Couchbase Autonomer Operator 1.0
| Komponenten | Version | Lizenz |
|---|---|---|
| api | kubernetes-1.10.5 | Apache-Lizenz 2.0 |
| client-go | kubernetes-1.10.3 | Apache-Lizenz 2.0 |
| client-go | 1.10.6 | Apache-Lizenz 2.0 |
| Docker-org | 20180615-snapshot | (Apache License 2.0 UND Educational Community License v2.0) |
| easyjson | 20180615-snapshot | MIT-Lizenz |
| Fehler | 0.0~git20160704.0.d24ebc2 | Apache-Lizenz 2.0 |
| Komponenten | Version | Lizenz |
|---|---|---|
| ghodss-yaml | 0.0~git20150909.0.73d445a | (BSD 3-Klausel "Neue" oder "Revidierte" Lizenz UND MIT-Lizenz) |
| glog | 20180615-snapshot | Apache-Lizenz 2.0 |
| Programmiersprache Go | 20170719-snapshot-f5079bd7 | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| Programmiersprache Go | 20170825-snapshot-81e90905 | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| go-inf-inf | v0.9.0 | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| go-openapi/jsonpointer | 20180615-snapshot | Apache-Lizenz 2.0 |
| go-spew | 20180716-snapshot | ISC-Lizenz |
| golang protobuf | 20180615-snapshot | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| golang-github-docker-spdystream-dev | 0.0~git20151103.0.4d80814 | Apache-Lizenz 2.0 |
| golang-github-spf13-pflag-dev | 1.0.0+git20180403.1ce0cc6 | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| golang-gopkg-ini.v1 | 1.37.0 | Apache-Lizenz 2.0 |
| Komponenten | Version | Lizenz |
|---|---|---|
| golang-x-text-dev | 0.0~git20170627.0.6353ef0 | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| golang.org/x/net | 20180625-snapshot | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| golang.org/x/sys | 20180615-snapshot | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| golang.org/x/text | 20180615-snapshot | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| golang.org/x/time | 20180126-snapshot-f51c1270 | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| google-gofuzz | 20180615-snapshot | Apache-Lizenz 2.0 |
| gopass | 20180615-snapshot | (Common Development and Distribution License 1.0 AND ISC License) |
| gopkg.in/go-openapi/loads.v0 | 20170520-snapshot-a80dea30 | Apache-Lizenz 2.0 |
| gopkg.in/v1/ini | v1.34.0 | Apache-Lizenz 2.0 |
| govalidator | v4 | MIT-Lizenz |
| groupcache | 20180615-snapshot | Apache-Lizenz 2.0 |
| hashicorp-golang-lru | 0.0~git20160207.0.a0d98a5 | Mozilla Public License 2.0 |
| Komponenten | Version | Lizenz |
|---|---|---|
| jsoniter-go | 20180619-snapshot-f2b4162a | MIT-Lizenz |
| jsonreference | 20180615-snapshot | Apache-Lizenz 2.0 |
| Komponenten | Version | Lizenz |
|---|---|---|
| k8s.io/kube-openapi | 20180516-snapshot-50ae88d2 | Apache-Lizenz 2.0 |
| kubernetes-incubator/external-storage | 0.0.1 | Apache-Lizenz 2.0 |
| kubernetes/apiextensions-apiserver | kubernetes-1.10.5 | Apache-Lizenz 2.0 |
| kubernetes/apimachinery | 20180702-snapshot-e386b265 | Apache-Lizenz 2.0 |
| Komponenten | Version | Lizenz |
|---|---|---|
| Mergo | 20180615-snapshot | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| modern-go/aktuell | 20180424-snapshot | Apache-Lizenz 2.0 |
| modern-go/reflect2 | 20180424-snapshot | Apache-Lizenz 2.0 |
| Komponenten | Version | Lizenz |
|---|---|---|
| openshift/origin-web-console-server | 3.9.30 | Apache-Lizenz 2.0 |
| purell | v1.0.0 | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| Laufzeit | 0.0~git20160704.0.11e322e | Apache-Lizenz 2.0 |
| Komponenten | Version | Lizenz |
|---|---|---|
| spec | 20180516-snapshot-1de3e054 | Apache-Lizenz 2.0 |
| spf13-Flagge | v1.0.1 | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| strfmt | 0.0~git20160812.0.d65c7fd | Apache-Lizenz 2.0 |
| Beute | 20180615-snapshot | Apache-Lizenz 2.0 |
| Komponenten | Version | Lizenz |
|---|---|---|
| urlesc | 20180615-snapshot | BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz |
| validieren | 0.0~git20160704.0.deaf2c9 | Apache-Lizenz 2.0 |
| validieren | 20170912-snapshot-901ab082 | Apache-Lizenz 2.0 |
| yaml für Go | 20180516-snapshot-670d4cfe | (Apache-Lizenz 2.0 UND MIT-Lizenz) |
Lizenzen
Apache-Lizenz 2.0
(api kubernetes-1.10.5, client-go kubernetes-1.10.3, client-go kubernetes-1.10.6, Docker-org 20180615-snapshot, errors 0.0~git20160704.0.d24ebc2, glog 20180615-snapshot, go-openapi/jsonpointer 20180615-snapshot, golang-github-docker-spdystream-dev 0.0~git20151103.0.4d80814, golang-gopkg-ini.v1 1.37.0, google-gofuzz 20180615-snapshot, gopkg.in/go-openapi/loads.v0 20170520-snapshot-a80dea30, gopkg.in/v1/ini v1.34.0, groupcache 20180615-snapshot, jsonreference 20180615-snapshot, k8s.io/kube-openapi 20180516-snapshot-50ae88d2, kubernetes-incubator/external-storage 0.0.1, kubernetes/apiextensions-apiserver kubernetes-1.10.5, kubernetes/apimachinery 20180702-snapshot-e386b265, modern-go/concurrent 20180424-snapshot, modern-go/reflect2 20180424-snapshot, openshift/origin-web-console-server 3.9.30, runtime 0.0~git20160704.0.11e322e, spec 20180516-snapshot-1de3e054, strfmt 0.0~git20160812.0.d65c7fd, swag 20180615-snapshot, validate 0.0~git20160704.0.deaf2c9, validate 20170912-snapshot-901ab082, yaml for Go 20180516-snapshot-670d4cfe)
Apache-Lizenz
Version 2.0, Januar 2004
http://www.apache.org/licenses/
BEDINGUNGEN FÜR DIE NUTZUNG, VERVIELFÄLTIGUNG UND VERBREITUNG
1. Definitionen.
- Lizenz" bezeichnet die Bedingungen für die Nutzung, Vervielfältigung und Verbreitung, wie sie in den Abschnitten 1 bis 9 dieses Dokuments festgelegt sind.
- Lizenzgeber" bezeichnet den Urheberrechtsinhaber oder die vom Urheberrechtsinhaber autorisierte Stelle, die die Lizenz erteilt.
- Rechtsträger" ist der Zusammenschluss des handelnden Rechtsträgers und aller anderen Rechtsträger, die diesen Rechtsträger kontrollieren, von ihm kontrolliert werden oder mit ihm unter gemeinsamer Kontrolle stehen. Im Sinne dieser Definition bedeutet "Kontrolle" (i) die direkte oder indirekte Befugnis, vertraglich oder anderweitig die Leitung oder das Management eines solchen Rechtsträgers zu bestimmen, oder (ii) das Eigentum an fünfzig Prozent (50%) oder mehr der im Umlauf befindlichen Anteile oder (iii) das wirtschaftliche Eigentum an einem solchen Rechtsträger.
- Sie" (oder "Ihr") bezeichnet eine natürliche oder juristische Person, die die durch diese Lizenz gewährten Rechte ausübt.
- Unter "Quellcode" ist die bevorzugte Form für die Durchführung von Änderungen zu verstehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Software-Quellcode, Dokumentationsquelle und Konfigurationsdateien.
- Unter "Objektform" ist jede Form zu verstehen, die durch mechanische Transformation oder Übersetzung einer Quellform entsteht, einschließlich, aber nicht beschränkt auf kompilierten Objektcode, generierte Dokumentation und Konvertierungen in andere Medientypen.
- Werk" bezeichnet das urheberrechtlich geschützte Werk, sei es in Quell- oder Objektform, das unter der Lizenz zur Verfügung gestellt wird, wie es durch einen Urheberrechtsvermerk angezeigt wird, der in dem Werk enthalten oder diesem beigefügt ist (ein Beispiel ist im Anhang unten aufgeführt).
- Abgeleitete Werke" bedeutet jedes Werk, ob in Quell- oder Objektform, das auf dem Schutzgegenstand basiert (oder von ihm abgeleitet ist) und dessen redaktionelle Überarbeitungen, Anmerkungen, Ausarbeitungen oder andere Modifikationen in ihrer Gesamtheit ein originäres Werk des Urhebers darstellen. Im Sinne dieser Lizenz zählen zu den abgeleiteten Werken keine Werke, die von dem Schutzgegenstand und seinen abgeleiteten Werken trennbar bleiben oder lediglich eine Verknüpfung (oder eine namentliche Bindung) zu den Schnittstellen des Schutzgegenstands herstellen.
- Beitrag" bezeichnet jedes urheberrechtlich geschützte Werk, einschließlich der Originalversion des Schutzgegenstandes und aller Änderungen oder Ergänzungen dieses Schutzgegenstandes oder davon abgeleiteter Werke, das dem Lizenzgeber vom Urheberrechtsinhaber oder einer natürlichen oder juristischen Person, die zur Einreichung im Namen des Urheberrechtsinhabers berechtigt ist, absichtlich zur Aufnahme in den Schutzgegenstand vorgelegt wird. Im Sinne dieser Definition bedeutet "eingereicht" jede Form von elektronischer, mündlicher oder schriftlicher Kommunikation, die an den Lizenzgeber oder seine Vertreter gesendet wird, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Kommunikation in elektronischen Mailinglisten, Quellcode-Kontrollsystemen und Problemverfolgungssystemen, die vom Lizenzgeber oder in seinem Namen zum Zweck der Diskussion und Verbesserung des Schutzgegenstandes verwaltet werden, jedoch mit Ausnahme von Kommunikation, die vom Urheberrechtsinhaber deutlich sichtbar als "Kein Beitrag" gekennzeichnet oder anderweitig schriftlich bezeichnet wird.
- Mitwirkende" bezeichnet den Lizenzgeber und jede natürliche oder juristische Person, in deren Namen ein Beitrag beim Lizenzgeber eingegangen ist und anschließend in den Schutzgegenstand aufgenommen wurde.
2. Erteilung einer Urheberrechtslizenz.
Vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz gewährt Ihnen jeder Mitwirkende hiermit eine unbefristete, weltweite, nicht-exklusive, kostenlose, unwiderrufliche Urheberrechtslizenz zur Vervielfältigung, Erstellung abgeleiteter Werke, öffentlichen Darstellung, öffentlichen Aufführung, Unterlizenzierung und Verbreitung des Werks und solcher abgeleiteter Werke in Quell- oder Objektform.
3. Erteilung einer Patentlizenz.
Vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz gewährt Ihnen jeder Mitwirkende hiermit eine unbefristete, weltweite, nicht ausschließliche, kostenlose, gebührenfreie und unwiderrufliche (außer wie in diesem Abschnitt angegeben) Patentlizenz, um den Schutzgegenstand herzustellen, herstellen zu lassen, zu nutzen, zum Verkauf anzubieten, zu verkaufen, zu importieren und anderweitig zu übertragen, wobei sich diese Lizenz nur auf diejenigen Patentansprüche bezieht, die von diesem Mitwirkenden lizenziert werden können und die notwendigerweise durch seine Beiträge allein oder durch die Kombination seiner Beiträge mit dem Schutzgegenstand, für den diese Beiträge eingereicht wurden, verletzt werden. Wenn Sie einen Patentrechtsstreit gegen eine juristische Person anstrengen (einschließlich einer Widerklage oder Gegenklage in einem Rechtsstreit), in dem behauptet wird, dass der Schutzgegenstand oder ein in den Schutzgegenstand integrierter Beitrag eine direkte oder mittelbare Patentverletzung darstellt, enden alle Patentlizenzen, die Ihnen im Rahmen dieser Lizenz für den Schutzgegenstand gewährt wurden, an dem Tag, an dem ein solcher Rechtsstreit eingereicht wird.
4. Umverteilung.
Sie dürfen Kopien des Werks oder davon abgeleiteter Werke in jedem Medium, mit oder ohne Änderungen und in Quell- oder Objektform vervielfältigen und verbreiten, sofern Sie die folgenden Bedingungen erfüllen:
a) Sie müssen allen anderen Empfängern des Schutzgegenstandes oder abgeleiteter Werke eine Kopie dieser Lizenz aushändigen; und
b) Sie müssen dafür sorgen, dass alle geänderten Dateien deutliche Hinweise darauf tragen, dass Sie die Dateien geändert haben; und
c) Sie müssen alle Urheberrechts-, Patent-, Markenzeichen- und Zuordnungshinweise aus der Quellform des Werks in der Quellform aller von Ihnen verbreiteten abgeleiteten Werke beibehalten, mit Ausnahme der Hinweise, die sich nicht auf einen Teil der abgeleiteten Werke beziehen; und
d) Wenn das Werk eine "HINWEIS"-Textdatei als Teil seiner Verbreitung enthält, dann müssen alle abgeleiteten Werke, die Sie verbreiten, eine lesbare Kopie der in dieser HINWEIS-Datei enthaltenen Hinweise auf die Urheberschaft enthalten, mit Ausnahme der Hinweise, die sich nicht auf einen Teil der abgeleiteten Werke beziehen, und zwar an mindestens einer der folgenden Stellen innerhalb einer NOTICE-Textdatei, die als Teil der abgeleiteten Werke verteilt wird; innerhalb des Quellformulars oder der Dokumentation, falls diese zusammen mit den abgeleiteten Werken bereitgestellt wird; oder innerhalb einer von den abgeleiteten Werken erzeugten Anzeige, wenn und wo solche Hinweise Dritter normalerweise erscheinen.Der Inhalt der NOTICE-Datei dient nur zu Informationszwecken und verändert die Lizenz nicht. Sie dürfen in abgeleiteten Werken, die Sie verbreiten, neben oder als Zusatz zum HINWEIS-Text des Werks Ihre eigenen Hinweise auf die Urheberschaft hinzufügen, vorausgesetzt, daß solche zusätzlichen Hinweise auf die Urheberschaft nicht als Änderung der Lizenz ausgelegt werden können.
Sie können Ihren Modifikationen einen eigenen Urheberrechtsvermerk hinzufügen und zusätzliche oder andere Lizenzbedingungen für die Nutzung, Vervielfältigung oder Verbreitung Ihrer Modifikationen oder für solche abgeleiteten Werke als Ganzes vorsehen, vorausgesetzt, dass Ihre Nutzung, Vervielfältigung und Verbreitung des Werks ansonsten mit den in dieser Lizenz festgelegten Bedingungen übereinstimmt.
5. Einreichung von Beiträgen.
Sofern Sie nicht ausdrücklich etwas anderes erklären, unterliegt jeder Beitrag, den Sie dem Lizenzgeber absichtlich zur Aufnahme in den Schutzgegenstand übermitteln, den Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz, ohne zusätzliche Bestimmungen oder Bedingungen. Ungeachtet des Vorstehenden ersetzen oder ändern die vorliegenden Bestimmungen nicht die Bedingungen eines separaten Lizenzvertrags, den Sie möglicherweise mit dem Lizenzgeber in Bezug auf solche Beiträge abgeschlossen haben.
6. Markenzeichen.
Diese Lizenz gewährt nicht die Erlaubnis, die Handelsnamen, Warenzeichen, Dienstleistungsmarken oder Produktnamen des Lizenzgebers zu verwenden, es sei denn, dies ist für eine angemessene und übliche Verwendung zur Beschreibung des Ursprungs des Schutzgegenstandes und zur Wiedergabe des Inhalts der NOTICE-Datei erforderlich.
7. Ausschluss der Gewährleistung.
Sofern nicht durch geltendes Recht vorgeschrieben oder schriftlich vereinbart, stellt der Lizenzgeber den Schutzgegenstand (und jeder Mitwirkende seine Beiträge) im Ist-Zustand zur Verfügung, OHNE GEWÄHRLEISTUNGEN ODER BEDINGUNGEN IRGENDWELCHER ART, weder ausdrücklich noch stillschweigend, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Gewährleistungen oder Bedingungen des TITELS, der NICHTVERLETZUNG, der HANDELSÜBLICHKEIT oder der EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Sie sind allein dafür verantwortlich, die Angemessenheit der Nutzung oder Weiterverbreitung des Werks zu bestimmen, und übernehmen alle Risiken, die mit der Ausübung der Rechte aus dieser Lizenz verbunden sind.
8. Begrenzung der Haftung.
In keinem Fall und unter keiner Rechtstheorie, weder aus unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit) noch aus Vertrag oder anderweitig, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben (z. B. vorsätzliche und grob fahrlässige Handlungen) oder schriftlich vereinbart, haftet ein Mitwirkender Ihnen gegenüber für Schäden, einschließlich direkter, indirekter, spezieller, zufälliger oder Folgeschäden jeglicher Art, die aus dieser Lizenz oder aus der Nutzung oder Unmöglichkeit der Nutzung des Werkes entstehen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden aus Verlust von Firmenwert, Arbeitsunterbrechung, Computerausfall oder Fehlfunktionen), oder Folgeschäden jeglicher Art, die sich aus dieser Lizenz oder aus der Nutzung oder der Unmöglichkeit der Nutzung des Schutzgegenstandes ergeben (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden aus entgangenem Geschäftswert, Arbeitsunterbrechung, Computerausfall oder -fehlfunktion oder alle anderen kommerziellen Schäden oder Verluste), selbst wenn der Mitwirkende auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen worden ist.
9. Übernahme der Garantie oder der zusätzlichen Haftung.
Wenn Sie den Schutzgegenstand oder davon abgeleitete Werke weitergeben, können Sie die Übernahme von Support-, Gewährleistungs-, Entschädigungs- oder anderen Haftungsverpflichtungen und/oder Rechten im Einklang mit dieser Lizenz anbieten und dafür eine Gebühr verlangen. Bei der Annahme solcher Verpflichtungen dürfen Sie jedoch nur in Ihrem eigenen Namen und auf Ihre alleinige Verantwortung handeln, nicht im Namen eines anderen Mitwirkenden, und nur dann, wenn Sie sich bereit erklären, jeden Mitwirkenden von jeglicher Haftung freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten, die diesem Mitwirkenden aufgrund Ihrer Annahme einer solchen Garantie oder zusätzlichen Haftung entsteht oder gegen ihn geltend gemacht wird.
ENDE DER BEDINGUNGEN UND KONDITIONEN
APPENDIX: Wie Sie die Apache-Lizenz auf Ihre Arbeit anwenden
Um die Apache-Lizenz auf Ihre Arbeit anzuwenden, fügen Sie den folgenden Musterhinweis an, wobei die in Klammern "[]" eingeschlossenen Felder durch Ihre eigenen Angaben ersetzt werden. (Lassen Sie die Klammern weg!) Der Text sollte in die für das Dateiformat geeignete Kommentarsyntax eingefügt werden. Wir empfehlen außerdem, den Datei- oder Klassennamen und die Beschreibung des Zwecks auf derselben "gedruckten Seite" wie den Urheberrechtsvermerk anzugeben, um die Identifizierung in Archiven Dritter zu erleichtern.
Copyright [yyyy] [Name des Urheberrechtsinhabers]
Lizenziert unter der Apache License, Version 2.0 (die "Lizenz"); Sie dürfen diese Datei nur in Übereinstimmung mit der Lizenz verwenden. Sie können eine Kopie der Lizenz erhalten unter http://www.apache.org/licenses/LICENSE-2.0.
Sofern nicht durch geltendes Recht vorgeschrieben oder schriftlich vereinbart, wird Software, die unter der Lizenz vertrieben wird, auf einer "AS IS"-Basis vertrieben, OHNE GARANTIEN ODER BEDINGUNGEN JEGLICHER ART, weder ausdrücklich noch stillschweigend. Siehe die Lizenz für die spezifische Sprache, die die Erlaubnisse und Einschränkungen unter der Lizenz regelt.
BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
(Go programming language 20170719-snapshot-f5079bd7)
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DIESE SOFTWARE WIRD VON DEN URHEBERRECHTSINHABERN UND BEITRAGSZAHLERN IN DER VORLIEGENDEN FORM ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, WIRD ABGELEHNT. IN KEINEM FALL HAFTEN DER URHEBERRECHTSINHABER ODER DIE MITWIRKENDEN FÜR DIREKTE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE, BEISPIELHAFTE SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZGÜTERN ODER -DIENSTLEISTUNGEN, NUTZUNGS-, DATEN- ODER GEWINNVERLUSTE ODER GESCHÄFTSUNTERBRECHUNGEN), WIE AUCH IMMER DIESE VERURSACHT WURDEN UND AUF WELCHER HAFTUNGSTHEORIE SIE BERUHEN, SEI ES AUS VERTRAG, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGER HAFTUNG ODER UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER ANDERWEITIG), DIE SICH IN IRGENDEINER WEISE AUS DER NUTZUNG DIESER SOFTWARE ERGEBEN, SELBST WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT EINES SOLCHEN SCHADENS HINGEWIESEN WURDE
BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
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(ghodss-yaml 0.0~git20150909.0.73d445a, Go programming language 20170825-snapshot-81e90905, golang protobuf 20180615-snapshot, golang-github-spf13-pflag-dev 1.0.0+git20180403.1ce0cc6, golang.org/x/net 20180625-snapshot, golang.org/x/sys 20180615-snapshot, golang.org/x/text 20180615-snapshot, golang.org/x/time 20180126-snapshot-f51c1270, mergo 20180615-snapshot, spf13-pflag v1.0.1, urlesc 20180615-snapshot)
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BSD 3-Klausel "Neue" oder "Überarbeitete" Lizenz
(golang-x-text-dev 0.0~git20170627.0.6353ef0)
Format: http://www.debian.org/doc/packaging-manuals/copyright-format/1.0/
Upstream-Name: golang.org/x/text
Quelle: https://go.googlesource.com/text/
Kommentar: https://github.com/golang/text
Dateien: *
Copyright: 2009-2015 Die Go-Autoren
Lizenz: BSD-3-Klausel
Dateien: debian/*
Copyright: 2015 MartÃn Ferrari <tincho@debian.org>
Lizenz: BSD-3-Klausel
Lizenz: BSD-3-Klausel
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2. Weiterverteilungen in Binärform müssen den obigen Urheberrechtsvermerk, diese Liste von Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss in der Dokumentation und/oder anderen mit der Verteilung gelieferten Materialien wiedergeben.
3. The name of the author may not be used to endorse or promote products derived from this software without specific prior written permission.
DIESE SOFTWARE WIRD VON DEN URHEBERRECHTSINHABERN UND BEITRAGSZAHLERN IN DER VORLIEGENDEN FORM ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, WIRD ABGELEHNT. IN KEINEM FALL HAFTEN DER URHEBERRECHTSINHABER ODER DIE MITWIRKENDEN FÜR DIREKTE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE, BEISPIELHAFTE SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZGÜTERN ODER -DIENSTLEISTUNGEN, NUTZUNGS-, DATEN- ODER GEWINNVERLUSTE ODER GESCHÄFTSUNTERBRECHUNGEN), WIE AUCH IMMER DIESE VERURSACHT WURDEN UND AUF WELCHER HAFTUNGSTHEORIE SIE BERUHEN, SEI ES AUS VERTRAG, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGER HAFTUNG ODER UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER ANDERWEITIG), DIE SICH IN IRGENDEINER WEISE AUS DER NUTZUNG DIESER SOFTWARE ERGEBEN, SELBST WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT EINES SOLCHEN SCHADENS HINGEWIESEN WURDE
Gemeinsame Entwicklungs- und Vertriebslizenz 1.0
(gopass 20180615-snapshot)
GEMEINSAME ENTWICKLUNGS- UND VERTRIEBSLIZENZ (CDDL) Version 1.0
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1. Definitionen.
1.1. “Contributor” means each individual or entity that creates or contributes to the creation of Modifications.
1.2. “Contributor Version” means the combination of the Original Software, prior Modifications used by a Contributor (if any), and the Modifications made by that particular Contributor.
1.3. “Covered Software” means (a) the Original Software, or (b) Modifications, or (c) the combination of files containing Original Software with files containing Modifications, in each case including portions thereof.
1.4. “Executable” means the Covered Software in any form other than Source Code.
1.5. “Initial Developer” means the individual or entity that first makes Original Software available under this License.
1.6. “Larger Work” means a work which combines Covered Software or portions thereof with code not governed by the terms of this License.
1.7. “License” bedeutet dieses Dokument.
1.8. “Licensable” means having the right to grant, to the maximum extent possible, whether at the time of the initial grant or subsequently acquired, any and all of the rights conveyed herein.
1.9. “Modifications” means the Source Code and Executable form of any of the following:
A. Jede Datei, die durch Hinzufügung, Löschung oder Änderung des Inhalts einer Datei entsteht, die Originalsoftware oder frühere Modifikationen enthält;
B. Jede neue Datei, die irgendeinen Teil der Originalsoftware oder einer früheren Modifikation enthält; oder
C. Jede neue Datei, die beigetragen oder anderweitig unter den Bedingungen dieser Lizenz zur Verfügung gestellt wird.
1.10. “Original Software” means the Source Code and Executable form of computer software code that is originally released under this License.
1.11. “Patent Claims” means any patent claim(s), now owned or hereafter acquired, including without limitation, method, process, and apparatus claims, in any patent Licensable by grantor.
1.12. “Source Code” means (a) the common form of computer software code in which modifications are made and (b) associated documentation included in or with such code.
1.13. “You” (or “Your”) means an individual or a legal entity exercising rights under, and complying with all of the terms of, this License. For legal entities, “You” includes any entity which controls, is controlled by, or is under common control with You. For purposes of this definition, “control” means (a) the power, direct or indirect, to cause the direction or management of such entity, whether by contract or otherwise, or (b) ownership of more than fifty percent (50%) of the outstanding shares or beneficial ownership of such entity.
2. Lizenzerteilung.
2.1. Der anfängliche Zuschuss für Entwickler.
Unter der Voraussetzung, dass Sie Abschnitt 3.1 unten einhalten, und vorbehaltlich der Ansprüche Dritter auf geistiges Eigentum, gewährt Ihnen der Erstentwickler hiermit eine weltweite, lizenzgebührenfreie, nicht-exklusive Lizenz:
(a) under intellectual property rights (other than patent or trademark) Licensable by Initial Developer, to use, reproduce, modify, display, perform, sublicense and distribute the Original Software (or portions thereof), with or without Modifications, and/or as part of a Larger Work; and
(b) under Patent Claims infringed by the making, using or selling of Original Software, to make, have made, use, practice, sell, and offer for sale, and/or otherwise dispose of the Original Software (or portions thereof).
(c) The licenses granted in Sections 2.1(a) and (b) are effective on the date Initial Developer first distributes or otherwise makes the Original Software available to a third party under the terms of this License.
(d) Notwithstanding Section 2.1(b) above, no patent license is granted: (1) for code that You delete from the Original Software, or (2) for infringements caused by: (i) the modification of the Original Software, or (ii) the combination of the Original Software with other software or devices.
2.2. Beitragszahler Zuschuss.
Unter der Bedingung, dass Sie Abschnitt 3.1 einhalten, und vorbehaltlich der Ansprüche Dritter auf geistiges Eigentum, gewährt Ihnen jeder Mitwirkende hiermit eine weltweite, gebührenfreie, nicht-exklusive Lizenz:
(a) under intellectual property rights (other than patent or trademark) Licensable by Contributor to use, reproduce, modify, display, perform, sublicense and distribute the Modifications created by such Contributor (or portions thereof), either on an unmodified basis, with other Modifications, as Covered Software and/or as part of a Larger Work; and
(b) under Patent Claims infringed by the making, using, or selling of Modifications made by that Contributor either alone and/or in combination with its Contributor Version (or portions of such combination), to make, use, sell, offer for sale, have made, and/or otherwise dispose of: (1) Modifications made by that Contributor (or portions thereof); and (2) the combination of Modifications made by that Contributor with its Contributor Version (or portions of such combination).
(c) The licenses granted in Sections 2.2(a) and 2.2(b) are effective on the date Contributor first distributes or otherwise makes the Modifications available to a third party.
(d) Notwithstanding Section 2.2(b) above, no patent license is granted: (1) for any code that Contributor has deleted from the Contributor Version; (2) for infringements caused by: (i) third party modifications of Contributor Version, or (ii) the combination of Modifications made by that Contributor with other software (except as part of the Contributor Version) or other devices; or (3) under Patent Claims infringed by Covered Software in the absence of Modifications made by that Contributor.
3. Vertriebsverpflichtungen.
3.1. Verfügbarkeit des Quellcodes.
Jede Abgedeckte Software, die Sie in ausführbarer Form weitergeben oder anderweitig zur Verfügung stellen, muss auch in Quellcodeform zur Verfügung gestellt werden, und diese Quellcodeform darf nur unter den Bedingungen dieser Lizenz weitergegeben werden. Sie müssen jeder Kopie der Quellcodeform der Abgedeckten Software, die Sie vertreiben oder anderweitig zur Verfügung stellen, eine Kopie dieser Lizenz beifügen. Sie müssen die Empfänger einer solchen Abgedeckten Software in ausführbarer Form darüber informieren, wie sie diese Abgedeckte Software in Quellcodeform in angemessener Weise auf einem oder durch ein Medium erhalten können, das üblicherweise für den Softwareaustausch verwendet wird.
3.2. Änderungen.
Die Modifikationen, die Sie erstellen oder zu denen Sie beitragen, unterliegen den Bedingungen dieser Lizenz. Sie versichern, dass Sie glauben, dass Ihre Modifikationen Ihre ursprüngliche(n) Schöpfung(en) sind und/oder dass Sie über ausreichende Rechte verfügen, um die durch diese Lizenz übertragenen Rechte zu gewähren.
3.3. Erforderliche Bekanntmachungen.
Sie müssen in jede Ihrer Modifikationen einen Hinweis aufnehmen, der Sie als Mitwirkenden der Modifikation ausweist. Sie dürfen keine in der Abgedeckten Software enthaltenen Hinweise auf Urheberrechte, Patente oder Marken, Lizenzhinweise oder beschreibenden Text, der auf einen Mitwirkenden oder den ursprünglichen Entwickler hinweist, entfernen oder verändern.
3.4. Anwendung der zusätzlichen Bedingungen.
Sie dürfen keine Bedingungen für Abgedeckte Software in Quellcodeform anbieten oder auferlegen, die die anwendbare Version dieser Lizenz oder die Rechte des Empfängers hierunter verändern oder einschränken. Sie dürfen einem oder mehreren Empfängern der Abgedeckten Software Gewährleistungs-, Support-, Entschädigungs- oder Haftungsverpflichtungen anbieten und dafür eine Gebühr verlangen. Sie dürfen dies jedoch nur in Ihrem eigenen Namen tun und nicht im Namen des Erstentwicklers oder eines Mitwirkenden. Sie müssen unmissverständlich klarstellen, dass eine solche Garantie-, Support-, Entschädigungs- oder Haftungsverpflichtung nur von Ihnen angeboten wird, und Sie erklären sich hiermit bereit, den Erstentwickler und jeden Mitwirkenden von jeglicher Haftung freizustellen, die dem Erstentwickler oder einem solchen Mitwirkenden infolge der von Ihnen angebotenen Garantie-, Support-, Entschädigungs- oder Haftungsbedingungen entsteht.
3.5. Verteilung der ausführbaren Versionen.
Sie dürfen die ausführbare Form der Abgedeckten Software unter den Bedingungen dieser Lizenz oder unter den Bedingungen einer Lizenz Ihrer Wahl weitergeben, die von dieser Lizenz abweichende Bedingungen enthalten kann, vorausgesetzt, dass Sie die Bedingungen dieser Lizenz einhalten und dass die Lizenz für die ausführbare Form nicht versucht, die Rechte des Empfängers in der Quellcodeform gegenüber den in dieser Lizenz festgelegten Rechten zu beschränken oder zu verändern. Wenn Sie die Abgedeckte Software in ausführbarer Form unter einer anderen Lizenz vertreiben, müssen Sie unmissverständlich klarstellen, dass alle von dieser Lizenz abweichenden Bedingungen von Ihnen allein angeboten werden, nicht vom ursprünglichen Entwickler oder Mitwirkenden. Sie verpflichten sich hiermit, den Erstentwickler und jeden Mitwirkenden von jeglicher Haftung freizustellen, die dem Erstentwickler oder dem Mitwirkenden aufgrund der von Ihnen angebotenen Bedingungen entsteht.
3.6. Größere Werke.
Sie dürfen ein größeres Werk erstellen, indem Sie die Abgedeckte Software mit anderem Code, der nicht den Bedingungen dieser Lizenz unterliegt, kombinieren und das größere Werk als ein einziges Produkt vertreiben. In einem solchen Fall müssen Sie sicherstellen, dass die Anforderungen dieser Lizenz für die Abgedeckte Software erfüllt sind.
4. Versionen der Lizenz.
4.1. Neue Versionen.
Sun Microsystems, Inc. ist der ursprüngliche Lizenzverwalter und kann von Zeit zu Zeit überarbeitete und/oder neue Versionen dieser Lizenz veröffentlichen. Jede Version erhält eine eindeutige Versionsnummer. Außer wie in Abschnitt 4.3 vorgesehen, hat niemand außer dem Lizenzverwalter das Recht, diese Lizenz zu ändern.
4.2. Auswirkung der neuen Versionen.
Sie dürfen die Abgedeckte Software stets unter den Bedingungen der Version der Lizenz, unter der Sie die Abgedeckte Software ursprünglich erhalten haben, weiter nutzen, vertreiben oder anderweitig verfügbar machen. Wenn der ursprüngliche Entwickler einen Hinweis in die Originalsoftware einfügt, der es verbietet, diese unter einer späteren Version der Lizenz zu vertreiben oder anderweitig verfügbar zu machen, müssen Sie die Abgedeckte Software unter den Bedingungen der Version der Lizenz, unter der Sie die Abgedeckte Software ursprünglich erhalten haben, vertreiben und verfügbar machen. Andernfalls können Sie sich auch dafür entscheiden, die Abgedeckte Software unter den Bedingungen einer späteren Version der Lizenz, die vom Lizenzverwalter veröffentlicht wurde, zu verwenden, zu vertreiben oder anderweitig verfügbar zu machen.
4.3. Geänderte Versionen.
Wenn Sie ein Erstentwickler sind und eine neue Lizenz für Ihre Originalsoftware erstellen wollen, dürfen Sie eine modifizierte Version dieser Lizenz erstellen und verwenden, wenn Sie: (a) die Lizenz umbenennen und alle Hinweise auf den Namen des Lizenzverwalters entfernen (außer dem Hinweis, dass die Lizenz von dieser Lizenz abweicht); und (b) anderweitig deutlich machen, dass die Lizenz Bedingungen enthält, die von dieser Lizenz abweichen.
5. AUSSCHLUSS DER GEWÄHRLEISTUNG.
DIE ABGEDECKTE SOFTWARE WIRD IM RAHMEN DIESER LIZENZ OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH UND OHNE EINSCHRÄNKUNG DER GARANTIE, DASS DIE ABGEDECKTE SOFTWARE FREI VON MÄNGELN, HANDELSÜBLICH, FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK GEEIGNET ODER NICHT VERLETZEND IST. DAS GESAMTE RISIKO IN BEZUG AUF DIE QUALITÄT UND LEISTUNG DER BETROFFENEN SOFTWARE LIEGT BEI IHNEN. SOLLTE SICH EINE ABGEDECKTE SOFTWARE IN IRGENDEINER HINSICHT ALS FEHLERHAFT ERWEISEN, SO TRAGEN SIE (NICHT DER URSPRÜNGLICHE ENTWICKLER ODER EIN ANDERER MITWIRKENDER) DIE KOSTEN DER NOTWENDIGEN WARTUNG, REPARATUR ODER KORREKTUR. DIESER GARANTIEAUSSCHLUSS IST EIN WESENTLICHER BESTANDTEIL DIESER LIZENZ. DIE VERWENDUNG DER BETROFFENEN SOFTWARE IST NUR IM RAHMEN DIESES HAFTUNGSAUSSCHLUSSES GESTATTET.
6. BEENDIGUNG.
6.1. Diese Lizenz und die hierunter gewährten Rechte erlöschen automatisch, wenn Sie die hierin enthaltenen Bestimmungen nicht einhalten und diesen Verstoß nicht innerhalb von 30 Tagen nach Kenntnisnahme des Verstoßes beheben. Bestimmungen, die aufgrund ihrer Natur über die Beendigung dieser Lizenz hinaus in Kraft bleiben müssen, bleiben bestehen.
6.2. Wenn Sie einen Patentverletzungsanspruch (mit Ausnahme von Feststellungsklagen) gegen den Erstentwickler oder einen Mitwirkenden (der Erstentwickler oder Mitwirkende, gegen den Sie einen solchen Anspruch geltend machen, wird als "Teilnehmer" bezeichnet) mit der Behauptung geltend machen, dass die Teilnehmersoftware (d.h. die Mitwirkendenversion, wenn der Teilnehmer ein Mitwirkender ist, oder die Originalsoftware, wenn der Teilnehmer der Erstentwickler ist) direkt oder indirekt ein Patent verletzt, dann erlöschen alle Rechte, die Ihnen direkt oder indirekt von diesem Teilnehmer, dem Erstentwickler (wenn der Erstentwickler nicht der Teilnehmer ist) und allen Mitwirkenden gemäß Abschnitt 2.1 und/oder 2.2 dieser Lizenz gewährt werden, mit einer Frist von 60 Tagen durch den Teilnehmer mit Wirkung für die Zukunft und automatisch nach Ablauf dieser Frist enden, es sei denn, Sie ziehen innerhalb dieser 60 Tage Ihren Anspruch in Bezug auf die Software des Teilnehmers gegenüber dem Teilnehmer entweder einseitig oder gemäß einer schriftlichen Vereinbarung mit dem Teilnehmer zurück.
6.3. Im Falle einer Kündigung gemäß Abschnitt 6.1 oder 6.2 bleiben alle Endbenutzerlizenzen, die von Ihnen oder einem Vertriebspartner vor der Kündigung rechtsgültig erteilt wurden (mit Ausnahme von Lizenzen, die Ihnen von einem Vertriebspartner erteilt wurden), auch nach der Kündigung bestehen.
7. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG.
DIESE HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG GILT NICHT FÜR DIE HAFTUNG FÜR TODESFÄLLE ODER PERSONENSCHÄDEN, DIE AUF FAHRLÄSSIGKEIT EINER SOLCHEN PARTEI ZURÜCKZUFÜHREN SIND, SOFERN DAS GELTENDE RECHT EINE SOLCHE BESCHRÄNKUNG VERBIETET. IN EINIGEN GERICHTSBARKEITEN IST DER AUSSCHLUSS ODER DIE BESCHRÄNKUNG VON ZUFÄLLIGEN SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN NICHT ZULÄSSIG, SO DASS DIESER AUSSCHLUSS UND DIESE BESCHRÄNKUNG MÖGLICHERWEISE NICHT AUF SIE ZUTREFFEN.
8. U.S. REGIERUNG ENDVERBRAUCHER.
Die Abgedeckte Software ist ein "kommerzieller Gegenstand", wie dieser Begriff in 48 C.F.R. 2.101 (Okt. 1995) definiert ist, bestehend aus "kommerzieller Computersoftware" (wie dieser Begriff in 48 C.F.R. 252.227-7014(a)(1) definiert ist) und "kommerzieller Computersoftware-Dokumentation", wie diese Begriffe in 48 C.F.R. 12.212 (Sept. 1995) verwendet werden. In Übereinstimmung mit 48 C.F.R. 12.212 und 48 C.F.R. 227.7202-1 bis 227.7202-4 (Juni 1995) erwerben alle Endbenutzer der US-Regierung die Abgedeckte Software nur mit den hierin festgelegten Rechten. Diese Klausel über die Rechte der US-Regierung tritt an die Stelle aller anderen FAR-, DFAR- oder sonstigen Klauseln oder Bestimmungen, die sich mit den Rechten der Regierung an Computersoftware im Rahmen dieser Lizenz befassen, und ersetzt diese.
9. VERSCHIEDENES.
Diese Lizenz stellt die vollständige Vereinbarung bezüglich des Vertragsgegenstandes dar. Sollte sich eine Bestimmung dieser Lizenz als nicht durchsetzbar erweisen, so wird diese Bestimmung nur insoweit geändert, als dies erforderlich ist, um sie durchsetzbar zu machen. Diese Lizenz unterliegt dem Recht der Gerichtsbarkeit, die in einem in der Originalsoftware enthaltenen Hinweis angegeben ist (sofern das anwendbare Recht, falls vorhanden, nichts anderes vorsieht), unter Ausschluss der Kollisionsnormen einer solchen Gerichtsbarkeit. Jeder Rechtsstreit im Zusammenhang mit dieser Lizenz unterliegt der Gerichtsbarkeit der Gerichte, die in einem in der Originalsoftware enthaltenen Hinweis angegeben sind, wobei die unterlegene Partei für die Kosten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Gerichtskosten und angemessene Anwaltsgebühren und -auslagen, verantwortlich ist. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf wird ausdrücklich ausgeschlossen. Gesetze oder Vorschriften, die vorsehen, dass der Wortlaut eines Vertrages zuungunsten des Verfassers auszulegen ist, gelten nicht für diese Lizenz. Sie erklären sich damit einverstanden, dass Sie allein für die Einhaltung der Exportverwaltungsvorschriften der Vereinigten Staaten (und der Exportkontrollgesetze und -vorschriften anderer Länder) verantwortlich sind, wenn Sie die Abgedeckte Software verwenden, vertreiben oder anderweitig verfügbar machen.
10. VERANTWORTUNG FÜR ANSPRÜCHE.
Zwischen dem Erstentwickler und den Mitwirkenden ist jede Partei für Ansprüche und Schäden verantwortlich, die direkt oder indirekt aus der Nutzung ihrer Rechte unter dieser Lizenz entstehen, und Sie erklären sich bereit, mit dem Erstentwickler und den Mitwirkenden zusammenzuarbeiten, um diese Verantwortung auf einer gerechten Basis zu verteilen. Nichts hierin ist beabsichtigt oder soll als ein Eingeständnis der Haftung angesehen werden.
Gemeinschaftslizenz für Bildungszwecke v2.0
(Docker-org 20180615-snapshot)
Lizenz der Bildungsgemeinschaft
Version 2.0, April 2007
http://www.osedu.org/licenses/
Die Educational Community License Version 2.0 ("ECL") besteht aus der Apache 2.0-Lizenz, die dahingehend modifiziert wurde, dass der Umfang der Patenterteilung in Abschnitt 3 geändert wurde, um den Bedürfnissen der Bildungsgemeinschaften, die diese Lizenz verwenden, gerecht zu werden.
Die ursprüngliche Apache 2.0-Lizenz finden Sie unter: http://www.apache.org/licenses/LICENSE-2.0
BEDINGUNGEN FÜR DIE NUTZUNG, VERVIELFÄLTIGUNG UND VERBREITUNG
1. Definitionen.
- Lizenz" bezeichnet die Bedingungen für die Nutzung, Vervielfältigung und Verbreitung, wie sie in den Abschnitten 1 bis 9 dieses Dokuments festgelegt sind.
- Lizenzgeber" bezeichnet den Urheberrechtsinhaber oder die vom Urheberrechtsinhaber autorisierte Stelle, die die Lizenz erteilt.
- Rechtsträger" ist der Zusammenschluss des handelnden Rechtsträgers und aller anderen Rechtsträger, die diesen Rechtsträger kontrollieren, von ihm kontrolliert werden oder mit ihm unter gemeinsamer Kontrolle stehen. Im Sinne dieser Definition bedeutet "Kontrolle" (i) die direkte oder indirekte Befugnis, vertraglich oder anderweitig die Leitung oder das Management eines solchen Rechtsträgers zu bestimmen, oder (ii) das Eigentum an fünfzig Prozent (50%) oder mehr der im Umlauf befindlichen Anteile oder (iii) das wirtschaftliche Eigentum an einem solchen Rechtsträger.
- Sie" (oder "Ihr") bezeichnet eine natürliche oder juristische Person, die die durch diese Lizenz gewährten Rechte ausübt.
- Unter "Quellcode" ist die bevorzugte Form für die Durchführung von Änderungen zu verstehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Software-Quellcode, Dokumentationsquelle und Konfigurationsdateien.
- Unter "Objektform" ist jede Form zu verstehen, die durch mechanische Transformation oder Übersetzung einer Quellform entsteht, einschließlich, aber nicht beschränkt auf kompilierten Objektcode, generierte Dokumentation und Konvertierungen in andere Medientypen.
- Werk" bezeichnet das urheberrechtlich geschützte Werk, sei es in Quell- oder Objektform, das unter der Lizenz zur Verfügung gestellt wird, wie es durch einen Urheberrechtsvermerk angezeigt wird, der in dem Werk enthalten oder diesem beigefügt ist (ein Beispiel ist im Anhang unten aufgeführt).
- Abgeleitete Werke" bedeutet jedes Werk, ob in Quell- oder Objektform, das auf dem Schutzgegenstand basiert (oder von ihm abgeleitet ist) und dessen redaktionelle Überarbeitungen, Anmerkungen, Ausarbeitungen oder andere Modifikationen in ihrer Gesamtheit ein originäres Werk des Urhebers darstellen. Im Sinne dieser Lizenz zählen zu den abgeleiteten Werken keine Werke, die von dem Schutzgegenstand und seinen abgeleiteten Werken trennbar bleiben oder lediglich eine Verknüpfung (oder eine namentliche Bindung) zu den Schnittstellen des Schutzgegenstands herstellen.
- Beitrag" bezeichnet jedes urheberrechtlich geschützte Werk, einschließlich der Originalversion des Schutzgegenstandes und aller Änderungen oder Ergänzungen dieses Schutzgegenstandes oder davon abgeleiteter Werke, das dem Lizenzgeber vom Urheberrechtsinhaber oder einer natürlichen oder juristischen Person, die zur Einreichung im Namen des Urheberrechtsinhabers berechtigt ist, absichtlich zur Aufnahme in den Schutzgegenstand vorgelegt wird. Im Sinne dieser Definition bedeutet "eingereicht" jede Form von elektronischer, mündlicher oder schriftlicher Kommunikation, die an den Lizenzgeber oder seine Vertreter gesendet wird, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Kommunikation in elektronischen Mailinglisten, Quellcode-Kontrollsystemen und Problemverfolgungssystemen, die vom Lizenzgeber oder in seinem Namen zum Zweck der Diskussion und Verbesserung des Schutzgegenstandes verwaltet werden, jedoch mit Ausnahme von Kommunikation, die vom Urheberrechtsinhaber deutlich sichtbar als "Kein Beitrag" gekennzeichnet oder anderweitig schriftlich bezeichnet wird.
- Mitwirkende" bezeichnet den Lizenzgeber und jede natürliche oder juristische Person, in deren Namen ein Beitrag beim Lizenzgeber eingegangen ist und anschließend in den Schutzgegenstand aufgenommen wurde.
2. Erteilung einer Urheberrechtslizenz.
Vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz gewährt Ihnen jeder Mitwirkende hiermit eine unbefristete, weltweite, nicht-exklusive, kostenlose, unwiderrufliche Urheberrechtslizenz zur Vervielfältigung, Erstellung abgeleiteter Werke, öffentlichen Darstellung, öffentlichen Aufführung, Unterlizenzierung und Verbreitung des Werks und solcher abgeleiteter Werke in Quell- oder Objektform.
3. Erteilung einer Patentlizenz.
Vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz gewährt Ihnen jeder Mitwirkende hiermit eine unbefristete, weltweite, nicht ausschließliche, kostenlose, gebührenfreie und unwiderrufliche (außer wie in diesem Abschnitt angegeben) Patentlizenz, um den Schutzgegenstand herzustellen, herstellen zu lassen, zu nutzen, zum Verkauf anzubieten, zu verkaufen, zu importieren und anderweitig zu übertragen, wobei sich diese Lizenz nur auf diejenigen Patentansprüche bezieht, die von diesem Mitwirkenden lizenziert werden können und die notwendigerweise durch seine Beiträge allein oder durch die Kombination seiner Beiträge mit dem Schutzgegenstand, für den diese Beiträge eingereicht wurden, verletzt werden. Wenn Sie einen Patentrechtsstreit gegen eine juristische Person anstrengen (einschließlich einer Widerklage oder Gegenklage in einem Rechtsstreit), in dem behauptet wird, dass der Schutzgegenstand oder ein in den Schutzgegenstand integrierter Beitrag eine direkte oder mittelbare Patentverletzung darstellt, enden alle Patentlizenzen, die Ihnen im Rahmen dieser Lizenz für den Schutzgegenstand gewährt wurden, an dem Tag, an dem ein solcher Rechtsstreit eingereicht wird.
4. Umverteilung.
Sie dürfen Kopien des Werks oder davon abgeleiteter Werke in jedem Medium, mit oder ohne Änderungen und in Quell- oder Objektform vervielfältigen und verbreiten, sofern Sie die folgenden Bedingungen erfüllen:
a) Sie müssen allen anderen Empfängern des Schutzgegenstandes oder abgeleiteter Werke eine Kopie dieser Lizenz aushändigen; und
b) Sie müssen dafür sorgen, dass alle geänderten Dateien deutliche Hinweise darauf tragen, dass Sie die Dateien geändert haben; und
c) Sie müssen alle Urheberrechts-, Patent-, Markenzeichen- und Zuordnungshinweise aus der Quellform des Werks in der Quellform aller von Ihnen verbreiteten abgeleiteten Werke beibehalten, mit Ausnahme der Hinweise, die sich nicht auf einen Teil der abgeleiteten Werke beziehen; und
d) Wenn das Werk eine "HINWEIS"-Textdatei als Teil seiner Verbreitung enthält, dann müssen alle abgeleiteten Werke, die Sie verbreiten, eine lesbare Kopie der in dieser HINWEIS-Datei enthaltenen Hinweise auf die Urheberschaft enthalten, mit Ausnahme der Hinweise, die sich nicht auf einen Teil der abgeleiteten Werke beziehen, und zwar an mindestens einer der folgenden Stellen innerhalb einer NOTICE-Textdatei, die als Teil der abgeleiteten Werke verteilt wird; innerhalb des Quellformulars oder der Dokumentation, falls diese zusammen mit den abgeleiteten Werken bereitgestellt wird; oder innerhalb einer von den abgeleiteten Werken erzeugten Anzeige, wenn und wo solche Hinweise Dritter normalerweise erscheinen.Der Inhalt der NOTICE-Datei dient nur zu Informationszwecken und verändert die Lizenz nicht. Sie dürfen in abgeleiteten Werken, die Sie verbreiten, neben oder als Zusatz zum HINWEIS-Text des Werks Ihre eigenen Hinweise auf die Urheberschaft hinzufügen, vorausgesetzt, daß solche zusätzlichen Hinweise auf die Urheberschaft nicht als Änderung der Lizenz ausgelegt werden können.
Sie können Ihren Modifikationen einen eigenen Urheberrechtsvermerk hinzufügen und zusätzliche oder andere Lizenzbedingungen für die Nutzung, Vervielfältigung oder Verbreitung Ihrer Modifikationen oder für solche abgeleiteten Werke als Ganzes vorsehen, vorausgesetzt, dass Ihre Nutzung, Vervielfältigung und Verbreitung des Werks ansonsten mit den in dieser Lizenz festgelegten Bedingungen übereinstimmt.
5. Einreichung von Beiträgen.
Sofern Sie nicht ausdrücklich etwas anderes erklären, unterliegt jeder Beitrag, den Sie dem Lizenzgeber absichtlich zur Aufnahme in den Schutzgegenstand übermitteln, den Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz, ohne zusätzliche Bestimmungen oder Bedingungen. Ungeachtet des Vorstehenden ersetzen oder ändern die vorliegenden Bestimmungen nicht die Bedingungen eines separaten Lizenzvertrags, den Sie möglicherweise mit dem Lizenzgeber in Bezug auf solche Beiträge abgeschlossen haben.
6. Markenzeichen.
Diese Lizenz gewährt nicht die Erlaubnis, die Handelsnamen, Warenzeichen, Dienstleistungsmarken oder Produktnamen des Lizenzgebers zu verwenden, es sei denn, dies ist für eine angemessene und übliche Verwendung zur Beschreibung des Ursprungs des Schutzgegenstandes und zur Wiedergabe des Inhalts der NOTICE-Datei erforderlich.
7. Ausschluss der Gewährleistung.
Sofern nicht durch geltendes Recht vorgeschrieben oder schriftlich vereinbart, stellt der Lizenzgeber den Schutzgegenstand (und jeder Mitwirkende seine Beiträge) im Ist-Zustand zur Verfügung, OHNE GEWÄHRLEISTUNGEN ODER BEDINGUNGEN IRGENDWELCHER ART, weder ausdrücklich noch stillschweigend, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Gewährleistungen oder Bedingungen des TITELS, der NICHTVERLETZUNG, der HANDELSÜBLICHKEIT oder der EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Sie sind allein dafür verantwortlich, die Angemessenheit der Nutzung oder Weiterverbreitung des Werks zu bestimmen, und übernehmen alle Risiken, die mit der Ausübung der Rechte aus dieser Lizenz verbunden sind.
8. Begrenzung der Haftung.
In keinem Fall und unter keiner Rechtstheorie, weder aus unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit) noch aus Vertrag oder anderweitig, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben (z. B. vorsätzliche und grob fahrlässige Handlungen) oder schriftlich vereinbart, haftet ein Mitwirkender Ihnen gegenüber für Schäden, einschließlich direkter, indirekter, spezieller, zufälliger oder Folgeschäden jeglicher Art, die aus dieser Lizenz oder aus der Nutzung oder Unmöglichkeit der Nutzung des Werkes entstehen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden aus Verlust von Firmenwert, Arbeitsunterbrechung, Computerausfall oder Fehlfunktionen), oder Folgeschäden jeglicher Art, die sich aus dieser Lizenz oder aus der Nutzung oder der Unmöglichkeit der Nutzung des Schutzgegenstandes ergeben (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden aus entgangenem Geschäftswert, Arbeitsunterbrechung, Computerausfall oder -fehlfunktion oder alle anderen kommerziellen Schäden oder Verluste), selbst wenn der Mitwirkende auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen worden ist.
9. Übernahme der Garantie oder der zusätzlichen Haftung.
Wenn Sie den Schutzgegenstand oder davon abgeleitete Werke weitergeben, können Sie die Übernahme von Support-, Gewährleistungs-, Entschädigungs- oder anderen Haftungsverpflichtungen und/oder Rechten im Einklang mit dieser Lizenz anbieten und dafür eine Gebühr verlangen. Bei der Annahme solcher Verpflichtungen dürfen Sie jedoch nur in Ihrem eigenen Namen und auf Ihre alleinige Verantwortung handeln, nicht im Namen eines anderen Mitwirkenden, und nur dann, wenn Sie sich bereit erklären, jeden Mitwirkenden von jeglicher Haftung freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten, die diesem Mitwirkenden aufgrund Ihrer Annahme einer solchen Garantie oder zusätzlichen Haftung entsteht oder gegen ihn geltend gemacht wird.
ENDE DER BEDINGUNGEN UND KONDITIONEN
APPENDIX: Wie Sie die Educational Community License auf Ihre Arbeit anwenden
Um die Gemeinschaftslizenz für Bildungszwecke auf Ihre Arbeit anzuwenden, fügen Sie den folgenden Musterhinweis bei, wobei Sie die in Klammern "[]" eingeschlossenen Felder durch Ihre eigenen Identifikationsdaten ersetzen. (Lassen Sie die Klammern weg!) Der Text sollte in die für das Dateiformat geeignete Kommentarsyntax eingefügt werden. Wir empfehlen außerdem, den Datei- oder Klassennamen und die Beschreibung des Zwecks auf derselben "gedruckten Seite" wie den Urheberrechtsvermerk anzugeben, um die Identifizierung in Archiven Dritter zu erleichtern.
Copyright [yyyy] [Name des Urheberrechtsinhabers]
Lizenziert unter der Educational Community License, Version 2.0 (die "Lizenz"); Sie dürfen diese Datei nur in Übereinstimmung mit der Lizenz verwenden. Sie können eine Kopie der Lizenz erhalten unter
http://www.osedu.org/licenses/ECL-2.0
Sofern nicht durch geltendes Recht vorgeschrieben oder schriftlich vereinbart, wird Software, die unter der Lizenz vertrieben wird, auf einer "AS IS"-Basis vertrieben, OHNE GARANTIEN ODER BEDINGUNGEN JEGLICHER ART, weder ausdrücklich noch stillschweigend. Siehe die Lizenz für die spezifische Sprache, die die Erlaubnisse und Einschränkungen unter der Lizenz regelt.
ISC-Lizenz
(go-spew 20180716-snapshot, gopass 20180615-snapshot)
ISC-Lizenz (ISCL)
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Copyright (c) 4-stellige Jahreszahl, Name der Firma oder Person
Hiermit wird die Erlaubnis erteilt, diese Software für beliebige Zwecke mit oder ohne Gebühr zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren und/oder zu vertreiben, vorausgesetzt, dass der obige Urheberrechtshinweis und dieser Erlaubnishinweis in allen Kopien erscheinen.
DIE SOFTWARE WIRD "SO WIE SIE IST" ZUR VERFÜGUNG GESTELLT UND DER AUTOR LEHNT JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNG IN BEZUG AUF DIESE SOFTWARE AB, EINSCHLIESSLICH ALLER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN DER MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG. IN KEINEM FALL HAFTET DER AUTOR FÜR BESONDERE, DIREKTE, INDIREKTE ODER FOLGESCHÄDEN ODER SCHÄDEN JEGLICHER ART, DIE SICH AUS NUTZUNGS-, DATEN- ODER GEWINNVERLUSTEN ERGEBEN, SEI ES DURCH VERTRAG, FAHRLÄSSIGKEIT ODER ANDERE UNERLAUBTE HANDLUNGEN, DIE SICH AUS ODER IN VERBINDUNG MIT DER NUTZUNG ODER LEISTUNG DIESER SOFTWARE ERGEBEN.
MIT-Lizenz
(easyjson 20180615-snapshot, ghodss-yaml 0.0~git20150909.0.73d445a, govalidator v4, jsoniter-go 20180619-snapshot-f2b4162a, yaml for Go 20180516-snapshot-670d4cfe)
Die MIT-Lizenz
Copyright (c)
Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (die "Software") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies unter den folgenden Bedingungen zu gestatten:
Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.
DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER ANDERE HAFTUNGEN, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG DER SOFTWARE ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN.
Mozilla Public License 2.0
(hashicorp-golang-lru 0.0~git20160207.0.a0d98a5)
Mozilla Public License
Version 2.0
1. Begriffsbestimmungen
1. "Mitwirkender" bezeichnet jede natürliche oder juristische Person, die Abgedeckte Software erstellt, zu ihrer Erstellung beiträgt oder sie besitzt.
2. "Mitwirkende Version" ist die Kombination aus den Beiträgen anderer (sofern vorhanden), die von einem Mitwirkenden verwendet werden, und dem Beitrag des betreffenden Mitwirkenden.
3. "Beitrag" bedeutet Abgedeckte Software eines bestimmten Mitwirkenden.
4. "Abgedeckte Software" bezeichnet die Quellcodeform, der der ursprüngliche Beitragende die Mitteilung in Anhang A beigefügt hat, die ausführbare Form dieser Quellcodeform und Modifikationen dieser Quellcodeform, jeweils einschließlich Teilen davon.
5. "Unvereinbar mit Sekundärlizenzen" bedeutet
a. dass der ursprüngliche Kontributor der Abgedeckten Software den in Anhang B beschriebenen Hinweis beigefügt hat; oder
b. dass die Abgedeckte Software unter den Bedingungen der Version 1.1 oder einer früheren Version der Lizenz zur Verfügung gestellt wurde, aber nicht auch unter den Bedingungen einer Sekundärlizenz.
6. "Ausführbare Form" bedeutet jede Form des Werks, die nicht die Form des Quellcodes ist.
7. "Größeres Werk" bezeichnet ein Werk, das Abgedeckte Software mit anderem Material in einer oder mehreren separaten Dateien kombiniert, das keine Abgedeckte Software ist.
8. "Lizenz" bezeichnet dieses Dokument.
9. "Lizenzierbar" bedeutet, das Recht zu haben, alle durch diese Lizenz übertragenen Rechte im größtmöglichen Umfang zu gewähren, sei es zum Zeitpunkt der ursprünglichen Gewährung oder später.
10. "Änderungen" bedeutet eine der folgenden Maßnahmen:
a. jede Datei in Quellcodeform, die aus einer Ergänzung, Löschung oder Änderung des Inhalts der Abgedeckten Software resultiert; oder
b. jede neue Datei in Quellcodeform, die eine Abgedeckte Software enthält.
10. "Patentansprüche" eines Mitwirkenden sind alle Patentansprüche, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Verfahrens-, Prozess- und Vorrichtungsansprüche, in einem von diesem Mitwirkenden lizenzierbaren Patent, die ohne die Gewährung der Lizenz durch die Herstellung, Verwendung, den Verkauf, das Anbieten zum Verkauf, die Herstellung, den Import oder die Übertragung seiner Beiträge oder seiner Mitwirkerversion verletzt würden.
11. "Sekundärlizenz" bedeutet entweder die GNU General Public License, Version 2.0, die GNU Lesser General Public License, Version 2.1, die GNU Affero General Public License, Version 3.0, oder jede spätere Version dieser Lizenzen.
12. "Quellcodeform" bezeichnet die Form des Werks, die für die Durchführung von Änderungen bevorzugt wird.
13. "Sie" (oder "Ihr") bezeichnet eine natürliche oder juristische Person, die Rechte unter dieser Lizenz ausübt. Bei juristischen Personen schließt "Sie" jede juristische Person ein, die Sie kontrolliert, von Ihnen kontrolliert wird oder mit Ihnen unter gemeinsamer Kontrolle steht. Für die Zwecke dieser Definition bedeutet "Kontrolle" (a) die Befugnis, direkt oder indirekt die Leitung oder das Management eines solchen Unternehmens zu bestimmen, sei es durch Vertrag oder auf andere Weise, oder (b) das Eigentum von mehr als fünfzig Prozent (50%) der ausstehenden Aktien oder das wirtschaftliche Eigentum an einem solchen Unternehmen.
2. Lizenzerteilung und Bedingungen
2.1. Zuschüsse
Jeder Mitwirkende gewährt Ihnen hiermit eine weltweite, gebührenfreie, nicht-exklusive Lizenz:
a. im Rahmen von Rechten des geistigen Eigentums (mit Ausnahme von Patent- oder Markenrechten), für die der Beitragende eine Lizenz zur Nutzung, Vervielfältigung, Zugänglichmachung, Änderung, Darstellung, Aufführung, Verbreitung und sonstigen Verwertung seiner Beiträge entweder in unveränderter Form, mit Änderungen oder als Teil eines größeren Werks erhält; und
b. unter den Patentansprüchen eines solchen Mitwirkenden seine Beiträge oder seine Mitwirkendenversion herzustellen, zu verwenden, zu verkaufen, zum Verkauf anzubieten, herstellen zu lassen, zu importieren und anderweitig zu übertragen.
2.2. Datum des Inkrafttretens
Die in Abschnitt 2.1 gewährten Lizenzen in Bezug auf einen Beitrag werden für jeden Beitrag an dem Tag wirksam, an dem der Beitragende diesen Beitrag zum ersten Mal verteilt.
2.3. Beschränkungen des Umfangs der Finanzhilfe
Die in diesem Abschnitt 2 gewährten Lizenzen sind die einzigen unter dieser Lizenz gewährten Rechte. Aus dem Vertrieb oder der Lizenzierung der Abgedeckten Software unter dieser Lizenz werden keine weiteren Rechte oder Lizenzen abgeleitet. Ungeachtet des obigen Abschnitts 2.1(b) wird von einem Mitwirkenden keine Patentlizenz gewährt:
a. für jeden Code, den ein Mitwirkender aus der Abgedeckten Software entfernt hat; oder
b. für Rechtsverletzungen, die durch: (i) Ihre Modifikationen und die Modifikationen Dritter an der Abgedeckten Software oder (ii) die Kombination ihrer Beiträge mit anderer Software (außer als Teil ihrer Contributor Version); oder
c. unter Patentansprüchen, die durch die Abgedeckte Software verletzt werden, wenn keine Beiträge geleistet werden.
Diese Lizenz gewährt keine Rechte an den Warenzeichen, Dienstleistungsmarken oder Logos eines Mitwirkenden (mit Ausnahme derjenigen, die zur Erfüllung der Hinweispflichten in Abschnitt 3.4 erforderlich sind).
2.4. Nachfolgende Lizenzen
Kein Mitwirkender gewährt zusätzliche Zuwendungen als Folge Ihrer Entscheidung, die Abgedeckte Software unter einer späteren Version dieser Lizenz (siehe Abschnitt 10.2) oder unter den Bedingungen einer Sekundärlizenz (falls gemäß den Bedingungen von Abschnitt 3.3 zulässig) zu vertreiben.
2.5. Vertretung
Jeder Mitwirkende versichert, dass er seine Beiträge für seine eigene(n) Schöpfung(en) hält oder dass er über ausreichende Rechte verfügt, um die durch diese Lizenz übertragenen Rechte an seinen Beiträgen zu gewähren.
2.6. Fairer Gebrauch
Diese Lizenz ist nicht dazu gedacht, Ihre Rechte einzuschränken, die Sie gemäß den geltenden Urheberrechtsgrundsätzen der fairen Nutzung, des fairen Umgangs oder anderer gleichwertiger Grundsätze haben.
2.7. Bedingungen
Die Abschnitte 3.1, 3.2, 3.3 und 3.4 sind Bedingungen für die in Abschnitt 2.1 erteilten Lizenzen.
3. Zuständigkeiten
3.1. Verteilung des Quellformulars
Jede Weitergabe der Abgedeckten Software in Quellcodeform, einschließlich aller Modifikationen, die Sie erstellen oder zu denen Sie beitragen, muss unter den Bedingungen dieser Lizenz erfolgen. Sie müssen die Empfänger darüber informieren, dass die Quellcodeform der Abgedeckten Software den Bedingungen dieser Lizenz unterliegt und wie sie eine Kopie dieser Lizenz erhalten können. Sie dürfen nicht versuchen, die Rechte der Empfänger an der Quellcodeform zu verändern oder einzuschränken.
3.2. Verteilung der ausführbaren Form
Wenn Sie die Abgedeckte Software in ausführbarer Form vertreiben, dann:
a. diese Abgedeckte Software muss auch in Quellcodeform zur Verfügung gestellt werden, wie in Abschnitt 3.1 beschrieben, und Sie müssen die Empfänger der ausführbaren Form darüber informieren, wie sie eine Kopie dieser Quellcodeform mit angemessenen Mitteln rechtzeitig erhalten können, und zwar zu einer Gebühr, die nicht höher ist als die Kosten der Verteilung an den Empfänger; und
b. Sie dürfen eine solche ausführbare Form unter den Bedingungen dieser Lizenz weitergeben oder sie unter anderen Bedingungen unterlizenzieren, vorausgesetzt, daß die Lizenz für die ausführbare Form nicht versucht, die Rechte des Empfängers an der Quellcode-Form unter dieser Lizenz zu beschränken oder zu verändern.
3.3. Verteilung eines größeren Werkes
Sie sind berechtigt, ein größeres Werk unter Bedingungen Ihrer Wahl zu erstellen und zu vertreiben, vorausgesetzt, dass Sie auch die Anforderungen dieser Lizenz für die Abgedeckte Software einhalten. Wenn das Größere Werk eine Kombination von Abgedeckter Software mit einem Werk ist, das einer oder mehreren Sekundärlizenzen unterliegt, und die Abgedeckte Software nicht mit den Sekundärlizenzen inkompatibel ist, erlaubt Ihnen diese Lizenz, die Abgedeckte Software zusätzlich unter den Bedingungen der Sekundärlizenz(en) zu vertreiben, so dass der Empfänger des Größeren Werks nach seiner Wahl die Abgedeckte Software entweder unter den Bedingungen dieser Lizenz oder unter den Bedingungen der Sekundärlizenz(en) weiter vertreiben kann.
3.4. Bekanntmachungen
Sie dürfen keine Lizenzhinweise (einschließlich Urheberrechtsvermerke, Patentvermerke, Gewährleistungsausschlüsse oder Haftungsbeschränkungen), die in der Quellcodeform der Abgedeckten Software enthalten sind, entfernen oder inhaltlich verändern, mit der Ausnahme, dass Sie Lizenzhinweise in dem Maße verändern dürfen, wie es zur Behebung bekannter sachlicher Ungenauigkeiten erforderlich ist.
3.5. Anwendung von Zusatzbedingungen
Es steht Ihnen frei, einem oder mehreren Empfängern der Abgedeckten Software Gewährleistungs-, Support-, Entschädigungs- oder Haftungsverpflichtungen anzubieten und dafür eine Gebühr zu verlangen. Sie dürfen dies jedoch nur in Ihrem eigenen Namen und nicht im Namen eines Mitwirkenden tun. Sie müssen unmissverständlich klarstellen, dass eine solche Garantie-, Support-, Entschädigungs- oder Haftungsverpflichtung nur von Ihnen angeboten wird, und Sie erklären sich hiermit bereit, jeden Mitwirkenden für jede Haftung zu entschädigen, die diesem Mitwirkenden aufgrund der von Ihnen angebotenen Garantie-, Support-, Entschädigungs- oder Haftungsklauseln entsteht. Sie können zusätzliche Gewährleistungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen einfügen, die für jede Gerichtsbarkeit gelten.
4. Unmöglichkeit der Erfüllung aufgrund von Gesetzen oder Vorschriften
Wenn es Ihnen aufgrund von Gesetzen, gerichtlichen Anordnungen oder Vorschriften unmöglich ist, eine der Bestimmungen dieser Lizenz in Bezug auf einige oder alle Abgedeckte Software einzuhalten, müssen Sie: (a) die Bedingungen dieser Lizenz so weit wie möglich einhalten; und (b) die Einschränkungen und den von ihnen betroffenen Code beschreiben. Eine solche Beschreibung muss in einer Textdatei enthalten sein, die allen Weitergaben der Abgedeckten Software unter dieser Lizenz beiliegt. Soweit dies nicht durch Gesetze oder Verordnungen untersagt ist, muss eine solche Beschreibung so detailliert sein, dass ein Empfänger mit normalen Kenntnissen in der Lage ist, sie zu verstehen.
5. Beendigung
5.1. Die im Rahmen dieser Lizenz gewährten Rechte erlöschen automatisch, wenn Sie eine der Lizenzbedingungen nicht einhalten. Wenn Sie jedoch die Bestimmungen einhalten, werden die Rechte, die Ihnen von einem bestimmten Mitwirkenden im Rahmen dieser Lizenz gewährt werden, (a) vorläufig wiederhergestellt, es sei denn, der betreffende Mitwirkende kündigt Ihnen ausdrücklich und endgültig, und (b) fortlaufend, wenn der betreffende Mitwirkende Sie nicht vor Ablauf von 60 Tagen, nachdem Sie die Bestimmungen wieder eingehalten haben, auf angemessene Weise über die Nichteinhaltung informiert. Darüber hinaus werden Ihre Zuwendungen von einem bestimmten Mitwirkenden fortlaufend wiederhergestellt, wenn dieser Mitwirkende Sie mit angemessenen Mitteln über die Nichteinhaltung informiert, wenn dies das erste Mal ist, dass Sie von diesem Mitwirkenden eine Mitteilung über die Nichteinhaltung dieser Lizenz erhalten haben, und wenn Sie vor Ablauf von 30 Tagen nach Erhalt der Mitteilung die Lizenz einhalten.
5.2. Wenn Sie einen Rechtsstreit gegen eine juristische Person einleiten, indem Sie eine Patentverletzungsklage (mit Ausnahme von Feststellungsklagen, Widerklagen und Gegenklagen) mit der Behauptung erheben, dass eine Contributor-Version direkt oder indirekt ein Patent verletzt, erlöschen die Ihnen von allen Contributors für die Abgedeckte Software gemäß Abschnitt 2.1 dieser Lizenz gewährten Rechte.
5.3. Im Falle einer Kündigung gemäß Abschnitt 5.1 oder 5.2 bleiben alle Endbenutzer-Lizenzvereinbarungen (mit Ausnahme von Distributoren und Wiederverkäufern), die von Ihnen oder Ihren Distributoren vor der Kündigung im Rahmen dieser Lizenz rechtsgültig erteilt wurden, bestehen.
6. Gewährleistungsausschluss
Die Abgedeckte Software wird unter dieser Lizenz auf einer "wie besehen"-Basis zur Verfügung gestellt, ohne jegliche ausdrückliche, stillschweigende oder gesetzliche Garantie, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Garantien, dass die Abgedeckte Software frei von Mängeln, handelsüblich, für einen bestimmten Zweck geeignet oder nicht verletzend ist. Das gesamte Risiko in Bezug auf die Qualität und Leistung der Abgedeckten Software liegt bei Ihnen. Sollte sich eine Abgedeckte Software in irgendeiner Hinsicht als fehlerhaft erweisen, so tragen Sie (und nicht ein Mitwirkender) die Kosten für die notwendige Wartung, Reparatur oder Korrektur. Dieser Gewährleistungsausschluss ist ein wesentlicher Bestandteil dieser Lizenz. Die Nutzung der Abgedeckten Software ist unter dieser Lizenz nur im Rahmen dieses Haftungsausschlusses gestattet.
7. Begrenzung der Haftung
Unter keinen Umständen und unter keiner Rechtstheorie, ob unerlaubte Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), Vertrag oder anderweitig, haftet ein Mitwirkender oder eine Person, die Abgedeckte Software wie oben erlaubt vertreibt, Ihnen gegenüber für direkte, indirekte, besondere, zufällige oder Folgeschäden jeglicher Art, einschließlich, ohne Einschränkung, Schäden für entgangenen Gewinn, Verlust von Firmenwert, Arbeitsunterbrechung, Computerausfall oder -fehlfunktion oder alle anderen kommerziellen Schäden oder Verluste, selbst wenn diese Partei über die Möglichkeit solcher Schäden informiert wurde. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für die Haftung für Todesfälle oder Personenschäden, die auf die Fahrlässigkeit einer solchen Partei zurückzuführen sind, sofern das geltende Recht eine solche Beschränkung verbietet. In einigen Rechtsordnungen ist der Ausschluss oder die Beschränkung von Neben- oder Folgeschäden nicht zulässig, so dass dieser Ausschluss und diese Beschränkung für Sie möglicherweise nicht gelten.
8. Rechtsstreitigkeiten
Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dieser Lizenz dürfen nur vor den Gerichten des Landes geführt werden, in dem der Beklagte seinen Hauptgeschäftssitz hat, und unterliegen den Gesetzen dieses Landes, ohne Bezugnahme auf dessen Kollisionsnormen. Die Bestimmungen dieses Abschnitts hindern eine Partei nicht daran, Gegenklagen oder Widerklagen zu erheben.
9. Sonstiges
Diese Lizenz stellt die vollständige Vereinbarung über den Vertragsgegenstand dar. Sollte eine Bestimmung dieser Lizenz für nicht durchsetzbar befunden werden, so ist diese Bestimmung nur insoweit zu ändern, als dies erforderlich ist, um sie durchsetzbar zu machen. Gesetze oder Vorschriften, die vorsehen, dass der Wortlaut eines Vertrages zuungunsten des Verfassers auszulegen ist, dürfen nicht dazu verwendet werden, diese Lizenz zuungunsten eines Mitwirkenden auszulegen.
10. Versionen der Lizenz
10.1. Neue Versionen
Die Mozilla Foundation ist der Lizenzverwalter. Außer wie in Abschnitt 10.3 vorgesehen, hat niemand außer dem Lizenzverwalter das Recht, neue Versionen dieser Lizenz zu ändern oder zu veröffentlichen. Jede Version erhält eine eindeutige Versionsnummer.
10.2. Auswirkungen der neuen Versionen
Sie sind berechtigt, die Abgedeckte Software unter den Bedingungen der Version der Lizenz zu vertreiben, unter der Sie die Abgedeckte Software ursprünglich erhalten haben, oder unter den Bedingungen einer späteren Version, die vom Lizenzverwalter veröffentlicht wurde.
10.3. Geänderte Versionen
Wenn Sie Software erstellen, die nicht unter diese Lizenz fällt, und Sie eine neue Lizenz für diese Software erstellen wollen, können Sie eine modifizierte Version dieser Lizenz erstellen und verwenden, wenn Sie die Lizenz umbenennen und alle Hinweise auf den Namen des Lizenzverwalters entfernen (außer dem Hinweis, dass eine solche modifizierte Lizenz von dieser Lizenz abweicht).
10.4. Weitergabe von Quellcode in einer Form, die mit Sekundärlizenzen unvereinbar ist
Wenn Sie sich dafür entscheiden, Quellcode-Formulare zu verbreiten, die mit Sekundärlizenzen unter den Bedingungen dieser Version der Lizenz nicht kompatibel sind, muss der in Anhang B dieser Lizenz beschriebene Hinweis beigefügt werden.
Anhang A - Quellcode-Formular Lizenzhinweis
Dieses Quellcode-Formular unterliegt den Bedingungen der Mozilla Public License, v. 2.0. Falls eine Kopie der MPL nicht zusammen mit dieser Datei verteilt wurde, können Sie eine Kopie erhalten unter http://mozilla.org/MPL/2.0/.
Wenn es nicht möglich oder wünschenswert ist, den Hinweis in einer bestimmten Datei unterzubringen, können Sie den Hinweis an einer Stelle einfügen (z. B. in einer LICENSE-Datei in einem entsprechenden Verzeichnis), an der ein Empfänger wahrscheinlich nach einem solchen Hinweis suchen würde.
Sie können zusätzliche genaue Hinweise auf das Urheberrecht hinzufügen.
Anhang B - Hinweis auf "Unvereinbarkeit mit Sekundärlizenzen"
Diese Quellcodeform ist "inkompatibel mit Sekundärlizenzen", wie in der Mozilla Public License, v. 2.0, definiert.