Couchbase Website
  • Produkte
        • Plattform

          • Couchbase CapellaDatenbank-as-a-Service
        • Selbstverwaltet

          • Couchbase ServerVor-Ort, Multicloud, Gemeinschaft
        • Dienstleistungen

          • AI-Dienste KI-gestützte Agentenentwicklung und
            Bereitstellung
          • Suche Volltext, Hybrid, Geospatial, Vektor
          • MobilEingebetteter NoSQL, Cloud-to-Edge-Synchronisierung, Offline-First
          • AnalytikMulti-Quellen-Analysen in Echtzeit
        • Fähigkeiten

          • In-Memory-ArchitekturGeschwindigkeit, Umfang, Verfügbarkeit
          • Flexible Anwendungen erstellenJSON, SQL++, Mehrzweck
          • Cloud-AutomatisierungKubernetes-Betreiber
          • EntwicklungswerkzeugeSDKs, Integrationen, Capella iQ
          • Couchbase Edge ServerFür ressourcenbeschränkte Umgebungen
  • Lösungen
        • Nach Anwendungsfall

          • Künstliche Intelligenz
          • Caching und Sitzungsmanagement
          • Field Services
          • Produktkatalog
          • Echtzeit-Analytik für AI
          • Intelligente Personalisierung und Profile
          • Alle Anwendungsfälle anzeigen
        • Nach Industrie

          • Finanzdienstleistungen
          • Gesundheitswesen
          • Hochtechnologie
          • Medien und Unterhaltung
          • Einzelhandel
          • Telekommunikation
          • Reisen und Gastgewerbe
          • Alle Branchen anzeigen
  • Ressourcen
        • Beliebte Docs

          • Capella Überblick
          • Server-Übersicht
          • Mobile & Edge Überblick
          • Verbinden von Apps (SDKs)
          • Tutorials & Beispiele
          • Docs Startseite
        • Schnellstart

          • Blogs
          • Fallstudien
          • Entwickler-Portal
          • Forums
          • Ausbildung und Zertifizierung
          • Webcasts und Veranstaltungen
        • Ressourcenzentrum

          View all Couchbase resources in one place

          Überprüfen Sie es
  • Unternehmen
        • Über

          • Über uns
          • Leiterschaft
          • Kunden
          • Warum Couchbase
          • Blog
          • Newsroom
          • Karriere
        • Partnerschaften

          • Einen Partner finden
          • Partner werden
          • Ein Geschäft registrieren
  • Preisgestaltung
  • Kostenlos ausprobieren
  • Eintragen
  • German
    • Japanese
    • Italian
    • French
    • Portuguese
    • Spanish
    • Korean
    • English
  • search
Couchbase Website

Couchbase Server Drittanbieter-Lizenzen

Couchbase Server 6.5.0 Components

Komponenten Version Lizenz
@angular/animations 6.1.0 MIT-Lizenz
@angular/common 6.1.0 MIT-Lizenz
@angular/compiler 6.1.0 MIT-Lizenz
@angular/core 6.1.0 MIT-Lizenz
@angular/forms 6.1.0 MIT-Lizenz
@angular/http 6.1.0 MIT-Lizenz
@angular/platform-browser 6.1.0 MIT-Lizenz
@angular/plattform-browser-dynamisch 6.1.0 MIT-Lizenz
@angular/router 6.1.0 MIT-Lizenz
@ng-bootstrap/ng-bootstrap 1.0.0-beta.5 MIT-Lizenz
Komponenten Version Lizenz
[ini4j] 0.5.4 Apache-Lizenz 2.0
ace-builds 1.2.2 BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
ace-builds v1.1.2 BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
ace-builds v1.4.6 BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
algebricks-gemeinsam 0.3.4.1 Apache-Lizenz 2.0
algebricks-compiler 0.3.4.1 Apache-Lizenz 2.0
algebricks-core 0.3.4.1 Apache-Lizenz 2.0
algebricks-data 0.3.4.1 Apache-Lizenz 2.0
algebricks-rewriter 0.3.2 Apache-Lizenz 2.0
algebricks-runtime 0.3.4.1 Apache-Lizenz 2.0
Komponenten Version Lizenz
Eckig 1.6.9 MIT-Lizenz
Eckig 1.7.8 MIT-Lizenz
Angular UI Bootstrap 0.13.2 MIT-Lizenz
Angular UI Bootstrap 0.14.1 MIT-Lizenz
Angular UI Bootstrap 2.1.3 MIT-Lizenz
Angular UI Bootstrap 2.5.0 MIT-Lizenz
angular-dropdown-multiselect 1.0.1 ISC-Lizenz
angular-legacy-sortablejs 0.5.1 MIT-Lizenz
angular-mocks 1.4.4 MIT-Lizenz
angular-route 1.6.9 MIT-Lizenz
angular-ui-tree/angular-ui-tree 2.9.0 MIT-Lizenz
Komponenten Version Lizenz
Apache Commons Codec 1.11 Apache-Lizenz 2.0
Apache Commons Sammlungen 4.2 Apache-Lizenz 2.0
Apache Commons Komprimieren 1.18 Apache-Lizenz 2.0
Apache Commons Lang 3.8.1 Apache-Lizenz 2.0
Apache Commons Protokollierung 1.2 Apache-Lizenz 2.0
Apache Commons Text 1.6 Apache-Lizenz 2.0
Apache HttpClient 4.5.6 Apache-Lizenz 2.0
Apache HttpComponents Kern 4.4.10 Apache-Lizenz 2.0
Apache log4j 2.11.1 Apache-Lizenz 2.0
Apache Log4j JUL Adapter 2.11.1 Apache-Lizenz 2.0
Apache Log4j-Webadapter 2.11.1 Apache-Lizenz 2.0
Apache Wandteppich 5.4-beta-34 Apache-Lizenz 2.0
appdynamics-bindeps-linux-x64 9.0 Basic Proprietary Commercial License
appdynamics-bindeps-linux-x86 9.0 Basic Proprietary Commercial Challenge
appdynamics-bindeps-osx-x64 9.0 Basic Proprietary Commercial License
ares-project 0.2.11 Apache-Lizenz 2.0
args4j 2.33 MIT-Lizenz
Komponenten Version Lizenz
asterix-aktiv 0.9.4.1 Apache-Lizenz 2.0
Asterix-Algebra 0.9.4.1 Apache-Lizenz 2.0
asterix-app 0.9.3 Apache-Lizenz 2.0
asterix-app 0.9.4.1 Apache-Lizenz 2.0
asterix-gemeinsam 0.9.4.1 Apache-Lizenz 2.0
asterix-externe-daten 0.9.4.1 Apache-Lizenz 2.0
asterix-lang-aql 0.9.4.1 Apache-Lizenz 2.0
asterix-sprache-gemeinsam 0.9.4.1 Apache-Lizenz 2.0
asterix-lang-sqlpp 0.9.4.1 Apache-Lizenz 2.0
asterix-Metadaten 0.9.4.1 Apache-Lizenz 2.0
asterix-om 0.9.4.1 Apache-Lizenz 2.0
asterix-replikation 0.9.4.1 Apache-Lizenz 2.0
asterix-laufzeit 0.9.4.1 Apache-Lizenz 2.0
azureml-dataprep 1.1.14 Unknown License
Komponenten Version Lizenz
bgframework 0.7 Apache-Lizenz 2.0
bleve 20171012-snapshot-3b2bc30b Apache-Lizenz 2.0
bleve v0.8.0 Apache-Lizenz 2.0
blevesearch-go-porterstemmer v1.0.1 MIT-Lizenz
blevesearch-Segment 20180608-snapshot-762005e7 Apache-Lizenz 2.0
blevesuche/bleve-mapping-ui 20170330-snapshot-f551b6d4 Apache-Lizenz 2.0
blevesearch/snowballstem 20180110-snapshot-26b06a2c Apache-Lizenz 2.0
Blob.js 0.0.1 ISC-Lizenz
Bolzen/Schraube 1.3.0 MIT-Lizenz
Boost C++-Bibliotheken 1.67.0 Boost Software Lizenz 1.0
Komponenten Version Lizenz
Bootstrap (Twitter) 0.13 MIT-Lizenz
Bootstrap (Twitter) 0.14.3 - 2015-10-23 MIT-Lizenz
Bootstrap (Twitter) 3.3.6-jQuery3 MIT-Lizenz
Bootstrap (Twitter) 3.5 MIT-Lizenz
Bootstrap (Twitter) unbekannt MIT-Lizenz
bootstrap-lightbox v0.6.1 Apache-Lizenz 2.0
Hüpfburg 1.60 MIT-Lizenz
Bouncy Castle PKIX, CMS, EAC, TSP, PKCS, OCSP, CMP und CRMF APIs 1.60 MIT-Lizenz
buger/jsonparser 0 MIT-Lizenz
Komponenten Version Lizenz
cmcoffee/kwcli 20150403-snapshot-2af09113 MIT-Lizenz
cmmnbuild-dep-manager 2.2.4 MIT-Lizenz
CodeMirror 5.7.0 MIT-Lizenz
com.conversantmedia:disruptor 1.2.14 Apache-Lizenz 2.0
Commons IO 2.6 Apache-Lizenz 2.0
couchbaselabs/gocbconnstr v1.0.4 Apache-Lizenz 2.0
cURL 7.66.0 MIT-Lizenz
Komponenten Version Lizenz
D3.js 3.3.6 BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
D3.js 3.5.17 BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
D3.js v5.12.0 BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
DataDog/zstd v1.3.4 BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
docker-cli 20180417-snapshot (Educational Community License v2.0 AND MIT License AND BSD 2-clause "Simplified" License AND ISC License AND Apache License 2.0 AND BSD 3-clause "New" or "Revised" License)
dominikh/go-tools 2017.2.2 (MIT-Lizenz UND BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz)
Doppelwandler 3.0.0 BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
Komponenten Version Lizenz
edsrzf/mmap-go 20180514-snapshot-935e0e8a BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
edsrzf/mmap-go Master-20160511 BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
edward 3.1.0 MIT-Lizenz
Ergosphären-Kern 0.4.3 MIT-Lizenz
Erlang 20.3.8.20 Apache-Lizenz 2.0
Erlang-base 20.0.4 Apache-Lizenz 2.0
erlang-erlydtl 0.7.0 MIT-Lizenz
erlang-poolboy 1.5.1 Gemeingut
fehleranfällige Anmerkungen 2.3.2 Apache-Lizenz 2.0
Esprima 2.7.2 BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
Esprima 3.1.3 BSD 2-Klausel "Vereinfachte" Lizenz
Komponenten Version Lizenz
Facebook-Torheit v2019.04.01.00 Apache-Lizenz 2.0
fastutil 8.2.2 Apache-Lizenz 2.0
FileSaver.js Master-20150917 MIT-Lizenz
FileSaver.js v2.0.2 MIT-Lizenz
FlatBuffers 1.5.0 Apache-Lizenz 2.0
FlatBuffers v1.10.0 Apache-Lizenz 2.0
FlatBuffers Java API 1.10.0 Apache-Lizenz 2.0
flatbuffers-java 1.6.0.3 Apache-Lizenz 2.0
flatbuffers-java-grpc 1.10.0 Apache-Lizenz 2.0
Flex 2.5.4a Flex-Lizenz (BSD 2.0 -)
Flex 2.6.4 Flex-Lizenz (BSD 2.0 -)
folsom 0.8.1 Apache-Lizenz 2.0
forestdb v1.2 Apache-Lizenz 2.0
Komponenten Version Lizenz
geocouch 20180430-snapshot-92def13f Apache-Lizenz 2.0
geometry-api-java 2.0.0 Apache-Lizenz 2.0
gflags 2.2.1 BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
github.com/alecthomas/participle v0.2.1 MIT-Lizenz
github.com/syndtr/gosnappy 20150730-snapshot-156a0732 BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
glenn-brown/golang-pkg-pcre 20120522-snapshot-48bb82a8 BSD 2-Klausel "Vereinfachte" Lizenz
glycerin/go-unsnap-stream 0.0~git20180323.9f0cb55 MIT-Lizenz
Programmiersprache Go 0 BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
Programmiersprache Go 0.0+git20170629.c81e7f2 BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
Programmiersprache Go 0.0~git20180322.88942b9 BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
Programmiersprache Go 20171128-snapshot-57961680 BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
Programmiersprache Go 20180709-snapshot (MIT License AND BSD 2-clause "Simplified" License AND GNU Affero General Public License v3.0 AND Apache License 2.0 AND BSD 3-clause "New" or "Revised" License AND GNU Lesser General Public License v3.0 or later AND Mozilla Public License 2.0 AND GNU General Public License v3.0 or later)
go-jsonpointer 20160814-snapshot-ba0abeac MIT-Lizenz
go-metrics master-efc2659 BSD 2-Klausel "Vereinfachte" Lizenz
Komponenten Version Lizenz
go-zookeeper 20150410-snapshot-fa6674ab BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
go.etcd.io/bbolt v1.3.1-etcd.8 MIT-Lizenz
golang protobuf 20181130-snapshot BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
golang protobuf 20190115-snapshot BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
golang.org/x/crypto 20180704-snapshot BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
golang-github-edsrzf-mmap-go 0.0~git20160512.0.935e0e8 BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
golang-github-elazarl-go-bindata-assetfs-dev 0.0~git20151224.0.57eb5e1 BSD 2-Klausel "Vereinfachte" Lizenz
golang-github-elazarl-go-bindata-assetfs-dev 20170227-snapshot-30f82fa2 BSD 2-Klausel "Vereinfachte" Lizenz
golang-github-grpc-grpc-go-devel 1.18.0 BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
golang-github-json-iterator-go-dev 1.0.6 MIT-Lizenz
golang-github-leemcloughlin-gofarmhash 0.0~git20160919.0.0a055c5 MIT-Lizenz
golang-github-ryszard-goskiplist 0.0~git20150312.2dfbae5 Apache-Lizenz 2.0
golang-github-seiflotfy-cuckoofilter 0.0~git20160609.0.d048387 MIT-Lizenz
golang-github-spf13-pflag-dev 20170607-snapshot BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
golang-golangorg-crypto-devel 0 BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
golang-google-genproto-dev 0.0~git20171123.7f0da29 Apache-Lizenz 2.0
golang-snappy-go-dev 20150731-snapshot-a911026e BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
Komponenten Version Lizenz
golang-snappy-go-dev 20160302-snapshot BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
golang-snappy-go-dev 20171230-snapshot BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
golang-x-text-dev 0.0~git20170627.0.6353ef0 BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
golang.org/x/crypto 20171002-snapshot-eb71ad9b BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
golang.org/x/crypto 20180704-snapshot BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
golang.org/x/crypto 20180925-snapshot BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
golang.org/x/net 20170911-snapshot-66aacef3 BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
golang.org/x/net 20180223-snapshot BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
golang.org/x/sys 20190108-snapshot-7fbe1cd0 BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
golang.org/x/text 20171230-snapshot BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
golang.org/x/tools 20181107-snapshot BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
golang.org/x/tools 20181129-snapshot BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
golang.org/x/tools 20181129-snapshot-e21233ff BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
goleveldb 0+git20160825.6ae1797 BSD 2-Klausel "Vereinfachte" Lizenz
Komponenten Version Lizenz
Google Mock 1.8.0 BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
Google V8 JavaScript-Engine 7.1.321 BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
golang protobuf 20181130-snapshot BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
google-glog 0.3.5 BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
google/go-genproto 20180316-snapshot-2d9486ac Apache-Lizenz 2.0
google/uuid 20180409-snapshot BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
Gorilla Web Werkzeugkasten 20170307-snapshot BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
Gorilla Web Werkzeugkasten 20170523-snapshot BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
goskiplist 20170622-snapshot Apache-Lizenz 2.0
grpc 1.12.0 Apache-Lizenz 2.0
grpc-go 20190429-snapshot Apache-Lizenz 2.0
grpcio 1.9.0rc2 Apache-Lizenz 2.0
grunt-bower-event 0.1.1 MIT-Lizenz
Guava InternalFutureFailureAccess und InternalFutures 1.0.1 Apache-Lizenz 2.0
Guave Google Core Libraries for Java 28.0-jre Apache-Lizenz 2.0
Komponenten Version Lizenz
HdrHistogramm_c 0.9.11 (BSD 3-Klausel "Neue" oder "Revidierte" Lizenz UND Public Domain)
humanize-plus 1.5.0 MIT-Lizenz
hyracks-api 0.3.4.1 Apache-Lizenz 2.0
Components Version License HdrHistogram_c 0.9.11 (BSD 3-clause "New" or "Revised" License AND Public Domain) humanize-plus 1.5.0 MIT License hyracks-api 0.3.4.1 Apache License 2.0 hyracks-client 0.3.4.1 Apache-Lizenz 2.0
hyracks-comm 0.3.4.1 Apache-Lizenz 2.0
hyracks-control-cc 0.3.4.1 Apache-Lizenz 2.0
hyracks-control-common 0.3.4.1 Apache-Lizenz 2.0
hyracks-control-nc 0.3.4.1 Apache-Lizenz 2.0
hyracks-data-std 0.3.4.1 Apache-Lizenz 2.0
hyracks-dataflow-common 0.3.4.1 Apache-Lizenz 2.0
hyracks-dataflow-std 0.3.4.1 Apache-Lizenz 2.0
hyracks-http 0.3.4.1 Apache-Lizenz 2.0
Komponenten Version Lizenz
hyracks-ipc 0.3.0 Apache-Lizenz 2.0
hyracks-net 0.3.4.1 Apache-Lizenz 2.0
hyracks-storage-am-bloomfilter 0.3.4.1 Apache-Lizenz 2.0
hyracks-storage-am-btree 0.3.4.1 Apache-Lizenz 2.0
hyracks-storage-am-common 0.3.4.1 Apache-Lizenz 2.0
hyracks-storage-am-lsm-btree 0.3.4.1 Apache-Lizenz 2.0
hyracks-storage-am-lsm-common 0.3.4.1 Apache-Lizenz 2.0
hyracks-storage-am-lsm-rtree 0.3.4.1 Apache-Lizenz 2.0
hyracks-storage-am-rtree 0.3.4.1 Apache-Lizenz 2.0
hyracks-storage-common 0.3.4.1 Apache-Lizenz 2.0
hyracks-util 0.3.4 Apache-Lizenz 2.0
Komponenten Version Lizenz
unauffindbar/Mausefalle 0.0~git20141017.0.76626ae Apache-Lizenz 2.0
unauffindbar/Mausefalle 1.0.0 Apache-Lizenz 2.0
insight-bitcore 5.0.0-beta.12 MIT-Lizenz
InterSystems Caché 2016.1.1 Apache-Lizenz 2.0
Komponenten Version Lizenz
jackson-anmerkungen jackson-annotations-2.9.10 Apache-Lizenz 2.0
jackson-core 2.9.10 Apache-Lizenz 2.0
jackson-databind 2.9.10 Apache-Lizenz 2.0
jemalloc 5.1.0 BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
jQuery 1.10.2 MIT-Lizenz
jQuery 2.1.1 MIT-Lizenz
jQuery 2.1.4 MIT-Lizenz
jQuery 3.3.1 MIT-Lizenz
jQuery Unbekannt MIT-Lizenz
jQuery UI 1.12.1 MIT-Lizenz
JSON für modernes C++ 3.5.0 MIT-Lizenz
jsonpointer.js 0.4.0 MIT-Lizenz
julienschmidt/httprouter 20170430-snapshot-975b5c4c BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
Krestenkrab's triq 20151018-snapshot-c7306b8e Apache-Lizenz 2.0
Komponenten Version Lizenz
leemcloughlin/gofarmhash 20180505-snapshot MIT-Lizenz
libcouchbase 2.10.4 Apache-Lizenz 2.0
libevent 2.1.8 BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
libgcc 7.3.1 GNU General Public License v3.0 mit Ausnahme der GCC Runtime Library
libnuma1 2.0.11 GNU Lesser General Public License v2.1 oder höher
libstdc++ 7.3.1 GNU General Public License v3.0 mit Ausnahme der GCC Runtime Library
Iodash.flow 3.3.0 MIT-Lizenz
Log4J-API 2.11.1 Apache-Lizenz 2.0
Log4J Commons Protokollierung 2.11.1 Apache-Lizenz 2.0
lz4 1.8.0 BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
Komponenten Version Lizenz
meck 0.8.5 Apache-Lizenz 2.0
Membase 20180216-snapshot-60f859bf Apache-Lizenz 2.0
Komponenten Version Lizenz
natefinch/npipe 20140709-snapshot-272c8150 MIT-Lizenz
Netty Projekt 4.0.56.Final Apache-Lizenz 2.0
Netty Projekt netty-4.1.32.Final Apache-Lizenz 2.0
Netty/Codec/Redis 4.1.34.Final-redhat-00001 Apache-Lizenz 2.0
Netty/Codec/SMTP 4.1.34.Final-redhat-00001 Apache-Lizenz 2.0
Netty/TomcatNative [BoringSSL - Statisch] 2.0.20.Final Apache-Lizenz 2.0
ngclipboard 1.1.1 MIT-Lizenz
Knoten-Zwischenablage 1.5.16 MIT-Lizenz
Komponenten Version Lizenz
ojjs/oj 0.3.3 MIT-Lizenz
olekukonko/ts 0.0~git20140412.0.ecf753e MIT-Lizenz
OpenJDK 11.0.4.0 Apache-Lizenz 2.0
OpenJDK 11.0.6+10 GNU General Public License v2.0 w/Classpath-Ausnahme
OpenSSL 1.1.1b (SSLeay-Lizenz UND OpenSSL-Lizenz)
OpenSSL 1.1.1d Apache-Lizenz 2.0
OpenTracing API 0.31.0 Apache-Lizenz 2.0
opentracing-cpp v1.5.1 Apache-Lizenz 2.0
Komponenten Version Lizenz
PCRE 8.41 BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
peterh/liner v1.1.0 MIT-Lizenz
philhofer-fwd v1.0.0 MIT-Lizenz
pierrec-lz4 v1.1 BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
pierrec-xxHash 20180819-snapshot BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
pkg/Fehler 20180417-snapshot-30136e27 BSD 2-Klausel "Vereinfachte" Lizenz
PyIGA 0.0.7 MIT-Lizenz
pyjadx 0.1.5 Apache-Lizenz 2.0
pystan 2.19.0.0 GNU General Public License v3.0 or later
Komponenten Version Lizenz
ramda 0.25.0 MIT-Lizenz
Bewehrungsstahl 2.1.0-pre Apache-Lizenz 2.0
Bewehrungsstahl 2.5.1 Apache-Lizenz 2.0
Bewehrungsstahl 2.6.0 (MIT-Lizenz oder Apache-Lizenz 2.0)
reflect-Metadaten 0.1.10 Apache-Lizenz 2.0
Rickshaw Graphing Toolkit v1.5.0 MIT-Lizenz
rqlite v1.10.0 MIT-Lizenz
RxJava 1.3.8 Apache-Lizenz 2.0
RxJS 6.3.3 Apache-Lizenz 2.0
Komponenten Version Lizenz
seiflotfy/cuckoofilter 20180825-snapshot MIT-Lizenz
share-showdown 2.0.0 BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
simplemde 1.7.1 MIT-Lizenz
SLF4J-API-Modul 1.7.25 MIT-Lizenz
SLF4J Bindung 2.11.1 Apache-Lizenz 2.0
bissig 1.1.1 MIT-Lizenz
snappy-java 1.1.7.1 Apache-Lizenz 2.0
sortablejs 1.6.0 MIT-Lizenz
sortierbar 1.0.0 MIT-Lizenz
Funkeln 1.6.0 MIT-Lizenz
spdlog-devel 1.1.0 MIT-Lizenz
spf13-kobra 20161117-snapshot Apache-Lizenz 2.0
spf13-kobra 20180519-snapshot-16c014f1 Apache-Lizenz 2.0
steveyen-gtreap gtreap 0.0~git20150807.0.0abe01e MIT-Lizenz
Komponenten Version Lizenz
tabula-py 1.3.1 MIT-Lizenz
jsx von talentdeficit v0.9.0 MIT-Lizenz
tdewolff-Puffer v1.0.0 MIT-Lizenz
tdewolff-minify v1.1.0 MIT-Lizenz
tdewolff-parse v2.0.0 MIT-Lizenz
tdewolff-strconv 20171112-snapshot-8fc9bd05 MIT-Lizenz
tick-processor 0.1.0 (MIT-Lizenz UND BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz)
tinylib-msgp 20181103-snapshot MIT-Lizenz
tpcds 1.2 Apache-Lizenz 2.0
tracymacding/goleveldb 20160629-snapshot-ab8b5dcf BSD 2-Klausel "Vereinfachte" Lizenz
TypeScript 2.0.0 Apache-Lizenz 2.0
Komponenten Version Lizenz
ui-ace 0.2.3 MIT-Lizenz
ui-codemirror 0.3.0 MIT-Lizenz
ui-router/core 5.0.20 MIT-Lizenz
ui-select-that-was-forked-solely-to-update-npm-version 0.20.0 MIT-Lizenz
Komponenten Version Lizenz
willf/bitset v1.0.0 BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
zlib 1.2.7 zlib-Lizenz
Zone.js 0.8.26 MIT-Lizenz

Lizenzen

Apache-Lizenz 2.0

([ini4j] 0.5.4, algebricks-common 0.3.4.1, algebricks-compiler 0.3.4.1, algebricks-core 0.3.4.1, algebricks-data 0.3.4.1, algebricks-rewriter 0.3.2, algebricks-runtime 0.3.4.1, Apache Commons Codec 1.11, Apache Commons Collections 4.2, Apache Commons Compress 1.18, Apache Commons Lang 3.8.1, Apache Commons Logging 1.2, Apache Commons Text 1.6, Apache HttpClient 4.5.6, Apache HttpComponents Core 4.4.10, Apache log4j 2.11.1, Apache Log4j JUL Adapter 2.11.1, Apache Log4j Web Adapters 2.11.1, Apache Tapestry 5.4-beta-34, ares-project 0.2.11, asterix-active 0.9.4.1, asterix-algebra 0.9.4.1, asterix-app 0.9.3, asterix-app 0.9.4.1, asterix-common 0.9.4.1, asterix-external-data 0.9.4.1, asterix-lang-aql 0.9.4.1, asterix-lang-common 0.9.4.1, asterix-lang-sqlpp 0.9.4.1, asterix-metadata 0.9.4.1, asterix-om 0.9.4.1, asterix-replication 0.9.4.1, asterix-runtime 0.9.4.1, bgframework 0.7, bleve 20171012-snapshot-3b2bc30b, bleve v0.8.0, blevesearch-segment 20180608-snapshot-762005e7, blevesearch/bleve-mapping-ui 20170330-snapshot-f551b6d4, blevesearch/snowballstem 20180110-snapshot-26b06a2c, bootstrap-lightbox v0.6.1, com.conversantmedia:disruptor 1.2.14, Commons IO 2.6, couchbaselabs/gocbconnstr v1.0.4, docker-cli 20180417-snapshot, erlang 20.3.8.20, erlang-base 20.0.4, error-prone annotations 2.3.2, Facebook Folly v2019.04.01.00, fastutil 8.2.2, FlatBuffers 1.5.0, FlatBuffers v1.10.0, FlatBuffers Java API 1.10.0, flatbuffers-java 1.6.0.3, flatbuffers-java-grpc 1.10.0, folsom 0.8.1, forestdb v1.2, geocouch 20180430-snapshot-92def13f, geometry-api-java 2.0.0, Go programming language 20180709-snapshot, golang-github-ryszard-goskiplist 0.0~git20150312.2dfbae5, golang-google-genproto-dev 0.0~git20171123.7f0da29, google/go-genproto 20180316-snapshot-2d9486ac, goskiplist 20170622-snapshot, grpc 1.12.0, grpc-go 20190429-snapshot, grpcio 1.9.0rc2, Guava InternalFutureFailureAccess and InternalFutures 1.0.1, Guava: Google Core Libraries for Java 28.0-jre, hyracks-api 0.3.4.1, hyracks-client 0.3.4.1, hyracks-comm 0.3.4.1, hyracks-control-cc 0.3.4.1, hyracks-control-common 0.3.4.1, hyracks-control-nc 0.3.4.1, hyracks-data-std 0.3.4.1, hyracks-dataflow-common 0.3.4.1, hyracks-dataflow-std 0.3.4.1, hyracks-http 0.3.4.1, hyracks-ipc 0.3.4.1, hyracks-net 0.3.4.1, hyracks-storage-am-bloomfilter 0.3.4.1, hyracks-storage-am-btree 0.3.4.1, hyracks-storage-am-common 0.3.4.1, hyracks-storage-am-lsm-btree 0.3.4.1, hyracks-storage-am-lsm-common 0.3.4.1, hyracks-storage-am-lsm-rtree 0.3.4.1, hyracks-storage-am-rtree 0.3.4.1, hyracks-storage-common 0.3.4.1, hyracks-util 0.3.4, inconshreveable/mousetrap 0.0~git20141017.0.76626ae, inconshreveable/mousetrap 1.0.0, InterSystems Caché 2016.1.1, jackson-annotations jackson-annotations-2.9.10, jackson-core 2.9.10, jackson-databind 2.9.10, krestenkrab’s triq 20151018-snapshot-c7306b8e, libcouchbase 2.10.4, Log4J API 2.11.1, Log4J Commons Logging 2.11.1, meck 0.8.5, Membase 20180216-snapshot-60f859bf, Netty Project 4.0.56.Final, Netty Project netty-4.1.32.Final, Netty/Codec/Redis 4.1.34.Final-redhat-00001, Netty/Codec/SMTP 4.1.34.Final-redhat-00001, Netty/TomcatNative [BoringSSL – Static] 2.0.20.Final, OpenJDK 11.0.4.0, OpenSSL 1.1.1d, OpenTracing API 0.31.0, opentracing-cpp v1.5.1, pyjadx 0.1.5, rebar 2.1.0-pre, rebar 2.5.1, rebar 2.6.0, reflect-metadata 0.1.10, RxJava 1.3.8, RxJS 6.3.3, SLF4J Binding 2.11.1, snappy-java 1.1.7.1, spf13-cobra 20161117-snapshot, spf13-cobra 20180519-snapshot-16c014f1, tpcds 1.2, TypeScript 2.0.0)

Apache-Lizenz

Version 2.0, Januar 2004

=========================

https://www.apache.org/licenses/

BEDINGUNGEN FÜR DIE NUTZUNG, VERVIELFÄLTIGUNG UND VERBREITUNG

1. Definitionen.


- Lizenz" bezeichnet die Bedingungen für die Nutzung, Vervielfältigung und Verbreitung, wie sie in den Abschnitten 1 bis 9 dieses Dokuments festgelegt sind.

- Lizenzgeber" bezeichnet den Urheberrechtsinhaber oder die vom Urheberrechtsinhaber autorisierte Stelle, die die Lizenz erteilt.

- Rechtsträger" ist der Zusammenschluss des handelnden Rechtsträgers und aller anderen Rechtsträger, die diesen Rechtsträger kontrollieren, von ihm kontrolliert werden oder mit ihm unter gemeinsamer Kontrolle stehen. Im Sinne dieser Definition bedeutet "Kontrolle" (i) die direkte oder indirekte Befugnis, vertraglich oder anderweitig die Leitung oder das Management eines solchen Rechtsträgers zu bestimmen, oder (ii) das Eigentum an fünfzig Prozent (50%) oder mehr der im Umlauf befindlichen Anteile oder (iii) das wirtschaftliche Eigentum an einem solchen Rechtsträger.

- Sie" (oder "Ihr") bezeichnet eine natürliche oder juristische Person, die die durch diese Lizenz gewährten Rechte ausübt.

- Unter "Quellcode" ist die bevorzugte Form für die Durchführung von Änderungen zu verstehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Software-Quellcode, Dokumentationsquelle und Konfigurationsdateien.

- Unter "Objektform" ist jede Form zu verstehen, die durch mechanische Transformation oder Übersetzung einer Quellform entsteht, einschließlich, aber nicht beschränkt auf kompilierten Objektcode, generierte Dokumentation und Konvertierungen in andere Medientypen.

- Werk" bezeichnet das urheberrechtlich geschützte Werk, sei es in Quell- oder Objektform, das unter der Lizenz zur Verfügung gestellt wird, wie es durch einen Urheberrechtsvermerk angezeigt wird, der in dem Werk enthalten oder diesem beigefügt ist (ein Beispiel ist im Anhang unten aufgeführt).

- Abgeleitete Werke" bedeutet jedes Werk, ob in Quell- oder Objektform, das auf dem Schutzgegenstand basiert (oder von ihm abgeleitet ist) und dessen redaktionelle Überarbeitungen, Anmerkungen, Ausarbeitungen oder andere Modifikationen in ihrer Gesamtheit ein originäres Werk des Urhebers darstellen. Im Sinne dieser Lizenz zählen zu den abgeleiteten Werken keine Werke, die von dem Schutzgegenstand und seinen abgeleiteten Werken trennbar bleiben oder lediglich eine Verknüpfung (oder eine namentliche Bindung) zu den Schnittstellen des Schutzgegenstands herstellen.

- Beitrag" bezeichnet jedes urheberrechtlich geschützte Werk, einschließlich der Originalversion des Schutzgegenstandes und aller Änderungen oder Ergänzungen dieses Schutzgegenstandes oder davon abgeleiteter Werke, das dem Lizenzgeber vom Urheberrechtsinhaber oder einer natürlichen oder juristischen Person, die zur Einreichung im Namen des Urheberrechtsinhabers berechtigt ist, absichtlich zur Aufnahme in den Schutzgegenstand vorgelegt wird. Im Sinne dieser Definition bedeutet "eingereicht" jede Form von elektronischer, mündlicher oder schriftlicher Kommunikation, die an den Lizenzgeber oder seine Vertreter gesendet wird, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Kommunikation in elektronischen Mailinglisten, Quellcode-Kontrollsystemen und Problemverfolgungssystemen, die vom Lizenzgeber oder in seinem Namen zum Zweck der Diskussion und Verbesserung des Schutzgegenstandes verwaltet werden, jedoch mit Ausnahme von Kommunikation, die vom Urheberrechtsinhaber deutlich sichtbar als "Kein Beitrag" gekennzeichnet oder anderweitig schriftlich bezeichnet wird.

- Mitwirkende" bezeichnet den Lizenzgeber und jede natürliche oder juristische Person, in deren Namen ein Beitrag beim Lizenzgeber eingegangen ist und anschließend in den Schutzgegenstand aufgenommen wurde.

2. Erteilung einer Urheberrechtslizenz.

Vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz gewährt Ihnen jeder Mitwirkende hiermit eine unbefristete, weltweite, nicht-exklusive, kostenlose, unwiderrufliche Urheberrechtslizenz zur Vervielfältigung, Erstellung abgeleiteter Werke, öffentlichen Darstellung, öffentlichen Aufführung, Unterlizenzierung und Verbreitung des Werks und solcher abgeleiteter Werke in Quell- oder Objektform.

3. Erteilung einer Patentlizenz.

Vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz gewährt Ihnen jeder Mitwirkende hiermit eine unbefristete, weltweite, nicht ausschließliche, kostenlose, gebührenfreie und unwiderrufliche (außer wie in diesem Abschnitt angegeben) Patentlizenz, um den Schutzgegenstand herzustellen, herstellen zu lassen, zu nutzen, zum Verkauf anzubieten, zu verkaufen, zu importieren und anderweitig zu übertragen, wobei sich diese Lizenz nur auf diejenigen Patentansprüche bezieht, die von diesem Mitwirkenden lizenziert werden können und die notwendigerweise durch seine Beiträge allein oder durch die Kombination seiner Beiträge mit dem Schutzgegenstand, für den diese Beiträge eingereicht wurden, verletzt werden. Wenn Sie einen Patentrechtsstreit gegen eine juristische Person anstrengen (einschließlich einer Widerklage oder Gegenklage in einem Rechtsstreit), in dem behauptet wird, dass der Schutzgegenstand oder ein in den Schutzgegenstand integrierter Beitrag eine direkte oder mittelbare Patentverletzung darstellt, enden alle Patentlizenzen, die Ihnen im Rahmen dieser Lizenz für den Schutzgegenstand gewährt wurden, an dem Tag, an dem ein solcher Rechtsstreit eingereicht wird.

4. Umverteilung.

Sie dürfen Kopien des Werks oder davon abgeleiteter Werke in jedem Medium, mit oder ohne Änderungen und in Quell- oder Objektform vervielfältigen und verbreiten, sofern Sie die folgenden Bedingungen erfüllen:

  1. Sie müssen allen anderen Empfängern des Schutzgegenstandes oder abgeleiteter Werke eine Kopie dieser Lizenz aushändigen; und
  2. Sie müssen dafür sorgen, dass alle geänderten Dateien deutliche Hinweise darauf tragen, dass Sie die Dateien geändert haben; und
  3. Sie müssen alle Urheberrechts-, Patent-, Markenzeichen- und Zuordnungshinweise aus dem Quelltext des Werks im Quelltext der von Ihnen verbreiteten abgeleiteten Werke beibehalten, mit Ausnahme derjenigen Hinweise, die sich nicht auf einen Teil der abgeleiteten Werke beziehen; und
  4. Wenn das Werk eine "HINWEIS"-Textdatei als Teil seiner Verbreitung enthält, dann müssen alle abgeleiteten Werke, die Sie verbreiten, eine lesbare Kopie der in einer solchen HINWEIS-Datei enthaltenen Hinweise auf die Namensnennung enthalten, mit Ausnahme der Hinweise, die sich auf keinen Teil der abgeleiteten Werke beziehen, und zwar an mindestens einer der folgenden Stellen: innerhalb einer HINWEIS-Textdatei, die als Teil der abgeleiteten Werke verbreitet wird; innerhalb des Quelltextes oder der Dokumentation, wenn diese zusammen mit den abgeleiteten Werken bereitgestellt wird; oder innerhalb einer von den abgeleiteten Werken erzeugten Anzeige, wenn und wo immer solche Hinweise Dritter normalerweise erscheinen. Der Inhalt der NOTICE-Datei dient nur zu Informationszwecken und verändert die Lizenz nicht. Sie dürfen in abgeleiteten Werken, die Sie verbreiten, neben oder als Zusatz zum HINWEIS-Text des Werks Ihre eigenen Hinweise auf die Urheberschaft hinzufügen, vorausgesetzt, daß solche zusätzlichen Hinweise auf die Urheberschaft nicht als Änderung der Lizenz ausgelegt werden können.

Sie können Ihren Modifikationen einen eigenen Urheberrechtsvermerk hinzufügen und zusätzliche oder andere Lizenzbedingungen für die Nutzung, Vervielfältigung oder Verbreitung Ihrer Modifikationen oder für solche abgeleiteten Werke als Ganzes vorsehen, vorausgesetzt, dass Ihre Nutzung, Vervielfältigung und Verbreitung des Werks ansonsten mit den in dieser Lizenz festgelegten Bedingungen übereinstimmt.

5. Einreichung von Beiträgen.

Sofern Sie nicht ausdrücklich etwas anderes erklären, unterliegt jeder Beitrag, den Sie dem Lizenzgeber absichtlich zur Aufnahme in den Schutzgegenstand übermitteln, den Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz, ohne zusätzliche Bestimmungen oder Bedingungen. Ungeachtet des Vorstehenden ersetzen oder ändern die vorliegenden Bestimmungen nicht die Bedingungen eines separaten Lizenzvertrags, den Sie möglicherweise mit dem Lizenzgeber in Bezug auf solche Beiträge abgeschlossen haben.

6. Markenzeichen.

Diese Lizenz gewährt nicht die Erlaubnis, die Handelsnamen, Warenzeichen, Dienstleistungsmarken oder Produktnamen des Lizenzgebers zu verwenden, es sei denn, dies ist für eine angemessene und übliche Verwendung zur Beschreibung des Ursprungs des Schutzgegenstandes und zur Wiedergabe des Inhalts der NOTICE-Datei erforderlich.

7. Ausschluss der Gewährleistung.

Sofern nicht durch geltendes Recht vorgeschrieben oder schriftlich vereinbart, stellt der Lizenzgeber den Schutzgegenstand (und jeder Mitwirkende seine Beiträge) im Ist-Zustand zur Verfügung, OHNE GEWÄHRLEISTUNGEN ODER BEDINGUNGEN IRGENDWELCHER ART, weder ausdrücklich noch stillschweigend, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Gewährleistungen oder Bedingungen des TITELS, der NICHTVERLETZUNG, der HANDELSÜBLICHKEIT oder der EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Sie sind allein dafür verantwortlich, die Angemessenheit der Nutzung oder Weiterverbreitung des Werks zu bestimmen, und übernehmen alle Risiken, die mit der Ausübung der Rechte aus dieser Lizenz verbunden sind.

8. Begrenzung der Haftung.

In keinem Fall und unter keiner Rechtstheorie, weder aus unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit) noch aus Vertrag oder anderweitig, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben (z. B. vorsätzliche und grob fahrlässige Handlungen) oder schriftlich vereinbart, haftet ein Mitwirkender Ihnen gegenüber für Schäden, einschließlich direkter, indirekter, spezieller, zufälliger oder Folgeschäden jeglicher Art, die aus dieser Lizenz oder aus der Nutzung oder Unmöglichkeit der Nutzung des Werkes entstehen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden aus Verlust von Firmenwert, Arbeitsunterbrechung, Computerausfall oder Fehlfunktionen), oder Folgeschäden jeglicher Art, die sich aus dieser Lizenz oder aus der Nutzung oder der Unmöglichkeit der Nutzung des Schutzgegenstandes ergeben (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden aus entgangenem Geschäftswert, Arbeitsunterbrechung, Computerausfall oder -fehlfunktion oder alle anderen kommerziellen Schäden oder Verluste), selbst wenn der Mitwirkende auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen worden ist.

9. Übernahme der Garantie oder der zusätzlichen Haftung.

Wenn Sie den Schutzgegenstand oder davon abgeleitete Werke weitergeben, können Sie die Übernahme von Support-, Gewährleistungs-, Entschädigungs- oder anderen Haftungsverpflichtungen und/oder Rechten im Einklang mit dieser Lizenz anbieten und dafür eine Gebühr verlangen. Bei der Annahme solcher Verpflichtungen dürfen Sie jedoch nur in Ihrem eigenen Namen und auf Ihre alleinige Verantwortung handeln, nicht im Namen eines anderen Mitwirkenden, und nur dann, wenn Sie sich bereit erklären, jeden Mitwirkenden von jeglicher Haftung freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten, die diesem Mitwirkenden aufgrund Ihrer Annahme einer solchen Garantie oder zusätzlichen Haftung entsteht oder gegen ihn geltend gemacht wird.

ENDE DER BEDINGUNGEN UND KONDITIONEN

APPENDIX: Wie Sie die Apache-Lizenz auf Ihre Arbeit anwenden

Um die Apache-Lizenz auf Ihre Arbeit anzuwenden, fügen Sie den folgenden Musterhinweis an, wobei die in Klammern "[]" eingeschlossenen Felder durch Ihre eigenen Angaben ersetzt werden. (Lassen Sie die Klammern weg!) Der Text sollte in die für das Dateiformat geeignete Kommentarsyntax eingefügt werden. Wir empfehlen außerdem, den Datei- oder Klassennamen und die Beschreibung des Zwecks auf derselben "gedruckten Seite" wie den Urheberrechtsvermerk anzugeben, um die Identifizierung in Archiven Dritter zu erleichtern.

Copyright [yyyy] [Name des Rechteinhabers] Lizenziert unter der Apache License, Version 2.0 (die "Lizenz"); Sie dürfen diese Datei nur in Übereinstimmung mit der Lizenz verwenden. Sie können eine Kopie der Lizenz erhalten unter https://www.apache.org/licenses/LICENSE-2.0. Sofern nicht durch geltendes Recht vorgeschrieben oder schriftlich vereinbart, wird Software, die unter der Lizenz vertrieben wird, auf einer “AS IS” BASIS vertrieben, OHNE GARANTIEN ODER BEDINGUNGEN JEGLICHER ART, weder ausdrücklich noch stillschweigend. Siehe die Lizenz für die spezifische Sprache, die die Erlaubnisse und Beschränkungen unter der Lizenz regelt.

-

Basic Proprietary Commercial License

(appdynamics-bindeps-linux-x64 9.0, appdynamics-bindeps-linux-x86 9.0, appdynamics-bindeps-osx-x64 9.0)

END-USER LICENSE AGREEMENT FOR ACME SOFTWARE
============================================

WICHTIG - SORGFÄLTIG LESEN: This ACME End-User License Agreement (“EULA”) is a legal agreement between you (either an individual or a single entity) and ACME Corporation for the ACME software product identified above, which includes computer software and may include associated media, printed materials, and “online” or electronic documentation (“SOFTWARE PRODUCT”). The SOFTWARE PRODUCT also includes any updates and supplements to the original SOFTWARE PRODUCT provided to you by ACME. Any software provided along with the SOFTWARE PRODUCT that is associated with a separate end-user license agreement is licensed to you under the terms of that license agreement. By installing, copying, downloading, accessing, or otherwise using the SOFTWARE PRODUCT, you agree to be bound by the terms of this EULA. If you do not agree to the terms of this EULA, do not install or use the SOFTWARE PRODUCT; you may, however, return it to your place of purchase for a full refund.

SOFTWARE PRODUCT LICENSE
————————

The SOFTWARE PRODUCT is protected by copyright laws and international copyright treaties, as well as other intellectual property laws and treaties. The SOFTWARE PRODUCT is licensed, not sold.

1. GRANT OF LICENSE. This EULA grants you the following rights:

  1. Applications Software. You may install, use, access, display, run, or otherwise interact with (“RUN”) one copy of the SOFTWARE PRODUCT, or any prior version for the same operating system, on a single computer, workstation, terminal, handheld PC, pager, “smart phone,” or other digital electronic device (“COMPUTER”). The primary user of the COMPUTER on which the SOFTWARE PRODUCT is installed may make a second copy for his or her exclusive use on a portable computer.
  2. Reservation of Rights. All rights not expressly granted are reserved by ACME.

2. DESCRIPTION OF OTHER RIGHTS AND LIMITATIONS.

  1. Not for Resale Software. If the SOFTWARE PRODUCT is labeled “Not For Resale” or “NFR,” then, notwithstanding other sections of this EULA, your use of the SOFTWARE PRODUCT is limited to use for demonstration, test, or evaluation purposes and you may not resell, or otherwise transfer for value, the SOFTWARE PRODUCT.
  2. Limitations on Reverse Engineering, Decompilation, and Disassembly. You may not reverse engineer, decompile, or disassemble the SOFTWARE PRODUCT, except and only to the extent that such activity is expressly permitted by applicable law.
  3. Separation of Components. The SOFTWARE PRODUCT is licensed as a single product. Its component parts may not be separated for use on more than one COMPUTER.
  4. Trademarks. This EULA does not grant you any rights in connection with any trademarks or service marks of ACME.
  5. Rental. You may not rent, lease, or lend the SOFTWARE PRODUCT.
  6. Support Services. ACME may provide you with support services related to the SOFTWARE PRODUCT (“Support Services”). Use of Support Services is governed by the ACME policies and programs described in the user manual, in “online” documentation, and/or in other ACME-provided materials. Any supplemental software code provided to you as part of the Support Services shall be considered part of the SOFTWARE PRODUCT and subject to the terms and conditions of this EULA.
  7. Software Transfer. The initial licensee of the SOFTWARE PRODUCT may make a one-time permanent transfer of this EULA and SOFTWARE PRODUCT only directly to an end user. This transfer must include all of the SOFTWARE PRODUCT (including all component parts, the media and printed materials, any upgrades, this EULA, and, if applicable, the Certificate of Authenticity). Such transfer may not be by way of consignment or any other indirect transfer. The transferee of such one-time transfer must agree to comply with the terms of this EULA, including the obligation not to further transfer this EULA and SOFTWARE PRODUCT.
  8. Beendigung. Without prejudice to any other rights, ACME may terminate this EULA if you fail to comply with the terms and conditions of this EULA. In such event, you must destroy all copies of the SOFTWARE PRODUCT and all of its component parts.

3. COPYRIGHT. All title and copyrights in and to the SOFTWARE PRODUCT (including but not limited to any images, photographs, animations, video, audio, music, text, and “applets” incorporated into the SOFTWARE PRODUCT), the accompanying printed materials, and any copies of the SOFTWARE PRODUCT are owned by ACME or its suppliers. All title and intellectual property rights in and to the content that may be accessed through use of the SOFTWARE PRODUCT is the property of the respective content owner and may be protected by applicable copyright or other intellectual property laws and treaties. This EULA grants you no rights to use such content. If this SOFTWARE PRODUCT contains documentation that is provided only in electronic form, you may print one copy of such electronic documentation. You may not copy the printed materials accompanying the SOFTWARE PRODUCT.

 4. BACKUP COPY. After installation of one copy of the SOFTWARE PRODUCT pursuant to this EULA, you may keep the original media on which the SOFTWARE PRODUCT was provided by ACME solely for backup or archival purposes. If the original media is required to use the SOFTWARE PRODUCT on the COMPUTER, you may make one copy of the SOFTWARE PRODUCT solely for backup or archival purposes. Except as expressly provided in this EULA, you may not otherwise make copies of the SOFTWARE PRODUCT or the printed materials accompanying the SOFTWARE PRODUCT.

 5. U.S. GOVERNMENT RESTRICTED RIGHTS. All SOFTWARE PRODUCT provided to the U.S. Government pursuant to solicitations issued on or after December 1, 1995 is provided with the commercial rights and restrictions described elsewhere herein. All SOFTWARE PRODUCT provided to the U.S. Government pursuant to solicitations issued prior to December 1, 1995 is provided with RESTRICTED RIGHTS as provided for in FAR, 48 CFR 52.227-14 (JUNE 1987) or FAR, 48 CFR 252.227-7013 (OCT 1988), as applicable.

6. EXPORT RESTRICTIONS. This SOFTWARE PRODUCT has been classified by the US Government as exportable under License Exception TSU. Therefore the following terms apply:

You agree that you will not export or re-export the SOFTWARE PRODUCT, any part thereof, or any process or service that is the direct product of the SOFTWARE PRODUCT (the foregoing collectively referred to as the Restricted Components), to any country, person or entity subject to U.S. export restrictions. You specifically agree not to export or re-export any of the Restricted Components (i) to any country to which the U.S. has embargoed or restricted the export of goods or services, which currently include, but are not necessarily limited to Cuba, Iran, Iraq, Libya, North Korea, Sudan and Syria, or to any national of any such country, wherever located, who intends to transmit or transport the Restricted Components back to such country; (ii) to any person or entity who you know or have reason to know will utilize the Restricted Components in the design, development or production of nuclear, chemical or biological weapons; or (iii) to any person or entity who has been prohibited from participating in U.S. export transactions by any federal agency of the U.S. government. You warrant and represent that neither the Bureau of Export Administration nor any other U.S. federal agency has suspended, revoked or denied your export privileges.

MISCELLANEOUS
-----

This EULA is governed by the laws of the Commonwealth of Massachusetts and the United States of America.

LIMITED WARRANTY
------

ACME warrants that (a) the SOFTWARE PRODUCT will perform substantially in accordance with the accompanying written materials for a period of ninety (90) days from the date of receipt, and (b) any Support Services provided by ACME shall be substantially as described in applicable written materials provided to you by ACME, and ACME support engineers will make commercially reasonable efforts to solve any problem issues. Some states and jurisdictions do not allow limitations on duration of an implied warranty, so the above limitation may not apply to you.

CUSTOMER REMEDIES. ACMEs and its suppliersentire liability and your exclusive remedy shall be, at ACMEs option, either (a) return of the price paid, if any, or (b) repair or replacement of the SOFTWARE PRODUCT that does not meet ACMEs Limited Warranty and which is returned to ACME with a copy of your receipt. This Limited Warranty is void if failure of the SOFTWARE PRODUCT has resulted from accident, abuse, or misapplication. Any replacement SOFTWARE PRODUCT will be warranted for the remainder of the original warranty period or thirty (30) days, whichever is longer.

NO OTHER WARRANTIES. TO THE MAXIMUM EXTENT PERMITTED BY APPLICABLE LAW, ACME AND ITS SUPPLIERS DISCLAIM ALL OTHER WARRANTIES AND CONDITIONS, EITHER EXPRESS OR IMPLIED, INCLUDING, BUT NOT LIMITED TO, IMPLIED WARRANTIES OF MERCHANTABILITY, FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE, TITLE, AND NON-INFRINGEMENT, WITH REGARD TO THE SOFTWARE PRODUCT, AND THE PROVISION OF OR FAILURE TO PROVIDE SUPPORT SERVICES. THIS LIMITED WARRANTY GIVES YOU SPECIFIC LEGAL RIGHTS. YOU MAY HAVE OTHERS, WHICH VARY FROM STATE/JURISDICTION TO STATE/JURISDICTION.

LIMITATION OF LIABILITY. To the maximum extent permitted by applicable law, in no event shall ACME or its suppliers be liable for any special, incidental, indirect, or consequential damages whatsoever (including, without limitation, damages for loss of business profits, business interruption, loss of business information, or any other pecuniary loss) arising out of the use of or inability to use the SOFTWARE PRODUCT or the provision of or failure to provide Support Services, even if ACME has been advised of the possibility of such damages. In any case, ACMEs entire liability under any provision of this EULA shall be limited to the greater of the amount actually paid by you for the SOFTWARE PRODUCT or U.S. $5.00; provided, however, if you have entered into a ACME Support Services Agreement, ACMEs entire liability regarding Support Services shall be governed by the terms of that agreement. Because some states and jurisdictions do not allow the exclusion or limitation of liability, the above limitation may not apply to you.

-

Boost Software Lizenz 1.0

(Boost C++-Bibliotheken 1.67.0)

Boost Software-Lizenz - Version 1.0

===================================

17. August 2003
------

Hiermit wird jeder Person oder Organisation, die eine Kopie der Software und der begleitenden Dokumentation, die unter diese Lizenz fällt (die "Software"), erhält, die Erlaubnis erteilt, die Software kostenlos zu verwenden, zu reproduzieren, anzuzeigen, zu vertreiben, auszuführen und zu übertragen sowie abgeleitete Werke der Software zu erstellen und Dritten, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, zu gestatten, dies zu tun, und zwar unter den folgenden Bedingungen:

Die Urheberrechtsvermerke in der Software und diese gesamte Erklärung, einschließlich der obigen Lizenzgewährung, dieser Einschränkung und des folgenden Haftungsausschlusses, müssen in allen Kopien der Software, ganz oder teilweise, und in allen abgeleiteten Werken der Software enthalten sein, es sei denn, diese Kopien oder abgeleiteten Werke liegen ausschließlich in Form von maschinenausführbarem Objektcode vor, der von einem Quellsprachprozessor erzeugt wurde.

DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, DES EIGENTUMS UND DER NICHTVERLETZUNG. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE URHEBERRECHTSINHABER ODER IRGENDJEMAND, DER DIE SOFTWARE VERTREIBT, FÜR SCHÄDEN ODER SONSTIGE HAFTUNG, OB AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN.

-

BSD 2-Klausel "Vereinfachte" Lizenz

(docker-cli 20180417-snapshot, glenn-brown/golang-pkg-pcre 20120522-snapshot-48bb82a8)

BSD Zwei-Klausel-Lizenz

=====================

Die Weiterverbreitung und Verwendung in Quell- und Binärform, mit oder ohne Änderungen, ist gestattet, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  1. Bei der Weitergabe des Quellcodes müssen der obige Urheberrechtsvermerk, diese Liste der Bedingungen und der folgende Haftungsausschluss beibehalten werden.
  2. Weiterverteilungen in Binärform müssen den obigen Copyright-Hinweis, diese Liste von Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss in der Dokumentation und/oder anderen mit der Verteilung gelieferten Materialien wiedergeben.

DIESE SOFTWARE WIRD VOM AUTOR "SO WIE SIE IST" ZUR VERFÜGUNG GESTELLT UND JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, WIRD ABGELEHNT. IN KEINEM FALL IST DER AUTOR HAFTBAR FÜR DIREKTE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE, BEISPIELHAFTE ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZGÜTERN ODER -DIENSTLEISTUNGEN, NUTZUNGS-, DATEN- ODER GEWINNVERLUSTE ODER GESCHÄFTSUNTERBRECHUNGEN), WIE AUCH IMMER DIESE VERURSACHT WURDEN UND AUF WELCHER HAFTUNGSTHEORIE SIE BERUHEN, OB DURCH VERTRAG, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGE HAFTUNG ODER UNERLAUBTE HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER SONSTIGES), DIE IN IRGENDEINER WEISE AUS DER NUTZUNG DIESER SOFTWARE ENTSTEHEN, SELBST WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE.

-

BSD 2-Klausel "Vereinfachte" Lizenz

(Go programming language 20180709-snapshot)

Copyright (C) 2011, Yann Collet.
BSD-Lizenz

Die Weiterverbreitung und Verwendung in Quell- und Binärform, mit oder ohne Änderungen, ist gestattet, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  1. Bei der Weitergabe des Quellcodes müssen der obige Urheberrechtsvermerk, diese Liste der Bedingungen und der folgende Haftungsausschluss beibehalten werden.
  2. Weiterverteilungen in Binärform müssen den obigen Copyright-Hinweis, diese Liste von Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss in der Dokumentation und/oder anderen mit der Verteilung gelieferten Materialien wiedergeben.

DIESE SOFTWARE WIRD VOM AUTOR "SO WIE SIE IST" ZUR VERFÜGUNG GESTELLT UND JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, WIRD ABGELEHNT. IN KEINEM FALL IST DER AUTOR HAFTBAR FÜR DIREKTE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE, BEISPIELHAFTE ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZGÜTERN ODER -DIENSTLEISTUNGEN, NUTZUNGS-, DATEN- ODER GEWINNVERLUSTE ODER GESCHÄFTSUNTERBRECHUNGEN), WIE AUCH IMMER DIESE VERURSACHT WURDEN UND AUF WELCHER HAFTUNGSTHEORIE SIE BERUHEN, OB DURCH VERTRAG, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGE HAFTUNG ODER UNERLAUBTE HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER SONSTIGES), DIE IN IRGENDEINER WEISE AUS DER NUTZUNG DIESER SOFTWARE ENTSTEHEN, SELBST WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE.

-

BSD 2-Klausel "Vereinfachte" Lizenz

(golang-github-elazarl-go-bindata-assetfs-dev 20170227-snapshot-30f82fa2)

Copyright (c) 2014, Elazar Leibovich

Alle Rechte vorbehalten.

Die Weiterverbreitung und Verwendung in Quell- und Binärform, mit oder ohne Änderungen, ist gestattet, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  1. Bei der Weitergabe des Quellcodes müssen der obige Urheberrechtsvermerk, diese Liste der Bedingungen und der folgende Haftungsausschluss beibehalten werden.
  2. Weiterverteilungen in Binärform müssen den obigen Copyright-Hinweis, diese Liste von Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss in der Dokumentation und/oder anderen mit der Verteilung gelieferten Materialien wiedergeben.

DIESE SOFTWARE WIRD VON DEN URHEBERRECHTSINHABERN UND BEITRAGSZAHLERN IN DER VORLIEGENDEN FORM ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, WIRD ABGELEHNT. IN KEINEM FALL HAFTEN DER URHEBERRECHTSINHABER ODER DIE MITWIRKENDEN FÜR DIREKTE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE, BEISPIELHAFTE SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZGÜTERN ODER -DIENSTLEISTUNGEN, NUTZUNGS-, DATEN- ODER GEWINNVERLUSTE ODER GESCHÄFTSUNTERBRECHUNGEN), WIE AUCH IMMER DIESE VERURSACHT WURDEN UND AUF WELCHER HAFTUNGSTHEORIE SIE BERUHEN, OB DURCH VERTRAG, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGE HAFTUNG ODER UNERLAUBTE HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER ANDERWEITIG), DIE SICH IN IRGENDEINER WEISE AUS DER NUTZUNG DIESER SOFTWARE ERGEBEN, AUCH WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE

-

BSD 2-Klausel "Vereinfachte" Lizenz

(pkg/errors 20180417-snapshot-30136e27)

Copyright (c) 2015, Dave Cheney <dave@cheney.net>
Alle Rechte vorbehalten.

Die Weiterverbreitung und Verwendung in Quell- und Binärform, mit oder ohne Änderungen, ist gestattet, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  1. Bei der Weitergabe des Quellcodes müssen der obige Urheberrechtsvermerk, diese Liste der Bedingungen und der folgende Haftungsausschluss beibehalten werden.
  2. Weiterverteilungen in Binärform müssen den obigen Copyright-Hinweis, diese Liste von Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss in der Dokumentation und/oder anderen mit der Verteilung gelieferten Materialien wiedergeben.

DIESE SOFTWARE WIRD VON DEN URHEBERRECHTSINHABERN UND BEITRAGSZAHLERN IN DER VORLIEGENDEN FORM ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, WIRD ABGELEHNT. IN KEINEM FALL HAFTEN DER URHEBERRECHTSINHABER ODER DIE MITWIRKENDEN FÜR DIREKTE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE, BEISPIELHAFTE SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZGÜTERN ODER -DIENSTLEISTUNGEN, NUTZUNGS-, DATEN- ODER GEWINNVERLUSTE ODER GESCHÄFTSUNTERBRECHUNGEN), WIE AUCH IMMER DIESE VERURSACHT WURDEN UND AUF WELCHER HAFTUNGSTHEORIE SIE BERUHEN, SEI ES AUS VERTRAG, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGER HAFTUNG ODER UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER ANDERWEITIG), DIE SICH IN IRGENDEINER WEISE AUS DER NUTZUNG DIESER SOFTWARE ERGEBEN, SELBST WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT EINES SOLCHEN SCHADENS HINGEWIESEN WURDE

-

BSD 2-Klausel "Vereinfachte" Lizenz

(go-metrics master-efc2659)

Urheberrecht 2012 Richard Crowley. Alle Rechte vorbehalten.

Die Weiterverbreitung und Verwendung in Quell- und Binärform, mit oder ohne Änderungen, ist gestattet, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  1. Bei der Weitergabe des Quellcodes müssen der obige Urheberrechtsvermerk, diese Liste der Bedingungen und der folgende Haftungsausschluss beibehalten werden.
  2. Weiterverteilungen in Binärform müssen den obigen Copyright-Hinweis, diese Liste von Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss in der Dokumentation und/oder anderen mit der Verteilung gelieferten Materialien wiedergeben.

DIESE SOFTWARE WIRD VON DEN URHEBERRECHTSINHABERN UND MITWIRKENDEN SO ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, WIE SIE IST, UND JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, WIRD ABGELEHNT. IN KEINEM FALL HAFTET FÜR DIREKTE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE, BEISPIELHAFTE ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZGÜTERN ODER -DIENSTLEISTUNGEN, NUTZUNGS-, DATEN- ODER GEWINNVERLUSTE ODER GESCHÄFTSUNTERBRECHUNGEN), WIE AUCH IMMER DIESE VERURSACHT WURDEN UND AUF WELCHER HAFTUNGSTHEORIE SIE BERUHEN, SEI ES AUS VERTRAG, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGER HAFTUNG ODER UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER ANDERWEITIG), DIE SICH IN IRGENDEINER WEISE AUS DER NUTZUNG DIESER SOFTWARE ERGEBEN, AUCH WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE

-

BSD 2-Klausel "Vereinfachte" Lizenz

(tracymacding/goleveldb 20160629-snapshot-ab8b5dcf)

Copyright 2012 Suryandaru Triandana <syndtr@gmail.com> Alle Rechte vorbehalten.

Die Weiterverbreitung und Verwendung in Quell- und Binärform, mit oder ohne Änderungen, ist gestattet, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  1. Bei der Weitergabe des Quellcodes müssen der obige Urheberrechtsvermerk, diese Liste der Bedingungen und der folgende Haftungsausschluss beibehalten werden.
  2. Weiterverteilungen in Binärform müssen den obigen Copyright-Hinweis, diese Liste von Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss in der Dokumentation und/oder anderen mit der Verteilung gelieferten Materialien wiedergeben.

DIESE SOFTWARE WIRD VON DEN URHEBERRECHTSINHABERN UND BEITRAGSZAHLERN IN DER VORLIEGENDEN FORM ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, WIRD ABGELEHNT. IN KEINEM FALL HAFTEN DER URHEBERRECHTSINHABER ODER DIE MITWIRKENDEN FÜR DIREKTE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE, BEISPIELHAFTE SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZGÜTERN ODER -DIENSTLEISTUNGEN, NUTZUNGS-, DATEN- ODER GEWINNVERLUSTE ODER GESCHÄFTSUNTERBRECHUNGEN), WIE AUCH IMMER DIESE VERURSACHT WURDEN UND AUF WELCHER HAFTUNGSTHEORIE SIE BERUHEN, OB DURCH VERTRAG, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGE HAFTUNG ODER UNERLAUBTE HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER ANDERWEITIG), DIE SICH IN IRGENDEINER WEISE AUS DER NUTZUNG DIESER SOFTWARE ERGEBEN, AUCH WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE

-

BSD 2-Klausel "Vereinfachte" Lizenz

(Esprima 3.1.3)

Copyright JS Foundation und andere Mitwirkende, https://js.foundation/

Die Weiterverbreitung und Verwendung in Quell- und Binärform, mit oder ohne Änderungen, ist gestattet, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  1. Bei der Weitergabe des Quellcodes müssen der obige Urheberrechtsvermerk, diese Liste der Bedingungen und der folgende Haftungsausschluss beibehalten werden.
  2. Weiterverteilungen in Binärform müssen den obigen Copyright-Hinweis, diese Liste von Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss in der Dokumentation und/oder anderen mit der Verteilung gelieferten Materialien wiedergeben.

DIESE SOFTWARE WIRD VON DEN URHEBERRECHTSINHABERN UND MITWIRKENDEN SO ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, WIE SIE IST, UND JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, WIRD ABGELEHNT. IN KEINEM FALL HAFTET FÜR DIREKTE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE, BEISPIELHAFTE ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZGÜTERN ODER -DIENSTLEISTUNGEN, NUTZUNGS-, DATEN- ODER GEWINNVERLUSTE ODER GESCHÄFTSUNTERBRECHUNGEN), WIE AUCH IMMER DIESE VERURSACHT WURDEN UND AUF WELCHER HAFTUNGSTHEORIE SIE BERUHEN, SEI ES AUS VERTRAG, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGER HAFTUNG ODER UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER ANDERWEITIG), DIE SICH IN IRGENDEINER WEISE AUS DER NUTZUNG DIESER SOFTWARE ERGEBEN, AUCH WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE

-

BSD 2-Klausel "Vereinfachte" Lizenz

(goleveldb 0+git20160825.6ae1797)

Format: https://www.debian.org/doc/packaging-manuals/copyright-format/1.0/
Upstream-Name: github.com/syndtr/goleveldb
Quelle: https://github.com/syndtr/goleveldb/

Dateien: *
Copyright: 2012 Suryandaru Triandana <syndtr@gmail.com>
Lizenz: BSD-2-Klausel

Dateien: debian/*
Copyright: 2015 Martín Ferrari <tincho@tincho.org>
Lizenz: BSD-2-Klausel

Lizenz: BSD-2-Klausel

Die Weiterverbreitung und Verwendung in Quell- und Binärform, mit oder ohne Änderungen, ist gestattet, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  1. Bei der Weitergabe des Quellcodes müssen der obige Urheberrechtsvermerk, diese Liste der Bedingungen und der folgende Haftungsausschluss beibehalten werden.
  2. Weiterverteilungen in Binärform müssen den obigen Copyright-Hinweis, diese Liste von Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss in der Dokumentation und/oder anderen mit der Verteilung gelieferten Materialien wiedergeben.

DIESE SOFTWARE WIRD VON DEN URHEBERRECHTSINHABERN UND BEITRAGSZAHLERN IN DER VORLIEGENDEN FORM ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, WIRD ABGELEHNT. IN KEINEM FALL HAFTEN DER URHEBERRECHTSINHABER ODER DIE MITWIRKENDEN FÜR DIREKTE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE, BEISPIELHAFTE SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZGÜTERN ODER -DIENSTLEISTUNGEN, NUTZUNGS-, DATEN- ODER GEWINNVERLUSTE ODER GESCHÄFTSUNTERBRECHUNGEN), WIE AUCH IMMER DIESE VERURSACHT WURDEN UND AUF WELCHER HAFTUNGSTHEORIE SIE BERUHEN, OB DURCH VERTRAG, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGE HAFTUNG ODER UNERLAUBTE HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER ANDERWEITIG), DIE SICH IN IRGENDEINER WEISE AUS DER NUTZUNG DIESER SOFTWARE ERGEBEN, AUCH WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE

-

BSD 2-Klausel "Vereinfachte" Lizenz

(golang-github-elazarl-go-bindata-assetfs-dev 0.0~git20151224.0.57eb5e1)

Quelle: https://github.com/elazarl/go-bindata-assetfs

Dateien: *
Copyright: 2014-2015 Elazar Leibovich

Lizenz: BSD-2-Klausel

Dateien: debian/*
Copyright:  2015 Tim Potter <tpot@hpe.com>

Lizenz: BSD-2-Klausel

Kommentar: Debian-Pakete sind unter den gleichen Bedingungen lizenziert wie die Upstream-Pakete

Lizenz: BSD-2-Klausel
Copyright (c) 2014, Elazar Leibovich
Alle Rechte vorbehalten.

Die Weiterverbreitung und Verwendung in Quell- und Binärform, mit oder ohne Änderungen, ist gestattet, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  1. Bei der Weitergabe des Quellcodes müssen der obige Urheberrechtsvermerk, diese Liste der Bedingungen und der folgende Haftungsausschluss beibehalten werden.
  2. Weiterverteilungen in Binärform müssen den obigen Copyright-Hinweis, diese Liste von Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss in der Dokumentation und/oder anderen mit der Verteilung gelieferten Materialien wiedergeben.
  3. Weder der Name von Google Inc. noch die Namen der Mitwirkenden dürfen ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Genehmigung verwendet werden, um von dieser Software abgeleitete Produkte zu unterstützen oder zu bewerben.

DIESE SOFTWARE WIRD VON DEN URHEBERRECHTSINHABERN UND BEITRAGSZAHLERN IN DER VORLIEGENDEN FORM ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, WIRD ABGELEHNT. IN KEINEM FALL HAFTEN DER URHEBERRECHTSINHABER ODER DIE MITWIRKENDEN FÜR DIREKTE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE, BEISPIELHAFTE SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZGÜTERN ODER -DIENSTLEISTUNGEN, NUTZUNGS-, DATEN- ODER GEWINNVERLUSTE ODER GESCHÄFTSUNTERBRECHUNGEN), WIE AUCH IMMER DIESE VERURSACHT WURDEN UND AUF WELCHER HAFTUNGSTHEORIE SIE BERUHEN, SEI ES AUS VERTRAG, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGER HAFTUNG ODER UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER ANDERWEITIG), DIE SICH IN IRGENDEINER WEISE AUS DER NUTZUNG DIESER SOFTWARE ERGEBEN, SELBST WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT EINES SOLCHEN SCHADENS HINGEWIESEN WURDE

-

BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz

(libevent 2.1.8)

als die 3-Klausel (oder "modifizierte") BSD-Lizenz:

==============================

Urheberrecht (c) 2000-2007 Niels Provos <provos@citi.umich.edu>
Copyright (c) 2007-2012 Niels Provos und Nick Mathewson

Die Weiterverbreitung und Verwendung in Quell- und Binärform, mit oder ohne Änderungen, ist gestattet, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  1. Bei der Weitergabe des Quellcodes müssen der obige Urheberrechtsvermerk, diese Liste der Bedingungen und der folgende Haftungsausschluss beibehalten werden.
  2. Weiterverteilungen in Binärform müssen den obigen Copyright-Hinweis, diese Liste von Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss in der Dokumentation und/oder anderen mit der Verteilung gelieferten Materialien wiedergeben.
  3. Weder der Name von Google Inc. noch die Namen der Mitwirkenden dürfen ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Genehmigung verwendet werden, um von dieser Software abgeleitete Produkte zu unterstützen oder zu bewerben.

DIESE SOFTWARE WIRD VON DEN URHEBERRECHTSINHABERN UND BEITRAGSZAHLERN IN DER VORLIEGENDEN FORM ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, WIRD ABGELEHNT. IN KEINEM FALL HAFTEN DER URHEBERRECHTSINHABER ODER DIE MITWIRKENDEN FÜR DIREKTE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE, BEISPIELHAFTE SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZGÜTERN ODER -DIENSTLEISTUNGEN, NUTZUNGS-, DATEN- ODER GEWINNVERLUSTE ODER GESCHÄFTSUNTERBRECHUNGEN), WIE AUCH IMMER DIESE VERURSACHT WURDEN UND AUF WELCHER HAFTUNGSTHEORIE SIE BERUHEN, SEI ES AUS VERTRAG, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGER HAFTUNG ODER UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER ANDERWEITIG), DIE SICH IN IRGENDEINER WEISE AUS DER NUTZUNG DIESER SOFTWARE ERGEBEN, SELBST WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT EINES SOLCHEN SCHADENS HINGEWIESEN WURDE

-

BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz

(gflags 2.2.1)

Copyright (c) 2006, Google Inc.
Alle Rechte vorbehalten.

Die Weiterverbreitung und Verwendung in Quell- und Binärform, mit oder ohne Änderungen, ist gestattet, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  1. Bei der Weitergabe des Quellcodes müssen der obige Urheberrechtsvermerk, diese Liste der Bedingungen und der folgende Haftungsausschluss beibehalten werden.
  2. Weiterverteilungen in Binärform müssen den obigen Copyright-Hinweis, diese Liste von Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss in der Dokumentation und/oder anderen mit der Verteilung gelieferten Materialien wiedergeben.
  3. Weder der Name von Google Inc. noch die Namen der Mitwirkenden dürfen ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Genehmigung verwendet werden, um von dieser Software abgeleitete Produkte zu unterstützen oder zu bewerben.

DIESE SOFTWARE WIRD VON DEN URHEBERRECHTSINHABERN UND MITWIRKENDEN SO ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, WIE SIE IST, UND JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, WIRD ABGELEHNT. IN KEINEM FALL HAFTET FÜR DIREKTE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE, BEISPIELHAFTE ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZGÜTERN ODER -DIENSTLEISTUNGEN, NUTZUNGS-, DATEN- ODER GEWINNVERLUSTE ODER GESCHÄFTSUNTERBRECHUNGEN), WIE AUCH IMMER DIESE VERURSACHT WURDEN UND AUF WELCHER HAFTUNGSTHEORIE SIE BERUHEN, SEI ES AUS VERTRAG, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGER HAFTUNG ODER UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER ANDERWEITIG), DIE SICH IN IRGENDEINER WEISE AUS DER NUTZUNG DIESER SOFTWARE ERGEBEN, AUCH WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE

-

BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz

(Go programming language 0, Go programming language 0.0~git20180322.88942b9, Go programming language 20171128-snapshot-57961680, golang-golangorg-crypto-devel 0, golang.org/x/crypto 20180704-snapshot, golang.org/x/crypto 20180925-snapshot, golang.org/x/net 20170911-snapshot-66aacef3)

Copyright (c) 2009 Die Go-Autoren. Alle Rechte vorbehalten.

Die Weiterverbreitung und Verwendung in Quell- und Binärform, mit oder ohne Änderungen, ist gestattet, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  1. Bei der Weitergabe des Quellcodes müssen der obige Urheberrechtsvermerk, diese Liste der Bedingungen und der folgende Haftungsausschluss beibehalten werden.
  2. Weiterverteilungen in Binärform müssen den obigen Copyright-Hinweis, diese Liste von Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss in der Dokumentation und/oder anderen mit der Verteilung gelieferten Materialien wiedergeben.
  3. Weder der Name von Google Inc. noch die Namen der Mitwirkenden dürfen ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Genehmigung verwendet werden, um von dieser Software abgeleitete Produkte zu unterstützen oder zu bewerben.

DIESE SOFTWARE WIRD VON DEN URHEBERRECHTSINHABERN UND BEITRAGSZAHLERN IN DER VORLIEGENDEN FORM ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, WIRD ABGELEHNT. IN KEINEM FALL HAFTEN DER URHEBERRECHTSINHABER ODER DIE MITWIRKENDEN FÜR DIREKTE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE, BEISPIELHAFTE SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZGÜTERN ODER -DIENSTLEISTUNGEN, NUTZUNGS-, DATEN- ODER GEWINNVERLUSTE ODER GESCHÄFTSUNTERBRECHUNGEN), WIE AUCH IMMER DIESE VERURSACHT WURDEN UND AUF WELCHER HAFTUNGSTHEORIE SIE BERUHEN, SEI ES AUS VERTRAG, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGER HAFTUNG ODER UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER ANDERWEITIG), DIE SICH IN IRGENDEINER WEISE AUS DER NUTZUNG DIESER SOFTWARE ERGEBEN, SELBST WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT EINES SOLCHEN SCHADENS HINGEWIESEN WURDE

-

BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz

(ace-builds 1.2.2, ace-builds v1.1.2)

Urheberrecht (c) 2010, Ajax.org B.V.

Alle Rechte vorbehalten.

Die Weiterverbreitung und Verwendung in Quell- und Binärform, mit oder ohne Änderungen, ist gestattet, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  1. Bei der Weitergabe des Quellcodes müssen der obige Urheberrechtsvermerk, diese Liste der Bedingungen und der folgende Haftungsausschluss beibehalten werden.
  2. Weiterverteilungen in Binärform müssen den obigen Copyright-Hinweis, diese Liste von Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss in der Dokumentation und/oder anderen mit der Verteilung gelieferten Materialien wiedergeben.
  3. Weder der Name von Ajax.org B.V. noch die Namen der Mitwirkenden dürfen ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Genehmigung verwendet werden, um von dieser Software abgeleitete Produkte zu unterstützen oder zu bewerben.

DIESE SOFTWARE WIRD VON NICOLAS GARCIA BELMONTE OHNE MÄNGELGEWÄHR ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT UND DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, WIRD ABGELEHNT. NICOLAS GARCIA BELMONTE IST UNTER KEINEN UMSTÄNDEN HAFTBAR FÜR DIREKTE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE, BEISPIELHAFTE ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZGÜTERN ODER -DIENSTLEISTUNGEN, NUTZUNGS-, DATEN- ODER GEWINNVERLUSTE ODER GESCHÄFTSUNTERBRECHUNGEN), WIE AUCH IMMER DIESE VERURSACHT WURDEN UND AUF WELCHER HAFTUNGSTHEORIE SIE BERUHEN, SEI ES DURCH VERTRAG, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGE HAFTUNG ODER UNERLAUBTE HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER ANDERWEITIG), DIE IN IRGENDEINER WEISE AUS DER NUTZUNG DIESER SOFTWARE ENTSTEHEN, SELBST WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE.

-

BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz

(D3.js 3.3.6)

Urheberrecht (c) 2010, Nicolas Garcia Belmonte

Alle Rechte vorbehalten

Die Weiterverbreitung und Verwendung in Quell- und Binärform, mit oder ohne Änderungen, ist gestattet, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  1. Bei der Weitergabe des Quellcodes müssen der obige Urheberrechtsvermerk, diese Liste der Bedingungen und der folgende Haftungsausschluss beibehalten werden.
  2. Weiterverteilungen in Binärform müssen den obigen Copyright-Hinweis, diese Liste von Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss in der Dokumentation und/oder anderen mit der Verteilung gelieferten Materialien wiedergeben.
  3. Neither the name of the organization nor the names of its contributors may be used to endorse or promote products derived from this software without specific prior written permission.

DIESE SOFTWARE WIRD VON DEN URHEBERRECHTSINHABERN UND BEITRAGSZAHLERN IN DER VORLIEGENDEN FORM ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, WIRD ABGELEHNT. IN KEINEM FALL HAFTEN DER URHEBERRECHTSINHABER ODER DIE MITWIRKENDEN FÜR DIREKTE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE, BEISPIELHAFTE SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZGÜTERN ODER -DIENSTLEISTUNGEN, NUTZUNGS-, DATEN- ODER GEWINNVERLUSTE ODER GESCHÄFTSUNTERBRECHUNGEN), WIE AUCH IMMER DIESE VERURSACHT WURDEN UND AUF WELCHER HAFTUNGSTHEORIE SIE BERUHEN, SEI ES AUS VERTRAG, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGER HAFTUNG ODER UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER ANDERWEITIG), DIE SICH IN IRGENDEINER WEISE AUS DER NUTZUNG DIESER SOFTWARE ERGEBEN, SELBST WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT EINES SOLCHEN SCHADENS HINGEWIESEN WURDE

-

BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz

(D3.js 3.5.17)

Copyright (c) 2010, Stanford Visualization Group. All rights reserved

Die Weiterverbreitung und Verwendung in Quell- und Binärform, mit oder ohne Änderungen, ist gestattet, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  1. Bei der Weitergabe des Quellcodes müssen der obige Urheberrechtsvermerk, diese Liste der Bedingungen und der folgende Haftungsausschluss beibehalten werden.
  2. Weiterverteilungen in Binärform müssen den obigen Copyright-Hinweis, diese Liste von Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss in der Dokumentation und/oder anderen mit der Verteilung gelieferten Materialien wiedergeben.
  3. Neither the name of Stanford University nor the names of its contributors may be used to endorse or promote products derived from this software without specific prior written permission.

DIESE SOFTWARE WIRD VON DEN URHEBERRECHTSINHABERN UND BEITRAGSZAHLERN IN DER VORLIEGENDEN FORM ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, WIRD ABGELEHNT. IN KEINEM FALL HAFTEN DER URHEBERRECHTSINHABER ODER DIE MITWIRKENDEN FÜR DIREKTE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE, BEISPIELHAFTE SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZGÜTERN ODER -DIENSTLEISTUNGEN, NUTZUNGS-, DATEN- ODER GEWINNVERLUSTE ODER GESCHÄFTSUNTERBRECHUNGEN), WIE AUCH IMMER DIESE VERURSACHT WURDEN UND AUF WELCHER HAFTUNGSTHEORIE SIE BERUHEN, SEI ES AUS VERTRAG, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGER HAFTUNG ODER UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER ANDERWEITIG), DIE SICH IN IRGENDEINER WEISE AUS DER NUTZUNG DIESER SOFTWARE ERGEBEN, SELBST WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT EINES SOLCHEN SCHADENS HINGEWIESEN WURDE

-

BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz

(edsrzf/mmap-go 20180514-snapshot-935e0e8a, edsrzf/mmap-go master-20160511)

Copyright (c) 2011, Evan Shaw <edsrzf@gmail.com> All rights reserved.

Die Weiterverbreitung und Verwendung in Quell- und Binärform, mit oder ohne Änderungen, ist gestattet, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  1. Bei der Weitergabe des Quellcodes müssen der obige Urheberrechtsvermerk, diese Liste der Bedingungen und der folgende Haftungsausschluss beibehalten werden.
  2. Weiterverteilungen in Binärform müssen den obigen Copyright-Hinweis, diese Liste von Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss in der Dokumentation und/oder anderen mit der Verteilung gelieferten Materialien wiedergeben.
  3. Weder der Name des Urheberrechtsinhabers noch die Namen der Mitwirkenden dürfen ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Genehmigung verwendet werden, um von dieser Software abgeleitete Produkte zu unterstützen oder zu bewerben.

DIESE SOFTWARE WIRD VON DEN URHEBERRECHTSINHABERN UND BEITRAGSZAHLERN IN DER VORLIEGENDEN FORM ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, WIRD ABGELEHNT. IN KEINEM FALL HAFTEN DER URHEBERRECHTSINHABER ODER DIE MITWIRKENDEN FÜR DIREKTE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE, BEISPIELHAFTE SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZGÜTERN ODER -DIENSTLEISTUNGEN, NUTZUNGS-, DATEN- ODER GEWINNVERLUSTE ODER GESCHÄFTSUNTERBRECHUNGEN), WIE AUCH IMMER DIESE VERURSACHT WURDEN UND AUF WELCHER HAFTUNGSTHEORIE SIE BERUHEN, SEI ES AUS VERTRAG, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGER HAFTUNG ODER UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER ANDERWEITIG), DIE SICH IN IRGENDEINER WEISE AUS DER NUTZUNG DIESER SOFTWARE ERGEBEN, SELBST WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT EINES SOLCHEN SCHADENS HINGEWIESEN WURDE

-

BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz

(Gorilla Web Toolkit 20170307-snapshot, Gorilla Web Toolkit 20170523-snapshot)

Copyright (c) 2012 Rodrigo Moraes. Alle Rechte vorbehalten.

Die Weiterverbreitung und Verwendung in Quell- und Binärform, mit oder ohne Änderungen, ist gestattet, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  1. Bei der Weitergabe des Quellcodes müssen der obige Urheberrechtsvermerk, diese Liste der Bedingungen und der folgende Haftungsausschluss beibehalten werden.
  2. Weiterverteilungen in Binärform müssen den obigen Copyright-Hinweis, diese Liste von Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss in der Dokumentation und/oder anderen mit der Verteilung gelieferten Materialien wiedergeben.
  3. Weder der Name von Google Inc. noch die Namen der Mitwirkenden dürfen ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Genehmigung verwendet werden, um von dieser Software abgeleitete Produkte zu unterstützen oder zu bewerben.

DIESE SOFTWARE WIRD VON DEN URHEBERRECHTSINHABERN UND BEITRAGSZAHLERN IN DER VORLIEGENDEN FORM ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, WIRD ABGELEHNT. IN KEINEM FALL HAFTEN DER URHEBERRECHTSINHABER ODER DIE MITWIRKENDEN FÜR DIREKTE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE, BEISPIELHAFTE SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZGÜTERN ODER -DIENSTLEISTUNGEN, NUTZUNGS-, DATEN- ODER GEWINNVERLUSTE ODER GESCHÄFTSUNTERBRECHUNGEN), WIE AUCH IMMER DIESE VERURSACHT WURDEN UND AUF WELCHER HAFTUNGSTHEORIE SIE BERUHEN, SEI ES AUS VERTRAG, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGER HAFTUNG ODER UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER ANDERWEITIG), DIE SICH IN IRGENDEINER WEISE AUS DER NUTZUNG DIESER SOFTWARE ERGEBEN, SELBST WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT EINES SOLCHEN SCHADENS HINGEWIESEN WURDE

-

BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz

(julienschmidt/httprouter 20170430-snapshot-975b5c4c)

Copyright (c) 2013 Julien Schmidt. Alle Rechte vorbehalten.

Die Weiterverbreitung und Verwendung in Quell- und Binärform, mit oder ohne Änderungen, ist gestattet, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  1. Bei der Weitergabe des Quellcodes müssen der obige Urheberrechtsvermerk, diese Liste der Bedingungen und der folgende Haftungsausschluss beibehalten werden.
  2. Weiterverteilungen in Binärform müssen den obigen Copyright-Hinweis, diese Liste von Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss in der Dokumentation und/oder anderen mit der Verteilung gelieferten Materialien wiedergeben.
  3. Die Namen der Mitwirkenden dürfen nicht verwendet werden, um von dieser Software abgeleitete Produkte zu unterstützen oder zu bewerben, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche schriftliche Genehmigung vor.

DIESE SOFTWARE WIRD VON DEN URHEBERRECHTSINHABERN UND BEITRAGSZAHLERN IN DER VORLIEGENDEN FORM ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, WIRD ABGELEHNT. IN KEINEM FALL HAFTEN DER URHEBERRECHTSINHABER ODER DIE MITWIRKENDEN FÜR DIREKTE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE, BEISPIELHAFTE SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZGÜTERN ODER -DIENSTLEISTUNGEN, NUTZUNGS-, DATEN- ODER GEWINNVERLUSTE ODER GESCHÄFTSUNTERBRECHUNGEN), WIE AUCH IMMER DIESE VERURSACHT WURDEN UND AUF WELCHER HAFTUNGSTHEORIE SIE BERUHEN, SEI ES AUS VERTRAG, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGER HAFTUNG ODER UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER ANDERWEITIG), DIE SICH IN IRGENDEINER WEISE AUS DER NUTZUNG DIESER SOFTWARE ERGEBEN, SELBST WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT EINES SOLCHEN SCHADENS HINGEWIESEN WURDE

-

BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz

(willf/bitset v1.0.0)

Copyright (c) 2014 Will Fitzgerald. Alle Rechte vorbehalten.

Die Weiterverbreitung und Verwendung in Quell- und Binärform, mit oder ohne Änderungen, ist gestattet, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  1. Bei der Weitergabe des Quellcodes müssen der obige Urheberrechtsvermerk, diese Liste der Bedingungen und der folgende Haftungsausschluss beibehalten werden.
  2. Weiterverteilungen in Binärform müssen den obigen Copyright-Hinweis, diese Liste von Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss in der Dokumentation und/oder anderen mit der Verteilung gelieferten Materialien wiedergeben.
  3. Weder der Name von Google Inc. noch die Namen der Mitwirkenden dürfen ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Genehmigung verwendet werden, um von dieser Software abgeleitete Produkte zu unterstützen oder zu bewerben.

DIESE SOFTWARE WIRD VON DEN URHEBERRECHTSINHABERN UND BEITRAGSZAHLERN IN DER VORLIEGENDEN FORM ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, WIRD ABGELEHNT. IN KEINEM FALL HAFTEN DER URHEBERRECHTSINHABER ODER DIE MITWIRKENDEN FÜR DIREKTE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE, BEISPIELHAFTE SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZGÜTERN ODER -DIENSTLEISTUNGEN, NUTZUNGS-, DATEN- ODER GEWINNVERLUSTE ODER GESCHÄFTSUNTERBRECHUNGEN), WIE AUCH IMMER DIESE VERURSACHT WURDEN UND AUF WELCHER HAFTUNGSTHEORIE SIE BERUHEN, SEI ES AUS VERTRAG, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGER HAFTUNG ODER UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER ANDERWEITIG), DIE SICH IN IRGENDEINER WEISE AUS DER NUTZUNG DIESER SOFTWARE ERGEBEN, SELBST WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT EINES SOLCHEN SCHADENS HINGEWIESEN WURDE

-

BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz

(pierrec-xxHash 20180819-snapshot)

Copyright (c) 2014, Pierre Curto Alle Rechte vorbehalten.

Die Weiterverbreitung und Verwendung in Quell- und Binärform, mit oder ohne Änderungen, ist gestattet, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  1. Bei der Weitergabe des Quellcodes müssen der obige Urheberrechtsvermerk, diese Liste von Bedingungen und der folgende Haftungsausschluss beibehalten werden.
  2. Weiterverteilungen in Binärform müssen den obigen Urheberrechtsvermerk, diese Liste von Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss in der Dokumentation und/oder anderen mit der Verteilung gelieferten Materialien wiedergeben.
  3. Weder der Name von xxHash noch die Namen der Mitwirkenden dürfen ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Genehmigung verwendet werden, um von dieser Software abgeleitete Produkte zu unterstützen oder zu bewerben.

DIESE SOFTWARE WIRD VON DEN URHEBERRECHTSINHABERN UND MITWIRKENDEN SO ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, WIE SIE IST, UND JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, WIRD ABGELEHNT. IN KEINEM FALL HAFTET FÜR DIREKTE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE, BEISPIELHAFTE ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZGÜTERN ODER -DIENSTLEISTUNGEN, NUTZUNGS-, DATEN- ODER GEWINNVERLUSTE ODER GESCHÄFTSUNTERBRECHUNGEN), WIE AUCH IMMER DIESE VERURSACHT WURDEN UND AUF WELCHER HAFTUNGSTHEORIE SIE BERUHEN, SEI ES AUS VERTRAG, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGER HAFTUNG ODER UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER ANDERWEITIG), DIE SICH IN IRGENDEINER WEISE AUS DER NUTZUNG DIESER SOFTWARE ERGEBEN, AUCH WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE

-

BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz

(Go programming language 20180709-snapshot)

Copyright (c) 2015 Die Polymer-Autoren. Alle Rechte vorbehalten.

Die Weiterverbreitung und Verwendung in Quell- und Binärform, mit oder ohne Änderungen, ist gestattet, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  1. Bei der Weitergabe des Quellcodes müssen der obige Urheberrechtsvermerk, diese Liste von Bedingungen und der folgende Haftungsausschluss beibehalten werden.
  2. Weiterverteilungen in Binärform müssen den obigen Urheberrechtsvermerk, diese Liste von Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss in der Dokumentation und/oder anderen mit der Verteilung gelieferten Materialien wiedergeben.
  3. Weder der Name von Google Inc. noch die Namen der Mitwirkenden dürfen ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Genehmigung verwendet werden, um von dieser Software abgeleitete Produkte zu unterstützen oder zu bewerben.

DIESE SOFTWARE WIRD VON DEN URHEBERRECHTSINHABERN UND MITWIRKENDEN SO ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, WIE SIE IST, UND JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, WIRD ABGELEHNT. IN KEINEM FALL HAFTET FÜR DIREKTE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE, BEISPIELHAFTE ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZGÜTERN ODER -DIENSTLEISTUNGEN, NUTZUNGS-, DATEN- ODER GEWINNVERLUSTE ODER GESCHÄFTSUNTERBRECHUNGEN), WIE AUCH IMMER DIESE VERURSACHT WURDEN UND AUF WELCHER HAFTUNGSTHEORIE SIE BERUHEN, SEI ES AUS VERTRAG, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGER HAFTUNG ODER UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER ANDERWEITIG), DIE SICH IN IRGENDEINER WEISE AUS DER NUTZUNG DIESER SOFTWARE ERGEBEN, AUCH WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE

-

BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz

(pierrec-lz4 v1.1)

Copyright (c) 2015, Pierre Curto Alle Rechte vorbehalten.

Die Weiterverbreitung und Verwendung in Quell- und Binärform, mit oder ohne Änderungen, ist gestattet, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  1. Bei der Weitergabe des Quellcodes müssen der obige Urheberrechtsvermerk, diese Liste von Bedingungen und der folgende Haftungsausschluss beibehalten werden.
  2. Weiterverteilungen in Binärform müssen den obigen Urheberrechtsvermerk, diese Liste von Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss in der Dokumentation und/oder anderen mit der Verteilung gelieferten Materialien wiedergeben.
  3. Weder der Name von xxHash noch die Namen der Mitwirkenden dürfen ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Genehmigung verwendet werden, um von dieser Software abgeleitete Produkte zu unterstützen oder zu bewerben.

DIESE SOFTWARE WIRD VON DEN URHEBERRECHTSINHABERN UND MITWIRKENDEN SO ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, WIE SIE IST, UND JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, WIRD ABGELEHNT. IN KEINEM FALL HAFTET FÜR DIREKTE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE, BEISPIELHAFTE ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZGÜTERN ODER -DIENSTLEISTUNGEN, NUTZUNGS-, DATEN- ODER GEWINNVERLUSTE ODER GESCHÄFTSUNTERBRECHUNGEN), WIE AUCH IMMER DIESE VERURSACHT WURDEN UND AUF WELCHER HAFTUNGSTHEORIE SIE BERUHEN, SEI ES AUS VERTRAG, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGER HAFTUNG ODER UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER ANDERWEITIG), DIE SICH IN IRGENDEINER WEISE AUS DER NUTZUNG DIESER SOFTWARE ERGEBEN, AUCH WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE

-

BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz

(ace-builds v1.4.6, D3.js v5.12.0, docker-cli 20180417-snapshot, dominikh/go-tools 2017.2.2, Esprima 2.7.2, github.com/syndtr/gosnappy 20150730-snapshot-156a0732, go-zookeeper 20150410-snapshot-fa6674ab, golang protobuf 20181130-snapshot, golang protobuf 20190115-snapshot, golang-github-grpc-grpc-go-devel 1.18.0, golang-github-spf13-pflag-dev 20170607-snapshot, golang-snappy-go-dev 20150731-snapshot-a911026e, golang-snappy-go-dev 20160302-snapshot, golang-snappy-go-dev 20171230-snapshot, golang.org/x/crypto 20171002-snapshot-eb71ad9b, golang.org/x/net 20180223-snapshot, golang.org/x/sys 20190108-snapshot-7fbe1cd0, golang.org/x/text 20171230-snapshot, golang.org/x/tools 20181107-snapshot, golang.org/x/tools 20181129-snapshot, golang.org/x/tools 20181129-snapshot-e21233ff, google/uuid 20180409-snapshot, HdrHistogram_c 0.9.11, jemalloc 5.1.0, lz4 1.8.0, PCRE 8.41, share-showdown 2.0.0, tick-processor 0.1.0)

Copyright (c) , Alle Rechte vorbehalten.

Die Weiterverbreitung und Verwendung in Quell- und Binärform, mit oder ohne Änderungen, ist gestattet, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  1. Bei der Weitergabe des Quellcodes müssen der obige Urheberrechtsvermerk, diese Liste der Bedingungen und der folgende Haftungsausschluss beibehalten werden.
  2. Weiterverteilungen in Binärform müssen den obigen Copyright-Hinweis, diese Liste von Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss in der Dokumentation und/oder anderen mit der Verteilung gelieferten Materialien wiedergeben.
  3. Weder der Name der noch die Namen der Mitwirkenden dürfen ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Genehmigung verwendet werden, um von dieser Software abgeleitete Produkte zu unterstützen oder zu bewerben.

DIESE SOFTWARE WIRD VON DEN URHEBERRECHTSINHABERN UND BEITRAGSZAHLERN IN DER VORLIEGENDEN FORM ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, WIRD ABGELEHNT. IN KEINEM FALL HAFTEN DER URHEBERRECHTSINHABER ODER DIE MITWIRKENDEN FÜR DIREKTE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE, BEISPIELHAFTE SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZGÜTERN ODER -DIENSTLEISTUNGEN, NUTZUNGS-, DATEN- ODER GEWINNVERLUSTE ODER GESCHÄFTSUNTERBRECHUNGEN), WIE AUCH IMMER DIESE VERURSACHT WURDEN UND AUF WELCHER HAFTUNGSTHEORIE SIE BERUHEN, OB DURCH VERTRAG, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGE HAFTUNG ODER UNERLAUBTE HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER ANDERWEITIG), DIE SICH IN IRGENDEINER WEISE AUS DER NUTZUNG DIESER SOFTWARE ERGEBEN, AUCH WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE.

-

BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz

(double-conversion 3.0.0)

Copyright 2006-2011, die Autoren des V8-Projekts.

Alle Rechte vorbehalten.

Die Weiterverbreitung und Verwendung in Quell- und Binärform, mit oder ohne Änderungen, ist gestattet, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  1. Bei der Weitergabe des Quellcodes müssen der obige Urheberrechtsvermerk, diese Liste von Bedingungen und der folgende Haftungsausschluss beibehalten werden.
  2. Weiterverteilungen in Binärform müssen den obigen Urheberrechtsvermerk, diese Liste von Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss in der Dokumentation und/oder anderen mit der Verteilung gelieferten Materialien wiedergeben.
  3. Weder der Name des Autors noch die Namen der Mitwirkenden dürfen ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Genehmigung verwendet werden, um von dieser Software abgeleitete Produkte zu unterstützen oder zu bewerben.

DIESE SOFTWARE WIRD VON DEN URHEBERRECHTSINHABERN UND MITWIRKENDEN SO ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, WIE SIE IST, UND JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, WIRD ABGELEHNT. IN KEINEM FALL HAFTET FÜR DIREKTE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE, BEISPIELHAFTE ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZGÜTERN ODER -DIENSTLEISTUNGEN, NUTZUNGS-, DATEN- ODER GEWINNVERLUSTE ODER GESCHÄFTSUNTERBRECHUNGEN), WIE AUCH IMMER DIESE VERURSACHT WURDEN UND AUF WELCHER HAFTUNGSTHEORIE SIE BERUHEN, SEI ES AUS VERTRAG, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGER HAFTUNG ODER UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER ANDERWEITIG), DIE SICH IN IRGENDEINER WEISE AUS DER NUTZUNG DIESER SOFTWARE ERGEBEN, AUCH WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE

-

BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz

(zackig 1.1.1)

Copyright 2011, Google Inc.
Alle Rechte vorbehalten.

Die Weiterverbreitung und Verwendung in Quell- und Binärform, mit oder ohne Änderungen, ist gestattet, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  1. Bei der Weitergabe des Quellcodes müssen der obige Urheberrechtsvermerk, diese Liste von Bedingungen und der folgende Haftungsausschluss beibehalten werden.
  2. Weiterverteilungen in Binärform müssen den obigen Urheberrechtsvermerk, diese Liste von Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss in der Dokumentation und/oder anderen mit der Verteilung gelieferten Materialien wiedergeben.
  3. Weder der Name von Google Inc. noch die Namen der Mitwirkenden dürfen ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Genehmigung verwendet werden, um von dieser Software abgeleitete Produkte zu unterstützen oder zu bewerben.

DIESE SOFTWARE WIRD VON DEN URHEBERRECHTSINHABERN UND MITWIRKENDEN SO ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, WIE SIE IST, UND JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, WIRD ABGELEHNT. IN KEINEM FALL HAFTET FÜR DIREKTE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE, BEISPIELHAFTE ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZGÜTERN ODER -DIENSTLEISTUNGEN, NUTZUNGS-, DATEN- ODER GEWINNVERLUSTE ODER GESCHÄFTSUNTERBRECHUNGEN), WIE AUCH IMMER DIESE VERURSACHT WURDEN UND AUF WELCHER HAFTUNGSTHEORIE SIE BERUHEN, SEI ES AUS VERTRAG, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGER HAFTUNG ODER UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER ANDERWEITIG), DIE SICH IN IRGENDEINER WEISE AUS DER NUTZUNG DIESER SOFTWARE ERGEBEN, AUCH WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE

-

BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz

(Google V8 JavaScript Engine 7.1.321)

Copyright 2014, die Autoren des V8-Projekts. Alle Rechte vorbehalten.

Die Weiterverbreitung und Verwendung in Quell- und Binärform, mit oder ohne Änderungen, ist gestattet, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  1. Bei der Weitergabe des Quellcodes müssen der obige Urheberrechtsvermerk, diese Liste von Bedingungen und der folgende Haftungsausschluss beibehalten werden.
  2. Weiterverteilungen in Binärform müssen den obigen Urheberrechtsvermerk, diese Liste von Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss in der Dokumentation und/oder anderen mit der Verteilung gelieferten Materialien wiedergeben.
  3. Weder der Name von Google Inc. noch die Namen der Mitwirkenden dürfen ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Genehmigung verwendet werden, um von dieser Software abgeleitete Produkte zu unterstützen oder zu bewerben.

DIESE SOFTWARE WIRD VON DEN URHEBERRECHTSINHABERN UND BEITRAGSZAHLERN IN DER VORLIEGENDEN FORM ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, WIRD ABGELEHNT. IN KEINEM FALL HAFTEN DER URHEBERRECHTSINHABER ODER DIE MITWIRKENDEN FÜR DIREKTE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE, BEISPIELHAFTE SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZGÜTERN ODER -DIENSTLEISTUNGEN, NUTZUNGS-, DATEN- ODER GEWINNVERLUSTE ODER GESCHÄFTSUNTERBRECHUNGEN), WIE AUCH IMMER DIESE VERURSACHT WURDEN UND AUF WELCHER HAFTUNGSTHEORIE SIE BERUHEN, SEI ES AUS VERTRAG, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGER HAFTUNG ODER UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER ANDERWEITIG), DIE SICH IN IRGENDEINER WEISE AUS DER NUTZUNG DIESER SOFTWARE ERGEBEN, SELBST WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT EINES SOLCHEN SCHADENS HINGEWIESEN WURDE

-

BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz

(golang-x-text-dev 0.0~git20170627.0.6353ef0)

Format: https://www.debian.org/doc/packaging-manuals/copyright-format/1.0/
Upstream-Name: golang.org/x/text
Quelle: https://go.googlesource.com/text/
Comment: https://github.com/golang/text

Dateien: *
Copyright: 2009-2015 Die Go-Autoren
Lizenz: BSD-3-Klausel

Dateien: debian/*
Copyright: 2015 Martín Ferrari <tincho@debian.org>
Lizenz: BSD-3-Klausel

Lizenz: BSD-3-Klausel

Die Weiterverbreitung und Verwendung in Quell- und Binärform, mit oder ohne Änderungen, ist gestattet, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  1. Bei der Weitergabe des Quellcodes müssen der obige Urheberrechtsvermerk, diese Liste der Bedingungen und der folgende Haftungsausschluss beibehalten werden.
  2. Weiterverteilungen in Binärform müssen den obigen Copyright-Hinweis, diese Liste von Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss in der Dokumentation und/oder anderen mit der Verteilung gelieferten Materialien wiedergeben.
  3. Der Name des Autors darf nicht verwendet werden, um Produkte, die von dieser Software abgeleitet sind, ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Genehmigung zu unterstützen oder zu bewerben.

DIESE SOFTWARE WIRD VON DEN URHEBERRECHTSINHABERN UND MITWIRKENDEN IN DER VORLIEGENDEN FORM ZUR VERFÜGUNG GESTELLT UND JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG FÜR
FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK SIND AUSGESCHLOSSEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DER URHEBERRECHTSINHABER ODER DIE MITWIRKENDEN FÜR DIREKTE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE, BEISPIELHAFTE SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZGÜTERN ODER -DIENSTLEISTUNGEN, NUTZUNGS-, DATEN- ODER GEWINNVERLUSTE ODER GESCHÄFTSUNTERBRECHUNGEN), WIE AUCH IMMER DIESE VERURSACHT WURDEN UND AUF WELCHER HAFTUNGSTHEORIE SIE BERUHEN, OB AUS VERTRAG, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGER HAFTUNG ODER UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER ANDERWEITIG), DIE SICH IN IRGENDEINER WEISE AUS DER NUTZUNG DIESER SOFTWARE ERGEBEN, AUCH WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE.

-

BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz

(Programmiersprache Go 0.0+git20170629.c81e7f2)

https://www.w3.org/International/tests/repository/html5/the-input-byte-stream/results-basics
https://www.w3.org/Consortium/Legal/2015/doc-license
Lizenz: BSD-3-Klausel

Lizenz: BSD-3-Klausel

Die Weiterverbreitung und Verwendung in Quell- und Binärform, mit oder ohne Änderungen, ist gestattet, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  1. Bei der Weitergabe des Quellcodes müssen der obige Urheberrechtsvermerk, diese Liste der Bedingungen und der folgende Haftungsausschluss beibehalten werden.
  2. Weiterverteilungen in Binärform müssen den obigen Copyright-Hinweis, diese Liste von Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss in der Dokumentation und/oder anderen mit der Verteilung gelieferten Materialien wiedergeben.
  3. Weder der Name von Google Inc. noch die Namen der Mitwirkenden dürfen ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Genehmigung verwendet werden, um von dieser Software abgeleitete Produkte zu unterstützen oder zu bewerben.

DIESE SOFTWARE WIRD VON DEN URHEBERRECHTSINHABERN UND MITWIRKENDEN IN DER VORLIEGENDEN FORM ZUR VERFÜGUNG GESTELLT UND JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG FÜR
FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK SIND AUSGESCHLOSSEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DER URHEBERRECHTSINHABER ODER DIE MITWIRKENDEN FÜR DIREKTE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE, BEISPIELHAFTE SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZGÜTERN ODER -DIENSTLEISTUNGEN, NUTZUNGS-, DATEN- ODER GEWINNVERLUSTE ODER GESCHÄFTSUNTERBRECHUNGEN), WIE AUCH IMMER DIESE VERURSACHT WURDEN UND AUF WELCHER HAFTUNGSTHEORIE SIE BERUHEN, OB AUS VERTRAG, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGER HAFTUNG ODER UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER ANDERWEITIG), DIE SICH IN IRGENDEINER WEISE AUS DER NUTZUNG DIESER SOFTWARE ERGEBEN, AUCH WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE.

-

BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz

(DataDog/zstd v1.3.4)

Vereinfachte BSD-Lizenz

Copyright (c) 2016, Datadog <info@datadoghq.com> Alle Rechte vorbehalten.

Die Weiterverbreitung und Verwendung in Quell- und Binärform, mit oder ohne Änderungen, ist gestattet, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  1. Bei der Weitergabe des Quellcodes müssen der obige Urheberrechtsvermerk, diese Liste von Bedingungen und der folgende Haftungsausschluss beibehalten werden.
  2. Weiterverteilungen in Binärform müssen den obigen Urheberrechtsvermerk, diese Liste von Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss in der Dokumentation und/oder anderen mit der Verteilung gelieferten Materialien wiedergeben.
  3. Weder der Name des Urheberrechtsinhabers noch die Namen der Mitwirkenden dürfen ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Genehmigung verwendet werden, um von dieser Software abgeleitete Produkte zu unterstützen oder zu bewerben.

DIESE SOFTWARE WIRD VON DEN URHEBERRECHTSINHABERN UND BEITRAGSZAHLERN IN DER VORLIEGENDEN FORM ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, WIRD ABGELEHNT. IN KEINEM FALL HAFTEN DER URHEBERRECHTSINHABER ODER DIE MITWIRKENDEN FÜR DIREKTE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE, BEISPIELHAFTE SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZGÜTERN ODER -DIENSTLEISTUNGEN, NUTZUNGS-, DATEN- ODER GEWINNVERLUSTE ODER GESCHÄFTSUNTERBRECHUNGEN), WIE AUCH IMMER DIESE VERURSACHT WURDEN UND AUF WELCHER HAFTUNGSTHEORIE SIE BERUHEN, SEI ES AUS VERTRAG, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGER HAFTUNG ODER UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER ANDERWEITIG), DIE SICH IN IRGENDEINER WEISE AUS DER NUTZUNG DIESER SOFTWARE ERGEBEN, SELBST WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT EINES SOLCHEN SCHADENS HINGEWIESEN WURDE

-

BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz

(golang-github-edsrzf-mmap-go 0.0~git20160512.0.935e0e8)

Quelle: https://github.com/edsrzf/mmap-go

Dateien: *
Copyright:  2011 Evan Shaw <edsrzf@gmail.com>
Lizenz: BSD-3-Klausel

Dateien: mmap_test.go
Copyright:
2011 Evan Shaw <edsrzf@gmail.com>
2010 Gustavo Niemeyer <gustavo@niemeyer.net>
Lizenz: BSD-3-Klausel

Dateien: debian/*
Copyright: 2017 Michael Lustfield <michael@lustfield.net>
Lizenz: BSD-3-Klausel

Kommentar: Debian-Pakete sind unter den gleichen Bedingungen lizenziert wie die Upstream-Pakete

Lizenz: BSD-3-Klausel

Die Weiterverbreitung und Verwendung in Quell- und Binärform, mit oder ohne Änderungen, ist gestattet, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  1. Bei der Weitergabe des Quellcodes müssen der obige Urheberrechtsvermerk, diese Liste der Bedingungen und der folgende Haftungsausschluss beibehalten werden.
  2. Weiterverteilungen in Binärform müssen den obigen Copyright-Hinweis, diese Liste von Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss in der Dokumentation und/oder anderen mit der Verteilung gelieferten Materialien wiedergeben.
  3. Weder der Name der Universität noch die Namen der Mitwirkenden dürfen ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Genehmigung verwendet werden, um von dieser Software abgeleitete Produkte zu unterstützen oder zu bewerben.

THIS SOFTWARE IS PROVIDED BY THE REGENTS AND CONTRIBUTORS “AS IS” AND ANY EXPRESS OR IMPLIED WARRANTIES, INCLUDING, BUT NOT LIMITED TO, THE IMPLIED WARRANTIES OF MERCHANTABILITY AND FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE ARE DISCLAIMED. IN NO EVENT SHALL THE COPYRIGHT OWNER OR CONTRIBUTORS BE LIABLE FOR ANY DIRECT, INDIRECT, INCIDENTAL, SPECIAL, EXEMPLARY, OR CONSEQUENTIAL DAMAGES (INCLUDING, BUT NOT LIMITED TO, PROCUREMENT OF SUBSTITUTE GOODS OR SERVICES; LOSS OF USE, DATA, OR PROFITS; OR BUSINESS INTERRUPTION) HOWEVER CAUSED AND ON ANY THEORY OF LIABILITY, WHETHER IN CONTRACT, STRICT LIABILITY, OR TORT (INCLUDING NEGLIGENCE OR OTHERWISE) ARISING IN ANY WAY OUT OF THE USE OF THIS SOFTWARE, EVEN IF ADVISED OF THE POSSIBILITY OF SUCH DAMAGE

-

BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz

(google-glog 0.3.5)

Quelle:https://github.com/google/glog

Dateien: *
Copyright: 2008, Google Inc.
Lizenz: BSD-3-Klausel

Dateien: debain/*
Copyright: 2008 Google Inc.
           2012 Koichi Akabe <vbkaisetsu@gmail.com>
2010- Daigo Moriwaki <daigo@debian.org>
2012- Laszlo Boszormenyi (GCS) <gcs@debian.org>

Lizenz: BSD-3-Klausel

Die Weiterverbreitung und Verwendung in Quell- und Binärform, mit oder ohne Änderungen, ist gestattet, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  1. Bei der Weitergabe des Quellcodes müssen der obige Urheberrechtsvermerk, diese Liste der Bedingungen und der folgende Haftungsausschluss beibehalten werden.
  2. Weiterverteilungen in Binärform müssen den obigen Copyright-Hinweis, diese Liste von Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss in der Dokumentation und/oder anderen mit der Verteilung gelieferten Materialien wiedergeben.
  3. Weder der Name der Universität noch die Namen der Mitwirkenden dürfen ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Genehmigung verwendet werden, um von dieser Software abgeleitete Produkte zu unterstützen oder zu bewerben.

DIESE SOFTWARE WIRD VON DEN URHEBERRECHTSINHABERN UND BEITRAGSZAHLERN IN DER VORLIEGENDEN FORM ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, WIRD ABGELEHNT. IN KEINEM FALL HAFTEN DER URHEBERRECHTSINHABER ODER DIE MITWIRKENDEN FÜR DIREKTE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE, BEISPIELHAFTE SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZGÜTERN ODER -DIENSTLEISTUNGEN, NUTZUNGS-, DATEN- ODER GEWINNVERLUSTE ODER GESCHÄFTSUNTERBRECHUNGEN), WIE AUCH IMMER DIESE VERURSACHT WURDEN UND AUF WELCHER HAFTUNGSTHEORIE SIE BERUHEN, SEI ES AUS VERTRAG, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGER HAFTUNG ODER UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER ANDERWEITIG), DIE SICH IN IRGENDEINER WEISE AUS DER NUTZUNG DIESER SOFTWARE ERGEBEN, SELBST WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT EINES SOLCHEN SCHADENS HINGEWIESEN WURDE

-

BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz

(Google Mock 1.8.0)

Upstream-Quelle: https://github.com/google/googletest

Dateien: *
Copyright: Copyright 2008, Google Inc.
Lizenz: BSD-C3

Urheberrecht 2008, Google Inc. Alle Rechte vorbehalten.

Die Weiterverbreitung und Verwendung in Quell- und Binärform, mit oder ohne Änderungen, ist gestattet, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  1. Bei der Weitergabe des Quellcodes müssen der obige Urheberrechtsvermerk, diese Liste der Bedingungen und der folgende Haftungsausschluss beibehalten werden.
  2. Weiterverteilungen in Binärform müssen den obigen Copyright-Hinweis, diese Liste von Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss in der Dokumentation und/oder anderen mit der Verteilung gelieferten Materialien wiedergeben.
  3. Weder der Name von Google Inc. noch die Namen der Mitwirkenden dürfen ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Genehmigung verwendet werden, um von dieser Software abgeleitete Produkte zu unterstützen oder zu bewerben.

DIESE SOFTWARE WIRD VON DEN URHEBERRECHTSINHABERN UND BEITRAGSZAHLERN IN DER VORLIEGENDEN FORM ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, WIRD ABGELEHNT. IN KEINEM FALL HAFTEN DER URHEBERRECHTSINHABER ODER DIE MITWIRKENDEN FÜR DIREKTE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE, BEISPIELHAFTE SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZGÜTERN ODER -DIENSTLEISTUNGEN, NUTZUNGS-, DATEN- ODER GEWINNVERLUSTE ODER GESCHÄFTSUNTERBRECHUNGEN), WIE AUCH IMMER DIESE VERURSACHT WURDEN UND AUF WELCHER HAFTUNGSTHEORIE SIE BERUHEN, SEI ES AUS VERTRAG, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGER HAFTUNG ODER UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER ANDERWEITIG), DIE SICH IN IRGENDEINER WEISE AUS DER NUTZUNG DIESER SOFTWARE ERGEBEN, SELBST WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT EINES SOLCHEN SCHADENS HINGEWIESEN WURDE

-

Gemeinschaftslizenz für Bildungszwecke v2.0

(docker-cli 20180417-snapshot)

Lizenz der Bildungsgemeinschaft
Version 2.0, April 2007
=============================

https://www.osedu.org/licenses/

Die Educational Community License Version 2.0 (“ECL”) besteht aus der Apache 2.0 Lizenz, die dahingehend modifiziert wurde, dass der Umfang der Patenterteilung in Abschnitt 3 geändert wurde, um den Bedürfnissen der Bildungsgemeinschaften, die diese Lizenz verwenden, gerecht zu werden. Die ursprüngliche Apache-2.0-Lizenz ist zu finden unter:
https://www.apache.org/licenses/LICENSE-2.0

BEDINGUNGEN FÜR DIE NUTZUNG, VERVIELFÄLTIGUNG UND VERBREITUNG

1. Definitionen.

- Lizenz" bezeichnet die Bedingungen für die Nutzung, Vervielfältigung und Verbreitung, wie sie in den Abschnitten 1 bis 9 dieses Dokuments festgelegt sind.

- Lizenzgeber" bezeichnet den Urheberrechtsinhaber oder die vom Urheberrechtsinhaber autorisierte Stelle, die die Lizenz erteilt.

- Rechtsträger" ist der Zusammenschluss des handelnden Rechtsträgers und aller anderen Rechtsträger, die diesen Rechtsträger kontrollieren, von ihm kontrolliert werden oder mit ihm unter gemeinsamer Kontrolle stehen. Im Sinne dieser Definition bedeutet "Kontrolle" (i) die direkte oder indirekte Befugnis, vertraglich oder anderweitig die Leitung oder das Management eines solchen Rechtsträgers zu bestimmen, oder (ii) das Eigentum an fünfzig Prozent (50%) oder mehr der im Umlauf befindlichen Anteile oder (iii) das wirtschaftliche Eigentum an einem solchen Rechtsträger.

- Sie" (oder "Ihr") bezeichnet eine natürliche oder juristische Person, die die durch diese Lizenz gewährten Rechte ausübt.

- Unter "Quellcode" ist die bevorzugte Form für die Durchführung von Änderungen zu verstehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Software-Quellcode, Dokumentationsquelle und Konfigurationsdateien.

- Unter "Objektform" ist jede Form zu verstehen, die durch mechanische Transformation oder Übersetzung einer Quellform entsteht, einschließlich, aber nicht beschränkt auf kompilierten Objektcode, generierte Dokumentation und Konvertierungen in andere Medientypen.

- Werk" bezeichnet das urheberrechtlich geschützte Werk, sei es in Quell- oder Objektform, das unter der Lizenz zur Verfügung gestellt wird, wie es durch einen Urheberrechtsvermerk angezeigt wird, der in dem Werk enthalten oder diesem beigefügt ist (ein Beispiel ist im Anhang unten aufgeführt).

- Abgeleitete Werke" bedeutet jedes Werk, ob in Quell- oder Objektform, das auf dem Schutzgegenstand basiert (oder von ihm abgeleitet ist) und dessen redaktionelle Überarbeitungen, Anmerkungen, Ausarbeitungen oder andere Modifikationen in ihrer Gesamtheit ein originäres Werk des Urhebers darstellen. Im Sinne dieser Lizenz zählen zu den abgeleiteten Werken keine Werke, die von dem Schutzgegenstand und seinen abgeleiteten Werken trennbar bleiben oder lediglich eine Verknüpfung (oder eine namentliche Bindung) zu den Schnittstellen des Schutzgegenstands herstellen.

- Beitrag" bezeichnet jedes urheberrechtlich geschützte Werk, einschließlich der Originalversion des Schutzgegenstandes und aller Änderungen oder Ergänzungen dieses Schutzgegenstandes oder davon abgeleiteter Werke, das dem Lizenzgeber vom Urheberrechtsinhaber oder einer natürlichen oder juristischen Person, die zur Einreichung im Namen des Urheberrechtsinhabers berechtigt ist, absichtlich zur Aufnahme in den Schutzgegenstand vorgelegt wird. Im Sinne dieser Definition bedeutet "eingereicht" jede Form von elektronischer, mündlicher oder schriftlicher Kommunikation, die an den Lizenzgeber oder seine Vertreter gesendet wird, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Kommunikation in elektronischen Mailinglisten, Quellcode-Kontrollsystemen und Problemverfolgungssystemen, die vom Lizenzgeber oder in seinem Namen zum Zweck der Diskussion und Verbesserung des Schutzgegenstandes verwaltet werden, jedoch mit Ausnahme von Kommunikation, die vom Urheberrechtsinhaber deutlich sichtbar als "Kein Beitrag" gekennzeichnet oder anderweitig schriftlich bezeichnet wird.

- Mitwirkende" bezeichnet den Lizenzgeber und jede natürliche oder juristische Person, in deren Namen ein Beitrag beim Lizenzgeber eingegangen ist und anschließend in den Schutzgegenstand aufgenommen wurde.

2. Erteilung einer Urheberrechtslizenz.

Vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz gewährt Ihnen jeder Mitwirkende hiermit eine unbefristete, weltweite, nicht-exklusive, kostenlose, unwiderrufliche Urheberrechtslizenz zur Vervielfältigung, Erstellung abgeleiteter Werke, öffentlichen Darstellung, öffentlichen Aufführung, Unterlizenzierung und Verbreitung des Werks und solcher abgeleiteter Werke in Quell- oder Objektform.

3. Erteilung einer Patentlizenz.

Vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz gewährt Ihnen jeder Mitwirkende hiermit eine unbefristete, weltweite, nicht ausschließliche, kostenlose, gebührenfreie und unwiderrufliche (außer wie in diesem Abschnitt angegeben) Patentlizenz, um den Schutzgegenstand herzustellen, herstellen zu lassen, zu nutzen, zum Verkauf anzubieten, zu verkaufen, zu importieren und anderweitig zu übertragen, wobei sich diese Lizenz nur auf diejenigen Patentansprüche bezieht, die von diesem Mitwirkenden lizenziert werden können und die notwendigerweise durch seine Beiträge allein oder durch die Kombination seiner Beiträge mit dem Schutzgegenstand, für den diese Beiträge eingereicht wurden, verletzt werden. Wenn Sie einen Patentrechtsstreit gegen eine juristische Person anstrengen (einschließlich einer Widerklage oder Gegenklage in einem Rechtsstreit), in dem behauptet wird, dass der Schutzgegenstand oder ein in den Schutzgegenstand integrierter Beitrag eine direkte oder mittelbare Patentverletzung darstellt, enden alle Patentlizenzen, die Ihnen im Rahmen dieser Lizenz für den Schutzgegenstand gewährt wurden, an dem Tag, an dem ein solcher Rechtsstreit eingereicht wird.

4. Umverteilung.

Sie dürfen Kopien des Werks oder davon abgeleiteter Werke in jedem Medium, mit oder ohne Änderungen und in Quell- oder Objektform vervielfältigen und verbreiten, sofern Sie die folgenden Bedingungen erfüllen:

  1. Sie müssen allen anderen Empfängern des Schutzgegenstandes oder abgeleiteter Werke eine Kopie dieser Lizenz aushändigen; und
  2. Sie müssen dafür sorgen, dass alle geänderten Dateien deutliche Hinweise darauf tragen, dass Sie die Dateien geändert haben; und
  3. Sie müssen alle Urheberrechts-, Patent-, Markenzeichen- und Zuordnungshinweise aus dem Quelltext des Werks im Quelltext der von Ihnen verbreiteten abgeleiteten Werke beibehalten, mit Ausnahme derjenigen Hinweise, die sich nicht auf einen Teil der abgeleiteten Werke beziehen; und
  4. Wenn das Werk eine "HINWEIS"-Textdatei als Teil seiner Verbreitung enthält, dann müssen alle abgeleiteten Werke, die Sie verbreiten, eine lesbare Kopie der in einer solchen HINWEIS-Datei enthaltenen Hinweise auf die Namensnennung enthalten, mit Ausnahme der Hinweise, die sich auf keinen Teil der abgeleiteten Werke beziehen, und zwar an mindestens einer der folgenden Stellen: innerhalb einer HINWEIS-Textdatei, die als Teil der abgeleiteten Werke verbreitet wird; innerhalb des Quelltextes oder der Dokumentation, wenn diese zusammen mit den abgeleiteten Werken bereitgestellt wird; oder innerhalb einer von den abgeleiteten Werken erzeugten Anzeige, wenn und wo immer solche Hinweise Dritter normalerweise erscheinen. Der Inhalt der NOTICE-Datei dient nur zu Informationszwecken und verändert die Lizenz nicht. Sie dürfen in abgeleiteten Werken, die Sie verbreiten, neben oder als Zusatz zum HINWEIS-Text des Werks Ihre eigenen Hinweise auf die Urheberschaft hinzufügen, vorausgesetzt, daß solche zusätzlichen Hinweise auf die Urheberschaft nicht als Änderung der Lizenz ausgelegt werden können.

Sie können Ihren Modifikationen einen eigenen Urheberrechtsvermerk hinzufügen und zusätzliche oder andere Lizenzbedingungen für die Nutzung, Vervielfältigung oder Verbreitung Ihrer Modifikationen oder für solche abgeleiteten Werke als Ganzes vorsehen, vorausgesetzt, dass Ihre Nutzung, Vervielfältigung und Verbreitung des Werks ansonsten mit den in dieser Lizenz festgelegten Bedingungen übereinstimmt.

5. Einreichung von Beiträgen.

Sofern Sie nicht ausdrücklich etwas anderes erklären, unterliegt jeder Beitrag, den Sie dem Lizenzgeber absichtlich zur Aufnahme in den Schutzgegenstand übermitteln, den Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz, ohne zusätzliche Bestimmungen oder Bedingungen. Ungeachtet des Vorstehenden ersetzen oder ändern die vorliegenden Bestimmungen nicht die Bedingungen eines separaten Lizenzvertrags, den Sie möglicherweise mit dem Lizenzgeber in Bezug auf solche Beiträge abgeschlossen haben.

6. Markenzeichen.

Diese Lizenz gewährt nicht die Erlaubnis, die Handelsnamen, Warenzeichen, Dienstleistungsmarken oder Produktnamen des Lizenzgebers zu verwenden, es sei denn, dies ist für eine angemessene und übliche Verwendung zur Beschreibung des Ursprungs des Schutzgegenstandes und zur Wiedergabe des Inhalts der NOTICE-Datei erforderlich.

7. Ausschluss der Gewährleistung.

Sofern nicht durch geltendes Recht vorgeschrieben oder schriftlich vereinbart, stellt der Lizenzgeber den Schutzgegenstand (und jeder Mitwirkende seine Beiträge) im Ist-Zustand zur Verfügung, OHNE GEWÄHRLEISTUNGEN ODER BEDINGUNGEN IRGENDWELCHER ART, weder ausdrücklich noch stillschweigend, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Gewährleistungen oder Bedingungen des TITELS, der NICHTVERLETZUNG, der HANDELSÜBLICHKEIT oder der EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Sie sind allein dafür verantwortlich, die Angemessenheit der Nutzung oder Weiterverbreitung des Werks zu bestimmen, und übernehmen alle Risiken, die mit der Ausübung der Rechte aus dieser Lizenz verbunden sind.

8. Begrenzung der Haftung.

In keinem Fall und unter keiner Rechtstheorie, weder aus unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit) noch aus Vertrag oder anderweitig, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben (z. B. vorsätzliche und grob fahrlässige Handlungen) oder schriftlich vereinbart, haftet ein Mitwirkender Ihnen gegenüber für Schäden, einschließlich direkter, indirekter, spezieller, zufälliger oder Folgeschäden jeglicher Art, die aus dieser Lizenz oder aus der Nutzung oder Unmöglichkeit der Nutzung des Werkes entstehen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden aus Verlust von Firmenwert, Arbeitsunterbrechung, Computerausfall oder Fehlfunktionen), oder Folgeschäden jeglicher Art, die sich aus dieser Lizenz oder aus der Nutzung oder der Unmöglichkeit der Nutzung des Schutzgegenstandes ergeben (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden aus entgangenem Geschäftswert, Arbeitsunterbrechung, Computerausfall oder -fehlfunktion oder alle anderen kommerziellen Schäden oder Verluste), selbst wenn der Mitwirkende auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen worden ist.

9. Übernahme der Garantie oder der zusätzlichen Haftung.

Wenn Sie den Schutzgegenstand oder davon abgeleitete Werke weitergeben, können Sie die Übernahme von Support-, Gewährleistungs-, Entschädigungs- oder anderen Haftungsverpflichtungen und/oder Rechten im Einklang mit dieser Lizenz anbieten und dafür eine Gebühr verlangen. Bei der Annahme solcher Verpflichtungen dürfen Sie jedoch nur in Ihrem eigenen Namen und auf Ihre alleinige Verantwortung handeln, nicht im Namen eines anderen Mitwirkenden, und nur dann, wenn Sie sich bereit erklären, jeden Mitwirkenden von jeglicher Haftung freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten, die diesem Mitwirkenden aufgrund Ihrer Annahme einer solchen Garantie oder zusätzlichen Haftung entsteht oder gegen ihn geltend gemacht wird.

ENDE DER BEDINGUNGEN UND KONDITIONEN

APPENDIX: Wie Sie die Educational Community License auf Ihre Arbeit anwenden

Um die Gemeinschaftslizenz für Bildungszwecke auf Ihre Arbeit anzuwenden, fügen Sie den folgenden Musterhinweis bei, wobei Sie die in Klammern "[]" eingeschlossenen Felder durch Ihre eigenen Identifikationsdaten ersetzen. (Lassen Sie die Klammern weg!) Der Text sollte in die für das Dateiformat geeignete Kommentarsyntax eingefügt werden. Wir empfehlen außerdem, den Datei- oder Klassennamen und die Beschreibung des Zwecks auf derselben "gedruckten Seite" wie den Urheberrechtsvermerk anzugeben, um die Identifizierung in Archiven Dritter zu erleichtern.

Copyright [yyyy] [Name des Urheberrechtsinhabers]
Lizenziert unter der Educational Community License, Version 2.0 (die "Lizenz"); Sie dürfen diese Datei nur in Übereinstimmung mit der Lizenz verwenden. Sie können eine Kopie der Lizenz erhalten unter https://www.osedu.org/licenses/ECL-2.0

Sofern nicht durch geltendes Recht vorgeschrieben oder schriftlich vereinbart, wird Software, die unter der Lizenz vertrieben wird, auf einer "AS IS"-Basis vertrieben, OHNE GARANTIEN ODER BEDINGUNGEN JEGLICHER ART, weder ausdrücklich noch stillschweigend. Siehe die Lizenz für die spezifische Sprache, die die Erlaubnisse und Einschränkungen unter der Lizenz regelt.

-

Flex-Lizenz (BSD 2.0 -)

(Flex 2.5.4a, Flex 2.6.4)

Flex-Lizenz
============

Copyright (c) 1990 The Regents of the University of California. Alle Rechte vorbehalten.

Dieser Code ist von Software abgeleitet, die Vern Paxson nach Berkeley gebracht hat.

Die Rechte an dieser Arbeit liegen bei der Regierung der Vereinigten Staaten gemäß Vertrag Nr. DE-AC03-76SF00098 zwischen dem Energieministerium der Vereinigten Staaten und der Universität von Kalifornien.

Die Weitergabe und Verwendung in Quell- und Binärform mit oder ohne Änderungen ist gestattet, sofern:

  1. Quellendistributionen diesen Urheberrechtsvermerk und den Kommentar vollständig beibehalten und
  2. Distributionen, die Binärdateien enthalten, zeigen die folgende Bestätigung an:

    “Dieses Produkt enthält Software, die von der University of California, Berkeley und ihren Mitwirkenden entwickelt wurde” in der Dokumentation oder anderen Materialien, die mit der Distribution geliefert werden, sowie in allen Werbematerialien, die Funktionen oder die Verwendung dieser Software erwähnen.

Weder der Name der Universität noch die Namen der Mitwirkenden dürfen ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Genehmigung verwendet werden, um von dieser Software abgeleitete Produkte zu unterstützen oder zu bewerben.

DIESE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH UND OHNE EINSCHRÄNKUNG DER STILLSCHWEIGENDEN GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK.

-

GNU Affero General Public License v3.0

(Go programming language 20180709-snapshot)

GNU AFFERO GENERAL PUBLIC LICENSE
=================================

Version 3, 19 November 2007

Copyright (C) 2007 Free Software Foundation, Inc. <https://fsf.org/>
Jedem ist es gestattet, wortwörtliche Kopien dieses Lizenzdokuments zu vervielfältigen und zu verbreiten, aber es ist nicht erlaubt, es zu verändern.

Präambel

The GNU Affero General Public License is a free, copyleft license for software and other kinds of works, specifically designed to ensure cooperation with the community in the case of network server software.
Die Lizenzen für die meisten Software- und anderen praktischen Werke sind so konzipiert, dass sie Ihnen die Freiheit nehmen, die Werke weiterzugeben und zu verändern. Im Gegensatz dazu sollen unsere Allgemeinen Öffentlichen Lizenzen Ihre Freiheit garantieren, alle Versionen eines Programms weiterzugeben und zu ändern - damit es für alle Nutzer freie Software bleibt.

Wenn wir von freier Software sprechen, beziehen wir uns auf die Freiheit, nicht auf den Preis. Unsere Allgemeinen Öffentlichen Lizenzen sollen sicherstellen, dass Sie die Freiheit haben, Kopien freier Software zu verbreiten (und für diesen Service Geld zu verlangen, wenn Sie möchten), dass Sie den Quellcode erhalten oder ihn bekommen können, wenn Sie ihn wollen, dass Sie die Software ändern oder Teile davon in neuen freien Programmen verwenden können; und dass Sie wissen, dass Sie diese Dinge tun können.

Developers that use our General Public Licenses protect your rights with two steps: (1) assert copyright on the software, and (2) offer you this License which gives you legal permission to copy, distribute and/or modify the software.

A secondary benefit of defending all users’ freedom is that improvements made in alternate versions of the program, if they receive widespread use, become available for other developers to incorporate. Many developers of free software are heartened and encouraged by the resulting cooperation. However, in the case of software used on network servers, this result may fail to come about. The GNU General Public License permits making a modified version and letting the public access it on a server without ever releasing its source code to the public.

The GNU Affero General Public License is designed specifically to ensure that, in such cases, the modified source code becomes available to the community. It requires the operator of a network server to provide the source code of the modified version running there to the users of that server. Therefore, public use of a modified version, on a publicly accessible server, gives the public access to the source code of the modified version.

An older license, called the Affero General Public License and published by Affero, was designed to accomplish similar goals. This is a different license, not a version of the Affero GPL, but Affero has released a new version of the Affero GPL which permits relicensing under this license.

Die genauen Bedingungen für die Vervielfältigung, Verbreitung und Veränderung folgen.

BEDINGUNGEN UND KONDITIONEN

0. Definitionen.

“This License” refers to version 3 of the GNU Affero General Public License.

"Urheberrecht" bedeutet auch urheberrechtsähnliche Gesetze, die für andere Arten von Werken gelten, z. B. für Halbleitermasken.

"Das Programm" bezieht sich auf jedes urheberrechtsfähige Werk, das unter dieser Lizenz lizenziert wird. Jeder Lizenznehmer wird als "Sie" angesprochen. "Lizenznehmer" und "Empfänger" können Einzelpersonen oder Organisationen sein.

Ein Werk zu "verändern" bedeutet, das Werk ganz oder teilweise in einer Weise zu kopieren oder anzupassen, die eine urheberrechtliche Erlaubnis erfordert, ohne eine exakte Kopie zu erstellen. Das daraus resultierende Werk wird als "geänderte Fassung" des früheren Werks oder als ein Werk "auf der Grundlage" des früheren Werks bezeichnet.

Ein "betroffenes Werk" ist entweder das unveränderte Programm oder ein auf dem Programm basierendes Werk.

Ein Werk zu "verbreiten" bedeutet, irgendetwas damit zu tun, das Sie ohne Erlaubnis direkt oder sekundär für eine Verletzung des geltenden Urheberrechts haftbar machen würde, mit Ausnahme der Ausführung auf einem Computer oder der Änderung einer privaten Kopie. Die Verbreitung umfasst die Vervielfältigung, die Verbreitung (mit oder ohne Änderung), die öffentliche Zugänglichmachung und in einigen Ländern auch andere Aktivitäten.

Ein Werk zu "übertragen" bedeutet jede Art der Verbreitung, die es anderen Parteien ermöglicht, Kopien anzufertigen oder zu erhalten. Die bloße Interaktion mit einem Nutzer über ein Computernetz, ohne Übertragung einer Kopie, ist keine Übertragung.

Eine interaktive Benutzerschnittstelle zeigt "Angemessene rechtliche Hinweise" in dem Maße an, wie sie eine bequeme und deutlich sichtbare Funktion enthält, die (1) einen angemessenen Copyright-Hinweis anzeigt und (2) den Benutzer darauf hinweist, dass es keine Garantie für das Werk gibt (außer in dem Umfang, in dem Garantien gegeben werden), dass Lizenznehmer das Werk unter dieser Lizenz übertragen dürfen und wie man eine Kopie dieser Lizenz einsehen kann. Wenn die Schnittstelle eine Liste von Benutzerkommandos oder -optionen präsentiert, wie etwa ein Menü, erfüllt ein hervorgehobener Punkt in der Liste dieses Kriterium.

1. Quellcode.

Der "Quellcode" eines Werks ist die bevorzugte Form des Werks, um Änderungen daran vorzunehmen. Unter "Objektcode" ist jede Form eines Werks zu verstehen, die kein Quellcode ist.

Eine "Standardschnittstelle" ist eine Schnittstelle, die entweder ein offizieller Standard ist, der von einem anerkannten Normungsgremium definiert wurde, oder, im Falle von Schnittstellen, die für eine bestimmte Programmiersprache spezifiziert sind, eine Schnittstelle, die unter Entwicklern, die in dieser Sprache arbeiten, weit verbreitet ist.

Die "Systembibliotheken" eines ausführbaren Werks umfassen alles, was nicht zum Werk als Ganzes gehört, was (a) in der normalen Form der Verpackung einer Hauptkomponente enthalten ist, aber nicht Teil dieser Hauptkomponente ist, und (b) nur dazu dient, die Nutzung des Werks mit dieser Hauptkomponente zu ermöglichen oder eine Standardschnittstelle zu implementieren, für die eine Implementierung in Quellcodeform öffentlich verfügbar ist. Eine "Hauptkomponente" bedeutet in diesem Zusammenhang eine wesentliche Komponente (Kernel, Fenstersystem usw.) des spezifischen Betriebssystems (falls vorhanden), auf dem das ausführbare Werk läuft, oder einen Compiler, der zur Erstellung des Werks verwendet wird, oder einen Objektcode-Interpreter, der zur Ausführung des Werks verwendet wird.

Der "korrespondierende Quelltext" für ein Werk in Form von Objektcode ist der gesamte Quelltext, der benötigt wird, um den Objektcode zu erzeugen, zu installieren und (bei einem ausführbaren Werk) auszuführen und das Werk zu modifizieren, einschließlich der Skripte zur Steuerung dieser Aktivitäten. Nicht dazu gehören jedoch die Systembibliotheken des Werks, allgemeine Werkzeuge oder allgemein verfügbare freie Programme, die unverändert zur Durchführung dieser Tätigkeiten verwendet werden, aber nicht Teil des Werks sind. Zu den korrespondierenden Quellen gehören beispielsweise Schnittstellendefinitionsdateien, die mit den Quelldateien des Werks verbunden sind, sowie der Quellcode für gemeinsam genutzte Bibliotheken und dynamisch verknüpfte Unterprogramme, die das Werk speziell benötigt, z. B. durch eine intime Datenkommunikation oder einen Kontrollfluss zwischen diesen Unterprogrammen und anderen Teilen des Werks.

Die korrespondierende Quelle muss nichts enthalten, was die Benutzer automatisch aus anderen Teilen der korrespondierenden Quelle neu generieren können.

Die korrespondierende Quelle für ein Werk in Quellcodeform ist dasselbe Werk.

2. Grundlegende Berechtigungen.

Alle unter dieser Lizenz gewährten Rechte werden für die Dauer des Urheberrechts an dem Programm gewährt und sind unwiderruflich, sofern die genannten Bedingungen erfüllt sind. Diese Lizenz bekräftigt ausdrücklich Ihre uneingeschränkte Erlaubnis, das unveränderte Programm auszuführen. Das Ergebnis der Ausführung eines betroffenen Werks fällt nur dann unter diese Lizenz, wenn das Ergebnis aufgrund seines Inhalts ein betroffenes Werk darstellt. Diese Lizenz erkennt Ihr Recht auf faire Nutzung oder ein anderes Äquivalent an, wie es das Urheberrechtsgesetz vorsieht.

Sie dürfen betroffene Werke, die Sie nicht übertragen, ohne Bedingungen erstellen, ausführen und verbreiten, solange Ihre Lizenz ansonsten in Kraft bleibt. Sie dürfen betroffene Werke an andere übertragen, damit diese ausschließlich für Sie Modifikationen vornehmen oder Ihnen Einrichtungen zum Ausführen dieser Werke zur Verfügung stellen, vorausgesetzt, Sie halten sich bei der Übertragung des gesamten Materials, für das Sie nicht das Urheberrecht kontrollieren, an die Bedingungen dieser Lizenz. Diejenigen, die auf diese Weise die betroffenen Werke für Sie herstellen oder betreiben, müssen dies ausschließlich in Ihrem Namen, unter Ihrer Anleitung und Kontrolle tun, und zwar zu Bedingungen, die es ihnen verbieten, Kopien Ihres urheberrechtlich geschützten Materials außerhalb ihrer Beziehung zu Ihnen anzufertigen.

Eine Weitergabe unter anderen Umständen ist nur unter den nachstehend genannten Bedingungen zulässig. Die Vergabe von Unterlizenzen ist nicht zulässig; Abschnitt 10 macht sie überflüssig.

3. Schutz der Rechte der Nutzer vor dem Gesetz gegen die Umgehung.

Kein betroffenes Werk gilt als Teil einer wirksamen technischen Maßnahme nach einem anwendbaren Gesetz, das die Verpflichtungen nach Artikel 11 des am 20. Dezember 1996 angenommenen WIPO-Urheberrechtsvertrags oder nach ähnlichen Gesetzen, die die Umgehung solcher Maßnahmen verbieten oder einschränken, erfüllt.

Wenn Sie ein betroffenes Werk übertragen, verzichten Sie auf jede rechtliche Befugnis, die Umgehung technischer Maßnahmen zu verbieten, soweit eine solche Umgehung durch die Ausübung von Rechten unter dieser Lizenz in Bezug auf das betroffene Werk erfolgt, und Sie lehnen jede Absicht ab, den Betrieb oder die Modifikation des Werks als Mittel zur Durchsetzung Ihrer Rechte oder der Rechte Dritter, die Umgehung technischer Maßnahmen zu verbieten, gegenüber den Nutzern des Werks zu beschränken.

4. Übermittlung von wortgetreuen Kopien.

Sie dürfen wortgetreue Kopien des Quellcodes des Programms, so wie Sie ihn erhalten, in jedem beliebigen Medium weitergeben, vorausgesetzt, daß Sie auf jeder Kopie einen entsprechenden Urheberrechtsvermerk deutlich sichtbar und in geeigneter Weise veröffentlichen; daß Sie alle Hinweise darauf, daß diese Lizenz und alle gemäß Abschnitt 7 hinzugefügten nicht-permissiven Bedingungen für den Code gelten, unversehrt lassen; daß Sie alle Hinweise auf das Fehlen jeglicher Gewährleistung unversehrt lassen; und daß Sie allen Empfängern zusammen mit dem Programm eine Kopie dieser Lizenz übergeben.

Sie können für jede Kopie, die Sie übermitteln, einen beliebigen Preis oder keinen Preis verlangen, und Sie können Support oder Garantieschutz gegen eine Gebühr anbieten.

5. Übermittlung von geänderten Quellversionen.

Sie dürfen ein auf dem Programm basierendes Werk oder die Modifikationen, die aus dem Programm hervorgehen, in Form von Quellcode unter den Bedingungen von Abschnitt 4 weitergeben, vorausgesetzt, Sie erfüllen ebenfalls alle diese Bedingungen:

  1. Das Werk muss einen deutlichen Hinweis darauf tragen, dass Sie es geändert haben, und ein entsprechendes Datum nennen.
  2. Das Werk muss auffällige Hinweise tragen, die besagen, dass es unter dieser Lizenz und allen gemäß Abschnitt 7 hinzugefügten Bedingungen freigegeben ist. Diese Anforderung modifiziert die Anforderung in Abschnitt 4, "alle Hinweise unversehrt zu lassen".
  3. Sie müssen das gesamte Werk als Ganzes unter dieser Lizenz an jeden lizenzieren, der in den Besitz einer Kopie kommt. Diese Lizenz gilt daher, zusammen mit allen anwendbaren zusätzlichen Bedingungen von Abschnitt 7, für das gesamte Werk und alle seine Teile, unabhängig davon, wie sie verpackt sind. Diese Lizenz gibt keine Erlaubnis, das Werk in irgendeiner anderen Weise zu lizenzieren, aber sie macht eine solche Erlaubnis nicht ungültig, wenn Sie sie separat erhalten haben.
  4. Verfügt das Werk über interaktive Benutzeroberflächen, so müssen diese die entsprechenden rechtlichen Hinweise anzeigen; verfügt das Programm jedoch über interaktive Benutzeroberflächen, die keine entsprechenden rechtlichen Hinweise anzeigen, so muss Ihr Werk nicht dafür sorgen, dass sie dies tun.

Eine Zusammenstellung eines betroffenen Werks mit anderen separaten und unabhängigen Werken, die ihrer Natur nach keine Erweiterungen des betroffenen Werks sind und die nicht mit ihm kombiniert werden, um ein größeres Programm zu bilden, in oder auf einem Datenträger eines Speicher- oder Verbreitungsmediums, wird als “Aggregat” bezeichnet, wenn die Zusammenstellung und das daraus resultierende Urheberrecht nicht dazu benutzt werden, den Zugang oder die Rechte der Nutzer der Zusammenstellung über das hinaus zu beschränken, was die einzelnen Werke erlauben. Die Aufnahme eines betroffenen Werkes in ein Aggregat bewirkt nicht, daß diese Lizenz auf die anderen Teile des Aggregats Anwendung findet.

6. Übermittlung von Nicht-Quellformularen.

Sie dürfen ein betroffenes Werk in Objektcodeform unter den Bedingungen der Abschnitte 4 und 5 übertragen, vorausgesetzt, daß Sie auch den maschinenlesbaren korrespondierenden Quelltext unter den Bedingungen dieser Lizenz übertragen, und zwar auf eine der folgenden Arten:

  1. Übermittlung des Objektcodes in einem physischen Produkt (einschließlich eines physischen Vertriebsmediums), zusammen mit dem korrespondierenden Quelltext auf einem dauerhaften physischen Medium, das üblicherweise für den Austausch von Software verwendet wird.
  2. den Objektcode in einem physischen Produkt (einschließlich eines physischen Vertriebsmediums) zu übermitteln, begleitet von einem schriftlichen Angebot, das mindestens drei Jahre lang gültig ist und so lange gilt, wie Sie Ersatzteile oder Kundensupport für dieses Produktmodell anbieten, jedem, der im Besitz des Objektcodes ist, entweder (1) eine Kopie des korrespondierenden Quelltextes für die gesamte Software in dem Produkt, die unter diese Lizenz fällt, auf einem dauerhaften physischen Medium, das üblicherweise für den Austausch von Software verwendet wird, zu einem Preis zu überlassen, der nicht höher ist als die angemessenen Kosten, die Ihnen für die physische Überlassung des Quelltextes entstehen, oder (2) kostenlosen Zugang zum Kopieren des korrespondierenden Quelltextes von einem Netzwerkserver zu gewähren.
  3. Übermitteln Sie einzelne Kopien des Objektcodes zusammen mit einer Kopie des schriftlichen Angebots zur Bereitstellung des korrespondierenden Quellcodes. Diese Alternative ist nur gelegentlich und nicht kommerziell erlaubt, und auch nur dann, wenn Sie den Objektcode mit einem solchen Angebot gemäß Absatz 6b erhalten haben.
  4. Übermitteln Sie den Objektcode, indem Sie den Zugang von einer bestimmten Stelle aus (kostenlos oder kostenpflichtig) anbieten, und bieten Sie einen gleichwertigen Zugang zum korrespondierenden Quelltext auf die gleiche Weise über dieselbe Stelle ohne weitere Kosten an. Sie brauchen von den Empfängern nicht zu verlangen, dass sie den korrespondierenden Quelltext zusammen mit dem Objektcode kopieren. Wenn der Ort, an dem der Objektcode kopiert wird, ein Netzwerkserver ist, kann sich der korrespondierende Quelltext auf einem anderen (von Ihnen oder einem Dritten betriebenen) Server befinden, der gleichwertige Kopiermöglichkeiten bietet, vorausgesetzt, Sie geben neben dem Objektcode klare Hinweise, wo der korrespondierende Quelltext zu finden ist. Unabhängig davon, auf welchem Server der korrespondierende Quelltext liegt, sind Sie verpflichtet, dafür zu sorgen, dass er so lange verfügbar ist, wie es zur Erfüllung dieser Anforderungen erforderlich ist.
  5. den Objektcode mittels Peer-to-Peer-Übertragung weitergeben, vorausgesetzt, Sie informieren andere Peers darüber, wo der Objektcode und der korrespondierende Quelltext des Werks gemäß Absatz 6d kostenlos der Allgemeinheit angeboten werden.

Ein abtrennbarer Teil des Objektcodes, dessen Quellcode als Systembibliothek aus dem korrespondierenden Quelltext ausgeschlossen ist, muss nicht in die Übermittlung des Objektcode-Werks einbezogen werden.

Ein “Benutzerprodukt” ist entweder

  1. ein “Verbraucherprodukt”, d. h. ein materieller persönlicher Gegenstand, der üblicherweise für persönliche, familiäre oder Haushaltszwecke verwendet wird, oder
  2. alles, was zum Einbau in eine Wohnung bestimmt ist oder verkauft wird. Bei der Feststellung, ob ein Produkt ein Verbraucherprodukt ist, sind Zweifelsfälle zugunsten des Versicherungsschutzes zu entscheiden. Für ein bestimmtes Produkt, das ein bestimmter Benutzer erhält, bezieht sich der Begriff “normalerweise verwendet” auf eine typische oder übliche Verwendung dieser Produktklasse, unabhängig vom Status des bestimmten Benutzers oder von der Art und Weise, in der der bestimmte Benutzer das Produkt tatsächlich verwendet oder zu verwenden erwartet oder erwarten wird. Ein Produkt ist ein Verbraucherprodukt, unabhängig davon, ob es in erheblichem Umfang für gewerbliche, industrielle oder andere Zwecke verwendet wird, es sei denn, diese Verwendungszwecke stellen die einzige nennenswerte Art der Verwendung des Produkts dar.

"Installationsinformationen" für ein Benutzerprodukt sind alle Methoden, Verfahren, Berechtigungsschlüssel oder andere Informationen, die erforderlich sind, um modifizierte Versionen eines betroffenen Werks in diesem Benutzerprodukt aus einer modifizierten Version seines korrespondierenden Quellcodes zu installieren und auszuführen. Die Informationen müssen ausreichen, um sicherzustellen, daß das weitere Funktionieren des modifizierten Objektcodes in keinem Fall verhindert oder gestört wird, nur weil eine Modifikation vorgenommen wurde.

Wenn Sie ein Objektcode-Werk gemäß diesem Abschnitt in oder mit einem Benutzerprodukt oder speziell zur Verwendung in einem Benutzerprodukt übertragen und die Übertragung als Teil einer Transaktion erfolgt, bei der das Recht zum Besitz und zur Nutzung des Benutzerprodukts auf Dauer oder für einen bestimmten Zeitraum auf den Empfänger übertragen wird (unabhängig davon, wie die Transaktion charakterisiert ist), müssen dem gemäß diesem Abschnitt übertragenen korrespondierenden Quelltext die Installationsinformationen beigefügt sein. Dieses Erfordernis gilt jedoch nicht, wenn weder Sie noch ein Dritter die Möglichkeit behält, den geänderten Objektcode auf dem Benutzerprodukt zu installieren (z. B. wenn das Werk in einem ROM installiert wurde).

Die Verpflichtung zur Bereitstellung von Installationsinformationen beinhaltet nicht die Verpflichtung, weiterhin Supportleistungen, Garantieleistungen oder Aktualisierungen für ein vom Empfänger modifiziertes oder installiertes Werk oder für das Benutzerprodukt, in dem es modifiziert oder installiert wurde, zu erbringen. Der Zugang zu einem Netzwerk kann verweigert werden, wenn die Änderung selbst den Betrieb des Netzwerks wesentlich und nachteilig beeinflusst oder die Regeln und Protokolle für die Kommunikation über das Netzwerk verletzt.

Der übermittelte entsprechende Quelltext und die bereitgestellten Installationsinformationen müssen in einem Format vorliegen, das öffentlich dokumentiert ist (und dessen Implementierung der Öffentlichkeit in Form des Quelltextes zur Verfügung steht), und dürfen kein spezielles Passwort oder Schlüssel zum Entpacken, Lesen oder Kopieren erfordern.

7. Zusätzliche Begriffe.

"Zusätzliche Erlaubnisse" sind Bedingungen, die die Bedingungen dieser Lizenz ergänzen, indem sie Ausnahmen von einer oder mehreren ihrer Bedingungen vorsehen. Zusätzliche Erlaubnisse, die auf das gesamte Programm anwendbar sind, werden so behandelt, als wären sie in dieser Lizenz enthalten, soweit sie nach geltendem Recht gültig sind. Wenn zusätzliche Erlaubnisse nur für einen Teil des Programms gelten, kann dieser Teil separat unter diesen Erlaubnissen genutzt werden, aber das gesamte Programm unterliegt weiterhin dieser Lizenz, ohne Rücksicht auf die zusätzlichen Erlaubnisse.

Wenn Sie eine Kopie eines geschützten Werks übermitteln, können Sie nach eigenem Ermessen alle zusätzlichen Rechte von dieser Kopie oder von Teilen davon entfernen. (Zusätzliche Rechte können so geschrieben sein, dass sie in bestimmten Fällen selbst entfernt werden müssen, wenn Sie das Werk verändern). Sie können zusätzliche Genehmigungen für Material erteilen, das Sie einem betroffenen Werk hinzugefügt haben und für das Sie eine entsprechende urheberrechtliche Genehmigung haben oder erteilen können.

Ungeachtet anderer Bestimmungen dieser Lizenz dürfen Sie für Material, das Sie einem betroffenen Werk hinzufügen, die Bedingungen dieser Lizenz durch Bedingungen ergänzen (sofern Sie von den Urheberrechtsinhabern dieses Materials dazu ermächtigt wurden):

  1. Gewährleistungsausschlüsse oder Haftungsbeschränkungen, die von den Bestimmungen der Abschnitte 15 und 16 dieser Lizenz abweichen; oder
  2. Erfordernis der Beibehaltung bestimmter angemessener rechtlicher Hinweise oder Autorenangaben in diesem Material oder in den entsprechenden rechtlichen Hinweisen, die in den Werken, die dieses Material enthalten, angezeigt werden; oder
  3. das Verbot, die Herkunft des Materials falsch darzustellen, oder die Vorschrift, dass geänderte Versionen dieses Materials in angemessener Weise als von der Originalversion verschieden gekennzeichnet werden müssen; oder
  4. Einschränkung der Verwendung der Namen von Lizenzgebern oder Urhebern des Materials zu Werbezwecken; oder
  5. Ablehnung der Gewährung von Rechten nach dem Markenrecht für die Verwendung bestimmter Handelsnamen, Marken oder Dienstleistungsmarken; oder
  6. Erfordernis der Entschädigung von Lizenzgebern und Urhebern dieses Materials durch jeden, der das Material (oder modifizierte Versionen davon) mit vertraglichen Haftungsübernahmen an den Empfänger weitergibt, für jegliche Haftung, die diese vertraglichen Annahmen diesen Lizenzgebern und Urhebern direkt auferlegen.

Alle anderen nicht zulässigen zusätzlichen Bedingungen werden als "weitere Einschränkungen" im Sinne von Abschnitt 10 betrachtet. Wenn das Programm, so wie Sie es erhalten haben, oder irgendein Teil davon, einen Hinweis enthält, der besagt, daß es dieser Lizenz unterliegt, zusammen mit einer Klausel, die eine weitere Einschränkung darstellt, dürfen Sie diese Klausel entfernen. Wenn ein Lizenzdokument eine weitere Einschränkung enthält, aber die Weiterlizenzierung oder Weitergabe unter dieser Lizenz erlaubt, dürfen Sie einem betroffenen Werk Material hinzufügen, das den Bedingungen dieses Lizenzdokuments unterliegt, vorausgesetzt, daß die weitere Einschränkung eine solche Weiterlizenzierung oder Weitergabe nicht überdauert.

Wenn Sie in Übereinstimmung mit diesem Abschnitt Bedingungen zu einem betroffenen Werk hinzufügen, müssen Sie in den entsprechenden Quelldateien eine Erklärung der zusätzlichen Bedingungen, die für diese Dateien gelten, oder einen Hinweis darauf, wo die anwendbaren Bedingungen zu finden sind, anbringen.

Zusätzliche Bedingungen, ob zulässige oder nicht zulässige, können in Form einer gesonderten schriftlichen Lizenz oder als Ausnahmen angegeben werden; die oben genannten Anforderungen gelten in jedem Fall.

8. Beendigung.

Sie dürfen ein betroffenes Werk nicht verbreiten oder verändern, es sei denn, dies ist in dieser Lizenz ausdrücklich vorgesehen. Jeder Versuch, es anderweitig zu verbreiten oder zu verändern, ist ungültig und beendet automatisch Ihre Rechte unter dieser Lizenz (einschließlich jeglicher Patentlizenzen, die unter dem dritten Absatz von Abschnitt 11 gewährt werden).

Wenn Sie jedoch alle Verstöße gegen diese Lizenz einstellen, wird Ihre Lizenz von einem bestimmten Urheberrechtsinhaber (a) vorläufig wiederhergestellt, es sei denn, der Urheberrechtsinhaber hat Ihre Lizenz ausdrücklich und endgültig gekündigt, und (b) dauerhaft, wenn der Urheberrechtsinhaber Sie nicht vor Ablauf von 60 Tagen nach der Einstellung mit angemessenen Mitteln über den Verstoß informiert.

Darüber hinaus wird Ihre Lizenz von einem bestimmten Urheberrechtsinhaber dauerhaft wiederhergestellt, wenn der Urheberrechtsinhaber Sie auf angemessene Weise von der Verletzung benachrichtigt, dies das erste Mal ist, dass Sie von diesem Urheberrechtsinhaber eine Benachrichtigung über die Verletzung dieser Lizenz (für ein beliebiges Werk) erhalten haben, und Sie die Verletzung vor Ablauf von 30 Tagen nach Erhalt der Benachrichtigung beheben.

Die Beendigung Ihrer Rechte gemäß diesem Abschnitt beendet nicht die Lizenzen von Parteien, die Kopien oder Rechte von Ihnen gemäß dieser Lizenz erhalten haben. Wenn Ihre Rechte gekündigt und nicht dauerhaft wiederhergestellt wurden, sind Sie nicht berechtigt, neue Lizenzen für dasselbe Material gemäß Abschnitt 10 zu erhalten.

9. Annahme nicht erforderlich, um Kopien zu haben.

Sie sind nicht verpflichtet, diese Lizenz zu akzeptieren, um eine Kopie des Programms zu erhalten oder auszuführen. Die untergeordnete Verbreitung eines betroffenen Werkes, die allein als Folge der Verwendung von Peer-to-Peer-Übertragung zum Empfang einer Kopie auftritt, erfordert ebenfalls keine Annahme. Jedoch gewährt Ihnen nichts anderes als diese Lizenz die Erlaubnis, ein betroffenes Werk zu verbreiten oder zu verändern. Diese Handlungen verletzen das Urheberrecht, wenn Sie diese Lizenz nicht akzeptieren. Indem Sie ein betroffenes Werk verändern oder verbreiten, erklären Sie sich mit dieser Lizenz einverstanden, dies zu tun.

10. Automatische Lizenzierung von nachgeschalteten Empfängern.

Jedes Mal, wenn Sie ein betroffenes Werk übertragen, erhält der Empfänger automatisch eine Lizenz von den ursprünglichen Lizenzgebern, um dieses Werk auszuführen, zu verändern und zu verbreiten, vorbehaltlich dieser Lizenz. Sie sind nicht dafür verantwortlich, die Einhaltung dieser Lizenz durch Dritte durchzusetzen.

Eine "Einheitstransaktion" ist eine Transaktion, bei der die Kontrolle über eine Organisation oder im Wesentlichen alle Vermögenswerte einer Organisation übertragen wird, eine Organisation aufgeteilt wird oder Organisationen fusioniert werden. Wenn die Vervielfältigung eines erfassten Werks aus einer Unternehmenstransaktion resultiert, erhält jede Partei dieser Transaktion, die eine Kopie des Werks erhält, auch die Lizenzen für das Werk, die der Rechtsvorgänger der Partei gemäß dem vorherigen Absatz hatte oder geben konnte, sowie ein Recht auf den Besitz der korrespondierenden Quelle des Werks vom Rechtsvorgänger, wenn dieser sie hat oder sie mit angemessenen Anstrengungen erhalten kann.

Sie dürfen keine weiteren Beschränkungen für die Ausübung der unter dieser Lizenz gewährten oder bestätigten Rechte auferlegen. Sie dürfen zum Beispiel keine Lizenzgebühren oder andere Gebühren für die Ausübung der unter dieser Lizenz gewährten Rechte erheben, und Sie dürfen keinen Rechtsstreit (einschließlich einer Gegenklage in einem Rechtsstreit) mit der Behauptung anstrengen, dass ein Patentanspruch durch die Herstellung, die Verwendung, den Verkauf, das Anbieten zum Verkauf oder den Import des Programms oder eines Teils davon verletzt wird.

11. Patente.

Ein "Mitwirkender" ist ein Urheberrechtsinhaber, der die Nutzung des Programms oder eines Werks, auf dem das Programm basiert, unter dieser Lizenz gestattet. Das auf diese Weise lizenzierte Werk wird als "Mitwirkende Version" des Mitwirkenden bezeichnet.

Die "wesentlichen Patentansprüche" eines Mitwirkenden sind alle Patentansprüche, die dem Mitwirkenden gehören oder von ihm kontrolliert werden, unabhängig davon, ob sie bereits erworben wurden oder in Zukunft erworben werden, und die durch irgendeine nach dieser Lizenz zulässige Art der Herstellung, der Benutzung oder des Verkaufs seiner Mitwirkerversion verletzt würden; sie umfassen jedoch keine Ansprüche, die nur als Folge einer weiteren Modifikation der Mitwirkerversion verletzt würden. Für die Zwecke dieser Definition schließt "Kontrolle" das Recht ein, Patentunterlizenzen in einer Weise zu erteilen, die mit den Anforderungen dieser Lizenz übereinstimmt.

Jeder Mitwirkende gewährt Ihnen eine nicht-exklusive, weltweite, gebührenfreie Patentlizenz unter den wesentlichen Patentansprüchen des Mitwirkenden, um den Inhalt seiner Mitwirkendenversion herzustellen, zu verwenden, zu verkaufen, zum Verkauf anzubieten, zu importieren und anderweitig auszuführen, zu verändern und zu verbreiten.

In den folgenden drei Absätzen ist eine "Patentlizenz" jede ausdrückliche Vereinbarung oder Verpflichtung, wie auch immer sie bezeichnet wird, ein Patent nicht durchzusetzen (z. B. eine ausdrückliche Erlaubnis zur Ausübung eines Patents oder die Zusage, nicht wegen Patentverletzung zu klagen). Einer Partei eine solche Patentlizenz zu "gewähren" bedeutet, eine solche Vereinbarung oder Verpflichtung einzugehen, ein Patent nicht gegen die Partei geltend zu machen.

Wenn Sie ein betroffenes Werk übertragen und sich dabei wissentlich auf eine Patentlizenz verlassen und der entsprechende Quelltext des Werks nicht für jedermann über einen öffentlich zugänglichen Netzwerkserver oder auf andere leicht zugängliche Weise kostenlos und unter den Bedingungen dieser Lizenz kopierbar ist, dann müssen Sie entweder (1) dafür sorgen, daß der entsprechende Quelltext auf diese Weise zur Verfügung steht, oder (2) dafür sorgen, daß Sie selbst nicht in den Genuß der Patentlizenz für dieses bestimmte Werk kommen, oder (3) dafür sorgen, daß die Patentlizenz in einer Weise, die mit den Anforderungen dieser Lizenz vereinbar ist, auf nachgeschaltete Empfänger ausgedehnt wird. "Wissentliches Vertrauen" bedeutet, dass Sie tatsächliche Kenntnis davon haben, dass ohne die Patentlizenz Ihre Übertragung des betroffenen Werks in einem Land oder die Nutzung des betroffenen Werks durch Ihren Empfänger in einem Land ein oder mehrere identifizierbare Patente in diesem Land verletzen würde, von denen Sie Grund zu der Annahme haben, dass sie gültig sind.

Wenn Sie gemäß oder in Verbindung mit einer einzigen Transaktion oder Vereinbarung ein betroffenes Werk übertragen oder durch Vermittlung der Übertragung verbreiten und einigen der Parteien, die das betroffene Werk erhalten, eine Patentlizenz erteilen, die sie berechtigt, eine bestimmte Kopie des betroffenen Werks zu verwenden, zu verbreiten, zu verändern oder zu übertragen, dann wird die von Ihnen erteilte Patentlizenz automatisch auf alle Empfänger des betroffenen Werks und der darauf basierenden Werke ausgedehnt.

Eine Patentlizenz ist "diskriminierend", wenn sie eines oder mehrere der Rechte, die im Rahmen dieser Lizenz ausdrücklich gewährt werden, nicht in den Anwendungsbereich einbezieht, ihre Ausübung verbietet oder von der Nichtausübung abhängig macht. Sie dürfen ein betroffenes Werk nicht übertragen, wenn Sie Partei einer Vereinbarung mit einem Dritten sind, der im Bereich des Softwarevertriebs tätig ist, nach der Sie an den Dritten eine Zahlung auf der Grundlage des Umfangs Ihrer Tätigkeit der Übertragung des Werks leisten, und nach der der Dritte einer der Parteien, die das betroffene Werk von Ihnen erhalten würden, eine Lizenz gewährt, eine diskriminierende Patentlizenz (a) in Verbindung mit von Ihnen übertragenen Kopien des betroffenen Werks (oder von diesen Kopien hergestellten Kopien) oder (b) in erster Linie für und in Verbindung mit bestimmten Produkten oder Zusammenstellungen, die das betroffene Werk enthalten, es sei denn, Sie sind diese Vereinbarung vor dem 28. März 2007 eingegangen oder diese Patentlizenz wurde vor diesem Zeitpunkt erteilt.

Keine Bestimmung dieser Lizenz ist so auszulegen, dass sie eine stillschweigende Lizenz oder andere Verteidigungsmöglichkeiten gegen eine Verletzung ausschließt oder einschränkt, die Ihnen nach dem geltenden Patentrecht zustehen könnten.

12. Kein Verzicht auf die Freiheit der anderen.

Wenn Ihnen Bedingungen auferlegt werden (sei es durch Gerichtsbeschluß, Vereinbarung oder auf andere Weise), die den Bedingungen dieser Lizenz widersprechen, entbinden sie Sie nicht von den Bedingungen dieser Lizenz. Wenn Sie ein betroffenes Werk nicht so übertragen können, daß Sie gleichzeitig Ihre Verpflichtungen aus dieser Lizenz und andere einschlägige Verpflichtungen erfüllen, dann dürfen Sie es folglich überhaupt nicht übertragen. Wenn Sie beispielsweise Bedingungen zustimmen, die Sie dazu verpflichten, von denjenigen, denen Sie das Programm übertragen, eine Lizenzgebühr für die Weiterübertragung zu verlangen, wäre die einzige Möglichkeit, sowohl diese Bedingungen als auch diese Lizenz zu erfüllen, der vollständige Verzicht auf die Übertragung des Programms.

13. Remote Network Interaction; Use with the GNU General Public License.

Notwithstanding any other provision of this License, if you modify the Program, your modified version must prominently offer all users interacting with it remotely through a computer network (if your version supports such interaction) an opportunity to receive the Corresponding Source of your version by providing access to the Corresponding Source from a network server at no charge, through some standard or customary means of facilitating copying of software. This Corresponding Source shall include the Corresponding Source for any work covered by version 3 of the GNU General Public License that is incorporated pursuant to the following paragraph.

Notwithstanding any other provision of this License, you have permission to link or combine any covered work with a work licensed under version 3 of the GNU General Public License into a single combined work, and to convey the resulting work. The terms of this License will continue to apply to the part which is the covered work, but the work with which it is combined will remain governed by version 3 of the GNU General Public License.

14. Überarbeitete Fassungen dieser Lizenz.

The Free Software Foundation may publish revised and/or new versions of the GNU Affero General Public License from time to time. Such new versions will be similar in spirit to the present version, but may differ in detail to address new problems or concerns.

Each version is given a distinguishing version number. If the Program specifies that a certain numbered version of the GNU Affero General Public License “or any later version” applies to it, you have the option of following the terms and conditions either of that numbered version or of any later version published by the Free Software Foundation. If the Program does not specify a version number of the GNU Affero General Public License, you may choose any version ever published by the Free Software Foundation.

If the Program specifies that a proxy can decide which future versions of the GNU Affero General Public License can be used, that proxy’s public statement of acceptance of a version permanently authorizes you to choose that version for the Program.

Spätere Lizenzversionen können Ihnen zusätzliche oder andere Genehmigungen erteilen. Es entstehen jedoch keine zusätzlichen Verpflichtungen für Autoren oder Urheberrechtsinhaber, wenn Sie sich für eine spätere Version entscheiden.

15. Ausschluss der Gewährleistung.

ES GIBT KEINE GARANTIE FÜR DAS PROGRAMM, SOWEIT DIES NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIG IST. SOFERN NICHT SCHRIFTLICH ANDERS ANGEGEBEN, STELLEN DIE URHEBERRECHTSINHABER UND/ODER ANDERE PARTEIEN DAS PROGRAMM "WIE ES IST" ZUR VERFÜGUNG, OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT UND DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. DAS GESAMTE RISIKO IN BEZUG AUF DIE QUALITÄT UND LEISTUNG DES PROGRAMMS LIEGT BEI IHNEN. SOLLTE SICH DAS PROGRAMM ALS FEHLERHAFT ERWEISEN, ÜBERNEHMEN SIE DIE KOSTEN FÜR ALLE NOTWENDIGEN WARTUNGS-, REPARATUR- ODER KORREKTURARBEITEN.

16. Begrenzung der Haftung.

IN KEINEM FALL, ES SEI DENN, DIES IST GESETZLICH VORGESCHRIEBEN ODER SCHRIFTLICH VEREINBART, HAFTET EIN URHEBERRECHTSINHABER ODER EINE ANDERE PARTEI, DIE DAS PROGRAMM WIE OBEN ERLAUBT MODIFIZIERT UND/ODER WEITERGIBT, IHNEN GEGENÜBER FÜR SCHÄDEN, EINSCHLIESSLICH ALLGEMEINER, SPEZIELLER, ZUFÄLLIGER ODER FOLGESCHÄDEN, DIE SICH AUS DER NUTZUNG ODER DER UNFÄHIGKEIT ZUR NUTZUNG DES PROGRAMMS ERGEBEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DATENVERLUSTE ODER UNGENAUE DATEN ODER VERLUSTE, DIE SIE ODER DRITTE ERLEIDEN, ODER EIN VERSAGEN DES PROGRAMMS, MIT ANDEREN PROGRAMMEN ZUSAMMENZUARBEITEN), SELBST WENN DER URHEBERRECHTSINHABER ODER EINE ANDERE PARTEI AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE.

17. Auslegung der Abschnitte 15 und 16.

Wenn der oben genannte Gewährleistungsausschluss und die Haftungsbeschränkung nicht gemäß ihren Bestimmungen in lokales Recht umgesetzt werden können, wenden die überprüfenden Gerichte lokales Recht an, das einem absoluten Verzicht auf jegliche zivilrechtliche Haftung im Zusammenhang mit dem Programm am nächsten kommt, es sei denn, eine Garantie oder Haftungsübernahme liegt einer Kopie des Programms gegen eine Gebühr bei.

ENDE DER BEDINGUNGEN UND KONDITIONEN

Wie Sie diese Begriffe auf Ihre neuen Programme anwenden

Wenn Sie ein neues Programm entwickeln und wollen, dass es von größtmöglichem Nutzen für die Öffentlichkeit ist, erreichen Sie dies am besten, indem Sie es zu freier Software machen, die jeder unter diesen Bedingungen weitergeben und verändern kann.

Fügen Sie dazu die folgenden Hinweise in das Programm ein. Am sichersten ist es, sie an den Anfang jeder Quelldatei zu setzen, um den Ausschluss der Gewährleistung so effektiv wie möglich darzustellen. Jede Datei sollte mindestens die Zeile "Copyright" und einen Verweis auf die Stelle enthalten, an der sich der vollständige Hinweis befindet.

.
Copyright (C)

This program is free software: you can redistribute it and/or modify it under the terms of the GNU Affero General Public License as published by the Free Software Foundation, either version 3 of the License, or (at your option) any later version.

This program is distributed in the hope that it will be useful, but WITHOUT ANY WARRANTY; without even the implied warranty of MERCHANTABILITY or FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE.  See the GNU Affero General Public License for more details.

You should have received a copy of the GNU Affero General Public License along with this program. If not, see <https://www.gnu.org/licenses/>.

Fügen Sie auch Informationen darüber hinzu, wie Sie auf elektronischem oder Papierweg kontaktiert werden können.

Wenn Ihre Software über ein Computernetz mit den Benutzern interagieren kann, sollten Sie auch sicherstellen, dass die Benutzer die Möglichkeit haben, den Quellcode zu erhalten. Wenn es sich bei Ihrem Programm beispielsweise um eine Webanwendung handelt, könnte die Benutzeroberfläche einen “Quellcode”-Link anzeigen, der die Benutzer zu einem Archiv des Codes führt. Es gibt viele Möglichkeiten, den Quellcode zur Verfügung zu stellen, und verschiedene Lösungen sind für verschiedene Programme besser geeignet; siehe Abschnitt 13 für die spezifischen Anforderungen.

Sie sollten auch Ihren Arbeitgeber (wenn Sie als Programmierer arbeiten) oder Ihre Schule, falls vorhanden, dazu bringen, einen “Copyright-Disclaimer” für das Programm zu unterschreiben, falls nötig. Weitere Informationen dazu und wie Sie die GNU AGPL anwenden und befolgen können, finden Sie unter <https://www.gnu.org/licenses/>.

-

GNU General Public License v3.0 or later

(Go programming language 20180709-snapshot, pystan 2.19.0.0)

GNU GENERAL PUBLIC LICENSE
==========================

Version 3, 29. Juni 2007

Copyright (C) 2007 Free Software Foundation, Inc. <https://fsf.org/>

Jedem ist es gestattet, wortwörtliche Kopien dieses Lizenzdokuments zu vervielfältigen und zu verbreiten, aber es ist nicht erlaubt, es zu verändern.

Präambel

Die GNU General Public License ist eine freie Copyleft-Lizenz für Software und andere Arten von Werken.

Die Lizenzen für die meisten Software- und anderen praktischen Werke sind so konzipiert, dass sie Ihnen die Freiheit nehmen, die Werke weiterzugeben und zu verändern. Im Gegensatz dazu soll die GNU General Public License Ihre Freiheit garantieren, alle Versionen eines Programms weiterzugeben und zu verändern - um sicherzustellen, dass es freie Software für alle seine Nutzer bleibt. Wir, die Free Software Foundation, verwenden die GNU General Public License für den Großteil unserer Software; sie gilt auch für alle anderen Werke, die von ihren Autoren auf diese Weise veröffentlicht werden. Sie können sie auch auf Ihre Programme anwenden.

Wenn wir von freier Software sprechen, beziehen wir uns auf die Freiheit, nicht auf den Preis. Unsere Allgemeinen Öffentlichen Lizenzen sollen sicherstellen, dass Sie die Freiheit haben, Kopien freier Software zu verbreiten (und dafür Geld zu verlangen, wenn Sie wollen), dass Sie den Quellcode erhalten oder ihn bekommen können, wenn Sie ihn wollen, dass Sie die Software ändern oder Teile davon in neuen freien Programmen verwenden können und dass Sie wissen, dass Sie diese Dinge tun können.

Um Ihre Rechte zu schützen, müssen wir andere daran hindern, Ihnen diese Rechte zu verweigern oder Sie aufzufordern, diese Rechte aufzugeben. Daher haben Sie bestimmte Pflichten, wenn Sie Kopien der Software verbreiten oder sie verändern: Pflichten, die Freiheit anderer zu respektieren.

Wenn Sie beispielsweise Kopien eines solchen Programms verbreiten, sei es kostenlos oder gegen eine Gebühr, müssen Sie den Empfängern die gleichen Freiheiten einräumen, die Sie selbst erhalten haben. Sie müssen dafür sorgen, dass auch sie den Quellcode erhalten oder erhalten können. Und Sie müssen ihnen diese Bedingungen zeigen, damit sie ihre Rechte kennen.

Entwickler, die die GNU GPL verwenden, schützen Ihre Rechte in zwei Schritten: (1) Sie machen das Urheberrecht an der Software geltend und (2) bieten Ihnen diese Lizenz an, die Ihnen die rechtliche Erlaubnis gibt, die Software zu kopieren, zu verbreiten und/oder zu verändern.

Zum Schutz der Entwickler und Autoren erklärt die GPL deutlich, dass es für diese freie Software keine Garantie gibt. Zum Schutz der Benutzer und Autoren verlangt die GPL, dass geänderte Versionen als geändert gekennzeichnet werden, damit ihre Probleme nicht fälschlicherweise den Autoren früherer Versionen zugeschrieben werden.

Einige Geräte sind so konstruiert, dass sie den Nutzern den Zugang zur Installation oder Ausführung geänderter Versionen der darin enthaltenen Software verwehren, obwohl der Hersteller dies tun kann. Dies ist grundsätzlich unvereinbar mit dem Ziel, die Freiheit der Nutzer zu schützen, die Software zu ändern. Ein solcher Missbrauch findet systematisch bei Produkten statt, die von Privatpersonen genutzt werden, und genau dort ist er am inakzeptabelsten. Deshalb haben wir diese Version der GPL so gestaltet, dass sie diese Praxis für diese Produkte verbietet. Sollten derartige Probleme auch in anderen Bereichen auftreten, sind wir bereit, diese Bestimmung in künftigen Versionen der GPL auf diese Bereiche auszudehnen, wenn dies zum Schutz der Freiheit der Nutzer erforderlich ist.
Schließlich ist jedes Programm ständig durch Softwarepatente bedroht. Die Staaten sollten nicht zulassen, dass Patente die Entwicklung und Verwendung von Software auf Allzweckcomputern einschränken, aber in den Staaten, in denen dies der Fall ist, möchten wir die besondere Gefahr vermeiden, dass Patente, die auf ein freies Programm angewandt werden, es effektiv proprietär machen könnten. Um dies zu verhindern, stellt die GPL sicher, dass Patente nicht dazu verwendet werden können, das Programm unfrei zu machen.

Die genauen Bedingungen für die Vervielfältigung, Verbreitung und Veränderung folgen.

BEDINGUNGEN UND KONDITIONEN

0. Definitionen.

"Diese Lizenz" bezieht sich auf Version 3 der GNU General Public License.

"Urheberrecht" bedeutet auch urheberrechtsähnliche Gesetze, die für andere Arten von Werken gelten, z. B. für Halbleitermasken.

"Das Programm" bezieht sich auf jedes urheberrechtsfähige Werk, das unter dieser Lizenz lizenziert wird. Jeder Lizenznehmer wird als "Sie" angesprochen. "Lizenznehmer" und "Empfänger" können Einzelpersonen oder Organisationen sein.

Ein Werk zu "verändern" bedeutet, das Werk ganz oder teilweise in einer Weise zu kopieren oder anzupassen, die eine urheberrechtliche Erlaubnis erfordert, ohne eine exakte Kopie zu erstellen. Das daraus resultierende Werk wird als "geänderte Fassung" des früheren Werks oder als ein Werk "auf der Grundlage" des früheren Werks bezeichnet.

Ein "betroffenes Werk" ist entweder das unveränderte Programm oder ein auf dem Programm basierendes Werk.

Ein Werk zu "verbreiten" bedeutet, irgendetwas damit zu tun, das Sie ohne Erlaubnis direkt oder sekundär für eine Verletzung des geltenden Urheberrechts haftbar machen würde, mit Ausnahme der Ausführung auf einem Computer oder der Änderung einer privaten Kopie. Die Verbreitung umfasst die Vervielfältigung, die Verbreitung (mit oder ohne Änderung), die öffentliche Zugänglichmachung und in einigen Ländern auch andere Aktivitäten.

Ein Werk zu "übertragen" bedeutet jede Art der Verbreitung, die es anderen Parteien ermöglicht, Kopien anzufertigen oder zu erhalten. Die bloße Interaktion mit einem Nutzer über ein Computernetz, ohne Übertragung einer Kopie, ist keine Übertragung.

Eine interaktive Benutzerschnittstelle zeigt "Angemessene rechtliche Hinweise" in dem Maße an, wie sie eine bequeme und deutlich sichtbare Funktion enthält, die (1) einen angemessenen Copyright-Hinweis anzeigt und (2) den Benutzer darauf hinweist, dass es keine Garantie für das Werk gibt (außer in dem Umfang, in dem Garantien gegeben werden), dass Lizenznehmer das Werk unter dieser Lizenz übertragen dürfen und wie man eine Kopie dieser Lizenz einsehen kann. Wenn die Schnittstelle eine Liste von Benutzerkommandos oder -optionen präsentiert, wie etwa ein Menü, erfüllt ein hervorgehobener Punkt in der Liste dieses Kriterium.

1. Quellcode.
Der "Quellcode" eines Werks ist die bevorzugte Form des Werks, um Änderungen daran vorzunehmen. Unter "Objektcode" ist jede Form eines Werks zu verstehen, die kein Quellcode ist.

Eine "Standardschnittstelle" ist eine Schnittstelle, die entweder ein offizieller Standard ist, der von einem anerkannten Normungsgremium definiert wurde, oder, im Falle von Schnittstellen, die für eine bestimmte Programmiersprache spezifiziert sind, eine Schnittstelle, die unter Entwicklern, die in dieser Sprache arbeiten, weit verbreitet ist.

Die "Systembibliotheken" eines ausführbaren Werks umfassen alles, was nicht zum Werk als Ganzes gehört, was (a) in der normalen Form der Verpackung einer Hauptkomponente enthalten ist, aber nicht Teil dieser Hauptkomponente ist, und (b) nur dazu dient, die Nutzung des Werks mit dieser Hauptkomponente zu ermöglichen oder eine Standardschnittstelle zu implementieren, für die eine Implementierung in Quellcodeform öffentlich verfügbar ist. Eine "Hauptkomponente" bedeutet in diesem Zusammenhang eine wesentliche Komponente (Kernel, Fenstersystem usw.) des spezifischen Betriebssystems (falls vorhanden), auf dem das ausführbare Werk läuft, oder einen Compiler, der zur Erstellung des Werks verwendet wird, oder einen Objektcode-Interpreter, der zur Ausführung des Werks verwendet wird.
Der "korrespondierende Quelltext" für ein Werk in Form von Objektcode ist der gesamte Quelltext, der benötigt wird, um den Objektcode zu erzeugen, zu installieren und (bei einem ausführbaren Werk) auszuführen und das Werk zu modifizieren, einschließlich der Skripte zur Steuerung dieser Aktivitäten. Nicht dazu gehören jedoch die Systembibliotheken des Werks, allgemeine Werkzeuge oder allgemein verfügbare freie Programme, die unverändert zur Durchführung dieser Tätigkeiten verwendet werden, aber nicht Teil des Werks sind. Zu den korrespondierenden Quellen gehören beispielsweise Schnittstellendefinitionsdateien, die mit den Quelldateien des Werks verbunden sind, sowie der Quellcode für gemeinsam genutzte Bibliotheken und dynamisch verknüpfte Unterprogramme, die das Werk speziell benötigt, z. B. durch eine intime Datenkommunikation oder einen Kontrollfluss zwischen diesen Unterprogrammen und anderen Teilen des Werks.

Die korrespondierende Quelle muss nichts enthalten, was die Benutzer automatisch aus anderen Teilen der korrespondierenden Quelle neu generieren können.

Die korrespondierende Quelle für ein Werk in Quellcodeform ist dasselbe Werk.

2. Grundlegende Berechtigungen.

Alle unter dieser Lizenz gewährten Rechte werden für die Dauer des Urheberrechts an dem Programm gewährt und sind unwiderruflich, sofern die genannten Bedingungen erfüllt sind. Diese Lizenz bekräftigt ausdrücklich Ihre uneingeschränkte Erlaubnis, das unveränderte Programm auszuführen. Das Ergebnis der Ausführung eines betroffenen Werks fällt nur dann unter diese Lizenz, wenn das Ergebnis aufgrund seines Inhalts ein betroffenes Werk darstellt. Diese Lizenz erkennt Ihr Recht auf faire Nutzung oder ein anderes Äquivalent an, wie es das Urheberrechtsgesetz vorsieht.

Sie dürfen betroffene Werke, die Sie nicht übertragen, ohne Bedingungen erstellen, ausführen und verbreiten, solange Ihre Lizenz ansonsten in Kraft bleibt. Sie dürfen betroffene Werke an andere übertragen, damit diese ausschließlich für Sie Modifikationen vornehmen oder Ihnen Einrichtungen zum Ausführen dieser Werke zur Verfügung stellen, vorausgesetzt, Sie halten sich bei der Übertragung des gesamten Materials, für das Sie nicht das Urheberrecht kontrollieren, an die Bedingungen dieser Lizenz. Diejenigen, die auf diese Weise die betroffenen Werke für Sie herstellen oder betreiben, müssen dies ausschließlich in Ihrem Namen, unter Ihrer Anleitung und Kontrolle tun, und zwar zu Bedingungen, die es ihnen verbieten, Kopien Ihres urheberrechtlich geschützten Materials außerhalb ihrer Beziehung zu Ihnen anzufertigen.

Eine Weitergabe unter anderen Umständen ist nur unter den nachstehend genannten Bedingungen zulässig. Die Vergabe von Unterlizenzen ist nicht zulässig; Abschnitt 10 macht sie überflüssig.

3. Schutz der Rechte der Nutzer vor dem Gesetz gegen die Umgehung.

Kein betroffenes Werk gilt als Teil einer wirksamen technischen Maßnahme nach einem anwendbaren Gesetz, das die Verpflichtungen nach Artikel 11 des am 20. Dezember 1996 angenommenen WIPO-Urheberrechtsvertrags oder nach ähnlichen Gesetzen, die die Umgehung solcher Maßnahmen verbieten oder einschränken, erfüllt.

Wenn Sie ein betroffenes Werk übertragen, verzichten Sie auf jede rechtliche Befugnis, die Umgehung technischer Maßnahmen zu verbieten, soweit eine solche Umgehung durch die Ausübung von Rechten unter dieser Lizenz in Bezug auf das betroffene Werk erfolgt, und Sie lehnen jede Absicht ab, den Betrieb oder die Modifikation des Werks als Mittel zur Durchsetzung Ihrer Rechte oder der Rechte Dritter, die Umgehung technischer Maßnahmen zu verbieten, gegenüber den Nutzern des Werks zu beschränken.

4. Übermittlung von wortgetreuen Kopien.

Sie dürfen wortgetreue Kopien des Quellcodes des Programms, so wie Sie ihn erhalten, in jedem beliebigen Medium weitergeben, vorausgesetzt, daß Sie auf jeder Kopie einen entsprechenden Urheberrechtsvermerk deutlich sichtbar und in geeigneter Weise veröffentlichen; daß Sie alle Hinweise darauf, daß diese Lizenz und alle gemäß Abschnitt 7 hinzugefügten nicht-permissiven Bedingungen für den Code gelten, unversehrt lassen; daß Sie alle Hinweise auf das Fehlen jeglicher Gewährleistung unversehrt lassen; und daß Sie allen Empfängern zusammen mit dem Programm eine Kopie dieser Lizenz übergeben.

Sie können für jede Kopie, die Sie übermitteln, einen beliebigen Preis oder keinen Preis verlangen, und Sie können Support oder Garantieschutz gegen eine Gebühr anbieten.

5. Übermittlung von geänderten Quellversionen.

Sie dürfen ein auf dem Programm basierendes Werk oder die Modifikationen, die aus dem Programm hervorgehen, in Form von Quellcode unter den Bedingungen von Abschnitt 4 weitergeben, vorausgesetzt, Sie erfüllen ebenfalls alle diese Bedingungen:

  1. Das Werk muss einen deutlichen Hinweis darauf tragen, dass Sie es geändert haben, und ein entsprechendes Datum nennen.
  2. Das Werk muss auffällige Hinweise tragen, die besagen, dass es unter dieser Lizenz und allen gemäß Abschnitt 7 hinzugefügten Bedingungen freigegeben ist. Diese Anforderung modifiziert die Anforderung in Abschnitt 4, "alle Hinweise unversehrt zu lassen".
  3. Sie müssen das gesamte Werk als Ganzes unter dieser Lizenz an jeden lizenzieren, der in den Besitz einer Kopie kommt. Diese Lizenz gilt daher, zusammen mit allen anwendbaren zusätzlichen Bedingungen von Abschnitt 7, für das gesamte Werk und alle seine Teile, unabhängig davon, wie sie verpackt sind. Diese Lizenz gibt keine Erlaubnis, das Werk in irgendeiner anderen Weise zu lizenzieren, aber sie macht eine solche Erlaubnis nicht ungültig, wenn Sie sie separat erhalten haben.
  4. Verfügt das Werk über interaktive Benutzeroberflächen, so müssen diese die entsprechenden rechtlichen Hinweise anzeigen; verfügt das Programm jedoch über interaktive Benutzeroberflächen, die keine entsprechenden rechtlichen Hinweise anzeigen, so muss Ihr Werk nicht dafür sorgen, dass sie dies tun.

Eine Zusammenstellung eines betroffenen Werks mit anderen separaten und unabhängigen Werken, die ihrer Natur nach keine Erweiterungen des betroffenen Werks sind und die nicht mit ihm kombiniert werden, um ein größeres Programm zu bilden, in oder auf einem Datenträger eines Speicher- oder Verbreitungsmediums, wird als “Aggregat” bezeichnet, wenn die Zusammenstellung und das daraus resultierende Urheberrecht nicht dazu benutzt werden, den Zugang oder die Rechte der Nutzer der Zusammenstellung über das hinaus zu beschränken, was die einzelnen Werke erlauben. Die Aufnahme eines betroffenen Werkes in ein Aggregat bewirkt nicht, daß diese Lizenz auf die anderen Teile des Aggregats Anwendung findet.

6. Übermittlung von Nicht-Quellformularen.

Sie dürfen ein betroffenes Werk in Objektcodeform unter den Bedingungen der Abschnitte 4 und 5 übertragen, vorausgesetzt, daß Sie auch den maschinenlesbaren korrespondierenden Quelltext unter den Bedingungen dieser Lizenz übertragen, und zwar auf eine der folgenden Arten:

  1. Übermittlung des Objektcodes in einem physischen Produkt (einschließlich eines physischen Vertriebsmediums), zusammen mit dem korrespondierenden Quelltext auf einem dauerhaften physischen Medium, das üblicherweise für den Austausch von Software verwendet wird.
  2. den Objektcode in einem physischen Produkt (einschließlich eines physischen Vertriebsmediums) zu übermitteln, begleitet von einem schriftlichen Angebot, das mindestens drei Jahre lang gültig ist und so lange gilt, wie Sie Ersatzteile oder Kundensupport für dieses Produktmodell anbieten, jedem, der im Besitz des Objektcodes ist, entweder (1) eine Kopie des korrespondierenden Quelltextes für die gesamte Software in dem Produkt, die unter diese Lizenz fällt, auf einem dauerhaften physischen Medium, das üblicherweise für den Austausch von Software verwendet wird, zu einem Preis zu überlassen, der nicht höher ist als die angemessenen Kosten, die Ihnen für die physische Überlassung des Quelltextes entstehen, oder (2) kostenlosen Zugang zum Kopieren des korrespondierenden Quelltextes von einem Netzwerkserver zu gewähren.
  3. Übermitteln Sie einzelne Kopien des Objektcodes zusammen mit einer Kopie des schriftlichen Angebots zur Bereitstellung des korrespondierenden Quellcodes. Diese Alternative ist nur gelegentlich und nicht kommerziell erlaubt, und auch nur dann, wenn Sie den Objektcode mit einem solchen Angebot gemäß Absatz 6b erhalten haben.
  4. Übermitteln Sie den Objektcode, indem Sie den Zugang von einer bestimmten Stelle aus (kostenlos oder kostenpflichtig) anbieten, und bieten Sie einen gleichwertigen Zugang zum korrespondierenden Quelltext auf die gleiche Weise über dieselbe Stelle ohne weitere Kosten an. Sie brauchen von den Empfängern nicht zu verlangen, dass sie den korrespondierenden Quelltext zusammen mit dem Objektcode kopieren. Wenn der Ort, an dem der Objektcode kopiert wird, ein Netzwerkserver ist, kann sich der korrespondierende Quelltext auf einem anderen (von Ihnen oder einem Dritten betriebenen) Server befinden, der gleichwertige Kopiermöglichkeiten bietet, vorausgesetzt, Sie geben neben dem Objektcode klare Hinweise, wo der korrespondierende Quelltext zu finden ist. Unabhängig davon, auf welchem Server der korrespondierende Quelltext liegt, sind Sie verpflichtet, dafür zu sorgen, dass er so lange verfügbar ist, wie es zur Erfüllung dieser Anforderungen erforderlich ist.
  5. den Objektcode mittels Peer-to-Peer-Übertragung weitergeben, vorausgesetzt, Sie informieren andere Peers darüber, wo der Objektcode und der korrespondierende Quelltext des Werks gemäß Absatz 6d kostenlos der Allgemeinheit angeboten werden.

Ein abtrennbarer Teil des Objektcodes, dessen Quellcode als Systembibliothek aus dem korrespondierenden Quelltext ausgeschlossen ist, muss nicht in die Übermittlung des Objektcode-Werks einbezogen werden.

Ein “Benutzerprodukt” ist entweder

  1. ein “Verbraucherprodukt”, d. h. ein materieller persönlicher Gegenstand, der üblicherweise für persönliche, familiäre oder Haushaltszwecke verwendet wird, oder
  2. alles, was zum Einbau in eine Wohnung bestimmt ist oder verkauft wird. Bei der Feststellung, ob ein Produkt ein Verbraucherprodukt ist, sind Zweifelsfälle zugunsten des Versicherungsschutzes zu entscheiden. Für ein bestimmtes Produkt, das ein bestimmter Benutzer erhält, bezieht sich der Begriff “normalerweise verwendet” auf eine typische oder übliche Verwendung dieser Produktklasse, unabhängig vom Status des bestimmten Benutzers oder von der Art und Weise, in der der bestimmte Benutzer das Produkt tatsächlich verwendet oder zu verwenden erwartet oder erwarten wird. Ein Produkt ist ein Verbraucherprodukt, unabhängig davon, ob es in erheblichem Umfang für gewerbliche, industrielle oder andere Zwecke verwendet wird, es sei denn, diese Verwendungszwecke stellen die einzige nennenswerte Art der Verwendung des Produkts dar.

"Installationsinformationen" für ein Benutzerprodukt sind alle Methoden, Verfahren, Berechtigungsschlüssel oder andere Informationen, die erforderlich sind, um modifizierte Versionen eines betroffenen Werks in diesem Benutzerprodukt aus einer modifizierten Version seines korrespondierenden Quellcodes zu installieren und auszuführen. Die Informationen müssen ausreichen, um sicherzustellen, daß das weitere Funktionieren des modifizierten Objektcodes in keinem Fall verhindert oder gestört wird, nur weil eine Modifikation vorgenommen wurde.

Wenn Sie ein Objektcode-Werk gemäß diesem Abschnitt in oder mit einem Benutzerprodukt oder speziell zur Verwendung in einem Benutzerprodukt übertragen und die Übertragung als Teil einer Transaktion erfolgt, bei der das Recht zum Besitz und zur Nutzung des Benutzerprodukts auf Dauer oder für einen bestimmten Zeitraum auf den Empfänger übertragen wird (unabhängig davon, wie die Transaktion charakterisiert ist), müssen dem gemäß diesem Abschnitt übertragenen korrespondierenden Quelltext die Installationsinformationen beigefügt sein. Dieses Erfordernis gilt jedoch nicht, wenn weder Sie noch ein Dritter die Möglichkeit behält, den geänderten Objektcode auf dem Benutzerprodukt zu installieren (z. B. wenn das Werk in einem ROM installiert wurde).

Die Verpflichtung zur Bereitstellung von Installationsinformationen beinhaltet nicht die Verpflichtung, weiterhin Supportleistungen, Garantieleistungen oder Aktualisierungen für ein vom Empfänger modifiziertes oder installiertes Werk oder für das Benutzerprodukt, in dem es modifiziert oder installiert wurde, zu erbringen. Der Zugang zu einem Netzwerk kann verweigert werden, wenn die Änderung selbst den Betrieb des Netzwerks wesentlich und nachteilig beeinflusst oder die Regeln und Protokolle für die Kommunikation über das Netzwerk verletzt.

Der übermittelte entsprechende Quelltext und die bereitgestellten Installationsinformationen müssen in einem Format vorliegen, das öffentlich dokumentiert ist (und dessen Implementierung der Öffentlichkeit in Form des Quelltextes zur Verfügung steht), und dürfen kein spezielles Passwort oder Schlüssel zum Entpacken, Lesen oder Kopieren erfordern.

7. Zusätzliche Begriffe.

"Zusätzliche Erlaubnisse" sind Bedingungen, die die Bedingungen dieser Lizenz ergänzen, indem sie Ausnahmen von einer oder mehreren ihrer Bedingungen vorsehen. Zusätzliche Erlaubnisse, die auf das gesamte Programm anwendbar sind, werden so behandelt, als wären sie in dieser Lizenz enthalten, soweit sie nach geltendem Recht gültig sind. Wenn zusätzliche Erlaubnisse nur für einen Teil des Programms gelten, kann dieser Teil separat unter diesen Erlaubnissen genutzt werden, aber das gesamte Programm unterliegt weiterhin dieser Lizenz, ohne Rücksicht auf die zusätzlichen Erlaubnisse.

Wenn Sie eine Kopie eines geschützten Werks übermitteln, können Sie nach eigenem Ermessen alle zusätzlichen Rechte von dieser Kopie oder von Teilen davon entfernen. (Zusätzliche Rechte können so geschrieben sein, dass sie in bestimmten Fällen selbst entfernt werden müssen, wenn Sie das Werk verändern). Sie können zusätzliche Genehmigungen für Material erteilen, das Sie einem betroffenen Werk hinzugefügt haben und für das Sie eine entsprechende urheberrechtliche Genehmigung haben oder erteilen können.

Ungeachtet anderer Bestimmungen dieser Lizenz dürfen Sie für Material, das Sie einem betroffenen Werk hinzufügen, die Bedingungen dieser Lizenz durch Bedingungen ergänzen (sofern Sie von den Urheberrechtsinhabern dieses Materials dazu ermächtigt wurden):

  1. Gewährleistungsausschlüsse oder Haftungsbeschränkungen, die von den Bestimmungen der Abschnitte 15 und 16 dieser Lizenz abweichen; oder
  2. Erfordernis der Beibehaltung bestimmter angemessener rechtlicher Hinweise oder Autorenangaben in diesem Material oder in den entsprechenden rechtlichen Hinweisen, die in den Werken, die dieses Material enthalten, angezeigt werden; oder
  3. das Verbot, die Herkunft des Materials falsch darzustellen, oder die Vorschrift, dass geänderte Versionen dieses Materials in angemessener Weise als von der Originalversion verschieden gekennzeichnet werden müssen; oder
  4. Einschränkung der Verwendung der Namen von Lizenzgebern oder Urhebern des Materials zu Werbezwecken; oder
  5. Ablehnung der Gewährung von Rechten nach dem Markenrecht für die Verwendung bestimmter Handelsnamen, Marken oder Dienstleistungsmarken; oder
  6. Erfordernis der Entschädigung von Lizenzgebern und Urhebern dieses Materials durch jeden, der das Material (oder modifizierte Versionen davon) mit vertraglichen Haftungsübernahmen an den Empfänger weitergibt, für jegliche Haftung, die diese vertraglichen Annahmen diesen Lizenzgebern und Urhebern direkt auferlegen.

Alle anderen nicht zulässigen zusätzlichen Bedingungen werden als "weitere Einschränkungen" im Sinne von Abschnitt 10 betrachtet. Wenn das Programm, so wie Sie es erhalten haben, oder irgendein Teil davon, einen Hinweis enthält, der besagt, daß es dieser Lizenz unterliegt, zusammen mit einer Klausel, die eine weitere Einschränkung darstellt, dürfen Sie diese Klausel entfernen. Wenn ein Lizenzdokument eine weitere Einschränkung enthält, aber die Weiterlizenzierung oder Weitergabe unter dieser Lizenz erlaubt, dürfen Sie einem betroffenen Werk Material hinzufügen, das den Bedingungen dieses Lizenzdokuments unterliegt, vorausgesetzt, daß die weitere Einschränkung eine solche Weiterlizenzierung oder Weitergabe nicht überdauert.

Wenn Sie in Übereinstimmung mit diesem Abschnitt Bedingungen zu einem betroffenen Werk hinzufügen, müssen Sie in den entsprechenden Quelldateien eine Erklärung der zusätzlichen Bedingungen, die für diese Dateien gelten, oder einen Hinweis darauf, wo die anwendbaren Bedingungen zu finden sind, anbringen.

Zusätzliche Bedingungen, ob zulässige oder nicht zulässige, können in Form einer gesonderten schriftlichen Lizenz oder als Ausnahmen angegeben werden; die oben genannten Anforderungen gelten in jedem Fall.

8. Beendigung.

Sie dürfen ein betroffenes Werk nicht verbreiten oder verändern, es sei denn, dies ist in dieser Lizenz ausdrücklich vorgesehen. Jeder Versuch, es anderweitig zu verbreiten oder zu verändern, ist ungültig und beendet automatisch Ihre Rechte unter dieser Lizenz (einschließlich jeglicher Patentlizenzen, die unter dem dritten Absatz von Abschnitt 11 gewährt werden).

Wenn Sie jedoch alle Verstöße gegen diese Lizenz einstellen, wird Ihre Lizenz von einem bestimmten Urheberrechtsinhaber (a) vorläufig wiederhergestellt, es sei denn, der Urheberrechtsinhaber hat Ihre Lizenz ausdrücklich und endgültig gekündigt, und (b) dauerhaft, wenn der Urheberrechtsinhaber Sie nicht vor Ablauf von 60 Tagen nach der Einstellung mit angemessenen Mitteln über den Verstoß informiert.

Darüber hinaus wird Ihre Lizenz von einem bestimmten Urheberrechtsinhaber dauerhaft wiederhergestellt, wenn der Urheberrechtsinhaber Sie auf angemessene Weise von der Verletzung benachrichtigt, dies das erste Mal ist, dass Sie von diesem Urheberrechtsinhaber eine Benachrichtigung über die Verletzung dieser Lizenz (für ein beliebiges Werk) erhalten haben, und Sie die Verletzung vor Ablauf von 30 Tagen nach Erhalt der Benachrichtigung beheben.

Die Beendigung Ihrer Rechte gemäß diesem Abschnitt beendet nicht die Lizenzen von Parteien, die Kopien oder Rechte von Ihnen gemäß dieser Lizenz erhalten haben. Wenn Ihre Rechte gekündigt und nicht dauerhaft wiederhergestellt wurden, sind Sie nicht berechtigt, neue Lizenzen für dasselbe Material gemäß Abschnitt 10 zu erhalten.

9. Annahme nicht erforderlich, um Kopien zu haben.

Sie sind nicht verpflichtet, diese Lizenz zu akzeptieren, um eine Kopie des Programms zu erhalten oder auszuführen. Die untergeordnete Verbreitung eines betroffenen Werkes, die allein als Folge der Verwendung von Peer-to-Peer-Übertragung zum Empfang einer Kopie auftritt, erfordert ebenfalls keine Annahme. Jedoch gewährt Ihnen nichts anderes als diese Lizenz die Erlaubnis, ein betroffenes Werk zu verbreiten oder zu verändern. Diese Handlungen verletzen das Urheberrecht, wenn Sie diese Lizenz nicht akzeptieren. Indem Sie ein betroffenes Werk verändern oder verbreiten, erklären Sie sich mit dieser Lizenz einverstanden, dies zu tun.

10. Automatische Lizenzierung von nachgeschalteten Empfängern.

Jedes Mal, wenn Sie ein betroffenes Werk übertragen, erhält der Empfänger automatisch eine Lizenz von den ursprünglichen Lizenzgebern, um dieses Werk auszuführen, zu verändern und zu verbreiten, vorbehaltlich dieser Lizenz. Sie sind nicht dafür verantwortlich, die Einhaltung dieser Lizenz durch Dritte durchzusetzen.

Eine "Einheitstransaktion" ist eine Transaktion, bei der die Kontrolle über eine Organisation oder im Wesentlichen alle Vermögenswerte einer Organisation übertragen wird, eine Organisation aufgeteilt wird oder Organisationen fusioniert werden. Wenn die Vervielfältigung eines erfassten Werks aus einer Unternehmenstransaktion resultiert, erhält jede Partei dieser Transaktion, die eine Kopie des Werks erhält, auch die Lizenzen für das Werk, die der Rechtsvorgänger der Partei gemäß dem vorherigen Absatz hatte oder geben konnte, sowie ein Recht auf den Besitz der korrespondierenden Quelle des Werks vom Rechtsvorgänger, wenn dieser sie hat oder sie mit angemessenen Anstrengungen erhalten kann.

Sie dürfen keine weiteren Beschränkungen für die Ausübung der unter dieser Lizenz gewährten oder bestätigten Rechte auferlegen. Sie dürfen zum Beispiel keine Lizenzgebühren oder andere Gebühren für die Ausübung der unter dieser Lizenz gewährten Rechte erheben, und Sie dürfen keinen Rechtsstreit (einschließlich einer Gegenklage in einem Rechtsstreit) mit der Behauptung anstrengen, dass ein Patentanspruch durch die Herstellung, die Verwendung, den Verkauf, das Anbieten zum Verkauf oder den Import des Programms oder eines Teils davon verletzt wird.

11. Patente.

Ein "Mitwirkender" ist ein Urheberrechtsinhaber, der die Nutzung des Programms oder eines Werks, auf dem das Programm basiert, unter dieser Lizenz gestattet. Das auf diese Weise lizenzierte Werk wird als "Mitwirkende Version" des Mitwirkenden bezeichnet.

Die "wesentlichen Patentansprüche" eines Mitwirkenden sind alle Patentansprüche, die dem Mitwirkenden gehören oder von ihm kontrolliert werden, unabhängig davon, ob sie bereits erworben wurden oder in Zukunft erworben werden, und die durch irgendeine nach dieser Lizenz zulässige Art der Herstellung, der Benutzung oder des Verkaufs seiner Mitwirkerversion verletzt würden; sie umfassen jedoch keine Ansprüche, die nur als Folge einer weiteren Modifikation der Mitwirkerversion verletzt würden. Für die Zwecke dieser Definition schließt "Kontrolle" das Recht ein, Patentunterlizenzen in einer Weise zu erteilen, die mit den Anforderungen dieser Lizenz übereinstimmt.

Jeder Mitwirkende gewährt Ihnen eine nicht-exklusive, weltweite, gebührenfreie Patentlizenz unter den wesentlichen Patentansprüchen des Mitwirkenden, um den Inhalt seiner Mitwirkendenversion herzustellen, zu verwenden, zu verkaufen, zum Verkauf anzubieten, zu importieren und anderweitig auszuführen, zu verändern und zu verbreiten.

In den folgenden drei Absätzen ist eine "Patentlizenz" jede ausdrückliche Vereinbarung oder Verpflichtung, wie auch immer sie bezeichnet wird, ein Patent nicht durchzusetzen (z. B. eine ausdrückliche Erlaubnis zur Ausübung eines Patents oder die Zusage, nicht wegen Patentverletzung zu klagen). Einer Partei eine solche Patentlizenz zu "gewähren" bedeutet, eine solche Vereinbarung oder Verpflichtung einzugehen, ein Patent nicht gegen die Partei geltend zu machen.

Wenn Sie ein betroffenes Werk übertragen und sich dabei wissentlich auf eine Patentlizenz verlassen und der entsprechende Quelltext des Werks nicht für jedermann über einen öffentlich zugänglichen Netzwerkserver oder auf andere leicht zugängliche Weise kostenlos und unter den Bedingungen dieser Lizenz kopierbar ist, dann müssen Sie entweder (1) dafür sorgen, daß der entsprechende Quelltext auf diese Weise zur Verfügung steht, oder (2) dafür sorgen, daß Sie selbst nicht in den Genuß der Patentlizenz für dieses bestimmte Werk kommen, oder (3) dafür sorgen, daß die Patentlizenz in einer Weise, die mit den Anforderungen dieser Lizenz vereinbar ist, auf nachgeschaltete Empfänger ausgedehnt wird. "Wissentliches Vertrauen" bedeutet, dass Sie tatsächliche Kenntnis davon haben, dass ohne die Patentlizenz Ihre Übertragung des betroffenen Werks in einem Land oder die Nutzung des betroffenen Werks durch Ihren Empfänger in einem Land ein oder mehrere identifizierbare Patente in diesem Land verletzen würde, von denen Sie Grund zu der Annahme haben, dass sie gültig sind.

Wenn Sie gemäß oder in Verbindung mit einer einzigen Transaktion oder Vereinbarung ein betroffenes Werk übertragen oder durch Vermittlung der Übertragung verbreiten und einigen der Parteien, die das betroffene Werk erhalten, eine Patentlizenz erteilen, die sie berechtigt, eine bestimmte Kopie des betroffenen Werks zu verwenden, zu verbreiten, zu verändern oder zu übertragen, dann wird die von Ihnen erteilte Patentlizenz automatisch auf alle Empfänger des betroffenen Werks und der darauf basierenden Werke ausgedehnt.

Eine Patentlizenz ist "diskriminierend", wenn sie eines oder mehrere der Rechte, die im Rahmen dieser Lizenz ausdrücklich gewährt werden, nicht in den Anwendungsbereich einbezieht, ihre Ausübung verbietet oder von der Nichtausübung abhängig macht. Sie dürfen ein betroffenes Werk nicht übertragen, wenn Sie Partei einer Vereinbarung mit einem Dritten sind, der im Bereich des Softwarevertriebs tätig ist, nach der Sie an den Dritten eine Zahlung auf der Grundlage des Umfangs Ihrer Tätigkeit der Übertragung des Werks leisten, und nach der der Dritte einer der Parteien, die das betroffene Werk von Ihnen erhalten würden, eine Lizenz gewährt, eine diskriminierende Patentlizenz (a) in Verbindung mit von Ihnen übertragenen Kopien des betroffenen Werks (oder von diesen Kopien hergestellten Kopien) oder (b) in erster Linie für und in Verbindung mit bestimmten Produkten oder Zusammenstellungen, die das betroffene Werk enthalten, es sei denn, Sie sind diese Vereinbarung vor dem 28. März 2007 eingegangen oder diese Patentlizenz wurde vor diesem Zeitpunkt erteilt.

Keine Bestimmung dieser Lizenz ist so auszulegen, dass sie eine stillschweigende Lizenz oder andere Verteidigungsmöglichkeiten gegen eine Verletzung ausschließt oder einschränkt, die Ihnen nach dem geltenden Patentrecht zustehen könnten.

12. Kein Verzicht auf die Freiheit der anderen.

Wenn Ihnen Bedingungen auferlegt werden (sei es durch Gerichtsbeschluß, Vereinbarung oder auf andere Weise), die den Bedingungen dieser Lizenz widersprechen, entbinden sie Sie nicht von den Bedingungen dieser Lizenz. Wenn Sie ein betroffenes Werk nicht so übertragen können, daß Sie gleichzeitig Ihre Verpflichtungen aus dieser Lizenz und andere einschlägige Verpflichtungen erfüllen, dann dürfen Sie es folglich überhaupt nicht übertragen. Wenn Sie beispielsweise Bedingungen zustimmen, die Sie dazu verpflichten, von denjenigen, denen Sie das Programm übertragen, eine Lizenzgebühr für die Weiterübertragung zu verlangen, wäre die einzige Möglichkeit, sowohl diese Bedingungen als auch diese Lizenz zu erfüllen, der vollständige Verzicht auf die Übertragung des Programms.

13. Use with the GNU Affero General Public License.

Ungeachtet anderer Bestimmungen dieser Lizenz haben Sie die Erlaubnis, ein betroffenes Werk mit einem unter Version 3 der GNU Affero General Public License lizenzierten Werk zu einem einzigen kombinierten Werk zu verbinden oder zu kombinieren und das resultierende Werk zu übertragen. Die Bedingungen dieser Lizenz gelten weiterhin für den Teil, der das betroffene Werk ist, aber die besonderen Anforderungen der GNU Affero General Public License, Abschnitt 13, bezüglich der Interaktion über ein Netzwerk gelten für die Kombination als solche.

14. Überarbeitete Fassungen dieser Lizenz.

Die Free Software Foundation kann von Zeit zu Zeit überarbeitete und/oder neue Versionen der GNU General Public License veröffentlichen. Solche neuen Versionen werden im Geiste der gegenwärtigen Version ähnlich sein, können sich aber im Detail unterscheiden, um neue Probleme oder Anliegen zu behandeln.

Each version is given a distinguishing version number. If the Program specifies that a certain numbered version of the GNU General Public License “or any later version” applies to it, you have the option of following the terms and conditions either of that numbered version or of any later version published by the Free Software Foundation. If the Program does not specify a version number of the GNU General Public License, you may choose any version ever published by the Free Software Foundation.

Wenn das Programm vorsieht, dass ein Bevollmächtigter entscheiden kann, welche zukünftigen Versionen der GNU General Public License verwendet werden können, ermächtigt die öffentliche Erklärung dieses Bevollmächtigten, eine Version zu akzeptieren, Sie dauerhaft, diese Version für das Programm zu wählen.

Spätere Lizenzversionen können Ihnen zusätzliche oder andere Genehmigungen erteilen. Es entstehen jedoch keine zusätzlichen Verpflichtungen für Autoren oder Urheberrechtsinhaber, wenn Sie sich für eine spätere Version entscheiden.

15. Ausschluss der Gewährleistung.

ES GIBT KEINE GARANTIE FÜR DAS PROGRAMM, SOWEIT DIES NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIG IST. SOFERN NICHT SCHRIFTLICH ANDERS ANGEGEBEN, STELLEN DIE URHEBERRECHTSINHABER UND/ODER ANDERE PARTEIEN DAS PROGRAMM "WIE ES IST" ZUR VERFÜGUNG, OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT UND DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. DAS GESAMTE RISIKO IN BEZUG AUF DIE QUALITÄT UND LEISTUNG DES PROGRAMMS LIEGT BEI IHNEN. SOLLTE SICH DAS PROGRAMM ALS FEHLERHAFT ERWEISEN, ÜBERNEHMEN SIE DIE KOSTEN FÜR ALLE NOTWENDIGEN WARTUNGS-, REPARATUR- ODER KORREKTURARBEITEN.

16. Begrenzung der Haftung.

IN KEINEM FALL, ES SEI DENN, DIES IST GESETZLICH VORGESCHRIEBEN ODER SCHRIFTLICH VEREINBART, HAFTET EIN URHEBERRECHTSINHABER ODER EINE ANDERE PARTEI, DIE DAS PROGRAMM WIE OBEN ERLAUBT MODIFIZIERT UND/ODER WEITERGIBT, IHNEN GEGENÜBER FÜR SCHÄDEN, EINSCHLIESSLICH ALLGEMEINER, SPEZIELLER, ZUFÄLLIGER ODER FOLGESCHÄDEN, DIE SICH AUS DER NUTZUNG ODER DER UNFÄHIGKEIT ZUR NUTZUNG DES PROGRAMMS ERGEBEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DATENVERLUSTE ODER UNGENAUE DATEN ODER VERLUSTE, DIE SIE ODER DRITTE ERLEIDEN, ODER EIN VERSAGEN DES PROGRAMMS, MIT ANDEREN PROGRAMMEN ZUSAMMENZUARBEITEN), SELBST WENN DER URHEBERRECHTSINHABER ODER EINE ANDERE PARTEI AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE.

17. Auslegung der Abschnitte 15 und 16.

Wenn der oben genannte Gewährleistungsausschluss und die Haftungsbeschränkung nicht gemäß ihren Bestimmungen in lokales Recht umgesetzt werden können, wenden die überprüfenden Gerichte lokales Recht an, das einem absoluten Verzicht auf jegliche zivilrechtliche Haftung im Zusammenhang mit dem Programm am nächsten kommt, es sei denn, eine Garantie oder Haftungsübernahme liegt einer Kopie des Programms gegen eine Gebühr bei.

ENDE DER BEDINGUNGEN UND KONDITIONEN

Wie Sie diese Begriffe auf Ihre neuen Programme anwenden

Wenn Sie ein neues Programm entwickeln und wollen, dass es von größtmöglichem Nutzen für die Öffentlichkeit ist, erreichen Sie dies am besten, indem Sie es zu freier Software machen, die jeder unter diesen Bedingungen weitergeben und verändern kann.

Fügen Sie dazu die folgenden Hinweise in das Programm ein. Am sichersten ist es, sie an den Anfang jeder Quelldatei zu setzen, um den Ausschluss der Gewährleistung so effektiv wie möglich darzustellen. Jede Datei sollte mindestens die Zeile "Copyright" und einen Verweis auf die Stelle enthalten, an der sich der vollständige Hinweis befindet.

.
Copyright (C)

This program is free software: you can redistribute it and/or modify it under the terms of the GNU Affero General Public License as published by the Free Software Foundation, either version 3 of the License, or (at your option) any later version.

This program is distributed in the hope that it will be useful, but WITHOUT ANY WARRANTY; without even the implied warranty of MERCHANTABILITY or FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE.  See the GNU General Public License for more details.

Sie sollten zusammen mit diesem Programm ein Exemplar der GNU General Public License erhalten haben. Falls nicht, siehe <https://www.gnu.org/licenses/>.

Fügen Sie auch Informationen darüber hinzu, wie Sie auf elektronischem oder Papierweg kontaktiert werden können.

Wenn das Programm mit dem Terminal interagiert, geben Sie einen kurzen Hinweis wie diesen aus, wenn es im interaktiven Modus startet:

<program>  Copyright (C) <year>  <name of author>

Dieses Programm kommt mit ABSOLUT KEINER GARANTIE; für Details geben Sie `show w' ein. Dies ist freie Software, und Sie dürfen sie unter bestimmten Bedingungen weitergeben; geben Sie `show c' für Details ein.

Dieses Programm kommt mit ABSOLUT KEINER GARANTIE; für Details geben Sie `show w' ein. Dies ist freie Software, und Sie dürfen sie unter bestimmten Bedingungen weitergeben; geben Sie `show c' für Details ein.

Die hypothetischen Befehle `show w' und `show c' sollten die entsprechenden Teile der General Public License anzeigen. Natürlich könnten die Befehle Ihres Programms anders aussehen; für eine GUI-Schnittstelle würden Sie eine "about box" verwenden.

Sie sollten auch Ihren Arbeitgeber (wenn Sie als Programmierer arbeiten) oder Ihre Schule, falls vorhanden, dazu bringen, einen "Copyright-Disclaimer" für das Programm zu unterschreiben, falls nötig. Weitere Informationen dazu und wie Sie die GNU GPL anwenden und befolgen können, finden Sie unter <https://www.gnu.org/licenses/>.

Die GNU General Public License erlaubt es nicht, Ihr Programm in proprietäre Programme einzubinden. Wenn es sich bei Ihrem Programm um eine Unterprogramm-Bibliothek handelt, halten Sie es vielleicht für sinnvoller, die Verknüpfung proprietärer Anwendungen mit der Bibliothek zu erlauben. Wenn Sie dies tun wollen, verwenden Sie die GNU Lesser General Public License anstelle dieser Lizenz. Aber lesen Sie bitte zuerst <https://www.gnu.org/philosophy/why-not-lgpl.html>.

-

GNU Lesser General Public License v3.0 oder höher

(Go programming language 20180709-snapshot)

GNU LESSER GENERAL PUBLIC LICENSE
=================================

Version 3, 29. Juni 2007

Copyright (C) 2007 Free Software Foundation, Inc. <https://fsf.org/>

Jedem ist es gestattet, wortwörtliche Kopien dieses Lizenzdokuments zu vervielfältigen und zu verbreiten, aber es ist nicht erlaubt, es zu verändern.

Diese Version der GNU Lesser General Public License enthält die Bedingungen der Version 3 der GNU General Public License, ergänzt um die unten aufgeführten zusätzlichen Erlaubnisse.

0. Zusätzliche Definitionen.

Wie hierin verwendet, bezieht sich “diese Lizenz” auf Version 3 der GNU Lesser General Public License, und die “GNU GPL” bezieht sich auf Version 3 der GNU General Public License.

“Die Bibliothek” bezieht sich auf ein betroffenes Werk, das unter diese Lizenz fällt, mit Ausnahme einer Anwendung oder eines kombinierten Werks, wie unten definiert.

Eine “Anwendung” ist jedes Werk, das eine von der Bibliothek bereitgestellte Schnittstelle verwendet, aber nicht auf der Bibliothek basiert. Die Definition einer Unterklasse einer von der Bibliothek definierten Klasse gilt als eine Art der Verwendung einer von der Bibliothek bereitgestellten Schnittstelle.

Ein “kombiniertes Werk” ist ein Werk, das durch Kombination oder Verknüpfung einer Anwendung mit der Bibliothek entsteht. Die bestimmte Version der Bibliothek, mit der das kombinierte Werk erstellt wurde, wird auch als “Verknüpfte Version” bezeichnet.

Der “Minimale korrespondierende Quelltext” für ein kombiniertes Werk ist der korrespondierende Quelltext für das kombinierte Werk, mit Ausnahme des Quellcodes für Teile des kombinierten Werks, die isoliert betrachtet auf der Anwendung und nicht auf der verlinkten Version beruhen.

Der “entsprechende Anwendungscode” für ein kombiniertes Werk bezeichnet den Objektcode und/oder den Quellcode für die Anwendung, einschließlich aller Daten und Hilfsprogramme, die für die Reproduktion des kombinierten Werks aus der Anwendung erforderlich sind, jedoch ohne die Systembibliotheken des kombinierten Werks.

1. Ausnahme von Abschnitt 3 der GNU GPL.

Sie dürfen ein betroffenes Werk gemäß Abschnitt 3 und 4 dieser Lizenz übertragen, ohne an Abschnitt 3 der GNU GPL gebunden zu sein.

2. Übermittlung von geänderten Versionen.

Wenn Sie eine Kopie der Bibliothek modifizieren und in Ihren Modifikationen eine Einrichtung auf eine Funktion oder Daten verweist, die von einer Anwendung bereitgestellt werden müssen, die die Einrichtung verwendet (außer als Argument, das beim Aufruf der Einrichtung übergeben wird), dann können Sie eine Kopie der modifizierten Version übermitteln:

  1. under this License, provided that you make a good faith effort to ensure that, in the event an Application does not supply the function or data, the facility still operates, and performs whatever part of its purpose remains meaningful, or
  2. under the GNU GPL, with none of the additional permissions of this License applicable to that copy.

3. Objektcode, der Material aus Bibliotheks-Header-Dateien enthält.

Die Objektcodeform einer Anwendung kann Material aus einer Header-Datei enthalten, die Teil der Bibliothek ist. Sie können solchen Objektcode unter Bedingungen Ihrer Wahl übermitteln, vorausgesetzt, dass Sie, wenn das enthaltene Material nicht auf numerische Parameter, Datenstruktur-Layouts und Accessors oder kleine Makros, Inline-Funktionen und Vorlagen (zehn oder weniger Zeilen lang) beschränkt ist, beide der folgenden Punkte erfüllen:

  1. Give prominent notice with each copy of the object code that the Library is used in it and that the Library and its use are covered by this License.
  2. Accompany the object code with a copy of the GNU GPL and this license document.

4. Kombinierte Werke.

Sie dürfen ein kombiniertes Werk unter Bedingungen Ihrer Wahl übertragen, die in ihrer Gesamtheit die Modifikation der in dem kombinierten Werk enthaltenen Teile der Bibliothek und das Reverse Engineering zur Fehlersuche bei solchen Modifikationen nicht einschränken, wenn Sie auch jeden der folgenden Punkte beachten:

  1. Give prominent notice with each copy of the Combined Work that the Library is used in it and that the Library and its use are covered by this License.
  2. Accompany the Combined Work with a copy of the GNU GPL and this license document.
  3. For a Combined Work that displays copyright notices during execution, include the copyright notice for the Library among these notices, as well as a reference directing the user to the copies of the GNU GPL and this license document.
  4. Do one of the following:
    1. Convey the Minimal Corresponding Source under the terms of this License, and the Corresponding Application Code in a form suitable for, and under terms that permit, the user to recombine or relink the Application with a modified version of the Linked Version to produce a modified Combined Work, in the manner specified by section 6 of the GNU GPL for conveying Corresponding Source.
    2. Use a suitable shared library mechanism for linking with the Library. A suitable mechanism is one that (a) uses at run time a copy of the Library already present on the user’s computer system, and (b) will operate properly with a modified version of the Library that is interface-compatible with the Linked Version.
  5. Provide Installation Information, but only if you would otherwise be required to provide such information under section 6 of the GNU GPL, and only to the extent that such information is necessary to install and execute a modified version of the Combined Work produced by recombining or relinking the Application with a modified version of the Linked Version. (If you use option 4d0, the Installation Information must accompany the Minimal Corresponding Source and Corresponding Application Code. If you use option 4d1, you must provide the Installation Information in the manner specified by section 6 of the GNU GPL for conveying Corresponding Source.)

5. Kombinierte Bibliotheken.

You may place library facilities that are a work based on the Library side by side in a single library together with other library facilities that are not Applications and are not covered by this License, and convey such a combined library under terms of your choice, if you do both of the following:

  1. Accompany the combined library with a copy of the same work based on the Library, uncombined with any other library facilities, conveyed under the terms of this License.
  2. Give prominent notice with the combined library that part of it is a work based on the Library, and explaining where to find the accompanying uncombined form of the same work.

6. Überarbeitete Fassungen der GNU Lesser General Public License.

Die Free Software Foundation kann von Zeit zu Zeit überarbeitete und/oder neue Versionen der GNU Lesser General Public License veröffentlichen. Solche neuen Versionen werden im Geiste der gegenwärtigen Version ähnlich sein, können sich aber im Detail unterscheiden, um neue Probleme oder Anliegen zu behandeln.

Jede Version ist mit einer Versionsnummer gekennzeichnet. Wenn die Bibliothek, so wie Sie sie erhalten haben, angibt, dass eine bestimmte nummerierte Version der GNU Lesser General Public License “oder eine spätere Version” auf sie zutrifft, haben Sie die Möglichkeit, die Bedingungen entweder dieser veröffentlichten Version oder einer späteren von der Free Software Foundation veröffentlichten Version zu befolgen. Wenn die Bibliothek, so wie Sie sie erhalten haben, keine Versionsnummer der GNU Lesser General Public License angibt, können Sie jede Version der GNU Lesser General Public License wählen, die jemals von der Free Software Foundation veröffentlicht wurde.

Wenn die Bibliothek, so wie Sie sie erhalten haben, festlegt, dass ein Bevollmächtigter entscheiden kann, ob zukünftige Versionen der GNU Lesser General Public License gelten sollen, ist die öffentliche Erklärung dieses Bevollmächtigten, dass er eine beliebige Version akzeptiert, eine dauerhafte Erlaubnis für Sie, diese Version für die Bibliothek zu wählen.

——————————————————————————–

GNU GENERAL PUBLIC LICENSE
==========================

Version 3, 29. Juni 2007

Copyright (C) 2007 Free Software Foundation, Inc. <https://fsf.org/>

Jedem ist es gestattet, wortwörtliche Kopien dieses Lizenzdokuments zu vervielfältigen und zu verbreiten, aber es ist nicht erlaubt, es zu verändern.

Präambel

Die GNU General Public License ist eine freie Copyleft-Lizenz für Software und andere Arten von Werken.

Die Lizenzen für die meisten Software- und anderen praktischen Werke sind so konzipiert, dass sie Ihnen die Freiheit nehmen, die Werke weiterzugeben und zu verändern. Im Gegensatz dazu soll die GNU General Public License Ihre Freiheit garantieren, alle Versionen eines Programms weiterzugeben und zu verändern - um sicherzustellen, dass es freie Software für alle seine Nutzer bleibt. Wir, die Free Software Foundation, verwenden die GNU General Public License für den Großteil unserer Software; sie gilt auch für alle anderen Werke, die von ihren Autoren auf diese Weise veröffentlicht werden. Sie können sie auch auf Ihre Programme anwenden.
Wenn wir von freier Software sprechen, beziehen wir uns auf die Freiheit, nicht auf den Preis. Unsere Allgemeinen Öffentlichen Lizenzen sollen sicherstellen, dass Sie die Freiheit haben, Kopien freier Software zu verbreiten (und dafür Geld zu verlangen, wenn Sie wollen), dass Sie den Quellcode erhalten oder ihn bekommen können, wenn Sie ihn wollen, dass Sie die Software ändern oder Teile davon in neuen freien Programmen verwenden können und dass Sie wissen, dass Sie diese Dinge tun können.

Um Ihre Rechte zu schützen, müssen wir andere daran hindern, Ihnen diese Rechte zu verweigern oder Sie aufzufordern, diese Rechte aufzugeben. Daher haben Sie bestimmte Pflichten, wenn Sie Kopien der Software verbreiten oder sie verändern: Pflichten, die Freiheit anderer zu respektieren.

Wenn Sie beispielsweise Kopien eines solchen Programms verbreiten, sei es kostenlos oder gegen eine Gebühr, müssen Sie den Empfängern die gleichen Freiheiten einräumen, die Sie selbst erhalten haben. Sie müssen dafür sorgen, dass auch sie den Quellcode erhalten oder erhalten können. Und Sie müssen ihnen diese Bedingungen zeigen, damit sie ihre Rechte kennen.

Entwickler, die die GNU GPL verwenden, schützen Ihre Rechte in zwei Schritten: (1) Sie machen das Urheberrecht an der Software geltend und (2) bieten Ihnen diese Lizenz an, die Ihnen die rechtliche Erlaubnis gibt, die Software zu kopieren, zu verbreiten und/oder zu verändern.

Zum Schutz der Entwickler und Autoren erklärt die GPL deutlich, dass es für diese freie Software keine Garantie gibt. Zum Schutz der Benutzer und Autoren verlangt die GPL, dass geänderte Versionen als geändert gekennzeichnet werden, damit ihre Probleme nicht fälschlicherweise den Autoren früherer Versionen zugeschrieben werden.

Einige Geräte sind so konstruiert, dass sie den Nutzern den Zugang zur Installation oder Ausführung geänderter Versionen der darin enthaltenen Software verwehren, obwohl der Hersteller dies tun kann. Dies ist grundsätzlich unvereinbar mit dem Ziel, die Freiheit der Nutzer zu schützen, die Software zu ändern. Ein solcher Missbrauch findet systematisch bei Produkten statt, die von Privatpersonen genutzt werden, und genau dort ist er am inakzeptabelsten. Deshalb haben wir diese Version der GPL so gestaltet, dass sie diese Praxis für diese Produkte verbietet. Sollten derartige Probleme auch in anderen Bereichen auftreten, sind wir bereit, diese Bestimmung in künftigen Versionen der GPL auf diese Bereiche auszudehnen, wenn dies zum Schutz der Freiheit der Nutzer erforderlich ist.
Schließlich ist jedes Programm ständig durch Softwarepatente bedroht. Die Staaten sollten nicht zulassen, dass Patente die Entwicklung und Verwendung von Software auf Allzweckcomputern einschränken, aber in den Staaten, in denen dies der Fall ist, möchten wir die besondere Gefahr vermeiden, dass Patente, die auf ein freies Programm angewandt werden, es effektiv proprietär machen könnten. Um dies zu verhindern, stellt die GPL sicher, dass Patente nicht dazu verwendet werden können, das Programm unfrei zu machen.

Die genauen Bedingungen für die Vervielfältigung, Verbreitung und Veränderung folgen.

BEDINGUNGEN UND KONDITIONEN

0. Definitions

"Diese Lizenz" bezieht sich auf Version 3 der GNU General Public License.

"Urheberrecht" bedeutet auch urheberrechtsähnliche Gesetze, die für andere Arten von Werken gelten, z. B. für Halbleitermasken.

"Das Programm" bezieht sich auf jedes urheberrechtsfähige Werk, das unter dieser Lizenz lizenziert wird. Jeder Lizenznehmer wird als "Sie" angesprochen. "Lizenznehmer" und "Empfänger" können Einzelpersonen oder Organisationen sein.

Ein Werk zu "verändern" bedeutet, das Werk ganz oder teilweise in einer Weise zu kopieren oder anzupassen, die eine urheberrechtliche Erlaubnis erfordert, ohne eine exakte Kopie zu erstellen. Das daraus resultierende Werk wird als "geänderte Fassung" des früheren Werks oder als ein Werk "auf der Grundlage" des früheren Werks bezeichnet.

Ein "betroffenes Werk" ist entweder das unveränderte Programm oder ein auf dem Programm basierendes Werk.

Ein Werk zu "verbreiten" bedeutet, irgendetwas damit zu tun, das Sie ohne Erlaubnis direkt oder sekundär für eine Verletzung des geltenden Urheberrechts haftbar machen würde, mit Ausnahme der Ausführung auf einem Computer oder der Änderung einer privaten Kopie. Die Verbreitung umfasst die Vervielfältigung, die Verbreitung (mit oder ohne Änderung), die öffentliche Zugänglichmachung und in einigen Ländern auch andere Aktivitäten.

Ein Werk zu "übertragen" bedeutet jede Art der Verbreitung, die es anderen Parteien ermöglicht, Kopien anzufertigen oder zu erhalten. Die bloße Interaktion mit einem Nutzer über ein Computernetz, ohne Übertragung einer Kopie, ist keine Übertragung.

Eine interaktive Benutzerschnittstelle zeigt "Angemessene rechtliche Hinweise" in dem Maße an, wie sie eine bequeme und deutlich sichtbare Funktion enthält, die (1) einen angemessenen Copyright-Hinweis anzeigt und (2) den Benutzer darauf hinweist, dass es keine Garantie für das Werk gibt (außer in dem Umfang, in dem Garantien gegeben werden), dass Lizenznehmer das Werk unter dieser Lizenz übertragen dürfen und wie man eine Kopie dieser Lizenz einsehen kann. Wenn die Schnittstelle eine Liste von Benutzerkommandos oder -optionen präsentiert, wie etwa ein Menü, erfüllt ein hervorgehobener Punkt in der Liste dieses Kriterium.

1. Quellcode.

Der "Quellcode" eines Werks ist die bevorzugte Form des Werks, um Änderungen daran vorzunehmen. Unter "Objektcode" ist jede Form eines Werks zu verstehen, die kein Quellcode ist.

Eine "Standardschnittstelle" ist eine Schnittstelle, die entweder ein offizieller Standard ist, der von einem anerkannten Normungsgremium definiert wurde, oder, im Falle von Schnittstellen, die für eine bestimmte Programmiersprache spezifiziert sind, eine Schnittstelle, die unter Entwicklern, die in dieser Sprache arbeiten, weit verbreitet ist.

Die "Systembibliotheken" eines ausführbaren Werks umfassen alles, was nicht zum Werk als Ganzes gehört, was (a) in der normalen Form der Verpackung einer Hauptkomponente enthalten ist, aber nicht Teil dieser Hauptkomponente ist, und (b) nur dazu dient, die Nutzung des Werks mit dieser Hauptkomponente zu ermöglichen oder eine Standardschnittstelle zu implementieren, für die eine Implementierung in Quellcodeform öffentlich verfügbar ist. Eine "Hauptkomponente" bedeutet in diesem Zusammenhang eine wesentliche Komponente (Kernel, Fenstersystem usw.) des spezifischen Betriebssystems (falls vorhanden), auf dem das ausführbare Werk läuft, oder einen Compiler, der zur Erstellung des Werks verwendet wird, oder einen Objektcode-Interpreter, der zur Ausführung des Werks verwendet wird.
Der "korrespondierende Quelltext" für ein Werk in Form von Objektcode ist der gesamte Quelltext, der benötigt wird, um den Objektcode zu erzeugen, zu installieren und (bei einem ausführbaren Werk) auszuführen und das Werk zu modifizieren, einschließlich der Skripte zur Steuerung dieser Aktivitäten. Nicht dazu gehören jedoch die Systembibliotheken des Werks, allgemeine Werkzeuge oder allgemein verfügbare freie Programme, die unverändert zur Durchführung dieser Tätigkeiten verwendet werden, aber nicht Teil des Werks sind. Zu den korrespondierenden Quellen gehören beispielsweise Schnittstellendefinitionsdateien, die mit den Quelldateien des Werks verbunden sind, sowie der Quellcode für gemeinsam genutzte Bibliotheken und dynamisch verknüpfte Unterprogramme, die das Werk speziell benötigt, z. B. durch eine intime Datenkommunikation oder einen Kontrollfluss zwischen diesen Unterprogrammen und anderen Teilen des Werks.

Die korrespondierende Quelle muss nichts enthalten, was die Benutzer automatisch aus anderen Teilen der korrespondierenden Quelle neu generieren können.

Die korrespondierende Quelle für ein Werk in Quellcodeform ist dasselbe Werk.

2. Grundlegende Berechtigungen.

Alle unter dieser Lizenz gewährten Rechte werden für die Dauer des Urheberrechts an dem Programm gewährt und sind unwiderruflich, sofern die genannten Bedingungen erfüllt sind. Diese Lizenz bekräftigt ausdrücklich Ihre uneingeschränkte Erlaubnis, das unveränderte Programm auszuführen. Das Ergebnis der Ausführung eines betroffenen Werks fällt nur dann unter diese Lizenz, wenn das Ergebnis aufgrund seines Inhalts ein betroffenes Werk darstellt. Diese Lizenz erkennt Ihr Recht auf faire Nutzung oder ein anderes Äquivalent an, wie es das Urheberrechtsgesetz vorsieht.

Sie dürfen betroffene Werke, die Sie nicht übertragen, ohne Bedingungen erstellen, ausführen und verbreiten, solange Ihre Lizenz ansonsten in Kraft bleibt. Sie dürfen betroffene Werke an andere übertragen, damit diese ausschließlich für Sie Modifikationen vornehmen oder Ihnen Einrichtungen zum Ausführen dieser Werke zur Verfügung stellen, vorausgesetzt, Sie halten sich bei der Übertragung des gesamten Materials, für das Sie nicht das Urheberrecht kontrollieren, an die Bedingungen dieser Lizenz. Diejenigen, die auf diese Weise die betroffenen Werke für Sie herstellen oder betreiben, müssen dies ausschließlich in Ihrem Namen, unter Ihrer Anleitung und Kontrolle tun, und zwar zu Bedingungen, die es ihnen verbieten, Kopien Ihres urheberrechtlich geschützten Materials außerhalb ihrer Beziehung zu Ihnen anzufertigen.

Eine Weitergabe unter anderen Umständen ist nur unter den nachstehend genannten Bedingungen zulässig. Die Vergabe von Unterlizenzen ist nicht zulässig; Abschnitt 10 macht sie überflüssig.

3. Schutz der Rechte der Nutzer vor dem Gesetz gegen die Umgehung.

Kein betroffenes Werk gilt als Teil einer wirksamen technischen Maßnahme nach einem anwendbaren Gesetz, das die Verpflichtungen nach Artikel 11 des am 20. Dezember 1996 angenommenen WIPO-Urheberrechtsvertrags oder nach ähnlichen Gesetzen, die die Umgehung solcher Maßnahmen verbieten oder einschränken, erfüllt.

Wenn Sie ein betroffenes Werk übertragen, verzichten Sie auf jede rechtliche Befugnis, die Umgehung technischer Maßnahmen zu verbieten, soweit eine solche Umgehung durch die Ausübung von Rechten unter dieser Lizenz in Bezug auf das betroffene Werk erfolgt, und Sie lehnen jede Absicht ab, den Betrieb oder die Modifikation des Werks als Mittel zur Durchsetzung Ihrer Rechte oder der Rechte Dritter, die Umgehung technischer Maßnahmen zu verbieten, gegenüber den Nutzern des Werks zu beschränken.

4. Übermittlung von wortgetreuen Kopien.

Sie dürfen wortgetreue Kopien des Quellcodes des Programms, so wie Sie ihn erhalten, in jedem beliebigen Medium weitergeben, vorausgesetzt, daß Sie auf jeder Kopie einen entsprechenden Urheberrechtsvermerk deutlich sichtbar und in geeigneter Weise veröffentlichen; daß Sie alle Hinweise darauf, daß diese Lizenz und alle gemäß Abschnitt 7 hinzugefügten nicht-permissiven Bedingungen für den Code gelten, unversehrt lassen; daß Sie alle Hinweise auf das Fehlen jeglicher Gewährleistung unversehrt lassen; und daß Sie allen Empfängern zusammen mit dem Programm eine Kopie dieser Lizenz übergeben.

Sie können für jede Kopie, die Sie übermitteln, einen beliebigen Preis oder keinen Preis verlangen, und Sie können Support oder Garantieschutz gegen eine Gebühr anbieten.

5. Übermittlung von geänderten Quellversionen.

Sie dürfen ein auf dem Programm basierendes Werk oder die Modifikationen, die aus dem Programm hervorgehen, in Form von Quellcode unter den Bedingungen von Abschnitt 4 weitergeben, vorausgesetzt, Sie erfüllen ebenfalls alle diese Bedingungen:

  1. Das Werk muss einen deutlichen Hinweis darauf tragen, dass Sie es geändert haben, und ein entsprechendes Datum nennen.
  2. Das Werk muss auffällige Hinweise tragen, die besagen, dass es unter dieser Lizenz und allen gemäß Abschnitt 7 hinzugefügten Bedingungen freigegeben ist. Diese Anforderung modifiziert die Anforderung in Abschnitt 4, "alle Hinweise unversehrt zu lassen".
  3. Sie müssen das gesamte Werk als Ganzes unter dieser Lizenz an jeden lizenzieren, der in den Besitz einer Kopie kommt. Diese Lizenz gilt daher, zusammen mit allen anwendbaren zusätzlichen Bedingungen von Abschnitt 7, für das gesamte Werk und alle seine Teile, unabhängig davon, wie sie verpackt sind. Diese Lizenz gibt keine Erlaubnis, das Werk in irgendeiner anderen Weise zu lizenzieren, aber sie macht eine solche Erlaubnis nicht ungültig, wenn Sie sie separat erhalten haben.
  4. Verfügt das Werk über interaktive Benutzeroberflächen, so müssen diese die entsprechenden rechtlichen Hinweise anzeigen; verfügt das Programm jedoch über interaktive Benutzeroberflächen, die keine entsprechenden rechtlichen Hinweise anzeigen, so muss Ihr Werk nicht dafür sorgen, dass sie dies tun.

Eine Zusammenstellung eines betroffenen Werks mit anderen separaten und unabhängigen Werken, die ihrer Natur nach keine Erweiterungen des betroffenen Werks sind und die nicht mit ihm kombiniert werden, um ein größeres Programm zu bilden, in oder auf einem Datenträger eines Speicher- oder Verbreitungsmediums, wird als “Aggregat” bezeichnet, wenn die Zusammenstellung und das daraus resultierende Urheberrecht nicht dazu benutzt werden, den Zugang oder die Rechte der Nutzer der Zusammenstellung über das hinaus zu beschränken, was die einzelnen Werke erlauben. Die Aufnahme eines betroffenen Werkes in ein Aggregat bewirkt nicht, daß diese Lizenz auf die anderen Teile des Aggregats Anwendung findet.

6. Übermittlung von Nicht-Quellformularen.

Sie dürfen ein betroffenes Werk in Objektcodeform unter den Bedingungen der Abschnitte 4 und 5 übertragen, vorausgesetzt, daß Sie auch den maschinenlesbaren korrespondierenden Quelltext unter den Bedingungen dieser Lizenz übertragen, und zwar auf eine der folgenden Arten:

  1. Übermittlung des Objektcodes in einem physischen Produkt (einschließlich eines physischen Vertriebsmediums), zusammen mit dem korrespondierenden Quelltext auf einem dauerhaften physischen Medium, das üblicherweise für den Austausch von Software verwendet wird.
  2. den Objektcode in einem physischen Produkt (einschließlich eines physischen Vertriebsmediums) zu übermitteln, begleitet von einem schriftlichen Angebot, das mindestens drei Jahre lang gültig ist und so lange gilt, wie Sie Ersatzteile oder Kundensupport für dieses Produktmodell anbieten, jedem, der im Besitz des Objektcodes ist, entweder (1) eine Kopie des korrespondierenden Quelltextes für die gesamte Software in dem Produkt, die unter diese Lizenz fällt, auf einem dauerhaften physischen Medium, das üblicherweise für den Austausch von Software verwendet wird, zu einem Preis zu überlassen, der nicht höher ist als die angemessenen Kosten, die Ihnen für die physische Überlassung des Quelltextes entstehen, oder (2) kostenlosen Zugang zum Kopieren des korrespondierenden Quelltextes von einem Netzwerkserver zu gewähren.
  3. Übermitteln Sie einzelne Kopien des Objektcodes zusammen mit einer Kopie des schriftlichen Angebots zur Bereitstellung des korrespondierenden Quellcodes. Diese Alternative ist nur gelegentlich und nicht kommerziell erlaubt, und auch nur dann, wenn Sie den Objektcode mit einem solchen Angebot gemäß Absatz 6b erhalten haben.
  4. Übermitteln Sie den Objektcode, indem Sie den Zugang von einer bestimmten Stelle aus (kostenlos oder kostenpflichtig) anbieten, und bieten Sie einen gleichwertigen Zugang zum korrespondierenden Quelltext auf die gleiche Weise über dieselbe Stelle ohne weitere Kosten an. Sie brauchen von den Empfängern nicht zu verlangen, dass sie den korrespondierenden Quelltext zusammen mit dem Objektcode kopieren. Wenn der Ort, an dem der Objektcode kopiert wird, ein Netzwerkserver ist, kann sich der korrespondierende Quelltext auf einem anderen (von Ihnen oder einem Dritten betriebenen) Server befinden, der gleichwertige Kopiermöglichkeiten bietet, vorausgesetzt, Sie geben neben dem Objektcode klare Hinweise, wo der korrespondierende Quelltext zu finden ist. Unabhängig davon, auf welchem Server der korrespondierende Quelltext liegt, sind Sie verpflichtet, dafür zu sorgen, dass er so lange verfügbar ist, wie es zur Erfüllung dieser Anforderungen erforderlich ist.
  5. den Objektcode mittels Peer-to-Peer-Übertragung weitergeben, vorausgesetzt, Sie informieren andere Peers darüber, wo der Objektcode und der korrespondierende Quelltext des Werks gemäß Absatz 6d kostenlos der Allgemeinheit angeboten werden.

Ein abtrennbarer Teil des Objektcodes, dessen Quellcode als Systembibliothek aus dem korrespondierenden Quelltext ausgeschlossen ist, muss nicht in die Übermittlung des Objektcode-Werks einbezogen werden.

Ein “Benutzerprodukt” ist entweder

  1. ein “Verbraucherprodukt”, d. h. ein materieller persönlicher Gegenstand, der üblicherweise für persönliche, familiäre oder Haushaltszwecke verwendet wird, oder
  2. alles, was zum Einbau in eine Wohnung bestimmt ist oder verkauft wird. Bei der Feststellung, ob ein Produkt ein Verbraucherprodukt ist, sind Zweifelsfälle zugunsten des Versicherungsschutzes zu entscheiden. Für ein bestimmtes Produkt, das ein bestimmter Benutzer erhält, bezieht sich der Begriff “normalerweise verwendet” auf eine typische oder übliche Verwendung dieser Produktklasse, unabhängig vom Status des bestimmten Benutzers oder von der Art und Weise, in der der bestimmte Benutzer das Produkt tatsächlich verwendet oder zu verwenden erwartet oder erwarten wird. Ein Produkt ist ein Verbraucherprodukt, unabhängig davon, ob es in erheblichem Umfang für gewerbliche, industrielle oder andere Zwecke verwendet wird, es sei denn, diese Verwendungszwecke stellen die einzige nennenswerte Art der Verwendung des Produkts dar.

"Installationsinformationen" für ein Benutzerprodukt sind alle Methoden, Verfahren, Berechtigungsschlüssel oder andere Informationen, die erforderlich sind, um modifizierte Versionen eines betroffenen Werks in diesem Benutzerprodukt aus einer modifizierten Version seines korrespondierenden Quellcodes zu installieren und auszuführen. Die Informationen müssen ausreichen, um sicherzustellen, daß das weitere Funktionieren des modifizierten Objektcodes in keinem Fall verhindert oder gestört wird, nur weil eine Modifikation vorgenommen wurde.

Wenn Sie ein Objektcode-Werk gemäß diesem Abschnitt in oder mit einem Benutzerprodukt oder speziell zur Verwendung in einem Benutzerprodukt übertragen und die Übertragung als Teil einer Transaktion erfolgt, bei der das Recht zum Besitz und zur Nutzung des Benutzerprodukts auf Dauer oder für einen bestimmten Zeitraum auf den Empfänger übertragen wird (unabhängig davon, wie die Transaktion charakterisiert ist), müssen dem gemäß diesem Abschnitt übertragenen korrespondierenden Quelltext die Installationsinformationen beigefügt sein. Dieses Erfordernis gilt jedoch nicht, wenn weder Sie noch ein Dritter die Möglichkeit behält, den geänderten Objektcode auf dem Benutzerprodukt zu installieren (z. B. wenn das Werk in einem ROM installiert wurde).

Die Verpflichtung zur Bereitstellung von Installationsinformationen beinhaltet nicht die Verpflichtung, weiterhin Supportleistungen, Garantieleistungen oder Aktualisierungen für ein vom Empfänger modifiziertes oder installiertes Werk oder für das Benutzerprodukt, in dem es modifiziert oder installiert wurde, zu erbringen. Der Zugang zu einem Netzwerk kann verweigert werden, wenn die Änderung selbst den Betrieb des Netzwerks wesentlich und nachteilig beeinflusst oder die Regeln und Protokolle für die Kommunikation über das Netzwerk verletzt.

Der übermittelte entsprechende Quelltext und die bereitgestellten Installationsinformationen müssen in einem Format vorliegen, das öffentlich dokumentiert ist (und dessen Implementierung der Öffentlichkeit in Form des Quelltextes zur Verfügung steht), und dürfen kein spezielles Passwort oder Schlüssel zum Entpacken, Lesen oder Kopieren erfordern.

7. Zusätzliche Begriffe.

"Zusätzliche Erlaubnisse" sind Bedingungen, die die Bedingungen dieser Lizenz ergänzen, indem sie Ausnahmen von einer oder mehreren ihrer Bedingungen vorsehen. Zusätzliche Erlaubnisse, die auf das gesamte Programm anwendbar sind, werden so behandelt, als wären sie in dieser Lizenz enthalten, soweit sie nach geltendem Recht gültig sind. Wenn zusätzliche Erlaubnisse nur für einen Teil des Programms gelten, kann dieser Teil separat unter diesen Erlaubnissen genutzt werden, aber das gesamte Programm unterliegt weiterhin dieser Lizenz, ohne Rücksicht auf die zusätzlichen Erlaubnisse.

Wenn Sie eine Kopie eines geschützten Werks übermitteln, können Sie nach eigenem Ermessen alle zusätzlichen Rechte von dieser Kopie oder von Teilen davon entfernen. (Zusätzliche Rechte können so geschrieben sein, dass sie in bestimmten Fällen selbst entfernt werden müssen, wenn Sie das Werk verändern). Sie können zusätzliche Genehmigungen für Material erteilen, das Sie einem betroffenen Werk hinzugefügt haben und für das Sie eine entsprechende urheberrechtliche Genehmigung haben oder erteilen können.

Ungeachtet anderer Bestimmungen dieser Lizenz dürfen Sie für Material, das Sie einem betroffenen Werk hinzufügen, die Bedingungen dieser Lizenz durch Bedingungen ergänzen (sofern Sie von den Urheberrechtsinhabern dieses Materials dazu ermächtigt wurden):

  1. Gewährleistungsausschlüsse oder Haftungsbeschränkungen, die von den Bestimmungen der Abschnitte 15 und 16 dieser Lizenz abweichen; oder
  2. Erfordernis der Beibehaltung bestimmter angemessener rechtlicher Hinweise oder Autorenangaben in diesem Material oder in den entsprechenden rechtlichen Hinweisen, die in den Werken, die dieses Material enthalten, angezeigt werden; oder
  3. das Verbot, die Herkunft des Materials falsch darzustellen, oder die Vorschrift, dass geänderte Versionen dieses Materials in angemessener Weise als von der Originalversion verschieden gekennzeichnet werden müssen; oder
  4. Einschränkung der Verwendung der Namen von Lizenzgebern oder Urhebern des Materials zu Werbezwecken; oder
  5. Ablehnung der Gewährung von Rechten nach dem Markenrecht für die Verwendung bestimmter Handelsnamen, Marken oder Dienstleistungsmarken; oder
  6. Erfordernis der Entschädigung von Lizenzgebern und Urhebern dieses Materials durch jeden, der das Material (oder modifizierte Versionen davon) mit vertraglichen Haftungsübernahmen an den Empfänger weitergibt, für jegliche Haftung, die diese vertraglichen Annahmen diesen Lizenzgebern und Urhebern direkt auferlegen.

Alle anderen nicht zulässigen zusätzlichen Bedingungen werden als "weitere Einschränkungen" im Sinne von Abschnitt 10 betrachtet. Wenn das Programm, so wie Sie es erhalten haben, oder irgendein Teil davon, einen Hinweis enthält, der besagt, daß es dieser Lizenz unterliegt, zusammen mit einer Klausel, die eine weitere Einschränkung darstellt, dürfen Sie diese Klausel entfernen. Wenn ein Lizenzdokument eine weitere Einschränkung enthält, aber die Weiterlizenzierung oder Weitergabe unter dieser Lizenz erlaubt, dürfen Sie einem betroffenen Werk Material hinzufügen, das den Bedingungen dieses Lizenzdokuments unterliegt, vorausgesetzt, daß die weitere Einschränkung eine solche Weiterlizenzierung oder Weitergabe nicht überdauert.

Wenn Sie in Übereinstimmung mit diesem Abschnitt Bedingungen zu einem betroffenen Werk hinzufügen, müssen Sie in den entsprechenden Quelldateien eine Erklärung der zusätzlichen Bedingungen, die für diese Dateien gelten, oder einen Hinweis darauf, wo die anwendbaren Bedingungen zu finden sind, anbringen.

Zusätzliche Bedingungen, ob zulässige oder nicht zulässige, können in Form einer gesonderten schriftlichen Lizenz oder als Ausnahmen angegeben werden; die oben genannten Anforderungen gelten in jedem Fall.

8. Beendigung.

Sie dürfen ein betroffenes Werk nicht verbreiten oder verändern, es sei denn, dies ist in dieser Lizenz ausdrücklich vorgesehen. Jeder Versuch, es anderweitig zu verbreiten oder zu verändern, ist ungültig und beendet automatisch Ihre Rechte unter dieser Lizenz (einschließlich jeglicher Patentlizenzen, die unter dem dritten Absatz von Abschnitt 11 gewährt werden).

Wenn Sie jedoch alle Verstöße gegen diese Lizenz einstellen, wird Ihre Lizenz von einem bestimmten Urheberrechtsinhaber (a) vorläufig wiederhergestellt, es sei denn, der Urheberrechtsinhaber hat Ihre Lizenz ausdrücklich und endgültig gekündigt, und (b) dauerhaft, wenn der Urheberrechtsinhaber Sie nicht vor Ablauf von 60 Tagen nach der Einstellung mit angemessenen Mitteln über den Verstoß informiert.

Darüber hinaus wird Ihre Lizenz von einem bestimmten Urheberrechtsinhaber dauerhaft wiederhergestellt, wenn der Urheberrechtsinhaber Sie auf angemessene Weise von der Verletzung benachrichtigt, dies das erste Mal ist, dass Sie von diesem Urheberrechtsinhaber eine Benachrichtigung über die Verletzung dieser Lizenz (für ein beliebiges Werk) erhalten haben, und Sie die Verletzung vor Ablauf von 30 Tagen nach Erhalt der Benachrichtigung beheben.

Die Beendigung Ihrer Rechte gemäß diesem Abschnitt beendet nicht die Lizenzen von Parteien, die Kopien oder Rechte von Ihnen gemäß dieser Lizenz erhalten haben. Wenn Ihre Rechte gekündigt und nicht dauerhaft wiederhergestellt wurden, sind Sie nicht berechtigt, neue Lizenzen für dasselbe Material gemäß Abschnitt 10 zu erhalten.

9. Annahme nicht erforderlich, um Kopien zu haben.

Sie sind nicht verpflichtet, diese Lizenz zu akzeptieren, um eine Kopie des Programms zu erhalten oder auszuführen. Die untergeordnete Verbreitung eines betroffenen Werkes, die allein als Folge der Verwendung von Peer-to-Peer-Übertragung zum Empfang einer Kopie auftritt, erfordert ebenfalls keine Annahme. Jedoch gewährt Ihnen nichts anderes als diese Lizenz die Erlaubnis, ein betroffenes Werk zu verbreiten oder zu verändern. Diese Handlungen verletzen das Urheberrecht, wenn Sie diese Lizenz nicht akzeptieren. Indem Sie ein betroffenes Werk verändern oder verbreiten, erklären Sie sich mit dieser Lizenz einverstanden, dies zu tun.

10. Automatische Lizenzierung von nachgeschalteten Empfängern.

Jedes Mal, wenn Sie ein betroffenes Werk übertragen, erhält der Empfänger automatisch eine Lizenz von den ursprünglichen Lizenzgebern, um dieses Werk auszuführen, zu verändern und zu verbreiten, vorbehaltlich dieser Lizenz. Sie sind nicht dafür verantwortlich, die Einhaltung dieser Lizenz durch Dritte durchzusetzen.

Eine "Einheitstransaktion" ist eine Transaktion, bei der die Kontrolle über eine Organisation oder im Wesentlichen alle Vermögenswerte einer Organisation übertragen wird, eine Organisation aufgeteilt wird oder Organisationen fusioniert werden. Wenn die Vervielfältigung eines erfassten Werks aus einer Unternehmenstransaktion resultiert, erhält jede Partei dieser Transaktion, die eine Kopie des Werks erhält, auch die Lizenzen für das Werk, die der Rechtsvorgänger der Partei gemäß dem vorherigen Absatz hatte oder geben konnte, sowie ein Recht auf den Besitz der korrespondierenden Quelle des Werks vom Rechtsvorgänger, wenn dieser sie hat oder sie mit angemessenen Anstrengungen erhalten kann.

Sie dürfen keine weiteren Beschränkungen für die Ausübung der unter dieser Lizenz gewährten oder bestätigten Rechte auferlegen. Sie dürfen zum Beispiel keine Lizenzgebühren oder andere Gebühren für die Ausübung der unter dieser Lizenz gewährten Rechte erheben, und Sie dürfen keinen Rechtsstreit (einschließlich einer Gegenklage in einem Rechtsstreit) mit der Behauptung anstrengen, dass ein Patentanspruch durch die Herstellung, die Verwendung, den Verkauf, das Anbieten zum Verkauf oder den Import des Programms oder eines Teils davon verletzt wird.

11. Patente.

Ein "Mitwirkender" ist ein Urheberrechtsinhaber, der die Nutzung des Programms oder eines Werks, auf dem das Programm basiert, unter dieser Lizenz gestattet. Das auf diese Weise lizenzierte Werk wird als "Mitwirkende Version" des Mitwirkenden bezeichnet.

Die "wesentlichen Patentansprüche" eines Mitwirkenden sind alle Patentansprüche, die dem Mitwirkenden gehören oder von ihm kontrolliert werden, unabhängig davon, ob sie bereits erworben wurden oder in Zukunft erworben werden, und die durch irgendeine nach dieser Lizenz zulässige Art der Herstellung, der Benutzung oder des Verkaufs seiner Mitwirkerversion verletzt würden; sie umfassen jedoch keine Ansprüche, die nur als Folge einer weiteren Modifikation der Mitwirkerversion verletzt würden. Für die Zwecke dieser Definition schließt "Kontrolle" das Recht ein, Patentunterlizenzen in einer Weise zu erteilen, die mit den Anforderungen dieser Lizenz übereinstimmt.

Jeder Mitwirkende gewährt Ihnen eine nicht-exklusive, weltweite, gebührenfreie Patentlizenz unter den wesentlichen Patentansprüchen des Mitwirkenden, um den Inhalt seiner Mitwirkendenversion herzustellen, zu verwenden, zu verkaufen, zum Verkauf anzubieten, zu importieren und anderweitig auszuführen, zu verändern und zu verbreiten.

In den folgenden drei Absätzen ist eine "Patentlizenz" jede ausdrückliche Vereinbarung oder Verpflichtung, wie auch immer sie bezeichnet wird, ein Patent nicht durchzusetzen (z. B. eine ausdrückliche Erlaubnis zur Ausübung eines Patents oder die Zusage, nicht wegen Patentverletzung zu klagen). Einer Partei eine solche Patentlizenz zu "gewähren" bedeutet, eine solche Vereinbarung oder Verpflichtung einzugehen, ein Patent nicht gegen die Partei geltend zu machen.

Wenn Sie ein betroffenes Werk übertragen und sich dabei wissentlich auf eine Patentlizenz verlassen und der entsprechende Quelltext des Werks nicht für jedermann über einen öffentlich zugänglichen Netzwerkserver oder auf andere leicht zugängliche Weise kostenlos und unter den Bedingungen dieser Lizenz kopierbar ist, dann müssen Sie entweder (1) dafür sorgen, daß der entsprechende Quelltext auf diese Weise zur Verfügung steht, oder (2) dafür sorgen, daß Sie selbst nicht in den Genuß der Patentlizenz für dieses bestimmte Werk kommen, oder (3) dafür sorgen, daß die Patentlizenz in einer Weise, die mit den Anforderungen dieser Lizenz vereinbar ist, auf nachgeschaltete Empfänger ausgedehnt wird. "Wissentliches Vertrauen" bedeutet, dass Sie tatsächliche Kenntnis davon haben, dass ohne die Patentlizenz Ihre Übertragung des betroffenen Werks in einem Land oder die Nutzung des betroffenen Werks durch Ihren Empfänger in einem Land ein oder mehrere identifizierbare Patente in diesem Land verletzen würde, von denen Sie Grund zu der Annahme haben, dass sie gültig sind.

Wenn Sie gemäß oder in Verbindung mit einer einzigen Transaktion oder Vereinbarung ein betroffenes Werk übertragen oder durch Vermittlung der Übertragung verbreiten und einigen der Parteien, die das betroffene Werk erhalten, eine Patentlizenz erteilen, die sie berechtigt, eine bestimmte Kopie des betroffenen Werks zu verwenden, zu verbreiten, zu verändern oder zu übertragen, dann wird die von Ihnen erteilte Patentlizenz automatisch auf alle Empfänger des betroffenen Werks und der darauf basierenden Werke ausgedehnt.

Eine Patentlizenz ist "diskriminierend", wenn sie eines oder mehrere der Rechte, die im Rahmen dieser Lizenz ausdrücklich gewährt werden, nicht in den Anwendungsbereich einbezieht, ihre Ausübung verbietet oder von der Nichtausübung abhängig macht. Sie dürfen ein betroffenes Werk nicht übertragen, wenn Sie Partei einer Vereinbarung mit einem Dritten sind, der im Bereich des Softwarevertriebs tätig ist, nach der Sie an den Dritten eine Zahlung auf der Grundlage des Umfangs Ihrer Tätigkeit der Übertragung des Werks leisten, und nach der der Dritte einer der Parteien, die das betroffene Werk von Ihnen erhalten würden, eine Lizenz gewährt, eine diskriminierende Patentlizenz (a) in Verbindung mit von Ihnen übertragenen Kopien des betroffenen Werks (oder von diesen Kopien hergestellten Kopien) oder (b) in erster Linie für und in Verbindung mit bestimmten Produkten oder Zusammenstellungen, die das betroffene Werk enthalten, es sei denn, Sie sind diese Vereinbarung vor dem 28. März 2007 eingegangen oder diese Patentlizenz wurde vor diesem Zeitpunkt erteilt.

Keine Bestimmung dieser Lizenz ist so auszulegen, dass sie eine stillschweigende Lizenz oder andere Verteidigungsmöglichkeiten gegen eine Verletzung ausschließt oder einschränkt, die Ihnen nach dem geltenden Patentrecht zustehen könnten.

12. Kein Verzicht auf die Freiheit der anderen.

Wenn Ihnen Bedingungen auferlegt werden (sei es durch Gerichtsbeschluß, Vereinbarung oder auf andere Weise), die den Bedingungen dieser Lizenz widersprechen, entbinden sie Sie nicht von den Bedingungen dieser Lizenz. Wenn Sie ein betroffenes Werk nicht so übertragen können, daß Sie gleichzeitig Ihre Verpflichtungen aus dieser Lizenz und andere einschlägige Verpflichtungen erfüllen, dann dürfen Sie es folglich überhaupt nicht übertragen. Wenn Sie beispielsweise Bedingungen zustimmen, die Sie dazu verpflichten, von denjenigen, denen Sie das Programm übertragen, eine Lizenzgebühr für die Weiterübertragung zu verlangen, wäre die einzige Möglichkeit, sowohl diese Bedingungen als auch diese Lizenz zu erfüllen, der vollständige Verzicht auf die Übertragung des Programms.

13. Use with the GNU Affero General Public License.

Ungeachtet anderer Bestimmungen dieser Lizenz haben Sie die Erlaubnis, ein betroffenes Werk mit einem unter Version 3 der GNU Affero General Public License lizenzierten Werk zu einem einzigen kombinierten Werk zu verbinden oder zu kombinieren und das resultierende Werk zu übertragen. Die Bedingungen dieser Lizenz gelten weiterhin für den Teil, der das betroffene Werk ist, aber die besonderen Anforderungen der GNU Affero General Public License, Abschnitt 13, bezüglich der Interaktion über ein Netzwerk gelten für die Kombination als solche.

14. Überarbeitete Fassungen dieser Lizenz.

Die Free Software Foundation kann von Zeit zu Zeit überarbeitete und/oder neue Versionen der GNU General Public License veröffentlichen. Solche neuen Versionen werden im Geiste der gegenwärtigen Version ähnlich sein, können sich aber im Detail unterscheiden, um neue Probleme oder Anliegen zu behandeln.

Each version is given a distinguishing version number. If the Program specifies that a certain numbered version of the GNU General Public License “or any later version” applies to it, you have the option of following the terms and conditions either of that numbered version or of any later version published by the Free Software Foundation. If the Program does not specify a version number of the GNU General Public License, you may choose any version ever published by the Free Software Foundation.

Wenn das Programm vorsieht, dass ein Bevollmächtigter entscheiden kann, welche zukünftigen Versionen der GNU General Public License verwendet werden können, ermächtigt die öffentliche Erklärung dieses Bevollmächtigten, eine Version zu akzeptieren, Sie dauerhaft, diese Version für das Programm zu wählen.

Spätere Lizenzversionen können Ihnen zusätzliche oder andere Genehmigungen erteilen. Es entstehen jedoch keine zusätzlichen Verpflichtungen für Autoren oder Urheberrechtsinhaber, wenn Sie sich für eine spätere Version entscheiden.

15. Ausschluss der Gewährleistung.

ES GIBT KEINE GARANTIE FÜR DAS PROGRAMM, SOWEIT DIES NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIG IST. SOFERN NICHT SCHRIFTLICH ANDERS ANGEGEBEN, STELLEN DIE URHEBERRECHTSINHABER UND/ODER ANDERE PARTEIEN DAS PROGRAMM "WIE ES IST" ZUR VERFÜGUNG, OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT UND DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. DAS GESAMTE RISIKO IN BEZUG AUF DIE QUALITÄT UND LEISTUNG DES PROGRAMMS LIEGT BEI IHNEN. SOLLTE SICH DAS PROGRAMM ALS FEHLERHAFT ERWEISEN, ÜBERNEHMEN SIE DIE KOSTEN FÜR ALLE NOTWENDIGEN WARTUNGS-, REPARATUR- ODER KORREKTURARBEITEN.

16. Begrenzung der Haftung.

IN KEINEM FALL, ES SEI DENN, DIES IST GESETZLICH VORGESCHRIEBEN ODER SCHRIFTLICH VEREINBART, HAFTET EIN URHEBERRECHTSINHABER ODER EINE ANDERE PARTEI, DIE DAS PROGRAMM WIE OBEN ERLAUBT MODIFIZIERT UND/ODER WEITERGIBT, IHNEN GEGENÜBER FÜR SCHÄDEN, EINSCHLIESSLICH ALLGEMEINER, SPEZIELLER, ZUFÄLLIGER ODER FOLGESCHÄDEN, DIE SICH AUS DER NUTZUNG ODER DER UNFÄHIGKEIT ZUR NUTZUNG DES PROGRAMMS ERGEBEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DATENVERLUSTE ODER UNGENAUE DATEN ODER VERLUSTE, DIE SIE ODER DRITTE ERLEIDEN, ODER EIN VERSAGEN DES PROGRAMMS, MIT ANDEREN PROGRAMMEN ZUSAMMENZUARBEITEN), SELBST WENN DER URHEBERRECHTSINHABER ODER EINE ANDERE PARTEI AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE.

17. Auslegung der Abschnitte 15 und 16.

Wenn der oben genannte Gewährleistungsausschluss und die Haftungsbeschränkung nicht gemäß ihren Bestimmungen in lokales Recht umgesetzt werden können, wenden die überprüfenden Gerichte lokales Recht an, das einem absoluten Verzicht auf jegliche zivilrechtliche Haftung im Zusammenhang mit dem Programm am nächsten kommt, es sei denn, eine Garantie oder Haftungsübernahme liegt einer Kopie des Programms gegen eine Gebühr bei.

ENDE DER BEDINGUNGEN UND KONDITIONEN

Wie Sie diese Begriffe auf Ihre neuen Programme anwenden

Wenn Sie ein neues Programm entwickeln und wollen, dass es von größtmöglichem Nutzen für die Öffentlichkeit ist, erreichen Sie dies am besten, indem Sie es zu freier Software machen, die jeder unter diesen Bedingungen weitergeben und verändern kann.

Fügen Sie dazu die folgenden Hinweise in das Programm ein. Am sichersten ist es, sie an den Anfang jeder Quelldatei zu setzen, um den Ausschluss der Gewährleistung so effektiv wie möglich darzustellen. Jede Datei sollte mindestens die Zeile "Copyright" und einen Verweis auf die Stelle enthalten, an der sich der vollständige Hinweis befindet.

.
Copyright (C)

This program is free software: you can redistribute it and/or modify it under the terms of the GNU Affero General Public License as published by the Free Software Foundation, either version 3 of the License, or (at your option) any later version.

This program is distributed in the hope that it will be useful, but WITHOUT ANY WARRANTY; without even the implied warranty of MERCHANTABILITY or FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE.  See the GNU General Public License for more details.

Sie sollten zusammen mit diesem Programm ein Exemplar der GNU General Public License erhalten haben. Falls nicht, siehe <https://www.gnu.org/licenses/>.

Fügen Sie auch Informationen darüber hinzu, wie Sie auf elektronischem oder Papierweg kontaktiert werden können.

Wenn das Programm mit dem Terminal interagiert, geben Sie einen kurzen Hinweis wie diesen aus, wenn es im interaktiven Modus startet:

 

<program>  Copyright (C) <year>  <name of author>

Dieses Programm kommt mit ABSOLUT KEINER GARANTIE; für Details geben Sie `show w' ein. Dies ist freie Software, und Sie dürfen sie unter bestimmten Bedingungen weitergeben; geben Sie `show c' für Details ein.

Dieses Programm kommt mit ABSOLUT KEINER GARANTIE; für Details geben Sie `show w' ein. Dies ist freie Software, und Sie dürfen sie unter bestimmten Bedingungen weitergeben; geben Sie `show c' für Details ein.

Die hypothetischen Befehle `show w' und `show c' sollten die entsprechenden Teile der General Public License anzeigen. Natürlich könnten die Befehle Ihres Programms anders aussehen; für eine GUI-Schnittstelle würden Sie eine "about box" verwenden.

Sie sollten auch Ihren Arbeitgeber (wenn Sie als Programmierer arbeiten) oder Ihre Schule, falls vorhanden, dazu bringen, einen "Copyright-Disclaimer" für das Programm zu unterschreiben, falls nötig. Weitere Informationen dazu und wie Sie die GNU GPL anwenden und befolgen können, finden Sie unter <https://www.gnu.org/licenses/>.

Die GNU General Public License erlaubt es nicht, Ihr Programm in proprietäre Programme einzubinden. Wenn es sich bei Ihrem Programm um eine Unterprogramm-Bibliothek handelt, halten Sie es vielleicht für sinnvoller, die Verknüpfung proprietärer Anwendungen mit der Bibliothek zu erlauben. Wenn Sie dies tun wollen, verwenden Sie die GNU Lesser General Public License anstelle dieser Lizenz. Aber lesen Sie bitte zuerst <https://www.gnu.org/philosophy/why-not-lgpl.html>.

-

ISC-Lizenz

(angular-dropdown-multiselect 1.0.1, Blob.js 0.0.1, docker-cli 20180417-snapshot)

ISC-Lizenz (ISCL)
==================

Copyright (c) 4-stellige Jahreszahl, Name der Firma oder Person

Hiermit wird die Erlaubnis erteilt, diese Software für beliebige Zwecke mit oder ohne Gebühr zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren und/oder zu vertreiben, vorausgesetzt, dass der obige Urheberrechtshinweis und dieser Erlaubnishinweis in allen Kopien erscheinen.

DIE SOFTWARE WIRD "SO WIE SIE IST" ZUR VERFÜGUNG GESTELLT UND DER AUTOR LEHNT JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNG IN BEZUG AUF DIESE SOFTWARE AB, EINSCHLIESSLICH ALLER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN DER MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG. IN KEINEM FALL HAFTET DER AUTOR FÜR BESONDERE, DIREKTE, INDIREKTE ODER FOLGESCHÄDEN ODER SCHÄDEN JEGLICHER ART, DIE SICH AUS NUTZUNGS-, DATEN- ODER GEWINNVERLUSTEN ERGEBEN, SEI ES DURCH VERTRAG, FAHRLÄSSIGKEIT ODER ANDERE UNERLAUBTE HANDLUNGEN, DIE SICH AUS ODER IN VERBINDUNG MIT DER NUTZUNG ODER LEISTUNG DIESER SOFTWARE ERGEBEN.

-

MIT-Lizenz

(talentdeficit's jsx v0.9.0)

Die MIT-Lizenz

 Copyright (c) 2010 Alisdair Sullivan <alisdairsullivan@yahoo.ca>

Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (die “Software”) erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies zu gestatten, vorbehaltlich der folgenden Bedingungen:

Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.

DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER ANDERE HAFTUNGEN, SEI ES DURCH VERTRAG, UNERLAUBTE HANDLUNGEN ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG DER SOFTWARE ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN

-

MIT-Lizenz

(insight-bitcore 5.0.0-beta.12)

Die MIT-Lizenz

Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (die “Software”) erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies zu gestatten, vorbehaltlich der folgenden Bedingungen:

Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.

DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER ANDERE HAFTUNGEN, SEI ES DURCH VERTRAG, UNERLAUBTE HANDLUNGEN ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG DER SOFTWARE ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN

-

MIT-Lizenz

(jQuery 3.3.1, jQuery UI 1.12.1, lodash.flow 3.3.0)

==========================

Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (die "Software") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies unter den folgenden Bedingungen zu gestatten:

Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.

DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR JEGLICHE ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER SONSTIGE HAFTUNG, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN

-

MIT-Lizenz

(args4j 2.33)

Urheberrecht (c) 2003, Kohsuke Kawaguchi

Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (die "Software") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies unter den folgenden Bedingungen zu gestatten:

Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.

DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR JEGLICHE ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER SONSTIGE HAFTUNG, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN

-

MIT-Lizenz

(Sparkle 1.6.0)

Urheberrecht (c) 2006 Andy Matuschak

Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (die "Software") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies unter den folgenden Bedingungen zu gestatten:

Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.

DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR JEGLICHE ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER SONSTIGE HAFTUNG, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN

-

MIT-Lizenz

(jQuery Unbekannt)

Copyright (c) 2007 John Resig, https://jquery.com/

Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (die "Software") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies unter den folgenden Bedingungen zu gestatten:

Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.

DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR JEGLICHE ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER SONSTIGE HAFTUNG, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN

-

MIT-Lizenz

(Rickshaw Graphing Toolkit v1.5.0)

Urheberrecht (C) 2011-2013 von Shutterstock Images, LLC

Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (die "Software") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies unter den folgenden Bedingungen zu gestatten:

Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.

DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR JEGLICHE ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER SONSTIGE HAFTUNG, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN

-

MIT-Lizenz

(steveyen-gtreap 0.0~git20150807.0.0abe01e)

Copyright (C) 2012 Steve Yen

Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (die "Software") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies unter den folgenden Bedingungen zu gestatten:

Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.

DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR JEGLICHE ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER SONSTIGE HAFTUNG, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN

-

MIT-Lizenz

(jsonpointer.js 0.4.0)

Copyright (c) 2013 Alexey Kuzmin (https://github.com/alexeykuzmin)

Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (die "Software") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies unter den folgenden Bedingungen zu gestatten:

Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.

DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR JEGLICHE ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER SONSTIGE HAFTUNG, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN

-

MIT-Lizenz

(blevesearch-go-porterstemmer v1.0.1)

Copyright (c) 2013 Charles Iliya Krempeaux <charles@reptile.ca> :: https://changelog.ca/

Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (die "Software") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies unter den folgenden Bedingungen zu gestatten:

Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.

DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR JEGLICHE ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER SONSTIGE HAFTUNG, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN

-

MIT-Lizenz

(blevesearch-go-porterstemmer)

Copyright (c) 2013 Charles Iliya Krempeaux <charles@reptile.ca> :: https://changelog.ca/

Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (die "Software") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies unter den folgenden Bedingungen zu gestatten:

Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.

DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR JEGLICHE ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER SONSTIGE HAFTUNG, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN

-

MIT-Lizenz

(grunt-bower-event 0.1.1)

Copyright (c) 2013 David Herges <david@spektrakel.de>

Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (die "Software") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies unter den folgenden Bedingungen zu gestatten:

Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.

DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR JEGLICHE ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER SONSTIGE HAFTUNG, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN

-

MIT-Lizenz

(go-jsonpointer 20160814-snapshot-ba0abeac)

Copyright (c) 2013 Dustin Sallings

Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (die "Software") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies unter den folgenden Bedingungen zu gestatten:

Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.

DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR JEGLICHE ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER SONSTIGE HAFTUNG, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN

-

MIT-Lizenz

(ojjs/oj 0.3.3)

Copyright (c) 2013 Evan Moran

Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (die "Software") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies unter den folgenden Bedingungen zu gestatten:

Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.

DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR JEGLICHE ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER SONSTIGE HAFTUNG, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN

-

MIT-Lizenz

(olekukonko/ts 0.0~git20140412.0.ecf753e)

Copyright (C) 2014 von Oleku Konko

Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (die "Software") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies unter den folgenden Bedingungen zu gestatten:

Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.

DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR JEGLICHE ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER SONSTIGE HAFTUNG, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN

-

MIT-Lizenz

(philhofer-fwd v1.0.0)

Copyright (c) 2014-2015, Philip Hofer

Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (die "Software") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies unter den folgenden Bedingungen zu gestatten:

Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.

DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR JEGLICHE ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER SONSTIGE HAFTUNG, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN

-

MIT-Lizenz

(CodeMirror 5.7.0)

Copyright (C) 2015 by Marijn Haverbeke <marijnh@gmail.com> und andere

Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (die "Software") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies unter den folgenden Bedingungen zu gestatten:

Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.

DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR JEGLICHE ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER SONSTIGE HAFTUNG, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN

-

MIT-Lizenz

(tdewolff-buffer v1.0.0, tdewolff-minify v1.1.0, tdewolff-parse v2.0.0, tdewolff-strconv 20171112-snapshot-8fc9bd05)

Copyright (c) 2015 Taco de Wolff

Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (die "Software") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies unter den folgenden Bedingungen zu gestatten:

Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.

DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR JEGLICHE ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER SONSTIGE HAFTUNG, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN

-

MIT-Lizenz

(jQuery 1.10.2)

Copyright 2013 jQuery Foundation und andere Mitwirkende

https://jquery.com/

Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (die "Software") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies unter den folgenden Bedingungen zu gestatten:

Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.

DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR JEGLICHE ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER SONSTIGE HAFTUNG, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN

-

MIT-Lizenz

(jQuery 2.1.1, jQuery 2.1.4)

Copyright 2014 jQuery Foundation und andere Mitwirkende

https://jquery.com/

Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (die "Software") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies unter den folgenden Bedingungen zu gestatten:

Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.

DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR JEGLICHE ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER SONSTIGE HAFTUNG, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN

-

MIT-Lizenz

(FileSaver.js master-20150917)

Copyright © 2015 [Eli Grey][1].

Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (die "Software") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies unter den folgenden Bedingungen zu gestatten:

Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.

DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR JEGLICHE ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER SONSTIGE HAFTUNG, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN

-

MIT-Lizenz

(rebar 2.6.0)

Dateien: debian/*
Copyright: Copyright 2012, Nobuhiro Iwamatsu <iwamatsu@debian.org>
Lizenz: MIT

Lizenz: Die MIT-Lizenz

Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (die “Software”) erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies zu gestatten, vorbehaltlich der folgenden Bedingungen:

Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.

DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR JEGLICHE ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER SONSTIGE HAFTUNG, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN

-

MIT-Lizenz

(golang-github-leemcloughlin-gofarmhash 0.0~git20160919.0.0a055c5)

Lizenz: Expat

Dateien: debian/*
Copyright: 2017 Michael Lustfield <michael@lustfield.net>

Lizenz: Expat
Kommentar: Debian-Pakete sind unter den gleichen Bedingungen lizenziert wie die Upstream-Pakete

Lizenz: Expat

Die MIT-Lizenz (MIT)

Copyright (c) 2014 Google, Inc.

Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (die "Software") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies unter den folgenden Bedingungen zu gestatten:

Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.

DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR JEGLICHE ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER SONSTIGE HAFTUNG, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN

-

MIT-Lizenz

(buger/jsonparser 0)

MIT-Lizenz

Copyright (c) 2016 Leonid Bugaev

Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (die "Software") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies unter den folgenden Bedingungen zu gestatten:

Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.

DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR JEGLICHE ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER SONSTIGE HAFTUNG, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN

-

MIT-Lizenz

(sorttable 1.0.0)

MIT-Lizenz

Copyright (c) 2017 Stuart Langridge

Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (die "Software") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies unter den folgenden Bedingungen zu gestatten:

Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.

DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR JEGLICHE ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER SONSTIGE HAFTUNG, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN

-
-

MIT-Lizenz

(sortablejs 1.6.0)

Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (die "Software") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies unter den folgenden Bedingungen zu gestatten:

Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.

DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR JEGLICHE ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER SONSTIGE HAFTUNG, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN

-

MIT-Lizenz

(golang-github-json-iterator-go-dev 1.0.6)

Quelle:  https://github.com/json-iterator/go

Dateien: *
Copyright: 2016 json-iterator <taowen@didichuxing.com>

Lizenz: Expat

Dateien: debian/*
Copyright:  2018 Martín Ferrari <tincho@debian.org>

Lizenz: Expat

Kommentar: Debian-Pakete sind unter den gleichen Bedingungen lizenziert wie die Upstream-Pakete

Lizenz: Expat

Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (die "Software") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies unter den folgenden Bedingungen zu gestatten:

Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.

DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR JEGLICHE ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER SONSTIGE HAFTUNG, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN

-

MIT-Lizenz

(Angular UI Bootstrap 0.13.2, Angular UI Bootstrap 0.14.1)

Die MIT-Lizenz

Copyright (c) 2012-2015 das AngularUI Team, https://github.com/organizations/angular-ui/teams/291112

Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (die "Software") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies unter den folgenden Bedingungen zu gestatten:

Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.

DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR JEGLICHE ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER SONSTIGE HAFTUNG, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN

-

MIT-Lizenz

(Angular UI Bootstrap 2.1.3)

Die MIT-Lizenz

Copyright (c) 2012-2016 das AngularUI Team, https://github.com/organizations/angular-ui/teams/291112

Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (die "Software") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies unter den folgenden Bedingungen zu gestatten:

Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.

DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR JEGLICHE ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER SONSTIGE HAFTUNG, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN

-

MIT-Lizenz

(Angular UI Bootstrap 2.5.0)

Die MIT-Lizenz

Copyright (c) 2012-2017 das AngularUI Team, https://github.com/organizations/angular-ui/teams/291112

Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (die "Software") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies unter den folgenden Bedingungen zu gestatten:

Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.

DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR JEGLICHE ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER SONSTIGE HAFTUNG, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN

-

MIT-Lizenz

(angular-mocks 1.4.4)

Die MIT-Lizenz

Copyright (c) 2010-2015 Google, Inc. https://angularjs.org

Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (die "Software") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies unter den folgenden Bedingungen zu gestatten:

Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.

DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR JEGLICHE ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER SONSTIGE HAFTUNG, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN

-

MIT-Lizenz

(ui-ace 0.2.3, ui-codemirror 0.3.0)

Die MIT-Lizenz

Copyright (c) 2012 the AngularUI Team, https://angular-ui.github.com

Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (die "Software") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies unter den folgenden Bedingungen zu gestatten:

Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.

THE SOFTWARE IS PROVIDED “AS IS”, WITHOUT WARRANTY OF ANY KIND, EXPRESS OR IMPLIED, INCLUDING BUT NOT LIMITED TO THE WARRANTIES OF MERCHANTABILITY, FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE AND NONINFRINGEMENT. IN NO EVENT SHALL THE AUTHORS OR COPYRIGHT HOLDERS BE LIABLE FOR ANY CLAIM, DAMAGES OR OTHER
LIABILITY, WHETHER IN AN ACTION OF CONTRACT, TORT OR OTHERWISE, ARISING FROM, OUT OF OR IN CONNECTION WITH THE SOFTWARE OR THE USE OR OTHER DEALINGS IN THE SOFTWARE

-

MIT-Lizenz

(ui-router/core 5.0.20)

Die MIT-Lizenz

Copyright (c) 2013-2015 Das AngularUI-Team, Karsten Sperling

Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (die "Software") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies unter den folgenden Bedingungen zu gestatten:

Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.

DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR JEGLICHE ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER SONSTIGE HAFTUNG, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN

-

MIT-Lizenz

(Zone.js 0.8.26)

Die MIT-Lizenz

Copyright (c) 2016 Google, Inc.

Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (die "Software") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies unter den folgenden Bedingungen zu gestatten:

Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.

DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR JEGLICHE ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER SONSTIGE HAFTUNG, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN

-

MIT-Lizenz

((@angular/animations 6.1.0, @angular/common 6.1.0, @angular/compiler 6.1.0, @angular/core 6.1.0, @angular/forms 6.1.0, @angular/http 6.1.0, @angular/platform-browser 6.1.0, @angular/platform-browser-dynamic 6.1.0, @angular/router 6.1.0, @ng-bootstrap/ng-bootstrap 1.0.0-beta.5, Angular 1.7.8, angular-legacy-sortablejs 0.5.1, Bootstrap (Twitter) 0.13, Bootstrap (Twitter) 0.14.3 – 2015-10-23, Bootstrap (Twitter) 3.3.6-jQuery3, Bootstrap (Twitter) 3.5, Bootstrap (Twitter) unknown, Bouncy Castle 1.60, Bouncy Castle PKIX, CMS, EAC, TSP, PKCS, OCSP, CMP, and CRMF APIs 1.60, cmmnbuild-dep-manager 2.2.4, cURL 7.66.0, docker-cli 20180417-snapshot, dominikh/go-tools 2017.2.2, edward 3.1.0, erlang-erlydtl 0.7.0, FileSaver.js v2.0.2, github.com/alecthomas/participle v0.2.1, glycerine/go-unsnap-stream 0.0~git20180323.9f0cb55, Go programming language 20180709-snapshot, go.etcd.io/bbolt v1.3.1-etcd.8, JSON for Modern C++ 3.5.0, leemcloughlin/gofarmhash 20180505-snapshot, node-clipboard 1.5.16, peterh/liner v1.1.0, PyIGA 0.0.7, seiflotfy/cuckoofilter 20180825-snapshot, SLF4J API Module 1.7.25, spdlog-devel 1.1.0, tabula-py 1.3.1, tick-processor 0.1.0, tinylib-msgp 20181103-snapshot)

Die MIT-Lizenz
===============

Copyright (c)

Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (die "Software") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies unter den folgenden Bedingungen zu gestatten:

Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.

DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER ANDERE HAFTUNGEN, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG DER SOFTWARE ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN.

-

MIT-Lizenz

(simplemde 1.7.1)

Die MIT-Lizenz (MIT)

Copyright (c) 2015 Next Step Webs, Inc.

Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (die "Software") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies unter den folgenden Bedingungen zu gestatten:

Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.

DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR JEGLICHE ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER SONSTIGE HAFTUNG, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN

-

MIT-Lizenz

(boltdb/bolt 1.3.0)

Die MIT-Lizenz (MIT)

Copyright (c) 2013 Ben Johnson

Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (die "Software") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies unter den folgenden Bedingungen zu gestatten:

Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.

DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR JEGLICHE ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER SONSTIGE HAFTUNG, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN

-

MIT-Lizenz

(ui-select-that-was-forked-solely-to-update-npm-version 0.20.0)

Die MIT-Lizenz (MIT)

Copyright (c) 2013-2014 AngularUI

Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (die "Software") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies unter den folgenden Bedingungen zu gestatten:

Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.

DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR JEGLICHE ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER SONSTIGE HAFTUNG, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN

-

MIT-Lizenz

(ramda 0.25.0)

Die MIT-Lizenz (MIT)

Copyright (c) 2013-2016 Scott Sauyet and Michael Hurley
Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (die "Software") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies unter den folgenden Bedingungen zu gestatten:

Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.

DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR JEGLICHE ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER SONSTIGE HAFTUNG, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN

-

MIT-Lizenz

(angular-ui-tree/angular-ui-tree 2.9.0)

Die MIT-Lizenz (MIT)

Copyright (c) 2014

Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (die "Software") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies unter den folgenden Bedingungen zu gestatten:

Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.

DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR JEGLICHE ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER SONSTIGE HAFTUNG, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN

-

MIT-Lizenz

(cmcoffee/kwcli 20150403-snapshot-2af09113)

Die MIT-Lizenz (MIT)

Copyright (c) 2014 Craig M. Coffee <craig@snughub.org>

Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (die "Software") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies unter den folgenden Bedingungen zu gestatten:

Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.

DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR JEGLICHE ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER SONSTIGE HAFTUNG, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN

-

MIT-Lizenz

(rqlite v1.10.0)
Die MIT-Lizenz (MIT)

Urheberrecht (c) 2014 Yasuhiro Matsumoto

Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (die "Software") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies unter den folgenden Bedingungen zu gestatten:

Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.

DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR JEGLICHE ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER SONSTIGE HAFTUNG, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN

-

MIT-Lizenz

(ngclipboard 1.1.1)

Die MIT-Lizenz (MIT)

Copyright (c) 2015 Sachin N

Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (die "Software") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies unter den folgenden Bedingungen zu gestatten:

Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.

DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR JEGLICHE ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER SONSTIGE HAFTUNG, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN

-

MIT-Lizenz

(golang-github-seiflotfy-cuckoofilter 0.0~git20160609.0.d048387)

Die MIT-Lizenz (MIT)

Copyright (c) 2015 Seif Lotfy <seif.lotfy@gmail.com>

Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (die "Software") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies unter den folgenden Bedingungen zu gestatten:

Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.

DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR JEGLICHE ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER SONSTIGE HAFTUNG, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN

-

MIT-Lizenz

(AngularJS 1.6.9, angular-route 1.6.9)

Die MIT-Lizenz (MIT)

Copyright (c) 2016 Angular

Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (die "Software") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies unter den folgenden Bedingungen zu gestatten:

Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.

DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR JEGLICHE ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER SONSTIGE HAFTUNG, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN

-

MIT-Lizenz

(ergosphere-core 0.4.3)

Die MIT-Lizenz (MIT)

Copyright (c) 2017 ergosign

Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (die "Software") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies unter den folgenden Bedingungen zu gestatten:

Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.

DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR JEGLICHE ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER SONSTIGE HAFTUNG, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN

-

MIT-Lizenz

(humanize-plus 1.5.0)

Die MIT-Lizenz (MIT)

Copyright (c) 2013 HubSpot

Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (die "Software") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies unter den folgenden Bedingungen zu gestatten:

Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.

DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR JEGLICHE ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER SONSTIGE HAFTUNG, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN

-

MIT-Lizenz

(natefinch/npipe 20140709-snapshot-272c8150)

Die MIT-Lizenz (MIT)

Copyright (c) 2013 npipe Autoren

Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (die "Software") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies unter den folgenden Bedingungen zu gestatten:

Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.

DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR JEGLICHE ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER SONSTIGE HAFTUNG, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN

-

Mozilla Public License 2.0

(Go programming language 20180709-snapshot)

Mozilla Public License
Version 2.0
======================

1. Begriffsbestimmungen

  1. “Contributor” means each individual or legal entity that creates, contributes to the creation of, or owns Covered Software.
  2. “Contributor Version” means the combination of the Contributions of others (if any) used by a Contributor and that particular Contributor’s Contribution.
  3. “Contribution” means Covered Software of a particular Contributor.
  4. “Covered Software” means Source Code Form to which the initial Contributor has attached the notice in Exhibit A, the Executable Form of such Source Code Form, and Modifications of such Source Code Form, in each case including portions thereof.
  5. “Incompatible With Secondary Licenses” means
    1. dass der ursprüngliche Kontributor der Abgedeckten Software den in Anhang B beschriebenen Hinweis beigefügt hat; oder
    2. that the Covered Software was made available under the terms of version 1.1 or earlier of the License, but not also under the terms of a Secondary License.
  6. “Executable Form” means any form of the work other than Source Code Form.
  7. “Larger Work” means a work that combines Covered Software with other material, in a separate file or files, that is not Covered Software.
  8. “License” means this document.
  9. “Licensable” means having the right to grant, to the maximum extent possible, whether at the time of the initial grant or subsequently, any and all of the rights conveyed by this License.
  10. “Modifications”  means any of the following:
    1. jede Datei in Quellcodeform, die aus einer Ergänzung, Löschung oder Änderung des Inhalts der Abgedeckten Software resultiert; oder
    2. jede neue Datei in Quellcodeform, die eine Abgedeckte Software enthält.
  11. “Patent Claims” of a Contributor means any patent claim(s), including without limitation, method, process, and apparatus claims, in any patent Licensable by such Contributor that would be infringed, but for the grant of the License, by the making, using, selling, offering for sale, having made, import, or transfer of either its Contributions or its Contributor Version.
  12. “Secondary License” means either the GNU General Public License, Version 2.0, the GNU Lesser General Public License, Version 2.1, the GNU Affero General Public License, Version 3.0, or any later versions of those licenses.
  13. “Source Code Form” means the form of the work preferred for making modifications.
  14. “You” (or “Your”) means an individual or a legal entity exercising rights under this License. For  legal entities, “You” includes any entity that controls, is controlled by, or is under common control with You. For purposes of this definition, “control” means
    1. the power, direct or indirect, to cause the direction or management of such entity, whether by contract or otherwise, or
    2. ownership of more than fifty percent (50%) of the outstanding shares or beneficial ownership of such entity.

2. Lizenzerteilung und Bedingungen

2.1. Zuschüsse
Jeder Mitwirkende gewährt Ihnen hiermit eine weltweite, gebührenfreie, nicht-exklusive Lizenz:

  1. under intellectual property rights (other than patent or trademark) Licensable by such Contributor to use, reproduce, make available, modify, display, perform, distribute, and otherwise exploit its Contributions, either on an unmodified basis, with Modifications, or as part of a Larger Work; and
  2. unter den Patentansprüchen eines solchen Mitwirkenden entweder seine Beiträge oder seine Mitwirkerversion herzustellen, zu verwenden, zu verkaufen, zum Verkauf anzubieten, herstellen zu lassen, zu importieren oder anderweitig zu übertragen.

2.2. Datum des Inkrafttretens
Die in Abschnitt 2.1 gewährten Lizenzen in Bezug auf einen Beitrag werden für jeden Beitrag an dem Tag wirksam, an dem der Beitragende diesen Beitrag zum ersten Mal verteilt.

2.3. Beschränkungen des Umfangs der Finanzhilfe
Die in diesem Abschnitt 2 gewährten Lizenzen sind die einzigen unter dieser Lizenz gewährten Rechte. Aus dem Vertrieb oder der Lizenzierung der Abgedeckten Software unter dieser Lizenz werden keine weiteren Rechte oder Lizenzen abgeleitet. Ungeachtet des obigen Abschnitts 2.1(b) wird von einem Mitwirkenden keine Patentlizenz gewährt:

  1. für jeden Code, den ein Mitwirkender aus der Abgedeckten Software entfernt hat; oder
  2. für Rechtsverletzungen, die durch: (i) Ihre Modifikationen der Abgedeckten Software und die Modifikationen Dritter oder (ii) die Kombination ihrer Beiträge mit anderer Software (außer als Teil ihrer Contributor-Version); oder
  3. unter Patentansprüchen, die durch die Abgedeckte Software verletzt werden, wenn die Beiträge nicht geleistet werden.

Diese Lizenz gewährt keine Rechte an den Warenzeichen, Dienstleistungsmarken oder Logos eines Mitwirkenden (mit Ausnahme derjenigen, die zur Erfüllung der Hinweispflichten in Abschnitt 3.4 erforderlich sind).

2.4. Nachfolgende Lizenzen
Kein Mitwirkender gewährt zusätzliche Zuwendungen als Folge Ihrer Entscheidung, die Abgedeckte Software unter einer späteren Version dieser Lizenz (siehe Abschnitt 10.2) oder unter den Bedingungen einer Sekundärlizenz (falls gemäß den Bedingungen von Abschnitt 3.3 zulässig) zu vertreiben.

2.5. Vertretung
Jeder Mitwirkende versichert, dass er seine Beiträge für seine eigene(n) Schöpfung(en) hält oder dass er über ausreichende Rechte verfügt, um die durch diese Lizenz übertragenen Rechte an seinen Beiträgen zu gewähren.

2.6. Fairer Gebrauch
Diese Lizenz ist nicht dazu gedacht, Ihre Rechte einzuschränken, die Sie gemäß den geltenden Urheberrechtsgrundsätzen der fairen Nutzung, des fairen Umgangs oder anderer gleichwertiger Grundsätze haben.

2.7. Bedingungen
Die Abschnitte 3.1, 3.2, 3.3 und 3.4 sind Bedingungen für die in Abschnitt 2.1 erteilten Lizenzen.

3. Zuständigkeiten

3.1. Verteilung des Quellformulars
Jede Weitergabe der Abgedeckten Software in Quellcodeform, einschließlich aller Modifikationen, die Sie erstellen oder zu denen Sie beitragen, muss unter den Bedingungen dieser Lizenz erfolgen. Sie müssen die Empfänger darüber informieren, dass die Quellcodeform der Abgedeckten Software den Bedingungen dieser Lizenz unterliegt und wie sie eine Kopie dieser Lizenz erhalten können. Sie dürfen nicht versuchen, die Rechte der Empfänger an der Quellcodeform zu verändern oder einzuschränken.

3.2. Verteilung der ausführbaren Form
Wenn Sie die Abgedeckte Software in ausführbarer Form vertreiben, dann:

  1. diese Abgedeckte Software muss auch in Quellcodeform zur Verfügung gestellt werden, wie in Abschnitt 3.1 beschrieben, und Sie müssen die Empfänger der ausführbaren Form darüber informieren, wie sie eine Kopie dieser Quellcodeform mit angemessenen Mitteln rechtzeitig erhalten können, zu einer Gebühr, die nicht höher ist als die Kosten der Verteilung an den Empfänger; und
  2. You may distribute such Executable Form under the terms of this License, or sublicense it under different terms, provided that the license for the  Executable Form does not attempt to limit or alter the recipients’ right’s  in the Source Code Form under this License.

3.3. Verteilung eines größeren Werkes
Sie sind berechtigt, ein größeres Werk unter Bedingungen Ihrer Wahl zu erstellen und zu vertreiben, vorausgesetzt, dass Sie auch die Anforderungen dieser Lizenz für die Abgedeckte Software einhalten. Wenn das Größere Werk eine Kombination von Abgedeckter Software mit einem Werk ist, das einer oder mehreren Sekundärlizenzen unterliegt, und die Abgedeckte Software nicht mit den Sekundärlizenzen inkompatibel ist, erlaubt Ihnen diese Lizenz, die Abgedeckte Software zusätzlich unter den Bedingungen der Sekundärlizenz(en) zu vertreiben, so dass der Empfänger des Größeren Werks nach seiner Wahl die Abgedeckte Software entweder unter den Bedingungen dieser Lizenz oder unter den Bedingungen der Sekundärlizenz(en) weiter vertreiben kann.

3.4. Bekanntmachungen
Sie dürfen keine Lizenzhinweise (einschließlich Urheberrechtsvermerke, Patentvermerke, Gewährleistungsausschlüsse oder Haftungsbeschränkungen), die in der Quellcodeform der Abgedeckten Software enthalten sind, entfernen oder inhaltlich verändern, mit der Ausnahme, dass Sie Lizenzhinweise in dem Maße verändern dürfen, wie es zur Behebung bekannter sachlicher Ungenauigkeiten erforderlich ist.

3.5. Anwendung von Zusatzbedingungen
Es steht Ihnen frei, einem oder mehreren Empfängern der Abgedeckten Software Gewährleistungs-, Support-, Entschädigungs- oder Haftungsverpflichtungen anzubieten und dafür eine Gebühr zu verlangen. Sie dürfen dies jedoch nur in Ihrem eigenen Namen und nicht im Namen eines Mitwirkenden tun. Sie müssen unmissverständlich klarstellen, dass eine solche Garantie-, Support-, Entschädigungs- oder Haftungsverpflichtung nur von Ihnen angeboten wird, und Sie erklären sich hiermit bereit, jeden Mitwirkenden für jede Haftung zu entschädigen, die diesem Mitwirkenden aufgrund der von Ihnen angebotenen Garantie-, Support-, Entschädigungs- oder Haftungsklauseln entsteht. Sie können zusätzliche Gewährleistungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen einfügen, die für jede Gerichtsbarkeit gelten.

4. Unmöglichkeit der Erfüllung aufgrund von Gesetzen oder Vorschriften

Wenn es Ihnen aufgrund von Gesetzen, gerichtlichen Anordnungen oder Vorschriften unmöglich ist, eine der Bestimmungen dieser Lizenz in Bezug auf einige oder alle Abgedeckte Software einzuhalten, müssen Sie: (a) die Bedingungen dieser Lizenz so weit wie möglich einhalten; und (b) die Einschränkungen und den von ihnen betroffenen Code beschreiben. Eine solche Beschreibung muss in einer Textdatei enthalten sein, die allen Weitergaben der Abgedeckten Software unter dieser Lizenz beiliegt. Soweit dies nicht durch Gesetze oder Verordnungen untersagt ist, muss eine solche Beschreibung so detailliert sein, dass ein Empfänger mit normalen Kenntnissen in der Lage ist, sie zu verstehen.

5. Beendigung

5.1. Die im Rahmen dieser Lizenz gewährten Rechte erlöschen automatisch, wenn Sie eine der Lizenzbedingungen nicht einhalten. Wenn Sie jedoch die Bestimmungen einhalten, werden die Rechte, die Ihnen von einem bestimmten Mitwirkenden im Rahmen dieser Lizenz gewährt werden, (a) vorläufig wiederhergestellt, es sei denn, der betreffende Mitwirkende kündigt Ihnen ausdrücklich und endgültig, und (b) fortlaufend, wenn der betreffende Mitwirkende Sie nicht vor Ablauf von 60 Tagen, nachdem Sie die Bestimmungen wieder eingehalten haben, auf angemessene Weise über die Nichteinhaltung informiert. Darüber hinaus werden Ihre Zuwendungen von einem bestimmten Mitwirkenden fortlaufend wiederhergestellt, wenn dieser Mitwirkende Sie mit angemessenen Mitteln über die Nichteinhaltung informiert, wenn dies das erste Mal ist, dass Sie von diesem Mitwirkenden eine Mitteilung über die Nichteinhaltung dieser Lizenz erhalten haben, und wenn Sie vor Ablauf von 30 Tagen nach Erhalt der Mitteilung die Lizenz einhalten.

5.2. Wenn Sie einen Rechtsstreit gegen eine juristische Person einleiten, indem Sie eine Patentverletzungsklage (mit Ausnahme von Feststellungsklagen, Widerklagen und Gegenklagen) mit der Behauptung erheben, dass eine Contributor-Version direkt oder indirekt ein Patent verletzt, erlöschen die Ihnen von allen Contributors für die Abgedeckte Software gemäß Abschnitt 2.1 dieser Lizenz gewährten Rechte.

5.3. Im Falle einer Kündigung gemäß Abschnitt 5.1 oder 5.2 bleiben alle Endbenutzer-Lizenzvereinbarungen (mit Ausnahme von Distributoren und Wiederverkäufern), die von Ihnen oder Ihren Distributoren vor der Kündigung im Rahmen dieser Lizenz rechtsgültig erteilt wurden, bestehen.

6. Gewährleistungsausschluss

Die Abgedeckte Software wird unter dieser Lizenz auf einer "wie besehen"-Basis zur Verfügung gestellt, ohne jegliche ausdrückliche, stillschweigende oder gesetzliche Garantie, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Garantien, dass die Abgedeckte Software frei von Mängeln, handelsüblich, für einen bestimmten Zweck geeignet oder nicht verletzend ist. Das gesamte Risiko in Bezug auf die Qualität und Leistung der Abgedeckten Software liegt bei Ihnen. Sollte sich eine Abgedeckte Software in irgendeiner Hinsicht als fehlerhaft erweisen, so tragen Sie (und nicht ein Mitwirkender) die Kosten für die notwendige Wartung, Reparatur oder Korrektur. Dieser Gewährleistungsausschluss ist ein wesentlicher Bestandteil dieser Lizenz. Die Nutzung der Abgedeckten Software ist unter dieser Lizenz nur im Rahmen dieses Haftungsausschlusses gestattet.

7. Begrenzung der Haftung

Unter keinen Umständen und unter keiner Rechtstheorie, ob unerlaubte Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), Vertrag oder anderweitig, haftet ein Mitwirkender oder eine Person, die Abgedeckte Software wie oben erlaubt vertreibt, Ihnen gegenüber für direkte, indirekte, besondere, zufällige oder Folgeschäden jeglicher Art, einschließlich, ohne Einschränkung, Schäden für entgangenen Gewinn, Verlust von Firmenwert, Arbeitsunterbrechung, Computerausfall oder -fehlfunktion oder alle anderen kommerziellen Schäden oder Verluste, selbst wenn diese Partei über die Möglichkeit solcher Schäden informiert wurde. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für die Haftung für Todesfälle oder Personenschäden, die auf die Fahrlässigkeit einer solchen Partei zurückzuführen sind, sofern das geltende Recht eine solche Beschränkung verbietet. In einigen Rechtsordnungen ist der Ausschluss oder die Beschränkung von Neben- oder Folgeschäden nicht zulässig, so dass dieser Ausschluss und diese Beschränkung für Sie möglicherweise nicht gelten.

8. Rechtsstreitigkeiten

Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dieser Lizenz dürfen nur vor den Gerichten des Landes geführt werden, in dem der Beklagte seinen Hauptgeschäftssitz hat, und unterliegen den Gesetzen dieses Landes, ohne Bezugnahme auf dessen Kollisionsnormen. Die Bestimmungen dieses Abschnitts hindern eine Partei nicht daran, Gegenklagen oder Widerklagen zu erheben.

9. Sonstiges

Diese Lizenz stellt die vollständige Vereinbarung über den Vertragsgegenstand dar. Sollte eine Bestimmung dieser Lizenz für nicht durchsetzbar befunden werden, so ist diese Bestimmung nur insoweit zu ändern, als dies erforderlich ist, um sie durchsetzbar zu machen. Gesetze oder Vorschriften, die vorsehen, dass der Wortlaut eines Vertrages zuungunsten des Verfassers auszulegen ist, dürfen nicht dazu verwendet werden, diese Lizenz zuungunsten eines Mitwirkenden auszulegen.

10. Versionen der Lizenz

10.1. Neue Versionen
Die Mozilla Foundation ist der Lizenzverwalter. Außer wie in Abschnitt 10.3 vorgesehen, hat niemand außer dem Lizenzverwalter das Recht, neue Versionen dieser Lizenz zu ändern oder zu veröffentlichen. Jede Version erhält eine eindeutige Versionsnummer.

10.2. Auswirkungen der neuen Versionen
Sie sind berechtigt, die Abgedeckte Software unter den Bedingungen der Version der Lizenz zu vertreiben, unter der Sie die Abgedeckte Software ursprünglich erhalten haben, oder unter den Bedingungen einer späteren Version, die vom Lizenzverwalter veröffentlicht wurde.

10.3. Geänderte Versionen
Wenn Sie Software erstellen, die nicht unter diese Lizenz fällt, und Sie eine neue Lizenz für diese Software erstellen wollen, können Sie eine modifizierte Version dieser Lizenz erstellen und verwenden, wenn Sie die Lizenz umbenennen und alle Hinweise auf den Namen des Lizenzverwalters entfernen (außer dem Hinweis, dass eine solche modifizierte Lizenz von dieser Lizenz abweicht).

10.4. Weitergabe von Quellcode in einer Form, die mit Sekundärlizenzen unvereinbar ist
Wenn Sie sich dafür entscheiden, Quellcode-Formulare zu verbreiten, die mit Sekundärlizenzen unter den Bedingungen dieser Version der Lizenz nicht kompatibel sind, muss der in Anhang B dieser Lizenz beschriebene Hinweis beigefügt werden.

Anhang A - Quellcode-Formular Lizenzhinweis
Dieses Quellcode-Formular unterliegt den Bedingungen der Mozilla Public License, v. 2.0. Falls eine Kopie der MPL nicht zusammen mit dieser Datei verteilt wurde, können Sie eine Kopie erhalten unter https://mozilla.org/MPL/2.0/.

Wenn es nicht möglich oder wünschenswert ist, den Hinweis in einer bestimmten Datei unterzubringen, können Sie den Hinweis an einer Stelle einfügen (z. B. in einer LICENSE-Datei in einem entsprechenden Verzeichnis), an der ein Empfänger wahrscheinlich nach einem solchen Hinweis suchen würde.

Sie können zusätzliche genaue Hinweise auf das Urheberrecht hinzufügen.

Anhang B - Hinweis auf "Unvereinbarkeit mit Sekundärlizenzen"
Diese Quellcodeform ist "inkompatibel mit Sekundärlizenzen", wie in der Mozilla Public License, v. 2.0, definiert.

OpenSSL-Lizenz

(OpenSSL 1.1.1b)

OpenSSL-Projekt-Lizenz
=======================

OpenSSL-Lizenz

Copyright (c) 1998-2001 Das OpenSSL-Projekt. Alle Rechte vorbehalten.

Die Weiterverbreitung und Verwendung in Quell- und Binärform, mit oder ohne Änderungen, ist gestattet, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  1. Bei der Weitergabe des Quellcodes müssen der obige Urheberrechtsvermerk, diese Liste der Bedingungen und der folgende Haftungsausschluss beibehalten werden.
  2. Weiterverteilungen in Binärform müssen den obigen Copyright-Hinweis, diese Liste von Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss in der Dokumentation und/oder anderen mit der Verteilung gelieferten Materialien wiedergeben.
  3. Alle Werbematerialien, die Funktionen oder die Verwendung dieser Software erwähnen, müssen die folgende Bestätigung enthalten: Dieses Produkt enthält Software, die vom OpenSSL-Projekt zur Verwendung im OpenSSL-Toolkit entwickelt wurde. (https://www.openssl.org)
  4. Die Namen "OpenSSL Toolkit" und "OpenSSL Project" dürfen ohne vorherige schriftliche Genehmigung nicht verwendet werden, um von dieser Software abgeleitete Produkte zu unterstützen oder zu bewerben. Für eine schriftliche Genehmigung wenden Sie sich bitte an openssl-core@openssl.org
  5. Von dieser Software abgeleitete Produkte dürfen ohne vorherige schriftliche Genehmigung des OpenSSL-Projekts weder "OpenSSL" genannt werden noch darf "OpenSSL" in ihrem Namen erscheinen.
  6. Weiterverbreitungen jeglicher Art müssen den folgenden Vermerk enthalten: "Dieses Produkt enthält Software, die vom OpenSSL-Projekt zur Verwendung im OpenSSL-Toolkit (https://www.openssl.org)”

DIESE SOFTWARE WIRD VON THE OpenSSL PROJECT "WIE BESEHEN" ZUR VERFÜGUNG GESTELLT UND JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG DER HANDELSÜBLICHEN QUALITÄT UND DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, WIRD ABGESCHLOSSEN. IN KEINEM FALL SIND THE OpenSSL PROJECT ODER SEINE BEITRAGGEBER HAFTBAR FÜR DIREKTE, INDIREKTE, BEILÄUFIGE, BESONDERE, EXEMPLARISCHE ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF, BESCHAFFUNG VON ERSATZWAREN ODER -DIENSTLEISTUNGEN; VERLUST VON NUTZUNG, DATEN ODER GEWINN; ODER UNTERBRECHUNG DES GESCHÄFTSBETRIEBS), UNABHÄNGIG VON DER URSACHE UND DER HAFTUNGSTHEORIE, OB AUS VERTRAG, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGER HAFTUNG ODER UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER SONSTIGEM), DIE SICH IN IRGENDEINER WEISE AUS DER NUTZUNG DIESER SOFTWARE ERGEBEN, AUCH WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE. Dieses Produkt enthält kryptographische Software, die von Eric Young (eay@cryptsoft.com). Dieses Produkt enthält Software, die von Tim Hudson (tjh@cryptsoft.com).

-

Gemeingut

(erlang-poolboy 1.5.1, HdrHistogram_c 0.9.11)

Public-Domain-Code ist nicht lizenzpflichtig.

-

SSLeay-Lizenz

(OpenSSL 1.1.1b)

SSLeay-Lizenz
==============

Urheberrecht (C) 1995-1998 Eric Young (eay@cryptsoft.com) Alle Rechte vorbehalten.

Dieses Paket ist eine SSL-Implementierung, die von Eric Young (eay@cryptsoft.com). Die Implementierung wurde so geschrieben, dass sie mit Netscapes SSL konform ist. Diese Bibliothek ist frei für kommerzielle und nicht-kommerzielle Nutzung, solange die folgenden Bedingungen beachtet werden. Die folgenden Bedingungen gelten für den gesamten Code in dieser Distribution, sei es der RC4-, RSA-, lhash-, DES- usw. Code, nicht nur für den SSL-Code. Die SSL-Dokumentation, die dieser Distribution beiliegt, unterliegt denselben Copyright-Bedingungen, mit der Ausnahme, dass der Inhaber Tim Hudson ist (tjh@cryptsoft.com).

Das Urheberrecht verbleibt bei Eric Young, und daher dürfen alle Urheberrechtsvermerke im Code nicht entfernt werden. Wenn dieses Paket in einem Produkt verwendet wird, sollte Eric Young als Autor der verwendeten Teile der Bibliothek genannt werden. Dies kann in Form einer Textmeldung beim Programmstart oder in der mit dem Paket gelieferten Dokumentation (online oder in Textform) erfolgen. Die Weitergabe und Verwendung in Quell- und Binärform, mit oder ohne Änderungen, ist gestattet, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  1. Bei der Weitergabe des Quellcodes müssen der Urheberrechtsvermerk, diese Liste der Bedingungen und der folgende Haftungsausschluss beibehalten werden.
  2. Weiterverteilungen in Binärform müssen den obigen Copyright-Hinweis, diese Liste von Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss in der Dokumentation und/oder anderen mit der Verteilung gelieferten Materialien wiedergeben.
  3. Alle Werbematerialien, in denen die Funktionen oder die Verwendung dieser Software erwähnt werden, müssen folgenden Hinweis enthalten: "Dieses Produkt enthält kryptografische Software, die von Eric Young (eay@cryptsoft.com)". Das Wort "kryptographisch" kann weggelassen werden, wenn die Routinen der verwendeten Bibliothek nicht kryptographisch sind :-).
  4. Wenn Sie einen Windows-spezifischen Code (oder ein Derivat davon) aus dem apps-Verzeichnis (Anwendungscode) einbinden, müssen Sie eine Bestätigung hinzufügen: "Dieses Produkt enthält Software, die von Tim Hudson (tjh@cryptsoft.com)”

DIESE SOFTWARE WIRD VON ERIC YOUNG OHNE MÄNGELGEWÄHR ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTGÄNGIGKEIT UND DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, WIRD ABGELEHNT. IN KEINEM FALL HAFTEN DER AUTOR ODER DIE MITWIRKENDEN FÜR DIREKTE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE, BEISPIELHAFTE SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZGÜTERN ODER -DIENSTLEISTUNGEN, NUTZUNGS-, DATEN- ODER GEWINNVERLUSTE ODER GESCHÄFTSUNTERBRECHUNGEN), WIE AUCH IMMER DIESE VERURSACHT WURDEN UND AUF WELCHER HAFTUNGSTHEORIE SIE BERUHEN, SEI ES AUS VERTRAG, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGER HAFTUNG ODER UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER SONSTIGEM), DIE SICH IN IRGENDEINER WEISE AUS DER NUTZUNG DIESER SOFTWARE ERGEBEN, SELBST WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE.Die Lizenz- und Vertriebsbedingungen für jede öffentlich verfügbare Version oder Ableitung dieses Codes dürfen nicht geändert werden, d.h. dieser Code darf nicht einfach kopiert und unter eine andere Vertriebslizenz gestellt werden [einschließlich der GNU Public Licence.

-

Unknown License
(azureml-dataprep 1.1.14)

The license has not been identified.

-

zlib-Lizenz

(zlib 1.2.7)

Die zlib/libpng-Lizenz

=======================

Copyright (c)

Diese Software wird ohne jegliche ausdrückliche oder stillschweigende Garantie zur Verfügung gestellt. In keinem Fall können die Autoren für Schäden haftbar gemacht werden, die durch die Verwendung dieser Software entstehen.

Jedem wird die Erlaubnis erteilt, diese Software für jeden Zweck, einschließlich kommerzieller Anwendungen, zu verwenden, sie zu verändern und frei weiterzugeben, vorbehaltlich der folgenden Einschränkungen:

  1. Der Ursprung dieser Software darf nicht falsch dargestellt werden; Sie dürfen nicht behaupten, dass Sie die Originalsoftware geschrieben haben. Wenn Sie diese Software in einem Produkt verwenden, wäre eine Erwähnung in der Produktdokumentation willkommen, ist aber nicht erforderlich.
  2. Geänderte Quellversionen müssen deutlich als solche gekennzeichnet sein und dürfen nicht fälschlicherweise als die Originalsoftware ausgegeben werden.
  3. Dieser Hinweis darf nicht aus dem Quelltext entfernt oder verändert werden.

-

GNU General Public License v2.0 w/Classpath-Ausnahme

(OpenJDK 11.0.6+10)

GNU-Klassenpfad-Lizenz

=====================

Die GNU General Public License (GPL)
------------

Version 2, Juni 1991
-------

Copyright (C) 1989, 1991 Free Software Foundation, Inc.

59 Temple Place, Suite 330, Boston, MA 02111-1307 USA

Jedem ist es gestattet, wortwörtliche Kopien dieses Lizenzdokuments zu vervielfältigen und zu verbreiten, aber es ist nicht erlaubt, es zu verändern.

Präambel

Die Lizenzen für die meiste Software sind darauf ausgelegt, Ihnen die Freiheit zu nehmen, sie weiterzugeben und zu verändern. Im Gegensatz dazu soll die GNU General Public License Ihre Freiheit garantieren, freie Software weiterzugeben und zu verändern - um sicherzustellen, dass die Software für alle Nutzer frei ist. Diese General Public License gilt für den größten Teil der Software der Free Software Foundation und für jedes andere Programm, dessen Autoren sich verpflichten, sie zu verwenden. (Einige andere Software der Free Software Foundation wird stattdessen von der GNU Library General Public License abgedeckt). Sie können sie auch auf Ihre Programme anwenden.

Wenn wir von freier Software sprechen, beziehen wir uns auf die Freiheit, nicht auf den Preis. Unsere Allgemeinen Öffentlichen Lizenzen sollen sicherstellen, dass Sie die Freiheit haben, Kopien freier Software zu verbreiten (und für diesen Service Geld zu verlangen, wenn Sie möchten), dass Sie den Quellcode erhalten oder ihn bekommen können, wenn Sie ihn wollen, dass Sie die Software ändern oder Teile davon in neuen freien Programmen verwenden können; und dass Sie wissen, dass Sie diese Dinge tun können.

Um Ihre Rechte zu schützen, müssen wir Einschränkungen machen, die es jedem verbieten, Ihnen diese Rechte zu verweigern oder Sie aufzufordern, die Rechte abzugeben. Aus diesen Einschränkungen ergeben sich für Sie bestimmte Pflichten, wenn Sie Kopien der Software verbreiten oder sie verändern.

Wenn Sie z. B. Kopien eines solchen Programms verteilen, sei es kostenlos oder gegen eine Gebühr, müssen Sie den Empfängern alle Rechte einräumen, die Sie haben. Sie müssen dafür sorgen, dass auch sie den Quellcode erhalten oder erhalten können. Und Sie müssen ihnen diese Bedingungen zeigen, damit sie ihre Rechte kennen.

Wir schützen Ihre Rechte in zwei Schritten: (1) Die Software wird urheberrechtlich geschützt, und (2) wir bieten Ihnen diese Lizenz an, die Ihnen das Recht gibt, die Software zu kopieren, zu verbreiten und/oder zu verändern.

Außerdem möchten wir zum Schutz der einzelnen Autoren und zu unserem eigenen Schutz sicherstellen, dass jeder versteht, dass es für diese freie Software keine Garantie gibt. Wenn die Software von jemand anderem modifiziert und weitergegeben wird, möchten wir, dass die Empfänger wissen, dass es sich nicht um das Original handelt, damit eventuelle Probleme, die von anderen eingebracht werden, nicht den Ruf der ursprünglichen Autoren beeinträchtigen.

Schließlich ist jedes freie Programm ständig durch Softwarepatente bedroht. Wir möchten die Gefahr vermeiden, dass Weiterverbreiter eines freien Programms einzeln Patentlizenzen erwerben und das Programm dadurch proprietär wird. Um dies zu verhindern, haben wir klargestellt, dass jedes Patent für die freie Nutzung durch jedermann lizenziert oder überhaupt nicht lizenziert werden muss.

Die genauen Bedingungen für die Vervielfältigung, Verbreitung und Veränderung folgen.

BEDINGUNGEN FÜR DIE VERVIELFÄLTIGUNG, VERBREITUNG UND VERÄNDERUNG

0. Diese Lizenz gilt für jedes Programm oder andere Werk, das einen Hinweis des Urheberrechtsinhabers enthält, der besagt, dass es unter den Bedingungen dieser General Public License verbreitet werden darf. Das "Programm" bezieht sich im folgenden auf ein solches Programm oder Werk, und ein "auf dem Programm basierendes Werk" bedeutet entweder das Programm oder ein abgeleitetes Werk im Sinne des Urheberrechts: das heißt, ein Werk, das das Programm oder einen Teil davon enthält, entweder wörtlich oder mit Modifikationen und/oder in eine andere Sprache übersetzt. (Nachfolgend ist die Übersetzung ohne Einschränkung in dem Begriff "Modifikation" enthalten). Jeder Lizenznehmer wird als "Sie" angesprochen.

Andere Aktivitäten als das Kopieren, Verbreiten und Modifizieren werden von dieser Lizenz nicht abgedeckt; sie liegen außerhalb ihres Anwendungsbereichs. Der Akt des Ausführens des Programms ist nicht beschränkt, und die Ausgabe des Programms ist nur dann abgedeckt, wenn ihr Inhalt ein auf dem Programm basierendes Werk darstellt (unabhängig davon, ob es durch das Ausführen des Programms entstanden ist). Ob das zutrifft, hängt davon ab, was das Programm tut.

1. Sie dürfen wortgetreue Kopien des Quellcodes des Programms in der Form, in der Sie ihn erhalten haben, auf jedem beliebigen Medium kopieren und weitergeben, vorausgesetzt, daß Sie auf jeder Kopie einen angemessenen Urheberrechtsvermerk und einen Gewährleistungsausschluß veröffentlichen, alle Hinweise, die sich auf diese Lizenz und das Fehlen jeglicher Gewährleistung beziehen, unverändert lassen und allen anderen Empfängern des Programms zusammen mit dem Programm eine Kopie dieser Lizenz aushändigen.

Sie können eine Gebühr für den physischen Akt der Übertragung einer Kopie erheben, und Sie können nach eigenem Ermessen Garantieschutz gegen eine Gebühr anbieten.

2. Sie sind berechtigt, Ihre Kopie(n) des Programms oder eines Teils davon zu modifizieren und so ein auf dem Programm basierendes Werk zu schaffen, und diese Modifikationen oder dieses Werk unter den Bedingungen des obigen Abschnitts 1 zu vervielfältigen und zu verbreiten, vorausgesetzt, Sie erfüllen auch alle diese Bedingungen:

  1. Sie müssen die geänderten Dateien mit auffälligen Hinweisen versehen, aus denen hervorgeht, dass Sie die Dateien geändert haben, sowie mit dem Datum der Änderung.
  2. Sie müssen dafür sorgen, dass jedes Werk, das Sie verbreiten oder veröffentlichen und das ganz oder teilweise das Programm oder Teile davon enthält oder davon abgeleitet ist, als Ganzes kostenlos an alle Dritten gemäß den Bedingungen dieser Lizenz lizenziert wird.
  3. Wenn das geänderte Programm normalerweise interaktiv Befehle liest, müssen Sie dafür sorgen, daß es, wenn es für eine solche interaktive Verwendung auf die gewöhnlichste Weise gestartet wird, eine Ankündigung ausdruckt oder anzeigt, die einen angemessenen Copyright-Vermerk und einen Hinweis enthält, daß keine Garantie besteht (oder andernfalls, daß Sie eine Garantie geben) und daß Benutzer das Programm unter diesen Bedingungen weitergeben dürfen, und dem Benutzer mitteilen, wie er eine Kopie dieser Lizenz einsehen kann. (Ausnahme: Wenn das Programm selbst interaktiv ist, aber normalerweise keinen solchen Hinweis ausgibt, muss Ihr auf dem Programm basierendes Werk keinen Hinweis ausgeben).

Diese Anforderungen gelten für das modifizierte Werk als Ganzes. Wenn identifizierbare Abschnitte dieses Werks nicht von dem Programm abgeleitet sind und vernünftigerweise als unabhängige und eigenständige Werke angesehen werden können, dann gelten diese Lizenz und ihre Bedingungen nicht für diese Abschnitte, wenn Sie sie als eigenständige Werke verbreiten. Wenn Sie jedoch dieselben Abschnitte als Teil eines Ganzen weitergeben, das ein auf dem Programm basierendes Werk ist, muß die Weitergabe des Ganzen unter den Bedingungen dieser Lizenz erfolgen, deren Erlaubnis für andere Lizenznehmer sich auf das gesamte Ganze erstreckt, und damit auf jeden einzelnen Teil, unabhängig davon, wer ihn geschrieben hat.

Es ist also nicht die Absicht dieses Abschnitts, Rechte zu beanspruchen oder Ihre Rechte an einem vollständig von Ihnen geschriebenen Werk anzufechten; die Absicht ist vielmehr, das Recht auszuüben, die Verbreitung von abgeleiteten oder kollektiven Werken, die auf dem Programm basieren, zu kontrollieren.

Auch die bloße Zusammenfassung eines anderen, nicht auf dem Programm basierenden Werkes mit dem Programm (oder mit einem auf dem Programm basierenden Werk) auf einem Datenträger eines Speicher- oder Verbreitungsmediums bringt das andere Werk nicht in den Anwendungsbereich dieser Lizenz.

3. Sie dürfen das Programm (oder ein darauf basierendes Werk gemäß Abschnitt 2) im Objektcode oder in ausführbarer Form unter den Bedingungen der Abschnitte 1 und 2 vervielfältigen und verbreiten, sofern Sie außerdem eine der folgenden Bedingungen erfüllen:

  1. den vollständigen maschinenlesbaren Quellcode beifügen, der unter den Bedingungen der Abschnitte 1 und 2 auf einem für den Austausch von Software üblichen Medium verbreitet werden muss; oder,
  2. ein schriftliches, mindestens drei Jahre lang gültiges Angebot, jedem Dritten gegen eine Gebühr, die nicht höher ist als die Kosten für die physische Durchführung der Quellendistribution, eine vollständige maschinenlesbare Kopie des entsprechenden Quellcodes zu überlassen, die gemäß den Bedingungen der Abschnitte 1 und 2 auf einem für den Softwareaustausch üblichen Medium zu verteilen ist; oder,
  3. Accompany it with the information you received as to the offer to distribute corresponding source code. (This alternative is allowed only for noncommercial distribution

and only if you received the program in object code or executable form with such an offer, in accord with Subsection b above.)

Der Quellcode eines Werks ist die bevorzugte Form des Werks, um Änderungen daran vorzunehmen. Bei einem ausführbaren Werk bedeutet vollständiger Quellcode den gesamten Quellcode für alle enthaltenen Module sowie alle zugehörigen Schnittstellendefinitionsdateien und die Skripte, die zur Steuerung der Kompilierung und Installation des ausführbaren Werks verwendet werden. Als besondere Ausnahme muss der weitergegebene Quellcode jedoch nichts enthalten, was normalerweise (entweder in Quell- oder in Binärform) mit den Hauptkomponenten (Compiler, Kernel usw.) des Betriebssystems, auf dem das ausführbare Programm läuft, weitergegeben wird, es sei denn, diese Komponente selbst liegt dem ausführbaren Programm bei.

Wenn die Verbreitung von ausführbarem Code oder Objektcode durch das Anbieten des Zugangs zum Kopieren von einem bestimmten Ort aus erfolgt, dann gilt das Anbieten eines gleichwertigen Zugangs zum Kopieren des Quellcodes von demselben Ort aus als Verbreitung des Quellcodes, auch wenn Dritte nicht gezwungen sind, den Quellcode zusammen mit dem Objektcode zu kopieren.

4. Sie dürfen das Programm nicht kopieren, modifizieren, unterlizenzieren oder verbreiten, es sei denn, dies ist in dieser Lizenz ausdrücklich vorgesehen. Jeder Versuch, das Programm anderweitig zu kopieren, zu verändern, in Unterlizenz zu vergeben oder zu vertreiben, ist nichtig und führt automatisch zum Erlöschen Ihrer Rechte aus dieser Lizenz. Die Rechte von Parteien, die von Ihnen Kopien oder Rechte gemäß dieser Lizenz erhalten haben, werden jedoch nicht gekündigt, solange diese Parteien die Bestimmungen vollständig einhalten.

5. Sie sind nicht verpflichtet, diese Lizenz zu akzeptieren, da Sie sie nicht unterzeichnet haben. Nichts anderes gewährt Ihnen jedoch die Erlaubnis, das Programm oder davon abgeleitete Werke zu verändern oder zu verbreiten. Diese Handlungen sind gesetzlich verboten, wenn Sie diese Lizenz nicht akzeptieren. Indem Sie das Programm (oder ein auf dem Programm basierendes Werk) modifizieren oder verbreiten, erklären Sie sich daher mit dieser Lizenz und allen darin enthaltenen Bedingungen für das Kopieren, Verbreiten oder Modifizieren des Programms oder darauf basierender Werke einverstanden.

6. Jedes Mal, wenn Sie das Programm (oder ein auf dem Programm basierendes Werk) weitergeben, erhält der Empfänger automatisch eine Lizenz des ursprünglichen Lizenzgebers, das Programm gemäß diesen Bedingungen zu kopieren, zu verbreiten oder zu ändern. Sie dürfen den Empfängern keine weiteren Beschränkungen für die Ausübung der hierin gewährten Rechte auferlegen. Sie sind nicht für die Durchsetzung der Einhaltung dieser Lizenz durch Dritte verantwortlich.

7. Wenn Ihnen infolge eines Gerichtsurteils oder der Behauptung einer Patentverletzung oder aus irgendeinem anderen Grund (nicht beschränkt auf Patentfragen) Bedingungen auferlegt werden (sei es durch Gerichtsbeschluss, Vereinbarung oder anderweitig), die den Bedingungen dieser Lizenz widersprechen, entbinden sie Sie nicht von den Bedingungen dieser Lizenz. Wenn Sie nicht in der Lage sind, das Programm so zu verbreiten, daß Sie gleichzeitig Ihre Verpflichtungen aus dieser Lizenz und andere einschlägige Verpflichtungen erfüllen, dann dürfen Sie das Programm folglich überhaupt nicht verbreiten. Wenn zum Beispiel eine Patentlizenz die unentgeltliche Weiterverbreitung des Programms durch all diejenigen, die Kopien direkt oder indirekt durch Sie erhalten, nicht erlauben würde, dann wäre die einzige Möglichkeit, sowohl die Lizenz als auch diese Lizenz zu erfüllen, der vollständige Verzicht auf die Verbreitung des Programms.

Sollte ein Teil dieses Abschnitts unter bestimmten Umständen für ungültig oder nicht durchsetzbar erklärt werden, so soll der Rest des Abschnitts gelten und der Abschnitt als Ganzes unter anderen Umständen gelten.

Es ist nicht der Zweck dieses Abschnitts, Sie zu veranlassen, Patente oder andere Eigentumsrechte zu verletzen oder die Gültigkeit solcher Ansprüche anzufechten; dieser Abschnitt dient einzig und allein dem Schutz der Integrität des Systems der Verbreitung freier Software, das durch öffentliche Lizenzpraktiken umgesetzt wird. Viele Menschen haben im Vertrauen auf die konsequente Anwendung dieses Systems großzügige Beiträge zu der breiten Palette von Software geleistet, die über dieses System verbreitet wird; es ist Sache des Autors/Spenders zu entscheiden, ob er oder sie bereit ist, Software über ein anderes System zu verbreiten, und ein Lizenznehmer kann diese Entscheidung nicht erzwingen.

Dieser Abschnitt soll gründlich verdeutlichen, was als Konsequenz aus den übrigen Teilen dieser Lizenz zu verstehen ist.

8. Wenn die Verbreitung und/oder Nutzung des Programms in bestimmten Ländern entweder durch Patente oder durch urheberrechtlich geschützte Schnittstellen eingeschränkt ist, kann der ursprüngliche Urheberrechtsinhaber, der das Programm unter diese Lizenz stellt, eine ausdrückliche geographische Verbreitungsbeschränkung hinzufügen, die diese Länder ausschließt, so daß die Verbreitung nur in oder zwischen Ländern erlaubt ist, die nicht auf diese Weise ausgeschlossen sind. In einem solchen Fall enthält diese Lizenz die Einschränkung, als ob sie im Hauptteil dieser Lizenz stünde.

9. Die Free Software Foundation kann von Zeit zu Zeit überarbeitete und/oder neue Versionen der General Public License veröffentlichen. Solche neuen Versionen werden im Geiste der gegenwärtigen Version ähnlich sein, können sich aber im Detail unterscheiden, um neue Probleme oder Anliegen zu behandeln.

Jede Version erhält eine eindeutige Versionsnummer. Wenn das Programm eine Versionsnummer dieser Lizenz angibt, die für das Programm und "jede spätere Version" gilt, haben Sie die Möglichkeit, entweder den Bedingungen dieser Version oder jeder späteren, von der Free Software Foundation veröffentlichten Version zu folgen. Wenn das Programm keine Versionsnummer dieser Lizenz angibt, können Sie eine beliebige Version wählen, die jemals von der Free Software Foundation veröffentlicht wurde.

10. Wenn Sie Teile des Programms in andere freie Programme einbinden wollen, deren Verbreitungsbedingungen anders sind, schreiben Sie an den Autor und bitten Sie um Erlaubnis. Für Software, die von der Free Software Foundation urheberrechtlich geschützt ist, schreiben Sie an die Free Software Foundation; wir machen manchmal Ausnahmen. Wir lassen uns bei unserer Entscheidung von den beiden Zielen leiten, den freien Status aller Derivate unserer freien Software zu bewahren und die gemeinsame Nutzung und Wiederverwendung von Software allgemein zu fördern.

KEINE GARANTIE

11. DA DAS PROGRAMM UNENTGELTLICH LIZENZIERT WIRD, BESTEHT KEINE GARANTIE FÜR DAS PROGRAMM, SOWEIT DIES NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIG IST. SOFERN NICHT SCHRIFTLICH ANDERS ANGEGEBEN, STELLEN DIE URHEBERRECHTSINHABER UND/ODER ANDERE PARTEIEN DAS PROGRAMM "WIE ES IST" ZUR VERFÜGUNG, OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTGÄNGIGKEIT UND DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. DAS GESAMTE RISIKO IN BEZUG AUF DIE QUALITÄT UND LEISTUNG DES PROGRAMMS LIEGT BEI IHNEN. SOLLTE SICH DAS PROGRAMM ALS FEHLERHAFT ERWEISEN, ÜBERNEHMEN SIE DIE KOSTEN FÜR ALLE NOTWENDIGEN WARTUNGS-, REPARATUR- ODER KORREKTURARBEITEN.

12. IN KEINEM FALL, ES SEI DENN, DIES IST GESETZLICH VORGESCHRIEBEN ODER SCHRIFTLICH VEREINBART, HAFTET EIN URHEBERRECHTSINHABER ODER EINE ANDERE PARTEI, DIE DAS PROGRAMM WIE OBEN ERLAUBT MODIFIZIERT UND/ODER WEITERVERBREITET, IHNEN GEGENÜBER FÜR SCHÄDEN, EINSCHLIESSLICH ALLGEMEINER, SPEZIELLER, ZUFÄLLIGER ODER FOLGESCHÄDEN, DIE SICH AUS DER NUTZUNG ODER DER UNFÄHIGKEIT ZUR NUTZUNG DES PROGRAMMS ERGEBEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DATENVERLUSTE ODER UNGENAUE DATEN ODER VERLUSTE, DIE SIE ODER DRITTE ERLEIDEN, ODER EIN VERSAGEN DES PROGRAMMS, MIT ANDEREN PROGRAMMEN ZUSAMMENZUARBEITEN), SELBST WENN DER URHEBERRECHTSINHABER ODER EINE ANDERE PARTEI AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE.

ENDE DER BEDINGUNGEN UND KONDITIONEN

Wie Sie diese Begriffe auf Ihre neuen Programme anwenden

Wenn Sie ein neues Programm entwickeln und wollen, dass es von größtmöglichem Nutzen für die Öffentlichkeit ist, erreichen Sie dies am besten, indem Sie es zu freier Software machen, die jeder unter diesen Bedingungen weitergeben und verändern kann.

Fügen Sie dazu die folgenden Hinweise in das Programm ein. Am sichersten ist es, sie an den Anfang jeder Quelldatei zu setzen, um den Ausschluss der Gewährleistung am effektivsten zu vermitteln; und jede Datei sollte zumindest die "Copyright"-Zeile und einen Verweis darauf enthalten, wo der vollständige Hinweis zu finden ist.

eine Zeile, die den Namen des Programms und eine kurze Beschreibung seiner Funktion enthält.

Copyright (C)

Dieses Programm ist freie Software; Sie können es unter den Bedingungen der GNU General Public License, wie sie von der Free Software Foundation veröffentlicht wurde, weitergeben und/oder modifizieren; entweder unter Version 2 der Lizenz oder (nach Ihrer Wahl) einer späteren Version.

Dieses Programm wird in der Hoffnung verteilt, dass es nützlich ist, aber OHNE JEGLICHE GARANTIE; sogar ohne die stillschweigende Garantie der HANDELSÜBLICHKEIT oder der EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Siehe die GNU General Public License für weitere Details.

Sie sollten eine Kopie der GNU General Public License zusammen mit diesem Programm erhalten haben; falls nicht, schreiben Sie an die Free Software Foundation, Inc. 59 Temple Place, Suite 330, Boston, MA 02111-1307 USA

Fügen Sie auch Informationen darüber hinzu, wie Sie auf elektronischem oder Papierweg kontaktiert werden können.

Wenn das Programm interaktiv ist, geben Sie einen kurzen Hinweis wie diesen aus, wenn es in einem interaktiven Modus startet:

Gnomovision Version 69, Copyright (C) Jahr Name des Autors Gnomovision kommt mit ABSOLUT KEINER GARANTIE; für Details geben Sie `show w' ein. Dies ist freie Software, und Sie dürfen sie unter bestimmten Bedingungen weitergeben; geben Sie `show c' für Details ein.

Die hypothetischen Befehle `show w' und `show c' sollten die entsprechenden Teile der General Public License anzeigen. Natürlich können die Befehle, die Sie verwenden, auch anders heißen als `show w' und `show c'; sie könnten sogar Mausklicks oder Menüpunkte sein - was immer zu Ihrem Programm passt.

Sie sollten auch Ihren Arbeitgeber (wenn Sie als Programmierer arbeiten) oder Ihre Schule, falls vorhanden, dazu bringen, einen "Copyright-Disclaimer" für das Programm zu unterschreiben, falls nötig. Hier ist ein Beispiel; ändern Sie die Namen:

Yoyodyne, Inc. lehnt hiermit alle urheberrechtlichen Ansprüche ab.

im Programm `Gnomovision' (das Compiler durchläuft)

geschrieben von James Hacker.

Unterschrift von Ty Coon, 1. April 1989

Ty Coon, Präsident von Vice

Diese General Public License erlaubt es nicht, Ihr Programm in proprietäre Programme einzubinden. Wenn es sich bei Ihrem Programm um eine Unterprogramm-Bibliothek handelt, halten Sie es vielleicht für sinnvoller, die Verknüpfung proprietärer Anwendungen mit der Bibliothek zu erlauben. Wenn Sie dies tun wollen, verwenden Sie die GNU Library General Public License anstelle dieser Lizenz.

Classpath wird unter den Bedingungen der GNU General Public License mit der folgenden Klarstellung und speziellen Ausnahme verbreitet.

Die statische oder dynamische Verknüpfung dieser Bibliothek mit anderen Modulen stellt ein kombiniertes Werk dar, das auf dieser Bibliothek basiert. Daher gelten die Bedingungen der GNU General Public License für die gesamte Kombination.

Als besondere Ausnahme erteilen Ihnen die Urheberrechtsinhaber dieser Bibliothek die Erlaubnis, diese Bibliothek mit unabhängigen Modulen zu verknüpfen, um eine ausführbare Datei zu erzeugen, unabhängig von den Lizenzbedingungen dieser unabhängigen Module, und die resultierende ausführbare Datei unter Bedingungen Ihrer Wahl zu kopieren und zu verbreiten, vorausgesetzt, Sie erfüllen für jedes verknüpfte unabhängige Modul auch die Lizenzbedingungen dieses Moduls. Ein unabhängiges Modul ist ein Modul, das nicht von dieser Bibliothek abgeleitet ist oder auf ihr basiert. Wenn Sie diese Bibliothek modifizieren, können Sie diese Ausnahme auf Ihre Version der Bibliothek ausdehnen, sind aber nicht dazu verpflichtet, dies zu tun. Wenn Sie dies nicht wünschen, löschen Sie diese Ausnahmeanweisung aus Ihrer Version.

Als solche kann sie verwendet werden, um eine große Klasse von Anwendungen und Applets auszuführen, zu erstellen und zu verbreiten. Wenn GNU Classpath in unveränderter Form als Kern-Klassenbibliothek für eine virtuelle Maschine, einen Compiler für die Java-Sprache oder für ein in der Java-Programmiersprache geschriebenes Programm verwendet wird, hat dies keinen Einfluss auf die Lizenzierung für die direkte Weitergabe dieser Programme.

-

GNU General Public License v3.0 mit Ausnahme der GCC Runtime Library

(libgcc 7.3.1, libstdc++ 7.3.1)

AUSNAHME DER GCC-LAUFZEITBIBLIOTHEK

=============================

Version 3.1, 31. März 2009
———————–

Copyright © 2009 Free Software Foundation, Inc. <https://fsf.org/>

Jedem ist es gestattet, wortwörtliche Kopien dieses Lizenzdokuments zu vervielfältigen und zu verbreiten, aber es ist nicht erlaubt, es zu verändern.

Diese GCC Runtime Library Exception ("Exception") ist eine zusätzliche Erlaubnis gemäß Abschnitt 7 der GNU General Public License, Version 3 ("GPLv3"). Sie gilt für eine bestimmte Datei (die "Laufzeitbibliothek"), die einen vom Urheberrechtsinhaber der Datei angebrachten Hinweis trägt, der besagt, dass die Datei zusammen mit dieser Ausnahme unter die GPLv3 fällt.

Wenn Sie GCC zum Kompilieren eines Programms verwenden, kann GCC Teile bestimmter GCC-Header-Dateien und Laufzeitbibliotheken mit dem kompilierten Programm kombinieren. Zweck dieser Ausnahme ist es, die Kompilierung von Nicht-GPL-Programmen (einschließlich proprietärer Programme) zu ermöglichen, um auf diese Weise die unter diese Ausnahme fallenden Header-Dateien und Laufzeitbibliotheken zu verwenden.

GNU GENERAL PUBLIC LICENSE
---------

Version 3, 29 June 2007

Copyright (C) 2007 Free Software Foundation, Inc. <https://fsf.org/>

Jedem ist es gestattet, wortwörtliche Kopien dieses Lizenzdokuments zu vervielfältigen und zu verbreiten, aber es ist nicht erlaubt, es zu verändern.

Präambel

Die GNU General Public License ist eine freie Copyleft-Lizenz für Software und andere Arten von Werken.

Die Lizenzen für die meisten Software- und anderen praktischen Werke sind so konzipiert, dass sie Ihnen die Freiheit nehmen, die Werke weiterzugeben und zu verändern. Im Gegensatz dazu soll die GNU General Public License Ihre Freiheit garantieren, alle Versionen eines Programms weiterzugeben und zu verändern - um sicherzustellen, dass es freie Software für alle seine Nutzer bleibt. Wir, die Free Software Foundation, verwenden die GNU General Public License für den Großteil unserer Software; sie gilt auch für alle anderen Werke, die von ihren Autoren auf diese Weise veröffentlicht werden. Sie können sie auch auf Ihre Programme anwenden.

Wenn wir von freier Software sprechen, beziehen wir uns auf die Freiheit, nicht auf den Preis. Unsere Allgemeinen Öffentlichen Lizenzen sollen sicherstellen, dass Sie die Freiheit haben, Kopien freier Software zu verbreiten (und dafür Geld zu verlangen, wenn Sie wollen), dass Sie den Quellcode erhalten oder ihn bekommen können, wenn Sie ihn wollen, dass Sie die Software ändern oder Teile davon in neuen freien Programmen verwenden können und dass Sie wissen, dass Sie diese Dinge tun können.

Um Ihre Rechte zu schützen, müssen wir andere daran hindern, Ihnen diese Rechte zu verweigern oder Sie aufzufordern, diese Rechte aufzugeben. Daher haben Sie bestimmte Pflichten, wenn Sie Kopien der Software verbreiten oder sie verändern: Pflichten, die Freiheit anderer zu respektieren.

Wenn Sie beispielsweise Kopien eines solchen Programms verbreiten, sei es kostenlos oder gegen eine Gebühr, müssen Sie den Empfängern die gleichen Freiheiten einräumen, die Sie selbst erhalten haben. Sie müssen dafür sorgen, dass auch sie den Quellcode erhalten oder erhalten können. Und Sie müssen ihnen diese Bedingungen zeigen, damit sie ihre Rechte kennen.

Entwickler, die die GNU GPL verwenden, schützen Ihre Rechte in zwei Schritten: (1) Sie machen das Urheberrecht an der Software geltend und (2) bieten Ihnen diese Lizenz an, die Ihnen die rechtliche Erlaubnis gibt, die Software zu kopieren, zu verbreiten und/oder zu verändern.

Zum Schutz der Entwickler und Autoren erklärt die GPL deutlich, dass es für diese freie Software keine Garantie gibt. Zum Schutz der Benutzer und Autoren verlangt die GPL, dass geänderte Versionen als geändert gekennzeichnet werden, damit ihre Probleme nicht fälschlicherweise den Autoren früherer Versionen zugeschrieben werden.

Einige Geräte sind so konstruiert, dass sie den Nutzern den Zugang zur Installation oder Ausführung geänderter Versionen der darin enthaltenen Software verwehren, obwohl der Hersteller dies tun kann. Dies ist grundsätzlich unvereinbar mit dem Ziel, die Freiheit der Nutzer zu schützen, die Software zu ändern. Ein solcher Missbrauch findet systematisch bei Produkten statt, die von Privatpersonen genutzt werden, und genau dort ist er am inakzeptabelsten. Deshalb haben wir diese Version der GPL so gestaltet, dass sie diese Praxis für diese Produkte verbietet. Sollten derartige Probleme auch in anderen Bereichen auftreten, sind wir bereit, diese Bestimmung in künftigen Versionen der GPL auf diese Bereiche auszudehnen, wenn dies zum Schutz der Freiheit der Nutzer erforderlich ist.

Schließlich ist jedes Programm ständig durch Softwarepatente bedroht. Die Staaten sollten nicht zulassen, dass Patente die Entwicklung und Verwendung von Software auf Allzweckcomputern einschränken, aber in den Staaten, in denen dies der Fall ist, möchten wir die besondere Gefahr vermeiden, dass Patente, die auf ein freies Programm angewandt werden, es effektiv proprietär machen könnten. Um dies zu verhindern, stellt die GPL sicher, dass Patente nicht dazu verwendet werden können, das Programm unfrei zu machen.

Die genauen Bedingungen für die Vervielfältigung, Verbreitung und Veränderung folgen.

BEDINGUNGEN UND KONDITIONEN

0. Definitionen.

“Diese Lizenz” bezieht sich auf Version 3 der GNU General Public License.

“Copyright” also means copyright-like laws that apply to other kinds of works, such as semiconductor masks.

“The Program” refers to any copyrightable work licensed under this License. Each licensee is addressed as “you”. “Licensees” and “recipients” may be individuals or organizations.

To “modify” a work means to copy from or adapt all or part of the work in a fashion requiring copyright permission, other than the making of an exact copy. The resulting work is called a “modified version” of the earlier work or a work “based on” the earlier work.

A “covered work” means either the unmodified Program or a work based on the Program.

To “propagate” a work means to do anything with it that, without permission, would make you directly or secondarily liable for infringement under applicable copyright law, except executing it on a computer or modifying a private copy. Propagation includes copying, distribution (with or without modification), making available to the public, and in some countries other activities as well.

To “convey” a work means any kind of propagation that enables other parties to make or receive copies. Mere interaction with a user through a computer network, with no transfer of a copy, is not conveying.

An interactive user interface displays “Appropriate Legal Notices” to the extent that it includes a convenient and prominently visible feature that (1) displays an appropriate copyright notice, and (2) tells the user that there is no warranty for the work (except to the extent that warranties are provided), that licensees may convey the work under this License, and how to view a copy of this License. If the interface presents a list of user commands or options, such as a menu, a prominent item in the list meets this criterion.

1. Quellcode.

The “source code” for a work means the preferred form of the work for making modifications to it. “Object code” means any non-source form of a work.

A “Standard Interface” means an interface that either is an official standard defined by a recognized standards body, or, in the case of interfaces specified for a particular programming language, one that is widely used among developers working in that language.

The “System Libraries” of an executable work include anything, other than the work as a whole, that (a) is included in the normal form of packaging a Major Component, but which is not part of that Major Component, and (b) serves only to enable use of the work with that Major Component, or to implement a Standard Interface for which an implementation is available to the public in source code form. A “Major Component”, in this context, means a major essential component (kernel, window system, and so on) of the specific operating system (if any) on which the executable work runs, or a compiler used to produce the work, or an object code interpreter used to run it.

The “Corresponding Source” for a work in object code form means all the source code needed to generate, install, and (for an executable work) run the object code and to modify the work, including scripts to control those activities. However, it does not include the work’s System Libraries, or general-purpose tools or generally available free programs which are used unmodified in performing those activities but which are not part of the work. For example, Corresponding Source includes interface definition files associated with source files for the work, and the source code for shared libraries and dynamically linked subprograms that the work is specifically designed to require, such as by intimate data communication or control flow between those subprograms and other parts of the work.

Die korrespondierende Quelle muss nichts enthalten, was die Benutzer automatisch aus anderen Teilen der korrespondierenden Quelle neu generieren können.

Die korrespondierende Quelle für ein Werk in Quellcodeform ist dasselbe Werk.

2. Grundlegende Berechtigungen.

Alle unter dieser Lizenz gewährten Rechte werden für die Dauer des Urheberrechts an dem Programm gewährt und sind unwiderruflich, sofern die genannten Bedingungen erfüllt sind. Diese Lizenz bekräftigt ausdrücklich Ihre uneingeschränkte Erlaubnis, das unveränderte Programm auszuführen. Das Ergebnis der Ausführung eines betroffenen Werks fällt nur dann unter diese Lizenz, wenn das Ergebnis aufgrund seines Inhalts ein betroffenes Werk darstellt. Diese Lizenz erkennt Ihr Recht auf faire Nutzung oder ein anderes Äquivalent an, wie es das Urheberrechtsgesetz vorsieht.

Sie dürfen betroffene Werke, die Sie nicht übertragen, ohne Bedingungen erstellen, ausführen und verbreiten, solange Ihre Lizenz ansonsten in Kraft bleibt. Sie dürfen betroffene Werke an andere übertragen, damit diese ausschließlich für Sie Modifikationen vornehmen oder Ihnen Einrichtungen zum Ausführen dieser Werke zur Verfügung stellen, vorausgesetzt, Sie halten sich bei der Übertragung des gesamten Materials, für das Sie nicht das Urheberrecht kontrollieren, an die Bedingungen dieser Lizenz. Diejenigen, die auf diese Weise die betroffenen Werke für Sie herstellen oder betreiben, müssen dies ausschließlich in Ihrem Namen, unter Ihrer Anleitung und Kontrolle tun, und zwar zu Bedingungen, die es ihnen verbieten, Kopien Ihres urheberrechtlich geschützten Materials außerhalb ihrer Beziehung zu Ihnen anzufertigen.

Eine Weitergabe unter anderen Umständen ist nur unter den nachstehend genannten Bedingungen zulässig. Die Vergabe von Unterlizenzen ist nicht zulässig; Abschnitt 10 macht sie überflüssig.

3. Schutz der Rechte der Nutzer vor dem Gesetz gegen die Umgehung.

Kein betroffenes Werk gilt als Teil einer wirksamen technischen Maßnahme nach einem anwendbaren Gesetz, das die Verpflichtungen nach Artikel 11 des am 20. Dezember 1996 angenommenen WIPO-Urheberrechtsvertrags oder nach ähnlichen Gesetzen, die die Umgehung solcher Maßnahmen verbieten oder einschränken, erfüllt.

Wenn Sie ein betroffenes Werk übertragen, verzichten Sie auf jede rechtliche Befugnis, die Umgehung technischer Maßnahmen zu verbieten, soweit eine solche Umgehung durch die Ausübung von Rechten unter dieser Lizenz in Bezug auf das betroffene Werk erfolgt, und Sie lehnen jede Absicht ab, den Betrieb oder die Modifikation des Werks als Mittel zur Durchsetzung Ihrer Rechte oder der Rechte Dritter, die Umgehung technischer Maßnahmen zu verbieten, gegenüber den Nutzern des Werks zu beschränken.

4. Übermittlung von wortgetreuen Kopien.

Sie dürfen wortgetreue Kopien des Quellcodes des Programms, so wie Sie ihn erhalten, in jedem beliebigen Medium weitergeben, vorausgesetzt, daß Sie auf jeder Kopie einen entsprechenden Urheberrechtsvermerk deutlich sichtbar und in geeigneter Weise veröffentlichen; daß Sie alle Hinweise darauf, daß diese Lizenz und alle gemäß Abschnitt 7 hinzugefügten nicht-permissiven Bedingungen für den Code gelten, unversehrt lassen; daß Sie alle Hinweise auf das Fehlen jeglicher Gewährleistung unversehrt lassen; und daß Sie allen Empfängern zusammen mit dem Programm eine Kopie dieser Lizenz übergeben.

Sie können für jede Kopie, die Sie übermitteln, einen beliebigen Preis oder keinen Preis verlangen, und Sie können Support oder Garantieschutz gegen eine Gebühr anbieten.

5. Übermittlung von geänderten Quellversionen.

Sie dürfen ein auf dem Programm basierendes Werk oder die Modifikationen, die aus dem Programm hervorgehen, in Form von Quellcode unter den Bedingungen von Abschnitt 4 weitergeben, vorausgesetzt, Sie erfüllen ebenfalls alle diese Bedingungen:

  1. Das Werk muss einen deutlichen Hinweis darauf tragen, dass Sie es geändert haben, und ein entsprechendes Datum nennen.
  2. The work must carry prominent notices stating that it is released under this License and any conditions added under section 7. This requirement modifies the requirement in section 4 to “keep intact all notices”.
  3. Sie müssen das gesamte Werk als Ganzes unter dieser Lizenz an jeden lizenzieren, der in den Besitz einer Kopie kommt. Diese Lizenz gilt daher, zusammen mit allen anwendbaren zusätzlichen Bedingungen von Abschnitt 7, für das gesamte Werk und alle seine Teile, unabhängig davon, wie sie verpackt sind. Diese Lizenz gibt keine Erlaubnis, das Werk in irgendeiner anderen Weise zu lizenzieren, aber sie macht eine solche Erlaubnis nicht ungültig, wenn Sie sie separat erhalten haben.
  4. Verfügt das Werk über interaktive Benutzeroberflächen, so müssen diese die entsprechenden rechtlichen Hinweise anzeigen; verfügt das Programm jedoch über interaktive Benutzeroberflächen, die keine entsprechenden rechtlichen Hinweise anzeigen, so muss Ihr Werk nicht dafür sorgen, dass sie dies tun.

A compilation of a covered work with other separate and independent works, which are not by their nature extensions of the covered work, and which are not combined with it such as to form a larger program, in or on a volume of a storage or distribution medium, is called an “aggregate” if the compilation and its resulting copyright are not used to limit the access or legal rights of the compilation’s users beyond what the individual works permit. Inclusion of a covered work in an aggregate does not cause this License to apply to the other parts of the aggregate.

6. Übermittlung von Nicht-Quellformularen.

Sie dürfen ein betroffenes Werk in Objektcodeform unter den Bedingungen der Abschnitte 4 und 5 übertragen, vorausgesetzt, daß Sie auch den maschinenlesbaren korrespondierenden Quelltext unter den Bedingungen dieser Lizenz übertragen, und zwar auf eine der folgenden Arten:

  1. Übermittlung des Objektcodes in einem physischen Produkt (einschließlich eines physischen Vertriebsmediums), zusammen mit dem korrespondierenden Quelltext auf einem dauerhaften physischen Medium, das üblicherweise für den Austausch von Software verwendet wird.
  2. den Objektcode in einem physischen Produkt (einschließlich eines physischen Vertriebsmediums) zu übermitteln, begleitet von einem schriftlichen Angebot, das mindestens drei Jahre lang gültig ist und so lange gilt, wie Sie Ersatzteile oder Kundensupport für dieses Produktmodell anbieten, jedem, der im Besitz des Objektcodes ist, entweder (1) eine Kopie des korrespondierenden Quelltextes für die gesamte Software in dem Produkt, die unter diese Lizenz fällt, auf einem dauerhaften physischen Medium, das üblicherweise für den Austausch von Software verwendet wird, zu einem Preis zu überlassen, der nicht höher ist als die angemessenen Kosten, die Ihnen für die physische Überlassung des Quelltextes entstehen, oder (2) kostenlosen Zugang zum Kopieren des korrespondierenden Quelltextes von einem Netzwerkserver zu gewähren.
  3. Übermitteln Sie einzelne Kopien des Objektcodes zusammen mit einer Kopie des schriftlichen Angebots zur Bereitstellung des korrespondierenden Quellcodes. Diese Alternative ist nur gelegentlich und nicht kommerziell erlaubt, und auch nur dann, wenn Sie den Objektcode mit einem solchen Angebot gemäß Absatz 6b erhalten haben.
  4. Übermitteln Sie den Objektcode, indem Sie den Zugang von einer bestimmten Stelle aus (kostenlos oder kostenpflichtig) anbieten, und bieten Sie einen gleichwertigen Zugang zum korrespondierenden Quelltext auf die gleiche Weise über dieselbe Stelle ohne weitere Kosten an. Sie brauchen von den Empfängern nicht zu verlangen, dass sie den korrespondierenden Quelltext zusammen mit dem Objektcode kopieren. Wenn der Ort, an dem der Objektcode kopiert wird, ein Netzwerkserver ist, kann sich der korrespondierende Quelltext auf einem anderen (von Ihnen oder einem Dritten betriebenen) Server befinden, der gleichwertige Kopiermöglichkeiten bietet, vorausgesetzt, Sie geben neben dem Objektcode klare Hinweise, wo der korrespondierende Quelltext zu finden ist. Unabhängig davon, auf welchem Server der korrespondierende Quelltext liegt, sind Sie verpflichtet, dafür zu sorgen, dass er so lange verfügbar ist, wie es zur Erfüllung dieser Anforderungen erforderlich ist.
  5. den Objektcode mittels Peer-to-Peer-Übertragung weitergeben, vorausgesetzt, Sie informieren andere Peers darüber, wo der Objektcode und der korrespondierende Quelltext des Werks gemäß Absatz 6d kostenlos der Allgemeinheit angeboten werden.

Ein abtrennbarer Teil des Objektcodes, dessen Quellcode als Systembibliothek aus dem korrespondierenden Quelltext ausgeschlossen ist, muss nicht in die Übermittlung des Objektcode-Werks einbezogen werden.

A “User Product” is either

  1. a “consumer product”, which means any tangible personal property which is normally used for personal, family, or household purposes, or
  2. anything designed or sold for incorporation into a dwelling. In determining whether a product is a consumer product, doubtful cases shall be resolved in favor of coverage. For a particular product received by a particular user, “normally used” refers to a typical or common use of that class of product, regardless of the status of the particular user or of the way in which the particular user actually uses, or expects or is expected to use, the product. A product is a consumer product regardless of whether the product has substantial commercial, industrial or non-consumer uses, unless such uses represent the only significant mode of use of the product.

“Installation Information” for a User Product means any methods, procedures, authorization keys, or other information required to install and execute modified versions of a covered work in that User Product from a modified version of its Corresponding Source. The information must suffice to ensure that the continued functioning of the modified object code is in no case prevented or interfered with solely because modification has been made.

Wenn Sie ein Objektcode-Werk gemäß diesem Abschnitt in oder mit einem Benutzerprodukt oder speziell zur Verwendung in einem Benutzerprodukt übertragen und die Übertragung als Teil einer Transaktion erfolgt, bei der das Recht zum Besitz und zur Nutzung des Benutzerprodukts auf Dauer oder für einen bestimmten Zeitraum auf den Empfänger übertragen wird (unabhängig davon, wie die Transaktion charakterisiert ist), müssen dem gemäß diesem Abschnitt übertragenen korrespondierenden Quelltext die Installationsinformationen beigefügt sein. Dieses Erfordernis gilt jedoch nicht, wenn weder Sie noch ein Dritter die Möglichkeit behält, den geänderten Objektcode auf dem Benutzerprodukt zu installieren (z. B. wenn das Werk in einem ROM installiert wurde).

Die Verpflichtung zur Bereitstellung von Installationsinformationen beinhaltet nicht die Verpflichtung, weiterhin Supportleistungen, Garantieleistungen oder Aktualisierungen für ein vom Empfänger modifiziertes oder installiertes Werk oder für das Benutzerprodukt, in dem es modifiziert oder installiert wurde, zu erbringen. Der Zugang zu einem Netzwerk kann verweigert werden, wenn die Änderung selbst den Betrieb des Netzwerks wesentlich und nachteilig beeinflusst oder die Regeln und Protokolle für die Kommunikation über das Netzwerk verletzt.

Der übermittelte entsprechende Quelltext und die bereitgestellten Installationsinformationen müssen in einem Format vorliegen, das öffentlich dokumentiert ist (und dessen Implementierung der Öffentlichkeit in Form des Quelltextes zur Verfügung steht), und dürfen kein spezielles Passwort oder Schlüssel zum Entpacken, Lesen oder Kopieren erfordern.

7. Zusätzliche Begriffe.

“Additional permissions” are terms that supplement the terms of this License by making exceptions from one or more of its conditions. Additional permissions that are applicable to the entire Program shall be treated as though they were included in this License, to the extent that they are valid under applicable law. If additional permissions apply only to part of the Program, that part may be used separately under those permissions, but the entire Program remains governed by this License without regard to the additional permissions.

Wenn Sie eine Kopie eines geschützten Werks übermitteln, können Sie nach eigenem Ermessen alle zusätzlichen Rechte von dieser Kopie oder von Teilen davon entfernen. (Zusätzliche Rechte können so geschrieben sein, dass sie in bestimmten Fällen selbst entfernt werden müssen, wenn Sie das Werk verändern). Sie können zusätzliche Genehmigungen für Material erteilen, das Sie einem betroffenen Werk hinzugefügt haben und für das Sie eine entsprechende urheberrechtliche Genehmigung haben oder erteilen können.

Ungeachtet anderer Bestimmungen dieser Lizenz dürfen Sie für Material, das Sie einem betroffenen Werk hinzufügen, die Bedingungen dieser Lizenz durch Bedingungen ergänzen (sofern Sie von den Urheberrechtsinhabern dieses Materials dazu ermächtigt wurden):

  1. Gewährleistungsausschlüsse oder Haftungsbeschränkungen, die von den Bestimmungen der Abschnitte 15 und 16 dieser Lizenz abweichen; oder
  2. Erfordernis der Beibehaltung bestimmter angemessener rechtlicher Hinweise oder Autorenangaben in diesem Material oder in den entsprechenden rechtlichen Hinweisen, die in den Werken, die dieses Material enthalten, angezeigt werden; oder
  3. das Verbot, die Herkunft des Materials falsch darzustellen, oder die Vorschrift, dass geänderte Versionen dieses Materials in angemessener Weise als von der Originalversion verschieden gekennzeichnet werden müssen; oder
  4. Einschränkung der Verwendung der Namen von Lizenzgebern oder Urhebern des Materials zu Werbezwecken; oder
  5. Ablehnung der Gewährung von Rechten nach dem Markenrecht für die Verwendung bestimmter Handelsnamen, Marken oder Dienstleistungsmarken; oder
  6. Erfordernis der Entschädigung von Lizenzgebern und Urhebern dieses Materials durch jeden, der das Material (oder modifizierte Versionen davon) mit vertraglichen Haftungsübernahmen an den Empfänger weitergibt, für jegliche Haftung, die diese vertraglichen Annahmen diesen Lizenzgebern und Urhebern direkt auferlegen.

All other non-permissive additional terms are considered “further restrictions” within the meaning of section 10. If the Program as you received it, or any part of it, contains a notice stating that it is governed by this License along with a term that is a further restriction, you may remove that term. If a license document contains a further restriction but permits relicensing or conveying under this License, you may add to a covered work material governed by the terms of that license document, provided that the further restriction does not survive such relicensing or conveying.

Wenn Sie in Übereinstimmung mit diesem Abschnitt Bedingungen zu einem betroffenen Werk hinzufügen, müssen Sie in den entsprechenden Quelldateien eine Erklärung der zusätzlichen Bedingungen, die für diese Dateien gelten, oder einen Hinweis darauf, wo die anwendbaren Bedingungen zu finden sind, anbringen.

Zusätzliche Bedingungen, ob zulässige oder nicht zulässige, können in Form einer gesonderten schriftlichen Lizenz oder als Ausnahmen angegeben werden; die oben genannten Anforderungen gelten in jedem Fall.

8. Beendigung.

Sie dürfen ein betroffenes Werk nicht verbreiten oder verändern, es sei denn, dies ist in dieser Lizenz ausdrücklich vorgesehen. Jeder Versuch, es anderweitig zu verbreiten oder zu verändern, ist ungültig und beendet automatisch Ihre Rechte unter dieser Lizenz (einschließlich jeglicher Patentlizenzen, die unter dem dritten Absatz von Abschnitt 11 gewährt werden).

Wenn Sie jedoch alle Verstöße gegen diese Lizenz einstellen, wird Ihre Lizenz von einem bestimmten Urheberrechtsinhaber (a) vorläufig wiederhergestellt, es sei denn, der Urheberrechtsinhaber hat Ihre Lizenz ausdrücklich und endgültig gekündigt, und (b) dauerhaft, wenn der Urheberrechtsinhaber Sie nicht vor Ablauf von 60 Tagen nach der Einstellung mit angemessenen Mitteln über den Verstoß informiert.

Darüber hinaus wird Ihre Lizenz von einem bestimmten Urheberrechtsinhaber dauerhaft wiederhergestellt, wenn der Urheberrechtsinhaber Sie auf angemessene Weise von der Verletzung benachrichtigt, dies das erste Mal ist, dass Sie von diesem Urheberrechtsinhaber eine Benachrichtigung über die Verletzung dieser Lizenz (für ein beliebiges Werk) erhalten haben, und Sie die Verletzung vor Ablauf von 30 Tagen nach Erhalt der Benachrichtigung beheben.

Die Beendigung Ihrer Rechte gemäß diesem Abschnitt beendet nicht die Lizenzen von Parteien, die Kopien oder Rechte von Ihnen gemäß dieser Lizenz erhalten haben. Wenn Ihre Rechte gekündigt und nicht dauerhaft wiederhergestellt wurden, sind Sie nicht berechtigt, neue Lizenzen für dasselbe Material gemäß Abschnitt 10 zu erhalten.

9. Annahme nicht erforderlich, um Kopien zu haben.

Sie sind nicht verpflichtet, diese Lizenz zu akzeptieren, um eine Kopie des Programms zu erhalten oder auszuführen. Die untergeordnete Verbreitung eines betroffenen Werkes, die allein als Folge der Verwendung von Peer-to-Peer-Übertragung zum Empfang einer Kopie auftritt, erfordert ebenfalls keine Annahme. Jedoch gewährt Ihnen nichts anderes als diese Lizenz die Erlaubnis, ein betroffenes Werk zu verbreiten oder zu verändern. Diese Handlungen verletzen das Urheberrecht, wenn Sie diese Lizenz nicht akzeptieren. Indem Sie ein betroffenes Werk verändern oder verbreiten, erklären Sie sich mit dieser Lizenz einverstanden, dies zu tun.

10. Automatische Lizenzierung von nachgeschalteten Empfängern.

Jedes Mal, wenn Sie ein betroffenes Werk übertragen, erhält der Empfänger automatisch eine Lizenz von den ursprünglichen Lizenzgebern, um dieses Werk auszuführen, zu verändern und zu verbreiten, vorbehaltlich dieser Lizenz. Sie sind nicht dafür verantwortlich, die Einhaltung dieser Lizenz durch Dritte durchzusetzen.

An “entity transaction” is a transaction transferring control of an organization, or substantially all assets of one, or subdividing an organization, or merging organizations. If propagation of a covered work results from an entity transaction, each party to that transaction who receives a copy of the work also receives whatever licenses to the work the party’s predecessor in interest had or could give under the previous paragraph, plus a right to possession of the Corresponding Source of the work from the predecessor in interest, if the predecessor has it or can get it with reasonable efforts.

Sie dürfen keine weiteren Beschränkungen für die Ausübung der unter dieser Lizenz gewährten oder bestätigten Rechte auferlegen. Sie dürfen zum Beispiel keine Lizenzgebühren oder andere Gebühren für die Ausübung der unter dieser Lizenz gewährten Rechte erheben, und Sie dürfen keinen Rechtsstreit (einschließlich einer Gegenklage in einem Rechtsstreit) mit der Behauptung anstrengen, dass ein Patentanspruch durch die Herstellung, die Verwendung, den Verkauf, das Anbieten zum Verkauf oder den Import des Programms oder eines Teils davon verletzt wird.

11. Patente.

A “contributor” is a copyright holder who authorizes use under this License of the Program or a work on which the Program is based. The work thus licensed is called the contributor’s “contributor version”.

A contributor’s “essential patent claims” are all patent claims owned or controlled by the contributor, whether already acquired or hereafter acquired, that would be infringed by some manner, permitted by this License, of making, using, or selling its contributor version, but do not include claims that would be infringed only as a consequence of further modification of the contributor version. For purposes of this definition, “control” includes the right to grant patent sublicenses in a manner consistent with the requirements of this License.

Jeder Mitwirkende gewährt Ihnen eine nicht-exklusive, weltweite, gebührenfreie Patentlizenz unter den wesentlichen Patentansprüchen des Mitwirkenden, um den Inhalt seiner Mitwirkendenversion herzustellen, zu verwenden, zu verkaufen, zum Verkauf anzubieten, zu importieren und anderweitig auszuführen, zu verändern und zu verbreiten.

In the following three paragraphs, a “patent license” is any express agreement or commitment, however denominated, not to enforce a patent (such as an express permission to practice a patent or covenant not to sue for patent infringement). To “grant” such a patent license to a party means to make such an agreement or commitment not to enforce a patent against the party.

If you convey a covered work, knowingly relying on a patent license, and the Corresponding Source of the work is not available for anyone to copy, free of charge and under the terms of this License, through a publicly available network server or other readily accessible means, then you must either (1) cause the Corresponding Source to be so available, or (2) arrange to deprive yourself of the benefit of the patent license for this particular work, or (3) arrange, in a manner consistent with the requirements of this License, to extend the patent license to downstream recipients. “Knowingly relying” means you have actual knowledge that, but for the patent license, your conveying the covered work in a country, or your recipient’s use of the covered work in a country, would infringe one or more identifiable patents in that country that you have reason to believe are valid.

Wenn Sie gemäß oder in Verbindung mit einer einzigen Transaktion oder Vereinbarung ein betroffenes Werk übertragen oder durch Vermittlung der Übertragung verbreiten und einigen der Parteien, die das betroffene Werk erhalten, eine Patentlizenz erteilen, die sie berechtigt, eine bestimmte Kopie des betroffenen Werks zu verwenden, zu verbreiten, zu verändern oder zu übertragen, dann wird die von Ihnen erteilte Patentlizenz automatisch auf alle Empfänger des betroffenen Werks und der darauf basierenden Werke ausgedehnt.

A patent license is “discriminatory” if it does not include within the scope of its coverage, prohibits the exercise of, or is conditioned on the non-exercise of one or more of the rights that are specifically granted under this License. You may not convey a covered work if you are a party to an arrangement with a third party that is in the business of distributing software, under which you make payment to the third party based on the extent of your activity of conveying the work, and under which the third party grants, to any of the parties who would receive the covered work from you, a discriminatory patent license (a) in connection with copies of the covered work conveyed by you (or copies made from those copies), or (b) primarily for and in connection with specific products or compilations that contain the covered work, unless you entered into that arrangement, or that patent license was granted, prior to 28 March 2007.

Keine Bestimmung dieser Lizenz ist so auszulegen, dass sie eine stillschweigende Lizenz oder andere Verteidigungsmöglichkeiten gegen eine Verletzung ausschließt oder einschränkt, die Ihnen nach dem geltenden Patentrecht zustehen könnten.

12. Kein Verzicht auf die Freiheit der anderen.

Wenn Ihnen Bedingungen auferlegt werden (sei es durch Gerichtsbeschluß, Vereinbarung oder auf andere Weise), die den Bedingungen dieser Lizenz widersprechen, entbinden sie Sie nicht von den Bedingungen dieser Lizenz. Wenn Sie ein betroffenes Werk nicht so übertragen können, daß Sie gleichzeitig Ihre Verpflichtungen aus dieser Lizenz und andere einschlägige Verpflichtungen erfüllen, dann dürfen Sie es folglich überhaupt nicht übertragen. Wenn Sie beispielsweise Bedingungen zustimmen, die Sie dazu verpflichten, von denjenigen, denen Sie das Programm übertragen, eine Lizenzgebühr für die Weiterübertragung zu verlangen, wäre die einzige Möglichkeit, sowohl diese Bedingungen als auch diese Lizenz zu erfüllen, der vollständige Verzicht auf die Übertragung des Programms.

13. Verwendung unter der GNU Affero General Public License.

Ungeachtet anderer Bestimmungen dieser Lizenz haben Sie die Erlaubnis, ein betroffenes Werk mit einem unter Version 3 der GNU Affero General Public License lizenzierten Werk zu einem einzigen kombinierten Werk zu verbinden oder zu kombinieren und das resultierende Werk zu übertragen. Die Bedingungen dieser Lizenz gelten weiterhin für den Teil, der das betroffene Werk ist, aber die besonderen Anforderungen der GNU Affero General Public License, Abschnitt 13, bezüglich der Interaktion über ein Netzwerk gelten für die Kombination als solche.

14. Überarbeitete Fassungen dieser Lizenz.

Die Free Software Foundation kann von Zeit zu Zeit überarbeitete und/oder neue Versionen der GNU General Public License veröffentlichen. Solche neuen Versionen werden im Geiste der gegenwärtigen Version ähnlich sein, können sich aber im Detail unterscheiden, um neue Probleme oder Anliegen zu behandeln.

Each version is given a distinguishing version number. If the Program specifies that a certain numbered version of the GNU General Public License “or any later version” applies to it, you have the option of following the terms and conditions either of that numbered version or of any later version published by the Free Software Foundation. If the Program does not specify a version number of the GNU General Public License, you may choose any version ever published by the Free Software Foundation.

Wenn das Programm vorsieht, dass ein Bevollmächtigter entscheiden kann, welche zukünftigen Versionen der GNU General Public License verwendet werden können, ermächtigt die öffentliche Erklärung dieses Bevollmächtigten, eine Version zu akzeptieren, Sie dauerhaft, diese Version für das Programm zu wählen.

Spätere Lizenzversionen können Ihnen zusätzliche oder andere Genehmigungen erteilen. Es entstehen jedoch keine zusätzlichen Verpflichtungen für Autoren oder Urheberrechtsinhaber, wenn Sie sich für eine spätere Version entscheiden.

15. Ausschluss der Gewährleistung.

THERE IS NO WARRANTY FOR THE PROGRAM, TO THE EXTENT PERMITTED BY APPLICABLE LAW. EXCEPT WHEN OTHERWISE STATED IN WRITING THE COPYRIGHT HOLDERS AND/OR OTHER PARTIES PROVIDE THE PROGRAM “AS IS” WITHOUT WARRANTY OF ANY KIND, EITHER EXPRESSED OR IMPLIED, INCLUDING, BUT NOT LIMITED TO, THE IMPLIED WARRANTIES OF MERCHANTABILITY AND FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE. THE ENTIRE RISK AS TO THE QUALITY AND PERFORMANCE OF THE PROGRAM IS WITH YOU. SHOULD THE PROGRAM PROVE DEFECTIVE, YOU ASSUME THE COST OF ALL NECESSARY SERVICING, REPAIR OR CORRECTION.

16. Begrenzung der Haftung.

IN KEINEM FALL, ES SEI DENN, DIES IST GESETZLICH VORGESCHRIEBEN ODER SCHRIFTLICH VEREINBART, HAFTET EIN URHEBERRECHTSINHABER ODER EINE ANDERE PARTEI, DIE DAS PROGRAMM WIE OBEN ERLAUBT MODIFIZIERT UND/ODER WEITERGIBT, IHNEN GEGENÜBER FÜR SCHÄDEN, EINSCHLIESSLICH ALLGEMEINER, SPEZIELLER, ZUFÄLLIGER ODER FOLGESCHÄDEN, DIE SICH AUS DER NUTZUNG ODER DER UNFÄHIGKEIT ZUR NUTZUNG DES PROGRAMMS ERGEBEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DATENVERLUSTE ODER UNGENAUE DATEN ODER VERLUSTE, DIE SIE ODER DRITTE ERLEIDEN, ODER EIN VERSAGEN DES PROGRAMMS, MIT ANDEREN PROGRAMMEN ZUSAMMENZUARBEITEN), SELBST WENN DER URHEBERRECHTSINHABER ODER EINE ANDERE PARTEI AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE.

17. Auslegung der Abschnitte 15 und 16.

Wenn der oben genannte Gewährleistungsausschluss und die Haftungsbeschränkung nicht gemäß ihren Bestimmungen in lokales Recht umgesetzt werden können, wenden die überprüfenden Gerichte lokales Recht an, das einem absoluten Verzicht auf jegliche zivilrechtliche Haftung im Zusammenhang mit dem Programm am nächsten kommt, es sei denn, eine Garantie oder Haftungsübernahme liegt einer Kopie des Programms gegen eine Gebühr bei.

ENDE DER BEDINGUNGEN UND KONDITIONEN

Wie Sie diese Begriffe auf Ihre neuen Programme anwenden

Wenn Sie ein neues Programm entwickeln und wollen, dass es von größtmöglichem Nutzen für die Öffentlichkeit ist, erreichen Sie dies am besten, indem Sie es zu freier Software machen, die jeder unter diesen Bedingungen weitergeben und verändern kann.

To do so, attach the following notices to the program. It is safest to attach them to the start of each source file to most effectively state the exclusion of warranty; and each file should have at least the “copyright” line and a pointer to where the full notice is found.

Copyright (C)

Dieses Programm ist freie Software: Sie können es unter den Bedingungen der GNU General Public License, wie sie von der Free Software Foundation veröffentlicht wurde, weitergeben und/oder modifizieren, entweder gemäß Version 3 der Lizenz oder (nach Ihrer Wahl) jeder späteren Version.

Dieses Programm wird in der Hoffnung verteilt, dass es nützlich ist, aber OHNE JEGLICHE GARANTIE; sogar ohne die stillschweigende Garantie der HANDELSÜBLICHKEIT oder der EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Siehe die GNU General Public License für weitere Details.

Sie sollten zusammen mit diesem Programm ein Exemplar der GNU General Public License erhalten haben. Falls nicht, siehe <https://www.gnu.org/licenses/>.

Fügen Sie auch Informationen darüber hinzu, wie Sie auf elektronischem oder Papierweg kontaktiert werden können.

Wenn das Programm mit dem Terminal interagiert, geben Sie einen kurzen Hinweis wie diesen aus, wenn es im interaktiven Modus startet:

Copyright (C)

Dieses Programm kommt mit ABSOLUT KEINER GARANTIE; für Details geben Sie `show w' ein. Dies ist freie Software, und Sie dürfen sie unter bestimmten Bedingungen weitergeben; geben Sie `show c' für Details ein.

The hypothetical commands `show w’ and `show c’ should show the appropriate parts of the General Public License. Of course, your program’s commands might be different; for a GUI interface, you would use an “about box”.

You should also get your employer (if you work as a programmer) or school, if any, to sign a “copyright disclaimer” for the program, if necessary. For more information on this, and how to apply and follow the GNU GPL, see <https://www.gnu.org/licenses/>.

Die GNU General Public License erlaubt es nicht, Ihr Programm in proprietäre Programme einzubinden. Wenn es sich bei Ihrem Programm um eine Unterprogramm-Bibliothek handelt, halten Sie es vielleicht für sinnvoller, die Verknüpfung proprietärer Anwendungen mit der Bibliothek zu erlauben. Wenn Sie dies tun wollen, verwenden Sie die GNU Lesser General Public License anstelle dieser Lizenz. Aber lesen Sie bitte zuerst <https://www.gnu.org/philosophy/why-not-lgpl.html>.

-

GNU Lesser General Public License v2.1 oder höher

(libnuma1 2.0.11)

GNU Lesser General Public License

=================================

Version 2.1, Februar 1999

Copyright (C) 1991, 1999 Free Software Foundation, Inc.

59 Temple Place, Suite 330, Boston, MA 02111-1307 USA

Jeder darf wortwörtliche Kopien erstellen und verteilen

dieses Lizenzdokuments, aber es ist nicht erlaubt, sie zu ändern.

[Dies ist die erste veröffentlichte Version der Lesser GPL. Sie zählt auch

als Nachfolger der GNU Library Public License, Version 2, daher

die Versionsnummer 2.1].

Präambel
---

Die Lizenzen für die meiste Software sind darauf ausgelegt, Ihnen die Freiheit zu nehmen, sie weiterzugeben und zu verändern. Im Gegensatz dazu sollen die GNU General Public Licenses die Freiheit garantieren, freie Software weiterzugeben und zu verändern - um sicherzustellen, dass die Software für alle ihre Nutzer frei ist.

Diese Lizenz, die Lesser General Public License, gilt für einige speziell ausgewiesene Softwarepakete - in der Regel Bibliotheken - der Free Software Foundation und anderer Autoren, die sich für ihre Verwendung entscheiden. Sie können sie ebenfalls verwenden, aber wir schlagen vor, dass Sie zunächst sorgfältig abwägen, ob diese Lizenz oder die gewöhnliche General Public License in einem bestimmten Fall die bessere Strategie ist, basierend auf den folgenden Erläuterungen.

Wenn wir von freier Software sprechen, beziehen wir uns auf die Freiheit der Nutzung, nicht auf den Preis. Unsere Allgemeinen Öffentlichen Lizenzen sollen sicherstellen, dass Sie die Freiheit haben, Kopien freier Software zu verbreiten (und für diesen Service eine Gebühr zu erheben, wenn Sie dies wünschen); dass Sie den Quellcode erhalten oder ihn bekommen können, wenn Sie ihn benötigen; dass Sie die Software verändern und Teile davon in neuen freien Programmen verwenden können; und dass Sie darüber informiert werden, dass Sie diese Dinge tun können.

Um Ihre Rechte zu schützen, müssen wir Einschränkungen machen, die es den Vertreibern verbieten, Ihnen diese Rechte zu verweigern oder Sie aufzufordern, auf diese Rechte zu verzichten. Aus diesen Einschränkungen ergeben sich für Sie bestimmte Pflichten, wenn Sie Kopien der Bibliothek verbreiten oder sie verändern.

Wenn Sie zum Beispiel Kopien der Bibliothek verteilen, sei es kostenlos oder gegen eine Gebühr, müssen Sie den Empfängern alle Rechte einräumen, die wir Ihnen gegeben haben. Sie müssen dafür sorgen, dass auch sie den Quellcode erhalten oder erhalten können. Wenn Sie anderen Code mit der Bibliothek verknüpfen, müssen Sie den Empfängern vollständige Objektdateien zur Verfügung stellen, damit sie diese mit der Bibliothek verknüpfen können, nachdem sie Änderungen an der Bibliothek vorgenommen und diese neu kompiliert haben. Und Sie müssen ihnen diese Bedingungen zeigen, damit sie ihre Rechte kennen.

We protect your rights with a two-step method:

  1. we copyright the library, and
  2. we offer you this license, which gives you legal permission to copy, distribute and/or modify the library.

Zum Schutz jedes Verteilers möchten wir klarstellen, dass es keine Garantie für die kostenlose Bibliothek gibt. Auch wenn die Bibliothek von jemand anderem geändert und weitergegeben wird, sollten die Empfänger wissen, dass es sich nicht um die Originalversion handelt, damit der Ruf des ursprünglichen Autors nicht durch Probleme beeinträchtigt wird, die von anderen eingebracht werden könnten.

Schließlich stellen Softwarepatente eine ständige Bedrohung für die Existenz eines jeden freien Programms dar. Wir möchten sicherstellen, dass ein Unternehmen die Benutzer eines freien Programms nicht durch den Erwerb einer restriktiven Lizenz von einem Patentinhaber einschränken kann. Daher bestehen wir darauf, dass jede Patentlizenz, die für eine Version der Bibliothek erworben wird, mit der in dieser Lizenz festgelegten vollen Nutzungsfreiheit vereinbar sein muss.

Die meiste GNU-Software, einschließlich einiger Bibliotheken, unterliegt der normalen GNU General Public License. Diese Lizenz, die GNU Lesser General Public License, gilt für bestimmte Bibliotheken und unterscheidet sich deutlich von der normalen General Public License. Wir verwenden diese Lizenz für bestimmte Bibliotheken, um das Einbinden dieser Bibliotheken in unfreie Programme zu ermöglichen.

Wenn ein Programm mit einer Bibliothek verknüpft wird, sei es statisch oder unter Verwendung einer gemeinsam genutzten Bibliothek, ist die Kombination der beiden rechtlich gesehen ein kombiniertes Werk, ein Derivat der ursprünglichen Bibliothek. Die gewöhnliche General Public License erlaubt daher eine solche Verknüpfung nur, wenn die gesamte Kombination ihren Kriterien der Freiheit entspricht. Die Lesser General Public License erlaubt laxere Kriterien für die Verknüpfung von anderem Code mit der Bibliothek.

Wir nennen diese Lizenz die "Lesser" General Public License, weil sie die Freiheit des Benutzers weniger schützt als die normale General Public License. Außerdem verschafft sie anderen Entwicklern freier Software einen geringeren Vorteil gegenüber konkurrierenden unfreien Programmen. Diese Nachteile sind der Grund, warum wir für viele Bibliotheken die gewöhnliche General Public License verwenden. Die Lesser-Lizenz bietet jedoch unter bestimmten Umständen Vorteile.

In seltenen Fällen kann es zum Beispiel notwendig sein, die weitestgehende Verwendung einer bestimmten Bibliothek zu fördern, so dass sie zu einem De-facto-Standard wird. Um dies zu erreichen, muss es unfreien Programmen erlaubt werden, die Bibliothek zu verwenden. Ein häufigerer Fall ist, dass eine freie Bibliothek die gleiche Aufgabe erfüllt wie weit verbreitete unfreie Bibliotheken. In diesem Fall bringt es wenig, die freie Bibliothek nur auf freie Software zu beschränken, so dass wir die Lesser General Public License verwenden.

In anderen Fällen ermöglicht die Erlaubnis, eine bestimmte Bibliothek in unfreien Programmen zu verwenden, einer größeren Anzahl von Menschen die Nutzung eines großen Teils der freien Software. Zum Beispiel ermöglicht die Erlaubnis, die GNU C-Bibliothek in unfreien Programmen zu verwenden, viel mehr Menschen, das gesamte GNU-Betriebssystem sowie seine Variante, das GNU/Linux-Betriebssystem, zu nutzen.

Obwohl die Lesser General Public License die Freiheit der Benutzer weniger schützt, stellt sie doch sicher, dass der Benutzer eines Programms, das mit der Bibliothek verknüpft ist, die Freiheit und die Mittel hat, dieses Programm mit einer modifizierten Version der Bibliothek auszuführen.

Die genauen Bedingungen für die Vervielfältigung, Verbreitung und Veränderung folgen. Achten Sie genau auf den Unterschied zwischen einem "Werk, das auf der Bibliothek basiert" und einem "Werk, das die Bibliothek verwendet". Ersteres enthält Code, der von der Bibliothek abgeleitet ist, während letzteres mit der Bibliothek kombiniert werden muss, damit es läuft.

BEDINGUNGEN FÜR DIE VERVIELFÄLTIGUNG, VERBREITUNG UND VERÄNDERUNG
---------------------

0. Diese Lizenzvereinbarung gilt für jede Software-Bibliothek und jedes andere Programm, das einen Hinweis des Urheberrechtsinhabers oder einer anderen autorisierten Partei enthält, der besagt, dass es unter den Bedingungen dieser Lesser General Public License (auch "diese Lizenz" genannt) verbreitet werden darf. Jeder Lizenznehmer wird als "Sie" angesprochen.

Eine "Bibliothek" ist eine Sammlung von Softwarefunktionen und/oder Daten, die so aufbereitet ist, dass sie mit Anwendungsprogrammen (die einige dieser Funktionen und Daten verwenden) verknüpft werden kann, um ausführbare Dateien zu bilden.

Die "Bibliothek" bezieht sich im Folgenden auf jede derartige Softwarebibliothek oder jedes derartige Werk, das unter diesen Bedingungen verbreitet wurde. Ein "auf der Bibliothek basierendes Werk" bedeutet entweder die Bibliothek oder ein abgeleitetes Werk im Sinne des Urheberrechts, d. h. ein Werk, das die Bibliothek oder einen Teil davon enthält, entweder wortwörtlich oder mit Änderungen und/oder direkt in eine andere Sprache übersetzt. (Im Folgenden ist die Übersetzung ohne Einschränkung im Begriff "Änderung" enthalten).

Unter "Quellcode" für ein Werk versteht man die bevorzugte Form des Werks, um Änderungen daran vorzunehmen. Für eine Bibliothek bedeutet "vollständiger Quellcode" den gesamten Quellcode für alle darin enthaltenen Module sowie alle zugehörigen Schnittstellendefinitionsdateien und die Skripte, die zur Steuerung der Kompilierung und Installation der Bibliothek verwendet werden.

Andere Aktivitäten als das Kopieren, Verbreiten und Modifizieren werden von dieser Lizenz nicht abgedeckt; sie liegen außerhalb ihres Anwendungsbereichs. Die Ausführung eines Programms, das die Bibliothek verwendet, ist nicht beschränkt, und die Ausgabe eines solchen Programms ist nur dann abgedeckt, wenn sein Inhalt ein auf der Bibliothek basierendes Werk darstellt (unabhängig von der Verwendung der Bibliothek in einem Werkzeug zum Schreiben des Programms). Ob dies zutrifft, hängt davon ab, was die Bibliothek tut und was das Programm, das die Bibliothek verwendet, tut.

1. Sie dürfen wortgetreue Kopien des vollständigen Quellcodes der Bibliothek in der Form, in der Sie ihn erhalten haben, in jedem beliebigen Medium kopieren und weitergeben, vorausgesetzt, Sie veröffentlichen auf jeder Kopie deutlich sichtbar und in angemessener Weise einen angemessenen Urheberrechtsvermerk und einen Haftungsausschluss; Sie lassen alle Hinweise, die sich auf diese Lizenz und das Fehlen jeglicher Gewährleistung beziehen, unangetastet; und Sie geben eine Kopie dieser Lizenz zusammen mit der Bibliothek weiter.

Sie können eine Gebühr für den physischen Akt der Übertragung einer Kopie erheben, und Sie können nach eigenem Ermessen Garantieschutz gegen eine Gebühr anbieten.

2. Sie sind berechtigt, Ihre Kopie(n) der Bibliothek oder Teile davon zu modifizieren und so ein auf der Bibliothek basierendes Werk zu schaffen und diese Modifikationen oder dieses Werk unter den Bedingungen des obigen Abschnitts 1 zu vervielfältigen und zu verbreiten, vorausgesetzt, Sie erfüllen auch alle diese Bedingungen:

  1. Das geänderte Werk muss selbst eine Softwarebibliothek sein.
  2. Sie müssen dafür sorgen, dass die geänderten Dateien mit deutlichen Hinweisen auf die Änderung und das Datum der Änderung versehen werden.
  3. Sie müssen dafür sorgen, dass das gesamte Werk allen Dritten gemäß den Bedingungen dieser Lizenz kostenlos zur Verfügung gestellt wird.
  4. Wenn eine Funktion in der modifizierten Bibliothek auf eine Funktion oder eine Datentabelle verweist, die von einem Anwendungsprogramm, das die Funktion verwendet, bereitgestellt werden muss, und zwar nicht nur als Argument, das beim Aufruf der Funktion übergeben wird, dann müssen Sie sich nach bestem Wissen und Gewissen bemühen, um sicherzustellen, dass die Funktion auch dann noch funktioniert und ihren Zweck erfüllt, wenn eine Anwendung diese Funktion oder Tabelle nicht bereitstellt.

(Zum Beispiel hat eine Funktion in einer Bibliothek zur Berechnung von Quadratwurzeln einen Zweck, der unabhängig von der Anwendung völlig klar definiert ist. Daher verlangt Unterabschnitt 2d, dass jede von der Anwendung bereitgestellte Funktion oder Tabelle, die von dieser Funktion verwendet wird, optional sein muss: Wenn die Anwendung sie nicht bereitstellt, muss die Quadratwurzelfunktion trotzdem Quadratwurzeln berechnen).

Diese Anforderungen gelten für das modifizierte Werk als Ganzes. Wenn identifizierbare Abschnitte dieses Werks nicht von der Bibliothek abgeleitet sind und vernünftigerweise als unabhängige und eigenständige Werke betrachtet werden können, dann gelten diese Lizenz und ihre Bedingungen nicht für diese Abschnitte, wenn Sie sie als eigenständige Werke verbreiten. Wenn Sie jedoch dieselben Abschnitte als Teil eines Ganzen weitergeben, das ein auf der Bibliothek basierendes Werk ist, muß die Weitergabe des Ganzen unter den Bedingungen dieser Lizenz erfolgen, deren Erlaubnisse für andere Lizenznehmer sich auf das gesamte Ganze erstrecken, und damit auf jeden einzelnen Teil, unabhängig davon, wer ihn geschrieben hat.

Es ist also nicht die Absicht dieses Abschnitts, Rechte zu beanspruchen oder Ihre Rechte an einem vollständig von Ihnen geschriebenen Werk anzufechten; die Absicht ist vielmehr, das Recht auszuüben, die Verbreitung von abgeleiteten oder kollektiven Werken, die auf der Bibliothek basieren, zu kontrollieren.

Darüber hinaus bringt die bloße Zusammenfassung eines anderen, nicht auf der Bibliothek basierenden Werks mit der Bibliothek (oder mit einem auf der Bibliothek basierenden Werk) auf einem Datenträger eines Speicher- oder Verbreitungsmediums das andere Werk nicht in den Anwendungsbereich dieser Lizenz.

3. Sie können sich dafür entscheiden, die Bedingungen der normalen GNU General Public License anstelle dieser Lizenz auf eine bestimmte Kopie der Bibliothek anzuwenden. Um dies zu tun, müssen Sie alle Hinweise, die sich auf diese Lizenz beziehen, so ändern, dass sie sich auf die normale GNU General Public License, Version 2, beziehen, anstatt auf diese Lizenz. (Wenn eine neuere Version als Version 2 der normalen GNU General Public License erschienen ist, können Sie stattdessen diese Version angeben, wenn Sie dies wünschen.) Nehmen Sie keine anderen Änderungen an diesen Hinweisen vor.

Sobald diese Änderung in einer bestimmten Kopie vorgenommen wurde, ist sie für diese Kopie unumkehrbar, so dass die gewöhnliche GNU General Public License für alle nachfolgenden Kopien und abgeleiteten Werke, die von dieser Kopie erstellt wurden, gilt.

Diese Option ist nützlich, wenn Sie einen Teil des Codes der Bibliothek in ein Programm kopieren möchten, das keine Bibliothek ist.

4. Sie dürfen die Bibliothek (oder einen Teil oder ein Derivat davon gemäß Abschnitt 2) im Objektcode oder in ausführbarer Form unter den Bedingungen der Abschnitte 1 und 2 oben kopieren und weitergeben, vorausgesetzt, dass Sie den vollständigen entsprechenden maschinenlesbaren Quellcode beifügen, der unter den Bedingungen der Abschnitte 1 und 2 oben auf einem Medium weitergegeben werden muss, das üblicherweise für den Austausch von Software verwendet wird.

Wenn die Verbreitung des Objektcodes dadurch erfolgt, dass der Zugang zum Kopieren von einem bestimmten Ort aus angeboten wird, dann erfüllt das Angebot eines gleichwertigen Zugangs zum Kopieren des Quellcodes von demselben Ort aus die Anforderung, den Quellcode zu verbreiten, auch wenn Dritte nicht gezwungen sind, den Quellcode zusammen mit dem Objektcode zu kopieren.

5. Ein Programm, das keine Ableitung irgendeines Teils der Bibliothek enthält, aber dafür ausgelegt ist, mit der Bibliothek zu arbeiten, indem es mit ihr kompiliert oder gelinkt wird, wird ein "Werk, das die Bibliothek benutzt" genannt. Ein solches Werk ist für sich genommen kein abgeleitetes Werk der Bibliothek und fällt daher nicht in den Geltungsbereich dieser Lizenz.

Das Verknüpfen eines "Werks, das die Bibliothek benutzt" mit der Bibliothek erzeugt jedoch eine ausführbare Datei, die ein Derivat der Bibliothek ist (weil sie Teile der Bibliothek enthält), und nicht ein "Werk, das die Bibliothek benutzt". Die ausführbare Datei wird daher von dieser Lizenz abgedeckt. Abschnitt 6 regelt die Bedingungen für die Verbreitung solcher ausführbaren Dateien.

Wenn ein "Werk, das die Bibliothek verwendet", Material aus einer Header-Datei verwendet, die Teil der Bibliothek ist, kann der Objektcode für das Werk ein von der Bibliothek abgeleitetes Werk sein, auch wenn der Quellcode dies nicht ist. Ob dies zutrifft, ist besonders wichtig, wenn das Werk ohne die Bibliothek gelinkt werden kann oder wenn das Werk selbst eine Bibliothek ist. Die Schwelle, ab der dies der Fall ist, ist gesetzlich nicht genau definiert.

Wenn eine solche Objektdatei nur numerische Parameter, Datenstruktur-Layouts und Accessors sowie kleine Makros und kleine Inline-Funktionen (zehn Zeilen oder weniger lang) verwendet, dann ist die Verwendung der Objektdatei unbeschränkt, unabhängig davon, ob es sich rechtlich um ein abgeleitetes Werk handelt. (Ausführbare Dateien, die diesen Objektcode und Teile der Bibliothek enthalten, fallen weiterhin unter Abschnitt 6).

Andernfalls, wenn das Werk ein Derivat der Bibliothek ist, dürfen Sie den Objektcode für das Werk unter den Bedingungen von Abschnitt 6 verbreiten. Alle ausführbaren Dateien, die dieses Werk enthalten, fallen ebenfalls unter Abschnitt 6, unabhängig davon, ob sie direkt mit der Bibliothek selbst verknüpft sind oder nicht.

6. Als Ausnahme zu den obigen Abschnitten dürfen Sie auch ein "Werk, das die Bibliothek verwendet", mit der Bibliothek kombinieren oder verknüpfen, um ein Werk zu erstellen, das Teile der Bibliothek enthält, und dieses Werk unter Bedingungen Ihrer Wahl verbreiten, vorausgesetzt, dass die Bedingungen eine Änderung des Werks für den eigenen Gebrauch des Kunden und ein Reverse Engineering zur Fehlersuche bei solchen Änderungen erlauben.

Sie müssen bei jeder Kopie des Werks deutlich darauf hinweisen, dass die Bibliothek darin verwendet wird und dass die Bibliothek und ihre Verwendung durch diese Lizenz abgedeckt sind. Sie müssen eine Kopie dieser Lizenz aushändigen. Wenn das Werk während der Ausführung Copyright-Hinweise anzeigt, müssen Sie den Copyright-Hinweis für die Bibliothek unter diesen Hinweisen anbringen, sowie einen Verweis, der den Benutzer auf das Exemplar dieser Lizenz verweist. Außerdem müssen Sie eines der folgenden Dinge tun:

  1. Dem Werk ist der vollständige maschinenlesbare Quellcode der Bibliothek beizufügen, einschließlich aller Änderungen, die in dem Werk verwendet wurden (die gemäß den obigen Abschnitten 1 und 2 weitergegeben werden müssen); und wenn das Werk eine mit der Bibliothek verknüpfte ausführbare Datei ist, ist das vollständige maschinenlesbare "Werk, das die Bibliothek verwendet" als Objektcode und/oder Quellcode beizufügen, so dass der Benutzer die Bibliothek ändern und dann erneut verknüpfen kann, um eine geänderte ausführbare Datei zu erzeugen, die die geänderte Bibliothek enthält. (Es versteht sich, dass der Benutzer, der den Inhalt von Definitionsdateien in der Bibliothek ändert, nicht unbedingt in der Lage sein wird, die Anwendung neu zu kompilieren, um die geänderten Definitionen zu verwenden).
  2. Verwenden Sie einen geeigneten Shared-Library-Mechanismus für die Verknüpfung mit der Bibliothek. Ein geeigneter Mechanismus ist einer, der (1) zur Laufzeit eine Kopie der Bibliothek verwendet, die bereits auf dem Computersystem des Benutzers vorhanden ist, anstatt Bibliotheksfunktionen in die ausführbare Datei zu kopieren, und (2) mit einer modifizierten Version der Bibliothek ordnungsgemäß funktioniert, wenn der Benutzer eine solche installiert, solange die modifizierte Version schnittstellenkompatibel mit der Version ist, mit der das Werk erstellt wurde.
  3. dem Werk ein schriftliches, mindestens drei Jahre lang gültiges Angebot beifügen, demselben Nutzer die in Unterabschnitt 6a genannten Materialien gegen ein Entgelt zu überlassen, das nicht höher ist als die Kosten für die Durchführung dieser Verteilung.
  4. Wenn die Verbreitung des Werks durch die Möglichkeit erfolgt, an einem bestimmten Ort Kopien anzufertigen, muss an demselben Ort auch die Möglichkeit bestehen, die oben genannten Materialien zu kopieren.
  5. Vergewissern Sie sich, dass der Benutzer bereits ein Exemplar dieser Unterlagen erhalten hat oder dass Sie dem Benutzer bereits ein Exemplar zugesandt haben.

Bei einer ausführbaren Datei muss die geforderte Form des "Werks, das die Bibliothek verwendet", alle Daten und Hilfsprogramme enthalten, die für die Reproduktion der ausführbaren Datei aus der Bibliothek erforderlich sind. Als besondere Ausnahme brauchen die zu verbreitenden Materialien jedoch nichts zu enthalten, was normalerweise (in Quell- oder Binärform) mit den Hauptkomponenten (Compiler, Kernel usw.) des Betriebssystems, auf dem die ausführbare Datei läuft, verbreitet wird, es sei denn, diese Komponente selbst liegt der ausführbaren Datei bei.

Es kann vorkommen, dass diese Anforderung den Lizenzbeschränkungen anderer proprietärer Bibliotheken widerspricht, die normalerweise nicht mit dem Betriebssystem mitgeliefert werden. Ein solcher Widerspruch bedeutet, dass Sie diese und die Bibliothek nicht zusammen in einer ausführbaren Datei verwenden können, die Sie weitergeben.

7. Sie dürfen Bibliothekseinrichtungen, die ein auf der Bibliothek basierendes Werk sind, Seite an Seite in einer einzigen Bibliothek zusammen mit anderen Bibliothekseinrichtungen, die nicht unter diese Lizenz fallen, unterbringen und eine solche kombinierte Bibliothek verbreiten, vorausgesetzt, daß die getrennte Verbreitung des auf der Bibliothek basierenden Werks und der anderen Bibliothekseinrichtungen anderweitig erlaubt ist, und vorausgesetzt, daß Sie diese beiden Dinge tun:

  1. Der kombinierten Bibliothek ist ein Exemplar desselben Werks beizufügen, das auf der Bibliothek basiert und nicht mit anderen Bibliothekseinrichtungen kombiniert ist. Dieses muss unter den Bedingungen der oben genannten Abschnitte verteilt werden.
  2. Geben Sie bei der kombinierten Bibliothek einen deutlichen Hinweis auf die Tatsache, dass ein Teil davon ein Werk ist, das auf der Bibliothek basiert, und erklären Sie, wo Sie die dazugehörige unkombinierte Form desselben Werks finden können.

8. Sie dürfen die Bibliothek nicht kopieren, modifizieren, unterlizenzieren, mit ihr verlinken oder sie verbreiten, es sei denn, dies ist in dieser Lizenz ausdrücklich vorgesehen. Jeder Versuch, die Bibliothek anderweitig zu kopieren, zu modifizieren, unterzulizenzieren, mit ihr zu verknüpfen oder zu verbreiten, ist nichtig und führt automatisch zum Erlöschen Ihrer Rechte unter dieser Lizenz. Die Rechte von Parteien, die von Ihnen Kopien oder Rechte unter dieser Lizenz erhalten haben, werden jedoch nicht gekündigt, solange diese Parteien in voller Übereinstimmung bleiben.

9. Sie sind nicht verpflichtet, diese Lizenz zu akzeptieren, da Sie sie nicht unterzeichnet haben. Nichts anderes gewährt Ihnen jedoch die Erlaubnis, die Bibliothek oder von ihr abgeleitete Werke zu verändern oder zu verbreiten. Diese Handlungen sind gesetzlich verboten, wenn Sie diese Lizenz nicht akzeptieren. Indem Sie die Bibliothek (oder ein auf der Bibliothek basierendes Werk) modifizieren oder verbreiten, erklären Sie daher Ihr Einverständnis mit dieser Lizenz und allen ihren Bedingungen für das Kopieren, Verbreiten oder Modifizieren der Bibliothek oder darauf basierender Werke.

10. Jedes Mal, wenn Sie die Bibliothek (oder ein auf der Bibliothek basierendes Werk) weitergeben, erhält der Empfänger automatisch eine Lizenz des ursprünglichen Lizenzgebers zum Kopieren, Verteilen, Verknüpfen mit oder Ändern der Bibliothek gemäß diesen Bedingungen. Sie dürfen den Empfängern keine weiteren Beschränkungen für die Ausübung der hierin gewährten Rechte auferlegen. Sie sind nicht für die Durchsetzung der Einhaltung dieser Lizenz durch Dritte verantwortlich.

11. Wenn Ihnen infolge eines Gerichtsurteils oder der Behauptung einer Patentverletzung oder aus irgendeinem anderen Grund (nicht beschränkt auf Patentfragen) Bedingungen auferlegt werden (sei es durch Gerichtsbeschluss, Vereinbarung oder auf andere Weise), die den Bedingungen dieser Lizenz widersprechen, entbinden sie Sie nicht von den Bedingungen dieser Lizenz. Wenn Sie nicht in der Lage sind, die Bibliothek so zu verbreiten, dass Sie gleichzeitig Ihre Verpflichtungen aus dieser Lizenz und andere einschlägige Verpflichtungen erfüllen, dürfen Sie die Bibliothek folglich überhaupt nicht verbreiten. Wenn zum Beispiel eine Patentlizenz die unentgeltliche Weiterverbreitung der Bibliothek durch all diejenigen, die Kopien direkt oder indirekt durch Sie erhalten, nicht zulassen würde, dann wäre die einzige Möglichkeit, sowohl die Lizenz als auch diese Lizenz zu erfüllen, der vollständige Verzicht auf die Verbreitung der Bibliothek.

Sollte ein Teil dieses Abschnitts unter bestimmten Umständen für ungültig oder nicht durchsetzbar erklärt werden, so soll der Rest des Abschnitts gelten, und der Abschnitt als Ganzes soll unter anderen Umständen gelten.

Es ist nicht der Zweck dieses Abschnitts, Sie zu veranlassen, Patente oder andere Eigentumsrechte zu verletzen oder die Gültigkeit solcher Ansprüche anzufechten; dieser Abschnitt dient einzig und allein dem Schutz der Integrität des Systems der Verbreitung freier Software, das durch die Praktiken der öffentlichen Lizenzen umgesetzt wird. Viele Menschen haben im Vertrauen auf die konsequente Anwendung dieses Systems großzügige Beiträge zu der breiten Palette von Software geleistet, die über dieses System verbreitet wird; es ist Sache des Autors/Spenders zu entscheiden, ob er oder sie bereit ist, Software über ein anderes System zu verbreiten, und ein Lizenznehmer kann diese Entscheidung nicht erzwingen.

Dieser Abschnitt soll gründlich verdeutlichen, was als Konsequenz aus den übrigen Teilen dieser Lizenz zu verstehen ist.

12. Wenn die Verbreitung und/oder Benutzung der Bibliothek in bestimmten Ländern entweder durch Patente oder durch urheberrechtlich geschützte Schnittstellen eingeschränkt ist, kann der ursprüngliche Urheberrechtsinhaber, der die Bibliothek unter diese Lizenz stellt, eine ausdrückliche geographische Verbreitungsbeschränkung hinzufügen, die diese Länder ausschließt, so daß die Verbreitung nur in oder zwischen Ländern erlaubt ist, die nicht auf diese Weise ausgeschlossen sind. In einem solchen Fall enthält diese Lizenz die Einschränkung, als ob sie im Hauptteil dieser Lizenz stünde.

13. Die Free Software Foundation kann von Zeit zu Zeit überarbeitete und/oder neue Versionen der Lesser General Public License veröffentlichen. Solche neuen Versionen werden im Geiste der gegenwärtigen Version ähnlich sein, können sich aber im Detail unterscheiden, um neue Probleme oder Anliegen zu behandeln.

Jede Version erhält eine eindeutige Versionsnummer. Wenn die Bibliothek eine Versionsnummer dieser Lizenz angibt, die für sie und "jede spätere Version" gilt, haben Sie die Möglichkeit, die Bedingungen entweder dieser Version oder jeder späteren, von der Free Software Foundation veröffentlichten Version zu befolgen. Wenn die Bibliothek keine Versionsnummer der Lizenz angibt, können Sie eine beliebige Version wählen, die jemals von der Free Software Foundation veröffentlicht wurde.

14. Wenn Sie Teile der Bibliothek in andere freie Programme einbinden wollen, deren Verbreitungsbedingungen mit diesen nicht kompatibel sind, schreiben Sie an den Autor und bitten Sie um Erlaubnis. Für Software, die von der Free Software Foundation urheberrechtlich geschützt ist, schreiben Sie an die Free Software Foundation; wir machen manchmal Ausnahmen. Wir lassen uns bei unserer Entscheidung von den beiden Zielen leiten, den freien Status aller Derivate unserer freien Software zu bewahren und die gemeinsame Nutzung und Wiederverwendung von Software allgemein zu fördern.

KEINE GARANTIE

15. DA DIE BIBLIOTHEK UNENTGELTLICH LIZENZIERT WIRD, BESTEHT KEINE GARANTIE FÜR DIE BIBLIOTHEK, SOWEIT DIES NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIG IST. SOFERN NICHT SCHRIFTLICH ANDERS ANGEGEBEN, STELLEN DIE URHEBERRECHTSINHABER UND/ODER ANDERE PARTEIEN DIE BIBLIOTHEK "WIE SIE IST" ZUR VERFÜGUNG, OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTGÄNGIGKEIT UND DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. DAS GESAMTE RISIKO IN BEZUG AUF DIE QUALITÄT UND LEISTUNG DER BIBLIOTHEK LIEGT BEI IHNEN. SOLLTE SICH DIE BIBLIOTHEK ALS FEHLERHAFT ERWEISEN, ÜBERNEHMEN SIE DIE KOSTEN FÜR ALLE NOTWENDIGEN WARTUNGS-, REPARATUR- ODER KORREKTURARBEITEN.

16. IN KEINEM FALL, ES SEI DENN, DIES IST GESETZLICH VORGESCHRIEBEN ODER SCHRIFTLICH VEREINBART, HAFTET EIN URHEBERRECHTSINHABER ODER EINE ANDERE PARTEI, DIE DIE BIBLIOTHEK WIE OBEN ERLAUBT MODIFIZIERT UND/ODER WEITERVERTEILT, IHNEN GEGENÜBER FÜR SCHÄDEN, EINSCHLIESSLICH ALLGEMEINER, SPEZIELLER, ZUFÄLLIGER ODER FOLGESCHÄDEN, DIE SICH AUS DER NUTZUNG ODER DER UNFÄHIGKEIT ZUR NUTZUNG DER BIBLIOTHEK ERGEBEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DATENVERLUSTE ODER UNGENAUE DATEN ODER VERLUSTE, DIE SIE ODER DRITTE ERLEIDEN, ODER EIN VERSAGEN DER BIBLIOTHEK IM ZUSAMMENSPIEL MIT EINER ANDEREN SOFTWARE), SELBST WENN DER URHEBERRECHTSINHABER ODER EINE ANDERE PARTEI AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE.

ENDE DER BEDINGUNGEN UND KONDITIONEN

Wie Sie diese Begriffe auf Ihre neuen Bibliotheken anwenden
———————————————-

Wenn Sie eine neue Bibliothek entwickeln und wollen, dass sie von größtmöglichem Nutzen für die Öffentlichkeit ist, empfehlen wir, sie zu freier Software zu machen, die jeder weitergeben und verändern kann. Sie können dies tun, indem Sie die Weiterverbreitung unter diesen Bedingungen erlauben (oder alternativ unter den Bedingungen der gewöhnlichen General Public License).

Um diese Bedingungen anzuwenden, fügen Sie die folgenden Hinweise in die Bibliothek ein. Am sichersten ist es, sie an den Anfang jeder Quelldatei zu setzen, um den Ausschluss der Gewährleistung am effektivsten zu vermitteln; und jede Datei sollte zumindest die "Copyright"-Zeile und einen Verweis darauf enthalten, wo der vollständige Hinweis zu finden ist.

One line to give the library’s name and an idea of what it does.

Copyright (C) Jahr Name des Autors

This library is free software; you can redistribute it and/or modify it under the terms of the GNU Lesser General Public License as published by the Free Software Foundation; either version 2.1 of the License, or (at your option) any later version.

Diese Bibliothek wird in der Hoffnung verteilt, dass sie nützlich ist, aber OHNE JEGLICHE GARANTIE; sogar ohne die implizite Garantie der MARKTREIFE oder der EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Siehe die GNU Lesser General Public License für weitere Details.

You should have received a copy of the GNU Lesser General Public License along with this library; if not, write to the Free Software Foundation, Inc., 59 Temple Place, Suite 330, Boston, MA 02111-1307 USA. Also add information on how to contact you by electronic and paper mail.

You should also get your employer (if you work as a programmer) or your school, if any, to sign a “copyright disclaimer” for the library, if necessary. Here is a sample; alter the names: Yoyodyne, Inc., hereby disclaims all copyright interest in the library `Frob’ (a library for tweaking knobs) written by James Random Hacker. signature of Ty Coon, 1 April 1990, Ty Coon, President of Vice.

Das ist alles, was es zu sagen gibt!

Mit dem Bau beginnen

Besuchen Sie unser Entwicklerportal, um NoSQL zu erkunden, Ressourcen zu durchsuchen und mit Tutorials zu beginnen.

Jetzt entwickeln
Capella kostenlos testen

Mit nur wenigen Klicks können Sie Couchbase in die Praxis umsetzen. Capella DBaaS ist der einfachste und schnellste Weg, um loszulegen.

Frei verwenden
Couchbase für ISVs

Erstellen Sie leistungsstarke Anwendungen mit weniger Komplexität und Kosten.

Mehr erfahren
Popup Image
Couchbase

3155 Olsen Drive, Suite 150, San Jose, CA 95117, Vereinigte Staaten

UNTERNEHMEN

  • Über
  • Leiterschaft
  • Nachrichten & Presse
  • ESG
  • Karriere
  • Veranstaltungen
  • Rechtliches
  • Kontakt

UNTERSTÜTZUNG

  • Entwickler-Portal
  • Dokumentation
  • Foren
  • Professionelle Dienstleistungen
  • Support-Anmeldung
  • Unterstützungspolitik
  • Ausbildung

QUICKLINKS

  • Blog
  • Herunterladen
  • Online-Schulung
  • Ressourcen
  • Warum NoSQL
  • Preisgestaltung
  • Trust Center

FOLLOW US

  • Twitter
  • LinkedIn
  • YouTube
  • Facebook
  • GitHub
  • Stapelüberlauf
  • Diskord
© 2026 Couchbase, Inc. Couchbase und das Couchbase-Logo sind eingetragene Marken von Couchbase, Inc. Alle von Dritten (einschließlich Logos und Icons), auf die Couchbase, Inc. verweist, sind Eigentum der jeweiligen jeweiligen Eigentümer.
  • Nutzungsbedingungen
  • Datenschutzbestimmungen
  • Cookie-Richtlinie
  • Unterstützungspolitik
  • Verkaufen Sie meine persönlichen Informationen nicht
  • Zentrum für Marketing-Präferenzen
  • Trust Center