszwecke (der "Verzicht").

Affirmer erteilt die Verzichtserklärung zum Nutzen aller Mitglieder der Öffentlichkeit und zum Nachteil von Affirmers Erben und Rechtsnachfolgern, in der vollen Absicht, dass diese Verzichtserklärung nicht dem Widerruf, der Rückgängigmachung, der Annullierung, der Beendigung oder anderen rechtlichen oder billigen Maßnahmen unterliegt, die den ruhigen Genuss des Werkes durch die Öffentlichkeit stören, wie es in Affirmers ausdrücklicher Absichtserklärung vorgesehen ist.

3. Öffentliche Lizenz Fallback.

Sollte ein Teil des Verzichts aus irgendeinem Grund rechtlich ungültig oder unwirksam nach geltendem Recht sein, so bleibt der Verzicht im größtmöglichen Umfang erhalten, der unter Berücksichtigung der ausdrücklichen Zweckerklärung von Affirmer zulässig ist. In dem Maße, in dem der Verzicht so beurteilt wird, gewährt Affirmer hiermit jeder betroffenen Person eine gebührenfreie, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare, nicht exklusive, unwiderrufliche und bedingungslose Lizenz zur Ausübung von Affirmers Urheberrecht und verwandten Rechten an dem Werk

  1. in allen Territorien weltweit,
  2. für die nach geltendem Recht oder Vertrag vorgesehene Höchstdauer (einschließlich künftiger Verlängerungen),
  3. auf jedem gegenwärtigen oder zukünftigen Datenträger und in beliebiger Anzahl von Kopien, und
  4. für jeglichen Zweck, einschließlich und ohne Einschränkung für kommerzielle, Werbe- oder Verkaufsförderungszwecke (die "Lizenz").

Die Lizenz gilt ab dem Datum der Anwendung von CC0 durch Affirmer auf das Werk als wirksam. Sollte ein Teil der Lizenz aus irgendeinem Grund rechtlich ungültig oder unwirksam nach geltendem Recht sein, so soll eine solche teilweise Ungültigkeit oder Unwirksamkeit nicht den Rest der Lizenz ungültig machen, und in einem solchen Fall versichert Affirmer hiermit, daß er oder sie nicht

  1. alle seine verbleibenden Urheberrechte und verwandten Schutzrechte an dem Werk ausüben oder
  2. alle damit verbundenen Ansprüche und Klagegründe in Bezug auf das Werk geltend zu machen, in jedem Fall entgegen der ausdrücklichen Absichtserklärung von Affirmer.

4. Beschränkungen und Haftungsausschlüsse.

  1. Keine Marken- oder Patentrechte von Affirmer werden durch dieses Dokument aufgehoben, aufgegeben, abgetreten, lizenziert oder anderweitig beeinflusst.
  2. Affirmer bietet die Arbeit so an, wie sie ist, und gibt keinerlei Zusicherungen oder Garantien in Bezug auf die Arbeit ab, weder ausdrücklich noch stillschweigend, gesetzlich oder anderweitig, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Garantien in Bezug auf das Eigentum, die Marktgängigkeit, die Eignung für einen bestimmten Zweck, die Nichtverletzung oder das Nichtvorhandensein von verborgenen oder anderen Mängeln, die Genauigkeit oder das Vorhandensein oder Nichtvorhandensein von Fehlern, unabhängig davon, ob diese entdeckbar sind oder nicht, und dies alles im größtmöglichen nach geltendem Recht zulässigen Umfang.
  3. Affirmer lehnt die Verantwortung für die Klärung von Rechten anderer Personen ab, die für das Werk oder eine Nutzung desselben gelten können, einschließlich und ohne Einschränkung der Urheberrechte und verwandten Rechte einer Person an dem Werk. Ferner lehnt Affirmer die Verantwortung für die Erlangung aller notwendigen Zustimmungen, Erlaubnisse oder anderer Rechte ab, die für die Nutzung des Werkes erforderlich sind.
  4. Affirmer nimmt zur Kenntnis und erkennt an, dass Creative Commons keine Partei dieses Dokuments ist und keine Pflichten oder Verpflichtungen in Bezug auf diese CC0 oder die Nutzung des Werks hat.

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Eclipse Public License 1.0

(Go programming language 20180717-snapshot, Jetty: Java based HTTP/1.x, HTTP/2, Servlet, WebSocket Server 9.4.43.v20210629)

Eclipse Public License - v 1.0
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DAS BEGLEITENDE PROGRAMM WIRD UNTER DEN BEDINGUNGEN DIESER ECLIPSE PUBLIC LICENSE ("VEREINBARUNG") BEREITGESTELLT. JEDE NUTZUNG, VERVIELFÄLTIGUNG ODER VERBREITUNG DES PROGRAMMS BEDEUTET DIE AKZEPTANZ DIESER VEREINBARUNG DURCH DEN EMPFÄNGER.

1. DEFINITIONEN

"Beitrag" bedeutet:

  1. in the case of the initial Contributor, the initial code and documentation distributed under this Agreement, and b) in the case of each subsequent Contributor:
    1. Änderungen an dem Programm, und
    2. Ergänzungen zum Programm;

wenn diese Änderungen und/oder Ergänzungen des Programms von dem jeweiligen Mitwirkenden stammen und von ihm verbreitet werden. Ein Beitrag "stammt" von einem Mitwirkenden, wenn er von diesem selbst oder von einer Person, die im Namen dieses Mitwirkenden handelt, zum Programm hinzugefügt wurde. Nicht als Beiträge gelten Zusätze zum Programm, die: (i) separate Softwaremodule sind, die in Verbindung mit dem Programm unter einer eigenen Lizenzvereinbarung vertrieben werden, und (ii) keine abgeleiteten Werke des Programms sind.

"Mitwirkender" ist jede natürliche oder juristische Person, die das Programm verbreitet.

"Lizenzierte Patente" sind Patentansprüche, die von einem Beitragenden lizenziert werden können und die zwangsläufig durch die Verwendung oder den Verkauf seines Beitrags allein oder in Kombination mit dem Programm verletzt werden.

"Programm": die Beiträge, die gemäß diesem Abkommen verteilt werden.

"Empfänger" ist jeder, der das Programm gemäß dieser Vereinbarung erhält, einschließlich aller Mitwirkenden.

2. GEWÄHRUNG VON RECHTEN

  1. Vorbehaltlich der Bestimmungen dieser Vereinbarung gewährt jeder Mitwirkende dem Empfänger hiermit eine nicht ausschließliche, weltweite, gebührenfreie Urheberrechtslizenz zur Vervielfältigung, Erstellung abgeleiteter Werke, öffentlichen Darstellung, öffentlichen Aufführung, Verbreitung und Vergabe von Unterlizenzen für den Beitrag des betreffenden Mitwirkenden sowie für abgeleitete Werke in Form von Quell- und Objektcode.
  2. Vorbehaltlich der Bestimmungen dieser Vereinbarung gewährt jeder Mitwirkende dem Empfänger hiermit eine nicht ausschließliche, weltweite, gebührenfreie Patentlizenz im Rahmen der Lizenzierten Patente für die Herstellung, die Verwendung, den Verkauf, das Verkaufsangebot, den Import und die anderweitige Übertragung des Beitrags des Mitwirkenden, sofern vorhanden, in Form des Quellcodes und des Objektcodes. Diese Patentlizenz gilt für die Kombination aus dem Beitrag und dem Programm, wenn zum Zeitpunkt der Hinzufügung des Beitrags durch den Beitragenden diese Kombination durch die lizenzierten Patente abgedeckt ist. Die Patentlizenz gilt nicht für andere Kombinationen, die den Beitrag enthalten. Im Rahmen dieser Vereinbarung wird keine Hardware als solche lizenziert.
  3. Der Empfänger nimmt zur Kenntnis, dass, obwohl jeder Mitwirkende die hier dargelegten Lizenzen für seine Beiträge gewährt, von keinem Mitwirkenden zugesichert wird, dass das Programm nicht die Patentrechte oder andere Rechte an geistigem Eigentum einer anderen Einrichtung verletzt. Jeder Mitwirkende lehnt jede Haftung gegenüber dem Empfänger für Ansprüche ab, die von einer anderen Einrichtung aufgrund der Verletzung von Rechten an geistigem Eigentum oder auf andere Weise geltend gemacht werden. Als Bedingung für die Ausübung der hierin gewährten Rechte und Lizenzen übernimmt jeder Empfänger hiermit die alleinige Verantwortung für die Sicherung aller anderen erforderlichen Rechte an geistigem Eigentum, falls vorhanden. Wenn beispielsweise eine Patentlizenz eines Dritten erforderlich ist, um dem Empfänger die Verbreitung des Programms zu ermöglichen, liegt es in der Verantwortung des Empfängers, diese Lizenz zu erwerben, bevor er das Programm verbreitet.
  4. Jeder Mitwirkende versichert, dass er seines Wissens nach über ausreichende Urheberrechte an seinem Beitrag verfügt, um die in dieser Vereinbarung festgelegte Urheberrechtslizenz zu gewähren.

3. VORAUSSETZUNGEN

Ein Mitwirkender kann das Programm in Form von Objektcode unter einer eigenen Lizenzvereinbarung weitergeben, vorausgesetzt, dass:

  1. er die Bedingungen dieses Abkommens einhält und
  2. seine Lizenzvereinbarung:

    i) effectively disclaims on behalf of all Contributors all warranties and conditions, express and implied, including warranties or conditions of title and non-infringement, and implied warranties or conditions of merchantability and fitness for a particular purpose;

    ii) effectively excludes on behalf of all Contributors all liability for damages, including direct, indirect, special, incidental and consequential damages, such as lost profits;

    iii) states that any provisions which differ from this Agreement are offered by that Contributor alone and not by any other party; and

    iv) states that source code for the Program is available from such Contributor, and informs licensees how to obtain it in a reasonable manner on or through a medium customarily used for software exchange.

Wenn das Programm in Form des Quellcodes zur Verfügung gestellt wird:

  1. es muss im Rahmen dieses Abkommens zur Verfügung gestellt werden, und
  2. eine Kopie dieser Vereinbarung muss jedem Exemplar des Programms beigefügt werden.

Die Mitwirkenden dürfen die im Programm enthaltenen Urheberrechtsvermerke nicht entfernen oder verändern.

Jeder Beitragende muss sich selbst als Urheber seines Beitrags ausweisen, und zwar in einer Weise, die es den späteren Empfängern in angemessener Weise ermöglicht, den Urheber des Beitrags zu identifizieren.

4. KOMMERZIELLE VERBREITUNG

Kommerzielle Vertreiber von Software können bestimmte Verpflichtungen gegenüber Endbenutzern, Geschäftspartnern und dergleichen übernehmen. Obwohl diese Lizenz die kommerzielle Nutzung des Programms erleichtern soll, sollte der Mitwirkende, der das Programm in ein kommerzielles Produktangebot einbindet, dies in einer Weise tun, die keine potenzielle Haftung für andere Mitwirkende begründet. Wenn ein Mitwirkender das Programm in ein kommerzielles Produktangebot einbindet, erklärt sich dieser Mitwirkende ("kommerzieller Mitwirkender") daher hiermit bereit, jeden anderen Mitwirkenden ("freigestellter Mitwirkender") zu verteidigen und von jeglichen Verlusten, Schäden und Kosten (zusammenfassend "Verluste") freizustellen, die sich aus Ansprüchen, Klagen und anderen rechtlichen Schritten ergeben, die von einem Dritten gegen den freigestellten Mitwirkenden vorgebracht werden, soweit diese durch die Handlungen oder Unterlassungen dieses kommerziellen Mitwirkenden im Zusammenhang mit der Verbreitung des Programms in einem kommerziellen Produktangebot verursacht wurden. Die Verpflichtungen in diesem Abschnitt gelten nicht für Ansprüche oder Verluste im Zusammenhang mit einer tatsächlichen oder angeblichen Verletzung des geistigen Eigentums. Um sich zu qualifizieren, muss ein freigestellter Mitwirkender: a) den kommerziellen Mitwirkenden unverzüglich schriftlich über einen solchen Anspruch informieren und b) dem kommerziellen Mitwirkenden die Kontrolle über die Verteidigung und alle damit verbundenen Vergleichsverhandlungen überlassen und mit ihm zusammenarbeiten. Der freigestellte Beitragende kann sich auf eigene Kosten an einer solchen Klage beteiligen.

So kann beispielsweise ein Mitwirkender das Programm in ein kommerzielles Produktangebot, Produkt X, einbeziehen. Wenn dieser gewerbliche Mitwirkende dann Leistungsansprüche erhebt oder Garantien in Bezug auf Produkt X anbietet, sind diese Leistungsansprüche und Garantien allein in der Verantwortung dieses gewerblichen Mitwirkenden. Nach diesem Abschnitt müsste der gewerbliche Mitwirkende Ansprüche gegen die anderen Mitwirkenden im Zusammenhang mit diesen Leistungsansprüchen und Garantien abwehren, und wenn ein Gericht einen anderen Mitwirkenden zur Zahlung von Schadenersatz verpflichtet, muss der gewerbliche Mitwirkende diesen Schadenersatz leisten.

5. KEINE GARANTIE

SOFERN NICHT AUSDRÜCKLICH IN DIESER VEREINBARUNG FESTGELEGT, WIRD DAS PROGRAMM OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIEN ODER BEDINGUNGEN JEGLICHER ART ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF GARANTIEN ODER BEDINGUNGEN HINSICHTLICH DES EIGENTUMS, DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN, DER MARKTGÄNGIGKEIT ODER DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Jeder Empfänger ist allein dafür verantwortlich, die Angemessenheit der Nutzung und Verbreitung des Programms zu bestimmen, und übernimmt alle Risiken, die mit der Ausübung seiner Rechte im Rahmen dieser Vereinbarung verbunden sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Risiken und Kosten von Programmfehlern, der Einhaltung geltender Gesetze, der Beschädigung oder des Verlusts von Daten, Programmen oder Geräten sowie der Nichtverfügbarkeit oder Unterbrechung des Betriebs.

6. HAFTUNGSAUSSCHLUSS

SOFERN NICHT AUSDRÜCKLICH IN DIESER VEREINBARUNG FESTGELEGT, HAFTEN WEDER DER EMPFÄNGER NOCH DIE MITWIRKENDEN FÜR DIREKTE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE, BEISPIELHAFTE SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH UND OHNE EINSCHRÄNKUNG ENTGANGENER GEWINNE), WIE AUCH IMMER DIESE VERURSACHT WURDEN UND AUF WELCHER HAFTUNGSTHEORIE SIE BERUHEN, UNABHÄNGIG DAVON, OB ES SICH UM VERTRAGSHAFTUNG, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGE HAFTUNG ODER UNERLAUBTE HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER SONSTIGES) HANDELT, DIE SICH IN IRGENDEINER WEISE AUS DER NUTZUNG ODER VERBREITUNG DES PROGRAMMS ODER DER AUSÜBUNG DER HIERIN GEWÄHRTEN RECHTE ERGEBEN, SELBST WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE.

7. ALLGEMEINES

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages nach geltendem Recht ungültig oder nicht durchsetzbar sein, so berührt dies nicht die Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages, und die betreffende Bestimmung wird ohne weitere Maßnahmen der Vertragsparteien so weit umgestaltet, wie es für die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit dieser Bestimmung erforderlich ist.

Leitet der Empfänger einen Patentrechtsstreit gegen eine juristische Person ein (einschließlich einer Gegenklage in einem Rechtsstreit), in dem behauptet wird, dass das Programm selbst (mit Ausnahme von Kombinationen des Programms mit anderer Software oder Hardware) ein Patent des Empfängers verletzt, so enden die gemäß Abschnitt 2(b) gewährten Rechte des Empfängers mit dem Datum der Einreichung des Rechtsstreits.

Alle Rechte des Empfängers aus dieser Vereinbarung erlöschen, wenn er eine der wesentlichen Bedingungen dieser Vereinbarung nicht einhält und diese Nichteinhaltung nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach Bekanntwerden der Nichteinhaltung behebt. Wenn alle Rechte des Empfängers aus diesem Vertrag erlöschen, verpflichtet sich der Empfänger, die Nutzung und Verbreitung des Programms so schnell wie möglich einzustellen. Die Verpflichtungen des Empfängers aus dieser Vereinbarung und alle vom Empfänger gewährten Lizenzen in Bezug auf das Programm bleiben jedoch bestehen und haben Bestand.

Jedem ist es gestattet, Kopien dieser Vereinbarung zu vervielfältigen und zu verbreiten, aber um Unstimmigkeiten zu vermeiden, ist die Vereinbarung urheberrechtlich geschützt und darf nur in der folgenden Weise geändert werden. Der Steward der Vereinbarung behält sich das Recht vor, von Zeit zu Zeit neue Versionen (einschließlich Überarbeitungen) dieser Vereinbarung zu veröffentlichen. Niemand anderes als der Agreement Steward hat das Recht, diese Vereinbarung zu ändern. Die Eclipse Foundation ist der ursprüngliche Agreement Steward. Die Eclipse Foundation kann die Verantwortung für die Funktion des "Agreement Steward" an eine geeignete andere Einrichtung übertragen. Jede neue Version der Vereinbarung erhält eine eindeutige Versionsnummer. Das Programm (einschließlich der Beiträge) darf immer gemäß der Version der Vereinbarung verteilt werden, unter der es empfangen wurde. Wenn eine neue Version des Vertrags veröffentlicht wird, kann der Beitragende das Programm (einschließlich seiner Beiträge) gemäß der neuen Version verbreiten. Mit Ausnahme der in den Abschnitten 2(a) und 2(b) ausdrücklich genannten Fälle erhält der Empfänger im Rahmen dieser Vereinbarung weder ausdrücklich noch stillschweigend, durch Rechtsverwirkung oder auf andere Weise Rechte oder Lizenzen an dem geistigen Eigentum eines Mitwirkenden. Alle Rechte am Programm, die nicht ausdrücklich im Rahmen dieser Vereinbarung gewährt werden, bleiben vorbehalten.

Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen des Staates New York und den Gesetzen über geistiges Eigentum der Vereinigten Staaten von Amerika. Keine der Vertragsparteien wird einen Rechtsstreit im Rahmen dieses Vertrages später als ein Jahr nach dem Entstehen des Klagegrundes anstrengen. Jede Partei verzichtet auf ihr Recht auf ein Schwurgerichtsverfahren in einem daraus resultierenden Rechtsstreit.

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GNU General Public License v2.0 oder höher

(Programmiersprache Go 20180717-snapshot)

Die GNU General Public License (GPL)
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Version 2, Juni 1991
-------

Copyright (C) 1989, 1991 Free Software Foundation, Inc.
59 Temple Place, Suite 330, Boston, MA 02111-1307 USAJeder darf wortwörtliche Kopien dieses Lizenzdokuments vervielfältigen und verteilen, aber es darf nicht verändert werden.

Präambel

Die Lizenzen für die meiste Software sind darauf ausgelegt, Ihnen die Freiheit zu nehmen, sie weiterzugeben und zu verändern. Im Gegensatz dazu soll die GNU General Public License Ihre Freiheit garantieren, freie Software weiterzugeben und zu verändern - um sicherzustellen, dass die Software für alle Nutzer frei ist. Diese General Public License gilt für den größten Teil der Software der Free Software Foundation und für jedes andere Programm, dessen Autoren sich verpflichten, sie zu verwenden. (Einige andere Software der Free Software Foundation wird stattdessen von der GNU Library General Public License abgedeckt). Sie können sie auch auf Ihre Programme anwenden.

Wenn wir von freier Software sprechen, beziehen wir uns auf die Freiheit, nicht auf den Preis. Unsere Allgemeinen Öffentlichen Lizenzen sollen sicherstellen, dass Sie die Freiheit haben, Kopien freier Software zu verbreiten (und für diesen Service Geld zu verlangen, wenn Sie möchten), dass Sie den Quellcode erhalten oder ihn bekommen können, wenn Sie ihn wollen, dass Sie die Software ändern oder Teile davon in neuen freien Programmen verwenden können; und dass Sie wissen, dass Sie diese Dinge tun können.

Um Ihre Rechte zu schützen, müssen wir Einschränkungen machen, die es jedem verbieten, Ihnen diese Rechte zu verweigern oder Sie aufzufordern, die Rechte abzugeben. Aus diesen Einschränkungen ergeben sich für Sie bestimmte Pflichten, wenn Sie Kopien der Software verbreiten oder sie verändern.

Wenn Sie z. B. Kopien eines solchen Programms verteilen, sei es kostenlos oder gegen eine Gebühr, müssen Sie den Empfängern alle Rechte einräumen, die Sie haben. Sie müssen dafür sorgen, dass auch sie den Quellcode erhalten oder erhalten können. Und Sie müssen ihnen diese Bedingungen zeigen, damit sie ihre Rechte kennen.

Wir schützen Ihre Rechte in zwei Schritten: (1) Die Software wird urheberrechtlich geschützt, und (2) wir bieten Ihnen diese Lizenz an, die Ihnen das Recht gibt, die Software zu kopieren, zu verbreiten und/oder zu verändern.

Außerdem möchten wir zum Schutz der einzelnen Autoren und zu unserem eigenen Schutz sicherstellen, dass jeder versteht, dass es für diese freie Software keine Garantie gibt. Wenn die Software von jemand anderem modifiziert und weitergegeben wird, möchten wir, dass die Empfänger wissen, dass es sich nicht um das Original handelt, damit eventuelle Probleme, die von anderen eingebracht werden, nicht den Ruf der ursprünglichen Autoren beeinträchtigen.

Schließlich ist jedes freie Programm ständig durch Softwarepatente bedroht. Wir möchten die Gefahr vermeiden, dass Weiterverbreiter eines freien Programms einzeln Patentlizenzen erwerben und das Programm dadurch proprietär wird. Um dies zu verhindern, haben wir klargestellt, dass jedes Patent für die freie Nutzung durch jedermann lizenziert oder überhaupt nicht lizenziert werden muss.

Die genauen Bedingungen für die Vervielfältigung, Verbreitung und Veränderung folgen.

BEDINGUNGEN FÜR DIE VERVIELFÄLTIGUNG, VERBREITUNG UND VERÄNDERUNG

1. Diese Lizenz gilt für jedes Programm oder andere Werk, das einen Hinweis des Urheberrechtsinhabers enthält, dass es unter den Bedingungen dieser General Public License verbreitet werden darf. Das "Programm" bezieht sich im folgenden auf ein solches Programm oder Werk, und ein "auf dem Programm basierendes Werk" bedeutet entweder das Programm oder ein davon abgeleitetes Werk im Sinne des Urheberrechts: das heißt, ein Werk, das das Programm oder einen Teil davon enthält, entweder wörtlich oder mit Modifikationen und/oder in eine andere Sprache übersetzt. (Nachfolgend ist die Übersetzung ohne Einschränkung in dem Begriff "Modifikation" enthalten). Jeder Lizenznehmer wird als "Sie" angesprochen.

Andere Aktivitäten als das Kopieren, Verbreiten und Modifizieren werden von dieser Lizenz nicht abgedeckt; sie liegen außerhalb ihres Anwendungsbereichs. Der Akt des Ausführens des Programms ist nicht beschränkt, und die Ausgabe des Programms ist nur dann abgedeckt, wenn ihr Inhalt ein auf dem Programm basierendes Werk darstellt (unabhängig davon, ob es durch das Ausführen des Programms entstanden ist). Ob das zutrifft, hängt davon ab, was das Programm tut.

2. Sie dürfen wortgetreue Kopien des Quellcodes des Programms in der Form, in der Sie ihn erhalten, auf jedem beliebigen Medium kopieren und verbreiten, vorausgesetzt, daß Sie auf jeder Kopie einen angemessenen Urheberrechtsvermerk und einen Gewährleistungsausschluß veröffentlichen, alle Hinweise, die sich auf diese Lizenz und das Fehlen jeglicher Gewährleistung beziehen, unverändert lassen und allen anderen Empfängern des Programms zusammen mit dem Programm eine Kopie dieser Lizenz aushändigen.

Sie können eine Gebühr für den physischen Akt der Übertragung einer Kopie erheben, und Sie können nach eigenem Ermessen Garantieschutz gegen eine Gebühr anbieten.

3. Sie sind berechtigt, Ihre Kopie(n) des Programms oder eines Teils davon zu ändern und so ein auf dem Programm basierendes Werk zu schaffen und diese Änderungen oder dieses Werk unter den Bedingungen des obigen Abschnitts 1 zu vervielfältigen und zu verbreiten, vorausgesetzt, Sie erfüllen auch alle diese Bedingungen:

  1. Sie müssen die geänderten Dateien mit auffälligen Hinweisen versehen, aus denen hervorgeht, dass Sie die Dateien geändert haben, sowie mit dem Datum der Änderung.
  2. Sie müssen dafür sorgen, dass jedes Werk, das Sie verbreiten oder veröffentlichen und das ganz oder teilweise das Programm oder Teile davon enthält oder davon abgeleitet ist, als Ganzes kostenlos an alle Dritten gemäß den Bedingungen dieser Lizenz lizenziert wird.
  3. Wenn das geänderte Programm normalerweise interaktiv Befehle liest, müssen Sie dafür sorgen, daß es, wenn es für eine solche interaktive Verwendung auf die gewöhnlichste Weise gestartet wird, eine Ankündigung ausdruckt oder anzeigt, die einen angemessenen Copyright-Vermerk und einen Hinweis enthält, daß keine Garantie besteht (oder andernfalls, daß Sie eine Garantie geben) und daß Benutzer das Programm unter diesen Bedingungen weitergeben dürfen, und dem Benutzer mitteilen, wie er eine Kopie dieser Lizenz einsehen kann. (Ausnahme: Wenn das Programm selbst interaktiv ist, aber normalerweise keinen solchen Hinweis ausgibt, muss Ihr auf dem Programm basierendes Werk keinen Hinweis ausgeben).

Diese Anforderungen gelten für das modifizierte Werk als Ganzes. Wenn identifizierbare Abschnitte dieses Werks nicht von dem Programm abgeleitet sind und vernünftigerweise als unabhängige und eigenständige Werke angesehen werden können, dann gelten diese Lizenz und ihre Bedingungen nicht für diese Abschnitte, wenn Sie sie als eigenständige Werke verbreiten. Wenn Sie jedoch dieselben Abschnitte als Teil eines Ganzen weitergeben, das ein auf dem Programm basierendes Werk ist, muß die Weitergabe des Ganzen unter den Bedingungen dieser Lizenz erfolgen, deren Erlaubnis für andere Lizenznehmer sich auf das gesamte Ganze erstreckt, und damit auf jeden einzelnen Teil, unabhängig davon, wer ihn geschrieben hat.

Es ist also nicht die Absicht dieses Abschnitts, Rechte zu beanspruchen oder Ihre Rechte an einem vollständig von Ihnen geschriebenen Werk anzufechten; die Absicht ist vielmehr, das Recht auszuüben, die Verbreitung von abgeleiteten oder kollektiven Werken, die auf dem Programm basieren, zu kontrollieren.

Auch die bloße Zusammenfassung eines anderen, nicht auf dem Programm basierenden Werkes mit dem Programm (oder mit einem auf dem Programm basierenden Werk) auf einem Datenträger eines Speicher- oder Verbreitungsmediums bringt das andere Werk nicht in den Anwendungsbereich dieser Lizenz.

4. Sie dürfen das Programm (oder ein darauf basierendes Werk gemäß Abschnitt 2) im Objektcode oder in ausführbarer Form unter den Bedingungen der Abschnitte 1 und 2 vervielfältigen und verbreiten, sofern Sie außerdem eine der folgenden Bedingungen erfüllen:

  1. den vollständigen maschinenlesbaren Quellcode beifügen, der unter den Bedingungen der Abschnitte 1 und 2 auf einem für den Austausch von Software üblichen Medium verbreitet werden muss; oder,
  2. ein schriftliches, mindestens drei Jahre lang gültiges Angebot, jedem Dritten gegen eine Gebühr, die nicht höher ist als die Kosten für die physische Durchführung der Quellendistribution, eine vollständige maschinenlesbare Kopie des entsprechenden Quellcodes zu überlassen, die gemäß den Bedingungen der Abschnitte 1 und 2 auf einem für den Softwareaustausch üblichen Medium zu verteilen ist; oder,
  3. Legen Sie dem Programm die Informationen bei, die Sie über das Angebot zur Weitergabe des entsprechenden Quellcodes erhalten haben. (Diese Alternative ist nur bei nichtkommerzieller Verbreitung zulässig und nur dann, wenn Sie das Programm in Objektcode oder ausführbarer Form zusammen mit einem solchen Angebot erhalten haben, in Übereinstimmung mit Unterabschnitt b).

Der Quellcode eines Werks ist die bevorzugte Form des Werks, um Änderungen daran vorzunehmen. Bei einem ausführbaren Werk bedeutet vollständiger Quellcode den gesamten Quellcode für alle enthaltenen Module sowie alle zugehörigen Schnittstellendefinitionsdateien und die Skripte, die zur Steuerung der Kompilierung und Installation des ausführbaren Werks verwendet werden. Als besondere Ausnahme muss der weitergegebene Quellcode jedoch nichts enthalten, was normalerweise (entweder in Quell- oder in Binärform) mit den Hauptkomponenten (Compiler, Kernel usw.) des Betriebssystems, auf dem das ausführbare Programm läuft, weitergegeben wird, es sei denn, diese Komponente selbst liegt dem ausführbaren Programm bei.

Wenn die Verbreitung von ausführbarem Code oder Objektcode durch das Anbieten des Zugangs zum Kopieren von einem bestimmten Ort aus erfolgt, dann gilt das Anbieten eines gleichwertigen Zugangs zum Kopieren des Quellcodes von demselben Ort aus als Verbreitung des Quellcodes, auch wenn Dritte nicht gezwungen sind, den Quellcode zusammen mit dem Objektcode zu kopieren.

5. Sie dürfen das Programm nicht kopieren, modifizieren, unterlizenzieren oder verbreiten, es sei denn, dies ist in dieser Lizenz ausdrücklich vorgesehen. Jeder Versuch, das Programm anderweitig zu kopieren, zu verändern, in Unterlizenz zu vergeben oder zu vertreiben, ist nichtig und führt automatisch zum Erlöschen Ihrer Rechte aus dieser Lizenz. Die Rechte von Parteien, die von Ihnen Kopien oder Rechte gemäß dieser Lizenz erhalten haben, werden jedoch nicht gekündigt, solange diese Parteien die Bestimmungen vollständig einhalten.

6. Sie sind nicht verpflichtet, diese Lizenz zu akzeptieren, da Sie sie nicht unterzeichnet haben. Nichts anderes gewährt Ihnen jedoch die Erlaubnis, das Programm oder davon abgeleitete Werke zu verändern oder zu verbreiten. Diese Handlungen sind gesetzlich verboten, wenn Sie diese Lizenz nicht akzeptieren. Indem Sie das Programm (oder ein auf dem Programm basierendes Werk) modifizieren oder verbreiten, erklären Sie sich daher mit dieser Lizenz und allen darin enthaltenen Bedingungen für das Kopieren, Verbreiten oder Modifizieren des Programms oder darauf basierender Werke einverstanden.

7. Jedes Mal, wenn Sie das Programm (oder ein auf dem Programm basierendes Werk) weitergeben, erhält der Empfänger automatisch eine Lizenz des ursprünglichen Lizenzgebers, das Programm gemäß diesen Bedingungen zu kopieren, zu verbreiten oder zu ändern. Sie dürfen den Empfängern keine weiteren Beschränkungen für die Ausübung der hierin gewährten Rechte auferlegen. Sie sind nicht für die Durchsetzung der Einhaltung dieser Lizenz durch Dritte verantwortlich.

8. Wenn Ihnen infolge eines Gerichtsurteils oder der Behauptung einer Patentverletzung oder aus irgendeinem anderen Grund (nicht beschränkt auf Patentfragen) Bedingungen auferlegt werden (sei es durch Gerichtsbeschluss, Vereinbarung oder anderweitig), die den Bedingungen dieser Lizenz widersprechen, entbinden sie Sie nicht von den Bedingungen dieser Lizenz. Wenn Sie nicht in der Lage sind, das Programm so zu verbreiten, daß Sie gleichzeitig Ihre Verpflichtungen aus dieser Lizenz und andere einschlägige Verpflichtungen erfüllen, dann dürfen Sie das Programm folglich überhaupt nicht verbreiten. Wenn zum Beispiel eine Patentlizenz die unentgeltliche Weiterverbreitung des Programms durch all diejenigen, die Kopien direkt oder indirekt durch Sie erhalten, nicht erlauben würde, dann wäre die einzige Möglichkeit, sowohl die Lizenz als auch diese Lizenz zu erfüllen, der vollständige Verzicht auf die Verbreitung des Programms.

Sollte ein Teil dieses Abschnitts unter bestimmten Umständen für ungültig oder nicht durchsetzbar erklärt werden, so soll der Rest des Abschnitts gelten und der Abschnitt als Ganzes unter anderen Umständen gelten.

Es ist nicht der Zweck dieses Abschnitts, Sie zu veranlassen, Patente oder andere Eigentumsrechte zu verletzen oder die Gültigkeit solcher Ansprüche anzufechten; dieser Abschnitt dient einzig und allein dem Schutz der Integrität des Systems der Verbreitung freier Software, das durch öffentliche Lizenzpraktiken umgesetzt wird. Viele Menschen haben im Vertrauen auf die konsequente Anwendung dieses Systems großzügige Beiträge zu der breiten Palette von Software geleistet, die über dieses System verbreitet wird; es ist Sache des Autors/Spenders zu entscheiden, ob er oder sie bereit ist, Software über ein anderes System zu verbreiten, und ein Lizenznehmer kann diese Entscheidung nicht erzwingen.

Dieser Abschnitt soll gründlich verdeutlichen, was als Konsequenz aus den übrigen Teilen dieser Lizenz zu verstehen ist.

9. Wenn die Verbreitung und/oder Nutzung des Programms in bestimmten Ländern entweder durch Patente oder durch urheberrechtlich geschützte Schnittstellen eingeschränkt ist, kann der ursprüngliche Urheberrechtsinhaber, der das Programm unter diese Lizenz stellt, eine ausdrückliche geographische Verbreitungsbeschränkung hinzufügen, die diese Länder ausschließt, so daß die Verbreitung nur in oder zwischen Ländern erlaubt ist, die nicht auf diese Weise ausgeschlossen sind. In einem solchen Fall enthält diese Lizenz die Einschränkung, als ob sie im Hauptteil dieser Lizenz stünde.

10. Die Free Software Foundation kann von Zeit zu Zeit überarbeitete und/oder neue Versionen der General Public License veröffentlichen. Solche neuen Versionen werden im Geiste der gegenwärtigen Version ähnlich sein, können sich aber im Detail unterscheiden, um neue Probleme oder Anliegen zu behandeln.

Jede Version erhält eine eindeutige Versionsnummer. Wenn das Programm eine Versionsnummer dieser Lizenz angibt, die für das Programm und "jede spätere Version" gilt, haben Sie die Möglichkeit, entweder den Bedingungen dieser Version oder jeder späteren, von der Free Software Foundation veröffentlichten Version zu folgen. Wenn das Programm keine Versionsnummer dieser Lizenz angibt, können Sie eine beliebige Version wählen, die jemals von der Free Software Foundation veröffentlicht wurde.

11. Wenn Sie Teile des Programms in andere freie Programme einbinden wollen, deren Verbreitungsbedingungen anders sind, schreiben Sie an den Autor und bitten Sie um Erlaubnis. Für Software, die von der Free Software Foundation urheberrechtlich geschützt ist, schreiben Sie an die Free Software Foundation; wir machen manchmal Ausnahmen. Wir lassen uns bei unserer Entscheidung von den beiden Zielen leiten, den freien Status aller Derivate unserer freien Software zu bewahren und die gemeinsame Nutzung und Wiederverwendung von Software allgemein zu fördern.

KEINE GARANTIE

12. DA DAS PROGRAMM UNENTGELTLICH LIZENZIERT WIRD, BESTEHT KEINE GARANTIE FÜR DAS PROGRAMM, SOWEIT DIES NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIG IST. SOFERN NICHT SCHRIFTLICH ANDERS ANGEGEBEN, STELLEN DIE URHEBERRECHTSINHABER UND/ODER ANDERE PARTEIEN DAS PROGRAMM "WIE ES IST" ZUR VERFÜGUNG, OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT UND DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. DAS GESAMTE RISIKO IN BEZUG AUF DIE QUALITÄT UND LEISTUNG DES PROGRAMMS LIEGT BEI IHNEN. SOLLTE SICH DAS PROGRAMM ALS FEHLERHAFT ERWEISEN, ÜBERNEHMEN SIE DIE KOSTEN FÜR ALLE NOTWENDIGEN WARTUNGS-, REPARATUR- ODER KORREKTURARBEITEN.

13. IN KEINEM FALL, ES SEI DENN, DIES IST GESETZLICH VORGESCHRIEBEN ODER SCHRIFTLICH VEREINBART, HAFTET EIN URHEBERRECHTSINHABER ODER EINE ANDERE PARTEI, DIE DAS PROGRAMM WIE OBEN ERLAUBT MODIFIZIERT UND/ODER WEITERVERBREITET, IHNEN GEGENÜBER FÜR SCHÄDEN, EINSCHLIESSLICH ALLGEMEINER, SPEZIELLER, ZUFÄLLIGER ODER FOLGESCHÄDEN, DIE SICH AUS DER NUTZUNG ODER DER UNFÄHIGKEIT ZUR NUTZUNG DES PROGRAMMS ERGEBEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DATENVERLUSTE ODER UNGENAUE DATEN ODER VERLUSTE, DIE SIE ODER DRITTE ERLEIDEN, ODER EIN VERSAGEN DES PROGRAMMS, MIT ANDEREN PROGRAMMEN ZUSAMMENZUARBEITEN), SELBST WENN DER URHEBERRECHTSINHABER ODER EINE ANDERE PARTEI AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE.

ENDE DER BEDINGUNGEN UND KONDITIONEN

Wie Sie diese Begriffe auf Ihre neuen Programme anwenden

Wenn Sie ein neues Programm entwickeln und wollen, dass es von größtmöglichem Nutzen für die Öffentlichkeit ist, erreichen Sie dies am besten, indem Sie es zu freier Software machen, die jeder unter diesen Bedingungen weitergeben und verändern kann.

Fügen Sie dazu die folgenden Hinweise in das Programm ein. Am sichersten ist es, sie an den Anfang jeder Quelldatei zu setzen, um den Ausschluss der Gewährleistung am effektivsten zu vermitteln; und jede Datei sollte zumindest die "Copyright"-Zeile und einen Verweis darauf enthalten, wo der vollständige Hinweis zu finden ist.

eine Zeile, die den Namen des Programms und eine kurze Beschreibung seiner Funktion enthält.Copyright (C)

Dieses Programm ist freie Software; Sie können es unter den Bedingungen der GNU General Public License, wie sie von der Free Software Foundation veröffentlicht wurde, weitergeben und/oder modifizieren; entweder unter Version 2 der Lizenz oder (nach Ihrer Wahl) einer späteren Version.

Dieses Programm wird in der Hoffnung verteilt, dass es nützlich ist, aber OHNE JEGLICHE GARANTIE; sogar ohne die stillschweigende Garantie der HANDELSÜBLICHKEIT oder der EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Siehe die GNU General Public License für weitere Details.

Sie sollten eine Kopie der GNU General Public License zusammen mit diesem Programm erhalten haben; falls nicht, schreiben Sie an die Free Software Foundation, Inc. 59 Temple Place, Suite 330, Boston, MA 02111-1307 USA

Fügen Sie auch Informationen darüber hinzu, wie Sie auf elektronischem oder Papierweg kontaktiert werden können.

Wenn das Programm interaktiv ist, geben Sie einen kurzen Hinweis wie diesen aus, wenn es in einem interaktiven Modus startet:

Gnomovision Version 69, Copyright (C) Jahr Name des Autors
Gnomovision comes with ABSOLUTELY NO WARRANTY; for details
type `show w’. This is free software, and you are welcome
to redistribute it under certain conditions; type `show c’
for details.

Die hypothetischen Befehle `show w' und `show c' sollten die entsprechenden Teile der General Public License anzeigen. Natürlich können die Befehle, die Sie verwenden, auch anders heißen als `show w' und `show c'; sie könnten sogar Mausklicks oder Menüpunkte sein - was immer zu Ihrem Programm passt.

Sie sollten auch Ihren Arbeitgeber (wenn Sie als Programmierer arbeiten) oder Ihre Schule, falls vorhanden, dazu bringen, einen "Copyright-Disclaimer" für das Programm zu unterschreiben, falls nötig. Hier ist ein Beispiel; ändern Sie die Namen:

Yoyodyne, Inc., hereby disclaims all copyright
interest in the program `Gnomovision’
(which makes passes at compilers) written
by James Hacker.

Unterschrift von Ty Coon, 1. April 1989
Ty Coon, Präsident von Vice

Diese General Public License erlaubt es nicht, Ihr Programm in proprietäre Programme einzubinden. Wenn es sich bei Ihrem Programm um eine Unterprogramm-Bibliothek handelt, halten Sie es vielleicht für sinnvoller, die Verknüpfung proprietärer Anwendungen mit der Bibliothek zu erlauben. Wenn Sie dies tun wollen, verwenden Sie die GNU Library General Public License anstelle dieser Lizenz.

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GNU General Public License v2.0 w/Classpath-Ausnahme

(Go programming language 20180717-snapshot, javax.ws.rs-api 2.1.1, OpenJDK 11.0.14+9)

GNU-Klassenpfad-Lizenz
=====================

Die GNU General Public License (GPL)
------------

Version 2, Juni 1991
-------

Copyright (C) 1989, 1991 Free Software Foundation, Inc.
59 Temple Place, Suite 330, Boston, MA 02111-1307 USA

Jeder darf wortwörtliche Kopien erstellen und verteilen
dieses Lizenzdokuments, aber es ist nicht erlaubt, sie zu ändern.

Präambel

Die Lizenzen für die meiste Software sind darauf ausgelegt, Ihnen die Freiheit zu nehmen, sie weiterzugeben und zu verändern. Im Gegensatz dazu soll die GNU General Public License Ihre Freiheit garantieren, freie Software weiterzugeben und zu verändern - um sicherzustellen, dass die Software für alle Nutzer frei ist. Diese General Public License gilt für den größten Teil der Software der Free Software Foundation und für jedes andere Programm, dessen Autoren sich verpflichten, sie zu verwenden. (Einige andere Software der Free Software Foundation wird stattdessen von der GNU Library General Public License abgedeckt). Sie können sie auch auf Ihre Programme anwenden.

Wenn wir von freier Software sprechen, beziehen wir uns auf die Freiheit, nicht auf den Preis. Unsere Allgemeinen Öffentlichen Lizenzen sollen sicherstellen, dass Sie die Freiheit haben, Kopien freier Software zu verbreiten (und für diesen Service Geld zu verlangen, wenn Sie möchten), dass Sie den Quellcode erhalten oder ihn bekommen können, wenn Sie ihn wollen, dass Sie die Software ändern oder Teile davon in neuen freien Programmen verwenden können; und dass Sie wissen, dass Sie diese Dinge tun können.

Um Ihre Rechte zu schützen, müssen wir Einschränkungen machen, die es jedem verbieten, Ihnen diese Rechte zu verweigern oder Sie aufzufordern, die Rechte abzugeben. Aus diesen Einschränkungen ergeben sich für Sie bestimmte Pflichten, wenn Sie Kopien der Software verbreiten oder sie verändern.

Wenn Sie z. B. Kopien eines solchen Programms verteilen, sei es kostenlos oder gegen eine Gebühr, müssen Sie den Empfängern alle Rechte einräumen, die Sie haben. Sie müssen dafür sorgen, dass auch sie den Quellcode erhalten oder erhalten können. Und Sie müssen ihnen diese Bedingungen zeigen, damit sie ihre Rechte kennen.

Wir schützen Ihre Rechte in zwei Schritten: (1) Die Software wird urheberrechtlich geschützt, und (2) wir bieten Ihnen diese Lizenz an, die Ihnen das Recht gibt, die Software zu kopieren, zu verbreiten und/oder zu verändern.

Außerdem möchten wir zum Schutz der einzelnen Autoren und zu unserem eigenen Schutz sicherstellen, dass jeder versteht, dass es für diese freie Software keine Garantie gibt. Wenn die Software von jemand anderem modifiziert und weitergegeben wird, möchten wir, dass die Empfänger wissen, dass es sich nicht um das Original handelt, damit eventuelle Probleme, die von anderen eingebracht werden, nicht den Ruf der ursprünglichen Autoren beeinträchtigen.

Schließlich ist jedes freie Programm ständig durch Softwarepatente bedroht. Wir möchten die Gefahr vermeiden, dass Weiterverbreiter eines freien Programms einzeln Patentlizenzen erwerben und das Programm dadurch proprietär wird. Um dies zu verhindern, haben wir klargestellt, dass jedes Patent für die freie Nutzung durch jedermann lizenziert oder überhaupt nicht lizenziert werden muss.

Die genauen Bedingungen für die Vervielfältigung, Verbreitung und Veränderung folgen.

BEDINGUNGEN FÜR DIE VERVIELFÄLTIGUNG, VERBREITUNG UND VERÄNDERUNG

0. Diese Lizenz gilt für jedes Programm oder andere Werk, das einen Hinweis des Urheberrechtsinhabers enthält, der besagt, dass es unter den Bedingungen dieser General Public License verbreitet werden darf. Das "Programm" bezieht sich im folgenden auf ein solches Programm oder Werk, und ein "auf dem Programm basierendes Werk" bedeutet entweder das Programm oder ein abgeleitetes Werk im Sinne des Urheberrechts: das heißt, ein Werk, das das Programm oder einen Teil davon enthält, entweder wörtlich oder mit Modifikationen und/oder in eine andere Sprache übersetzt. (Nachfolgend ist die Übersetzung ohne Einschränkung in dem Begriff "Modifikation" enthalten). Jeder Lizenznehmer wird als "Sie" angesprochen.

Andere Aktivitäten als das Kopieren, Verbreiten und Modifizieren werden von dieser Lizenz nicht abgedeckt; sie liegen außerhalb ihres Anwendungsbereichs. Der Akt des Ausführens des Programms ist nicht beschränkt, und die Ausgabe des Programms ist nur dann abgedeckt, wenn ihr Inhalt ein auf dem Programm basierendes Werk darstellt (unabhängig davon, ob es durch das Ausführen des Programms entstanden ist). Ob das zutrifft, hängt davon ab, was das Programm tut.

1. Sie dürfen wortgetreue Kopien des Quellcodes des Programms in der Form, in der Sie ihn erhalten haben, auf jedem beliebigen Medium kopieren und weitergeben, vorausgesetzt, daß Sie auf jeder Kopie einen angemessenen Urheberrechtsvermerk und einen Gewährleistungsausschluß veröffentlichen, alle Hinweise, die sich auf diese Lizenz und das Fehlen jeglicher Gewährleistung beziehen, unverändert lassen und allen anderen Empfängern des Programms zusammen mit dem Programm eine Kopie dieser Lizenz aushändigen.

Sie können eine Gebühr für den physischen Akt der Übertragung einer Kopie erheben, und Sie können nach eigenem Ermessen Garantieschutz gegen eine Gebühr anbieten.

2. Sie sind berechtigt, Ihre Kopie(n) des Programms oder eines Teils davon zu modifizieren und so ein auf dem Programm basierendes Werk zu schaffen, und diese Modifikationen oder dieses Werk unter den Bedingungen des obigen Abschnitts 1 zu vervielfältigen und zu verbreiten, vorausgesetzt, Sie erfüllen auch alle diese Bedingungen:

  1. Sie müssen die geänderten Dateien mit auffälligen Hinweisen versehen, aus denen hervorgeht, dass Sie die Dateien geändert haben, sowie mit dem Datum der Änderung.
  2. Sie müssen dafür sorgen, dass jedes Werk, das Sie verbreiten oder veröffentlichen und das ganz oder teilweise das Programm oder Teile davon enthält oder davon abgeleitet ist, als Ganzes kostenlos an alle Dritten gemäß den Bedingungen dieser Lizenz lizenziert wird.
  3. Wenn das geänderte Programm normalerweise interaktiv Befehle liest, müssen Sie dafür sorgen, daß es, wenn es für eine solche interaktive Verwendung auf die gewöhnlichste Weise gestartet wird, eine Ankündigung ausdruckt oder anzeigt, die einen angemessenen Copyright-Vermerk und einen Hinweis enthält, daß keine Garantie besteht (oder andernfalls, daß Sie eine Garantie geben) und daß Benutzer das Programm unter diesen Bedingungen weitergeben dürfen, und dem Benutzer mitteilen, wie er eine Kopie dieser Lizenz einsehen kann. (Ausnahme: Wenn das Programm selbst interaktiv ist, aber normalerweise keinen solchen Hinweis ausgibt, muss Ihr auf dem Programm basierendes Werk keinen Hinweis ausgeben).

Diese Anforderungen gelten für das modifizierte Werk als Ganzes. Wenn identifizierbare Abschnitte dieses Werks nicht von dem Programm abgeleitet sind und vernünftigerweise als unabhängige und eigenständige Werke angesehen werden können, dann gelten diese Lizenz und ihre Bedingungen nicht für diese Abschnitte, wenn Sie sie als eigenständige Werke verbreiten. Wenn Sie jedoch dieselben Abschnitte als Teil eines Ganzen weitergeben, das ein auf dem Programm basierendes Werk ist, muß die Weitergabe des Ganzen unter den Bedingungen dieser Lizenz erfolgen, deren Erlaubnis für andere Lizenznehmer sich auf das gesamte Ganze erstreckt, und damit auf jeden einzelnen Teil, unabhängig davon, wer ihn geschrieben hat.

Es ist also nicht die Absicht dieses Abschnitts, Rechte zu beanspruchen oder Ihre Rechte an einem vollständig von Ihnen geschriebenen Werk anzufechten; die Absicht ist vielmehr, das Recht auszuüben, die Verbreitung von abgeleiteten oder kollektiven Werken, die auf dem Programm basieren, zu kontrollieren.

Auch die bloße Zusammenfassung eines anderen, nicht auf dem Programm basierenden Werkes mit dem Programm (oder mit einem auf dem Programm basierenden Werk) auf einem Datenträger eines Speicher- oder Verbreitungsmediums bringt das andere Werk nicht in den Anwendungsbereich dieser Lizenz.

3. Sie dürfen das Programm (oder ein darauf basierendes Werk gemäß Abschnitt 2) im Objektcode oder in ausführbarer Form unter den Bedingungen der Abschnitte 1 und 2 vervielfältigen und verbreiten, sofern Sie außerdem eine der folgenden Bedingungen erfüllen:

  1. den vollständigen maschinenlesbaren Quellcode beifügen, der unter den Bedingungen der Abschnitte 1 und 2 auf einem für den Austausch von Software üblichen Medium verbreitet werden muss; oder,
  2. ein schriftliches, mindestens drei Jahre lang gültiges Angebot, jedem Dritten gegen eine Gebühr, die nicht höher ist als die Kosten für die physische Durchführung der Quellendistribution, eine vollständige maschinenlesbare Kopie des entsprechenden Quellcodes zu überlassen, die gemäß den Bedingungen der Abschnitte 1 und 2 auf einem für den Softwareaustausch üblichen Medium zu verteilen ist; oder,
  3. Accompany it with the information you received as to the offer to distribute corresponding source code. (This alternative is allowed only for noncommercial distribution

and only if you received the program in object code or executable form with such an offer, in accord with Subsection b above.)

Der Quellcode eines Werks ist die bevorzugte Form des Werks, um Änderungen daran vorzunehmen. Bei einem ausführbaren Werk bedeutet vollständiger Quellcode den gesamten Quellcode für alle enthaltenen Module sowie alle zugehörigen Schnittstellendefinitionsdateien und die Skripte, die zur Steuerung der Kompilierung und Installation des ausführbaren Werks verwendet werden. Als besondere Ausnahme muss der weitergegebene Quellcode jedoch nichts enthalten, was normalerweise (entweder in Quell- oder in Binärform) mit den Hauptkomponenten (Compiler, Kernel usw.) des Betriebssystems, auf dem das ausführbare Programm läuft, weitergegeben wird, es sei denn, diese Komponente selbst liegt dem ausführbaren Programm bei.

Wenn die Verbreitung von ausführbarem Code oder Objektcode durch das Anbieten des Zugangs zum Kopieren von einem bestimmten Ort aus erfolgt, dann gilt das Anbieten eines gleichwertigen Zugangs zum Kopieren des Quellcodes von demselben Ort aus als Verbreitung des Quellcodes, auch wenn Dritte nicht gezwungen sind, den Quellcode zusammen mit dem Objektcode zu kopieren.

4. Sie dürfen das Programm nicht kopieren, modifizieren, unterlizenzieren oder verbreiten, es sei denn, dies ist in dieser Lizenz ausdrücklich vorgesehen. Jeder Versuch, das Programm anderweitig zu kopieren, zu verändern, in Unterlizenz zu vergeben oder zu vertreiben, ist nichtig und führt automatisch zum Erlöschen Ihrer Rechte aus dieser Lizenz. Die Rechte von Parteien, die von Ihnen Kopien oder Rechte gemäß dieser Lizenz erhalten haben, werden jedoch nicht gekündigt, solange diese Parteien die Bestimmungen vollständig einhalten.

5. Sie sind nicht verpflichtet, diese Lizenz zu akzeptieren, da Sie sie nicht unterzeichnet haben. Nichts anderes gewährt Ihnen jedoch die Erlaubnis, das Programm oder davon abgeleitete Werke zu verändern oder zu verbreiten. Diese Handlungen sind gesetzlich verboten, wenn Sie diese Lizenz nicht akzeptieren. Indem Sie das Programm (oder ein auf dem Programm basierendes Werk) modifizieren oder verbreiten, erklären Sie sich daher mit dieser Lizenz und allen darin enthaltenen Bedingungen für das Kopieren, Verbreiten oder Modifizieren des Programms oder darauf basierender Werke einverstanden.

6. Jedes Mal, wenn Sie das Programm (oder ein auf dem Programm basierendes Werk) weitergeben, erhält der Empfänger automatisch eine Lizenz des ursprünglichen Lizenzgebers, das Programm gemäß diesen Bedingungen zu kopieren, zu verbreiten oder zu ändern. Sie dürfen den Empfängern keine weiteren Beschränkungen für die Ausübung der hierin gewährten Rechte auferlegen. Sie sind nicht für die Durchsetzung der Einhaltung dieser Lizenz durch Dritte verantwortlich.

7. Wenn Ihnen infolge eines Gerichtsurteils oder der Behauptung einer Patentverletzung oder aus irgendeinem anderen Grund (nicht beschränkt auf Patentfragen) Bedingungen auferlegt werden (sei es durch Gerichtsbeschluss, Vereinbarung oder anderweitig), die den Bedingungen dieser Lizenz widersprechen, entbinden sie Sie nicht von den Bedingungen dieser Lizenz. Wenn Sie nicht in der Lage sind, das Programm so zu verbreiten, daß Sie gleichzeitig Ihre Verpflichtungen aus dieser Lizenz und andere einschlägige Verpflichtungen erfüllen, dann dürfen Sie das Programm folglich überhaupt nicht verbreiten. Wenn zum Beispiel eine Patentlizenz die unentgeltliche Weiterverbreitung des Programms durch all diejenigen, die Kopien direkt oder indirekt durch Sie erhalten, nicht erlauben würde, dann wäre die einzige Möglichkeit, sowohl die Lizenz als auch diese Lizenz zu erfüllen, der vollständige Verzicht auf die Verbreitung des Programms.

Sollte ein Teil dieses Abschnitts unter bestimmten Umständen für ungültig oder nicht durchsetzbar erklärt werden, so soll der Rest des Abschnitts gelten und der Abschnitt als Ganzes unter anderen Umständen gelten.

Es ist nicht der Zweck dieses Abschnitts, Sie zu veranlassen, Patente oder andere Eigentumsrechte zu verletzen oder die Gültigkeit solcher Ansprüche anzufechten; dieser Abschnitt dient einzig und allein dem Schutz der Integrität des Systems der Verbreitung freier Software, das durch öffentliche Lizenzpraktiken umgesetzt wird. Viele Menschen haben im Vertrauen auf die konsequente Anwendung dieses Systems großzügige Beiträge zu der breiten Palette von Software geleistet, die über dieses System verbreitet wird; es ist Sache des Autors/Spenders zu entscheiden, ob er oder sie bereit ist, Software über ein anderes System zu verbreiten, und ein Lizenznehmer kann diese Entscheidung nicht erzwingen.

Dieser Abschnitt soll gründlich verdeutlichen, was als Konsequenz aus den übrigen Teilen dieser Lizenz zu verstehen ist.

8. Wenn die Verbreitung und/oder Nutzung des Programms in bestimmten Ländern entweder durch Patente oder durch urheberrechtlich geschützte Schnittstellen eingeschränkt ist, kann der ursprüngliche Urheberrechtsinhaber, der das Programm unter diese Lizenz stellt, eine ausdrückliche geographische Verbreitungsbeschränkung hinzufügen, die diese Länder ausschließt, so daß die Verbreitung nur in oder zwischen Ländern erlaubt ist, die nicht auf diese Weise ausgeschlossen sind. In einem solchen Fall enthält diese Lizenz die Einschränkung, als ob sie im Hauptteil dieser Lizenz stünde.

9. Die Free Software Foundation kann von Zeit zu Zeit überarbeitete und/oder neue Versionen der General Public License veröffentlichen. Solche neuen Versionen werden im Geiste der gegenwärtigen Version ähnlich sein, können sich aber im Detail unterscheiden, um neue Probleme oder Anliegen zu behandeln.

Jede Version erhält eine eindeutige Versionsnummer. Wenn das Programm eine Versionsnummer dieser Lizenz angibt, die für das Programm und "jede spätere Version" gilt, haben Sie die Möglichkeit, entweder den Bedingungen dieser Version oder jeder späteren, von der Free Software Foundation veröffentlichten Version zu folgen. Wenn das Programm keine Versionsnummer dieser Lizenz angibt, können Sie eine beliebige Version wählen, die jemals von der Free Software Foundation veröffentlicht wurde.

10. Wenn Sie Teile des Programms in andere freie Programme einbinden wollen, deren Verbreitungsbedingungen anders sind, schreiben Sie an den Autor und bitten Sie um Erlaubnis. Für Software, die von der Free Software Foundation urheberrechtlich geschützt ist, schreiben Sie an die Free Software Foundation; wir machen manchmal Ausnahmen. Wir lassen uns bei unserer Entscheidung von den beiden Zielen leiten, den freien Status aller Derivate unserer freien Software zu bewahren und die gemeinsame Nutzung und Wiederverwendung von Software allgemein zu fördern.

KEINE GARANTIE

11. DA DAS PROGRAMM UNENTGELTLICH LIZENZIERT WIRD, BESTEHT KEINE GARANTIE FÜR DAS PROGRAMM, SOWEIT DIES NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIG IST. SOFERN NICHT SCHRIFTLICH ANDERS ANGEGEBEN, STELLEN DIE URHEBERRECHTSINHABER UND/ODER ANDERE PARTEIEN DAS PROGRAMM "WIE ES IST" ZUR VERFÜGUNG, OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTGÄNGIGKEIT UND DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. DAS GESAMTE RISIKO IN BEZUG AUF DIE QUALITÄT UND LEISTUNG DES PROGRAMMS LIEGT BEI IHNEN. SOLLTE SICH DAS PROGRAMM ALS FEHLERHAFT ERWEISEN, ÜBERNEHMEN SIE DIE KOSTEN FÜR ALLE NOTWENDIGEN WARTUNGS-, REPARATUR- ODER KORREKTURARBEITEN.

12. IN KEINEM FALL, ES SEI DENN, DIES IST GESETZLICH VORGESCHRIEBEN ODER SCHRIFTLICH VEREINBART, HAFTET EIN URHEBERRECHTSINHABER ODER EINE ANDERE PARTEI, DIE DAS PROGRAMM WIE OBEN ERLAUBT MODIFIZIERT UND/ODER WEITERVERBREITET, IHNEN GEGENÜBER FÜR SCHÄDEN, EINSCHLIESSLICH ALLGEMEINER, SPEZIELLER, ZUFÄLLIGER ODER FOLGESCHÄDEN, DIE SICH AUS DER NUTZUNG ODER DER UNFÄHIGKEIT ZUR NUTZUNG DES PROGRAMMS ERGEBEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DATENVERLUSTE ODER UNGENAUE DATEN ODER VERLUSTE, DIE SIE ODER DRITTE ERLEIDEN, ODER EIN VERSAGEN DES PROGRAMMS, MIT ANDEREN PROGRAMMEN ZUSAMMENZUARBEITEN), SELBST WENN DER URHEBERRECHTSINHABER ODER EINE ANDERE PARTEI AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE.

ENDE DER BEDINGUNGEN UND KONDITIONEN

Wie Sie diese Begriffe auf Ihre neuen Programme anwenden

Wenn Sie ein neues Programm entwickeln und wollen, dass es von größtmöglichem Nutzen für die Öffentlichkeit ist, erreichen Sie dies am besten, indem Sie es zu freier Software machen, die jeder unter diesen Bedingungen weitergeben und verändern kann.

Fügen Sie dazu die folgenden Hinweise in das Programm ein. Am sichersten ist es, sie an den Anfang jeder Quelldatei zu setzen, um den Ausschluss der Gewährleistung am effektivsten zu vermitteln; und jede Datei sollte zumindest die "Copyright"-Zeile und einen Verweis darauf enthalten, wo der vollständige Hinweis zu finden ist.

eine Zeile, die den Namen des Programms und eine kurze Beschreibung seiner Funktion enthält.

Copyright (C)

Dieses Programm ist freie Software; Sie können es unter den Bedingungen der GNU General Public License, wie sie von der Free Software Foundation veröffentlicht wurde, weitergeben und/oder modifizieren; entweder unter Version 2 der Lizenz oder (nach Ihrer Wahl) einer späteren Version.

Dieses Programm wird in der Hoffnung verteilt, dass es nützlich ist, aber OHNE JEGLICHE GARANTIE; sogar ohne die stillschweigende Garantie der HANDELSÜBLICHKEIT oder der EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Siehe die GNU General Public License für weitere Details.

Sie sollten eine Kopie der GNU General Public License zusammen mit diesem Programm erhalten haben; falls nicht, schreiben Sie an die Free Software Foundation, Inc. 59 Temple Place, Suite 330, Boston, MA 02111-1307 USA

Fügen Sie auch Informationen darüber hinzu, wie Sie auf elektronischem oder Papierweg kontaktiert werden können.

Wenn das Programm interaktiv ist, geben Sie einen kurzen Hinweis wie diesen aus, wenn es in einem interaktiven Modus startet:

Gnomovision Version 69, Copyright (C) Jahr Name des Autors Gnomovision kommt mit ABSOLUT KEINER GARANTIE; für Details geben Sie `show w' ein. Dies ist freie Software, und Sie dürfen sie unter bestimmten Bedingungen weitergeben; geben Sie `show c' für Details ein.

Die hypothetischen Befehle `show w' und `show c' sollten die entsprechenden Teile der General Public License anzeigen. Natürlich können die Befehle, die Sie verwenden, auch anders heißen als `show w' und `show c'; sie könnten sogar Mausklicks oder Menüpunkte sein - was immer zu Ihrem Programm passt.

Sie sollten auch Ihren Arbeitgeber (wenn Sie als Programmierer arbeiten) oder Ihre Schule, falls vorhanden, dazu bringen, einen "Copyright-Disclaimer" für das Programm zu unterschreiben, falls nötig. Hier ist ein Beispiel; ändern Sie die Namen:

Yoyodyne, Inc. lehnt hiermit alle urheberrechtlichen Ansprüche ab.
im Programm `Gnomovision' (das Compiler durchläuft)
geschrieben von James Hacker.
Unterschrift von Ty Coon, 1. April 1989
Ty Coon, Präsident von Vice

Diese General Public License erlaubt es nicht, Ihr Programm in proprietäre Programme einzubinden. Wenn es sich bei Ihrem Programm um eine Unterprogramm-Bibliothek handelt, halten Sie es vielleicht für sinnvoller, die Verknüpfung proprietärer Anwendungen mit der Bibliothek zu erlauben. Wenn Sie dies tun wollen, verwenden Sie die GNU Library General Public License anstelle dieser Lizenz.

Classpath wird unter den Bedingungen der GNU General Public License mit der folgenden Klarstellung und speziellen Ausnahme verbreitet.

Die statische oder dynamische Verknüpfung dieser Bibliothek mit anderen Modulen stellt ein kombiniertes Werk dar, das auf dieser Bibliothek basiert. Daher gelten die Bedingungen der GNU General Public License für die gesamte Kombination.

Als besondere Ausnahme erteilen Ihnen die Urheberrechtsinhaber dieser Bibliothek die Erlaubnis, diese Bibliothek mit unabhängigen Modulen zu verknüpfen, um eine ausführbare Datei zu erzeugen, unabhängig von den Lizenzbedingungen dieser unabhängigen Module, und die resultierende ausführbare Datei unter Bedingungen Ihrer Wahl zu kopieren und zu verbreiten, vorausgesetzt, Sie erfüllen für jedes verknüpfte unabhängige Modul auch die Lizenzbedingungen dieses Moduls. Ein unabhängiges Modul ist ein Modul, das nicht von dieser Bibliothek abgeleitet ist oder auf ihr basiert. Wenn Sie diese Bibliothek modifizieren, können Sie diese Ausnahme auf Ihre Version der Bibliothek ausdehnen, sind aber nicht dazu verpflichtet, dies zu tun. Wenn Sie dies nicht wünschen, löschen Sie diese Ausnahmeanweisung aus Ihrer Version.

Als solche kann sie verwendet werden, um eine große Klasse von Anwendungen und Applets auszuführen, zu erstellen und zu verbreiten. Wenn GNU Classpath in unveränderter Form als Kern-Klassenbibliothek für eine virtuelle Maschine, einen Compiler für die Java-Sprache oder für ein in der Java-Programmiersprache geschriebenes Programm verwendet wird, hat dies keinen Einfluss auf die Lizenzierung für die direkte Weitergabe dieser Programme.

-

GNU General Public License v3.0 mit Ausnahme der GCC Runtime Library

(libgcc 10.2.1, libgcc-ng 11.2.0, libgomp 11.2.0, libstdc++ 10.2.1)

AUSNAHME DER GCC-LAUFZEITBIBLIOTHEK
=============================

Version 3.1, 31. März 2009

Copyright © 2009 Free Software Foundation, Inc. <https://fsf.org/>

Jedem ist es gestattet, wortwörtliche Kopien dieses Lizenzdokuments zu vervielfältigen und zu verbreiten, aber es ist nicht erlaubt, es zu verändern.

Diese GCC Runtime Library Exception ("Exception") ist eine zusätzliche Erlaubnis gemäß Abschnitt 7 der GNU General Public License, Version 3 ("GPLv3"). Sie gilt für eine bestimmte Datei (die "Laufzeitbibliothek"), die einen vom Urheberrechtsinhaber der Datei angebrachten Hinweis trägt, der besagt, dass die Datei zusammen mit dieser Ausnahme unter die GPLv3 fällt.

Wenn Sie GCC zum Kompilieren eines Programms verwenden, kann GCC Teile bestimmter GCC-Header-Dateien und Laufzeitbibliotheken mit dem kompilierten Programm kombinieren. Zweck dieser Ausnahme ist es, die Kompilierung von Nicht-GPL-Programmen (einschließlich proprietärer Programme) zu ermöglichen, um auf diese Weise die unter diese Ausnahme fallenden Header-Dateien und Laufzeitbibliotheken zu verwenden.

GNU GENERAL PUBLIC LICENSE
---------

Version 3, 29. Juni 2007

Copyright (C) 2007 Free Software Foundation, Inc. <https://fsf.org/>

Jedem ist es gestattet, wortwörtliche Kopien dieses Lizenzdokuments zu vervielfältigen und zu verbreiten, aber es ist nicht erlaubt, es zu verändern.

Präambel

Die GNU General Public License ist eine freie Copyleft-Lizenz für Software und andere Arten von Werken.

Die Lizenzen für die meisten Software- und anderen praktischen Werke sind so konzipiert, dass sie Ihnen die Freiheit nehmen, die Werke weiterzugeben und zu verändern. Im Gegensatz dazu soll die GNU General Public License Ihre Freiheit garantieren, alle Versionen eines Programms weiterzugeben und zu verändern - um sicherzustellen, dass es freie Software für alle seine Nutzer bleibt. Wir, die Free Software Foundation, verwenden die GNU General Public License für den Großteil unserer Software; sie gilt auch für alle anderen Werke, die von ihren Autoren auf diese Weise veröffentlicht werden. Sie können sie auch auf Ihre Programme anwenden.

Wenn wir von freier Software sprechen, beziehen wir uns auf die Freiheit, nicht auf den Preis. Unsere Allgemeinen Öffentlichen Lizenzen sollen sicherstellen, dass Sie die Freiheit haben, Kopien freier Software zu verbreiten (und dafür Geld zu verlangen, wenn Sie wollen), dass Sie den Quellcode erhalten oder ihn bekommen können, wenn Sie ihn wollen, dass Sie die Software ändern oder Teile davon in neuen freien Programmen verwenden können und dass Sie wissen, dass Sie diese Dinge tun können.

Um Ihre Rechte zu schützen, müssen wir andere daran hindern, Ihnen diese Rechte zu verweigern oder Sie aufzufordern, diese Rechte aufzugeben. Daher haben Sie bestimmte Pflichten, wenn Sie Kopien der Software verbreiten oder sie verändern: Pflichten, die Freiheit anderer zu respektieren.

Wenn Sie beispielsweise Kopien eines solchen Programms verbreiten, sei es kostenlos oder gegen eine Gebühr, müssen Sie den Empfängern die gleichen Freiheiten einräumen, die Sie selbst erhalten haben. Sie müssen dafür sorgen, dass auch sie den Quellcode erhalten oder erhalten können. Und Sie müssen ihnen diese Bedingungen zeigen, damit sie ihre Rechte kennen.

Entwickler, die die GNU GPL verwenden, schützen Ihre Rechte in zwei Schritten: (1) Sie machen das Urheberrecht an der Software geltend und (2) bieten Ihnen diese Lizenz an, die Ihnen die rechtliche Erlaubnis gibt, die Software zu kopieren, zu verbreiten und/oder zu verändern.

Zum Schutz der Entwickler und Autoren erklärt die GPL deutlich, dass es für diese freie Software keine Garantie gibt. Zum Schutz der Benutzer und Autoren verlangt die GPL, dass geänderte Versionen als geändert gekennzeichnet werden, damit ihre Probleme nicht fälschlicherweise den Autoren früherer Versionen zugeschrieben werden.

Einige Geräte sind so konstruiert, dass sie den Nutzern den Zugang zur Installation oder Ausführung geänderter Versionen der darin enthaltenen Software verwehren, obwohl der Hersteller dies tun kann. Dies ist grundsätzlich unvereinbar mit dem Ziel, die Freiheit der Nutzer zu schützen, die Software zu ändern. Ein solcher Missbrauch findet systematisch bei Produkten statt, die von Privatpersonen genutzt werden, und genau dort ist er am inakzeptabelsten. Deshalb haben wir diese Version der GPL so gestaltet, dass sie diese Praxis für diese Produkte verbietet. Sollten derartige Probleme auch in anderen Bereichen auftreten, sind wir bereit, diese Bestimmung in künftigen Versionen der GPL auf diese Bereiche auszudehnen, wenn dies zum Schutz der Freiheit der Nutzer erforderlich ist.

Schließlich ist jedes Programm ständig durch Softwarepatente bedroht. Die Staaten sollten nicht zulassen, dass Patente die Entwicklung und Verwendung von Software auf Allzweckcomputern einschränken, aber in den Staaten, in denen dies der Fall ist, möchten wir die besondere Gefahr vermeiden, dass Patente, die auf ein freies Programm angewandt werden, es effektiv proprietär machen könnten. Um dies zu verhindern, stellt die GPL sicher, dass Patente nicht dazu verwendet werden können, das Programm unfrei zu machen.

Die genauen Bedingungen für die Vervielfältigung, Verbreitung und Veränderung folgen.

BEDINGUNGEN UND KONDITIONEN

0. Definitionen.

"Diese Lizenz" bezieht sich auf Version 3 der GNU General Public License.

"Urheberrecht" bedeutet auch urheberrechtsähnliche Gesetze, die für andere Arten von Werken gelten, z. B. für Halbleitermasken.

"Das Programm" bezieht sich auf jedes urheberrechtsfähige Werk, das unter dieser Lizenz lizenziert wird. Jeder Lizenznehmer wird als "Sie" angesprochen. "Lizenznehmer" und "Empfänger" können Einzelpersonen oder Organisationen sein.

Ein Werk zu "verändern" bedeutet, das Werk ganz oder teilweise in einer Weise zu kopieren oder anzupassen, die eine urheberrechtliche Erlaubnis erfordert, ohne eine exakte Kopie zu erstellen. Das daraus resultierende Werk wird als "geänderte Fassung" des früheren Werks oder als ein Werk "auf der Grundlage" des früheren Werks bezeichnet.

Ein "betroffenes Werk" ist entweder das unveränderte Programm oder ein auf dem Programm basierendes Werk.

Ein Werk zu "verbreiten" bedeutet, irgendetwas damit zu tun, das Sie ohne Erlaubnis direkt oder sekundär für eine Verletzung des geltenden Urheberrechts haftbar machen würde, mit Ausnahme der Ausführung auf einem Computer oder der Änderung einer privaten Kopie. Die Verbreitung umfasst die Vervielfältigung, die Verbreitung (mit oder ohne Änderung), die öffentliche Zugänglichmachung und in einigen Ländern auch andere Aktivitäten.

Ein Werk zu "übertragen" bedeutet jede Art der Verbreitung, die es anderen Parteien ermöglicht, Kopien anzufertigen oder zu erhalten. Die bloße Interaktion mit einem Nutzer über ein Computernetz, ohne Übertragung einer Kopie, ist keine Übertragung.

Eine interaktive Benutzerschnittstelle zeigt "Angemessene rechtliche Hinweise" in dem Maße an, wie sie eine bequeme und deutlich sichtbare Funktion enthält, die (1) einen angemessenen Copyright-Hinweis anzeigt und (2) den Benutzer darauf hinweist, dass es keine Garantie für das Werk gibt (außer in dem Umfang, in dem Garantien gegeben werden), dass Lizenznehmer das Werk unter dieser Lizenz übertragen dürfen und wie man eine Kopie dieser Lizenz einsehen kann. Wenn die Schnittstelle eine Liste von Benutzerkommandos oder -optionen präsentiert, wie etwa ein Menü, erfüllt ein hervorgehobener Punkt in der Liste dieses Kriterium.

1. Quellcode.

Der "Quellcode" eines Werks ist die bevorzugte Form des Werks, um Änderungen daran vorzunehmen. Unter "Objektcode" ist jede Form eines Werks zu verstehen, die kein Quellcode ist.

Eine "Standardschnittstelle" ist eine Schnittstelle, die entweder ein offizieller Standard ist, der von einem anerkannten Normungsgremium definiert wurde, oder, im Falle von Schnittstellen, die für eine bestimmte Programmiersprache spezifiziert sind, eine Schnittstelle, die unter Entwicklern, die in dieser Sprache arbeiten, weit verbreitet ist.

Die "Systembibliotheken" eines ausführbaren Werks umfassen alles, was nicht zum Werk als Ganzes gehört, was (a) in der normalen Form der Verpackung einer Hauptkomponente enthalten ist, aber nicht Teil dieser Hauptkomponente ist, und (b) nur dazu dient, die Nutzung des Werks mit dieser Hauptkomponente zu ermöglichen oder eine Standardschnittstelle zu implementieren, für die eine Implementierung in Quellcodeform öffentlich verfügbar ist. Eine "Hauptkomponente" bedeutet in diesem Zusammenhang eine wesentliche Komponente (Kernel, Fenstersystem usw.) des spezifischen Betriebssystems (falls vorhanden), auf dem das ausführbare Werk läuft, oder einen Compiler, der zur Erstellung des Werks verwendet wird, oder einen Objektcode-Interpreter, der zur Ausführung des Werks verwendet wird.

Der "korrespondierende Quelltext" für ein Werk in Form von Objektcode ist der gesamte Quelltext, der benötigt wird, um den Objektcode zu erzeugen, zu installieren und (bei einem ausführbaren Werk) auszuführen und das Werk zu modifizieren, einschließlich der Skripte zur Steuerung dieser Aktivitäten. Nicht dazu gehören jedoch die Systembibliotheken des Werks, allgemeine Werkzeuge oder allgemein verfügbare freie Programme, die unverändert zur Durchführung dieser Tätigkeiten verwendet werden, aber nicht Teil des Werks sind. Zu den korrespondierenden Quellen gehören beispielsweise Schnittstellendefinitionsdateien, die mit den Quelldateien des Werks verbunden sind, sowie der Quellcode für gemeinsam genutzte Bibliotheken und dynamisch verknüpfte Unterprogramme, die das Werk speziell benötigt, z. B. durch eine intime Datenkommunikation oder einen Kontrollfluss zwischen diesen Unterprogrammen und anderen Teilen des Werks.

Die korrespondierende Quelle muss nichts enthalten, was die Benutzer automatisch aus anderen Teilen der korrespondierenden Quelle neu generieren können.

Die korrespondierende Quelle für ein Werk in Quellcodeform ist dasselbe Werk.

2. Grundlegende Berechtigungen.

Alle unter dieser Lizenz gewährten Rechte werden für die Dauer des Urheberrechts an dem Programm gewährt und sind unwiderruflich, sofern die genannten Bedingungen erfüllt sind. Diese Lizenz bekräftigt ausdrücklich Ihre uneingeschränkte Erlaubnis, das unveränderte Programm auszuführen. Das Ergebnis der Ausführung eines betroffenen Werks fällt nur dann unter diese Lizenz, wenn das Ergebnis aufgrund seines Inhalts ein betroffenes Werk darstellt. Diese Lizenz erkennt Ihr Recht auf faire Nutzung oder ein anderes Äquivalent an, wie es das Urheberrechtsgesetz vorsieht.

Sie dürfen betroffene Werke, die Sie nicht übertragen, ohne Bedingungen erstellen, ausführen und verbreiten, solange Ihre Lizenz ansonsten in Kraft bleibt. Sie dürfen betroffene Werke an andere übertragen, damit diese ausschließlich für Sie Modifikationen vornehmen oder Ihnen Einrichtungen zum Ausführen dieser Werke zur Verfügung stellen, vorausgesetzt, Sie halten sich bei der Übertragung des gesamten Materials, für das Sie nicht das Urheberrecht kontrollieren, an die Bedingungen dieser Lizenz. Diejenigen, die auf diese Weise die betroffenen Werke für Sie herstellen oder betreiben, müssen dies ausschließlich in Ihrem Namen, unter Ihrer Anleitung und Kontrolle tun, und zwar zu Bedingungen, die es ihnen verbieten, Kopien Ihres urheberrechtlich geschützten Materials außerhalb ihrer Beziehung zu Ihnen anzufertigen.

Eine Weitergabe unter anderen Umständen ist nur unter den nachstehend genannten Bedingungen zulässig. Die Vergabe von Unterlizenzen ist nicht zulässig; Abschnitt 10 macht sie überflüssig.

3. Schutz der Rechte der Nutzer vor dem Gesetz gegen die Umgehung.

Kein betroffenes Werk gilt als Teil einer wirksamen technischen Maßnahme nach einem anwendbaren Gesetz, das die Verpflichtungen nach Artikel 11 des am 20. Dezember 1996 angenommenen WIPO-Urheberrechtsvertrags oder nach ähnlichen Gesetzen, die die Umgehung solcher Maßnahmen verbieten oder einschränken, erfüllt.

Wenn Sie ein betroffenes Werk übertragen, verzichten Sie auf jede rechtliche Befugnis, die Umgehung technischer Maßnahmen zu verbieten, soweit eine solche Umgehung durch die Ausübung von Rechten unter dieser Lizenz in Bezug auf das betroffene Werk erfolgt, und Sie lehnen jede Absicht ab, den Betrieb oder die Modifikation des Werks als Mittel zur Durchsetzung Ihrer Rechte oder der Rechte Dritter, die Umgehung technischer Maßnahmen zu verbieten, gegenüber den Nutzern des Werks zu beschränken.

4. Übermittlung von wortgetreuen Kopien.

Sie dürfen wortgetreue Kopien des Quellcodes des Programms, so wie Sie ihn erhalten, in jedem beliebigen Medium weitergeben, vorausgesetzt, daß Sie auf jeder Kopie einen entsprechenden Urheberrechtsvermerk deutlich sichtbar und in geeigneter Weise veröffentlichen; daß Sie alle Hinweise darauf, daß diese Lizenz und alle gemäß Abschnitt 7 hinzugefügten nicht-permissiven Bedingungen für den Code gelten, unversehrt lassen; daß Sie alle Hinweise auf das Fehlen jeglicher Gewährleistung unversehrt lassen; und daß Sie allen Empfängern zusammen mit dem Programm eine Kopie dieser Lizenz übergeben.

Sie können für jede Kopie, die Sie übermitteln, einen beliebigen Preis oder keinen Preis verlangen, und Sie können Support oder Garantieschutz gegen eine Gebühr anbieten.

5. Übermittlung von geänderten Quellversionen.

Sie dürfen ein auf dem Programm basierendes Werk oder die Modifikationen, die aus dem Programm hervorgehen, in Form von Quellcode unter den Bedingungen von Abschnitt 4 weitergeben, vorausgesetzt, Sie erfüllen ebenfalls alle diese Bedingungen:

  1. Das Werk muss einen deutlichen Hinweis darauf tragen, dass Sie es geändert haben, und ein entsprechendes Datum nennen.
  2. Das Werk muss auffällige Hinweise tragen, die besagen, dass es unter dieser Lizenz und allen gemäß Abschnitt 7 hinzugefügten Bedingungen freigegeben ist. Diese Anforderung modifiziert die Anforderung in Abschnitt 4, "alle Hinweise unversehrt zu lassen".
  3. Sie müssen das gesamte Werk als Ganzes unter dieser Lizenz an jeden lizenzieren, der in den Besitz einer Kopie kommt. Diese Lizenz gilt daher, zusammen mit allen anwendbaren zusätzlichen Bedingungen von Abschnitt 7, für das gesamte Werk und alle seine Teile, unabhängig davon, wie sie verpackt sind. Diese Lizenz gibt keine Erlaubnis, das Werk in irgendeiner anderen Weise zu lizenzieren, aber sie macht eine solche Erlaubnis nicht ungültig, wenn Sie sie separat erhalten haben.
  4. Verfügt das Werk über interaktive Benutzeroberflächen, so müssen diese die entsprechenden rechtlichen Hinweise anzeigen; verfügt das Programm jedoch über interaktive Benutzeroberflächen, die keine entsprechenden rechtlichen Hinweise anzeigen, so muss Ihr Werk nicht dafür sorgen, dass sie dies tun.

Eine Zusammenstellung eines betroffenen Werks mit anderen separaten und unabhängigen Werken, die ihrer Natur nach keine Erweiterungen des betroffenen Werks sind und die nicht mit ihm kombiniert werden, um ein größeres Programm zu bilden, in oder auf einem Datenträger eines Speicher- oder Verbreitungsmediums, wird als "Aggregat" bezeichnet, wenn die Zusammenstellung und das daraus resultierende Urheberrecht nicht dazu benutzt werden, den Zugang oder die Rechte der Nutzer der Zusammenstellung über das hinaus zu beschränken, was die einzelnen Werke erlauben. Die Aufnahme eines betroffenen Werkes in ein Aggregat bewirkt nicht, daß diese Lizenz auf die anderen Teile des Aggregats Anwendung findet.

6. Übermittlung von Nicht-Quellformularen.

Sie dürfen ein betroffenes Werk in Objektcodeform unter den Bedingungen der Abschnitte 4 und 5 übertragen, vorausgesetzt, daß Sie auch den maschinenlesbaren korrespondierenden Quelltext unter den Bedingungen dieser Lizenz übertragen, und zwar auf eine der folgenden Arten:

  1. Übermittlung des Objektcodes in einem physischen Produkt (einschließlich eines physischen Vertriebsmediums), zusammen mit dem korrespondierenden Quelltext auf einem dauerhaften physischen Medium, das üblicherweise für den Austausch von Software verwendet wird.
  2. den Objektcode in einem physischen Produkt (einschließlich eines physischen Vertriebsmediums) zu übermitteln, begleitet von einem schriftlichen Angebot, das mindestens drei Jahre lang gültig ist und so lange gilt, wie Sie Ersatzteile oder Kundensupport für dieses Produktmodell anbieten, jedem, der im Besitz des Objektcodes ist, entweder (1) eine Kopie des korrespondierenden Quelltextes für die gesamte Software in dem Produkt, die unter diese Lizenz fällt, auf einem dauerhaften physischen Medium, das üblicherweise für den Austausch von Software verwendet wird, zu einem Preis zu überlassen, der nicht höher ist als die angemessenen Kosten, die Ihnen für die physische Überlassung des Quelltextes entstehen, oder (2) kostenlosen Zugang zum Kopieren des korrespondierenden Quelltextes von einem Netzwerkserver zu gewähren.
  3. Übermitteln Sie einzelne Kopien des Objektcodes zusammen mit einer Kopie des schriftlichen Angebots zur Bereitstellung des korrespondierenden Quellcodes. Diese Alternative ist nur gelegentlich und nicht kommerziell erlaubt, und auch nur dann, wenn Sie den Objektcode mit einem solchen Angebot gemäß Absatz 6b erhalten haben.
  4. Übermitteln Sie den Objektcode, indem Sie den Zugang von einer bestimmten Stelle aus (kostenlos oder kostenpflichtig) anbieten, und bieten Sie einen gleichwertigen Zugang zum korrespondierenden Quelltext auf die gleiche Weise über dieselbe Stelle ohne weitere Kosten an. Sie brauchen von den Empfängern nicht zu verlangen, dass sie den korrespondierenden Quelltext zusammen mit dem Objektcode kopieren. Wenn der Ort, an dem der Objektcode kopiert wird, ein Netzwerkserver ist, kann sich der korrespondierende Quelltext auf einem anderen (von Ihnen oder einem Dritten betriebenen) Server befinden, der gleichwertige Kopiermöglichkeiten bietet, vorausgesetzt, Sie geben neben dem Objektcode klare Hinweise, wo der korrespondierende Quelltext zu finden ist. Unabhängig davon, auf welchem Server der korrespondierende Quelltext liegt, sind Sie verpflichtet, dafür zu sorgen, dass er so lange verfügbar ist, wie es zur Erfüllung dieser Anforderungen erforderlich ist.
  5. den Objektcode mittels Peer-to-Peer-Übertragung weitergeben, vorausgesetzt, Sie informieren andere Peers darüber, wo der Objektcode und der korrespondierende Quelltext des Werks gemäß Absatz 6d kostenlos der Allgemeinheit angeboten werden.

Ein abtrennbarer Teil des Objektcodes, dessen Quellcode als Systembibliothek aus dem korrespondierenden Quelltext ausgeschlossen ist, muss nicht in die Übermittlung des Objektcode-Werks einbezogen werden.

Ein "Nutzerprodukt" ist entweder (1) ein "Verbraucherprodukt", d. h. ein materieller persönlicher Gegenstand, der normalerweise für persönliche, familiäre oder Haushaltszwecke verwendet wird, oder (2) etwas, das für den Einbau in eine Wohnung konzipiert oder verkauft wird. Bei der Feststellung, ob ein Produkt ein Verbraucherprodukt ist, sind Zweifelsfälle zugunsten des Versicherungsschutzes zu entscheiden. Für ein bestimmtes Produkt, das ein bestimmter Benutzer erhält, bezieht sich der Begriff "normalerweise verwendet" auf eine typische oder übliche Verwendung dieser Produktklasse, unabhängig vom Status des bestimmten Benutzers oder von der Art und Weise, in der der bestimmte Benutzer das Produkt tatsächlich verwendet oder zu verwenden erwartet oder erwarten wird. Ein Produkt ist ein Verbraucherprodukt, unabhängig davon, ob es in erheblichem Umfang für gewerbliche, industrielle oder andere Zwecke verwendet wird, es sei denn, diese Verwendungszwecke stellen die einzige nennenswerte Art der Verwendung des Produkts dar.

"Installationsinformationen" für ein Benutzerprodukt sind alle Methoden, Verfahren, Berechtigungsschlüssel oder andere Informationen, die erforderlich sind, um modifizierte Versionen eines betroffenen Werks in diesem Benutzerprodukt aus einer modifizierten Version seines korrespondierenden Quellcodes zu installieren und auszuführen. Die Informationen müssen ausreichen, um sicherzustellen, daß das weitere Funktionieren des modifizierten Objektcodes in keinem Fall verhindert oder gestört wird, nur weil eine Modifikation vorgenommen wurde.

Wenn Sie ein Objektcode-Werk gemäß diesem Abschnitt in oder mit einem Benutzerprodukt oder speziell zur Verwendung in einem Benutzerprodukt übertragen und die Übertragung als Teil einer Transaktion erfolgt, bei der das Recht zum Besitz und zur Nutzung des Benutzerprodukts auf Dauer oder für einen bestimmten Zeitraum auf den Empfänger übertragen wird (unabhängig davon, wie die Transaktion charakterisiert ist), müssen dem gemäß diesem Abschnitt übertragenen korrespondierenden Quelltext die Installationsinformationen beigefügt sein. Dieses Erfordernis gilt jedoch nicht, wenn weder Sie noch ein Dritter die Möglichkeit behält, den geänderten Objektcode auf dem Benutzerprodukt zu installieren (z. B. wenn das Werk in einem ROM installiert wurde).

Die Verpflichtung zur Bereitstellung von Installationsinformationen beinhaltet nicht die Verpflichtung, weiterhin Supportleistungen, Garantieleistungen oder Aktualisierungen für ein vom Empfänger modifiziertes oder installiertes Werk oder für das Benutzerprodukt, in dem es modifiziert oder installiert wurde, zu erbringen. Der Zugang zu einem Netzwerk kann verweigert werden, wenn die Änderung selbst den Betrieb des Netzwerks wesentlich und nachteilig beeinflusst oder die Regeln und Protokolle für die Kommunikation über das Netzwerk verletzt.

Der übermittelte entsprechende Quelltext und die bereitgestellten Installationsinformationen müssen in einem Format vorliegen, das öffentlich dokumentiert ist (und dessen Implementierung der Öffentlichkeit in Form des Quelltextes zur Verfügung steht), und dürfen kein spezielles Passwort oder Schlüssel zum Entpacken, Lesen oder Kopieren erfordern.

7. Zusätzliche Begriffe.

"Zusätzliche Erlaubnisse" sind Bedingungen, die die Bedingungen dieser Lizenz ergänzen, indem sie Ausnahmen von einer oder mehreren ihrer Bedingungen vorsehen. Zusätzliche Erlaubnisse, die auf das gesamte Programm anwendbar sind, werden so behandelt, als wären sie in dieser Lizenz enthalten, soweit sie nach geltendem Recht gültig sind. Wenn zusätzliche Erlaubnisse nur für einen Teil des Programms gelten, kann dieser Teil separat unter diesen Erlaubnissen genutzt werden, aber das gesamte Programm unterliegt weiterhin dieser Lizenz, ohne Rücksicht auf die zusätzlichen Erlaubnisse.

Wenn Sie eine Kopie eines geschützten Werks übermitteln, können Sie nach eigenem Ermessen alle zusätzlichen Rechte von dieser Kopie oder von Teilen davon entfernen. (Zusätzliche Rechte können so geschrieben sein, dass sie in bestimmten Fällen selbst entfernt werden müssen, wenn Sie das Werk verändern). Sie können zusätzliche Genehmigungen für Material erteilen, das Sie einem betroffenen Werk hinzugefügt haben und für das Sie eine entsprechende urheberrechtliche Genehmigung haben oder erteilen können.

Ungeachtet anderer Bestimmungen dieser Lizenz dürfen Sie für Material, das Sie einem betroffenen Werk hinzufügen, die Bedingungen dieser Lizenz durch Bedingungen ergänzen (sofern Sie von den Urheberrechtsinhabern dieses Materials dazu ermächtigt wurden):

  1. Gewährleistungsausschlüsse oder Haftungsbeschränkungen, die von den Bestimmungen der Abschnitte 15 und 16 dieser Lizenz abweichen; oder
  2. Erfordernis der Beibehaltung bestimmter angemessener rechtlicher Hinweise oder Autorenangaben in diesem Material oder in den entsprechenden rechtlichen Hinweisen, die in den Werken, die dieses Material enthalten, angezeigt werden; oder
  3. das Verbot, die Herkunft des Materials falsch darzustellen, oder die Vorschrift, dass geänderte Versionen dieses Materials in angemessener Weise als von der Originalversion verschieden gekennzeichnet werden müssen; oder
  4. Einschränkung der Verwendung der Namen von Lizenzgebern oder Urhebern des Materials zu Werbezwecken; oder
  5. Ablehnung der Gewährung von Rechten nach dem Markenrecht für die Verwendung bestimmter Handelsnamen, Marken oder Dienstleistungsmarken; oder
  6. Erfordernis der Entschädigung von Lizenzgebern und Urhebern dieses Materials durch jeden, der das Material (oder modifizierte Versionen davon) mit vertraglichen Haftungsübernahmen an den Empfänger weitergibt, für jegliche Haftung, die diese vertraglichen Annahmen diesen Lizenzgebern und Urhebern direkt auferlegen.

Alle anderen nicht zulässigen zusätzlichen Bedingungen werden als "weitere Einschränkungen" im Sinne von Abschnitt 10 betrachtet. Wenn das Programm, so wie Sie es erhalten haben, oder irgendein Teil davon, einen Hinweis enthält, der besagt, daß es dieser Lizenz unterliegt, zusammen mit einer Klausel, die eine weitere Einschränkung darstellt, dürfen Sie diese Klausel entfernen. Wenn ein Lizenzdokument eine weitere Einschränkung enthält, aber die Weiterlizenzierung oder Weitergabe unter dieser Lizenz erlaubt, dürfen Sie einem betroffenen Werk Material hinzufügen, das den Bedingungen dieses Lizenzdokuments unterliegt, vorausgesetzt, daß die weitere Einschränkung eine solche Weiterlizenzierung oder Weitergabe nicht überdauert.

Wenn Sie in Übereinstimmung mit diesem Abschnitt Bedingungen zu einem betroffenen Werk hinzufügen, müssen Sie in den entsprechenden Quelldateien eine Erklärung der zusätzlichen Bedingungen, die für diese Dateien gelten, oder einen Hinweis darauf, wo die anwendbaren Bedingungen zu finden sind, anbringen.

Zusätzliche Bedingungen, ob zulässige oder nicht zulässige, können in Form einer gesonderten schriftlichen Lizenz oder als Ausnahmen angegeben werden; die oben genannten Anforderungen gelten in jedem Fall.

8. Beendigung.

Sie dürfen ein betroffenes Werk nicht verbreiten oder verändern, es sei denn, dies ist in dieser Lizenz ausdrücklich vorgesehen. Jeder Versuch, es anderweitig zu verbreiten oder zu verändern, ist ungültig und beendet automatisch Ihre Rechte unter dieser Lizenz (einschließlich jeglicher Patentlizenzen, die unter dem dritten Absatz von Abschnitt 11 gewährt werden).

Wenn Sie jedoch alle Verstöße gegen diese Lizenz einstellen, wird Ihre Lizenz von einem bestimmten Urheberrechtsinhaber (a) vorläufig wiederhergestellt, es sei denn, der Urheberrechtsinhaber hat Ihre Lizenz ausdrücklich und endgültig gekündigt, und (b) dauerhaft, wenn der Urheberrechtsinhaber Sie nicht vor Ablauf von 60 Tagen nach der Einstellung mit angemessenen Mitteln über den Verstoß informiert.

Darüber hinaus wird Ihre Lizenz von einem bestimmten Urheberrechtsinhaber dauerhaft wiederhergestellt, wenn der Urheberrechtsinhaber Sie auf angemessene Weise von der Verletzung benachrichtigt, dies das erste Mal ist, dass Sie von diesem Urheberrechtsinhaber eine Benachrichtigung über die Verletzung dieser Lizenz (für ein beliebiges Werk) erhalten haben, und Sie die Verletzung vor Ablauf von 30 Tagen nach Erhalt der Benachrichtigung beheben.

Die Beendigung Ihrer Rechte gemäß diesem Abschnitt beendet nicht die Lizenzen von Parteien, die Kopien oder Rechte von Ihnen gemäß dieser Lizenz erhalten haben. Wenn Ihre Rechte gekündigt und nicht dauerhaft wiederhergestellt wurden, sind Sie nicht berechtigt, neue Lizenzen für dasselbe Material gemäß Abschnitt 10 zu erhalten.

9. Annahme nicht erforderlich, um Kopien zu haben.

Sie sind nicht verpflichtet, diese Lizenz zu akzeptieren, um eine Kopie des Programms zu erhalten oder auszuführen. Die untergeordnete Verbreitung eines betroffenen Werkes, die allein als Folge der Verwendung von Peer-to-Peer-Übertragung zum Empfang einer Kopie auftritt, erfordert ebenfalls keine Annahme. Jedoch gewährt Ihnen nichts anderes als diese Lizenz die Erlaubnis, ein betroffenes Werk zu verbreiten oder zu verändern. Diese Handlungen verletzen das Urheberrecht, wenn Sie diese Lizenz nicht akzeptieren. Indem Sie ein betroffenes Werk verändern oder verbreiten, erklären Sie sich mit dieser Lizenz einverstanden, dies zu tun.

10. Automatische Lizenzierung von nachgeschalteten Empfängern.

Jedes Mal, wenn Sie ein betroffenes Werk übertragen, erhält der Empfänger automatisch eine Lizenz von den ursprünglichen Lizenzgebern, um dieses Werk auszuführen, zu verändern und zu verbreiten, vorbehaltlich dieser Lizenz. Sie sind nicht dafür verantwortlich, die Einhaltung dieser Lizenz durch Dritte durchzusetzen.

Eine "Einheitstransaktion" ist eine Transaktion, bei der die Kontrolle über eine Organisation oder im Wesentlichen alle Vermögenswerte einer Organisation übertragen wird, eine Organisation aufgeteilt wird oder Organisationen fusioniert werden. Wenn die Vervielfältigung eines erfassten Werks aus einer Unternehmenstransaktion resultiert, erhält jede Partei dieser Transaktion, die eine Kopie des Werks erhält, auch die Lizenzen für das Werk, die der Rechtsvorgänger der Partei gemäß dem vorherigen Absatz hatte oder geben konnte, sowie ein Recht auf den Besitz der korrespondierenden Quelle des Werks vom Rechtsvorgänger, wenn dieser sie hat oder sie mit angemessenen Anstrengungen erhalten kann.

Sie dürfen keine weiteren Beschränkungen für die Ausübung der unter dieser Lizenz gewährten oder bestätigten Rechte auferlegen. Sie dürfen zum Beispiel keine Lizenzgebühren oder andere Gebühren für die Ausübung der unter dieser Lizenz gewährten Rechte erheben, und Sie dürfen keinen Rechtsstreit (einschließlich einer Gegenklage in einem Rechtsstreit) mit der Behauptung anstrengen, dass ein Patentanspruch durch die Herstellung, die Verwendung, den Verkauf, das Anbieten zum Verkauf oder den Import des Programms oder eines Teils davon verletzt wird.

11. Patente.

Ein "Mitwirkender" ist ein Urheberrechtsinhaber, der die Nutzung des Programms oder eines Werks, auf dem das Programm basiert, unter dieser Lizenz gestattet. Das auf diese Weise lizenzierte Werk wird als "Mitwirkende Version" des Mitwirkenden bezeichnet.

Die "wesentlichen Patentansprüche" eines Mitwirkenden sind alle Patentansprüche, die dem Mitwirkenden gehören oder von ihm kontrolliert werden, unabhängig davon, ob sie bereits erworben wurden oder in Zukunft erworben werden, und die durch irgendeine nach dieser Lizenz zulässige Art der Herstellung, der Benutzung oder des Verkaufs seiner Mitwirkerversion verletzt würden; sie umfassen jedoch keine Ansprüche, die nur als Folge einer weiteren Modifikation der Mitwirkerversion verletzt würden. Für die Zwecke dieser Definition schließt "Kontrolle" das Recht ein, Patentunterlizenzen in einer Weise zu erteilen, die mit den Anforderungen dieser Lizenz übereinstimmt.

Jeder Mitwirkende gewährt Ihnen eine nicht-exklusive, weltweite, gebührenfreie Patentlizenz unter den wesentlichen Patentansprüchen des Mitwirkenden, um den Inhalt seiner Mitwirkendenversion herzustellen, zu verwenden, zu verkaufen, zum Verkauf anzubieten, zu importieren und anderweitig auszuführen, zu verändern und zu verbreiten.

In den folgenden drei Absätzen ist eine "Patentlizenz" jede ausdrückliche Vereinbarung oder Verpflichtung, wie auch immer sie bezeichnet wird, ein Patent nicht durchzusetzen (z. B. eine ausdrückliche Erlaubnis zur Ausübung eines Patents oder die Zusage, nicht wegen Patentverletzung zu klagen). Einer Partei eine solche Patentlizenz zu "gewähren" bedeutet, eine solche Vereinbarung oder Verpflichtung einzugehen, ein Patent nicht gegen die Partei geltend zu machen.

Wenn Sie ein betroffenes Werk übertragen und sich dabei wissentlich auf eine Patentlizenz verlassen und der entsprechende Quelltext des Werks nicht für jedermann über einen öffentlich zugänglichen Netzwerkserver oder auf andere leicht zugängliche Weise kostenlos und unter den Bedingungen dieser Lizenz kopierbar ist, dann müssen Sie entweder (1) dafür sorgen, daß der entsprechende Quelltext auf diese Weise zur Verfügung steht, oder (2) dafür sorgen, daß Sie selbst nicht in den Genuß der Patentlizenz für dieses bestimmte Werk kommen, oder (3) dafür sorgen, daß die Patentlizenz in einer Weise, die mit den Anforderungen dieser Lizenz vereinbar ist, auf nachgeschaltete Empfänger ausgedehnt wird. "Wissentliches Vertrauen" bedeutet, dass Sie tatsächliche Kenntnis davon haben, dass ohne die Patentlizenz Ihre Übertragung des betroffenen Werks in einem Land oder die Nutzung des betroffenen Werks durch Ihren Empfänger in einem Land ein oder mehrere identifizierbare Patente in diesem Land verletzen würde, von denen Sie Grund zu der Annahme haben, dass sie gültig sind.

Wenn Sie gemäß oder in Verbindung mit einer einzigen Transaktion oder Vereinbarung ein betroffenes Werk übertragen oder durch Vermittlung der Übertragung verbreiten und einigen der Parteien, die das betroffene Werk erhalten, eine Patentlizenz erteilen, die sie berechtigt, eine bestimmte Kopie des betroffenen Werks zu verwenden, zu verbreiten, zu verändern oder zu übertragen, dann wird die von Ihnen erteilte Patentlizenz automatisch auf alle Empfänger des betroffenen Werks und der darauf basierenden Werke ausgedehnt.

Eine Patentlizenz ist "diskriminierend", wenn sie eines oder mehrere der Rechte, die im Rahmen dieser Lizenz ausdrücklich gewährt werden, nicht in den Anwendungsbereich einbezieht, ihre Ausübung verbietet oder von der Nichtausübung abhängig macht. Sie dürfen ein betroffenes Werk nicht übertragen, wenn Sie Partei einer Vereinbarung mit einem Dritten sind, der im Bereich des Softwarevertriebs tätig ist, nach der Sie an den Dritten eine Zahlung auf der Grundlage des Umfangs Ihrer Tätigkeit der Übertragung des Werks leisten, und nach der der Dritte einer der Parteien, die das betroffene Werk von Ihnen erhalten würden, eine Lizenz gewährt, eine diskriminierende Patentlizenz (a) in Verbindung mit von Ihnen übertragenen Kopien des betroffenen Werks (oder von diesen Kopien hergestellten Kopien) oder (b) in erster Linie für und in Verbindung mit bestimmten Produkten oder Zusammenstellungen, die das betroffene Werk enthalten, es sei denn, Sie sind diese Vereinbarung vor dem 28. März 2007 eingegangen oder diese Patentlizenz wurde vor diesem Zeitpunkt erteilt.

Keine Bestimmung dieser Lizenz ist so auszulegen, dass sie eine stillschweigende Lizenz oder andere Verteidigungsmöglichkeiten gegen eine Verletzung ausschließt oder einschränkt, die Ihnen nach dem geltenden Patentrecht zustehen könnten.

12. Kein Verzicht auf die Freiheit der anderen.

Wenn Ihnen Bedingungen auferlegt werden (sei es durch Gerichtsbeschluß, Vereinbarung oder auf andere Weise), die den Bedingungen dieser Lizenz widersprechen, entbinden sie Sie nicht von den Bedingungen dieser Lizenz. Wenn Sie ein betroffenes Werk nicht so übertragen können, daß Sie gleichzeitig Ihre Verpflichtungen aus dieser Lizenz und andere einschlägige Verpflichtungen erfüllen, dann dürfen Sie es folglich überhaupt nicht übertragen. Wenn Sie beispielsweise Bedingungen zustimmen, die Sie dazu verpflichten, von denjenigen, denen Sie das Programm übertragen, eine Lizenzgebühr für die Weiterübertragung zu verlangen, wäre die einzige Möglichkeit, sowohl diese Bedingungen als auch diese Lizenz zu erfüllen, der vollständige Verzicht auf die Übertragung des Programms.

13. Verwendung unter der GNU Affero General Public License.

Ungeachtet anderer Bestimmungen dieser Lizenz haben Sie die Erlaubnis, ein betroffenes Werk mit einem unter Version 3 der GNU Affero General Public License lizenzierten Werk zu einem einzigen kombinierten Werk zu verbinden oder zu kombinieren und das resultierende Werk zu übertragen. Die Bedingungen dieser Lizenz gelten weiterhin für den Teil, der das betroffene Werk ist, aber die besonderen Anforderungen der GNU Affero General Public License, Abschnitt 13, bezüglich der Interaktion über ein Netzwerk gelten für die Kombination als solche.

14. Überarbeitete Fassungen dieser Lizenz.

Die Free Software Foundation kann von Zeit zu Zeit überarbeitete und/oder neue Versionen der GNU General Public License veröffentlichen. Solche neuen Versionen werden im Geiste der gegenwärtigen Version ähnlich sein, können sich aber im Detail unterscheiden, um neue Probleme oder Anliegen zu behandeln.

Jede Version ist mit einer Versionsnummer gekennzeichnet. Wenn das Programm angibt, dass eine bestimmte nummerierte Version der GNU General Public License "oder eine spätere Version" für es gilt, haben Sie die Möglichkeit, entweder die Bedingungen dieser nummerierten Version oder einer späteren, von der Free Software Foundation veröffentlichten Version zu befolgen. Wenn das Programm keine Versionsnummer der GNU General Public License angibt, können Sie eine beliebige, jemals von der Free Software Foundation veröffentlichte Version wählen.

Wenn das Programm vorsieht, dass ein Bevollmächtigter entscheiden kann, welche zukünftigen Versionen der GNU General Public License verwendet werden können, ermächtigt die öffentliche Erklärung dieses Bevollmächtigten, eine Version zu akzeptieren, Sie dauerhaft, diese Version für das Programm zu wählen.

Spätere Lizenzversionen können Ihnen zusätzliche oder andere Genehmigungen erteilen. Es entstehen jedoch keine zusätzlichen Verpflichtungen für Autoren oder Urheberrechtsinhaber, wenn Sie sich für eine spätere Version entscheiden.

15. Ausschluss der Gewährleistung.

ES GIBT KEINE GARANTIE FÜR DAS PROGRAMM, SOWEIT DIES NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIG IST. SOFERN NICHT SCHRIFTLICH ANDERS ANGEGEBEN, STELLEN DIE URHEBERRECHTSINHABER UND/ODER ANDERE PARTEIEN DAS PROGRAMM "WIE ES IST" ZUR VERFÜGUNG, OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT UND DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. DAS GESAMTE RISIKO IN BEZUG AUF DIE QUALITÄT UND LEISTUNG DES PROGRAMMS LIEGT BEI IHNEN. SOLLTE SICH DAS PROGRAMM ALS FEHLERHAFT ERWEISEN, ÜBERNEHMEN SIE DIE KOSTEN FÜR ALLE NOTWENDIGEN WARTUNGS-, REPARATUR- ODER KORREKTURARBEITEN.

16. Begrenzung der Haftung.

IN KEINEM FALL, ES SEI DENN, DIES IST GESETZLICH VORGESCHRIEBEN ODER SCHRIFTLICH VEREINBART, HAFTET EIN URHEBERRECHTSINHABER ODER EINE ANDERE PARTEI, DIE DAS PROGRAMM WIE OBEN ERLAUBT MODIFIZIERT UND/ODER WEITERGIBT, IHNEN GEGENÜBER FÜR SCHÄDEN, EINSCHLIESSLICH ALLGEMEINER, SPEZIELLER, ZUFÄLLIGER ODER FOLGESCHÄDEN, DIE SICH AUS DER NUTZUNG ODER DER UNFÄHIGKEIT ZUR NUTZUNG DES PROGRAMMS ERGEBEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DATENVERLUSTE ODER UNGENAUE DATEN ODER VERLUSTE, DIE SIE ODER DRITTE ERLEIDEN, ODER EIN VERSAGEN DES PROGRAMMS, MIT ANDEREN PROGRAMMEN ZUSAMMENZUARBEITEN), SELBST WENN DER URHEBERRECHTSINHABER ODER EINE ANDERE PARTEI AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE.

17. Auslegung der Abschnitte 15 und 16.

Wenn der oben genannte Gewährleistungsausschluss und die Haftungsbeschränkung nicht gemäß ihren Bestimmungen in lokales Recht umgesetzt werden können, wenden die überprüfenden Gerichte lokales Recht an, das einem absoluten Verzicht auf jegliche zivilrechtliche Haftung im Zusammenhang mit dem Programm am nächsten kommt, es sei denn, eine Garantie oder Haftungsübernahme liegt einer Kopie des Programms gegen eine Gebühr bei.

ENDE DER BEDINGUNGEN UND KONDITIONEN

Wie Sie diese Begriffe auf Ihre neuen Programme anwenden

Wenn Sie ein neues Programm entwickeln und wollen, dass es von größtmöglichem Nutzen für die Öffentlichkeit ist, erreichen Sie dies am besten, indem Sie es zu freier Software machen, die jeder unter diesen Bedingungen weitergeben und verändern kann.

Fügen Sie dazu die folgenden Hinweise in das Programm ein. Am sichersten ist es, sie an den Anfang jeder Quelldatei zu setzen, um den Ausschluss der Gewährleistung so effektiv wie möglich darzustellen. Jede Datei sollte mindestens die Zeile "Copyright" und einen Verweis auf die Stelle enthalten, an der sich der vollständige Hinweis befindet.

.
Copyright (C)

Dieses Programm ist freie Software: Sie können es unter den Bedingungen der GNU General Public License, wie sie von der Free Software Foundation veröffentlicht wurde, weitergeben und/oder modifizieren, entweder gemäß Version 3 der Lizenz oder (nach Ihrer Wahl) jeder späteren Version.

Dieses Programm wird in der Hoffnung verteilt, dass es nützlich ist, aber OHNE JEGLICHE GARANTIE; sogar ohne die stillschweigende Garantie der HANDELSÜBLICHKEIT oder der EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Siehe die GNU General Public License für weitere Details.

Sie sollten zusammen mit diesem Programm ein Exemplar der GNU General Public License erhalten haben. Falls nicht, siehe <https://www.gnu.org/licenses/>.

Fügen Sie auch Informationen darüber hinzu, wie Sie auf elektronischem oder Papierweg kontaktiert werden können.

Wenn das Programm mit dem Terminal interagiert, geben Sie einen kurzen Hinweis wie diesen aus, wenn es im interaktiven Modus startet:

Copyright (C)

Dieses Programm kommt mit ABSOLUT KEINER GARANTIE; für Details geben Sie `show w' ein. Dies ist freie Software, und Sie dürfen sie unter bestimmten Bedingungen weitergeben; geben Sie `show c' für Details ein.

Die hypothetischen Befehle `show w' und `show c' sollten die entsprechenden Teile der General Public License anzeigen. Natürlich könnten die Befehle Ihres Programms anders aussehen; für eine GUI-Schnittstelle würden Sie eine "about box" verwenden.

Sie sollten auch Ihren Arbeitgeber (wenn Sie als Programmierer arbeiten) oder Ihre Schule, falls vorhanden, dazu bringen, einen "Copyright-Disclaimer" für das Programm zu unterschreiben, falls nötig. Weitere Informationen dazu und wie Sie die GNU GPL anwenden und befolgen können, finden Sie unter <https://www.gnu.org/licenses/>.

Die GNU General Public License erlaubt es nicht, Ihr Programm in proprietäre Programme einzubinden. Wenn es sich bei Ihrem Programm um eine Unterprogramm-Bibliothek handelt, halten Sie es vielleicht für sinnvoller, die Verknüpfung proprietärer Anwendungen mit der Bibliothek zu erlauben. Wenn Sie dies tun wollen, verwenden Sie die GNU Lesser General Public License anstelle dieser Lizenz. Aber lesen Sie bitte zuerst <https://www.gnu.org/philosophy/why-not-lgpl.html>.

-

GNU Lesser General Public License v2.1 oder höher

(jackson-core 1.9.14-atlassian-6, Java Native Access (JNA) 5.5.0, Java Native Access (JNA) 5.6.0, libnuma1 2.0.11)

GNU Lesser General Public License
=================================

Version 2.1, Februar 1999

Copyright (C) 1991, 1999 Free Software Foundation, Inc.
59 Temple Place, Suite 330, Boston, MA 02111-1307 USA
Jeder darf wortwörtliche Kopien erstellen und verteilen
dieses Lizenzdokuments, aber es ist nicht erlaubt, sie zu ändern.
[Dies ist die erste veröffentlichte Version der Lesser GPL. Sie zählt auch
als Nachfolger der GNU Library Public License, Version 2, daher
die Versionsnummer 2.1].

Präambel
---

Die Lizenzen für die meiste Software sind darauf ausgelegt, Ihnen die Freiheit zu nehmen, sie weiterzugeben und zu verändern. Im Gegensatz dazu sollen die GNU General Public Licenses die Freiheit garantieren, freie Software weiterzugeben und zu verändern - um sicherzustellen, dass die Software für alle ihre Nutzer frei ist.

Diese Lizenz, die Lesser General Public License, gilt für einige speziell ausgewiesene Softwarepakete - in der Regel Bibliotheken - der Free Software Foundation und anderer Autoren, die sich für ihre Verwendung entscheiden. Sie können sie ebenfalls verwenden, aber wir schlagen vor, dass Sie zunächst sorgfältig abwägen, ob diese Lizenz oder die gewöhnliche General Public License in einem bestimmten Fall die bessere Strategie ist, basierend auf den folgenden Erläuterungen.

Wenn wir von freier Software sprechen, beziehen wir uns auf die Freiheit der Nutzung, nicht auf den Preis. Unsere Allgemeinen Öffentlichen Lizenzen sollen sicherstellen, dass Sie die Freiheit haben, Kopien freier Software zu verbreiten (und für diesen Service eine Gebühr zu erheben, wenn Sie dies wünschen); dass Sie den Quellcode erhalten oder ihn bekommen können, wenn Sie ihn benötigen; dass Sie die Software verändern und Teile davon in neuen freien Programmen verwenden können; und dass Sie darüber informiert werden, dass Sie diese Dinge tun können.

Um Ihre Rechte zu schützen, müssen wir Einschränkungen machen, die es den Vertreibern verbieten, Ihnen diese Rechte zu verweigern oder Sie aufzufordern, auf diese Rechte zu verzichten. Aus diesen Einschränkungen ergeben sich für Sie bestimmte Pflichten, wenn Sie Kopien der Bibliothek verbreiten oder sie verändern.

Wenn Sie zum Beispiel Kopien der Bibliothek verteilen, sei es kostenlos oder gegen eine Gebühr, müssen Sie den Empfängern alle Rechte einräumen, die wir Ihnen gegeben haben. Sie müssen dafür sorgen, dass auch sie den Quellcode erhalten oder erhalten können. Wenn Sie anderen Code mit der Bibliothek verknüpfen, müssen Sie den Empfängern vollständige Objektdateien zur Verfügung stellen, damit sie diese mit der Bibliothek verknüpfen können, nachdem sie Änderungen an der Bibliothek vorgenommen und diese neu kompiliert haben. Und Sie müssen ihnen diese Bedingungen zeigen, damit sie ihre Rechte kennen.

Wir schützen Ihre Rechte mit einer zweistufigen Methode: (1) Wir stellen die Bibliothek urheberrechtlich zur Verfügung, und (2) wir bieten Ihnen diese Lizenz an, die Ihnen die rechtliche Erlaubnis gibt, die Bibliothek zu kopieren, zu verbreiten und/oder zu verändern.

Zum Schutz jedes Verteilers möchten wir klarstellen, dass es keine Garantie für die kostenlose Bibliothek gibt. Auch wenn die Bibliothek von jemand anderem geändert und weitergegeben wird, sollten die Empfänger wissen, dass es sich nicht um die Originalversion handelt, damit der Ruf des ursprünglichen Autors nicht durch Probleme beeinträchtigt wird, die von anderen eingebracht werden könnten.

Schließlich stellen Softwarepatente eine ständige Bedrohung für die Existenz eines jeden freien Programms dar. Wir möchten sicherstellen, dass ein Unternehmen die Benutzer eines freien Programms nicht durch den Erwerb einer restriktiven Lizenz von einem Patentinhaber einschränken kann. Daher bestehen wir darauf, dass jede Patentlizenz, die für eine Version der Bibliothek erworben wird, mit der in dieser Lizenz festgelegten vollen Nutzungsfreiheit vereinbar sein muss.

Die meiste GNU-Software, einschließlich einiger Bibliotheken, unterliegt der normalen GNU General Public License. Diese Lizenz, die GNU Lesser General Public License, gilt für bestimmte Bibliotheken und unterscheidet sich deutlich von der normalen General Public License. Wir verwenden diese Lizenz für bestimmte Bibliotheken, um das Einbinden dieser Bibliotheken in unfreie Programme zu ermöglichen.

Wenn ein Programm mit einer Bibliothek verknüpft wird, sei es statisch oder unter Verwendung einer gemeinsam genutzten Bibliothek, ist die Kombination der beiden rechtlich gesehen ein kombiniertes Werk, ein Derivat der ursprünglichen Bibliothek. Die gewöhnliche General Public License erlaubt daher eine solche Verknüpfung nur, wenn die gesamte Kombination ihren Kriterien der Freiheit entspricht. Die Lesser General Public License erlaubt laxere Kriterien für die Verknüpfung von anderem Code mit der Bibliothek.

Wir nennen diese Lizenz die "Lesser" General Public License, weil sie die Freiheit des Benutzers weniger schützt als die normale General Public License. Außerdem verschafft sie anderen Entwicklern freier Software einen geringeren Vorteil gegenüber konkurrierenden unfreien Programmen. Diese Nachteile sind der Grund, warum wir für viele Bibliotheken die gewöhnliche General Public License verwenden. Die Lesser-Lizenz bietet jedoch unter bestimmten Umständen Vorteile.

In seltenen Fällen kann es zum Beispiel notwendig sein, die weitestgehende Verwendung einer bestimmten Bibliothek zu fördern, so dass sie zu einem De-facto-Standard wird. Um dies zu erreichen, muss es unfreien Programmen erlaubt werden, die Bibliothek zu verwenden. Ein häufigerer Fall ist, dass eine freie Bibliothek die gleiche Aufgabe erfüllt wie weit verbreitete unfreie Bibliotheken. In diesem Fall bringt es wenig, die freie Bibliothek nur auf freie Software zu beschränken, so dass wir die Lesser General Public License verwenden.

In anderen Fällen ermöglicht die Erlaubnis, eine bestimmte Bibliothek in unfreien Programmen zu verwenden, einer größeren Anzahl von Menschen die Nutzung eines großen Teils der freien Software. Zum Beispiel ermöglicht die Erlaubnis, die GNU C-Bibliothek in unfreien Programmen zu verwenden, viel mehr Menschen, das gesamte GNU-Betriebssystem sowie seine Variante, das GNU/Linux-Betriebssystem, zu nutzen.

Obwohl die Lesser General Public License die Freiheit der Benutzer weniger schützt, stellt sie doch sicher, dass der Benutzer eines Programms, das mit der Bibliothek verknüpft ist, die Freiheit und die Mittel hat, dieses Programm mit einer modifizierten Version der Bibliothek auszuführen.

Die genauen Bedingungen für die Vervielfältigung, Verbreitung und Veränderung folgen. Achten Sie genau auf den Unterschied zwischen einem "Werk, das auf der Bibliothek basiert" und einem "Werk, das die Bibliothek verwendet". Ersteres enthält Code, der von der Bibliothek abgeleitet ist, während letzteres mit der Bibliothek kombiniert werden muss, damit es läuft.

BEDINGUNGEN FÜR DIE VERVIELFÄLTIGUNG, VERBREITUNG UND VERÄNDERUNG
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0. Diese Lizenzvereinbarung gilt für jede Software-Bibliothek und jedes andere Programm, das einen Hinweis des Urheberrechtsinhabers oder einer anderen autorisierten Partei enthält, der besagt, dass es unter den Bedingungen dieser Lesser General Public License (auch "diese Lizenz" genannt) verbreitet werden darf. Jeder Lizenznehmer wird als "Sie" angesprochen.

Eine "Bibliothek" ist eine Sammlung von Softwarefunktionen und/oder Daten, die so aufbereitet ist, dass sie mit Anwendungsprogrammen (die einige dieser Funktionen und Daten verwenden) verknüpft werden kann, um ausführbare Dateien zu bilden.

Die "Bibliothek" bezieht sich im Folgenden auf jede derartige Softwarebibliothek oder jedes derartige Werk, das unter diesen Bedingungen verbreitet wurde. Ein "auf der Bibliothek basierendes Werk" bedeutet entweder die Bibliothek oder ein abgeleitetes Werk im Sinne des Urheberrechts, d. h. ein Werk, das die Bibliothek oder einen Teil davon enthält, entweder wortwörtlich oder mit Änderungen und/oder direkt in eine andere Sprache übersetzt. (Im Folgenden ist die Übersetzung ohne Einschränkung im Begriff "Änderung" enthalten).

Unter "Quellcode" für ein Werk versteht man die bevorzugte Form des Werks, um Änderungen daran vorzunehmen. Für eine Bibliothek bedeutet "vollständiger Quellcode" den gesamten Quellcode für alle darin enthaltenen Module sowie alle zugehörigen Schnittstellendefinitionsdateien und die Skripte, die zur Steuerung der Kompilierung und Installation der Bibliothek verwendet werden.

Andere Aktivitäten als das Kopieren, Verbreiten und Modifizieren werden von dieser Lizenz nicht abgedeckt; sie liegen außerhalb ihres Anwendungsbereichs. Die Ausführung eines Programms, das die Bibliothek verwendet, ist nicht beschränkt, und die Ausgabe eines solchen Programms ist nur dann abgedeckt, wenn sein Inhalt ein auf der Bibliothek basierendes Werk darstellt (unabhängig von der Verwendung der Bibliothek in einem Werkzeug zum Schreiben des Programms). Ob dies zutrifft, hängt davon ab, was die Bibliothek tut und was das Programm, das die Bibliothek verwendet, tut.

1. Sie dürfen wortgetreue Kopien des vollständigen Quellcodes der Bibliothek in der Form, in der Sie ihn erhalten haben, in jedem beliebigen Medium kopieren und weitergeben, vorausgesetzt, Sie veröffentlichen auf jeder Kopie deutlich sichtbar und in angemessener Weise einen angemessenen Urheberrechtsvermerk und einen Haftungsausschluss; Sie lassen alle Hinweise, die sich auf diese Lizenz und das Fehlen jeglicher Gewährleistung beziehen, unangetastet; und Sie geben eine Kopie dieser Lizenz zusammen mit der Bibliothek weiter.

Sie können eine Gebühr für den physischen Akt der Übertragung einer Kopie erheben, und Sie können nach eigenem Ermessen Garantieschutz gegen eine Gebühr anbieten.

2. Sie sind berechtigt, Ihre Kopie(n) der Bibliothek oder Teile davon zu modifizieren und so ein auf der Bibliothek basierendes Werk zu schaffen und diese Modifikationen oder dieses Werk unter den Bedingungen des obigen Abschnitts 1 zu vervielfältigen und zu verbreiten, vorausgesetzt, Sie erfüllen auch alle diese Bedingungen:

  1. Das geänderte Werk muss selbst eine Softwarebibliothek sein.
  2. Sie müssen dafür sorgen, dass die geänderten Dateien mit deutlichen Hinweisen auf die Änderung und das Datum der Änderung versehen werden.
  3. Sie müssen dafür sorgen, dass das gesamte Werk allen Dritten gemäß den Bedingungen dieser Lizenz kostenlos zur Verfügung gestellt wird.
  4. Wenn eine Funktion in der modifizierten Bibliothek auf eine Funktion oder eine Datentabelle verweist, die von einem Anwendungsprogramm, das die Funktion verwendet, bereitgestellt werden muss, und zwar nicht nur als Argument, das beim Aufruf der Funktion übergeben wird, dann müssen Sie sich nach bestem Wissen und Gewissen bemühen, um sicherzustellen, dass die Funktion auch dann noch funktioniert und ihren Zweck erfüllt, wenn eine Anwendung diese Funktion oder Tabelle nicht bereitstellt.

(Zum Beispiel hat eine Funktion in einer Bibliothek zur Berechnung von Quadratwurzeln einen Zweck, der unabhängig von der Anwendung völlig klar definiert ist. Daher verlangt Unterabschnitt 2d, dass jede von der Anwendung bereitgestellte Funktion oder Tabelle, die von dieser Funktion verwendet wird, optional sein muss: Wenn die Anwendung sie nicht bereitstellt, muss die Quadratwurzelfunktion trotzdem Quadratwurzeln berechnen).

Diese Anforderungen gelten für das modifizierte Werk als Ganzes. Wenn identifizierbare Abschnitte dieses Werks nicht von der Bibliothek abgeleitet sind und vernünftigerweise als unabhängige und eigenständige Werke betrachtet werden können, dann gelten diese Lizenz und ihre Bedingungen nicht für diese Abschnitte, wenn Sie sie als eigenständige Werke verbreiten. Wenn Sie jedoch dieselben Abschnitte als Teil eines Ganzen weitergeben, das ein auf der Bibliothek basierendes Werk ist, muß die Weitergabe des Ganzen unter den Bedingungen dieser Lizenz erfolgen, deren Erlaubnisse für andere Lizenznehmer sich auf das gesamte Ganze erstrecken, und damit auf jeden einzelnen Teil, unabhängig davon, wer ihn geschrieben hat.

Es ist also nicht die Absicht dieses Abschnitts, Rechte zu beanspruchen oder Ihre Rechte an einem vollständig von Ihnen geschriebenen Werk anzufechten; die Absicht ist vielmehr, das Recht auszuüben, die Verbreitung von abgeleiteten oder kollektiven Werken, die auf der Bibliothek basieren, zu kontrollieren.

Darüber hinaus bringt die bloße Zusammenfassung eines anderen, nicht auf der Bibliothek basierenden Werks mit der Bibliothek (oder mit einem auf der Bibliothek basierenden Werk) auf einem Datenträger eines Speicher- oder Verbreitungsmediums das andere Werk nicht in den Anwendungsbereich dieser Lizenz.

3. Sie können sich dafür entscheiden, die Bedingungen der normalen GNU General Public License anstelle dieser Lizenz auf eine bestimmte Kopie der Bibliothek anzuwenden. Um dies zu tun, müssen Sie alle Hinweise, die sich auf diese Lizenz beziehen, so ändern, dass sie sich auf die normale GNU General Public License, Version 2, beziehen, anstatt auf diese Lizenz. (Wenn eine neuere Version als Version 2 der normalen GNU General Public License erschienen ist, können Sie stattdessen diese Version angeben, wenn Sie dies wünschen.) Nehmen Sie keine anderen Änderungen an diesen Hinweisen vor.

Sobald diese Änderung in einer bestimmten Kopie vorgenommen wurde, ist sie für diese Kopie unumkehrbar, so dass die gewöhnliche GNU General Public License für alle nachfolgenden Kopien und abgeleiteten Werke, die von dieser Kopie erstellt wurden, gilt.

Diese Option ist nützlich, wenn Sie einen Teil des Codes der Bibliothek in ein Programm kopieren möchten, das keine Bibliothek ist.

4. Sie dürfen die Bibliothek (oder einen Teil oder ein Derivat davon gemäß Abschnitt 2) im Objektcode oder in ausführbarer Form unter den Bedingungen der Abschnitte 1 und 2 oben kopieren und weitergeben, vorausgesetzt, dass Sie den vollständigen entsprechenden maschinenlesbaren Quellcode beifügen, der unter den Bedingungen der Abschnitte 1 und 2 oben auf einem Medium weitergegeben werden muss, das üblicherweise für den Austausch von Software verwendet wird.

Wenn die Verbreitung des Objektcodes dadurch erfolgt, dass der Zugang zum Kopieren von einem bestimmten Ort aus angeboten wird, dann erfüllt das Angebot eines gleichwertigen Zugangs zum Kopieren des Quellcodes von demselben Ort aus die Anforderung, den Quellcode zu verbreiten, auch wenn Dritte nicht gezwungen sind, den Quellcode zusammen mit dem Objektcode zu kopieren.

5. Ein Programm, das keine Ableitung irgendeines Teils der Bibliothek enthält, aber dafür ausgelegt ist, mit der Bibliothek zu arbeiten, indem es mit ihr kompiliert oder gelinkt wird, wird ein "Werk, das die Bibliothek benutzt" genannt. Ein solches Werk ist für sich genommen kein abgeleitetes Werk der Bibliothek und fällt daher nicht in den Geltungsbereich dieser Lizenz.

Das Verknüpfen eines "Werks, das die Bibliothek benutzt" mit der Bibliothek erzeugt jedoch eine ausführbare Datei, die ein Derivat der Bibliothek ist (weil sie Teile der Bibliothek enthält), und nicht ein "Werk, das die Bibliothek benutzt". Die ausführbare Datei wird daher von dieser Lizenz abgedeckt. Abschnitt 6 regelt die Bedingungen für die Verbreitung solcher ausführbaren Dateien.

Wenn ein "Werk, das die Bibliothek verwendet", Material aus einer Header-Datei verwendet, die Teil der Bibliothek ist, kann der Objektcode für das Werk ein von der Bibliothek abgeleitetes Werk sein, auch wenn der Quellcode dies nicht ist. Ob dies zutrifft, ist besonders wichtig, wenn das Werk ohne die Bibliothek gelinkt werden kann oder wenn das Werk selbst eine Bibliothek ist. Die Schwelle, ab der dies der Fall ist, ist gesetzlich nicht genau definiert.

Wenn eine solche Objektdatei nur numerische Parameter, Datenstruktur-Layouts und Accessors sowie kleine Makros und kleine Inline-Funktionen (zehn Zeilen oder weniger lang) verwendet, dann ist die Verwendung der Objektdatei unbeschränkt, unabhängig davon, ob es sich rechtlich um ein abgeleitetes Werk handelt. (Ausführbare Dateien, die diesen Objektcode und Teile der Bibliothek enthalten, fallen weiterhin unter Abschnitt 6).

Andernfalls, wenn das Werk ein Derivat der Bibliothek ist, dürfen Sie den Objektcode für das Werk unter den Bedingungen von Abschnitt 6 verbreiten. Alle ausführbaren Dateien, die dieses Werk enthalten, fallen ebenfalls unter Abschnitt 6, unabhängig davon, ob sie direkt mit der Bibliothek selbst verknüpft sind oder nicht.

6. Als Ausnahme zu den obigen Abschnitten dürfen Sie auch ein "Werk, das die Bibliothek verwendet", mit der Bibliothek kombinieren oder verknüpfen, um ein Werk zu erstellen, das Teile der Bibliothek enthält, und dieses Werk unter Bedingungen Ihrer Wahl verbreiten, vorausgesetzt, dass die Bedingungen eine Änderung des Werks für den eigenen Gebrauch des Kunden und ein Reverse Engineering zur Fehlersuche bei solchen Änderungen erlauben.

Sie müssen bei jeder Kopie des Werks deutlich darauf hinweisen, dass die Bibliothek darin verwendet wird und dass die Bibliothek und ihre Verwendung durch diese Lizenz abgedeckt sind. Sie müssen eine Kopie dieser Lizenz aushändigen. Wenn das Werk während der Ausführung Copyright-Hinweise anzeigt, müssen Sie den Copyright-Hinweis für die Bibliothek unter diesen Hinweisen anbringen, sowie einen Verweis, der den Benutzer auf das Exemplar dieser Lizenz verweist. Außerdem müssen Sie eines der folgenden Dinge tun:

  1. Dem Werk ist der vollständige maschinenlesbare Quellcode der Bibliothek beizufügen, einschließlich aller Änderungen, die in dem Werk verwendet wurden (die gemäß den obigen Abschnitten 1 und 2 weitergegeben werden müssen); und wenn das Werk eine mit der Bibliothek verknüpfte ausführbare Datei ist, ist das vollständige maschinenlesbare "Werk, das die Bibliothek verwendet" als Objektcode und/oder Quellcode beizufügen, so dass der Benutzer die Bibliothek ändern und dann erneut verknüpfen kann, um eine geänderte ausführbare Datei zu erzeugen, die die geänderte Bibliothek enthält. (Es versteht sich, dass der Benutzer, der den Inhalt von Definitionsdateien in der Bibliothek ändert, nicht unbedingt in der Lage sein wird, die Anwendung neu zu kompilieren, um die geänderten Definitionen zu verwenden).
  2. Verwenden Sie einen geeigneten Shared-Library-Mechanismus für die Verknüpfung mit der Bibliothek. Ein geeigneter Mechanismus ist einer, der (1) zur Laufzeit eine Kopie der Bibliothek verwendet, die bereits auf dem Computersystem des Benutzers vorhanden ist, anstatt Bibliotheksfunktionen in die ausführbare Datei zu kopieren, und (2) mit einer modifizierten Version der Bibliothek ordnungsgemäß funktioniert, wenn der Benutzer eine solche installiert, solange die modifizierte Version schnittstellenkompatibel mit der Version ist, mit der das Werk erstellt wurde.
  3. dem Werk ein schriftliches, mindestens drei Jahre lang gültiges Angebot beifügen, demselben Nutzer die in Unterabschnitt 6a genannten Materialien gegen ein Entgelt zu überlassen, das nicht höher ist als die Kosten für die Durchführung dieser Verteilung.
  4. Wenn die Verbreitung des Werks durch die Möglichkeit erfolgt, an einem bestimmten Ort Kopien anzufertigen, muss an demselben Ort auch die Möglichkeit bestehen, die oben genannten Materialien zu kopieren.
  5. Vergewissern Sie sich, dass der Benutzer bereits ein Exemplar dieser Unterlagen erhalten hat oder dass Sie dem Benutzer bereits ein Exemplar zugesandt haben.

Bei einer ausführbaren Datei muss die geforderte Form des "Werks, das die Bibliothek verwendet", alle Daten und Hilfsprogramme enthalten, die für die Reproduktion der ausführbaren Datei aus der Bibliothek erforderlich sind. Als besondere Ausnahme brauchen die zu verbreitenden Materialien jedoch nichts zu enthalten, was normalerweise (in Quell- oder Binärform) mit den Hauptkomponenten (Compiler, Kernel usw.) des Betriebssystems, auf dem die ausführbare Datei läuft, verbreitet wird, es sei denn, diese Komponente selbst liegt der ausführbaren Datei bei.

Es kann vorkommen, dass diese Anforderung den Lizenzbeschränkungen anderer proprietärer Bibliotheken widerspricht, die normalerweise nicht mit dem Betriebssystem mitgeliefert werden. Ein solcher Widerspruch bedeutet, dass Sie diese und die Bibliothek nicht zusammen in einer ausführbaren Datei verwenden können, die Sie weitergeben.

7. Sie dürfen Bibliothekseinrichtungen, die ein auf der Bibliothek basierendes Werk sind, Seite an Seite in einer einzigen Bibliothek zusammen mit anderen Bibliothekseinrichtungen, die nicht unter diese Lizenz fallen, unterbringen und eine solche kombinierte Bibliothek verbreiten, vorausgesetzt, daß die getrennte Verbreitung des auf der Bibliothek basierenden Werks und der anderen Bibliothekseinrichtungen anderweitig erlaubt ist, und vorausgesetzt, daß Sie diese beiden Dinge tun:

  1. Der kombinierten Bibliothek ist ein Exemplar desselben Werks beizufügen, das auf der Bibliothek basiert und nicht mit anderen Bibliothekseinrichtungen kombiniert ist. Dieses muss unter den Bedingungen der oben genannten Abschnitte verteilt werden.
  2. Geben Sie bei der kombinierten Bibliothek einen deutlichen Hinweis auf die Tatsache, dass ein Teil davon ein Werk ist, das auf der Bibliothek basiert, und erklären Sie, wo Sie die dazugehörige unkombinierte Form desselben Werks finden können.

8. Sie dürfen die Bibliothek nicht kopieren, modifizieren, unterlizenzieren, mit ihr verlinken oder sie verbreiten, es sei denn, dies ist in dieser Lizenz ausdrücklich vorgesehen. Jeder Versuch, die Bibliothek anderweitig zu kopieren, zu modifizieren, unterzulizenzieren, mit ihr zu verknüpfen oder zu verbreiten, ist nichtig und führt automatisch zum Erlöschen Ihrer Rechte unter dieser Lizenz. Die Rechte von Parteien, die von Ihnen Kopien oder Rechte unter dieser Lizenz erhalten haben, werden jedoch nicht gekündigt, solange diese Parteien in voller Übereinstimmung bleiben.

9. Sie sind nicht verpflichtet, diese Lizenz zu akzeptieren, da Sie sie nicht unterzeichnet haben. Nichts anderes gewährt Ihnen jedoch die Erlaubnis, die Bibliothek oder von ihr abgeleitete Werke zu verändern oder zu verbreiten. Diese Handlungen sind gesetzlich verboten, wenn Sie diese Lizenz nicht akzeptieren. Indem Sie die Bibliothek (oder ein auf der Bibliothek basierendes Werk) modifizieren oder verbreiten, erklären Sie daher Ihr Einverständnis mit dieser Lizenz und allen ihren Bedingungen für das Kopieren, Verbreiten oder Modifizieren der Bibliothek oder darauf basierender Werke.

10. Jedes Mal, wenn Sie die Bibliothek (oder ein auf der Bibliothek basierendes Werk) weitergeben, erhält der Empfänger automatisch eine Lizenz des ursprünglichen Lizenzgebers zum Kopieren, Verteilen, Verknüpfen mit oder Ändern der Bibliothek gemäß diesen Bedingungen. Sie dürfen den Empfängern keine weiteren Beschränkungen für die Ausübung der hierin gewährten Rechte auferlegen. Sie sind nicht für die Durchsetzung der Einhaltung dieser Lizenz durch Dritte verantwortlich.

11. Wenn Ihnen infolge eines Gerichtsurteils oder der Behauptung einer Patentverletzung oder aus irgendeinem anderen Grund (nicht beschränkt auf Patentfragen) Bedingungen auferlegt werden (sei es durch Gerichtsbeschluss, Vereinbarung oder auf andere Weise), die den Bedingungen dieser Lizenz widersprechen, entbinden sie Sie nicht von den Bedingungen dieser Lizenz. Wenn Sie nicht in der Lage sind, die Bibliothek so zu verbreiten, dass Sie gleichzeitig Ihre Verpflichtungen aus dieser Lizenz und andere einschlägige Verpflichtungen erfüllen, dürfen Sie die Bibliothek folglich überhaupt nicht verbreiten. Wenn zum Beispiel eine Patentlizenz die unentgeltliche Weiterverbreitung der Bibliothek durch all diejenigen, die Kopien direkt oder indirekt durch Sie erhalten, nicht zulassen würde, dann wäre die einzige Möglichkeit, sowohl die Lizenz als auch diese Lizenz zu erfüllen, der vollständige Verzicht auf die Verbreitung der Bibliothek.

Sollte ein Teil dieses Abschnitts unter bestimmten Umständen für ungültig oder nicht durchsetzbar erklärt werden, so soll der Rest des Abschnitts gelten, und der Abschnitt als Ganzes soll unter anderen Umständen gelten.

Es ist nicht der Zweck dieses Abschnitts, Sie zu veranlassen, Patente oder andere Eigentumsrechte zu verletzen oder die Gültigkeit solcher Ansprüche anzufechten; dieser Abschnitt dient einzig und allein dem Schutz der Integrität des Systems der Verbreitung freier Software, das durch die Praktiken der öffentlichen Lizenzen umgesetzt wird. Viele Menschen haben im Vertrauen auf die konsequente Anwendung dieses Systems großzügige Beiträge zu der breiten Palette von Software geleistet, die über dieses System verbreitet wird; es ist Sache des Autors/Spenders zu entscheiden, ob er oder sie bereit ist, Software über ein anderes System zu verbreiten, und ein Lizenznehmer kann diese Entscheidung nicht erzwingen.

Dieser Abschnitt soll gründlich verdeutlichen, was als Konsequenz aus den übrigen Teilen dieser Lizenz zu verstehen ist.

12. Wenn die Verbreitung und/oder Benutzung der Bibliothek in bestimmten Ländern entweder durch Patente oder durch urheberrechtlich geschützte Schnittstellen eingeschränkt ist, kann der ursprüngliche Urheberrechtsinhaber, der die Bibliothek unter diese Lizenz stellt, eine ausdrückliche geographische Verbreitungsbeschränkung hinzufügen, die diese Länder ausschließt, so daß die Verbreitung nur in oder zwischen Ländern erlaubt ist, die nicht auf diese Weise ausgeschlossen sind. In einem solchen Fall enthält diese Lizenz die Einschränkung, als ob sie im Hauptteil dieser Lizenz stünde.

13. Die Free Software Foundation kann von Zeit zu Zeit überarbeitete und/oder neue Versionen der Lesser General Public License veröffentlichen. Solche neuen Versionen werden im Geiste der gegenwärtigen Version ähnlich sein, können sich aber im Detail unterscheiden, um neue Probleme oder Anliegen zu behandeln.

Jede Version erhält eine eindeutige Versionsnummer. Wenn die Bibliothek eine Versionsnummer dieser Lizenz angibt, die für sie und "jede spätere Version" gilt, haben Sie die Möglichkeit, die Bedingungen entweder dieser Version oder jeder späteren, von der Free Software Foundation veröffentlichten Version zu befolgen. Wenn die Bibliothek keine Versionsnummer der Lizenz angibt, können Sie eine beliebige Version wählen, die jemals von der Free Software Foundation veröffentlicht wurde.

14. Wenn Sie Teile der Bibliothek in andere freie Programme einbinden wollen, deren Verbreitungsbedingungen mit diesen nicht kompatibel sind, schreiben Sie an den Autor und bitten Sie um Erlaubnis. Für Software, die von der Free Software Foundation urheberrechtlich geschützt ist, schreiben Sie an die Free Software Foundation; wir machen manchmal Ausnahmen. Wir lassen uns bei unserer Entscheidung von den beiden Zielen leiten, den freien Status aller Derivate unserer freien Software zu bewahren und die gemeinsame Nutzung und Wiederverwendung von Software allgemein zu fördern.

KEINE GARANTIE

15. DA DIE BIBLIOTHEK UNENTGELTLICH LIZENZIERT WIRD, BESTEHT KEINE GARANTIE FÜR DIE BIBLIOTHEK, SOWEIT DIES NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIG IST. SOFERN NICHT SCHRIFTLICH ANDERS ANGEGEBEN, STELLEN DIE URHEBERRECHTSINHABER UND/ODER ANDERE PARTEIEN DIE BIBLIOTHEK "WIE SIE IST" ZUR VERFÜGUNG, OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTGÄNGIGKEIT UND DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. DAS GESAMTE RISIKO IN BEZUG AUF DIE QUALITÄT UND LEISTUNG DER BIBLIOTHEK LIEGT BEI IHNEN. SOLLTE SICH DIE BIBLIOTHEK ALS FEHLERHAFT ERWEISEN, ÜBERNEHMEN SIE DIE KOSTEN FÜR ALLE NOTWENDIGEN WARTUNGS-, REPARATUR- ODER KORREKTURARBEITEN.

16. IN KEINEM FALL, ES SEI DENN, DIES IST GESETZLICH VORGESCHRIEBEN ODER SCHRIFTLICH VEREINBART, HAFTET EIN URHEBERRECHTSINHABER ODER EINE ANDERE PARTEI, DIE DIE BIBLIOTHEK WIE OBEN ERLAUBT MODIFIZIERT UND/ODER WEITERVERTEILT, IHNEN GEGENÜBER FÜR SCHÄDEN, EINSCHLIESSLICH ALLGEMEINER, SPEZIELLER, ZUFÄLLIGER ODER FOLGESCHÄDEN, DIE SICH AUS DER NUTZUNG ODER DER UNFÄHIGKEIT ZUR NUTZUNG DER BIBLIOTHEK ERGEBEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DATENVERLUSTE ODER UNGENAUE DATEN ODER VERLUSTE, DIE SIE ODER DRITTE ERLEIDEN, ODER EIN VERSAGEN DER BIBLIOTHEK IM ZUSAMMENSPIEL MIT EINER ANDEREN SOFTWARE), SELBST WENN DER URHEBERRECHTSINHABER ODER EINE ANDERE PARTEI AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE.

ENDE DER BEDINGUNGEN UND KONDITIONEN

Wie Sie diese Begriffe auf Ihre neuen Bibliotheken anwenden
———————————————-

Wenn Sie eine neue Bibliothek entwickeln und wollen, dass sie von größtmöglichem Nutzen für die Öffentlichkeit ist, empfehlen wir, sie zu freier Software zu machen, die jeder weitergeben und verändern kann. Sie können dies tun, indem Sie die Weiterverbreitung unter diesen Bedingungen erlauben (oder alternativ unter den Bedingungen der gewöhnlichen General Public License).

Um diese Bedingungen anzuwenden, fügen Sie die folgenden Hinweise in die Bibliothek ein. Am sichersten ist es, sie an den Anfang jeder Quelldatei zu setzen, um den Ausschluss der Gewährleistung am effektivsten zu vermitteln; und jede Datei sollte zumindest die "Copyright"-Zeile und einen Verweis darauf enthalten, wo der vollständige Hinweis zu finden ist.

eine Zeile, um den Namen der Bibliothek und eine Vorstellung von ihrer Tätigkeit zu geben.
Copyright (C) Jahr Name des Autors
Diese Bibliothek ist freie Software; Sie können sie weiterverteilen und/oder
sie unter den Bedingungen der GNU Lesser General Public
Lizenz, wie von der Free Software Foundation veröffentlicht; entweder
Version 2.1 der Lizenz oder (nach Ihrer Wahl) jede spätere Version.
Diese Bibliothek wird in der Hoffnung verteilt, dass sie nützlich sein wird,
sondern OHNE JEGLICHE GARANTIE; auch ohne die stillschweigende Garantie der
MARKTGÄNGIGKEIT oder EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Siehe die GNU
Lesser General Public License für weitere Details.
Sie sollten ein Exemplar der GNU Lesser General Public
Lizenz zusammen mit dieser Bibliothek; falls nicht, wenden Sie sich an die Freie Software
Foundation, Inc. 59 Temple Place, Suite 330, Boston, MA 02111-1307 USA

Fügen Sie auch Informationen darüber hinzu, wie Sie auf elektronischem oder Papierweg kontaktiert werden können.

Sie sollten auch Ihren Arbeitgeber (wenn Sie als Programmierer arbeiten) oder Ihre Schule, falls vorhanden, dazu bringen, eine "Copyright-Verzichtserklärung" für die Bibliothek zu unterschreiben, falls nötig. Hier ist ein Muster; ändern Sie die Namen:

Yoyodyne, Inc. lehnt hiermit alle urheberrechtlichen Ansprüche an
die Bibliothek "Frob" (eine Bibliothek zum Einstellen von Reglern), die
von James Random Hacker.
Unterschrift von Ty Coon, 1. April 1990
Ty Coon, Präsident von Vice
Das ist alles, was es zu sagen gibt!

-

Go BSD-Lizenz mit Patentbestimmung

(Programmiersprache Go 20160905-snapshot)

Copyright © 2009 Die Go-Autoren. Alle Rechte vorbehalten.

Die Weiterverbreitung und Verwendung in Quell- und Binärform, mit oder ohne Änderungen, ist gestattet, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  • Bei der Weitergabe des Quellcodes müssen der obige Urheberrechtsvermerk, diese Liste der Bedingungen und der folgende Haftungsausschluss beibehalten werden.

  • Weiterverteilungen in Binärform müssen den obigen Copyright-Hinweis, diese Liste von Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss in der Dokumentation und/oder anderen mit der Verteilung gelieferten Materialien wiedergeben.

  • Weder der Name von Google Inc. noch die Namen der Mitwirkenden dürfen ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Genehmigung verwendet werden, um von dieser Software abgeleitete Produkte zu unterstützen oder zu bewerben.

DIESE SOFTWARE WIRD VON DEN URHEBERRECHTSINHABERN UND BEITRAGSZAHLERN IN DER VORLIEGENDEN FORM ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, WIRD ABGELEHNT. IN KEINEM FALL HAFTEN DER URHEBERRECHTSINHABER ODER DIE MITWIRKENDEN FÜR DIREKTE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE, BEISPIELHAFTE SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZGÜTERN ODER -DIENSTLEISTUNGEN, NUTZUNGS-, DATEN- ODER GEWINNVERLUSTE ODER GESCHÄFTSUNTERBRECHUNGEN), WIE AUCH IMMER DIESE VERURSACHT WURDEN UND AUF WELCHER HAFTUNGSTHEORIE SIE BERUHEN, OB DURCH VERTRAG, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGE HAFTUNG ODER UNERLAUBTE HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER ANDERWEITIG), DIE SICH IN IRGENDEINER WEISE AUS DER NUTZUNG DIESER SOFTWARE ERGEBEN, AUCH WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE.

Vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz gewährt Google Ihnen hiermit eine unbefristete, weltweite, nicht-exklusive, kostenlose, gebührenfreie und unwiderrufliche (außer wie in diesem Abschnitt angegeben) Patentlizenz, um diese Go-Implementierung herzustellen, herstellen zu lassen, zu verwenden, zum Verkauf anzubieten, zu verkaufen, zu importieren und anderweitig zu übertragen, wobei diese Lizenz nur für die von Google lizenzierbaren Patentansprüche gilt, die durch die Verwendung dieser Go-Implementierung notwendigerweise verletzt werden. Wenn Sie einen Patentrechtsstreit gegen eine juristische Person anstrengen (einschließlich einer Gegenklage in einem Rechtsstreit), in dem behauptet wird, dass diese Go-Implementierung oder ein in dieser Go-Implementierung enthaltener Beitrag eine unmittelbare oder mittelbare Patentverletzung darstellt, enden alle Ihnen im Rahmen dieser Lizenz für diese Go-Implementierung gewährten Patentlizenzen mit dem Datum der Einreichung eines solchen Rechtsstreits.

-

ISC-Lizenz

(Programmiersprache Go 20180717-snapshot)

*/

ISC license used for completely new code in BoringSSL:

/* Copyright (c) 2015, Google Inc.
*
*

Permission to use, copy, modify, and/or distribute this software for any
* purpose with or without fee is hereby granted, provided that the above
* copyright notice and this permission notice appear in all copies.
*
* THE SOFTWARE IS PROVIDED “AS IS” AND THE AUTHOR DISCLAIMS ALL WARRANTIES
* WITH REGARD TO THIS SOFTWARE INCLUDING ALL IMPLIED WARRANTIES OF
* MERCHANTABILITY AND FITNESS. IN NO EVENT SHALL THE AUTHOR BE LIABLE FOR ANY
* SPECIAL, DIRECT, INDIRECT, OR CONSEQUENTIAL DAMAGES OR ANY DAMAGES
* WHATSOEVER RESULTING FROM LOSS OF USE, DATA OR PROFITS, WHETHER IN AN ACTION
* OF CONTRACT, NEGLIGENCE OR OTHER TORTIOUS ACTION, ARISING OUT OF OR IN
* CONNECTION WITH THE USE OR PERFORMANCE OF THIS SOFTWARE

-

ISC-Lizenz

(Abkürzung 1.1.1)

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Die ISC-Lizenz

Copyright (c) Isaac Z. Schlueter und Mitwirkende

Hiermit wird die Erlaubnis erteilt, diese Software für beliebige Zwecke mit oder ohne Gebühr zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren und/oder zu vertreiben, vorausgesetzt, dass der obige Urheberrechtshinweis und dieser Erlaubnishinweis in allen Kopien erscheinen.

DIE SOFTWARE WIRD "SO WIE SIE IST" ZUR VERFÜGUNG GESTELLT UND DER AUTOR LEHNT JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNG IN BEZUG AUF DIESE SOFTWARE AB, EINSCHLIESSLICH ALLER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN DER MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG. IN KEINEM FALL HAFTET DER AUTOR FÜR BESONDERE, DIREKTE, INDIREKTE ODER FOLGESCHÄDEN ODER FÜR SCHÄDEN JEGLICHER ART, DIE SICH AUS NUTZUNGS-, DATEN- ODER GEWINNVERLUSTEN ERGEBEN, UNABHÄNGIG DAVON, OB ES SICH UM EINE VERTRAGSKLAGE, FAHRLÄSSIGKEIT ODER EINE ANDERE UNERLAUBTE HANDLUNG HANDELT, DIE SICH AUS ODER IN VERBINDUNG MIT DER NUTZUNG ODER LEISTUNG DIESER SOFTWARE ERGEBEN

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ISC-Lizenz

(fs.realpath 1.0.0)

Dateien: debian/*
Copyright: 2016 Sruthi Chandran <srud@disroot.org>
Lizenz: ISC

Lizenz: ISC

Hiermit wird die Erlaubnis erteilt, diese Software für beliebige Zwecke mit oder ohne Gebühr zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren und/oder zu vertreiben, vorausgesetzt, dass der obige Urheberrechtshinweis und dieser Erlaubnishinweis in allen Kopien erscheinen.

DIE SOFTWARE WIRD "SO WIE SIE IST" ZUR VERFÜGUNG GESTELLT UND DER AUTOR LEHNT JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNG IN BEZUG AUF DIESE SOFTWARE AB, EINSCHLIESSLICH ALLER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN DER MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG. IN KEINEM FALL HAFTET DER AUTOR FÜR BESONDERE, DIREKTE, INDIREKTE ODER FOLGESCHÄDEN ODER FÜR SCHÄDEN JEGLICHER ART, DIE SICH AUS NUTZUNGS-, DATEN- ODER GEWINNVERLUSTEN ERGEBEN, UNABHÄNGIG DAVON, OB ES SICH UM EINE VERTRAGSKLAGE, FAHRLÄSSIGKEIT ODER EINE ANDERE UNERLAUBTE HANDLUNG HANDELT, DIE SICH AUS ODER IN VERBINDUNG MIT DER NUTZUNG ODER LEISTUNG DIESER SOFTWARE ERGEBEN

-

ISC-Lizenz

(go-spew v1.1.0, go-spew v1.1.1)

ISC-Lizenz

Copyright (c) 2012-2016 Dave Collins <dave@davec.name>

Hiermit wird die Erlaubnis erteilt, diese Software für beliebige Zwecke mit oder ohne Gebühr zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren und/oder zu vertreiben, vorausgesetzt, dass der obige Urheberrechtshinweis und dieser Erlaubnishinweis in allen Kopien erscheinen.

DIE SOFTWARE WIRD "SO WIE SIE IST" ZUR VERFÜGUNG GESTELLT UND DER AUTOR LEHNT JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNG IN BEZUG AUF DIESE SOFTWARE AB, EINSCHLIESSLICH ALLER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN DER MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG. IN KEINEM FALL HAFTET DER AUTOR FÜR BESONDERE, DIREKTE, INDIREKTE ODER FOLGESCHÄDEN ODER FÜR SCHÄDEN JEGLICHER ART, DIE SICH AUS NUTZUNGS-, DATEN- ODER GEWINNVERLUSTEN ERGEBEN, UNABHÄNGIG DAVON, OB ES SICH UM EINE VERTRAGSKLAGE, FAHRLÄSSIGKEIT ODER EINE ANDERE UNERLAUBTE HANDLUNG HANDELT, DIE SICH AUS ODER IN VERBINDUNG MIT DER NUTZUNG ODER LEISTUNG DIESER SOFTWARE ERGEBEN

-

ISC-Lizenz

(ca-certificates 2021.10.8, jbcrypt 0.4, libuv 1.20.3)

ISC-Lizenz (ISCL)
==================

Copyright (c) 4-stellige Jahreszahl, Name der Firma oder Person

Hiermit wird die Erlaubnis erteilt, diese Software für beliebige Zwecke mit oder ohne Gebühr zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren und/oder zu vertreiben, vorausgesetzt, dass der obige Urheberrechtshinweis und dieser Erlaubnishinweis in allen Kopien erscheinen.

DIE SOFTWARE WIRD "SO WIE SIE IST" ZUR VERFÜGUNG GESTELLT UND DER AUTOR LEHNT JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNG IN BEZUG AUF DIESE SOFTWARE AB, EINSCHLIESSLICH ALLER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN DER MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG. IN KEINEM FALL HAFTET DER AUTOR FÜR BESONDERE, DIREKTE, INDIREKTE ODER FOLGESCHÄDEN ODER SCHÄDEN JEGLICHER ART, DIE SICH AUS NUTZUNGS-, DATEN- ODER GEWINNVERLUSTEN ERGEBEN, SEI ES DURCH VERTRAG, FAHRLÄSSIGKEIT ODER ANDERE UNERLAUBTE HANDLUNGEN, DIE SICH AUS ODER IN VERBINDUNG MIT DER NUTZUNG ODER LEISTUNG DIESER SOFTWARE ERGEBEN.

-

ISC-Lizenz

(ini 1.3.8, isaacs/once 1.4.0, minimatch 3.0.4, node-glob v7.1.6, node-lru-cache 4.1.5, node-semver 5.7.1, nopt v4.0.3, osenv 0.1.5, proto-list 1.2.4, pseudomap 1.0.2, sigmund 1.0.1, wrappy 1.0.2, yallist 2.1.2)

Die ISC-Lizenz

Copyright (c) Isaac Z. Schlueter und Mitwirkende

Hiermit wird die Erlaubnis erteilt, diese Software für beliebige Zwecke mit oder ohne Gebühr zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren und/oder zu vertreiben, vorausgesetzt, dass der obige Urheberrechtshinweis und dieser Erlaubnishinweis in allen Kopien erscheinen.

DIE SOFTWARE WIRD "SO WIE SIE IST" ZUR VERFÜGUNG GESTELLT UND DER AUTOR LEHNT JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNG IN BEZUG AUF DIESE SOFTWARE AB, EINSCHLIESSLICH ALLER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN DER MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG. IN KEINEM FALL HAFTET DER AUTOR FÜR BESONDERE, DIREKTE, INDIREKTE ODER FOLGESCHÄDEN ODER FÜR SCHÄDEN JEGLICHER ART, DIE SICH AUS NUTZUNGS-, DATEN- ODER GEWINNVERLUSTEN ERGEBEN, UNABHÄNGIG DAVON, OB ES SICH UM EINE VERTRAGSKLAGE, FAHRLÄSSIGKEIT ODER EINE ANDERE UNERLAUBTE HANDLUNG HANDELT, DIE SICH AUS ODER IN VERBINDUNG MIT DER NUTZUNG ODER LEISTUNG DIESER SOFTWARE ERGEBEN

-

ISC-Lizenz

(inflight 1.0.6)

Upstream-Kontakt: https://github.com/isaacs/inflight/issues
Quelle: https://github.com/isaacs/inflight

Dateien: *
Copyright: 2016 Isaac Z. Schlueter <i@izs.me> (https://blog.izs.me/)
Lizenz: ISC

Dateien: debian/*
Copyright: 2016 Pirat Praveen <praveen@debian.org>
Lizenz: ISC

Lizenz: ISC

Hiermit wird die Erlaubnis erteilt, diese Software für beliebige Zwecke mit oder ohne Gebühr zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren und/oder zu vertreiben, vorausgesetzt, dass der obige Urheberrechtshinweis und dieser Erlaubnishinweis in allen Kopien erscheinen.

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-

ISC-Lizenz

(erbt v2.0.4)

Upstream-Kontakt: https://github.com/isaacs/inherits/issues

Dateien: *
Copyright: 2012-2014 Isaac Z. Schlueter <i@izs.me>
Lizenz: ISC

Hiermit wird die Erlaubnis erteilt, diese Software für beliebige Zwecke mit oder ohne Gebühr zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren und/oder zu vertreiben, vorausgesetzt, dass der obige Urheberrechtshinweis und dieser Erlaubnishinweis in allen Kopien erscheinen.

DIE SOFTWARE WIRD "SO WIE SIE IST" ZUR VERFÜGUNG GESTELLT UND DER AUTOR LEHNT JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNG IN BEZUG AUF DIESE SOFTWARE AB, EINSCHLIESSLICH ALLER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN DER MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG. IN KEINEM FALL HAFTET DER AUTOR FÜR BESONDERE, DIREKTE, INDIREKTE ODER FOLGESCHÄDEN ODER FÜR SCHÄDEN JEGLICHER ART, DIE SICH AUS NUTZUNGS-, DATEN- ODER GEWINNVERLUSTEN ERGEBEN, UNABHÄNGIG DAVON, OB ES SICH UM EINE VERTRAGSKLAGE, FAHRLÄSSIGKEIT ODER EINE ANDERE UNERLAUBTE HANDLUNG HANDELT, DIE SICH AUS ODER IN VERBINDUNG MIT DER NUTZUNG ODER LEISTUNG DIESER SOFTWARE ERGEBEN

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MIT-Lizenz

(hpcloud-tail v1.0.0)

# Die MIT-Lizenz (MIT)

# © Copyright 2015 Hewlett Packard Enterprise Development LP
Copyright (c) 2014 ActiveState

Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (die "Software") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies unter den folgenden Bedingungen zu gestatten:
Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.

DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR JEGLICHE ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER SONSTIGE HAFTUNG, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN

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MIT-Lizenz

(talentdeficit's jsx v0.9.0)

%% The MIT License

%% Copyright (c) 2010 Alisdair Sullivan <alisdairsullivan@yahoo.ca> %%

Permission is hereby granted, free of charge, to any person obtaining a copy
%% of this software and associated documentation files (the “Software”), to deal
%% in the Software without restriction, including without limitation the rights
%% to use, copy, modify, merge, publish, distribute, sublicense, and/or sell
%% copies of the Software, and to permit persons to whom the Software is
%% furnished to do so, subject to the following conditions:

%% The above copyright notice and this permission notice shall be included in
%% all copies or substantial portions of the Software.

%% THE SOFTWARE IS PROVIDED “AS IS”, WITHOUT WARRANTY OF ANY KIND, EXPRESS OR
%% IMPLIED, INCLUDING BUT NOT LIMITED TO THE WARRANTIES OF MERCHANTABILITY,
%% FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE AND NONINFRINGEMENT. IN NO EVENT SHALL THE
%% AUTHORS OR COPYRIGHT HOLDERS BE LIABLE FOR ANY CLAIM, DAMAGES OR OTHER
%% LIABILITY, WHETHER IN AN ACTION OF CONTRACT, TORT OR OTHERWISE, ARISING FROM,
%% OUT OF OR IN CONNECTION WITH THE SOFTWARE OR THE USE OR OTHER DEALINGS IN
%% THE SOFTWARE

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MIT-Lizenz

(Commander.js v2.20.3)

(Die MIT-Lizenz)

Copyright (c) 2011 TJ Holowaychuk <tj@vision-media.ca>

Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (die "Software") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies zu gestatten, vorbehaltlich der folgenden Bedingungen:

Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.

DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR JEGLICHE ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER SONSTIGE HAFTUNG, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN

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MIT-Lizenz

(leemcloughlin/gofarmhash 20180505-snapshot)

Copyright (c) 2014 Google, Inc.

Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (die "Software") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies unter den folgenden Bedingungen zu gestatten:

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MIT-Lizenz

(steveyen-gtreap 0.0~git20150807.0.0abe01e, steveyen-gtreap v0.1.0)

Copyright (C) 2012 Steve Yen

Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (die "Software") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies unter den folgenden Bedingungen zu gestatten:

Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.

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(beorn7-perks v1.0.1)

Copyright (C) 2013 Blake Mizerany

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(alecthomas/participle v0.4.1)

Copyright (C) 2017 Alec Thomas

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(Sparkle 1.6.0)

Urheberrecht (c) 2006 Andy Matuschak

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(yaml für Go v2.2.2)

Urheberrecht (c) 2006 Kirill Simonov

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(Sparkle merged-with-1.10-but-useless-as-no-sandboxing)

Copyright (c) 2006-2013 Andy Matuschak.
Copyright (c) 2009-2013 Elgato Systems GmbH.
Copyright (c) 2011-2014 Kornel Lesiński.
Copyright (c) 2014 C.W. Betts.
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(Python sechs 1.16.0)

Urheberrecht (c) 2010-2020 Benjamin Peterson

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(iconv-lite v0.4.24)

Urheberrecht (c) 2011 Alexander Stuchkin

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(Konfig-Kette 1.1.12)

Urheberrecht (c) 2011 Dominic Tarr

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(fmtlib/fmt 7.1.3)

Copyright (c) 2012 - heute, Victor Zverovich

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MIT-Lizenz

(python-pem 21.2.0)

Copyright (c) 2012-2015 Hynek Schlawack

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(natsort 7.1.1)

Urheberrecht (c) 2012-2020 Seth M. Morton

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(couchbase-go-couchbase 20181122-snapshot-3e9b6e12)

Copyright (c) 2013 Couchbase, Inc.

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(blevesearch-go-porterstemmer v1.0.3)

Copyright (c) 2013 Charles Iliya Krempeaux <charles@reptile.ca> :: https://changelog.ca/

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(go-jsonpointer 20160814-snapshot-ba0abeac)

Copyright (c) 2013 Dustin Sallings

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(balanced-match 1.0.0)

Copyright (c) 2013 Julian Gruber <julian@juliangruber.com>

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(args4j 2.33)

Copyright (c) 2013 Kohsuke Kawaguchi und andere Mitwirkende

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(gomega 1.4.3, onsi/ginkgo v1.7.0)

Copyright (c) 2013-2014 Onsi Fakhouri

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(tinylib-msgp 20181103-snapshot)

Copyright (c) 2014 Philip Hofer
Auszüge Copyright (c) 2009 The Go Authors (Lizenz unter https://golang.org) wo angegeben

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(philhofer-fwd v1.0.0)

Copyright (c) 2014-2015, Philip Hofer

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DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR JEGLICHE ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER SONSTIGE HAFTUNG, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN

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MIT-Lizenz

(nopt 1.0.10)

Copyright 2009, 2010, 2011 Isaac Z. Schlueter.
Alle Rechte vorbehalten.

Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (die "Software") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies unter den folgenden Bedingungen zu gestatten:

Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.

DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR JEGLICHE ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER SONSTIGE HAFTUNG, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN

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MIT-Lizenz

(Lodash 3.3.0)

Copyright 2012-2015 The Dojo Foundation https://dojofoundation.org/
Based on Underscore.js 1.7.0, copyright 2009-2015 Jeremy Ashkenas, DocumentCloud and Investigative Reporters & Editors https://underscorejs.org/

Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (die "Software") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies unter den folgenden Bedingungen zu gestatten:

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MIT-Lizenz

(diff2html 3.2.0)

Urheberrecht 2014-2016 Rodrigo Fernandes https://rtfpessoa.github.io/

Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (die "Software") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies unter den folgenden Bedingungen zu gestatten:

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MIT-Lizenz

(liburing 0.6)

Copyright 2020 Jens Axboe

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MIT-Lizenz

(Programmiersprache Go 20181002-snapshot)

Copyright Mathias Bynens https://mathiasbynens.be/

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MIT-Lizenz

(EditorConfig 0.15.3)

Urheberrecht © 2012 EditorConfig-Team

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Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.

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MIT-Lizenz

(go-test/deep v1.0.2)

Copyright: 2019 Dawid Dziurla <dawidd0811@gmail.com>
Lizenz: Expat
Kommentar: Debian-Pakete sind unter den gleichen Bedingungen lizenziert wie die Upstream-Pakete

Lizenz: Expat

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MIT-Lizenz

(mitchellh/go-testing-interface v1.14.1)

Dateien: *
Copyright: 2016 Mitchell Hashimoto
Lizenz: Expat

Dateien: debian/*
Copyright: 2018-2020 Dmitry Smirnov <onlyjob@debian.org>
Lizenz: Expat

Lizenz: Expat

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MIT-Lizenz

(rebar 2.6.0)

Dateien: debian/*
Copyright: Copyright 2012, Nobuhiro Iwamatsu <iwamatsu@debian.org>
Lizenz: MIT

Lizenz: Die MIT-Lizenz

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Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.

DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR JEGLICHE ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER SONSTIGE HAFTUNG, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN

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MIT-Lizenz

(kr/pretty 0.2.1)

Format: https://www.debian.org/doc/packaging-manuals/copyright-format/1.0/
Upstream-Name: github.com/kr/pretty
Quelle: https://github.com/kr/pretty/

Dateien: *
Copyright: 2011-2016 Keith Rarick <kr@xph.us>
Lizenz: Expat

Dateien: debian/*
Copyright: 2013 Tonnerre Lombard <tonnerre@ancient-solutions.com>
Lizenz: Expat

Lizenz: Expat

Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (die "Software") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies unter den folgenden Bedingungen zu gestatten:

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MIT-Lizenz

(GoDoc Text v0.1.0, GoDoc Text v0.2.0)

Format: https://www.debian.org/doc/packaging-manuals/copyright-format/1.0/
Upstream-Name: github.com/kr/text
Quelle: https://github.com/kr/text/

Dateien: *
Copyright: 2013 Keith Rarick <kr@xph.us>
Lizenz: Expat

Dateien: debian/*
Copyright: 2013 Tonnerre Lombard <tonnerre@ancient-solutions.com>
Lizenz: Expat

Lizenz: Expat

Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (die "Software") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies unter den folgenden Bedingungen zu gestatten:

Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.

DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR JEGLICHE ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER SONSTIGE HAFTUNG, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN

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MIT-Lizenz

(golang-github-leemcloughlin-gofarmhash 0.0~git20160919.0.0a055c5)

Lizenz: Expat

Dateien: debian/*
Copyright: 2017 Michael Lustfield <michael@lustfield.net>
Lizenz: Expat
Kommentar: Debian-Pakete sind unter den gleichen Bedingungen lizenziert wie die Upstream-Pakete

Lizenz: Expat

Die MIT-Lizenz (MIT)

Copyright (c) 2014 Google, Inc.

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Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.

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MIT-Lizenz

(libuv 1.20.3)

Lizenz: Expat

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MIT-Lizenz

(sortablejs 1.10.2)

MIT-Lizenz

Copyright (c) 2019 Alle Mitwirkenden von Sortable

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MIT-Lizenz

(Azure/azure-pipeline-go v0.2.3)

MIT-Lizenz

Urheberrecht (c) Microsoft Corporation. Alle Rechte vorbehalten.

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MIT-Lizenz

(CodeMirror 5.56.0)

MIT-Lizenz

Copyright (C) 2017 by Marijn Haverbeke <marijnh@gmail.com> und andere

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MIT-Lizenz

(Go Testify v1.5.1)

MIT-Lizenz

Copyright (c) 2012-2018 Mat Ryer und Tyler Bunnell

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MIT-Lizenz

(Go Testify v1.7.0)

MIT-Lizenz

Copyright (c) 2012-2020 Mat Ryer, Tyler Bunnell und Mitwirkende.

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MIT-Lizenz

(Klammer-Erweiterung 1.1.11)

MIT-Lizenz

Copyright (c) 2013 Julian Gruber <julian@juliangruber.com>

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DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR JEGLICHE ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER SONSTIGE HAFTUNG, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN

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(mattn/go-ieproxy v0.0.1)

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Copyright (c) 2014 mattn
Copyright (c) 2017 oliverpool
Copyright (c) 2019 Adele Reed

Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (die "Software") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies unter den folgenden Bedingungen zu gestatten:

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(urfAVE/cli v2.3.0)

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Copyright (c) 2016 Jeremy Saenz & Mitwirkende

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(safer-buffer 2.1.2)

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Copyright (c) 2018 Nikita Skovoroda <chalkerx@gmail.com>

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(JSON für Modern C++ v3.9.0)

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Copyright (c) 2013-2020 Niels Lohmann

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(libffi 3.4.2)

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MIT-Lizenz

(node-mkdirp 0.3.0, node-mkdirp 0.5.5)

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MIT-Lizenz

(golang-github-json-iterator-go-dev 1.0.6)

Quelle: https://github.com/json-iterator/go

Dateien: *
Copyright: 2016 json-iterator <taowen@didichuxing.com>
Lizenz: Expat

Dateien: debian/*
Copyright: 2018 Martín Ferrari <tincho@debian.org>
Lizenz: Expat
Kommentar: Debian-Pakete sind unter den gleichen Bedingungen lizenziert wie die Upstream-Pakete

Lizenz: Expat

Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (die "Software") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies unter den folgenden Bedingungen zu gestatten:

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MIT-Lizenz

(Angular UI Bootstrap 1.2.0)

Die MIT-Lizenz

Copyright (c) 2012-2016 das AngularUI Team, https://github.com/organizations/angular-ui/teams/291112

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MIT-Lizenz

(cffi 1.15.0)

Die MIT-Lizenz

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MIT-Lizenz

(ui-router/core 6.0.4)

Die MIT-Lizenz

Copyright (c) 2013-2015 Das AngularUI-Team, Karsten Sperling

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MIT-Lizenz

(@uirouter/angularjs 1.0.25)

Die MIT-Lizenz

Copyright (c) 2013-2018 Das AngularUI-Team, Karsten Sperling

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MIT-Lizenz

(stretchr/objx v0.1.0, stretchr/objx v0.1.1, stretchr/objx v0.3.0)

Die MIT-Lizenz

Copyright (c) 2014 Stretchr, Inc.
Copyright (c) 2017-2018 objx-Mitarbeiter

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MIT-Lizenz

(angular-hybrid 10.0.1)

Die MIT-Lizenz

Copyright (c) 2014-2016 Google, Inc.

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MIT-Lizenz

(Zone.js v0.9.1)

Die MIT-Lizenz

Copyright (c) 2016-2018 Google, Inc.

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MIT-Lizenz

(FileSaver.js 2.0.2)

Die MIT-Lizenz

Copyright © 2016 [Eli Grey][1].

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MIT-Lizenz

(@angular/common 8.2.14, @angular/compiler 8.2.14, @angular/core 8.2.14, @angular/forms 8.2.14, @angular/platform-browser 8.2.14, @angular/platform-browser-dynamic 8.2.14, @angular/router 8.2.14, @angular/upgrade 8.2.14, armon-go-metrics v0.3.10, azure-identity 1.4.1, azure-storage-blob 12.14.3, Azure/azure-sdk-for-go v61.5.0, Azure/azure-storage-blob-go v0.14.0, Bouncy Castle 1.70, Bouncy Castle PKIX, CMS, EAC, TSP, PKCS, OCSP, CMP, and CRMF APIs 1.70, brotlipy v0.7.0, BurntSushi/toml v1.0.0, charset-normalizer 2.0.10, Checker Qual 3.20.0, clipboard.js 1.5.16, couchbase-go-couchbase v0.1.1, couchbase-gomemcached v0.1.4, delegate 3.2.0, dominikh/go-tools v0.2.2, erlang-erlydtl 0.7.0, esbuild 0.13.13, fatih-color v1.13.0, foxcpp/go-mockdns v1.0.0, github.com/golang-jwt/jwt v4.3.0, github.com/yusufpapurcu/wmi v1.2.2, glycerine/go-unsnap-stream 0.0~git20180323.9f0cb55, go-jsonpointer 20140810-snapshot-75939f54, go-ole-go-ole v1.2.6, go-zap v1.21.0, go.uber.org/goleak v1.1.11, golang-github-youmark-pkcs8 1.1, good-listener 1.2.2, hashicorp/go-hclog v1.1.0, jsoniter-go 20171115-snapshot-f7279a60, jsoniter-go v1.1.12, libcxx 12.0.1, mapstructure v1.4.3, mattn-go-colorable v0.1.12, mattn-go-isatty v0.0.14, mattn-go-sqlite3 v1.14.11, Microsoft Azure client library for File Storage Data Lake 12.7.2, Microsoft Azure common module for Storage 12.14.2, Microsoft Azure internal Avro module for Storage 12.1.3, Microsoft Azure Java Core Library 1.24.1, Microsoft Azure Netty HTTP Client Library 1.11.6, Microsoft Azure SDK for Key Vault 1.2.4, msal4j 1.11.0, msal4j-persistence-extension 1.1.0, ncurses 6.2.20211002, ngx-clipboard 12.3.1, ngx-window-token 2.0.1, peterh/liner v1.2.0, sbinet liner master-20150202, select 1.1.2, SLF4J API Module 1.7.25, sn-2-ui-router-ng2 6.0.1, uber-go/atomic v1.9.0, urllib3 1.26.8, whitequark/ipaddr.js 2.0.1, youmark/pkcs8 20181117-snapshot-1be2e3e5)

Die MIT-Lizenz ===============

Copyright (c)

Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (die "Software") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies unter den folgenden Bedingungen zu gestatten:

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MIT-Lizenz

(ocLazyLoad 1.1.0)

Die MIT-Lizenz (MIT)

Copyright (c) 2014 Olivier Combe

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MIT-Lizenz

(spdlog v1.8.5)

Die MIT-Lizenz (MIT)

Copyright (c) 2016 Gabi Melman.

Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (die "Software") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies unter den folgenden Bedingungen zu gestatten:

Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.

DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR JEGLICHE ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER SONSTIGE HAFTUNG, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN

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MIT-Lizenz

(js-beautify 1.10.3)

Die MIT-Lizenz (MIT)

Copyright (c) 2007-2018 Einar Lielmanis, Liam Newman und Mitwirkende.

Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (die "Software") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies unter den folgenden Bedingungen zu gestatten:

Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.

DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR JEGLICHE ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER SONSTIGE HAFTUNG, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN

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MIT-Lizenz

(boltdb/bolt 1.3.0, go.etcd.io/bbolt v1.3.5)

Die MIT-Lizenz (MIT)

Copyright (c) 2013 Ben Johnson

Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (die "Software") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies unter den folgenden Bedingungen zu gestatten:

Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.

DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR JEGLICHE ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER SONSTIGE HAFTUNG, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN

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MIT-Lizenz

(mitchellh-go-homedir v1.1.0, mitchellh-reflectwalk v1.0.2)

Die MIT-Lizenz (MIT)

Urheberrecht (c) 2013 Mitchell Hashimoto

Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (die "Software") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies unter den folgenden Bedingungen zu gestatten:

Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.

DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR JEGLICHE ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER SONSTIGE HAFTUNG, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN

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MIT-Lizenz

(RamdaJs 0.26.1)

Die MIT-Lizenz (MIT)

Copyright (c) 2013-2018 Scott Sauyet und Michael Hurley

Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (die "Software") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies unter den folgenden Bedingungen zu gestatten:

Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.

DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR JEGLICHE ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER SONSTIGE HAFTUNG, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN

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MIT-Lizenz

(angular-ui-tree 2.22.6)

Die MIT-Lizenz (MIT)

Copyright (c) 2014

Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (die "Software") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies unter den folgenden Bedingungen zu gestatten:

Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.

DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR JEGLICHE ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER SONSTIGE HAFTUNG, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN

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MIT-Lizenz

(armon-go-radix v1.0.0)

Die MIT-Lizenz (MIT)

Copyright (c) 2014 Armon Dadgar

Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (die "Software") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies unter den folgenden Bedingungen zu gestatten:

Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.

DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR JEGLICHE ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER SONSTIGE HAFTUNG, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN

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MIT-Lizenz

(benbjohnson-clock v1.1.0)

Die MIT-Lizenz (MIT)

Copyright (c) 2014 Ben Johnson

Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (die "Software") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies unter den folgenden Bedingungen zu gestatten:

Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.

DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR JEGLICHE ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER SONSTIGE HAFTUNG, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN

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MIT-Lizenz

(cmcoffee/kwcli 20150403-snapshot-2af09113)

Die MIT-Lizenz (MIT)

Copyright (c) 2014 Craig M. Coffee <craig@snughub.org>

Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (die "Software") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies unter den folgenden Bedingungen zu gestatten:

Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.

DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR JEGLICHE ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER SONSTIGE HAFTUNG, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN

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MIT-Lizenz

(structs v1.1.0)

Die MIT-Lizenz (MIT)

Copyright (c) 2014 Fatih Arslan

Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (die "Software") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies unter den folgenden Bedingungen zu gestatten:

Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.

DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR JEGLICHE ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER SONSTIGE HAFTUNG, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN

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MIT-Lizenz

(mitchellh-copystructure v1.2.0)

Die MIT-Lizenz (MIT)

Urheberrecht (c) 2014 Mitchell Hashimoto

Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (die "Software") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies unter den folgenden Bedingungen zu gestatten:

Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.

DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR JEGLICHE ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER SONSTIGE HAFTUNG, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN

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MIT-Lizenz

(ryanuber-go-glob v1.0.0)

Die MIT-Lizenz (MIT)

Copyright (c) 2014 Ryan Uber

Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (die "Software") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies unter den folgenden Bedingungen zu gestatten:

Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.

DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR JEGLICHE ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER SONSTIGE HAFTUNG, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN

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MIT-Lizenz

(cuckoofilter 20180825-snapshot, golang-github-seiflotfy-cuckoofilter 0.0~git20160609.0.d048387)

Die MIT-Lizenz (MIT)

Copyright (c) 2015 Seif Lotfy <seif.lotfy@gmail.com>

Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (die "Software") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies unter den folgenden Bedingungen zu gestatten:

Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.

DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR JEGLICHE ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER SONSTIGE HAFTUNG, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN

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MIT-Lizenz

(@ng-bootstrap/ng-bootstrap 5.3.1)

Die MIT-Lizenz (MIT)

Copyright (c) 2015-2018 Angular ng-bootstrap Team

Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (die "Software") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies unter den folgenden Bedingungen zu gestatten:

Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.

DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR JEGLICHE ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER SONSTIGE HAFTUNG, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN

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MIT-Lizenz

(gsl-lite 0.38.1)

Die MIT-Lizenz (MIT)

Copyright (c) 2015-2019 Martin Moene
Copyright (c) 2019-2021 Moritz Beutel
Copyright (c) 2015-2018 Microsoft Corporation. Alle Rechte vorbehalten.

Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (die "Software") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies unter den folgenden Bedingungen zu gestatten:

Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.

DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR JEGLICHE ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER SONSTIGE HAFTUNG, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN

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MIT-Lizenz

(Angular 1.8.0)

Die MIT-Lizenz (MIT)

Copyright (c) 2016 Angular

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Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.

DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR JEGLICHE ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER SONSTIGE HAFTUNG, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN

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MIT-Lizenz

(jamiealquiza/tachymeter v2.0.0)

Die MIT-Lizenz (MIT)

Urheberrecht (c) 2016 Jamie Alquiza

Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (die "Software") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies unter den folgenden Bedingungen zu gestatten:

Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.

DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR JEGLICHE ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER SONSTIGE HAFTUNG, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN

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MIT-Lizenz

(tiny-emitter 1.2.0)

Die MIT-Lizenz (MIT)

Urheberrecht (c) 2016 Scott Corgan

Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (die "Software") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies unter den folgenden Bedingungen zu gestatten:

Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.

DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR JEGLICHE ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER SONSTIGE HAFTUNG, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN

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MIT-Lizenz

(ui-router-rx 0.6.4)

Die MIT-Lizenz (MIT)

Copyright (c) 2016 UI-Router

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Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.

DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR JEGLICHE ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER SONSTIGE HAFTUNG, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN

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MIT-Lizenz

(mattn-go-runewidth 0.0.4, mattn-go-runewidth v0.0.3)

Die MIT-Lizenz (MIT)

Urheberrecht (c) 2016 Yasuhiro Matsumoto

Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (die "Software") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies unter den folgenden Bedingungen zu gestatten:

Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.

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MIT-Lizenz

(os-homedir 1.0.2, os-tmpdir 1.0.2, path-is-absolute 1.0.1)

Die MIT-Lizenz (MIT)

Copyright (c) Sindre Sorhus <sindresorhus@gmail.com> (sindresorhus.com)

Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (die "Software") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies unter den folgenden Bedingungen zu gestatten:

Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.

DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR JEGLICHE ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER SONSTIGE HAFTUNG, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN

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MIT-Lizenz

(Go programming language 20181218-snapshot)

Die MIT-Lizenz (MIT)

Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (die "Software") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies unter den folgenden Bedingungen zu gestatten:

Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.

DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR JEGLICHE ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER SONSTIGE HAFTUNG, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN

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MIT-Lizenz

(natefinch/npipe 20140709-snapshot-272c8150, natefinch/npipe 20180227-snapshot-c1b8fa8b)

The MIT License (MIT) Copyright (c) 2013 npipe authors

Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (die "Software") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies unter den folgenden Bedingungen zu gestatten:

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MIT-Lizenz

(Programmiersprache Go 20180717-snapshot)

The code in third_party/fiat carries the MIT license:

Copyright (c) 2015-2016 the fiat-crypto authors (see https://github.com/mit-plv/fiat-crypto/blob/master/AUTHORS).

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MIT-Lizenz

(minimist 1.2.5, node-concat-map 0.0.1)

Diese Software wird unter der MIT-Lizenz veröffentlicht:

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MIT-Lizenz

(prometheus-cpp v0.10.0)

https://github.com/jupp0r/prometheus-cpp/graphs/contributors

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Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.

DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR JEGLICHE ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER SONSTIGE HAFTUNG, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN

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Mozilla Public License 2.0

(errwrap v1.1.0, go-immutable-radix v1.3.1, hashicorp-go-cleanhttp v0.5.2, hashicorp-go-multierror v1.1.1, hashicorp-go-plugin v1.4.3, hashicorp-go-retryablehttp v0.7.0, hashicorp-go-rootcerts v1.0.2, hashicorp-go-uuid v1.0.2, hashicorp-golang-lru v0.5.4, hashicorp-yamux 20211028-snapshot-0bc27b27, hashicorp/go-sockaddr v1.0.2, hashicorp/hcl v1.0.0, python-certifi 2021.10.8, Vault by HashiCorp api/v1.3.1)

Mozilla Public License
Version 2.0
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1. Begriffsbestimmungen
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1.1. "Mitwirkender"

bezeichnet jede natürliche oder juristische Person, die Abgedeckte Software erstellt, zu ihrer Erstellung beiträgt oder sie besitzt.

1.2. "Beitragende Version"

bezeichnet die Kombination aus den Beiträgen anderer (falls vorhanden), die von einem Beitragenden verwendet werden, und dem Beitrag des betreffenden Beitragenden.

1.3. "Beitrag"

bedeutet Abgedeckte Software eines bestimmten Mitwirkenden.

1.4. "Abgedeckte Software"

bezeichnet das Quellcodeformular, dem der ursprüngliche Beitragende die Mitteilung in Anhang A beigefügt hat, die ausführbare Form dieses Quellcodeformulars und Änderungen dieses Quellcodeformulars, jeweils einschließlich Teilen davon.

1.5. "Unvereinbar mit Sekundärlizenzen"

bedeutet

a. dass der ursprüngliche Kontributor der Abgedeckten Software den in Anhang B beschriebenen Hinweis beigefügt hat; oder

b. dass die Abgedeckte Software unter den Bedingungen der Version 1.1 oder einer früheren Version der Lizenz zur Verfügung gestellt wurde, aber nicht auch unter den Bedingungen einer Sekundärlizenz.

1.6. "Ausführbare Form"

bedeutet jede Form des Werks, die nicht die Form des Quellcodes ist.

1.7. "Größeres Werk"

bezeichnet ein Werk, das Abgedeckte Software mit anderem Material in einer oder mehreren separaten Dateien kombiniert, das keine Abgedeckte Software ist.

1.8. "Lizenz"

bedeutet dieses Dokument.

1.9. "lizenzierbar"

bedeutet, das Recht zu haben, alle durch diese Lizenz übertragenen Rechte im größtmöglichen Umfang zu gewähren, sei es zum Zeitpunkt der ursprünglichen Gewährung oder später.

1.10. "Änderungen"

bezeichnet einen der folgenden Punkte:

a. jede Datei in Quellcodeform, die aus einer Ergänzung, Löschung oder Änderung des Inhalts der Abgedeckten Software resultiert; oder

b. jede neue Datei in Quellcodeform, die eine Abgedeckte Software enthält.

1.11. "Patentansprüche" eines Beitragsleistenden

bedeutet alle Patentansprüche, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Verfahrens-, Prozess- und Vorrichtungsansprüche, in einem lizenzierbaren Patent, die ohne die Gewährung der Lizenz durch die Herstellung, die Verwendung, den Verkauf, das Anbieten zum Verkauf, die Herstellung, den Import oder die Übertragung der Beiträge oder der Version des Beitragenden verletzt werden würden.

1.12. "Sekundärlizenz"

bedeutet entweder die GNU General Public License, Version 2.0, die GNU Lesser General Public License, Version 2.1, die GNU Affero General Public License, Version 3.0, oder jede spätere Version dieser Lizenzen.

1.13. "Quellcode-Formular"

ist die Form des Werkes, die für die Durchführung von Änderungen bevorzugt wird.

1.14. "Sie" (oder "Ihr")

bedeutet eine natürliche oder juristische Person, die Rechte unter dieser Lizenz ausübt. Bei juristischen Personen schließt "Sie" jede juristische Person ein, die Sie kontrolliert, von Ihnen kontrolliert wird oder mit Ihnen unter gemeinsamer Kontrolle steht. Für die Zwecke dieser Definition bedeutet "Kontrolle" (a) die Befugnis, direkt oder indirekt die Leitung oder das Management einer solchen juristischen Person zu bestimmen, sei es durch Vertrag oder auf andere Weise, oder (b) der Besitz von mehr als fünfzig Prozent (50%) der ausstehenden Aktien oder des wirtschaftlichen Eigentums an einer solchen juristischen Person.

2. Lizenzerteilung und Bedingungen
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2.1. Zuschüsse

Jeder Mitwirkende gewährt Ihnen hiermit eine weltweite, gebührenfreie, nicht-exklusive Lizenz:

a. im Rahmen von Rechten des geistigen Eigentums (mit Ausnahme von Patent- oder Markenrechten), für die der Beitragende eine Lizenz zur Nutzung, Vervielfältigung, Zugänglichmachung, Änderung, Darstellung, Aufführung, Verbreitung und sonstigen Verwertung seiner Beiträge entweder in unveränderter Form, mit Änderungen oder als Teil eines größeren Werks erhält; und

b. unter den Patentansprüchen eines solchen Mitwirkenden seine Beiträge oder seine Mitwirkendenversion herzustellen, zu verwenden, zu verkaufen, zum Verkauf anzubieten, herstellen zu lassen, zu importieren und anderweitig zu übertragen.

2.2. Datum des Inkrafttretens

Die in Abschnitt 2.1 gewährten Lizenzen in Bezug auf einen Beitrag werden für jeden Beitrag an dem Tag wirksam, an dem der Beitragende diesen Beitrag zum ersten Mal verteilt.

2.3. Beschränkungen des Umfangs der Finanzhilfe

Die in diesem Abschnitt 2 gewährten Lizenzen sind die einzigen unter dieser Lizenz gewährten Rechte. Aus dem Vertrieb oder der Lizenzierung der Abgedeckten Software unter dieser Lizenz ergeben sich keine weiteren Rechte oder Lizenzen. Ungeachtet des obigen Abschnitts 2.1(b) wird von einem Mitwirkenden keine Patentlizenz gewährt:

  1. für jeden Code, den ein Mitwirkender aus der Abgedeckten Software entfernt hat; oder
  2. für Rechtsverletzungen, die durch: (i) Ihre Modifikationen der Abgedeckten Software und die Modifikationen Dritter oder (ii) die Kombination ihrer Beiträge mit anderer Software (außer als Teil ihrer Contributor-Version); oder
  3. unter Patentansprüchen, die durch die Abgedeckte Software verletzt werden, wenn die Beiträge nicht geleistet werden.

Diese Lizenz gewährt keine Rechte an den Warenzeichen, Dienstleistungsmarken oder Logos eines Mitwirkenden (mit Ausnahme derjenigen, die zur Erfüllung der Hinweispflichten in Abschnitt 3.4 erforderlich sind).

2.4. Nachfolgende Lizenzen

Kein Mitwirkender gewährt zusätzliche Zuwendungen als Folge Ihrer Entscheidung, die Abgedeckte Software unter einer späteren Version dieser Lizenz (siehe Abschnitt 10.2) oder unter den Bedingungen einer Sekundärlizenz (falls gemäß den Bedingungen von Abschnitt 3.3 zulässig) zu vertreiben.

2.5. Vertretung

Jeder Mitwirkende versichert, dass er seine Beiträge für seine eigene(n) Schöpfung(en) hält oder dass er über ausreichende Rechte verfügt, um die durch diese Lizenz übertragenen Rechte an seinen Beiträgen zu gewähren.

2.6. Fairer Gebrauch

Diese Lizenz ist nicht dazu gedacht, Ihre Rechte einzuschränken, die Sie gemäß den geltenden Urheberrechtsgrundsätzen der fairen Nutzung, des fairen Umgangs oder anderer gleichwertiger Grundsätze haben.

2.7. Bedingungen

Die Abschnitte 3.1, 3.2, 3.3 und 3.4 sind Bedingungen für die in Abschnitt 2.1 erteilten Lizenzen.

3. Zuständigkeiten
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3.1. Verteilung des Quellformulars

Jede Weitergabe der Abgedeckten Software in Quellcodeform, einschließlich aller Modifikationen, die Sie erstellen oder zu denen Sie beitragen, muss unter den Bedingungen dieser Lizenz erfolgen. Sie müssen die Empfänger darüber informieren, dass die Quellcodeform der Abgedeckten Software den Bedingungen dieser Lizenz unterliegt und wie sie eine Kopie dieser Lizenz erhalten können. Sie dürfen nicht versuchen, die Rechte der Empfänger an der Quellcodeform zu verändern oder einzuschränken.

3.2. Verteilung der ausführbaren Form

Wenn Sie die Abgedeckte Software in ausführbarer Form vertreiben, dann:

  1. diese Abgedeckte Software muss auch in Quellcodeform zur Verfügung gestellt werden, wie in Abschnitt 3.1 beschrieben, und Sie müssen die Empfänger der ausführbaren Form darüber informieren, wie sie eine Kopie dieser Quellcodeform mit angemessenen Mitteln rechtzeitig erhalten können, zu einer Gebühr, die nicht höher ist als die Kosten der Verteilung an den Empfänger; und
  2. Sie dürfen eine solche ausführbare Form unter den Bedingungen dieser Lizenz weitergeben oder sie unter anderen Bedingungen unterlizenzieren, vorausgesetzt, daß die Lizenz für die ausführbare Form nicht versucht, die Rechte der Empfänger an der Quellcode-Form unter dieser Lizenz zu beschränken oder zu verändern.

3.3. Verteilung eines größeren Werkes

Sie sind berechtigt, ein größeres Werk unter Bedingungen Ihrer Wahl zu erstellen und zu vertreiben, vorausgesetzt, dass Sie auch die Anforderungen dieser Lizenz für die Abgedeckte Software einhalten. Wenn das Größere Werk eine Kombination von Abgedeckter Software mit einem Werk ist, das einer oder mehreren Sekundärlizenzen unterliegt, und die Abgedeckte Software nicht mit den Sekundärlizenzen inkompatibel ist, erlaubt Ihnen diese Lizenz, die Abgedeckte Software zusätzlich unter den Bedingungen der Sekundärlizenz(en) zu vertreiben, so dass der Empfänger des Größeren Werks nach seiner Wahl die Abgedeckte Software entweder unter den Bedingungen dieser Lizenz oder unter den Bedingungen der Sekundärlizenz(en) weiter vertreiben kann.

3.4. Bekanntmachungen

Sie dürfen keine Lizenzhinweise (einschließlich Urheberrechtsvermerke, Patentvermerke, Gewährleistungsausschlüsse oder Haftungsbeschränkungen), die in der Quellcodeform der Abgedeckten Software enthalten sind, entfernen oder inhaltlich verändern, mit der Ausnahme, dass Sie Lizenzhinweise in dem Maße verändern dürfen, wie es zur Behebung bekannter sachlicher Ungenauigkeiten erforderlich ist.

3.5. Anwendung von Zusatzbedingungen

Es steht Ihnen frei, einem oder mehreren Empfängern der Abgedeckten Software Gewährleistungs-, Support-, Entschädigungs- oder Haftungsverpflichtungen anzubieten und dafür eine Gebühr zu verlangen. Sie dürfen dies jedoch nur in Ihrem eigenen Namen und nicht im Namen eines Mitwirkenden tun. Sie müssen unmissverständlich klarstellen, dass eine solche Garantie-, Support-, Entschädigungs- oder Haftungsverpflichtung nur von Ihnen angeboten wird, und Sie erklären sich hiermit bereit, jeden Mitwirkenden für jede Haftung zu entschädigen, die diesem Mitwirkenden aufgrund der von Ihnen angebotenen Garantie-, Support-, Entschädigungs- oder Haftungsklauseln entsteht. Sie können zusätzliche Gewährleistungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen einfügen, die für jede Gerichtsbarkeit gelten.

4. Unmöglichkeit der Erfüllung aufgrund von Gesetzen oder Vorschriften
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Wenn es Ihnen aufgrund von Gesetzen, gerichtlichen Anordnungen oder Vorschriften unmöglich ist, eine der Bestimmungen dieser Lizenz in Bezug auf einige oder alle Abgedeckte Software einzuhalten, müssen Sie: (a) die Bedingungen dieser Lizenz so weit wie möglich einhalten; und (b) die Einschränkungen und den von ihnen betroffenen Code beschreiben. Eine solche Beschreibung muss in einer Textdatei enthalten sein, die allen Weitergaben der Abgedeckten Software unter dieser Lizenz beiliegt. Soweit dies nicht durch Gesetze oder Verordnungen untersagt ist, muss eine solche Beschreibung so detailliert sein, dass ein Empfänger mit normalen Kenntnissen in der Lage ist, sie zu verstehen.

5. Beendigung
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5.1. Die im Rahmen dieser Lizenz gewährten Rechte erlöschen automatisch, wenn Sie eine der Lizenzbedingungen nicht einhalten. Wenn Sie jedoch die Bestimmungen einhalten, werden die Rechte, die Ihnen von einem bestimmten Mitwirkenden im Rahmen dieser Lizenz gewährt werden, (a) vorläufig wiederhergestellt, es sei denn, der betreffende Mitwirkende kündigt Ihnen ausdrücklich und endgültig, und (b) fortlaufend, wenn der betreffende Mitwirkende Sie nicht vor Ablauf von 60 Tagen, nachdem Sie die Bestimmungen wieder eingehalten haben, auf angemessene Weise über die Nichteinhaltung informiert. Darüber hinaus werden Ihre Zuwendungen von einem bestimmten Mitwirkenden fortlaufend wiederhergestellt, wenn dieser Mitwirkende Sie mit angemessenen Mitteln über die Nichteinhaltung informiert, wenn dies das erste Mal ist, dass Sie von diesem Mitwirkenden eine Mitteilung über die Nichteinhaltung dieser Lizenz erhalten haben, und wenn Sie vor Ablauf von 30 Tagen nach Erhalt der Mitteilung die Lizenz einhalten.

5.2. Wenn Sie einen Rechtsstreit gegen eine juristische Person einleiten, indem Sie eine Patentverletzungsklage (mit Ausnahme von Feststellungsklagen, Widerklagen und Gegenklagen) mit der Behauptung erheben, dass eine Contributor-Version direkt oder indirekt ein Patent verletzt, erlöschen die Ihnen von allen Contributors für die Abgedeckte Software gemäß Abschnitt 2.1 dieser Lizenz gewährten Rechte.

5.3. Im Falle einer Kündigung gemäß Abschnitt 5.1 oder 5.2 bleiben alle Endbenutzer-Lizenzvereinbarungen (mit Ausnahme von Distributoren und Wiederverkäufern), die von Ihnen oder Ihren Distributoren vor der Kündigung im Rahmen dieser Lizenz rechtsgültig erteilt wurden, bestehen.

6. Gewährleistungsausschluss
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Die Abgedeckte Software wird unter dieser Lizenz auf einer "wie besehen"-Basis zur Verfügung gestellt, ohne jegliche ausdrückliche, stillschweigende oder gesetzliche Garantie, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Garantien, dass die Abgedeckte Software frei von Mängeln, handelsüblich, für einen bestimmten Zweck geeignet oder nicht verletzend ist. Das gesamte Risiko in Bezug auf die Qualität und Leistung der Abgedeckten Software liegt bei Ihnen. Sollte sich eine Abgedeckte Software in irgendeiner Hinsicht als fehlerhaft erweisen, so tragen Sie (und nicht ein Mitwirkender) die Kosten für die notwendige Wartung, Reparatur oder Korrektur. Dieser Gewährleistungsausschluss ist ein wesentlicher Bestandteil dieser Lizenz. Die Nutzung der Abgedeckten Software ist unter dieser Lizenz nur im Rahmen dieses Haftungsausschlusses gestattet.

7. Begrenzung der Haftung
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Unter keinen Umständen und unter keiner Rechtstheorie, ob unerlaubte Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), Vertrag oder anderweitig, haftet ein Mitwirkender oder eine Person, die Abgedeckte Software wie oben erlaubt vertreibt, Ihnen gegenüber für direkte, indirekte, besondere, zufällige oder Folgeschäden jeglicher Art, einschließlich, ohne Einschränkung, Schäden für entgangenen Gewinn, Verlust von Firmenwert, Arbeitsunterbrechung, Computerausfall oder -fehlfunktion oder alle anderen kommerziellen Schäden oder Verluste, selbst wenn diese Partei über die Möglichkeit solcher Schäden informiert wurde. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für die Haftung für Todesfälle oder Personenschäden, die auf die Fahrlässigkeit einer solchen Partei zurückzuführen sind, sofern das geltende Recht eine solche Beschränkung verbietet. In einigen Rechtsordnungen ist der Ausschluss oder die Beschränkung von Neben- oder Folgeschäden nicht zulässig, so dass dieser Ausschluss und diese Beschränkung für Sie möglicherweise nicht gelten.

8. Rechtsstreitigkeiten
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Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dieser Lizenz dürfen nur vor den Gerichten des Landes geführt werden, in dem der Beklagte seinen Hauptgeschäftssitz hat, und unterliegen den Gesetzen dieses Landes, ohne Bezugnahme auf dessen Kollisionsnormen. Die Bestimmungen dieses Abschnitts hindern eine Partei nicht daran, Gegenklagen oder Widerklagen zu erheben.

9. Sonstiges
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Diese Lizenz stellt die vollständige Vereinbarung über den Vertragsgegenstand dar. Sollte eine Bestimmung dieser Lizenz für nicht durchsetzbar befunden werden, so ist diese Bestimmung nur insoweit zu ändern, als dies erforderlich ist, um sie durchsetzbar zu machen. Gesetze oder Vorschriften, die vorsehen, dass der Wortlaut eines Vertrages zuungunsten des Verfassers auszulegen ist, dürfen nicht dazu verwendet werden, diese Lizenz zuungunsten eines Mitwirkenden auszulegen.

10. Versionen der Lizenz
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10.1. Neue Versionen

Die Mozilla Foundation ist der Lizenzverwalter. Außer wie in Abschnitt 10.3 vorgesehen, hat niemand außer dem Lizenzverwalter das Recht, neue Versionen dieser Lizenz zu ändern oder zu veröffentlichen. Jede Version erhält eine eindeutige Versionsnummer.

10.2. Auswirkungen der neuen Versionen

Sie sind berechtigt, die Abgedeckte Software unter den Bedingungen der Version der Lizenz zu vertreiben, unter der Sie die Abgedeckte Software ursprünglich erhalten haben, oder unter den Bedingungen einer späteren Version, die vom Lizenzverwalter veröffentlicht wurde.

10.3. Geänderte Versionen

Wenn Sie Software erstellen, die nicht unter diese Lizenz fällt, und Sie eine neue Lizenz für diese Software erstellen wollen, können Sie eine modifizierte Version dieser Lizenz erstellen und verwenden, wenn Sie die Lizenz umbenennen und alle Hinweise auf den Namen des Lizenzverwalters entfernen (außer dem Hinweis, dass eine solche modifizierte Lizenz von dieser Lizenz abweicht).

10.4. Weitergabe von Quellcode in einer Form, die mit Sekundärlizenzen unvereinbar ist

Wenn Sie sich dafür entscheiden, Quellcode-Formulare zu verbreiten, die mit Sekundärlizenzen unter den Bedingungen dieser Version der Lizenz inkompatibel sind, muss der in Anhang B dieser Lizenz beschriebene Hinweis beigefügt werden.

Anhang A - Quellcode-Formular Lizenzhinweis
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Dieses Quellcode-Formular unterliegt den Bedingungen der Mozilla Public License, v. 2.0. Falls eine Kopie der MPL nicht zusammen mit dieser Datei verteilt wurde, können Sie eine Kopie erhalten unter https://mozilla.org/MPL/2.0/.

Wenn es nicht möglich oder wünschenswert ist, den Hinweis in einer bestimmten Datei unterzubringen, können Sie den Hinweis an einer Stelle einfügen (z. B. in einer LICENSE-Datei in einem entsprechenden Verzeichnis), an der ein Empfänger wahrscheinlich nach einem solchen Hinweis suchen würde.

Sie können zusätzliche genaue Hinweise auf das Urheberrecht hinzufügen.

Anhang B - Hinweis auf "Unvereinbarkeit mit Sekundärlizenzen"
-------------------

Diese Quellcodeform ist "inkompatibel mit Sekundärlizenzen", wie in der Mozilla Public License, v. 2.0, definiert.

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Gemeingut

(erlang-poolboy 1.5.1, HdrHistogram_c 0.9.2, pascaldekloe/goe v0.1.0, pycryptodome 3.10.4, SQLite 3.37.0, tzdata 2021e, win_inet_pton 1.1.0, XZ Utils 5.2.5)

Public-Domain-Code ist nicht lizenzpflichtig.

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Python Software Foundation Lizenz 2.0

(Programmiersprache Python 3.9.7)

Diese Lizenz wurde am 22. Oktober 2004 als offizielle PSF-Lizenz Version 2 genehmigt. Die einzigen Unterschiede zur Version 1 der PSF-Lizenz bestehen im Entfernen der Python-Versionsnummern (wie 2.1.1 oder 2.3).

PYTHON SOFTWARE FOUNDATION LIZENZ VERSION 2
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1. Diese LIZENZVEREINBARUNG besteht zwischen der Python Software Foundation ("PSF") und der Einzelperson oder Organisation ("Lizenznehmer"), die auf diese Software ("Python") in Quell- oder Binärform und die dazugehörige Dokumentation zugreift oder sie anderweitig nutzt.

2. Vorbehaltlich der Bedingungen dieser Lizenzvereinbarung gewährt PSF dem Lizenznehmer hiermit eine nicht ausschließliche, gebührenfreie, weltweite Lizenz zur Vervielfältigung, Analyse, zum Testen, zur öffentlichen Aufführung und/oder Darstellung, zur Erstellung abgeleiteter Werke, zum Vertrieb und zur sonstigen Nutzung von Python allein oder in einer abgeleiteten Version, vorausgesetzt, dass die Lizenzvereinbarung von PSF und der Hinweis auf das Urheberrecht von PSF, d.h. "Copyright (c) 2001, 2002, 2003, 2004 Python Software Foundation; All Rights Reserved" in Python allein oder in einer vom Lizenznehmer erstellten abgeleiteten Version beibehalten werden.

3. Für den Fall, dass der Lizenznehmer ein abgeleitetes Werk erstellt, das auf Python oder einem Teil davon basiert oder dieses einbezieht, und das abgeleitete Werk wie hierin vorgesehen anderen zur Verfügung stellen möchte, erklärt sich der Lizenznehmer hiermit bereit, in ein solches Werk eine kurze Zusammenfassung der an Python vorgenommenen Änderungen aufzunehmen.

4. PSF stellt dem Lizenznehmer Python auf einer "AS IS"-Basis zur Verfügung. PSF GIBT KEINE AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN ZUSICHERUNGEN ODER GARANTIEN. ALS BEISPIEL, ABER NICHT EINSCHRÄNKEND, GIBT PSF KEINE ZUSICHERUNGEN ODER GARANTIEN FÜR DIE MARKTGÄNGIGKEIT ODER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK ODER DAFÜR, DASS DIE VERWENDUNG VON PYTHON KEINE RECHTE DRITTER VERLETZT, UND LEHNT DIESE AB.

5. PSF HAFTET GEGENÜBER DEM LIZENZNEHMER ODER ANDEREN BENUTZERN VON PYTHON NICHT FÜR ZUFÄLLIGE, BESONDERE ODER FOLGESCHÄDEN ODER VERLUSTE, DIE SICH AUS DER MODIFIZIERUNG, VERBREITUNG ODER ANDERWEITIGEN NUTZUNG VON PYTHON ODER EINEM DERIVAT DAVON ERGEBEN, SELBST WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE.

6. Dieser Lizenzvertrag endet automatisch bei einem wesentlichen Verstoß gegen seine Bestimmungen und Bedingungen.

7. Keine Bestimmung dieses Lizenzvertrags ist so zu verstehen, dass sie eine Agenturbeziehung, eine Partnerschaft oder ein Gemeinschaftsunternehmen zwischen PSF und dem Lizenznehmer begründet. Dieser Lizenzvertrag gewährt keine Erlaubnis, die Marken oder den Handelsnamen von PSF im Sinne einer Marke zu verwenden, um Produkte oder Dienstleistungen des Lizenznehmers oder eines Dritten zu unterstützen oder zu fördern.

8. Durch das Kopieren, Installieren oder anderweitige Verwenden von Python erklärt sich der Lizenznehmer mit den Bedingungen dieser Lizenzvereinbarung einverstanden.

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SSLeay-Lizenz

(Go programming language 20180717-snapshot, OpenSSL 1.1.1n)

SSLeay-Lizenz
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Urheberrecht (C) 1995-1998 Eric Young (eay@cryptsoft.com)
Alle Rechte vorbehalten.
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Dieses Paket ist eine SSL-Implementierung, die von Eric Young (eay@cryptsoft.com). Die Implementierung wurde so geschrieben, dass sie mit Netscapes SSL konform ist. Diese Bibliothek ist frei für kommerzielle und nicht-kommerzielle Nutzung, solange die folgenden Bedingungen beachtet werden. Die folgenden Bedingungen gelten für den gesamten Code in dieser Distribution, sei es der RC4-, RSA-, lhash-, DES- usw. Code, nicht nur für den SSL-Code. Die SSL-Dokumentation, die dieser Distribution beiliegt, unterliegt denselben Copyright-Bedingungen, mit der Ausnahme, dass der Inhaber Tim Hudson ist (tjh@cryptsoft.com).

Das Urheberrecht verbleibt bei Eric Young, und daher dürfen alle Urheberrechtsvermerke im Code nicht entfernt werden. Wenn dieses Paket in einem Produkt verwendet wird, sollte Eric Young als Autor der verwendeten Teile der Bibliothek genannt werden. Dies kann in Form einer Textmeldung beim Programmstart oder in der mit dem Paket gelieferten Dokumentation (online oder in Textform) erfolgen. Die Weitergabe und Verwendung in Quell- und Binärform, mit oder ohne Änderungen, ist gestattet, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  1. Bei der Weitergabe des Quellcodes müssen der Urheberrechtsvermerk, diese Liste der Bedingungen und der folgende Haftungsausschluss beibehalten werden.
  2. Weiterverteilungen in Binärform müssen den obigen Copyright-Hinweis, diese Liste von Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss in der Dokumentation und/oder anderen mit der Verteilung gelieferten Materialien wiedergeben.
  3. Alle Werbematerialien, in denen die Funktionen oder die Verwendung dieser Software erwähnt werden, müssen folgenden Hinweis enthalten: "Dieses Produkt enthält kryptografische Software, die von Eric Young (eay@cryptsoft.com)". Das Wort "kryptographisch" kann weggelassen werden, wenn die Routinen der verwendeten Bibliothek nicht kryptographisch sind :-).
  4. Wenn Sie einen Windows-spezifischen Code (oder ein Derivat davon) aus dem apps-Verzeichnis (Anwendungscode) einbinden, müssen Sie eine Bestätigung hinzufügen: "Dieses Produkt enthält Software, die von Tim Hudson (tjh@cryptsoft.com)”

DIESE SOFTWARE WIRD VON ERIC YOUNG OHNE MÄNGELGEWÄHR ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTGÄNGIGKEIT UND DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, WIRD ABGELEHNT. IN KEINEM FALL HAFTEN DER AUTOR ODER DIE MITWIRKENDEN FÜR DIREKTE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE, BEISPIELHAFTE SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZGÜTERN ODER -DIENSTLEISTUNGEN, NUTZUNGS-, DATEN- ODER GEWINNVERLUSTE ODER GESCHÄFTSUNTERBRECHUNGEN), WIE AUCH IMMER DIESE VERURSACHT WURDEN UND AUF WELCHER HAFTUNGSTHEORIE SIE BERUHEN, SEI ES AUS VERTRAG, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGER HAFTUNG ODER UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER SONSTIGEM), DIE SICH IN IRGENDEINER WEISE AUS DER NUTZUNG DIESER SOFTWARE ERGEBEN, SELBST WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE.Die Lizenz- und Vertriebsbedingungen für jede öffentlich verfügbare Version oder Ableitung dieses Codes dürfen nicht geändert werden, d.h. dieser Code darf nicht einfach kopiert und unter eine andere Vertriebslizenz gestellt werden [einschließlich der GNU Public Licence.

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TCL/TK-Lizenz

(Tcl/Tk 8.6.11)

Die folgenden Bedingungen gelten für alle Versionen der Tcl/Tk-Kernversionen, das Tcl/Tk-Browser-Plugin Version 2.0 sowie TclBlend und Jacl Version 1.0. Bitte beachten Sie, dass die TclPro-Tools unter einer anderen Lizenzvereinbarung stehen. Diese Vereinbarung ist Teil der Tcl/Tk-Standarddistribution in der Datei "license.terms".

TCL/TK-LIZENZBEDINGUNGEN

Diese Software ist urheberrechtlich geschützt durch die Regents of the University of California, Sun Microsystems, Inc. und Scriptics Corporation sowie andere Parteien. Die folgenden Bedingungen gelten für alle Dateien, die mit der Software verbunden sind, es sei denn, in einzelnen Dateien wird ausdrücklich darauf verzichtet.

Die Autoren erteilen hiermit die Erlaubnis, diese Software und ihre Dokumentation für beliebige Zwecke zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zu vertreiben und zu lizenzieren, vorausgesetzt, dass die bestehenden Urheberrechtsvermerke in allen Kopien beibehalten werden und dass dieser Hinweis wortwörtlich in allen Verteilungen enthalten ist. Für keine der erlaubten Verwendungen ist eine schriftliche Vereinbarung, eine Lizenz oder eine Lizenzgebühr erforderlich. Änderungen an dieser Software können von ihren Autoren urheberrechtlich geschützt werden und müssen nicht den hier beschriebenen Lizenzbedingungen entsprechen, vorausgesetzt, dass die neuen Bedingungen deutlich auf der ersten Seite jeder Datei angegeben werden, wo sie gelten.

IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER VERTREIBER GEGENÜBER EINER PARTEI FÜR DIREKTE, INDIREKTE, BESONDERE, ZUFÄLLIGE ODER FOLGESCHÄDEN, DIE SICH AUS DER NUTZUNG DIESER SOFTWARE, IHRER DOKUMENTATION ODER IHRER DERIVATE ERGEBEN, SELBST WENN DIE AUTOREN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WORDEN SIND.

DIE AUTOREN UND VERTREIBER LEHNEN AUSDRÜCKLICH JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNG AB, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. DIESE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, UND DIE AUTOREN UND VERTREIBER SIND NICHT VERPFLICHTET, WARTUNG, SUPPORT, UPDATES, VERBESSERUNGEN ODER MODIFIKATIONEN ANZUBIETEN.

VERWENDUNG DURCH DIE REGIERUNG: Wenn Sie diese Software im Auftrag der US-Regierung erwerben, hat die Regierung nur "eingeschränkte Rechte" an der Software und der zugehörigen Dokumentation gemäß der Definition in den Federal Acquisition Regulations (FARs) in Klausel 52.227.19 (c) (2). Wenn Sie die Software im Auftrag des Verteidigungsministeriums erwerben, wird die Software als "Kommerzielle Computersoftware" eingestuft, und die Regierung hat nur "Eingeschränkte Rechte" gemäß der Definition in Klausel 252.227-7013 (c) (1) der DFARs. Ungeachtet des Vorstehenden gewähren die Autoren der US-Regierung und anderen in ihrem Namen handelnden Personen die Erlaubnis, die Software gemäß den in dieser Lizenz festgelegten Bedingungen zu nutzen und zu vertreiben.

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Die Open-SSL-Lizenz

(Go programming language 20180717-snapshot, OpenSSL 1.1.1n)

OpenSSL
=======

Copyright (c) 1998-2000 Das OpenSSL-Projekt. Alle Rechte vorbehalten.
—————————————————————–

Die Weiterverbreitung und Verwendung in Quell- und Binärform, mit oder ohne Änderungen, ist gestattet, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  1. Bei der Weitergabe des Quellcodes müssen der obige Urheberrechtsvermerk, diese Liste der Bedingungen und der folgende Haftungsausschluss beibehalten werden.
  2. Weiterverteilungen in Binärform müssen den obigen Copyright-Hinweis, diese Liste von Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss in der Dokumentation und/oder anderen mit der Verteilung gelieferten Materialien wiedergeben.
  3. All advertising materials mentioning features or use of this software must display the following acknowledgment: This product includes software developed by the OpenSSL Project for use in the OpenSSL Toolkit. (https://www.openssl.org)
  4. Die Namen “OpenSSL Toolkit” und “OpenSSL Project” dürfen ohne vorherige schriftliche Genehmigung nicht verwendet werden, um von dieser Software abgeleitete Produkte zu unterstützen oder zu bewerben. Für eine schriftliche Genehmigung wenden Sie sich bitte an openssl-core@openssl.org
  5. Von dieser Software abgeleitete Produkte dürfen ohne vorherige schriftliche Genehmigung des OpenSSL-Projekts weder "OpenSSL" genannt werden noch darf "OpenSSL" in ihrem Namen erscheinen.
  6. Redistributions of any form whatsoever must retain the following acknowledgment: “This product includes software developed by the OpenSSL Project for use in the OpenSSL Toolkit (https://www.openssl.org)”

DIESE SOFTWARE WIRD VON THE OpenSSL PROJECT "WIE BESEHEN" ZUR VERFÜGUNG GESTELLT UND JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG DER HANDELSÜBLICHEN QUALITÄT UND DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, WIRD ABGESCHLOSSEN. IN KEINEM FALL SIND THE OpenSSL PROJECT ODER SEINE BEITRAGGEBER HAFTBAR FÜR DIREKTE, INDIREKTE, BEILÄUFIGE, BESONDERE, EXEMPLARISCHE ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF, BESCHAFFUNG VON ERSATZWAREN ODER -DIENSTLEISTUNGEN; VERLUST VON NUTZUNG, DATEN ODER GEWINN; ODER UNTERBRECHUNG DES GESCHÄFTSBETRIEBS), UNABHÄNGIG VON DER URSACHE UND DER HAFTUNGSTHEORIE, OB AUS VERTRAG, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGER HAFTUNG ODER UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER SONSTIGEM), DIE SICH IN IRGENDEINER WEISE AUS DER NUTZUNG DIESER SOFTWARE ERGEBEN, AUCH WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE. Dieses Produkt enthält kryptographische Software, die von Eric Young (eay@cryptsoft.com). Dieses Produkt enthält Software, die von Tim Hudson (tjh@cryptsoft.com).

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Universität von Illinois/NCSA Open-Source-Lizenz

(Go programming language 20180717-snapshot, libcxx 12.0.1)

Universität von Illinois/NCSA Open-Source-Lizenz
===============================================

Copyright (c) Alle Rechte vorbehalten.

Entwickelt von:

<Name of Development Group>                         <Name of Institution>                         <URL for Development Group/Institution>

Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (die "Software") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software umzugehen, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies zu gestatten, vorbehaltlich der folgenden Bedingungen:

  • Bei der Weitergabe des Quellcodes müssen der obige Urheberrechtsvermerk, diese Liste der Bedingungen und die folgenden Haftungsausschlüsse beibehalten werden.

  • Weiterverteilungen in Binärform müssen den obigen Copyright-Hinweis, diese Liste von Bedingungen und die folgenden Haftungsausschlüsse in der Dokumentation und/oder anderen mit der Verteilung gelieferten Materialien wiedergeben.

  • Weder die Namen von noch die Namen der Mitwirkenden dürfen ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Genehmigung verwendet werden, um von dieser Software abgeleitete Produkte zu unterstützen oder zu bewerben.

DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE MITWIRKENDEN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER ANDERE HAFTUNGEN, SEI ES DURCH VERTRAG, UNERLAUBTE HANDLUNGEN ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN.

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curl-Lizenz

(curl 7.78.0)

Lizenz für Locken
============

Copyright (c) 1996 - 2015, Daniel Stenberg, <daniel@haxx.se>.

Alle Rechte vorbehalten.

Hiermit wird die Erlaubnis erteilt, diese Software für beliebige Zwecke mit oder ohne Gebühr zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren und zu verteilen, vorausgesetzt, dass der obige Urheberrechtsvermerk und dieser Erlaubnisvermerk in allen Kopien erscheinen.

DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER. UNTER KEINEN UMSTÄNDEN HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR JEGLICHE ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER SONSTIGE HAFTUNG, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN.

Mit Ausnahme der in diesem Hinweis enthaltenen Angaben darf der Name eines Urheberrechtsinhabers ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Urheberrechtsinhabers nicht in der Werbung oder anderweitig zur Förderung des Verkaufs, der Nutzung oder anderer Geschäfte mit dieser Software verwendet werden.

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zlib-Lizenz

(Go programming language 20180717-snapshot, zlib 1.2.11)

Die zlib/libpng-Lizenz
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Copyright (c)

Diese Software wird ohne jegliche ausdrückliche oder stillschweigende Garantie zur Verfügung gestellt. In keinem Fall können die Autoren für Schäden haftbar gemacht werden, die durch die Verwendung dieser Software entstehen.

Jedem wird die Erlaubnis erteilt, diese Software für jeden Zweck, einschließlich kommerzieller Anwendungen, zu verwenden, sie zu verändern und frei weiterzugeben, vorbehaltlich der folgenden Einschränkungen:

  1. Der Ursprung dieser Software darf nicht falsch dargestellt werden; Sie dürfen nicht behaupten, dass Sie die Originalsoftware geschrieben haben. Wenn Sie diese Software in einem Produkt verwenden, wäre eine Erwähnung in der Produktdokumentation willkommen, ist aber nicht erforderlich.
  2. Geänderte Quellversionen müssen deutlich als solche gekennzeichnet sein und dürfen nicht fälschlicherweise als die Originalsoftware ausgegeben werden.
  3. Dieser Hinweis darf nicht aus dem Quelltext entfernt oder verändert werden.
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