Couchbase Operator Backup 1.1
| Komponenten | Version | Lizenz |
|---|---|---|
| ASN.1-Bibliothek für Python | 0.4.8 | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| ASN.1-Bibliothek für Python | v0.2.8 | BSD 2-Klausel "Vereinfachte" Lizenz |
| AWS SDK für Go | v1.34.20 | Apache-Lizenz 2.0 |
| AWS SDK für Ruby | v2.11.582 | Apache-Lizenz 2.0 |
| Komponenten | Version | Lizenz |
|---|---|---|
| Cachetools | 4.2.2 | MIT-Lizenz |
| chardet | 4.0.0 | GNU Lesser General Public License v2.1 oder höher |
| Komponenten | Version | Lizenz |
|---|---|---|
| go-ole-go-ole | 20180311-snapshot-1a4e6872 | MIT-Lizenz |
| go-ole-go-ole | v1.2.0 | MIT-Lizenz |
| golang-github-aws-aws-sdk-go | 1.34.22 | Apache-Lizenz 2.0 |
| golang-golangorg-crypto-devel | 0 | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| golang-googlecode-net | 0 | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| golang-snappy-go-dev | 0.0~git20150730.0.723cc1e | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| golang-x-text-dev | 0.3.0 | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| Komponenten | Version | Lizenz |
|---|---|---|
| golang.org/x/crypto | 20180724-snapshot | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| golang.org/x/net | 20180925-snapshot | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| golang.org/x/net | 20190327-snapshot-e3b2ff56 | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| golang.org/x/text | 20180110-snapshot | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| google-auth | 1.30.0 | Apache-Lizenz 2.0 |
| google/uuid | 20180409-snapshot | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| gopsutil | v2.20.2 | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| Komponenten | Version | Lizenz |
|---|---|---|
| idan/oauthlib | v3.1.0 | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| idna | 2.10 | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| Komponenten | Version | Lizenz |
|---|---|---|
| jmespath-go-jmespath | 20190418-snapshot | Apache-Lizenz 2.0 |
| jsoniter-go | 1.0.4 | MIT-Lizenz |
| Komponenten | Version | Lizenz |
|---|---|---|
| kubernetes | 12.0.1 | Apache-Lizenz 2.0 |
| Komponenten | Version | Lizenz |
|---|---|---|
| liris/websocket-client | v1.0.0 | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| Komponenten | Version | Lizenz |
|---|---|---|
| olekukonko/ts | 0.0~git20140412.0.ecf753e | MIT-Lizenz |
| opentracing-opentracing-go | v1.0.2 | Apache-Lizenz 2.0 |
| Komponenten | Version | Lizenz |
|---|---|---|
| pkg/Fehler | 20180417-snapshot-30136e27 | BSD 2-Klausel "Vereinfachte" Lizenz |
| pypa/setuptools | 39.0.1 | Python Software Foundation Lizenz 2.0 |
| python-zertifiziert | 2020.12.5 | Mozilla Public License 2.0 |
| python-dateutil | 2.8.1 | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| Komponenten | Version | Lizenz |
|---|---|---|
| PyYAML - ein YAML-Parser und Emitter für Python | 5.4.1 | MIT-Lizenz |
| Python sechs | 1.16.0 | MIT-Lizenz |
| Python-RSA | 4.7.2 | Apache-Lizenz 2.0 |
| Komponenten | Version | Lizenz |
|---|---|---|
| Anfragen | 2.25.1 | Apache-Lizenz 2.0 |
| requests-oauthlib | 1.3.0 | ISC-Lizenz |
| Komponenten | Version | Lizenz |
|---|---|---|
| StackExchange-wmi | 1.1.0 | MIT-Lizenz |
| Komponenten | Version | Lizenz |
|---|---|---|
| urllib3 | 1.26.4 | MIT-Lizenz |
Lizenzen
Apache-Lizenz 2.0
(AWS SDK für Go v1.34.20, AWS SDK für Ruby v2.11.582, Python-RSA 4.7.2, golang-github-aws-aws-sdk-go 1.34.22, google-auth 1.30.0, jmespath-go-jmespath 20190418-snapshot, kubernetes 12.0.1, opentracing-opentracing-go v1.0.2, requests 2.25.1)
Apache-Lizenz
Version 2.0, Januar 2004
https://www.apache.org/licenses/
BEDINGUNGEN FÜR DIE NUTZUNG, VERVIELFÄLTIGUNG UND VERBREITUNG
1. Definitionen.
- Lizenz" bezeichnet die Bedingungen für die Nutzung, Vervielfältigung und Verbreitung, wie sie in den Abschnitten 1 bis 9 dieses Dokuments festgelegt sind.
- Lizenzgeber" bezeichnet den Urheberrechtsinhaber oder die vom Urheberrechtsinhaber autorisierte Stelle, die die Lizenz erteilt.
- Rechtsträger" ist der Zusammenschluss des handelnden Rechtsträgers und aller anderen Rechtsträger, die diesen Rechtsträger kontrollieren, von ihm kontrolliert werden oder mit ihm unter gemeinsamer Kontrolle stehen. Im Sinne dieser Definition bedeutet "Kontrolle" (i) die direkte oder indirekte Befugnis, vertraglich oder anderweitig die Leitung oder das Management eines solchen Rechtsträgers zu bestimmen, oder (ii) das Eigentum an fünfzig Prozent (50%) oder mehr der im Umlauf befindlichen Anteile oder (iii) das wirtschaftliche Eigentum an einem solchen Rechtsträger.
- Sie" (oder "Ihr") bezeichnet eine natürliche oder juristische Person, die die durch diese Lizenz gewährten Rechte ausübt.
- Unter "Quellcode" ist die bevorzugte Form für die Durchführung von Änderungen zu verstehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Software-Quellcode, Dokumentationsquelle und Konfigurationsdateien.
- Unter "Objektform" ist jede Form zu verstehen, die durch mechanische Transformation oder Übersetzung einer Quellform entsteht, einschließlich, aber nicht beschränkt auf kompilierten Objektcode, generierte Dokumentation und Konvertierungen in andere Medientypen.
- Werk" bezeichnet das urheberrechtlich geschützte Werk, sei es in Quell- oder Objektform, das unter der Lizenz zur Verfügung gestellt wird, wie es durch einen Urheberrechtsvermerk angezeigt wird, der in dem Werk enthalten oder diesem beigefügt ist (ein Beispiel ist im Anhang unten aufgeführt).
- Abgeleitete Werke" bedeutet jedes Werk, ob in Quell- oder Objektform, das auf dem Schutzgegenstand basiert (oder von ihm abgeleitet ist) und dessen redaktionelle Überarbeitungen, Anmerkungen, Ausarbeitungen oder andere Modifikationen in ihrer Gesamtheit ein originäres Werk des Urhebers darstellen. Im Sinne dieser Lizenz zählen zu den abgeleiteten Werken keine Werke, die von dem Schutzgegenstand und seinen abgeleiteten Werken trennbar bleiben oder lediglich eine Verknüpfung (oder eine namentliche Bindung) zu den Schnittstellen des Schutzgegenstands herstellen.
- Beitrag" bezeichnet jedes urheberrechtlich geschützte Werk, einschließlich der Originalversion des Schutzgegenstandes und aller Änderungen oder Ergänzungen dieses Schutzgegenstandes oder davon abgeleiteter Werke, das dem Lizenzgeber vom Urheberrechtsinhaber oder einer natürlichen oder juristischen Person, die zur Einreichung im Namen des Urheberrechtsinhabers berechtigt ist, absichtlich zur Aufnahme in den Schutzgegenstand vorgelegt wird. Im Sinne dieser Definition bedeutet "eingereicht" jede Form von elektronischer, mündlicher oder schriftlicher Kommunikation, die an den Lizenzgeber oder seine Vertreter gesendet wird, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Kommunikation in elektronischen Mailinglisten, Quellcode-Kontrollsystemen und Problemverfolgungssystemen, die vom Lizenzgeber oder in seinem Namen zum Zweck der Diskussion und Verbesserung des Schutzgegenstandes verwaltet werden, jedoch mit Ausnahme von Kommunikation, die vom Urheberrechtsinhaber deutlich sichtbar als "Kein Beitrag" gekennzeichnet oder anderweitig schriftlich bezeichnet wird.
- Mitwirkende" bezeichnet den Lizenzgeber und jede natürliche oder juristische Person, in deren Namen ein Beitrag beim Lizenzgeber eingegangen ist und anschließend in den Schutzgegenstand aufgenommen wurde.
2. Erteilung einer Urheberrechtslizenz.
Vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz gewährt Ihnen jeder Mitwirkende hiermit eine unbefristete, weltweite, nicht-exklusive, kostenlose, unwiderrufliche Urheberrechtslizenz zur Vervielfältigung, Erstellung abgeleiteter Werke, öffentlichen Darstellung, öffentlichen Aufführung, Unterlizenzierung und Verbreitung des Werks und solcher abgeleiteter Werke in Quell- oder Objektform.
3. Erteilung einer Patentlizenz.
Vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz gewährt Ihnen jeder Mitwirkende hiermit eine unbefristete, weltweite, nicht ausschließliche, kostenlose, gebührenfreie und unwiderrufliche (außer wie in diesem Abschnitt angegeben) Patentlizenz, um den Schutzgegenstand herzustellen, herstellen zu lassen, zu nutzen, zum Verkauf anzubieten, zu verkaufen, zu importieren und anderweitig zu übertragen, wobei sich diese Lizenz nur auf diejenigen Patentansprüche bezieht, die von diesem Mitwirkenden lizenziert werden können und die notwendigerweise durch seine Beiträge allein oder durch die Kombination seiner Beiträge mit dem Schutzgegenstand, für den diese Beiträge eingereicht wurden, verletzt werden. Wenn Sie einen Patentrechtsstreit gegen eine juristische Person anstrengen (einschließlich einer Widerklage oder Gegenklage in einem Rechtsstreit), in dem behauptet wird, dass der Schutzgegenstand oder ein in den Schutzgegenstand integrierter Beitrag eine direkte oder mittelbare Patentverletzung darstellt, enden alle Patentlizenzen, die Ihnen im Rahmen dieser Lizenz für den Schutzgegenstand gewährt wurden, an dem Tag, an dem ein solcher Rechtsstreit eingereicht wird.
4. Umverteilung.
Sie dürfen Kopien des Werks oder davon abgeleiteter Werke in jedem Medium, mit oder ohne Änderungen und in Quell- oder Objektform vervielfältigen und verbreiten, sofern Sie die folgenden Bedingungen erfüllen:
a) Sie müssen allen anderen Empfängern des Schutzgegenstandes oder abgeleiteter Werke eine Kopie dieser Lizenz aushändigen; und
b) Sie müssen dafür sorgen, dass alle geänderten Dateien deutliche Hinweise darauf tragen, dass Sie die Dateien geändert haben; und
c) Sie müssen alle Urheberrechts-, Patent-, Markenzeichen- und Zuordnungshinweise aus der Quellform des Werks in der Quellform aller von Ihnen verbreiteten abgeleiteten Werke beibehalten, mit Ausnahme der Hinweise, die sich nicht auf einen Teil der abgeleiteten Werke beziehen; und
d) Wenn das Werk eine "HINWEIS"-Textdatei als Teil seiner Verbreitung enthält, dann müssen alle abgeleiteten Werke, die Sie verbreiten, eine lesbare Kopie der in dieser HINWEIS-Datei enthaltenen Hinweise auf die Urheberschaft enthalten, mit Ausnahme der Hinweise, die sich nicht auf einen Teil der abgeleiteten Werke beziehen, und zwar an mindestens einer der folgenden Stellen innerhalb einer NOTICE-Textdatei, die als Teil der abgeleiteten Werke verteilt wird; innerhalb des Quellformulars oder der Dokumentation, falls diese zusammen mit den abgeleiteten Werken zur Verfügung gestellt wird; oder innerhalb einer von den abgeleiteten Werken erzeugten Anzeige, wenn und wo solche Hinweise Dritter normalerweise erscheinen. Der Inhalt der NOTICE-Datei dient nur zu Informationszwecken und verändert die Lizenz nicht. Sie dürfen in abgeleiteten Werken, die Sie verbreiten, neben oder als Zusatz zum HINWEIS-Text des Werks Ihre eigenen Hinweise auf die Urheberschaft hinzufügen, vorausgesetzt, daß solche zusätzlichen Hinweise auf die Urheberschaft nicht als Änderung der Lizenz ausgelegt werden können.
Sie können Ihren Modifikationen einen eigenen Urheberrechtsvermerk hinzufügen und zusätzliche oder andere Lizenzbedingungen für die Nutzung, Vervielfältigung oder Verbreitung Ihrer Modifikationen oder für solche abgeleiteten Werke als Ganzes vorsehen, vorausgesetzt, dass Ihre Nutzung, Vervielfältigung und Verbreitung des Werks ansonsten mit den in dieser Lizenz festgelegten Bedingungen übereinstimmt.
5. Einreichung von Beiträgen.
Sofern Sie nicht ausdrücklich etwas anderes erklären, unterliegt jeder Beitrag, den Sie dem Lizenzgeber absichtlich zur Aufnahme in den Schutzgegenstand übermitteln, den Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz, ohne zusätzliche Bestimmungen oder Bedingungen. Ungeachtet des Vorstehenden ersetzen oder ändern die vorliegenden Bestimmungen nicht die Bedingungen eines separaten Lizenzvertrags, den Sie möglicherweise mit dem Lizenzgeber in Bezug auf solche Beiträge abgeschlossen haben.
6. Markenzeichen.
Diese Lizenz gewährt nicht die Erlaubnis, die Handelsnamen, Warenzeichen, Dienstleistungsmarken oder Produktnamen des Lizenzgebers zu verwenden, es sei denn, dies ist für eine angemessene und übliche Verwendung zur Beschreibung des Ursprungs des Schutzgegenstandes und zur Wiedergabe des Inhalts der NOTICE-Datei erforderlich.
7. Ausschluss der Gewährleistung.
Sofern nicht durch geltendes Recht vorgeschrieben oder schriftlich vereinbart, stellt der Lizenzgeber den Schutzgegenstand (und jeder Mitwirkende seine Beiträge) im Ist-Zustand zur Verfügung, OHNE GEWÄHRLEISTUNGEN ODER BEDINGUNGEN IRGENDWELCHER ART, weder ausdrücklich noch stillschweigend, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Gewährleistungen oder Bedingungen des TITELS, der NICHTVERLETZUNG, der HANDELSÜBLICHKEIT oder der EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Sie sind allein dafür verantwortlich, die Angemessenheit der Nutzung oder Weiterverbreitung des Werks zu bestimmen, und übernehmen alle Risiken, die mit der Ausübung der Rechte aus dieser Lizenz verbunden sind.
8. Begrenzung der Haftung.
In keinem Fall und unter keiner Rechtstheorie, weder aus unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit) noch aus Vertrag oder anderweitig, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben (z. B. vorsätzliche und grob fahrlässige Handlungen) oder schriftlich vereinbart, haftet ein Mitwirkender Ihnen gegenüber für Schäden, einschließlich direkter, indirekter, spezieller, zufälliger oder Folgeschäden jeglicher Art, die aus dieser Lizenz oder aus der Nutzung oder Unmöglichkeit der Nutzung des Werkes entstehen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden aus Verlust von Firmenwert, Arbeitsunterbrechung, Computerausfall oder Fehlfunktionen), oder Folgeschäden jeglicher Art, die sich aus dieser Lizenz oder aus der Nutzung oder der Unmöglichkeit der Nutzung des Schutzgegenstandes ergeben (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden aus entgangenem Geschäftswert, Arbeitsunterbrechung, Computerausfall oder -fehlfunktion oder alle anderen kommerziellen Schäden oder Verluste), selbst wenn der Mitwirkende auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen worden ist.
9. Übernahme der Garantie oder der zusätzlichen Haftung.
Wenn Sie den Schutzgegenstand oder davon abgeleitete Werke weitergeben, können Sie die Übernahme von Support-, Gewährleistungs-, Entschädigungs- oder anderen Haftungsverpflichtungen und/oder Rechten im Einklang mit dieser Lizenz anbieten und dafür eine Gebühr verlangen. Bei der Annahme solcher Verpflichtungen dürfen Sie jedoch nur in Ihrem eigenen Namen und auf Ihre alleinige Verantwortung handeln, nicht im Namen eines anderen Mitwirkenden, und nur dann, wenn Sie sich bereit erklären, jeden Mitwirkenden von jeglicher Haftung freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten, die diesem Mitwirkenden aufgrund Ihrer Annahme einer solchen Garantie oder zusätzlichen Haftung entsteht oder gegen ihn geltend gemacht wird.
ENDE DER BEDINGUNGEN UND KONDITIONEN
APPENDIX: Wie Sie die Apache-Lizenz auf Ihre Arbeit anwenden
Um die Apache-Lizenz auf Ihre Arbeit anzuwenden, fügen Sie den folgenden Musterhinweis an, wobei die in Klammern "[]" eingeschlossenen Felder durch Ihre eigenen Angaben ersetzt werden. (Lassen Sie die Klammern weg!) Der Text sollte in die für das Dateiformat geeignete Kommentarsyntax eingefügt werden. Wir empfehlen außerdem, den Datei- oder Klassennamen und die Beschreibung des Zwecks auf derselben "gedruckten Seite" wie den Urheberrechtsvermerk anzugeben, um die Identifizierung in Archiven Dritter zu erleichtern.
Copyright [yyyy] [Name des Urheberrechtsinhabers]
Lizenziert unter der Apache License, Version 2.0 (die "Lizenz"); Sie dürfen diese Datei nur in Übereinstimmung mit der Lizenz verwenden. Sie können eine Kopie der Lizenz erhalten unter https://www.apache.org/licenses/LICENSE-2.0.
Sofern nicht durch geltendes Recht vorgeschrieben oder schriftlich vereinbart, wird Software, die unter der Lizenz vertrieben wird, auf einer "AS IS"-Basis vertrieben, OHNE GARANTIEN ODER BEDINGUNGEN JEGLICHER ART, weder ausdrücklich noch stillschweigend. Siehe die Lizenz für die spezifische Sprache, die die Erlaubnisse und Einschränkungen unter der Lizenz regelt.
--
BSD 2-Klausel "Vereinfachte" Lizenz
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(gopsutil v2.20.2)
gopsutil wird unter der nachfolgend wiedergegebenen BSD-Lizenz vertrieben.
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BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
(idan/oauthlib v3.1.0)
Quelle: https://pypi.python.org/pypi/oauthlib
Dateien: *
Copyright: 2011, Idan Gazit und Mitwirkende
Lizenz: BSD-3-Klausel
Dateien: debian/*
Copyright: 2012-2019 Daniele Tricoli <eriol@debian.org>
Lizenz: BSD-3-Klausel
Lizenz: BSD-3-Klausel
Alle Rechte vorbehalten.
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BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
(golang-snappy-go-dev 0.0~git20150730.0.723cc1e)
Quelle: https://github.com/golang/snappy
Dateien: *
Copyright: 2011 Die Snappy-Go-Autoren. Alle Rechte vorbehalten.
Lizenz: BSD-3-Klausel
Dateien: debian/*
Copyright: 2015 Hilko Bengen <bengen@debian.org>
Lizenz: BSD-3-Klausel
Kommentar: Debian-Pakete sind unter den gleichen Bedingungen lizenziert wie die Upstream-Pakete
Lizenz: BSD-3-Klausel
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GNU Lesser General Public License v2.1 oder höher
(chardet 4.0.0)
GNU Lesser General Public License
=================================
Version 2.1, Februar 1999
Copyright (C) 1991, 1999 Free Software Foundation, Inc.
59 Temple Place, Suite 330, Boston, MA 02111-1307 USA
Jeder darf wortwörtliche Kopien erstellen und verteilen
dieses Lizenzdokuments, aber es ist nicht erlaubt, sie zu ändern.
[Dies ist die erste veröffentlichte Version der Lesser GPL. Sie zählt auch
als Nachfolger der GNU Library Public License, Version 2, daher
die Versionsnummer 2.1].
Präambel
---
Die Lizenzen für die meiste Software sind darauf ausgelegt, Ihnen die Freiheit zu nehmen, sie weiterzugeben und zu verändern. Im Gegensatz dazu sollen die GNU General Public Licenses die Freiheit garantieren, freie Software weiterzugeben und zu verändern - um sicherzustellen, dass die Software für alle ihre Nutzer frei ist.
Diese Lizenz, die Lesser General Public License, gilt für einige speziell ausgewiesene Softwarepakete - in der Regel Bibliotheken - der Free Software Foundation und anderer Autoren, die sich für ihre Verwendung entscheiden. Sie können sie ebenfalls verwenden, aber wir schlagen vor, dass Sie zunächst sorgfältig abwägen, ob diese Lizenz oder die gewöhnliche General Public License in einem bestimmten Fall die bessere Strategie ist, basierend auf den folgenden Erläuterungen.
Wenn wir von freier Software sprechen, beziehen wir uns auf die Freiheit der Nutzung, nicht auf den Preis. Unsere Allgemeinen Öffentlichen Lizenzen sollen sicherstellen, dass Sie die Freiheit haben, Kopien freier Software zu verbreiten (und für diesen Service eine Gebühr zu erheben, wenn Sie dies wünschen); dass Sie den Quellcode erhalten oder ihn bekommen können, wenn Sie ihn benötigen; dass Sie die Software verändern und Teile davon in neuen freien Programmen verwenden können; und dass Sie darüber informiert werden, dass Sie diese Dinge tun können.
Um Ihre Rechte zu schützen, müssen wir Einschränkungen machen, die es den Vertreibern verbieten, Ihnen diese Rechte zu verweigern oder Sie aufzufordern, auf diese Rechte zu verzichten. Aus diesen Einschränkungen ergeben sich für Sie bestimmte Pflichten, wenn Sie Kopien der Bibliothek verbreiten oder sie verändern.
Wenn Sie zum Beispiel Kopien der Bibliothek verteilen, sei es kostenlos oder gegen eine Gebühr, müssen Sie den Empfängern alle Rechte einräumen, die wir Ihnen gegeben haben. Sie müssen dafür sorgen, dass auch sie den Quellcode erhalten oder erhalten können. Wenn Sie anderen Code mit der Bibliothek verknüpfen, müssen Sie den Empfängern vollständige Objektdateien zur Verfügung stellen, damit sie diese mit der Bibliothek verknüpfen können, nachdem sie Änderungen an der Bibliothek vorgenommen und diese neu kompiliert haben. Und Sie müssen ihnen diese Bedingungen zeigen, damit sie ihre Rechte kennen.
Wir schützen Ihre Rechte mit einer zweistufigen Methode: (1) Wir stellen die Bibliothek urheberrechtlich zur Verfügung, und (2) wir bieten Ihnen diese Lizenz an, die Ihnen die rechtliche Erlaubnis gibt, die Bibliothek zu kopieren, zu verbreiten und/oder zu verändern.
Zum Schutz jedes Verteilers möchten wir klarstellen, dass es keine Garantie für die kostenlose Bibliothek gibt. Auch wenn die Bibliothek von jemand anderem geändert und weitergegeben wird, sollten die Empfänger wissen, dass es sich nicht um die Originalversion handelt, damit der Ruf des ursprünglichen Autors nicht durch Probleme beeinträchtigt wird, die von anderen eingebracht werden könnten.
Schließlich stellen Softwarepatente eine ständige Bedrohung für die Existenz eines jeden freien Programms dar. Wir möchten sicherstellen, dass ein Unternehmen die Benutzer eines freien Programms nicht durch den Erwerb einer restriktiven Lizenz von einem Patentinhaber einschränken kann. Daher bestehen wir darauf, dass jede Patentlizenz, die für eine Version der Bibliothek erworben wird, mit der in dieser Lizenz festgelegten vollen Nutzungsfreiheit vereinbar sein muss.
Die meiste GNU-Software, einschließlich einiger Bibliotheken, unterliegt der normalen GNU General Public License. Diese Lizenz, die GNU Lesser General Public License, gilt für bestimmte Bibliotheken und unterscheidet sich deutlich von der normalen General Public License. Wir verwenden diese Lizenz für bestimmte Bibliotheken, um das Einbinden dieser Bibliotheken in unfreie Programme zu ermöglichen.
Wenn ein Programm mit einer Bibliothek verknüpft wird, sei es statisch oder unter Verwendung einer gemeinsam genutzten Bibliothek, ist die Kombination der beiden rechtlich gesehen ein kombiniertes Werk, ein Derivat der ursprünglichen Bibliothek. Die gewöhnliche General Public License erlaubt daher eine solche Verknüpfung nur, wenn die gesamte Kombination ihren Kriterien der Freiheit entspricht. Die Lesser General Public License erlaubt laxere Kriterien für die Verknüpfung von anderem Code mit der Bibliothek.
Wir nennen diese Lizenz die "Lesser" General Public License, weil sie die Freiheit des Benutzers weniger schützt als die normale General Public License. Außerdem verschafft sie anderen Entwicklern freier Software einen geringeren Vorteil gegenüber konkurrierenden unfreien Programmen. Diese Nachteile sind der Grund, warum wir für viele Bibliotheken die gewöhnliche General Public License verwenden. Die Lesser-Lizenz bietet jedoch unter bestimmten Umständen Vorteile.
In seltenen Fällen kann es zum Beispiel notwendig sein, die weitestgehende Verwendung einer bestimmten Bibliothek zu fördern, so dass sie zu einem De-facto-Standard wird. Um dies zu erreichen, muss es unfreien Programmen erlaubt werden, die Bibliothek zu verwenden. Ein häufigerer Fall ist, dass eine freie Bibliothek die gleiche Aufgabe erfüllt wie weit verbreitete unfreie Bibliotheken. In diesem Fall bringt es wenig, die freie Bibliothek nur auf freie Software zu beschränken, so dass wir die Lesser General Public License verwenden.
In anderen Fällen ermöglicht die Erlaubnis, eine bestimmte Bibliothek in unfreien Programmen zu verwenden, einer größeren Anzahl von Menschen die Nutzung eines großen Teils der freien Software. Zum Beispiel ermöglicht die Erlaubnis, die GNU C-Bibliothek in unfreien Programmen zu verwenden, viel mehr Menschen, das gesamte GNU-Betriebssystem sowie seine Variante, das GNU/Linux-Betriebssystem, zu nutzen.
Obwohl die Lesser General Public License die Freiheit der Benutzer weniger schützt, stellt sie doch sicher, dass der Benutzer eines Programms, das mit der Bibliothek verknüpft ist, die Freiheit und die Mittel hat, dieses Programm mit einer modifizierten Version der Bibliothek auszuführen.
Die genauen Bedingungen für die Vervielfältigung, Verbreitung und Veränderung folgen. Achten Sie genau auf den Unterschied zwischen einem "Werk, das auf der Bibliothek basiert" und einem "Werk, das die Bibliothek verwendet". Ersteres enthält Code, der von der Bibliothek abgeleitet ist, während letzteres mit der Bibliothek kombiniert werden muss, damit es läuft.
BEDINGUNGEN FÜR DIE VERVIELFÄLTIGUNG, VERBREITUNG UND VERÄNDERUNG
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0. Diese Lizenzvereinbarung gilt für jede Software-Bibliothek und jedes andere Programm, das einen Hinweis des Urheberrechtsinhabers oder einer anderen autorisierten Partei enthält, der besagt, dass es unter den Bedingungen dieser Lesser General Public License (auch "diese Lizenz" genannt) verbreitet werden darf. Jeder Lizenznehmer wird als "Sie" angesprochen.
Eine "Bibliothek" ist eine Sammlung von Softwarefunktionen und/oder Daten, die so aufbereitet ist, dass sie mit Anwendungsprogrammen (die einige dieser Funktionen und Daten verwenden) verknüpft werden kann, um ausführbare Dateien zu bilden.
Die "Bibliothek" bezieht sich im Folgenden auf jede derartige Softwarebibliothek oder jedes derartige Werk, das unter diesen Bedingungen verbreitet wurde. Ein "auf der Bibliothek basierendes Werk" bedeutet entweder die Bibliothek oder ein abgeleitetes Werk im Sinne des Urheberrechts, d. h. ein Werk, das die Bibliothek oder einen Teil davon enthält, entweder wortwörtlich oder mit Änderungen und/oder direkt in eine andere Sprache übersetzt. (Im Folgenden ist die Übersetzung ohne Einschränkung im Begriff "Änderung" enthalten).
Unter "Quellcode" für ein Werk versteht man die bevorzugte Form des Werks, um Änderungen daran vorzunehmen. Für eine Bibliothek bedeutet "vollständiger Quellcode" den gesamten Quellcode für alle darin enthaltenen Module sowie alle zugehörigen Schnittstellendefinitionsdateien und die Skripte, die zur Steuerung der Kompilierung und Installation der Bibliothek verwendet werden.
Andere Aktivitäten als das Kopieren, Verbreiten und Modifizieren werden von dieser Lizenz nicht abgedeckt; sie liegen außerhalb ihres Anwendungsbereichs. Die Ausführung eines Programms, das die Bibliothek verwendet, ist nicht beschränkt, und die Ausgabe eines solchen Programms ist nur dann abgedeckt, wenn sein Inhalt ein auf der Bibliothek basierendes Werk darstellt (unabhängig von der Verwendung der Bibliothek in einem Werkzeug zum Schreiben des Programms). Ob dies zutrifft, hängt davon ab, was die Bibliothek tut und was das Programm, das die Bibliothek verwendet, tut.
1. Sie dürfen wortgetreue Kopien des vollständigen Quellcodes der Bibliothek in der Form, in der Sie ihn erhalten haben, in jedem beliebigen Medium kopieren und weitergeben, vorausgesetzt, Sie veröffentlichen auf jeder Kopie deutlich sichtbar und in angemessener Weise einen angemessenen Urheberrechtsvermerk und einen Haftungsausschluss; Sie lassen alle Hinweise, die sich auf diese Lizenz und das Fehlen jeglicher Gewährleistung beziehen, unangetastet; und Sie geben eine Kopie dieser Lizenz zusammen mit der Bibliothek weiter.
Sie können eine Gebühr für den physischen Akt der Übertragung einer Kopie erheben, und Sie können nach eigenem Ermessen Garantieschutz gegen eine Gebühr anbieten.
2. Sie sind berechtigt, Ihre Kopie(n) der Bibliothek oder Teile davon zu modifizieren und so ein auf der Bibliothek basierendes Werk zu schaffen und diese Modifikationen oder dieses Werk unter den Bedingungen des obigen Abschnitts 1 zu vervielfältigen und zu verbreiten, vorausgesetzt, Sie erfüllen auch alle diese Bedingungen:
a) Das geänderte Werk muss selbst eine Softwarebibliothek sein.
b) Sie müssen dafür sorgen, dass die geänderten Dateien deutliche Hinweise darauf tragen, dass Sie die Dateien geändert haben, und das Datum jeder Änderung angeben.
c) Sie müssen dafür sorgen, dass das gesamte Werk allen Dritten gemäß den Bedingungen dieser Lizenz kostenlos zur Verfügung gestellt wird.
d) Wenn eine Funktion in der modifizierten Bibliothek auf eine Funktion oder eine Datentabelle verweist, die von einem Anwendungsprogramm, das die Funktion verwendet, bereitgestellt werden muss, und zwar nicht nur als Argument, das beim Aufruf der Funktion übergeben wird, dann müssen Sie sich nach Treu und Glauben bemühen, um sicherzustellen, dass die Funktion auch dann noch funktioniert und ihren Zweck erfüllt, wenn eine Anwendung diese Funktion oder Tabelle nicht bereitstellt.
(Zum Beispiel hat eine Funktion in einer Bibliothek zur Berechnung von Quadratwurzeln einen Zweck, der unabhängig von der Anwendung völlig klar definiert ist. Daher verlangt Unterabschnitt 2d, dass jede von der Anwendung bereitgestellte Funktion oder Tabelle, die von dieser Funktion verwendet wird, optional sein muss: Wenn die Anwendung sie nicht bereitstellt, muss die Quadratwurzelfunktion trotzdem Quadratwurzeln berechnen).
Diese Anforderungen gelten für das modifizierte Werk als Ganzes. Wenn identifizierbare Abschnitte dieses Werks nicht von der Bibliothek abgeleitet sind und vernünftigerweise als unabhängige und eigenständige Werke betrachtet werden können, dann gelten diese Lizenz und ihre Bedingungen nicht für diese Abschnitte, wenn Sie sie als eigenständige Werke verbreiten. Wenn Sie jedoch dieselben Abschnitte als Teil eines Ganzen weitergeben, das ein auf der Bibliothek basierendes Werk ist, muß die Weitergabe des Ganzen unter den Bedingungen dieser Lizenz erfolgen, deren Erlaubnisse für andere Lizenznehmer sich auf das gesamte Ganze erstrecken, und damit auf jeden einzelnen Teil, unabhängig davon, wer ihn geschrieben hat.
Es ist also nicht die Absicht dieses Abschnitts, Rechte zu beanspruchen oder Ihre Rechte an einem vollständig von Ihnen geschriebenen Werk anzufechten; die Absicht ist vielmehr, das Recht auszuüben, die Verbreitung von abgeleiteten oder kollektiven Werken, die auf der Bibliothek basieren, zu kontrollieren.
Darüber hinaus bringt die bloße Zusammenfassung eines anderen, nicht auf der Bibliothek basierenden Werks mit der Bibliothek (oder mit einem auf der Bibliothek basierenden Werk) auf einem Datenträger eines Speicher- oder Verbreitungsmediums das andere Werk nicht in den Anwendungsbereich dieser Lizenz.
3. Sie können sich dafür entscheiden, die Bedingungen der normalen GNU General Public License anstelle dieser Lizenz auf eine bestimmte Kopie der Bibliothek anzuwenden. Um dies zu tun, müssen Sie alle Hinweise, die sich auf diese Lizenz beziehen, so ändern, dass sie sich auf die normale GNU General Public License, Version 2, beziehen, anstatt auf diese Lizenz. (Wenn eine neuere Version als Version 2 der normalen GNU General Public License erschienen ist, können Sie stattdessen diese Version angeben, wenn Sie dies wünschen.) Nehmen Sie keine anderen Änderungen an diesen Hinweisen vor.
Sobald diese Änderung in einer bestimmten Kopie vorgenommen wurde, ist sie für diese Kopie unumkehrbar, so dass die gewöhnliche GNU General Public License für alle nachfolgenden Kopien und abgeleiteten Werke, die von dieser Kopie erstellt wurden, gilt.
Diese Option ist nützlich, wenn Sie einen Teil des Codes der Bibliothek in ein Programm kopieren möchten, das keine Bibliothek ist.
4. Sie dürfen die Bibliothek (oder einen Teil oder ein Derivat davon gemäß Abschnitt 2) im Objektcode oder in ausführbarer Form unter den Bedingungen der Abschnitte 1 und 2 oben kopieren und weitergeben, vorausgesetzt, dass Sie den vollständigen entsprechenden maschinenlesbaren Quellcode beifügen, der unter den Bedingungen der Abschnitte 1 und 2 oben auf einem Medium weitergegeben werden muss, das üblicherweise für den Austausch von Software verwendet wird.
Wenn die Verbreitung des Objektcodes dadurch erfolgt, dass der Zugang zum Kopieren von einem bestimmten Ort aus angeboten wird, dann erfüllt das Angebot eines gleichwertigen Zugangs zum Kopieren des Quellcodes von demselben Ort aus die Anforderung, den Quellcode zu verbreiten, auch wenn Dritte nicht gezwungen sind, den Quellcode zusammen mit dem Objektcode zu kopieren.
5. Ein Programm, das keine Ableitung irgendeines Teils der Bibliothek enthält, aber dafür ausgelegt ist, mit der Bibliothek zu arbeiten, indem es mit ihr kompiliert oder gelinkt wird, wird ein "Werk, das die Bibliothek benutzt" genannt. Ein solches Werk ist für sich genommen kein abgeleitetes Werk der Bibliothek und fällt daher nicht in den Geltungsbereich dieser Lizenz.
Das Verknüpfen eines "Werks, das die Bibliothek benutzt" mit der Bibliothek erzeugt jedoch eine ausführbare Datei, die ein Derivat der Bibliothek ist (weil sie Teile der Bibliothek enthält), und nicht ein "Werk, das die Bibliothek benutzt". Die ausführbare Datei wird daher von dieser Lizenz abgedeckt. Abschnitt 6 regelt die Bedingungen für die Verbreitung solcher ausführbaren Dateien.
Wenn ein "Werk, das die Bibliothek verwendet", Material aus einer Header-Datei verwendet, die Teil der Bibliothek ist, kann der Objektcode für das Werk ein von der Bibliothek abgeleitetes Werk sein, auch wenn der Quellcode dies nicht ist. Ob dies zutrifft, ist besonders wichtig, wenn das Werk ohne die Bibliothek gelinkt werden kann oder wenn das Werk selbst eine Bibliothek ist. Die Schwelle, ab der dies der Fall ist, ist gesetzlich nicht genau definiert.
Wenn eine solche Objektdatei nur numerische Parameter, Datenstruktur-Layouts und Accessors sowie kleine Makros und kleine Inline-Funktionen (zehn Zeilen oder weniger lang) verwendet, dann ist die Verwendung der Objektdatei unbeschränkt, unabhängig davon, ob es sich rechtlich um ein abgeleitetes Werk handelt. (Ausführbare Dateien, die diesen Objektcode und Teile der Bibliothek enthalten, fallen weiterhin unter Abschnitt 6).
Andernfalls, wenn das Werk ein Derivat der Bibliothek ist, dürfen Sie den Objektcode für das Werk unter den Bedingungen von Abschnitt 6 verbreiten. Alle ausführbaren Dateien, die dieses Werk enthalten, fallen ebenfalls unter Abschnitt 6, unabhängig davon, ob sie direkt mit der Bibliothek selbst verknüpft sind oder nicht.
6. Als Ausnahme zu den obigen Abschnitten dürfen Sie auch ein "Werk, das die Bibliothek verwendet", mit der Bibliothek kombinieren oder verknüpfen, um ein Werk zu erstellen, das Teile der Bibliothek enthält, und dieses Werk unter Bedingungen Ihrer Wahl verbreiten, vorausgesetzt, dass die Bedingungen eine Änderung des Werks für den eigenen Gebrauch des Kunden und ein Reverse Engineering zur Fehlersuche bei solchen Änderungen erlauben.
Sie müssen bei jeder Kopie des Werks deutlich darauf hinweisen, dass die Bibliothek darin verwendet wird und dass die Bibliothek und ihre Verwendung durch diese Lizenz abgedeckt sind. Sie müssen eine Kopie dieser Lizenz aushändigen. Wenn das Werk während der Ausführung Copyright-Hinweise anzeigt, müssen Sie den Copyright-Hinweis für die Bibliothek unter diesen Hinweisen anbringen, sowie einen Verweis, der den Benutzer auf das Exemplar dieser Lizenz verweist. Außerdem müssen Sie eines der folgenden Dinge tun:
a) dem Werk den vollständigen entsprechenden maschinenlesbaren Quellcode für die Bibliothek beifügen, einschließlich aller Änderungen, die in dem Werk verwendet wurden (die gemäß den obigen Abschnitten 1 und 2 weitergegeben werden müssen); und, wenn das Werk ein mit der Bibliothek verknüpftes ausführbares Programm ist, das vollständige maschinenlesbare "Werk, das die Bibliothek verwendet", als Objektcode und/oder Quellcode, so dass der Benutzer die Bibliothek ändern und dann erneut verknüpfen kann, um ein geändertes ausführbares Programm zu erzeugen, das die geänderte Bibliothek enthält. (Es versteht sich, dass der Benutzer, der den Inhalt von Definitionsdateien in der Bibliothek ändert, nicht unbedingt in der Lage sein wird, die Anwendung neu zu kompilieren, um die geänderten Definitionen zu verwenden).
b) Verwenden Sie einen geeigneten Shared-Library-Mechanismus für die Verknüpfung mit der Bibliothek. Ein geeigneter Mechanismus ist einer, der (1) zur Laufzeit eine Kopie der Bibliothek verwendet, die bereits auf dem Computersystem des Benutzers vorhanden ist, anstatt Bibliotheksfunktionen in die ausführbare Datei zu kopieren, und (2) mit einer geänderten Version der Bibliothek ordnungsgemäß funktioniert, wenn der Benutzer eine solche installiert, solange die geänderte Version schnittstellenkompatibel mit der Version ist, mit der das Werk erstellt wurde.
c) dem Werk ein schriftliches, mindestens drei Jahre lang gültiges Angebot beifügen, demselben Nutzer die in Absatz 6a genannten Materialien gegen ein Entgelt zu überlassen, das nicht höher ist als die Kosten für die Durchführung dieser Verteilung.
d) Wenn die Verbreitung des Werks durch die Möglichkeit erfolgt, an einem bestimmten Ort Kopien anzufertigen, muss an demselben Ort auch die Möglichkeit bestehen, die oben genannten Materialien zu kopieren.
e) Vergewissern Sie sich, dass der Nutzer bereits ein Exemplar dieser Materialien erhalten hat oder dass Sie dem Nutzer bereits ein Exemplar zugesandt haben.
Bei einer ausführbaren Datei muss die geforderte Form des "Werks, das die Bibliothek verwendet", alle Daten und Hilfsprogramme enthalten, die für die Reproduktion der ausführbaren Datei aus der Bibliothek erforderlich sind. Als besondere Ausnahme brauchen die zu verbreitenden Materialien jedoch nichts zu enthalten, was normalerweise (in Quell- oder Binärform) mit den Hauptkomponenten (Compiler, Kernel usw.) des Betriebssystems, auf dem die ausführbare Datei läuft, verbreitet wird, es sei denn, diese Komponente selbst liegt der ausführbaren Datei bei.
Es kann vorkommen, dass diese Anforderung den Lizenzbeschränkungen anderer proprietärer Bibliotheken widerspricht, die normalerweise nicht mit dem Betriebssystem mitgeliefert werden. Ein solcher Widerspruch bedeutet, dass Sie diese und die Bibliothek nicht zusammen in einer ausführbaren Datei verwenden können, die Sie weitergeben.
7. Sie dürfen Bibliothekseinrichtungen, die ein auf der Bibliothek basierendes Werk sind, Seite an Seite in einer einzigen Bibliothek zusammen mit anderen Bibliothekseinrichtungen, die nicht unter diese Lizenz fallen, unterbringen und eine solche kombinierte Bibliothek verbreiten, vorausgesetzt, daß die getrennte Verbreitung des auf der Bibliothek basierenden Werks und der anderen Bibliothekseinrichtungen anderweitig erlaubt ist, und vorausgesetzt, daß Sie diese beiden Dinge tun:
a) Der kombinierten Bibliothek ist ein Exemplar desselben Werks beizufügen, das auf der Bibliothek basiert und nicht mit anderen Bibliothekseinrichtungen kombiniert ist. Dieses muss unter den Bedingungen der oben genannten Abschnitte verteilt werden.
b) bei der kombinierten Bibliothek deutlich darauf hinweisen, dass ein Teil davon ein Werk ist, das auf der Bibliothek basiert, und erklären, wo die dazugehörige unkombinierte Form desselben Werks zu finden ist.
8. Sie dürfen die Bibliothek nicht kopieren, modifizieren, unterlizenzieren, mit ihr verlinken oder sie verbreiten, es sei denn, dies ist in dieser Lizenz ausdrücklich vorgesehen. Jeder Versuch, die Bibliothek anderweitig zu kopieren, zu modifizieren, unterzulizenzieren, mit ihr zu verknüpfen oder zu verbreiten, ist nichtig und führt automatisch zum Erlöschen Ihrer Rechte unter dieser Lizenz. Die Rechte von Parteien, die von Ihnen Kopien oder Rechte unter dieser Lizenz erhalten haben, werden jedoch nicht gekündigt, solange diese Parteien in voller Übereinstimmung bleiben.
9. Sie sind nicht verpflichtet, diese Lizenz zu akzeptieren, da Sie sie nicht unterzeichnet haben. Nichts anderes gewährt Ihnen jedoch die Erlaubnis, die Bibliothek oder von ihr abgeleitete Werke zu verändern oder zu verbreiten. Diese Handlungen sind gesetzlich verboten, wenn Sie diese Lizenz nicht akzeptieren. Indem Sie die Bibliothek (oder ein auf der Bibliothek basierendes Werk) modifizieren oder verbreiten, erklären Sie daher Ihr Einverständnis mit dieser Lizenz und allen ihren Bedingungen für das Kopieren, Verbreiten oder Modifizieren der Bibliothek oder darauf basierender Werke.
10. Jedes Mal, wenn Sie die Bibliothek (oder ein auf der Bibliothek basierendes Werk) weitergeben, erhält der Empfänger automatisch eine Lizenz des ursprünglichen Lizenzgebers zum Kopieren, Verteilen, Verknüpfen mit oder Ändern der Bibliothek gemäß diesen Bedingungen. Sie dürfen den Empfängern keine weiteren Beschränkungen für die Ausübung der hierin gewährten Rechte auferlegen. Sie sind nicht für die Durchsetzung der Einhaltung dieser Lizenz durch Dritte verantwortlich.
11. Wenn Ihnen infolge eines Gerichtsurteils oder der Behauptung einer Patentverletzung oder aus irgendeinem anderen Grund (nicht beschränkt auf Patentfragen) Bedingungen auferlegt werden (sei es durch Gerichtsbeschluss, Vereinbarung oder auf andere Weise), die den Bedingungen dieser Lizenz widersprechen, entbinden sie Sie nicht von den Bedingungen dieser Lizenz. Wenn Sie nicht in der Lage sind, die Bibliothek so zu verbreiten, dass Sie gleichzeitig Ihre Verpflichtungen aus dieser Lizenz und andere einschlägige Verpflichtungen erfüllen, dürfen Sie die Bibliothek folglich überhaupt nicht verbreiten. Wenn zum Beispiel eine Patentlizenz die unentgeltliche Weiterverbreitung der Bibliothek durch all diejenigen, die Kopien direkt oder indirekt durch Sie erhalten, nicht zulassen würde, dann wäre die einzige Möglichkeit, sowohl die Lizenz als auch diese Lizenz zu erfüllen, der vollständige Verzicht auf die Verbreitung der Bibliothek.
Sollte ein Teil dieses Abschnitts unter bestimmten Umständen für ungültig oder nicht durchsetzbar erklärt werden, so soll der Rest des Abschnitts gelten, und der Abschnitt als Ganzes soll unter anderen Umständen gelten.
Es ist nicht der Zweck dieses Abschnitts, Sie zu veranlassen, Patente oder andere Eigentumsrechte zu verletzen oder die Gültigkeit solcher Ansprüche anzufechten; dieser Abschnitt dient einzig und allein dem Schutz der Integrität des Systems der Verbreitung freier Software, das durch die Praktiken der öffentlichen Lizenzen umgesetzt wird. Viele Menschen haben im Vertrauen auf die konsequente Anwendung dieses Systems großzügige Beiträge zu der breiten Palette von Software geleistet, die über dieses System verbreitet wird; es ist Sache des Autors/Spenders zu entscheiden, ob er oder sie bereit ist, Software über ein anderes System zu verbreiten, und ein Lizenznehmer kann diese Entscheidung nicht erzwingen.
Dieser Abschnitt soll gründlich verdeutlichen, was als Konsequenz aus den übrigen Teilen dieser Lizenz zu verstehen ist.
12. Wenn die Verbreitung und/oder Benutzung der Bibliothek in bestimmten Ländern entweder durch Patente oder durch urheberrechtlich geschützte Schnittstellen eingeschränkt ist, kann der ursprüngliche Urheberrechtsinhaber, der die Bibliothek unter diese Lizenz stellt, eine ausdrückliche geographische Verbreitungsbeschränkung hinzufügen, die diese Länder ausschließt, so daß die Verbreitung nur in oder zwischen Ländern erlaubt ist, die nicht auf diese Weise ausgeschlossen sind. In einem solchen Fall enthält diese Lizenz die Einschränkung, als ob sie im Hauptteil dieser Lizenz stünde.
13. Die Free Software Foundation kann von Zeit zu Zeit überarbeitete und/oder neue Versionen der Lesser General Public License veröffentlichen. Solche neuen Versionen werden im Geiste der gegenwärtigen Version ähnlich sein, können sich aber im Detail unterscheiden, um neue Probleme oder Anliegen zu behandeln.
Jede Version erhält eine eindeutige Versionsnummer. Wenn die Bibliothek eine Versionsnummer dieser Lizenz angibt, die für sie und "jede spätere Version" gilt, haben Sie die Möglichkeit, die Bedingungen entweder dieser Version oder jeder späteren, von der Free Software Foundation veröffentlichten Version zu befolgen. Wenn die Bibliothek keine Versionsnummer der Lizenz angibt, können Sie eine beliebige Version wählen, die jemals von der Free Software Foundation veröffentlicht wurde.
14. Wenn Sie Teile der Bibliothek in andere freie Programme einbinden wollen, deren Verbreitungsbedingungen mit diesen nicht kompatibel sind, schreiben Sie an den Autor und bitten Sie um Erlaubnis. Für Software, die von der Free Software Foundation urheberrechtlich geschützt ist, schreiben Sie an die Free Software Foundation; wir machen manchmal Ausnahmen. Wir lassen uns bei unserer Entscheidung von den beiden Zielen leiten, den freien Status aller Derivate unserer freien Software zu bewahren und die gemeinsame Nutzung und Wiederverwendung von Software allgemein zu fördern.
KEINE GARANTIE
15. DA DIE BIBLIOTHEK UNENTGELTLICH LIZENZIERT WIRD, BESTEHT KEINE GARANTIE FÜR DIE BIBLIOTHEK, SOWEIT DIES NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIG IST. SOFERN NICHT SCHRIFTLICH ANDERS ANGEGEBEN, STELLEN DIE URHEBERRECHTSINHABER UND/ODER ANDERE PARTEIEN DIE BIBLIOTHEK "WIE SIE IST" ZUR VERFÜGUNG, OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTGÄNGIGKEIT UND DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. DAS GESAMTE RISIKO IN BEZUG AUF DIE QUALITÄT UND LEISTUNG DER BIBLIOTHEK LIEGT BEI IHNEN. SOLLTE SICH DIE BIBLIOTHEK ALS FEHLERHAFT ERWEISEN, ÜBERNEHMEN SIE DIE KOSTEN FÜR ALLE NOTWENDIGEN WARTUNGS-, REPARATUR- ODER KORREKTURARBEITEN.
16. IN KEINEM FALL, ES SEI DENN, DIES IST GESETZLICH VORGESCHRIEBEN ODER SCHRIFTLICH VEREINBART, HAFTET EIN URHEBERRECHTSINHABER ODER EINE ANDERE PARTEI, DIE DIE BIBLIOTHEK WIE OBEN ERLAUBT MODIFIZIERT UND/ODER WEITERVERTEILT, IHNEN GEGENÜBER FÜR SCHÄDEN, EINSCHLIESSLICH ALLGEMEINER, SPEZIELLER, ZUFÄLLIGER ODER FOLGESCHÄDEN, DIE SICH AUS DER NUTZUNG ODER DER UNFÄHIGKEIT ZUR NUTZUNG DER BIBLIOTHEK ERGEBEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DATENVERLUSTE ODER UNGENAUE DATEN ODER VERLUSTE, DIE SIE ODER DRITTE ERLEIDEN, ODER EIN VERSAGEN DER BIBLIOTHEK IM ZUSAMMENSPIEL MIT EINER ANDEREN SOFTWARE), SELBST WENN DER URHEBERRECHTSINHABER ODER EINE ANDERE PARTEI AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE.
ENDE DER BEDINGUNGEN UND KONDITIONEN
Wie Sie diese Begriffe auf Ihre neuen Bibliotheken anwenden
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Wenn Sie eine neue Bibliothek entwickeln und wollen, dass sie von größtmöglichem Nutzen für die Öffentlichkeit ist, empfehlen wir, sie zu freier Software zu machen, die jeder weitergeben und verändern kann. Sie können dies tun, indem Sie die Weiterverbreitung unter diesen Bedingungen erlauben (oder alternativ unter den Bedingungen der gewöhnlichen General Public License).
Um diese Bedingungen anzuwenden, fügen Sie die folgenden Hinweise in die Bibliothek ein. Am sichersten ist es, sie an den Anfang jeder Quelldatei zu setzen, um den Ausschluss der Gewährleistung am effektivsten zu vermitteln; und jede Datei sollte zumindest die "Copyright"-Zeile und einen Verweis darauf enthalten, wo der vollständige Hinweis zu finden ist.
eine Zeile, um den Namen der Bibliothek und eine Vorstellung von ihrer Tätigkeit zu geben.
Copyright (C) Jahr Name des Autors
Diese Bibliothek ist freie Software; Sie können sie weiterverteilen und/oder
sie unter den Bedingungen der GNU Lesser General Public
Lizenz, wie von der Free Software Foundation veröffentlicht; entweder
Version 2.1 der Lizenz oder (nach Ihrer Wahl) jede spätere Version.
Diese Bibliothek wird in der Hoffnung verteilt, dass sie nützlich sein wird,
sondern OHNE JEGLICHE GARANTIE; auch ohne die stillschweigende Garantie der
MARKTGÄNGIGKEIT oder EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Siehe die GNU
Lesser General Public License für weitere Details.
Sie sollten ein Exemplar der GNU Lesser General Public
Lizenz zusammen mit dieser Bibliothek; falls nicht, wenden Sie sich an die Freie Software
Foundation, Inc. 59 Temple Place, Suite 330, Boston, MA 02111-1307 USA
Fügen Sie auch Informationen darüber hinzu, wie Sie auf elektronischem oder Papierweg kontaktiert werden können.
Sie sollten auch Ihren Arbeitgeber (wenn Sie als Programmierer arbeiten) oder Ihre Schule, falls vorhanden, dazu bringen, eine "Copyright-Verzichtserklärung" für die Bibliothek zu unterschreiben, falls nötig. Hier ist ein Muster; ändern Sie die Namen:
Yoyodyne, Inc. lehnt hiermit alle urheberrechtlichen Ansprüche an
die Bibliothek "Frob" (eine Bibliothek zum Einstellen von Reglern), die
von James Random Hacker.
Unterschrift von Ty Coon, 1. April 1990
Ty Coon, Präsident von Vice
Das ist alles, was es zu sagen gibt!
ISC-Lizenz
(requests-oauthlib 1.3.0)
ISC-Lizenz
Copyright (c) 2014 Kenneth Reitz.
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MIT-Lizenz
(olekukonko/ts 0.0~git20140412.0.ecf753e)
Copyright (C) 2014 von Oleku Konko
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(jsoniter-go 1.0.4)
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Copyright (c) 2016 json-iterator
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MIT-Lizenz
(PyYAML – a YAML parser and emitter for Python 5.4.1, Python six 1.16.0, cachetools 4.2.2, go-ole-go-ole v1.2.0, urllib3 1.26.4)
Die MIT-Lizenz
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Copyright (c)
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(StackExchange-wmi 1.1.0)
Die MIT-Lizenz (MIT)
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MIT-Lizenz
(go-ole-go-ole 20180311-snapshot-1a4e6872)
Die MIT-Lizenz (MIT)
Copyright © 2013-2017 Yasuhiro Matsumoto, <mattn.jp@gmail.com>
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Mozilla Public License 2.0
(python-certifi 2020.12.5)
Mozilla Public License
Version 2.0
======================
1. Begriffsbestimmungen
1. "Mitwirkender" bezeichnet jede natürliche oder juristische Person, die Abgedeckte Software erstellt, zu ihrer Erstellung beiträgt oder sie besitzt.
2. "Mitwirkende Version" ist die Kombination aus den Beiträgen anderer (sofern vorhanden), die von einem Mitwirkenden verwendet werden, und dem Beitrag des betreffenden Mitwirkenden.
3. "Beitrag" bedeutet Abgedeckte Software eines bestimmten Mitwirkenden.
4. "Abgedeckte Software" bezeichnet die Quellcodeform, der der ursprüngliche Beitragende die Mitteilung in Anhang A beigefügt hat, die ausführbare Form dieser Quellcodeform und Modifikationen dieser Quellcodeform, jeweils einschließlich Teilen davon.
5. "Unvereinbar mit Sekundärlizenzen" bedeutet
a. dass der ursprüngliche Kontributor der Abgedeckten Software den in Anhang B beschriebenen Hinweis beigefügt hat; oder
b. dass die Abgedeckte Software unter den Bedingungen der Version 1.1 oder einer früheren Version der Lizenz zur Verfügung gestellt wurde, aber nicht auch unter den Bedingungen einer Sekundärlizenz.
6. "Ausführbare Form" bedeutet jede Form des Werks, die nicht die Form des Quellcodes ist.
7. "Größeres Werk" bezeichnet ein Werk, das Abgedeckte Software mit anderem Material in einer oder mehreren separaten Dateien kombiniert, das keine Abgedeckte Software ist.
8. "Lizenz" bezeichnet dieses Dokument.
9. "Lizenzierbar" bedeutet, das Recht zu haben, alle durch diese Lizenz übertragenen Rechte im größtmöglichen Umfang zu gewähren, sei es zum Zeitpunkt der ursprünglichen Gewährung oder später.
10. "Änderungen" bedeutet eine der folgenden Maßnahmen:
a. jede Datei in Quellcodeform, die aus einer Ergänzung, Löschung oder Änderung des Inhalts der Abgedeckten Software resultiert; oder
b. jede neue Datei in Quellcodeform, die eine Abgedeckte Software enthält.
11. "Patentansprüche" eines Mitwirkenden sind alle Patentansprüche, insbesondere Verfahrens-, Prozess- und Vorrichtungsansprüche, in einem von diesem Mitwirkenden lizenzierbaren Patent, die ohne die Gewährung der Lizenz durch die Herstellung, Verwendung, den Verkauf, das Anbieten zum Verkauf, die Herstellung, den Import oder die Übertragung seiner Beiträge oder seiner Mitwirkerversion verletzt würden.
12. "Sekundärlizenz" bedeutet entweder die GNU General Public License, Version 2.0, die GNU Lesser General Public License, Version 2.1, die GNU Affero General Public License, Version 3.0, oder jede spätere Version dieser Lizenzen.
13. "Quellcodeform" bezeichnet die Form des Werks, die für die Durchführung von Änderungen bevorzugt wird.
14. "Sie" (oder "Ihr") bezeichnet eine natürliche oder juristische Person, die Rechte unter dieser Lizenz ausübt. Bei juristischen Personen schließt "Sie" jede juristische Person ein, die Sie kontrolliert, von Ihnen kontrolliert wird oder mit Ihnen unter gemeinsamer Kontrolle steht. Für die Zwecke dieser Definition bedeutet "Kontrolle" (a) die Befugnis, direkt oder indirekt die Leitung oder das Management eines solchen Unternehmens zu bestimmen, sei es durch Vertrag oder auf andere Weise, oder (b) das Eigentum von mehr als fünfzig Prozent (50%) der ausstehenden Aktien oder das wirtschaftliche Eigentum an einem solchen Unternehmen.
2. Lizenzerteilung und Bedingungen
2.1. Zuschüsse
Jeder Mitwirkende gewährt Ihnen hiermit eine weltweite, gebührenfreie, nicht-exklusive Lizenz:
a. im Rahmen von Rechten des geistigen Eigentums (mit Ausnahme von Patent- oder Markenrechten), für die der Beitragende eine Lizenz zur Nutzung, Vervielfältigung, Zugänglichmachung, Änderung, Darstellung, Aufführung, Verbreitung und sonstigen Verwertung seiner Beiträge entweder in unveränderter Form, mit Änderungen oder als Teil eines größeren Werks erhält; und
b. unter den Patentansprüchen eines solchen Mitwirkenden seine Beiträge oder seine Mitwirkendenversion herzustellen, zu verwenden, zu verkaufen, zum Verkauf anzubieten, herstellen zu lassen, zu importieren und anderweitig zu übertragen.
2.2. Datum des Inkrafttretens
Die in Abschnitt 2.1 gewährten Lizenzen in Bezug auf einen Beitrag werden für jeden Beitrag an dem Tag wirksam, an dem der Beitragende diesen Beitrag zum ersten Mal verteilt.
2.3. Beschränkungen des Umfangs der Finanzhilfe
Die in diesem Abschnitt 2 gewährten Lizenzen sind die einzigen unter dieser Lizenz gewährten Rechte. Aus dem Vertrieb oder der Lizenzierung der Abgedeckten Software unter dieser Lizenz werden keine weiteren Rechte oder Lizenzen abgeleitet. Ungeachtet des obigen Abschnitts 2.1(b) wird von einem Mitwirkenden keine Patentlizenz gewährt:
a. für jeden Code, den ein Mitwirkender aus der Abgedeckten Software entfernt hat; oder
b. für Rechtsverletzungen, die durch: (i) Ihre Modifikationen und die Modifikationen Dritter an der Abgedeckten Software oder (ii) die Kombination ihrer Beiträge mit anderer Software (außer als Teil ihrer Contributor Version); oder
c. unter Patentansprüchen, die durch die Abgedeckte Software verletzt werden, wenn keine Beiträge geleistet werden.
Diese Lizenz gewährt keine Rechte an den Warenzeichen, Dienstleistungsmarken oder Logos eines Mitwirkenden (mit Ausnahme derjenigen, die zur Erfüllung der Hinweispflichten in Abschnitt 3.4 erforderlich sind).
2.4. Nachfolgende Lizenzen
Kein Mitwirkender gewährt zusätzliche Zuwendungen als Folge Ihrer Entscheidung, die Abgedeckte Software unter einer späteren Version dieser Lizenz (siehe Abschnitt 10.2) oder unter den Bedingungen einer Sekundärlizenz (falls gemäß den Bedingungen von Abschnitt 3.3 zulässig) zu vertreiben.
2.5. Vertretung
Jeder Mitwirkende versichert, dass er seine Beiträge für seine eigene(n) Schöpfung(en) hält oder dass er über ausreichende Rechte verfügt, um die durch diese Lizenz übertragenen Rechte an seinen Beiträgen zu gewähren.
2.6. Fairer Gebrauch
Diese Lizenz ist nicht dazu gedacht, Ihre Rechte einzuschränken, die Sie gemäß den geltenden Urheberrechtsgrundsätzen der fairen Nutzung, des fairen Umgangs oder anderer gleichwertiger Grundsätze haben.
2.7. Bedingungen
Die Abschnitte 3.1, 3.2, 3.3 und 3.4 sind Bedingungen für die in Abschnitt 2.1 erteilten Lizenzen.
3. Zuständigkeiten
3.1. Verteilung des Quellformulars
Jede Weitergabe der Abgedeckten Software in Quellcodeform, einschließlich aller Modifikationen, die Sie erstellen oder zu denen Sie beitragen, muss unter den Bedingungen dieser Lizenz erfolgen. Sie müssen die Empfänger darüber informieren, dass die Quellcodeform der Abgedeckten Software den Bedingungen dieser Lizenz unterliegt und wie sie eine Kopie dieser Lizenz erhalten können. Sie dürfen nicht versuchen, die Rechte der Empfänger an der Quellcodeform zu verändern oder einzuschränken.
3.2. Verteilung der ausführbaren Form
Wenn Sie die Abgedeckte Software in ausführbarer Form vertreiben, dann:
a. diese Abgedeckte Software muss auch in Quellcodeform zur Verfügung gestellt werden, wie in Abschnitt 3.1 beschrieben, und Sie müssen die Empfänger der ausführbaren Form darüber informieren, wie sie eine Kopie dieser Quellcodeform mit angemessenen Mitteln rechtzeitig erhalten können, und zwar zu einer Gebühr, die nicht höher ist als die Kosten der Verteilung an den Empfänger; und
b. Sie dürfen eine solche ausführbare Form unter den Bedingungen dieser Lizenz weitergeben oder sie unter anderen Bedingungen unterlizenzieren, vorausgesetzt, daß die Lizenz für die ausführbare Form nicht versucht, die Rechte der Empfänger an der Quellcode-Form unter dieser Lizenz zu beschränken oder zu verändern.
3.3. Verteilung eines größeren Werkes
Sie sind berechtigt, ein größeres Werk unter Bedingungen Ihrer Wahl zu erstellen und zu vertreiben, vorausgesetzt, dass Sie auch die Anforderungen dieser Lizenz für die Abgedeckte Software einhalten. Wenn das Größere Werk eine Kombination von Abgedeckter Software mit einem Werk ist, das einer oder mehreren Sekundärlizenzen unterliegt, und die Abgedeckte Software nicht mit den Sekundärlizenzen inkompatibel ist, erlaubt Ihnen diese Lizenz, die Abgedeckte Software zusätzlich unter den Bedingungen der Sekundärlizenz(en) zu vertreiben, so dass der Empfänger des Größeren Werks nach seiner Wahl die Abgedeckte Software entweder unter den Bedingungen dieser Lizenz oder unter den Bedingungen der Sekundärlizenz(en) weiter vertreiben kann.
3.4. Bekanntmachungen
Sie dürfen keine Lizenzhinweise (einschließlich Urheberrechtsvermerke, Patentvermerke, Gewährleistungsausschlüsse oder Haftungsbeschränkungen), die in der Quellcodeform der Abgedeckten Software enthalten sind, entfernen oder inhaltlich verändern, mit der Ausnahme, dass Sie Lizenzhinweise in dem Maße verändern dürfen, wie es zur Behebung bekannter sachlicher Ungenauigkeiten erforderlich ist.
3.5. Anwendung von Zusatzbedingungen
Es steht Ihnen frei, einem oder mehreren Empfängern der Abgedeckten Software Gewährleistungs-, Support-, Entschädigungs- oder Haftungsverpflichtungen anzubieten und dafür eine Gebühr zu verlangen. Sie dürfen dies jedoch nur in Ihrem eigenen Namen und nicht im Namen eines Mitwirkenden tun. Sie müssen unmissverständlich klarstellen, dass eine solche Garantie-, Support-, Entschädigungs- oder Haftungsverpflichtung nur von Ihnen angeboten wird, und Sie erklären sich hiermit bereit, jeden Mitwirkenden für jede Haftung zu entschädigen, die diesem Mitwirkenden aufgrund der von Ihnen angebotenen Garantie-, Support-, Entschädigungs- oder Haftungsklauseln entsteht. Sie können zusätzliche Gewährleistungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen einfügen, die für jede Gerichtsbarkeit gelten.
4. Unmöglichkeit der Erfüllung aufgrund von Gesetzen oder Vorschriften
Wenn es Ihnen aufgrund von Gesetzen, gerichtlichen Anordnungen oder Vorschriften unmöglich ist, eine der Bestimmungen dieser Lizenz in Bezug auf einige oder alle Abgedeckte Software einzuhalten, müssen Sie: (a) die Bedingungen dieser Lizenz so weit wie möglich einhalten; und (b) die Einschränkungen und den von ihnen betroffenen Code beschreiben. Eine solche Beschreibung muss in einer Textdatei enthalten sein, die allen Weitergaben der Abgedeckten Software unter dieser Lizenz beiliegt. Soweit dies nicht durch Gesetze oder Verordnungen untersagt ist, muss eine solche Beschreibung so detailliert sein, dass ein Empfänger mit normalen Kenntnissen in der Lage ist, sie zu verstehen.
5. Beendigung
5.1. Die im Rahmen dieser Lizenz gewährten Rechte erlöschen automatisch, wenn Sie eine der Lizenzbedingungen nicht einhalten. Wenn Sie jedoch die Bestimmungen einhalten, werden die Rechte, die Ihnen von einem bestimmten Mitwirkenden im Rahmen dieser Lizenz gewährt werden, (a) vorläufig wiederhergestellt, es sei denn, der betreffende Mitwirkende kündigt Ihnen ausdrücklich und endgültig, und (b) fortlaufend, wenn der betreffende Mitwirkende Sie nicht vor Ablauf von 60 Tagen, nachdem Sie die Bestimmungen wieder eingehalten haben, auf angemessene Weise über die Nichteinhaltung informiert. Darüber hinaus werden Ihre Zuwendungen von einem bestimmten Mitwirkenden fortlaufend wiederhergestellt, wenn dieser Mitwirkende Sie mit angemessenen Mitteln über die Nichteinhaltung informiert, wenn dies das erste Mal ist, dass Sie von diesem Mitwirkenden eine Mitteilung über die Nichteinhaltung dieser Lizenz erhalten haben, und wenn Sie vor Ablauf von 30 Tagen nach Erhalt der Mitteilung die Lizenz einhalten.
5.2. Wenn Sie einen Rechtsstreit gegen eine juristische Person einleiten, indem Sie eine Patentverletzungsklage (mit Ausnahme von Feststellungsklagen, Widerklagen und Gegenklagen) mit der Behauptung erheben, dass eine Contributor-Version direkt oder indirekt ein Patent verletzt, erlöschen die Ihnen von allen Contributors für die Abgedeckte Software gemäß Abschnitt 2.1 dieser Lizenz gewährten Rechte.
5.3. Im Falle einer Kündigung gemäß Abschnitt 5.1 oder 5.2 bleiben alle Endbenutzer-Lizenzvereinbarungen (mit Ausnahme von Distributoren und Wiederverkäufern), die von Ihnen oder Ihren Distributoren vor der Kündigung im Rahmen dieser Lizenz rechtsgültig erteilt wurden, bestehen.
6. Gewährleistungsausschluss
Die Abgedeckte Software wird unter dieser Lizenz auf einer "wie besehen"-Basis zur Verfügung gestellt, ohne jegliche ausdrückliche, stillschweigende oder gesetzliche Garantie, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Garantien, dass die Abgedeckte Software frei von Mängeln, handelsüblich, für einen bestimmten Zweck geeignet oder nicht verletzend ist. Das gesamte Risiko in Bezug auf die Qualität und Leistung der Abgedeckten Software liegt bei Ihnen. Sollte sich eine Abgedeckte Software in irgendeiner Hinsicht als fehlerhaft erweisen, so tragen Sie (und nicht ein Mitwirkender) die Kosten für die notwendige Wartung, Reparatur oder Korrektur. Dieser Gewährleistungsausschluss ist ein wesentlicher Bestandteil dieser Lizenz. Die Nutzung der Abgedeckten Software ist unter dieser Lizenz nur im Rahmen dieses Haftungsausschlusses gestattet.
7. Begrenzung der Haftung
Unter keinen Umständen und unter keiner Rechtstheorie, ob unerlaubte Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), Vertrag oder anderweitig, haftet ein Mitwirkender oder eine Person, die Abgedeckte Software wie oben erlaubt vertreibt, Ihnen gegenüber für direkte, indirekte, besondere, zufällige oder Folgeschäden jeglicher Art, einschließlich, ohne Einschränkung, Schäden für entgangenen Gewinn, Verlust von Firmenwert, Arbeitsunterbrechung, Computerausfall oder -fehlfunktion oder alle anderen kommerziellen Schäden oder Verluste, selbst wenn diese Partei über die Möglichkeit solcher Schäden informiert wurde. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für die Haftung für Todesfälle oder Personenschäden, die auf die Fahrlässigkeit einer solchen Partei zurückzuführen sind, sofern das geltende Recht eine solche Beschränkung verbietet. In einigen Rechtsordnungen ist der Ausschluss oder die Beschränkung von Neben- oder Folgeschäden nicht zulässig, so dass dieser Ausschluss und diese Beschränkung für Sie möglicherweise nicht gelten.
8. Rechtsstreitigkeiten
Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dieser Lizenz dürfen nur vor den Gerichten des Landes geführt werden, in dem der Beklagte seinen Hauptgeschäftssitz hat, und unterliegen den Gesetzen dieses Landes, ohne Bezugnahme auf dessen Kollisionsnormen. Die Bestimmungen dieses Abschnitts hindern eine Partei nicht daran, Gegenklagen oder Widerklagen zu erheben.
9. Sonstiges
Diese Lizenz stellt die vollständige Vereinbarung über den Vertragsgegenstand dar. Sollte eine Bestimmung dieser Lizenz für nicht durchsetzbar befunden werden, so ist diese Bestimmung nur insoweit zu ändern, als dies erforderlich ist, um sie durchsetzbar zu machen. Gesetze oder Vorschriften, die vorsehen, dass der Wortlaut eines Vertrages zuungunsten des Verfassers auszulegen ist, dürfen nicht dazu verwendet werden, diese Lizenz zuungunsten eines Mitwirkenden auszulegen.
10. Versionen der Lizenz
10.1. Neue Versionen
Die Mozilla Foundation ist der Lizenzverwalter. Außer wie in Abschnitt 10.3 vorgesehen, hat niemand außer dem Lizenzverwalter das Recht, neue Versionen dieser Lizenz zu ändern oder zu veröffentlichen. Jede Version erhält eine eindeutige Versionsnummer.
10.2. Auswirkungen der neuen Versionen
Sie sind berechtigt, die Abgedeckte Software unter den Bedingungen der Version der Lizenz zu vertreiben, unter der Sie die Abgedeckte Software ursprünglich erhalten haben, oder unter den Bedingungen einer späteren Version, die vom Lizenzverwalter veröffentlicht wurde.
10.3. Geänderte Versionen
Wenn Sie Software erstellen, die nicht unter diese Lizenz fällt, und Sie eine neue Lizenz für diese Software erstellen wollen, können Sie eine modifizierte Version dieser Lizenz erstellen und verwenden, wenn Sie die Lizenz umbenennen und alle Hinweise auf den Namen des Lizenzverwalters entfernen (außer dem Hinweis, dass eine solche modifizierte Lizenz von dieser Lizenz abweicht).
10.4. Weitergabe von Quellcode in einer Form, die mit Sekundärlizenzen unvereinbar ist
Wenn Sie sich dafür entscheiden, Quellcode-Formulare zu verbreiten, die mit Sekundärlizenzen unter den Bedingungen dieser Version der Lizenz nicht kompatibel sind, muss der in Anhang B dieser Lizenz beschriebene Hinweis beigefügt werden.
Anhang A - Quellcode-Formular Lizenzhinweis
Dieses Quellcode-Formular unterliegt den Bedingungen der Mozilla Public License, v. 2.0. Falls eine Kopie der MPL nicht zusammen mit dieser Datei verteilt wurde, können Sie eine Kopie erhalten unter https://mozilla.org/MPL/2.0/.
Wenn es nicht möglich oder wünschenswert ist, den Hinweis in einer bestimmten Datei unterzubringen, können Sie den Hinweis an einer Stelle einfügen (z. B. in einer LICENSE-Datei in einem entsprechenden Verzeichnis), an der ein Empfänger wahrscheinlich nach einem solchen Hinweis suchen würde.
Sie können zusätzliche genaue Hinweise auf das Urheberrecht hinzufügen.
Anhang B - Hinweis auf "Unvereinbarkeit mit Sekundärlizenzen"
Diese Quellcodeform ist "inkompatibel mit Sekundärlizenzen", wie in der Mozilla Public License, v. 2.0, definiert.
Python Software Foundation Lizenz 2.0
(pypa/setuptools 39.0.1)
Diese Lizenz wurde am 22. Oktober 2004 als offizielle PSF-Lizenz Version 2 genehmigt. Die einzigen Unterschiede zur Version 1 der PSF-Lizenz bestehen im Entfernen der Python-Versionsnummern (wie 2.1.1 oder 2.3).
PYTHON SOFTWARE FOUNDATION LIZENZ VERSION 2
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1. Diese LIZENZVEREINBARUNG besteht zwischen der Python Software Foundation ("PSF") und der Einzelperson oder Organisation ("Lizenznehmer"), die auf diese Software ("Python") in Quell- oder Binärform und die dazugehörige Dokumentation zugreift oder sie anderweitig nutzt.
2. Vorbehaltlich der Bedingungen dieser Lizenzvereinbarung gewährt PSF dem Lizenznehmer hiermit eine nicht ausschließliche, gebührenfreie, weltweite Lizenz zur Vervielfältigung, Analyse, zum Testen, zur öffentlichen Aufführung und/oder Darstellung, zur Erstellung abgeleiteter Werke, zum Vertrieb und zur sonstigen Nutzung von Python allein oder in einer abgeleiteten Version, vorausgesetzt, dass die Lizenzvereinbarung von PSF und der Hinweis auf das Urheberrecht von PSF, d.h. "Copyright (c) 2001, 2002, 2003, 2004 Python Software Foundation; All Rights Reserved" in Python allein oder in einer vom Lizenznehmer erstellten abgeleiteten Version beibehalten werden.
3. Für den Fall, dass der Lizenznehmer ein abgeleitetes Werk erstellt, das auf Python oder einem Teil davon basiert oder dieses einbezieht, und das abgeleitete Werk wie hierin vorgesehen anderen zur Verfügung stellen möchte, erklärt sich der Lizenznehmer hiermit bereit, in ein solches Werk eine kurze Zusammenfassung der an Python vorgenommenen Änderungen aufzunehmen.
4. PSF stellt dem Lizenznehmer Python auf einer "AS IS"-Basis zur Verfügung. PSF GIBT KEINE AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN ZUSICHERUNGEN ODER GARANTIEN. ALS BEISPIEL, ABER NICHT EINSCHRÄNKEND, GIBT PSF KEINE ZUSICHERUNGEN ODER GARANTIEN FÜR DIE MARKTGÄNGIGKEIT ODER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK ODER DAFÜR, DASS DIE VERWENDUNG VON PYTHON KEINE RECHTE DRITTER VERLETZT, UND LEHNT DIESE AB.
5. PSF HAFTET GEGENÜBER DEM LIZENZNEHMER ODER ANDEREN BENUTZERN VON PYTHON NICHT FÜR ZUFÄLLIGE, BESONDERE ODER FOLGESCHÄDEN ODER VERLUSTE, DIE SICH AUS DER MODIFIZIERUNG, VERBREITUNG ODER ANDERWEITIGEN NUTZUNG VON PYTHON ODER EINEM DERIVAT DAVON ERGEBEN, SELBST WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE.
6. Dieser Lizenzvertrag endet automatisch bei einem wesentlichen Verstoß gegen seine Bestimmungen und Bedingungen.
7. Keine Bestimmung dieses Lizenzvertrags ist so zu verstehen, dass sie eine Agenturbeziehung, eine Partnerschaft oder ein Gemeinschaftsunternehmen zwischen PSF und dem Lizenznehmer begründet. Dieser Lizenzvertrag gewährt keine Erlaubnis, die Marken oder den Handelsnamen von PSF im Sinne einer Marke zu verwenden, um Produkte oder Dienstleistungen des Lizenznehmers oder eines Dritten zu unterstützen oder zu fördern.
8. Durch das Kopieren, Installieren oder anderweitige Verwenden von Python erklärt sich der Lizenznehmer mit den Bedingungen dieser Lizenzvereinbarung einverstanden.