Couchbase Server 7.0.2 Komponenten
| Komponenten | Version | Lizenz |
|---|---|---|
| @angular/common | 8.2.14 | MIT-Lizenz |
| @angular/compiler | 8.2.14 | MIT-Lizenz |
| @angular/core | 8.2.14 | MIT-Lizenz |
| @angular/forms | 8.2.14 | MIT-Lizenz |
| @angular/platform-browser | 8.2.14 | MIT-Lizenz |
| @angular/plattform-browser-dynamisch | 8.2.14 | MIT-Lizenz |
| @angular/router | 8.2.14 | MIT-Lizenz |
| @angular/upgrade | 8.2.14 | MIT-Lizenz |
| @ng-bootstrap/ng-bootstrap | 5.3.1 | MIT-Lizenz |
| @uirouter/angularjs | 1.0.25 | MIT-Lizenz |
| Komponenten | Version | Lizenz |
|---|---|---|
| AWS-Ereignis-Stream | 1.0.1 | Apache-Lizenz 2.0 |
| AWS Java SDK | AWS-Kern 2.10.83 | Apache-Lizenz 2.0 |
| AWS Java SDK | Anmerkungen 2.10.83 | Apache-Lizenz 2.0 |
| AWS Java SDK | Arns 2.10.83 | Apache-Lizenz 2.0 |
| AWS Java SDK | Auth 2.10.83 | Apache-Lizenz 2.0 |
| AWS Java SDK | Kern :: Protokolle :: AWS-Abfrageprotokoll 2.10.83 | Apache-Lizenz 2.0 |
| AWS Java SDK | Kern :: Protokolle :: AWS Xml-Protokoll 2.10.83 | Apache-Lizenz 2.0 |
| AWS Java SDK | Kern :: Protokolle :: Protokoll-Kern 2.10.83 | Apache-Lizenz 2.0 |
| Komponenten | Version | Lizenz |
|---|---|---|
| AWS Java SDK | HTTP-Client-Schnittstelle 2.10.83 | Apache-Lizenz 2.0 |
| AWS Java SDK | HTTP-Clients :: Apache 2.10.83 | Apache-Lizenz 2.0 |
| AWS Java SDK | HTTP-Clients :: Netty Non-Blocking I/O 2.10.83 | Apache-Lizenz 2.0 |
| AWS Java SDK | Profile 2.10.83 | Apache-Lizenz 2.0 |
| AWS Java SDK | Regionen 2.10.83 | Apache-Lizenz 2.0 |
| AWS Java SDK | SDK-Kern 2.10.83 | Apache-Lizenz 2.0 |
| AWS Java SDK | Dienste :: Amazon S3 2.10.83 | Apache-Lizenz 2.0 |
| AWS Java SDK | Dienstprogramme 2.10.83 | Apache-Lizenz 2.0 |
| AWS SDK für Go | 1.38.17 | (MIT-Lizenz UND BSD 2-Klausel "Vereinfachte" Lizenz UND Apache-Lizenz 2.0 UND BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz) |
| AWS SDK für Go | v1.37.31 | Apache-Lizenz 2.0 |
| Komponenten | Version | Lizenz |
|---|---|---|
| Eckig | 1.8.0 | MIT-Lizenz |
| Angular UI Bootstrap | 1.2.0 | MIT-Lizenz |
| Apache Commons Codec | 1.15 | Apache-Lizenz 2.0 |
| Apache Commons Sammlungen | 4.4 | Apache-Lizenz 2.0 |
| Apache Commons Komprimieren | 1.21 | Apache-Lizenz 2.0 |
| Apache Commons Lang | 3.12.0 | Apache-Lizenz 2.0 |
| Apache Commons Protokollierung | 1.2 | Apache-Lizenz 2.0 |
| Apache Commons Text | 1.9 | Apache-Lizenz 2.0 |
| Apache HttpClient | 4.5.13 | Apache-Lizenz 2.0 |
| Apache HttpComponents Kern | 4.4.14 | Apache-Lizenz 2.0 |
| Apache Log4j | 2.14.1 | Apache-Lizenz 2.0 |
| Apache Log4j JUL Adapter | 2.14.1 | Apache-Lizenz 2.0 |
| Apache Log4j-Webadapter | 2.14.1 | Apache-Lizenz 2.0 |
| Azurblau/Azurblau-Pipeline-go | v0.2.3 | MIT-Lizenz |
| Azure/azure-storage-blob-go | 0.13.0 | MIT-Lizenz |
| Komponenten | Version | Lizenz |
|---|---|---|
| Boost C++-Bibliotheken - boost | 1.74.0.2 | Boost Software Lizenz 1.0 |
| Hüpfburg | 1.68 | MIT-Lizenz |
| Bouncy Castle PKIX, CMS, EAC, TSP, PKCS, OCSP, CMP und CRMF APIs | 1.68 | MIT-Lizenz |
| Bremsklotz | r835 | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| BurntSushi/toml | v0.3.1 | MIT-Lizenz |
| Komponenten | Version | Lizenz |
|---|---|---|
| CodeMirror | 5.56.0 | MIT-Lizenz |
| Befehlshaber.js | v2.20.3 | MIT-Lizenz |
| Commons IO | 2.8.0 | Apache-Lizenz 2.0 |
| Couchbase | 7.0.0 | Apache-Lizenz 2.0 |
| Couchbase JVM Core IO | 1.7.20 | Apache-Lizenz 2.0 |
| DataDog/zstd | v1.3.4 | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| Komponenten | Version | Lizenz |
|---|---|---|
| EditorConfig | 0.15.3 | MIT-Lizenz |
| FileSaver.js | v2.0.2 | MIT-Lizenz |
| FlatBuffers | 1.5.0 | Apache-Lizenz 2.0 |
| FlatBuffers | v1.10.0 | Apache-Lizenz 2.0 |
| Komponenten | Version | Lizenz |
|---|---|---|
| Gehen Sie bezeugen | v1.3.0 | MIT-Lizenz |
| Gehen Sie bezeugen | v1.4.0 | Apache-Lizenz 2.0 |
| Gehen Sie bezeugen | v1.5.1 | MIT-Lizenz |
| Gehen Sie bezeugen | v1.7.0 | MIT-Lizenz |
| Programmiersprache Go | 0.0~git20190125.d66bd3c+ds | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| Programmiersprache Go | 20181107-snapshot | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| Komponenten | Version | Lizenz |
|---|---|---|
| GoDoc Text | v0.1.0 | MIT-Lizenz |
| Google Mock | 1.10.0 | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| Google V8 JavaScript-Engine | 8.3.110.13 | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| Guava InternalFutureFailureAccess und InternalFutures | 1.0.1 | Apache-Lizenz 2.0 |
| Guava: Google Core-Bibliotheken für Java | 30.1-jre | Apache-Lizenz 2.0 |
| Komponenten | Version | Lizenz |
|---|---|---|
| HdrHistogramm_c | 0.9.13 | (BSD 3-Klausel "Neue" oder "Revidierte" Lizenz UND Public Domain) |
| JSON für modernes C++ | 3.5.0 | MIT-Lizenz |
| Komponenten | Version | Lizenz |
|---|---|---|
| Lodash | 3.3.0 | MIT-Lizenz |
| Log4J-API | 2.14.1 | Apache-Lizenz 2.0 |
| Log4J Commons Protokollierung | 2.14.1 | Apache-Lizenz 2.0 |
| Komponenten | Version | Lizenz |
|---|---|---|
| Netty Projekt | netty-4.1.63.Final | Apache-Lizenz 2.0 |
| Netty Reactive Streams HTTP-Unterstützung | 2.0.4 | Apache-Lizenz 2.0 |
| Netty Reactive Streams Implementierung | 2.0.4 | Apache-Lizenz 2.0 |
| Netty/Codec/Redis | 4.1.48.endgültig | Apache-Lizenz 2.0 |
| Netty/Codec/SMTP | 4.1.48.endgültig | Apache-Lizenz 2.0 |
| Netty/TomcatNative [BoringSSL - Statisch] | 2.0.39.endgültig | Apache-Lizenz 2.0 |
| Netty/TomcatNative [OpenSSL - Dynamisch] | 2.0.38.Final-redhat-00001 | Gemeingut |
| Netty/Transport/Native/KQueue | 4.1.63.Final-redhat-00001 | Apache-Lizenz 2.0 |
| Netty/Transport/Native/Unix/Common | 4.1.63.Final-redhat-00001 | Apache-Lizenz 2.0 |
| Komponenten | Version | Lizenz |
|---|---|---|
| OpenJDK | 11.0.12+7 | GNU General Public License v2.0 w/Classpath-Ausnahme |
| OpenSSL | 1.1.1l | (SSLeay-Lizenz UND die Open-SSL-Lizenz) |
| OpenTracing API | 0.31.0 | Apache-Lizenz 2.0 |
| Komponenten | Version | Lizenz |
|---|---|---|
| PCRE | 8.43 | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| Prometheus-Überwachung | v2.22.0 | Apache-Lizenz 2.0 |
| PySocks | 1.7.1 | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| Programmiersprache Python | 3.9.5 | Python Software Foundation Lizenz 2.0 |
| Python sechs | 1.15.0 | MIT-Lizenz |
| Komponenten | Version | Lizenz |
|---|---|---|
| RamdaJs | v0.26.1 | MIT-Lizenz |
| ReactiveX RxJS | 6.5.3 | Apache-Lizenz 2.0 |
| RoaringBitmap-roaring | v0.4.23 | Apache-Lizenz 2.0 |
| RxJava | 1.3.8 | Apache-Lizenz 2.0 |
| Komponenten | Version | Lizenz |
|---|---|---|
| SLF4J-API-Modul | 1.7.25 | MIT-Lizenz |
| SLF4J Bindung | 2.14.1 | Apache-Lizenz 2.0 |
| SQLite | 3.35.4 | Gemeingut |
| Funkeln | 1.6.0 | MIT-Lizenz |
| StackExchange-wmi | 20210224-snapshot-fe8f1750 | MIT-Lizenz |
| Komponenten | Version | Lizenz |
|---|---|---|
| TestContainers Kern | 1.14.3 | MIT-Lizenz |
| XZ Utils | 5.2.5 | Gemeingut |
| Zone.js | v0.9.1 | MIT-Lizenz |
| Komponenten | Version | Lizenz |
|---|---|---|
| [ini4j] | 0.5.4 | Apache-Lizenz 2.0 |
| Abkürzung | 1.1.1 | ISC-Lizenz |
| alecthomas/participiple | v0.4.1 | MIT-Lizenz |
| algebricks-gemeinsam | 0.3.5 | Apache-Lizenz 2.0 |
| algebricks-gemeinsam | 0.3.7 | Apache-Lizenz 2.0 |
| algebricks-compiler | 0.3.4.1 | Apache-Lizenz 2.0 |
| algebricks-compiler | 0.3.7 | Apache-Lizenz 2.0 |
| algebricks-core | 0.3.4.1 | Apache-Lizenz 2.0 |
| algebricks-core | 0.3.5 | Apache-Lizenz 2.0 |
| algebricks-data | 0.3.5 | Apache-Lizenz 2.0 |
| algebricks-data | 0.3.7 | Apache-Lizenz 2.0 |
| algebricks-rewriter | 0.3.2 | Apache-Lizenz 2.0 |
| angular-rewriter | 0.3.4.1 | Apache-Lizenz 2.0 |
| angular-runtime | 0.3.4.1 | Apache-Lizenz 2.0 |
| algebricks-runtime | 0.3.5 | Apache-Lizenz 2.0 |
| algebricks-runtime | 0.3.7 | Apache-Lizenz 2.0 |
| Winkel-Hybrid | 10.0.1 | MIT-Lizenz |
| angular-ui-tree | 2.22.6 | MIT-Lizenz |
| args4j | 2.33 | MIT-Lizenz |
| Komponenten | Version | Lizenz |
|---|---|---|
| asterix-aktiv | 0.9.7 | Apache-Lizenz 2.0 |
| Asterix-Algebra | 0.9.4.1 | Apache-Lizenz 2.0 |
| Asterix-Algebra | 0.9.5 | Apache-Lizenz 2.0 |
| asterix-app | 0.9.4.1 | Apache-Lizenz 2.0 |
| asterix-app | 0.9.6 | Apache-Lizenz 2.0 |
| asterix-app | 0.9.7 | Apache-Lizenz 2.0 |
| asterix-gemeinsam | 0.9.4.1 | Apache-Lizenz 2.0 |
| asterix-gemeinsam | 0.9.5 | Apache-Lizenz 2.0 |
| asterix-externe-daten | 0.9.4.1 | Apache-Lizenz 2.0 |
| asterix-externe-daten | 0.9.5 | Apache-Lizenz 2.0 |
| asterix-externe-daten | 0.9.7 | Apache-Lizenz 2.0 |
| asterix-lang-aql | 0.9.4.1 | Apache-Lizenz 2.0 |
| asterix-sprache-gemeinsam | 0.9.4.1 | Apache-Lizenz 2.0 |
| asterix-sprache-gemeinsam | 0.9.5 | Apache-Lizenz 2.0 |
| Komponenten | Version | Lizenz |
|---|---|---|
| asterix-lang-sqlpp | 0.9.4.1 | Apache-Lizenz 2.0 |
| asterix-lang-sqlpp | 0.9.5 | Apache-Lizenz 2.0 |
| asterix-Metadaten | 0.9.4.1 | Apache-Lizenz 2.0 |
| asterix-Metadaten | 0.9.7 | Apache-Lizenz 2.0 |
| asterix-om | 0.9.4.1 | Apache-Lizenz 2.0 |
| asterix-om | 0.9.5 | Apache-Lizenz 2.0 |
| asterix-om | 0.9.7 | Apache-Lizenz 2.0 |
| asterix-replikation | 0.9.4.1 | Apache-Lizenz 2.0 |
| asterix-replikation | 0.9.7 | Apache-Lizenz 2.0 |
| asterix-laufzeit | 0.9.4.1 | Apache-Lizenz 2.0 |
| asterix-laufzeit | 0.9.6 | Apache-Lizenz 2.0 |
| asterix-laufzeit | 0.9.7 | Apache-Lizenz 2.0 |
| asterix-Transaktionen | 0.9.6 | Apache-Lizenz 2.0 |
| asterix-Transaktionen | 0.9.7 | Apache-Lizenz 2.0 |
| Komponenten | Version | Lizenz |
|---|---|---|
| ausgewogene Übereinstimmung | 1.0.0 | MIT-Lizenz |
| Benchmark | 1.5.1 | Apache-Lizenz 2.0 |
| beorn7-perks | 20180510-snapshot-3a771d99 | MIT-Lizenz |
| beorn7-perks | v1.0.0 | MIT-Lizenz |
| beorn7-perks | v1.0.1 | MIT-Lizenz |
| blackfriday | v1.5.2 | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| Komponenten | Version | Lizenz |
|---|---|---|
| blevesearch-go-porterstemmer | v1.0.3 | MIT-Lizenz |
| blevesearch-Segment | v0.9.0 | Apache-Lizenz 2.0 |
| blevesuche/bleve-mapping-ui | v0.4.0 | Apache-Lizenz 2.0 |
| blevesearch/mmap-go | v1.0.2 | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| blevesearch/snowballstem | v0.9.0 | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| blevesearch/upsidedown_store_api | v1.0.1 | Apache-Lizenz 2.0 |
| Bolzen/Schraube | 1.3.0 | MIT-Lizenz |
| Strebenerweiterung | 1.1.11 | MIT-Lizenz |
| brotlipy | 0.7.0 | MIT-Lizenz |
| Komponenten | Version | Lizenz |
|---|---|---|
| cffi | 1.14.5 | MIT-Lizenz |
| kunde_golang | v0.9.1 | Apache-Lizenz 2.0 |
| kunde_golang | v1.0.0 | Apache-Lizenz 2.0 |
| kunde_golang | v1.10.0 | Apache-Lizenz 2.0 |
| kunde_golang | v1.7.1 | Apache-Lizenz 2.0 |
| Komponenten | Version | Lizenz |
|---|---|---|
| cmcoffee/kwcli | 20150403-snapshot-2af09113 | MIT-Lizenz |
| cmdstan-builder | 0.0.7 | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| com.conversantmedia:disruptor | 1.2.15 | Apache-Lizenz 2.0 |
| Konfig-Kette | 1.1.12 | MIT-Lizenz |
| couchbase-blance | 20210701-snapshot-a83d808b | Apache-Lizenz 2.0 |
| couchbase-cbauth | 20200508-snapshot-0d352b09 | Apache-Lizenz 2.0 |
| couchbase-cbgt | v1.1.0 | Apache-Lizenz 2.0 |
| couchbase-clog | 20190522-snapshot-b8e6d5d4 | Apache-Lizenz 2.0 |
| couchbase-clog | v0.1.0 | Apache-Lizenz 2.0 |
| Komponenten | Version | Lizenz |
|---|---|---|
| couchbase-go-couchbase | 20201023-snapshot-7b3be89b | MIT-Lizenz |
| couchbase-gomemcached | 20200618-snapshot-5bac349a | MIT-Lizenz |
| couchbase-gomemcached | v0.1.3 | MIT-Lizenz |
| couchbase-goutils | 0 | Apache-Lizenz 2.0 |
| couchbase-goutils | 20191018-snapshot-b4963906 | Apache-Lizenz 2.0 |
| couchbase-goutils | 20201028-snapshot-5e82bb96 | Apache-Lizenz 2.0 |
| couchbase-goutils | 20210115-snapshot-e33d3ffb | Apache-Lizenz 2.0 |
| couchbase-goutils | v0.1.0 | Apache-Lizenz 2.0 |
| Komponenten | Version | Lizenz |
|---|---|---|
| couchbase-goxdcr | v7.0.0-5051 | Apache-Lizenz 2.0 |
| couchbase-indexing | 20180515-snapshot-21ecb201 | Apache-Lizenz 2.0 |
| couchbase/gocbcore | v9.0.6 | Apache-Lizenz 2.0 |
| Liegefläche/Gometa | 20200717-snapshot-b0e38b71 | Apache-Lizenz 2.0 |
| Liegefläche/Moos | v0.1.0 | Apache-Lizenz 2.0 |
| cuckoofilter | 20180825-snapshot | MIT-Lizenz |
| locken. | 7.78.0 | curl-Lizenz |
| Komponenten | Version | Lizenz |
|---|---|---|
| d3-Reihe | 2.4.0 | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| d3-Achse | 1.0.12 | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| d3-Bürste | 1.1.5 | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| d3-Farbe | 1.4.1 | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| d3-Versand | 1.0.6 | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| d3-Ziehen | 1.2.5 | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| d3-dsv | 2.0.0 | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| d3-leicht | 1.0.6 | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| d3-Format | 1.4.3 | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| d3-Hierarchie | 1.1.9 | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| d3-interpolieren | v1.4.0 | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| d3-Pfad | 1.0.9 | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| d3-Skala | 3.2.1 | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| d3-Skala-chromatisch | 1.5.0 | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| d3-Auswahl | v1.4.1 | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| d3-Form | v1.3.7 | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| d3-Zeit | 1.1.0 | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| d3-zeit-format | 2.2.3 | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| d3-Timer | v1.0.10 | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| d3-Übergang | v1.3.2 | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| d3-Zoom | 1.8.3 | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| Komponenten | Version | Lizenz |
|---|---|---|
| delegieren | 3.2.0 | MIT-Lizenz |
| diff2html | 3.2.0 | MIT-Lizenz |
| dimchansky/utfbom | v1.1.0 | Apache-Lizenz 2.0 |
| dimchansky/utfbom | v1.1.1 | Apache-Lizenz 2.0 |
| dominikh/go-tools | 2019.2.3 | MIT-Lizenz |
| dominikh/go-tools | 20190523-snapshot-ea95bdfd | MIT-Lizenz |
| dominikh/go-tools | c2f93a96b099cbbec1de36336ab049ffa620e6d7 | MIT-Lizenz |
| Doppelwandler | v3.0.0 | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| Dustin's Gojson | 20180805-snapshot-af16e0e7 | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| Komponenten | Version | Lizenz |
|---|---|---|
| edsrzf/mmap-go | Master-20160511 | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| erlangt | 22.3.4.15 | Apache-Lizenz 2.0 |
| erlang-erlydtl | 0.7.0 | MIT-Lizenz |
| erlang-poolboy | 1.5.1 | Gemeingut |
| fehleranfällige Anmerkungen | 2.3.4 | Apache-Lizenz 2.0 |
| Komponenten | Version | Lizenz |
|---|---|---|
| fastutil | 8.3.0 | Apache-Lizenz 2.0 |
| flatbuffers-java | 1.6.0.3 | Apache-Lizenz 2.0 |
| fmtlib/fmt | 7.1.3 | MIT-Lizenz |
| Narrheit | v2020.08.24.00 | Apache-Lizenz 2.0 |
| folsom | 0.8.1 | Apache-Lizenz 2.0 |
| forestdb | v1.2 | Apache-Lizenz 2.0 |
| form3tech-oss/jwt-go | v3.2.2 | MIT-Lizenz |
| fs.realpfad | 1.0.0 | ISC-Lizenz |
| fsnotify-fsnotify | v1.4.7 | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| Komponenten | Version | Lizenz |
|---|---|---|
| geocouch | 20180430-snapshot-92def13f | Apache-Lizenz 2.0 |
| geometry-api-java | 2.0.0 | Apache-Lizenz 2.0 |
| github.com/blevesearch/vellum | v1.0.3 | Apache-Lizenz 2.0 |
| github.com/syndtr/gosnappy | 20150730-snapshot-156a0732 | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| glenn-brown/golang-pkg-pcre | 20120522-snapshot-48bb82a8 | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| glog | 0.4.0 | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| glycerin/go-unsnap-stream | 0.0~git20180323.9f0cb55 | MIT-Lizenz |
| glycerin/go-unsnap-stream | 20181221-snapshot-f9677308 | MIT-Lizenz |
| Glyzerin/Konvey | 20190410-snapshot-58a59202 | MIT-Lizenz |
| go-autorest | v14.2.0 | Apache-Lizenz 2.0 |
| Komponenten | Version | Lizenz |
|---|---|---|
| go-check-check | 20171108-snapshot-20d25e28 | BSD 2-Klausel "Vereinfachte" Lizenz |
| go-check-check | 20190902-snapshot-41f04d3b | BSD 2-Klausel "Vereinfachte" Lizenz |
| go-check-check | 20200227-snapshot-8fa46927 | BSD 2-Klausel "Vereinfachte" Lizenz |
| go-jsonpointer | 20140810-snapshot-75939f54 | MIT-Lizenz |
| go-jsonpointer | 20160814-snapshot-ba0abeac | MIT-Lizenz |
| go-metrics | 20151206-snapshot-dee209f2 | BSD 2-Klausel "Vereinfachte" Lizenz |
| go-metrics | 20190825-snapshot-cac0b30c | BSD 2-Klausel "Vereinfachte" Lizenz |
| go-metrics | 20200313-snapshot-10cdbea8 | BSD 2-Klausel "Vereinfachte" Lizenz |
| go-metrics | master-efc2659 | BSD 2-Klausel "Vereinfachte" Lizenz |
| Komponenten | Version | Lizenz |
|---|---|---|
| go-ole-go-ole | v1.2.5 | MIT-Lizenz |
| go-spew | v1.1.0 | ISC-Lizenz |
| go-spew | v1.1.1 | ISC-Lizenz |
| go-tomb-tomb | 20150422-snapshot-dd632973 | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| go-zap | v1.16.0 | MIT-Lizenz |
| go-zookeeper | 20150410-snapshot-fa6674ab | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| go-zookeeper | 20200724-snapshot-2164a8ac | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| go.etcd.io/bbolt | v1.3.5 | MIT-Lizenz |
| Komponenten | Version | Lizenz |
|---|---|---|
| go.googlesource.com/tools | 20180708-snapshot-9f2124fb | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| go.googlesource.com/tools | 20180907-snapshot-90fa682c | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| go.googlesource.com/tools | 20181129-snapshot-e21233ff | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| go.googlesource.com/tools | 20190111-snapshot-bf090417 | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| go.googlesource.com/tools | 20190222-snapshot-f727befe | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| go.googlesource.com/tools | 20190311-snapshot-11955173 | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| go.googlesource.com/tools | 20190517-snapshot-2c0ae700 | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| go.googlesource.com/tools | 20190620-snapshot-6e04913c | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| go.googlesource.com/tools | 20191021-snapshot-9cc4af7d | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| go.googlesource.com/tools | 20191029-snapshot-b9c20aec | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| go.googlesource.com/tools | 20191119-snapshot-298f0cb1 | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| go.googlesource.com/tools | A20200129-snapshot-2f3ba24b | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| go.googlesource.com/tools | v0.1.0 | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| go.uber.org/multierr | v1.5.0 | MIT-Lizenz |
| go.uber.org/multierr | v1.6.0 | MIT-Lizenz |
| Komponenten | Version | Lizenz |
|---|---|---|
| golang protobuf | 1.4.2 | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| golang protobuf | 20181130-snapshot | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| golang protobuf | 20190115-snapshot | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| golang protobuf | 20200220-snapshot-67d41d38 | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| golang protobuf | 20200313-snapshot-b860323f | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| golang protobuf | v1.2.0 | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| golang protobuf | v1.3.1 | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| golang protobuf | v1.3.2 | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| golang protobuf | v1.3.5 | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| golang protobuf | v1.4.0-rc.1 | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| golang protobuf | v1.4.1 | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| golang protobuf | v1.4.3 | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| golang protobuf | v1.5.0 | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| golang protobuf | v1.5.1 | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| golang protobuf | v1.5.2 | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| Komponenten | Version | Lizenz |
|---|---|---|
| golang-github-edsrzf-mmap-go | 0.0~git20160512.0.935e0e8 | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| golang-github-elazarl-go-bindata-assetfs-dev | 0.0~git20151224.0.57eb5e1 | BSD 2-Klausel "Vereinfachte" Lizenz |
| golang-github-elazarl-go-bindata-assetfs-dev | 1.0.0 | BSD 2-Klausel "Vereinfachte" Lizenz |
| golang-github-elazarl-go-bindata-assetfs-dev | 20170227-snapshot-30f82fa2 | BSD 2-Klausel "Vereinfachte" Lizenz |
| golang-github-gorilla-kontext | 0 | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| golang-github-grpc-grpc-go-devel | 1.18.0 | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| golang-github-leemcloughlin-gofarmhash | 0.0~git20160919.0.0a055c5 | MIT-Lizenz |
| golang-github-ryszard-goskiplist | 0.0~git20150312.2dfbae5 | Apache-Lizenz 2.0 |
| golang-github-seiflotfy-cuckoofilter | 0.0~git20160609.0.d048387 | MIT-Lizenz |
| golang-github-spf13-pflag-dev | 1.0.3 | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| Komponenten | Version | Lizenz |
|---|---|---|
| golang-golangorg-crypto-devel | 0 | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| golang-google-genproto-dev | 0.0~git20171123.7f0da29 | Apache-Lizenz 2.0 |
| golang-google-grpc | 1.15.0 | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| golang-snappy-go-dev | 20150731-snapshot-a911026e | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| golang-snappy-go-dev | 20160302-snapshot | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| golang-snappy-go-dev | 20171230-snapshot | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| golang-snappy-go-dev | 20180518-snapshot-2e65f852 | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| golang-snappy-go-dev | v0.0.1 | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| golang-snappy-go-dev | v0.0.3 | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| golang-snappy-go-dev | v0.0.4 | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| golang-x-text-dev | 0.3.0 | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| Komponenten | Version | Lizenz |
|---|---|---|
| golang.org/x/crypto | 20171031-snapshot-bd6f299f | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| golang.org/x/crypto | 20180222-snapshot-432090b8 | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| golang.org/x/crypto | 20180502-snapshot-faadfbdc | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| golang.org/x/crypto | 20180503-snapshot-c2843e01 | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| golang.org/x/crypto | 20180513-snapshot-bd6f299f | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| golang.org/x/crypto | 20180704-snapshot | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| golang.org/x/crypto | 20180925-snapshot | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| golang.org/x/crypto | 20190407-snapshot-cbcb7502 | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| golang.org/x/crypto | 20191011-snapshot-87dc89f0 | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| golang.org/x/crypto | 20200521-snapshot-7f63de1d | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| golang.org/x/crypto | 20200622-snapshot-75b28801 | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| golang.org/x/crypto | 20201211-snapshot-089bfa56 | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| golang.org/x/crypto | 20201221-snapshot-eec23a39 | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| golang.org/x/crypto | 20210313-snapshot-e6e6c4f2 | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| golang.org/x/crypto | 20210322-snapshot-0c34fe9e | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| Komponenten | Version | Lizenz |
|---|---|---|
| golang.org/x/mod | 20191105-snapshot-c90efee7 | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| golang.org/x/mod | v0.3.0 | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| golang.org/x/net | 0.0+git20170629.c81e7f2 | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| golang.org/x/net | 20170911-snapshot-66aacef3 | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| golang.org/x/net | 20180223-snapshot | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| golang.org/x/net | 20180825-snapshot-8a410e7b | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| golang.org/x/net | 20180906-snapshot-161cd47e | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| golang.org/x/net | 20181114-snapshot-adae6a3d | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| golang.org/x/net | 20190211-snapshot-3a22650c | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| golang.org/x/net | 20190311-snapshot-d8887717 | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| golang.org/x/net | 20190402-snapshot-eb5bcb51 | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| golang.org/x/net | 20190613-snapshot-d28f0bde | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| Komponenten | Version | Lizenz |
|---|---|---|
| golang.org/x/net | 20190620-snapshot-3b0461ee | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| golang.org/x/net | 20191105-snapshot-2180aed2 | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| golang.org/x/net | 20200624-snapshot-4c525460 | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| golang.org/x/net | 20200628-snapshot-f5854403 | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| golang.org/x/net | 20201105-snapshot-69a78807 | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| golang.org/x/net | 20210126-snapshot-e18ecbb0 | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| golang.org/x/net | 20210315-snapshot-d523dce5 | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| golang.org/x/net | 20210324-snapshot-d1beb07c | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| golang.org/x/net | 20210409-snapshot-afb366fc | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| Komponenten | Version | Lizenz |
|---|---|---|
| golang.org/x/sys | 20180830-snapshot-49385e6e | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| golang.org/x/sys | 20180908-snapshot-d0be0721 | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| golang.org/x/sys | 20181116-snapshot-5ac8a444 | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| golang.org/x/sys | 20181221-snapshot-b4a75ba8 | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| golang.org/x/sys | 20190215-snapshot-d0b11bda | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| golang.org/x/sys | 20190405-snapshot-97732733 | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| golang.org/x/sys | 20190812-snapshot-fde4db37 | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| golang.org/x/sys | 20190916-snapshot-b4ddaad3 | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| golang.org/x/sys | 20191025-snapshot-33540a1f | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| golang.org/x/sys | 20191112-snapshot-59a1497f | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| golang.org/x/sys | 20200106-snapshot-b016eb3d | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| golang.org/x/sys | 20200202-snapshot-d101bd24 | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| golang.org/x/sys | 20200212-snapshot-12a6c2dc | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| golang.org/x/sys | 20200323-snapshot-85ca7c5b | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| golang.org/x/sys | 20200615-snapshot-f1bc7362 | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| golang.org/x/sys | 20200625-snapshot-ddb9806d | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| golang.org/x/sys | 20200703-snapshot | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| golang.org/x/sys | 20200828-snapshot-157a7402 | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| golang.org/x/sys | 20200930-snapshot-fdedc70b | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| golang.org/x/sys | 20201118-snapshot-f84b799f | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| golang.org/x/sys | 20210111-snapshot-b64e53b0 | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| Komponenten | Version | Lizenz |
|---|---|---|
| golang.org/x/sys | 20210124-snapshot-22da62e1 | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| golang.org/x/sys | 20210217-snapshot-b926d437 | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| golang.org/x/sys | 20210224-snapshot-8e9945a5 | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| golang.org/x/sys | 20210308-snapshot-68d13333 | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| golang.org/x/sys | 20210315-snapshot-c6e025ad | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| golang.org/x/sys | 20210319-snapshot-1e4c9ba3 | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| golang.org/x/sys | 20210323-snapshot-47abb651 | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| golang.org/x/sys | 20210330-snapshot-4fbd30ee | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| golang.org/x/sys | 20210403-snapshot-5e06dd20 | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| golang.org/x/sys | 20210614-snapshot-665e8c73 | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| Komponenten | Version | Lizenz |
|---|---|---|
| golang.org/x/term | 20200929-snapshot-f5c789dd | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| golang.org/x/term | 20201126-snapshot-7de9c90e | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| golang.org/x/term | 20210219-snapshot-6a3ed077 | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| Komponenten | Version | Lizenz |
|---|---|---|
| golang.org/x/text | 020171230-snapshot | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| golang.org/x/text | 20180110-snapshot | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| golang.org/x/text | v0.3.0 | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| golang.org/x/text | v0.3.2 | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| golang.org/x/text | v0.3.3 | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| golang.org/x/text | v0.3.6 | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| golang.org/x/text | v0.3.7 | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| golang.org/x/xerrors | 20190516-snapshot-a985d340 | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| golang.org/x/xerrors | 20190719-snapshot-9bdfabe6 | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| golang.org/x/xerrors | 20191005-snapshot-1b5146ad | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| golang.org/x/xerrors | 20200804-snapshot-5ec99f83 | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| Komponenten | Version | Lizenz |
|---|---|---|
| golang/glog | 20160125-snapshot-23def4e6 | Apache-Lizenz 2.0 |
| goleveldb | 0+git20160825.6ae1797 | BSD 2-Klausel "Vereinfachte" Lizenz |
| goleveldb | 1.0.0 | BSD 2-Klausel "Vereinfachte" Lizenz |
| gomega | 1.4.3 | MIT-Lizenz |
| gute-zuhörer | 1.2.2 | MIT-Lizenz |
| Komponenten | Version | Lizenz |
|---|---|---|
| google-gofuzz | v1.1.0 | Apache-Lizenz 2.0 |
| google-snappy | 1.1.1 | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| google-snappy | 1.1.8 | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| google.golang.org/protobuf | 20200109-snapshot-ec00e32a | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| google.golang.org/protobuf | 20200221-snapshot-4d8936d0 | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| google.golang.org/protobuf | 20200227-snapshot-ab0ca4ff | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| google.golang.org/protobuf | 20200309-snapshot-e05f789c | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| google.golang.org/protobuf | 20200522-snapshot-81db48ad | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| google.golang.org/protobuf | v1.21.0 | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| google.golang.org/protobuf | v1.22.0 | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| google.golang.org/protobuf | v1.23.0 | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| google.golang.org/protobuf | v1.25.0 | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| google.golang.org/protobuf | v1.26.0-rc.1 | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| Komponenten | Version | Lizenz |
|---|---|---|
| google/go-cmp | v0.2.0 | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| google/go-cmp | v0.3.0 | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| google/go-cmp | v0.3.1 | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| google/go-cmp | v0.4.0 | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| google/go-cmp | v0.5.0 | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| google/go-cmp | v0.5.4 | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| google/go-cmp | v0.5.5 | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| Komponenten | Version | Lizenz |
|---|---|---|
| google/go-genproto | 20180817-snapshot-c66870c0 | Apache-Lizenz 2.0 |
| google/go-genproto | 20190830-snapshot-24fa4b26 | Apache-Lizenz 2.0 |
| google/go-genproto | 20200526-snapshot-cb27e3aa | Apache-Lizenz 2.0 |
| google/go-genproto | 20210324-snapshot-3032e8ff | Apache-Lizenz 2.0 |
| google/go-genproto | 20210406-snapshot-e86de6bf | Apache-Lizenz 2.0 |
| google/uuid | 20180409-snapshot | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| google/uuid | v.1.1.2 | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| google/uuid | v1.1.1 | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| google/uuid | v1.2.0 | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| google/uuid | v1.3.0 | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| googletest.src | 1.8.0 | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| Komponenten | Version | Lizenz |
|---|---|---|
| gopherjs | 20190910-snapshot-9d188e94 | BSD 2-Klausel "Vereinfachte" Lizenz |
| gopkg.in/v1/fsnotify | v1.4.7 | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| gorilla/kontext | 20160108-snapshot-215affda | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| gorilla/kontext | 20170307-snapshot | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| gorilla/mux | 1.7.4 | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| gorilla/mux | 20170523-snapshot | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| gorilla/mux | 20171025-snapshot-043ee659 | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| gorilla/mux | v1.8.0 | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| gorilla/muxy | 20170123-snapshot-65b4fd5d | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| Komponenten | Version | Lizenz |
|---|---|---|
| goskiplist | 20170622-snapshot | Apache-Lizenz 2.0 |
| grpc | 1.28.1 | Apache-Lizenz 2.0 |
| grpc-go | v1.17.0 | Apache-Lizenz 2.0 |
| grpc-go | v1.19.0 | Apache-Lizenz 2.0 |
| grpc-go | v1.24.0 | Apache-Lizenz 2.0 |
| grpc-go | v1.27.0 | Apache-Lizenz 2.0 |
| grpc-go | v1.36.0-dev | Apache-Lizenz 2.0 |
| grpc-go | v1.36.1 | Apache-Lizenz 2.0 |
| grpc-go | v1.37.0 | Apache-Lizenz 2.0 |
| Komponenten | Version | Lizenz |
|---|---|---|
| hogan.js | 3.0.2 | Apache-Lizenz 2.0 |
| hpcloud-tail | v1.0.0 | MIT-Lizenz |
| hyracks-api | 0.3.4.1 | Apache-Lizenz 2.0 |
| hyracks-api | 0.3.7 | Apache-Lizenz 2.0 |
| hyracks-client | 0.3.5 | Apache-Lizenz 2.0 |
| hyracks-client | 0.3.7 | Apache-Lizenz 2.0 |
| hyracks-comm | 0.3.6 | Apache-Lizenz 2.0 |
| hyracks-comm | 0.3.7 | Apache-Lizenz 2.0 |
| hyracks-control-cc | 0.3.4.1 | Apache-Lizenz 2.0 |
| hyracks-control-cc | 0.3.6 | Apache-Lizenz 2.0 |
| hyracks-control-cc | 0.3.7 | Apache-Lizenz 2.0 |
| hyracks-control-common | 0.3.4.1 | Apache-Lizenz 2.0 |
| hyracks-control-common | 0.3.6 | Apache-Lizenz 2.0 |
| hyracks-control-common | 0.3.7 | Apache-Lizenz 2.0 |
| hyracks-control-nc | 0.3.4.1 | Apache-Lizenz 2.0 |
| hyracks-control-nc | 0.3.6 | Apache-Lizenz 2.0 |
| hyracks-control-nc | 0.3.7 | Apache-Lizenz 2.0 |
| hyracks-data-std | 0.3.4.1 | Apache-Lizenz 2.0 |
| hyracks-data-std | 0.3.6 | Apache-Lizenz 2.0 |
| hyracks-data-std | 0.3.7 | Apache-Lizenz 2.0 |
| hyracks-dataflow-common | 0.3.4.1 | Apache-Lizenz 2.0 |
| hyracks-dataflow-common | 0.3.7 | Apache-Lizenz 2.0 |
| hyracks-dataflow-std | 0.3.4.1 | Apache-Lizenz 2.0 |
| hyracks-dataflow-std | 0.3.6 | Apache-Lizenz 2.0 |
| hyracks-dataflow-std | 0.3.7 | Apache-Lizenz 2.0 |
| hyracks-http | 0.3.4.1 | Apache-Lizenz 2.0 |
| hyracks-http | 0.3.7 | Apache-Lizenz 2.0 |
| Komponenten | Version | Lizenz |
|---|---|---|
| hyracks-ipc | 0.3.4.1 | Apache-Lizenz 2.0 |
| hyracks-ipc | 0.3.6 | Apache-Lizenz 2.0 |
| hyracks-ipc | 0.3.7 | Apache-Lizenz 2.0 |
| hyracks-net | 0.3.4 | Apache-Lizenz 2.0 |
| hyracks-net | 0.3.6 | Apache-Lizenz 2.0 |
| hyracks-net | 0.3.7 | Apache-Lizenz 2.0 |
| hyracks-storage-am-bloomfilter | 0.3.6 | Apache-Lizenz 2.0 |
| hyracks-storage-am-btree | 0.3.4.1 | Apache-Lizenz 2.0 |
| hyracks-storage-am-btree | 0.3.7 | Apache-Lizenz 2.0 |
| hyracks-storage-am-common | 0.3.4.1 | Apache-Lizenz 2.0 |
| hyracks-storage-am-common | 0.3.5 | Apache-Lizenz 2.0 |
| hyracks-storage-am-common | 0.3.7 | Apache-Lizenz 2.0 |
| hyracks-storage-am-lsm-btree | 0.3.4.1 | Apache-Lizenz 2.0 |
| hyracks-storage-am-lsm-btree | 0.3.7 | Apache-Lizenz 2.0 |
| hyracks-storage-am-lsm-common | 0.3.4.1 | Apache-Lizenz 2.0 |
| hyracks-storage-am-lsm-common | 0.3.6 | Apache-Lizenz 2.0 |
| hyracks-storage-am-lsm-common | 0.3.7 | Apache-Lizenz 2.0 |
| hyracks-storage-am-lsm-invertedindex | 0.3.5 | Apache-Lizenz 2.0 |
| hyracks-storage-am-lsm-rtree | 0.3.7 | Apache-Lizenz 2.0 |
| hyracks-storage-am-rtree | 0.3.7 | Apache-Lizenz 2.0 |
| hyracks-storage-common | 0.3.4.1 | Apache-Lizenz 2.0 |
| hyracks-storage-common | 0.3.6 | Apache-Lizenz 2.0 |
| hyracks-storage-common | 0.3.7 | Apache-Lizenz 2.0 |
| hyracks-util | 0.3.4.1 | Apache-Lizenz 2.0 |
| hyracks-util | 0.3.7 | Apache-Lizenz 2.0 |
| Komponenten | Version | Lizenz |
|---|---|---|
| iconv-lite | v0.4.24 | MIT-Lizenz |
| idna | 2.1 | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| unauffindbar/Mausefalle | 0.0~git20141017.0.76626ae | Apache-Lizenz 2.0 |
| unauffindbar/Mausefalle | 1.0.0 | Apache-Lizenz 2.0 |
| an Bord | 1.0.6 | ISC-Lizenz |
| erbt | v2.0.4 | ISC-Lizenz |
| ini | 1.3.8 | ISC-Lizenz |
| isaacs/einmal | 1.4.0 | ISC-Lizenz |
| Komponenten | Version | Lizenz |
|---|---|---|
| jackson-anmerkungen | jackson-anmerkungen-2.12.3 | Apache-Lizenz 2.0 |
| jackson-core | 2.12.3 | Apache-Lizenz 2.0 |
| jackson-databind | 2.12.3 | Apache-Lizenz 2.0 |
| jamiealquiza/tachymeter | v2.0.0 | MIT-Lizenz |
| jemalloc | 5.2.1 | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| jmespath-go-jmespath | v0.4.0 | Apache-Lizenz 2.0 |
| js-beautify | 1.10.3 | MIT-Lizenz |
| jsdiff | 4.0.2 | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| jsdiff | v5.0.0 | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| jsoniter-go | 20171115-snapshot-f7279a60 | MIT-Lizenz |
| jsoniter-go | 20201117-snapshot-e6b9536d | MIT-Lizenz |
| jsoniter-go | v1.1.10 | MIT-Lizenz |
| jsoniter-go | v1.1.6 | MIT-Lizenz |
| jtolds-gls | v4.20.0 | MIT-Lizenz |
| julienschmidt/httprouter | 20170430-snapshot-975b5c4c | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| kr/schön | 0.1.0 | MIT-Lizenz |
| Krestenkrab's triq | 20151018-snapshot-c7306b8e | Apache-Lizenz 2.0 |
| Komponenten | Version | Lizenz |
|---|---|---|
| leemcloughlin/gofarmhash | 20180505-snapshot | MIT-Lizenz |
| libcouchbase | 3.1.2 | Apache-Lizenz 2.0 |
| libcouchbase | 3.2.0 | Apache-Lizenz 2.0 |
| libcxx | 10.0.0 | (University of Illinois/NCSA Open Source License OR MIT License) |
| libevent - eine Bibliothek zur Ereignisbenachrichtigung | 2.1.11 | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| libffi | 3.3 | MIT-Lizenz |
| libgcc | 7.3.1 | GNU General Public License v3.0 mit Ausnahme der GCC Runtime Library |
| libnuma1 | 2.0.11 | GNU Lesser General Public License v2.1 oder höher |
| libstdc++ | 7.3.1 | GNU General Public License v3.0 mit Ausnahme der GCC Runtime Library |
| libuv | 1.20.3 | (MIT-Lizenz UND ISC-Lizenz UND BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz) |
| Iz4 | 1.9.2 | BSD 2-Klausel "Vereinfachte" Lizenz |
| Komponenten | Version | Lizenz |
|---|---|---|
| mattn-go-runewidth | 0.0.4 | MIT-Lizenz |
| mattn-go-runewidth | v0.0.3 | MIT-Lizenz |
| mattn-go-sqlite3 | v1.14.6 | MIT-Lizenz |
| mattn/go-ieproxy | v0.0.1 | MIT-Lizenz |
| matttproud-golang_protobuf_extensions | v1.0.1 | Apache-Lizenz 2.0 |
| meck | 0.8.5 | Apache-Lizenz 2.0 |
| Minimatch | 3.0.4 | ISC-Lizenz |
| Minimist | 1.2.5 | MIT-Lizenz |
| mitchellh-go-homedir | v1.1.0 | MIT-Lizenz |
| modern-go/aktuell | 20180228-snapshot-e0a39a4c | Apache-Lizenz 2.0 |
| modern-go/aktuell | 20180305-snapshot-bacd9c7e | Apache-Lizenz 2.0 |
| modern-go/reflect2 | 1.0.1 | Apache-Lizenz 2.0 |
| modern-go/reflect2 | 20180630-snapshot-4b7aa43c | Apache-Lizenz 2.0 |
| mschoch/smat | 20160514-snapshot-90eadee7 | Apache-Lizenz 2.0 |
| mschoch/smat | v0.2.0 | Apache-Lizenz 2.0 |
| msgpack-python | 1.0.2 | Apache-Lizenz 2.0 |
| Komponenten | Version | Lizenz |
|---|---|---|
| natefinch/npipe | 20140709-snapshot-272c8150 | MIT-Lizenz |
| natefinch/npipe | 20180227-snapshot-c1b8fa8b | MIT-Lizenz |
| natsort | 7.1.1 | MIT-Lizenz |
| ncurses | 6.2 | MIT v2 mit Ad Clause Lizenz |
| niemeyer/schön | 20200227-snapshot-a10e7cae | MIT-Lizenz |
| Knoten-Zwischenablage | 1.5.16 | MIT-Lizenz |
| node-concat-map | 0.0.1 | MIT-Lizenz |
| Knoten-Globus | v7.1.6 | ISC-Lizenz |
| node-lru-cache | 4.1.5 | ISC-Lizenz |
| node-mkdirp | 0.3.0 | MIT-Lizenz |
| node-mkdirp | 0.5.5 | MIT-Lizenz |
| node-semver | 5.7.1 | ISC-Lizenz |
| nopt | 1.0.10 | MIT-Lizenz |
| nopt | v4.0.3 | ISC-Lizenz |
| Komponenten | Version | Lizenz |
|---|---|---|
| ocLazyLoad | 1.1.0 | MIT-Lizenz |
| onsi/Ginkgo | v1.6.0 | MIT-Lizenz |
| onsi/Ginkgo | v1.7.0 | MIT-Lizenz |
| opentracing-opentracing-go | v1.0.2 | Apache-Lizenz 2.0 |
| os-homedir | 1.0.2 | MIT-Lizenz |
| os-tmpdir | 1.0.2 | MIT-Lizenz |
| osenv | 0.1.5 | ISC-Lizenz |
| Komponenten | Version | Lizenz |
|---|---|---|
| Weg-ist-absolut | 1.0.1 | MIT-Lizenz |
| peterh/liner | v1.2.0 | MIT-Lizenz |
| philhofer-fwd | v1.0.0 | MIT-Lizenz |
| pierrec-lz4 | v1.1 | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| pierrec-xxHash | 20180819-snapshot | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| pkg/Fehler | 20180417-snapshot-30136e27 | BSD 2-Klausel "Vereinfachte" Lizenz |
| pkg/Fehler | v0.8.0 | BSD 2-Klausel "Vereinfachte" Lizenz |
| pkg/Fehler | v0.8.1 | BSD 2-Klausel "Vereinfachte" Lizenz |
| pkg/Fehler | v0.9.1 | BSD 2-Klausel "Vereinfachte" Lizenz |
| Komponenten | Version | Lizenz |
|---|---|---|
| pmezard-go-difflib | 1.0.0 | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| prometheus-client_model | 20180714-snapshot-5c3871d8 | Apache-Lizenz 2.0 |
| prometheus-client_model | 20190204-snapshot-fd36f422 | Apache-Lizenz 2.0 |
| prometheus-client_model | v0.2.0 | Apache-Lizenz 2.0 |
| prometheus-gemeinsam | v0.10.0 | Apache-Lizenz 2.0 |
| prometheus-gemeinsam | v0.18.0 | Apache-Lizenz 2.0 |
| prometheus-gemeinsam | v0.20.0 | Apache-Lizenz 2.0 |
| prometheus-gemeinsam | v0.4.1 | Apache-Lizenz 2.0 |
| prometheus-cpp | v0.10.0 | MIT-Lizenz |
| Komponenten | Version | Lizenz |
|---|---|---|
| prometheus-procfs | 20181009-snapshot-185b4288 | Apache-Lizenz 2.0 |
| prometheus-procfs | v0.0.2 | Apache-Lizenz 2.0 |
| prometheus-procfs | v0.1.3 | Apache-Lizenz 2.0 |
| prometheus-procfs | v0.6.0 | Apache-Lizenz 2.0 |
| Proto-Liste | 1.2.4 | ISC-Lizenz |
| Pseudokarte | 1.0.2 | ISC-Lizenz |
| pyOpenSSL | 20.0.1 | Apache-Lizenz 2.0 |
| pycparser | 2.20 | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| pypa/setuptools | 52.0.0 | Python Software Foundation Lizenz 2.0 |
| python-zertifiziert | 2020.12.5 | Mozilla Public License 2.0 |
| python-kryptographie | 3.4.6 | (Apache Lizenz 2.0 ODER BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz) |
| python-snappy | 0.6.0 | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| python-wheel | 0.36.2 | MIT-Lizenz |
| Komponenten | Version | Lizenz |
|---|---|---|
| reaktive Ströme | 1.0.2 | Creative Commons Zero v1.0 Universal |
| Bewehrungsstahl | 2.1.0-pre | Apache-Lizenz 2.0 |
| Bewehrungsstahl | 2.5.1 | Apache-Lizenz 2.0 |
| Bewehrungsstahl | 2.6.0 | (MIT-Lizenz oder Apache-Lizenz 2.0) |
| Anfragen | 2.25.1 | Apache-Lizenz 2.0 |
| rw | 1.3.3 | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| Komponenten | Version | Lizenz |
|---|---|---|
| Sicherer Puffer | 2.1.2 | MIT-Lizenz |
| Wählen Sie | 1.1.2 | MIT-Lizenz |
| sigmund | 1.0.1 | ISC-Lizenz |
| sn-2-ui-router-ng2 | 6.0.1 | MIT-Lizenz |
| snappy-java | 1.1.7.1 | Apache-Lizenz 2.0 |
| sortablejs | 1.10.2 | MIT-Lizenz |
| spdlog-devel | 1.1.0 | MIT-Lizenz |
| spf13-kobra | 0.0.5 | Apache-Lizenz 2.0 |
| spf13-kobra | 0.0~git20161229.0.1dd5ff2 | Apache-Lizenz 2.0 |
| steveyen-gtreap | 0.0~git20150807.0.0abe01e | MIT-Lizenz |
| steveyen-gtreap | v0.1.0 | MIT-Lizenz |
| stretchr/objx | v0.1.0 | MIT-Lizenz |
| stretchr/objx | v0.1.1 | MIT-Lizenz |
| Komponenten | Version | Lizenz |
|---|---|---|
| jsx von talentdeficit | v0.9.0 | MIT-Lizenz |
| tdewolff-Puffer | v1.0.0 | MIT-Lizenz |
| tdewolff-minify | v1.1.0 | MIT-Lizenz |
| tdewolff-parse | v1.1.0 | MIT-Lizenz |
| tdewolff-strconv | 20171112-snapshot-8fc9bd05 | MIT-Lizenz |
| Kleinst-Emitter | 1.2.0 | MIT-Lizenz |
| tinylib-msgp | 20181103-snapshot | MIT-Lizenz |
| tinylib-msgp | v1.1.0 | MIT-Lizenz |
| tk | 8.6.10 | TCL/TK-Lizenz |
| tklauser/go-sysconf | v0.3.4 | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| tklauser/numcpus | v0.2.1 | Apache-Lizenz 2.0 |
| tpcds | 1.2 | Apache-Lizenz 2.0 |
| tracymacding/goleveldb | 20160629-snapshot-ab8b5dcf | BSD 2-Klausel "Vereinfachte" Lizenz |
| tslib | 1.11.1 | Apache-Lizenz 2.0 |
| Komponenten | Version | Lizenz |
|---|---|---|
| uber-go/atomic | 1.7.0 | MIT-Lizenz |
| uber-go/atomic | v1.6.0 | MIT-Lizenz |
| ui-router-rx | 0.6.4 | MIT-Lizenz |
| ui-router/core | 6.0.4 | MIT-Lizenz |
| ui-select-that-was-forked-solely-to-update-npm-version | 0.19.8 | MIT-Lizenz |
| urllib3 | 1.26.6 | MIT-Lizenz |
| Komponenten | Version | Lizenz |
|---|---|---|
| whitequark/ipaddr.js | 2.0.1 | MIT-Lizenz |
| willf/bitset | v1.0.0 | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| willf/bitset | v1.1.10 | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| win_inet_pton | 1.1.0 | Gemeingut |
| wincertstore | 0.2 | Python Software Foundation Lizenz 2.0 |
| Wrappy | 1.0.2 | ISC-Lizenz |
| Komponenten | Version | Lizenz |
|---|---|---|
| yallist | 2.1.2 | ISC-Lizenz |
| yaml für Go | 20200512-snapshot-9f266ea9 | Apache-Lizenz 2.0 |
| yaml für Go | 20210109-snapshot-496545a6 | Apache-Lizenz 2.0 |
| yaml für Go | v2.2.1 | Apache-Lizenz 2.0 |
| yaml für Go | v2.2.2 | (MIT-Lizenz UND Apache-Lizenz 2.0) |
| yaml für Go | v2.2.3 | Apache-Lizenz 2.0 |
| yaml für Go | v2.2.4 | Apache-Lizenz 2.0 |
| yaml für Go | v2.2.5 | Apache-Lizenz 2.0 |
| yaml für Go | v2.2.8 | Apache-Lizenz 2.0 |
| yaml für Go | v2.3.0 | Apache-Lizenz 2.0 |
| zeekay/highlight.js | 10.4.1 | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| zlib | 1.2.11 | zlib-Lizenz |
Lizenzen
Apache-Lizenz 2.0
(AWS Event Stream 1.0.1, AWS Java SDK :: AWS Core 2.10.83, AWS Java SDK :: Annotations 2.10.83, AWS Java SDK :: Arns 2.10.83, AWS Java SDK :: Auth 2.10.83, AWS Java SDK :: Kern :: Protokolle :: AWS Query Protocol 2.10.83, AWS Java SDK :: Kern :: Protokolle :: AWS Xml-Protokoll 2.10.83, AWS Java SDK :: Kern :: Protokolle :: Protocol Core 2.10.83, AWS Java SDK :: HTTP Client Interface 2.10.83, AWS Java SDK :: HTTP Clients :: Apache 2.10.83, AWS Java SDK :: HTTP-Clients :: Netty Nicht-Blockierende E/A 2.10.83, AWS Java SDK :: Profile 2.10.83, AWS Java SDK :: Regionen 2.10.83, AWS Java SDK :: SDK-Kern 2.10.83, AWS Java SDK :: Dienste :: Amazon S3 2.10.83, AWS Java SDK :: Utilities 2.10.83, AWS SDK for Go 1.38.17, AWS SDK for Go v1.37.31, Apache Commons Codec 1.15, Apache Commons Collections 4.4, Apache Commons Compress 1.21, Apache Commons Lang 3.12.0, Apache Commons Logging 1.2, Apache Commons Text 1.9, Apache HttpClient 4.5.13, Apache HttpComponents Core 4.4.14, Apache Log4j 2.14.1, Apache Log4j JUL Adapter 2.14.1, Apache Log4j Web Adapters 2.14.1, Commons IO 2.8.0, Couchbase 7.0.0, Couchbase JVM Core IO 1.7.20, FlatBuffers 1.5.0, FlatBuffers v1.10.0, Go Testify v1.4.0, Guava InternalFutureFailureAccess und InternalFutures 1.0.1, Guava: Google Core Libraries for Java 30.1-jre, Log4J API 2.14.1, Log4J Commons Logging 2.14.1, Netty Project netty-4.1.63.Final, Netty Reactive Streams HTTP support 2.0.4, Netty Reactive Streams Implementation 2.0.4, Netty/Codec/Redis 4.1.48.Final, Netty/Codec/SMTP 4.1.48.Final, Netty/TomcatNative [BoringSSL - Static] 2.0.39.Final, Netty/Transport/Native/KQueue 4.1.63.Final-redhat-00001, Netty/Transport/Native/Unix/Common 4.1.63.Final-redhat-00001, OpenTracing API 0.31.0, Prometheus Monitoring v2.22.0, ReactiveX RxJS 6.5.3, RoaringBitmap-roaring v0.4.23, RxJava 1.3.8, SLF4J Binding 2.14.1, [ini4j] 0.5.4, algebricks-common 0.3.5, algebricks-common 0.3.7, algebricks-compiler 0.3.4.1, algebricks-compiler 0.3.7, algebricks-core 0.3.4.1, 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Apache-Lizenz Version 2.0, Januar 2004 =========================
https://www.apache.org/licenses/
BEDINGUNGEN FÜR DIE NUTZUNG, VERVIELFÄLTIGUNG UND VERBREITUNG
1. Definitionen.
"Lizenz" bezeichnet die Bedingungen für die Nutzung, Vervielfältigung und Verbreitung, wie sie in den Abschnitten 1 bis 9 dieses Dokuments festgelegt sind.
"Lizenzgeber" bezeichnet den Urheberrechtsinhaber oder die vom Urheberrechtsinhaber autorisierte Stelle, die die Lizenz erteilt.
"Rechtsträger" ist der Zusammenschluss des handelnden Rechtsträgers und aller anderen Rechtsträger, die diesen Rechtsträger kontrollieren, von ihm kontrolliert werden oder mit ihm unter gemeinsamer Kontrolle stehen. Im Sinne dieser Definition bedeutet "Kontrolle" (i) die direkte oder indirekte Befugnis, vertraglich oder anderweitig die Leitung oder das Management eines solchen Rechtsträgers zu bestimmen, oder (ii) das Eigentum an fünfzig Prozent (50%) oder mehr der im Umlauf befindlichen Anteile oder (iii) das wirtschaftliche Eigentum an einem solchen Rechtsträger.
"Sie" (oder "Ihr") bezeichnet eine natürliche oder juristische Person, die die durch diese Lizenz gewährten Rechte ausübt.
Unter "Quellcode" ist die bevorzugte Form für die Durchführung von Änderungen zu verstehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Software-Quellcode, Dokumentationsquelle und Konfigurationsdateien.
Unter "Objektform" ist jede Form zu verstehen, die durch mechanische Transformation oder Übersetzung einer Quellform entsteht, einschließlich, aber nicht beschränkt auf kompilierten Objektcode, generierte Dokumentation und Konvertierungen in andere Medientypen.
"Werk" bezeichnet das urheberrechtlich geschützte Werk, sei es in Quell- oder Objektform, das unter der Lizenz zur Verfügung gestellt wird, wie es durch einen Urheberrechtsvermerk angezeigt wird, der in dem Werk enthalten oder diesem beigefügt ist (ein Beispiel ist im Anhang unten aufgeführt).
"Abgeleitete Werke" bedeutet jedes Werk, ob in Quell- oder Objektform, das auf dem Schutzgegenstand basiert (oder von ihm abgeleitet ist) und dessen redaktionelle Überarbeitungen, Anmerkungen, Ausarbeitungen oder andere Modifikationen in ihrer Gesamtheit ein originäres Werk des Urhebers darstellen. Im Sinne dieser Lizenz zählen zu den abgeleiteten Werken keine Werke, die von dem Schutzgegenstand und seinen abgeleiteten Werken trennbar bleiben oder lediglich eine Verknüpfung (oder eine namentliche Bindung) zu den Schnittstellen des Schutzgegenstands herstellen.
"Beitrag" bezeichnet jedes urheberrechtlich geschützte Werk, einschließlich der Originalversion des Schutzgegenstandes und aller Änderungen oder Ergänzungen dieses Schutzgegenstandes oder davon abgeleiteter Werke, das dem Lizenzgeber vom Urheberrechtsinhaber oder einer natürlichen oder juristischen Person, die zur Einreichung im Namen des Urheberrechtsinhabers berechtigt ist, absichtlich zur Aufnahme in den Schutzgegenstand vorgelegt wird. Im Sinne dieser Definition bedeutet "eingereicht" jede Form von elektronischer, mündlicher oder schriftlicher Kommunikation, die an den Lizenzgeber oder seine Vertreter gesendet wird, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Kommunikation in elektronischen Mailinglisten, Quellcode-Kontrollsystemen und Problemverfolgungssystemen, die vom Lizenzgeber oder in seinem Namen zum Zweck der Diskussion und Verbesserung des Schutzgegenstandes verwaltet werden, jedoch mit Ausnahme von Kommunikation, die vom Urheberrechtsinhaber deutlich sichtbar als "Kein Beitrag" gekennzeichnet oder anderweitig schriftlich bezeichnet wird.
"Mitwirkende" bezeichnet den Lizenzgeber und jede natürliche oder juristische Person, in deren Namen ein Beitrag beim Lizenzgeber eingegangen ist und anschließend in den Schutzgegenstand aufgenommen wurde.
2. Erteilung einer Urheberrechtslizenz.
Vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz gewährt Ihnen jeder Mitwirkende hiermit eine unbefristete, weltweite, nicht-exklusive, kostenlose, unwiderrufliche Urheberrechtslizenz zur Vervielfältigung, Erstellung abgeleiteter Werke, öffentlichen Darstellung, öffentlichen Aufführung, Unterlizenzierung und Verbreitung des Werks und solcher abgeleiteter Werke in Quell- oder Objektform.
3. Erteilung einer Patentlizenz.
Vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz gewährt Ihnen jeder Mitwirkende hiermit eine unbefristete, weltweite, nicht ausschließliche, kostenlose, gebührenfreie und unwiderrufliche (außer wie in diesem Abschnitt angegeben) Patentlizenz, um den Schutzgegenstand herzustellen, herstellen zu lassen, zu nutzen, zum Verkauf anzubieten, zu verkaufen, zu importieren und anderweitig zu übertragen, wobei sich diese Lizenz nur auf diejenigen Patentansprüche bezieht, die von diesem Mitwirkenden lizenziert werden können und die notwendigerweise durch seine Beiträge allein oder durch die Kombination seiner Beiträge mit dem Schutzgegenstand, für den diese Beiträge eingereicht wurden, verletzt werden. Wenn Sie einen Patentrechtsstreit gegen eine juristische Person anstrengen (einschließlich einer Widerklage oder Gegenklage in einem Rechtsstreit), in dem behauptet wird, dass der Schutzgegenstand oder ein in den Schutzgegenstand integrierter Beitrag eine direkte oder mittelbare Patentverletzung darstellt, enden alle Patentlizenzen, die Ihnen im Rahmen dieser Lizenz für den Schutzgegenstand gewährt wurden, an dem Tag, an dem ein solcher Rechtsstreit eingereicht wird.
4. Umverteilung.
Sie dürfen Kopien des Werks oder davon abgeleiteter Werke in jedem Medium, mit oder ohne Änderungen und in Quell- oder Objektform vervielfältigen und verbreiten, sofern Sie die folgenden Bedingungen erfüllen:
- Sie müssen allen anderen Empfängern des Schutzgegenstandes oder abgeleiteter Werke eine Kopie dieser Lizenz aushändigen; und
- Sie müssen dafür sorgen, dass alle geänderten Dateien deutliche Hinweise darauf tragen, dass Sie die Dateien geändert haben; und
- Sie müssen alle Urheberrechts-, Patent-, Markenzeichen- und Zuordnungshinweise aus dem Quelltext des Werks im Quelltext der von Ihnen verbreiteten abgeleiteten Werke beibehalten, mit Ausnahme derjenigen Hinweise, die sich nicht auf einen Teil der abgeleiteten Werke beziehen; und
- Wenn das Werk eine "HINWEIS"-Textdatei als Teil seiner Verbreitung enthält, dann müssen alle abgeleiteten Werke, die Sie verbreiten, eine lesbare Kopie der in einer solchen HINWEIS-Datei enthaltenen Hinweise auf die Namensnennung enthalten, mit Ausnahme der Hinweise, die sich auf keinen Teil der abgeleiteten Werke beziehen, und zwar an mindestens einer der folgenden Stellen: innerhalb einer HINWEIS-Textdatei, die als Teil der abgeleiteten Werke verbreitet wird; innerhalb des Quelltextes oder der Dokumentation, wenn diese zusammen mit den abgeleiteten Werken bereitgestellt wird; oder innerhalb einer von den abgeleiteten Werken erzeugten Anzeige, wenn und wo immer solche Hinweise Dritter normalerweise erscheinen. Der Inhalt der NOTICE-Datei dient nur zu Informationszwecken und verändert die Lizenz nicht. Sie dürfen in abgeleiteten Werken, die Sie verbreiten, neben oder als Zusatz zum HINWEIS-Text des Werks Ihre eigenen Hinweise auf die Urheberschaft hinzufügen, vorausgesetzt, daß solche zusätzlichen Hinweise auf die Urheberschaft nicht als Änderung der Lizenz ausgelegt werden können.
Sie können Ihren Modifikationen einen eigenen Urheberrechtsvermerk hinzufügen und zusätzliche oder andere Lizenzbedingungen für die Nutzung, Vervielfältigung oder Verbreitung Ihrer Modifikationen oder für solche abgeleiteten Werke als Ganzes vorsehen, vorausgesetzt, dass Ihre Nutzung, Vervielfältigung und Verbreitung des Werks ansonsten mit den in dieser Lizenz festgelegten Bedingungen übereinstimmt.
5. Einreichung von Beiträgen.
Sofern Sie nicht ausdrücklich etwas anderes erklären, unterliegt jeder Beitrag, den Sie dem Lizenzgeber absichtlich zur Aufnahme in den Schutzgegenstand übermitteln, den Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz, ohne zusätzliche Bestimmungen oder Bedingungen. Ungeachtet des Vorstehenden ersetzen oder ändern die vorliegenden Bestimmungen nicht die Bedingungen eines separaten Lizenzvertrags, den Sie möglicherweise mit dem Lizenzgeber in Bezug auf solche Beiträge abgeschlossen haben.
6. Markenzeichen.
Diese Lizenz gewährt nicht die Erlaubnis, die Handelsnamen, Warenzeichen, Dienstleistungsmarken oder Produktnamen des Lizenzgebers zu verwenden, es sei denn, dies ist für eine angemessene und übliche Verwendung zur Beschreibung des Ursprungs des Schutzgegenstandes und zur Wiedergabe des Inhalts der NOTICE-Datei erforderlich.
7. Ausschluss der Gewährleistung.
Sofern nicht durch geltendes Recht vorgeschrieben oder schriftlich vereinbart, stellt der Lizenzgeber den Schutzgegenstand (und jeder Mitwirkende seine Beiträge) im Ist-Zustand zur Verfügung, OHNE GEWÄHRLEISTUNGEN ODER BEDINGUNGEN IRGENDWELCHER ART, weder ausdrücklich noch stillschweigend, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Gewährleistungen oder Bedingungen des TITELS, der NICHTVERLETZUNG, der HANDELSÜBLICHKEIT oder der EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Sie sind allein dafür verantwortlich, die Angemessenheit der Nutzung oder Weiterverbreitung des Werks zu bestimmen, und übernehmen alle Risiken, die mit der Ausübung der Rechte aus dieser Lizenz verbunden sind.
8. Begrenzung der Haftung.
In keinem Fall und unter keiner Rechtstheorie, weder aus unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit) noch aus Vertrag oder anderweitig, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben (z. B. vorsätzliche und grob fahrlässige Handlungen) oder schriftlich vereinbart, haftet ein Mitwirkender Ihnen gegenüber für Schäden, einschließlich direkter, indirekter, spezieller, zufälliger oder Folgeschäden jeglicher Art, die aus dieser Lizenz oder aus der Nutzung oder Unmöglichkeit der Nutzung des Werkes entstehen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden aus Verlust von Firmenwert, Arbeitsunterbrechung, Computerausfall oder Fehlfunktionen), oder Folgeschäden jeglicher Art, die sich aus dieser Lizenz oder aus der Nutzung oder der Unmöglichkeit der Nutzung des Schutzgegenstandes ergeben (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden aus entgangenem Geschäftswert, Arbeitsunterbrechung, Computerausfall oder -fehlfunktion oder alle anderen kommerziellen Schäden oder Verluste), selbst wenn der Mitwirkende auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen worden ist.
9. Übernahme der Garantie oder der zusätzlichen Haftung.
Wenn Sie den Schutzgegenstand oder davon abgeleitete Werke weitergeben, können Sie die Übernahme von Support-, Gewährleistungs-, Entschädigungs- oder anderen Haftungsverpflichtungen und/oder Rechten im Einklang mit dieser Lizenz anbieten und dafür eine Gebühr verlangen. Bei der Annahme solcher Verpflichtungen dürfen Sie jedoch nur in Ihrem eigenen Namen und auf Ihre alleinige Verantwortung handeln, nicht im Namen eines anderen Mitwirkenden, und nur dann, wenn Sie sich bereit erklären, jeden Mitwirkenden von jeglicher Haftung freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten, die diesem Mitwirkenden aufgrund Ihrer Annahme einer solchen Garantie oder zusätzlichen Haftung entsteht oder gegen ihn geltend gemacht wird.
ENDE DER BEDINGUNGEN UND KONDITIONEN
APPENDIX: Wie Sie die Apache-Lizenz auf Ihre Arbeit anwenden
Um die Apache-Lizenz auf Ihre Arbeit anzuwenden, fügen Sie den folgenden Musterhinweis an, wobei die in Klammern "[]" eingeschlossenen Felder durch Ihre eigenen Angaben ersetzt werden. (Lassen Sie die Klammern weg!) Der Text sollte in die für das Dateiformat geeignete Kommentarsyntax eingefügt werden. Wir empfehlen außerdem, den Datei- oder Klassennamen und die Beschreibung des Zwecks auf derselben "gedruckten Seite" wie den Urheberrechtsvermerk anzugeben, um die Identifizierung in Archiven Dritter zu erleichtern.
Copyright [yyyy] [Name des Rechteinhabers] Lizenziert unter der Apache License, Version 2.0 (die "Lizenz"); Sie dürfen diese Datei nur in Übereinstimmung mit der Lizenz verwenden. Sie können eine Kopie der Lizenz erhalten unter https://www.apache.org/licenses/LICENSE-2.0 Sofern nicht durch geltendes Recht vorgeschrieben oder schriftlich vereinbart, wird Software, die unter der Lizenz vertrieben wird, auf einer "AS IS"-Basis vertrieben, OHNE GARANTIEN ODER BEDINGUNGEN JEGLICHER ART, weder ausdrücklich noch stillschweigend. Siehe die Lizenz für die spezifische Sprache, die die Erlaubnisse und Einschränkungen unter der Lizenz regelt.
—
Boost Software Lizenz 1.0
(Boost C++-Bibliotheken - boost 1.74.0.2)
Boost Software-Lizenz - Version 1.0
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17. August 2003
—————–
Hiermit wird jeder Person oder Organisation, die eine Kopie der Software und der begleitenden Dokumentation, die unter diese Lizenz fällt (die "Software"), erhält, die Erlaubnis erteilt, die Software kostenlos zu verwenden, zu reproduzieren, anzuzeigen, zu vertreiben, auszuführen und zu übertragen sowie abgeleitete Werke der Software zu erstellen und Dritten, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, zu gestatten, dies zu tun, und zwar unter den folgenden Bedingungen:
Die Urheberrechtsvermerke in der Software und diese gesamte Erklärung, einschließlich der obigen Lizenzgewährung, dieser Einschränkung und des folgenden Haftungsausschlusses, müssen in allen Kopien der Software, ganz oder teilweise, und in allen abgeleiteten Werken der Software enthalten sein, es sei denn, diese Kopien oder abgeleiteten Werke liegen ausschließlich in Form von maschinenausführbarem Objektcode vor, der von einem Quellsprachprozessor erzeugt wurde.
DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, DES EIGENTUMS UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE URHEBERRECHTSINHABER ODER IRGENDJEMAND, DER DIE SOFTWARE VERTREIBT, FÜR SCHÄDEN ODER ANDERE HAFTUNGEN, OB AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN.
—
BSD 2-Klausel "Vereinfachte" Lizenz
(AWS SDK für Go 1.38.17, glenn-brown/golang-pkg-pcre 20120522-snapshot-48bb82a8, go-check-check 20190902-snapshot-41f04d3b, go-check-check 20200227-snapshot-8fa46927, go-metrics 20200313-snapshot-10cdbea8, go-metrics 20201227-snapshot-cf1acfcd, gopherjs 20190910-snapshot-9d188e94)
BSD Zwei-Klausel-Lizenz
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Die Weiterverbreitung und Verwendung in Quell- und Binärform, mit oder ohne Änderungen, ist gestattet, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
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BSD 2-Klausel "Vereinfachte" Lizenz
(go-check-check 20171108-snapshot-20d25e28)
Copyright (c) 2010-2013 Gustavo Niemeyer <gustavo@niemeyer.net>
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BSD 2-Klausel "Vereinfachte" Lizenz
(golang-github-elazarl-go-bindata-assetfs-dev 20170227-snapshot-30f82fa2)
Copyright (c) 2014, Elazar Leibovich
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BSD 2-Klausel "Vereinfachte" Lizenz
(pkg/errors 20180417-snapshot-30136e27, pkg/errors v0.8.0, pkg/errors v0.8.1, pkg/errors v0.9.1)
Copyright (c) 2015, Dave Cheney <dave@cheney.net>
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BSD 2-Klausel "Vereinfachte" Lizenz
(go-metrics 20151206-snapshot-dee209f2, go-metrics 20190825-snapshot-cac0b30c, go-metrics master-efc2659)
Urheberrecht 2012 Richard Crowley. Alle Rechte vorbehalten.
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BSD 2-Klausel "Vereinfachte" Lizenz
(goleveldb 1.0.0, tracymacding/goleveldb 20160629-snapshot-ab8b5dcf)
Copyright 2012 Suryandaru Triandana <syndtr@gmail.com>
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BSD 2-Klausel "Vereinfachte" Lizenz
(goleveldb 0+git20160825.6ae1797)
Format: https://www.debian.org/doc/packaging-manuals/copyright-format/1.0/
Upstream-Name: github.com/syndtr/goleveldb
Quelle: https://github.com/syndtr/goleveldb/
Dateien: *
Copyright: 2012 Suryandaru Triandana <syndtr@gmail.com>
Lizenz: BSD-2-Klausel
Dateien: debian/*
Copyright: 2015 Martín Ferrari <tincho@tincho.org>
Lizenz: BSD-2-Klausel
Lizenz: BSD-2-Klausel
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BSD 2-Klausel "Vereinfachte" Lizenz
(lz4 1.9.2)
Lizenz: BSD-2-Klausel
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BSD 2-Klausel "Vereinfachte" Lizenz
(golang-github-elazarl-go-bindata-assetfs-dev 0.0~git20151224.0.57eb5e1, golang-github-elazarl-go-bindata-assetfs-dev 1.0.0)
Quelle: https://github.com/elazarl/go-bindata-assetfs
Dateien: *
Copyright: 2014-2015 Elazar Leibovich
Lizenz: BSD-2-Klausel
Dateien: debian/*
Copyright: 2015 Tim Potter <tpot@hpe.com>
Lizenz: BSD-2-Klausel
Kommentar: Debian-Pakete sind unter den gleichen Bedingungen lizenziert wie die Upstream-Pakete
Lizenz: BSD-2-Klausel
Copyright (c) 2014, Elazar Leibovich
Alle Rechte vorbehalten.
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BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
(libevent - eine Bibliothek für Ereignisbenachrichtigungen 2.1.11)
als die 3-Klausel (oder "modifizierte") BSD-Lizenz:
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Urheberrecht (c) 2000-2007 Niels Provos <provos@citi.umich.edu>
Copyright (c) 2007-2012 Niels Provos und Nick Mathewson
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BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
(blevesearch/snowballstem v0.9.0)
Urheberrecht (c) 2001, Dr. Martin Porter
Urheberrecht (c) 2004,2005, Richard Boulton
Copyright (c) 2013, Yoshiki Shibukawa
Copyright (c) 2006,2007,2009,2010,2011,2014-2019, Olly Betts
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BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
(Breakpad r835)
Copyright (c) 2006, Google Inc.
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BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
(glog 0.4.0)
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BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
(go.googlesource.com/tools 20181129-snapshot-e21233ff, golang-golangorg-crypto-devel 0, golang-x-text-dev 0.3.0, golang.org/x/crypto 20171031-snapshot-bd6f299f, golang.org/x/crypto 20180222-snapshot-432090b8, golang.org/x/crypto 20180502-snapshot-faadfbdc, golang.org/x/crypto 20180513-snapshot-bd6f299f, golang.org/x/crypto 20180704-snapshot, golang.org/x/crypto 20180925-snapshot, golang.org/x/mod v0.3.0, golang.org/x/net 20170911-snapshot-66aacef3, golang.org/x/sys 20200703-snapshot, golang.org/x/text 20180110-snapshot, golang.org/x/text v0.3.0, golang.org/x/text v0.3.2, golang.org/x/text v0.3.3)
Copyright (c) 2009 Die Go-Autoren. Alle Rechte vorbehalten.
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DIESE SOFTWARE WIRD VON DEN URHEBERRECHTSINHABERN UND BEITRAGSZAHLERN IN DER VORLIEGENDEN FORM ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, WIRD ABGELEHNT. IN KEINEM FALL HAFTEN DER URHEBERRECHTSINHABER ODER DIE MITWIRKENDEN FÜR DIREKTE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE, BEISPIELHAFTE SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZGÜTERN ODER -DIENSTLEISTUNGEN, NUTZUNGS-, DATEN- ODER GEWINNVERLUSTE ODER GESCHÄFTSUNTERBRECHUNGEN), WIE AUCH IMMER DIESE VERURSACHT WURDEN UND AUF WELCHER HAFTUNGSTHEORIE SIE BERUHEN, SEI ES AUS VERTRAG, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGER HAFTUNG ODER UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER ANDERWEITIG), DIE SICH IN IRGENDEINER WEISE AUS DER NUTZUNG DIESER SOFTWARE ERGEBEN, SELBST WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT EINES SOLCHEN SCHADENS HINGEWIESEN WURDE
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BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
(google/uuid 20180409-snapshot, google/uuid v.1.1.2, google/uuid v1.1.1)
Copyright (c) 2009,2014 Google Inc. Alle Rechte vorbehalten.
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BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
(go-tomb-tomb 20150422-snapshot-dd632973)
Copyright (c) 2010-2011 - Gustavo Niemeyer <gustavo@niemeyer.net>
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BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
(github.com/syndtr/gosnappy 20150730-snapshot-156a0732, golang-snappy-go-dev 20160302-snapshot, golang-snappy-go-dev 20171230-snapshot, golang-snappy-go-dev 20180518-snapshot-2e65f852, golang-snappy-go-dev v0.0.1)
Copyright (c) 2011 Die Snappy-Go-Autoren. Alle Rechte vorbehalten.
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BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
(blevesearch/mmap-go v1.0.2, edsrzf/mmap-go master-20160511)
Copyright (c) 2011, Evan Shaw <edsrzf@gmail.com>
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BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
(golang-github-spf13-pflag-dev 1.0.3)
Copyright (c) 2012 Alex Ogier. Alle Rechte vorbehalten.
Copyright (c) 2012 Die Go-Autoren. Alle Rechte vorbehalten.
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BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
(golang-github-gorilla-context 0, gorilla/context 20160108-snapshot-215affda, gorilla/context 20170307-snapshot, gorilla/mux 20170523-snapshot, gorilla/mux 20171025-snapshot-043ee659)
Copyright (c) 2012 Rodrigo Moraes. Alle Rechte vorbehalten.
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BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
(fsnotify-fsnotify v1.4.7, gopkg.in/v1/fsnotify v1.4.7)
Copyright (c) 2012 Die Go-Autoren. Alle Rechte vorbehalten.
Copyright (c) 2012 fsnotify-Autoren. Alle Rechte vorbehalten.
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BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
(gorilla/mux 1.7.4, gorilla/mux v1.8.0)
Copyright (c) 2012-2018 Die Gorilla-Autoren. Alle Rechte vorbehalten.
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BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
(julienschmidt/httprouter 20170430-snapshot-975b5c4c)
Copyright (c) 2013 Julien Schmidt. Alle Rechte vorbehalten.
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- Die Namen der Mitwirkenden dürfen nicht verwendet werden, um von dieser Software abgeleitete Produkte zu unterstützen oder zu bewerben, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche schriftliche Genehmigung vor.
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BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
(Programmiersprache Go 20181107-snapshot)
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BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
(willf/bitset v1.0.0, willf/bitset v1.1.10)
Copyright (c) 2014 Will Fitzgerald. Alle Rechte vorbehalten.
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BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
(pierrec-xxHash 20180819-snapshot)
Copyright (c) 2014, Pierre Curto
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BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
(pierrec-lz4 v1.1)
Copyright (c) 2015, Pierre Curto
Alle Rechte vorbehalten.
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- Weder der Name von xxHash noch die Namen der Mitwirkenden dürfen ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Genehmigung verwendet werden, um von dieser Software abgeleitete Produkte zu unterstützen oder zu bewerben.
DIESE SOFTWARE WIRD VON DEN URHEBERRECHTSINHABERN UND BEITRAGSZAHLERN IN DER VORLIEGENDEN FORM ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, WIRD ABGELEHNT. IN KEINEM FALL HAFTEN DER URHEBERRECHTSINHABER ODER DIE MITWIRKENDEN FÜR DIREKTE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE, BEISPIELHAFTE SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZGÜTERN ODER -DIENSTLEISTUNGEN, NUTZUNGS-, DATEN- ODER GEWINNVERLUSTE ODER GESCHÄFTSUNTERBRECHUNGEN), WIE AUCH IMMER DIESE VERURSACHT WURDEN UND AUF WELCHER HAFTUNGSTHEORIE SIE BERUHEN, OB DURCH VERTRAG, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGE HAFTUNG ODER UNERLAUBTE HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER ANDERWEITIG), DIE SICH IN IRGENDEINER WEISE AUS DER NUTZUNG DIESER SOFTWARE ERGEBEN, AUCH WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE
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BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
(gorilla/muxy 20170123-snapshot-65b4fd5d)
Copyright (c) 2016 Die Gorilla-Autoren. Alle Rechte vorbehalten.
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- Weiterverteilungen in Binärform müssen den obigen Copyright-Hinweis, diese Liste von Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss in der Dokumentation und/oder anderen mit der Verteilung gelieferten Materialien wiedergeben.
- Weder der Name von Gorilla noch die Namen der Mitwirkenden dürfen ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Genehmigung verwendet werden, um von dieser Software abgeleitete Produkte zu unterstützen oder zu bewerben.
DIESE SOFTWARE WIRD VON DEN URHEBERRECHTSINHABERN UND BEITRAGSZAHLERN IN DER VORLIEGENDEN FORM ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, WIRD ABGELEHNT. IN KEINEM FALL HAFTEN DER URHEBERRECHTSINHABER ODER DIE MITWIRKENDEN FÜR DIREKTE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE, BEISPIELHAFTE SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZGÜTERN ODER -DIENSTLEISTUNGEN, NUTZUNGS-, DATEN- ODER GEWINNVERLUSTE ODER GESCHÄFTSUNTERBRECHUNGEN), WIE AUCH IMMER DIESE VERURSACHT WURDEN UND AUF WELCHER HAFTUNGSTHEORIE SIE BERUHEN, SEI ES AUS VERTRAG, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGER HAFTUNG ODER UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER ANDERWEITIG), DIE SICH IN IRGENDEINER WEISE AUS DER NUTZUNG DIESER SOFTWARE ERGEBEN, SELBST WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT EINES SOLCHEN SCHADENS HINGEWIESEN WURDE
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BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
(google/go-cmp v0.2.0, google/go-cmp v0.3.1, google/go-cmp v0.4.0, google/go-cmp v0.5.0)
Copyright (c) 2017 Die Go-Autoren. Alle Rechte vorbehalten.
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(google.golang.org/protobuf v1.21.0, google.golang.org/protobuf v1.22.0, google.golang.org/protobuf v1.23.0, google.golang.org/protobuf v1.25.0)
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(AWS SDK für Go 1.38.17, Go Programmiersprache 20180907-snapshot-90fa682c, Go Programmiersprache 20190111-snapshot-bf090417, Go Programmiersprache 20190222-snapshot-f727befe, Go Programmiersprache 20190311-snapshot-11955173, Go Programmiersprache 20190517-snapshot-2c0ae700, Go Programmiersprache 20190620-snapshot-6e04913c, Go Programmiersprache 20191021-snapshot-9cc4af7d, Go Programmiersprache 20191029-snapshot-b9c20aec, Go Programmiersprache 20191119-snapshot-298f0cb1, Go Programmiersprache 20200129-snapshot-2f3ba24b, Go Programmiersprache v0.1.0, Google V8 JavaScript Engine 8.3.110.13, HdrHistogram_c 0.9.13, PCRE 8.43, PySocks 1.7.1, Stax2 API 4.2, blackfriday v1.5.2, d3-array 2.4.0, d3-axis 1.0.12, d3-brush 1.1.5, d3-color 1.4.1, d3-dispatch 1.0.6, d3-drag 1.2.5, d3-dsv 2.0.0, d3-ease 1.0.6, d3-format 1.4.3, d3-hierarchy 1.1.9, d3-interpolate v1.4.0, d3-path 1.0.9, d3-scale 3.2.1, d3-scale-chromatic 1.5.0, d3-selection v1.4.1, d3-time 1.1.0, d3-time-format 2.2.3, d3-timer v1.0.10, d3-transition v1.3.2, d3-zoom 1.8.3, dustin's gojson 20180805-snapshot-af16e0e7, go-zookeeper 20150410-snapshot-fa6674ab, go-zookeeper 20200724-snapshot-2164a8ac, go.googlesource.com/term 20200929-snapshot-f5c789dd, go.googlesource.com/term 20201126-snapshot-7de9c90e, go.googlesource.com/term 20210219-snapshot-6a3ed077, golang protobuf 20200220-snapshot-67d41d38, golang protobuf 20200313-snapshot-b860323f, golang protobuf v1.5.0, golang protobuf v1.5.1, golang protobuf v1.5.2, golang-snappy-go-dev 20150731-snapshot-a911026e, golang-snappy-go-dev v0.0.3, golang.org/x/crypto 20180503-snapshot-c2843e01, golang.org/x/crypto 20210313-snapshot-e6e6c4f2, golang.org/x/crypto 20210615-snapshot-5ff15b29, golang.org/x/mod 20191105-snapshot-c90efee7, golang.org/x/net 20180223-snapshot, golang.org/x/net 20180825-snapshot-8a410e7b, golang.org/x/net 20180906-snapshot-161cd47e, golang.org/x/net 20181114-snapshot-adae6a3d, golang.org/x/net 20190211-snapshot-3a22650c, golang.org/x/net 20190311-snapshot-d8887717, golang.org/x/net 20190402-snapshot-eb5bcb51, golang.org/x/net 20200624-snapshot-4c525460, golang.org/x/sys 20180830-snapshot-49385e6e, golang.org/x/sys 20180908-snapshot-d0be0721, golang.org/x/sys 20181116-snapshot-5ac8a444, golang.org/x/sys 20181221-snapshot-b4a75ba8, golang.org/x/sys 20190215-snapshot-d0b11bda, golang.org/x/sys 20190405-snapshot-97732733, golang.org/x/sys 20190812-snapshot-fde4db37, golang.org/x/sys 20190916-snapshot-b4ddaad3, golang.org/x/sys 20191025-snapshot-33540a1f, golang.org/x/sys 20191112-snapshot-59a1497f, golang.org/x/sys 20200106-snapshot-b016eb3d, golang.org/x/sys 20200202-snapshot-d101bd24, golang.org/x/sys 20200212-snapshot-12a6c2dc, golang.org/x/sys 20200323-snapshot-85ca7c5b, golang.org/x/sys 20200615-snapshot-f1bc7362, golang.org/x/sys 20200625-snapshot-ddb9806d, golang.org/x/sys 20200828-snapshot-157a7402, golang.org/x/sys 20200930-snapshot-fdedc70b, golang.org/x/sys 20201118-snapshot-f84b799f, golang.org/x/sys 20210124-snapshot-22da62e1, golang.org/x/sys 20210330-snapshot-4fbd30ee, golang.org/x/text 20171230-snapshot, golang.org/x/text v0.3.6, golang.org/x/xerrors 20190516-snapshot-a985d340, golang.org/x/xerrors 20190719-snapshot-9bdfabe6, golang.org/x/xerrors 20191005-snapshot-1b5146ad, golang.org/x/xerrors 20200804-snapshot-5ec99f83, google.golang.org/protobuf 20200109-snapshot-ec00e32a, google.golang.org/protobuf 20200221-snapshot-4d8936d0, google.golang.org/protobuf 20200227-snapshot-ab0ca4ff, google.golang.org/protobuf 20200309-snapshot-e05f789c, google.golang.org/protobuf 20200522-snapshot-81db48ad, google.golang.org/protobuf v1.26.0-rc.1, google/go-cmp v0.5.4, google/go-cmp v0.5.5, google/uuid v1.2.0, idna 2.1, jsdiff 4.0.2, jsdiff v5.0.0, python-cryptography 3.4.6, python-snappy 0.6.0, tklauser/go-sysconf v0.3.4, zeekay/highlight.js 10.4.1)
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(Doppelkonvertierung v3.0.0)
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BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
(googletest.src 1.8.0)
Copyright 2008, Google Inc.
Alle Rechte vorbehalten.
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BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
(golang protobuf 1.4.2, golang protobuf 20181130-snapshot, golang protobuf 20190115-snapshot, golang protobuf v1.2.0, golang protobuf v1.3.1, golang protobuf v1.3.2, golang protobuf v1.3.5, golang protobuf v1.4.0-rc.1, golang protobuf v1.4.1, golang protobuf v1.4.3)
Copyright 2010 Die Go-Autoren. Alle Rechte vorbehalten.
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BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
(google-snappy 1.1.1, google-snappy 1.1.8)
Copyright 2011, Google Inc.
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BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
(jemalloc 5.2.1)
Dateien: bin/jeprof.in
Copyright: 1998-2007 Google Inc.
Lizenz: BSD-3-Klause-Google
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BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
(Go Programmiersprache 0.0~git20190125.d66bd3c+ds)
Dateien: debian/*
Copyright:
2013 Michael Stapelberg <stapelberg@debian.org>
2015 Tianon Gravi <tianon@debian.org>
Lizenz: BSD-3-Klausel
Lizenz: BSD-3-Klausel
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BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
(libuv 1.20.3)
Dateien: getopt.c
Urheberrecht (c) 1987, 1993, 1994
Die Regenten der Universität von Kalifornien. Alle Rechte vorbehalten.
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DIESE SOFTWARE WIRD VON DEN REGENTEN UND BEITRAGSZAHLERN IN DER VORLIEGENDEN FORM ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, UND JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT UND DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, WIRD ABGELEHNT. UNTER KEINEN UMSTÄNDEN HAFTEN DIE REGENTEN ODER MITWIRKENDEN FÜR DIREKTE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE, BEISPIELHAFTE ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZGÜTERN ODER -DIENSTLEISTUNGEN, NUTZUNGS-, DATEN- ODER GEWINNVERLUSTE ODER GESCHÄFTSUNTERBRECHUNGEN), WIE AUCH IMMER DIESE VERURSACHT WURDEN UND AUF WELCHER HAFTUNGSTHEORIE SIE BERUHEN, UNABHÄNGIG DAVON, OB ES SICH UM VERTRAGSHAFTUNG, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGE HAFTUNG ODER UNERLAUBTE HANDLUNGEN (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER SONSTIGES) HANDELT, DIE IN IRGENDEINER WEISE AUS DER NUTZUNG DIESER SOFTWARE ENTSTEHEN, SELBST WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE
—
BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
(golang.org/x/net 0.0+git20170629.c81e7f2)
https://www.w3.org/International/tests/repository/html5/the-input-byte-stream/results-basics
https://www.w3.org/Consortium/Legal/2015/doc-license
Lizenz: BSD-3-Klausel
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BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
(golang-google-grpc 1.15.0)
Lizenz: BSD-3-Klausel
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BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
(DataDog/zstd v1.3.4)
Vereinfachte BSD-Lizenz
Copyright (c) 2016, Datadog <info@datadoghq.com>
Alle Rechte vorbehalten.
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BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
(golang-github-edsrzf-mmap-go 0.0~git20160512.0.935e0e8)
Quelle: https://github.com/edsrzf/mmap-go
Dateien: *
Copyright: 2011 Evan Shaw <edsrzf@gmail.com>
Lizenz: BSD-3-Klausel
Dateien: mmap_test.go
Copyright:
2011 Evan Shaw <edsrzf@gmail.com>
2010 Gustavo Niemeyer <gustavo@niemeyer.net>
Lizenz: BSD-3-Klausel
Dateien: debian/*
Copyright: 2017 Michael Lustfield <michael@lustfield.net>
Lizenz: BSD-3-Klausel
Kommentar: Debian-Pakete sind unter den gleichen Bedingungen lizenziert wie die Upstream-Pakete
Lizenz: BSD-3-Klausel
Alle Rechte vorbehalten.
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BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
(google/go-cmp v0.3.0)
Quelle: https://github.com/google/go-cmp
Dateien: *
Copyright: 2017 Google
Lizenz: BSD-3-Klausel
Dateien: debian/*
Copyright: 2017 Martín Ferrari <tincho@debian.org>
Lizenz: BSD-3-Klausel
Lizenz: BSD-3-Klausel
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BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
(pmezard-go-difflib 1.0.0)
Quelle: https://github.com/pmezard/go-difflib
Dateien: *
Copyright: 2013 Patrick Mézard
Lizenz: BSD-3-Klausel
Dateien: debian/*
Copyright: 2016 Dmitry Smirnov <onlyjob@debian.org>
Lizenz: BSD-3-Klausel
Lizenz: BSD-3-Klausel
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BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
(pycparser release_v2.20)
Upstream-Kontakt: Eli Bendersky <eliben@gmail.com>
Quelle: https://pypi.python.org/pypi/pycparser
Dateien: *
Copyright: 2008-2020, Eli Bendersky <eliben@gmail.com>
Lizenz: bsd-3-bendersky
Dateien: pycparser/ply/*
Copyright: 2001-2017 David M. Beazley (Dabeaz LLC) <dave@dabeaz.com>
Lizenz: bsd-3-dabeaz
Dateien: debian/*
Copyright: 2012-2020, Stefano Rivera <stefanor@debian.org>
Lizenz: bsd-3-bendersky
Lizenz: bsd-3-bendersky
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BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
(d3-shape v1.3.7)
Upstream-Kontakt: https://github.com/d3/d3-shape/issues
Quelle: https://d3js.org/d3-shape/
Dateien: *
Copyright: 2010-2015 Mike Bostock <https://bost.ocks.org/mike>
Lizenz: BSD-3-Klausel
Dateien: debian/*
Copyright: 2017 Pirat Praveen <praveen@debian.org>
Lizenz: BSD-3-Klausel
Lizenz: BSD-3-Klausel
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- Bei der Weitergabe des Quellcodes müssen der obige Urheberrechtsvermerk, diese Liste der Bedingungen und der folgende Haftungsausschluss beibehalten werden.
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DIESE SOFTWARE WIRD VON DEN URHEBERRECHTSINHABERN UND BEITRAGSZAHLERN IN DER VORLIEGENDEN FORM ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, UND JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, WIRD ABGELEHNT. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE INHABER ODER MITWIRKENDEN FÜR DIREKTE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE, BEISPIELHAFTE SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZGÜTERN ODER -DIENSTLEISTUNGEN, NUTZUNGS-, DATEN- ODER GEWINNVERLUSTE ODER GESCHÄFTSUNTERBRECHUNGEN), WIE AUCH IMMER DIESE VERURSACHT WURDEN UND AUF WELCHER HAFTUNGSTHEORIE SIE BERUHEN, OB DURCH VERTRAG, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGE HAFTUNG ODER UNERLAUBTE HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER ANDERWEITIG), DIE SICH IN IRGENDEINER WEISE AUS DER NUTZUNG DIESER SOFTWARE ERGEBEN, SELBST WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT EINES SOLCHEN SCHADENS HINGEWIESEN WURDE
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BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
(rw 1.3.3)
Upstream-Kontakt: https://github.com/mbostock/rw/issues
Quelle: https://github.com/mbostock/rw
Dateien: *
Copyright: 2014-2016 Mike Bostock (https://bost.ocks.org/mike)
Lizenz: BSD-3-Klausel
Dateien: debian/*
Copyright: 2017 Pirat Praveen <praveen@debian.org>
Lizenz: BSD-3-Klausel
Lizenz: BSD-3-Klausel
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- Bei der Weitergabe des Quellcodes müssen der obige Urheberrechtsvermerk, diese Liste der Bedingungen und der folgende Haftungsausschluss beibehalten werden.
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- Weder der Name der Universität noch die Namen der Mitwirkenden dürfen ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Genehmigung verwendet werden, um von dieser Software abgeleitete Produkte zu unterstützen oder zu bewerben.
DIESE SOFTWARE WIRD VON DEN URHEBERRECHTSINHABERN UND BEITRAGSZAHLERN IN DER VORLIEGENDEN FORM ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, UND JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, WIRD ABGELEHNT. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE INHABER ODER MITWIRKENDEN FÜR DIREKTE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE, BEISPIELHAFTE SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZGÜTERN ODER -DIENSTLEISTUNGEN, NUTZUNGS-, DATEN- ODER GEWINNVERLUSTE ODER GESCHÄFTSUNTERBRECHUNGEN), WIE AUCH IMMER DIESE VERURSACHT WURDEN UND AUF WELCHER HAFTUNGSTHEORIE SIE BERUHEN, OB DURCH VERTRAG, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGE HAFTUNG ODER UNERLAUBTE HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER ANDERWEITIG), DIE SICH IN IRGENDEINER WEISE AUS DER NUTZUNG DIESER SOFTWARE ERGEBEN, SELBST WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT EINES SOLCHEN SCHADENS HINGEWIESEN WURDE
—
BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
(Google Mock 1.10.0)
Upstream-Quelle: https://github.com/google/googletest
Dateien: *
Copyright: Copyright 2008, Google Inc.
Lizenz: BSD-C3
Copyright 2008, Google Inc.
Alle Rechte vorbehalten.
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- Weder der Name von Google Inc. noch die Namen der Mitwirkenden dürfen ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Genehmigung verwendet werden, um von dieser Software abgeleitete Produkte zu unterstützen oder zu bewerben.
DIESE SOFTWARE WIRD VON DEN URHEBERRECHTSINHABERN UND BEITRAGSZAHLERN IN DER VORLIEGENDEN FORM ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, WIRD ABGELEHNT. IN KEINEM FALL HAFTEN DER URHEBERRECHTSINHABER ODER DIE MITWIRKENDEN FÜR DIREKTE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE, BEISPIELHAFTE SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZGÜTERN ODER -DIENSTLEISTUNGEN, NUTZUNGS-, DATEN- ODER GEWINNVERLUSTE ODER GESCHÄFTSUNTERBRECHUNGEN), WIE AUCH IMMER DIESE VERURSACHT WURDEN UND AUF WELCHER HAFTUNGSTHEORIE SIE BERUHEN, SEI ES AUS VERTRAG, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGER HAFTUNG ODER UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER ANDERWEITIG), DIE SICH IN IRGENDEINER WEISE AUS DER NUTZUNG DIESER SOFTWARE ERGEBEN, SELBST WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT EINES SOLCHEN SCHADENS HINGEWIESEN WURDE
—
Creative Commons Zero v1.0 Universal
(reactive-streams 1.0.2)
Creative Commons CC0 1.0 Universal
==================================
Creative Commons-Rechtskodex
—————————
CC0 1.0 Universal
—————–
DIE CREATIVE COMMONS CORPORATION IST KEINE ANWALTSKANZLEI UND ERBRINGT KEINE RECHTSDIENSTLEISTUNGEN. DIE VERTEILUNG DIESES DOKUMENTES BEGRÜNDET KEIN RECHTSANWALT-MANDANTEN-VERHÄLTNIS. CREATIVE COMMONS STELLT DIESE INFORMATIONEN AUF EINER "AS-IS"-BASIS ZUR VERFÜGUNG. CREATIVE COMMONS ÜBERNIMMT KEINE GARANTIE FÜR DIE NUTZUNG DIESES DOKUMENTES ODER DER DARIN ENTHALTENEN INFORMATIONEN ODER WERKE UND LEHNT JEDE HAFTUNG FÜR SCHÄDEN AB, DIE SICH AUS DER NUTZUNG DIESES DOKUMENTES ODER DER DARIN ENTHALTENEN INFORMATIONEN ODER WERKE ERGEBEN.
Zweckerklärung
Die Gesetze der meisten Gerichtsbarkeiten der Welt übertragen automatisch exklusive Urheberrechte und verwandte Schutzrechte (wie unten definiert) auf den Schöpfer und den/die nachfolgenden Eigentümer (jeder und alle, ein "Eigentümer") eines Originalwerkes und/oder einer Datenbank (jeweils ein "Werk").
Bestimmte Rechteinhaber möchten ihre Rechte an einem Werk dauerhaft aufgeben, um zu einem Gemeingut kreativer, kultureller und wissenschaftlicher Werke ("Gemeingut") beizutragen, auf dem die Öffentlichkeit zuverlässig und ohne Angst vor späteren Klagen wegen Rechtsverletzungen aufbauen, es verändern, in andere Werke einbauen, wiederverwenden und so frei wie möglich in jeder Form und zu jedem Zweck, einschließlich und ohne Einschränkung zu kommerziellen Zwecken, weiterverbreiten kann. Diese Eigentümer können einen Beitrag zu den Commons leisten, um das Ideal einer freien Kultur und die weitere Produktion kreativer, kultureller und wissenschaftlicher Werke zu fördern oder um durch die Nutzung und die Bemühungen anderer einen Teil des Rufs oder eine größere Verbreitung ihres Werks zu erreichen.
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1. Urheberrecht und verwandte Schutzrechte. Ein unter CC0 zur Verfügung gestelltes Werk kann durch das Urheberrecht und verwandte oder benachbarte Rechte ("Urheberrecht und verwandte Rechte") geschützt sein. Das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte umfassen unter anderem die folgenden Rechte:
- das Recht, ein Werk zu vervielfältigen, zu bearbeiten, zu verbreiten, aufzuführen, auszustellen, zu übertragen und zu übersetzen;
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- Veröffentlichungs- und Datenschutzrechte in Bezug auf das Bild oder die Abbildung einer Person, die in einem Werk dargestellt ist;
- Rechte zum Schutz vor unlauterem Wettbewerb in Bezug auf ein Werk, vorbehaltlich der Einschränkungen in Absatz 4(a) unten;
- Rechte zum Schutz der Entnahme, Verbreitung, Nutzung und Wiederverwendung von Daten in einem Werk;
- Rechte an Datenbanken (z. B. solche, die sich aus der Richtlinie 96/9/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 1996 über den rechtlichen Schutz von Datenbanken und aus deren nationaler Umsetzung ergeben, einschließlich aller geänderten oder nachfolgenden Fassungen dieser Richtlinie); und
- andere ähnliche, gleichwertige oder korrespondierende Rechte in der ganzen Welt auf der Grundlage des anwendbaren Rechts oder von Verträgen und deren nationalen Umsetzungen.
2. Verzicht. Soweit es das geltende Recht zulässt, aber nicht dagegen verstößt, verzichtet Affirmer hiermit offen, vollständig, dauerhaft, unwiderruflich und bedingungslos auf alle Urheberrechte und verwandten Rechte von Affirmer und die damit verbundenen Ansprüche und Klagegründe, ob jetzt bekannt oder unbekannt (einschließlich bestehender und zukünftiger Ansprüche und Klagegründe), an dem Werk
- in allen Territorien weltweit,
- für die nach geltendem Recht oder Vertrag vorgesehene Höchstdauer (einschließlich künftiger Verlängerungen),
- auf jedem gegenwärtigen oder zukünftigen Datenträger und in beliebiger Anzahl von Kopien, und
- für jedweden Zweck, einschließlich, aber nicht beschränkt auf kommerzielle, Werbe- oder Verkaufsförderungszwecke (der "Verzicht").
Affirmer erteilt die Verzichtserklärung zum Nutzen aller Mitglieder der Öffentlichkeit und zum Nachteil von Affirmers Erben und Rechtsnachfolgern, in der vollen Absicht, dass diese Verzichtserklärung nicht dem Widerruf, der Rückgängigmachung, der Annullierung, der Beendigung oder anderen rechtlichen oder billigen Maßnahmen unterliegt, die den ruhigen Genuss des Werkes durch die Öffentlichkeit stören, wie es in Affirmers ausdrücklicher Absichtserklärung vorgesehen ist.
3. Öffentliche Lizenz Fallback. Sollte ein Teil des Verzichts aus irgendeinem Grund rechtlich ungültig oder unwirksam nach geltendem Recht sein, so bleibt der Verzicht im größtmöglichen Umfang erhalten, der unter Berücksichtigung der ausdrücklichen Zweckerklärung von Affirmer zulässig ist. In dem Maße, in dem der Verzicht so beurteilt wird, gewährt Affirmer hiermit jeder betroffenen Person eine gebührenfreie, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare, nicht exklusive, unwiderrufliche und bedingungslose Lizenz zur Ausübung von Affirmers Urheberrecht und verwandten Rechten an dem Werk
- in allen Territorien weltweit,
- für die nach geltendem Recht oder Vertrag vorgesehene Höchstdauer (einschließlich künftiger Verlängerungen),
- auf jedem gegenwärtigen oder zukünftigen Datenträger und in beliebiger Anzahl von Kopien, und
- für jeglichen Zweck, einschließlich und ohne Einschränkung für kommerzielle, Werbe- oder Verkaufsförderungszwecke (die "Lizenz").
Die Lizenz gilt ab dem Datum der Anwendung von CC0 durch Affirmer auf das Werk als wirksam. Sollte ein Teil der Lizenz aus irgendeinem Grund rechtlich ungültig oder unwirksam nach geltendem Recht sein, so soll eine solche teilweise Ungültigkeit oder Unwirksamkeit nicht den Rest der Lizenz ungültig machen, und in einem solchen Fall versichert Affirmer hiermit, daß er oder sie nicht
- alle seine verbleibenden Urheberrechte und verwandten Schutzrechte an dem Werk ausüben oder
- alle damit verbundenen Ansprüche und Klagegründe in Bezug auf das Werk geltend zu machen, in jedem Fall entgegen der ausdrücklichen Absichtserklärung von Affirmer.
4. Beschränkungen und Haftungsausschlüsse.
- Keine Marken- oder Patentrechte von Affirmer werden durch dieses Dokument aufgehoben, aufgegeben, abgetreten, lizenziert oder anderweitig beeinflusst.
- Affirmer bietet die Arbeit so an, wie sie ist, und gibt keinerlei Zusicherungen oder Garantien in Bezug auf die Arbeit ab, weder ausdrücklich noch stillschweigend, gesetzlich oder anderweitig, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Garantien in Bezug auf das Eigentum, die Marktgängigkeit, die Eignung für einen bestimmten Zweck, die Nichtverletzung oder das Nichtvorhandensein von verborgenen oder anderen Mängeln, die Genauigkeit oder das Vorhandensein oder Nichtvorhandensein von Fehlern, unabhängig davon, ob diese entdeckbar sind oder nicht, und dies alles im größtmöglichen nach geltendem Recht zulässigen Umfang.
- Affirmer lehnt die Verantwortung für die Klärung von Rechten anderer Personen ab, die für das Werk oder eine Nutzung desselben gelten können, einschließlich und ohne Einschränkung der Urheberrechte und verwandten Rechte einer Person an dem Werk. Ferner lehnt Affirmer die Verantwortung für die Erlangung aller notwendigen Zustimmungen, Erlaubnisse oder anderer Rechte ab, die für die Nutzung des Werkes erforderlich sind.
- Affirmer nimmt zur Kenntnis und erkennt an, dass Creative Commons keine Partei dieses Dokuments ist und keine Pflichten oder Verpflichtungen in Bezug auf diese CC0 oder die Nutzung des Werks hat.
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curl-Lizenz
(curl 7.78.0)
Lizenz für Locken
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Copyright (c) 1996 - 2015, Daniel Stenberg, <daniel@haxx.se>.
Alle Rechte vorbehalten.
Hiermit wird die Erlaubnis erteilt, diese Software für beliebige Zwecke mit oder ohne Gebühr zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren und zu verteilen, vorausgesetzt, dass der obige Urheberrechtsvermerk und dieser Erlaubnisvermerk in allen Kopien erscheinen.
DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER. UNTER KEINEN UMSTÄNDEN HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR JEGLICHE ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER SONSTIGE HAFTUNG, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN.
Mit Ausnahme der in diesem Hinweis enthaltenen Angaben darf der Name eines Urheberrechtsinhabers ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Urheberrechtsinhabers nicht in der Werbung oder anderweitig zur Förderung des Verkaufs, der Nutzung oder anderer Geschäfte mit dieser Software verwendet werden.
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GNU General Public License v2.0 w/Classpath-Ausnahme
(OpenJDK 11.0.12+7)
GNU General Public License v2.0 w/Classpath-Ausnahme
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Version 2, Juni 1991
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Copyright (C) 1989, 1991 Free Software Foundation, Inc.
59 Temple Place, Suite 330, Boston, MA 02111-1307 USAJeder darf wortwörtliche Kopien dieses Lizenzdokuments vervielfältigen und verteilen, aber es darf nicht verändert werden.
Präambel
Die Lizenzen für die meiste Software sind darauf ausgelegt, Ihnen die Freiheit zu nehmen, sie weiterzugeben und zu verändern. Im Gegensatz dazu soll die GNU General Public License Ihre Freiheit garantieren, freie Software weiterzugeben und zu verändern - um sicherzustellen, dass die Software für alle Nutzer frei ist. Diese General Public License gilt für den größten Teil der Software der Free Software Foundation und für jedes andere Programm, dessen Autoren sich verpflichten, sie zu verwenden. (Einige andere Software der Free Software Foundation wird stattdessen von der GNU Library General Public License abgedeckt). Sie können sie auch auf Ihre Programme anwenden.
Wenn wir von freier Software sprechen, beziehen wir uns auf die Freiheit, nicht auf den Preis. Unsere Allgemeinen Öffentlichen Lizenzen sollen sicherstellen, dass Sie die Freiheit haben, Kopien freier Software zu verbreiten (und für diesen Service Geld zu verlangen, wenn Sie möchten), dass Sie den Quellcode erhalten oder ihn bekommen können, wenn Sie ihn wollen, dass Sie die Software ändern oder Teile davon in neuen freien Programmen verwenden können; und dass Sie wissen, dass Sie diese Dinge tun können.
Um Ihre Rechte zu schützen, müssen wir Einschränkungen machen, die es jedem verbieten, Ihnen diese Rechte zu verweigern oder Sie aufzufordern, die Rechte abzugeben. Aus diesen Einschränkungen ergeben sich für Sie bestimmte Pflichten, wenn Sie Kopien der Software verbreiten oder sie verändern.
Wenn Sie z. B. Kopien eines solchen Programms verteilen, sei es kostenlos oder gegen eine Gebühr, müssen Sie den Empfängern alle Rechte einräumen, die Sie haben. Sie müssen dafür sorgen, dass auch sie den Quellcode erhalten oder erhalten können. Und Sie müssen ihnen diese Bedingungen zeigen, damit sie ihre Rechte kennen.
Wir schützen Ihre Rechte in zwei Schritten: (1) Die Software wird urheberrechtlich geschützt, und (2) wir bieten Ihnen diese Lizenz an, die Ihnen das Recht gibt, die Software zu kopieren, zu verbreiten und/oder zu verändern.
Außerdem möchten wir zum Schutz der einzelnen Autoren und zu unserem eigenen Schutz sicherstellen, dass jeder versteht, dass es für diese freie Software keine Garantie gibt. Wenn die Software von jemand anderem modifiziert und weitergegeben wird, möchten wir, dass die Empfänger wissen, dass es sich nicht um das Original handelt, damit eventuelle Probleme, die von anderen eingebracht werden, nicht den Ruf der ursprünglichen Autoren beeinträchtigen.
Schließlich ist jedes freie Programm ständig durch Softwarepatente bedroht. Wir möchten die Gefahr vermeiden, dass Weiterverbreiter eines freien Programms einzeln Patentlizenzen erwerben und das Programm dadurch proprietär wird. Um dies zu verhindern, haben wir klargestellt, dass jedes Patent für die freie Nutzung durch jedermann lizenziert oder überhaupt nicht lizenziert werden muss.
Die genauen Bedingungen für die Vervielfältigung, Verbreitung und Veränderung folgen.
BEDINGUNGEN FÜR DIE VERVIELFÄLTIGUNG, VERBREITUNG UND VERÄNDERUNG
1. Diese Lizenz gilt für jedes Programm oder andere Werk, das einen Hinweis des Urheberrechtsinhabers enthält, dass es unter den Bedingungen dieser General Public License verbreitet werden darf. Das "Programm" bezieht sich im folgenden auf ein solches Programm oder Werk, und ein "auf dem Programm basierendes Werk" bedeutet entweder das Programm oder ein davon abgeleitetes Werk im Sinne des Urheberrechts: das heißt, ein Werk, das das Programm oder einen Teil davon enthält, entweder wörtlich oder mit Modifikationen und/oder in eine andere Sprache übersetzt. (Nachfolgend ist die Übersetzung ohne Einschränkung in dem Begriff "Modifikation" enthalten). Jeder Lizenznehmer wird als "Sie" angesprochen.
Andere Aktivitäten als das Kopieren, Verbreiten und Modifizieren werden von dieser Lizenz nicht abgedeckt; sie liegen außerhalb ihres Anwendungsbereichs. Der Akt des Ausführens des Programms ist nicht beschränkt, und die Ausgabe des Programms ist nur dann abgedeckt, wenn ihr Inhalt ein auf dem Programm basierendes Werk darstellt (unabhängig davon, ob es durch das Ausführen des Programms entstanden ist). Ob das zutrifft, hängt davon ab, was das Programm tut.
2. Sie dürfen wortgetreue Kopien des Quellcodes des Programms in der Form, in der Sie ihn erhalten, auf jedem beliebigen Medium kopieren und verbreiten, vorausgesetzt, daß Sie auf jeder Kopie einen angemessenen Urheberrechtsvermerk und einen Gewährleistungsausschluß veröffentlichen, alle Hinweise, die sich auf diese Lizenz und das Fehlen jeglicher Gewährleistung beziehen, unverändert lassen und allen anderen Empfängern des Programms zusammen mit dem Programm eine Kopie dieser Lizenz aushändigen.
Sie können eine Gebühr für den physischen Akt der Übertragung einer Kopie erheben, und Sie können nach eigenem Ermessen Garantieschutz gegen eine Gebühr anbieten.
3. Sie sind berechtigt, Ihre Kopie(n) des Programms oder eines Teils davon zu ändern und so ein auf dem Programm basierendes Werk zu schaffen und diese Änderungen oder dieses Werk unter den Bedingungen des obigen Abschnitts 1 zu vervielfältigen und zu verbreiten, vorausgesetzt, Sie erfüllen auch alle diese Bedingungen:
- Sie müssen die geänderten Dateien mit auffälligen Hinweisen versehen, aus denen hervorgeht, dass Sie die Dateien geändert haben, sowie mit dem Datum der Änderung.
- Sie müssen dafür sorgen, dass jedes Werk, das Sie verbreiten oder veröffentlichen und das ganz oder teilweise das Programm oder Teile davon enthält oder davon abgeleitet ist, als Ganzes kostenlos an alle Dritten gemäß den Bedingungen dieser Lizenz lizenziert wird.
- Wenn das geänderte Programm normalerweise interaktiv Befehle liest, müssen Sie dafür sorgen, daß es, wenn es für eine solche interaktive Verwendung auf die gewöhnlichste Weise gestartet wird, eine Ankündigung ausdruckt oder anzeigt, die einen angemessenen Copyright-Vermerk und einen Hinweis enthält, daß keine Garantie besteht (oder andernfalls, daß Sie eine Garantie geben) und daß Benutzer das Programm unter diesen Bedingungen weitergeben dürfen, und dem Benutzer mitteilen, wie er eine Kopie dieser Lizenz einsehen kann. (Ausnahme: Wenn das Programm selbst interaktiv ist, aber normalerweise keinen solchen Hinweis ausgibt, muss Ihr auf dem Programm basierendes Werk keinen Hinweis ausgeben).
Diese Anforderungen gelten für das modifizierte Werk als Ganzes. Wenn identifizierbare Abschnitte dieses Werks nicht von dem Programm abgeleitet sind und vernünftigerweise als unabhängige und eigenständige Werke angesehen werden können, dann gelten diese Lizenz und ihre Bedingungen nicht für diese Abschnitte, wenn Sie sie als eigenständige Werke verbreiten. Wenn Sie jedoch dieselben Abschnitte als Teil eines Ganzen weitergeben, das ein auf dem Programm basierendes Werk ist, muß die Weitergabe des Ganzen unter den Bedingungen dieser Lizenz erfolgen, deren Erlaubnis für andere Lizenznehmer sich auf das gesamte Ganze erstreckt, und damit auf jeden einzelnen Teil, unabhängig davon, wer ihn geschrieben hat.
Es ist also nicht die Absicht dieses Abschnitts, Rechte zu beanspruchen oder Ihre Rechte an einem vollständig von Ihnen geschriebenen Werk anzufechten; die Absicht ist vielmehr, das Recht auszuüben, die Verbreitung von abgeleiteten oder kollektiven Werken, die auf dem Programm basieren, zu kontrollieren.
Auch die bloße Zusammenfassung eines anderen, nicht auf dem Programm basierenden Werkes mit dem Programm (oder mit einem auf dem Programm basierenden Werk) auf einem Datenträger eines Speicher- oder Verbreitungsmediums bringt das andere Werk nicht in den Anwendungsbereich dieser Lizenz.
4. Sie dürfen das Programm (oder ein darauf basierendes Werk gemäß Abschnitt 2) im Objektcode oder in ausführbarer Form unter den Bedingungen der Abschnitte 1 und 2 vervielfältigen und verbreiten, sofern Sie außerdem eine der folgenden Bedingungen erfüllen:
- den vollständigen maschinenlesbaren Quellcode beifügen, der unter den Bedingungen der Abschnitte 1 und 2 auf einem für den Austausch von Software üblichen Medium verbreitet werden muss; oder,
- ein schriftliches, mindestens drei Jahre lang gültiges Angebot, jedem Dritten gegen eine Gebühr, die nicht höher ist als die Kosten für die physische Durchführung der Quellendistribution, eine vollständige maschinenlesbare Kopie des entsprechenden Quellcodes zu überlassen, die gemäß den Bedingungen der Abschnitte 1 und 2 auf einem für den Softwareaustausch üblichen Medium zu verteilen ist; oder,
- Legen Sie dem Programm die Informationen bei, die Sie über das Angebot zur Weitergabe des entsprechenden Quellcodes erhalten haben. (Diese Alternative ist nur bei nichtkommerzieller Verbreitung zulässig und nur dann, wenn Sie das Programm in Objektcode oder ausführbarer Form zusammen mit einem solchen Angebot erhalten haben, in Übereinstimmung mit Unterabschnitt b).
Der Quellcode eines Werks ist die bevorzugte Form des Werks, um Änderungen daran vorzunehmen. Bei einem ausführbaren Werk bedeutet vollständiger Quellcode den gesamten Quellcode für alle enthaltenen Module sowie alle zugehörigen Schnittstellendefinitionsdateien und die Skripte, die zur Steuerung der Kompilierung und Installation des ausführbaren Werks verwendet werden. Als besondere Ausnahme muss der weitergegebene Quellcode jedoch nichts enthalten, was normalerweise (entweder in Quell- oder in Binärform) mit den Hauptkomponenten (Compiler, Kernel usw.) des Betriebssystems, auf dem das ausführbare Programm läuft, weitergegeben wird, es sei denn, diese Komponente selbst liegt dem ausführbaren Programm bei.
Wenn die Verbreitung von ausführbarem Code oder Objektcode durch das Anbieten des Zugangs zum Kopieren von einem bestimmten Ort aus erfolgt, dann gilt das Anbieten eines gleichwertigen Zugangs zum Kopieren des Quellcodes von demselben Ort aus als Verbreitung des Quellcodes, auch wenn Dritte nicht gezwungen sind, den Quellcode zusammen mit dem Objektcode zu kopieren.
5. Sie dürfen das Programm nicht kopieren, modifizieren, unterlizenzieren oder verbreiten, es sei denn, dies ist in dieser Lizenz ausdrücklich vorgesehen. Jeder Versuch, das Programm anderweitig zu kopieren, zu verändern, in Unterlizenz zu vergeben oder zu vertreiben, ist nichtig und führt automatisch zum Erlöschen Ihrer Rechte aus dieser Lizenz. Die Rechte von Parteien, die von Ihnen Kopien oder Rechte gemäß dieser Lizenz erhalten haben, werden jedoch nicht gekündigt, solange diese Parteien die Bestimmungen vollständig einhalten.
6. Sie sind nicht verpflichtet, diese Lizenz zu akzeptieren, da Sie sie nicht unterzeichnet haben. Nichts anderes gewährt Ihnen jedoch die Erlaubnis, das Programm oder davon abgeleitete Werke zu verändern oder zu verbreiten. Diese Handlungen sind gesetzlich verboten, wenn Sie diese Lizenz nicht akzeptieren. Indem Sie das Programm (oder ein auf dem Programm basierendes Werk) modifizieren oder verbreiten, erklären Sie sich daher mit dieser Lizenz und allen darin enthaltenen Bedingungen für das Kopieren, Verbreiten oder Modifizieren des Programms oder darauf basierender Werke einverstanden.
7. Jedes Mal, wenn Sie das Programm (oder ein auf dem Programm basierendes Werk) weitergeben, erhält der Empfänger automatisch eine Lizenz des ursprünglichen Lizenzgebers, das Programm gemäß diesen Bedingungen zu kopieren, zu verbreiten oder zu ändern. Sie dürfen den Empfängern keine weiteren Beschränkungen für die Ausübung der hierin gewährten Rechte auferlegen. Sie sind nicht für die Durchsetzung der Einhaltung dieser Lizenz durch Dritte verantwortlich.
8. Wenn Ihnen infolge eines Gerichtsurteils oder der Behauptung einer Patentverletzung oder aus irgendeinem anderen Grund (nicht beschränkt auf Patentfragen) Bedingungen auferlegt werden (sei es durch Gerichtsbeschluss, Vereinbarung oder anderweitig), die den Bedingungen dieser Lizenz widersprechen, entbinden sie Sie nicht von den Bedingungen dieser Lizenz. Wenn Sie nicht in der Lage sind, das Programm so zu verbreiten, daß Sie gleichzeitig Ihre Verpflichtungen aus dieser Lizenz und andere einschlägige Verpflichtungen erfüllen, dann dürfen Sie das Programm folglich überhaupt nicht verbreiten. Wenn zum Beispiel eine Patentlizenz die unentgeltliche Weiterverbreitung des Programms durch all diejenigen, die Kopien direkt oder indirekt durch Sie erhalten, nicht erlauben würde, dann wäre die einzige Möglichkeit, sowohl die Lizenz als auch diese Lizenz zu erfüllen, der vollständige Verzicht auf die Verbreitung des Programms.
Sollte ein Teil dieses Abschnitts unter bestimmten Umständen für ungültig oder nicht durchsetzbar erklärt werden, so soll der Rest des Abschnitts gelten und der Abschnitt als Ganzes unter anderen Umständen gelten.
Es ist nicht der Zweck dieses Abschnitts, Sie zu veranlassen, Patente oder andere Eigentumsrechte zu verletzen oder die Gültigkeit solcher Ansprüche anzufechten; dieser Abschnitt dient einzig und allein dem Schutz der Integrität des Systems der Verbreitung freier Software, das durch öffentliche Lizenzpraktiken umgesetzt wird. Viele Menschen haben im Vertrauen auf die konsequente Anwendung dieses Systems großzügige Beiträge zu der breiten Palette von Software geleistet, die über dieses System verbreitet wird; es ist Sache des Autors/Spenders zu entscheiden, ob er oder sie bereit ist, Software über ein anderes System zu verbreiten, und ein Lizenznehmer kann diese Entscheidung nicht erzwingen.
Dieser Abschnitt soll gründlich verdeutlichen, was als Konsequenz aus den übrigen Teilen dieser Lizenz zu verstehen ist.
9. Wenn die Verbreitung und/oder Nutzung des Programms in bestimmten Ländern entweder durch Patente oder durch urheberrechtlich geschützte Schnittstellen eingeschränkt ist, kann der ursprüngliche Urheberrechtsinhaber, der das Programm unter diese Lizenz stellt, eine ausdrückliche geographische Verbreitungsbeschränkung hinzufügen, die diese Länder ausschließt, so daß die Verbreitung nur in oder zwischen Ländern erlaubt ist, die nicht auf diese Weise ausgeschlossen sind. In einem solchen Fall enthält diese Lizenz die Einschränkung, als ob sie im Hauptteil dieser Lizenz stünde.
10. Die Free Software Foundation kann von Zeit zu Zeit überarbeitete und/oder neue Versionen der General Public License veröffentlichen. Solche neuen Versionen werden im Geiste der gegenwärtigen Version ähnlich sein, können sich aber im Detail unterscheiden, um neue Probleme oder Anliegen zu behandeln.
Jede Version erhält eine eindeutige Versionsnummer. Wenn das Programm eine Versionsnummer dieser Lizenz angibt, die für das Programm und "jede spätere Version" gilt, haben Sie die Möglichkeit, entweder den Bedingungen dieser Version oder jeder späteren, von der Free Software Foundation veröffentlichten Version zu folgen. Wenn das Programm keine Versionsnummer dieser Lizenz angibt, können Sie eine beliebige Version wählen, die jemals von der Free Software Foundation veröffentlicht wurde.
11. Wenn Sie Teile des Programms in andere freie Programme einbinden wollen, deren Verbreitungsbedingungen anders sind, schreiben Sie an den Autor und bitten Sie um Erlaubnis. Für Software, die von der Free Software Foundation urheberrechtlich geschützt ist, schreiben Sie an die Free Software Foundation; wir machen manchmal Ausnahmen. Wir lassen uns bei unserer Entscheidung von den beiden Zielen leiten, den freien Status aller Derivate unserer freien Software zu bewahren und die gemeinsame Nutzung und Wiederverwendung von Software allgemein zu fördern.
KEINE GARANTIE
12. DA DAS PROGRAMM UNENTGELTLICH LIZENZIERT WIRD, BESTEHT KEINE GARANTIE FÜR DAS PROGRAMM, SOWEIT DIES NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIG IST. SOFERN NICHT SCHRIFTLICH ANDERS ANGEGEBEN, STELLEN DIE URHEBERRECHTSINHABER UND/ODER ANDERE PARTEIEN DAS PROGRAMM "WIE ES IST" ZUR VERFÜGUNG, OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT UND DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. DAS GESAMTE RISIKO IN BEZUG AUF DIE QUALITÄT UND LEISTUNG DES PROGRAMMS LIEGT BEI IHNEN. SOLLTE SICH DAS PROGRAMM ALS FEHLERHAFT ERWEISEN, ÜBERNEHMEN SIE DIE KOSTEN FÜR ALLE NOTWENDIGEN WARTUNGS-, REPARATUR- ODER KORREKTURARBEITEN.
13. IN KEINEM FALL, ES SEI DENN, DIES IST GESETZLICH VORGESCHRIEBEN ODER SCHRIFTLICH VEREINBART, HAFTET EIN URHEBERRECHTSINHABER ODER EINE ANDERE PARTEI, DIE DAS PROGRAMM WIE OBEN ERLAUBT MODIFIZIERT UND/ODER WEITERVERBREITET, IHNEN GEGENÜBER FÜR SCHÄDEN, EINSCHLIESSLICH ALLGEMEINER, SPEZIELLER, ZUFÄLLIGER ODER FOLGESCHÄDEN, DIE SICH AUS DER NUTZUNG ODER DER UNFÄHIGKEIT ZUR NUTZUNG DES PROGRAMMS ERGEBEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DATENVERLUSTE ODER UNGENAUE DATEN ODER VERLUSTE, DIE SIE ODER DRITTE ERLEIDEN, ODER EIN VERSAGEN DES PROGRAMMS, MIT ANDEREN PROGRAMMEN ZUSAMMENZUARBEITEN), SELBST WENN DER URHEBERRECHTSINHABER ODER EINE ANDERE PARTEI AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE.
ENDE DER BEDINGUNGEN UND KONDITIONEN
Wie Sie diese Begriffe auf Ihre neuen Programme anwenden
Wenn Sie ein neues Programm entwickeln und wollen, dass es von größtmöglichem Nutzen für die Öffentlichkeit ist, erreichen Sie dies am besten, indem Sie es zu freier Software machen, die jeder unter diesen Bedingungen weitergeben und verändern kann.
Fügen Sie dazu die folgenden Hinweise in das Programm ein. Am sichersten ist es, sie an den Anfang jeder Quelldatei zu setzen, um den Ausschluss der Gewährleistung am effektivsten zu vermitteln; und jede Datei sollte zumindest die "Copyright"-Zeile und einen Verweis darauf enthalten, wo der vollständige Hinweis zu finden ist.
eine Zeile, die den Namen des Programms und eine kurze Beschreibung seiner Funktion enthält.Copyright (C)
Dieses Programm ist freie Software; Sie können es unter den Bedingungen der GNU General Public License, wie sie von der Free Software Foundation veröffentlicht wurde, weitergeben und/oder modifizieren; entweder unter Version 2 der Lizenz oder (nach Ihrer Wahl) einer späteren Version.
Dieses Programm wird in der Hoffnung verteilt, dass es nützlich ist, aber OHNE JEGLICHE GARANTIE; sogar ohne die stillschweigende Garantie der HANDELSÜBLICHKEIT oder der EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Siehe die GNU General Public License für weitere Details.
Sie sollten eine Kopie der GNU General Public License zusammen mit diesem Programm erhalten haben; falls nicht, schreiben Sie an die Free Software Foundation, Inc. 59 Temple Place, Suite 330, Boston, MA 02111-1307 USA
Fügen Sie auch Informationen darüber hinzu, wie Sie auf elektronischem oder Papierweg kontaktiert werden können.
Wenn das Programm interaktiv ist, geben Sie einen kurzen Hinweis wie diesen aus, wenn es in einem interaktiven Modus startet:
Gnomovision Version 69, Copyright (C) Jahr Name des Autors Gnomovision kommt mit ABSOLUT KEINER GARANTIE; für Details geben Sie `show w' ein. Dies ist freie Software, und Sie dürfen sie unter bestimmten Bedingungen weitergeben; geben Sie `show c' für Details ein.
Die hypothetischen Befehle `show w' und `show c' sollten die entsprechenden Teile der General Public License anzeigen. Natürlich können die Befehle, die Sie verwenden, auch anders heißen als `show w' und `show c'; sie könnten sogar Mausklicks oder Menüpunkte sein - was immer zu Ihrem Programm passt.
Sie sollten auch Ihren Arbeitgeber (wenn Sie als Programmierer arbeiten) oder Ihre Schule, falls vorhanden, dazu bringen, einen "Copyright-Disclaimer" für das Programm zu unterschreiben, falls nötig. Hier ist ein Beispiel; ändern Sie die Namen:
Yoyodyne, Inc. lehnt hiermit alle urheberrechtlichen Ansprüche an dem von James Hacker geschriebenen Programm `Gnomovision' (das sich an Compilern versucht) ab.
Unterschrift von Ty Coon, 1. April 1989 Ty Coon, Präsident von Vice
Diese General Public License erlaubt es nicht, Ihr Programm in proprietäre Programme einzubinden. Wenn es sich bei Ihrem Programm um eine Unterprogramm-Bibliothek handelt, halten Sie es vielleicht für sinnvoller, die Verknüpfung proprietärer Anwendungen mit der Bibliothek zu erlauben. Wenn Sie dies tun wollen, verwenden Sie die GNU Library General Public License anstelle dieser Lizenz.
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GNU General Public License v3.0 mit Ausnahme der GCC Runtime Library
(libgcc 7.3.1, libstdc++ 7.3.1)
AUSNAHME DER GCC-LAUFZEITBIBLIOTHEK
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Version 3.1, 31. März 2009
Copyright © 2009 Free Software Foundation, Inc. <https://fsf.org/>
Jedem ist es gestattet, wortwörtliche Kopien dieses Lizenzdokuments zu vervielfältigen und zu verbreiten, aber es ist nicht erlaubt, es zu verändern.
Diese GCC Runtime Library Exception ("Exception") ist eine zusätzliche Erlaubnis gemäß Abschnitt 7 der GNU General Public License, Version 3 ("GPLv3"). Sie gilt für eine bestimmte Datei (die "Laufzeitbibliothek"), die einen vom Urheberrechtsinhaber der Datei angebrachten Hinweis trägt, der besagt, dass die Datei zusammen mit dieser Ausnahme unter die GPLv3 fällt.
Wenn Sie GCC zum Kompilieren eines Programms verwenden, kann GCC Teile bestimmter GCC-Header-Dateien und Laufzeitbibliotheken mit dem kompilierten Programm kombinieren. Zweck dieser Ausnahme ist es, die Kompilierung von Nicht-GPL-Programmen (einschließlich proprietärer Programme) zu ermöglichen, um auf diese Weise die unter diese Ausnahme fallenden Header-Dateien und Laufzeitbibliotheken zu verwenden.
GNU GENERAL PUBLIC LICENSE
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Version 3, 29. Juni 2007
Copyright (C) 2007 Free Software Foundation, Inc. <https://fsf.org/>
Jedem ist es gestattet, wortwörtliche Kopien dieses Lizenzdokuments zu vervielfältigen und zu verbreiten, aber es ist nicht erlaubt, es zu verändern.
Präambel
Die GNU General Public License ist eine freie Copyleft-Lizenz für Software und andere Arten von Werken.
Die Lizenzen für die meisten Software- und anderen praktischen Werke sind so konzipiert, dass sie Ihnen die Freiheit nehmen, die Werke weiterzugeben und zu verändern. Im Gegensatz dazu soll die GNU General Public License Ihre Freiheit garantieren, alle Versionen eines Programms weiterzugeben und zu verändern - um sicherzustellen, dass es freie Software für alle seine Nutzer bleibt. Wir, die Free Software Foundation, verwenden die GNU General Public License für den Großteil unserer Software; sie gilt auch für alle anderen Werke, die von ihren Autoren auf diese Weise veröffentlicht werden. Sie können sie auch auf Ihre Programme anwenden.
Wenn wir von freier Software sprechen, beziehen wir uns auf die Freiheit, nicht auf den Preis. Unsere Allgemeinen Öffentlichen Lizenzen sollen sicherstellen, dass Sie die Freiheit haben, Kopien freier Software zu verbreiten (und dafür Geld zu verlangen, wenn Sie wollen), dass Sie den Quellcode erhalten oder ihn bekommen können, wenn Sie ihn wollen, dass Sie die Software ändern oder Teile davon in neuen freien Programmen verwenden können und dass Sie wissen, dass Sie diese Dinge tun können.
Um Ihre Rechte zu schützen, müssen wir andere daran hindern, Ihnen diese Rechte zu verweigern oder Sie aufzufordern, diese Rechte aufzugeben. Daher haben Sie bestimmte Pflichten, wenn Sie Kopien der Software verbreiten oder sie verändern: Pflichten, die Freiheit anderer zu respektieren.
Wenn Sie beispielsweise Kopien eines solchen Programms verbreiten, sei es kostenlos oder gegen eine Gebühr, müssen Sie den Empfängern die gleichen Freiheiten einräumen, die Sie selbst erhalten haben. Sie müssen dafür sorgen, dass auch sie den Quellcode erhalten oder erhalten können. Und Sie müssen ihnen diese Bedingungen zeigen, damit sie ihre Rechte kennen.
Entwickler, die die GNU GPL verwenden, schützen Ihre Rechte in zwei Schritten: (1) Sie machen das Urheberrecht an der Software geltend und (2) bieten Ihnen diese Lizenz an, die Ihnen die rechtliche Erlaubnis gibt, die Software zu kopieren, zu verbreiten und/oder zu verändern.
Zum Schutz der Entwickler und Autoren erklärt die GPL deutlich, dass es für diese freie Software keine Garantie gibt. Zum Schutz der Benutzer und Autoren verlangt die GPL, dass geänderte Versionen als geändert gekennzeichnet werden, damit ihre Probleme nicht fälschlicherweise den Autoren früherer Versionen zugeschrieben werden.
Einige Geräte sind so konstruiert, dass sie den Nutzern den Zugang zur Installation oder Ausführung geänderter Versionen der darin enthaltenen Software verwehren, obwohl der Hersteller dies tun kann. Dies ist grundsätzlich unvereinbar mit dem Ziel, die Freiheit der Nutzer zu schützen, die Software zu ändern. Ein solcher Missbrauch findet systematisch bei Produkten statt, die von Privatpersonen genutzt werden, und genau dort ist er am inakzeptabelsten. Deshalb haben wir diese Version der GPL so gestaltet, dass sie diese Praxis für diese Produkte verbietet. Sollten derartige Probleme auch in anderen Bereichen auftreten, sind wir bereit, diese Bestimmung in künftigen Versionen der GPL auf diese Bereiche auszudehnen, wenn dies zum Schutz der Freiheit der Nutzer erforderlich ist.
Schließlich ist jedes Programm ständig durch Softwarepatente bedroht. Die Staaten sollten nicht zulassen, dass Patente die Entwicklung und Verwendung von Software auf Allzweckcomputern einschränken, aber in den Staaten, in denen dies der Fall ist, möchten wir die besondere Gefahr vermeiden, dass Patente, die auf ein freies Programm angewandt werden, es effektiv proprietär machen könnten. Um dies zu verhindern, stellt die GPL sicher, dass Patente nicht dazu verwendet werden können, das Programm unfrei zu machen.
Die genauen Bedingungen für die Vervielfältigung, Verbreitung und Veränderung folgen.
BEDINGUNGEN UND KONDITIONEN
0. Definitionen.
"Diese Lizenz" bezieht sich auf Version 3 der GNU General Public License.
"Urheberrecht" bedeutet auch urheberrechtsähnliche Gesetze, die für andere Arten von Werken gelten, z. B. für Halbleitermasken.
"Das Programm" bezieht sich auf jedes urheberrechtsfähige Werk, das unter dieser Lizenz lizenziert wird. Jeder Lizenznehmer wird als "Sie" angesprochen. "Lizenznehmer" und "Empfänger" können Einzelpersonen oder Organisationen sein.
Ein Werk zu "verändern" bedeutet, das Werk ganz oder teilweise in einer Weise zu kopieren oder anzupassen, die eine urheberrechtliche Erlaubnis erfordert, ohne eine exakte Kopie zu erstellen. Das daraus resultierende Werk wird als "geänderte Fassung" des früheren Werks oder als ein Werk "auf der Grundlage" des früheren Werks bezeichnet.
Ein "betroffenes Werk" ist entweder das unveränderte Programm oder ein auf dem Programm basierendes Werk.
Ein Werk zu "verbreiten" bedeutet, irgendetwas damit zu tun, das Sie ohne Erlaubnis direkt oder sekundär für eine Verletzung des geltenden Urheberrechts haftbar machen würde, mit Ausnahme der Ausführung auf einem Computer oder der Änderung einer privaten Kopie. Die Verbreitung umfasst die Vervielfältigung, die Verbreitung (mit oder ohne Änderung), die öffentliche Zugänglichmachung und in einigen Ländern auch andere Aktivitäten.
Ein Werk zu "übertragen" bedeutet jede Art der Verbreitung, die es anderen Parteien ermöglicht, Kopien anzufertigen oder zu erhalten. Die bloße Interaktion mit einem Nutzer über ein Computernetz, ohne Übertragung einer Kopie, ist keine Übertragung.
Eine interaktive Benutzerschnittstelle zeigt "Angemessene rechtliche Hinweise" in dem Maße an, wie sie eine bequeme und deutlich sichtbare Funktion enthält, die (1) einen angemessenen Copyright-Hinweis anzeigt und (2) den Benutzer darauf hinweist, dass es keine Garantie für das Werk gibt (außer in dem Umfang, in dem Garantien gegeben werden), dass Lizenznehmer das Werk unter dieser Lizenz übertragen dürfen und wie man eine Kopie dieser Lizenz einsehen kann. Wenn die Schnittstelle eine Liste von Benutzerkommandos oder -optionen präsentiert, wie etwa ein Menü, erfüllt ein hervorgehobener Punkt in der Liste dieses Kriterium.
1. Quellcode.
Der "Quellcode" eines Werks ist die bevorzugte Form des Werks, um Änderungen daran vorzunehmen. Unter "Objektcode" ist jede Form eines Werks zu verstehen, die kein Quellcode ist.
Eine "Standardschnittstelle" ist eine Schnittstelle, die entweder ein offizieller Standard ist, der von einem anerkannten Normungsgremium definiert wurde, oder, im Falle von Schnittstellen, die für eine bestimmte Programmiersprache spezifiziert sind, eine Schnittstelle, die unter Entwicklern, die in dieser Sprache arbeiten, weit verbreitet ist.
Die "Systembibliotheken" eines ausführbaren Werks umfassen alles, was nicht zum Werk als Ganzes gehört, was (a) in der normalen Form der Verpackung einer Hauptkomponente enthalten ist, aber nicht Teil dieser Hauptkomponente ist, und (b) nur dazu dient, die Nutzung des Werks mit dieser Hauptkomponente zu ermöglichen oder eine Standardschnittstelle zu implementieren, für die eine Implementierung in Quellcodeform öffentlich verfügbar ist. Eine "Hauptkomponente" bedeutet in diesem Zusammenhang eine wesentliche Komponente (Kernel, Fenstersystem usw.) des spezifischen Betriebssystems (falls vorhanden), auf dem das ausführbare Werk läuft, oder einen Compiler, der zur Erstellung des Werks verwendet wird, oder einen Objektcode-Interpreter, der zur Ausführung des Werks verwendet wird.
Der "korrespondierende Quelltext" für ein Werk in Form von Objektcode ist der gesamte Quelltext, der benötigt wird, um den Objektcode zu erzeugen, zu installieren und (bei einem ausführbaren Werk) auszuführen und das Werk zu modifizieren, einschließlich der Skripte zur Steuerung dieser Aktivitäten. Nicht dazu gehören jedoch die Systembibliotheken des Werks, allgemeine Werkzeuge oder allgemein verfügbare freie Programme, die unverändert zur Durchführung dieser Tätigkeiten verwendet werden, aber nicht Teil des Werks sind. Zu den korrespondierenden Quellen gehören beispielsweise Schnittstellendefinitionsdateien, die mit den Quelldateien des Werks verbunden sind, sowie der Quellcode für gemeinsam genutzte Bibliotheken und dynamisch verknüpfte Unterprogramme, die das Werk speziell benötigt, z. B. durch eine intime Datenkommunikation oder einen Kontrollfluss zwischen diesen Unterprogrammen und anderen Teilen des Werks.
Die korrespondierende Quelle muss nichts enthalten, was die Benutzer automatisch aus anderen Teilen der korrespondierenden Quelle neu generieren können.
Die korrespondierende Quelle für ein Werk in Quellcodeform ist dasselbe Werk.
2. Grundlegende Berechtigungen.
Alle unter dieser Lizenz gewährten Rechte werden für die Dauer des Urheberrechts an dem Programm gewährt und sind unwiderruflich, sofern die genannten Bedingungen erfüllt sind. Diese Lizenz bekräftigt ausdrücklich Ihre uneingeschränkte Erlaubnis, das unveränderte Programm auszuführen. Das Ergebnis der Ausführung eines betroffenen Werks fällt nur dann unter diese Lizenz, wenn das Ergebnis aufgrund seines Inhalts ein betroffenes Werk darstellt. Diese Lizenz erkennt Ihr Recht auf faire Nutzung oder ein anderes Äquivalent an, wie es das Urheberrechtsgesetz vorsieht.
Sie dürfen betroffene Werke, die Sie nicht übertragen, ohne Bedingungen erstellen, ausführen und verbreiten, solange Ihre Lizenz ansonsten in Kraft bleibt. Sie dürfen betroffene Werke an andere übertragen, damit diese ausschließlich für Sie Modifikationen vornehmen oder Ihnen Einrichtungen zum Ausführen dieser Werke zur Verfügung stellen, vorausgesetzt, Sie halten sich bei der Übertragung des gesamten Materials, für das Sie nicht das Urheberrecht kontrollieren, an die Bedingungen dieser Lizenz. Diejenigen, die auf diese Weise die betroffenen Werke für Sie herstellen oder betreiben, müssen dies ausschließlich in Ihrem Namen, unter Ihrer Anleitung und Kontrolle tun, und zwar zu Bedingungen, die es ihnen verbieten, Kopien Ihres urheberrechtlich geschützten Materials außerhalb ihrer Beziehung zu Ihnen anzufertigen.
Eine Weitergabe unter anderen Umständen ist nur unter den nachstehend genannten Bedingungen zulässig. Die Vergabe von Unterlizenzen ist nicht zulässig; Abschnitt 10 macht sie überflüssig.
3. Schutz der Rechte der Nutzer vor dem Gesetz gegen die Umgehung.
Kein betroffenes Werk gilt als Teil einer wirksamen technischen Maßnahme nach einem anwendbaren Gesetz, das die Verpflichtungen nach Artikel 11 des am 20. Dezember 1996 angenommenen WIPO-Urheberrechtsvertrags oder nach ähnlichen Gesetzen, die die Umgehung solcher Maßnahmen verbieten oder einschränken, erfüllt.
Wenn Sie ein betroffenes Werk übertragen, verzichten Sie auf jede rechtliche Befugnis, die Umgehung technischer Maßnahmen zu verbieten, soweit eine solche Umgehung durch die Ausübung von Rechten unter dieser Lizenz in Bezug auf das betroffene Werk erfolgt, und Sie lehnen jede Absicht ab, den Betrieb oder die Modifikation des Werks als Mittel zur Durchsetzung Ihrer Rechte oder der Rechte Dritter, die Umgehung technischer Maßnahmen zu verbieten, gegenüber den Nutzern des Werks zu beschränken.
4. Übermittlung von wortgetreuen Kopien.
Sie dürfen wortgetreue Kopien des Quellcodes des Programms, so wie Sie ihn erhalten, in jedem beliebigen Medium weitergeben, vorausgesetzt, daß Sie auf jeder Kopie einen entsprechenden Urheberrechtsvermerk deutlich sichtbar und in geeigneter Weise veröffentlichen; daß Sie alle Hinweise darauf, daß diese Lizenz und alle gemäß Abschnitt 7 hinzugefügten nicht-permissiven Bedingungen für den Code gelten, unversehrt lassen; daß Sie alle Hinweise auf das Fehlen jeglicher Gewährleistung unversehrt lassen; und daß Sie allen Empfängern zusammen mit dem Programm eine Kopie dieser Lizenz übergeben.
Sie können für jede Kopie, die Sie übermitteln, einen beliebigen Preis oder keinen Preis verlangen, und Sie können Support oder Garantieschutz gegen eine Gebühr anbieten.
5. Übermittlung von geänderten Quellversionen.
Sie dürfen ein auf dem Programm basierendes Werk oder die Modifikationen, die aus dem Programm hervorgehen, in Form von Quellcode unter den Bedingungen von Abschnitt 4 weitergeben, vorausgesetzt, Sie erfüllen ebenfalls alle diese Bedingungen:
- Das Werk muss einen deutlichen Hinweis darauf tragen, dass Sie es geändert haben, und ein entsprechendes Datum nennen.
- Das Werk muss auffällige Hinweise tragen, die besagen, dass es unter dieser Lizenz und allen gemäß Abschnitt 7 hinzugefügten Bedingungen freigegeben ist. Diese Anforderung modifiziert die Anforderung in Abschnitt 4, "alle Hinweise unversehrt zu lassen".
- Sie müssen das gesamte Werk als Ganzes unter dieser Lizenz an jeden lizenzieren, der in den Besitz einer Kopie kommt. Diese Lizenz gilt daher, zusammen mit allen anwendbaren zusätzlichen Bedingungen von Abschnitt 7, für das gesamte Werk und alle seine Teile, unabhängig davon, wie sie verpackt sind. Diese Lizenz gibt keine Erlaubnis, das Werk in irgendeiner anderen Weise zu lizenzieren, aber sie macht eine solche Erlaubnis nicht ungültig, wenn Sie sie separat erhalten haben.
- Verfügt das Werk über interaktive Benutzeroberflächen, so müssen diese die entsprechenden rechtlichen Hinweise anzeigen; verfügt das Programm jedoch über interaktive Benutzeroberflächen, die keine entsprechenden rechtlichen Hinweise anzeigen, so muss Ihr Werk nicht dafür sorgen, dass sie dies tun.
Eine Zusammenstellung eines betroffenen Werks mit anderen separaten und unabhängigen Werken, die ihrer Natur nach keine Erweiterungen des betroffenen Werks sind und die nicht mit ihm kombiniert werden, um ein größeres Programm zu bilden, in oder auf einem Datenträger eines Speicher- oder Verbreitungsmediums, wird als "Aggregat" bezeichnet, wenn die Zusammenstellung und das daraus resultierende Urheberrecht nicht dazu benutzt werden, den Zugang oder die Rechte der Nutzer der Zusammenstellung über das hinaus zu beschränken, was die einzelnen Werke erlauben. Die Aufnahme eines betroffenen Werkes in ein Aggregat bewirkt nicht, daß diese Lizenz auf die anderen Teile des Aggregats Anwendung findet.
6. Übermittlung von Nicht-Quellformularen.
Sie dürfen ein betroffenes Werk in Objektcodeform unter den Bedingungen der Abschnitte 4 und 5 übertragen, vorausgesetzt, daß Sie auch den maschinenlesbaren korrespondierenden Quelltext unter den Bedingungen dieser Lizenz übertragen, und zwar auf eine der folgenden Arten:
- Übermittlung des Objektcodes in einem physischen Produkt (einschließlich eines physischen Vertriebsmediums), zusammen mit dem korrespondierenden Quelltext auf einem dauerhaften physischen Medium, das üblicherweise für den Austausch von Software verwendet wird.
- den Objektcode in einem physischen Produkt (einschließlich eines physischen Vertriebsmediums) zu übermitteln, begleitet von einem schriftlichen Angebot, das mindestens drei Jahre lang gültig ist und so lange gilt, wie Sie Ersatzteile oder Kundensupport für dieses Produktmodell anbieten, jedem, der im Besitz des Objektcodes ist, entweder (1) eine Kopie des korrespondierenden Quelltextes für die gesamte Software in dem Produkt, die unter diese Lizenz fällt, auf einem dauerhaften physischen Medium, das üblicherweise für den Austausch von Software verwendet wird, zu einem Preis zu überlassen, der nicht höher ist als die angemessenen Kosten, die Ihnen für die physische Überlassung des Quelltextes entstehen, oder (2) kostenlosen Zugang zum Kopieren des korrespondierenden Quelltextes von einem Netzwerkserver zu gewähren.
- Übermitteln Sie einzelne Kopien des Objektcodes zusammen mit einer Kopie des schriftlichen Angebots zur Bereitstellung des korrespondierenden Quellcodes. Diese Alternative ist nur gelegentlich und nicht kommerziell erlaubt, und auch nur dann, wenn Sie den Objektcode mit einem solchen Angebot gemäß Absatz 6b erhalten haben.
- Übermitteln Sie den Objektcode, indem Sie den Zugang von einer bestimmten Stelle aus (kostenlos oder kostenpflichtig) anbieten, und bieten Sie einen gleichwertigen Zugang zum korrespondierenden Quelltext auf die gleiche Weise über dieselbe Stelle ohne weitere Kosten an. Sie brauchen von den Empfängern nicht zu verlangen, dass sie den korrespondierenden Quelltext zusammen mit dem Objektcode kopieren. Wenn der Ort, an dem der Objektcode kopiert wird, ein Netzwerkserver ist, kann sich der korrespondierende Quelltext auf einem anderen (von Ihnen oder einem Dritten betriebenen) Server befinden, der gleichwertige Kopiermöglichkeiten bietet, vorausgesetzt, Sie geben neben dem Objektcode klare Hinweise, wo der korrespondierende Quelltext zu finden ist. Unabhängig davon, auf welchem Server der korrespondierende Quelltext liegt, sind Sie verpflichtet, dafür zu sorgen, dass er so lange verfügbar ist, wie es zur Erfüllung dieser Anforderungen erforderlich ist.
- den Objektcode mittels Peer-to-Peer-Übertragung weitergeben, vorausgesetzt, Sie informieren andere Peers darüber, wo der Objektcode und der korrespondierende Quelltext des Werks gemäß Absatz 6d kostenlos der Allgemeinheit angeboten werden.
Ein abtrennbarer Teil des Objektcodes, dessen Quellcode als Systembibliothek aus dem korrespondierenden Quelltext ausgeschlossen ist, muss nicht in die Übermittlung des Objektcode-Werks einbezogen werden.
Ein "Nutzerprodukt" ist entweder (1) ein "Verbraucherprodukt", d. h. ein materieller persönlicher Gegenstand, der normalerweise für persönliche, familiäre oder Haushaltszwecke verwendet wird, oder (2) etwas, das für den Einbau in eine Wohnung konzipiert oder verkauft wird. Bei der Feststellung, ob ein Produkt ein Verbraucherprodukt ist, sind Zweifelsfälle zugunsten des Versicherungsschutzes zu entscheiden. Für ein bestimmtes Produkt, das ein bestimmter Benutzer erhält, bezieht sich der Begriff "normalerweise verwendet" auf eine typische oder übliche Verwendung dieser Produktklasse, unabhängig vom Status des bestimmten Benutzers oder von der Art und Weise, in der der bestimmte Benutzer das Produkt tatsächlich verwendet oder zu verwenden erwartet oder erwarten wird. Ein Produkt ist ein Verbraucherprodukt, unabhängig davon, ob es in erheblichem Umfang für gewerbliche, industrielle oder andere Zwecke verwendet wird, es sei denn, diese Verwendungszwecke stellen die einzige nennenswerte Art der Verwendung des Produkts dar.
"Installationsinformationen" für ein Benutzerprodukt sind alle Methoden, Verfahren, Berechtigungsschlüssel oder andere Informationen, die erforderlich sind, um modifizierte Versionen eines betroffenen Werks in diesem Benutzerprodukt aus einer modifizierten Version seines korrespondierenden Quellcodes zu installieren und auszuführen. Die Informationen müssen ausreichen, um sicherzustellen, daß das weitere Funktionieren des modifizierten Objektcodes in keinem Fall verhindert oder gestört wird, nur weil eine Modifikation vorgenommen wurde.
Wenn Sie ein Objektcode-Werk gemäß diesem Abschnitt in oder mit einem Benutzerprodukt oder speziell zur Verwendung in einem Benutzerprodukt übertragen und die Übertragung als Teil einer Transaktion erfolgt, bei der das Recht zum Besitz und zur Nutzung des Benutzerprodukts auf Dauer oder für einen bestimmten Zeitraum auf den Empfänger übertragen wird (unabhängig davon, wie die Transaktion charakterisiert ist), müssen dem gemäß diesem Abschnitt übertragenen korrespondierenden Quelltext die Installationsinformationen beigefügt sein. Dieses Erfordernis gilt jedoch nicht, wenn weder Sie noch ein Dritter die Möglichkeit behält, den geänderten Objektcode auf dem Benutzerprodukt zu installieren (z. B. wenn das Werk in einem ROM installiert wurde).
Die Verpflichtung zur Bereitstellung von Installationsinformationen beinhaltet nicht die Verpflichtung, weiterhin Supportleistungen, Garantieleistungen oder Aktualisierungen für ein vom Empfänger modifiziertes oder installiertes Werk oder für das Benutzerprodukt, in dem es modifiziert oder installiert wurde, zu erbringen. Der Zugang zu einem Netzwerk kann verweigert werden, wenn die Änderung selbst den Betrieb des Netzwerks wesentlich und nachteilig beeinflusst oder die Regeln und Protokolle für die Kommunikation über das Netzwerk verletzt.
Der übermittelte entsprechende Quelltext und die bereitgestellten Installationsinformationen müssen in einem Format vorliegen, das öffentlich dokumentiert ist (und dessen Implementierung der Öffentlichkeit in Form des Quelltextes zur Verfügung steht), und dürfen kein spezielles Passwort oder Schlüssel zum Entpacken, Lesen oder Kopieren erfordern.
7. Zusätzliche Begriffe.
"Zusätzliche Erlaubnisse" sind Bedingungen, die die Bedingungen dieser Lizenz ergänzen, indem sie Ausnahmen von einer oder mehreren ihrer Bedingungen vorsehen. Zusätzliche Erlaubnisse, die auf das gesamte Programm anwendbar sind, werden so behandelt, als wären sie in dieser Lizenz enthalten, soweit sie nach geltendem Recht gültig sind. Wenn zusätzliche Erlaubnisse nur für einen Teil des Programms gelten, kann dieser Teil separat unter diesen Erlaubnissen genutzt werden, aber das gesamte Programm unterliegt weiterhin dieser Lizenz, ohne Rücksicht auf die zusätzlichen Erlaubnisse.
Wenn Sie eine Kopie eines geschützten Werks übermitteln, können Sie nach eigenem Ermessen alle zusätzlichen Rechte von dieser Kopie oder von Teilen davon entfernen. (Zusätzliche Rechte können so geschrieben sein, dass sie in bestimmten Fällen selbst entfernt werden müssen, wenn Sie das Werk verändern). Sie können zusätzliche Genehmigungen für Material erteilen, das Sie einem betroffenen Werk hinzugefügt haben und für das Sie eine entsprechende urheberrechtliche Genehmigung haben oder erteilen können.
Ungeachtet anderer Bestimmungen dieser Lizenz dürfen Sie für Material, das Sie einem betroffenen Werk hinzufügen, die Bedingungen dieser Lizenz durch Bedingungen ergänzen (sofern Sie von den Urheberrechtsinhabern dieses Materials dazu ermächtigt wurden):
- Gewährleistungsausschlüsse oder Haftungsbeschränkungen, die von den Bestimmungen der Abschnitte 15 und 16 dieser Lizenz abweichen; oder
- Erfordernis der Beibehaltung bestimmter angemessener rechtlicher Hinweise oder Autorenangaben in diesem Material oder in den entsprechenden rechtlichen Hinweisen, die in den Werken, die dieses Material enthalten, angezeigt werden; oder
- das Verbot, die Herkunft des Materials falsch darzustellen, oder die Vorschrift, dass geänderte Versionen dieses Materials in angemessener Weise als von der Originalversion verschieden gekennzeichnet werden müssen; oder
- Einschränkung der Verwendung der Namen von Lizenzgebern oder Urhebern des Materials zu Werbezwecken; oder
- Ablehnung der Gewährung von Rechten nach dem Markenrecht für die Verwendung bestimmter Handelsnamen, Marken oder Dienstleistungsmarken; oder
- Erfordernis der Entschädigung von Lizenzgebern und Urhebern dieses Materials durch jeden, der das Material (oder modifizierte Versionen davon) mit vertraglichen Haftungsübernahmen an den Empfänger weitergibt, für jegliche Haftung, die diese vertraglichen Annahmen diesen Lizenzgebern und Urhebern direkt auferlegen.
Alle anderen nicht zulässigen zusätzlichen Bedingungen werden als "weitere Einschränkungen" im Sinne von Abschnitt 10 betrachtet. Wenn das Programm, so wie Sie es erhalten haben, oder irgendein Teil davon, einen Hinweis enthält, der besagt, daß es dieser Lizenz unterliegt, zusammen mit einer Klausel, die eine weitere Einschränkung darstellt, dürfen Sie diese Klausel entfernen. Wenn ein Lizenzdokument eine weitere Einschränkung enthält, aber die Weiterlizenzierung oder Weitergabe unter dieser Lizenz erlaubt, dürfen Sie einem betroffenen Werk Material hinzufügen, das den Bedingungen dieses Lizenzdokuments unterliegt, vorausgesetzt, daß die weitere Einschränkung eine solche Weiterlizenzierung oder Weitergabe nicht überdauert.
Wenn Sie in Übereinstimmung mit diesem Abschnitt Bedingungen zu einem betroffenen Werk hinzufügen, müssen Sie in den entsprechenden Quelldateien eine Erklärung der zusätzlichen Bedingungen, die für diese Dateien gelten, oder einen Hinweis darauf, wo die anwendbaren Bedingungen zu finden sind, anbringen.
Zusätzliche Bedingungen, ob zulässige oder nicht zulässige, können in Form einer gesonderten schriftlichen Lizenz oder als Ausnahmen angegeben werden; die oben genannten Anforderungen gelten in jedem Fall.
8. Beendigung.
Sie dürfen ein betroffenes Werk nicht verbreiten oder verändern, es sei denn, dies ist in dieser Lizenz ausdrücklich vorgesehen. Jeder Versuch, es anderweitig zu verbreiten oder zu verändern, ist ungültig und beendet automatisch Ihre Rechte unter dieser Lizenz (einschließlich jeglicher Patentlizenzen, die unter dem dritten Absatz von Abschnitt 11 gewährt werden).
Wenn Sie jedoch alle Verstöße gegen diese Lizenz einstellen, wird Ihre Lizenz von einem bestimmten Urheberrechtsinhaber (a) vorläufig wiederhergestellt, es sei denn, der Urheberrechtsinhaber hat Ihre Lizenz ausdrücklich und endgültig gekündigt, und (b) dauerhaft, wenn der Urheberrechtsinhaber Sie nicht vor Ablauf von 60 Tagen nach der Einstellung mit angemessenen Mitteln über den Verstoß informiert.
Darüber hinaus wird Ihre Lizenz von einem bestimmten Urheberrechtsinhaber dauerhaft wiederhergestellt, wenn der Urheberrechtsinhaber Sie auf angemessene Weise von der Verletzung benachrichtigt, dies das erste Mal ist, dass Sie von diesem Urheberrechtsinhaber eine Benachrichtigung über die Verletzung dieser Lizenz (für ein beliebiges Werk) erhalten haben, und Sie die Verletzung vor Ablauf von 30 Tagen nach Erhalt der Benachrichtigung beheben.
Die Beendigung Ihrer Rechte gemäß diesem Abschnitt beendet nicht die Lizenzen von Parteien, die Kopien oder Rechte von Ihnen gemäß dieser Lizenz erhalten haben. Wenn Ihre Rechte gekündigt und nicht dauerhaft wiederhergestellt wurden, sind Sie nicht berechtigt, neue Lizenzen für dasselbe Material gemäß Abschnitt 10 zu erhalten.
9. Annahme nicht erforderlich, um Kopien zu haben.
Sie sind nicht verpflichtet, diese Lizenz zu akzeptieren, um eine Kopie des Programms zu erhalten oder auszuführen. Die untergeordnete Verbreitung eines betroffenen Werkes, die allein als Folge der Verwendung von Peer-to-Peer-Übertragung zum Empfang einer Kopie auftritt, erfordert ebenfalls keine Annahme. Jedoch gewährt Ihnen nichts anderes als diese Lizenz die Erlaubnis, ein betroffenes Werk zu verbreiten oder zu verändern. Diese Handlungen verletzen das Urheberrecht, wenn Sie diese Lizenz nicht akzeptieren. Indem Sie ein betroffenes Werk verändern oder verbreiten, erklären Sie sich mit dieser Lizenz einverstanden, dies zu tun.
10. Automatische Lizenzierung von nachgeschalteten Empfängern.
Jedes Mal, wenn Sie ein betroffenes Werk übertragen, erhält der Empfänger automatisch eine Lizenz von den ursprünglichen Lizenzgebern, um dieses Werk auszuführen, zu verändern und zu verbreiten, vorbehaltlich dieser Lizenz. Sie sind nicht dafür verantwortlich, die Einhaltung dieser Lizenz durch Dritte durchzusetzen.
Eine "Einheitstransaktion" ist eine Transaktion, bei der die Kontrolle über eine Organisation oder im Wesentlichen alle Vermögenswerte einer Organisation übertragen wird, eine Organisation aufgeteilt wird oder Organisationen fusioniert werden. Wenn die Vervielfältigung eines erfassten Werks aus einer Unternehmenstransaktion resultiert, erhält jede Partei dieser Transaktion, die eine Kopie des Werks erhält, auch die Lizenzen für das Werk, die der Rechtsvorgänger der Partei gemäß dem vorherigen Absatz hatte oder geben konnte, sowie ein Recht auf den Besitz der korrespondierenden Quelle des Werks vom Rechtsvorgänger, wenn dieser sie hat oder sie mit angemessenen Anstrengungen erhalten kann.
Sie dürfen keine weiteren Beschränkungen für die Ausübung der unter dieser Lizenz gewährten oder bestätigten Rechte auferlegen. Sie dürfen zum Beispiel keine Lizenzgebühren oder andere Gebühren für die Ausübung der unter dieser Lizenz gewährten Rechte erheben, und Sie dürfen keinen Rechtsstreit (einschließlich einer Gegenklage in einem Rechtsstreit) mit der Behauptung anstrengen, dass ein Patentanspruch durch die Herstellung, die Verwendung, den Verkauf, das Anbieten zum Verkauf oder den Import des Programms oder eines Teils davon verletzt wird.
11. Patente.
Ein "Mitwirkender" ist ein Urheberrechtsinhaber, der die Nutzung des Programms oder eines Werks, auf dem das Programm basiert, unter dieser Lizenz gestattet. Das auf diese Weise lizenzierte Werk wird als "Mitwirkende Version" des Mitwirkenden bezeichnet.
Die "wesentlichen Patentansprüche" eines Mitwirkenden sind alle Patentansprüche, die dem Mitwirkenden gehören oder von ihm kontrolliert werden, unabhängig davon, ob sie bereits erworben wurden oder in Zukunft erworben werden, und die durch irgendeine nach dieser Lizenz zulässige Art der Herstellung, der Benutzung oder des Verkaufs seiner Mitwirkerversion verletzt würden; sie umfassen jedoch keine Ansprüche, die nur als Folge einer weiteren Modifikation der Mitwirkerversion verletzt würden. Für die Zwecke dieser Definition schließt "Kontrolle" das Recht ein, Patentunterlizenzen in einer Weise zu erteilen, die mit den Anforderungen dieser Lizenz übereinstimmt.
Jeder Mitwirkende gewährt Ihnen eine nicht-exklusive, weltweite, gebührenfreie Patentlizenz unter den wesentlichen Patentansprüchen des Mitwirkenden, um den Inhalt seiner Mitwirkendenversion herzustellen, zu verwenden, zu verkaufen, zum Verkauf anzubieten, zu importieren und anderweitig auszuführen, zu verändern und zu verbreiten.
In den folgenden drei Absätzen ist eine "Patentlizenz" jede ausdrückliche Vereinbarung oder Verpflichtung, wie auch immer sie bezeichnet wird, ein Patent nicht durchzusetzen (z. B. eine ausdrückliche Erlaubnis zur Ausübung eines Patents oder die Zusage, nicht wegen Patentverletzung zu klagen). Einer Partei eine solche Patentlizenz zu "gewähren" bedeutet, eine solche Vereinbarung oder Verpflichtung einzugehen, ein Patent nicht gegen die Partei geltend zu machen.
Wenn Sie ein betroffenes Werk übertragen und sich dabei wissentlich auf eine Patentlizenz verlassen und der entsprechende Quelltext des Werks nicht für jedermann über einen öffentlich zugänglichen Netzwerkserver oder auf andere leicht zugängliche Weise kostenlos und unter den Bedingungen dieser Lizenz kopierbar ist, dann müssen Sie entweder (1) dafür sorgen, daß der entsprechende Quelltext auf diese Weise zur Verfügung steht, oder (2) dafür sorgen, daß Sie selbst nicht in den Genuß der Patentlizenz für dieses bestimmte Werk kommen, oder (3) dafür sorgen, daß die Patentlizenz in einer Weise, die mit den Anforderungen dieser Lizenz vereinbar ist, auf nachgeschaltete Empfänger ausgedehnt wird. "Wissentliches Vertrauen" bedeutet, dass Sie tatsächliche Kenntnis davon haben, dass ohne die Patentlizenz Ihre Übertragung des betroffenen Werks in einem Land oder die Nutzung des betroffenen Werks durch Ihren Empfänger in einem Land ein oder mehrere identifizierbare Patente in diesem Land verletzen würde, von denen Sie Grund zu der Annahme haben, dass sie gültig sind.
Wenn Sie gemäß oder in Verbindung mit einer einzigen Transaktion oder Vereinbarung ein betroffenes Werk übertragen oder durch Vermittlung der Übertragung verbreiten und einigen der Parteien, die das betroffene Werk erhalten, eine Patentlizenz erteilen, die sie berechtigt, eine bestimmte Kopie des betroffenen Werks zu verwenden, zu verbreiten, zu verändern oder zu übertragen, dann wird die von Ihnen erteilte Patentlizenz automatisch auf alle Empfänger des betroffenen Werks und der darauf basierenden Werke ausgedehnt.
Eine Patentlizenz ist "diskriminierend", wenn sie eines oder mehrere der Rechte, die im Rahmen dieser Lizenz ausdrücklich gewährt werden, nicht in den Anwendungsbereich einbezieht, ihre Ausübung verbietet oder von der Nichtausübung abhängig macht. Sie dürfen ein betroffenes Werk nicht übertragen, wenn Sie Partei einer Vereinbarung mit einem Dritten sind, der im Bereich des Softwarevertriebs tätig ist, nach der Sie an den Dritten eine Zahlung auf der Grundlage des Umfangs Ihrer Tätigkeit der Übertragung des Werks leisten, und nach der der Dritte einer der Parteien, die das betroffene Werk von Ihnen erhalten würden, eine Lizenz gewährt, eine diskriminierende Patentlizenz (a) in Verbindung mit von Ihnen übertragenen Kopien des betroffenen Werks (oder von diesen Kopien hergestellten Kopien) oder (b) in erster Linie für und in Verbindung mit bestimmten Produkten oder Zusammenstellungen, die das betroffene Werk enthalten, es sei denn, Sie sind diese Vereinbarung vor dem 28. März 2007 eingegangen oder diese Patentlizenz wurde vor diesem Zeitpunkt erteilt.
Keine Bestimmung dieser Lizenz ist so auszulegen, dass sie eine stillschweigende Lizenz oder andere Verteidigungsmöglichkeiten gegen eine Verletzung ausschließt oder einschränkt, die Ihnen nach dem geltenden Patentrecht zustehen könnten.
12. Kein Verzicht auf die Freiheit der anderen.
Wenn Ihnen Bedingungen auferlegt werden (sei es durch Gerichtsbeschluß, Vereinbarung oder auf andere Weise), die den Bedingungen dieser Lizenz widersprechen, entbinden sie Sie nicht von den Bedingungen dieser Lizenz. Wenn Sie ein betroffenes Werk nicht so übertragen können, daß Sie gleichzeitig Ihre Verpflichtungen aus dieser Lizenz und andere einschlägige Verpflichtungen erfüllen, dann dürfen Sie es folglich überhaupt nicht übertragen. Wenn Sie beispielsweise Bedingungen zustimmen, die Sie dazu verpflichten, von denjenigen, denen Sie das Programm übertragen, eine Lizenzgebühr für die Weiterübertragung zu verlangen, wäre die einzige Möglichkeit, sowohl diese Bedingungen als auch diese Lizenz zu erfüllen, der vollständige Verzicht auf die Übertragung des Programms.
13. Verwendung unter der GNU Affero General Public License.
Ungeachtet anderer Bestimmungen dieser Lizenz haben Sie die Erlaubnis, ein betroffenes Werk mit einem unter Version 3 der GNU Affero General Public License lizenzierten Werk zu einem einzigen kombinierten Werk zu verbinden oder zu kombinieren und das resultierende Werk zu übertragen. Die Bedingungen dieser Lizenz gelten weiterhin für den Teil, der das betroffene Werk ist, aber die besonderen Anforderungen der GNU Affero General Public License, Abschnitt 13, bezüglich der Interaktion über ein Netzwerk gelten für die Kombination als solche.
14. Überarbeitete Fassungen dieser Lizenz.
Die Free Software Foundation kann von Zeit zu Zeit überarbeitete und/oder neue Versionen der GNU General Public License veröffentlichen. Solche neuen Versionen werden im Geiste der gegenwärtigen Version ähnlich sein, können sich aber im Detail unterscheiden, um neue Probleme oder Anliegen zu behandeln.
Jede Version ist mit einer Versionsnummer gekennzeichnet. Wenn das Programm angibt, dass eine bestimmte nummerierte Version der GNU General Public License "oder eine spätere Version" für es gilt, haben Sie die Möglichkeit, entweder die Bedingungen dieser nummerierten Version oder einer späteren, von der Free Software Foundation veröffentlichten Version zu befolgen. Wenn das Programm keine Versionsnummer der GNU General Public License angibt, können Sie eine beliebige, jemals von der Free Software Foundation veröffentlichte Version wählen.
Wenn das Programm vorsieht, dass ein Bevollmächtigter entscheiden kann, welche zukünftigen Versionen der GNU General Public License verwendet werden können, ermächtigt die öffentliche Erklärung dieses Bevollmächtigten, eine Version zu akzeptieren, Sie dauerhaft, diese Version für das Programm zu wählen.
Spätere Lizenzversionen können Ihnen zusätzliche oder andere Genehmigungen erteilen. Es entstehen jedoch keine zusätzlichen Verpflichtungen für Autoren oder Urheberrechtsinhaber, wenn Sie sich für eine spätere Version entscheiden.
15. Ausschluss der Gewährleistung.
ES GIBT KEINE GARANTIE FÜR DAS PROGRAMM, SOWEIT DIES NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIG IST. SOFERN NICHT SCHRIFTLICH ANDERS ANGEGEBEN, STELLEN DIE URHEBERRECHTSINHABER UND/ODER ANDERE PARTEIEN DAS PROGRAMM "WIE ES IST" ZUR VERFÜGUNG, OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT UND DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. DAS GESAMTE RISIKO IN BEZUG AUF DIE QUALITÄT UND LEISTUNG DES PROGRAMMS LIEGT BEI IHNEN. SOLLTE SICH DAS PROGRAMM ALS FEHLERHAFT ERWEISEN, ÜBERNEHMEN SIE DIE KOSTEN FÜR ALLE NOTWENDIGEN WARTUNGS-, REPARATUR- ODER KORREKTURARBEITEN.
16. Begrenzung der Haftung.
IN KEINEM FALL, ES SEI DENN, DIES IST GESETZLICH VORGESCHRIEBEN ODER SCHRIFTLICH VEREINBART, HAFTET EIN URHEBERRECHTSINHABER ODER EINE ANDERE PARTEI, DIE DAS PROGRAMM WIE OBEN ERLAUBT MODIFIZIERT UND/ODER WEITERGIBT, IHNEN GEGENÜBER FÜR SCHÄDEN, EINSCHLIESSLICH ALLGEMEINER, SPEZIELLER, ZUFÄLLIGER ODER FOLGESCHÄDEN, DIE SICH AUS DER NUTZUNG ODER DER UNFÄHIGKEIT ZUR NUTZUNG DES PROGRAMMS ERGEBEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DATENVERLUSTE ODER UNGENAUE DATEN ODER VERLUSTE, DIE SIE ODER DRITTE ERLEIDEN, ODER EIN VERSAGEN DES PROGRAMMS, MIT ANDEREN PROGRAMMEN ZUSAMMENZUARBEITEN), SELBST WENN DER URHEBERRECHTSINHABER ODER EINE ANDERE PARTEI AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE.
17. Auslegung der Abschnitte 15 und 16.
Wenn der oben genannte Gewährleistungsausschluss und die Haftungsbeschränkung nicht gemäß ihren Bestimmungen in lokales Recht umgesetzt werden können, wenden die überprüfenden Gerichte lokales Recht an, das einem absoluten Verzicht auf jegliche zivilrechtliche Haftung im Zusammenhang mit dem Programm am nächsten kommt, es sei denn, eine Garantie oder Haftungsübernahme liegt einer Kopie des Programms gegen eine Gebühr bei.
ENDE DER BEDINGUNGEN UND KONDITIONEN
Wie Sie diese Begriffe auf Ihre neuen Programme anwenden
Wenn Sie ein neues Programm entwickeln und wollen, dass es von größtmöglichem Nutzen für die Öffentlichkeit ist, erreichen Sie dies am besten, indem Sie es zu freier Software machen, die jeder unter diesen Bedingungen weitergeben und verändern kann.
Fügen Sie dazu die folgenden Hinweise in das Programm ein. Am sichersten ist es, sie an den Anfang jeder Quelldatei zu setzen, um den Ausschluss der Gewährleistung so effektiv wie möglich darzustellen. Jede Datei sollte mindestens die Zeile "Copyright" und einen Verweis auf die Stelle enthalten, an der sich der vollständige Hinweis befindet.
.
Copyright (C)
Dieses Programm ist freie Software: Sie können es unter den Bedingungen der GNU General Public License, wie sie von der Free Software Foundation veröffentlicht wurde, weitergeben und/oder modifizieren, entweder gemäß Version 3 der Lizenz oder (nach Ihrer Wahl) jeder späteren Version.
Dieses Programm wird in der Hoffnung verteilt, dass es nützlich ist, aber OHNE JEGLICHE GARANTIE; sogar ohne die stillschweigende Garantie der HANDELSÜBLICHKEIT oder der EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Siehe die GNU General Public License für weitere Details.
Sie sollten zusammen mit diesem Programm ein Exemplar der GNU General Public License erhalten haben. Falls nicht, siehe <https://www.gnu.org/licenses/>.
Fügen Sie auch Informationen darüber hinzu, wie Sie auf elektronischem oder Papierweg kontaktiert werden können.
Wenn das Programm mit dem Terminal interagiert, geben Sie einen kurzen Hinweis wie diesen aus, wenn es im interaktiven Modus startet:
Copyright (C)
Dieses Programm kommt mit ABSOLUT KEINER GARANTIE; für Details geben Sie `show w' ein. Dies ist freie Software, und Sie dürfen sie unter bestimmten Bedingungen weitergeben; geben Sie `show c' für Details ein.
Die hypothetischen Befehle `show w' und `show c' sollten die entsprechenden Teile der General Public License anzeigen. Natürlich könnten die Befehle Ihres Programms anders aussehen; für eine GUI-Schnittstelle würden Sie eine "about box" verwenden.
Sie sollten auch Ihren Arbeitgeber (wenn Sie als Programmierer arbeiten) oder Ihre Schule, falls vorhanden, dazu bringen, einen "Copyright-Disclaimer" für das Programm zu unterschreiben, falls nötig. Weitere Informationen dazu und wie Sie die GNU GPL anwenden und befolgen können, finden Sie unter <https://www.gnu.org/licenses/>.
Die GNU General Public License erlaubt es nicht, Ihr Programm in proprietäre Programme einzubinden. Wenn es sich bei Ihrem Programm um eine Unterprogramm-Bibliothek handelt, halten Sie es vielleicht für sinnvoller, die Verknüpfung proprietärer Anwendungen mit der Bibliothek zu erlauben. Wenn Sie dies tun wollen, verwenden Sie die GNU Lesser General Public License anstelle dieser Lizenz. Aber lesen Sie bitte zuerst <https://www.gnu.org/philosophy/why-not-lgpl.html>.
—
GNU Lesser General Public License v2.1 oder höher
(Programmiersprache Go 20181107-snapshot, OpenJDK 11.0.11+9, libnuma1 2.0.11)
GNU Lesser General Public License
=================================
Version 2.1, Februar 1999
Copyright (C) 1991, 1999 Free Software Foundation, Inc.
59 Temple Place, Suite 330, Boston, MA 02111-1307 USA
Jeder darf wortwörtliche Kopien erstellen und verteilen
dieses Lizenzdokuments, aber es ist nicht erlaubt, sie zu ändern.
[Dies ist die erste veröffentlichte Version der Lesser GPL. Sie zählt auch
als Nachfolger der GNU Library Public License, Version 2, daher
die Versionsnummer 2.1].
Präambel
——–
Die Lizenzen für die meiste Software sind darauf ausgelegt, Ihnen die Freiheit zu nehmen, sie weiterzugeben und zu verändern. Im Gegensatz dazu sollen die GNU General Public Licenses die Freiheit garantieren, freie Software weiterzugeben und zu verändern - um sicherzustellen, dass die Software für alle ihre Nutzer frei ist.
Diese Lizenz, die Lesser General Public License, gilt für einige speziell ausgewiesene Softwarepakete - in der Regel Bibliotheken - der Free Software Foundation und anderer Autoren, die sich für ihre Verwendung entscheiden. Sie können sie ebenfalls verwenden, aber wir schlagen vor, dass Sie zunächst sorgfältig abwägen, ob diese Lizenz oder die gewöhnliche General Public License in einem bestimmten Fall die bessere Strategie ist, basierend auf den folgenden Erläuterungen.
Wenn wir von freier Software sprechen, beziehen wir uns auf die Freiheit der Nutzung, nicht auf den Preis. Unsere Allgemeinen Öffentlichen Lizenzen sollen sicherstellen, dass Sie die Freiheit haben, Kopien freier Software zu verbreiten (und für diesen Service eine Gebühr zu erheben, wenn Sie dies wünschen); dass Sie den Quellcode erhalten oder ihn bekommen können, wenn Sie ihn benötigen; dass Sie die Software verändern und Teile davon in neuen freien Programmen verwenden können; und dass Sie darüber informiert werden, dass Sie diese Dinge tun können.
Um Ihre Rechte zu schützen, müssen wir Einschränkungen machen, die es den Vertreibern verbieten, Ihnen diese Rechte zu verweigern oder Sie aufzufordern, auf diese Rechte zu verzichten. Aus diesen Einschränkungen ergeben sich für Sie bestimmte Pflichten, wenn Sie Kopien der Bibliothek verbreiten oder sie verändern.
Wenn Sie zum Beispiel Kopien der Bibliothek verteilen, sei es kostenlos oder gegen eine Gebühr, müssen Sie den Empfängern alle Rechte einräumen, die wir Ihnen gegeben haben. Sie müssen dafür sorgen, dass auch sie den Quellcode erhalten oder erhalten können. Wenn Sie anderen Code mit der Bibliothek verknüpfen, müssen Sie den Empfängern vollständige Objektdateien zur Verfügung stellen, damit sie diese mit der Bibliothek verknüpfen können, nachdem sie Änderungen an der Bibliothek vorgenommen und diese neu kompiliert haben. Und Sie müssen ihnen diese Bedingungen zeigen, damit sie ihre Rechte kennen.
Wir schützen Ihre Rechte mit einer zweistufigen Methode: (1) Wir stellen die Bibliothek urheberrechtlich zur Verfügung, und (2) wir bieten Ihnen diese Lizenz an, die Ihnen die rechtliche Erlaubnis gibt, die Bibliothek zu kopieren, zu verbreiten und/oder zu verändern.
Zum Schutz jedes Verteilers möchten wir klarstellen, dass es keine Garantie für die kostenlose Bibliothek gibt. Auch wenn die Bibliothek von jemand anderem geändert und weitergegeben wird, sollten die Empfänger wissen, dass es sich nicht um die Originalversion handelt, damit der Ruf des ursprünglichen Autors nicht durch Probleme beeinträchtigt wird, die von anderen eingebracht werden könnten.
Schließlich stellen Softwarepatente eine ständige Bedrohung für die Existenz eines jeden freien Programms dar. Wir möchten sicherstellen, dass ein Unternehmen die Benutzer eines freien Programms nicht durch den Erwerb einer restriktiven Lizenz von einem Patentinhaber einschränken kann. Daher bestehen wir darauf, dass jede Patentlizenz, die für eine Version der Bibliothek erworben wird, mit der in dieser Lizenz festgelegten vollen Nutzungsfreiheit vereinbar sein muss.
Die meiste GNU-Software, einschließlich einiger Bibliotheken, unterliegt der normalen GNU General Public License. Diese Lizenz, die GNU Lesser General Public License, gilt für bestimmte Bibliotheken und unterscheidet sich deutlich von der normalen General Public License. Wir verwenden diese Lizenz für bestimmte Bibliotheken, um das Einbinden dieser Bibliotheken in unfreie Programme zu ermöglichen.
Wenn ein Programm mit einer Bibliothek verknüpft wird, sei es statisch oder unter Verwendung einer gemeinsam genutzten Bibliothek, ist die Kombination der beiden rechtlich gesehen ein kombiniertes Werk, ein Derivat der ursprünglichen Bibliothek. Die gewöhnliche General Public License erlaubt daher eine solche Verknüpfung nur, wenn die gesamte Kombination ihren Kriterien der Freiheit entspricht. Die Lesser General Public License erlaubt laxere Kriterien für die Verknüpfung von anderem Code mit der Bibliothek.
Wir nennen diese Lizenz die "Lesser" General Public License, weil sie die Freiheit des Benutzers weniger schützt als die normale General Public License. Außerdem verschafft sie anderen Entwicklern freier Software einen geringeren Vorteil gegenüber konkurrierenden unfreien Programmen. Diese Nachteile sind der Grund, warum wir für viele Bibliotheken die gewöhnliche General Public License verwenden. Die Lesser-Lizenz bietet jedoch unter bestimmten Umständen Vorteile.
In seltenen Fällen kann es zum Beispiel notwendig sein, die weitestgehende Verwendung einer bestimmten Bibliothek zu fördern, so dass sie zu einem De-facto-Standard wird. Um dies zu erreichen, muss es unfreien Programmen erlaubt werden, die Bibliothek zu verwenden. Ein häufigerer Fall ist, dass eine freie Bibliothek die gleiche Aufgabe erfüllt wie weit verbreitete unfreie Bibliotheken. In diesem Fall bringt es wenig, die freie Bibliothek nur auf freie Software zu beschränken, so dass wir die Lesser General Public License verwenden.
In anderen Fällen ermöglicht die Erlaubnis, eine bestimmte Bibliothek in unfreien Programmen zu verwenden, einer größeren Anzahl von Menschen die Nutzung eines großen Teils der freien Software. Zum Beispiel ermöglicht die Erlaubnis, die GNU C-Bibliothek in unfreien Programmen zu verwenden, viel mehr Menschen, das gesamte GNU-Betriebssystem sowie seine Variante, das GNU/Linux-Betriebssystem, zu nutzen.
Obwohl die Lesser General Public License die Freiheit der Benutzer weniger schützt, stellt sie doch sicher, dass der Benutzer eines Programms, das mit der Bibliothek verknüpft ist, die Freiheit und die Mittel hat, dieses Programm mit einer modifizierten Version der Bibliothek auszuführen.
Die genauen Bedingungen für die Vervielfältigung, Verbreitung und Veränderung folgen. Achten Sie genau auf den Unterschied zwischen einem "Werk, das auf der Bibliothek basiert" und einem "Werk, das die Bibliothek verwendet". Ersteres enthält Code, der von der Bibliothek abgeleitet ist, während letzteres mit der Bibliothek kombiniert werden muss, damit es läuft.
BEDINGUNGEN FÜR DIE VERVIELFÄLTIGUNG, VERBREITUNG UND VERÄNDERUNG
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0. Diese Lizenzvereinbarung gilt für jede Software-Bibliothek und jedes andere Programm, das einen Hinweis des Urheberrechtsinhabers oder einer anderen autorisierten Partei enthält, der besagt, dass es unter den Bedingungen dieser Lesser General Public License (auch "diese Lizenz" genannt) verbreitet werden darf. Jeder Lizenznehmer wird als "Sie" angesprochen.
Eine "Bibliothek" ist eine Sammlung von Softwarefunktionen und/oder Daten, die so aufbereitet ist, dass sie mit Anwendungsprogrammen (die einige dieser Funktionen und Daten verwenden) verknüpft werden kann, um ausführbare Dateien zu bilden.
Die "Bibliothek" bezieht sich im Folgenden auf jede derartige Softwarebibliothek oder jedes derartige Werk, das unter diesen Bedingungen verbreitet wurde. Ein "auf der Bibliothek basierendes Werk" bedeutet entweder die Bibliothek oder ein abgeleitetes Werk im Sinne des Urheberrechts, d. h. ein Werk, das die Bibliothek oder einen Teil davon enthält, entweder wortwörtlich oder mit Änderungen und/oder direkt in eine andere Sprache übersetzt. (Im Folgenden ist die Übersetzung ohne Einschränkung im Begriff "Änderung" enthalten).
Unter "Quellcode" für ein Werk versteht man die bevorzugte Form des Werks, um Änderungen daran vorzunehmen. Für eine Bibliothek bedeutet "vollständiger Quellcode" den gesamten Quellcode für alle darin enthaltenen Module sowie alle zugehörigen Schnittstellendefinitionsdateien und die Skripte, die zur Steuerung der Kompilierung und Installation der Bibliothek verwendet werden.
Andere Aktivitäten als das Kopieren, Verbreiten und Modifizieren werden von dieser Lizenz nicht abgedeckt; sie liegen außerhalb ihres Anwendungsbereichs. Die Ausführung eines Programms, das die Bibliothek verwendet, ist nicht beschränkt, und die Ausgabe eines solchen Programms ist nur dann abgedeckt, wenn sein Inhalt ein auf der Bibliothek basierendes Werk darstellt (unabhängig von der Verwendung der Bibliothek in einem Werkzeug zum Schreiben des Programms). Ob dies zutrifft, hängt davon ab, was die Bibliothek tut und was das Programm, das die Bibliothek verwendet, tut.
1. Sie dürfen wortgetreue Kopien des vollständigen Quellcodes der Bibliothek in der Form, in der Sie ihn erhalten haben, in jedem beliebigen Medium kopieren und weitergeben, vorausgesetzt, Sie veröffentlichen auf jeder Kopie deutlich sichtbar und in angemessener Weise einen angemessenen Urheberrechtsvermerk und einen Haftungsausschluss; Sie lassen alle Hinweise, die sich auf diese Lizenz und das Fehlen jeglicher Gewährleistung beziehen, unangetastet; und Sie geben eine Kopie dieser Lizenz zusammen mit der Bibliothek weiter.
Sie können eine Gebühr für den physischen Akt der Übertragung einer Kopie erheben, und Sie können nach eigenem Ermessen Garantieschutz gegen eine Gebühr anbieten.
2. Sie sind berechtigt, Ihre Kopie(n) der Bibliothek oder Teile davon zu modifizieren und so ein auf der Bibliothek basierendes Werk zu schaffen und diese Modifikationen oder dieses Werk unter den Bedingungen des obigen Abschnitts 1 zu vervielfältigen und zu verbreiten, vorausgesetzt, Sie erfüllen auch alle diese Bedingungen:
- Das geänderte Werk muss selbst eine Softwarebibliothek sein.
- Sie müssen dafür sorgen, dass die geänderten Dateien mit deutlichen Hinweisen auf die Änderung und das Datum der Änderung versehen werden.
- Sie müssen dafür sorgen, dass das gesamte Werk allen Dritten gemäß den Bedingungen dieser Lizenz kostenlos zur Verfügung gestellt wird.
- Wenn eine Funktion in der modifizierten Bibliothek auf eine Funktion oder eine Datentabelle verweist, die von einem Anwendungsprogramm, das die Funktion verwendet, bereitgestellt werden muss, und zwar nicht nur als Argument, das beim Aufruf der Funktion übergeben wird, dann müssen Sie sich nach bestem Wissen und Gewissen bemühen, um sicherzustellen, dass die Funktion auch dann noch funktioniert und ihren Zweck erfüllt, wenn eine Anwendung diese Funktion oder Tabelle nicht bereitstellt.
(Zum Beispiel hat eine Funktion in einer Bibliothek zur Berechnung von Quadratwurzeln einen Zweck, der unabhängig von der Anwendung völlig klar definiert ist. Daher verlangt Unterabschnitt 2d, dass jede von der Anwendung bereitgestellte Funktion oder Tabelle, die von dieser Funktion verwendet wird, optional sein muss: Wenn die Anwendung sie nicht bereitstellt, muss die Quadratwurzelfunktion trotzdem Quadratwurzeln berechnen).
Diese Anforderungen gelten für das modifizierte Werk als Ganzes. Wenn identifizierbare Abschnitte dieses Werks nicht von der Bibliothek abgeleitet sind und vernünftigerweise als unabhängige und eigenständige Werke betrachtet werden können, dann gelten diese Lizenz und ihre Bedingungen nicht für diese Abschnitte, wenn Sie sie als eigenständige Werke verbreiten. Wenn Sie jedoch dieselben Abschnitte als Teil eines Ganzen weitergeben, das ein auf der Bibliothek basierendes Werk ist, muß die Weitergabe des Ganzen unter den Bedingungen dieser Lizenz erfolgen, deren Erlaubnisse für andere Lizenznehmer sich auf das gesamte Ganze erstrecken, und damit auf jeden einzelnen Teil, unabhängig davon, wer ihn geschrieben hat.
Es ist also nicht die Absicht dieses Abschnitts, Rechte zu beanspruchen oder Ihre Rechte an einem vollständig von Ihnen geschriebenen Werk anzufechten; die Absicht ist vielmehr, das Recht auszuüben, die Verbreitung von abgeleiteten oder kollektiven Werken, die auf der Bibliothek basieren, zu kontrollieren.
Darüber hinaus bringt die bloße Zusammenfassung eines anderen, nicht auf der Bibliothek basierenden Werks mit der Bibliothek (oder mit einem auf der Bibliothek basierenden Werk) auf einem Datenträger eines Speicher- oder Verbreitungsmediums das andere Werk nicht in den Anwendungsbereich dieser Lizenz.
3. Sie können sich dafür entscheiden, die Bedingungen der normalen GNU General Public License anstelle dieser Lizenz auf eine bestimmte Kopie der Bibliothek anzuwenden. Um dies zu tun, müssen Sie alle Hinweise, die sich auf diese Lizenz beziehen, so ändern, dass sie sich auf die normale GNU General Public License, Version 2, beziehen, anstatt auf diese Lizenz. (Wenn eine neuere Version als Version 2 der normalen GNU General Public License erschienen ist, können Sie stattdessen diese Version angeben, wenn Sie dies wünschen.) Nehmen Sie keine anderen Änderungen an diesen Hinweisen vor.
Sobald diese Änderung in einer bestimmten Kopie vorgenommen wurde, ist sie für diese Kopie unumkehrbar, so dass die gewöhnliche GNU General Public License für alle nachfolgenden Kopien und abgeleiteten Werke, die von dieser Kopie erstellt wurden, gilt.
Diese Option ist nützlich, wenn Sie einen Teil des Codes der Bibliothek in ein Programm kopieren möchten, das keine Bibliothek ist.
4. Sie dürfen die Bibliothek (oder einen Teil oder ein Derivat davon gemäß Abschnitt 2) im Objektcode oder in ausführbarer Form unter den Bedingungen der Abschnitte 1 und 2 oben kopieren und weitergeben, vorausgesetzt, dass Sie den vollständigen entsprechenden maschinenlesbaren Quellcode beifügen, der unter den Bedingungen der Abschnitte 1 und 2 oben auf einem Medium weitergegeben werden muss, das üblicherweise für den Austausch von Software verwendet wird.
Wenn die Verbreitung des Objektcodes dadurch erfolgt, dass der Zugang zum Kopieren von einem bestimmten Ort aus angeboten wird, dann erfüllt das Angebot eines gleichwertigen Zugangs zum Kopieren des Quellcodes von demselben Ort aus die Anforderung, den Quellcode zu verbreiten, auch wenn Dritte nicht gezwungen sind, den Quellcode zusammen mit dem Objektcode zu kopieren.
5. Ein Programm, das keine Ableitung irgendeines Teils der Bibliothek enthält, aber dafür ausgelegt ist, mit der Bibliothek zu arbeiten, indem es mit ihr kompiliert oder gelinkt wird, wird ein "Werk, das die Bibliothek benutzt" genannt. Ein solches Werk ist für sich genommen kein abgeleitetes Werk der Bibliothek und fällt daher nicht in den Geltungsbereich dieser Lizenz.
Das Verknüpfen eines "Werks, das die Bibliothek benutzt" mit der Bibliothek erzeugt jedoch eine ausführbare Datei, die ein Derivat der Bibliothek ist (weil sie Teile der Bibliothek enthält), und nicht ein "Werk, das die Bibliothek benutzt". Die ausführbare Datei wird daher von dieser Lizenz abgedeckt. Abschnitt 6 regelt die Bedingungen für die Verbreitung solcher ausführbaren Dateien.
Wenn ein "Werk, das die Bibliothek verwendet", Material aus einer Header-Datei verwendet, die Teil der Bibliothek ist, kann der Objektcode für das Werk ein von der Bibliothek abgeleitetes Werk sein, auch wenn der Quellcode dies nicht ist. Ob dies zutrifft, ist besonders wichtig, wenn das Werk ohne die Bibliothek gelinkt werden kann oder wenn das Werk selbst eine Bibliothek ist. Die Schwelle, ab der dies der Fall ist, ist gesetzlich nicht genau definiert.
Wenn eine solche Objektdatei nur numerische Parameter, Datenstruktur-Layouts und Accessors sowie kleine Makros und kleine Inline-Funktionen (zehn Zeilen oder weniger lang) verwendet, dann ist die Verwendung der Objektdatei unbeschränkt, unabhängig davon, ob es sich rechtlich um ein abgeleitetes Werk handelt. (Ausführbare Dateien, die diesen Objektcode und Teile der Bibliothek enthalten, fallen weiterhin unter Abschnitt 6).
Andernfalls, wenn das Werk ein Derivat der Bibliothek ist, dürfen Sie den Objektcode für das Werk unter den Bedingungen von Abschnitt 6 verbreiten. Alle ausführbaren Dateien, die dieses Werk enthalten, fallen ebenfalls unter Abschnitt 6, unabhängig davon, ob sie direkt mit der Bibliothek selbst verknüpft sind oder nicht.
6. Als Ausnahme zu den obigen Abschnitten dürfen Sie auch ein "Werk, das die Bibliothek verwendet", mit der Bibliothek kombinieren oder verknüpfen, um ein Werk zu erstellen, das Teile der Bibliothek enthält, und dieses Werk unter Bedingungen Ihrer Wahl verbreiten, vorausgesetzt, dass die Bedingungen eine Änderung des Werks für den eigenen Gebrauch des Kunden und ein Reverse Engineering zur Fehlersuche bei solchen Änderungen erlauben.
Sie müssen bei jeder Kopie des Werks deutlich darauf hinweisen, dass die Bibliothek darin verwendet wird und dass die Bibliothek und ihre Verwendung durch diese Lizenz abgedeckt sind. Sie müssen eine Kopie dieser Lizenz aushändigen. Wenn das Werk während der Ausführung Copyright-Hinweise anzeigt, müssen Sie den Copyright-Hinweis für die Bibliothek unter diesen Hinweisen anbringen, sowie einen Verweis, der den Benutzer auf das Exemplar dieser Lizenz verweist. Außerdem müssen Sie eines der folgenden Dinge tun:
- Dem Werk ist der vollständige maschinenlesbare Quellcode der Bibliothek beizufügen, einschließlich aller Änderungen, die in dem Werk verwendet wurden (die gemäß den obigen Abschnitten 1 und 2 weitergegeben werden müssen); und wenn das Werk eine mit der Bibliothek verknüpfte ausführbare Datei ist, ist das vollständige maschinenlesbare "Werk, das die Bibliothek verwendet" als Objektcode und/oder Quellcode beizufügen, so dass der Benutzer die Bibliothek ändern und dann erneut verknüpfen kann, um eine geänderte ausführbare Datei zu erzeugen, die die geänderte Bibliothek enthält. (Es versteht sich, dass der Benutzer, der den Inhalt von Definitionsdateien in der Bibliothek ändert, nicht unbedingt in der Lage sein wird, die Anwendung neu zu kompilieren, um die geänderten Definitionen zu verwenden).
- Verwenden Sie einen geeigneten Shared-Library-Mechanismus für die Verknüpfung mit der Bibliothek. Ein geeigneter Mechanismus ist einer, der (1) zur Laufzeit eine Kopie der Bibliothek verwendet, die bereits auf dem Computersystem des Benutzers vorhanden ist, anstatt Bibliotheksfunktionen in die ausführbare Datei zu kopieren, und (2) mit einer modifizierten Version der Bibliothek ordnungsgemäß funktioniert, wenn der Benutzer eine solche installiert, solange die modifizierte Version schnittstellenkompatibel mit der Version ist, mit der das Werk erstellt wurde.
- dem Werk ein schriftliches, mindestens drei Jahre lang gültiges Angebot beifügen, demselben Nutzer die in Unterabschnitt 6a genannten Materialien gegen ein Entgelt zu überlassen, das nicht höher ist als die Kosten für die Durchführung dieser Verteilung.
- Wenn die Verbreitung des Werks durch die Möglichkeit erfolgt, an einem bestimmten Ort Kopien anzufertigen, muss an demselben Ort auch die Möglichkeit bestehen, die oben genannten Materialien zu kopieren.
- Vergewissern Sie sich, dass der Benutzer bereits ein Exemplar dieser Unterlagen erhalten hat oder dass Sie dem Benutzer bereits ein Exemplar zugesandt haben.
Bei einer ausführbaren Datei muss die geforderte Form des "Werks, das die Bibliothek verwendet", alle Daten und Hilfsprogramme enthalten, die für die Reproduktion der ausführbaren Datei aus der Bibliothek erforderlich sind. Als besondere Ausnahme brauchen die zu verbreitenden Materialien jedoch nichts zu enthalten, was normalerweise (in Quell- oder Binärform) mit den Hauptkomponenten (Compiler, Kernel usw.) des Betriebssystems, auf dem die ausführbare Datei läuft, verbreitet wird, es sei denn, diese Komponente selbst liegt der ausführbaren Datei bei.
Es kann vorkommen, dass diese Anforderung den Lizenzbeschränkungen anderer proprietärer Bibliotheken widerspricht, die normalerweise nicht mit dem Betriebssystem mitgeliefert werden. Ein solcher Widerspruch bedeutet, dass Sie diese und die Bibliothek nicht zusammen in einer ausführbaren Datei verwenden können, die Sie weitergeben.
7. Sie dürfen Bibliothekseinrichtungen, die ein auf der Bibliothek basierendes Werk sind, Seite an Seite in einer einzigen Bibliothek zusammen mit anderen Bibliothekseinrichtungen, die nicht unter diese Lizenz fallen, unterbringen und eine solche kombinierte Bibliothek verbreiten, vorausgesetzt, daß die getrennte Verbreitung des auf der Bibliothek basierenden Werks und der anderen Bibliothekseinrichtungen anderweitig erlaubt ist, und vorausgesetzt, daß Sie diese beiden Dinge tun:
- Der kombinierten Bibliothek ist ein Exemplar desselben Werks beizufügen, das auf der Bibliothek basiert und nicht mit anderen Bibliothekseinrichtungen kombiniert ist. Dieses muss unter den Bedingungen der oben genannten Abschnitte verteilt werden.
- Geben Sie bei der kombinierten Bibliothek einen deutlichen Hinweis auf die Tatsache, dass ein Teil davon ein Werk ist, das auf der Bibliothek basiert, und erklären Sie, wo Sie die dazugehörige unkombinierte Form desselben Werks finden können.
8. Sie dürfen die Bibliothek nicht kopieren, modifizieren, unterlizenzieren, mit ihr verlinken oder sie verbreiten, es sei denn, dies ist in dieser Lizenz ausdrücklich vorgesehen. Jeder Versuch, die Bibliothek anderweitig zu kopieren, zu modifizieren, unterzulizenzieren, mit ihr zu verknüpfen oder zu verbreiten, ist nichtig und führt automatisch zum Erlöschen Ihrer Rechte unter dieser Lizenz. Die Rechte von Parteien, die von Ihnen Kopien oder Rechte unter dieser Lizenz erhalten haben, werden jedoch nicht gekündigt, solange diese Parteien in voller Übereinstimmung bleiben.
9. Sie sind nicht verpflichtet, diese Lizenz zu akzeptieren, da Sie sie nicht unterzeichnet haben. Nichts anderes gewährt Ihnen jedoch die Erlaubnis, die Bibliothek oder von ihr abgeleitete Werke zu verändern oder zu verbreiten. Diese Handlungen sind gesetzlich verboten, wenn Sie diese Lizenz nicht akzeptieren. Indem Sie die Bibliothek (oder ein auf der Bibliothek basierendes Werk) modifizieren oder verbreiten, erklären Sie daher Ihr Einverständnis mit dieser Lizenz und allen ihren Bedingungen für das Kopieren, Verbreiten oder Modifizieren der Bibliothek oder darauf basierender Werke.
10. Jedes Mal, wenn Sie die Bibliothek (oder ein auf der Bibliothek basierendes Werk) weitergeben, erhält der Empfänger automatisch eine Lizenz des ursprünglichen Lizenzgebers zum Kopieren, Verteilen, Verknüpfen mit oder Ändern der Bibliothek gemäß diesen Bedingungen. Sie dürfen den Empfängern keine weiteren Beschränkungen für die Ausübung der hierin gewährten Rechte auferlegen. Sie sind nicht für die Durchsetzung der Einhaltung dieser Lizenz durch Dritte verantwortlich.
11. Wenn Ihnen infolge eines Gerichtsurteils oder der Behauptung einer Patentverletzung oder aus irgendeinem anderen Grund (nicht beschränkt auf Patentfragen) Bedingungen auferlegt werden (sei es durch Gerichtsbeschluss, Vereinbarung oder auf andere Weise), die den Bedingungen dieser Lizenz widersprechen, entbinden sie Sie nicht von den Bedingungen dieser Lizenz. Wenn Sie nicht in der Lage sind, die Bibliothek so zu verbreiten, dass Sie gleichzeitig Ihre Verpflichtungen aus dieser Lizenz und andere einschlägige Verpflichtungen erfüllen, dürfen Sie die Bibliothek folglich überhaupt nicht verbreiten. Wenn zum Beispiel eine Patentlizenz die unentgeltliche Weiterverbreitung der Bibliothek durch all diejenigen, die Kopien direkt oder indirekt durch Sie erhalten, nicht zulassen würde, dann wäre die einzige Möglichkeit, sowohl die Lizenz als auch diese Lizenz zu erfüllen, der vollständige Verzicht auf die Verbreitung der Bibliothek.
Sollte ein Teil dieses Abschnitts unter bestimmten Umständen für ungültig oder nicht durchsetzbar erklärt werden, so soll der Rest des Abschnitts gelten, und der Abschnitt als Ganzes soll unter anderen Umständen gelten.
Es ist nicht der Zweck dieses Abschnitts, Sie zu veranlassen, Patente oder andere Eigentumsrechte zu verletzen oder die Gültigkeit solcher Ansprüche anzufechten; dieser Abschnitt dient einzig und allein dem Schutz der Integrität des Systems der Verbreitung freier Software, das durch die Praktiken der öffentlichen Lizenzen umgesetzt wird. Viele Menschen haben im Vertrauen auf die konsequente Anwendung dieses Systems großzügige Beiträge zu der breiten Palette von Software geleistet, die über dieses System verbreitet wird; es ist Sache des Autors/Spenders zu entscheiden, ob er oder sie bereit ist, Software über ein anderes System zu verbreiten, und ein Lizenznehmer kann diese Entscheidung nicht erzwingen.
Dieser Abschnitt soll gründlich verdeutlichen, was als Konsequenz aus den übrigen Teilen dieser Lizenz zu verstehen ist.
12. Wenn die Verbreitung und/oder Benutzung der Bibliothek in bestimmten Ländern entweder durch Patente oder durch urheberrechtlich geschützte Schnittstellen eingeschränkt ist, kann der ursprüngliche Urheberrechtsinhaber, der die Bibliothek unter diese Lizenz stellt, eine ausdrückliche geographische Verbreitungsbeschränkung hinzufügen, die diese Länder ausschließt, so daß die Verbreitung nur in oder zwischen Ländern erlaubt ist, die nicht auf diese Weise ausgeschlossen sind. In einem solchen Fall enthält diese Lizenz die Einschränkung, als ob sie im Hauptteil dieser Lizenz stünde.
13. Die Free Software Foundation kann von Zeit zu Zeit überarbeitete und/oder neue Versionen der Lesser General Public License veröffentlichen. Solche neuen Versionen werden im Geiste der gegenwärtigen Version ähnlich sein, können sich aber im Detail unterscheiden, um neue Probleme oder Anliegen zu behandeln.
Jede Version erhält eine eindeutige Versionsnummer. Wenn die Bibliothek eine Versionsnummer dieser Lizenz angibt, die für sie und "jede spätere Version" gilt, haben Sie die Möglichkeit, die Bedingungen entweder dieser Version oder jeder späteren, von der Free Software Foundation veröffentlichten Version zu befolgen. Wenn die Bibliothek keine Versionsnummer der Lizenz angibt, können Sie eine beliebige Version wählen, die jemals von der Free Software Foundation veröffentlicht wurde.
14. Wenn Sie Teile der Bibliothek in andere freie Programme einbinden wollen, deren Verbreitungsbedingungen mit diesen nicht kompatibel sind, schreiben Sie an den Autor und bitten Sie um Erlaubnis. Für Software, die von der Free Software Foundation urheberrechtlich geschützt ist, schreiben Sie an die Free Software Foundation; wir machen manchmal Ausnahmen. Wir lassen uns bei unserer Entscheidung von den beiden Zielen leiten, den freien Status aller Derivate unserer freien Software zu bewahren und die gemeinsame Nutzung und Wiederverwendung von Software allgemein zu fördern.
KEINE GARANTIE
15. DA DIE BIBLIOTHEK UNENTGELTLICH LIZENZIERT WIRD, BESTEHT KEINE GARANTIE FÜR DIE BIBLIOTHEK, SOWEIT DIES NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIG IST. SOFERN NICHT SCHRIFTLICH ANDERS ANGEGEBEN, STELLEN DIE URHEBERRECHTSINHABER UND/ODER ANDERE PARTEIEN DIE BIBLIOTHEK "WIE SIE IST" ZUR VERFÜGUNG, OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTGÄNGIGKEIT UND DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. DAS GESAMTE RISIKO IN BEZUG AUF DIE QUALITÄT UND LEISTUNG DER BIBLIOTHEK LIEGT BEI IHNEN. SOLLTE SICH DIE BIBLIOTHEK ALS FEHLERHAFT ERWEISEN, ÜBERNEHMEN SIE DIE KOSTEN FÜR ALLE NOTWENDIGEN WARTUNGS-, REPARATUR- ODER KORREKTURARBEITEN.
16. IN KEINEM FALL, ES SEI DENN, DIES IST GESETZLICH VORGESCHRIEBEN ODER SCHRIFTLICH VEREINBART, HAFTET EIN URHEBERRECHTSINHABER ODER EINE ANDERE PARTEI, DIE DIE BIBLIOTHEK WIE OBEN ERLAUBT MODIFIZIERT UND/ODER WEITERVERTEILT, IHNEN GEGENÜBER FÜR SCHÄDEN, EINSCHLIESSLICH ALLGEMEINER, SPEZIELLER, ZUFÄLLIGER ODER FOLGESCHÄDEN, DIE SICH AUS DER NUTZUNG ODER DER UNFÄHIGKEIT ZUR NUTZUNG DER BIBLIOTHEK ERGEBEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DATENVERLUSTE ODER UNGENAUE DATEN ODER VERLUSTE, DIE SIE ODER DRITTE ERLEIDEN, ODER EIN VERSAGEN DER BIBLIOTHEK IM ZUSAMMENSPIEL MIT EINER ANDEREN SOFTWARE), SELBST WENN DER URHEBERRECHTSINHABER ODER EINE ANDERE PARTEI AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE.
ENDE DER BEDINGUNGEN UND KONDITIONEN
Wie Sie diese Begriffe auf Ihre neuen Bibliotheken anwenden
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Wenn Sie eine neue Bibliothek entwickeln und wollen, dass sie von größtmöglichem Nutzen für die Öffentlichkeit ist, empfehlen wir, sie zu freier Software zu machen, die jeder weitergeben und verändern kann. Sie können dies tun, indem Sie die Weiterverbreitung unter diesen Bedingungen erlauben (oder alternativ unter den Bedingungen der gewöhnlichen General Public License).
Um diese Bedingungen anzuwenden, fügen Sie die folgenden Hinweise in die Bibliothek ein. Am sichersten ist es, sie an den Anfang jeder Quelldatei zu setzen, um den Ausschluss der Gewährleistung am effektivsten zu vermitteln; und jede Datei sollte zumindest die "Copyright"-Zeile und einen Verweis darauf enthalten, wo der vollständige Hinweis zu finden ist.
eine Zeile, um den Namen der Bibliothek und eine Vorstellung von ihrer Tätigkeit zu geben.
Copyright (C) Jahr Name des Autors
Diese Bibliothek ist freie Software; Sie können sie weiterverteilen und/oder
sie unter den Bedingungen der GNU Lesser General Public
Lizenz, wie von der Free Software Foundation veröffentlicht; entweder
Version 2.1 der Lizenz oder (nach Ihrer Wahl) jede spätere Version.
Diese Bibliothek wird in der Hoffnung verteilt, dass sie nützlich sein wird,
sondern OHNE JEGLICHE GARANTIE; auch ohne die stillschweigende Garantie der
MARKTGÄNGIGKEIT oder EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Siehe die GNU
Lesser General Public License für weitere Details.
Sie sollten ein Exemplar der GNU Lesser General Public
Lizenz zusammen mit dieser Bibliothek; falls nicht, wenden Sie sich an die Freie Software
Foundation, Inc. 59 Temple Place, Suite 330, Boston, MA 02111-1307 USA
Fügen Sie auch Informationen darüber hinzu, wie Sie auf elektronischem oder Papierweg kontaktiert werden können.
Sie sollten auch Ihren Arbeitgeber (wenn Sie als Programmierer arbeiten) oder Ihre Schule, falls vorhanden, dazu bringen, eine "Copyright-Verzichtserklärung" für die Bibliothek zu unterschreiben, falls nötig. Hier ist ein Muster; ändern Sie die Namen:
Yoyodyne, Inc. lehnt hiermit alle urheberrechtlichen Ansprüche an
die Bibliothek "Frob" (eine Bibliothek zum Einstellen von Reglern), die
von James Random Hacker.
Unterschrift von Ty Coon, 1. April 1990
Ty Coon, Präsident von Vice
Das ist alles, was es zu sagen gibt!
Präambel
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Die Lizenzen für die meiste Software sind darauf ausgelegt, Ihnen die Freiheit zu nehmen, sie weiterzugeben und zu verändern. Im Gegensatz dazu sollen die GNU General Public Licenses die Freiheit garantieren, freie Software weiterzugeben und zu verändern - um sicherzustellen, dass die Software für alle ihre Nutzer frei ist.
Diese Lizenz, die Library General Public License, gilt für einige speziell ausgewiesene Software der Free Software Foundation und für andere Bibliotheken, deren Autoren sich entscheiden, sie zu verwenden. Sie können sie auch für Ihre Bibliotheken verwenden.
Wenn wir von freier Software sprechen, beziehen wir uns auf die Freiheit, nicht auf den Preis. Unsere Allgemeinen Öffentlichen Lizenzen sollen sicherstellen, dass Sie die Freiheit haben, Kopien freier Software zu verbreiten (und für diesen Service Geld zu verlangen, wenn Sie möchten), dass Sie den Quellcode erhalten oder ihn bekommen können, wenn Sie ihn wollen, dass Sie die Software ändern oder Teile davon in neuen freien Programmen verwenden können; und dass Sie wissen, dass Sie diese Dinge tun können.
Um Ihre Rechte zu schützen, müssen wir Beschränkungen festlegen, die es niemandem erlauben, Ihnen diese Rechte zu verweigern oder Sie aufzufordern, diese Rechte abzugeben. Aus diesen Einschränkungen ergeben sich für Sie bestimmte Pflichten, wenn Sie Kopien der Bibliothek verbreiten oder sie verändern.
Wenn Sie zum Beispiel Kopien der Bibliothek verteilen, sei es kostenlos oder gegen eine Gebühr, müssen Sie den Empfängern alle Rechte einräumen, die wir Ihnen gegeben haben. Sie müssen dafür sorgen, dass auch sie den Quellcode erhalten oder erhalten können. Wenn Sie ein Programm mit der Bibliothek verknüpfen, müssen Sie den Empfängern die vollständigen Objektdateien zur Verfügung stellen, damit sie diese mit der Bibliothek verknüpfen können, nachdem sie Änderungen an der Bibliothek vorgenommen und diese neu kompiliert haben. Und Sie müssen ihnen diese Bedingungen zeigen, damit sie ihre Rechte kennen.
Unsere Methode zum Schutz Ihrer Rechte besteht aus zwei Schritten: (1) Die Bibliothek wird urheberrechtlich geschützt, und (2) wir bieten Ihnen diese Lizenz an, die Ihnen das Recht gibt, die Bibliothek zu kopieren, zu verbreiten und/oder zu verändern.
Außerdem möchten wir zum Schutz jedes Verteilers sicherstellen, dass jeder versteht, dass es keine Garantie für diese kostenlose Bibliothek gibt. Wenn die Bibliothek von jemand anderem verändert und weitergegeben wird, möchten wir, dass die Empfänger wissen, dass es sich nicht um die Originalversion handelt, damit etwaige Probleme, die von anderen eingebracht wurden, nicht den Ruf der ursprünglichen Autoren beeinträchtigen.
Schließlich ist jedes freie Programm ständig durch Softwarepatente bedroht. Wir wollen die Gefahr vermeiden, dass Unternehmen, die freie Software verbreiten, einzeln Patentlizenzen erwerben und das Programm damit faktisch in proprietäre Software verwandeln. Um dies zu verhindern, haben wir klargestellt, dass jedes Patent für die freie Nutzung durch jedermann lizenziert oder überhaupt nicht lizenziert werden muss.
Die meiste GNU-Software, einschließlich einiger Bibliotheken, unterliegt der normalen GNU General Public License, die für Dienstprogramme entwickelt wurde. Diese Lizenz, die GNU Library General Public License, gilt für bestimmte Bibliotheken. Diese Lizenz unterscheidet sich erheblich von der normalen Lizenz; lesen Sie sie unbedingt vollständig durch und gehen Sie nicht davon aus, dass irgendetwas in ihr dasselbe ist wie in der normalen Lizenz.
Der Grund, warum wir für einige Bibliotheken eine separate öffentliche Lizenz haben, ist, dass sie die Unterscheidung verwischen, die wir normalerweise zwischen dem Ändern oder Hinzufügen zu einem Programm und dessen einfacher Verwendung machen. Das Verknüpfen eines Programms mit einer Bibliothek, ohne die Bibliothek zu verändern, ist in gewissem Sinne eine einfache Verwendung der Bibliothek und entspricht der Ausführung eines Dienstprogramms oder Anwendungsprogramms. In einem textlichen und rechtlichen Sinne ist die verlinkte ausführbare Datei jedoch ein kombiniertes Werk, ein Derivat der ursprünglichen Bibliothek, und die gewöhnliche General Public License behandelt es als solches.
Aufgrund dieser unscharfen Unterscheidung hat die Verwendung der gewöhnlichen General Public License für Bibliotheken die gemeinsame Nutzung von Software nicht wirksam gefördert, da die meisten Entwickler die Bibliotheken nicht verwendet haben. Wir kamen zu dem Schluss, dass schwächere Bedingungen die gemeinsame Nutzung besser fördern könnten.
Das uneingeschränkte Einbinden von unfreien Programmen würde jedoch die Benutzer dieser Programme aller Vorteile des freien Status der Bibliotheken selbst berauben. Diese Library General Public License soll es Entwicklern von nicht-freien Programmen erlauben, freie Bibliotheken zu verwenden, und gleichzeitig Ihre Freiheit als Benutzer solcher Programme bewahren, die in ihnen enthaltenen freien Bibliotheken zu ändern. (Wir haben nicht gesehen, wie man dies in Bezug auf Änderungen in Header-Dateien erreichen kann, aber wir haben es in Bezug auf Änderungen in den eigentlichen Funktionen der Bibliothek erreicht). Wir hoffen, dass dies zu einer schnelleren Entwicklung von freien Bibliotheken führen wird.
Die genauen Bedingungen für die Vervielfältigung, Verbreitung und Veränderung folgen. Achten Sie genau auf den Unterschied zwischen einem "Werk, das auf der Bibliothek basiert" und einem "Werk, das die Bibliothek verwendet". Ersteres enthält von der Bibliothek abgeleiteten Code, während letzteres nur mit der Bibliothek zusammenarbeitet.
Beachten Sie, dass es möglich ist, dass eine Bibliothek unter die gewöhnliche General Public License und nicht unter diese spezielle Lizenz fällt.
BEDINGUNGEN FÜR DIE VERVIELFÄLTIGUNG, VERBREITUNG UND VERÄNDERUNG
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0. Diese Lizenzvereinbarung gilt für jede Software-Bibliothek, die einen Hinweis des Urheberrechtsinhabers oder einer anderen autorisierten Partei enthält, der besagt, dass sie unter den Bedingungen dieser Library General Public License (auch "diese Lizenz" genannt) verbreitet werden darf. Jeder Lizenznehmer wird als "Sie" angesprochen.
Eine "Bibliothek" ist eine Sammlung von Softwarefunktionen und/oder Daten, die so aufbereitet ist, dass sie mit Anwendungsprogrammen (die einige dieser Funktionen und Daten verwenden) verknüpft werden kann, um ausführbare Dateien zu bilden.
Die "Bibliothek" bezieht sich im Folgenden auf jede derartige Softwarebibliothek oder jedes derartige Werk, das unter diesen Bedingungen verbreitet wurde. Ein "auf der Bibliothek basierendes Werk" bedeutet entweder die Bibliothek oder ein abgeleitetes Werk im Sinne des Urheberrechts, d. h. ein Werk, das die Bibliothek oder einen Teil davon enthält, entweder wortwörtlich oder mit Änderungen und/oder direkt in eine andere Sprache übersetzt. (Im Folgenden ist die Übersetzung ohne Einschränkung im Begriff "Änderung" enthalten).
Unter "Quellcode" für ein Werk versteht man die bevorzugte Form des Werks, um Änderungen daran vorzunehmen. Für eine Bibliothek bedeutet "vollständiger Quellcode" den gesamten Quellcode für alle darin enthaltenen Module sowie alle zugehörigen Schnittstellendefinitionsdateien und die Skripte, die zur Steuerung der Kompilierung und Installation der Bibliothek verwendet werden.
Andere Aktivitäten als das Kopieren, Verbreiten und Modifizieren werden von dieser Lizenz nicht abgedeckt; sie liegen außerhalb ihres Anwendungsbereichs. Die Ausführung eines Programms, das die Bibliothek verwendet, ist nicht beschränkt, und die Ausgabe eines solchen Programms ist nur dann abgedeckt, wenn sein Inhalt ein auf der Bibliothek basierendes Werk darstellt (unabhängig von der Verwendung der Bibliothek in einem Werkzeug zum Schreiben des Programms). Ob dies zutrifft, hängt davon ab, was die Bibliothek tut und was das Programm, das die Bibliothek verwendet, tut.
1. Sie dürfen wortgetreue Kopien des vollständigen Quellcodes der Bibliothek in der Form, in der Sie ihn erhalten haben, in jedem beliebigen Medium kopieren und weitergeben, vorausgesetzt, Sie veröffentlichen auf jeder Kopie deutlich sichtbar und in angemessener Weise einen angemessenen Urheberrechtsvermerk und einen Haftungsausschluss; Sie lassen alle Hinweise, die sich auf diese Lizenz und das Fehlen jeglicher Gewährleistung beziehen, unangetastet; und Sie geben eine Kopie dieser Lizenz zusammen mit der Bibliothek weiter.
Sie können eine Gebühr für den physischen Akt der Übertragung einer Kopie erheben, und Sie können nach eigenem Ermessen Garantieschutz gegen eine Gebühr anbieten.
2. Sie sind berechtigt, Ihre Kopie(n) der Bibliothek oder Teile davon zu modifizieren und so ein auf der Bibliothek basierendes Werk zu schaffen und diese Modifikationen oder dieses Werk unter den Bedingungen des obigen Abschnitts 1 zu vervielfältigen und zu verbreiten, vorausgesetzt, Sie erfüllen auch alle diese Bedingungen:
- Das geänderte Werk muss selbst eine Softwarebibliothek sein.
- Sie müssen dafür sorgen, dass die geänderten Dateien mit deutlichen Hinweisen auf die Änderung und das Datum der Änderung versehen werden.
- Sie müssen dafür sorgen, dass das gesamte Werk allen Dritten gemäß den Bedingungen dieser Lizenz kostenlos zur Verfügung gestellt wird.
- Wenn eine Funktion in der modifizierten Bibliothek auf eine Funktion oder eine Datentabelle verweist, die von einem Anwendungsprogramm, das die Funktion verwendet, bereitgestellt werden muss, und zwar nicht nur als Argument, das beim Aufruf der Funktion übergeben wird, dann müssen Sie sich nach bestem Wissen und Gewissen bemühen, um sicherzustellen, dass die Funktion auch dann noch funktioniert und ihren Zweck erfüllt, wenn eine Anwendung diese Funktion oder Tabelle nicht bereitstellt.
(Zum Beispiel hat eine Funktion in einer Bibliothek zur Berechnung von Quadratwurzeln einen Zweck, der unabhängig von der Anwendung völlig klar definiert ist. Daher verlangt Unterabschnitt 2d, dass jede von der Anwendung bereitgestellte Funktion oder Tabelle, die von dieser Funktion verwendet wird, optional sein muss: Wenn die Anwendung sie nicht bereitstellt, muss die Quadratwurzelfunktion trotzdem Quadratwurzeln berechnen).
Diese Anforderungen gelten für das modifizierte Werk als Ganzes. Wenn identifizierbare Abschnitte dieses Werks nicht von der Bibliothek abgeleitet sind und vernünftigerweise als unabhängige und eigenständige Werke betrachtet werden können, dann gelten diese Lizenz und ihre Bedingungen nicht für diese Abschnitte, wenn Sie sie als eigenständige Werke verbreiten. Wenn Sie jedoch dieselben Abschnitte als Teil eines Ganzen weitergeben, das ein auf der Bibliothek basierendes Werk ist, muß die Weitergabe des Ganzen unter den Bedingungen dieser Lizenz erfolgen, deren Erlaubnisse für andere Lizenznehmer sich auf das gesamte Ganze erstrecken, und damit auf jeden einzelnen Teil, unabhängig davon, wer ihn geschrieben hat.
Es ist also nicht die Absicht dieses Abschnitts, Rechte zu beanspruchen oder Ihre Rechte an einem vollständig von Ihnen geschriebenen Werk anzufechten; die Absicht ist vielmehr, das Recht auszuüben, die Verbreitung von abgeleiteten oder kollektiven Werken, die auf der Bibliothek basieren, zu kontrollieren.
Darüber hinaus bringt die bloße Zusammenfassung eines anderen, nicht auf der Bibliothek basierenden Werks mit der Bibliothek (oder mit einem auf der Bibliothek basierenden Werk) auf einem Datenträger eines Speicher- oder Verbreitungsmediums das andere Werk nicht in den Anwendungsbereich dieser Lizenz.
3. Sie können sich dafür entscheiden, die Bedingungen der normalen GNU General Public License anstelle dieser Lizenz auf eine bestimmte Kopie der Bibliothek anzuwenden. Um dies zu tun, müssen Sie alle Hinweise, die sich auf diese Lizenz beziehen, so ändern, dass sie sich auf die normale GNU General Public License, Version 2, beziehen, anstatt auf diese Lizenz. (Wenn eine neuere Version als Version 2 der normalen GNU General Public License erschienen ist, können Sie stattdessen diese Version angeben, wenn Sie dies wünschen.) Nehmen Sie keine anderen Änderungen an diesen Hinweisen vor.
Sobald diese Änderung in einer bestimmten Kopie vorgenommen wurde, ist sie für diese Kopie unumkehrbar, so dass die gewöhnliche GNU General Public License für alle nachfolgenden Kopien und abgeleiteten Werke, die von dieser Kopie erstellt wurden, gilt.
Diese Option ist nützlich, wenn Sie einen Teil des Codes der Bibliothek in ein Programm kopieren möchten, das keine Bibliothek ist.
4. Sie dürfen die Bibliothek (oder einen Teil oder ein Derivat davon gemäß Abschnitt 2) im Objektcode oder in ausführbarer Form unter den Bedingungen der Abschnitte 1 und 2 oben kopieren und weitergeben, vorausgesetzt, dass Sie den vollständigen entsprechenden maschinenlesbaren Quellcode beifügen, der unter den Bedingungen der Abschnitte 1 und 2 oben auf einem Medium weitergegeben werden muss, das üblicherweise für den Austausch von Software verwendet wird.
Wenn die Verbreitung des Objektcodes dadurch erfolgt, dass der Zugang zum Kopieren von einem bestimmten Ort aus angeboten wird, dann erfüllt das Angebot eines gleichwertigen Zugangs zum Kopieren des Quellcodes von demselben Ort aus die Anforderung, den Quellcode zu verbreiten, auch wenn Dritte nicht gezwungen sind, den Quellcode zusammen mit dem Objektcode zu kopieren.
5. Ein Programm, das keine Ableitung irgendeines Teils der Bibliothek enthält, aber dafür ausgelegt ist, mit der Bibliothek zu arbeiten, indem es mit ihr kompiliert oder gelinkt wird, wird ein "Werk, das die Bibliothek benutzt" genannt. Ein solches Werk ist für sich genommen kein abgeleitetes Werk der Bibliothek und fällt daher nicht in den Geltungsbereich dieser Lizenz.
Das Verknüpfen eines "Werks, das die Bibliothek benutzt" mit der Bibliothek erzeugt jedoch eine ausführbare Datei, die ein Derivat der Bibliothek ist (weil sie Teile der Bibliothek enthält), und nicht ein "Werk, das die Bibliothek benutzt". Die ausführbare Datei wird daher von dieser Lizenz abgedeckt. Abschnitt 6 regelt die Bedingungen für die Verbreitung solcher ausführbaren Dateien.
Wenn ein "Werk, das die Bibliothek verwendet", Material aus einer Header-Datei verwendet, die Teil der Bibliothek ist, kann der Objektcode für das Werk ein von der Bibliothek abgeleitetes Werk sein, auch wenn der Quellcode dies nicht ist. Ob dies zutrifft, ist besonders wichtig, wenn das Werk ohne die Bibliothek gelinkt werden kann oder wenn das Werk selbst eine Bibliothek ist. Die Schwelle, ab der dies der Fall ist, ist gesetzlich nicht genau definiert.
Wenn eine solche Objektdatei nur numerische Parameter, Datenstruktur-Layouts und Accessors sowie kleine Makros und kleine Inline-Funktionen (zehn Zeilen oder weniger lang) verwendet, dann ist die Verwendung der Objektdatei unbeschränkt, unabhängig davon, ob es sich rechtlich um ein abgeleitetes Werk handelt. (Ausführbare Dateien, die diesen Objektcode und Teile der Bibliothek enthalten, fallen weiterhin unter Abschnitt 6).
Andernfalls, wenn das Werk ein Derivat der Bibliothek ist, dürfen Sie den Objektcode für das Werk unter den Bedingungen von Abschnitt 6 verbreiten. Alle ausführbaren Dateien, die dieses Werk enthalten, fallen ebenfalls unter Abschnitt 6, unabhängig davon, ob sie direkt mit der Bibliothek selbst verknüpft sind oder nicht.
6. Als Ausnahme zu den obigen Abschnitten dürfen Sie auch ein "Werk, das die Bibliothek verwendet", mit der Bibliothek kompilieren oder verknüpfen, um ein Werk zu erstellen, das Teile der Bibliothek enthält, und dieses Werk unter Bedingungen Ihrer Wahl verbreiten, vorausgesetzt, dass die Bedingungen eine Änderung des Werks für den eigenen Gebrauch des Kunden und ein Reverse Engineering zur Fehlersuche bei solchen Änderungen erlauben.
Sie müssen bei jeder Kopie des Werks deutlich darauf hinweisen, dass die Bibliothek darin verwendet wird und dass die Bibliothek und ihre Verwendung durch diese Lizenz abgedeckt sind. Sie müssen eine Kopie dieser Lizenz aushändigen. Wenn das Werk während der Ausführung Copyright-Hinweise anzeigt, müssen Sie den Copyright-Hinweis für die Bibliothek unter diesen Hinweisen anbringen, sowie einen Verweis, der den Benutzer auf das Exemplar dieser Lizenz verweist. Außerdem müssen Sie eines der folgenden Dinge tun:
- Dem Werk ist der vollständige maschinenlesbare Quellcode der Bibliothek beizufügen, einschließlich aller Änderungen, die in dem Werk verwendet wurden (die gemäß den obigen Abschnitten 1 und 2 weitergegeben werden müssen); und wenn das Werk eine mit der Bibliothek verknüpfte ausführbare Datei ist, ist das vollständige maschinenlesbare "Werk, das die Bibliothek verwendet" als Objektcode und/oder Quellcode beizufügen, so dass der Benutzer die Bibliothek ändern und dann erneut verknüpfen kann, um eine geänderte ausführbare Datei zu erzeugen, die die geänderte Bibliothek enthält. (Es versteht sich, dass der Benutzer, der den Inhalt von Definitionsdateien in der Bibliothek ändert, nicht unbedingt in der Lage sein wird, die Anwendung neu zu kompilieren, um die geänderten Definitionen zu verwenden).
- dem Werk ein schriftliches, mindestens drei Jahre lang gültiges Angebot beifügen, demselben Nutzer die in Unterabschnitt 6a genannten Materialien gegen ein Entgelt zu überlassen, das nicht höher ist als die Kosten für die Durchführung dieser Verteilung.
- Wenn die Verbreitung des Werks durch die Möglichkeit erfolgt, an einem bestimmten Ort Kopien anzufertigen, muss an demselben Ort auch die Möglichkeit bestehen, die oben genannten Materialien zu kopieren.
- Vergewissern Sie sich, dass der Benutzer bereits ein Exemplar dieser Unterlagen erhalten hat oder dass Sie dem Benutzer bereits ein Exemplar zugesandt haben.
Bei einer ausführbaren Datei muss die geforderte Form des "Werks, das die Bibliothek verwendet", alle Daten und Hilfsprogramme enthalten, die für die Reproduktion der ausführbaren Datei aus der Bibliothek erforderlich sind. Als besondere Ausnahme muss der verbreitete Quellcode jedoch nichts enthalten, was normalerweise (entweder in Quell- oder in Binärform) mit den Hauptkomponenten (Compiler, Kernel usw.) des Betriebssystems, auf dem das ausführbare Programm läuft, verbreitet wird, es sei denn, diese Komponente selbst ist dem ausführbaren Programm beigefügt.
Es kann vorkommen, dass diese Anforderung den Lizenzbeschränkungen anderer proprietärer Bibliotheken widerspricht, die normalerweise nicht mit dem Betriebssystem mitgeliefert werden. Ein solcher Widerspruch bedeutet, dass Sie diese und die Bibliothek nicht zusammen in einer ausführbaren Datei verwenden können, die Sie weitergeben.
7. Sie dürfen Bibliothekseinrichtungen, die ein auf der Bibliothek basierendes Werk sind, Seite an Seite in einer einzigen Bibliothek zusammen mit anderen Bibliothekseinrichtungen, die nicht unter diese Lizenz fallen, unterbringen und eine solche kombinierte Bibliothek verbreiten, vorausgesetzt, daß die getrennte Verbreitung des auf der Bibliothek basierenden Werks und der anderen Bibliothekseinrichtungen anderweitig erlaubt ist, und vorausgesetzt, daß Sie diese beiden Dinge tun:
- Der kombinierten Bibliothek ist ein Exemplar desselben Werks beizufügen, das auf der Bibliothek basiert und nicht mit anderen Bibliothekseinrichtungen kombiniert ist. Dieses muss unter den Bedingungen der oben genannten Abschnitte verteilt werden.
- Geben Sie bei der kombinierten Bibliothek einen deutlichen Hinweis auf die Tatsache, dass ein Teil davon ein Werk ist, das auf der Bibliothek basiert, und erklären Sie, wo Sie die dazugehörige unkombinierte Form desselben Werks finden können.
8. Sie dürfen die Bibliothek nicht kopieren, modifizieren, unterlizenzieren, mit ihr verlinken oder sie verbreiten, es sei denn, dies ist in dieser Lizenz ausdrücklich vorgesehen. Jeder Versuch, die Bibliothek anderweitig zu kopieren, zu modifizieren, unterzulizenzieren, mit ihr zu verknüpfen oder zu verbreiten, ist nichtig und führt automatisch zum Erlöschen Ihrer Rechte unter dieser Lizenz. Die Rechte von Parteien, die von Ihnen Kopien oder Rechte unter dieser Lizenz erhalten haben, werden jedoch nicht gekündigt, solange diese Parteien in voller Übereinstimmung bleiben.
9. Sie sind nicht verpflichtet, diese Lizenz zu akzeptieren, da Sie sie nicht unterzeichnet haben. Nichts anderes gewährt Ihnen jedoch die Erlaubnis, die Bibliothek oder von ihr abgeleitete Werke zu verändern oder zu verbreiten. Diese Handlungen sind gesetzlich verboten, wenn Sie diese Lizenz nicht akzeptieren. Indem Sie die Bibliothek (oder ein auf der Bibliothek basierendes Werk) modifizieren oder verbreiten, erklären Sie daher Ihr Einverständnis mit dieser Lizenz und allen ihren Bedingungen für das Kopieren, Verbreiten oder Modifizieren der Bibliothek oder darauf basierender Werke.
10. Jedes Mal, wenn Sie die Bibliothek (oder ein auf der Bibliothek basierendes Werk) weitergeben, erhält der Empfänger automatisch eine Lizenz des ursprünglichen Lizenzgebers zum Kopieren, Verbreiten, Verknüpfen mit oder Ändern der Bibliothek gemäß diesen Bedingungen. Sie dürfen den Empfängern keine weiteren Beschränkungen für die Ausübung der hierin gewährten Rechte auferlegen. Sie sind nicht für die Durchsetzung der Einhaltung dieser Lizenz durch Dritte verantwortlich.
11. Wenn Ihnen infolge eines Gerichtsurteils oder der Behauptung einer Patentverletzung oder aus irgendeinem anderen Grund (nicht beschränkt auf Patentfragen) Bedingungen auferlegt werden (sei es durch Gerichtsbeschluss, Vereinbarung oder auf andere Weise), die den Bedingungen dieser Lizenz widersprechen, entbinden sie Sie nicht von den Bedingungen dieser Lizenz. Wenn Sie nicht in der Lage sind, die Bibliothek so zu verbreiten, dass Sie gleichzeitig Ihre Verpflichtungen aus dieser Lizenz und andere einschlägige Verpflichtungen erfüllen, dürfen Sie die Bibliothek folglich überhaupt nicht verbreiten. Wenn zum Beispiel eine Patentlizenz die unentgeltliche Weiterverbreitung der Bibliothek durch all diejenigen, die Kopien direkt oder indirekt durch Sie erhalten, nicht zulassen würde, dann wäre die einzige Möglichkeit, sowohl die Lizenz als auch diese Lizenz zu erfüllen, der vollständige Verzicht auf die Verbreitung der Bibliothek.
Sollte ein Teil dieses Abschnitts unter bestimmten Umständen für ungültig oder nicht durchsetzbar erklärt werden, so soll der Rest des Abschnitts gelten, und der Abschnitt als Ganzes soll unter anderen Umständen gelten.
Es ist nicht der Zweck dieses Abschnitts, Sie zu veranlassen, Patente oder andere Eigentumsrechte zu verletzen oder die Gültigkeit solcher Ansprüche anzufechten; dieser Abschnitt dient einzig und allein dem Schutz der Integrität des Systems der Verbreitung freier Software, das durch die Praktiken der öffentlichen Lizenzen umgesetzt wird. Viele Menschen haben im Vertrauen auf die konsequente Anwendung dieses Systems großzügige Beiträge zu der breiten Palette von Software geleistet, die über dieses System verbreitet wird; es ist Sache des Autors/Spenders zu entscheiden, ob er oder sie bereit ist, Software über ein anderes System zu verbreiten, und ein Lizenznehmer kann diese Entscheidung nicht erzwingen.
Dieser Abschnitt soll gründlich verdeutlichen, was als Konsequenz aus den übrigen Teilen dieser Lizenz zu verstehen ist.
12. Wenn die Verbreitung und/oder Benutzung der Bibliothek in bestimmten Ländern entweder durch Patente oder durch urheberrechtlich geschützte Schnittstellen eingeschränkt ist, kann der ursprüngliche Urheberrechtsinhaber, der die Bibliothek unter diese Lizenz stellt, eine ausdrückliche geographische Verbreitungsbeschränkung hinzufügen, die diese Länder ausschließt, so daß die Verbreitung nur in oder zwischen Ländern erlaubt ist, die nicht auf diese Weise ausgeschlossen sind. In einem solchen Fall enthält diese Lizenz die Einschränkung, als ob sie im Hauptteil dieser Lizenz stünde.
13. Die Free Software Foundation kann von Zeit zu Zeit überarbeitete und/oder neue Versionen der Library General Public License veröffentlichen. Solche neuen Versionen werden im Geiste der gegenwärtigen Version ähnlich sein, können sich aber im Detail unterscheiden, um neue Probleme oder Anliegen zu behandeln.
Jede Version erhält eine eindeutige Versionsnummer. Wenn die Bibliothek eine Versionsnummer dieser Lizenz angibt, die für sie und "jede spätere Version" gilt, haben Sie die Möglichkeit, die Bedingungen entweder dieser Version oder jeder späteren, von der Free Software Foundation veröffentlichten Version zu befolgen. Wenn die Bibliothek keine Versionsnummer der Lizenz angibt, können Sie eine beliebige Version wählen, die jemals von der Free Software Foundation veröffentlicht wurde.
14. Wenn Sie Teile der Bibliothek in andere freie Programme einbinden wollen, deren Verbreitungsbedingungen mit diesen nicht kompatibel sind, schreiben Sie an den Autor und bitten Sie um Erlaubnis. Für Software, die von der Free Software Foundation urheberrechtlich geschützt ist, schreiben Sie an die Free Software Foundation; wir machen manchmal Ausnahmen. Wir lassen uns bei unserer Entscheidung von den beiden Zielen leiten, den freien Status aller Derivate unserer freien Software zu bewahren und die gemeinsame Nutzung und Wiederverwendung von Software allgemein zu fördern.
KEINE GARANTIE
15. DA DIE BIBLIOTHEK UNENTGELTLICH LIZENZIERT WIRD, BESTEHT KEINE GARANTIE FÜR DIE BIBLIOTHEK, SOWEIT DIES NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIG IST. SOFERN NICHT SCHRIFTLICH ANDERS ANGEGEBEN, STELLEN DIE URHEBERRECHTSINHABER UND/ODER ANDERE PARTEIEN DIE BIBLIOTHEK "WIE SIE IST" ZUR VERFÜGUNG, OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTGÄNGIGKEIT UND DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. DAS GESAMTE RISIKO IN BEZUG AUF DIE QUALITÄT UND LEISTUNG DER BIBLIOTHEK LIEGT BEI IHNEN. SOLLTE SICH DIE BIBLIOTHEK ALS FEHLERHAFT ERWEISEN, ÜBERNEHMEN SIE DIE KOSTEN FÜR ALLE NOTWENDIGEN WARTUNGS-, REPARATUR- ODER KORREKTURARBEITEN.
16. IN KEINEM FALL, ES SEI DENN, DIES IST GESETZLICH VORGESCHRIEBEN ODER SCHRIFTLICH VEREINBART, HAFTET EIN URHEBERRECHTSINHABER ODER EINE ANDERE PARTEI, DIE DIE BIBLIOTHEK WIE OBEN ERLAUBT MODIFIZIERT UND/ODER WEITERVERTEILT, IHNEN GEGENÜBER FÜR SCHÄDEN, EINSCHLIESSLICH ALLGEMEINER, SPEZIELLER, ZUFÄLLIGER ODER FOLGESCHÄDEN, DIE SICH AUS DER NUTZUNG ODER DER UNFÄHIGKEIT ZUR NUTZUNG DER BIBLIOTHEK ERGEBEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DATENVERLUSTE ODER UNGENAUE DATEN ODER VERLUSTE, DIE SIE ODER DRITTE ERLEIDEN, ODER EIN VERSAGEN DER BIBLIOTHEK IM ZUSAMMENSPIEL MIT EINER ANDEREN SOFTWARE), SELBST WENN DER URHEBERRECHTSINHABER ODER EINE ANDERE PARTEI AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE.
ENDE DER BEDINGUNGEN UND KONDITIONEN
Wie Sie diese Begriffe auf Ihre neuen Bibliotheken anwenden
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Wenn Sie eine neue Bibliothek entwickeln und wollen, dass sie von größtmöglichem Nutzen für die Öffentlichkeit ist, empfehlen wir, sie zu freier Software zu machen, die jeder weitergeben und verändern kann. Sie können dies tun, indem Sie die Weiterverbreitung unter diesen Bedingungen erlauben (oder alternativ unter den Bedingungen der gewöhnlichen General Public License).
Um diese Bedingungen anzuwenden, fügen Sie die folgenden Hinweise in die Bibliothek ein. Am sichersten ist es, sie an den Anfang jeder Quelldatei zu setzen, um den Ausschluss der Gewährleistung am effektivsten zu vermitteln; und jede Datei sollte zumindest die "Copyright"-Zeile und einen Verweis darauf enthalten, wo der vollständige Hinweis zu finden ist.
eine Zeile, um den Namen der Bibliothek und eine Vorstellung von ihrer Tätigkeit zu geben.
Copyright (C) Jahr Name des Autors
Diese Bibliothek ist freie Software; Sie können sie weiterverteilen und/oder
sie unter den Bedingungen der GNU Library General Public zu verändern
Lizenz, wie von der Free Software Foundation veröffentlicht; entweder
Version 2 der Lizenz oder (nach Ihrer Wahl) jede spätere Version.
Diese Bibliothek wird in der Hoffnung verteilt, dass sie nützlich sein wird,
sondern OHNE JEGLICHE GARANTIE; auch ohne die stillschweigende Garantie der
MARKTGÄNGIGKEIT oder EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Siehe die GNU
Library General Public License für weitere Details.
Sie sollten ein Exemplar der GNU Library General Public erhalten haben
Lizenz zusammen mit dieser Bibliothek; falls nicht, wenden Sie sich an die Freie Software
Foundation, Inc., 51 Franklin St, Fifth Floor, Boston, MA 02110-1301, USA
Fügen Sie auch Informationen darüber hinzu, wie Sie auf elektronischem oder Papierweg kontaktiert werden können.
Sie sollten auch Ihren Arbeitgeber (wenn Sie als Programmierer arbeiten) oder Ihre Schule, falls vorhanden, dazu bringen, eine "Copyright-Verzichtserklärung" für die Bibliothek zu unterschreiben, falls nötig. Hier ist ein Muster; ändern Sie die Namen:
Yoyodyne, Inc. lehnt hiermit alle urheberrechtlichen Ansprüche an
die Bibliothek "Frob" (eine Bibliothek zum Einstellen von Reglern), die
von James Random Hacker.
Unterschrift von Ty Coon, 1. April 1990
Ty Coon, Präsident von Vice
Das ist alles, was es zu sagen gibt!
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ISC-Lizenz
(Abkürzung 1.1.1)
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Die ISC-Lizenz
Copyright (c) Isaac Z. Schlueter und Mitwirkende
Hiermit wird die Erlaubnis erteilt, diese Software für beliebige Zwecke mit oder ohne Gebühr zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren und/oder zu vertreiben, vorausgesetzt, dass der obige Urheberrechtshinweis und dieser Erlaubnishinweis in allen Kopien erscheinen.
DIE SOFTWARE WIRD "SO WIE SIE IST" ZUR VERFÜGUNG GESTELLT UND DER AUTOR LEHNT JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNG IN BEZUG AUF DIESE SOFTWARE AB, EINSCHLIESSLICH ALLER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN DER MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG. IN KEINEM FALL HAFTET DER AUTOR FÜR BESONDERE, DIREKTE, INDIREKTE ODER FOLGESCHÄDEN ODER FÜR SCHÄDEN JEGLICHER ART, DIE SICH AUS NUTZUNGS-, DATEN- ODER GEWINNVERLUSTEN ERGEBEN, UNABHÄNGIG DAVON, OB ES SICH UM EINE VERTRAGSKLAGE, FAHRLÄSSIGKEIT ODER EINE ANDERE UNERLAUBTE HANDLUNG HANDELT, DIE SICH AUS ODER IN VERBINDUNG MIT DER NUTZUNG ODER LEISTUNG DIESER SOFTWARE ERGEBEN
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ISC-Lizenz
(go-spew v1.1.0, go-spew v1.1.1)
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Copyright (c) 2012-2016 Dave Collins <dave@davec.name>
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(ini 1.3.8, libuv 1.20.3)
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ISC-Lizenz
(fs.realpath 1.0.0, isaacs/once 1.4.0, minimatch 3.0.4, node-glob v7.1.6, node-lru-cache 4.1.5, node-semver 5.7.1, nopt v4.0.3, osenv 0.1.5, proto-list 1.2.4, pseudomap 1.0.2, sigmund 1.0.1, wrappy 1.0.2, yallist 2.1.2)
Die ISC-Lizenz
Copyright (c) Isaac Z. Schlueter und Mitwirkende
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Lizenz: ISC
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(erbt v2.0.4)
Upstream-Kontakt: https://github.com/isaacs/inherits/issues
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(libcxx 10.0.0)
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(args4j 2.33)
Urheberrecht (c) 2003, Kohsuke Kawaguchi
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(Sparkle 1.6.0)
Urheberrecht (c) 2006 Andy Matuschak
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(yaml für Go v2.2.2)
Urheberrecht (c) 2006 Kirill Simonov
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(iconv-lite v0.4.24)
Urheberrecht (c) 2011 Alexander Stuchkin
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(Konfig-Kette 1.1.12)
Urheberrecht (c) 2011 Dominic Tarr
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(form3tech-oss/jwt-go v3.2.2)
Urheberrecht (c) 2012 Dave Grijalva
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(steveyen-gtreap 0.0~git20150807.0.0abe01e, steveyen-gtreap v0.1.0)
Copyright (C) 2012 Steve Yen
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(beorn7-perks 20180510-snapshot-3a771d99, beorn7-perks v1.0.0, beorn7-perks v1.0.1)
Copyright (C) 2013 Blake Mizerany
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(blevesearch-go-porterstemmer v1.0.3)
Copyright (c) 2013 Charles Iliya Krempeaux <charles@reptile.ca> :: https://changelog.ca/
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(go-jsonpointer 20160814-snapshot-ba0abeac)
Copyright (c) 2013 Dustin Sallings
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(balanced-match 1.0.0)
Copyright (c) 2013 Julian Gruber <julian@juliangruber.com>
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(jtolds-gls v4.20.0)
Copyright (c) 2013, Space Monkey, Inc.
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(gomega 1.4.3, onsi/ginkgo v1.6.0, onsi/ginkgo v1.7.0)
Copyright (c) 2013-2014 Onsi Fakhouri
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(tinylib-msgp 20181103-snapshot, tinylib-msgp v1.1.0)
Copyright (c) 2014 Philip Hofer
Auszüge Copyright (c) 2009 The Go Authors (Lizenz unter https://golang.org) wo angegeben
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(philhofer-fwd v1.0.0)
Copyright (c) 2014-2015, Philip Hofer
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MIT-Lizenz
(tdewolff-buffer v1.0.0, tdewolff-minify v1.1.0, tdewolff-parse v1.1.0, tdewolff-strconv 20171112-snapshot-8fc9bd05)
Copyright (c) 2015 Taco de Wolff
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(dominikh/go-tools 2019.2.3)
Copyright (c) 2016 Dominik Honnef
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(go-zap v1.16.0)
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Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.
DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR JEGLICHE ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER SONSTIGE HAFTUNG, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN
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MIT-Lizenz
(go.uber.org/multierr v1.5.0, go.uber.org/multierr v1.6.0)
Urheberrecht (c) 2017 Uber Technologies, Inc.
Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (die "Software") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies unter den folgenden Bedingungen zu gestatten:
Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.
DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR JEGLICHE ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER SONSTIGE HAFTUNG, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN
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MIT-Lizenz
(nopt 1.0.10)
Copyright 2009, 2010, 2011 Isaac Z. Schlueter.
Alle Rechte vorbehalten.
Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (die "Software") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, zu gestatten, dies zu tun, vorbehaltlich der folgenden Bedingungen
Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.
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MIT-Lizenz
(Lodash 3.3.0)
Copyright 2012-2015 Die Dojo-Stiftung <https://dojofoundation.org/>
Basierend auf Underscore.js 1.7.0, Copyright 2009-2015 Jeremy Ashkenas,
DocumentCloud und Investigative Reporter & Redakteure <https://underscorejs.org/>
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MIT-Lizenz
(EditorConfig 0.15.3)
Urheberrecht © 2012 EditorConfig-Team
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MIT-Lizenz
(rebar 2.6.0)
Dateien: debian/*
Copyright: Copyright 2012, Nobuhiro Iwamatsu <iwamatsu@debian.org>
Lizenz: MIT
Lizenz: Die MIT-Lizenz
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MIT-Lizenz
(kr/pretty 0.1.0)
Format: https://www.debian.org/doc/packaging-manuals/copyright-format/1.0/
Upstream-Name: github.com/kr/pretty
Quelle: https://github.com/kr/pretty/
Dateien: *
Copyright: 2011-2016 Keith Rarick <kr@xph.us>
Lizenz: Expat
Dateien: debian/*
Copyright: 2013 Tonnerre Lombard <tonnerre@ancient-solutions.com>
Lizenz: Expat
Lizenz: Expat
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MIT-Lizenz
(GoDoc Text v0.1.0)
Format: https://www.debian.org/doc/packaging-manuals/copyright-format/1.0/
Upstream-Name: https://github.com/kr/text
Quelle: https://github.com/kr/text/
Dateien: *
Copyright: 2013 Keith Rarick <kr@xph.us>
Lizenz: Expat
Dateien: debian/*
Copyright: 2013 Tonnerre Lombard <tonnerre@ancient-solutions.com>
Lizenz: Expat
Lizenz: Expat
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MIT-Lizenz
(prometheus-cpp v0.10.0)
https://github.com/jupp0r/prometheus-cpp/graphs/contributors
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MIT-Lizenz
(golang-github-leemcloughlin-gofarmhash 0.0~git20160919.0.0a055c5)
Lizenz: Expat
Dateien: debian/*
Copyright: 2017 Michael Lustfield <michael@lustfield.net>
Lizenz: Expat
Kommentar: Debian-Pakete sind unter den gleichen Bedingungen lizenziert wie die Upstream-Pakete
Lizenz: Expat
Die MIT-Lizenz (MIT)
Copyright (c) 2014 Google, Inc.
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MIT-Lizenz
(libuv 1.20.3)
Lizenz: Expat
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MIT-Lizenz
(sortablejs 1.10.2)
MIT-Lizenz
Copyright (c) 2019 Alle Mitwirkenden von Sortable
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MIT-Lizenz
(Azure/azure-pipeline-go v0.2.3)
MIT-Lizenz
Urheberrecht (c) Microsoft Corporation. Alle Rechte vorbehalten.
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MIT-Lizenz
(Go Testify v1.3.0, Go Testify v1.5.1)
MIT-Lizenz
Copyright (c) 2012-2018 Mat Ryer und Tyler Bunnell
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MIT-Lizenz
(Klammer-Erweiterung 1.1.11)
MIT-Lizenz
Copyright (c) 2013 Julian Gruber <julian@juliangruber.com>
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MIT-Lizenz
(mattn/go-ieproxy v0.0.1)
MIT-Lizenz
Copyright (c) 2014 mattn
Copyright (c) 2017 oliverpool
Copyright (c) 2019 Adele Reed
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MIT-Lizenz
(jsoniter-go v1.1.10, jsoniter-go v1.1.6)
MIT-Lizenz
Copyright (c) 2016 json-iterator
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MIT-Lizenz
(CodeMirror 5.56.0)
MIT-Lizenz
Copyright (C) 2017 by Marijn Haverbeke <marijnh@gmail.com> und andere
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MIT-Lizenz
(safer-buffer 2.1.2)
MIT-Lizenz
Copyright (c) 2018 Nikita Skovoroda <chalkerx@gmail.com>
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MIT-Lizenz
(JSON für Modern C++ 3.5.0)
MIT-Lizenz
Copyright (c) 2013-2018 Niels Lohmann
Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (die "Software") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies unter den folgenden Bedingungen zu gestatten:
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DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR JEGLICHE ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER SONSTIGE HAFTUNG, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN
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MIT-Lizenz
(libffi 3.3)
Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (die "Software") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies unter den folgenden Bedingungen zu gestatten:
Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.
DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR JEGLICHE ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER SONSTIGE HAFTUNG, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN
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MIT-Lizenz
(node-mkdirp 0.3.0, node-mkdirp 0.5.5)
Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (die "Software") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies unter den folgenden Bedingungen zu gestatten:
Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.
DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR JEGLICHE ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER SONSTIGE HAFTUNG, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN
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MIT-Lizenz
(Python sechs 1.15.0)
Quelle: https://pypi.python.org/pypi/six/
Dateien: *
Copyright: Urheberrecht (c) 2010-2017 Benjamin Peterson
Lizenz: Expat
Dateien: debian/*
Copyright: Copyright (C) 2012-2017 Colin Watson <cjwatson@debian.org>
Lizenz: Expat
Lizenz: Expat
Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (die "Software") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies unter den folgenden Bedingungen zu gestatten:
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MIT-Lizenz
(Angular UI Bootstrap 1.2.0)
Die MIT-Lizenz
Copyright (c) 2012-2016 das AngularUI Team, https://github.com/organizations/angular-ui/teams/291112
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MIT-Lizenz
(ui-router/core 6.0.4)
Die MIT-Lizenz
Copyright (c) 2013-2015 Das AngularUI-Team, Karsten Sperling
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MIT-Lizenz
(@uirouter/angularjs 1.0.25)
Die MIT-Lizenz
Copyright (c) 2013-2018 Das AngularUI-Team, Karsten Sperling
Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (die "Software") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies unter den folgenden Bedingungen zu gestatten:
Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.
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MIT-Lizenz
(stretchr/objx v0.1.0, stretchr/objx v0.1.1)
Die MIT-Lizenz
Copyright (c) 2014 Stretchr, Inc.
Copyright (c) 2017-2018 objx-Mitarbeiter
Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (die "Software") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies unter den folgenden Bedingungen zu gestatten:
Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.
DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR JEGLICHE ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER SONSTIGE HAFTUNG, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN
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MIT-Lizenz
(angular-hybrid 10.0.1)
Die MIT-Lizenz
Copyright (c) 2014-2016 Google, Inc.
Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (die "Software") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies unter den folgenden Bedingungen zu gestatten:
Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.
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MIT-Lizenz
(Zone.js v0.9.1)
Die MIT-Lizenz
Copyright (c) 2016-2018 Google, Inc.
Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (die "Software") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies unter den folgenden Bedingungen zu gestatten:
Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.
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MIT-Lizenz
(FileSaver.js v2.0.2)
Die MIT-Lizenz
Copyright © 2016 [Eli Grey][1].
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Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.
DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR JEGLICHE ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER SONSTIGE HAFTUNG, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN
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MIT-Lizenz
(@angular/common 8.2.14, @angular/compiler 8.2.14, @angular/core 8.2.14, @angular/forms 8.2.14, @angular/platform-browser 8.2.14, @angular/platform-browser-dynamic 8.2.14, @angular/router 8.2.14, @angular/upgrade 8.2.14, AWS SDK für Go 1.38.17, Azure/azure-storage-blob-go 0.13.0, Bouncy Castle 1.68, Bouncy Castle PKIX, CMS, EAC, TSP, PKCS, OCSP, CMP, und CRMF APIs 1.68, Go Testify v1.7.0, SLF4J API Module 1.7.25, StackExchange-wmi 20210224-snapshot-fe8f1750, TestContainers Core 1.14.3, alecthomas/participle v0.4.1, brotlipy v0.7.0, cffi 1.14.5, couchbase-go-couchbase 20201023-snapshot-7b3be89b, couchbase-gomemcached 20200618-snapshot-5bac349a, couchbase-gomemcached v0.1.3, delegate 3.2.0, diff2html 3.2.0, dominikh/go-tools 20190523-snapshot-ea95bdfd, dominikh/go-tools c2f93a96b099cbbec1de36336ab049ffa620e6d7, erlang-erlydtl 0.7.0, fmtlib/fmt 7.1.3, glycerine/go-unsnap-stream 0.0~git20180323.9f0cb55, glycerine/goconvey 20190410-snapshot-58a59202, go-jsonpointer 20140810-snapshot-75939f54, go-ole-go-ole v1.2.5, good-listener 1.2.2, jamiealquiza/tachymeter v2.0.0, jsoniter-go 20171115-snapshot-f7279a60, jsoniter-go 20201117-snapshot-e6b9536d, mattn-go-sqlite3 v1.14.6, natsort 7.1.1, niemeyer/pretty 20200227-snapshot-a10e7cae, node-clipboard 1.5.16, peterh/liner v1.2.0, python-wheel 0.36.2, select 1.1.2, sn-2-ui-router-ng2 6.0.1, urllib3 1.26.6, whitequark/ipaddr.js 2.0.1)
Die MIT-Lizenz
===============
Copyright (c)
Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (die "Software") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies unter den folgenden Bedingungen zu gestatten:
Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.
DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER ANDERE HAFTUNGEN, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG DER SOFTWARE ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN.
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MIT-Lizenz
(ocLazyLoad 1.1.0)
Die MIT-Lizenz (MIT)
Copyright (c) 2014 Olivier Combe
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Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.
DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR JEGLICHE ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER SONSTIGE HAFTUNG, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN
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MIT-Lizenz
(spdlog-devel 1.1.0)
Die MIT-Lizenz (MIT)
Copyright (c) 2016 Gabi Melman.
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Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.
DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR JEGLICHE ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER SONSTIGE HAFTUNG, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN
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MIT-Lizenz
(js-beautify 1.10.3)
Die MIT-Lizenz (MIT)
Copyright (c) 2007-2018 Einar Lielmanis, Liam Newman und Mitwirkende.
Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (die "Software") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies unter den folgenden Bedingungen zu gestatten:
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MIT-Lizenz
(boltdb/bolt 1.3.0, go.etcd.io/bbolt v1.3.5)
Die MIT-Lizenz (MIT)
Copyright (c) 2013 Ben Johnson
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MIT-Lizenz
(mitchellh-go-homedir v1.1.0)
Die MIT-Lizenz (MIT)
Urheberrecht (c) 2013 Mitchell Hashimoto
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MIT-Lizenz
(BurntSushi/toml v0.3.1)
Die MIT-Lizenz (MIT)
Copyright (c) 2013 TOML-Autoren
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MIT-Lizenz
(ui-select-that-was-forked-solely-to-update-npm-version 0.19.8)
Die MIT-Lizenz (MIT)
Copyright (c) 2013-2014 AngularUI
Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (die "Software") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies unter den folgenden Bedingungen zu gestatten:
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MIT-Lizenz
(RamdaJs v0.26.1)
Die MIT-Lizenz (MIT)
Copyright (c) 2013-2018 Scott Sauyet und Michael Hurley
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MIT-Lizenz
(angular-ui-tree 2.22.6)
Die MIT-Lizenz (MIT)
Copyright (c) 2014
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MIT-Lizenz
(cmcoffee/kwcli 20150403-snapshot-2af09113)
Die MIT-Lizenz (MIT)
Copyright (c) 2014 Craig M. Coffee <craig@snughub.org>
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MIT-Lizenz
(cuckoofilter 20180825-snapshot, golang-github-seiflotfy-cuckoofilter 0.0~git20160609.0.d048387)
Die MIT-Lizenz (MIT)
Copyright (c) 2015 Seif Lotfy <seif.lotfy@gmail.com>
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MIT-Lizenz
(@ng-bootstrap/ng-bootstrap 5.3.1)
Die MIT-Lizenz (MIT)
Copyright (c) 2015-2018 Angular ng-bootstrap Team
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MIT-Lizenz
(Angular 1.8.0)
Die MIT-Lizenz (MIT)
Copyright (c) 2016 Angular
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MIT-Lizenz
(tiny-emitter 1.2.0)
Die MIT-Lizenz (MIT)
Urheberrecht (c) 2016 Scott Corgan
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MIT-Lizenz
(ui-router-rx 0.6.4)
Die MIT-Lizenz (MIT)
Copyright (c) 2016 UI-Router
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MIT-Lizenz
(mattn-go-runewidth 0.0.4, mattn-go-runewidth v0.0.3)
Die MIT-Lizenz (MIT)
Urheberrecht (c) 2016 Yasuhiro Matsumoto
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MIT-Lizenz
(os-homedir 1.0.2, path-is-absolute 1.0.1)
Die MIT-Lizenz (MIT)
Copyright (c) Sindre Sorhus <sindresorhus@gmail.com> (sindresorhus.com)
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MIT-Lizenz
(natefinch/npipe 20140709-snapshot-272c8150, natefinch/npipe 20180227-snapshot-c1b8fa8b)
Die MIT-Lizenz (MIT)
Copyright (c) 2013 npipe Autoren
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MIT-Lizenz
(glycerine/go-unsnap-stream 20181221-snapshot-f9677308)
Die MIT-Lizenz.
Copyright (c) 2014 die Autoren von go-unsnap-stream.
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MIT-Lizenz
(minimist 1.2.5, node-concat-map 0.0.1)
Diese Software wird unter der MIT-Lizenz veröffentlicht:
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MIT-Lizenz
(os-tmpdir 1.0.2)
Upstream-Kontakt: https://github.com/sindresorhus/os-tmpdir/issues
Quelle: https://github.com/sindresorhus/os-tmpdir
Dateien: *
Copyright: 2015 Sindre Sorhus <sindresorhus@gmail.com> (sindresorhus.com)
Lizenz: Expat
Dateien: debian/*
Copyright: 2015 Ross Gammon <rossgammon@mail.dk>
Lizenz: Expat
Lizenz: Expat
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MIT v2 mit Ad Clause Lizenz
(GNU Ncurses 6.2)
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Die Namen der Autoren oder ihrer Institutionen dürfen ohne vorherige schriftliche Genehmigung der Autoren nicht in der Werbung oder anderweitig zur Förderung des Verkaufs, der Nutzung oder anderer Geschäfte mit dieser Software verwendet werden, es sei denn, sie sind in diesem Hinweis enthalten.
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Mozilla Public License 2.0
(OpenJDK 11.0.11+9, python-certifi 2020.12.5)
Mozilla Public License
Version 2.0
======================
1. Begriffsbestimmungen
1.1. "Mitwirkender" bezeichnet jede natürliche oder juristische Person, die Abgedeckte Software erstellt, zu ihrer Erstellung beiträgt oder sie besitzt.
1.2. "Beitragende Version" bezeichnet die Kombination aus den Beiträgen anderer (falls vorhanden), die von einem Beitragenden verwendet werden, und dem Beitrag des betreffenden Beitragenden.
1.3. "Beitrag" bedeutet Abgedeckte Software eines bestimmten Mitwirkenden.
1.4. "Abgedeckte Software" bezeichnet das Quellcodeformular, dem der ursprüngliche Beitragende die Mitteilung in Anhang A beigefügt hat, die ausführbare Form dieses Quellcodeformulars und Änderungen dieses Quellcodeformulars, jeweils einschließlich Teilen davon.
1.5. "Unvereinbar mit Sekundärlizenzen" bedeutet
- dass der ursprüngliche Kontributor der Abgedeckten Software den in Anhang B beschriebenen Hinweis beigefügt hat; oder
- dass die Abgedeckte Software unter den Bedingungen der Version 1.1 oder einer früheren Version der Lizenz zur Verfügung gestellt wurde, aber nicht auch unter den Bedingungen einer Sekundärlizenz.
1.6. "Ausführbare Form" bedeutet jede Form des Werks, die nicht die Form des Quellcodes ist.
1.7. "Größeres Werk" bezeichnet ein Werk, das Abgedeckte Software mit anderem Material in einer oder mehreren separaten Dateien kombiniert, das keine Abgedeckte Software ist.
1.8. "Lizenz" bedeutet dieses Dokument.
1.9. "lizenzierbar" bedeutet, das Recht zu haben, alle durch diese Lizenz übertragenen Rechte im größtmöglichen Umfang zu gewähren, sei es zum Zeitpunkt der ursprünglichen Gewährung oder später.
1.10. "Änderungen" bezeichnet einen der folgenden Punkte:
- jede Datei in Quellcodeform, die aus einer Ergänzung, Löschung oder Änderung des Inhalts der Abgedeckten Software resultiert; oder
- jede neue Datei in Quellcodeform, die eine Abgedeckte Software enthält.
1.11. "Patentansprüche" eines Beitragsleistenden bedeutet alle Patentansprüche, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Verfahrens-, Prozess- und Vorrichtungsansprüche, in einem lizenzierbaren Patent, die ohne die Gewährung der Lizenz durch die Herstellung, die Verwendung, den Verkauf, das Anbieten zum Verkauf, die Herstellung, den Import oder die Übertragung der Beiträge oder der Version des Beitragenden verletzt werden würden.
1.12. "Sekundärlizenz" bedeutet entweder die GNU General Public License, Version 2.0, die GNU Lesser General Public License, Version 2.1, die GNU Affero General Public License, Version 3.0, oder jede spätere Version dieser Lizenzen.
1.13. "Quellcode-Formular" ist die Form des Werkes, die für die Durchführung von Änderungen bevorzugt wird.
1.14. "Sie" (oder "Ihr") bedeutet eine natürliche oder juristische Person, die Rechte unter dieser Lizenz ausübt. Bei juristischen Personen schließt "Sie" jede juristische Person ein, die Sie kontrolliert, von Ihnen kontrolliert wird oder mit Ihnen unter gemeinsamer Kontrolle steht. Für die Zwecke dieser Definition bedeutet "Kontrolle" (a) die Befugnis, direkt oder indirekt die Leitung oder das Management einer solchen juristischen Person zu bestimmen, sei es durch Vertrag oder auf andere Weise, oder (b) der Besitz von mehr als fünfzig Prozent (50%) der ausstehenden Aktien oder des wirtschaftlichen Eigentums an einer solchen juristischen Person.
2. Lizenzerteilung und Bedingungen
——————————–
2.1. Zuschüsse Jeder Mitwirkende gewährt Ihnen hiermit eine weltweite, gebührenfreie, nicht-exklusive Lizenz:
- im Rahmen von Rechten des geistigen Eigentums (mit Ausnahme von Patent- oder Markenrechten), für die der Beitragende eine Lizenz zur Nutzung, Vervielfältigung, Bereitstellung, Änderung, Darstellung, Aufführung, Verbreitung und sonstigen Verwertung seiner Beiträge entweder in unveränderter Form, mit Änderungen oder als Teil eines größeren Werks erhält; und
- unter den Patentansprüchen eines solchen Mitwirkenden entweder seine Beiträge oder seine Mitwirkerversion herzustellen, zu verwenden, zu verkaufen, zum Verkauf anzubieten, herstellen zu lassen, zu importieren oder anderweitig zu übertragen.
2.2. Datum des Inkrafttretens Die in Abschnitt 2.1 gewährten Lizenzen in Bezug auf einen Beitrag werden für jeden Beitrag an dem Tag wirksam, an dem der Beitragende diesen Beitrag zum ersten Mal verteilt.
2.3. Beschränkungen des Umfangs der Finanzhilfe Die in diesem Abschnitt 2 gewährten Lizenzen sind die einzigen unter dieser Lizenz gewährten Rechte. Aus dem Vertrieb oder der Lizenzierung der Abgedeckten Software unter dieser Lizenz ergeben sich keine weiteren Rechte oder Lizenzen. Ungeachtet des obigen Abschnitts 2.1(b) wird von einem Mitwirkenden keine Patentlizenz gewährt:
- für jeden Code, den ein Mitwirkender aus der Abgedeckten Software entfernt hat; oder
- für Rechtsverletzungen, die durch: (i) Ihre Modifikationen der Abgedeckten Software und die Modifikationen Dritter oder (ii) die Kombination ihrer Beiträge mit anderer Software (außer als Teil ihrer Contributor-Version); oder
- unter Patentansprüchen, die durch die Abgedeckte Software verletzt werden, wenn die Beiträge nicht geleistet werden.
Diese Lizenz gewährt keine Rechte an den Warenzeichen, Dienstleistungsmarken oder Logos eines Mitwirkenden (mit Ausnahme derjenigen, die zur Erfüllung der Hinweispflichten in Abschnitt 3.4 erforderlich sind).
2.4. Nachfolgende Lizenzen Kein Mitwirkender gewährt zusätzliche Zuwendungen als Folge Ihrer Entscheidung, die Abgedeckte Software unter einer späteren Version dieser Lizenz (siehe Abschnitt 10.2) oder unter den Bedingungen einer Sekundärlizenz (falls gemäß den Bedingungen von Abschnitt 3.3 zulässig) zu vertreiben.
2.5. Vertretung Jeder Mitwirkende versichert, dass er seine Beiträge für seine eigene(n) Schöpfung(en) hält oder dass er über ausreichende Rechte verfügt, um die durch diese Lizenz übertragenen Rechte an seinen Beiträgen zu gewähren.
2.6. Fairer Gebrauch Diese Lizenz ist nicht dazu gedacht, Ihre Rechte einzuschränken, die Sie gemäß den geltenden Urheberrechtsgrundsätzen der fairen Nutzung, des fairen Umgangs oder anderer gleichwertiger Grundsätze haben.
2.7. Bedingungen Die Abschnitte 3.1, 3.2, 3.3 und 3.4 sind Bedingungen für die in Abschnitt 2.1 erteilten Lizenzen.
3. Zuständigkeiten
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3.1. Verteilung des Quellformulars Jede Weitergabe der Abgedeckten Software in Quellcodeform, einschließlich aller Modifikationen, die Sie erstellen oder zu denen Sie beitragen, muss unter den Bedingungen dieser Lizenz erfolgen. Sie müssen die Empfänger darüber informieren, dass die Quellcodeform der Abgedeckten Software den Bedingungen dieser Lizenz unterliegt und wie sie eine Kopie dieser Lizenz erhalten können. Sie dürfen nicht versuchen, die Rechte der Empfänger an der Quellcodeform zu verändern oder einzuschränken.
3.2. Verteilung der ausführbaren Form Wenn Sie die Abgedeckte Software in ausführbarer Form vertreiben, dann:
- diese Abgedeckte Software muss auch in Quellcodeform zur Verfügung gestellt werden, wie in Abschnitt 3.1 beschrieben, und Sie müssen die Empfänger der ausführbaren Form darüber informieren, wie sie eine Kopie dieser Quellcodeform mit angemessenen Mitteln rechtzeitig erhalten können, zu einer Gebühr, die nicht höher ist als die Kosten der Verteilung an den Empfänger; und
- Sie dürfen eine solche ausführbare Form unter den Bedingungen dieser Lizenz weitergeben oder sie unter anderen Bedingungen unterlizenzieren, vorausgesetzt, daß die Lizenz für die ausführbare Form nicht versucht, die Rechte der Empfänger an der Quellcode-Form unter dieser Lizenz zu beschränken oder zu verändern.
3.3. Verteilung eines größeren Werkes Sie sind berechtigt, ein größeres Werk unter Bedingungen Ihrer Wahl zu erstellen und zu vertreiben, vorausgesetzt, dass Sie auch die Anforderungen dieser Lizenz für die Abgedeckte Software einhalten. Wenn das Größere Werk eine Kombination von Abgedeckter Software mit einem Werk ist, das einer oder mehreren Sekundärlizenzen unterliegt, und die Abgedeckte Software nicht mit den Sekundärlizenzen inkompatibel ist, erlaubt Ihnen diese Lizenz, die Abgedeckte Software zusätzlich unter den Bedingungen der Sekundärlizenz(en) zu vertreiben, so dass der Empfänger des Größeren Werks nach seiner Wahl die Abgedeckte Software entweder unter den Bedingungen dieser Lizenz oder unter den Bedingungen der Sekundärlizenz(en) weiter vertreiben kann.
3.4. Bekanntmachungen Sie dürfen keine Lizenzhinweise (einschließlich Urheberrechtsvermerke, Patentvermerke, Gewährleistungsausschlüsse oder Haftungsbeschränkungen), die in der Quellcodeform der Abgedeckten Software enthalten sind, entfernen oder inhaltlich verändern, mit der Ausnahme, dass Sie Lizenzhinweise in dem Maße verändern dürfen, wie es zur Behebung bekannter sachlicher Ungenauigkeiten erforderlich ist.
3.5. Anwendung von Zusatzbedingungen
Es steht Ihnen frei, einem oder mehreren Empfängern der Abgedeckten Software Gewährleistungs-, Support-, Entschädigungs- oder Haftungsverpflichtungen anzubieten und dafür eine Gebühr zu verlangen. Sie dürfen dies jedoch nur in Ihrem eigenen Namen und nicht im Namen eines Mitwirkenden tun. Sie müssen unmissverständlich klarstellen, dass eine solche Garantie-, Support-, Entschädigungs- oder Haftungsverpflichtung nur von Ihnen angeboten wird, und Sie erklären sich hiermit bereit, jeden Mitwirkenden für jede Haftung zu entschädigen, die diesem Mitwirkenden aufgrund der von Ihnen angebotenen Garantie-, Support-, Entschädigungs- oder Haftungsklauseln entsteht. Sie können zusätzliche Gewährleistungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen einfügen, die für jede Gerichtsbarkeit gelten.
4. Unmöglichkeit der Erfüllung aufgrund von Gesetzen oder Vorschriften
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Wenn es Ihnen aufgrund von Gesetzen, gerichtlichen Anordnungen oder Vorschriften unmöglich ist, eine der Bestimmungen dieser Lizenz in Bezug auf einige oder alle Abgedeckte Software einzuhalten, müssen Sie: (a) die Bedingungen dieser Lizenz so weit wie möglich einhalten; und (b) die Einschränkungen und den von ihnen betroffenen Code beschreiben. Eine solche Beschreibung muss in einer Textdatei enthalten sein, die allen Weitergaben der Abgedeckten Software unter dieser Lizenz beiliegt. Soweit dies nicht durch Gesetze oder Verordnungen untersagt ist, muss eine solche Beschreibung so detailliert sein, dass ein Empfänger mit normalen Kenntnissen in der Lage ist, sie zu verstehen.
5. Beendigung
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5.1. Die im Rahmen dieser Lizenz gewährten Rechte erlöschen automatisch, wenn Sie eine der Lizenzbedingungen nicht einhalten. Wenn Sie jedoch die Bestimmungen einhalten, werden die Rechte, die Ihnen von einem bestimmten Mitwirkenden im Rahmen dieser Lizenz gewährt werden, (a) vorläufig wiederhergestellt, es sei denn, der betreffende Mitwirkende kündigt Ihnen ausdrücklich und endgültig, und (b) fortlaufend, wenn der betreffende Mitwirkende Sie nicht vor Ablauf von 60 Tagen, nachdem Sie die Bestimmungen wieder eingehalten haben, auf angemessene Weise über die Nichteinhaltung informiert. Darüber hinaus werden Ihre Zuwendungen von einem bestimmten Mitwirkenden fortlaufend wiederhergestellt, wenn dieser Mitwirkende Sie mit angemessenen Mitteln über die Nichteinhaltung informiert, wenn dies das erste Mal ist, dass Sie von diesem Mitwirkenden eine Mitteilung über die Nichteinhaltung dieser Lizenz erhalten haben, und wenn Sie vor Ablauf von 30 Tagen nach Erhalt der Mitteilung die Lizenz einhalten.
5.2. Wenn Sie einen Rechtsstreit gegen eine juristische Person einleiten, indem Sie eine Patentverletzungsklage (mit Ausnahme von Feststellungsklagen, Widerklagen und Gegenklagen) mit der Behauptung erheben, dass eine Contributor-Version direkt oder indirekt ein Patent verletzt, erlöschen die Ihnen von allen Contributors für die Abgedeckte Software gemäß Abschnitt 2.1 dieser Lizenz gewährten Rechte.
5.3. Im Falle einer Kündigung gemäß Abschnitt 5.1 oder 5.2 bleiben alle Endbenutzer-Lizenzvereinbarungen (mit Ausnahme von Distributoren und Wiederverkäufern), die von Ihnen oder Ihren Distributoren vor der Kündigung im Rahmen dieser Lizenz rechtsgültig erteilt wurden, bestehen.
6. Gewährleistungsausschluss
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Die Abgedeckte Software wird unter dieser Lizenz auf einer "wie besehen"-Basis zur Verfügung gestellt, ohne jegliche ausdrückliche, stillschweigende oder gesetzliche Garantie, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Garantien, dass die Abgedeckte Software frei von Mängeln, handelsüblich, für einen bestimmten Zweck geeignet oder nicht verletzend ist. Das gesamte Risiko in Bezug auf die Qualität und Leistung der Abgedeckten Software liegt bei Ihnen. Sollte sich eine Abgedeckte Software in irgendeiner Hinsicht als fehlerhaft erweisen, so tragen Sie (und nicht ein Mitwirkender) die Kosten für die notwendige Wartung, Reparatur oder Korrektur. Dieser Gewährleistungsausschluss ist ein wesentlicher Bestandteil dieser Lizenz. Die Nutzung der Abgedeckten Software ist unter dieser Lizenz nur im Rahmen dieses Haftungsausschlusses gestattet.
7. Begrenzung der Haftung
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Unter keinen Umständen und unter keiner Rechtstheorie, ob unerlaubte Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), Vertrag oder anderweitig, haftet ein Mitwirkender oder eine Person, die Abgedeckte Software wie oben erlaubt vertreibt, Ihnen gegenüber für direkte, indirekte, besondere, zufällige oder Folgeschäden jeglicher Art, einschließlich, ohne Einschränkung, Schäden für entgangenen Gewinn, Verlust von Firmenwert, Arbeitsunterbrechung, Computerausfall oder -fehlfunktion oder alle anderen kommerziellen Schäden oder Verluste, selbst wenn diese Partei über die Möglichkeit solcher Schäden informiert wurde. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für die Haftung für Todesfälle oder Personenschäden, die auf die Fahrlässigkeit einer solchen Partei zurückzuführen sind, sofern das geltende Recht eine solche Beschränkung verbietet. In einigen Rechtsordnungen ist der Ausschluss oder die Beschränkung von Neben- oder Folgeschäden nicht zulässig, so dass dieser Ausschluss und diese Beschränkung für Sie möglicherweise nicht gelten.
8. Rechtsstreitigkeiten
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Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dieser Lizenz dürfen nur vor den Gerichten des Landes geführt werden, in dem der Beklagte seinen Hauptgeschäftssitz hat, und unterliegen den Gesetzen dieses Landes, ohne Bezugnahme auf dessen Kollisionsnormen. Die Bestimmungen dieses Abschnitts hindern eine Partei nicht daran, Gegenklagen oder Widerklagen zu erheben.
9. Sonstiges
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Diese Lizenz stellt die vollständige Vereinbarung über den Vertragsgegenstand dar. Sollte eine Bestimmung dieser Lizenz für nicht durchsetzbar befunden werden, so ist diese Bestimmung nur insoweit zu ändern, als dies erforderlich ist, um sie durchsetzbar zu machen. Gesetze oder Vorschriften, die vorsehen, dass der Wortlaut eines Vertrages zuungunsten des Verfassers auszulegen ist, dürfen nicht dazu verwendet werden, diese Lizenz zuungunsten eines Mitwirkenden auszulegen.
10. Versionen der Lizenz
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10.1. Neue Versionen Die Mozilla Foundation ist der Lizenzverwalter. Außer wie in Abschnitt 10.3 vorgesehen, hat niemand außer dem Lizenzverwalter das Recht, neue Versionen dieser Lizenz zu ändern oder zu veröffentlichen. Jede Version erhält eine eindeutige Versionsnummer.
10.2. Auswirkungen der neuen Versionen Sie sind berechtigt, die Abgedeckte Software unter den Bedingungen der Version der Lizenz zu vertreiben, unter der Sie die Abgedeckte Software ursprünglich erhalten haben, oder unter den Bedingungen einer späteren Version, die vom Lizenzverwalter veröffentlicht wurde.
10.3. Geänderte Versionen Wenn Sie Software erstellen, die nicht unter diese Lizenz fällt, und Sie eine neue Lizenz für diese Software erstellen wollen, können Sie eine modifizierte Version dieser Lizenz erstellen und verwenden, wenn Sie die Lizenz umbenennen und alle Hinweise auf den Namen des Lizenzverwalters entfernen (außer dem Hinweis, dass eine solche modifizierte Lizenz von dieser Lizenz abweicht).
10.4. Weitergabe von Quellcode in einer Form, die mit Sekundärlizenzen unvereinbar ist
Wenn Sie sich dafür entscheiden, Quellcode-Formulare zu verbreiten, die mit Sekundärlizenzen unter den Bedingungen dieser Version der Lizenz inkompatibel sind, muss der in Anhang B dieser Lizenz beschriebene Hinweis beigefügt werden.
Anhang A - Quellcode-Formular Lizenzhinweis
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Dieses Quellcode-Formular unterliegt den Bedingungen der Mozilla Public License, v. 2.0. Falls eine Kopie der MPL nicht zusammen mit dieser Datei verteilt wurde, können Sie eine Kopie erhalten unter https://mozilla.org/MPL/2.0/.
Wenn es nicht möglich oder wünschenswert ist, den Hinweis in einer bestimmten Datei unterzubringen, können Sie den Hinweis an einer Stelle einfügen (z. B. in einer LICENSE-Datei in einem entsprechenden Verzeichnis), an der ein Empfänger wahrscheinlich nach einem solchen Hinweis suchen würde.
Sie können zusätzliche genaue Hinweise auf das Urheberrecht hinzufügen.
Anhang B - Hinweis auf "Unvereinbarkeit mit Sekundärlizenzen"
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Diese Quellcodeform ist "inkompatibel mit Sekundärlizenzen", wie in der Mozilla Public License, v. 2.0, definiert.
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Gemeingut
(HdrHistogram_c 0.9.13, Netty/TomcatNative [OpenSSL - Dynamic] 2.0.38.Final-redhat-00001, OpenJDK 11.0.11+9, SQLite 3.35.2, XZ Utils 5.2.5, erlang-poolboy 1.5.1, win_inet_pton 1.1.0)
Public-Domain-Code ist nicht lizenzpflichtig.
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Python Software Foundation Lizenz 2.0
(Programmiersprache Python 3.9.2, pypa/setuptools 52.0.0, wincertstore 0.2)
Diese Lizenz wurde am 22. Oktober 2004 als offizielle PSF-Lizenz Version 2 genehmigt. Die einzigen Unterschiede zur Version 1 der PSF-Lizenz bestehen im Entfernen der Python-Versionsnummern (wie 2.1.1 oder 2.3).
PYTHON SOFTWARE FOUNDATION LIZENZ VERSION 2
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- Diese LIZENZVEREINBARUNG besteht zwischen der Python Software Foundation ("PSF") und der Einzelperson oder Organisation ("Lizenznehmer"), die auf diese Software ("Python") in Quell- oder Binärform und die dazugehörige Dokumentation zugreift oder sie anderweitig nutzt.
- Vorbehaltlich der Bedingungen dieser Lizenzvereinbarung gewährt PSF dem Lizenznehmer hiermit eine nicht ausschließliche, gebührenfreie, weltweite Lizenz zur Vervielfältigung, Analyse, zum Testen, zur öffentlichen Aufführung und/oder Darstellung, zur Erstellung abgeleiteter Werke, zum Vertrieb und zur sonstigen Nutzung von Python allein oder in einer abgeleiteten Version, vorausgesetzt, dass die Lizenzvereinbarung von PSF und der Hinweis auf das Urheberrecht von PSF, d.h. "Copyright (c) 2001, 2002, 2003, 2004 Python Software Foundation; All Rights Reserved" in Python allein oder in einer vom Lizenznehmer erstellten abgeleiteten Version beibehalten werden.
- Für den Fall, dass der Lizenznehmer ein abgeleitetes Werk erstellt, das auf Python oder einem Teil davon basiert oder dieses einbezieht, und das abgeleitete Werk wie hierin vorgesehen anderen zur Verfügung stellen möchte, erklärt sich der Lizenznehmer hiermit bereit, in ein solches Werk eine kurze Zusammenfassung der an Python vorgenommenen Änderungen aufzunehmen.
- PSF stellt dem Lizenznehmer Python auf einer "AS IS"-Basis zur Verfügung. PSF GIBT KEINE AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN ZUSICHERUNGEN ODER GARANTIEN. ALS BEISPIEL, ABER NICHT EINSCHRÄNKEND, GIBT PSF KEINE ZUSICHERUNGEN ODER GARANTIEN FÜR DIE MARKTGÄNGIGKEIT ODER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK ODER DAFÜR, DASS DIE VERWENDUNG VON PYTHON KEINE RECHTE DRITTER VERLETZT, UND LEHNT DIESE AB.
- PSF HAFTET WEDER GEGENÜBER DEM LIZENZNEHMER NOCH GEGENÜBER ANDEREN BENUTZERN VON PYTHON FÜR ZUFÄLLIGE, BESONDERE ODER FOLGESCHÄDEN ODER VERLUSTE, DIE SICH AUS DER MODIFIKATION, DEM VERTRIEB ODER DER ANDERWEITIGEN NUTZUNG VON PYTHON ODER EINEM DERIVAT DAVON ERGEBEN, SELBST WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE.
- Diese Lizenzvereinbarung endet automatisch bei einem wesentlichen Verstoß gegen ihre Bestimmungen und Bedingungen.
- Keine der Bestimmungen dieses Lizenzvertrags ist so zu verstehen, dass dadurch eine Agenturbeziehung, eine Partnerschaft oder ein Gemeinschaftsunternehmen zwischen PSF und dem Lizenznehmer entsteht. Dieser Lizenzvertrag gewährt keine Erlaubnis, die Marken oder den Handelsnamen von PSF im Sinne einer Marke zu verwenden, um Produkte oder Dienstleistungen des Lizenznehmers oder eines Dritten zu unterstützen oder zu fördern.
- Durch das Kopieren, Installieren oder anderweitige Verwenden von Python erklärt sich der Lizenznehmer mit den Bedingungen dieser Lizenzvereinbarung einverstanden.
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SSLeay-Lizenz
(OpenSSL 1.0.2k)
SSLeay-Lizenz
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Urheberrecht (C) 1995-1998 Eric Young (eay@cryptsoft.com) Alle Rechte vorbehalten.
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Dieses Paket ist eine SSL-Implementierung, die von Eric Young (eay@cryptsoft.com). Die Implementierung wurde so geschrieben, dass sie mit Netscapes SSL konform ist. Diese Bibliothek ist frei für kommerzielle und nicht-kommerzielle Nutzung, solange die folgenden Bedingungen beachtet werden. Die folgenden Bedingungen gelten für den gesamten Code in dieser Distribution, sei es der RC4-, RSA-, lhash-, DES- usw. Code, nicht nur für den SSL-Code. Die SSL-Dokumentation, die dieser Distribution beiliegt, unterliegt denselben Copyright-Bedingungen, mit der Ausnahme, dass der Inhaber Tim Hudson ist (tjh@cryptsoft.com).
Das Urheberrecht verbleibt bei Eric Young, und daher dürfen alle Urheberrechtsvermerke im Code nicht entfernt werden. Wenn dieses Paket in einem Produkt verwendet wird, sollte Eric Young als Autor der verwendeten Teile der Bibliothek genannt werden. Dies kann in Form einer Textmeldung beim Programmstart oder in der mit dem Paket gelieferten Dokumentation (online oder in Textform) erfolgen. Die Weitergabe und Verwendung in Quell- und Binärform, mit oder ohne Änderungen, ist gestattet, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
- Bei der Weitergabe des Quellcodes müssen der Urheberrechtsvermerk, diese Liste der Bedingungen und der folgende Haftungsausschluss beibehalten werden.
- Weiterverteilungen in Binärform müssen den obigen Copyright-Hinweis, diese Liste von Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss in der Dokumentation und/oder anderen mit der Verteilung gelieferten Materialien wiedergeben.
- Alle Werbematerialien, in denen die Funktionen oder die Verwendung dieser Software erwähnt werden, müssen folgenden Hinweis enthalten: "Dieses Produkt enthält kryptografische Software, die von Eric Young (eay@cryptsoft.com)". Das Wort "kryptographisch" kann weggelassen werden, wenn die Routinen der verwendeten Bibliothek nicht kryptographisch sind :-).
- Wenn Sie einen Windows-spezifischen Code (oder ein Derivat davon) aus dem apps-Verzeichnis (Anwendungscode) einbinden, müssen Sie eine Bestätigung hinzufügen: "Dieses Produkt enthält Software, die von Tim Hudson (tjh@cryptsoft.com)”
DIESE SOFTWARE WIRD VON ERIC YOUNG OHNE MÄNGELGEWÄHR ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTGÄNGIGKEIT UND DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, WIRD ABGELEHNT. IN KEINEM FALL HAFTEN DER AUTOR ODER DIE MITWIRKENDEN FÜR DIREKTE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE, BEISPIELHAFTE SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZGÜTERN ODER -DIENSTLEISTUNGEN, NUTZUNGS-, DATEN- ODER GEWINNVERLUSTE ODER GESCHÄFTSUNTERBRECHUNGEN), WIE AUCH IMMER DIESE VERURSACHT WURDEN UND AUF WELCHER HAFTUNGSTHEORIE SIE BERUHEN, SEI ES AUS VERTRAG, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGER HAFTUNG ODER UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER SONSTIGEM), DIE SICH IN IRGENDEINER WEISE AUS DER NUTZUNG DIESER SOFTWARE ERGEBEN, SELBST WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE.Die Lizenz- und Vertriebsbedingungen für jede öffentlich verfügbare Version oder Ableitung dieses Codes dürfen nicht geändert werden, d.h. dieser Code darf nicht einfach kopiert und unter eine andere Vertriebslizenz gestellt werden [einschließlich der GNU Public Licence.
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TCL/TK-Lizenz
(tk 8.6.10)
Die folgenden Bedingungen gelten für alle Versionen der Tcl/Tk-Kernversionen, das Tcl/Tk-Browser-Plugin Version 2.0 sowie TclBlend und Jacl Version 1.0. Bitte beachten Sie, dass die TclPro-Tools unter einer anderen Lizenzvereinbarung stehen. Diese Vereinbarung ist Teil der Tcl/Tk-Standarddistribution in der Datei "license.terms".
TCL/TK-LIZENZBEDINGUNGEN
Diese Software ist urheberrechtlich geschützt durch die Regents of the University of California, Sun Microsystems, Inc. und Scriptics Corporation sowie andere Parteien. Die folgenden Bedingungen gelten für alle Dateien, die mit der Software verbunden sind, es sei denn, in einzelnen Dateien wird ausdrücklich darauf verzichtet.
Die Autoren erteilen hiermit die Erlaubnis, diese Software und ihre Dokumentation für beliebige Zwecke zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zu vertreiben und zu lizenzieren, vorausgesetzt, dass die bestehenden Urheberrechtsvermerke in allen Kopien beibehalten werden und dass dieser Hinweis wortwörtlich in allen Verteilungen enthalten ist. Für keine der erlaubten Verwendungen ist eine schriftliche Vereinbarung, eine Lizenz oder eine Lizenzgebühr erforderlich. Änderungen an dieser Software können von ihren Autoren urheberrechtlich geschützt werden und müssen nicht den hier beschriebenen Lizenzbedingungen entsprechen, vorausgesetzt, dass die neuen Bedingungen deutlich auf der ersten Seite jeder Datei angegeben werden, wo sie gelten.
IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER VERTREIBER GEGENÜBER EINER PARTEI FÜR DIREKTE, INDIREKTE, BESONDERE, ZUFÄLLIGE ODER FOLGESCHÄDEN, DIE SICH AUS DER NUTZUNG DIESER SOFTWARE, IHRER DOKUMENTATION ODER IHRER DERIVATE ERGEBEN, SELBST WENN DIE AUTOREN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WORDEN SIND.
DIE AUTOREN UND VERTREIBER LEHNEN AUSDRÜCKLICH JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNG AB, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. DIESE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, UND DIE AUTOREN UND VERTREIBER SIND NICHT VERPFLICHTET, WARTUNG, SUPPORT, UPDATES, VERBESSERUNGEN ODER MODIFIKATIONEN ANZUBIETEN.
VERWENDUNG DURCH DIE REGIERUNG: Wenn Sie diese Software im Auftrag der US-Regierung erwerben, hat die Regierung nur "eingeschränkte Rechte" an der Software und der zugehörigen Dokumentation gemäß der Definition in den Federal Acquisition Regulations (FARs) in Klausel 52.227.19 (c) (2). Wenn Sie die Software im Auftrag des Verteidigungsministeriums erwerben, wird die Software als "Kommerzielle Computersoftware" eingestuft, und die Regierung hat nur "Eingeschränkte Rechte" gemäß der Definition in Klausel 252.227-7013 (c) (1) der DFARs. Ungeachtet des Vorstehenden gewähren die Autoren der US-Regierung und anderen in ihrem Namen handelnden Personen die Erlaubnis, die Software gemäß den in dieser Lizenz festgelegten Bedingungen zu nutzen und zu vertreiben.
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Die Open-SSL-Lizenz
(OpenSSL 1.1.11)
OpenSSL
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Copyright (c) 1998-2000 Das OpenSSL-Projekt. Alle Rechte vorbehalten.
—————————————————————–
Die Weiterverbreitung und Verwendung in Quell- und Binärform, mit oder ohne Änderungen, ist gestattet, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
- Bei der Weitergabe des Quellcodes müssen der obige Urheberrechtsvermerk, diese Liste der Bedingungen und der folgende Haftungsausschluss beibehalten werden.
- Weiterverteilungen in Binärform müssen den obigen Copyright-Hinweis, diese Liste von Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss in der Dokumentation und/oder anderen mit der Verteilung gelieferten Materialien wiedergeben.
- Alle Werbematerialien, die Funktionen oder die Verwendung dieser Software erwähnen, müssen die folgende Bestätigung enthalten: Dieses Produkt enthält Software, die vom OpenSSL-Projekt zur Verwendung im OpenSSL-Toolkit entwickelt wurde. (https://www.openssl.org)
- Die Namen "OpenSSL Toolkit" und "OpenSSL Project" dürfen ohne vorherige schriftliche Genehmigung nicht verwendet werden, um von dieser Software abgeleitete Produkte zu unterstützen oder zu bewerben. Für eine schriftliche Genehmigung wenden Sie sich bitte an openssl-core@openssl.org
- Von dieser Software abgeleitete Produkte dürfen ohne vorherige schriftliche Genehmigung des OpenSSL-Projekts weder "OpenSSL" genannt werden noch darf "OpenSSL" in ihrem Namen erscheinen.
- Weiterverbreitungen jeglicher Art müssen den folgenden Vermerk enthalten: "Dieses Produkt enthält Software, die vom OpenSSL-Projekt zur Verwendung im OpenSSL-Toolkit (https://www.openssl.org)”
DIESE SOFTWARE WIRD VON THE OpenSSL PROJECT "WIE BESEHEN" ZUR VERFÜGUNG GESTELLT UND JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG DER HANDELSÜBLICHEN QUALITÄT UND DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, WIRD ABGESCHLOSSEN. IN KEINEM FALL SIND THE OpenSSL PROJECT ODER SEINE BEITRAGGEBER HAFTBAR FÜR DIREKTE, INDIREKTE, BEILÄUFIGE, BESONDERE, EXEMPLARISCHE ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF, BESCHAFFUNG VON ERSATZWAREN ODER -DIENSTLEISTUNGEN; VERLUST VON NUTZUNG, DATEN ODER GEWINN; ODER UNTERBRECHUNG DES GESCHÄFTSBETRIEBS), UNABHÄNGIG VON DER URSACHE UND DER HAFTUNGSTHEORIE, OB AUS VERTRAG, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGER HAFTUNG ODER UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER SONSTIGEM), DIE SICH IN IRGENDEINER WEISE AUS DER NUTZUNG DIESER SOFTWARE ERGEBEN, AUCH WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE. Dieses Produkt enthält kryptographische Software, die von Eric Young (eay@cryptsoft.com). Dieses Produkt enthält Software, die von Tim Hudson (tjh@cryptsoft.com).
—
Universität von Illinois/NCSA Open-Source-Lizenz
(libcxx 10.0.0)
Universität von Illinois/NCSA Open-Source-Lizenz
===============================================
Copyright (c) Alle Rechte vorbehalten.
Entwickelt von:
<Name of Development Group>
<Name of Institution>
<URL for Development Group/Institution>
Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (die "Software") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software umzugehen, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies zu gestatten, vorbehaltlich der folgenden Bedingungen:
- Bei der Weitergabe des Quellcodes müssen der obige Urheberrechtsvermerk, diese Liste der Bedingungen und die folgenden Haftungsausschlüsse beibehalten werden.
- Weiterverteilungen in Binärform müssen den obigen Copyright-Hinweis, diese Liste von Bedingungen und die folgenden Haftungsausschlüsse in der Dokumentation und/oder anderen mit der Verteilung gelieferten Materialien wiedergeben.
- Weder die Namen von noch die Namen der Mitwirkenden dürfen ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Genehmigung verwendet werden, um von dieser Software abgeleitete Produkte zu unterstützen oder zu bewerben.
DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE MITWIRKENDEN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER ANDERE HAFTUNGEN, SEI ES DURCH VERTRAG, UNERLAUBTE HANDLUNGEN ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN.
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zlib-Lizenz
(zlib 1.2.11)
Die zlib/libpng-Lizenz
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Copyright (c)
Diese Software wird ohne jegliche ausdrückliche oder stillschweigende Garantie zur Verfügung gestellt. In keinem Fall können die Autoren für Schäden haftbar gemacht werden, die durch die Verwendung dieser Software entstehen.
Jedem wird die Erlaubnis erteilt, diese Software für jeden Zweck, einschließlich kommerzieller Anwendungen, zu verwenden, sie zu verändern und frei weiterzugeben, vorbehaltlich der folgenden Einschränkungen:
- Der Ursprung dieser Software darf nicht falsch dargestellt werden; Sie dürfen nicht behaupten, dass Sie die Originalsoftware geschrieben haben. Wenn Sie diese Software in einem Produkt verwenden, wäre eine Erwähnung in der Produktdokumentation willkommen, ist aber nicht erforderlich.
- Geänderte Quellversionen müssen deutlich als solche gekennzeichnet sein und dürfen nicht fälschlicherweise als die Originalsoftware ausgegeben werden.
- Dieser Hinweis darf nicht aus dem Quelltext entfernt oder verändert werden.