Couchbase Analytics Drittanbieter-Lizenzen 1.0.0 Entwickler-Vorschau 2

ENTWICKLER PREVIEW TESTLIZENZVERTRAG - FREE EDITION

WICHTIG - SORGFÄLTIG LESEN:
DURCH DIE INSTALLATION, DEN DOWNLOAD ODER DIE SONSTIGE NUTZUNG DIESER SOFTWARE UND JEGLICHER ZUGEHÖRIGEN DOKUMENTATION ERKLÄREN SIE SICH IM EIGENEN NAMEN ODER ALS BEVOLLMÄCHTIGter VERTRETER IM NAMEN EINES UNTERNEHMENS (“LIZENZNEHMER”) MIT ALLEN BESTIMMUNGEN DIESES ENTWICKLER-VORSCHAU-TESTLIZENZVERTRAGS – KOSTENLOSE EDITION (DER “VERTRAG”) BEZÜGLICH IHRER NUTZUNG DER SOFTWARE EINVERSTANDEN. SIE VERSICHERN UND GEWÄHRLEISTEN, DASS SIE ÜBER DIE VOLLSTÄNDIGE GESETZLICHE GESCHÄFTSFÄHIGKEIT VERFÜGEN, UM DEN LIZENZNEHMER AN DIESEN VERTRAG ZU BINDEN. WENN SIE MIT DIESEN BESTIMMUNGEN NICHT EINVERSTANDEN SIND, INSTALLIEREN, LADEN SIE DIE SOFTWARE WEDER HERUNTER NOCH NUTZEN SIE SIE AUF ANDERE WEISE. DAS INKRAFTTRETEN DIESES VERTRAGS IST DAS DATUM, AN DEM SIE DIE SOFTWARE ERSTMALS INSTALLIEREN, HERUNTERLADEN ODER NUTZEN.

1. Lizenzerteilung. Während der Laufzeit des Abonnements und vorbehaltlich der Einhaltung der Bedingungen dieses Vertrags durch den Lizenznehmer gewährt Couchbase Inc. dem Lizenznehmer hiermit eine unbefristete, nicht ausschließliche, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare, gebührenfreie, eingeschränkte Lizenz zur Installation und Nutzung der Software ausschließlich für den internen, nicht produktiven Gebrauch des Lizenznehmers zum Zweck der Evaluierung und/oder Entwicklung auf einer unbegrenzten Anzahl von lizenzierten Servern.

1.A Einzigartige Bedingungen für diese spezielle Software.

  • Für jede Softwarekomponente eines Drittanbieters (“TPC”), die in der Software enthalten ist, gelten die Lizenzbedingungen, die für diese TPC gelten, und nicht die in diesem Vertrag ausgedrückte Lizenz.
  • Couchbase kann die in Abschnitt 1 genannte Lizenz kündigen, wenn der Eigentümer eines TPCs die Lizenz von Couchbase für diesen TPC kündigt.
  • Die Dauer der in Abschnitt 1 genannten Lizenz beträgt neunzig (90) Tage.

2. Restriktionen.  Der Lizenznehmer wird nicht:

  • die Software in irgendeiner anderen als der in dieser Vereinbarung ausdrücklich gestatteten Weise zu kopieren oder zu verwenden
  • die Software auf einem Server zu verwenden oder zu bereitstellen, der die lizenzierten Server überschreitet, für die der Lizenznehmer bezahlt hat
    anwendbare Abonnementgebühr, es sei denn, sie ist durch eine gültige Lizenz abgedeckt;
  • die Software an Dritte zu übertragen, zu verkaufen, zu vermieten, zu verpachten, zu verleihen, zu vertreiben oder unterzulizenzieren;
  • die Software für die Bereitstellung von Time-Sharing-Diensten, Service-Bureau-Diensten oder als Teil eines Anbieters von Anwendungsdiensten oder als ein Dienstangebot zu verwenden, das in erster Linie dazu bestimmt ist, die Funktionalität der Software anzubieten;
  • die Software zurückzuentwickeln, zu disassemblieren oder zu dekompilieren (es sei denn, derartige Einschränkungen sind gesetzlich verboten);
  • proprietäre Hinweise in der Software zu ändern oder zu entfernen;
  • Dritten die Funktionalität der Software oder im Zusammenhang mit der Software verwendete Lizenzschlüssel zur Verfügung stellen;
  • die Ergebnisse interner Leistungstests oder anderer Benchmarks oder Leistungsbewertungen der Software öffentlich anzeigen oder kommunizieren; oder
  • Exportieren der Software unter Verstoß gegen die Exportverwaltungsvorschriften des US-Handelsministeriums oder andere Exportgesetze oder -bestimmungen. Wenn der Lizenznehmer die Lizenzbedingungen oder die vorstehenden Beschränkungen nicht einhält, kann Couchbase Inc. das Konto und den Zugriff des Lizenznehmers auf die Software kündigen oder aussetzen, bis der Lizenznehmer diese Bedingungen und Beschränkungen einhält.

3. Eigentumsrechte. Die Software und alle Änderungen oder Ableitungen davon sind und bleiben das alleinige Eigentum von Couchbase Inc. und seinen Lizenzgebern, und mit Ausnahme der hierin gewährten Lizenzrechte behalten Couchbase Inc. und seine Lizenzgeber alle Rechte, Titel und Interessen an der Software, einschließlich aller geistigen Eigentumsrechte darin und daran. Die Software kann Open-Source-Softwarekomponenten von Dritten enthalten. Wenn es sich bei dem Lizenznehmer um die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika oder einen ihrer Vertragspartner handelt, unterliegen alle hierin gewährten Lizenzen den folgenden Bedingungen:

  • für den Erwerb durch oder im Namen von zivilen Behörden, soweit dies erforderlich ist, um den Schutz als "kommerzielle Computersoftware" und die dazugehörige Dokumentation gemäß den Bedingungen dieses Abkommens und wie in Unterabschnitt 12.1212 der Federal Acquisition Regulation (FAR), 48 C.F.R.12.1212, und ihren Nachfolgern angegeben, zu erhalten; und
  • für den Erwerb durch oder im Namen des Verteidigungsministeriums (Department of Defense, DOD) und dessen Agenturen oder Einheiten, soweit dies erforderlich ist, um den Schutz als “kommerzielle Computersoftware” und die dazugehörige Dokumentation in Übereinstimmung mit den Bedingungen dieser Vereinbarung und wie in den Unterabschnitten 227.7202-1 und 227.7202-3 der DOD FAR-Ergänzung, 48 C.F.R.227.7202-1 und 227.7202-3, und deren Nachfolgern spezifiziert, zu erhalten, Hersteller ist Couchbase, Inc.

4. Unterstützung. Couchbase Inc. bietet keinen technischen oder sonstigen Produktsupport für die Software an.

5. Vertraulichkeit.  Der Lizenznehmer und Couchbase Inc. werden die Vertraulichkeit vertraulicher Informationen wahren. Die empfangende Partei vertraulicher Informationen der anderen Partei verpflichtet sich, diese vertraulichen Informationen für keinen anderen Zweck zu verwenden, als zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen und zur Ausübung ihrer Rechte im Rahmen dieser Vereinbarung erforderlich ist. Die empfangende Partei schützt die Vertraulichkeit der vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei und verhindert deren Offenlegung und unbefugte Nutzung mit demselben Grad an Sorgfalt, den sie zum Schutz ihrer eigenen vertraulichen Informationen anwendet, in jedem Fall jedoch mindestens mit angemessener Sorgfalt. Die Bestimmungen dieses Abschnitts über die Vertraulichkeit gelten auch nach der Kündigung fort. Nach Kündigung oder Ablauf dieser Vereinbarung wird die empfangende Partei die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei nach Wahl der offenlegenden Partei unverzüglich zurückgeben oder vernichten (und eine schriftliche Bestätigung dieser Vernichtung vorlegen).

6. Ausschluss der Gewährleistung.  DIE SOFTWARE UND ALLE DIENSTLEISTUNGEN, DIE IN DIESEM RAHMEN ANGEBOTEN WERDEN, WERDEN OHNE MÄNGELGEWÄHR BEREITGESTELLT. COUCHBASE INC. GARANTIERT NICHT, DASS DIE SOFTWARE ODER DIE IM RAHMEN DIESER VEREINBARUNG ERBRACHTEN DIENSTLEISTUNGEN DEN ANFORDERUNGEN DES LIZENZNEHMERS ENTSPRECHEN, DASS DIE SOFTWARE IN DEN VOM LIZENZNEHMER FÜR DIE NUTZUNG GEWÄHLTEN KOMBINATIONEN FUNKTIONIERT, DASS DER BETRIEB DER SOFTWARE FEHLERFREI ODER UNUNTERBROCHEN IST ODER DASS ALLE SOFTWAREFEHLER KORRIGIERT WERDEN. COUCHBASE INC. LEHNT HIERMIT ALLE AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN AB, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER, DES EIGENTUMS UND JEGLICHER GARANTIEN, DIE SICH AUS DEM HANDELSVERKEHR, DER NUTZUNG ODER DEM HANDEL ERGEBEN.

7. Laufzeit und Beendigung der Vereinbarung.  Die Vereinbarung und die hierin genannte Lizenz laufen ab. Couchbase Inc. kann diese Vereinbarung kündigen, wenn der Lizenznehmer seine Verpflichtungen hierin schuldhaft verletzt und, sofern ein solcher Verstoß behoben werden kann, dieser Verstoß nicht innerhalb von zehn (10) Tagen nach schriftlicher Mitteilung des Verstoßes behoben wird. Nach Beendigung dieser Vereinbarung wird der Lizenznehmer nach Wahl von Couchbase Inc. die jeweilige Software sowie alle Kopien und Teile davon in allen Formen und Medienarten unverzüglich zurückgeben oder zerstören (und eine schriftliche Bestätigung dieser Zerstörung vorlegen). Die folgenden Abschnitte überdauern die Beendigung oder den Ablauf dieser Vereinbarung: Die Abschnitte 2, 3, 5, 6, 7, 8, 9 und 10.

8. Begrenzung der Haftung.  SOWEIT ES DAS GELTENDE RECHT ZULÄSST, WERDEN COUCHBASE INC. ODER SEINE LIZENZGEBER HAFTEN GEGENÜBER DEM LIZENZNEHMER ODER EINER DRITTEN PARTEI FÜR INDIREKTE, BESONDERE, ZUFÄLLIGE, FOLGE- ODER EXEMPLARISCHE SCHÄDEN ODER FÜR DIE KOSTEN DER BESCHAFFUNG VON ERSATZPRODUKTEN ODER DIENSTLEISTUNGEN, DIE SICH AUS ODER IN IRGENDEINER WEISE IN BEZUG AUF ODER IN VERBINDUNG MIT DIESER VEREINBARUNG ODER DER VERWENDUNG ODER UNFÄHIGKEIT ZUR VERWENDUNG DER SOFTWARE ODER DER DOKUMENTATION ODER DER DIENSTLEISTUNGEN, DIE VON COUCHBASE INC. EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF, SCHÄDEN ODER ANDERE VERLUSTE FÜR NUTZUNGSAUSFALL, GESCHÄFTSVERLUSTE, VERLUSTE DES FIRMENWERTS, ARBEITSUNTERBRECHUNGEN, ENTGANGENE GEWINNE, DATENVERLUSTE, COMPUTERAUSFÄLLE ODER ALLE ANDEREN KOMMERZIELLEN SCHÄDEN ODER VERLUSTE, SELBST WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE UND UNABHÄNGIG VON DER RECHTLICHEN ODER BILLIGEN THEORIE (VERTRAG, UNERLAUBTE HANDLUNG ODER ANDERWEITIG), AUF DER DER ANSPRUCH BERUHT. IN KEINEM FALL ÜBERSTEIGT DIE GESAMTHAFTUNG VON COUCHBASE INC. ODER SEINEN LIZENZGEBERN GEGENÜBER DEM LIZENZNEHMER, AUS ALLEN KLAGEGRÜNDEN UND UNTER ALLEN HAFTUNGSTHEORIEN, EINHUNDERT DOLLAR (US $100). Die Parteien erkennen ausdrücklich an und stimmen zu, dass Couchbase Inc. seine Preise festgelegt hat und diese Vereinbarung im Vertrauen auf die hier aufgeführten Haftungsbeschränkungen eingegangen ist, die das Risiko zwischen Couchbase Inc. und dem Lizenznehmer aufteilen und eine Grundlage für die Vereinbarung zwischen den Parteien bilden.

9. Allgemeines. Couchbase Inc. haftet nicht für Verzögerungen oder Leistungsausfälle, die auf Ursachen zurückzuführen sind, die außerhalb seiner zumutbaren Kontrolle liegen. Keine der Parteien darf ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei Pressemitteilungen, öffentliche Bekanntmachungen, Dementis oder Bestätigungen zu dieser Vereinbarung, ihrem Wert oder ihren Bedingungen veröffentlichen oder in irgendeiner Weise für diese Vereinbarung werben oder deren Bestehen bekannt machen. Ungeachtet des Vorstehenden ist Couchbase Inc. berechtigt, den Namen und das Logo des Lizenznehmers im Einklang mit dessen Markenrichtlinien in Kundenlisten zu verwenden, sofern diese Verwendung in keiner Weise eine Empfehlung oder Billigung von Couchbase Inc. oder von Produkten oder Dienstleistungen von Couchbase Inc. suggeriert. Der Lizenznehmer darf diese Vereinbarung ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Couchbase Inc. weder ganz noch teilweise, sei es kraft Gesetzes oder auf andere Weise, abtreten. Jeder Versuch, diese Vereinbarung ohne eine solche Zustimmung abzutreten, ist nichtig und unwirksam. Vorbehaltlich des Vorstehenden ist diese Vereinbarung für die Rechtsnachfolger und zulässigen Abtretungsempfänger jeder Partei verbindlich und wirkt zu deren Gunsten. Sollte ein zuständiges Gericht aus irgendeinem Grund eine Bestimmung dieser Vereinbarung für ungültig oder nicht durchsetzbar befinden, wird diese Bestimmung der Vereinbarung im größtmöglichen zulässigen Umfang durchgesetzt, und die übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung bleiben in vollem Umfang in Kraft und wirksam. Das Versäumnis einer der Parteien, eine Bestimmung dieser Vereinbarung durchzusetzen, stellt keinen Verzicht auf die künftige Durchsetzung dieser oder einer anderen Bestimmung dar. Alle Verzichtserklärungen bedürfen der Schriftform und müssen von beiden Parteien unterzeichnet sein. Alle nach dieser Vereinbarung zulässigen oder erforderlichen Mitteilungen bedürfen der Schriftform und sind persönlich, per bestätigter Faxübermittlung, per Übernacht-Kurierdienst oder per Post als First-Class-, Einschreiben- oder beglaubigte Sendung, frankiert, an die oben angegebene Adresse der Partei oder an eine andere Adresse zuzustellen, die eine der Parteien schriftlich angibt. Eine solche Mitteilung gilt mit ihrem Eingang als zugestellt. Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen des US-Bundesstaates Kalifornien unter Ausschluss der dortigen Kollisionsnormen. Die Parteien vereinbaren ausdrücklich, dass das Übereinkommen der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (CISG) keine Anwendung findet. Jegliche Rechtsstreitigkeiten oder Verfahren, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben, werden ausschließlich vor den Bundes- oder Staatsgerichten im Northern District of California verhandelt, und die Parteien erklären sich hiermit unwiderruflich mit der persönlichen Zuständigkeit und dem Gerichtsstand dort einverstanden. Jede Änderung oder Ergänzung dieser Vereinbarung bedarf der Schriftform und muss von beiden Parteien unterzeichnet werden. Diese Vereinbarung stellt die gesamte Vereinbarung dar und ersetzt alle früheren oder gleichzeitigen mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen bezüglich des Gegenstands dieser Vereinbarung. Soweit ein Widerspruch zwischen dieser Vereinbarung und den Bedingungen einer ’Shrinkwrap“- oder ”Clickwrap“-Lizenz besteht, die in einer Verpackung, einem Datenträger oder einer elektronischen Version der von Couchbase Inc. bereitgestellten Software enthalten ist, haben die Bestimmungen dieser Vereinbarung Vorrang. Zusätzliche oder widersprüchliche Bestimmungen, die in einer Bestellung, einer Auftragsbestätigung oder einem anderen Dokument festgelegt sind, haben keine Gültigkeit und werden hiermit abgelehnt, sofern sie nicht ausdrücklich von den ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertretern der Parteien schriftlich vereinbart wurden.  Jede der Parteien hat dafür gesorgt, dass diese Vereinbarung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens von ihren ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertretern unterzeichnet wurde. Sofern in dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich anders festgelegt, bleibt die Ausübung eines Rechtsmittels durch eine der Parteien gemäß dieser Vereinbarung ihre sonstigen Rechtsmittel gemäß dieser Vereinbarung oder anderweitig unberührt. Die Vertragsparteien dieser Vereinbarung sind unabhängige Vertragspartner, und diese Vereinbarung begründet kein Partnerschafts-, Joint-Venture-, Arbeits-, Franchise- oder Vertretungsverhältnis zwischen den Parteien. Keine der Parteien ist befugt, die andere Partei zu binden oder im Namen der anderen Partei Verpflichtungen einzugehen, ohne dass die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei vorliegt.

10. Definitionen.  Die hierin verwendeten Begriffe in Großbuchstaben haben die folgenden Definitionen: “Vertrauliche Informationen” sind alle urheberrechtlich geschützten Informationen, die die andere Partei während oder vor Abschluss dieser Vereinbarung erhalten hat und von denen eine Partei aufgrund der Umstände der Offenlegung wissen sollte, dass sie vertraulich oder urheberrechtlich geschützt sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Software und alle nicht-öffentlichen technischen und geschäftlichen Informationen. Als vertrauliche Informationen gelten nicht Informationen, die

  • ohne Verschulden der empfangenden Partei oder ohne Verstoß gegen dieses Abkommen allgemein bekannt ist oder wird;
  • der empfangenden Partei zum Zeitpunkt der Offenlegung rechtmäßig bekannt ist, ohne dass eine Verpflichtung zur Vertraulichkeit besteht;
  • von der empfangenden Partei unabhängig und ohne Nutzung der Vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei entwickelt wurde; oder
  • die empfangende Partei rechtmäßig und ohne Beschränkung hinsichtlich der Nutzung oder Offenlegung von einem Dritten erhält. “Dokumentation” bezeichnet alle von Couchbase Inc. bereitgestellten technischen Benutzerhandbücher oder Handbücher in Bezug auf die Software. “Lizensierter Server” bezeichnet eine Instanz der Software, die auf einem (1) Betriebssystem ausgeführt wird. Jede Betriebssysteminstanz kann direkt auf physischer Hardware, in einer virtuellen Maschine oder auf einem Cloud-Server ausgeführt werden. “Couchbase” bezeichnet Couchbase, Inc. “Couchbase-Website” bezeichnet www.Couchbase.com. “Software” bezeichnet die Objektcodeversion der jeweiligen von Couchbase Inc. bereitgestellten und vom Lizenznehmer während des Bestellvorgangs auf der Couchbase-Website bestellten Software für elastische Datenverwaltungsserver. Wenn Sie Fragen zu dieser Vereinbarung haben, kontaktieren Sie uns bitte unter sops@couchbase.com.

COUCHBASE-ANALYTIK-KOMPONENTEN:

Couchbase Analytics enthält eine Reihe von Unterkomponenten mit separaten Urheberrechtshinweisen und Lizenzbedingungen. Ihre Nutzung dieser Unterkomponenten unterliegt den Bedingungen der folgenden Lizenzen.

Komponente

Apache Log4j Core (org.apache.logging.log4j:log4j-core:2.7 – https://logging.apache.org/log4j/2.x/log4j-core/) cbas/repo/log4j-core-2.7.jar ist verfügbar unter der Apache License, Version 2.0:

Apache-Lizenz

Version 2.0, Januar 2004

https://www.apache.org/licenses/

BEDINGUNGEN FÜR DIE NUTZUNG, VERVIELFÄLTIGUNG UND VERBREITUNG

1. Definitionen.

“Lizenz” bezeichnet die Bedingungen für die Nutzung, die Vervielfältigung und die Verbreitung gemäß den Abschnitten 1 bis 9 dieses Dokuments.

"Lizenzgeber" bezeichnet den Urheberrechtsinhaber oder die vom Urheberrechtsinhaber autorisierte Stelle, die die Lizenz erteilt.

“Rechtsträger” bezeichnet die Gesamtheit aus dem handelnden Rechtsträger und allen anderen Rechtsträgern, die diesen Rechtsträger kontrollieren, von ihm kontrolliert werden oder unter gemeinsamer Kontrolle mit ihm stehen. Für die Zwecke dieser Definition bedeutet bedeutet “Beherrschung” (i) die direkte oder indirekte Befugnis, die Leitung oder Geschäftsführung dieser Einheit zu bestimmen, sei es vertraglich oder auf andere Weise, oder (ii) den Besitz von fünfzig Prozent (50%) oder mehr der im Umlauf befindlichen Anteile oder (iii) das wirtschaftliche Eigentum an dieser Einheit.

"Sie" (oder "Ihr") bezeichnet eine natürliche oder juristische Person, die die durch diese Lizenz gewährten Rechte ausübt.

“Der Begriff ”Quellcode“ bezeichnet die bevorzugte Form für die Vornahme von Änderungen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Software-Quellcode, Dokumentationsquellen und Konfigurationsdateien.

“Objektform” bezeichnet jede Form, die aus der mechanischen Transformation oder Übersetzung einer Quellform resultiert, einschließlich, aber nicht beschränkt auf kompilierten Objektcode, generierte Dokumentation und Konvertierungen in andere Medientypen.

"Werk" bezeichnet das urheberrechtlich geschützte Werk, sei es in Quell- oder Objektform, das unter der Lizenz zur Verfügung gestellt wird, wie es durch einen Urheberrechtsvermerk angezeigt wird, der in dem Werk enthalten oder diesem beigefügt ist (ein Beispiel ist im Anhang unten aufgeführt).

"Abgeleitete Werke" bedeutet jedes Werk, ob in Quell- oder Objektform, das auf dem Schutzgegenstand basiert (oder von ihm abgeleitet ist) und dessen redaktionelle Überarbeitungen, Anmerkungen, Ausarbeitungen oder andere Modifikationen in ihrer Gesamtheit ein originäres Werk des Urhebers darstellen. Im Sinne dieser Lizenz zählen zu den abgeleiteten Werken keine Werke, die von dem Schutzgegenstand und seinen abgeleiteten Werken trennbar bleiben oder lediglich eine Verknüpfung (oder eine namentliche Bindung) zu den Schnittstellen des Schutzgegenstands herstellen.

“Beitrag” bezeichnet jedes Urheberwerk, einschließlich der Originalversion des Werkes sowie aller Modifikationen oder Ergänzungen dieses Werkes oder abgeleiteter Werke davon, das dem Lizenzgeber vom Urheberrechtsinhaber oder von einer natürlichen oder juristischen Person, die zur Einreichung im Namen des Urheberrechtsinhaber berechtigt ist, absichtlich zur Aufnahme in das Werk übermittelt wird. Im Sinne dieser Begriffsbestimmung bedeutet “übermittelt” jede Form von elektronischer, mündlicher oder schriftlicher Kommunikation, die an den Lizenzgeber oder dessen Vertreter gesendet wird, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Kommunikation über elektronische Mailinglisten, Quellcode-Kontrollsysteme und Fehlerverfolgungssysteme (Issue-Tracking-Systeme), die vom oder im Auftrag des Lizenzgebers zum Zwecke der Diskussion und Verbesserung des Werkes verwaltet werden, mit Ausnahme von Kommunikation, die vom Urheberrechtsinhaber deutlich sichtbar oder anderweitig schriftlich als “Kein Beitrag” gekennzeichnet oder bezeichnet ist.”

"Mitwirkende" bezeichnet den Lizenzgeber und jede natürliche oder juristische Person, in deren Namen ein Beitrag beim Lizenzgeber eingegangen ist und anschließend in den Schutzgegenstand aufgenommen wurde.

2. Erteilung einer Urheberrechtslizenz.

Vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz gewährt Ihnen jeder Mitwirkende hiermit eine unbefristete, weltweite, nicht-exklusive, kostenlose, unwiderrufliche Urheberrechtslizenz zur Vervielfältigung, Erstellung abgeleiteter Werke, öffentlichen Darstellung, öffentlichen Aufführung, Unterlizenzierung und Verbreitung des Werks und solcher abgeleiteter Werke in Quell- oder Objektform.

3. Erteilung einer Patentlizenz.

Vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz gewährt Ihnen jeder Mitwirkende hiermit eine unbefristete, weltweite, nicht ausschließliche, kostenlose, gebührenfreie und unwiderrufliche (außer wie in diesem Abschnitt angegeben) Patentlizenz, um den Schutzgegenstand herzustellen, herstellen zu lassen, zu nutzen, zum Verkauf anzubieten, zu verkaufen, zu importieren und anderweitig zu übertragen, wobei sich diese Lizenz nur auf diejenigen Patentansprüche bezieht, die von diesem Mitwirkenden lizenziert werden können und die notwendigerweise durch seine Beiträge allein oder durch die Kombination seiner Beiträge mit dem Schutzgegenstand, für den diese Beiträge eingereicht wurden, verletzt werden. Wenn Sie einen Patentrechtsstreit gegen eine juristische Person anstrengen (einschließlich einer Widerklage oder Gegenklage in einem Rechtsstreit), in dem behauptet wird, dass der Schutzgegenstand oder ein in den Schutzgegenstand integrierter Beitrag eine direkte oder mittelbare Patentverletzung darstellt, enden alle Patentlizenzen, die Ihnen im Rahmen dieser Lizenz für den Schutzgegenstand gewährt wurden, an dem Tag, an dem ein solcher Rechtsstreit eingereicht wird.

4. Umverteilung.

Sie dürfen Kopien des Werks oder davon abgeleiteter Werke in jedem Medium, mit oder ohne Änderungen und in Quell- oder Objektform vervielfältigen und verbreiten, sofern Sie die folgenden Bedingungen erfüllen:

a) Sie müssen allen anderen Empfängern des Schutzgegenstandes oder abgeleiteter Werke eine Kopie dieser Lizenz aushändigen; und

b) Sie müssen dafür sorgen, dass alle geänderten Dateien deutliche Hinweise darauf tragen, dass Sie die Dateien geändert haben; und

c) Sie müssen alle Urheberrechts-, Patent-, Markenzeichen- und Zuordnungshinweise aus der Quellform des Werks in der Quellform aller von Ihnen verbreiteten abgeleiteten Werke beibehalten, mit Ausnahme der Hinweise, die sich nicht auf einen Teil der abgeleiteten Werke beziehen; und

d) Wenn das Werk eine "HINWEIS"-Textdatei als Teil seiner Verbreitung enthält, dann müssen alle abgeleiteten Werke, die Sie verbreiten, eine lesbare Kopie der in dieser HINWEIS-Datei enthaltenen Hinweise auf die Urheberschaft enthalten, mit Ausnahme der Hinweise, die sich nicht auf einen Teil der abgeleiteten Werke beziehen, und zwar an mindestens einer der folgenden Stellen innerhalb einer NOTICE-Textdatei, die als Teil der abgeleiteten Werke verteilt wird; innerhalb des Quellformulars oder der Dokumentation, falls diese zusammen mit den abgeleiteten Werken bereitgestellt wird; oder innerhalb einer von den abgeleiteten Werken erzeugten Anzeige, wenn und wo solche Hinweise Dritter normalerweise erscheinen.Der Inhalt der NOTICE-Datei dient nur zu Informationszwecken und verändert die Lizenz nicht. Sie dürfen in abgeleiteten Werken, die Sie verbreiten, neben oder als Zusatz zum HINWEIS-Text des Werks Ihre eigenen Hinweise auf die Urheberschaft hinzufügen, vorausgesetzt, daß solche zusätzlichen Hinweise auf die Urheberschaft nicht als Änderung der Lizenz ausgelegt werden können.

Sie können Ihren Modifikationen einen eigenen Urheberrechtsvermerk hinzufügen und zusätzliche oder andere Lizenzbedingungen für die Nutzung, Vervielfältigung oder Verbreitung Ihrer Modifikationen oder für solche abgeleiteten Werke als Ganzes vorsehen, vorausgesetzt, dass Ihre Nutzung, Vervielfältigung und Verbreitung des Werks ansonsten mit den in dieser Lizenz festgelegten Bedingungen übereinstimmt.

5. Einreichung von Beiträgen.

Sofern Sie nicht ausdrücklich etwas anderes erklären, unterliegt jeder Beitrag, den Sie dem Lizenzgeber absichtlich zur Aufnahme in den Schutzgegenstand übermitteln, den Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz, ohne zusätzliche Bestimmungen oder Bedingungen. Ungeachtet des Vorstehenden ersetzen oder ändern die vorliegenden Bestimmungen nicht die Bedingungen eines separaten Lizenzvertrags, den Sie möglicherweise mit dem Lizenzgeber in Bezug auf solche Beiträge abgeschlossen haben.

6. Markenzeichen.

Diese Lizenz gewährt nicht die Erlaubnis, die Handelsnamen, Warenzeichen, Dienstleistungsmarken oder Produktnamen des Lizenzgebers zu verwenden, es sei denn, dies ist für eine angemessene und übliche Verwendung zur Beschreibung des Ursprungs des Schutzgegenstandes und zur Wiedergabe des Inhalts der NOTICE-Datei erforderlich.

7. Ausschluss der Gewährleistung.

Sofern nicht durch geltendes Recht vorgeschrieben oder schriftlich vereinbart, stellt der Lizenzgeber den Schutzgegenstand (und jeder Mitwirkende seine Beiträge) im Ist-Zustand zur Verfügung, OHNE GEWÄHRLEISTUNGEN ODER BEDINGUNGEN IRGENDWELCHER ART, weder ausdrücklich noch stillschweigend, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Gewährleistungen oder Bedingungen des TITELS, der NICHTVERLETZUNG, der HANDELSÜBLICHKEIT oder der EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Sie sind allein dafür verantwortlich, die Angemessenheit der Nutzung oder Weiterverbreitung des Werks zu bestimmen, und übernehmen alle Risiken, die mit der Ausübung der Rechte aus dieser Lizenz verbunden sind.

8. Begrenzung der Haftung.

In keinem Fall und unter keiner Rechtstheorie, weder aus unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit) noch aus Vertrag oder anderweitig, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben (z. B. vorsätzliche und grob fahrlässige Handlungen) oder schriftlich vereinbart, haftet ein Mitwirkender Ihnen gegenüber für Schäden, einschließlich direkter, indirekter, spezieller, zufälliger oder Folgeschäden jeglicher Art, die aus dieser Lizenz oder aus der Nutzung oder Unmöglichkeit der Nutzung des Werkes entstehen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden aus Verlust von Firmenwert, Arbeitsunterbrechung, Computerausfall oder Fehlfunktionen), oder Folgeschäden jeglicher Art, die sich aus dieser Lizenz oder aus der Nutzung oder der Unmöglichkeit der Nutzung des Schutzgegenstandes ergeben (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden aus entgangenem Geschäftswert, Arbeitsunterbrechung, Computerausfall oder -fehlfunktion oder alle anderen kommerziellen Schäden oder Verluste), selbst wenn der Mitwirkende auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen worden ist.

9. Übernahme der Garantie oder der zusätzlichen Haftung.

Wenn Sie den Schutzgegenstand oder davon abgeleitete Werke weitergeben, können Sie die Übernahme von Support-, Gewährleistungs-, Entschädigungs- oder anderen Haftungsverpflichtungen und/oder Rechten im Einklang mit dieser Lizenz anbieten und dafür eine Gebühr verlangen. Bei der Annahme solcher Verpflichtungen dürfen Sie jedoch nur in Ihrem eigenen Namen und auf Ihre alleinige Verantwortung handeln, nicht im Namen eines anderen Mitwirkenden, und nur dann, wenn Sie sich bereit erklären, jeden Mitwirkenden von jeglicher Haftung freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten, die diesem Mitwirkenden aufgrund Ihrer Annahme einer solchen Garantie oder zusätzlichen Haftung entsteht oder gegen ihn geltend gemacht wird.

ENDE DER BEDINGUNGEN UND KONDITIONEN

APPENDIX: Wie Sie die Apache-Lizenz auf Ihre Arbeit anwenden

Um die Apache-Lizenz auf Ihre Arbeit anzuwenden, fügen Sie den folgenden Musterhinweis an, wobei die in Klammern "[]" eingeschlossenen Felder durch Ihre eigenen Angaben ersetzt werden. (Lassen Sie die Klammern weg!) Der Text sollte in die für das Dateiformat geeignete Kommentarsyntax eingefügt werden. Wir empfehlen außerdem, den Datei- oder Klassennamen und die Beschreibung des Zwecks auf derselben "gedruckten Seite" wie den Urheberrechtsvermerk anzugeben, um die Identifizierung in Archiven Dritter zu erleichtern.

Urheberrecht 1999-2005 Die Apache Software Foundation

Lizenziert unter der Apache License, Version 2.0 (die "Lizenz"); Sie dürfen diese Datei nur in Übereinstimmung mit der Lizenz verwenden. Sie können eine Kopie der Lizenz erhalten unter

https://www.apache.org/licenses/LICENSE-2.0

Sofern nicht durch geltendes Recht vorgeschrieben oder schriftlich vereinbart, wird Software, die unter der Lizenz vertrieben wird, auf einer "AS IS"-Basis vertrieben, OHNE GARANTIEN ODER BEDINGUNGEN JEGLICHER ART, weder ausdrücklich noch stillschweigend. Siehe die Lizenz für die spezifische Sprache, die die Erlaubnisse und Einschränkungen unter der Lizenz regelt.

Komponenten

Apache Commons Codec (commons-codec:commons-codec:1.9 - https://commons.apache.org/proper/commons-codec/)
cbas/repo/commons-codec-1.9.jar

Apache Commons Sammlungen (org.apache.commons:commons-collections4:4.1 - https://commons.apache.org/proper/commons-collections/) cbas/repo/commons-collections4-4.1.jar

Apache Commons IO (commons-io:commons-io:2.5 - https://commons.apache.org/proper/commons-io/)
cbas/repo/commons-io-2.5.jar

Apache Commons Lang (org.apache.commons:commons-lang3:3.5 - https://commons.apache.org/proper/commons-lang/) cbas/repo/commons-lang3-3.5.jar

Apache HttpClient (org.apache.httpcomponents:httpclient:4.5.2 - https://hc.apache.org/httpcomponents-client)
cbas/repo/httpclient-4.5.2.jar

Apache Log4j 1.x Kompatibilität API (org.apache.logging.log4j:log4j-1.2-api:2.7 – https://logging.apache.org/log4j/2.x/log4j-1.2-api/) cbas/repo/log4j-1.2-api-2.7.jar

Apache Log4j API (org.apache.logging.log4j:log4j-api:2.7 - https://logging.apache.org/log4j/2.x/log4j-api/) cbas/repo/log4j-api-2.7.jar

Apache Log4j JUL Adapter (org.apache.logging.log4j:log4j-jul:2.7 - https://logging.apache.org/log4j/2.x/log4j-jul/)
cbas/repo/log4j-jul-2.7.jar

Apache Log4j SLF4J Bindung (org.apache.logging.log4j:log4j-slf4j-impl:2.7 – https://logging.apache.org/log4j/2.x/log4j-slf4j-impl/) cbas/repo/log4j-slf4j-impl-2.7.jar

Apache Log4j Web (org.apache.logging.log4j:log4j-web:2.7 -https://logging.apache.org/log4j/2.x/log4j-web/) cbas/repo/log4j-web-2.7.jar

Commons Lang (commons-lang:commons-lang:2.5 - https://commons.apache.org/lang/) cbas/repo/commons-lang-2.5.jar

Commons Logging (commons-logging:commons-logging:1.1.1 - https://commons.apache.org/logging) cbas/repo/commons-logging-1.1.1.jar

Guave Google Core Libraries for Java (com.google.guava:guava:18.0 – https://code.google.com/p/guava-libraries/guava)
cbas/repo/guava-18.0.jar

Netty/All-in-One (io.netty:netty-all:4.1.6.Final – https://netty.io/netty-all/) cbas/repo/netty-all-4.1.6.Final.jar

Plexus Common Utilitiess (org.codehaus.plexus:plexus-utils:3.0.24 – https://codehaus-plexus.github.io/plexus-utils/)
cbas/repo/plexus-utils-3.0.24.jar

StAX-API (stax:stax-api:1.0.1 – https://stax.codehaus.org/) cbas/repo/stax-api-1.0.1.jar

StAX (stax:stax:1.2.0 – https://stax.codehaus.org/stax) cbas/repo/stax-1.2.0.jar

XML Commons Externe Komponenten XML APIs (xml-apis:xml apis:1.4.01  https://xml.apache.org/commons/components/external/) cbas/repo/xml-apis-1.4.01.jar

algebricks-gemeinsam (org.apache.hyracks:algebricks-common:0.3.2-SNAPSHOT – https://asterixdb.apache.org/algebricks/algebricks-common/) cbas/repo/algebricks-common-0.3.2-SNAPSHOT.jar

algebricks-compiler (org.apache.hyracks:algebricks-compiler:0.3.2-SNAPSHOT – https://asterixdb.apache.org/algebricks/algebricks-compiler/) cbas/repo/algebricks-compiler-0.3.2-SNAPSHOT.jar

algebricks-core (org.apache.hyracks:algebricks-core:0.3.2-SNAPSHOT – https://asterixdb.apache.org/algebricks/algebricks-core/) cbas/repo/algebricks-core-0.3.2-SNAPSHOT.jar

algebricks-data (org.apache.hyracks:algebricks-data:0.3.2-SNAPSHOT – https://asterixdb.apache.org/algebricks/algebricks-data/) cbas/repo/algebricks-data-0.3.2-SNAPSHOT.jar

algebricks-rewriter (org.apache.hyracks:algebricks-rewriter:0.3.2-SNAPSHOT – https://asterixdb.apache.org/algebricks/algebricks-rewriter/) cbas/repo/algebricks-rewriter-0.3.2-SNAPSHOT.jar

algebricks-runtime (org.apache.hyracks:algebricks-runtime:0.3.2-SNAPSHOT – https://asterixdb.apache.org/algebricks/algebricks-runtime/) cbas/repo/algebricks-runtime-0.3.2-SNAPSHOT.jar

asterix-aktiv (org.apache.asterix:asterix-active:0.9.2-SNAPSHOT – https://asterixdb.apache.org/asterix-active/)
cbas/repo/asterix-active-0.9.2-SNAPSHOT.jar

Asterix-Algebra (org.apache.asterix:asterix-algebra:0.9.2-SNAPSHOT – https://asterixdb.apache.org/asterix-algebra/)
cbas/repo/asterix-algebra-0.9.2-SNAPSHOT.jar

asterix-gemeinsam (org.apache.asterix:asterix-common:0.9.2-SNAPSHOT – https://asterixdb.apache.org/asterix-common/)
cbas/repo/asterix-common-0.9.2-SNAPSHOT.jar

asterix-fuzzyjoin (org.apache.asterix:asterix-fuzzyjoin:0.9.2-SNAPSHOT – https://asterixdb.apache.org/asterix-fuzzyjoin/)
cbas/repo/asterix-fuzzyjoin-0.9.2-SNAPSHOT.jar

asterix-lang-aql (org.apache.asterix:asterix-lang-aql:0.9.2-SNAPSHOT – https://asterixdb.apache.org/asterix-lang-aql/)
cbas/repo/asterix-lang-aql-0.9.2-SNAPSHOT.jar

asterix-sprache-gemeinsam (org.apache.asterix:asterix-lang-common:0.9.2-SNAPSHOT – https://asterixdb.apache.org/asterix-lang-common/) cbas/repo/asterix-lang-common-0.9.2-SNAPSHOT.jar

asterix-lang-sqlpp (org.apache.asterix:asterix-lang-sqlpp:0.9.2-SNAPSHOT – https://asterixdb.apache.org/asterix-lang-sqlpp/) cbas/repo/asterix-lang-sqlpp-0.9.2-SNAPSHOT.jar

asterix-Metadaten (org.apache.asterix:asterix-metadata:0.9.2-SNAPSHOT – https://asterixdb.apache.org/asterix-metadata/) cbas/repo/asterix-metadata-0.9.2-SNAPSHOT.jar

asterix-om (org.apache.asterix:asterix-om:0.9.2-SNAPSHOT – https://asterixdb.apache.org/asterix-om/) cbas/repo/asterix-om-0.9.2-SNAPSHOT.jar

asterix-replikation (org.apache.asterix:asterix-replication:0.9.2-SNAPSHOT – https://asterixdb.apache.org/asterix-replication/) cbas/repo/asterix-replication-0.9.2-SNAPSHOT.jar

asterix-laufzeit (org.apache.asterix:asterix-runtime:0.9.2-SNAPSHOT – https://asterixdb.apache.org/asterix-runtime/)
cbas/repo/asterix-runtime-0.9.2-SNAPSHOT.jar

Asterix-Server (org.apache.asterix:asterix-server:0.9.2-SNAPSHOT – https://asterixdb.apache.org/asterix-server/) cbas/repo/asterix-server-0.9.2-SNAPSHOT.jar

asterix-Transaktionen (org.apache.asterix:asterix-transactions:0.9.2-SNAPSHOT – https://asterixdb.apache.org/asterix-transactions/) cbas/repo/asterix-transactions-0.9.2-SNAPSHOT.jar

cbas-bom (org.apache.asterix:asterix-opt-bom:0.9.2-SNAPSHOT – https://asterixdb.apache.org/asterix-opt/asterix-opt-bom/) cbas/repo/asterix-opt-bom-0.9.2-SNAPSHOT.jar

hyracks-api (org.apache.hyracks:hyracks-api:0.3.2-SNAPSHOT – https://asterixdb.apache.org/hyracks/hyracks-api/)
cbas/repo/hyracks-api-0.3.2-SNAPSHOT.jar

hyracks-client (org.apache.hyracks:hyracks-client:0.3.2-SNAPSHOT – https://asterixdb.apache.org/hyracks/hyracks-client/) cbas/repo/hyracks-client-0.3.2-SNAPSHOT.jar

hyracks-comm (org.apache.hyracks:hyracks-comm:0.3.2-SNAPSHOT – https://asterixdb.apache.org/hyracks/hyracks-comm/) cbas/repo/hyracks-comm-0.3.2-SNAPSHOT.jar

hyracks-control-cc (org.apache.hyracks:hyracks-control-cc:0.3.2-SNAPSHOT – https://asterixdb.apache.org/hyracks/hyracks-control/hyracks-control-cc/) cbas/repo/hyracks-control-cc-0.3.2 SNAPSHOT.jar

hyracks-control-common (org.apache.hyracks:hyracks-control-common:0.3.2-SNAPSHOT – https://asterixdb.apache.org/hyracks/hyracks-control/hyracks-control-common/) cbas/repo/hyracks-control-common-0.3.2-SNAPSHOT.jar

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hyracks-dataflow-std (org.apache.hyracks:hyracks-dataflow-std:0.3.2-SNAPSHOT – https://asterixdb.apache.org/hyracks/hyracks-dataflow-std/) cbas/repo/hyracks-dataflow-std-0.3.2-SNAPSHOT.jar

hyracks-http (org.apache.hyracks:hyracks-http:0.3.2-SNAPSHOT – https://asterixdb.apache.org/hyracks/hyracks-http/) cbas/repo/hyracks-http-0.3.2-SNAPSHOT.jar

hyracks-ipc (org.apache.hyracks:hyracks-ipc:0.3.2-SNAPSHOT – https://asterixdb.apache.org/hyracks/hyracks-ipc/) cbas/repo/hyracks-ipc-0.3.2-SNAPSHOT.jar

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hyracks-storage-am-bloomfilter (org.apache.hyracks:hyracks-storage-am-bloomfilter:0.3.2-SNAPSHOT – https://asterixdb.apache.org/hyracks/hyracks-storage-am-bloomfilter/) cbas/repo/hyracks-storage-am-bloomfilter-0.3.2-SNAPSHOT.jar

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hyracks-storage-am-lsm-btree (org.apache.hyracks:hyracks-storage-am-lsm-btree:0.3.2-SNAPSHOT – https://asterixdb.apache.org/hyracks/hyracks-storage-am-lsm-btree/) cbas/repo/hyracks-storage-am-lsm-btree-0.3.2-SNAPSHOT.jar

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hyracks-storage-am-lsm-invertedindex (org.apache.hyracks:hyracks-storage-am-lsm-invertedindex:0.3.2-SNAPSHOT – https://asterixdb.apache.org/hyracks/hyracks-storage-am-lsm-invertedindex/) cbas/repo/hyracks-storage-am-lsm-invertedindex-0.3.2-SNAPSHOT.jar

hyracks-storage-am-lsm-rtree (org.apache.hyracks:hyracks-storage-am-lsm-rtree:0.3.2-SNAPSHOT – https://asterixdb.apache.org/hyracks/hyracks-storage-am-lsm-rtree/) cbas/repo/hyracks-storage-am-lsm-rtree-0.3.2-SNAPSHOT.jar

hyracks-storage-am-rtree (org.apache.hyracks:hyracks-storage-am-rtree:0.3.2-SNAPSHOT – https://asterixdb.apache.org/hyracks/hyracks-storage-am-rtree/) cbas/repo/hyracks-storage-am-rtree-0.3.2-SNAPSHOT.jar

hyracks-storage-common (org.apache.hyracks:hyracks-storage-common:0.3.2-SNAPSHOT – https://asterixdb.apache.org/hyracks/hyracks-storage-common/) cbas/repo/hyracks-storage-common-0.3.2-SNAPSHOT.jar

hyracks-util (org.apache.hyracks:hyracks-util:0.3.2-SNAPSHOT – https://asterixdb.apache.org/hyracks/hyracks-util/) cbas/repo/hyracks-util-0.3.2-SNAPSHOT.jar

ini4j (org.ini4j:ini4j:0.5.4 - https://www.ini4j.org) cbas/repo/ini4j-0.5.4.jar

rxjava (io.reactivex:rxjava:1.2.3 – https://github.com/ReactiveX/RxJava) cbas/repo/rxjava-1.2.3.jar

stehen unter der Apache-Lizenz, Version 2.0, zur Verfügung:

Apache-Lizenz
Version 2.0, Januar 2004

https://www.apache.org/licenses/

BEDINGUNGEN FÜR DIE NUTZUNG, VERVIELFÄLTIGUNG UND VERBREITUNG

1. Definitionen.

“Lizenz” bezeichnet die Bedingungen für die Nutzung, die Vervielfältigung und die Verbreitung gemäß den Abschnitten 1 bis 9 dieses Dokuments.

"Lizenzgeber" bezeichnet den Urheberrechtsinhaber oder die vom Urheberrechtsinhaber autorisierte Stelle, die die Lizenz erteilt.

“Rechtsträger” bezeichnet die Gesamtheit aus dem handelnden Rechtsträger und allen anderen Rechtsträgern, die diesen Rechtsträger kontrollieren, von ihm kontrolliert werden oder unter gemeinsamer Kontrolle mit ihm stehen. Für die Zwecke dieser Definition bedeutet bedeutet “Beherrschung” (i) die direkte oder indirekte Befugnis, die Leitung oder Geschäftsführung dieser Einheit zu bestimmen, sei es vertraglich oder auf andere Weise, oder (ii) den Besitz von fünfzig Prozent (50%) oder mehr der im Umlauf befindlichen Anteile oder (iii) das wirtschaftliche Eigentum an dieser Einheit.

"Sie" (oder "Ihr") bezeichnet eine natürliche oder juristische Person, die die durch diese Lizenz gewährten Rechte ausübt.

“Der Begriff ”Quellcode“ bezeichnet die bevorzugte Form für die Vornahme von Änderungen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Software-Quellcode, Dokumentationsquellen und Konfigurationsdateien.

“Objektform” bezeichnet jede Form, die aus der mechanischen Transformation oder Übersetzung einer Quellform resultiert, einschließlich, aber nicht beschränkt auf kompilierten Objektcode, generierte Dokumentation und Konvertierungen in andere Medientypen.

"Werk" bezeichnet das urheberrechtlich geschützte Werk, sei es in Quell- oder Objektform, das unter der Lizenz zur Verfügung gestellt wird, wie es durch einen Urheberrechtsvermerk angezeigt wird, der in dem Werk enthalten oder diesem beigefügt ist (ein Beispiel ist im Anhang unten aufgeführt).

"Abgeleitete Werke" bedeutet jedes Werk, ob in Quell- oder Objektform, das auf dem Schutzgegenstand basiert (oder von ihm abgeleitet ist) und dessen redaktionelle Überarbeitungen, Anmerkungen, Ausarbeitungen oder andere Modifikationen in ihrer Gesamtheit ein originäres Werk des Urhebers darstellen. Im Sinne dieser Lizenz zählen zu den abgeleiteten Werken keine Werke, die von dem Schutzgegenstand und seinen abgeleiteten Werken trennbar bleiben oder lediglich eine Verknüpfung (oder eine namentliche Bindung) zu den Schnittstellen des Schutzgegenstands herstellen.

“Beitrag” bezeichnet jedes Urheberwerk, einschließlich der Originalversion des Werkes sowie aller Modifikationen oder Ergänzungen dieses Werkes oder abgeleiteter Werke davon, das dem Lizenzgeber vom Urheberrechtsinhaber oder von einer natürlichen oder juristischen Person, die zur Einreichung im Namen des Urheberrechtsinhaber berechtigt ist, absichtlich zur Aufnahme in das Werk übermittelt wird. Im Sinne dieser Begriffsbestimmung bedeutet “übermittelt” jede Form von elektronischer, mündlicher oder schriftlicher Kommunikation, die an den Lizenzgeber oder dessen Vertreter gesendet wird, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Kommunikation über elektronische Mailinglisten, Quellcode-Kontrollsysteme und Fehlerverfolgungssysteme (Issue-Tracking-Systeme), die vom oder im Auftrag des Lizenzgebers zum Zwecke der Diskussion und Verbesserung des Werkes verwaltet werden, mit Ausnahme von Kommunikation, die vom Urheberrechtsinhaber deutlich sichtbar oder anderweitig schriftlich als “Kein Beitrag” gekennzeichnet oder bezeichnet ist.”

"Mitwirkende" bezeichnet den Lizenzgeber und jede natürliche oder juristische Person, in deren Namen ein Beitrag beim Lizenzgeber eingegangen ist und anschließend in den Schutzgegenstand aufgenommen wurde.

2. Erteilung einer Urheberrechtslizenz.

Vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz gewährt Ihnen jeder Mitwirkende hiermit eine unbefristete, weltweite, nicht-exklusive, kostenlose, unwiderrufliche Urheberrechtslizenz zur Vervielfältigung, Erstellung abgeleiteter Werke, öffentlichen Darstellung, öffentlichen Aufführung, Unterlizenzierung und Verbreitung des Werks und solcher abgeleiteter Werke in Quell- oder Objektform.

3. Erteilung einer Patentlizenz.

Vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz gewährt Ihnen jeder Mitwirkende hiermit eine unbefristete, weltweite, nicht ausschließliche, kostenlose, gebührenfreie und unwiderrufliche (außer wie in diesem Abschnitt angegeben) Patentlizenz, um den Schutzgegenstand herzustellen, herstellen zu lassen, zu nutzen, zum Verkauf anzubieten, zu verkaufen, zu importieren und anderweitig zu übertragen, wobei sich diese Lizenz nur auf diejenigen Patentansprüche bezieht, die von diesem Mitwirkenden lizenziert werden können und die notwendigerweise durch seine Beiträge allein oder durch die Kombination seiner Beiträge mit dem Schutzgegenstand, für den diese Beiträge eingereicht wurden, verletzt werden. Wenn Sie einen Patentrechtsstreit gegen eine juristische Person anstrengen (einschließlich einer Widerklage oder Gegenklage in einem Rechtsstreit), in dem behauptet wird, dass der Schutzgegenstand oder ein in den Schutzgegenstand integrierter Beitrag eine direkte oder mittelbare Patentverletzung darstellt, enden alle Patentlizenzen, die Ihnen im Rahmen dieser Lizenz für den Schutzgegenstand gewährt wurden, an dem Tag, an dem ein solcher Rechtsstreit eingereicht wird.

4. Umverteilung.

Sie dürfen Kopien des Werks oder davon abgeleiteter Werke in jedem Medium, mit oder ohne Änderungen und in Quell- oder Objektform vervielfältigen und verbreiten, sofern Sie die folgenden Bedingungen erfüllen:

a) Sie müssen allen anderen Empfängern des Schutzgegenstandes oder abgeleiteter Werke eine Kopie dieser Lizenz aushändigen; und

b) Sie müssen dafür sorgen, dass alle geänderten Dateien deutliche Hinweise darauf tragen, dass Sie die Dateien geändert haben; und

c) Sie müssen alle Urheberrechts-, Patent-, Markenzeichen- und Zuordnungshinweise aus der Quellform des Werks in der Quellform aller von Ihnen verbreiteten abgeleiteten Werke beibehalten, mit Ausnahme der Hinweise, die sich nicht auf einen Teil der abgeleiteten Werke beziehen; und

d) Wenn das Werk eine "HINWEIS"-Textdatei als Teil seiner Verbreitung enthält, dann müssen alle abgeleiteten Werke, die Sie verbreiten, eine lesbare Kopie der in dieser HINWEIS-Datei enthaltenen Hinweise auf die Urheberschaft enthalten, mit Ausnahme der Hinweise, die sich nicht auf einen Teil der abgeleiteten Werke beziehen, und zwar an mindestens einer der folgenden Stellen innerhalb einer NOTICE-Textdatei, die als Teil der abgeleiteten Werke verteilt wird; innerhalb des Quellformulars oder der Dokumentation, falls diese zusammen mit den abgeleiteten Werken bereitgestellt wird; oder innerhalb einer von den abgeleiteten Werken erzeugten Anzeige, wenn und wo solche Hinweise Dritter normalerweise erscheinen.Der Inhalt der NOTICE-Datei dient nur zu Informationszwecken und verändert die Lizenz nicht. Sie dürfen in abgeleiteten Werken, die Sie verbreiten, neben oder als Zusatz zum HINWEIS-Text des Werks Ihre eigenen Hinweise auf die Urheberschaft hinzufügen, vorausgesetzt, daß solche zusätzlichen Hinweise auf die Urheberschaft nicht als Änderung der Lizenz ausgelegt werden können.

Sie können Ihren Modifikationen einen eigenen Urheberrechtsvermerk hinzufügen und zusätzliche oder andere Lizenzbedingungen für die Nutzung, Vervielfältigung oder Verbreitung Ihrer Modifikationen oder für solche abgeleiteten Werke als Ganzes vorsehen, vorausgesetzt, dass Ihre Nutzung, Vervielfältigung und Verbreitung des Werks ansonsten mit den in dieser Lizenz festgelegten Bedingungen übereinstimmt.

5. Einreichung von Beiträgen.

Sofern Sie nicht ausdrücklich etwas anderes erklären, unterliegt jeder Beitrag, den Sie dem Lizenzgeber absichtlich zur Aufnahme in den Schutzgegenstand übermitteln, den Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz, ohne zusätzliche Bestimmungen oder Bedingungen. Ungeachtet des Vorstehenden ersetzen oder ändern die vorliegenden Bestimmungen nicht die Bedingungen eines separaten Lizenzvertrags, den Sie möglicherweise mit dem Lizenzgeber in Bezug auf solche Beiträge abgeschlossen haben.

6. Markenzeichen.

Diese Lizenz gewährt nicht die Erlaubnis, die Handelsnamen, Warenzeichen, Dienstleistungsmarken oder Produktnamen des Lizenzgebers zu verwenden, es sei denn, dies ist für eine angemessene und übliche Verwendung zur Beschreibung des Ursprungs des Schutzgegenstandes und zur Wiedergabe des Inhalts der NOTICE-Datei erforderlich.

7. Ausschluss der Gewährleistung.

Sofern nicht durch geltendes Recht vorgeschrieben oder schriftlich vereinbart, stellt der Lizenzgeber den Schutzgegenstand (und jeder Mitwirkende seine Beiträge) im Ist-Zustand zur Verfügung, OHNE GEWÄHRLEISTUNGEN ODER BEDINGUNGEN IRGENDWELCHER ART, weder ausdrücklich noch stillschweigend, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Gewährleistungen oder Bedingungen des TITELS, der NICHTVERLETZUNG, der HANDELSÜBLICHKEIT oder der EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Sie sind allein dafür verantwortlich, die Angemessenheit der Nutzung oder Weiterverbreitung des Werks zu bestimmen, und übernehmen alle Risiken, die mit der Ausübung der Rechte aus dieser Lizenz verbunden sind.

8. Begrenzung der Haftung.

In keinem Fall und unter keiner Rechtstheorie, weder aus unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit) noch aus Vertrag oder anderweitig, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben (z. B. vorsätzliche und grob fahrlässige Handlungen) oder schriftlich vereinbart, haftet ein Mitwirkender Ihnen gegenüber für Schäden, einschließlich direkter, indirekter, spezieller, zufälliger oder Folgeschäden jeglicher Art, die aus dieser Lizenz oder aus der Nutzung oder Unmöglichkeit der Nutzung des Werkes entstehen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden aus Verlust von Firmenwert, Arbeitsunterbrechung, Computerausfall oder Fehlfunktionen), oder Folgeschäden jeglicher Art, die sich aus dieser Lizenz oder aus der Nutzung oder der Unmöglichkeit der Nutzung des Schutzgegenstandes ergeben (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden aus entgangenem Geschäftswert, Arbeitsunterbrechung, Computerausfall oder -fehlfunktion oder alle anderen kommerziellen Schäden oder Verluste), selbst wenn der Mitwirkende auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen worden ist.

9. Übernahme der Garantie oder der zusätzlichen Haftung.

Wenn Sie den Schutzgegenstand oder davon abgeleitete Werke weitergeben, können Sie die Übernahme von Support-, Gewährleistungs-, Entschädigungs- oder anderen Haftungsverpflichtungen und/oder Rechten im Einklang mit dieser Lizenz anbieten und dafür eine Gebühr verlangen. Bei der Annahme solcher Verpflichtungen dürfen Sie jedoch nur in Ihrem eigenen Namen und auf Ihre alleinige Verantwortung handeln, nicht im Namen eines anderen Mitwirkenden, und nur dann, wenn Sie sich bereit erklären, jeden Mitwirkenden von jeglicher Haftung freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten, die diesem Mitwirkenden aufgrund Ihrer Annahme einer solchen Garantie oder zusätzlichen Haftung entsteht oder gegen ihn geltend gemacht wird.

ENDE DER BEDINGUNGEN UND KONDITIONEN

APPENDIX: Wie Sie die Apache-Lizenz auf Ihre Arbeit anwenden

Um die Apache-Lizenz auf Ihre Arbeit anzuwenden, fügen Sie den folgenden Musterhinweis an, wobei die in Klammern "[]" eingeschlossenen Felder durch Ihre eigenen Angaben ersetzt werden. (Lassen Sie die Klammern weg!) Der Text sollte in die für das Dateiformat geeignete Kommentarsyntax eingefügt werden. Wir empfehlen außerdem, den Datei- oder Klassennamen und die Beschreibung des Zwecks auf derselben "gedruckten Seite" wie den Urheberrechtsvermerk anzugeben, um die Identifizierung in Archiven Dritter zu erleichtern.

Copyright [yyyy] [Name des Urheberrechtsinhabers]

Lizenziert unter der Apache License, Version 2.0 (die "Lizenz"); Sie dürfen diese Datei nur in Übereinstimmung mit der Lizenz verwenden. Sie können eine Kopie der Lizenz erhalten unter

https://www.apache.org/licenses/LICENSE-2.0

Sofern nicht durch geltendes Recht vorgeschrieben oder schriftlich vereinbart, wird Software, die unter der Lizenz vertrieben wird, auf einer "AS IS"-Basis vertrieben, OHNE GARANTIEN ODER BEDINGUNGEN JEGLICHER ART, weder ausdrücklich noch stillschweigend. Siehe die Lizenz für die spezifische Sprache, die die Erlaubnisse und Einschränkungen unter der Lizenz regelt.

Komponente

asterix-externe-daten (org.apache.asterix:asterix-external-data:0.9.2-SNAPSHOT – https://asterixdb.apache.org/asterix-external-data/) cbas/repo/asterix-external-data-0.9.2-SNAPSHOT.jar ist unter der Apache License, Version 2.0 verfügbar:

Apache-Lizenz
Version 2.0, Januar 2004

https://www.apache.org/licenses/

BEDINGUNGEN FÜR DIE NUTZUNG, VERVIELFÄLTIGUNG UND VERBREITUNG

1. Definitionen.

“Lizenz” bezeichnet die Bedingungen für die Nutzung, die Vervielfältigung und die Verbreitung gemäß den Abschnitten 1 bis 9 dieses Dokuments.

"Lizenzgeber" bezeichnet den Urheberrechtsinhaber oder die vom Urheberrechtsinhaber autorisierte Stelle, die die Lizenz erteilt.

“Rechtsträger” bezeichnet die Gesamtheit aus dem handelnden Rechtsträger und allen anderen Rechtsträgern, die diesen Rechtsträger kontrollieren, von ihm kontrolliert werden oder unter gemeinsamer Kontrolle mit ihm stehen. Für die Zwecke dieser Definition bedeutet bedeutet “Beherrschung” (i) die direkte oder indirekte Befugnis, die Leitung oder Geschäftsführung dieser Einheit zu bestimmen, sei es vertraglich oder auf andere Weise, oder (ii) den Besitz von fünfzig Prozent (50%) oder mehr der im Umlauf befindlichen Anteile oder (iii) das wirtschaftliche Eigentum an dieser Einheit.

"Sie" (oder "Ihr") bezeichnet eine natürliche oder juristische Person, die die durch diese Lizenz gewährten Rechte ausübt.

“Der Begriff ”Quellcode“ bezeichnet die bevorzugte Form für die Vornahme von Änderungen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Software-Quellcode, Dokumentationsquellen und Konfigurationsdateien.

“Objektform” bezeichnet jede Form, die aus der mechanischen Transformation oder Übersetzung einer Quellform resultiert, einschließlich, aber nicht beschränkt auf kompilierten Objektcode, generierte Dokumentation und Konvertierungen in andere Medientypen.

"Werk" bezeichnet das urheberrechtlich geschützte Werk, sei es in Quell- oder Objektform, das unter der Lizenz zur Verfügung gestellt wird, wie es durch einen Urheberrechtsvermerk angezeigt wird, der in dem Werk enthalten oder diesem beigefügt ist (ein Beispiel ist im Anhang unten aufgeführt).

"Abgeleitete Werke" bedeutet jedes Werk, ob in Quell- oder Objektform, das auf dem Schutzgegenstand basiert (oder von ihm abgeleitet ist) und dessen redaktionelle Überarbeitungen, Anmerkungen, Ausarbeitungen oder andere Modifikationen in ihrer Gesamtheit ein originäres Werk des Urhebers darstellen. Im Sinne dieser Lizenz zählen zu den abgeleiteten Werken keine Werke, die von dem Schutzgegenstand und seinen abgeleiteten Werken trennbar bleiben oder lediglich eine Verknüpfung (oder eine namentliche Bindung) zu den Schnittstellen des Schutzgegenstands herstellen.

“Beitrag” bezeichnet jedes Urheberwerk, einschließlich der Originalversion des Werkes sowie aller Modifikationen oder Ergänzungen dieses Werkes oder abgeleiteter Werke davon, das dem Lizenzgeber vom Urheberrechtsinhaber oder von einer natürlichen oder juristischen Person, die zur Einreichung im Namen des Urheberrechtsinhaber berechtigt ist, absichtlich zur Aufnahme in das Werk übermittelt wird. Im Sinne dieser Begriffsbestimmung bedeutet “übermittelt” jede Form von elektronischer, mündlicher oder schriftlicher Kommunikation, die an den Lizenzgeber oder dessen Vertreter gesendet wird, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Kommunikation über elektronische Mailinglisten, Quellcode-Kontrollsysteme und Fehlerverfolgungssysteme (Issue-Tracking-Systeme), die vom oder im Auftrag des Lizenzgebers zum Zwecke der Diskussion und Verbesserung des Werkes verwaltet werden, mit Ausnahme von Kommunikation, die vom Urheberrechtsinhaber deutlich sichtbar oder anderweitig schriftlich als “Kein Beitrag” gekennzeichnet oder bezeichnet ist.”

"Mitwirkende" bezeichnet den Lizenzgeber und jede natürliche oder juristische Person, in deren Namen ein Beitrag beim Lizenzgeber eingegangen ist und anschließend in den Schutzgegenstand aufgenommen wurde.

2. Erteilung einer Urheberrechtslizenz.

Vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz gewährt Ihnen jeder Mitwirkende hiermit eine unbefristete, weltweite, nicht-exklusive, kostenlose, unwiderrufliche Urheberrechtslizenz zur Vervielfältigung, Erstellung abgeleiteter Werke, öffentlichen Darstellung, öffentlichen Aufführung, Unterlizenzierung und Verbreitung des Werks und solcher abgeleiteter Werke in Quell- oder Objektform.

3. Erteilung einer Patentlizenz.

Vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz gewährt Ihnen jeder Mitwirkende hiermit eine unbefristete, weltweite, nicht ausschließliche, kostenlose, gebührenfreie und unwiderrufliche (außer wie in diesem Abschnitt angegeben) Patentlizenz, um den Schutzgegenstand herzustellen, herstellen zu lassen, zu nutzen, zum Verkauf anzubieten, zu verkaufen, zu importieren und anderweitig zu übertragen, wobei sich diese Lizenz nur auf diejenigen Patentansprüche bezieht, die von diesem Mitwirkenden lizenziert werden können und die notwendigerweise durch seine Beiträge allein oder durch die Kombination seiner Beiträge mit dem Schutzgegenstand, für den diese Beiträge eingereicht wurden, verletzt werden. Wenn Sie einen Patentrechtsstreit gegen eine juristische Person anstrengen (einschließlich einer Widerklage oder Gegenklage in einem Rechtsstreit), in dem behauptet wird, dass der Schutzgegenstand oder ein in den Schutzgegenstand integrierter Beitrag eine direkte oder mittelbare Patentverletzung darstellt, enden alle Patentlizenzen, die Ihnen im Rahmen dieser Lizenz für den Schutzgegenstand gewährt wurden, an dem Tag, an dem ein solcher Rechtsstreit eingereicht wird.

4. Umverteilung.

Sie dürfen Kopien des Werks oder davon abgeleiteter Werke in jedem Medium, mit oder ohne Änderungen und in Quell- oder Objektform vervielfältigen und verbreiten, sofern Sie die folgenden Bedingungen erfüllen:

a) Sie müssen allen anderen Empfängern des Schutzgegenstandes oder abgeleiteter Werke eine Kopie dieser Lizenz aushändigen; und

b) Sie müssen dafür sorgen, dass alle geänderten Dateien deutliche Hinweise darauf tragen, dass Sie die Dateien geändert haben; und

c) Sie müssen alle Urheberrechts-, Patent-, Markenzeichen- und Zuordnungshinweise aus der Quellform des Werks in der Quellform aller von Ihnen verbreiteten abgeleiteten Werke beibehalten, mit Ausnahme der Hinweise, die sich nicht auf einen Teil der abgeleiteten Werke beziehen; und

d) Wenn das Werk eine "HINWEIS"-Textdatei als Teil seiner Verbreitung enthält, dann müssen alle abgeleiteten Werke, die Sie verbreiten, eine lesbare Kopie der in dieser HINWEIS-Datei enthaltenen Hinweise auf die Urheberschaft enthalten, mit Ausnahme der Hinweise, die sich nicht auf einen Teil der abgeleiteten Werke beziehen, und zwar an mindestens einer der folgenden Stellen innerhalb einer NOTICE-Textdatei, die als Teil der abgeleiteten Werke verteilt wird; innerhalb des Quellformulars oder der Dokumentation, falls diese zusammen mit den abgeleiteten Werken bereitgestellt wird; oder innerhalb einer von den abgeleiteten Werken erzeugten Anzeige, wenn und wo solche Hinweise Dritter normalerweise erscheinen.Der Inhalt der NOTICE-Datei dient nur zu Informationszwecken und verändert die Lizenz nicht. Sie dürfen in abgeleiteten Werken, die Sie verbreiten, neben oder als Zusatz zum HINWEIS-Text des Werks Ihre eigenen Hinweise auf die Urheberschaft hinzufügen, vorausgesetzt, daß solche zusätzlichen Hinweise auf die Urheberschaft nicht als Änderung der Lizenz ausgelegt werden können.

Sie können Ihren Modifikationen einen eigenen Urheberrechtsvermerk hinzufügen und zusätzliche oder andere Lizenzbedingungen für die Nutzung, Vervielfältigung oder Verbreitung Ihrer Modifikationen oder für solche abgeleiteten Werke als Ganzes vorsehen, vorausgesetzt, dass Ihre Nutzung, Vervielfältigung und Verbreitung des Werks ansonsten mit den in dieser Lizenz festgelegten Bedingungen übereinstimmt.

5. Einreichung von Beiträgen.

Sofern Sie nicht ausdrücklich etwas anderes erklären, unterliegt jeder Beitrag, den Sie dem Lizenzgeber absichtlich zur Aufnahme in den Schutzgegenstand übermitteln, den Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz, ohne zusätzliche Bestimmungen oder Bedingungen. Ungeachtet des Vorstehenden ersetzen oder ändern die vorliegenden Bestimmungen nicht die Bedingungen eines separaten Lizenzvertrags, den Sie möglicherweise mit dem Lizenzgeber in Bezug auf solche Beiträge abgeschlossen haben.

6. Markenzeichen.

Diese Lizenz gewährt nicht die Erlaubnis, die Handelsnamen, Warenzeichen, Dienstleistungsmarken oder Produktnamen des Lizenzgebers zu verwenden, es sei denn, dies ist für eine angemessene und übliche Verwendung zur Beschreibung des Ursprungs des Schutzgegenstandes und zur Wiedergabe des Inhalts der NOTICE-Datei erforderlich.

7. Ausschluss der Gewährleistung.

Sofern nicht durch geltendes Recht vorgeschrieben oder schriftlich vereinbart, stellt der Lizenzgeber den Schutzgegenstand (und jeder Mitwirkende seine Beiträge) im Ist-Zustand zur Verfügung, OHNE GEWÄHRLEISTUNGEN ODER BEDINGUNGEN IRGENDWELCHER ART, weder ausdrücklich noch stillschweigend, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Gewährleistungen oder Bedingungen des TITELS, der NICHTVERLETZUNG, der HANDELSÜBLICHKEIT oder der EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Sie sind allein dafür verantwortlich, die Angemessenheit der Nutzung oder Weiterverbreitung des Werks zu bestimmen, und übernehmen alle Risiken, die mit der Ausübung der Rechte aus dieser Lizenz verbunden sind.

8. Begrenzung der Haftung.

In keinem Fall und unter keiner Rechtstheorie, weder aus unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit) noch aus Vertrag oder anderweitig, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben (z. B. vorsätzliche und grob fahrlässige Handlungen) oder schriftlich vereinbart, haftet ein Mitwirkender Ihnen gegenüber für Schäden, einschließlich direkter, indirekter, spezieller, zufälliger oder Folgeschäden jeglicher Art, die aus dieser Lizenz oder aus der Nutzung oder Unmöglichkeit der Nutzung des Werkes entstehen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden aus Verlust von Firmenwert, Arbeitsunterbrechung, Computerausfall oder Fehlfunktionen), oder Folgeschäden jeglicher Art, die sich aus dieser Lizenz oder aus der Nutzung oder der Unmöglichkeit der Nutzung des Schutzgegenstandes ergeben (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden aus entgangenem Geschäftswert, Arbeitsunterbrechung, Computerausfall oder -fehlfunktion oder alle anderen kommerziellen Schäden oder Verluste), selbst wenn der Mitwirkende auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen worden ist.

9. Übernahme der Garantie oder der zusätzlichen Haftung.

Wenn Sie den Schutzgegenstand oder davon abgeleitete Werke weitergeben, können Sie die Übernahme von Support-, Gewährleistungs-, Entschädigungs- oder anderen Haftungsverpflichtungen und/oder Rechten im Einklang mit dieser Lizenz anbieten und dafür eine Gebühr verlangen. Bei der Annahme solcher Verpflichtungen dürfen Sie jedoch nur in Ihrem eigenen Namen und auf Ihre alleinige Verantwortung handeln, nicht im Namen eines anderen Mitwirkenden, und nur dann, wenn Sie sich bereit erklären, jeden Mitwirkenden von jeglicher Haftung freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten, die diesem Mitwirkenden aufgrund Ihrer Annahme einer solchen Garantie oder zusätzlichen Haftung entsteht oder gegen ihn geltend gemacht wird.

ENDE DER BEDINGUNGEN UND KONDITIONEN

APPENDIX: Wie Sie die Apache-Lizenz auf Ihre Arbeit anwenden

Um die Apache-Lizenz auf Ihre Arbeit anzuwenden, fügen Sie den folgenden Musterhinweis an, wobei die in Klammern "[]" eingeschlossenen Felder durch Ihre eigenen Angaben ersetzt werden. (Lassen Sie die Klammern weg!) Der Text sollte in die für das Dateiformat geeignete Kommentarsyntax eingefügt werden. Wir empfehlen außerdem, den Datei- oder Klassennamen und die Beschreibung des Zwecks auf derselben "gedruckten Seite" wie den Urheberrechtsvermerk anzugeben, um die Identifizierung in Archiven Dritter zu erleichtern.

Copyright [yyyy] [Name des Urheberrechtsinhabers]

Lizenziert unter der Apache License, Version 2.0 (die "Lizenz"); Sie dürfen diese Datei nur in Übereinstimmung mit der Lizenz verwenden. Sie können eine Kopie der Lizenz erhalten unter

https://www.apache.org/licenses/LICENSE-2.0

Sofern nicht durch geltendes Recht vorgeschrieben oder schriftlich vereinbart, wird Software, die unter der Lizenz vertrieben wird, auf einer "AS IS"-Basis vertrieben, OHNE GARANTIEN ODER BEDINGUNGEN JEGLICHER ART, weder ausdrücklich noch stillschweigend. Siehe die Lizenz für die spezifische Sprache, die die Erlaubnisse und Einschränkungen unter der Lizenz regelt.

AsterixDB enthält Quellcode mit separaten Copyright-Hinweisen und Lizenzbedingungen. Die Nutzung dieses Quellcodes unterliegt den Bedingungen der folgenden Lizenzen.

Teile der AsterixDB External Data Tests unter src/test/resources/openbeerdb/* sind verfügbar unter den Lizenzen Open Database & Database Contents Licenses:

Open Database License (ODbL) v1.0

ODC Open Database License (ODbL)

Präambel

Die Open Database License (ODbL) ist eine Lizenzvereinbarung, die es Benutzern ermöglichen soll, diese Datenbank frei zu teilen, zu verändern und zu nutzen, während dieselbe Freiheit für andere gewährt bleibt. Viele Datenbanken sind urheberrechtlich geschützt, und daher lizenziert dieses Dokument diese Rechte. Einige Rechtsordnungen, hauptsächlich in der Europäischen Union, verfügen über spezielle Rechte, die Datenbanken abdecken, und daher adressiert die ODbL auch diese Rechte. Schließlich ist die OdbL auch eine vertragliche Vereinbarung für Benutzer dieser Datenbank, sich als Gegenleistung für den Zugriff auf diese Datenbank auf bestimmte Weise zu verhalten.

Datenbanken können die unterschiedlichsten Arten von Inhalten enthalten (Bilder, audiovisuelles Material und Töne beispielsweise alle in derselben Datenbank), und daher regelt die ODbL nur die Rechte an der Datenbank und nicht an den Inhalten der Datenbank einzeln. Lizenzgeber sollten die ODbL zusammen mit einer anderen Lizenz für die Inhalte verwenden, wenn für die Inhalte ein einheitlicher Satz von Rechten gilt, der alle Inhalte abdeckt. Wenn für die Inhalte mehrere Sätze unterschiedlicher Rechte gelten, sollten Lizenzgeber im Einzeleintrag oder auf andere Weise beschreiben, welche Rechte für welche Inhalte gelten, um klarzustellen, welche Rechte anwendbar sind.

Manchmal können der Inhalt einer Datenbank oder die Datenbank selbst durch andere hier nicht behandelte Rechte geschützt sein (wie etwa durch private Verträge, Markenrechte am Namen oder Datenschutzrechte in Bezug auf Informationen im Inhalt), weshalb Ihnen geraten wird, dass Sie möglicherweise andere Dokumente konsultieren oder andere Rechte einholen müssen, bevor Sie Handlungen vornehmen, die nicht durch diese Lizenz abgedeckt sind.

Der Lizenzgeber (wie nachstehend definiert) und Sie (wie nachstehend definiert) vereinbaren Folgendes:

1.0 Definitionen großgeschriebener Wörter

“Kollektive Datenbank” – bezeichnet diese Datenbank in unveränderter Form als Teil einer Sammlung von an sich unabhängigen Datenbanken, die gemeinsam zu einem kollektiven Ganzen zusammengefügt sind. Ein Werk, das eine Kollektive Datenbank darstellt, gilt nicht als Abgeleitete Datenbank.

“Übertragen” – bezeichnet als Verb die Nutzung der Datenbank, einer abgeleiteten Datenbank oder der Datenbank als Teil einer kollektiven Datenbank in jeder Weise, die es einer Person ermöglicht, Kopien der Datenbank oder einer abgeleiteten Datenbank zu erstellen oder zu erhalten. Die Übertragung umfasst nicht die Interaktion mit einem Nutzer über ein Computernetzwerk oder das Erstellen und Nutzen eines erzeugten Werks, sofern kein
eine Übertragung einer Kopie der Datenbank oder einer abgeleiteten Datenbank stattfindet.

“Inhalt” – Der Inhalt dieser Datenbank, der die Informationen, unabhängigen Werke oder sonstigen Materialien umfasst, die in der Datenbank zusammengefasst sind. Der Inhalt der Datenbank kann beispielsweise aus Fakten oder Werken wie Bildern, audiovisuellem Material, Texten oder Klängen bestehen.

“Datenbank” – eine Sammlung von Material (die Inhalten), die systematisch oder methodisch angeordnet und einzeln durch elektronische oder andere Mittel zugänglich ist und zu den Bedingungen dieser Lizenz angeboten wird.

“Datenbankrichtlinie” – bezeichnet die Richtlinie 96/9/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 1996 über den rechtlichen Schutz von Datenbanken in der jeweils geänderten oder nachfolgenden Fassung.

“Datenbankurheberrecht – Bezeichnet Rechte, die sich aus den Rechten gemäß Kapitel III (”sui generis“) der Datenbankrichtlinie (in der geänderten Fassung und wie von den Mitgliedstaaten umgesezt) ergeben, einschließlich der Extraktion und der Wiederverwendung des gesamten Inhalts oder eines wesentlichen Teils davon, sowie alle ähnlichen Rechte, die in der relevanten Rechtsordnung gemäß Abschnitt 10.4 verfügbar sind.

“Abgeleitete Datenbank” – bezeichnet eine Datenbank, die auf der Datenbank basiert, und schließt jede Übersetzung, Anpassung, Bearbeitung, Modifikation oder sonstige Änderung der Datenbank oder eines wesentlichen Teils des Inhalts ein. Dies umfasst unter anderem die Extraktion oder Weiterverwendung des gesamten oder eines wesentlichen Teils des Inhalts in einer neuen Datenbank.

“Extraktion” – bezeichnet die dauerhafte oder vorübergehende Übertragung des gesamten Inhalts oder eines wesentlichen Teils davon auf einen anderen Träger gleichviel mit welchem Mittel und in welcher Form.

“Lizenz” – Bezeichnet diese Lizenzvereinbarung und ist sowohl eine Lizenz zur Nutzung von Rechten wie Urheberrechten und Datenbankrechten als auch eine vertragliche Vereinbarung.

“Lizenzgeber” – bezeichnet die Person, die die Datenbank zu den Bedingungen dieser Lizenz anbietet.

“Person” – Bezeichnet eine natürliche oder juristische Person oder eine Personenvereinigung mit oder ohne Rechtspersönlichkeit.

“Erstelltes Werk” – ein Werk (wie etwa ein Bild, audiovisuelles Material, Text oder Klänge), das durch die Verwendung der Gesamtheit oder eines wesentlichen Teils des Inhalts (mittels einer Suche oder einer anderen Abfrage) aus dieser Datenbank, einer abgeleiteten Datenbank oder dieser Datenbank als Teil einer Sammeldatenbank entsteht.

“Öffentlich” – bezeichnet Personen, die weder Sie selbst sind noch Ihrer Kontrolle unterliegen, sei es durch eine Beteiligung von mehr als 50% oder durch die Befugnis, deren Aktivitäten zu lenken (wie beispielsweise bei der Beauftragung eines unabhängigen Beraters).

“Weiterverwendung” – bezeichnet jede Form der öffentlichen Zugänglichmachung des gesamten Inhalts oder eines wesentlichen Teils davon durch die Verbreitung von Kopien, durch Vermietung, durch Online-Übertragung oder durch andere Formen der Übertragung.

“Wesentlich” – bedeutet wesentlich hinsichtlich Quantität oder Qualität oder einer Kombination aus beidem. Die wiederholte und systematische Extraktion oder Weiterverwendung unwesentlicher Teile des Inhalts kann auf die Extraktion oder Weiterverwendung eines wesentlichen Teils des Inhalts hinauslaufen.

“Nutzen” – Als Verb bezeichnet dies jede Handlung, die durch das Urheberrecht oder Datenbankrechte eingeschränkt ist, sei es im ursprünglichen Medium oder in einem anderen; dies umfasst ohne Einschränkung das Verbreiten, Kopieren, öffentliche Aufführen, öffentliche Zugänglichmachen und Erstellen von Bearbeitungen der Datenbank sowie das Modifizieren der Datenbank, soweit dies technisch notwendig ist, um sie in einer anderen Betriebsart oder einem anderen Format zu nutzen.

“Sie” – bezeichnet eine Person, die Rechte im Rahmen dieser Lizenz ausübt und die Bestimmungen dieser Lizenz in Bezug auf die Datenbank zuvor noch nicht verletzt hat oder die von dem Lizenzgeber die ausdrückliche Erlaubnis erhalten hat, Rechte im Rahmen dieser Lizenz trotz einer vorherigen Verletzung auszuüben.

Einzahl schließt die Mehrzahl ein und umgekehrt.

2.0 Geltungsbereich dieser Lizenz

2.1. Rechtskraft dieses Dokuments. Diese Lizenz ist:

a. Eine Lizenz für anwendbare Urheber- und Leistungsschutzrechte;

b. eine Lizenz am Datenbankrecht; und

c. Eine vertragliche Vereinbarung zwischen Ihnen und dem Lizenzgeber.

2.2 Abgedeckte gesetzliche Rechte. Diese Lizenz deckt die rechtlichen Rechte an der Datenbank ab, einschließlich:

a. Urheberrecht. Jegliche Urheberrechte oder verwandte Schutzrechte an der Datenbank. Die lizensierte Urheberrecht umfasst alle einzelnen Elemente der Datenbank, erstreckt sich jedoch nicht auf das Urheberrecht an den Inhalten unabhängig von dieser Datenbank. Einzelheiten hierzu finden Sie in Abschnitt 2.4. Das Urheberrecht variiert je nach Rechtsordnung, erstreckt sich jedoch voraussichtlich auf: das Datenbankmodell oder -schema, d. h. die Struktur, Anordnung und Organisation der Datenbank, und kann auch die Datenbanktabellen und Tabellenindizes umfassen; die Dateneingabe- und -ausgabeblätter; sowie die Feldnamen der in der Datenbank gespeicherten Inhalte;

b. Datenbankrechte. Datenbankrechte erstrecken sich nur auf die Entnahme und Weiterverwendung des gesamten Inhalts oder eines wesentlichen Teils davon. Datenbankrechte können auch dann gelten, wenn kein Urheberrecht an der Datenbank besteht. Datenbankrechte können auch dann gelten, wenn die Inhalte aus der Datenbank entnommen und so ausgewählt und angeordnet werden, dass dadurch kein geltendes Urheberrecht verletzt wird; und

c. Vertrag. Dies ist eine Vereinbarung zwischen Ihnen und dem Lizenzgeber über den Zugriff auf die Datenbank. Im Gegenzug erklären Sie sich mit bestimmten Nutzungsbedingungen für diesen Zugriff einverstanden, wie sie in dieser Lizenz dargelegt sind.

2.3 Nicht abgedeckte Rechte.

a. Diese Lizenz gilt nicht für Computerprogramme, die bei der Erstellung oder dem Betrieb der Datenbank verwendet werden;

b. Diese Lizenz erstreckt sich nicht auf Patente, die die Inhalte oder die Datenbank betreffen; und

c. Diese Lizenz erstreckt sich nicht auf Marken, die mit der Datenbank in Verbindung stehen.

2.4 Zusammenhang mit den Inhalten der Datenbank. Die einzelnen Elemente der in dieser Datenbank enthaltenen Inhalte können anderen Rechten unterliegen, darunter Urheber-, Patent-, Datenschutz-, Privatsphäre- oder Persönlichkeitsrechte, und diese Lizenz erstreckt sich nicht auf Rechte (mit Ausnahme von Datenbankrechten oder vertraglichen Rechten) an einzelnen, in der Datenbank enthaltenen Inhalten. Wird diese Lizenz beispielsweise auf eine Datenbank mit Bildern (die Inhalte) angewendet, gilt sie nicht für das Urheberrecht an einzelnen Bildern, für die es eigene, separate Lizenzen geben kann oder eine einzige Lizenz, die alle Rechte an den Bildern abdeckt.

3.0 Gewährte Rechte

3.1 Vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz gewährt Ihnen der Lizenzgeber eine weltweite, gebührenfreie, nicht ausschließliche, kündbare (jedoch nur gemäß Abschnitt 9) Lizenz zur Nutzung der Datenbank für die Dauer der geltenden Urheberrechte und Datenbankrechte. Diese Rechte umfassen ausdrücklich die kommerzielle Nutzung und schließen keinen Tätigkeitsbereich aus. Soweit dies in der jeweiligen Rechtsordnung möglich ist, können diese Rechte in allen Medien und Formaten ausgeübt werden, unabhängig davon, ob diese derzeit bekannt sind oder erst in Zukunft geschaffen werden.

Die gewährten Rechte umfassen beispielsweise:

a. Entnahme und Weiterverwendung des gesamten Inhalts oder eines wesentlichen Teils davon;

b. Erstellung von abgeleiteten Datenbanken;

c. Erstellung gemeinsamer Datenbanken;

d. Die Erstellung von vorübergehenden oder dauerhaften Vervielfältigungen mit welchen Mitteln und in welcher Form auch immer, ganz oder teilweise, einschließlich von abgeleiteten Datenbanken oder als Teil von Sammeldatenbanken; und

e. Verbreitung, Kommunikation, öffentliche Zugänglichmachung, Ausstellung, Verleihung, Zurverfügungstellung oder öffentliche Aufführung durch beliebige Mittel und in beliebiger Form, ganz oder teilweise, einschließlich jeglicher abgeleiteter Datenbanken oder als Teil von Sammeldatenbanken.

3.2 Zwangslizenzregelungen. Um jeden Zweifel auszuschließen:

a. Unverzichtbare Zwangslizenzregelungen. In denjenigen Rechtsordnungen, in denen das Recht zur Einziehung von Tantiemen im Wege einer gesetzlichen oder zwingenden Lizenzregelung nicht ausgeschlossen werden kann, behält sich der Lizenzgeber das ausschließliche Recht vor, diese Tantiemen für jede Ausübung der Ihnen durch diese Lizenz eingeräumten Rechte durch Sie einzuziehen;

b. Verzichtbare Zwangslizenzregelungen. In denjenigen Rechtsordnungen, in denen das Recht zur Einziehung von Tantiemen im Wege einer gesetzlichen oder Zwangslizenz verzichtet werden kann, verzichtet der Lizenzgeber auf das ausschließliche Recht zur Einziehung solcher Tantiemen für jede Ausübung der Ihnen durch diese Lizenz eingeräumten Rechte durch Sie; und,

c. Freiwillige Lizenzierungsregelungen. Der Lizenzgeber verzichtet auf das Recht, Lizenzgebühren, sei es einzeln oder, für den Fall, dass der Lizenzgeber Mitglied einer Verwertungsgesellschaft ist, die freiwillige Lizenzierungssysteme verwaltet, über diese Gesellschaft, für jegliche Ausübung der Ihnen unter dieser Lizenz eingeräumten Rechte zu erheben.

3.3 Das Recht, die Datenbank unter anderen Bedingungen zu veröffentlichen oder den Vertrieb bzw. die Bereitstellung der Datenbank einzustellen, bleibt vorbehalten. Bitte beachten Sie, dass für diese Datenbank möglicherweise mehrere Lizenzen gelten, sodass Sie die Wahl haben, alternative Lizenzen für diese Datenbank zu nutzen. Vorbehaltlich von Abschnitt 10.4 bleiben alle anderen Rechte, die nicht ausdrücklich vom Lizenzgeber gewährt werden, vorbehalten.

4.0 Nutzungsbedingungen

4.1 Die in Abschnitt 3 oben gewährten Rechte unterliegen ausdrücklich der Einhaltung der folgenden Nutzungsbedingungen durch Sie. Dies sind wichtige Bedingungen dieser Lizenz, und wenn Sie diese nicht einhalten, verstoßen Sie wesentlicherweise gegen deren Bestimmungen.

4.2 Mitteilungen. Wenn Sie diese Datenbank, eine abgeleitete Datenbank oder die Datenbank als Teil einer kollektiven Datenbank öffentlich weitergeben, müssen Sie:

a. Dies nur unter den Bedingungen dieser Lizenz oder einer anderen unter Abschnitt 4.4 zulässigen Lizenz zu tun;

b. Fügen Sie eine Kopie dieser Lizenz (oder, falls anwendbar, einer nach Abschnitt 4.4 zulässigen Lizenz) oder deren Uniform Resource Identifier (URI) der Datenbank oder abgeleiteten Datenbank bei, und zwar sowohl in der Datenbank oder abgeleiteten Datenbank als auch in jeder relevanten Dokumentation; und

c. Alle Urheberrechts- oder Datenbankrechtsvermerke sowie Vermerke, die sich auf diese Lizenz beziehen, sind unverändert beizubehalten.

d. Wenn es aufgrund seiner Struktur nicht möglich ist, die erforderlichen Hinweise in einer bestimmten Datei anzubringen, müssen Sie die Hinweise an einem Ort (wie beispielsweise einem relevanten Verzeichnis) einfügen, an dem Benutzer danach suchen würden.

4.3 Hinweis zur Verwendung der Ausgabe (Inhalte). Das Erstellen und Verwenden eines erzeugten Werks erfordert nicht den Hinweis nach Abschnitt 4.2. Wenn Sie ein erzeugtes Werk jedoch öffentlich verwenden, müssen Sie einen dem erzeugten Werk zugeordneten Hinweis beifügen, der vernünftigerweise geeignet ist, jede Person, die das erzeugte Werk verwendet, betrachtet, darauf zugreift, damit interagiert oder ihm sonst wie ausgesetzt ist, darauf aufmerksam zu machen, dass Inhalte aus der Datenbank, der abgeleiteten Datenbank oder der Datenbank als Teil einer Sammeldatenbank bezogen wurden und dass diese unter dieser Lizenz verfügbar sind.

a. Beispiel für einen Hinweis. Der folgende Text erfüllt die Anforderungen an einen Hinweis gemäß Abschnitt 4.3:

Enthält Informationen aus DATABASE NAME, die hier unter der Open Database License (ODbL) zur Verfügung gestellt werden.
DATABASE NAME sollte durch den Namen der Datenbank und einen Hyperlink zur URI der Datenbank ersetzt werden. “Open Database License” sollte einen Hyperlink zur URI des Textes dieser Lizenz enthalten. Wenn keine Hyperlinks möglich sind, sollten Sie den Klartext der erforderlichen URIs zusammen mit dem obigen Hinweis angeben.

4.4 Weitergabe unter gleichen Bedingungen.

a. Jede abgeleitete Datenbank, die Sie öffentlich nutzen, darf ausschließlich unter den Bedingungen der folgenden Lizenz stehen:

i. Diese Lizenz;

ii. Eine spätere Version dieser Lizenz, die im Geist dieser Lizenz ähnlich ist; oder

iii. Eine kompatible Lizenz.

Wenn Sie die abgeleitete Datenbank unter einer der in (iii) genannten Lizenzen lizenzieren, müssen Sie die Bedingungen dieser Lizenz einhalten.

b. Zur Vermeidung von Zweifelsfällen gilt: Die Entnahme oder Weiterverwendung des gesamten Inhalts oder eines wesentlichen Teils davon in eine neue Datenbank stellt eine abgeleitete Datenbank dar und muss den Bestimmungen in Abschnitt 4.4 entsprechen.

c. Abgeleitete Datenbanken und erstellte Werke. Eine abgeleitete Datenbank wird öffentlich genutzt und muss daher Abschnitt 4.4 einhalten, wenn ein aus der abgeleiteten Datenbank erstelltes Werk öffentlich genutzt wird.

d. Weitergabe unter gleichen Bedingungen und zusätzliche Inhalte. Um jeden Zweifel auszuschließen, dürfen Sie abgeleiteten Datenbanken gemäß Abschnitt 4.4 a keine Inhalte hinzufügen, die mit den unter dieser Lizenz gewährtem Rechten unvereinbar sind.

e. Kompatible Lizenzen. Lizenzgeber können einen Stellvertreter bevollmächtigen, kompatible Lizenzen gemäß Abschnitt 4.4 a iii zu bestimmen. Wenn sie dies tun, erteilt die öffentliche Erklärung des bevollmächtigten Stellvertreters über die Annahme einer kompatiblen Lizenz Ihnen die Erlaubnis, die kompatible Lizenz zu verwenden.

4.5 Grenzen von Share Alike. Die Anforderungen von Abschnitt 4.4 gelten in den folgenden Fällen nicht:

a. Um jeden Zweifel auszuschließen, sind Sie nicht verpflichtet, Sammeldatenbanken unter dieser Lizenz zu lizensieren, wenn Sie diese Datenbank oder eine abgeleitete Datenbank in die Sammlung aufnehmen, aber diese Lizenz gilt weiterhin für diese Datenbank oder eine abgeleitete Datenbank als Teil der Sammeldatenbank;

b. Die Verwendung dieser Datenbank, einer abgeleiteten Datenbank oder dieser Datenbank als Teil einer kollektiven Datenbank zur Erstellung eines erstellten Werks stellt keine abgeleitete Datenbank im Sinne von Abschnitt 4.4 dar; und

c. Die interne Nutzung einer abgeleiteten Datenbank innerhalb einer Organisation ist nicht öffentlich und fällt daher nicht unter die Anforderungen von Abschnitt 4.4.

4.6 Zugang zu abgeleiteten Datenbanken. Wenn Sie eine abgeleitete Datenbank oder ein aus einer abgeleiteten Datenbank erstelltes Werk öffentlich nutzen, müssen Sie den Empfängern der abgeleiteten Datenbank oder des erstellten Werks außerdem eine Kopie in einer maschinenlesbaren Form zur Verfügung stellen von:

a. Die gesamte Derivaten-Datenbank; oder

b. Eine Datei, die alle an der Datenbank vorgenommenen Änderungen oder das Verfahren zur Vornahme dieser Änderungen (z. B. einen Algorithmus) enthält, einschließlich etwaiger zusätzlicher Inhalte, die alle Unterschiede zwischen der Datenbank und der abgeleiteten Datenbank ausmachen.

Die Derivatedatenbank (unter a.) oder die Änderungsdatei (unter b.) muss bei physischer Verbreitung zu nicht mehr als angemessenen Herstellungskosten und bei Verbreitung über das Internet kostenlos zur Verfügung stehen.

4.7 Technische Maßnahmen und zusätzliche Bestimmungen

a. Diese Lizenz gestattet es Ihnen nicht, (vorbehaltlich Abschnitt 4.7 b.) der Datenbank, einer abgeleiteten Datenbank oder dem gesamten Inhalt bzw. einem wesentlichen Teil davon Bedingungen oder technische Maßnahmen aufzuerlegen, die die Bedingungen dieser Lizenz oder die im Rahmen dieser Lizenz gewährten Rechte ändern oder einschränken oder die Wirkung oder Absicht haben, die Möglichkeit einer Person zur Ausübung dieser Rechte einzuschränken.

b. Parallele Vertriebswege. Sie dürfen Bedingungen oder technische Maßnahmen für die Datenbank, eine abgeleitete Datenbank oder die Gesamtheit oder einen wesentlichen Teil der Inhalte (eine “beschränkte Datenbank”) unter Verstoß gegen Abschnitt 4.74 a. nur dann auferlegen, wenn Sie dem Empfänger der beschränkten Datenbank gleichzeitig auch eine Kopie der Datenbank oder einer abgeleiteten Datenbank zur Verfügung stellen:

Das ist ohne zusätzliche Gebühr verfügbar;

ii. das in einem Medium verfügbar ist, das die Bedingungen dieser Lizenz oder die im Rahmen derselben gewährten Rechte weder ändert noch einschränkt oder die Wirkung oder die Absicht hat, die Möglichkeit einer Person einzuschränkt, diese Rechte auszuüben (eine “uneingeschränkte Datenbank”); und

iii. Die uneingeschränkte Datenbank ist für den Empfänger in der Praxis mindestens ebenso zugänglich wie die eingeschränkte Datenbank.

c. Zur Vermeidung von Zweifeln dürfen Sie diese Datenbank oder eine abgeleitete Datenbank in einer authentifizierten Umgebung, hinter einem Passwort oder in einem ähnlichen Zugriffskontrollsystem bereitstellen, vorausgesetzt, Sie ändern oder beschränken weder die Bedingungen dieser Lizenz noch die ihr eingeräumten Rechte oder bewirken oder bezwecken damit, die Fähigkeit einer Person zur Ausübung dieser Rechte einzuschränken.

4.8 Lizensierung Dritter. Sie sind nicht berechtigt, die Datenbank unterzulizenzieren. Jedes Mal, wenn Sie die Datenbank, die Gesamtheit oder einen wesentlichen Teil der Inhalte oder eine abgeleitete Datenbank auf irgendeine Weise an Dritte weitergeben, bietet der Lizenzgeber dem Empfänger eine Lizenz für die Datenbank zu denselben Bedingungen wie diese Lizenz an. Sie sind nicht dafür verantwortlich, die Einhaltung dieser Lizenz durch Dritte durchzusetzen, aber Sie können Ihre Rechte an einer abgeleiteten Datenbank geltend machen. Sie sind allein verantwortlich für alle Änderungen an einer abgeleiteten Datenbank, die von Ihnen oder einer anderen Person auf Ihre Anweisung hin vorgenommen wurden. Sie dürfen keine weiteren Einschränkungen für die Ausübung der im Rahmen dieser Lizenz gewährten oder bestätigten Rechte auferlegen.

5.0 Urheberpersönlichkeitsrechte

5.1 Urheberpersönlichkeitsrechte. Dieser Abschnitt umfasst Urheberpersönlichkeitsrechte, einschließlich aller Rechte, als Urheber der Datenbank genannt zu werden oder einer Behandlung zu widersprechen, die ansonsten die Ehre und den Ruf des Urhebers beeinträchtigen würde, oder jeder anderen ehrenrührigen Behandlung:

a. Für Rechtsordnungen, die den Verzicht auf Urheberpersönlichkeitsrechte zulassen, verzichtet der Lizenzgeber im nach Abschnitt 10.4 durch das Recht der jeweiligen Rechtsordnung maximal zulässigen Umfang auf alle Urheberpersönlichkeitsrechte, die der Lizenzgeber an der Datenbank haben mag;

b. Wenn ein Verzicht auf Urheberpersönlichkeitsrechte gemäß Ziffer 5.1 a in der jeweiligen Rechtsordnung nicht möglich ist, erklärt sich der Lizenzgeber damit einverstanden, keine Urheberpersönlichkeitsrechte an der Datenbank geltend zu machen, und verzichtet auf alle Ansprüche aus Urheberpersönlichkeitsrechten im größtmöglichen nach dem Recht der jeweiligen Rechtsordnung gemäß Ziffer 10.4 zulässigen Umfang; und

c. Für Gerichtsbarkeiten, die einen Verzicht oder eine Vereinbarung über die Nichtgeltendmachung von Urheberpersönlichkeitsrechten gemäß Abschnitt 5.1 a und b nicht zulassen, kann der Urheber seine Urheberpersönlichkeitsrechte in Bezug auf bestimmte Aspekte der Datenbank behalten.

Bitte beachten Sie, dass in einigen Rechtsordnungen der Verzicht auf Urheberpersönlichkeitsrechte nicht zulässig ist und Urheberpersönlichkeitsrechte an der Datenbank in einigen Rechtsordnungen daher weiterhin bestehen können.

6.0 Faire Verwendung, Datenbankausnahmen und andere Rechte bleiben unberührt

6.1 Diese Lizenz berührt keine Rechte, die Sie oder Dritte unabhängig davon nach geltendem Recht haben, diese Datenbank in irgendeiner Weise zu nutzen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:

a. Ausnahmen vom Datenbankrecht, einschließlich: Extraktion von Inhalten aus nicht-elektronischen Datenbanken zu privaten Zwecken, Extraktion zum Zweck von Veranschaulichungen für den Unterricht oder die wissenschaftliche Forschung sowie Extraktion oder Wiederverwendung für die öffentliche Sicherheit oder ein Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren.

b. Fair Dealing, Fair Use oder jede andere gesetzlich anerkannte Beschränkung oder Ausnahme von der Urheberrechtsverletzung oder anderen anwendbaren Gesetzen.

6.2 Diese Lizenz berührt keine Rechte rechtmäßiger Nutzer, unwesentliche Teile des Inhalts – quantitativ oder qualitativ beurteilt – zu jedem beliebigen Zweck zu entrahmen und wiederzuverwenden, einschließlich der Erstellung einer abgeleiteten Datenbank (vorbehaltlich anderer Rechte an dem Inhalt, siehe Abschnitt 2.4). Die wiederholte und systematische Entrahmung oder Wiederverwendung unwesentlicher Teile des Inhalts kann jedoch einer Entrahmung oder Wiederverwendung eines wesentlichen Teils des Inhalts gleichkommen.

7.0 Garantien und Haftungsausschluss

7.1 Die Datenbank wird vom Lizenzgeber “wie besehen” und ohne jegliche ausdrückliche, stillschweigende oder durch Gesetz, Gewohnheit, Geschäftsgebaren oder Handelsbrauch entstehende Gewährleistung lizenziert. Der Lizenzgeber lehnt ausdrücklich alle stillschweigenden Gewährleistungen oder Bedingungen hinsichtlich Eigentum, Nichtverletzung von Rechten Dritter, Genauigkeit oder Vollständigkeit, des Vorhandenseins oder Fehlens von Fehlern, der Eignung für einen bestimmten Zweck, der Marktgängigkeit oder anderweitig ab. Einige Rechtsordnungen lassen den Ausschluss stillschweigender Gewährleistungen nicht zu, sodass dieser Ausschluss für Sie möglicherweise nicht gilt.

8.0 Haftungsbeschränkung

8.1 Vorbehaltlich einer Haftung, die gesetzlich nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden kann, haftet der Lizenzgeber nicht für und schließt ausdrücklich jegliche Haftung für Verluste oder Schäden aus, wie und wann auch immer diese jemandem durch eine Nutzung im Rahmen dieser Lizenz, sei es durch Sie oder durch jemand anderen, zugefügt werden, unabhängig davon, ob sie durch ein Verschulden des Lizenzgebers verursacht wurden oder nicht. Dieser Haftungsausschluss schließt insbesondere alle besonderen, beiläufigen, Folgeschäden, Strafschadensersatzansprüche oder exemplarischen Schäden wie Einnahmeverluste, Datenverluste, entgangene Gewinne und Geschäftsverluste ein. Dieser Ausschluss gilt auch dann, wenn der Lizenzgeber auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde.

8.2 Sofern eine Haftung gesetzlich nicht ausgeschlossen werden darf, ist sie auf den tatsächlichen und unmittelbaren finanziellen Schaden beschränkt, soweit dieser durch nachgewiesene Fahrlässigkeit seitens des Lizenzgebers verursacht wurde.

9.0 Beendigung Ihrer Rechte im Rahmen dieser Lizenz

9.1 Jeder Verstoß Ihrerseits gegen die Bedingungen dieser Lizenz beendet diese Lizenz automatisch mit sofortiger Wirkung und ohne Benachrichtigung an Sie. Zur Vermeidung von Zweifeln gilt: Bei Personen, die die Datenbank, den gesamten Inhalt oder einen wesentlichen Teil des Inhalts, abgeleitete Datenbanken oder die Datenbank als Teil einer Sammeldatenbank von Ihnen im Rahmen dieser Lizenz erhalten haben, wird die Lizenz nicht beendet, vorausgesetzt, ihre Nutzung entspricht vollständig dieser Lizenz oder einer gemäß Abschnitt 4.8 dieser Lizenz gewährten Lizenz. Die Abschnitte 1, 2, 7, 8, 9 und 10 überdauern eine Beendigung dieser Lizenz.

9.2 Sofern Sie nicht gegen die Bedingungen dieser Lizenz verstoßen, wird der Lizenzgeber Ihre Rechte daraus nicht kündigen.

9.3 Sofern diese Lizenz nicht gemäß Abschnitt 9.1 gekündigt wird, wird Sie Ihnen für die Dauer der geltenden Rechte an der Datenbank gewährt.

9.4 Wiedereinsetzung der Rechte. Wenn Sie einen Verstoß gegen die Bedingungen dieser Lizenz beenden, werden Ihre vollständigen Rechte im Rahmen dieser Lizenz wieder eingesetzt:

a. Vorläufig und vorbehaltlich der endgültigen Beendigung bis zum 60. Tag nach Beendigung des Verstoßes;

b. Spätestens am 60. Tag nach Beendigung des Verstoßes, es sei denn, der Lizenzgeber teilt dies anderweitig in angemessener Weise mit; oder

c. dauerhaft, wenn Sie vom Lizenzgeber in angemessener Weise über die Verletzung benachrichtigt wurden, dies das erste Mal ist, dass Sie eine Benachrichtigung erhalten haben
Verstoß gegen diese Lizenz durch den Lizenzgeber vorliegt und Sie den Verstoß innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Mitteilung beheben.

Personen, deren Rechte dauerhaft beendet wurden, sind nicht berechtigt, Empfänger zu sein und eine Lizenz gemäß Abschnitt 4.8 zu erhalten.

9.5 Ungeachtet des Vorstehenden behält sich der Lizenzgeber das Recht vor, die Datenbank unter anderen Lizenzbedingungen zu veröffentlichen oder den Vertrieb bzw. die Bereitstellung der Datenbank einzustellen. Die Veröffentlichung der Datenbank unter anderen Lizenzbedingungen oder die Einstellung des Vertriebs der Datenbank widerruft diese Lizenz (oder eine andere Lizenz, die gemäß den Bedingungen dieser Lizenz gewährt wurde oder werden muss) nicht, und diese Lizenz bleibt in vollem Umfang in Kraft und wirksam, es sei denn, sie wird wie oben beschrieben gekündigt.

10.0 Allgemeines

10.1 Sollte eine Bestimmung dieser Lizenz für ungültig oder nicht durchsetzbar befunden werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz, und jede verbleibende Bestimmung dieser Lizenz bleibt im größtmöglichen, gesetzlich zulässigen Umfang gültig und durchsetzbar.

10.2 Diese Lizenz stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf die hierin eingeräumten Rechte an der Datenbank dar. Sie ersetzt alle früheren Absprachen, Vereinbarungen oder Zusicherungen in Bezug auf die Datenbank.

10.3 Wenn Sie gegen die Bedingungen dieser Lizenz verstoßen, sind Sie nicht berechtigt, sich auf die Bedingungen dieser Lizenz zu berufen oder sich über einen Verstoß des Lizenzgebers zu beschweren.

10.4 Anwendbares Recht. Diese Lizenz tritt in der jeweiligen Jurisdiktion, in der die Lizenzbedingungen durchgesetzt werden sollen, in Kraft und unterliegt den Gesetzen dieser Jurisdiktion. Wenn das Standardpaket an Rechten, die nach dem anwendbaren Urheberrecht und Datenbankrechten in der relevanten Jurisdiktion gewährt werden, zusätzliche Rechte umfasst, die nicht unter dieser Lizenz gewährt werden, werden diese zusätzlichen Rechte in dieser Lizenz gewährt, um die Bedingungen dieser Lizenz zu erfüllen.

Database Contents License (DbCL) v1.0

ODC Database Contents License (DbCL)

Der Lizenzgeber und Sie vereinbaren Folgendes:

1.0 Definitionen großgeschriebener Wörter

Die Definitionen der Open Database License (ODbL) 1.0 gelten durch Verweis als in die Database Contents License aufgenommen.

2.0 Eingeräumte Rechte und Nutzungsbedingungen

2.1 Eingeräumte Rechte. Der Lizenzgeber räumt Ihnen eine weltweite, gebührenfreie, nicht- ausschließliche, unbefristete, unwiderrufliche Urheberrechtserlaubnis ein, jede durch das Urheberrecht eingeschränkte Handlung in Bezug auf jegliche Inhalte vorzunehmen, sei es im Originalmedium oder in einem anderen. Diese Rechte umfassen ausdrücklich die kommerzielle Nutzung und schließen kein Tätigkeitsfeld aus. Diese Rechte umfassen ohne Einschränkung das Recht, Unterlizenzen für das Werk zu vergeben.

2.2 Nutzungsbedingungen. Sie müssen die ODbL einhalten.

2.3 Beziehung zu Datenbanken und ODbL. Diese Lizenz erstreckt sich nicht auf Datenbankrechte, das Urheberrecht an Datenbanken oder Verträge über die Inhalten als Teil der Datenbank. Bitte lesen Sie die ODbL, die die Datenbank regelt, für weitere Einzelheiten zu Ihren Rechten und Pflichten.

2.4 Nichtgeltendmachung von Urheberrechten an Fakten. Der Lizenzgeber vertritt den Standpunkt, dass sachliche Informationen nicht dem Urheberrecht unterliegen. Die DbCL räumt Ihnen die Erlaubnis für alle in den Inhalten enthaltenen urheberrechtlich geschützten Informationen ein.

3.0 Gewährleistungen, Haftungsausschluss und Haftungsbeschränkung

3.1 Die Inhalte werden vom Lizenzgeber “wie besehen” und ohne jegliche ausdrückliche oder stillschweigende Gewährleistung zur Verfügung gestellt, sei es in Bezug auf Eigentumsrechte, Richtigkeit, das Vorhandensein oder Fehlen von Fehlern, Eignung für einen bestimmten Zweck oder anderweitig. Einige Rechtsordnungen gestatten den Ausschluss stillschweigender Gewährleistungen nicht, sodass dieser Ausschluss für Sie möglicherweise nicht gilt.

3.2 Vorbehaltlich einer Haftung, die gesetzlich nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden kann, haftet der Lizenzgeber nicht für und schließt ausdrücklich jegliche Haftung aus für Verluste oder Schäden, wie und wann auch immer diese jemandem durch eine Nutzung im Rahmen dieser Lizenz entstanden sind, sei es durch Sie oder durch irgendjemand anderen und unabhängig davon, ob diese durch ein Verschulden des Lizenzgebers verursacht wurden oder nicht. Dieser Haftungsausschluss schließt unter anderem alle besonderen, zufälligen, mittelbaren, Strafschadensersatz oder exemplarischen Schadensersatz ein. Dieser Ausschluss gilt auch dann, wenn der Lizenzgeber auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde.

3.3 Sofern eine Haftung gesetzlich nicht ausgeschlossen werden darf, ist sie auf den tatsächlichen und direkten finanziellen Schaden beschränkt, soweit dieser durch nachgewiesene Fahrlässigkeit seitens des Lizenzgebers verursacht wurde.

Teile der AsterixDB-Externadatentests befinden sich unter: src/test/resources/classad/* sind unter folgender Lizenz verfügbar:

Apache-Lizenz
Version 2.0, Januar 2004
https://www.apache.org/licenses/

Copyright © 1990-2012 HTCondor Team, Computer Sciences Department, University of Wisconsin-Madison, WI.

Lizenziert unter der Apache License, Version 2.0 (die "Lizenz"); Sie dürfen diese Datei nur in Übereinstimmung mit der Lizenz verwenden. Sie können eine Kopie der Lizenz erhalten unter

https://www.apache.org/licenses/LICENSE-2.0

Sofern nicht durch geltendes Recht vorgeschrieben oder schriftlich vereinbart, wird Software, die unter der Lizenz vertrieben wird, auf einer "AS IS"-Basis vertrieben, OHNE GARANTIEN ODER BEDINGUNGEN JEGLICHER ART, weder ausdrücklich noch stillschweigend. Siehe die Lizenz für die spezifische Sprache, die die Erlaubnisse und Einschränkungen unter der Lizenz regelt.

BEDINGUNGEN FÜR DIE NUTZUNG, VERVIELFÄLTIGUNG UND VERBREITUNG

1. Definitionen.

“Lizenz” bezeichnet die Bedingungen für die Nutzung, die Vervielfältigung und die Verbreitung gemäß den Abschnitten 1 bis 9 dieses Dokuments.

"Lizenzgeber" bezeichnet den Urheberrechtsinhaber oder die vom Urheberrechtsinhaber autorisierte Stelle, die die Lizenz erteilt.

“Rechtsträger” bezeichnet die Gesamtheit aus dem handelnden Rechtsträger und allen anderen Rechtsträgern, die diesen Rechtsträger kontrollieren, von ihm kontrolliert werden oder unter gemeinsamer Kontrolle mit ihm stehen. Für die Zwecke dieser Definition bedeutet bedeutet “Beherrschung” (i) die direkte oder indirekte Befugnis, die Leitung oder Geschäftsführung dieser Einheit zu bestimmen, sei es vertraglich oder auf andere Weise, oder (ii) den Besitz von fünfzig Prozent (50%) oder mehr der im Umlauf befindlichen Anteile oder (iii) das wirtschaftliche Eigentum an dieser Einheit.

"Sie" (oder "Ihr") bezeichnet eine natürliche oder juristische Person, die die durch diese Lizenz gewährten Rechte ausübt.

“Der Begriff ”Quellcode“ bezeichnet die bevorzugte Form für die Vornahme von Änderungen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Software-Quellcode, Dokumentationsquellen und Konfigurationsdateien.

“Objektform” bezeichnet jede Form, die aus der mechanischen Transformation oder Übersetzung einer Quellform resultiert, einschließlich, aber nicht beschränkt auf kompilierten Objektcode, generierte Dokumentation und Konvertierungen in andere Medientypen.

"Werk" bezeichnet das urheberrechtlich geschützte Werk, sei es in Quell- oder Objektform, das unter der Lizenz zur Verfügung gestellt wird, wie es durch einen Urheberrechtsvermerk angezeigt wird, der in dem Werk enthalten oder diesem beigefügt ist (ein Beispiel ist im Anhang unten aufgeführt).

"Abgeleitete Werke" bedeutet jedes Werk, ob in Quell- oder Objektform, das auf dem Schutzgegenstand basiert (oder von ihm abgeleitet ist) und dessen redaktionelle Überarbeitungen, Anmerkungen, Ausarbeitungen oder andere Modifikationen in ihrer Gesamtheit ein originäres Werk des Urhebers darstellen. Im Sinne dieser Lizenz zählen zu den abgeleiteten Werken keine Werke, die von dem Schutzgegenstand und seinen abgeleiteten Werken trennbar bleiben oder lediglich eine Verknüpfung (oder eine namentliche Bindung) zu den Schnittstellen des Schutzgegenstands herstellen.

“Beitrag” bezeichnet jedes Urheberwerk, einschließlich der Originalversion des Werkes sowie aller Modifikationen oder Ergänzungen dieses Werkes oder abgeleiteter Werke davon, das dem Lizenzgeber vom Urheberrechtsinhaber oder von einer natürlichen oder juristischen Person, die zur Einreichung im Namen des Urheberrechtsinhaber berechtigt ist, absichtlich zur Aufnahme in das Werk übermittelt wird. Im Sinne dieser Begriffsbestimmung bedeutet “übermittelt” jede Form von elektronischer, mündlicher oder schriftlicher Kommunikation, die an den Lizenzgeber oder dessen Vertreter gesendet wird, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Kommunikation über elektronische Mailinglisten, Quellcode-Kontrollsysteme und Fehlerverfolgungssysteme (Issue-Tracking-Systeme), die vom oder im Auftrag des Lizenzgebers zum Zwecke der Diskussion und Verbesserung des Werkes verwaltet werden, mit Ausnahme von Kommunikation, die vom Urheberrechtsinhaber deutlich sichtbar oder anderweitig schriftlich als “Kein Beitrag” gekennzeichnet oder bezeichnet ist.”

"Mitwirkende" bezeichnet den Lizenzgeber und jede natürliche oder juristische Person, in deren Namen ein Beitrag beim Lizenzgeber eingegangen ist und anschließend in den Schutzgegenstand aufgenommen wurde.

2. Erteilung einer Urheberrechtslizenz.

Vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz gewährt Ihnen jeder Mitwirkende hiermit eine unbefristete, weltweite, nicht-exklusive, kostenlose, unwiderrufliche Urheberrechtslizenz zur Vervielfältigung, Erstellung abgeleiteter Werke, öffentlichen Darstellung, öffentlichen Aufführung, Unterlizenzierung und Verbreitung des Werks und solcher abgeleiteter Werke in Quell- oder Objektform.

3. Erteilung einer Patentlizenz.

Vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz gewährt Ihnen jeder Mitwirkende hiermit eine unbefristete, weltweite, nicht ausschließliche, kostenlose, gebührenfreie und unwiderrufliche (außer wie in diesem Abschnitt angegeben) Patentlizenz, um den Schutzgegenstand herzustellen, herstellen zu lassen, zu nutzen, zum Verkauf anzubieten, zu verkaufen, zu importieren und anderweitig zu übertragen, wobei sich diese Lizenz nur auf diejenigen Patentansprüche bezieht, die von diesem Mitwirkenden lizenziert werden können und die notwendigerweise durch seine Beiträge allein oder durch die Kombination seiner Beiträge mit dem Schutzgegenstand, für den diese Beiträge eingereicht wurden, verletzt werden. Wenn Sie einen Patentrechtsstreit gegen eine juristische Person anstrengen (einschließlich einer Widerklage oder Gegenklage in einem Rechtsstreit), in dem behauptet wird, dass der Schutzgegenstand oder ein in den Schutzgegenstand integrierter Beitrag eine direkte oder mittelbare Patentverletzung darstellt, enden alle Patentlizenzen, die Ihnen im Rahmen dieser Lizenz für den Schutzgegenstand gewährt wurden, an dem Tag, an dem ein solcher Rechtsstreit eingereicht wird.

4. Umverteilung.

Sie dürfen Kopien des Werks oder davon abgeleiteter Werke in jedem Medium, mit oder ohne Änderungen und in Quell- oder Objektform vervielfältigen und verbreiten, sofern Sie die folgenden Bedingungen erfüllen:

a) Sie müssen allen anderen Empfängern des Schutzgegenstandes oder abgeleiteter Werke eine Kopie dieser Lizenz aushändigen; und

b) Sie müssen dafür sorgen, dass alle geänderten Dateien deutliche Hinweise darauf tragen, dass Sie die Dateien geändert haben; und

c) Sie müssen alle Urheberrechts-, Patent-, Markenzeichen- und Zuordnungshinweise aus der Quellform des Werks in der Quellform aller von Ihnen verbreiteten abgeleiteten Werke beibehalten, mit Ausnahme der Hinweise, die sich nicht auf einen Teil der abgeleiteten Werke beziehen; und

d) Wenn das Werk eine "HINWEIS"-Textdatei als Teil seiner Verbreitung enthält, dann müssen alle abgeleiteten Werke, die Sie verbreiten, eine lesbare Kopie der in dieser HINWEIS-Datei enthaltenen Hinweise auf die Urheberschaft enthalten, mit Ausnahme der Hinweise, die sich nicht auf einen Teil der abgeleiteten Werke beziehen, und zwar an mindestens einer der folgenden Stellen innerhalb einer NOTICE-Textdatei, die als Teil der abgeleiteten Werke verteilt wird; innerhalb des Quellformulars oder der Dokumentation, falls diese zusammen mit den abgeleiteten Werken bereitgestellt wird; oder innerhalb einer von den abgeleiteten Werken erzeugten Anzeige, wenn und wo solche Hinweise Dritter normalerweise erscheinen.Der Inhalt der NOTICE-Datei dient nur zu Informationszwecken und verändert die Lizenz nicht. Sie dürfen in abgeleiteten Werken, die Sie verbreiten, neben oder als Zusatz zum HINWEIS-Text des Werks Ihre eigenen Hinweise auf die Urheberschaft hinzufügen, vorausgesetzt, daß solche zusätzlichen Hinweise auf die Urheberschaft nicht als Änderung der Lizenz ausgelegt werden können.

Sie können Ihren Modifikationen einen eigenen Urheberrechtsvermerk hinzufügen und zusätzliche oder andere Lizenzbedingungen für die Nutzung, Vervielfältigung oder Verbreitung Ihrer Modifikationen oder für solche abgeleiteten Werke als Ganzes vorsehen, vorausgesetzt, dass Ihre Nutzung, Vervielfältigung und Verbreitung des Werks ansonsten mit den in dieser Lizenz festgelegten Bedingungen übereinstimmt.

5. Einreichung von Beiträgen.

Sofern Sie nicht ausdrücklich etwas anderes erklären, unterliegt jeder Beitrag, den Sie dem Lizenzgeber absichtlich zur Aufnahme in den Schutzgegenstand übermitteln, den Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz, ohne zusätzliche Bestimmungen oder Bedingungen. Ungeachtet des Vorstehenden ersetzen oder ändern die vorliegenden Bestimmungen nicht die Bedingungen eines separaten Lizenzvertrags, den Sie möglicherweise mit dem Lizenzgeber in Bezug auf solche Beiträge abgeschlossen haben.

6. Markenzeichen.

Diese Lizenz gewährt nicht die Erlaubnis, die Handelsnamen, Warenzeichen, Dienstleistungsmarken oder Produktnamen des Lizenzgebers zu verwenden, es sei denn, dies ist für eine angemessene und übliche Verwendung zur Beschreibung des Ursprungs des Schutzgegenstandes und zur Wiedergabe des Inhalts der NOTICE-Datei erforderlich.

7. Ausschluss der Gewährleistung.

Sofern nicht durch geltendes Recht vorgeschrieben oder schriftlich vereinbart, stellt der Lizenzgeber den Schutzgegenstand (und jeder Mitwirkende seine Beiträge) im Ist-Zustand zur Verfügung, OHNE GEWÄHRLEISTUNGEN ODER BEDINGUNGEN IRGENDWELCHER ART, weder ausdrücklich noch stillschweigend, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Gewährleistungen oder Bedingungen des TITELS, der NICHTVERLETZUNG, der HANDELSÜBLICHKEIT oder der EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Sie sind allein dafür verantwortlich, die Angemessenheit der Nutzung oder Weiterverbreitung des Werks zu bestimmen, und übernehmen alle Risiken, die mit der Ausübung der Rechte aus dieser Lizenz verbunden sind.

8. Begrenzung der Haftung.

In keinem Fall und unter keiner Rechtstheorie, weder aus unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit) noch aus Vertrag oder anderweitig, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben (z. B. vorsätzliche und grob fahrlässige Handlungen) oder schriftlich vereinbart, haftet ein Mitwirkender Ihnen gegenüber für Schäden, einschließlich direkter, indirekter, spezieller, zufälliger oder Folgeschäden jeglicher Art, die aus dieser Lizenz oder aus der Nutzung oder Unmöglichkeit der Nutzung des Werkes entstehen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden aus Verlust von Firmenwert, Arbeitsunterbrechung, Computerausfall oder Fehlfunktionen), oder Folgeschäden jeglicher Art, die sich aus dieser Lizenz oder aus der Nutzung oder der Unmöglichkeit der Nutzung des Schutzgegenstandes ergeben (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden aus entgangenem Geschäftswert, Arbeitsunterbrechung, Computerausfall oder -fehlfunktion oder alle anderen kommerziellen Schäden oder Verluste), selbst wenn der Mitwirkende auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen worden ist.

9. Übernahme der Garantie oder der zusätzlichen Haftung.

Wenn Sie den Schutzgegenstand oder davon abgeleitete Werke weitergeben, können Sie die Übernahme von Support-, Gewährleistungs-, Entschädigungs- oder anderen Haftungsverpflichtungen und/oder Rechten im Einklang mit dieser Lizenz anbieten und dafür eine Gebühr verlangen. Bei der Annahme solcher Verpflichtungen dürfen Sie jedoch nur in Ihrem eigenen Namen und auf Ihre alleinige Verantwortung handeln, nicht im Namen eines anderen Mitwirkenden, und nur dann, wenn Sie sich bereit erklären, jeden Mitwirkenden von jeglicher Haftung freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten, die diesem Mitwirkenden aufgrund Ihrer Annahme einer solchen Garantie oder zusätzlichen Haftung entsteht oder gegen ihn geltend gemacht wird.

ENDE DER BEDINGUNGEN UND KONDITIONEN

Komponente

asterix-app (org.apache.asterix:asterix-app:0.9.2-SNAPSHOT – https://asterixdb.apache.org/asterix-app/)
cbas/repo/asterix-app-0.9.2-SNAPSHOT.jar ist unter der Apache License, Version 2.0 verfügbar:

Apache-Lizenz
Version 2.0, Januar 2004

https://www.apache.org/licenses/

BEDINGUNGEN FÜR DIE NUTZUNG, VERVIELFÄLTIGUNG UND VERBREITUNG

1. Definitionen.

“Lizenz” bezeichnet die Bedingungen für die Nutzung, die Vervielfältigung und die Verbreitung gemäß den Abschnitten 1 bis 9 dieses Dokuments.

"Lizenzgeber" bezeichnet den Urheberrechtsinhaber oder die vom Urheberrechtsinhaber autorisierte Stelle, die die Lizenz erteilt.

“Rechtsträger” bezeichnet die Gesamtheit aus dem handelnden Rechtsträger und allen anderen Rechtsträgern, die diesen Rechtsträger kontrollieren, von ihm kontrolliert werden oder unter gemeinsamer Kontrolle mit ihm stehen. Für die Zwecke dieser Definition bedeutet bedeutet “Beherrschung” (i) die direkte oder indirekte Befugnis, die Leitung oder Geschäftsführung dieser Einheit zu bestimmen, sei es vertraglich oder auf andere Weise, oder (ii) den Besitz von fünfzig Prozent (50%) oder mehr der im Umlauf befindlichen Anteile oder (iii) das wirtschaftliche Eigentum an dieser Einheit.

"Sie" (oder "Ihr") bezeichnet eine natürliche oder juristische Person, die die durch diese Lizenz gewährten Rechte ausübt.

“Der Begriff ”Quellcode“ bezeichnet die bevorzugte Form für die Vornahme von Änderungen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Software-Quellcode, Dokumentationsquellen und Konfigurationsdateien.

“Objektform” bezeichnet jede Form, die aus der mechanischen Transformation oder Übersetzung einer Quellform resultiert, einschließlich, aber nicht beschränkt auf kompilierten Objektcode, generierte Dokumentation und Konvertierungen in andere Medientypen.

"Werk" bezeichnet das urheberrechtlich geschützte Werk, sei es in Quell- oder Objektform, das unter der Lizenz zur Verfügung gestellt wird, wie es durch einen Urheberrechtsvermerk angezeigt wird, der in dem Werk enthalten oder diesem beigefügt ist (ein Beispiel ist im Anhang unten aufgeführt).

"Abgeleitete Werke" bedeutet jedes Werk, ob in Quell- oder Objektform, das auf dem Schutzgegenstand basiert (oder von ihm abgeleitet ist) und dessen redaktionelle Überarbeitungen, Anmerkungen, Ausarbeitungen oder andere Modifikationen in ihrer Gesamtheit ein originäres Werk des Urhebers darstellen. Im Sinne dieser Lizenz zählen zu den abgeleiteten Werken keine Werke, die von dem Schutzgegenstand und seinen abgeleiteten Werken trennbar bleiben oder lediglich eine Verknüpfung (oder eine namentliche Bindung) zu den Schnittstellen des Schutzgegenstands herstellen.

“Beitrag” bezeichnet jedes Urheberwerk, einschließlich der Originalversion des Werkes sowie aller Modifikationen oder Ergänzungen dieses Werkes oder abgeleiteter Werke davon, das dem Lizenzgeber vom Urheberrechtsinhaber oder von einer natürlichen oder juristischen Person, die zur Einreichung im Namen des Urheberrechtsinhaber berechtigt ist, absichtlich zur Aufnahme in das Werk übermittelt wird. Im Sinne dieser Begriffsbestimmung bedeutet “übermittelt” jede Form von elektronischer, mündlicher oder schriftlicher Kommunikation, die an den Lizenzgeber oder dessen Vertreter gesendet wird, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Kommunikation über elektronische Mailinglisten, Quellcode-Kontrollsysteme und Fehlerverfolgungssysteme (Issue-Tracking-Systeme), die vom oder im Auftrag des Lizenzgebers zum Zwecke der Diskussion und Verbesserung des Werkes verwaltet werden, mit Ausnahme von Kommunikation, die vom Urheberrechtsinhaber deutlich sichtbar oder anderweitig schriftlich als “Kein Beitrag” gekennzeichnet oder bezeichnet ist.”

"Mitwirkende" bezeichnet den Lizenzgeber und jede natürliche oder juristische Person, in deren Namen ein Beitrag beim Lizenzgeber eingegangen ist und anschließend in den Schutzgegenstand aufgenommen wurde.

2. Erteilung einer Urheberrechtslizenz.

Vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz gewährt Ihnen jeder Mitwirkende hiermit eine unbefristete, weltweite, nicht-exklusive, kostenlose, unwiderrufliche Urheberrechtslizenz zur Vervielfältigung, Erstellung abgeleiteter Werke, öffentlichen Darstellung, öffentlichen Aufführung, Unterlizenzierung und Verbreitung des Werks und solcher abgeleiteter Werke in Quell- oder Objektform.

3. Erteilung einer Patentlizenz.

Vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz gewährt Ihnen jeder Mitwirkende hiermit eine unbefristete, weltweite, nicht ausschließliche, kostenlose, gebührenfreie und unwiderrufliche (außer wie in diesem Abschnitt angegeben) Patentlizenz, um den Schutzgegenstand herzustellen, herstellen zu lassen, zu nutzen, zum Verkauf anzubieten, zu verkaufen, zu importieren und anderweitig zu übertragen, wobei sich diese Lizenz nur auf diejenigen Patentansprüche bezieht, die von diesem Mitwirkenden lizenziert werden können und die notwendigerweise durch seine Beiträge allein oder durch die Kombination seiner Beiträge mit dem Schutzgegenstand, für den diese Beiträge eingereicht wurden, verletzt werden. Wenn Sie einen Patentrechtsstreit gegen eine juristische Person anstrengen (einschließlich einer Widerklage oder Gegenklage in einem Rechtsstreit), in dem behauptet wird, dass der Schutzgegenstand oder ein in den Schutzgegenstand integrierter Beitrag eine direkte oder mittelbare Patentverletzung darstellt, enden alle Patentlizenzen, die Ihnen im Rahmen dieser Lizenz für den Schutzgegenstand gewährt wurden, an dem Tag, an dem ein solcher Rechtsstreit eingereicht wird.

4. Umverteilung.

Sie dürfen Kopien des Werks oder davon abgeleiteter Werke in jedem Medium, mit oder ohne Änderungen und in Quell- oder Objektform vervielfältigen und verbreiten, sofern Sie die folgenden Bedingungen erfüllen:

a) Sie müssen allen anderen Empfängern des Schutzgegenstandes oder abgeleiteter Werke eine Kopie dieser Lizenz aushändigen; und

b) Sie müssen dafür sorgen, dass alle geänderten Dateien deutliche Hinweise darauf tragen, dass Sie die Dateien geändert haben; und

c) Sie müssen alle Urheberrechts-, Patent-, Markenzeichen- und Zuordnungshinweise aus der Quellform des Werks in der Quellform aller von Ihnen verbreiteten abgeleiteten Werke beibehalten, mit Ausnahme der Hinweise, die sich nicht auf einen Teil der abgeleiteten Werke beziehen; und

d) Wenn das Werk eine "HINWEIS"-Textdatei als Teil seiner Verbreitung enthält, dann müssen alle abgeleiteten Werke, die Sie verbreiten, eine lesbare Kopie der in dieser HINWEIS-Datei enthaltenen Hinweise auf die Urheberschaft enthalten, mit Ausnahme der Hinweise, die sich nicht auf einen Teil der abgeleiteten Werke beziehen, und zwar an mindestens einer der folgenden Stellen innerhalb einer NOTICE-Textdatei, die als Teil der abgeleiteten Werke verteilt wird; innerhalb des Quellformulars oder der Dokumentation, falls diese zusammen mit den abgeleiteten Werken bereitgestellt wird; oder innerhalb einer von den abgeleiteten Werken erzeugten Anzeige, wenn und wo solche Hinweise Dritter normalerweise erscheinen.Der Inhalt der NOTICE-Datei dient nur zu Informationszwecken und verändert die Lizenz nicht. Sie dürfen in abgeleiteten Werken, die Sie verbreiten, neben oder als Zusatz zum HINWEIS-Text des Werks Ihre eigenen Hinweise auf die Urheberschaft hinzufügen, vorausgesetzt, daß solche zusätzlichen Hinweise auf die Urheberschaft nicht als Änderung der Lizenz ausgelegt werden können.

Sie können Ihren Modifikationen einen eigenen Urheberrechtsvermerk hinzufügen und zusätzliche oder andere Lizenzbedingungen für die Nutzung, Vervielfältigung oder Verbreitung Ihrer Modifikationen oder für solche abgeleiteten Werke als Ganzes vorsehen, vorausgesetzt, dass Ihre Nutzung, Vervielfältigung und Verbreitung des Werks ansonsten mit den in dieser Lizenz festgelegten Bedingungen übereinstimmt.

5. Einreichung von Beiträgen.

Sofern Sie nicht ausdrücklich etwas anderes erklären, unterliegt jeder Beitrag, den Sie dem Lizenzgeber absichtlich zur Aufnahme in den Schutzgegenstand übermitteln, den Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz, ohne zusätzliche Bestimmungen oder Bedingungen. Ungeachtet des Vorstehenden ersetzen oder ändern die vorliegenden Bestimmungen nicht die Bedingungen eines separaten Lizenzvertrags, den Sie möglicherweise mit dem Lizenzgeber in Bezug auf solche Beiträge abgeschlossen haben.

6. Markenzeichen.

Diese Lizenz gewährt nicht die Erlaubnis, die Handelsnamen, Warenzeichen, Dienstleistungsmarken oder Produktnamen des Lizenzgebers zu verwenden, es sei denn, dies ist für eine angemessene und übliche Verwendung zur Beschreibung des Ursprungs des Schutzgegenstandes und zur Wiedergabe des Inhalts der NOTICE-Datei erforderlich.

7. Ausschluss der Gewährleistung.

Sofern nicht durch geltendes Recht vorgeschrieben oder schriftlich vereinbart, stellt der Lizenzgeber den Schutzgegenstand (und jeder Mitwirkende seine Beiträge) im Ist-Zustand zur Verfügung, OHNE GEWÄHRLEISTUNGEN ODER BEDINGUNGEN IRGENDWELCHER ART, weder ausdrücklich noch stillschweigend, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Gewährleistungen oder Bedingungen des TITELS, der NICHTVERLETZUNG, der HANDELSÜBLICHKEIT oder der EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Sie sind allein dafür verantwortlich, die Angemessenheit der Nutzung oder Weiterverbreitung des Werks zu bestimmen, und übernehmen alle Risiken, die mit der Ausübung der Rechte aus dieser Lizenz verbunden sind.

8. Begrenzung der Haftung.

In keinem Fall und unter keiner Rechtstheorie, weder aus unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit) noch aus Vertrag oder anderweitig, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben (z. B. vorsätzliche und grob fahrlässige Handlungen) oder schriftlich vereinbart, haftet ein Mitwirkender Ihnen gegenüber für Schäden, einschließlich direkter, indirekter, spezieller, zufälliger oder Folgeschäden jeglicher Art, die aus dieser Lizenz oder aus der Nutzung oder Unmöglichkeit der Nutzung des Werkes entstehen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden aus Verlust von Firmenwert, Arbeitsunterbrechung, Computerausfall oder Fehlfunktionen), oder Folgeschäden jeglicher Art, die sich aus dieser Lizenz oder aus der Nutzung oder der Unmöglichkeit der Nutzung des Schutzgegenstandes ergeben (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden aus entgangenem Geschäftswert, Arbeitsunterbrechung, Computerausfall oder -fehlfunktion oder alle anderen kommerziellen Schäden oder Verluste), selbst wenn der Mitwirkende auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen worden ist.

9. Übernahme der Garantie oder der zusätzlichen Haftung.

Wenn Sie den Schutzgegenstand oder davon abgeleitete Werke weitergeben, können Sie die Übernahme von Support-, Gewährleistungs-, Entschädigungs- oder anderen Haftungsverpflichtungen und/oder Rechten im Einklang mit dieser Lizenz anbieten und dafür eine Gebühr verlangen. Bei der Annahme solcher Verpflichtungen dürfen Sie jedoch nur in Ihrem eigenen Namen und auf Ihre alleinige Verantwortung handeln, nicht im Namen eines anderen Mitwirkenden, und nur dann, wenn Sie sich bereit erklären, jeden Mitwirkenden von jeglicher Haftung freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten, die diesem Mitwirkenden aufgrund Ihrer Annahme einer solchen Garantie oder zusätzlichen Haftung entsteht oder gegen ihn geltend gemacht wird.

ENDE DER BEDINGUNGEN UND KONDITIONEN

APPENDIX: Wie Sie die Apache-Lizenz auf Ihre Arbeit anwenden

Um die Apache-Lizenz auf Ihre Arbeit anzuwenden, fügen Sie den folgenden Musterhinweis an, wobei die in Klammern "[]" eingeschlossenen Felder durch Ihre eigenen Angaben ersetzt werden. (Lassen Sie die Klammern weg!) Der Text sollte in die für das Dateiformat geeignete Kommentarsyntax eingefügt werden. Wir empfehlen außerdem, den Datei- oder Klassennamen und die Beschreibung des Zwecks auf derselben "gedruckten Seite" wie den Urheberrechtsvermerk anzugeben, um die Identifizierung in Archiven Dritter zu erleichtern.

Copyright [yyyy] [Name des Urheberrechtsinhabers]

Lizenziert unter der Apache License, Version 2.0 (die "Lizenz"); Sie dürfen diese Datei nur in Übereinstimmung mit der Lizenz verwenden. Sie können eine Kopie der Lizenz erhalten unter

https://www.apache.org/licenses/LICENSE-2.0

Sofern nicht durch geltendes Recht vorgeschrieben oder schriftlich vereinbart, wird Software, die unter der Lizenz vertrieben wird, auf einer "AS IS"-Basis vertrieben, OHNE GARANTIEN ODER BEDINGUNGEN JEGLICHER ART, weder ausdrücklich noch stillschweigend. Siehe die Lizenz für die spezifische Sprache, die die Erlaubnisse und Einschränkungen unter der Lizenz regelt.

AsterixDB enthält Quellcode mit separaten Copyright-Hinweisen und Lizenzbedingungen. Die Nutzung dieses Quellcodes unterliegt den Bedingungen der folgenden Lizenzen.

Teile der AsterixDB WebUI befinden sich unter:

webui/static/js/jquery.min.js, webui/static/js/jquery.autosize-min.js und queryui/js/jquery-1.12.4.min.js sind unter einer MIT-Lizenz verfügbar:

Copyright jQuery Foundation und andere Mitwirkende, https://jquery.org/

Diese Software besteht aus freiwilligen Beiträgen vieler Einzelpersonen. Den genauen Verlauf der Beiträge finden Sie in der Revisionshistorie, die unter https://github.com/jquery/jquery

Die folgende Lizenz gilt für alle Teile dieser Software mit Ausnahme der unten dokumentierten Fälle:

Hiermit wird unentgeltlich jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationen (die “Software”) erhält, die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte zu verwenden, zu kopieren, zu verändern, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, Unterlizenzen zu vergeben und/or Kopien der Software zu verkaufen, und Personen, denen diese Software überlassen wird, dies unter den folgenden Bedingungen zu gestatten:

Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.

DIE SOFTWARE WIRD OHNE JEDE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG BEREITGESTELLT, EINSCHLIEßLICH DER GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTREIFE, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER. IN KEINEM FALL SIND DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER HAFTBAR FÜR ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER ANDERE HAFTUNGEN, OB IN EINER KLAGE AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE AUS ODER IN VERBINDUNG MIT DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG ODER ANDEREN GESCHÄFTEN MIT DER SOFTWARE ENTSTEHEN.

Alle Dateien, die sich in den Verzeichnissen node_modules und external befinden, sind extern gepflegte Bibliotheken, die von dieser Software verwendet werden und ihre eigenen Lizenzen haben; wir empfehlen Ihnen, diese zu lesen, da ihre Bedingungen von den obigen Bedingungen abweichen können.

Teile der AsterixDB WebUI, die sich befinden unter:

webui/static/js/bootstrap.min.js, webui/static/css/bootstrap-responsive.min.css, webui/static/css/bootstrap.min.css,
webui/static/img/glyphicons-halflings-white.png und webui/static/img/glyphicons-halflings.png sind unter folgender Lizenz verfügbar:

Copyright 2012 Twitter, Inc.

https://www.apache.org/licenses/LICENSE-2.0.txt

Urheberrecht für webui/static/img/glyphicons-halflings-white.png und webui/static/img/glyphicons-halflings.png

GLYPHICONS Halflings Schriftart ist auch als Erweiterung einer Bootstrap (www.getbootstrap.com) kostenlos zur Verfügung und wird unter der gleichen Lizenz wie Bootstrap veröffentlicht. Obwohl Sie nicht verpflichtet sind, Ihre Bootstrap-basierten Projekte mit einer Quellenangabe zu versehen, würde ich mich über jede Form der Unterstützung freuen, selbst ein netter Tweet reicht aus. Wenn Sie wollen, können Sie sich natürlich auch bedanken und mich unterstützen, indem Sie weitere Icons auf GLYPHICONS.com kaufen.

Teile der AsterixDB QueryUI befinden sich unter:

queryui/js/json-formatter.min.js und queryui/css/json-formatter.min.css sind unter folgender Lizenz verfügbar:

Copyright 2014 Mohsen Azimi

Lizenziert unter der Apache License, Version 2.0 (die “Lizenz”); Sie dürfen diese Datei nur in Übereinstimmung mit der Lizenz verwenden.

Sie können eine Kopie der Lizenz erhalten unter

https://www.apache.org/licenses/LICENSE-2.0

Sofern nicht durch geltendes Recht vorgeschrieben oder schriftlich vereinbart, wird Software, die unter der Lizenz vertrieben wird, auf einer "AS IS"-Basis vertrieben, OHNE GARANTIEN ODER BEDINGUNGEN JEGLICHER ART, weder ausdrücklich noch stillschweigend. Siehe die Lizenz für die spezifische Sprache, die die Erlaubnisse und Einschränkungen unter der Lizenz regelt.

Teile der AsterixDB QueryUI befinden sich unter:

queryui/js/bootstrap.min.js, queryui/css/bootstrap.min.css, queryui/css/bootstrap-theme.min.css, queryui/fonts/glyphicons-halflings-regular.eot, queryui/fonts/glyphicons-halflings-regular.svg, queryui/fonts/glyphicons-halflings-regular.ttf, queryui/fonts/glyphicons-halflings-regular.woff und queryui/fonts/glyphicons-halflings-regular.woff2 sind unter der folgenden Lizenz verfügbar:

Die MIT-Lizenz (MIT)

Copyright (c) 2011-2015 Twitter, Inc.

Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (die "Software") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies unter den folgenden Bedingungen zu gestatten:

Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.

DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER ANDERE HAFTUNGEN, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG DER SOFTWARE ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN.

Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.

DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER ANDERE HAFTUNGEN, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG DER SOFTWARE ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN.

queryui/css/bootstrap.min.css enthält auch normalize.css v3.0.3 (https://github.com/necolas/normalize.css), mit folgendem Copyright:

Copyright © Nicolas Gallagher und Jonathan Neal

Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (die "Software") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies unter den folgenden Bedingungen zu gestatten:

Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.

DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER ANDERE HAFTUNGEN, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG DER SOFTWARE ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN.

Gutschrift für Schriftdateien: queryui/fonts/glyphicons-halflings-regular.eot, queryui/fonts/glyphicons-halflings-regular.svg, queryui/fonts/glyphicons-halflings-regular.ttf, queryui/fonts/glyphicons-halflings-regular.woff und queryui/fonts/glyphicons-halflings-regular.woff2

GLYPHICONS Halflings Schriftart ist auch als Erweiterung einer Bootstrap (www.getbootstrap.com) kostenlos und unter derselben Lizenz wie Bootstrap veröffentlicht. Obwohl Sie keine Namensnennung in Ihren Bootstrap-basierten Projekten einfügen müssen, würde ich mich über jede Form der Unterstützung sehr freuen, selbst ein netter Tweet reicht aus. Wenn Sie möchten, können Sie sich natürlich auch bedanken und mich unterstützen, indem Sie weitere Icons kaufen auf GLYPHICONS.com.

Teile der AsterixDB QueryUI befinden sich unter:

queryui/js/angular.min.js sind unter der MIT-Lizenz verfügbar:

Copyright (c) 2010-2016 Google, Inc. https://angularjs.org

Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (die "Software") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies unter den folgenden Bedingungen zu gestatten:

Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.

DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER ANDERE HAFTUNGEN, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG DER SOFTWARE ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN.

Teile der AsterixDB QueryUI befinden sich unter:

queryui/js/codemirror.js, queryui/js/javascript.js und queryui/css/codemirror.css sind unter der MIT-Lizenz verfügbar:

Copyright (C) 2016 von Marijn Haverbeke <marijnh@gmail.com> und andere

Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (die "Software") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies unter den folgenden Bedingungen zu gestatten:

Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.

DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER ANDERE HAFTUNGEN, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG DER SOFTWARE ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN.

Teile der AsterixDB QueryUI befinden sich unter:

queryui/js/ui-codemirror.js sind unter der MIT-Lizenz verfügbar:

Copyright (c) 2012 das AngularUI Team, https://angular-ui.github.com

Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (die "Software") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies unter den folgenden Bedingungen zu gestatten:

Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.

DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER ANDERE HAFTUNGEN, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG DER SOFTWARE ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN.

Teile der AsterixDB WebUI befinden sich unter:

webui/static/js/jquery.json-viewer.js und webui/static/css/jquery.json-viewer.css sind unter der MIT-Lizenz verfügbar:

Die MIT-Lizenz (MIT)

Copyright (c) 2014 Alexandre Bodelot

Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (die "Software") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies unter den folgenden Bedingungen zu gestatten:

Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.

DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER ANDERE HAFTUNGEN, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG DER SOFTWARE ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN.

Komponente

Apache HttpCore (org.apache.httpcomponents:httpcore:4.4.5 - https://hc.apache.org/httpcomponents-core-ga)
cbas/repo/httpcore-4.4.5.jar ist unter der Apache License, Version 2.0 verfügbar:

Apache-Lizenz
Version 2.0, Januar 2004

https://www.apache.org/licenses/

BEDINGUNGEN FÜR DIE NUTZUNG, VERVIELFÄLTIGUNG UND VERBREITUNG

1. Definitionen.

“Lizenz” bezeichnet die Bedingungen für die Nutzung, die Vervielfältigung und die Verbreitung gemäß den Abschnitten 1 bis 9 dieses Dokuments.

"Lizenzgeber" bezeichnet den Urheberrechtsinhaber oder die vom Urheberrechtsinhaber autorisierte Stelle, die die Lizenz erteilt.

“Rechtsträger” bezeichnet die Gesamtheit aus dem handelnden Rechtsträger und allen anderen Rechtsträgern, die diesen Rechtsträger kontrollieren, von ihm kontrolliert werden oder unter gemeinsamer Kontrolle mit ihm stehen. Für die Zwecke dieser Definition bedeutet bedeutet “Beherrschung” (i) die direkte oder indirekte Befugnis, die Leitung oder Geschäftsführung dieser Einheit zu bestimmen, sei es vertraglich oder auf andere Weise, oder (ii) den Besitz von fünfzig Prozent (50%) oder mehr der im Umlauf befindlichen Anteile oder (iii) das wirtschaftliche Eigentum an dieser Einheit.

"Sie" (oder "Ihr") bezeichnet eine natürliche oder juristische Person, die die durch diese Lizenz gewährten Rechte ausübt.

“Der Begriff ”Quellcode“ bezeichnet die bevorzugte Form für die Vornahme von Änderungen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Software-Quellcode, Dokumentationsquellen und Konfigurationsdateien.

“Objektform” bezeichnet jede Form, die aus der mechanischen Transformation oder Übersetzung einer Quellform resultiert, einschließlich, aber nicht beschränkt auf kompilierten Objektcode, generierte Dokumentation und Konvertierungen in andere Medientypen.

"Werk" bezeichnet das urheberrechtlich geschützte Werk, sei es in Quell- oder Objektform, das unter der Lizenz zur Verfügung gestellt wird, wie es durch einen Urheberrechtsvermerk angezeigt wird, der in dem Werk enthalten oder diesem beigefügt ist (ein Beispiel ist im Anhang unten aufgeführt).

"Abgeleitete Werke" bedeutet jedes Werk, ob in Quell- oder Objektform, das auf dem Schutzgegenstand basiert (oder von ihm abgeleitet ist) und dessen redaktionelle Überarbeitungen, Anmerkungen, Ausarbeitungen oder andere Modifikationen in ihrer Gesamtheit ein originäres Werk des Urhebers darstellen. Im Sinne dieser Lizenz zählen zu den abgeleiteten Werken keine Werke, die von dem Schutzgegenstand und seinen abgeleiteten Werken trennbar bleiben oder lediglich eine Verknüpfung (oder eine namentliche Bindung) zu den Schnittstellen des Schutzgegenstands herstellen.

“Beitrag” bezeichnet jedes Urheberwerk, einschließlich der Originalversion des Werkes sowie aller Modifikationen oder Ergänzungen dieses Werkes oder abgeleiteter Werke davon, das dem Lizenzgeber vom Urheberrechtsinhaber oder von einer natürlichen oder juristischen Person, die zur Einreichung im Namen des Urheberrechtsinhaber berechtigt ist, absichtlich zur Aufnahme in das Werk übermittelt wird. Im Sinne dieser Begriffsbestimmung bedeutet “übermittelt” jede Form von elektronischer, mündlicher oder schriftlicher Kommunikation, die an den Lizenzgeber oder dessen Vertreter gesendet wird, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Kommunikation über elektronische Mailinglisten, Quellcode-Kontrollsysteme und Fehlerverfolgungssysteme (Issue-Tracking-Systeme), die vom oder im Auftrag des Lizenzgebers zum Zwecke der Diskussion und Verbesserung des Werkes verwaltet werden, mit Ausnahme von Kommunikation, die vom Urheberrechtsinhaber deutlich sichtbar oder anderweitig schriftlich als “Kein Beitrag” gekennzeichnet oder bezeichnet ist.”

"Mitwirkende" bezeichnet den Lizenzgeber und jede natürliche oder juristische Person, in deren Namen ein Beitrag beim Lizenzgeber eingegangen ist und anschließend in den Schutzgegenstand aufgenommen wurde.

2. Erteilung einer Urheberrechtslizenz.

Vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz gewährt Ihnen jeder Mitwirkende hiermit eine unbefristete, weltweite, nicht-exklusive, kostenlose, unwiderrufliche Urheberrechtslizenz zur Vervielfältigung, Erstellung abgeleiteter Werke, öffentlichen Darstellung, öffentlichen Aufführung, Unterlizenzierung und Verbreitung des Werks und solcher abgeleiteter Werke in Quell- oder Objektform.

3. Erteilung einer Patentlizenz.

Vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz gewährt Ihnen jeder Mitwirkende hiermit eine unbefristete, weltweite, nicht ausschließliche, kostenlose, gebührenfreie und unwiderrufliche (außer wie in diesem Abschnitt angegeben) Patentlizenz, um den Schutzgegenstand herzustellen, herstellen zu lassen, zu nutzen, zum Verkauf anzubieten, zu verkaufen, zu importieren und anderweitig zu übertragen, wobei sich diese Lizenz nur auf diejenigen Patentansprüche bezieht, die von diesem Mitwirkenden lizenziert werden können und die notwendigerweise durch seine Beiträge allein oder durch die Kombination seiner Beiträge mit dem Schutzgegenstand, für den diese Beiträge eingereicht wurden, verletzt werden. Wenn Sie einen Patentrechtsstreit gegen eine juristische Person anstrengen (einschließlich einer Widerklage oder Gegenklage in einem Rechtsstreit), in dem behauptet wird, dass der Schutzgegenstand oder ein in den Schutzgegenstand integrierter Beitrag eine direkte oder mittelbare Patentverletzung darstellt, enden alle Patentlizenzen, die Ihnen im Rahmen dieser Lizenz für den Schutzgegenstand gewährt wurden, an dem Tag, an dem ein solcher Rechtsstreit eingereicht wird.

4. Umverteilung.

Sie dürfen Kopien des Werks oder davon abgeleiteter Werke in jedem Medium, mit oder ohne Änderungen und in Quell- oder Objektform vervielfältigen und verbreiten, sofern Sie die folgenden Bedingungen erfüllen:

a) Sie müssen allen anderen Empfängern des Schutzgegenstandes oder abgeleiteter Werke eine Kopie dieser Lizenz aushändigen; und

b) Sie müssen dafür sorgen, dass alle geänderten Dateien deutliche Hinweise darauf tragen, dass Sie die Dateien geändert haben; und

c) Sie müssen alle Urheberrechts-, Patent-, Markenzeichen- und Zuordnungshinweise aus der Quellform des Werks in der Quellform aller von Ihnen verbreiteten abgeleiteten Werke beibehalten, mit Ausnahme der Hinweise, die sich nicht auf einen Teil der abgeleiteten Werke beziehen; und

d) Wenn das Werk eine "HINWEIS"-Textdatei als Teil seiner Verbreitung enthält, dann müssen alle abgeleiteten Werke, die Sie verbreiten, eine lesbare Kopie der in dieser HINWEIS-Datei enthaltenen Hinweise auf die Urheberschaft enthalten, mit Ausnahme der Hinweise, die sich nicht auf einen Teil der abgeleiteten Werke beziehen, und zwar an mindestens einer der folgenden Stellen innerhalb einer NOTICE-Textdatei, die als Teil der abgeleiteten Werke verteilt wird; innerhalb des Quellformulars oder der Dokumentation, falls diese zusammen mit den abgeleiteten Werken bereitgestellt wird; oder innerhalb einer von den abgeleiteten Werken erzeugten Anzeige, wenn und wo solche Hinweise Dritter normalerweise erscheinen.Der Inhalt der NOTICE-Datei dient nur zu Informationszwecken und verändert die Lizenz nicht. Sie dürfen in abgeleiteten Werken, die Sie verbreiten, neben oder als Zusatz zum HINWEIS-Text des Werks Ihre eigenen Hinweise auf die Urheberschaft hinzufügen, vorausgesetzt, daß solche zusätzlichen Hinweise auf die Urheberschaft nicht als Änderung der Lizenz ausgelegt werden können.

Sie können Ihren Modifikationen einen eigenen Urheberrechtsvermerk hinzufügen und zusätzliche oder andere Lizenzbedingungen für die Nutzung, Vervielfältigung oder Verbreitung Ihrer Modifikationen oder für solche abgeleiteten Werke als Ganzes vorsehen, vorausgesetzt, dass Ihre Nutzung, Vervielfältigung und Verbreitung des Werks ansonsten mit den in dieser Lizenz festgelegten Bedingungen übereinstimmt.

5. Einreichung von Beiträgen.

Sofern Sie nicht ausdrücklich etwas anderes erklären, unterliegt jeder Beitrag, den Sie dem Lizenzgeber absichtlich zur Aufnahme in den Schutzgegenstand übermitteln, den Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz, ohne zusätzliche Bestimmungen oder Bedingungen. Ungeachtet des Vorstehenden ersetzen oder ändern die vorliegenden Bestimmungen nicht die Bedingungen eines separaten Lizenzvertrags, den Sie möglicherweise mit dem Lizenzgeber in Bezug auf solche Beiträge abgeschlossen haben.

6. Markenzeichen.

Diese Lizenz gewährt nicht die Erlaubnis, die Handelsnamen, Warenzeichen, Dienstleistungsmarken oder Produktnamen des Lizenzgebers zu verwenden, es sei denn, dies ist für eine angemessene und übliche Verwendung zur Beschreibung des Ursprungs des Schutzgegenstandes und zur Wiedergabe des Inhalts der NOTICE-Datei erforderlich.

7. Ausschluss der Gewährleistung.

Sofern nicht durch geltendes Recht vorgeschrieben oder schriftlich vereinbart, stellt der Lizenzgeber den Schutzgegenstand (und jeder Mitwirkende seine Beiträge) im Ist-Zustand zur Verfügung, OHNE GEWÄHRLEISTUNGEN ODER BEDINGUNGEN IRGENDWELCHER ART, weder ausdrücklich noch stillschweigend, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Gewährleistungen oder Bedingungen des TITELS, der NICHTVERLETZUNG, der HANDELSÜBLICHKEIT oder der EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Sie sind allein dafür verantwortlich, die Angemessenheit der Nutzung oder Weiterverbreitung des Werks zu bestimmen, und übernehmen alle Risiken, die mit der Ausübung der Rechte aus dieser Lizenz verbunden sind.

8. Begrenzung der Haftung.

In keinem Fall und unter keiner Rechtstheorie, weder aus unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit) noch aus Vertrag oder anderweitig, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben (z. B. vorsätzliche und grob fahrlässige Handlungen) oder schriftlich vereinbart, haftet ein Mitwirkender Ihnen gegenüber für Schäden, einschließlich direkter, indirekter, spezieller, zufälliger oder Folgeschäden jeglicher Art, die aus dieser Lizenz oder aus der Nutzung oder Unmöglichkeit der Nutzung des Werkes entstehen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden aus Verlust von Firmenwert, Arbeitsunterbrechung, Computerausfall oder Fehlfunktionen), oder Folgeschäden jeglicher Art, die sich aus dieser Lizenz oder aus der Nutzung oder der Unmöglichkeit der Nutzung des Schutzgegenstandes ergeben (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden aus entgangenem Geschäftswert, Arbeitsunterbrechung, Computerausfall oder -fehlfunktion oder alle anderen kommerziellen Schäden oder Verluste), selbst wenn der Mitwirkende auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen worden ist.

9. Übernahme der Garantie oder der zusätzlichen Haftung.

Wenn Sie den Schutzgegenstand oder davon abgeleitete Werke weitergeben, können Sie die Übernahme von Support-, Gewährleistungs-, Entschädigungs- oder anderen Haftungsverpflichtungen und/oder Rechten im Einklang mit dieser Lizenz anbieten und dafür eine Gebühr verlangen. Bei der Annahme solcher Verpflichtungen dürfen Sie jedoch nur in Ihrem eigenen Namen und auf Ihre alleinige Verantwortung handeln, nicht im Namen eines anderen Mitwirkenden, und nur dann, wenn Sie sich bereit erklären, jeden Mitwirkenden von jeglicher Haftung freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten, die diesem Mitwirkenden aufgrund Ihrer Annahme einer solchen Garantie oder zusätzlichen Haftung entsteht oder gegen ihn geltend gemacht wird.

ENDE DER BEDINGUNGEN UND KONDITIONEN

APPENDIX: Wie Sie die Apache-Lizenz auf Ihre Arbeit anwenden

Um die Apache-Lizenz auf Ihre Arbeit anzuwenden, fügen Sie den folgenden Musterhinweis an, wobei die in Klammern "[]" eingeschlossenen Felder durch Ihre eigenen Angaben ersetzt werden. (Lassen Sie die Klammern weg!) Der Text sollte in die für das Dateiformat geeignete Kommentarsyntax eingefügt werden. Wir empfehlen außerdem, den Datei- oder Klassennamen und die Beschreibung des Zwecks auf derselben "gedruckten Seite" wie den Urheberrechtsvermerk anzugeben, um die Identifizierung in Archiven Dritter zu erleichtern.

Copyright [yyyy] [Name des Urheberrechtsinhabers]

Lizenziert unter der Apache License, Version 2.0 (die "Lizenz"); Sie dürfen diese Datei nur in Übereinstimmung mit der Lizenz verwenden. Sie können eine Kopie der Lizenz erhalten unter

https://www.apache.org/licenses/LICENSE-2.0

Sofern nicht durch geltendes Recht vorgeschrieben oder schriftlich vereinbart, wird Software, die unter der Lizenz vertrieben wird, auf einer "AS IS"-Basis vertrieben, OHNE GARANTIEN ODER BEDINGUNGEN JEGLICHER ART, weder ausdrücklich noch stillschweigend. Siehe die Lizenz für die spezifische Sprache, die die Erlaubnisse und Einschränkungen unter der Lizenz regelt.

============================================================================================

Dieses Projekt enthält Annotationen im Paket org.apache.http.annotation, die von JCIP-ANNOTATIONS abgeleitet sind.

Copyright (c) 2005 Brian Goetz und Tim Peierls.

Siehe https://www.jcip.net und die Creative Commons Attribution License (https://creativecommons.org/licenses/by/2.5)
Vollständiger Text: https://creativecommons.org/licenses/by/2.5/legalcode

Lizenz

DAS WERK (WIE UNTEN DEFINIERT) WIRD UNTER DEN BEDINGUNGEN DIESER CREATIVE COMMONS PUBLIC LICENSE ("CCPL" ODER "LIZENZ") BEREITGESTELLT. DAS WERK IST DURCH URHEBERRECHT UND/ODER ANDERE ANWENDBARE GESETZE GESCHÜTZT. JEGLICHE NUTZUNG DES WERKS, DIE NICHT DURCH DIESE LIZENZ ODER DAS URHEBERRECHT GENEHMIGT IST, IST VERBOTEN.

DURCH DIE AUSÜBUNG JEGLICHER RECHTE AN DEM HIER ZUR VERFÜGUNG GESTELLTEN WERK AKZEPTIEREN SIE DIE BEDINGUNGEN DIESER LIZENZ UND ERKLÄREN SICH DAMIT EINVERSTANDEN, AN DIESE GEBUNDEN ZU SEIN. DER LIZENZGEBER GEWÄHRT IHNEN DIE HIERIN ENTHALTENEN RECHTE IN ANSEHUNG IHRER AKZEPTANZ DIESER BEDINGUNGEN.

1. Begriffsbestimmungen

“Sammelwerk bezeichnet ein Werk, wie etwa eine Zeitschrift, Anthologie oder Enzyklopädie, in dem das Werk in seiner Gesamtheit in unveränderter Form zusammen mit einer Reihe anderer Beiträge, die eigenständige und unabhängige Werke darstellen, zu einem kollektiven Ganzen zusammengefügt ist. Ein Werk, das ein Sammelwerk darstellt, wird für die Zwecke dieser Lizenz nicht als abgeleitetes Werk (wie unten definiert) angesehen.

“Abgeleitetes Werk” bezeichnet ein Werk, das auf dem Werk oder auf dem Werk und anderen bereits existierenden Werken basiert, wie etwa eine Übersetzung, ein musikalisches Arrangement, eine Dramatisierung, Fiktionalisierung, Filmfassung, Tonaufnahme, Kunstreproduktion, Bearbeitung, Zusammenfassung oder jede andere Form, in der das Werk umgearbeitet, umgestaltet oder angepasst werden kann, mit der Ausnahme, dass ein Werk, das ein Sammelwerk darstellt, im Sinne dieser Lizenz nicht als abgeleitetes Werk angesehen wird. Zur Klarstellung: Wenn es sich bei dem Werk um eine musikalische Komposition oder eine Tonaufnahme handelt, gilt die Synchronisation des Werk in zeitlicher Abstimmung mit einem bewegten Bild (“Synch”) für die Zwecke dieser Lizenz als abgeleitetes Werk.

“Lizenzgeber” bezeichnet die natürliche oder juristische Person, die den Schutzgegenstand gemäß den Bedingungen dieser Lizenz anbietet.

“Originalautor” bezeichnet die natürliche oder juristische Person, die das Werk geschaffen hat.

“Werk” bedeutet das urheberrechtsfähige Werk, das unter den Bedingungen dieser Lizenz angeboten wird.

"Sie" bedeutet eine natürliche oder juristische Person, die Rechte unter dieser Lizenz ausübt, die zuvor nicht gegen die Bedingungen dieser Lizenz in Bezug auf den Schutzgegenstand verstoßen hat, oder die vom Lizenzgeber die ausdrückliche Erlaubnis erhalten hat, trotz eines früheren Verstoßes Rechte unter dieser Lizenz auszuüben.

2. Fair-Use-Rechte. Nichts in dieser Lizenz soll Rechte einschränken, begrenzen oder beschränken, die sich aus der Fair-Use-Doktrin, dem Erschöpfungsgrundsatz (First Sale) oder anderen Beschränkungen der ausschließlichen Rechte des Urheberrechtsinhabers nach dem Urheberrecht oder anderen anwendbaren Gesetzen ergeben.

3. Lizenzgewährung. Vorbehaltlich der Bedingungen dieser Lizenz räumt der Lizenzgeber Ihnen hiermit eine weltweite, gebührenfreie, nicht- ausschließliche, unbefristete (für die Dauer des geltenden Urheberrechts) Lizenz ein, die Rechte an dem Werk wie unten dargelegt auszuüben:

das Werk zu vervielfältigen, das Werk in ein oder mehrere Sammelwerke aufzunehmen und das Werk wie in die Sammelwerke aufgenommen zu vervielfältigen; abgeleitete Werke zu erstellen und zu vervielfältigen; Exemplare oder Tonträger des Werkes zu verbreiten, öffentlich zu zeigen, öffentlich aufzuführen und öffentlich mittels einer digitalen Audioübertragung aufzuführen, einschließlich wie in Sammelwerke aufgenommen; Exemplare oder Tonträger abgeleiteter Werke zu verbreiten, öffentlich zu zeigen, öffentlich aufzuführen und öffentlich mittels einer digitalen Audioübertragung aufzuführen.

Zur Vermeidung von Zweifeln, sofern es sich bei dem Werk um eine musikalische Komposition handelt: Aufführungstantiemen im Rahmen von Pauschallizenzen (Blanket Licenses). Der Lizenzgeber verzichtet auf das ausschließliche Recht, Tantiemen für die öffentliche Aufführung oder öffentliche digitale Aufführung (z. B. Webcast) des Werks einzuziehen, sei es individuell oder über eine Verwertungsgesellschaft für Aufführungsrechte (z. B. ASCAP, BMI, SESAC). Mechanische Vervielfältigungsrechte und gesetzliche Tantiemen (Statutory Royalties). Der Lizenzgeber verzichtet auf das ausschließliche Recht, diese einzuziehen, sei es individuell oder über eine Musikrechteagentur oder
bevollmächtigter Vertreter (z. B. Harry Fox Agency), Tantiemen für jeden Tonträger, den Sie aus dem Werk erstellen (“Coverversion”) und vertreiben, vorbehaltlich der durch § 115 des US-Urheberrechtsgesetzes (17 USC Section 115) geschaffenen Zwangslizenz (oder des Äquivalents in anderen Jurisdiktionen).

Webcast-Rechte und gesetzliche Lizenzgebühren. Zur Vermeidung von Zweifeln verzichtet der Lizenzgeber, sofern es sich bei dem Werk um eine Tonaufnahme handelt, auf das ausschließliche Recht, Lizenzgebühren für die öffentliche digitale Wiedergabe (z. B. Webcast) des Werks, sei es einzelnerseits oder über eine Verwertungsgesellschaft (z. B. SoundExchange), einzuziehen, vorbehaltlich der durch § 114 des US-Urheberrechtsgesetzes (17 USC Section 114) geschaffenen Zwangslizenz (oder des Äquivalents in anderen Jurisdiktionen).

Die vorgenannten Rechte können in allen Medien und Formaten ausgeübt werden, die jetzt bekannt sind oder in Zukunft entwickelt werden. Die vorgenannten Rechte umfassen das Recht, solche Änderungen vorzunehmen, die technisch notwendig sind, um die Rechte in anderen Medien und Formaten auszuüben.
Alle Rechte, die dem Lizenznehmer nicht ausdrücklich vom Lizenzgeber eingeräumt werden, bleiben hiermit vorbehalten.

4. Einschränkungen. Die in Abschnitt 3 gewährte Lizenz unterliegt ausdrücklich den folgenden Einschränkungen und wird durch diese beschränkt:

Sie dürfen den Schutzgegenstand nur unter den Bedingungen dieser Lizenz verbreiten, öffentlich ausstellen, öffentlich aufführen oder öffentlich digital wiedergeben, und Sie müssen jeder Kopie oder jedem Tonträger des Schutzgegenstandes, den Sie verbreiten, öffentlich ausstellen, öffentlich aufführen oder öffentlich digital wiedergeben, eine Kopie dieser Lizenz oder den Uniform Resource Identifier für diese Lizenz beilegen. Sie dürfen keine Bedingungen für den Schutzgegenstand anbieten oder auferlegen, die die Bedingungen dieser Lizenz oder die Ausübung der hierin gewährten Rechte durch die Empfänger verändern oder einschränken. Sie dürfen den Schutzgegenstand nicht unterlizenzieren. Sie müssen alle Hinweise, die sich auf diese Lizenz und den Gewährleistungsausschluss beziehen, unverändert beibehalten. Sie dürfen den Schutzgegenstand nicht verbreiten, öffentlich ausstellen, öffentlich aufführen oder öffentlich digital vorführen, wenn Sie dabei technische Maßnahmen einsetzen, die den Zugang oder die Nutzung des Schutzgegenstandes in einer Weise kontrollieren, die mit den Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarung nicht vereinbar ist. Das Vorstehende gilt für den Schutzgegenstand als Teil eines Sammelwerkes, was jedoch nicht bedeutet, dass das Sammelwerk unabhängig vom Schutzgegenstand selbst den Bedingungen dieser Lizenzvereinbarung unterworfen werden muss. Wenn Sie ein Sammelwerk schaffen, müssen Sie auf Aufforderung eines Lizenzgebers aus dem Sammelwerk, soweit dies praktikabel ist, alle gemäß Klausel 4(b) erforderlichen Hinweise entfernen. Wenn Sie ein abgeleitetes Werk schaffen, müssen Sie auf die Benachrichtigung eines Lizenzgebers hin aus dem abgeleiteten Werk, soweit durchführbar, die in Klausel 4(b) geforderten Hinweise entfernen.

Wenn Sie das Werk oder abgeleitete Werke oder Sammelwerke verbreiten, öffentlich aufführen, öffentlich zur Schau stellen oder öffentlich digital aufführen, müssen Sie alle Urheberrechtshinweise für das Werk intakt halten und unter Berücksichtigung des von Ihnen genutzten Mediums oder der genutzten Mittel Folgendes angeben: (i) den Namen des Urhebers (oder ein Pseudonym, falls zutreffend), sofern dieser angegeben wurde, und/oder (ii) wenn der Urheber und/oder Lizenzgeber eine andere Partei oder Parteien (z. B. ein Sponsor-Institut, einen Verlag, eine Zeitschrift) für die Namensnennung im Urheberrechtshinweis des Lizenzgebers, den Nutzungsbedingungen oder auf andere angemessene Weise benennen, den Namen dieser Partei oder Parteien; den Titel des Werk, sofern angegeben; soweit dies vernünftigerweise praktikabel ist, den Uniform Resource Identifier (falls vorhanden), den der Lizenzgeber für die Verknüpfung mit dem Werk angibt, es sei denn, dieser URI verweist nicht auf den Urheberrechtshinweis oder die Lizenzinformationen für das Werk; und im Falle eines abgeleiteten Werks einen Vermerk, der die Verwendung des Werks in dem abgeleiteten Werk kennzeichnet (z. B. “Französische Übersetzung des Werks von [Ursprünglicher Autor]” oder “Drehbuch nach dem Originalwerk von [Ursprünglicher Autor]”). Ein solcher Vermerk kann auf jede angemessene Weise erfolgen; vorausgesetzt jedoch, dass im Falle eines abgeleiteten Werks oder Sammelwerks ein solcher Vermerk mindestens dort erscheint, wo auch jeder andere vergleichbare Urheberrechtsvermerk erscheint, und
auf eine Weise, die mindestens ebenso prominent ist wie eine solche andere vergleichbare Urheberschaftsnennung.

5. Zusicherungen, Garantien und Haftungsausschluss

SOFERN VON DEN PARTEIEN NICHT ANDERWEITIG SCHRIFTLICH VEREINBART, BIETET DER LIZENZGEBER DAS WERK IN DEM ZUSTAND AN, IN DEM ES SICH BEFINDET, UND GIBT KEINERLEI AUSDRÜCKLICHE, STILLSCHWEIGENDE, GESETZLICHE ODER ANDERWEITIGE ZUSICHERUNGEN ODER GARANTIEN IN BEZUG AUF DAS WERK AB, EINSCHLIESSLICH UND OHNE EINSCHRÄNKUNG GARANTIEN IN BEZUG AUF DAS EIGENTUM, DIE HANDELSÜBLICHKEIT, DIE EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, DIE NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN ODER DAS FEHLEN VON LATENTEN ODER ANDEREN MÄNGELN, DIE GENAUIGKEIT ODER DAS FEHLEN VON FEHLERN, UNABHÄNGIG DAVON, OB DIESE ERKENNBAR SIND ODER NICHT. IN EINIGEN GERICHTSBARKEITEN IST DER AUSSCHLUSS VON STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN NICHT ZULÄSSIG, SO DASS EIN SOLCHER AUSSCHLUSS FÜR SIE MÖGLICHERWEISE NICHT GILT.

6. Haftungsbeschränkung. Soweit nicht durch anwendbares Recht vorgeschrieben, haftet der Lizenzgeber Ihnen gegenüber keinesfalls aus irgendeiner Rechtstheorie für besondere, zufällige, beiläufig entstandene, Folgeschäden, Strafschadensersatz oder Schadensersatz mit Vorbildfunktion, die sich aus dieser Lizenz oder der Nutzung des Werks ergeben, selbst wenn der Lizenzgeber auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde.

7. Kündigung

Diese Lizenz und die hierin gewährten Rechte enden automatisch bei jedem Verstoß Ihrerseits gegen die Bestimmungen dieser Lizenz. Die Lizenzen von Einzelpersonen oder Rechtsträgern, die von Ihnen abgeleitete Werke oder Sammelwerke im Rahmen dieser Lizenz erhalten haben, erlöschen jedoch nicht, vorausgesetzt, dass solche Einzelpersonen oder Rechtsträger weiterhin vollständig die Bestimmungen dieser Lizenzen einhalten. Die Abschnitte 1, 2, 5, 6, 7 und 8 überdauern eine Beendigung dieser Lizenz. Vorbehaltlich der vorgenannten Bestimmungen und Bedingungen ist die hier gewährte Lizenz unbeschränkt (für die Dauer des geltenden Urheberrechts an dem Werk). Ungeachtet des Vorstehenden behält der Lizenzgeber sich das Recht vor, das Werk unter anderen Lizenzbedingungen zu veröffentlichen oder den Vertrieb des Werks jederzeit einzustellen;
vorausgesetzt jedoch, dass eine solche Wahl nicht dazu dient, diese Lizenz (oder eine andere Lizenz, die gemäß den Bedingungen dieser Lizenz gewährt wurde oder gewährt werden muss) zu widerrufen, und diese Lizenz voll in Kraft und wirksam bleibt, es sei denn, sie wird wie oben angegeben gekündigt.

8. Verschiedenes

Jedes Mal, wenn Sie den Schutzgegenstand oder ein Sammelwerk verbreiten oder öffentlich digital aufführen, bietet der Lizenzgeber dem Empfänger eine Lizenz für den Schutzgegenstand zu denselben Bedingungen an, wie sie Ihnen im Rahmen dieser Lizenz gewährt werden.
Jedes Mal, wenn Sie ein abgeleitetes Werk verbreiten oder öffentlich digital aufführen, bietet der Lizenzgeber dem Empfänger eine Lizenz für das ursprüngliche Werk zu denselben Bedingungen an, zu denen Ihnen die Lizenz unter dieser Lizenz gewährt wurde. Wenn eine Bestimmung dieser Lizenz nach geltendem Recht ungültig oder nicht durchsetzbar ist, berührt dies nicht die Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen dieser Lizenz, und ohne weiteres Handeln der Parteien dieser Vereinbarung wird eine solche Bestimmung in dem geringstmöglichen Umfang angepasst, der erforderlich ist, um sie gültig und durchsetzbar zu machen. Keine Bestimmung und kein Versprechen dieser Lizenz gilt als verzichtet und kein Verstoß als gebilligt, es sei denn, ein solcher Verzicht oder eine solche Billigung erfolgt schriftlich und ist von der Partei unterzeichnet, der der Verzicht oder die Billigung zur Last gelegt werden soll. Diese Lizenz stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar mit
In Bezug auf das hier lizensierte Werk. Es gibt keine Absprachen, Vereinbarungen oder Zusicherungen in Bezug auf das Werk, die hier nicht aufgeführt sind. Der Lizenzgeber ist nicht an zusätzliche Bestimmungen gebunden, die in einer Mitteilung von Ihnen enthalten sein könnten. Diese Lizenz darf nur durch eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Lizenzgeber und Ihnen geändert werden.

Komponente

ASM Alle (org.ow2.asm:asm-all:5.1 – https://asm.objectweb.org/asm-all/) cbas/repo/asm-all-5.1.jar ist unter einer BSD-3-Klausel-Lizenz verfügbar:

Urheberrecht (c) 2000-2011 INRIA, France Telecom
Alle Rechte vorbehalten.

Die Weiterverbreitung und Verwendung in Quell- und Binärform, mit oder ohne Änderungen, ist gestattet, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

1. Die Weitergabe des Quellcodes muss den obigen Copyright-Hinweis, diese Liste von Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss enthalten.

2. Weiterverteilungen in Binärform müssen den obigen Urheberrechtsvermerk, diese Liste von Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss in der Dokumentation und/oder anderen mit der Verteilung gelieferten Materialien wiedergeben.

3. Weder der Name der Urheberrechtsinhaber noch die Namen der Mitwirkenden dürfen ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Genehmigung verwendet werden, um von dieser Software abgeleitete Produkte zu unterstützen oder zu bewerben.

DIESE SOFTWARE WIRD VON DEN URHEBERRECHTSINHABERN UND BEITRAGSZAHLERN IN DER VORLIEGENDEN FORM ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, WIRD ABGELEHNT. IN KEINEM FALL HAFTEN DER URHEBERRECHTSINHABER ODER DIE MITWIRKENDEN FÜR DIREKTE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE, BEISPIELHAFTE SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZGÜTERN ODER -DIENSTLEISTUNGEN, NUTZUNGS-, DATEN- ODER GEWINNVERLUSTE ODER GESCHÄFTSUNTERBRECHUNGEN), WIE AUCH IMMER DIESE VERURSACHT WURDEN UND AUF WELCHER HAFTUNGSTHEORIE SIE BERUHEN, OB DURCH VERTRAG, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGE HAFTUNG ODER UNERLAUBTE HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER ANDERWEITIG), DIE SICH IN IRGENDEINER WEISE AUS DER NUTZUNG DIESER SOFTWARE ERGEBEN, AUCH WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE.

Komponente

stax-utils (net.java.dev.stax-utils:stax-utils:20060502 - https://stax-utils.dev.java.net/) cbas/repo/stax-utils-20060502.jar

ist unter einer BSD-3-Klausel-Lizenz verfügbar:

Urheberrecht (c) 2004, Christian Niles, unit12.net
Urheberrecht (c) 2004, Sun Microsystems, Inc.
Urheberrecht (c) 2006, John Kristian
Alle Rechte vorbehalten.

Die Weiterverbreitung und Verwendung in Quell- und Binärform, mit oder ohne Änderungen, ist gestattet, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

1. Die Weitergabe des Quellcodes muss den obigen Copyright-Hinweis, diese Liste von Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss enthalten.

2. Weiterverteilungen in Binärform müssen den obigen Urheberrechtsvermerk, diese Liste von Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss in der Dokumentation und/oder anderen mit der Verteilung gelieferten Materialien wiedergeben.

3. Weder der Name der Urheberrechtsinhaber noch die Namen der Mitwirkenden dürfen ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Genehmigung verwendet werden, um von dieser Software abgeleitete Produkte zu unterstützen oder zu bewerben.

DIESE SOFTWARE WIRD VON DEN URHEBERRECHTSINHABERN UND BEITRAGSZAHLERN IN DER VORLIEGENDEN FORM ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, WIRD ABGELEHNT. IN KEINEM FALL HAFTEN DER URHEBERRECHTSINHABER ODER DIE MITWIRKENDEN FÜR DIREKTE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE, BEISPIELHAFTE SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZGÜTERN ODER -DIENSTLEISTUNGEN, NUTZUNGS-, DATEN- ODER GEWINNVERLUSTE ODER GESCHÄFTSUNTERBRECHUNGEN), WIE AUCH IMMER DIESE VERURSACHT WURDEN UND AUF WELCHER HAFTUNGSTHEORIE SIE BERUHEN, OB DURCH VERTRAG, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGE HAFTUNG ODER UNERLAUBTE HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER ANDERWEITIG), DIE SICH IN IRGENDEINER WEISE AUS DER NUTZUNG DIESER SOFTWARE ERGEBEN, AUCH WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE.

Komponente

SLF4J-API-Modul (org.slf4j:slf4j-api:1.7.21 - https://www.slf4j.org/slf4j-api) cbas/repo/slf4j-api-1.7.21.jar ist unter einer Lizenz im MIT-Stil verfügbar:

Copyright (c) 2004-2013 QOS.ch
Alle Rechte vorbehalten.

Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (die "Software") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies unter den folgenden Bedingungen zu gestatten:

Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.

DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER ANDERE HAFTUNGEN, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG DER SOFTWARE ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN.

Komponente

args4j (args4j:args4j:2.33 - https://args4j.kohsuke.org/args4j/) cbas/repo/args4j-2.33.jar ist unter der MIT-Lizenz verfügbar:

Copyright (c) 2013 Kohsuke Kawaguchi und andere Mitwirkende

Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (die "Software") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies unter den folgenden Bedingungen zu gestatten:

Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.

DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER ANDERE HAFTUNGEN, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG DER SOFTWARE ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN.

Bestandteile:

Appassembler :: Generischer Bootstrapper (org.codehaus.mojo.appassembler:appassembler-booter:2.0.0 - https://www.mojohaus.org/appassembler-booter/appassembler/appassembler-booter) cbas/repo/appassembler-booter-2.0.0.jar

Appassembler :: Modell (org.codehaus.mojo.appassembler:appassembler-model:2.0.0 - https://www.mojohaus.org/appassembler-model/appassembler/appassembler-model) cbas/repo/appassembler-model-2.0.0.jar sind unter folgender Lizenz verfügbar:

Die MIT-Lizenz

Urheberrecht 2006-2012 Das Codehaus.

Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (die "Software") erwirbt, kostenlos die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte, Kopien der Software zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren und/oder zu verkaufen, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies unter den folgenden Bedingungen zu gestatten:

Der obige Copyright-Hinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.

DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER ANDERE HAFTUNGEN, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG DER SOFTWARE ODER DEM SONSTIGEN UMGANG MIT DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN.

Komponente

Jackson-Änderungen (com.fasterxml.jackson.core:jackson-annotations:2.8.4 - https://github.com/FasterXML/jackson)
cbas/repo/jackson-annotations-2.8.4.jar ist unter der Apache License, Version 2.0 verfügbar:
Diese Kopie der Annotationen des Jackson-JSON-Prozessors ist unter der Apache (Software) License, Version 2.0 (“die Lizenz”) lizenziert. Siehe die Lizenz für Details zu den Vertriebsrechten und den spezifischen Rechten in Bezug auf abgeleitete Werke.

Sie können eine Kopie der Lizenz erhalten unter: https://www.apache.org/licenses/LICENSE-2.0

Komponente

Jackson-Datenbindung (com.fasterxml.jackson.core:jackson-databind:2.8.4 - https://github.com/FasterXML/jackson) cbas/repo/jackson-databind-2.8.4.jar ist unter der Apache License, Version 2.0 verfügbar:
Diese Kopie des Jackson JSON Processor Databind-Moduls ist unter der Apache (Software) License, Version 2.0 (“die Lizenz”) lizenziert. Einzelheiten zu den Vertriebsrechten und den spezifischen Rechten in Bezug auf abgeleitete Werke finden Sie in der Lizenz.

Sie können eine Kopie der Lizenz erhalten unter: https://www.apache.org/licenses/LICENSE-2.0

Komponente

Jackson-Kern (com.fasterxml.jackson.core:jackson-core:2.8.4 - https://github.com/FasterXML/jackson-core) cbas/repo/jackson-core-2.8.4.jar ist unter der Apache License, Version 2.0 verfügbar:
Diese Kopie des Jackson JSON-Prozessors (Streaming-Parser/-Generator) ist unter der Apache (Software) License, Version 2.0 (“die Lizenz”) lizenziert. Einzelheiten zu den Vertriebsrechten und den besonderen Rechten in Bezug auf abgeleitete Werke finden Sie in der Lizenz.

Sie können eine Kopie der Lizenz erhalten unter: https://www.apache.org/licenses/LICENSE-2.0
Couchbase Analytics enthält Quellcode mit separaten Urheberrechtshinweisen und Lizenzbedingungen. Ihre Nutzung dieses Quellcodes unterliegt den Bestimmungen und Bedingungen der folgenden Lizenzen.

src/main/resources/webui/cbasconsole.html verpackt in cbas/repo/cbas-server-1.0.0-DP2.jar ist eine modifizierte Version der Originaldatei von Apache AsterixDB:

asterixdb/asterix-app/src/main/resources/webui/querytemplate.html das unter der Apache License, Version 2.0 verfügbar ist.

Hier ist eine Liste von Open-Source-Code, die in der Abfrage-Workbench verwendet wird:

Tabelle Sortierung

Code: https://www.kryogenix.org/code/browser/sorttable/sorttable.js
Lizenz: Aus dem Code: “Lizenziert unter X11:
https://www.kryogenix.org/code/browser/licence.html
Das bedeutet im Grunde: Mach damit, was du willst.”

ACE-Code-Editor

Code: https://github.com/ajaxorg/ace
Copyright & Lizenz (BSD):
Copyright (c) 2010, Ajax.org B.

lodash

Copyright jQuery Foundation und andere Mitwirkende
https://github.com/lodash/lodash/blob/master/LICENSE

angular.js

Die MIT-Lizenz Copyright (c)
https://github.com/angular/angular.js/blob/master/LICENSE

Benutzeroberfläche-Router
Die MIT-Lizenz Copyright (c) 2013-2015
https://github.com/angular-ui/ui-router/blob/master/LICENSE

FileSaver.js

Urheberrecht © 2015 Eli Grey
https://github.com/eligrey/FileSaver.js/blob/master/LICENSE.md

Blob.js

Copyright © 2014 Eli Grey
https://github.com/eligrey/Blob.js/blob/master/LICENSE.md

angular-ui-tree

Die MIT-Lizenz (MIT) Copyright (c) 2014
https://github.com/angular-ui-tree/angular-ui-tree/blob/master/LICENSE

jquery

Copyright (c) jQuery Foundation, Inc. und Mitwirkende, alle Rechte vorbehalten.
https://github.com/jquery/esprima/blob/master/LICENSE.BSD

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